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Beschlussvorlage GB ("Gute Schule 2020" Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
174 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
28.02.17, 15:03
Aktualisiert
28.02.17, 15:03
Beschlussvorlage GB ("Gute Schule 2020"
Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente) Beschlussvorlage GB ("Gute Schule 2020"
Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente) Beschlussvorlage GB ("Gute Schule 2020"
Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente) Beschlussvorlage GB ("Gute Schule 2020"
Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente) Beschlussvorlage GB ("Gute Schule 2020"
Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 296/2017 10.02.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Energiecontrolling 21" 01.03.2017 Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 "Gute Schule 2020" Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente Sachbearbeiter/in: Frau Fathmann/Herr Kastenholz Tel.: 531/318 Abt.: 40 bzw. 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2017 veranschlagt und stehen nach Rechtskraft zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Fördermittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ in einer ersten Stufe des Verwendungskonzeptes wie folgt einzusetzen und die dazu erforderlichen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen, sofern noch nicht enthalten, in den Haushalt 2017 aufzunehmen:  Erstellung eines Medienentwicklungsplans (15.000 €),  Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg Eifel inkl. der Installation einer leistungsfähigen EDV-Verkabelung (1.600.000 €),  Einrichtung eines Berufsorientierungszentrums für den Südkreis (800.000 €)  Umsetzung der im Haushaltsentwurf 2017 und in der Veränderungsliste genannten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen (435.800 €). Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das Verwendungskonzept fortzuschreiben und anlässlich der jährlichen Haushaltsplanberatungen die erforderlichen Beschlussfassungen einzuholen. -2- Begründung: 1. Rechtsgrundlagen: Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 14.12.2016 das „Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020)“ beschlossen. Damit gewährt das Land den Kommunen Schuldendiensthilfen für ein Kreditkontingent aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“, welches der Finanzierung, Sanierung und Modernisierung und dem Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur dient. Das Land wird die Zins- und Tilgungsleistungen von Krediten in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro vollständig und unmittelbar gegenüber der NRW.Bank übernehmen. Für den Kreis Euskirchen ist für die Jahre 2017 bis 2020 ein jährliches Kreditkontingent von jeweils 1.242.062 €, also insgesamt 4.968.248 € vorgesehen. 1.1. Fördergegenstand: Mit dem Programm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ können folgende Maßnahmen finanziert werden: - Sanierung, Modernisierung der baulichen kommunalen Schulinfrastruktur - Ausbau der baulichen kommunalen Schulinfrastruktur - Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen) - Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind. Nicht gefördert werden beispielsweise Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf. Volkshochschulen sind von der Förderung ausgeschlossen. 1.2. Fördermodalitäten Gemeinde und Kreise, die für die Umsetzung o. g. Maßnahmen die Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen wollen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept zur beabsichtigten Verwendung der Schuldendiensthilfen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude und dokumentieren das Ergebnis in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird. 1.3 Gemeinsame Erklärung von Land und kommunalen Spitzenverbänden zum Förderprogramm: Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände haben am 20.12.2016 eine gemeinsame Erklärung (s. Anlage) zur Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“ verabschiedet. Folgende Kernaussagen sind darin getroffen: - Bis 2020 sollen alle Kinder und Jugendlichen in der digitalen Welt gleiche Lernchancen durch die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht haben. Bis 2020 soll jede Schülerin und jeder Schüler Zugang zu digitalen Lernmitteln in der Schule haben. - Land und kommunale Schulträger streben im Bereich der Digitalisierung gemeinsame Ziele an. Sie stellen hierfür im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die dafür erforderlichen Ressourcen bereit. - Die Mittel aus dem Förderprogramm sollen insbesondere auch für die Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Schulen eingesetzt werden. - Das Land verpflichtet die Schulen zur Entwicklung von Medienkonzepten. Diese bilden die Grundlage für die Ausstattungsentscheidungen des Schulträgers im Rahmen der Medienentwicklungsplanung („Pädagogik vor Technik“). - Die Schulträger berücksichtigen den Breitbandausbau der Schulen im Rahmen ihrer Medienentwicklungsplanung. - Die Schulgebäude sollen mit leistungsfähigem WLAN ausgestattet werden, damit Internetanwendungen flexibel durch Lehrer/-innen Schüler/-innen genutzt werden können. 1.4 Zeitliche Vorgaben zur Umsetzung Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente eines jeweils laufenden Kalenderjahres werden einmalig ins Folgejahr übertragen. Sie verfallen gänzlich, sofern sie im Folgejahr nicht in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Schuldendiensthilfen ist innerhalb von 30 -3Monaten nach Auszahlung eine Bestätigung über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel vorzulegen. Das Zeitfenster für den Beschluss über ein (Verwendungs-)Konzept orientiert sich an der Verpflichtung des Kreises, innerhalb von 30 Monaten nach Auszahlung gegenüber der NRW.BANK bestätigen zu müssen, dass ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist. Wenn die Auszahlung der ersten Fördermitteltranche z. B. im Juni 2017 erfolgen sollte, so wäre die Beschlussfassung über das entsprechende Teilkonzept zur Verwendung bis zum Dezember 2019 immer noch fristgerecht. 2. Stand der Bearbeitung 2.1. Vorgehensweise In enger Abstimmung zwischen den Abteilungen 10, Team Immobilienmanagement, 40 –Schulenund den Schulleitungen wurden mögliche förderfähige Maßnahmen zusammengestellt und nach vorläufiger Priorität bewertet. Soweit dies in der Kürze der Zeit und ohne Unterstützung Externer möglich war, wurden auch die dafür erforderlichen Aufwendungen ermittelt. Die bisherige Zusammenstellung ist nicht abschließend, sondern unterliegt der laufenden Fortschreibung. Sie soll der Verwaltung als Arbeitsgrundlage dienen, um aus dieser Sammlung den entscheidungsbefugten politischen Gremien konkrete Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. Um bereits auf der Arbeitsebene eine politische Beteiligung sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, die Arbeitsgrundlage in der Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 (AG EC 21) regelmäßig zu erörtern. Hinsichtlich durch zuführenden Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen soll der noch zu erstellende Medienentwicklungsplan als Grundlage dienen. 2.2 Vorschlag zur Maßnahmenumsetzung Auch wenn der vorgegebene Zeitrahmen einen Maßnahmenbeginn im Jahr 2017 nicht zwingend erforderlich macht und eine Beteiligung der AG EC 21 noch nicht erfolgt ist, schlägt die Verwaltung vor, mit der Umsetzung des Programms bereits im Jahr 2017 zu beginnen und dadurch sicherzustellen, dass die Möglichkeiten des Programms kontinuierlich und hinsichtlich der Bearbeitung und Umsetzung gleichmäßig auf die Jahre verteilt genutzt werden. Da die geplanten Maßnahmen im jeweiligen Haushaltsjahr zu veranschlagen sind, schlägt die Verwaltung vor, das Gesamt-Verwendungskonzept im Rahmen des Förderprogramms Gute Schule 2020 stufenweise zu verabschieden und damit frühzeitig die Umsetzungsvoraussetzungen für die Verwaltung zu schaffen. Dies hätte auch den Vorteil, dass sich die bisherigen, zum Teil sehr groben Kostenschätzungen in der Bearbeitung frühzeitig verifizieren und die weitere Auswahl und/oder Ausgestaltung von Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Kreditkontingente bestmöglich gesteuert werden könnte. Die nachfolgend vorgeschlagenen Maßnahmen sind Teil der gemeinsam erarbeiteten Zusammenstellung und aus Sicht der Verwaltung mit erster Priorität zu bewerten. Nach Vorstellung der Verwaltung soll sich das Gesamt-Verwendungskonzept aus mehreren Stufen zusammensetzen. Die einzelnen Stufen sollten nach Erörterung in der AG EC 21 regelmäßig anlässlich der Haushaltsveranschlagung durch den Kreistag beschlossen werden, damit die Verwaltung handlungsfähig bleibt. Zur Veranschlagung im Haushalt 2017 schlägt die Verwaltung vor:  Erstellung eines Medienentwicklungsplans 15.000 € Für eine strukturierte, wirtschaftliche und zukunftsfähige Planung des Einsatzes von schulischer EDV soll ein mit den Schulen abgestimmter und vom Kreistag beschlossener Medienentwicklungsplan erstellt werden. In einem solchen sollen die schulischen Bedarfe hinsichtlich Hard- und Software definiert werden, wobei auch die Vorteile von Standardisierungen im Hinblick auf kostengünstige Beschaffungen und den erforderlichen Wartungsaufwand untersucht werden sollen. Auch die Bedarfe sowie die zu erwartenden Kosten von Netzwerkinfrastruktur, WLAN-Ausstattung und Breitbandversorgung sollen ermittelt werden. Der Plan soll vom Kreistag beschlossen werden und so eine verlässliche Grundlage für den Ausbau der digitalen schulischen Infrastruktur darstellen. -4Ein solcher Medienentwicklungsplan für die kreiseigenen Schulen existiert bislang nicht und kann in absehbarer Zeit auch nicht mit eigenem Personal erstellt werden. Es wird daher vorgeschlagen, aus Mitteln des Programms Gute Schule 2020 einen externen Berater mit der Erstellung eines Entwurfs für einen Medienentwicklungsplan zu beauftragen. Auch die Bundesregierung hat angekündigt, mit einem Förderprogramm des BMBF „Bildungsoffensive für die digitale Wissenschaft“ zusätzliche Mittel für die digitale Ausstattung der Schulen bereit zu stellen. Um beide Förderprogramme optimal zu nutzen, und um dem zu erstellenden Medienentwicklungsplan nicht vorzugreifen, sollen für das Jahr 2017 noch keine Maßnahmen zum Ausbau der digitalen schulischen Infrastruktur aus dem Programm „Gute Schule 2020“ beschlossen werden.  Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg Eifel 1.600.000 € Der Trakt B des Berufskollegs Kall wurde 1960 erbaut und in den Jahren 1969, 1972 und 1975 um weitere Trakte erweitert. Das Berufskolleg wurde regelmäßig an die aktuellen Anforderungen in Bezug auf - Sicherheitstechnik (Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Feststellanlagen zum Offenhalten von Brandabschlüssen, Alarmanlage, Anpassung der Elektroinstallation, neue Lichttechnik in den Fluren), - Digitale Infrastruktur (Datenanschluss verschiedener Klassen an das Schulnetz, WLAN Ausleuchtung in Teilbereichen der Schule) und - Energieoptimierung (Installation einer Einzelraumregelung, elektrischer Sonnenschutz) angepasst. Nach erster Bewertung des Brandschutzbeauftragten des Kreises Euskirchen, der seit dem Jahr 2015 für die Bauunterhaltung des Berufskollegs zuständig ist, haben sich mit der Erweiterung des Berufskollegs und den zuvor beschriebenen Anpassungen zwischenzeitlich erhebliche Brandschutzmängel eingestellt, auf deren Vermeidung bzw. Beseitigung in der Vergangenheit insbesondere aus Kostengründen verzichtet wurde. In ihrer Gesamtheit führen die nach und nach eingetretenen Mängel nun zu einem nicht mehr verantwortbaren Risiko. In vielen Fällen kann sich der Kreis Euskirchen nicht auf einen Bestandsschutz berufen. In Vorgesprächen mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr Kall konnte herausgearbeitet werden, dass nur schwer zu korrigierende Defizite des Brandschutzes durch eine flächendeckende Brandmeldeanlage (teilweise) kompensiert werden können. Zur Grundlagenermittlung und um die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln, hat die Verwaltung die Erstellung eines Brandschutzkonzepts beauftragt, das unter Berücksichtigung der vorliegenden, anlässlich verschiedener Umbauten beauftragten Einzelfallbetrachtungen zum Brandschutz nun ein schlüssiges Gesamtkonzept darstellen wird. Aus Sicht des Brandschutzbeauftragten des Kreises sind folgende wesentlichen Brandschutzmaßnahmen angezeigt, die um sinnvolle Zusammenhangmaßnahmen ergänzt werden sollen: - Erweiterung der Brandmeldeanlage zu einer flächendeckenden Anlage - Festlegen schlüssiger Brandabschnitte auf der Grundlage eines umfassenden Brandschutzkonzeptes - Austausch der bestehenden Brand- und Rauchschutztüren durch qualifizierte, entsprechend gekennzeichnete Brand- und Rauchschutztüren mit wirksamem Splitterschutz - Ausführung der abgehängten Flurdecken in F30 Qualität (beidseitig) und revisionssicher - Reduzierung der Brandlasten in den Fluchtfluren durch vollständige Umverlegung der Installationen getrennt nach Starkstrom, Schwachstrom, Sicherheitsbeleuchtung, Verkabelung der elektroakustischen Anlage (Durchsageanlage, ELA-Anlage) oberhalb der neuen Abhangdecken - Verlegung fehlender redundanter Verkabelung der ELA-Anlage und Installation der Zentraleinheit in separatem Elektrobetriebsraum mit Brandschutzqualifizierung - Ergänzende Installation einer leistungsfähigen EDV-Verkabelung und WLAN-Ausleuchtung als Voraussetzung für den weiteren digitalen Ausbau der Schule  Einrichtung eines Berufsorientierungszentrums für den Südkreis 800.000 € Hierzu wird die Verwaltung dem Kreistag die separate Vorlage 303/2017 zur Entscheidung zuleiten. -5-  Umsetzung der im Haushaltsentwurf 2017 und in der Veränderungsliste genannten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen 435.800 € Folgende im Haushaltsentwurf 2017 genannten und in der Veränderungsliste ergänzten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen sollen ebenfalls als erste Stufe des Programms „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ umgesetzt werden: - TEB: Erneuerung von Teilen der Schließanlage 15.000 € - TEB: Erneuerung Automatisierungslabor im Fachbereich Elektrotechnik 5.000 € - TEB: Austausch Holzdecke im Fluchtweg-Flur 25.000 € - BK Eifel: Erneuerung Toranlage Werkstatt (Neuveranschlagung) 10.000 € - BK Eifel: Geländer in Treppenhäusern der Sporthalle 12.000 € - TEB: Erweiterung EDV-Räume 4.000 € - HVB-Schule: Umbau von zwei Materialräumen in „Time-Out-Räume“ 12.500 € - St.-NIK-Schule: Umbau/Erweiterung Büro der Schulleiterin 15.800 € - Investiv: St.-NIK-Schule: Montage Kletter-/Boulderwand 6.500 € - VÄL - TEB: Erneuerung von vier Brandschutztüren 130.000 € - VÄL - TEB: Errichtung von behindertengerechten WC-Anlagen 200.000 € Summe: 435.800 € 3. Ausblick Die Abt. 10, Team Immobilienmanagement, die Abt. 40, Schulen, und die Schulleitungen werden das Verwendungskonzept fortschreiben und laufend anpassen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in den Folgejahren nach Beschlussfassung über die Medienkonzepte die digitale Ausstattung der Schulen einen Schwerpunkt der Fördermaßnahmen bilden wird. Inwieweit es gelingt, die Schulen möglichst gleichmäßig mit der finanziellen Förderung zu bedenken, ist zurzeit nicht absehbar. Aus Sicht der Verwaltung ist dies auch nicht zwingend Voraussetzung, weil sich die Prioritätenbildung und Umsetzung der Fördermaßnahmen ausschließlich an sachlichen Gründen orientieren sollte. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)