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Beschlussvorlage GB (Gemeiname Erklärung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
456 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
23.02.17, 10:01
Aktualisiert
23.02.17, 10:01

Inhalt der Datei

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Januar 2017 Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herrn Wolfgang Große Brömer MdL Landtag NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Aktenzeichen: 411bei Antwort bitte angeben 1 Gemeinsame Erklärung der Landesregierung, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Umsetzung des Programms "Gute Schule 2020" Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sylvia Löhrm~I'!r1 __ Stellv. Ministerpräsidentin Auskunft erteilt: Manuela Peschen Telefon 0211 5867--3514 Telefax 0211 5867--493514 manuela.peschen@msw.nrw.de die Landesregierung und die drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen, der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW, haben am 20. Dezember 2016 eine Gemeinsame Erklärung zur Umsetzung des Investitionsprogramms "Gute Schule 2020" unterzeichnet. Die Gemeinsame Erklärung "Schule in der digitalen Welt" benennt die vier Handlungsfelder, 1. 2. 3. 4. Medienkompetenz und curriculare Entwicklung Infrastruktur und Ausstattung Digitale Lernmittel Beratung und Qualifizierung in denen die Kommunen und das Land gemeinsame Ziele formulieren und dafür die entsprechenden Ressourcen bereitstellen. Eine Kopie der gemeinsamen Erklärung ist diesem Schreiben beigefügt. Anschrift: Völklinger Straße 49 Mit freundlichen Grüßen I~u j,()..p.,.. -- Sy'''a Löhrmann 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 poststelle@msw.nrw.de www.schulministerium.nrw.de Ministerium für Schule und Weiterbitdune des landes Nororhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen "Schule in der digitalen Welt" Gemeinsame Erklärung der Landesregierung, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Umsetzung des Programms "Gute Schule 2020" "Stadt und Land - Hand in Hand", unter diesem Motto hat sich in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2000 ein Verständnis gemeinsamer Bildungsverantwortung von Land sowie Städten, Kreisen und Gemeinden entwickelt,das:Grundtagefür eine gemeinsame, eii()lgreicheundnachhal~ tige Gestaltung der Förderung von Medienkompetenz in den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist. In verabredeter Arbeitsteilung und Anerkennung der jeweiligen Zuständigkeiten haben die Partner dieser Erklärung Schritt für Schritt wichtige Entwicklungen ermöglicht Diese erfolgreiche Zusammenarbeit soll unter Beachtung der Aufgabenzuweisung, der kommunalen Selbstverwaltung und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Partner zunächst für den Zeitraum bis 2020 fortgesetzt und intensiviert werden_ Herausforderungen der Digitalisierung für Land und Kommunen Die Erfassung aller Lebensbereiche durch die Digitalisierung stellt große Herausforderungen für alle Verantwortlichen des Bildungssystems dar. Immer schnellere Innovationsschübe erfordern Anpassungen und Veränderungen. Die Wirtschaft im weltweiten Wettbewerb benötigt hochqualifizierte Fachkräfte mit verändertem QualifikationsprofiL Das Alltagsleben ist mittlerweile umfassend von der Digitalisierung geprägt. Das Bildungssystem muss hierfür die notwendigen Voraussetzungen schaffen und dabei Teilhabe und Mündigkeit für alle Heranwachsenden sowie besonders Chancengerechtigkeit für jedes einzelne Kind ermöglichen. Dabei steht eine umfassende Medienkompetenz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Mittelpunkt Sie ist übergreifende Schlüsselkompetenz und Kulturtechnik für die Teilhabe an Wissen und Kommunikation, für gesellschaftliche Partizipation und berufliche Entwicklung, ohne den bestehenden Bildungskanon zu ersetzen. Bei der Entwicklung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler sollen die Chancen wie auch die Risiken der Mediennutzung beachtet werden. Hierbei sind alle politischen Ebenen - Bund, Länder und Kommunen - gefordert. Gemeinsames Handeln ist auch deswegen besonders wichtig, da Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Wettbewerb mit anderen Ländern steht. Land und Kommunen: begrüßen deshalb ausdrücklich, dass der Bund angekündigt hat, sich a:n der gemeinsamen Bewältigung der Herausforderung des Lernens in der digitalen Welt zu betE~i­ ligen. Sie erwarten vom Bund ein zusätzliches, die Anstrengungen in Nordrhein-Westfalen er1 von 5 gänzendes, finanziell angemessenes und nachhaltiges Engagement für den Ausbau der ITInfrastruktur in den Schulen. "Gute Schule 2020" Um die Chancen für ein erfolgreiches Lernen in der digitalen Welt für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, werden Land und Kommunen ihre Anstrengungen in den nächsten Jahren deutlich verstärken. Damit 2020 möglichst alle Kinder und Jugendlichen auch in der digitalen Welt die gleichen Lernchancen haben, sollen Schulen und Unterricht gemeinsam weiterentwickelt werden. Das Land stellt mit dem Programm "Gute Schule 2020" den Kommunen für die nächsten vier Jahre 2 Mrd. Euro über die NRW.BANK zur Verfügung. Die Kooperationspartner treten dafür ein, di~s_~MJ!tE::linsbesondere~LJ<2hfür die Verbesserung der digitalen tnfrastruktur der Schulen einzusetzen. Diese ist die Grundlage für das gelingende Lernen mit digitalen Medien. Handlungsfelder und Ziele In den folgenden vier Handlungsfeldern streben das Land Nordrhein-Westfalen und die kommunalen Schulträger gemeinsame Ziele an und stellen dafür im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und bei Beachtung der haushaltsrechtlichen Souveränität der Kommunen und des Landtags die erforderlichen Ressourcen bereit. Zu den nachfolgenden Handlungsfeldern wird eine gegenseitige Abstimmung und Kooperation in einem Beirat "Schule in der digitalen Welt" unter Moderation und Geschäftsführung der Medienberatung NRW verabredet. In diesem Beirat werden auch Handreichungen und Orientierungshilfen zur Ausstattung der Schulen erörtert. Der Beirat wird keine rechtlich verbindlichen Standards setzen, sondern sinnvolle und zukunftsträchtige Elemente der Ausstattung der Schulen für das Lernen mit digitalen Medien aufzeigen, die die kommunalen Schulträger und Schulen in ihrer Arbeit unterstützen. Der Stand. der gemeinsamen Zielerreichung wird Ende 2018 evaluiert. 1. Medienkompetenz I Curriculare Entwicklung Medienkompetenzen und digitale Anwenderkompetenzen sind Lernkompetenzen, die in allen Fächern gefördert werden müssen. • NRW wird schrittweise in allen Lehr- und Bildungsplänen, beginnend mit der Grundschule, die Kompetenzen einbeziehen, die für eine aktive, selbstbestimmte Teilhabe in der digitalen Welt erforderlich sind. Dieses wird nicht über ein eigenes Curriculum für ein eigenes Fach umgesetzt werden, sondern als integrativer Teil der Curricula aller Fächer. • Alle Schulen erstellen verbindlich ein Medienkonzept: die Grundschulen bis zum Schuljahresende 2018/2019, die Schulen der Sekundarstufen bis Ende des Schuljahres 2019/2020. 2 von 5 Grundlage für die Medienkonzepte ist der Medienpass NRW1 , der in seinem Orientierungsrahmen ein breites Verständnis von Medienkompetenz formuliert. e Kommunale Bildungs- und Kultureinrichtungen als Bildungspartner der Schulen - wie insbesondere Medienzentren, Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen und Museen - arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der systematischen Förderung von Medienkompetenzen mit 2 eigenen Angeboten mit. Sie erhalten perspektivisch das Angebot, an LOGINEO NRW - ei- ner webbasierten Basis-IT-Infrastruktur für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen - angeschlossen zu werden. 2. Infrastruktur und IT-Ausstattung "Pädagogik vor Technik" ist der bewährte Grundsatz für die Ausstattung der Schulen. Die Medienkonzepte der Schulen bilden die Grundlage für die Ausstattungsentscheidungen des Schulträgers im Rahmen der Medienentwicklungsplanung. • Der Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen muss auf der Grundlage der aktuellen Förderprogramme in drer Punkten ergänzt werden: Um die gezielte Anbindung aller ca. 6.000 Schulen, perspektivisch um den Anschluss an Glasfasernetze sowie um eine spezifische Schulträgerberatu ng. • Die Schulträger berücksichtigen den Breitbandanschluss der Schulen im Rahmen ihrer Medienentwicklungsplanung. • Die Provider in Nordrhein-Westfalen werden zur Mitwirkung an dem Ziel "Anschluss aller Schulen an ein leistungsfähiges Breitband" eingeladen. • Die Schulgebäude sollen mit leistungsfähigem WLAN ausgestattet werden, damit Internetanwendungen flexibel durch Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler genutzt werden können. • Die in der Schule vorhandenen Geräte können ergänzt werden durch die Benutzung privater Geräte von Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Dabei sind insbesondere Aspekte der sozialen Teilhabe und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. • Mit dem Einsatz von LOGINEO NRW schaffen Land und Kommunen einen Vertrauensraum im Internet für alle Schulen, der den strengen Regeln des Datenschutzrechts entspricht. Bis zum Jahr 2020 erhalten alle Schulträger für ihre Schulen ein Angebot zum Einsatz von LOGINEO NRW. • Die 2008 gemeinsam erarbeitete Support-Vereinbarung 3 zur einvernehmlichen Regelung der arbeitsteiligen Zuständigkeit für Wartung und Pflege der IT-Ausstattung in den Schulen bleibt weiter gültig und wird angepasst. 3. Digitale Lernmittel Digitale Lernmittel schaffen mehr Vielfalt im Unterricht, erweitern die Lernwelten der Schülerinnen und Schüler. Vielfältige Lernmittel verbessern damit die Möglichkeit, die Qualität von Unter- 1 WINW.medienpass.nrw.de 2 WINW.logineo.nrw.de 3 .WWW.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatunq-NRW/Publikationen/it support vereinbaruna kommunal.pdf 3 von 5 richt zu verbessern und individuelle Lernwege in heterogenen und inklusiven Lerngruppen zu ermöglichen. • Es wird angestrebt, dass 2020 jede Schülerin und jeder Schüler Zugang zu digitalen Lernmit- teln in der Schule und im Internet hat. • Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mit der learn:line NRvv4 den Zugang zur Vielfalt hochwertiger digitaler Lernmittel ausgewählter, vertrauenswürdiger Anbieter bereit. Über 30.000 digitale Lernmittel ergänzen damit das Schulbuch. Die learn:line NRW wird systematisch erweitert und verbindlich Teil von LOGINEO NRW. • In Kooperation mit dem Bund und den anderen Ländern wird Nordrhein-Westfalen den direkten Zugang auch zu den Lernmitteln der Lernplattformen der anderen Länder e·rarbeiten. um das qualitative hochwertige Angebot an Lernmitteln noch deutlich zu erhöhen. • 5 Mit EDMOND NRW stellen die Schulträger kostenpflichtige, hochwertige digitale Lernmittel online über ihre Medienzentren bereit. Auch EDMOND NRW wird systematisch erweitert und -- _._-~-~- - --- über LOGINEO NRW verfügbar gemacht. • Nordrhein-Westfalen erprobt Prototypen digitaler Schulbücher. Die Schulbuchverlage sind eingeladen und aufgefordert, sich daran zu orientieren und zunehmend digitale Schulbücher bereitzustellen. Das Land unterstützt die Kommunen darin, mit den Schulbuchverlagen zu Rahmenvereinbarungen zur Bereitstellung von digitalen Schulbüchern zu kommen. • Das Land richtet in Zusammenarbeit mit den Schulbuchverlagen ein neues Verfahren zur Zulassung von analogen und digitalen Lernmitteln im Schuljahr 2016/2017 ein. 4. Beratung und Qualifizierung Die Förderung von Medienkompetenz und der dafür notwendige Ausbau digitaler Lernmöglichkeiten an den Schulen werden durch Beratung und Qualifizierung auf verschiedenen Ebenen unterstützt. • Zur landesweiten Infrastrukturberatung wird das Land in Kooperation mit dem Breitbandbüro NRW ein Schul-Team einrichten, das eng mit der Medienberatung NRW zusammenarbeiten wird. • Die Medienberatung vor Ort in den Kompetenzteams wird seit Sommer 2016 durch das Land auf 60 Stellen mehr als verdoppelt. Damit stehen den Schulen und den Schulträgern erheblich verstärkte Beratungskompetenzen zur Verfügung. Das unterstützt die Medienkonzeptentwicklung in den Schulen, die Medienentwicklungsplanung der Schulträger, die Einführung von LOGINEO NRW und die Zusammenarbeit der Kompetenzteams mit den kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. • Die Schulträger können diese Intensivierung der Beratung durch Bereitstellung entsprechender sächlicher Ressourcen, die Stärkung von Medienzentren, Aufbau lokaler Unterstützungsnetzwerke und Nutzung der Regionalen Bildungsnetzwerke für die Förderung der Medienkompetenz unterstützen. 4 www.learnline.schulministerium.nrw.de 5 www.edmond-nrw.de 6 www.breitband.nrw.de 4 von 5 11 Im Rahmen der staatlichen Lehrerausbildung wird die Nutzung digitaler Medien für alle Nachwuchslehrkräfte ab 2019 verpflichtend. In den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) des Landes wird hierfür die benötigte digitale Infrastruktur aufgebaut. Parallel werden die ausbildungsfachlichen Konzepte entwickelt und die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder qualifiziert. • In der Lehrerfortbildung in den lokalen Kompetenzteams wird schrittweise die Qualifizierung der Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren für die Förderung der Medienkompetenz in ihrem Fachunterricht ausgebaut und durchgeführt. Das Land wird seine Fortbildungsangebote für Lehrkräfte mit begleitenden E-Learning-Angeboten ergänzen und verstärken. Medienberatung NRW Die Medienberatung NRW als gemeinsame Einrichtung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und der beidelJ~§ndschaftsverbänd~Rb§inland und Westfal:eD:Lippe für die kommunalen Schulträger nimmt ihre Aufgabe auf Dauer wahr. Es wird geprüft, ob für diesen Bereich erfolgreicher staatlich-kommunaler Zusammenarbeit und weitere Bereiche im Bildungssektor eine gemeinsame Struktur entwickelt werden kann. Düsseldorf, den 20.12.2016 Für das Land: Sylvia Löhrmann Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Für die kommunalen Spitzenverbände: Dr. Martin Klein Claus Hamacher ständige Stellv. des Hauptgeschäftsführer Beigeordneter Hauptgeschäftsführers Landkreistag N RW Städte- und Städtetag N RW Gemeindebund NRW 5 von 5