Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
151 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
02.03.17, 20:31
Aktualisiert
02.03.17, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 310/2017
21.02.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
06.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Personalmaßnahmen außerhalb des Stellenplanes 2017
Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath
x
Tel.: 15 323
Abt.: 10
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres 2017.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel werden in den Haushalt 2017 eingeplant und stehen nach
Rechtskraft zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt die vorgeschlagenen Personalmaßnahmen im Rahmen befristeter
Beschäftigungsverhältnisse.
Begründung:
Es ergeben sich folgende Personalbedarfe, die im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse
abgedeckt werden:
-21. Unbegleitete ausländische Minderjährige
Zur Versorgung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen –uaM– (insbesondere Schulung
und Beratung durch Vormünder sowie Hilfeplanberatung und Betreuung durch ASD) sind derzeit
2,62 Zeitvertragsstellen eingerichtet. Zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung beantragt
die Verwaltung eine Aufstockung um weitere 2,0 Zeitverträge für diese Aufgaben. Die Aufgabe ist
durch eine Verwaltungspauschale vom Land NRW gegenfinanziert. Bei voller Ausschöpfung der
Finanzierung könnten bis zu 5 Zeitvertragsstellen eingerichtet werden.
2. Lebensmittelkontrolle: Einstellung und Ausbildung eines Lebensmittelkontrolleurs
Laut Stellenplan sind 4 Stellen für die Lebensmittelkontrolle vorgesehen, die entsprechend
besetzt sind. Am 09.02.2017 hat ein Lebensmittelkontrolleur mitgeteilt, dass er seine Dienstzeit
mit Erreichen der Rentenberechtigung im Mai 2019 beenden wird.
Nach der aktuellen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zum / zur
Lebensmittelkontrolleur/in (LMK) beträgt die Ausbildungsdauer 2 Jahre. Daher ist es erforderlich,
zeitnah in die Auswahl und Qualifizierung eines/einer LMK einzusteigen, um mit der Qualifizierung
im Sommer 2017 zu beginnen. Nur so kann eine durchgängige Lebensmittelkontrolle
gewährleistet werden.
3. Abt. 63 – Bauen und Wohnen
Das vollständige Inkrafttreten der neuen BauO NRW erfolgt zwölf Monate nach der Verkündung
(§ 90 Abs. 1 S. 2 und 3), somit ab dem 28.12.2017. Betroffen sind dann z.B. der Wegfall des
Freistellungsverfahrens sowie die neuen Anforderungen an den Brandschutz oder die
Barrierefreiheit. Insbesondere durch den Wegfall der Freistellungsverfahren wird mit erheblichen
Fallzahlensteigerungen zu rechnen sein. Daher soll ab Herbst 2017 bei Bedarf mit einem
Zeitvertrag (Bauingenieur) reagiert werden können.
4. Abfallwirtschaftszentrum
Seit 2014 haben sich die Abfallmengen im Kompostwerk bei Biomüll um 12 % und bei Grünabfall
um rund 52 % gesteigert. Aus diesem Grunde ist eine personelle Verstärkung in der Saison von
April – Oktober geplant, um die anfallenden Mehrarbeitsstunden bei vorhandenem Personal zu
begrenzen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)