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Beschlussvorlage GB (Personalmaßnahmen außerhalb des Stellenplanes 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
151 kB
Datum
22.03.2017
Erstellt
02.03.17, 20:31
Aktualisiert
02.03.17, 20:31
Beschlussvorlage GB (Personalmaßnahmen außerhalb des Stellenplanes 2017) Beschlussvorlage GB (Personalmaßnahmen außerhalb des Stellenplanes 2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 310/2017 21.02.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Personalmaßnahmen außerhalb des Stellenplanes 2017 Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath x Tel.: 15 323 Abt.: 10 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres 2017. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel werden in den Haushalt 2017 eingeplant und stehen nach Rechtskraft zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt die vorgeschlagenen Personalmaßnahmen im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse. Begründung: Es ergeben sich folgende Personalbedarfe, die im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse abgedeckt werden: -21. Unbegleitete ausländische Minderjährige Zur Versorgung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen –uaM– (insbesondere Schulung und Beratung durch Vormünder sowie Hilfeplanberatung und Betreuung durch ASD) sind derzeit 2,62 Zeitvertragsstellen eingerichtet. Zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung beantragt die Verwaltung eine Aufstockung um weitere 2,0 Zeitverträge für diese Aufgaben. Die Aufgabe ist durch eine Verwaltungspauschale vom Land NRW gegenfinanziert. Bei voller Ausschöpfung der Finanzierung könnten bis zu 5 Zeitvertragsstellen eingerichtet werden. 2. Lebensmittelkontrolle: Einstellung und Ausbildung eines Lebensmittelkontrolleurs Laut Stellenplan sind 4 Stellen für die Lebensmittelkontrolle vorgesehen, die entsprechend besetzt sind. Am 09.02.2017 hat ein Lebensmittelkontrolleur mitgeteilt, dass er seine Dienstzeit mit Erreichen der Rentenberechtigung im Mai 2019 beenden wird. Nach der aktuellen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zum / zur Lebensmittelkontrolleur/in (LMK) beträgt die Ausbildungsdauer 2 Jahre. Daher ist es erforderlich, zeitnah in die Auswahl und Qualifizierung eines/einer LMK einzusteigen, um mit der Qualifizierung im Sommer 2017 zu beginnen. Nur so kann eine durchgängige Lebensmittelkontrolle gewährleistet werden. 3. Abt. 63 – Bauen und Wohnen Das vollständige Inkrafttreten der neuen BauO NRW erfolgt zwölf Monate nach der Verkündung (§ 90 Abs. 1 S. 2 und 3), somit ab dem 28.12.2017. Betroffen sind dann z.B. der Wegfall des Freistellungsverfahrens sowie die neuen Anforderungen an den Brandschutz oder die Barrierefreiheit. Insbesondere durch den Wegfall der Freistellungsverfahren wird mit erheblichen Fallzahlensteigerungen zu rechnen sein. Daher soll ab Herbst 2017 bei Bedarf mit einem Zeitvertrag (Bauingenieur) reagiert werden können. 4. Abfallwirtschaftszentrum Seit 2014 haben sich die Abfallmengen im Kompostwerk bei Biomüll um 12 % und bei Grünabfall um rund 52 % gesteigert. Aus diesem Grunde ist eine personelle Verstärkung in der Saison von April – Oktober geplant, um die anfallenden Mehrarbeitsstunden bei vorhandenem Personal zu begrenzen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)