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Beschlussvorlage GB (Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
02.03.17, 10:01
Aktualisiert
02.03.17, 10:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 294/2017 09.02.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold Tel.: 15 534 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2017 unter dem Produkt 54201, Zeile 13, eingeplant Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13, eingeplanten Haushaltsmittel für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und die Aufträge zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach den vorherigen Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2Begründung: Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009) sollten Asphaltdeckschichten nur von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung für die in 2017 erforderlichen Straßeninstandsetzungen nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die folgenden Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung durchzuführen. Die Voraussetzungen des § 82(1) der Gemeindeordnung NRW liegen vor. Durch die frühzeitige Ausschreibung werden erwartungsgemäß günstigere Angebote erzielt und der finanzielle Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen minimiert. Folgende Sanierungsmaßnahmen sind vorrangig vorgesehen: Fahrbahnsanierung durch Herstellung einer dünnen Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise Die nachfolgend genannten Streckenabschnitte sind aufgrund von fehlender Griffigkeit in Form von Bindemittelanreicherungen sowie aufgrund von Oberflächenschäden (Netzrisse, Verformungen, Flickstellen und/oder Kornausbrüchen) stark beeinträchtigt. Bei diesen Instandsetzungsmaßnahmen wird auf den vorhandenen Fahrbahnbelag eine dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise (Einbaudicke ca. 1cm) aufgebracht.       Kreisstraße 27, Abschnitt 1, OD Bleibuir, Stadtgebiet Mechernich, km 4,045 bis km 4,118 (Anschluß an L 169), Gesamtlänge 73 m Kreisstraße 27, Abschnitt 5, OD Glehn, Stadtgebiet Mechernich, km 0,020 bis km 0,370, Gesamtlänge 350 m, Kreisstraße 36, Abschnitt 3, OD Eicherscheid, Stadtgebiet Bad Münstereifel, km 6,568 bis km 6,956, Gesamlänge 388 m, Kreisstraße 60, Abschnitt 3, OD Diefenbach, Gemeindegebiet Kall, km 0,366 bis km 0,821, Gesamtlänge 455 m, Kreisstraße 60, Abschnitt 3, OD Steinfeldheistert, Gemeindegebiet Kall, km 1,193 bis km 1,705, Gesamtlänge 512 m, Kreisstraße 76, Abschnitt 1, von OD Hecken bis Paulushof, Gemeindegebiet Hellenthal, km 0,341 bis km 1,984, Gesamtlänge 1.643 m. -3- Fahrbahndeckenerneuerung Aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung, Versprödungen, Abplatzungen und Flickstellen) sind nachfolgende Streckenabschnitte stark beeinträchtigt.    Kreisstraße 36, Abschnitt 1, freie Strecke von OD Engelgau (km 0,312) Richtung Roderath (km 2,210), Gesamtlänge 1.898 m, Kreisstraße 43, Abs. 1, freie Strecke von Landesgrenze (km 1,000) bis OD Alendorf (km 1,642), Gesamtlänge 642 m, Kreisstraße 56, Abschnitt 1, zwischen L 165 und K 50 (bei km 1,000), Gesamtlänge ca. 100 m. Die tatsächliche Rangfolge der Maßnahmen ist abhängig vom weiteren Verlauf des Winters und der damit verbundenen Entwicklung der Straßenzustände. Nach entsprechender Entscheidung werden die erforderlichen Leistungen zur Fahrbahndeckenerneuerung öffentlich und zur Fahrbahnsanierung durch Herstellung einer dünnen Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise beschränkt ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Durch die Fachabteilung wird vorgeschlagen, den für 2017 veranschlagten Ansatz beim Produkt 120 542 01, Zeile 13 des Teilergebnisplanes im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereit zu stellen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)