Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
09.03.17, 11:01
Aktualisiert
09.03.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 222/2017
02.03.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
13.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen zur
gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbaus
Der Kreis Euskirchen tritt für die kreisangehörigen Kommunen als bündelnder Antragsteller der
Fördermittel bei Bund und Land für den Breitbandausbau auf. Um weiterhin im Namen der
kreisangehörigen Kommunen handeln zu können, in deren Hoheitsgebiet der Ausbau der
Breitbandinfrastruktur fällt, war der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung erforderlich.
Die Kreisverwaltung hat nach Beschluss durch den Kreistag (V 267/2016 vom 14.12.2016) eine
einvernehmliche Regelung in Form einer Vereinbarung zur gebündelten Abwicklung und Umsetzung
mit allen kreisangehörigen Kommunen entsprechend der Entwurfsfassung (Anlage zu V 267/2016)
herbeigeführt.
Hierin wird der Kreis Euskirchen von den Kommunen beauftragt, das Projekt „Flächendeckender
NGA-Breitbandausbau“ im Rahmen der Bundeförderrichtlinie sowie der Richtlinie des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zu realisieren. Die Beteiligten
verabreden ein kooperatives und gemeinsames Vorgehen für die Dauer und den Umfang des von
Bund und Land bezuschussten kreisweiten NGA-Breitbandausbauprojektes.
Durch die von den elf kreisangehörigen Kommunen unterzeichnete Vereinbarung wurde die
verbindliche Vorgabe aus dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes NRW vom 22.12.2016
fristgerecht umgesetzt. Somit wurde die Voraussetzung geschaffen, nach erfolgreichem Abschluss
des Auswahlverfahrens und Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem TelekommunikationsUnternehmen (TKU), mit dem Breitbandausbau auf den Gebieten der kreisangehörigen Kommunen
zu beginnen. Die weitere Vorgehensweise des kreisweiten Breitbandausbaus soll wie gehabt in enger
Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen erfolgen.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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