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Info Stab (Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
09.03.17, 11:01
Aktualisiert
09.03.17, 11:01
Info Stab (Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 222/2017 02.03.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 13.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und den kreisangehörigen Kommunen zur gebündelten Abwicklung und Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbaus Der Kreis Euskirchen tritt für die kreisangehörigen Kommunen als bündelnder Antragsteller der Fördermittel bei Bund und Land für den Breitbandausbau auf. Um weiterhin im Namen der kreisangehörigen Kommunen handeln zu können, in deren Hoheitsgebiet der Ausbau der Breitbandinfrastruktur fällt, war der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung erforderlich. Die Kreisverwaltung hat nach Beschluss durch den Kreistag (V 267/2016 vom 14.12.2016) eine einvernehmliche Regelung in Form einer Vereinbarung zur gebündelten Abwicklung und Umsetzung mit allen kreisangehörigen Kommunen entsprechend der Entwurfsfassung (Anlage zu V 267/2016) herbeigeführt. Hierin wird der Kreis Euskirchen von den Kommunen beauftragt, das Projekt „Flächendeckender NGA-Breitbandausbau“ im Rahmen der Bundeförderrichtlinie sowie der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms zu realisieren. Die Beteiligten verabreden ein kooperatives und gemeinsames Vorgehen für die Dauer und den Umfang des von Bund und Land bezuschussten kreisweiten NGA-Breitbandausbauprojektes. Durch die von den elf kreisangehörigen Kommunen unterzeichnete Vereinbarung wurde die verbindliche Vorgabe aus dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Landes NRW vom 22.12.2016 fristgerecht umgesetzt. Somit wurde die Voraussetzung geschaffen, nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens und Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem TelekommunikationsUnternehmen (TKU), mit dem Breitbandausbau auf den Gebieten der kreisangehörigen Kommunen zu beginnen. Die weitere Vorgehensweise des kreisweiten Breitbandausbaus soll wie gehabt in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen erfolgen. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)