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Beschlussvorlage GB (Z 2/V 313/2017, KA 22.03.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlussvorlage GB (Z 2/V 313/2017, KA 22.03.2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 313/2017 Datum: 30.03.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 22.03.2017 A) TOP 20 Öffentliche Sitzung Neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Jugendhilfeausschuss V 313/2017 14.03.2017 Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) führt aus, dass es nach der Z 1 im Südkreis Kommunen ohne Tagespflegekräfte gebe. Er erkundigt sich, ob es in diesen Kommunen keine Personen gebe, die Tagespflege beantragen können oder ob es nur in der Kommune keine Tagespflege gebe, Tagespflegekräfte aber bei Bedarf aus einer anderen Kommune in Anspruch genommen werden können. AV Poth teilt mit, dass die Variante 2 zutreffend sei. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2017. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1