Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
20.03.17, 14:02
Aktualisiert
20.03.17, 14:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V313/2017
Datum: 20.03.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2017
A)
TOP 4
Öffentliche Sitzung
Neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in
Kindertagespflege
Die Verwaltung zeigt anhand der beigefügten PowerpointPräsentation die Gründe für die Neufassung und die wesentlichen
Änderungen der Richtlinien zur Förderung von Kindern in
Kindertagespflege auf.
Durch diese grundsätzlichen Verbesserungen der
Rahmenbedingungen für die Kindertagespflegepersonen wird die
Kindertagespflege mittel- und langfristig eine wichtige Säule im
Rahmen der Kinderbetreuung darstellen.
Auf Bitte des Mitgliedes Schorn wird die Bedarfsänderung zu
Punkt 6.4 der Richtlinien (Besondere Betreuungszeiten)
hinterfragt.
Da die Koordinatorin der Tagespflege bem Deutschen
Kinderschutzbund, Frau Meisen, anwesend ist, unterbricht der
Vorsitzende zur Beantwortung der Fragen die Sitzung.
Die Verdichtung der Tagespflegekräfte ist nach einvernehmlicher
Auffassung von Kinderschutzbund und Verwaltung nicht
steuerbar. Im Nordkreis gibt es teilweise eine Ballung – im
Südkreis hingegen gibt es Kommunen ohne Tagespflegekräfte.
Einige Kommunen planen eine Unterstützung von
Tagespflegepersonen, indem die Suche nach geegneten
Räumen begleitet wird.
Das Curriculum sieht nach Aussage des Mitgliedes Busch
insgesamt 160 Unterrichtsstunden für die rechtlichen und
pädagogischen Voraussetzungen zur Ausübung des Berufes vor.
Das Mitglied Schneider hinterfragt in diesem Zusammenhang die
Prüfung der Umsetzung von einheitlichen Standards zur Fort- und
Weiterbildung der Tagespflegepersonen.
Die Verwaltung steht hierzu in einem engen Austausch mit der
Koordinatorin des Deutschen Kinderschutzbundes.
Bedarfsermittlung und Anforderung werden gemeinsam mit den
Tagespflegepersonen erarbeitet. Seitens der
Tagespflegepersonen werden Jahresberichte geschrieben.
Nach den Wortmeldungen stellt der Vorsitzende die Vorlage zur
Abstimmung.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses die neue Richtlinie zur Förderung von
Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2017.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig, bei 0 Enthaltungen
V 313/2017