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Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 313/ 2017 (Jugendhilfeausschuss 14.03.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
20.03.17, 14:02
Aktualisiert
20.03.17, 14:02
Beschlussvorlage GB (Z 1 / V 313/ 2017  (Jugendhilfeausschuss 14.03.2017))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V313/2017 Datum: 20.03.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2017 A) TOP 4 Öffentliche Sitzung Neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Die Verwaltung zeigt anhand der beigefügten PowerpointPräsentation die Gründe für die Neufassung und die wesentlichen Änderungen der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege auf. Durch diese grundsätzlichen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Kindertagespflegepersonen wird die Kindertagespflege mittel- und langfristig eine wichtige Säule im Rahmen der Kinderbetreuung darstellen. Auf Bitte des Mitgliedes Schorn wird die Bedarfsänderung zu Punkt 6.4 der Richtlinien (Besondere Betreuungszeiten) hinterfragt. Da die Koordinatorin der Tagespflege bem Deutschen Kinderschutzbund, Frau Meisen, anwesend ist, unterbricht der Vorsitzende zur Beantwortung der Fragen die Sitzung. Die Verdichtung der Tagespflegekräfte ist nach einvernehmlicher Auffassung von Kinderschutzbund und Verwaltung nicht steuerbar. Im Nordkreis gibt es teilweise eine Ballung – im Südkreis hingegen gibt es Kommunen ohne Tagespflegekräfte. Einige Kommunen planen eine Unterstützung von Tagespflegepersonen, indem die Suche nach geegneten Räumen begleitet wird. Das Curriculum sieht nach Aussage des Mitgliedes Busch insgesamt 160 Unterrichtsstunden für die rechtlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Ausübung des Berufes vor. Das Mitglied Schneider hinterfragt in diesem Zusammenhang die Prüfung der Umsetzung von einheitlichen Standards zur Fort- und Weiterbildung der Tagespflegepersonen. Die Verwaltung steht hierzu in einem engen Austausch mit der Koordinatorin des Deutschen Kinderschutzbundes. Bedarfsermittlung und Anforderung werden gemeinsam mit den Tagespflegepersonen erarbeitet. Seitens der Tagespflegepersonen werden Jahresberichte geschrieben. Nach den Wortmeldungen stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2017. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 313/2017