Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
38 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
09.03.17, 09:01
Aktualisiert
10.03.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Handreichung zur Eignungsüberprüfung und Erlaubniserteilung gem. § 43
SGB VIII - Anlage 3 zu den Richtlinien zur Förderung von Kindern in der
Kindertagespflege des Kreises Euskirchen
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Verfahren für die Erlaubniserteilung und Eignungsüberprüfung
Dem Antrag auf Erteilung der Tagespflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII sind folgende
Nachweise beizulegen:
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Lebenslauf
Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung als Nachweis für eine erfolgreiche
Teilnahme an einer nach dem Curriculum des Deutschen Jugend-Instituts (DJI)
durchgeführten Maßnahme zur Qualifizierung in der Kindertagespflege mit
mindestens 160 Unterrichtsstunden, oder ein Nachweis über eine abgeschlossene
Berufsausbildung mit sozialpädagogischem, erzieherischem oder
kinderpflegerischem Schwerpunkt.
Nachweis über die Teilnahme an einem nicht länger als 6 Monate zurückliegenden
Kurs für die 1. Hilfe in Bildungs-und Betreuungseinrichtungen für Kinder.
Ein erweitertes Führungszeugnis für die Bewerberin/ den Bewerber sowie für alle
im Haushalt lebenden volljährigen Personen (gem. §§ 30a Abs. 1 Nr.2 a und § 30
Abs.5 BZRG).
Eine schriftliche ärztliche Bescheinigung der Bewerberin/des Bewerbers bezogen
auf die körperliche und geistige Eignung für die regelmäßige Betreuung von
fremden Kindern im Rahmen der Kindertagespflege. Die Bescheinigung muss
außerdem konkrete Aussagen des Arztes zu möglichen Suchtmittelerkrankungen,
psychischen oder anderen chronischen Erkrankungen beinhalten.
Ein pädagogisches Konzept, aus dem unter anderem die pädagogische Haltung
und pädagogischen Schwerpunkte ersichtlich wird.
Ein Raumkonzept, dass die Umsetzung des Bildungsauftrages unter
Berücksichtigung der Bildungsbereiche deutlich macht.
Für die Erlaubnis gem. § 43 SGB VIII in angemieteten Räumen müssen zusätzlich
folgende Unterlagen eingereicht werden:
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Baugenehmigung für die gewerbliche Betreuung von Kindern.
Brandschutzgutachten
Nachweis über die Begehung der Räumlichkeiten durch das Gesundheitsamt.
Nachweis über eine Erstbelehrung zur Lebensmittelhygiene durch das
Veterinäramt.
Mit dem Antrag auf eine vorläufige Tagespflegeerlaubnis nach Abschluss des GrundQualifizierungskurses, müssen bis auf das pädagogische Konzept, das erst zum Ende
des Aufbaukurses erstellt wird, bereits die o.g. Nachweise eingereicht werden.
Stand 01.04.2017
2
Kriterien der persönlichen und pädagogischen Geeignetheit
Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform mit familienähnlichen Strukturen und
unterliegt genau wie Kindertageseinrichtungen dem gesetzlichen Förder-, Bildungsund Erziehungsauftrag. Damit dieser umgesetzt werden kann umfasst das
Anforderungsprofil einer Tagespflegeperson folgende Kompetenzen und
Eigenschaften:
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Schulabschluss mindestens 10 A
Physische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit
Fähigkeit, sich hinreichend in der deutschen Sprache ausdrücken zu können und
somit die Förderung der Sprachentwicklung zu unterstützen.
Mindestens Volljährigkeit
Keine relevanten Einträge in den Führungszeugnissen
Keine Hinweise auf eine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit (z.B. eine
stationäre Hilfe zur Erziehung für ein leibliches Kind des Bewerbers/ der
Bewerberin).
Geplante Tätigkeit von mindestens 3 Jahren
Lernfähigkeit und Entwicklungsbereitschaft
Organisationskompetenz
Administrative Kompetenz
Kritikfähigkeit, Reflexionsfähigkeit und Ansprechbarkeit
Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit Konflikten.
Fähigkeit, gelernte Inhalte im Umgang mit Eltern und Kinder und bei der Gestaltung
der Räumlichkeiten umzusetzen.
Entwicklung eines professionellen Profils
Teilnahme an Arbeitskreisen, die vom DKSB organisiert werden und als Gremium
zum Fachaustausch und der kollegialen Beratung dienen.
Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, die die Weiterentwicklung der
Tagespflegeperson und die Tagespflegestelle unterstützen.
Kriterien der räumlichen Eignung
Räume gelten unter folgenden Aspekten als kindgerecht:
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Die Wohnung erfüllt mindestens die Sicherheitsstandards der Empfehlungen des
Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
„Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagepflegepersonen
(BGI/GUV-I8641)“ Download unter http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i8641.pdf
Ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten ist vorhanden. Wenn
mehr als 3 Kinder betreut werden, sollte ein separater Raum mit ca. 20 qm, der nur
für die Kindertagespflege genutzt wird, zur Verfügung stehen. Die Raumaufteilung
sollte grundsätzlich eine gute und leichte Beaufsichtigung der Kinder zulassen.
Die Räume, die für die Kindertagespflege genutzt werden, verfügen über Tageslicht
und sind gut zu belüften.
Ein separater Schlaf- bzw. Ruheraum mit eigenen Betten für die Tageskinder ist
vorhanden.
Stand 01.04.2017
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Kindgerechte Gestaltung des Sanitärbereiches und der Wickelmöglichkeit.
Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften (siehe Merkblatt für die
Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege, Anlage 1)
Tiere, insbesondere Katze und Hunde, sind während der Betreuungszeiten von den
Tageskindern getrennt zu halten.
Die Kindertagespflege darf nur in Nichtraucherräumen stattfinden.
Dem Alter und Explorationsverhalten der betreuten Kinder entsprechende Raumund Materialgestaltung.
Außenbereiche müssen eingefriedet sein.
Teiche oder Pools sind so zu sichern, dass Zäune nicht zu überklettern sind oder
Abdeckungen nicht einsinken können.
Gefahrenstellen im Außenbereich sind zu entfernen oder nach Absprache mit der
Fachberatungsstelle des Deutschen Kinderschutzbundes zu sichern.
Stand 01.04.2017