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Beschlussvorlage GB (Handreichung Eignungsüberprüfung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
38 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
09.03.17, 09:01
Aktualisiert
10.03.17, 11:01
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Inhalt der Datei

Handreichung zur Eignungsüberprüfung und Erlaubniserteilung gem. § 43 SGB VIII - Anlage 3 zu den Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege des Kreises Euskirchen 1 Verfahren für die Erlaubniserteilung und Eignungsüberprüfung Dem Antrag auf Erteilung der Tagespflegeerlaubnis gem. § 43 SGB VIII sind folgende Nachweise beizulegen: - - - - Lebenslauf Zertifikat oder Teilnahmebescheinigung als Nachweis für eine erfolgreiche Teilnahme an einer nach dem Curriculum des Deutschen Jugend-Instituts (DJI) durchgeführten Maßnahme zur Qualifizierung in der Kindertagespflege mit mindestens 160 Unterrichtsstunden, oder ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit sozialpädagogischem, erzieherischem oder kinderpflegerischem Schwerpunkt. Nachweis über die Teilnahme an einem nicht länger als 6 Monate zurückliegenden Kurs für die 1. Hilfe in Bildungs-und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Ein erweitertes Führungszeugnis für die Bewerberin/ den Bewerber sowie für alle im Haushalt lebenden volljährigen Personen (gem. §§ 30a Abs. 1 Nr.2 a und § 30 Abs.5 BZRG). Eine schriftliche ärztliche Bescheinigung der Bewerberin/des Bewerbers bezogen auf die körperliche und geistige Eignung für die regelmäßige Betreuung von fremden Kindern im Rahmen der Kindertagespflege. Die Bescheinigung muss außerdem konkrete Aussagen des Arztes zu möglichen Suchtmittelerkrankungen, psychischen oder anderen chronischen Erkrankungen beinhalten. Ein pädagogisches Konzept, aus dem unter anderem die pädagogische Haltung und pädagogischen Schwerpunkte ersichtlich wird. Ein Raumkonzept, dass die Umsetzung des Bildungsauftrages unter Berücksichtigung der Bildungsbereiche deutlich macht. Für die Erlaubnis gem. § 43 SGB VIII in angemieteten Räumen müssen zusätzlich folgende Unterlagen eingereicht werden: - Baugenehmigung für die gewerbliche Betreuung von Kindern. Brandschutzgutachten Nachweis über die Begehung der Räumlichkeiten durch das Gesundheitsamt. Nachweis über eine Erstbelehrung zur Lebensmittelhygiene durch das Veterinäramt. Mit dem Antrag auf eine vorläufige Tagespflegeerlaubnis nach Abschluss des GrundQualifizierungskurses, müssen bis auf das pädagogische Konzept, das erst zum Ende des Aufbaukurses erstellt wird, bereits die o.g. Nachweise eingereicht werden. Stand 01.04.2017 2 Kriterien der persönlichen und pädagogischen Geeignetheit Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform mit familienähnlichen Strukturen und unterliegt genau wie Kindertageseinrichtungen dem gesetzlichen Förder-, Bildungsund Erziehungsauftrag. Damit dieser umgesetzt werden kann umfasst das Anforderungsprofil einer Tagespflegeperson folgende Kompetenzen und Eigenschaften: - - 3 Schulabschluss mindestens 10 A Physische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit Fähigkeit, sich hinreichend in der deutschen Sprache ausdrücken zu können und somit die Förderung der Sprachentwicklung zu unterstützen. Mindestens Volljährigkeit Keine relevanten Einträge in den Führungszeugnissen Keine Hinweise auf eine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit (z.B. eine stationäre Hilfe zur Erziehung für ein leibliches Kind des Bewerbers/ der Bewerberin). Geplante Tätigkeit von mindestens 3 Jahren Lernfähigkeit und Entwicklungsbereitschaft Organisationskompetenz Administrative Kompetenz Kritikfähigkeit, Reflexionsfähigkeit und Ansprechbarkeit Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zum konstruktiven Umgang mit Konflikten. Fähigkeit, gelernte Inhalte im Umgang mit Eltern und Kinder und bei der Gestaltung der Räumlichkeiten umzusetzen. Entwicklung eines professionellen Profils Teilnahme an Arbeitskreisen, die vom DKSB organisiert werden und als Gremium zum Fachaustausch und der kollegialen Beratung dienen. Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, die die Weiterentwicklung der Tagespflegeperson und die Tagespflegestelle unterstützen. Kriterien der räumlichen Eignung Räume gelten unter folgenden Aspekten als kindgerecht: - - - Die Wohnung erfüllt mindestens die Sicherheitsstandards der Empfehlungen des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagepflegepersonen (BGI/GUV-I8641)“ Download unter http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i8641.pdf Ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten ist vorhanden. Wenn mehr als 3 Kinder betreut werden, sollte ein separater Raum mit ca. 20 qm, der nur für die Kindertagespflege genutzt wird, zur Verfügung stehen. Die Raumaufteilung sollte grundsätzlich eine gute und leichte Beaufsichtigung der Kinder zulassen. Die Räume, die für die Kindertagespflege genutzt werden, verfügen über Tageslicht und sind gut zu belüften. Ein separater Schlaf- bzw. Ruheraum mit eigenen Betten für die Tageskinder ist vorhanden. Stand 01.04.2017 - Kindgerechte Gestaltung des Sanitärbereiches und der Wickelmöglichkeit. Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften (siehe Merkblatt für die Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege, Anlage 1) Tiere, insbesondere Katze und Hunde, sind während der Betreuungszeiten von den Tageskindern getrennt zu halten. Die Kindertagespflege darf nur in Nichtraucherräumen stattfinden. Dem Alter und Explorationsverhalten der betreuten Kinder entsprechende Raumund Materialgestaltung. Außenbereiche müssen eingefriedet sein. Teiche oder Pools sind so zu sichern, dass Zäune nicht zu überklettern sind oder Abdeckungen nicht einsinken können. Gefahrenstellen im Außenbereich sind zu entfernen oder nach Absprache mit der Fachberatungsstelle des Deutschen Kinderschutzbundes zu sichern. Stand 01.04.2017