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Beschlussvorlage GB (Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
13.03.17, 09:01
Aktualisiert
13.03.17, 09:01
Beschlussvorlage GB (Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage GB (Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 317/2017 08.03.2017 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2017 Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: 611 01 Zeile: 15 gez. Hessenius Kreiskämmerer Einzahlung durch den LVR Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der Integrationshilfen-Problematik bis zum 31.12.2017 eine nicht zweckgebundene Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird mit dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in 2017 an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig ausgezahlt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2017 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes -2Änderungen der Umlagegrundlagen 2017 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Begründung: Die Fragestellung der Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen hat den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und dessen Mitgliedskörperschaften seit längerer Zeit beschäftigt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Sachverhaltsdarstellung der Vorlage V 258/2016 sowie auf die mit Vorlage V 282/2016 beschlossene Auszahlung 2016 verwiesen. Da die Landschaftsversammlung dem Begehren der Kreise auf Auszahlung in 2016 nicht entsprochen hat, entfaltete der Kreistagsbeschluss vom 14.12.2016 über eine sich daran anschließende Auszahlung an die Städte und Gemeinden keine Wirkung. Nunmehr soll nach politischen Verlautbarungen sowie nach Informationen der Kämmerin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) das Ziel bestehen, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 aufzulösenden Rückstellungen für Integrationshilfen in Höhe von 220 Mio. Euro zuzüglich des nicht verbrauchten Haushaltsansatzes 2016 in Höhe von 55 Mio. Euro für Integrationshilfen durch eine Sonderauskehrung an die Mitgliedskörperschaften (insgesamt 275 Mio. Euro) auszuzahlen. Die Landschaftsversammlung wird sich voraussichtlich am 30.06.2017 mit dieser Thematik befassen. Aufgrund der bis dahin verbleibenden Unsicherheiten erscheint eine Einplanung in den Haushalt nicht angezeigt. Um aber für den positiven und erhofften Fall die Rahmenbedingungen rechtzeitig zu setzen, wird dem Kreistag vorgeschlagen, bereits vor einem Beschluss der Landschaftsversammlung die notwendigen Regelungen zu treffen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)