Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
13.03.17, 09:01
Aktualisiert
13.03.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 317/2017
08.03.2017
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2017
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt: 611 01
Zeile: 15
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Einzahlung durch den LVR
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der Integrationshilfen-Problematik bis zum 31.12.2017 eine
nicht zweckgebundene Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird mit dieser
Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in 2017 an die Städte und Gemeinden einmalig und
außerplanmäßig ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der
Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2017 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die
landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes
-2Änderungen der Umlagegrundlagen 2017 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der
einzelnen Auszahlungsbeträge.
Begründung:
Die Fragestellung der Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen hat den Landschaftsverband Rheinland (LVR) und dessen Mitgliedskörperschaften seit längerer Zeit beschäftigt. Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Sachverhaltsdarstellung der Vorlage V 258/2016 sowie
auf die mit Vorlage V 282/2016 beschlossene Auszahlung 2016 verwiesen.
Da die Landschaftsversammlung dem Begehren der Kreise auf Auszahlung in 2016 nicht entsprochen hat, entfaltete der Kreistagsbeschluss vom 14.12.2016 über eine sich daran anschließende
Auszahlung an die Städte und Gemeinden keine Wirkung.
Nunmehr soll nach politischen Verlautbarungen sowie nach Informationen der Kämmerin des
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) das Ziel bestehen, die im Rahmen des Jahresabschlusses
2016 aufzulösenden Rückstellungen für Integrationshilfen in Höhe von 220 Mio. Euro zuzüglich des
nicht verbrauchten Haushaltsansatzes 2016 in Höhe von 55 Mio. Euro für Integrationshilfen durch
eine Sonderauskehrung an die Mitgliedskörperschaften (insgesamt 275 Mio. Euro) auszuzahlen.
Die Landschaftsversammlung wird sich voraussichtlich am 30.06.2017 mit dieser Thematik befassen.
Aufgrund der bis dahin verbleibenden Unsicherheiten erscheint eine Einplanung in den Haushalt nicht
angezeigt. Um aber für den positiven und erhofften Fall die Rahmenbedingungen rechtzeitig zu
setzen, wird dem Kreistag vorgeschlagen, bereits vor einem Beschluss der Landschaftsversammlung
die notwendigen Regelungen zu treffen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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