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Beschlussvorlage GB (Entwicklung altengerechter Quartiere im Stadtgebiet Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
185 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
13.03.17, 10:01
Aktualisiert
13.03.17, 10:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung V 316/2017 08.03.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Entwicklung altengerechter Quartiere im Stadtgebiet Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Büttner/Frau Schmitz Tel.: 1312 / 182 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel stehen im Haushalt 2017 (Produkt 57104 - Demografie) nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und Einreichung eines Förderantrags "Entwicklung altengerechter Quartiere NRW" für den Bereich der Stadt Euskirchen. Unter Vorbehalt der Förderzusage stimmt der Kreistag der Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von insgesamt 81.784,16 € für die Jahre 2017 bis 2020 zu. -2Begründung: Informationen zum Förderangebot 2 "Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW" Im Rahmen des Landesförderplans Alter und Pflege 2016-2017 hat das Land NRW ein Förderprogramm zur „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ aufgelegt (Förderangebot 2). Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Für das Bezugsjahr 2017 liegt diese bei bis zu 40.907 €, davon:  max. 30.907 Euro Personalkosten (mind. Entgeltgruppe 10). Dieser Betrag erhöht sich jährlich um jeweils 1,5%.  max. 4.500 Euro für Sachausgaben  max. 5.500 Euro für teilhabeorientierte Maßnahmen und Veranstaltungen Bei unterjährigem Projektbeginn erfolgt eine anteilige Berechnung. Der Förderzeitraum beträgt maximal 3 Jahre. Mögliche Antragsteller sind Kreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden. Bei kreisangehörigen Kommunen ist der Antrag über den Kreis zu stellen. Im Rahmen des Förderangebots 2 „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ wird nun die Möglichkeit eröffnet, im Kreis für ein zweites Quartier eine Förderung zu erhalten. Mit Schreiben vom 07.03.2017 hat die Stadt Euskirchen beantragt, einen entsprechenden Antrag auf Förderung der Entwicklung eines altengerechten Quartiers im Stadtgebiet Euskirchen zu stellen. Für die Dörfer Kall-Scheven und –Sistig erfolgt seit April 2016 eine Förderung des Quartiersmanagements gemäß dem Zuwendungsbescheid vom 28.12.2015. Das Quartiersmanagement folgt dem Arbeitsgrundsatz der Bürgerbeteiligung und der Partizipation; dem Buttom-up-Prinzip. Dem Quartiersmanagement ist es gelungen, die Bevölkerung zu aktivieren und in den Prozess einzubinden. Im Rahmen von Dorfwerkstätten, Arbeitskreisen und Projektgruppen erarbeitet die Quartiersmanagerin zusammen mit der Bevölkerung, der Kommune und anderen Beteiligten und Kooperationspartnern, wichtige Grundlagen für eine altengerechte Quartiersentwicklung. Der Einsatz einer Quartiersmanagerin hat sich in den Ortsteilen bewährt. Darum empfiehlt die Kreisverwaltung dem Antrag aus dem Stadtgebiet Euskirchen, ein Quartiersmanagement einzurichten, zu folgen. Finanzierung Zur Kofinanzierung von Projekten dieser Art steht im Produkt 57104 (Demografie) ein Haushaltsansatz für Projekte der Strukturentwicklung zur Verfügung (siehe S. 228 des Haushalts 2017). Dieser Ansatz, der in 2017 wie im Vorjahr mit 80.000 € eingeplant ist, soll nach Auffassung der Verwaltung auch in den künftigen Jahren fortgeführt werden. Der erforderliche Eigenanteil entsprechend der folgenden Tabelle wird über diesen Ansatz finanziert. Eine zusätzliche Einplanung zu Lasten der Kreisumlage erfolgt daher nicht. Finanzierungsplan Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit) 2017* 2018 2019 2020* in € Gesamtausgaben 33.859,43 € 68.584,64 € 69.463,41 € 35.177,68 € Eigenanteil 13.405,93 € 27.213,04 € 27.622,25 € 14.018,29 € Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderungen) Personal und Arbeitszeit der Projekt- und Kooperationspartner Max. Zuwendungen 20.453,50 € 41.371,60 € *jeweils zur Hälfte, frühester Förderzeitraum Mitte 2017 bis Mitte 2020 41.841,16 € 21.159,39 € -3- Quartiersauswahl Die Auswahl eines konkreten Einzelquartiers soll in Kürze in Abstimmung mit der Stadt Euskirchen erfolgen. Zusammenfassung des geplanten Prozesses Die (gesamte) Prozessgestaltung basiert auf der Einbindung und Beteiligung der Bevölkerung und auf der Zusammenarbeit mit der Kommune und weiteren relevanten lokalen Akteuren. Zu Beginn des Beteiligungsprozesses steht die Ermittlung der Ist-Situation im Quartier, die auf Grundlage von Beteiligungsmethoden ermittelt wird. Wie bereits in Kall-Scheven und –Sistig sind während des gesamten Zeitraums auch für das Quartier im Stadtgebiet Euskirchen monatlich stattfindende Quartierswerkstätten (Workshops) geplant. Diese moderierten Workshops dienen dem Austausch und Dialog. Auf Grundlage der Kommunikation werden Handlungsbedarfe ermittelt, Prioritäten erarbeitet, Arbeits- und Projektgruppen gegründet und schließlich, unter Einbezug aller relevanten lokalen Akteure, Maßnahmen und Projekte entwickelt und realisiert. Entsprechend dem Zuwendungszweck und der nachhaltigen Quartiersentwicklung steht weiterhin der Aufbau selbsttragender Strukturen im Fokus. Zudem sollen der Prozess und die Ergebnisse so aufbereitet werden, dass die Kommunen wie auch Orte und Ortsteile der gesamten Region von diesem Projekt profitieren und für ihren Bereich spezifische Lösungen entwickeln können. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)