Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
185 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
13.03.17, 10:01
Aktualisiert
13.03.17, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
V 316/2017
08.03.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Entwicklung altengerechter Quartiere im Stadtgebiet Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Büttner/Frau Schmitz
Tel.: 1312 / 182
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel stehen im Haushalt 2017 (Produkt 57104 - Demografie)
nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und Einreichung eines Förderantrags
"Entwicklung altengerechter Quartiere NRW" für den Bereich der Stadt Euskirchen.
Unter Vorbehalt der Förderzusage stimmt der Kreistag der Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von
insgesamt 81.784,16 € für die Jahre 2017 bis 2020 zu.
-2Begründung:
Informationen zum Förderangebot 2 "Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW"
Im Rahmen des Landesförderplans Alter und Pflege 2016-2017 hat das Land NRW ein
Förderprogramm zur „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ aufgelegt (Förderangebot 2). Die
Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Für das Bezugsjahr 2017 liegt diese bei bis
zu 40.907 €, davon:
max. 30.907 Euro Personalkosten (mind. Entgeltgruppe 10). Dieser Betrag erhöht sich jährlich
um jeweils 1,5%.
max. 4.500 Euro für Sachausgaben
max. 5.500 Euro für teilhabeorientierte Maßnahmen und Veranstaltungen
Bei unterjährigem Projektbeginn erfolgt eine anteilige Berechnung. Der Förderzeitraum beträgt
maximal 3 Jahre. Mögliche Antragsteller sind Kreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte
und Gemeinden. Bei kreisangehörigen Kommunen ist der Antrag über den Kreis zu stellen.
Im Rahmen des Förderangebots 2 „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ wird nun die
Möglichkeit eröffnet, im Kreis für ein zweites Quartier eine Förderung zu erhalten. Mit Schreiben vom
07.03.2017 hat die Stadt Euskirchen beantragt, einen entsprechenden Antrag auf Förderung der
Entwicklung eines altengerechten Quartiers im Stadtgebiet Euskirchen zu stellen.
Für die Dörfer Kall-Scheven und –Sistig erfolgt seit April 2016 eine Förderung des
Quartiersmanagements
gemäß
dem
Zuwendungsbescheid
vom
28.12.2015.
Das
Quartiersmanagement folgt dem Arbeitsgrundsatz der Bürgerbeteiligung und der Partizipation; dem
Buttom-up-Prinzip. Dem Quartiersmanagement ist es gelungen, die Bevölkerung zu aktivieren und in
den Prozess einzubinden. Im Rahmen von Dorfwerkstätten, Arbeitskreisen und Projektgruppen
erarbeitet die Quartiersmanagerin zusammen mit der Bevölkerung, der Kommune und anderen
Beteiligten
und
Kooperationspartnern,
wichtige
Grundlagen
für
eine
altengerechte
Quartiersentwicklung. Der Einsatz einer Quartiersmanagerin hat sich in den Ortsteilen bewährt.
Darum empfiehlt die Kreisverwaltung dem Antrag aus dem Stadtgebiet Euskirchen, ein
Quartiersmanagement einzurichten, zu folgen.
Finanzierung
Zur Kofinanzierung von Projekten dieser Art steht im Produkt 57104 (Demografie) ein
Haushaltsansatz für Projekte der Strukturentwicklung zur Verfügung (siehe S. 228 des Haushalts
2017). Dieser Ansatz, der in 2017 wie im Vorjahr mit 80.000 € eingeplant ist, soll nach Auffassung der
Verwaltung auch in den künftigen Jahren fortgeführt werden. Der erforderliche Eigenanteil
entsprechend der folgenden Tabelle wird über diesen Ansatz finanziert. Eine zusätzliche Einplanung
zu Lasten der Kreisumlage erfolgt daher nicht.
Finanzierungsplan
Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit)
2017*
2018
2019
2020*
in €
Gesamtausgaben
33.859,43 €
68.584,64 €
69.463,41 €
35.177,68 €
Eigenanteil
13.405,93 €
27.213,04 €
27.622,25 €
14.018,29 €
Leistungen Dritter
(ohne öffentliche Förderungen)
Personal und Arbeitszeit der Projekt- und Kooperationspartner
Max. Zuwendungen
20.453,50 €
41.371,60 €
*jeweils zur Hälfte, frühester Förderzeitraum Mitte 2017 bis Mitte 2020
41.841,16 €
21.159,39 €
-3-
Quartiersauswahl
Die Auswahl eines konkreten Einzelquartiers soll in Kürze in Abstimmung mit der Stadt Euskirchen
erfolgen.
Zusammenfassung des geplanten Prozesses
Die (gesamte) Prozessgestaltung basiert auf der Einbindung und Beteiligung der Bevölkerung und auf
der Zusammenarbeit mit der Kommune und weiteren relevanten lokalen Akteuren. Zu Beginn des
Beteiligungsprozesses steht die Ermittlung der Ist-Situation im Quartier, die auf Grundlage von
Beteiligungsmethoden ermittelt wird. Wie bereits in Kall-Scheven und –Sistig sind während des
gesamten Zeitraums auch für das Quartier im Stadtgebiet Euskirchen monatlich stattfindende
Quartierswerkstätten (Workshops) geplant. Diese moderierten Workshops dienen dem Austausch
und Dialog. Auf Grundlage der Kommunikation werden Handlungsbedarfe ermittelt, Prioritäten
erarbeitet, Arbeits- und Projektgruppen gegründet und schließlich, unter Einbezug aller relevanten
lokalen Akteure, Maßnahmen und Projekte entwickelt und realisiert.
Entsprechend dem Zuwendungszweck und der nachhaltigen Quartiersentwicklung steht weiterhin der
Aufbau selbsttragender Strukturen im Fokus.
Zudem sollen der Prozess und die Ergebnisse so aufbereitet werden, dass die Kommunen wie auch
Orte und Ortsteile der gesamten Region von diesem Projekt profitieren und für ihren Bereich
spezifische Lösungen entwickeln können.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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