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Beschlussvorlage GB (Z 2/V 316/2017, KA 22.03.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlussvorlage GB (Z 2/V 316/2017, KA 22.03.2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 316/2017 Datum: 30.03.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 22.03.2017 A) TOP 25 Öffentliche Sitzung Entwicklung altengerechter Quartiere im Stadtgebiet Euskirchen V 316/2017 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 15.03.2017 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) erkundigt sich, ob der Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe von 81.000 € kreisumlagerelevant sei. Dies wird seitens der Verwaltung dahingehend bestätigt, dass die Mittel aus der Position Projekte zur Verfügung gestellt werden. Herr Grutke fasst zusammen, dass die Quartiersbetrachtung für Euskirchen durchgeführt und der Eigenanateil durch 11 Kommunen geteilt werde. AV Poth teilt mit, dass vor einiger Zeit ein ähnliches Projekt für die Orte Scheven und Sistig beschlossen wurde. Die Gemeinde Kall habe sich seinerzeit für das Projekt beworben und das Projekt laufe sehr gut. Jetzt liege die Bewerbung der Stadt Euskirchen vor und man habe, wie im Eifelprojekt, Fördermittel für Euskirchen erwirken können. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bemerkt, dass diese Vorgehensweise zum Aufleben des Solidaritätsgedankens führen könnte. Der Weg sei richtig. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und Einreichung eines Förderantrags "Entwicklung altengerechter Quartiere NRW" für den Bereich der Stadt Euskirchen. Unter Vorbehalt der Förderzusage stimmt der Kreistag der Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von insgesamt 81.784,16 € für die Jahre 2017 bis 2020 zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig