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Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen hier: Beschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
156 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
14.03.17, 14:01
Aktualisiert
14.03.17, 15:04
Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen
hier: Beschluss) Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen
hier: Beschluss) Beschlussvorlage GB (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen
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hier: Beschluss)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 314/2017 24.02.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen hier: Beschluss Sachbearbeiter/in: Frau Keil/Frau Kratzke Tel.: 1310/537 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. x Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Produkt: Zeile: Die Mittel sind im Haushalt 2017 enthalten und stehen nach Rechtskraft zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: a) Der Kreistag beschließt den Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen 2017. b) Hierbei legt der Kreistag fest, dass der kreisweite Bedienungsstandard entsprechend der in Kapitel 11.1.2 genannten Varianten 1, 2 b und 3 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 ausgeweitet werden soll. c) Der Kreistag nimmt den am 15.12.2015 beschlossenen Nahverkehrsplan der Stadt Euskirchen zustimmend zur Kenntnis. -2Begründung: a) Beschluss über den NVP Kreis Euskirchen In der Sitzung des Kreistages vom 14.12.2016 wurde der Entwurf des Nahverkehrsplans Kreis Euskirchen 2017 (NVP) zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig erfolgte der Beschluss über die Einleitung des formalen Beteiligungsverfahrens. Am 16.12.2016 hat die Verwaltung die kreisangehörigen Kommunen, die betroffenen Verkehrsunternehmen, die benachbarten Aufgabenträger und Zweckverbände sowie sonstige Träger öffentlicher Belange über den Entwurf informiert. Hierbei wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 10.02.2017 eingeräumt. Mit den kreisangehörigen Kommunen wurde hiervon abweichend vereinbart, dass im Einzelfall eine spätere Abgabe von Stellungnahmen möglich ist, um allen Kommunen eine politische Beratung zu ermöglichen. Zudem wurde kreisseitig angeboten, in den jeweiligen kommunalen Sitzungen den NVP vorzustellen und für ergänzende Fragestellungen zur Verfügung zu stehen. Von diesem Angebot haben alle kreisangehörigen Kommunen Gebrauch gemacht bzw. haben für noch ausstehende Sitzungen (Nettersheim 14.03.2017 und Weilerswist 30.03.2017) eine Vorstellung durch die Verwaltung des Kreises erbeten. Mit Ausnahme der zwei oben genannten Kommunen sowie der Städte Schleiden und Zülpich, deren abschließende Beschlussfassung noch aussteht, liegen zwischenzeitlich alle kommunalen Stellungnahmen sowie darüber hinaus Stellungnahmen weiterer Beteiligter vor. Das gesetzliche Beteiligungsverfahren sieht vor, dass mit den kreisangehörigen Kommunen das Benehmen zum NVP herzustellen ist, wohingegen mit der Stadt Euskirchen aufgrund der besonderen Rolle als „Stadtbusstadt“ die Erlangung des Einvernehmens erforderlich ist. Die Stadt Euskirchen hat ihr Einvernehmen aufgrund des Beschlusses vom 09.03.2017 erteilt. Die als Anlage 1 beigefügte Darstellung enthält alle bisher vorliegenden Stellungnahmen, z.T. in gekürzter Fassung. Zu allen Stellungnahmen wurde kreisseitig eine Bewertung vorgenommen mit einer Empfehlung, ob aufgrund der Stellungnahme der NVP-Entwurf geändert werden soll („Berücksichtigung“). Ein Großteil der Anregungen bezieht sich auf das Kapitel 11 („Schwerpunkte der ÖPNV-Entwicklung“) und somit zu den sogenannten Maßnahmenkonzepten, die als Zielkonzepte zu verstehen sind. Diese Konzepte müssen größtenteils noch weiter entwickelt werden, so dass die in den Stellungnahmen enthaltenen Anregungen und Bedenken ggf. im Rahmen der weiteren Bearbeitung Berücksichtigung finden können. Zu beachten ist, dass die Umsetzung der in Kapitel 11 aufgeführten Maßnahmen teilweise unter dem Vorbehalt einer gesonderten Beschlussfassung durch den Kreistag steht. Resultierend aus den eingegangenen Anregungen, aber auch durch aktuelle Entwicklungen wurden zudem weitere Maßnahmenkonzepte (RolliTaxi im TaxiBusPlus, Modellprojekt Pedelecverleih an große Unternehmen, Überprüfung Anbindung neuer Baugebiete sowie Prüfaufträge Stadt Mechernich – Anlage 2) erstellt. Hier gilt wieder, dass eine Umsetzung erst nach Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgen soll. b) Fortschreibung des kreisweites Bedienungsstandards Zu dem Maßnahmenkonzept 11.1.2 „Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards“ hatte die Verwaltung alle Kommunen um besondere Beratung und Beschlussfassung gebeten. Es wurden -3kreisseitig die Varianten 1, 2a, 2b und 3 vorgeschlagen, die individuell und unabhängig voneinander umgesetzt werden können. Zur kreisweit einheitlichen Angebotsverbesserung werden folgende Varianten vorgeschlagen: Variante 1 Montag bis Freitag: Verlängerung des Angebotes bis 20 (aus den Ortsteilen in den Kernort) bzw. 21 Uhr (aus dem Kernort in die Ortsteile). Variante 2a Samstag: Verlängerung des Angebotes bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Takt wird ganztägig auf einen Zweistundentakt festgelegt. Variante 2b Samstag: Verlängerung bis 20 bzw. 21 Uhr je Richtung. Stundentakt von 6-14 Uhr, anschließend unabhängig der Ortsteilgröße Zweistundentakt. Variante 3 Sonn- und Feiertag: Einrichtung eines Angebotes zwischen 9 Uhr und 20 Uhr im Zweistundentakt unabhängig der Ortsteilgröße. Die Varianten können individuell und unabhängig voneinander umgesetzt werden. Es erfolgt im NVP zudem die Klarstellung, dass der Bedienungsstandard nicht für die vorwiegend auf den Schülerverkehr abgestimmten Linien 760 – 769, 802, 806, 827, 835, 842, 867, 868, 893, 896, 898, 899, 984 oder touristische Verkehre wie die Linien 815 und 894 gelten soll. Das Votum der Kommunen zur Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards stellt sich wie folgt dar: Kommune Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich 1 x x x x x x x (x) (x) Variante 2a 2b x x x x x x x (x) 3 x x x x x x x (x) (x) (x) (x) (x) (x) Bemerkungen anderer Beschlussvorschlag Beschluss im Rat am 23.03.2017 Sitzung am 30.03.2017 Beschluss im Rat am 16.03.2017 Für die Varianten 1, 2b und 3 sprechen sich somit sechs Kommunen aus, wobei in Zülpich noch ein abschließender Beschluss erforderlich ist. Die Beschlussvorlage der Gemeinde Weilerswist liegt noch nicht vor. Die der Stadt Schleiden ist offen formuliert (alle Varianten zur Auswahl). Nettersheim wünscht sich laut Beschlussvorlage eine auf das Gemeindegebiet angepasste Lösung, die nur für die Linien 820 und 821 gelten soll und montags bis freitags einen Zweistundentakt zwischen 05:00 Uhr und dem letzten Zug vorsieht. Samstags soll ganztags ein 2-Stundentakt angeboten werden (also entsprechend Variante 2 a) und sonntags einen Zweitstundentakt bis zum letzten Zug. -4- Zwei Kommunen (Mechernich und Blankenheim) sprechen sich für die Varianten 1, 2a und 3 aus. Blankenheim würde damit die als Testbetrieb seit Dezember 2016 laufende Bedienung an Samstagen im ganztägigen Zweistundentakt fortführen können. Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag eine kreisweit einheitliche Festlegung auf die Varianten 1, 2b und 3. Die Mehrbelastung der Kommunen, die sich für die Variante 2 a ausgesprochen haben bzw. noch keine Favorisierung ausgesprochen haben, hält sich in einem akzeptablen Rahmen: Kommune Variante 2a Mechernich Nettersheim Blankenheim* Weilerswist Schleiden 3.920 € ./. ./. 1.600 € 1.640 € Variante 2b 10.420 € 3.920 € (5.000 €) 1.610 € 1.640 € *derzeit Testbetrieb 2-Stunden-Takt samstags; erforderlich Aufstockung Stundentakt Samstagsvormittags Änderungsumfang NVP Der Änderungsumfang gegenüber dem vorliegenden Entwurf ist sehr gering. Alle inhaltlichen Änderungen ergeben sich aus der Anlage 1: Eine Änderung erfolgte, sofern ein Kreuz bei dem Feld „Berücksichtigung“ gesetzt wurde. Darüber hinaus wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Da noch nicht alle abschließenden Stellungnahmen der Kommunen vorliegen, wird der überarbeitete NVP im Rahmen einer Verwaltungsergänzung vor der Kreisausschusssitzung beigefügt. ÖPNV-Umlage Zwei der elf kreisangehörigen Kommunen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Handlungsbedarf zur Umgestaltung der ÖPNV-Umlage gesehen: Von Seiten der Stadt Mechernich wurde vorgetragen, dass die ÖPNV-Umlage eine verursachergerechte Aufteilung der Schülerkosten vorsehen soll. Insbesondere wird moniert, dass die Stadt Mechernich über den derzeitigen Umlageschlüssel an den Kosten der Schülerbeförderung zum CFG in Schleiden und dem HJK in Steinfeld beteiligt wird. Hier besteht eine historisch gewachsene Verkehrsbedienung, auch aus dem Raum Mechernich. Die Gemeinde Nettersheim fordert ebenfalls eine Überprüfung der ÖPNV-Umlage im Hinblick darauf, eine Verteilung nach allgemeiner Kreisumlage zu prüfen. Sie bemängelt u.a., dass die Gemeinde an den Kosten „durchfahrender“ Schülerlinien, die für die Gemeinde keinen Nutzen bringen, beteiligt ist. Die Stadt Zülpich hat sich nicht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum NVP zur ÖPNV-Umlage geäußert. Sie kritisierte aber im Vorfeld, dass sie über die Umlage an den Verkehren zur Gesamtschule Weilerswist beteiligt ist, obwohl die Schüler über bestehende Regionalbuslinien die Gesamtschule in Euskirchen erreichen könnten. Aufgrund der anstehenden Finanzierungsvereinbarungen mit benachbarten Aufgabenträgern (StädteRegion Aachen und Kreis Düren) werden sich zudem die Höhe der Umlage und die Verteilung erheblich ändern. Schließlich bestehen Forderungen des Schleidener Tals, die Kosten der Linie 829 aus der ÖPNVUmlage auszuklammern, da es sich quasi um einen Schienenersatzverkehr handele. Gleiches würde auch für die Achse Euskirchen – Zülpich gelten, da dies die einzigen beiden Achsen sind, die (bisher) -5nicht über einen regelmäßigen SPNV angebunden sind. Damit liegt die Zahllast bei den betroffenen Kommunen und nicht beim NVR. Es wird vorgeschlagen, die Thematik ÖPNV-Umlage nicht im Rahmen des Beschlusses zum NVP zu behandeln, sondern zeitnah gesondert. Hier sollen auch die zwischenzeitlich im Entwurf vorliegenden Ergebnisse der Untersuchung über die Schülerverkehre im Kreis Euskirchen Berücksichtigung finden. c) Beschluss über die Zustimmung zum NVP der Stadt Euskirchen Die Stadt Euskirchen hat die Verwaltung des Kreises Euskirchen gebeten, einen zustimmenden Beschluss zum Nahverkehrsplan der Stadt Euskirchen zu fassen. Aufgrund möglicher Auswirkungen auf eine eventuelle Direktvergabe an die SVE wird der Kreis gebeten, die vorhandene Textpassage im NVP durch folgende Textpassage zu ersetzen: „Sämtliche Linien der SVE werden in der Zuständigkeit der Stadt Euskirchen geplant. Die Stadt Euskirchen hat hierzu mit Beschluss vom 15.12.2015 einen eigenen NVP aufgestellt. Eine Finanzierung dieser Stadtbuslinien über die ÖPNV-Umlage des Kreises erfolgt nicht. Im vorliegenden NVP wird auf diese Linien nicht detailliert eingegangen, sondern auf den NVP der Stadt Euskirchen verwiesen. Der NVP kann im Internet eingesehen werden. (http://www.euskirchen.de/fileadmin/user_upload/stadtinfo/nahverkehrsplan.pdf).“ Gegen die von der Stadt Euskirchen gewünschte Ergänzung und die Zustimmung zum NVP der Stadt Euskirchen bestehen keine Bedenken. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)