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Beschlussvorlage GB (Anlage 2)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
14.03.17, 14:01
Aktualisiert
14.03.17, 14:01
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Inhalt der Datei

Maßnahme / Prüfauftrag: Modellprojekt Pedelecverleih an große Unternehmen Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand Durchführung eines Modellprojekts „Pedelecverleih an große Unternehmen“ Planungsanlass/ Begründung Es bestehen Ansätze zur Einrichtung eines Fahrradverleihsystems im Kreis Euskirchen, allerdings unter Kostengesichtspunkten zunächst mit Fahrrädern, nicht mit Pedelecs. In den topographisch anspruchsvollen Bereichen des Kreises Euskirchen, stellen „normale“ Fahrräder für viele Berufspendler aber keine Alternative dar. Einen Anreiz zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad könnten Pedelecs liefern. Durch Pedelecs könnten zudem Bereiche erschlossen werden, die nicht bzw. nicht zu allen Zeiten vom ÖPNV angedient werden. Linie Angebotsform Ausgangslage Fahrradverkehr - Die Fahrradnutzung im Pendlerverkehr ist insbesondere im Südkreis gering. Pedelecs sind bisher eher im Bewusstsein der älteren Bevölkerung und werden noch zu wenig als Transportmittel für Pendler erkannt. Planung Die RVK beschafft 10 Pedelecs. Diese werden für einen vorher festzulegenden Zeitraum (z.B. 1- 3 Monate) Unternehmen zur Verfügung gestellt, die diese an interessierte Mitarbeiter weiter verleihen. Während des Zeitraumes dürfen die Mitarbeiter die Pedelecs auch privat nutzen. Von den Mitarbeitern sind Tagebücher zu führen. Die Pedelecnutzung soll kostenlos möglich sein. Kostenkalkulation Eine Kostenkalkulation liegt noch nicht vor Vorteile - - Stärkung des Fahrradverkehrs, teilweise im Vor- und Nachlauf der ÖPNV-Nutzung (für Pendler) Bewusstseinsschaffung für die Vorteile von Pedelecs auch für jüngere Menschen, nicht nur für die ausgewählten Pendler, sondern bei guter Pressearbeit auch in der gesamten Bevölkerung Gewinnen wichtiger Erkenntnisse im Hinblick auf das kreisweit geplantes Verleihsystem Nachteile Hoher organisatorischer Aufwand Diskussionsstand / Beschlusslage Erste Gespräche mit RVK sind geführt. Eine Auswertung über größere Arbeitgeber im Kreis liegt vor. Weiteres Vorgehen Erstellung einer Projektskizze Bearbeitungsstand März 2017 Maßnahme / Prüfauftrag: ÖPNV-Anbindung neuer Baugebiete Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand Prüfung der ÖPNV-Anbindung neuer Baugebiete Planungsanlass/ Begründung Neue Baugebiete liegen häufig am Ortsrand und abseits bestehender Haltestellen. Der im NVP vorgesehene Haltestellenabstand (300 m für Regionalbushaltestellen, 500 m für Schnellbushaltestellen, 1000 m für Haltepunkte des SPNV) wird damit ggf. nicht erfüllt. Linie Alle ÖPNV/SPNV-Linien im Kreisgebiet Angebotsform Bahnverkehr, Linienverkehr, TaxiBusplus, AST (auslaufend) Ausgangslage Bisher erfolgt eine Abstimmung über die ÖPNV-Anbindung von Neubaugebieten in der Regel nur bei größeren Projekten und auch nicht verlässlich. Planung Die Kommunen sollen gebeten werden, Auskünfte zu den in den letzten 10 Jahren entwickelten Baugebieten zu machen, damit von Kreisseite die ÖPNV-Anbindung überprüft werden kann. Für zukünftige Veränderungen (insbesondere Bebauungspläne) erfolgt seit Anfang 2017 eine entsprechende Überprüfung im Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung. Bei der Feststellung von Defiziten ist bezüglich des ÖPNV eine die Verlegung/Neuanlage von Haltestellen bzw. eine veränderte/neue Linienführung zu prüfen. Kostenkalkulation Vorteile Die Erledigung erfolgt sukzessive. Gesonderte Kosten fallen nicht an. - Nachteile - Verbesserung der Mobilität von „Neubürgern“ Sensibilisierung der Kommunen, auch die Belange des ÖPNV zu berücksichtigen. Kommunen sollen zudem sensibilisiert werden, Baugebiete im Bereich von SPNV-Haltepunkten einzurichten. keine Diskussionsstand / Beschlusslage Der Steckbrief soll auf Vorschlag der Verwaltung in den Entwurf des NVP aufgenommen werden (Maßnahmekonzept/Prüfauftrag). Weiteres Vorgehen Bearbeitung als Geschäft der laufenden Verwaltung. Bearbeitungsstand März 2017 Maßnahme / Prüfauftrag: Rollstuhltaxen im TaxiBusverkehr Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand Durchführung eines Modellprojekts „Rollstuhltaxen im TaxiBusverkehr“ Planungsanlass/ Begründung Für viele mobilitätseingeschränkte Menschen im Kreis Euskirchen stellt das TaxiBusPlus-Angebot eine Möglichkeit der Sicherung der eigenständigen Mobilität dar. Als Vorteile des TaxiBusPlusAngebotes ggü. dem „normalen“ ÖPNV sind zu nennen: Hilfe beim Einstieg; gesicherter Sitzplatz; Möglichkeit, Einkäufe und Hilfsmittel (z.B. Rollator) zu verstauen; Ausstieg an der gewünschten Zieladresse (z.B. Haustür). Demgegenüber stehen folgende Erschwernisse: Anruferfordernis 30 min vor Abfahrt, Zuschlag von 1,20 €. Schwerbehinderte sind von dem Zuschlag ausgenommen. Problematisch ist jedoch die Nutzung des TaxiBusPlus-Angebotes für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und diesen nicht selbständig verlassen können. Diese Menschen müssen mit so genannten Rollstuhltaxis transportiert werden. Linie Alle TaxiBusplus-Linien Angebotsform TaxiBusplus Ausgangslage Der TaxiBusPlus ist bisher nicht für Menschen nutzbar, die in einem Rollstuhl sitzend transportiert werden müssen. Einige der im TaxiBusPlus-Verkehr tätigen Taxiunternehmen verfügen über Rollstuhltaxis und könnten diese grundsätzlich einsetzen. Bisher sehen das die Verträge mit der RVK nicht vor. Der Zuschlag für die Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl sitzenden Personen beträgt lt. Taxentarif Kreis Euskirchen derzeit 8,00 €. Planung Zusammen mit der RVK (überwiegend Auftraggeber der TaxiBusplusfahrten) wurde ermittelt, welche Taxiunternehmen über wieviel Rollstuhltaxen verfügen. In Abhängigkeit der Ergebnisse soll eine Modellregion/-linie ausgewählt werden, um die tatsächliche Inanspruchnahme von Rollstuhltaxen zu testen. Hierbei müssten auch Regelungen getroffen werden zur Vorlaufzeit (30 min ausreichend?), zur Verfügbarkeit (besteht ein Anspruch, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht?) und zur Disposition. Die Mehrkosten (Rollstuhlzuschlag), die innerhalb des Bedienungszeitfensters des Kreises entstehen, würden in die ÖPNV-Umlage eingehen. In Kommunen, die Fahrten außerhalb des Bedienungszeitfensters (derzeit i.d.R. nach 19 Uhr, Samstag nachmittags und Sonn- und Feiertage) anbieten, würden entstehende Zuschläge direkt der Kommune zugerechnet. Somit wäre(n) die betroffene(n) Kommune(n) im Vorfeld einzubinden. Darüber hinaus ist darzustellen, in welcher Weise derzeit Behindertenfahrdienste tätig werden (ehrenamtlich oder kommerziell? Fahrtkostenbeitrag durch die Nutzer?) und ob eine Kooperation möglich wäre. Kostenkalkulation Vorteile Eine Kostenkalkulation liegt noch nicht vor - Verbesserung der Mobilität behinderter Menschen Ermöglichung von Mobilität auch für sozial schwache Nachteile - - Menschen (die Beförderung wäre für Schwerbehinderte kostenlos) Im Modellprojekt: überschaubare Mehrkosten Durch Modellprojekt: neue Erkenntnisse zur Inanspruchnahme/ zu den Kosten Mehrkosten Derzeit nur geringe Verfügbarkeit von Rollstuhltaxen (7 Fahrzeuge bei drei Unternehmen), Anschaffung eines Fahrzeuges bei einem vierten Unternehmen geplant. Rollstuhltaxen können teilweise nur eingeschränkt im „normalen“ TaxiBusverkehr eingesetzt werden, da der gesamte hintere Fahrzeugbereich für den Rollstuhl und die Rampe zur Verfügung steht. Für sonstige Fahrgäste steht nur ein weiterer Platz (Beifahrer) zur Verfügung. Konkurrenz zu Taxiunternehmen, die nicht im TaxiBusverkehr eingesetzt sind sowie ggf. zu Behindertenfahrdiensten. Diskussionsstand / Beschlusslage Der Steckbrief soll auf Vorschlag der Verwaltung in den Entwurf des NVP aufgenommen werden (Maßnahmekonzept/Prüfauftrag). Weiteres Vorgehen Erstellung einer Projektskizze. Bearbeitungsstand März 2017 Maßnahme / Prüfauftrag: Prüfaufträge Stadt Mechernich Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.3.1.2 a Gegenstand Erweiterungen im ÖPNV-Netz der Stadt Mechernich Planungsanlass/ Begründung Im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Mechernich wurden die nachfolgenden Prüfaufträge formuliert. Ebenfalls aus der Stellungnahme von ProBahn wurde eine Anregung zur Anbindung des Freilichtmuseums Kommern formuliert. Linie neue Linien, Linie 808, 809 Angebotsform Linienverkehr und TaxiBusPlus Ausgangslage Das Stadtgebiet Mechernich ist bereits gut erschlossen. Der Prüfauftrag sieht eine weitere Feinerschließung vor. Planung - Erschließung Baugebiet Mechernich –Nord durch den ÖPNV mit Einrichtung einer Haltestelle im Berich Kastanienweg/Eibenweg Erschließung der neu entstehenden Baugebiete im Bereich Kommern über TaxiBusPlus an den Kernort ÖPNV-Anbindung Gewerbegebiet Obergartzem 3 z.B. durch eine neue Haltestelle im Bereich Enzener Straße ÖPNV-Anbindung Gewerbegebiet Monzenbend Umbenennung Haltestelle Kommern Post (Post ist nicht mehr vor Ort) Prüfung Linienführung Linie 809: in Kommern über Pützgasse/Hüllenstraße, Auf dem Acker, Andersenweg Anregung: Verbindung Mechernich Bahnhof zum Freilichtmuseum Kommern stündlich an allen Tagen Kostenkalkulation Diese erfolgt im Rahmen der Bearbeitung des Prüfauftrags. Vorteile Erhöhung der ÖPNV-Erschließung. Nachteile -- Diskussionsstand / Beschlusslage Der Prüfauftrag wird im Rahmen der weiteren Prüfaufträge für Mechernich bearbeitet. Weiteres Vorgehen Bearbeitung der Prüfungen. Bearbeitungsstand März 2017