Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
14.03.17, 14:01
Aktualisiert
14.03.17, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Maßnahme / Prüfauftrag:
Modellprojekt Pedelecverleih an große Unternehmen
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
Gegenstand
Durchführung eines Modellprojekts „Pedelecverleih an große
Unternehmen“
Planungsanlass/
Begründung
Es bestehen Ansätze zur Einrichtung eines Fahrradverleihsystems
im Kreis Euskirchen, allerdings unter Kostengesichtspunkten
zunächst mit Fahrrädern, nicht mit Pedelecs. In den topographisch
anspruchsvollen Bereichen des Kreises Euskirchen, stellen
„normale“ Fahrräder für viele Berufspendler aber keine Alternative
dar. Einen Anreiz zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad könnten
Pedelecs liefern. Durch Pedelecs könnten zudem Bereiche
erschlossen werden, die nicht bzw. nicht zu allen Zeiten vom ÖPNV
angedient werden.
Linie
Angebotsform
Ausgangslage
Fahrradverkehr
-
Die Fahrradnutzung im Pendlerverkehr ist insbesondere im
Südkreis gering.
Pedelecs sind bisher eher im Bewusstsein der älteren
Bevölkerung und werden noch zu wenig als Transportmittel
für Pendler erkannt.
Planung
Die RVK beschafft 10 Pedelecs. Diese werden für einen vorher
festzulegenden Zeitraum (z.B. 1- 3 Monate) Unternehmen zur
Verfügung gestellt, die diese an interessierte Mitarbeiter weiter
verleihen. Während des Zeitraumes dürfen die Mitarbeiter die
Pedelecs auch privat nutzen. Von den Mitarbeitern sind Tagebücher
zu führen. Die Pedelecnutzung soll kostenlos möglich sein.
Kostenkalkulation
Eine Kostenkalkulation liegt noch nicht vor
Vorteile
-
-
Stärkung des Fahrradverkehrs, teilweise im Vor- und
Nachlauf der ÖPNV-Nutzung (für Pendler)
Bewusstseinsschaffung für die Vorteile von Pedelecs auch
für jüngere Menschen, nicht nur für die ausgewählten
Pendler, sondern bei guter Pressearbeit auch in der
gesamten Bevölkerung
Gewinnen wichtiger Erkenntnisse im Hinblick auf das
kreisweit geplantes Verleihsystem
Nachteile
Hoher organisatorischer Aufwand
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Erste Gespräche mit RVK sind geführt. Eine Auswertung über
größere Arbeitgeber im Kreis liegt vor.
Weiteres Vorgehen
Erstellung einer Projektskizze
Bearbeitungsstand
März 2017
Maßnahme / Prüfauftrag:
ÖPNV-Anbindung neuer Baugebiete
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
Gegenstand
Prüfung der ÖPNV-Anbindung neuer Baugebiete
Planungsanlass/
Begründung
Neue Baugebiete liegen häufig am Ortsrand und abseits
bestehender Haltestellen. Der im NVP vorgesehene
Haltestellenabstand (300 m für Regionalbushaltestellen, 500 m für
Schnellbushaltestellen, 1000 m für Haltepunkte des SPNV) wird
damit ggf. nicht erfüllt.
Linie
Alle ÖPNV/SPNV-Linien im Kreisgebiet
Angebotsform
Bahnverkehr, Linienverkehr, TaxiBusplus, AST (auslaufend)
Ausgangslage
Bisher erfolgt eine Abstimmung über die ÖPNV-Anbindung von
Neubaugebieten in der Regel nur bei größeren Projekten und auch
nicht verlässlich.
Planung
Die Kommunen sollen gebeten werden, Auskünfte zu den in den
letzten 10 Jahren entwickelten Baugebieten zu machen, damit von
Kreisseite die ÖPNV-Anbindung überprüft werden kann. Für
zukünftige Veränderungen (insbesondere Bebauungspläne) erfolgt
seit Anfang 2017 eine entsprechende Überprüfung im
Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung.
Bei der Feststellung von Defiziten ist bezüglich des ÖPNV eine die
Verlegung/Neuanlage von Haltestellen bzw. eine veränderte/neue
Linienführung zu prüfen.
Kostenkalkulation
Vorteile
Die Erledigung erfolgt sukzessive. Gesonderte Kosten fallen nicht
an.
-
Nachteile
-
Verbesserung der Mobilität von „Neubürgern“
Sensibilisierung der Kommunen, auch die Belange des
ÖPNV zu berücksichtigen.
Kommunen sollen zudem sensibilisiert werden, Baugebiete
im Bereich von SPNV-Haltepunkten einzurichten.
keine
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Der Steckbrief soll auf Vorschlag der Verwaltung in den Entwurf des
NVP aufgenommen werden (Maßnahmekonzept/Prüfauftrag).
Weiteres Vorgehen
Bearbeitung als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Bearbeitungsstand
März 2017
Maßnahme / Prüfauftrag:
Rollstuhltaxen im TaxiBusverkehr
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
Gegenstand
Durchführung eines Modellprojekts „Rollstuhltaxen im
TaxiBusverkehr“
Planungsanlass/
Begründung
Für viele mobilitätseingeschränkte Menschen im Kreis Euskirchen
stellt das TaxiBusPlus-Angebot eine Möglichkeit der Sicherung der
eigenständigen Mobilität dar. Als Vorteile des TaxiBusPlusAngebotes ggü. dem „normalen“ ÖPNV sind zu nennen: Hilfe beim
Einstieg; gesicherter Sitzplatz; Möglichkeit, Einkäufe und Hilfsmittel
(z.B. Rollator) zu verstauen; Ausstieg an der gewünschten
Zieladresse (z.B. Haustür). Demgegenüber stehen folgende
Erschwernisse: Anruferfordernis 30 min vor Abfahrt, Zuschlag von
1,20 €.
Schwerbehinderte sind von dem Zuschlag ausgenommen.
Problematisch ist jedoch die Nutzung des TaxiBusPlus-Angebotes
für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und diesen
nicht selbständig verlassen können. Diese Menschen müssen mit so
genannten Rollstuhltaxis transportiert werden.
Linie
Alle TaxiBusplus-Linien
Angebotsform
TaxiBusplus
Ausgangslage
Der TaxiBusPlus ist bisher nicht für Menschen nutzbar, die in einem
Rollstuhl sitzend transportiert werden müssen. Einige der im
TaxiBusPlus-Verkehr tätigen Taxiunternehmen verfügen über
Rollstuhltaxis und könnten diese grundsätzlich einsetzen. Bisher
sehen das die Verträge mit der RVK nicht vor. Der Zuschlag für die
Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl sitzenden Personen
beträgt lt. Taxentarif Kreis Euskirchen derzeit 8,00 €.
Planung
Zusammen mit der RVK (überwiegend Auftraggeber der
TaxiBusplusfahrten) wurde ermittelt, welche Taxiunternehmen über
wieviel Rollstuhltaxen verfügen. In Abhängigkeit der Ergebnisse soll
eine Modellregion/-linie ausgewählt werden, um die tatsächliche
Inanspruchnahme von Rollstuhltaxen zu testen. Hierbei müssten
auch Regelungen getroffen werden zur Vorlaufzeit (30 min
ausreichend?), zur Verfügbarkeit (besteht ein Anspruch, wenn kein
Fahrzeug zur Verfügung steht?) und zur Disposition.
Die Mehrkosten (Rollstuhlzuschlag), die innerhalb des
Bedienungszeitfensters des Kreises entstehen, würden in die
ÖPNV-Umlage eingehen. In Kommunen, die Fahrten außerhalb des
Bedienungszeitfensters (derzeit i.d.R. nach 19 Uhr, Samstag
nachmittags und Sonn- und Feiertage) anbieten, würden
entstehende Zuschläge direkt der Kommune zugerechnet. Somit
wäre(n) die betroffene(n) Kommune(n) im Vorfeld einzubinden.
Darüber hinaus ist darzustellen, in welcher Weise derzeit
Behindertenfahrdienste tätig werden (ehrenamtlich oder
kommerziell? Fahrtkostenbeitrag durch die Nutzer?) und ob eine
Kooperation möglich wäre.
Kostenkalkulation
Vorteile
Eine Kostenkalkulation liegt noch nicht vor
-
Verbesserung der Mobilität behinderter Menschen
Ermöglichung von Mobilität auch für sozial schwache
Nachteile
-
-
Menschen (die Beförderung wäre für Schwerbehinderte
kostenlos)
Im Modellprojekt: überschaubare Mehrkosten
Durch Modellprojekt: neue Erkenntnisse zur
Inanspruchnahme/ zu den Kosten
Mehrkosten
Derzeit nur geringe Verfügbarkeit von Rollstuhltaxen (7
Fahrzeuge bei drei Unternehmen), Anschaffung eines
Fahrzeuges bei einem vierten Unternehmen geplant.
Rollstuhltaxen können teilweise nur eingeschränkt im
„normalen“ TaxiBusverkehr eingesetzt werden, da der
gesamte hintere Fahrzeugbereich für den Rollstuhl und die
Rampe zur Verfügung steht. Für sonstige Fahrgäste steht
nur ein weiterer Platz (Beifahrer) zur Verfügung.
Konkurrenz zu Taxiunternehmen, die nicht im
TaxiBusverkehr eingesetzt sind sowie ggf. zu
Behindertenfahrdiensten.
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Der Steckbrief soll auf Vorschlag der Verwaltung in den Entwurf des
NVP aufgenommen werden (Maßnahmekonzept/Prüfauftrag).
Weiteres Vorgehen
Erstellung einer Projektskizze.
Bearbeitungsstand
März 2017
Maßnahme / Prüfauftrag:
Prüfaufträge Stadt Mechernich
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.3.1.2 a
Gegenstand
Erweiterungen im ÖPNV-Netz der Stadt Mechernich
Planungsanlass/
Begründung
Im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Mechernich wurden die
nachfolgenden Prüfaufträge formuliert.
Ebenfalls aus der Stellungnahme von ProBahn wurde eine
Anregung zur Anbindung des Freilichtmuseums Kommern formuliert.
Linie
neue Linien, Linie 808, 809
Angebotsform
Linienverkehr und TaxiBusPlus
Ausgangslage
Das Stadtgebiet Mechernich ist bereits gut erschlossen. Der
Prüfauftrag sieht eine weitere Feinerschließung vor.
Planung
-
Erschließung Baugebiet Mechernich –Nord durch den ÖPNV
mit Einrichtung einer Haltestelle im Berich
Kastanienweg/Eibenweg
Erschließung der neu entstehenden Baugebiete im Bereich
Kommern über TaxiBusPlus an den Kernort
ÖPNV-Anbindung Gewerbegebiet Obergartzem 3 z.B. durch
eine neue Haltestelle im Bereich Enzener Straße
ÖPNV-Anbindung Gewerbegebiet Monzenbend
Umbenennung Haltestelle Kommern Post (Post ist nicht
mehr vor Ort)
Prüfung Linienführung Linie 809: in Kommern über
Pützgasse/Hüllenstraße, Auf dem Acker, Andersenweg
Anregung: Verbindung Mechernich Bahnhof zum
Freilichtmuseum Kommern stündlich an allen Tagen
Kostenkalkulation
Diese erfolgt im Rahmen der Bearbeitung des Prüfauftrags.
Vorteile
Erhöhung der ÖPNV-Erschließung.
Nachteile
--
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Der Prüfauftrag wird im Rahmen der weiteren Prüfaufträge für
Mechernich bearbeitet.
Weiteres Vorgehen
Bearbeitung der Prüfungen.
Bearbeitungsstand
März 2017