Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
234 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
14.03.17, 14:01
Aktualisiert
14.03.17, 14:01
Stichworte
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Rhein-Erft-Kreis
NVP eingeabreitet
nicht berück.
Kommentar Verwaltung
zur Kenntnis
Verweis
Eingabe
NVP
27.12.2016 Kreisverwaltung Ahrweiler
keine Bedenken
11.01.2017 Vulkaneifel Kreis
Grundsätzlich keine Anmerkungen. Hinweis auf die Bearbeitung des NVP Landkreis
Vulkaneifel 2017
10.02.2017 StädteRegion Aachen
entspricht der Stellungnahme des AVV - siehe dortige Anmerkungen
10.02.2017 Rhein-Erft-Kreis
Eine Zuordnung der Kreisgrenzen überschreitenden Linien ist nach Einschätzung des11.4.1.1
REK nach der letzten Fahrplanänderung im Dezember 2016 nunmehr eindeutig
möglich. Demnach entfallen aufgrund der jeweils auf dem betreffenden Kreisgebiet
eindeutig mehr erbrachten Fahrplan-Kilometer,
• die Linien 984 und 985 in die Aufgabenträgerschaft des Kreises Euskirchen
• die Linien 807, 974 und 979 in die Aufgabenträgerschaft des Rhein-Erft-Kreises
Eine Finanzierungsvereinbarung bezüglich dieser Linien ist baldmöglichst
anzustreben.
berücksichtigt
Stellungnahmen benachbarter Aufgabenträger
Betreff
I
x
x
Siehe Anmerkungen zur Stellungnahme AVV
Es ist richtig, dass nach der Umstrukturierung der Linie 807 der höhere Km-Anteil im REK liegt.
Bei den Überlegungen zur Zuordnung der Aufgabenträgerschaft ist aber zusätzlich die
zukünftige ÖPNV-Struktur im REK zu beachten. Ggf. ist auch zukünftig eine gemeinsame
Ausübung der Aufgabenträgerschaft möglich. Die Festlegung muss nicht zwingend im NVP
erfolgen.
x
1
Wie im NVP-Entwurf erläutert, erfolgt eine Fortschreibung aller Liniensteckbriefe auf den
Fahrplanstand Dezember 2016. Die erbetenen Ergänzungen bzw. Aktualisierungen werden
daher vorgenomen.
x
NVP eingeabreitet
nicht berück.
Kommentar Verwaltung
zur Kenntnis
Verweis
NVP
berücksichtigt
Betreff
Rhein-Erft-Kreis
Eingabe
2. Ihre Liniensteckbriefe
• Linie 807
o Gemeinsame Genehmigungsinhaber sind hier REVG und RVK
o Der Linienverlauf endet nunmehr in Erft-stadt Bf.
o Die Nutzkilometer sind auf den Fahrplan-stand 2016/2017 anzupassen
Ich bitte um Korrektur bzw. Ergänzung.
x
• Linie 974
Ich bitte um Aktualisierung der Nutzkilometer auf den Fahrplanstand 2016/2017.
• Linie 979
o Gemeinsame Genehmigungsinhaber sind hier REVG und RVK
o Die Nutzkilometer sind auf den Fahrplan-stand 2016/2017 anzupassen
Ich bitte um Ergänzung bzw. Aktualisierung
• Linie 984
Ich bitte um Aktualisierung der Nutzkilometer auf den Fahrplanstand 2016/2017.
• Linie 985
o Gemeinsame Genehmigungsinhaber sind hier REVG und RVK
o Die Nutzkilometer sind auf den Fahrplan-stand 2016/2017 anzupassen
Ich bitte um Ergänzung bzw. Aktualisierung.
Rhein-Erft-Kreis
• Außerdem bitte ich darum, die Bedienungszeiten an die neuen Fahrplanzeiten
anzupassen.
Hier bietet sich aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises ein gemeinsames Vorgehen ggü. 11.1.4.2
NVR und DB an. Auch für den Rhein-Erft-Kreis ist es ein wichtiges Ziel, die Kapazität
zur Beförderung von Fahrrädern auf der Eifelstrecke zu erhöhen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Hier bitte ich, beim Gesprächstermin vom 2.7.2014 die REVG als
Gesprächsteilnehmer zu ergänzen.
Die Ergänzung wird vorgenommen.
S. 155
x
x
x
2
Die Jugendbildungsstätte Finkenberg in Blankenheim kann im Linienverkehr über die
Bushaltestelle "Finkenhof" und alternativ über die in der Umgebung liegende Haltestelle
"Finkenberg Schulzentrum" (ca. 200 m Entfernung zur Bildungsstätte) erreicht werden.
Ab Blankenheim Busbf fährt die Linie 833 werktags mehrmals täglich als TaxiBusPlus zur
Haltestelle "Finkenhof". Es werden 5 Hinfahrten und 3 Rückfahrten angeboten. Am
Wochenende wird die Haltestelle nicht bedient.
Die Haltestelle "Finkenberg Schulzentrum" wird im Schülerverkehr von den Linien 760, 824, 832
und 833 angefahren. Es werden einzelne Fahrten angeboten. Das Schulzentrum wird aus
verschiedenen Richtungen ab 7:15 Uhr erreicht. Ab 12:55 verkehren die Linien ab "Finkenberg
Schulzentrum" in verschiedene Richtungen. Montags, mittwochs und donnerstags werden um
15:25 weitere Fahrten ab Finkenberg Schulzentrum angeboten.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
berücksichtigt
Betreff
Rhein-Erft-Kreis
Verweis
Eingabe
NVP
Anbindung Jugendhof Finkenberg in Blankenheim an TB-Netz
Der Rhein-Erft-Kreis betreibt in Blankenheim die Ju-gendbildungsstätte Finkenberg.
Hier bittet der Rhein-Erft-Kreis eine regelmäßige, umsteigefreie Einbindung in das
Taxibus-Angebot der Gemeinde Blankenheim einzurichten.
x
Eine Erweiterung des Fahrtenangebotes wäre mit der Gemeinde Blankenheim abzustimmen, da
diese über den ÖPNV-Umlageschlüssel die hauptbetroffene Kommune ist. Der Kreis wird eine
Prüfung des Anliegens vornehmen.
Bitb
urg
13.02.2017 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Keine Anmerkungen
Kreis
Düren
Die grundsätzliche Zustimmung zum NVP wird zur Kenntnis genommen.
x
Kreis Düren
14.02.2017 Kreis Düren
Der Kreis Düren begrüßt die Planungen des Nachbaraufgabenträgers ausdrücklich
und sieht die Möglichkeit einer gemeinsamen Verbesserung des öffentlichen
Nahverkehrsangebots im Grenzbereich der beiden Kreise.
Ab Seite 117 wird das Konzept für den Teilraum Zülpich/Euskirchen und den
S.117
angrenzenden Kreis Düren beschrieben. Die Planungen zu den Linien SB 98 und 298
wurden mehrfach besprochen und die Änderungswünsche des Kreises EU in den
NVP Düren eingefügt, auch wenn die genauen Fahrplanlagen noch nicht
feststanden. Die Zustimmung erfolgte trotz leicht verschlechterter Anschlüsse an
den Bahnhöfen Düren und Euskirchen und eines geringeren Abstands zwischen den
Fahrten der SB 98 und der 298 auf Dürener Gebiet. Dies wird auch
aufrechterhalten.
x
Die Zustimmung zum "Zülpich-Konzept" wird zur Kenntnis genommen.
x
3
In der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu dem NVP des Kreises Düren wurde darum
gebeten, die Planungen zu konkretisieren. Im Nachgang der Stellungnahme des Kreises Düren
zum NVP Kreis Euskirchen wurden die zusätzlichen Fahrten und Km mitgeteilt. Nunmehr ist zu
prüfen, ob die Leistungsausweitung aus Sicht des Kreies Euskirchen mitgetragen werden kann.
Hierzu werden die hauptbetroffenen Kommunen Schleiden (Linie 231) und Zülpich (Linien 208
und SB 208) beteiligt.
x
In der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu dem NVP des Kreises Düren wurde darum
gebeten, die Planungen zu konkretisieren. Im Nachgang der Stellungnahme des Kreises Düren
zum NVP Kreis Euskirchen wurden die zusätzlichen Fahrten und Km mitgeteilt. Nunmehr ist zu
prüfen, ob die Leistungsausweitung aus Sicht des Kreies Euskirchen mitgetragen werden kann.
Hierzu wird die hauptbetroffene Kommunen Schleiden (Linie 231) beteiligt.
x
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Wie im Entwurf des NVP erläutert, erfolgt eine Fortschreibung aller Liniensteckbriefe auf den
Fahrplanstand Dezember 2016. Es wurden die Leistungsdaten des AVV für 2017 im Steckbrief
übernommen.
x
x
NVP eingeabreitet
nicht berück.
Für die Linien 218 und 233 sind beidseitig keine Veränderungen vorgesehen.
Auf der Seite 212 folgende werden die Leistungskilometer auf dem Gebiet des
S.212 ff
Kreises Euskirchen ausgewiesen. In der Abstimmung mit der AVV GmbH ist
insbesondere auf der Linie 208 eine deutliche Abweichung der Leistungskilometer
festzustellen.
Wir bitten, dies mit dem AVV abzustimmen.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
berücksichtigt
Betreff
Kreis Düren
Kreis Düren
Kreis Düren
Verweis
Eingabe
NVP
Auf Seite 118 heißt es: „Die Linien 208, 218, 233 und 807 bleiben auf dem Gebiet S.118
des Kreises Euskirchen unverändert“.
Hier ist keine Anpassung an die Planungen des Kreises Düren erfolgt, der auf diesem
Gebiet zusätzliche Fahrten zur Erhöhung der Attraktivität vorsieht. Wir bitten
darum den NVP-Entwurf an dieser Stelle anzupassen.
Der NVP Düren sieht vor, innerhalb der HVZ 6 Fahrtenpaare als Schnellbus
(Beschleunigung innerhalb des Kreises DN, wenn Zustimmung auch innerhalb des
Kreises EU) zusätzlich zu führen. Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit entfallen 3
Fahrtenpaare des Regionalverkehrs. 2 Fahrtenpaare ergänzen den bisherigen
Spätverkehr. In der Summe sind daher 5 zusätzliche Fahrtenpaare zwischen DN und
EU vorgesehen.
Die Planungen zur Vereinfachung des Fahrplans auf der Linie 231 sind im NVP EU
wiedergegeben und entsprechen, ebenso wie die Verlagerung der Spätfahrten zur
Linie SB 98 und zwei zusätzlichen grenzüberschreitenden Fahrtenpaaren den
Planungen seitens des Kreises Düren.
x
4
RSK RSK
15.02.2017 Rhein-Sieg-Kreis
Die aus unserer Sicht relevanten Punkte werden alle im Zuge der laufenden
Abstimmung zu den Linien 802, 828 und 842 bearbeitet.
Darüber hinausgehend besteht nur eine kleine Anmerkung: Die Aussagen bzgl.
Zuständigkeit der grenzüberschreitenden Linien in Kapitel 4.1 bzw. Kapitel 11.4.2
sind nicht deckungsgleich (Übertragung der Zuständigkeit auf einen Aufgabenträger
versus Betrauung der Linienabschnitte). M.E. ist die Aussage in Kapitel 11.4.2
zutreffend.
Im NVP des Kreises Düren werden zu den Fahrzeugstandards folgende Aussagen getroffen:
"Angesichts der notwendigen Flexibilität in der Fahrzeugdisposition wird auf eine
Differenzierung der Ausrüstungsstandards nach Produktlinien, Verkehrsaufgaben oder
Betriebsformen verzichtet. Niederflurtechnik, behindertengerechte Zugangsmöglichkeiten,
dynamische Fahrgastinformationseinrichtungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von
Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen und eine ansprechende und funktionale
Inneneinrichtung – insbesondere für ältere Menschen – sind die Mindestanforderungen an eine
zeitgemäße Ausgestaltung der Fahrzeuge. Eine Reduzierung der schädlichen Emissionswerte
(Lärm und Abgas) ist zu erreichen. Die Ausstattung der Fahrzeuge mit ITCS Leitsystem und
Bordcomputern ist erforderlich. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge den Anforderungen an
ein modernes elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM) entsprechen.
Auf Linienfahrten, die ausschließlich für den Schülerverkehr oder zur Verstärkung bestehender
Linienverkehre bzw. bei Großveranstaltungen durchgeführt werden, sind Abweichungen bei der
Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge zulässig. Die gesetzlichen Mindestvorgaben sind
einzuhalten."
Die konkreten Fahrzeuganforderungen werden im NVP des Kreises Düren in einer Tabelle
dargestellt und entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben des Kreises Euskirchen.
Unterschiede bestehen bezüglich der Ausstattungsmerkmale "Klimatisierung" und
"Videoüberwachung". Während im NVP Kreis Euskirchen eine entsprechende Ausrüstung für
neubeschaffte Fahrzeuge gelten soll, wird diese im NVP des Kreises Düren als "wünschenswert"
angesehen.
Grundsätzlich sollen bei Linien, die auf dem Kreisgebiet Euskirchen verkehren, auch die im NVP
festgeschriebenen Standards gelten. Eventuelle Abweichungen könnten im Rahmen der
Vereinbarung zwischen den beiden Kreisen gelöst werden.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
berücksichtigt
Betreff
Kreis Düren
Verweis
Eingabe
NVP
Für die qualitative Ausstattung der Fahrten bestehen in den beiden
S. 81, 82
Nahverkehrsplänen leicht unterschiedliche Ansätze. Eine Angleichung aller
Qualitätsmaßstäbe beider NVP’s für die grenzüberschreitenden Linien halten wir
nicht für zielführend. Einzelheiten zur Anwendung der Qualitätsmaßstäbe werden
im Rahmen der Vereinbarung zwischen den beiden Kreisen gelöst. Für die
Schnellbusverbindungen (6 Fahrtenpaare pro Tag) sollten die Qualitätsmaßstäbe
des Kreises Düren auf jeden Fall zur Anwendung kommen.
x
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
x
In Kapitel 4.1 sind die grundsätzlichen Strukturen dargestellt. Kapitel 11.4.2 befasst sich mit den
konkreten Planungen (hier: Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis). Die letzendliche
Ausgestaltung der Regelungen zur Aufgabenträgerschaft muss noch geklärt werden. Eine
Änderung des NVP ist nicht erforderlich.
x
5
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
Bad
Münstereifel
Eingabe
03.02.2017 Stadt Bad Münstereifel
laut Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses, wird der Entwurf des NVP
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Stadt Bad Münstereifel spricht sich für
eine Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards unter Anwendung der
Varianten 1, 2b und 3 aus.
berücksichtigt
Stellungnahmen kreisangehörige Kommunen
Betreff
II
x
BAM
Mehrkosten sollten vermieden werden, es besteht aber Interesse an einer
effizienten Beförderung
03.03.2017 Gemeinde Blankenheim
Der Entwurf des NVP wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde
spricht sich für eine Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards unter
Anwendung der Varianten 1, 2a und 3 aus.
Blankenheim
x
Euskirchen
Stadt Euskirchen (Vorlage Ausschuss)
In der Auflistung der Tabelle 9 fehlt die Badewelt Euskirchen. Derzeit findet mangels
Nachfrage keine direkte Anbindung der Badewelt statt. Da die Badewelt in den
kommenden Jahren noch ausgebaut werden soll, kann sich dies jedoch ändern.
Um Ergänzung der Freizeitziele um die Badewelt wird gebeten.
x
Kapitel 3.4
Freizeit-,
Naherholung
S. 33
Die "Badewelt" hat derzeit noch keine bedeutende ÖPNV-Relevanz.
Möglich ist die Nutzung der Linie 985, Haltestelle Angelika
Kaufmann Str.. Es bestehen aber keine Bedenken, die Einrichtung in
die Auswahl ÖPNV-relevanter Freizeiteinrichtungen aufzunehmen.
x
x
6
Der Kreis wird gebeten, den Text durch die unterstrichenen Haltepunkte zu
ergänzen: „Die übrigen im Kreisgebiet liegenden Bahnhaltepunkte Scheven, Urft,
Derkum, Kuchenheim, Großbüllesheim, Zuckerfabrik, Stotzheim und
Kreuzweingarten verfügen über keine Anbindung zu den Regionalbuslinien,…
Kapitel 6.4.1, Die Ergänzung wird vorgenommen.
Verknüpfung
Bus/Schiene
S. 56
NVP eingeabreitet
Kapitel 6.1. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung
Schienendes NVP ist nicht erforderlich.
personennahverkehr
(SPNV)
S. 48
x
nicht berück.
Grundsätzlich hat die Stadt ihre Zustimmung zur Reaktivierung der Bördebahn
Euskirchen-Düren gegeben. Ein Vorlaufbetrieb soll zum Fahrplanwechsel Dezember
2018 umgesetzt werden. Eine Finanzierung der Betriebsleistungen erfolgt über den
zuständigen Nahverkehr Rheinland. Welche Infrastruktur-maßnahmen zur
Reaktivierung nötig sind, muss noch ermittelt werden. Auch die Höhe der
Kostenbeteiligung durch die Stadt ist noch unklar. Ein Sachstandsbericht erfolgt in
der Sitzung des ATuV am 9.03.2017
zur Kenntnis
Euskirchen
Kommentar Verwaltung
Gegen die Aufnahme der vorgeschlagenen Textpassage bestehen
keine Bedenken. Auch soll der Beschlussvorschlag für den Kreistag
wie erbeten erweitert werden.
berücksichtigt
Verweis NVP
Kapitel 4.1,
Organisation
des
ÖPNV/SPNV
S. 35
Euskirchen
Euskirchen Betreff
Eingabe
Aufgrund möglicher Auswirkungen auf eine eventuelle Direktvergabe an die SVE
wird der Kreis gebeten, die vorhandene Textpassage durch folgende Textpassage zu
ersetzen:
„Sämtliche Linien der SVE werden in der Zuständigkeit der Stadt Euskirchen geplant.
Die Stadt Euskirchen hat hierzu mit Beschluss vom 15.12.2015 einen eigenen NVP
aufgestellt. Eine Finanzierung dieser Stadtbuslinien über die ÖPNV-Umlage des
Kreises erfolgt nicht. Im vorliegenden NVP wird auf diese Linien nicht detailliert
eingegangen, sondern auf den NVP der Stadt Euskirchen verwiesen. Der NVP kann
im Internet eingesehen werden.
(http://www.euskirchen.de/fileadmin/user_upload/stadtinfo/nahverkehrsplan.pdf).
Der Kreis Euskirchen wird gebeten, in seiner Beschlussfassung eine Zustimmung zum
NVP der Stadt zu berücksichtigen.
x
x
x
x
7
Aufgrund des Verlaufs der A1 ergeben sich für viele Relationen
bezogen auf den MIV sehr günstige Reisezeiten. Diese Reisezeiten
wären im ÖPNV ansatzweise nur durch Einrichtung von
Schnellbussen zu erreichen oder über den SPNV. Der Einsatz von
Schnellbussen ist in ländlichen Regionen nur dann sinnvoll, wenn
eine große gebündelte Nachfrage besteht und nur eine geringe
Erschließungswirkung erforderlich ist. Für die Einrichtung weiterer
Schnellbuslinein wird derzeit kein Bedarf gesehen. Das Anstreben
einer Verbesserung wird vom Kreis Euskirchen aber mitgetragen.
Die Kapitelnummerierungen stimmen nicht mit der Nummerierung im vorderen Teil
des NVP überein und müssen angepasst werden.
Kapitel 11.5, Die Anpassung der Nummerierung erfolgt.
Umsetzungszeitraum der
Maßnahmen
NVP eingeabreitet
Kapitel.7.3,
Verbindungsqualität
S. 66-67
x
nicht berück.
Euskirchen
Hier wird festgestellt, dass nur 39% der Einwohner des Kreises Euskirchen eine gute
Verbindung zur Kreisstadt haben. Aus dem südlichen Kreisgebiet ergeben sich im
Vergleich zum MIV fast ausschließlich unattraktive Reisezeiten in die Kreisstadt
Euskirchen. Mittelfristig ist hier aus Sicht der Stadt Euskirchen eine Verbesserung
anzustreben.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
Die Tabelle 16 beruht im Entwurf auf dem Stand April 2016. Die
Änderungen werden vorgenommen; der Stand wird angepasst auf:
Januar 2017
berücksichtigt
Verweis NVP
Kapitel 6.4.3,
P+R und B+R
S. 59
Euskirchen
Euskirchen Betreff
Eingabe
Tabelle 16 soll ergänzt werden :
In Kuchenheim existieren seit Ende 2016 20 Fahrradabstellplätze, an denen der
Rahmen am Ständer angeschlossen werden kann. Der Zusatz „kein moderner
Standard“ kann somit entfallen. Im Zuge der städtebaulichen Planungen für das
Bahnhofsumfeld sind ca. 100 P+R-Plätze geplant. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung ist
noch nicht bekannt.
In Stotzheim existieren keine PKW-Stellplätze, da sich die Flächen im
Bahnhofsumfeld inzwischen in Privatbesitz befinden.
x
x
x
x
8
Kapitel
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
11.1.2,
Fortschreibun
g des
kreisweiten
Bedienungsstandards
S. 90 bis 93
NVP eingeabreitet
... Der Kreis schlägt hier eine Ausweitung des Bedienungsstandards in den
Abendstunden und an Wochenenden vor. Hierzu werden im NVP mehrere Varianten
genannt, die einzeln aber auch zusammen umgesetzt werden können.
... Bei der Realisierung aller Varianten entstehen der Stadt über die ÖPNV-Umlage
Mehrkosten von maximal 30.000 €. Der Vorteil für die Kreisstadt besteht in einer
besseren Erreichbarkeit auch an Wochenenden, was insbesondere Einzelhandel,
Gastronomie und Kultur in der Stadt zu Gute kommt. Aus diesem Grund wird eine
Ausweitung des Bedienungsstandards befürwortet. Die Stadt bittet den Kreis, die
Varianten 1, 2b und 3 zu realisieren.
nicht berück.
Kommentar Verwaltung
Der Kreis Euskirchen wird vor Beginn der Haltestellenerfassung
Kontakt mit der Stadt Euskirchen bzw. der SVE aufnehmen. Nach
der Erfassung wird der Kreis Euskirchen die Stadt Euskirchen
informieren, wer Träger der Baulast ist. Die Ausbauplanung bzw.
eine Priorisierung erfolgt gemeinsam mit den jeweiligen
Straßenbaulastträgern.
zur Kenntnis
Verweis NVP
Kapitel
11.1.1,
Konzept zum
barrierefreie
n Aus- und
Umbau von
Haltestellen
berücksichtigt
Euskirchen Betreff
Euskirchen
Eingabe
In der Novelle des Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wurde die politische
Zielbestimmung „Vollständige Barrierefreiheit zum 1.01.2022“ festgeschrieben. Die
Haltestellen des Stadtbusses werden vertraglich geregelt durch die SVE ausgebaut.
28 Haltestellen im Stadtgebiet werden nicht durch Stadtbuslinien angefahren (z.B.
Haltestellen in Frauenberg). Für den Ausbau sind die jeweiligen Baulastträger
zuständig. Der Kreis Euskirchen wird gebeten, der Stadt mitzuteilen, wie viele
Haltestellen sich in der Baulast der Stadt befinden und welche davon umgebaut
werden sollen. Pro Haltestellenausbau werden ca. 30.000 € benötigt.
x
x
9
Kapitel
11.1.3.1
S. 96 - 97
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
X
Der als Pilotprojekt vorgesehene Einsatz von Wanderbussen dient der Verbesserung
der ÖPNV-Anbindung Eifelsteig und der Partnerwege. Einsatz zwischen Ostern und
Ende Herbstferien (Umsetzung April 2017). Kosten ca. 40.000 €
Vorteil für Euskirchen: Stärkung des Hotelstandortes Euskirchen als Ausgangspunkt
zu touristischen Aktivitäten in der Eifel. Die Maßnahme ist bereits durch den Kreistag
beschlossen und wird erstmals 2017 umgesetzt. Da es sich hierbei um einen
touristischen Verkehr handelt, erfolgt die Finanzierung über die allgemeine
Kreisumlage. Die Stadt nimmt dies zur Kenntnis, da die Maßnahme beschlossen ist.
Kapitel
11.1.2.1.2,
Wanderbus
S. 98 - 99
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
x
NVP eingeabreitet
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
Kapitel
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
11.1.3,
Harmonisieru
ng des ÖPNVAngebots
S. 94 - 95
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
Euskirchen Betreff
Euskirchen
Euskirchen
Eingabe
Im Kreis Euskirchen existieren derzeit zwei Systeme des bedarfsorientierten
Angebotes: …
Im NVP wird die Integration der AST-Verkehre in ein neues einheitliches TaxiBusPlusSystem vorgeschlagen (geplante Umsetzung Dezember 2017). Dies ist positiv in
einigen kreisangehörigen Kommunen getestet worden. Dieser Vorschlag betrifft nur
das Kreisgebiet ohne das Stadtgebiet, da in Euskirchen derzeit kein TaxiBus-System
existiert. Das AST-System ist aufgrund des hohen Stadtbus-Angebots nur sehr
schwach nachgefragt und dient lediglich der Ergänzung zum Stadtbus. Die
Einführung eines TaxiBus-Systems im Stadtgebiet Euskirchen ist auch zukünftig nicht
geplant. Da das AST-System in Euskirchen direkt durch die Stadt finanziert wird,
ergeben sich hier keine finanziellen Auswirkungen.
Das Land NRW fördert die Einrichtung von Bürgerbussen. Im Kreisgebiet sind einige
kleine Ortschaften nur unzureichend an das ÖPNV-Angebot angebunden. Hier ergibt
sich die Möglichkeit, bürgerschaftliches Engagement vorausgesetzt, ein Angebot
über Bürgerbusse, Bürgertaxis oder Dorfautos einzurichten. Aufgrund der guten
Angebotsstruktur in Euskirchen ergibt sich kein Bedarf für das Stadtgebiet. ...
x
10
Kapitel
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
11.1.4.2
Fahrradbeförderung
in der Bahn
S. 102
Kapitel
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
11.1.4.3
S. 103
x
Insbesondere an Wochenenden kommt es aufgrund des großen Interesses an den
radtouristischen Angeboten in der Eifel zu Engpässen in der Beförderung des SPNV.
Hier ist der NVR als Aufgabenträger SPNV zuständig. Somit ergeben sich auch keine
finanziellen Auswirkungen auf die Stadt. Die Maßnahme wird von der Stadt begrüßt.
Fahrradverleihsystem: Eine Einrichtung an den Bahnstationen und für die
Arbeitgeber mit großem Arbeitsplatzangebot im Stadtgebiet wird von Seiten der
Stadt positiv gesehen. Gespräche mit privaten Anbietern scheiterten bislang an den
Kosten für die Einführung des Systems.
Hier ist für die Stadt insbesondere die Anbindung an das Industriegebiet IPAS von
Interesse. Die Anbindung erfolgt derzeit über die Stadtbuslinie 876. Eine direkte
Verbindung zum Bahnhof Großbüllesheim besteht nicht, wäre aber wünschenswert.
Insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung auf der LEP-Fläche und weiterer
Betriebsansiedlungen muss ein weiterer Bedarf abgewartet werden. Die Stadt bittet
den Kreis für den Fall einer Ansiedlung von größeren Betrieben, z.B. auf der LEPFläche, eine Anbindung an das Regionalbussystem zu prüfen.
Kapitel 11.1.5 Die Anregung wird bei Realisierung der LEP-Fläche aufgegriffen.
Anbindung
von Gewerbegebieten,
S. 104
NVP eingeabreitet
x
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
Euskirchen Euskirchen Betreff
Kapitel
Bei Entwicklung neuer Angebote werden die betroffenen
11.1.4.1,
Kommunen einbezogen bzw. alle kreisangehörigen Kommunen
Fahrradbus/ informiert.
Fahrradbeförderung
S. 101
Euskirchen
Der Kreis Euskirchen ist ein radtouristisch interessantes Gebiet. Hier wird die
Einrichtung von Fahrradbussen auf besonders interessanten Routen vorgeschlagen.
Ein Beschluss des Kreistags liegt ebenso wenig vor, wie eine Kostenschätzung.
Vorteil für Euskirchen: Stärkung des Hotelstandortes Euskirchen als Ausgangspunkt
zu touristischen Aktivitäten in der Eifel. Der Kreis wird gebeten, die Stadt über neue
Sachstände zu informieren.
Euskirchen
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
Kapitel
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
11.1.3.1.3,
S. 100
Euskirchen
Eingabe
Touristisches Mobilitätskonzept ... Die Stadt befürwortet diese Maßnahme.
x
x
x
11
Kapitel
11.1.7,
Vereinheitlichung der
Spätfahrten
S. 107
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bei der
weiteren Planung berücksichtigt. Eine Änderung des NVP ist nicht
erforderlich.
x
Das ÖPNV-Angebot, insbesondere das TaxiBusPlus-Angebot, ist vielen Bewohnern
nicht bekannt. Ein gezieltes Informationsangebot soll hier für Abhilfe sorgen. Eine
Auswahl der Maßnahmen und eine konkrete Planung der Umsetzung sind seitens
des Kreises noch nicht erfolgt. Somit stehen auch noch keine Kosten für die
Maßnahme fest. Eine hierdurch bedingte bessere Nutzung des ÖPNV-Angebots kann
sich jedoch auch positiv auf die Einnahmeseite auswirken. Ein Beschluss des
Kreistages steht noch aus.
Kapitel
11.1.8.1,
DialogMarketing
S. 108 - 109
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
x
NVP eingeabreitet
Aufgrund der Angebotsausweitung im SPNV sollen die Spätverkehre überprüft und
angepasst werden. Für Euskirchen betrifft dies vor allem die Linien 298, 801, 808 und
985. Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlage liegen noch nicht vor. Eine Umsetzung ist
für Dezember 2018 geplant. Aus Sicht der Stadt Euskirchen ist eine Anpassung positiv
zu bewerten, da einige Ortsteile, die bislang nicht durch die Spätfahrten der SVE
angebunden sind, ein besseres Angebot erhalten. Kosten können erst nach einer
Überprüfung und Angebotsplanung genannt werden. Ein Beschluss des Kreistages
steht noch aus.
nicht berück.
zur Kenntnis
Euskirchen
berücksichtigt
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
Kapitel 11.1.6 Die Auffassung ist korrekt.
Untersuchun
g der
Schülerverke
hre im Kreis
Euskirchen
S. 105
Euskirchen
Euskirchen Betreff
Eingabe
Der Schülertransport im Stadtgebiet erfolgt durch die Stadt- und Regionalbuslinien
bzw. durch von der Stadt beauftragte Schulbusangebote, die für alle Fahrgäste offen
stehen. Auch kreisweit ist die Schülerbeförderung in die normalen ÖPNV-Linien
integriert und für alle Nutzer offen. Die wenigen freigestellten Schülerverkehre
werden durch den jeweiligen Schulträger finanziert. Die derzeit in einigen
Kommunen diskutierte Regelung, überwiegend durch Schüler genutzte
Linienverkehre durch die jeweiligen Schulträger zu finanzieren, bedarf einer
Änderung der ÖPNV-Umlage und ist nicht Gegenstand des NVP.
x
12
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
Kapitel
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
11.1.8.2
Individuelle
Informatione
n aller
Gastgeber
S. 110
Gebündeltes Informationsangebot für das ÖPNV-Angebot im Nationalpark durch die Kapitel
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Verteilung von Minifahrplänen zu den einzelnen Linien. Der Druck der Fahrpläne
11.1.8.3
erfolgt durch den VRS. Somit ergibt sich keine Auswirkung für die Stadt.
S. 111
berücksichtigt
Euskirchen Betreff
Euskirchen Euskirchen
Euskirchen
Eingabe
Eine Umfrage bei den Beherbergungsbetrieben im Kreis hat diverse
Informationslücken in Bezug auf das ÖPNV-Angebot ergeben. Insbesondere das
Angebot einer GästeCard für Urlauber soll die Nutzung des ÖPNV im touristischen
Kontext stärken. Hierzu wird eine Informationsbroschüre veröffentlicht. Dies kommt
auch den Euskirchener Beherbergungs-betrieben zu Gute und wird aus diesem
Grund von der Stadt begrüßt.
x
x
Das Teilraumkonzept Zülpich beinhaltet auch Änderungen für das Stadtgebiet
Euskirchen. Während die Änderungen auf den Linienwegen der Linien SB 98 und 298
keine Auswirkungen auf die Ortsteilanbindungen haben, wird die Linie 810 zukünftig
nicht mehr Elsig anbinden. Der geplante Linienweg erfolgt über Wißkirchen.
Hierdurch wird das Angebot in Elsig von bislang zwei Fahrten pro Stunde auf eine
Fahrt beschränkt. Der im NVP der Stadt vorgegebene Mindeststandard wird jedoch
eingehalten. Wißkirchen wird zukünftig öfter angefahren. Die Umsetzung soll zum
Fahrplanwechsel Dezember 2017 erfolgen. Ob hierdurch Fahrten auf der SVE-Linie
878 eingespart werden können, muss noch abschließend, nach Vorlage des genauen
Fahrplans, abgestimmt werden.
Kapitel 11.2.3 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Teilraum
Eine Abstimmung erfolgt nach Erarbeitung der konkreten Fahrpläne.
Zülpich –
Euskirchen
S. 117 - 120
x
Bislang wurde diese Relation durch die Linie 869 der SVE bedient. Da diese Linie als
einzige Linie der SVE die Stadtgrenzen überschreitet, wird sie ab Fahrplanwechsel
2018 in die Aufgabenträgerschaft des Kreises überführt. Entsprechende
Vereinbarungen hierzu sind abgeschlossen, jedoch muss der Wechsel in der
Aufgabenträgerschaft noch abschließend in den politischen Gremien beschlossen
werden. Eine Finanzierung erfolgt dann über die ÖPNV-Umlage.
Kapitel 11.3.2 Die Aussage ist korrekt.
Verbindung Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Euskirchen –
WeilerswistLommersum
S. 125
x
13
Kapitel 11.4.2 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung
Verkehre
des NVP ist nicht erforderlich.
Kreis
Euskirchen –
Rhein-SiegKreis
NVP eingeabreitet
Hier sind aus Sicht der Stadt die Linien 802 und 842 betroffen, die hauptsächlich der
Schülerbeförderung zwischen Euskirchen und Rheinbach dienen.
Zur Kosteneinsparung möchte der Rhein-Sieg-Kreis die Linie 842 zukünftig aufgeben,
da hier ein paralleles Schienenangebot besteht. Für Schüler aus Palmersheim und
Flamersheim soll dann eine Direktverbindung durch eine verlängerte Linie 802
entstehen. ... Aufgrund auslaufender Verträge soll das Konzept schon im Juli 2017
umgesetzt werden. Eine Beibehaltung des bisherigen Angebots kann nur erfolgen,
wenn die Stadt die Kosten übernimmt.
Die Stadt stimmt diesem Konzept zu. Auswirkungen durch das veränderte
Fahrtenangebot sollen jedoch beobachtet werden und gegebenenfalls
gegengesteuert werden.
nicht berück.
Kommentar Verwaltung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung
des NVP ist nicht erforderlich.
Eine Überprüfung erfolgt in regelmäßigen Abständen.
zur Kenntnis
Verweis NVP
Kapitel 11.4.1
Verkehre
Kreis
Euskirchen –
Rhein-ErftKreis
Kapitel
11.4.1.2 Linie
807
berücksichtigt
Euskirchen Betreff
Euskirchen
Eingabe
Aus Euskirchener Sicht sind hier die Linien 807 und 985 betroffen. Über die Linie 807
wird Frauenberg und Oberwichterich angeschlossen. Über die Linie 985 Wüschheim
und der Erlenhof. Eine Brechung der Linien an der Kreisgrenze wird von Seiten des
Kreises nicht gewünscht. Über die Finanzierung beider Linien muss sich der Kreis mit
dem Rhein-Erft-Kreis abstimmen.
Eine verbesserte Anschlusssicherung am Bahnhof in Euskirchen wurde mit dem
letzten Fahrplanwechsel im Dezember 2016 umgesetzt, die Umsetzung sollte jedoch
in nächster Zeit noch überprüft werden. Die vor einiger Zeit eingerichtete Frühfahrt
aus Richtung Frauenberg soll vorerst beibehalten, die Nutzung über Zählungen vom
Kreis überprüft werden. Eine Brechung der Linien an der Kreisgrenze wird auch von
Seiten der Stadt abgelehnt. Der Kreis wird gebeten, die Anschlusssicherung der Linie
807 am Euskirchener Bahnhof regelmäßig zu überprüfen.
x
x
14
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
Kapitel 11.4.4 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung
Verkehre
des NVP ist nicht erforderlich.
Kreis
Euskirchen –
Kreis Düren
S. 136 - 137
berücksichtigt
Euskirchen Betreff
Eingabe
Bislang wurden die Kosten für die Linien 298 und SB 98 nicht durch den Kreis
Euskirchen mitfinanziert, da keine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren
bzw. dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) bestand. Der Kreis Düren beabsichtigt
eine Vergabe der Verkehrsleistungen im gesamten Kreis Düren und schließt hier mit
Zustimmung des Kreises Euskirchen auch die Linien 298 und SB98 ein, da diese
betrieblich mit dem Busangebot im Kreis Düren verknüpft sind. Mit der Neuvergabe
der Verkehrsleistungen (voraussichtlich ab Sommer 2018) fordert der Kreis Düren
vom Kreis Euskirchen eine finanzielle Beteiligung. Diese Kosten gehen in die ÖPNVUmlage ein. Unabhängig von der Realisierung des Teilraumkonzeptes Zülpich
(Kapitel 11.2.3) wird dies zu erheblichen Mehrkosten ab 2018 für die Stadt
Euskirchen führen. Eine genaue Kostenschätzung und Aufteilung auf die beteiligten
Städte Euskirchen und Zülpich liegt jedoch noch nicht vor. Da über die Linie 298 auch
die Ortslage Elsig angebunden ist und es sich hierbei um die Anbindung der Region
Zülpich und Düren handelt, ist eine Kostenübernahme alternativlos. Bei einer
Reaktivierung der Bördebahn könnten die schienenparallelen Verkehre auf der Linie
SB 98 abgebaut werden, was zu finanziellen Entlastungen führt.
x
15
Hellenthal
06.02.2017 Gemeinde Hellenthel
Der Rat der Gemeinde Hellenthal nimmt den Entwurf des NVP zur Kenntnis und
spricht sich für eine Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards aus. Dabei wir
die Umsetzung der Varianten 1, 2b und 3 empfohlen.
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
x
S.90
11.1.2.
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
x
2. Der kreisweiten Integration von TaxiBusPlus und Anruf Sammel Taxi wird
zugestimmt (S. 94).
S.94
11.1.3
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
x
3. Der Anpassung der Mechernicher TaxiBusPlus Linien 826 und 897 an den gültigen
Bedienungsstandard wird zugestimmt (S. 122).
S.122
11.3.1
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
x
Kall
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
x
03.03.2017 Stadt Mechernich
1. Der Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandard (S. 90)
Mechernich
x
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
17.02.2017 Gemeinde Kall
Der Rat der Gemeinde Kall nimmt den Entwurf des NVP zur Kenntnis. Die Gemeinde
Kall spricht sich für eine Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards unter
Anwendung der Varianten 1, 2b und 3 aus.
Mechernich
berücksichtigt
Betreff
Dahlem
Eingabe
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
09.03.2017 Gemeinde Dahlem
Der Rat der Gemeinde Dahlem hat den Entwurf des NVP Kreis Euskirchen
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
zustimmend zur Kenntnis genommen. Zugleich hat sich der Rat der Gemeinde
Dahlem einstimmig für eine Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards unter
Anwendung der dargestellten Varianten 1, 2b und 3 mit den angenommenen
voraussichtlichen Mehrkosten von 5.300 Euro ausgesprochen.
• Variante 1 wird zugestimmt
• Variante 2 a wird zugestimmt (damit wird gleichzeitig der Variante 2 b nicht
zugestimmt)
• Variante 3 wird zugestimmt.
16
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
Mechernich Betreff
5. Die Fahrt Nr. 2 der Linie 830 soll aus dem Umlagesystem ausgenommen werden;
stattdessen soll diese Fahrt unmittelbar vom begünstigten Schulträger finanziert
werden.
Es handelt sich um eine Schülerfahrt von Vussem nach Zingsheim
(dort Umstieg) in Schüler-Linien.
Die Stadt Mechernich fordert eine verursachergerechte
Finanzierung der Schülerverkehre. Problematisch ist allerdings, dass
die Schülerverkehre nicht nur einem Schulträger zugeordnet sind,
sondern in der Regel mehreren. Die Entscheidung darüber, ob eine
Modifikation der ÖPNV-Umlage (=differenzierte Kreisumlage)
vorgenommen wird, wird von dem Beschluss zum NVP abgekoppelt.
x
6. Die Linien 766 und 768 sollen – soweit die Stadt Mechernich tangiert ist – aus dem
Umlage-system ausgenommen werden; stattdessen sollen die Kosten unmittelbar
von den begünstig-ten Schulträgern getragen werden. Dies gilt auch für eventuell
weitere Linien, die dem aus-schließlichen Zweck der Schülerbeförderung zu
auswärtigen Schulen dienen.
Es handelt sich um die Schülerverkehre nach Steinfeld und
Schleiden. Die Stadt Mechernich fordert grundsätzlich eine
verursachergerechte Finanzierung der Schülerverkehre.
Problematisch ist allerdings, dass die Schülerverkehre nicht nur
einem Schulträger zugeordnet sind, sondern in der Regel mehreren.
Die Entscheidung darüber, ob eine Modifikation der ÖPNV-Umlage
(=differenzierte Kreisumlage) vorgenommen wird, wird von dem
Beschluss zum NVP abgekoppelt.
x
7. Das Baugebiet Mechernich – Nord soll an den ÖPNV angebunden werden mit
Einrichtung einer Haltestelle im Bereich Kastanienweg/Eibenweg.
Für Mechernich wird die Überprüfung im Zusammenhang mit den
anstehenden Neuplanungen (u.a. TaxiBus-Integration)
vorgenommen.
Mechernich
Mechernich
x
Mechernich
Eingabe
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
4. Der Ausweitung der Verbindungen Kommern – Mechernich wird vorbehaltlich der S.124
Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.
noch zu erstellenden Kostenkalkulation zugestimmt.
11.3.1.2
x
x
17
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
Für Mechernich wird die Überprüfung im Zusammenhang mit den
anstehenden Neuplanungen (u.a. TaxiBus-Integration)
vorgenommen.
berücksichtigt
Mechernich Betreff
Mechernich Mechernich Mechernich
Mechernich
Eingabe
8. Die neu entstehenden Baugebiete im Bereich Kommern sollen zumindest über
TaxiBusPlus-Verbindungen an den Kernort angebunden werden.
x
x
9. Das Gewerbegebiet Obergartzem 3 soll über den ÖPNV erschlossen werden, z.B.
durch Einrichtung einer Haltestelle im Bereich „Enzener Straße“.
Für Mechernich wird die Überprüfung im Zusammenhang mit den
anstehenden Neuplanungen (u.a. TaxiBus-Integration)
vorgenommen.
x
x
10. Gleiches gilt für das Gewerbegebiet „Monzenbend“ in Kommern.
Für Mechernich wird die Überprüfung im Zusammenhang mit den
anstehenden Neuplanungen (u.a. TaxiBus-Integration)
vorgenommen.
x
x
11. Der Begriff „Haustürbedienung“ im Bereich TaxiBusPlus sollte präzisiert werden.
Gemäß Tarifbestimmungen des VRS kann in den Pilotkommunen
zum TaxiBusPlus auf Wunsch des Fahrgastes die Fahrt nicht nur an
den Haltestellen des ÖPNV, sondern an anderer Stelle im Umkreis
der Zielhaltestelle (z.B. Haustür) enden.
Diese Formulierung wird im NVP übernommen.
x
x
12. Es wird empfohlen, den Haltepunkt „Kommern, Post“ umzubenennen, da sich die
Post bereits seit längerem hier nicht mehr befindet. Ebenso wird eine Änderung der
Linienführung in Kommern (809) durch das Ortszentrum Pützgasse/Hüllenstraße, Auf
dem Acker, Andersenweg zwischen den Punkten Gielsgasse und Becherhofer Kreuz
angeregt.
Beide Anregungen werden geprüft; eine Änderung des NVP ist nicht
erforderlich.
x
x
18
Schleiden
07.03.2017 Stadt Schleiden
Beschluss wird in den Rat am 23.03.2017 vertagt.
Der Beschluss ist bisher noch offen bzgl. der Varianten 1, 2a, 2b und 3 formuliert.
Zülpich
07.03.2017 Stadt Zülpich
Beschluss wird in den Rat am 16.03.2017 vertagt.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen wird zur Kenntnis
genommen.
Ein weitergehender Beschluss (z. B. hinsichtlich der vorgestellten Varianten) wird
ggfls. in der Sitzung gefasst.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
Nach dem Abschluss der Bauarbeiten an der B 266 soll die
Anbindung Schavens an die Linie 808 im Testbetrieb überprüft
werden. Falls keine Anbindung an die 808 möglich ist, können ggf.
im Zusammenhang mit der geforderten Einrichtung neuer TaxiBusLinien zur Erschließung neuer Bau - und Gewerbegebiete
Lösungsmöglichkeiten über eine TaxiBus-Anbindung gefunden
werden oder über die bereits bestehende Linie 809.
berücksichtigt
Mechernich Betreff
Eingabe
13. Erinnert wird auch an eine Lösung, mit der der Ort Schaven nach dem Ausbau
der B 266 wieder an den ÖPNV angebunden wird.
x
Das Ergebnis der Sitzung steht noch aus.
Das Ergebnis der Sitzung steht noch aus.
19
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
Betreff
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
Weilerswist
Eingabe
März 2017 Gemeinde Weilerswist
Ein Beschluss erfolgt in einer Sondersitzung am 30.03.2017. Der Beschlussentwurf
liegt noch nicht vor.
20
4. Die Bahnanbindung Nettersheim – Blankenheim (Wald) aus Richtung Köln ist ab
06.26 Uhr zu gewährleisten.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
berücksichtigt
Betreff
Nettersheim
Eingabe
14.03.2017 Gemeinde Nettersheim
Die Sitzung ist am 14.03.2017.
In der Vorlage sind folgende Varianten für den Bedienungsstandard formuliert:
Die Eifelgemeinde Nettersheim begrüßt die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes
und beschließt, die nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen zu beantragen:
1. Die Berechnungen und Festlegungen zur ÖPNV-Umlage sollte nochmals
untersucht und erörtert werden im Hinblick darauf, dass doch eine mögliche 100
%ige Abwicklung über die Kreisumlage erfolgt.
2. Bahnbezogenes Bedienungsangebot der Linien 820 und 821
a) montags – freitags: 05.00 bis zur letzten Zugankunft in Nettersheim
weitestgehend im Zweistundentakt
b) samstags: Ganztags weitestgehend im Zweistundentakt,
c) sonn- und feiertags: 09.00 – bis zur letzten Zugankunft weitestgehend im
Zweistundentakt
Die Bedienungsangebote der übrigen Linien sollen wie bisher bestehen blei-ben, da
sie keinen Bahnbezug Nettersheim zulassen.
3. Die Schülerverkehre sind sofern möglich, in den Schienenverkehr mit einzubeziehen.
Das Ergebnis der Sitzung steht noch aus. Die Varianten entsprechen
nicht den Varianten des Kreises Euskirchen zum
Bedienungsstandard.
Zur ÖPNV-Umlage: Siehe Ausführungen zur Beschlussvorlage zum
NVP.
Die Varianten zum Bedienungsstandard sind in der Beschlussvorlage
zum NVP dargestellt.
Die Schülerverkehre werden derzeit überprüft. Hierzu soll
insbesondere für die Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim ein
Konzept erarbeitet werden.
Eine Veränderung des Bahnverkehrs ist eine Entscheidung des ZV
Nahverkehr Rheinland. Die Einrichtung des Frühzugs von Köln (ab
05:05 Uhr) gilt zunächst nur bis Euskirchen. Die Forderung, diesen
Zug bis Dahlem auszuweiten besteht weiterhin. Es besteht die
Problematik der teilweise eingleisigen Strecke bei gleichzeitig
verdichtetem Zugangebot in der Hauptverkehrszeit in Richtung Köln.
21
III
RVK
RVK
Aufstellung der Qualitäts- und Servicestandards 10.2.1
10.2.1
Hier ist von neubeschafften Fahrzeugen die Rede. Handelt es sich hierbei um
Neufahrzeuge, oder auch um neu beschaffte Gebrauchtfahrzeuge. In Einzelfällen
ist es sicherlich wünschenswert, wenn ein Unternehmer ein 18 Jahre altes
Fahrzeug durch ein 10 Jahre altes Fahrzeug ersetzt und auf Linien des
Erschließungsnetzes zum Einsatz bringt. Für den Unternehmer ist dies ein neu
beschafftes Fahrzeug, wenn auch kein Neufahrzeug. Ist dies dann auch klimatisiert
zu beschaffen?
ASEAG
10.02.2017 ASEAG
Bezüglich der gewünschten Herausgabe von Korridorfahrplänen "Nationalpark
Eifel" unter Einbeziehung der Linien SB 63 und 68 wäre eine Abstimmung mit
ASEAG und AVV notwendig.
S.111
Die Dispozeiten für den Kreis Euskirchen sind beschränkt bis 21:30 Uhr. Bis zu
diesem Zeitpunkt müssen Kunden, die Spät- oder Nachtfahrten buchen
wollen, diese bestellen. Damit haben die Taxiunternehmer im Kreis Euskirchen
bereits jetzt im Spätverkehr längere Vorlaufzeiten als die üblichen 30 Minuten.
Eine weitere Aufweichung der 30-Minuten-Regelung würde eine verlässliche
Planung erschweren. Es soll zunächst an der jetzigen Regelung festgehalten
werden. Sollte die Praxis die Notwendigkeit einer anders lautenden Regelung
zeigen, muss dies nicht zwingend im NVP geregelt werden, sondern kann
vertraglich vereinbart werden.
Der Argumentation der RVK kann gefolgt werden, zumal die
Auftragsunternehmen in der Regel nicht die finanziellen Mittel für die
Beschaffung von Neufahrzeugen haben. Aus der Sicht der Fahrgäste ist nicht
das Alter der Fahrzeuge maßgeblich, sondern der Zustand und die Ausstattung
der Fahrzeuge. Es soll daher eine Klarstellung erfolgen, dass auch gebrauchte
Fahrzeuge als neu beschaffte Fahrzeuge gelten.
Eine Abstimmung mit dem AVV ist erfolgt; es wurden bereits 2
Korridorfahrpläne erstellt. Bei der Aktualisierung zum nächsten
Fahrplanwechsel erfolgt eine Einbeziehung der ASEAG.
Eine Berücksichtigung im NVP ist nicht erforderlich.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
Kommentar Verwaltung
zur Kenntnis
Verweis
Eingabe
NVP
10.02.2017 RVK
Die Unternehmen gewährleisten innerhalb von 30 Minuten die pünktliche Abfahrt.
Hier haben wir insbesondere in den Nachtzeiten unterschiedliche Regelungen,
zumal die Dispozentrale für den Kreis EU nur bis 21:30 Uhr disponiert. Zudem
bitten die Unternehmen z.B. Nachts um einen längeren Vorlauf. Vor dem
Hintergrund der Struktur im Taxigewerbe im Kreis Euskirchen müssen wir hier den
Unternehmen entgegen kommen.
Besser wäre die Regelung:
Die Unternehmen gewährleisten innerhalb von 30 Minuten die pünktliche Abfahrt
(in begründeten Ausnahmefällen kann in Randzeiten eine Ausnahmeregelung
vereinbart werden)
berücksichtigt
Betreff
Stellungnahmen Verkehrsunternehmen
x
x
x
x
22
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
ASEAG Betreff
Kommentar Verwaltung
Eine erste Abstimmung zwischen dem Kreis Euskirchen, dem AVV und der
ASEAG zur Fahrplangestaltung hat bereits stattgefunden. Die Details bedürfen
einer weiteren Klärung.
Eine Berücksichtigung im NVP ist nicht erforderlich.
x
ASEAG
Verweis
NVP
S.134,
11.4.3.
S. 156, Zeile 13.01.2015 und Zeile 18.02.2015 - jeweils Schreibweise StädteRegion S.156
Aachen
Die Schreibweise wird geändert.
x
x
ASEAG
Eingabe
Im Kap. 11.4.3. -Verkehre Kreis Euskirchen - StädteRegion Aachen wird für die
Linie 63 ein Prüfauftrag formuliert, ob durch Verschiebung einer Fahrt eine
mittägliche Lücke im Angebot geschlossen werden kann. Hierzu müsste eine
Abstimmung mit der ASEAG stattfinden.
S.167, Liniensteckbrief Linie 815 - betroffene Aufgabenträger sind der Kreis
Euskirchen und StädteRegion Aachen (nicht Kreis Aachen). Insofern ist eine
Abstimmung mit dem NVP und der StädteRegion Aachen notwendig.
Es erfolgt eine entsprechende Änderung des Liniensteckbriefes
x
x
x
x
S.167
Schäfer
Schäfer
23.02.2017 Schäfer-Reisen
Hierzu hatten Sie telf. erklärt, dass unsere überwiegend schulbezogene Bedienung Bedienungs- Reine Schülerverkehre sind von der Vertaktung ausgenommen. Dies sollte
von einer Vertaktung ausgenommen bleibt. Wir bitten dies in den NVP
qualität
sowohl in dem Kapitel 7.2 (Bedienungsqualität) als auch im Kapitel 11.1.2
entsprechend aufzunehmen.
(S 65, S 90) (Fortschreibung kreisweiter Bedienungsstandard) verdeutlicht werden.
Die Ergebnisse zur Untersuchung Schülerverkehre durch ein Gutachterbüro liegen
noch nicht vor. Hierzu hatten Sie telefonisch erklärt, dass es sich um die
Untersuchung von Schülerverkehren im Südkreis handelt, d. h. Linien von uns
nicht betroffen sind und auch nicht untersucht werden. Andernfalls bitten wir um
vorherige Absprache und entsprechende Detailinformationen.
11.1.6
Schülerverkehre
S. 105
Die Linien der Firma Schäfer in Mechernich wurden soweit als möglich im
VISUM-Netz des Kreises Euskirchen berücksichtigt.
x
Bei der Überprüfung der Besetzungen im Rahmen der Status quo Analyse
konnten keine Optimierungsansätze ermittelt werden. Weiterhin gingen die
Linien als statische Größe in die weiteren Optimierungsuntersuchungen mit
ein. Für die Linien (Schäfer in Mechernich) wurden im Einzelnen keine
weiteren Optimierungsuntersuchungen durchgeführt.
23
Fahrgastinfo außen
Verstärker und Ersatzfahrzeuge mit Frontanzeige. Bitte im NVP festlegen
Fahrgastinfo innen
Haltestelleninfo durch Ansage reicht im Erschließungsnetz aus
Qualitätsund
Servicestand
ards
ab S. 81
Für das Haupt- als auch für das Erschließungsnetz gelten teils gleiche, teils
unterschiedliche Fahrzeuganforderungen. In der Tabelle ist dies durch den
Trennstrich deutlich gemacht. Die Linien der Fa. Schäfer befinden sich
ausschließlich im Erschließungsnetz, so dass im Falle eines Trennstriches nur
die Vorgaben bzw. Ausnahmen in der rechten Spalte gelten. Bezogen auf das
Beispiel gilt: Ausschließlicher Einsatz von Niederflurfahrzeugen. Ausnahme:
Bereiche, die aufgrund der Topographie nicht mit Niederflufahrzeugen
befahrbar sind. Es erfolgt eine Ergänzung im NVP für das Erschließungsnetz,
dass auch Verstärker- und Ersatzfahrzeuge von der Regelung ausgenommen
sind.
Eine Frontanzeige erfüllt die Voraussetzung "Fahrgastinfo außen"
Haltestelleninfo durch Ansage erfüllt im Schülerverkehr die Voraussetzung
"Fahrgastinfo innen".
NVP eingeabreitet
nicht berück.
Kommentar Verwaltung
Die Erarbeitung des Detailkonzeptes erfolgt wie bei den anderen
Handlungsfeldern in direktem Austausch mit der Firma Schäfer. Hierzu wird
der Kreis anhand der übermittelten Daten zusammen mit der Firma SchäferReisen und der Stadt Mechernich einen Lösungsvorschlag erarbeiten. Eine
Verändeurng des NVP ist nicht erforderlich.
zur Kenntnis
Verweis
NVP
Handlungsbedarf
S. 70, S122
berücksichtigt
Schäfer Betreff
Schäfer
Fahrzeugausstattung: z. B. NF und barrierefrei
Ausnahmen: topographische Einschränkung, Verstärker- und Ersatzfahrten. Bitte
eindeutig im NVP festlegen. Für uns ist nicht ersichtlich, dass diese Ausnahmen
sowohl für das Haupt- als auch für das Erschließungsnetz gelten
Schäfer Schäfer
Eingabe
Einbindung der Linien 826, 897 in das TaxiBus-Konzept:
Unsere Bereitschaft zu einer Regelung haben wir signalisiert.
Eine solche Maßnahme erfordert umfangreiche Änderungen auf unseren Linien,
die u. a. auch mit Kosten verbunden sind. Zur Umsetzung bedarf es einer
rechtskonformen Lösung. Dazu hatten Sie in unserem Gespräch am 23.08.16
zugesagt, eine Lösung unter Einbeziehung der Bezirksregierung erarbeiten zu
wollen.
x
x
x
x
x
24
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
Schäfer Betreff
x
Schäfer
Kommentar Verwaltung
Die Vorgaben Klimatisierung und Videoüberwachung gelten nur für
Neubeschaffungen und sind in der Regel vorhanden. Es erfolgt keine
Festlegung über Art und Umfang der Klimatisierung, um
Beschaffungsspielräume zu eröffnen. Ein Ausgleich etwaiger Mehrkosten
durch den Kreis ist außerhalb eines Vertragsverhältnisses über die Erbringung
von Verkehrsleistungen nicht vorgesehen.
Grundsätzlich sollen bei Linien, die auf dem Kreisgebiet Euskirchen verkehren,
auch die im NVP festgeschriebenen Standards gelten. Eventuelle
Abweichungen könnten im Rahmen von Einzelfallregelungen zugelassen
werden.
Pünktlichkeit, 10 Minuten Wartezeit Anschluss - Wartezeit am Bahnhof
S. 84
Mechernich ist mit 5 Minuten festgelegt. In unserem Telefonat hatten wir die
Situation besprochen. Bitte halten Sie diese Regelung für den Bahnhof Mechernich
im NVP fest.
Die Wartezeitregelung wurde detaillierter gefasst. Das weiterführende
Verkehrsmittel hat eine Verspätung des SPNV von maximal 10 Minuten
abzuwarten. Weiterhin werden die hauptsächlich auf den Schülerverkehr
abgestimmten Linien von dieser Regelung ausgenommen.
x
x
Schäfer
Verweis
NVP
Verbindungen Kommern – Mechernich, dabei sollte die Linie 893 noch
berücksichtigt werden
Bitte im NVP mit aufnehmen und Doppelbedienung ausschließen
S. 126
Für die Verbindung Kommern - Mechernich wird die Linie 893 im
Handlungskonzept mit aufgenommen sowie bei der weiteren Bearbeitung des
Konzeptes berücksichtigt.
x
x
Schäfer
Eingabe
Ausstattung Fahrzeuge, Klimatisierung, Videoüberwachung, ITCS System
Hierzu bitten wir um Klärung der Finanzierung mit Festlegung im NVP. Bitte
informieren Sie uns hierzu vorab zu der vorgesehenen Abwicklung.
Der Bahnhof und das Krankenhaus (Ärztehaus, Rathaus, Jobcenter) werden bei
allen Fahrten der Fa. Schäfer angebunden. Dieser Hinweis fehlt bei allen SchäferLinien. Bitte im NVP mit aufnehmen
ab S. 159
Der Hinweis wird bei der Überarbeitung der Liniensteckbriefe berücksichtigt.
x
x
25
Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, wie die ÖPNV-Strukturen im
Rhein-Erft-Kreis zukünftig gestaltet werden. Da somit auch noch unklar ist, wie
die Aufgabenträgerzuordnung erfolgt, kann den nachfolgenden Anregungen
und Wünschen der REVG nur teilweise gefolgt werden. Die weiteren
Abstimmungen zur Aufgabenträgerschaft müssen zunächst mit dem Rhein-ErftKreis erörtet werden. Eine Änderung des NVP ist zu diesem Punkt derzeit nicht
erforderlich.
Die Aktualisierung ist erfolgt und kann dem überarbeiteten NVP entnommen
werden.
Bei Leistungserbringung im Kreis Euskirchen kann die REVG einen Antrag auf
Ausgleich nach § 11 a ÖPNVG (Ausbildungsverkehrspauschale) stellen. Die
Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG (ÖPNV-Pauschale) reicht der Kreis Euskirchen
nur an Verkehrsuntenehmen aus, mit denen ein Vertragsverhältnis über die
Erbringung von Verkehrsleistungen besteht.
REVG
Wir bitten um Aufnahme der REVG in die Liste der Betreiber von Buslinien im
Kreisgebiet.
S.49, Pkt.
6.2.
Da die REVG bisher nur Betriebsführer für die Linienabschnitte außerhalb des
Kreises Euskirchen ist, ist derzeit keine Änderung erforderlich.
x
REVG
x
S. 40 - 42,
Pkt. 4.3.
S.45, Pkt.
5.4.
Vertaktung: Wir bitten um Zusicherung, dass aufgrund evtl. anders lautender
Erfordernisse im Rhein-Erft-Kreis für die REVG Abweichungen von den hier
benannten Vorgaben zulässig sind.
S.79, Pkt.
9.6.
Eventuelle Abweichungen von der vorgegebenen Vertaktung, in diesem Fall
für grenzüberschreitende Linien im Rhein-Erft-Kreis, wären im Einzelfall mit
dem Rhein-Erft-Kreis zu klären. Eine generelle Zusicherung ggü. dem ggf.
bedienden Verkehrsunternehmen kann nicht gegeben werden.
x
REVG REVG
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
berücksichtigt
Betreff
Verweis
NVP
REVG
Eingabe
28.02.2017 REVG
Bislang wurde die REVG nicht in den Beteiligungsprozess des Kreises Euskirchen
zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eingebunden, da sie selber dort keine
Verkehrsleistungen erbringt. Angesichts der Überlegungen der Aufgabenträger
Kreis Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis halten wir unsere Beteiligung aber insofern
für geboten, da beide Aufgabenträger beabsichtigen, die Betriebsführerschaft der
kreisgrenzenüberschreitenden Linien 807, 974, 979, 984 und 985 neu zu regeln.
Sofern eine Neuregelung dann dazu führen wird, dass die Aufgabenträgerschaft
über die genannten Linien nicht mehr gebietskörperschaftsscharf, sondern nach
Fahrleistungsanteilen in den jeweiligen Gebietskörperschaften den
Aufgabenträgern (und damit den Verkehrsunternehmen REVG bzw. RVK)
zugordnet werden soll, wird die REVG nach den uns vorliegenden Plänen sehr
wohl im Kreis Euskirchen tätiges Verkehrsunternehmen sein. Vor dieser
Entwicklung bitten wir die nachfolgenden Aussagen zum Nahverkehrsplan des
Kreises Euskirchen verstehen. Dies wären zum gegenwärtigen Zeitpunkt unsere
Anmerkungen:
Konzessionslaufzeiten der Linien: Wir bitten um Übersendung des aktuellen
Sachstandes.
Wir bitten um Zusicherung, dass die REVG im Falle der Fahrleistungs- erbringung
auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen berechtigt sein wird, Landesfördermittel
nach allen geltenden ÖPNV-G Regularien zu beantragen und diese auch erhalten
würde. Dies betrifft v.a. die gegenwärtig vorgesehenen Mittel nach §11 Abs. 2
ÖPNV-G NRW und §11a ÖPNV-G NRW.
x
x
x
26
Da sich der Rhein-Erft-Kreis gegenwärtig in der Formulierung der
S.81, Pkt. 10.
Qualitätsstandards seiner zu erbringenden Verkehrsleistungen befindet, möchten
wir auch an dieser Stelle mitteilen, dass wir davon ausgehen, dass für uns auch auf
dem Gebiet des Kreises Euskirchen die Standards bindend sein werden, die durch
den Rhein-Erft-Kreis vorgegeben werden.
Grundsätzlich sollen bei Linien, die auf dem Kreisgebiet Euskirchen verkehren,
auch die Im NVP festgeschriebenen Standards gelten. Eventuelle
Abweichungen könnten im Rahmen der Vereinbarung zwischen den beiden
Kreisen gelöst werden.
Die von Ihnen gemachten Vorschläge hinsichtlich einer Wartezeit an
S.84, Pkt.
ausgewählten Verknüpfungspunkten betreffen auch einige der o.g. Linien. Eine bis 10.3.
zu 10-minütige Wartezeit am Bahnhof in Euskirchen mag für Fahrgäste, die dort in
die Linie 807 wechseln, ein wichtiger Aspekt sein – am anderen Ende der
Linienfahrt aber bedeutet diese Wartezeit auch eine 10-minütige Verspätung mit
der Folge, dass der Anschluss am Erftstädter Bahnhof u.U. nicht mehr erreicht
werden kann. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir im Interesse der
Fahrgäste des Rhein-Erft-Kreises dieser Vorgabe nicht zustimmen werden, zumal
sich eine Wartezeit dieser Größenordnung insgesamt kontraproduktiv auf das von
Ihnen vorgegebene Ziel einer Pünktlichkeit von 95% der Fahrten der Linien mit
Anschlussbindungen auswirkt.
Die Wartezeitregelung wurde konkretisiert: S. 84: Für den Verspätungsfall
eines zuliefernden Verkehrsmittels (SPNV) soll eine Wartezeitregelung gelten.
An folgenden Verknüpfungspunkten soll das weiterführende Verkehrsmittel
eine Verspätung des SPNV von maximal 10 Minuten abwarten (..).
Da die Linie 807 bereits heute eine Übergangszeit von 9 Minuten am Bahnhof
Euskirchen hat und auch in Erftstadt ein Übergang von 10 Minuten besteht, ist
aus Sicht des Kreises Euskirchen die Regelung vertretbar. Die Linie 807
bräuchte im maximalen Verspätungsfall des SPNV nur ca. 5 Minuten warten.
Ausbaustandards der Haltestellen: Leider können wir nicht erkennen, welche
Aufgaben ein Verkehrsunternehmen wie die REVG im Zusammenhang mit den
Ausbaustandards der Haltestellen zu übernehmen hat. Wir unterstellen daher,
dass nur die im PBefG beschriebenen Aufgaben von der REVG zu erfüllen sind;
bauseitige Aufgaben kommen nicht auf die REVG zu. Hier bitten wir um Klarstellung.
Im NVP ist nicht beschrieben, dass Aufgaben zur Herstellung der
Barrierefreiheit an Haltestellen den Verkehrsunternehmen obliegen, sondern
es handelt sich lediglich um die Darstellung der kreisweit anzuwendenden
Standards.
S.85, Pkt.
10.4.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
REVG Betreff
REVG
Kommentar Verwaltung
Eventuelle Abweichungen der Vorgaben zur Schülerbeförderung, in diesem
Fall für grenzüberschreitenden Linien im Rhein-Erft-Kreis, wären im Einzelfall
mit dem Rhein-Erft-Kreis zu klären. Eine generelle Zusicherung ggü. dem ggf.
bedienden Verkehrsunternehmen kann nicht gegeben werden.
REVG
Verweis
NVP
S.80, Pkt.
9.7.
REVG
Eingabe
Schülerverkehr: Auch in diesem Punkt bitten wir um Zusicherung, dass im Kreis
Euskirchen für die REVG die Standards anzuwenden sind, die der Rhein-Erft-Kreis
der REVG vorgibt.
x
x
x
x
x
27
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
Die Formulierung im NVP lautet: "Wünschenswert ist der Einsatz von
Servicekräften und Schulscouts mit folgenden Aufgaben …" und stellt von
daher keine unabdingbare Forderung dar.
berücksichtigt
REVG Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Information und Kundeninformation: Wir können den Wunsch des
S.87, Pkt.
Aufgabenträgers nachvollziehen, dass das Verkehrsunternehmen zur
10.7.
Verbesserung von Sicherheit und Service entsprechende Servicekräfte vorhalten
soll.
Seitens der REVG werden zurzeit Personale in den Bereichen Fahrausweisprüfung
und Vertrieb (unternehmenseigene KundenCenter, Abonnementabteilung)
vorgehalten. Perso-nale für Marketing, ÖPNV-Schulungen und Verkehrserziehung
an Schulen / Schulscouts gibt es bislang bei der REVG nicht. Je nach Erfordernis
bedient sich die REVG für diese Aufgaben der RVK. Ob sich an dieser Konstellation
etwas ändert, hängt im wesentlichen von dem noch festzulegenden öDA an die
REVG fest. Wir bitten daher zu überlegen, ob wirklich jedes
Verkehrsunternehmen, welches im Kreis Euskirchen Verkehrsleistungen erbringt,
alle diese Serviceleistungen bereithalten muss.
x
28
Linie 807: Aus unserer Sicht ist die Maßnahme bereits erledigt.
S.128, Pkt.
11.4.1.2.
Korrekt; die Umsetzung erfolgte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016. In
2017 soll die Umsetzung beobachtet werden.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
Kommentar Verwaltung
Die Verhandlungen zur Ausübung der Aufgabenträgerschaft werden zwischen
dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen geführt. Neben der kmLeistung spielen Faktoren wie Verkehrsbedeutung, betriebliche Einbindung u.
ä. eine Rolle.
Die Teilung der Linie 984 sollte mit dem Rhein-Erft-Kreis erörtert werden.
Grundsätzlich besteht hierzu eine Bereitschaft des Kreises Euskirchen.
zur Kenntnis
Verweis
NVP
S.126, Pkt.
11.4. und
S.127, Pkt.
11.4.1.
berücksichtigt
REVG Betreff
REVG
Eingabe
Nach den Vorstellungen des Kreises Euskirchen würden die Linien 974 und 979
dem Rhein-Erft-Kreis, die Linien 984 und 985 dem Kreis Euskirchen zugeordnet.
Wir bitten um Darlegung der rechtlichen und wirtschaftlichen Gründe, wie es zu
der Zuordnung der Linien 807, 974 und 979 zum Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis
bzw. der Linien 984 und 985 zum Aufgabenträger Kreis Euskirchen gekommen ist.
Wenn Fahrleistungsanteile ausschlagge-bend sind, dann ist infolge der
Verlängerung der Linie 807 ist jedoch davon auszugehen, dass diese Linie auch
dem Rhein-Erft-Kreis zugeordnet werden muss.
Im Falle der Zuordnung der Linie 984 zum Kreis Euskirchen möchten wir einen
anderen Vorschlag unterbreiten. Aus unserer Sicht könnte eine Teilung der Linie
984 helfen, das Fahrplanangebot transparenter zu machen und gleichzeitig die
Linienbearbeitung zu verein-fachen. Wir schlagen daher vor, die Linie 984 so
aufzuteilen, dass eine Linie 9XX die Fahrten aufnimmt, die zwischen dem RheinErft-Kreis und dem Kreis Euskirchen verkehren (Fahrten 11, 15, 17, 715 und 24, 32,
44, 52, 724, 744) und eine weitere Linie 9XX, die die Fahrten zwischen dem Kreis
Euskirchen und dem Rhein-Sieg-Kreis beinhaltet. Einer sol-chen aufgeteilten
Lösung könnten wir zustimmen.
Mit Blick auf die bevorstehenden Arbeiten zu den öDAs bitten wir um enge und
zügige Ab-stimmung zwischen den Aufgabenträgern und den betroffenen
Verkehrsunternehmen. Wir schlagen daher vor, das Jahr 2017 zur Klärung der
anstehenden Fragen (Betriebsführer-schaft, Wirtschaftlichkeit, Finanzierung,
Standards u.a.) zu nutzen, damit für die bevorste-henden Betrauungen um Jahr
2018 die zu vergebenden Verkehrsleistungen eindeutig fest-stehen und die
Regelung ab Inkrafttreten der neuen Betrauungen ab 12/2018 (RVK ) bzw. 1/2019
(REVG) umgesetzt werden können. Mit diesem Zeitplan würden auch evtl. Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der VRS-Verkehrserhebung 2018 umgangen
werden kön-nen.
x
x
29
Es soll lediglich geprüft werden, ob der Anschluss in Euskirchen an den Zug
sichergestellt ist. Dies kann z.B. über eine Befragung der Busfahrer oder
Kontrollen erfolgen.
REVG
Aus den oben getätigten Aussagen heraus sehen wir eine Integration von
TaxiBusPlus-Fahrten in die Linie 979 bei gleichlautender Liniennummer äußerst
kritisch. Wir plädieren daher nachdrücklich dafür, dies im Rahmen eines
getrennten Linienangebotes unter der Aufgabenträgerschaft des Kreises
Euskirchen vorzunehmen.
S.141, Pkt. Der Vorschlag der REVG zur Einrichtung eigener TaxiBus-Linien abseits der
Linie 979 soll geprüft werden.
11.5.2.
NVP eingeabreitet
REVG
Wir bitten um Erläuterung, was mit Pkt. 11.4.1.2. – Prüfung der Fahrplansicherheit S.140, Pkt.
Linie 807 gemeint ist und welche Aufgaben hierfür von der REVG zu erfüllen sind. 11.5.1.
nicht berück.
Die Teilung der Linie 984 sollte mit dem Rhein-Erft-Kreis erörtert werden.
Grundsätzlich besteht hierzu eine Bereitschaft des Kreises Euskirchen.
zur Kenntnis
REVG
Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, die Linie 984 so zu teilen, dass ein Teil die S.131, Pkt.
Fahrten aufnimmt, die zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Euskirchen 11.4.2.
verkehren und eine weitere Linie, die die Fahrten zwischen dem Kreis Euskirchen
und dem Rhein-Sieg-Kreis beinhaltet. Dies erleichtert nach unserer Auffassung
erheblich den planerischen Zugriff auf die jeweilige Linie und erhöht die Fahrplanund Kostentransparenz.
Kommentar Verwaltung
Die Anmerkung bezieht sich auf einen Prüfauftrag zur Linie 979, der
zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis zu erörtern ist. Der Vorschlag der REVG
zur Einrichtung eigener TaxiBus-Linien abseits der Linie 979 soll dabei geprüft
werden.
berücksichtigt
REVG Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Die REVG bietet gegenwärtig das Bedienelement „TaxiBusPlus“ nicht an und steht S.129, Pkt.
diesem auch weiterhin kritisch gegenüber. Aus unserer Sicht decken die im Rhein- 11.4.1.3.
Erft-Kreis üblichen Anruf-Sammel-Taxi-Verkehre das Mobilitätsangebot in
nachfrageschwachen Zeiten umfassend ab, so dass wir keine Notwendigkeit
sehen, ein zusätzliches und für den Kunden nicht klar abgrenzbares
Nahverkehrsprodukt anzubieten.
Daher würden wir vorschlagen, evtl. geplante TaxiBusPlus-Fahrten nicht im
Rahmen der Linie 979 einzurichten, sondern diese Fahrten als komplett
getrennten TaxiBusPlus-Verkehr mit eigener Liniennummer in der Zuständigkeit
des Kreises Euskirchen zu betrieben.
x
x
x
x
30
Ohne eine entsprechende Perspektive für die Zukunft, können wir zum heutigen
Zeitpunkt dem Konzept nicht zustimmen.
Gerne würden wir dies nochmals in einem gemeinsamen Gespräch erörtern.
Weiterhin arbeiten wir gerade an einer ausführlichen Stellungnahme zu diesem
Thema.
Die Fa. Bank befürchtet, dass sich durch die Umstrukturierung die
Wirtschaftlichkeit der Linie 811 verschlechtern würde, da einige
einwohnerstarke Ortsteile (u.a. Sinzenich) nicht mehr angefahren würden und
damit Einnahmepotentiale insbesondere im Schülerverkehr verloren gingen.
Hierzu ist anzumerken, dass der Linienverlauf der Schülerverkehre von den
geplanten Umstrukturierungen nicht betroffen ist. Die Veränderungen
betreffen somit nur die TaxiBus-Verkehre der Linie 811. Hier ergibt sich beim
Vergleich des Ist-Zustands mit dem geplanten Konzept bezogen auf die Anzahl
der erschlossenen Einwohner nur eine geringfügige Reduzierung von 23.488
EW auf 21.962 EW. Insofern soll an der vorgesehenen Planung festgehalten
werden.
Die Finanzierung der Linie erfolgt bereits heute über den Verkehrsvertrag
zwischen dem Kreis Euskirchen und der RVK, da die RVK der Betriebsführer für
diese Gemeinschaftsgenehmigung ist.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
berücksichtigt
Betreff
Schneider-Bank
Verweis
Eingabe
NVP
22.02.2017 Schneider-Bank
zunächst einmal möchte ich mich für die Geduld in der Sache und der Möglichkeit
einer Fristverlängerung bedanken. Wie schon in dem Gesprächstermin mit Herrn
Blindert erläutert, stimmen wir dem uns vorliegendem Entwurf des
Nahverkehrsplans (Stand November 2016) nicht zu. Durch die Neustrukturierung
der Linien im Bereich Zülpich, insbesondere durch den geänderten Verlauf der
Linie 810 und 811, verlagert sich das Angebot zum Nachteil der Linie 811. Dadurch
gehen uns erhebliche Einnahmepotenziale verloren.
x
31
IV
NVP eingeabreitet
x
x
AVV
Es sollten ... im NVP neben der Bestandsbeschreibung
ein klares Zielkonzept sowie ggf. definierte
Ausbaustufen für festzulegende zeitliche Horizonte
entwickelt und dargestellt werden.
Allgemein
Die Kapitel 9 und 10 enthalten Vorgaben für die Angebotsgestaltung bzw. die
Betriebsqualität, die zukünftig zu erfüllen sind. In Kapitel 11 sind die "Schwerpunkte
der ÖPNV-Entwicklung" beschrieben. Diese stellen das Zielkonzept dar. Zur
Verdeutlichung wird dieses in der Überschrift ergänzt. In Kapitel 11. 5 sind die
Umsetzungszeiträume der Maßnahmen angegeben.
x
x
AVV
Genehmigungsinhaber RVE
Tab.11 Zeilen
1, 5-7
S. 38
wird geändert
x
x
AVV
Klarstellung Linienbezeichnung:
Aktuell (bis Dez. 2017): SB 63 Aachen - Simmerath Vogelsang (- Schleiden)
Zukünftig (Zielnetz 2018, ab Dez. 2017): Linie 63
Simmerath - Vogelsang (- Schleiden)
Tab. 11, Zeile 2 wird geändert
S. 40
x
x
AVV
nicht berück.
Zur Verdeutlichung wird in der Tabellenbeschriftung ergänzt: "Ist-Zustand"
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
Vertragspartner der noch zu treffenden
Finanzierungsvereinbarung sind der Kreis Euskirchen
und die Stadt Aachen. Die StädteRegion Aachen hat die
vertragliche Federführung an die Stadt Aachen
abgetreten.
Absatz "Linie
63"
S. 40
wird geändert
x
x
AVV
AVV
Eingabe
Verweis NVP
09.02.2017 AVV
Unklar, ob sich die Tabelle auf den aktuellen Zustand (Ist- Tab. 11, S.38
Zustand) oder einen Zielzustand (Zielnetz) bezieht.
berücksichtigt
Betreff
Stellungnahmen Zweckverbände
Aktuelle Linienbezeichnung ist SB 63 (Aachen Simmerath - Vorgelsang - Gemünd - Schleiden),
aktueller Konzessionär ist die ASEAG
Tab. 12, Zeile 1 wird geändert
S. 40
x
x
32
NVP eingeabreitet
nicht berück.
Kommentar Verwaltung
wird geändert
zur Kenntnis
AVV AVV
Betreiber der Linien (ASEAG, RVE, DKB)
Verweis NVP
Tab. 12, Zeilen
4-6
S. 40
Tab. 12,
vorletzte Zeile
S. 42
Abschnitt 4.5.
S. 43
Abschnitt 4.5.
S. 43
berücksichtigt
AVV Betreff
AVV
Betreiber RVE
AVV
Eingabe
Betreiber RVE
x
x
wird geändert
x
x
wird geändert
x
x
Vereinbarung wird nicht mit AVV geschlossen, sondern
wird geändert
mit StädteRegion Aachen / Stadt Aachen, daher
"Finanzierungsvereinbarungen mit der StädteRegion
Aachen / Stadt Aachen bzw. dem Kreis Düren sind in
Vorbereitung."
"Sowohl der AVV als auch der Kreis Düren und
Abschnitt 5.2. wird geändert
StädteRegion Aachen / Stadt Aachen fordern ab 2018 …" vorletzer
Absatz
S. 44
x
x
x
x
33
NVP eingeabreitet
nicht berück.
Kommentar Verwaltung
Im NVP der StädteRegion Aachen werden zu den Fahrzeugstandards folgende
x
Aussagen getroffen: "Angesichts der notwendigen Flexibilität in der
Fahrzeugdisposition wird auf eine Differenzierung der Ausrüstungsstandards nach
Produktlinien, Verkehrsaufgaben oder Betriebsformen verzichtet. Niederflurtechnik,
behindertengerechte Zugangsmöglichkeiten, dynamische
Fahrgastinformationseinrichtungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von
Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen und eine ansprechende und funktionale
Inneneinrichtung – insbesondere für ältere Menschen – sind die
Mindestanforderungen an eine zeitgemäße Ausgestaltung der Fahrzeuge. Eine
Reduzierung der schädlichen Emissionswerte (Lärm und Abgas) ist zu erreichen. Die
Ausstattung der Fahrzeuge mit ITCS Leitsystem und Bordcomputern ist erforderlich.
Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge den Anforderungen an ein modernes
elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM) entsprechen.
Auf Linienfahrten, die ausschließlich für den Schülerverkehr oder zur Verstärkung
bestehender Linienverkehre bzw. bei Großveranstaltungen durchgeführt werden, sind
Abweichungen bei der Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge zulässig. Die
gesetzlichen Mindestvorgaben sind einzuhalten."
Die konkreten Fahrzeuganforderungen werden im NVP der StädteRegion Aachen in
einer Tabelle dargestellt und entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben des Kreises
Euskirchen. Unterschiede bestehen bezüglich der Ausstattungsmerkmale
"Klimatisierung" und "Videoüberwachung". Während im NVP Kreis Euskirchen eine
entsprechende Ausrüstung für neubeschaffte Fahrzeuge gelten soll, wird diese im NVP
der StädteRegion Aachen als "wünschenswert" angesehen.
Grundsätzlich sollen bei Linien, die auf dem Kreisgebiet Euskirchen verkehren, auch
die im NVP festgeschriebenen Standards gelten. Eventuelle Abweichungen könnten
im Rahmen der Vereinbarung zwischen den beiden Kreisen gelöst werden.
zur Kenntnis
Verweis NVP
Kapitel 10
Vorgaben zur
Betriebsqualit
ät
S. 81
berücksichtigt
AVV Betreff
Eingabe
Qualitätsstandards NVP Kreis EU sind nicht in allen
Punkten vollständig kompatibel mit entsprechenden
Vorgaben in den NVP der Aufgabenträger im
benachbarten AVV-Gebiet (NVP Kreis Düren, NVP
StädteRegion Aachen). Vorschlag: für
grenzüberschreitende Linien, die in der Zuständigkeit
benachbarter Aufgabenträger liegen, gelten jeweils die
in den NVP der benachbarten Aufgabenträger
verankerten Standards und Vorgaben zur
Betriebsqualität.
x
34
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
AVV Betreff
Grundsätzlich sollen bei Linien, die auf dem Kreisgebiet Euskirchen verkehren, auch
die im NVP festgeschriebenen Standards gelten. Eventuelle Abweichungen könnten
im Rahmen der Vereinbarung zwischen den beiden Kreisen gelöst werden.
x
AVV
Tab. 30
S. 82
x
Siehe Lfd.-Nr. 11: Für grenzüberschreitende Linien
gelten die im NVP des zuständigen benachbarten
Aufgabenträgers verankerten Standards.
AVV
Kommentar Verwaltung
wird geändert
Unklar, ob sich die Tabelle auf den aktuellen Zustand (Ist- Tab. 31, Zeile 2 Zur Verdeutlichung wird in der Tabellenbeschriftung ergänzt: "Ist-Zustand"
Zustand) oder einen Zielzustand (Zielnetz) bezieht.
S. 126
x
x
AVV
Verweis NVP
Tab. 30,
S. 82
Aktuell (bis Dez. 2017): SB 63 Aachen - Simmerath Vogelsang (- Schleiden)
Zukünftig (Zielnetz 2018, ab Dez. 2017): Linie 63
Simmerath - Vogelsang (- Schleiden)
Tab. 31, Zeile 2 wird geändert
S. 126
x
x
AVV
Eingabe
Eine höherwertige Ausstattung als Klapprampe sollte
nicht ausgeschlossen werden, daher
Formulierungsvorschlag "Ausschließlicher Einsatz von
Niederflurfahrzeugen mit mindestens Klapprampe"
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der
StädteRegion Aachen / Stadt Aachen für die Linie 63
Abschnitt/Tab wird geändert
elle/Maßnahm
e 11.4.3
S. 134
x
x
x
35
Abschnitt
11.4.3
S. 135
Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Kreis
Abschnitt
Euskirchen und der StädteRegion Aachen / Stadt Aachen 11.5.1., Tab.
für die Linie 63
32, Zeile
11.4.3
S. 140
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis NVP Kommentar Verwaltung
Abschnitt/Tab wird geändert
elle/Maßnahm
e 11.4.3, Zeile
"Planung"
S. 134
berücksichtigt
AVV Betreff
AVV
AVV
AVV
AVV
Eingabe
a)"Der Nahverkehrsplan 2016-2020 der StädteRegion
Aachen sieht vor, dass ..."( an Stelle von die Planungen
des AVV sehen vor ...)
b) Klarstellung: Nicht: "die SB 63 vekehrt ab
Fahrplanwechsel 2017 nur noch zwischen Simmerath
und Vogelsang" sondern richtig: SB 63 verkehrt ab
Fahrplanwechsel 2017 nur noch zwischen Aachen und
Simmerath. Die Linie 63 verkehrt neu zwischen
Simmerath und Vogelsang mit einzelnen Fahrten bis/ab
Schleiden.
Tippfehler: StädteRegion Aachen
x
x
wird geändert
x
x
wird geändert
x
x
Genehmigungsinhaber ASEAG
Linienwird geändert
steckbrief zu
SB63, S. 211
x
x
Betroffene Aufgabenträger: Kreis Euskirchen,
StädteRegion Aachen, Stadt Aachen
Linienwird geändert
steckbrief zu
SB63,
S. 211
x
x
36
NVP eingeabreitet
x
AVV
nicht berück.
x
Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017
x
Vorschlag: "Zukünftig: Der Kreis Euskirchen
finanziert die Leistungen der Linie auf dem Gebiet
des Kreises Euskirchen über eine
Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren."
Linienwird geändert
steckbrief zur
Linie 208
S. 212
Linienwird geändert
steckbrief zur
Linie 208
S.212
x
AVV
zur Kenntnis
Die Finanzierungsvereinbarung mit der
Linienwird geändert
StädteRegion Aachen / Stadt Aachen existiert noch steckbrief zu
SB63,
nicht. Vorschlag: "Finanzierung - Heute:
StädteRegion Aachen / Stadt Aachen. Zukünftig: Der S. 211
Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie
auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen über eine
Finanzierungsvereinbarung mit der StädteRegion
Aachen / Stadt Aachen."
x
x
AVV
berücksichtigt
AVV Betreff
Eingabe
Vorschlag: "Zukünftig: Der Kreis Euskirchen
finanziert die Leistungen der Linie auf dem Gebiet
des Kreises Euskirchen über eine
Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren."
Linienwird geändert
steckbrief zur
Linie 218
S. 213
x
x
Verweis NVP
Kommentar Verwaltung
37
NVP eingeabreitet
nicht berück.
x
AVV
zur Kenntnis
x
Derzeitige Formulierung unpräzise vgl. Lfd.-Nr. 23,
Vorschlag: "Zukünftig: Der Kreis Euskirchen
finanziert die Leistungen der Linie auf dem Gebiet
des Kreises Euskirchen über eine
Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren."
Linienwird geändert
steckbrief zur
Linie 231
S. 214
Linienwird geändert
steckbrief zur
Linie 231
S. 214
x
x
AVV
Kommentar Verwaltung
berücksichtigt
Verweis NVP
Genehmigungsinhaber RVE
Genehmigungsinhaber RVE
Linienwird geändert
steckbrief zur
Linie 233
S. 215
x
x
AVV
AVV Betreff
Eingabe
Derzeitige Formulierung unpräzise vgl. Lfd.-Nr. 23,
Vorschlag: "Zukünftig: Der Kreis Euskirchen
finanziert die Leistungen der Linie auf dem Gebiet
des Kreises Euskirchen über eine
Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren."
Linienwird geändert
steckbrief zur
Linie 233
S. 215
x
x
38
NVP eingeabreitet
nicht berück.
x
x
AVV
zur Kenntnis
Linienwird geändert
steckbrief zur
Linie 298
S. 216
Derzeitige Formulierung unpräzise vgl. Lfd.-Nr. 23,
Vorschlag: "Zukünftig: Der Kreis Euskirchen
finanziert die Leistungen der Linie auf dem Gebiet
des Kreises Euskirchen über eine
Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren."
Linienwird geändert
steckbrief zur
Linie 298
S. 216
x
x
AVV
Kommentar Verwaltung
berücksichtigt
Verweis NVP
Genehmigungsinhaber RVE
Genehmigungsinhaber RVE
x
Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017
wird geändert
Liniensteckbrief zur
SB98
S. 217
Linienwird geändert
steckbrief zur
SB98
S. 217
x
AVV
AVV Betreff
Eingabe
x
x
39
x
NVP eingeabreitet
Kommentar Verwaltung
nicht berück.
Linienwird geändert
steckbrief zur
SB98
S. 217
zur Kenntnis
Verweis NVP
Derzeitige Formulierung unpräzise vgl. Lfd.-Nr. 23,
Vorschlag: "Zukünftig: Der Kreis Euskirchen
finanziert die Leistungen der Linie auf dem Gebiet
des Kreises Euskirchen über eine
Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren."
berücksichtigt
AVV Betreff
Eingabe
x
VRT
10.02.2017 Zweckverband Verkehrsverbund Region Trier (VRT)
nach Abstimmung mit den entsprechenden
Aufgabenträgern hat der ZV VRT keine
Bedenken/Einwände gegen den NVP Kreis
Euskirchen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
x
40
NVP eingeabreitet
nicht berück.
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
zur Kenntnis
Eingabe
berücksichtigt
Betreff
V Träger öffentlicher Belange
Behindertenbeauftragte
16.12.2016 Behindertenbeauftragte Kreis Euskirchen
Es ist nicht bekannt, wie hoch der Bedarf an Barrierefreiheit im Kreis Euskirchen ist, d.h.
wie viel behinderte Mitbürger auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen würden,
wenn eine barrierefreie Möglichkeit bestehen würde.
Im Rahmen der Haushaltsbefragung 2012 wurde bei allen Befragten
erhoben, ob zum Stichtag eine Mobilitätseinschränkung vorlag
(Gehbehinderung, Sehbehinderung, andere Einschränkungen, Geh- und
Sehbehinderung). Die Auswertung der Stichprobe führte zu folgendem
Ergebnis:
14,2 % der Befragten, die eine Angabe gemacht hatten, hatten eine
Mobilitätseinschränkung aufgrund mindestens einer Behinderung. Damit
wird deutlich, dass der Bedarf an Barrierefreiheit grundsätzlich hoch ist.
Eine Befragung, wieviel % der Befragten auf barrierefreie Verkehrsmittel
zurückgreifen würden, wenn diese vorhanden wären, wird als nicht
zielführend angesehen, da die Erfahrung zeigt, dass das tatsächliche
Nutzungsverhalten von dem als gewünscht angegebenen
Nutzungsverhalten häufig abweicht.
x
41
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
10.2,
Das Thema "Rollstuhltaxi" im Rahmen der TaxiBus-Bedienung wurde
S.81
bereits grundsätzlich mit der RVK erörtert. Eine Abfrage der RVK bei den
für sie tätigen Taxiunternehmen kam zu dem Ergebnis, dass im gesamten
Verkehrsgebiet 7 Rollstuhltaxen vorhanden sind (1 weitere Anschaffung
ist geplant). Ob eine Kooperation mit Behindertenfahrdiensten möglich
ist, müsste geprüft werden. In einer weiteren Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes (NVP) in 2017/2018 soll insbeondere das Thema
"Barrierefreiheit" behandelt werden. Im Zuge dessen soll auch das
Thema "Rollstuhltaxi" im TaxiBus geprüft werden. Hierzu wird unter
Kapitel 11.1 ("räumlich übergeordnete Maßnahmen") ein
Maßnahmenkonzept erstellt.
Die Bordsteinabsenkung an TaxiBushaltestellen ist nicht nur für
Rollstuhlfahrer sinnvoll, sondern z.B. auch für Nutzer von Rollatoren. Bei
der Neuanlage einer barrierefreien Haltestelle fällt die
Bordsteinabsenkung für TaxiBusse zudem wirtschaftlich nicht ins
Gewicht.
berücksichtigt
Behindertenbeauftragte Betreff
Behindertenbeauftragte
Eingabe
Bezug auf Punkt 10.2. : "... ein vollständig barrierefreier ÖPNV dort, wo Taxen zum
Einsatz kommen, nicht realistisch ist. So ist die Nutzung der Taxen mit Elektrorollstuhl
nicht möglich. Hier gilt es für die Verkehrsunternehmen zu prüfen, ob in diesen Fällen
andere geeignete Fahrzeuge z.B. durch Kooperation mit Behindertenfahrtendiensten,
zum Einsatz kommen könnten." Anregung: Es gibt auch Taxen und Busse, die so
umgebaut sind, dass Rollstuhlfahrer auch mit ihnen fahren können.
Es ist ... nicht wirtschaftlich, Bus/TaxiBusPlus Haltestellen mit Bordsteinabsenkung auf
Fahrbahnniveau zu bauen, wenn gar keine behindertengerechten Fahrzeuge
entsprechend dem Bedarf angeboten werden und nur nach Notlösungen durch die
Verkehrsunternehmen gesucht werden soll.
x
... Vorschlag zur Lösung: Eine Befragung an die Bürgerinnen und Bürger des Kreises
Euskirchen zu starten und mit dieser Befragung zu klären, wie hoch der Bedarf an
behinderungsgerechten Fahrzeugen im Kreis Euskirchen ist. Danach ist mit den
Verkehrsunternehmen abzuklären, mit wie viel rollstuhlgerechten Fahrzeugen der
Bedarf an barrierefreier Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen im Kreis
Euskirchen gedeckt werden kann.
Die Ergebnisse einer Bedarfsermittlung über eine Befragung sind
erfahrungsgemäß nicht belastbar. Als bessere Alternative wird die
Durchführung eines Probebetriebes entlang einer Linie oder in einem
abgegrenzten Gebiet angesehen.
x
Zusammenschluss der Verkehrsunternehmen; Einsatz der Fahrzeuge gezielt auf
frühzeitigen Anruf der Personen (1 Stunde vorher); falls kein Fahrzeug zur Verfügung
steht: Einsatz von Behindertenfahrdiensten
Die Details sind bei einer etwaigen Umsetzung zu klären.
x
42
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
berücksichtigt
Betreff
Eingabe
Das Jobcenter unterstützt ausdrücklich den Prüfauftrag 11.1.5, die Anbindung von
Gewerbegebieten und größeren Arbeitgebern zu verbessern. Viele der Kunden/innen
verfügen über keine verwertbaren Berufsabschlüsse und sind daher häufig nur im
Helferbereich vermittelbar. Viele dieser Stellen werden jedoch im Schichtdienst
angeboten und sind mit dem ÖPNV kaum erreichbar. Dies wird sich im Zuge der
notwendigen Integration der geflüchteten Menschen noch weiter verstärken, da diese
1. meist keine Fahrerlaubnis besitzen und 2. häufig in den Außenorten der Kommunen
untergebracht sind.
Prüfauftrag 11.1.5
Jobcenter
21.12.2016 Jobcenter Euskirchen
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
x
NP-Forstamt
03.02.2017 Nationalparkforstamt Eifel
Ergänzung des folgenden Absatzes:
3.4, S.31 Die gewünschte Ergänzung wird berücksichtigt.
„Mit diesem touristischen Gesamtpotenzial und dem Angebot der Akteure werden
insbesondere die Zielgruppen Familien mit Kindern, erwachsene Paare und aktive „best
ager“ angesprochen.“
Anfügen:
„Durch den Nationalpark Eifel ist insbesondere das Publikum angestiegen, das großen
Wert auf natur- und umweltbewusstes und nachhaltiges Reisen (ÖPNV) legt. Diese
Zielgruppe ist in der gesamten Nationalparkregion stark angestiegen und sollte dabei
berücksichtigt werden.“
x
x
43
3.4 S.34 Die gewünschte Änderung wird berücksichtigt.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
NP-Forstamt
Tab. 9: Auswahl ÖPNV-relevanter Freizeiteinrichtungen
Korrektur auf Seite 34
Zeile Schleiden-Gemünd, 1. Punkt:
Nationalpark-Tor Gemünd anstatt Walderlebniszentrum
Begründung: Die Bezeichnung Walderlebniszentrum existiert seit über zehn Jahren
nicht mehr.
berücksichtigt
NP-Forstamt Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Kommentar Verwaltung
3.4, S. 32 Die gewünschte Änderung/Ergänzung wird berücksichtigt.
Bisherige Formulierung:
„Der Nationalpark Eifel hat in seinem Abschlussbericht zum Sozioökonomi-schen
Monitoring 2014-2015 dargelegt, dass sich der Bruttoumsatz 2014/2015 im Vergleich
zum Basisjahr 2007 verdreifacht, das Vollzeitbe-schäftigungsäquivalent
verzweieinhalbfacht und die Besucherzahl sich ver-doppelt hat. Auch die
Tagesausgaben pro Kopf sind von 11,55 € auf 15,44 € angestiegen.….“
Änderungs-/ Ergänzungsvorschlag:
„Der Nationalpark Eifel hat in seinem Abschlussbericht zum Sozioökonomi-schen
Monitoring 2014-2015 dargelegt, dass sich der durch die Besucher des Nationalparks
verursachte Bruttoumsatz 2014/2015 im Vergleich zum Basis-jahr 2007 verdreifacht,
das Vollzeitbeschäftigungsäquivalent verzweieinhalb-facht und sich die Besucherzahl
auf 870.000 Menschen verdoppelt hat. Die Ausgaben der angereisten Tagesgäste lagen
2014/2015 bei 20,50 Euro, die Übernachtungsgäste gaben pro Tag durchschnittlich
76,76 Euro aus.“
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x
x
x
44
11.1.8.3 Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
S.111
x
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
11.1.8.1 Die gewünschte Ergänzung wird berücksichtigt
S.108
berücksichtigt
NP-Forstamt Betreff
NP-Forstamt
Eingabe
Ergänzung der Aufzählung:
„Durch die Umsetzung verschiedener Dialog-Marketing - Maßnahmen soll an die
Erfolge aus dem smartmove-Projekt angeknüpft werden. Folgende Maßnahmen
befinden sich in der Diskussion:
Spiegelstrich 2:
- Schulung von Multiplikatoren, die zu verschiedenen Orten und Veranstaltungen im
Kreisgebiet reisen, um dort über das ÖPNV-Angebot zu informieren. Einsatzgebiete
können sein:
Arztpraxen, Apotheken, Seniorenveranstaltungen, Veranstaltungen, Schulen,
Fahrschulen, touristische Einrichtungen und touristische Gastgeber. Aufgrund des
überdurchschnittlichen Umweltbewusstseins der Nationalparkgäste sollten
Multiplikatoren für den Nationalpark besonders berücksichtigt werden, wie
Nationalpark-Gastgeber, Servicepersonal der Nationalpark-Tore und NationalparkInfopunkten Vogelsang IP integriert werden.“
Punkt 11.1.8.2 und 11.1.8.3: Die Korridorfahrpläne sind begrüßenswert und aus Sicht
der Nationalparkverwaltung dringend erforderlich! Sie unterstützen die
Nationalparkverwaltung Eifel unter anderem in ihren Bemühungen den ÖPNV in der
Nationalparkregion Eifel zu unterstützen und über „Fahrtziel Natur“, dem
Kooperationsprojektes der Deutschen Bahn, intensiv zu bewerben.
x
x
45
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
Auch aus Sicht des Kreises Euskirchen ist die Kappung der
durchgehenden Verbindung zwischen Aachen und Gemünd/Schleiden
für die ÖPNV-Nutzung in der Nationalparkregion nachteilig. Die
Veränderung ist einer grundlegenden Neustrukturierung des ÖPNV auf
dem Gebiet des AVV geschuldet, wonach auf verkehrsstarken Relationen
Schnellbusachsen geschaffen werden sollen. Konkret soll der Abschnitt
zwischen Aachen und Simmerath als Schnellbus (Linie SB 63) im 30 minTakt bedient werden und der Abschnitt zwisachen Simmerath und
Vogelsang als Regionalbuslinie (Linie 63). Eine Fortführung der bisherigen
durchgängigen Linie unter Anwendung des neuen Systems war nicht
möglich.
Die Fahrtenanzahl soll sich nicht verändern. Auch ist geplant, saisonal
eine durcchgängige Fahrt von Aachen nach Vogelsang (morgens hin,
nachmittags zurück) als Fahrradbus anzubieten.
berücksichtigt
NP-Forstamt Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
11.4.3
Planung
„Die Planungen des AVV sehen vor, dass die Linie SB63 ab dem Fahrplanwechsel 2017 S.134/
135
nur noch zwischen Simmerath und Vogelsang verkehrt. Sämtliche übrige Fahrten der
Line 63 auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen (mit Ausnahme des Schülerverkehrs)
sollen entfallen.
Die durchgehende Verbindung von Aachen nach Gemünd/Schleiden wird in Zukunft
nicht mehr möglich sein. Für diese Relation ist ein Umstieg in Simmerath und Vogelsang
nötig.“
Gegen diese Planungen bestehen aus folgenden Gründen erhebliche Bedenken:
Das Angebot für Nationalpark-Besucher zu wichtigen Anlauforten im Nationalpark Eifel,
wie dem Nationalpark-Zentrum, Besucherzentrum und Vogelsang IP sowie die
Wandergebiete der Dreiborner Hochfläche verschlechtert sich dadurch immens! Eine
Unterbrechung der Fahrten für Nationalparkbesucher aus Aachen in Simmerath sowie
in Vogelsang, um weiter nach Schleiden-Gemünd zu kommen wirkt, sich ungünstig auf
die Bereitschaft aus, den Nationalpark und seine Region mit dem ÖPNV zu besuchen
und steht im Widerspruch zu den sonstigen Bemühungen.
Zudem war dies eine wichtige Linie für Fahrradfahrer.
x
BuBI
06.02.2017 BuBI Schleidener Tal e.V.
Die Oleftalbahn Kall – Schleiden – Hellenthal ist ebenfalls ein eigenwirtschaftliches
4.4. ,
S.43
ÖPNV-Angebot, wenn auch saisonal begrenzt auf die Sonntage von Mai bis Oktober.
Durchführendes Eisenbahnverkehrsunternehmen ist die Rhein-Sieg Eisenbahn GmbH,
Trägerin ist die Bahn- und Businitiative Schleidener Tal e.V. Angeboten werden 4
Zugpaare je Betriebstag. Hinzu kommen noch öffentliche Sonderfahrten zu besonderen
Anlässen.
Es handelt sich bei dem Betrieb der Oleftalbahn um ein saisonales
touristisches Angebot, bei dem nicht die Anerkennung des VRS-Tarifs
erfolgt. Insofern wird es seitens des NVR, dem Aufgabenträger für den
SPNV (Schienenpersonenenahverrkehr) auch nicht als SPNV-Angebot
geführt.
In dem NVP des NVR (2016) wird zu der Strecke ausgeführt, dass eine
Reaktivierung untersucht wird. Ein Zeithorizont ist hierbei nicht
angegeben. Die Strecke ist nicht in den Zielnetzen des NVR als
Maßnahme geführt.
x
x
46
11.1.4.1 Die zukünftige Linie SB63 (siehe Handlungskonzept 11.4.3) wird definitiv
Punkt 11.1.4.1 Fahrradbus/Fahrradbeförderung:
in Simmerath enden. Entscheidungen über deren Ausgestaltung fallen
BuBI begrüßt die vorgeschlagenen Planungen zum Ausbau des Fahrradbus-Angebotes S.101
nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Euskirchen. Die neue
auf den Linien 815 und 829. Darüber hinaus fordern wir die Einrichtung von mindestens
drei zusätzlichen Fahrtenpaaren mit Fahrradanhängern auf der Linie SB63 und schlagen
Funktion einer grenzüberschreitenden Verbindung wird durch die Linie
63 wahrgenommen. Die Fahrtenanzahl soll sich nicht verändern. Auch ist
vor, die Linie bis Schleiden Busbahnhof durchzubinden. Das Fahrplanangebot ist derzeit
geplant, saisonal eine durcchgängige Fahrt von Aachen nach Vogelsang
unattraktiv, auch für Fahrradtouristen. In diesem Zusammenhang machen wir darauf
aufmerksam, dass andere Busunternehmen wie die EW Bus in Leinefelde selbst
(morgens hin, nachmittags zurück) als Fahrradbus anzubieten.
Fahrradanhänger gekauft hat und aus eigenem Antrieb bei regulären Linienfahrten in
Die Anregungen zur Bestückung der Linien SB82 und 829 mit
der Sommersaison Fahrräder befördert. Es wäre ohne weiteres möglich, an die Busse
Fahrradanhängern werden mit der RVK erörtert.
der Linien SB82 und 829 in der Sommersaison Fahrradanhänger anzuhängen. Kosten
pro Stück: ca. 5.000 Euro. Jeweils ein Anhänger würde ausreichen. Anderenfalls
könnten deutlich billigere Fahrradträger beschafft werden, mit denen zumindest bis zu
4 Fahrräder befördert werden können, siehe nachstehendes Beispielfoto.
Auf diesem Wege ließe sich das Defizit der RVK durch Erschließung neuer
Kundengruppen vermindern.
x
Punkt 11.1.4.3 Fahrradverleihsystem
11.1.4.3 Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Wir begrüßen die dargestellten Überlegungen. Für das Schleidener Tal hat bis zu einer S.103
Reaktivierung der Bahnstrecke Kall – Hellenthal der Bahnhof Kall eminente Bedeutung
als intermodaler Verknüpfungspunkt. Wir sehen im Falle der Umsetzung der geplanten
Maßnahmen die Notwendigkeit, hier eine ausreichende Anzahl von Rädern für den
Verleih bereit zu halten (50-100 Fahrräder). In geringerem Umfang sehen wir Potentiale
auch in Gemünd, Schleiden und Hellenthal (20-40 Fahrräder); dies gilt gerade im
Hinblick auf die dort urlaubenden (Camping)Touristen in den Sommermonaten.
x
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
BuBI Betreff
BuBI
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
S.53
Abbildung 3 stellt das Liniennetz (ÖPNV und SPNV) dar. Da es sich bei
x
dem Angebot der Oleftalbahn um ein touristisches Angebot handelt, das
seitens des NVR nicht als SPNV geführt wird, wäre eine gestrichelte
Darstellung (SPNV) nicht korrekt. Statt dessen kann aber eine gepunktete
Darstellung mit einem entsprechenden Hinweis in der Legende
(touristischer Verkehr) aufgenommen werden.
BuBI
Eingabe
Abbildung 3 (Seite 53): Bitte nehmen Sie auch die Oleftalbahn zwischen Kall und
Hellenthal als Schienenstrecke auf (schwarz gestrichelt).
47
Zu Reaktivierung Oleftalbahn s. Bewertung zu Ziff. 11.1.6
Die Anregungen zum Teilraumkonzept Kall - Schleiden - Hellenthal
werden zur Kenntnis genommen. Das entsprechende Handlungskonzept
wurde wie folgt ergänzt: Nach der Entscheidung über die Finanzierung
würde das Konzept anhand der dann vorliegenden Rahmenbedingungen
erneut überprüft und mit den Kommunen abgestimmt. In der
überarbeiteten Konzeption wären auch die Veränderungen auf der Linie
63 mit den Auswirkungen auf die SB82 sowie ggf. veränderte Bahnzeiten
zu berücksichtigen.
Die Anregungen bzgl. der nächtlichen Verbindungen von Kall oder
Euskirchen bis Hellenthal werden im Rahmen des Handlungskonzeptes
"Vereinheitlichung der Spätfahrten" bearbeitet.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
BuBI
Gekürzte Darstellung der Anregungen zum Teilraum Kall - Schleiden - Hellenthal:
- Planungen zur Angebotsausweitung der Linie 829 werden begrüßt
- Finanzierungsprobleme bestünden nicht, wenn die Oleftalbahn reaktiert würde
- Abbau von Paralleverkehren mit der SB 82 durch Führung der Verstärkerfahrten über
Broich wird abgelehnt (Verbindung im Winter nicht zuverlässig)
- Ausrichtung auf RB 24 abgelehnt
- "Kommunalvariante" wird kritisch beurteilt
- Nachtverkehre
zur Kenntnis
BuBI
Wir begrüßen sämtliche Vorschläge, die zum Thema „Marketing“ unterbreitet werden, 11.1.8 Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
ausdrücklich.
S.108 ff
Kommentar Verwaltung
In dem NVP des NVR (2016) wird zu der Strecke ausgeführt, dass eine
Reaktivierung untersucht wird. Ein Zeithorizont ist hierbei nicht
angegeben. Die Strecke ist nicht in den Zielnetzen des NVR (bis 2025,
2030+) als Maßnahme geführt. Insofern wird eine zeitnahe Reaktivierung
der Oleftalbahn als nicht realistisch angesehen.
Die Ausführungen zur Finanzierungsverantwortung (SPNV= NVR, ÖPNV=
Kreis Euskirchen) sind korrekt, allerdings könnten im Falle einer
Reaktivierung nicht alle schienenparallelen Fahrten des ÖPNV entfallen,
da nicht in jedem Fall ein Umstieg vom ÖPNV auf den SPNV sinnvoll ist.
berücksichtigt
BuBI Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Wir weisen darauf hin, dass gerade im Hinblick auf die Finanzlage der Kommunen
11.1.6.
Schleiden und Hellenthal eine Reaktivierung der Oleftalbahn durch die Finanzierung aus S.105
Regionalisierungsmitteln des Bundes im Gegensatz zu einer Finanzierung des
defizitären Busverkehrs über die ÖPNV-Umlage durch die Kommunen selbst finanziell
sehr vorteilhaft wäre. Das Fassungsvermögen der Züge wäre zudem deutlich größer als
das von Linienbussen (Zug 300 Sitzplätze Vareo-Lint in Einfachtraktion, Bus 40
(Standardlinienbus) bzw. 60 Sitzplätze (Gelenkbus)), und die Schülerbeförderung ließe
sich für wesentliche Teile der Schüler im Schleidener Tal sowie für Schüler Richtung
Kall, Mechernich und Euskirchen für die Kommunen kostengünstiger und für die
Schüler selbst bequemer und sicherer darstellen.
Alleine die Verlagerung der schienenparallelen Fahrten der Schülerlinie 766 auf die
Oleftalbahn bedeutete für die Stadt Schleiden eine jährliche Einsparung von etwa
50.000 Euro.
x
x
x
x
48
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
11.2.4. Das Teilraumkonzept "Korridor Schleiden - Blankenheim" wurde in den
S.121
Ausschüssen der betroffenen Kommunen Blankenheim, Kall und
Schleiden vorgestellt. Die Beschlüsse der Gemeinden Blankenheim und
Kall liegen bereits vor. Hierin wird keine Stellungnahme zu diesem
Korridor abgegeben, sondern der NVP zur Kenntnis genommen.
Von diesen Kommunen wird daher kein Handlungsbedarf gesehen.
Eine Stellungnahme seitens der Stadt Schleiden steht noch aus.
Sofern von Seiten der Stadt Schleiden Handlungsbedarf zu dieser
Verbindung besteht, wird der Kreis Euskirchen hierzu erneut mit den
Kommunen das Thema bearbeiten.
berücksichtigt
BuBI Betreff
Eingabe
Teilraum Kall - Sistig - Blankenheim
Die vorgeschlagenen „Nichtmaßnahmen“ hinsichtlich der Linie 835 lehnen wir ab.
Selbst 1972 gab es an Werktagen 4 direkte Fahrmöglichkeiten Schleiden Bahnhof –
Blankenheim Post (über Sistig – Krekel – Marmagen), ergänzt durch zwei weitere
Buspaare an Schultagen.
Den Verweis auf die Linie 829 nach Durchführung der im Entwurf des NVP
vorgeschlagenen Verdichtungsmaßnahmen halten wir für indiskutabel: Die Fahrt von
Blankenheim nach Schleiden ist heute mit dem ÖPNV unzumutbar langsam und
beschwerlich (Fahrzeit bis auf zwei Ausnahmen mindestens 96 Minuten), doch selbst
nach einer Taktverdichtung auf der Linie 829 betrüge die Fahrzeit einschließlich
umsteigen etwa 50 Minuten, vorausgesetzt, die Zuganschlüsse auf der
bekanntermaßen unzuverlässigen Eifelstrecke klappen. Die Fahrzeit der
durchgehenden Busse betrug 1972 45 Minuten.
Angesichts der verkehrlichen Verflechtungen innerhalb des Südkreises und der
Funktion Schleidens als Busknoten halten wir es für geboten, dass zumindest
zweistündlich eine Verbindung Schleiden Bahnhof – Sistig – Blankenheim Busbahnhof
so schnell wie möglich wieder eingerichtet wird. Gerade im Hinblick auf
mobilitätseingeschränkte und/oder ältere Fahrgäste ist ein zweimaliges Umsteigen,
noch dazu in Blankenheim (Wald) und Kall mit recht weiten Umstiegswegen, nicht
zuzumuten.
x
49
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
Es handelt sich nicht um die Vorstellungen bzw. Wünsche des Kreises
Euskirchen, sondern des AVV. Auch aus Sicht des Kreises Euskirchen ist
die Kappung der durchgehenden Verbindung zwischen Aachen und
Gemünd/Schleiden für die ÖPNV-Nutzung in der Nationalparkregion
nachteilig. Die Veränderung ist einer grundlegenden Neustrukturierung
des ÖPNV auf dem Gebiet des AVV geschuldet, wonach auf
verkehrsstarken Relationen Schnellbusachsen geschaffen werden sollen.
Konkret soll der Abschnitt zwischen Aachen und Simmerath als
Schnellbus (Linie SB 63) im 30 min-Takt bedient werden und der
Abschnitt zwischen Simmerath und Vogelsang als Regionalbuslinie (Linie
63). Eine Fortführung der bisherigen durchgängigen Linie unter
Anwendung des neuen Systems war nicht möglich. Zusammen mit dem
AVV wird derzeit eine Abstimmung vorgenommen, wie unter
Berücksichtigung dieser Vorgaben eine möglichst optimale Verknüpfung
mit den Angeboten der SB 82 erfolgen kann. Systembedingt wird es hier
allerdings zu Aufenthaltszeiten in Vogelsang kommen. Gute Übergänge
wird es unter Berücksichtigung der heutigen Fahrplanlagen montags bis
freitags von Simmerath in Richtung Kall geben, schlechtere an
Wochenenden. Für die Gegenrichtung (Kall - Simmerath) ist der
Übergang am Wochenende gut, aber montags bis freitags schlechter.
Von daher wird ebenfalls geprüft, welche der bisherigen
grenzüberschreitenden Fahrten zwingend (Bedarf für Pendler)
beibehalten werden müssen.
berücksichtigt
BuBI Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Punkt 11.4.3 Verkehre Kreis Euskirchen - Städteregion Aachen:
11.4.3
S.134 f
Die Vorstellungen des Kreises Euskirchen, die einzige noch bestehende
Direktverbindung aus dem Schleidener Tal nach Aachen bis auf ein Rumpfangebot für
Schüler quasi aufzugeben, sind für uns inakzeptabel. Selbst 1972 gab es vier tägliche
Buspaare Aachen – Gemünd, davon drei bis/ab Hellenthal. Bereits heute ist die
Verbindung Aachen – Schleidener Tal unzumutbar schlecht, da bei den in Gemünd
endenden Bussen die Weiterfahrt Richtung Schleiden und Hellenthal mit langen
Wartezeiten von 36 Minuten verbunden ist. Derzeit ist das Fahrgastaufkommen auf der
Linie SB63 zwischen Simmerath und Gemünd zugegebenermaßen relativ niedrig: Die
Ursache liegt aber nicht in zu geringem Fahrgastpotential, sondern in einem völlig
unattraktiven Fahrplanangebot mit Anti-Anschlüssen wie oben dargelegt begründet.
x
50
Die Prüfung einer möglichen Ausweitung der Linie 815 ist im
Maßnahmekonzept zu 11.1.4.1 "Fahrradbus/Fahrradbeförderung"
formuliert. Hierzu wird zunächst im Rahmen des touristischen
Mobilitätskonzeptes (s. 11.1.3.1.3) eine Gästebefragung vorgenommen.
NVP eingeabreitet
BuBI
Zudem fordern wir die Einrichtung der bisherigen touristischen Linie 815 Monschau –
Kall als reguläres Angebot im Zwei-Stunden-Takt an allen Wochentagen. Der Weg
Monschau – Köln ist über Kall deutlich schneller als über Aachen. Die Nutzung durch
1.000 Fahrgäste in der Saison 2016 bei einem einzigen Fahrtenpaar pro Woche in der
Saison (= durchschnittlich etwa 25 Fahrgäste pro Bus) ist als herausragend gut zu
bezeichnen und spricht für die verkehrliche Bedeutung dieser Relation. Einsparungen
sind natürlich bei einer Reaktivierung der Oleftalbahn möglich: Dann könnte die Linie
815 auf den Fahrtweg Hellenthal – Monschau eingekürzt werden.
nicht berück.
s.o.
zur Kenntnis
BuBI
Linie SB63:
Wir schlagen vor, die Fahrten der Linie SB63, die zukünftig in Vogelsang enden sollen,
über Morsbach und Herhahn bis Schleiden Bahnhof zu verlängern. Der
Kilometermehraufwand hält sich hier in engen Grenzen. Die Distanz Herhahn –
Gemünd Mitte ist ähnlich weit wie Herhahn – Schleiden Bahnhof. Generell kann und
muss die Linie SB82 in Vogelsang Anschluss an die Linie SB63 herstellen. Dann könnte
die Bedienung von Gemünd durch die Linie SB63 entfallen, und alle Fahrten könnten
über Morsbach und Herhahn nach Schleiden geführt werden. Der Vorteil wäre, dass
Parallelfahrten zur Linie 829 zwischen Gemünd und Schleiden entfallen würden. Der
verkehrliche Nutzen gerade bei dieser Maßnahme wäre aus unserer Sicht immens
hoch. Wir fordern hier eine mindestens zweistündliche Bedienung Schleiden – Aachen.
Kommentar Verwaltung
Im Rahmen der Neustrukturierung der Linien SB63 und 63 erfolgt ein
Abbau von Parallelverkehren zur Linie SB82. Diese Maßnahme wird vor
nachfolgendem Hintergrund befürwortet: Ab dem Fahrplanwechsel im
Dezember 2017 wird eine Beteiligung des Kreises Euskirchen an der
Finanzierung der grenzüberschreitenden Verkehre erfolgen. Die dann
angebotenen Fahrten auf dem Stadtgebiet Schleiden führen über die
ÖPNV-Umlageberechnung zu entsprechenden Mehrkosten. Um diese zu
verringern, ist der Abbau von Parallelverkehren sinnvoll.
berücksichtigt
BuBI Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Linie SB63:
Fahrgastnachfrage ist bei der Linie SB63 auch im Kreis Euskirchen jedoch durchaus
vorhanden, insbesondere an Wochenenden: Der sonntägliche (Fahrrad-)Bus Gemünd
Mitte ab 17:15 Uhr wird nach eigener Anschauung im Sommer bereits ab Gemünd von
gut 10 Fahrgästen und mehreren Fahrrädern genutzt. Notwendig wäre hier eine
Attraktivierung des Angebotes, gerade im Hinblick auf die touristischen Attraktionen
auch im Schleidener Tal (Urfttalsperre Gemünd, Oleftalsperre Hellenthal,
Wildfreigehege Hellenthal etc.). Es gibt im Südkreis nicht nur Vogelsang als einzige
Touristenattraktion, und auch etliche in Aachen Studierende würden eine halbwegs
attraktive Busverbindung Hellenthal – Schleiden – Gemünd – Aachen sicher begrüßen.
x
51
Punkt 13. (Barrierefreiheit; Seite 146 f.): Den angestrebten barrierefreien Ausbau von
Haltestellen begrüßen wir. Wir gehen davon aus, dass der Kreis gegenüber der RVK
vorgegeben hat, dass auch von Subunternehmern ausschließlich Niederflurbusse
einzusetzen sind, da die barrierefreien Haltestellen sonst sinnlos wären. Bei Linien
anderer Konzessionäre sollte der Kreis in jedem Fall auf die Umstellung auf
Niederflurbusse hinwirken.
13 ,
S.146
Die Vorgaben für die Ausstattung der Fahrzeuge werden nach Hauptund Erschließungsnetz unterschieden. In beiden Netzen sollen
Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden. Die einzige Ausnahme besteht
für Bereiche, die aufgrund ihrer Topographie nicht durch
Niederflurfahrzeuge befahrbar sind. Die Vorgaben gelten auch für
Subunternehmer.
Bei den grenzüberschreitenden Verkehren sind Vereinbarungen mit den
benachbarten Aufgabenträgern zur Fahrzeugausstattung zu treffen.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
11.4.4.2 Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
S.138
Allerdings wird nicht die Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Euskirchen
übertragen, sondern der Kreis Euskirchen hat der Übertragung der
Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Düren zugestimmt.
Die konkrete Fahrplanausgestaltung ist auch mit der Stadt SChleiden als
hauptbetroffene Kommune abzustimmen.
berücksichtigt
BuBI Betreff
BuBI
Eingabe
Punkt 11.4.4.2. (Linie 231; Seite 138): Wir begrüßen die Planungen des Kreises Düren,
zwei zusätzliche Fahrtenpaare Heimbach – Gemünd / Schleiden einzurichten. Gerade
unter touristischen Gesichtspunkten ist die Linie 231 auch für das Schleidener Tal von
großer Bedeutung. Es muss sichergestellt werden, dass bei einem Wechsel der
Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Euskirchen keine Einschnitte im Fahrplanangebot
stattfinden werden und plädieren eindringlich für eine Beibehaltung des Status Quo.
x
x
ADFC
10.02.2017 ADFC
Fahrradbeförderung:
Die Verbesserung der Fahrradmitnahme ist sehr zu begrüßen, hier besteht
Verbesserungsbedarf für Fahrradtouristen an Wochenenden und Pendler auf den
Eifelstrecken. Durch den Einsatz der neuen Lint-Züge wurde die Fahrradmitnahme
verschlechtert. Die Mehrzweckabteile in den neuen Zügen sind enger und durch die
Sitzanordnung zu verwinkelt. Außerdem entfällt bei dem Einsatz einer Wageneinheit
ein komplettes Mehrzweckabteil. Die alten Talentzüge wurden in der Regel in
Doppeltraktion (Voreifelbahn) und Dreifachtraktion (Eifelstrecke) eingesetzt. Dadurch
waren mindestens zwei Mehrzweckabteile vorhanden. Für die Zukunft ist der Einsatz
von mindestens zwei Wageneinheiten absolut notwendig, und zwar an den
Wochenenden und im Pendlerverkehr.
11.1.4.2 Der NVR ist aufgefordert mit den vorhandenen Fahrzeugen ein
11.1.4.3 bestmögliches Angebot für die Fahrrdbeförderung zu schaffen.
x
52
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
berücksichtigt
Betreff
Eingabe
VCD
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Anmerkung: Die Zuständigkeit der Kreise als Aufgabenträger für den
ÖPNV besteht erst seit der sogenannten Regionalisierung im Jahr 1997.
x
VCD
Um den ÖPNV-Anteil zu steigern, müssen die Entwicklungspotenziale beim ÖPNV
aktiviert werden. Nur durch eine nachhaltig hohe Qualität kann ein dauerhafter Erfolg
erreicht werden. Dies ist zweifellos ein anspruchsvolles Ziel vor dem Hintergrund von
Kostensteigerungen und der im Entwurf erläuterten Defizitentwicklung. Allerdings
mangelt es im vorgelegten Entwurf an einer klaren und messbaren Zielvorgabe (z. B.
für das Jahr 2020) hinsichtlich Fahrgaststeigerungen oder eines angestrebten ÖPNVAnteils.
x
Eine Harmonisierung der Nahverkehrspläne des Kreis EU mit denen der anliegenden
Aufgabenträger (Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Städteregion Aachen,
den rheinland-pfälzischen Nachbarkreisen Ahrweiler und Vulkaneifelkreis sowie der
Wallonischen Region) erscheint notwendig.
Anregungen des VCD:
• Der TaxiBusPlus ist ein intelligentes Konzept, jedoch werden zu wenig Hauptachsen
definiert, die mit verbessertem Takt mit normalen Bussen zu bedienen sind (z. B. 30Minuten-Takt im Oleftal).
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Durch die in Kapitel 11 formulierten Handlungsfelder soll die
Fahrgastnachfrage weiter gesteigert werden.
Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurde dargelegt, dass der ÖV-Anteil
im Kreis Euskirchen am Modal-Split annähernd konstant seit 2000
gehalten werden konnte. Für den ländlichen Kreis Euskirchen ist dies
bereits ein sehr gutes Ergebnis.
Aufgrund der im Vergleich zum MIV längeren Reisezeiten könnte eine
Erhöhung des ÖV-Anteils nur mit sehr kostenintensiven Maßnahmen
erreicht werden.
Hier ist nicht definiert, auf welche Bereiche sich dies bezieht. Daher kann
keine Berücksichtigung dieser Ausführungen erfolgen. Mit allen
benachbarten Aufgabenträgern besteht ein stetiger Austausch, auch im
Rahmen der Fortschreibung der Nahverkehrspläne.
Zu den Anregungen ergeben sich folgende Aspekte:
Die angesprochene Achse Oleftal wird durch die Regionalbus-Linie 829
bedient. Ein Handlungskonzept zum 30-Minuten-Takt ist in 11.2.2
enthalten.
VCD
VCD
Der Entwurf ist insgesamt eine gute Basis für die Ausgestaltung des ÖPNV im
Zuständigkeitsbereich des Kreises. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es
bis in die 90er Jahre hinein praktisch kein vom Kreis verantwortetes ÖPNV-Angebot im
Kreis EU gegeben hat. Das gestiegene Engagement des Kreises wird vom VCD
anerkannt.
VCD
10.02.2017 VCD Regionalverband Köln e.V.
• TaxiBusPlusse sollten ggf. länger auf verspätete Bahnen warten.
Die Wartezeitregelung auf den SPNV gilt verkehrsmittelübergreifend.
Auch im TaxiBus sind ggf. Fahrzeugumläufe einzuhalten, die ein zu langes
Abwarten auf den SPNV nicht ermöglichen.
x
x
x
x
53
Verbindung Oberes Kylltal - Dahlem: Es bestand bereits in der
Vergangenheit eine touristische TaxiBus-Linie vom Losheimergraben bis
Dahlem. Aufgrund der zu geringen Nachfrage wurde diese eingestellt.
Ggf. ergeben sich anhand des touristischen Mobilitätskonzeptes neue
Erkenntnisse, um diese Thematik neu aufzunehmen.
VCD
der Touristikverkehr findet noch zu wenig Beachtung (Vorschläge: Schnee-Bus von
Schmidtheim zum Weißen Stein, Hellenthal-Udenbreth, Verbindung von BlankenheimWald nach Ahrbrück, Verbindungen nach Monschau und Belgien). Die häufig realisierte
Übergangszeit von 10 Minuten wird positiv bewertet. Jedoch ist eine Information über
die Wartezeit bei Anschlüssen erforderlich (z. B. Bus wartet 5 Minuten auf verspätete
Züge).
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Veränderung des
Angebotes in diese Richtung ist derzeit nicht angedacht. Ggf. ergeben
sich durch das geplante touristische Mobilitätskonzept weitere Hinweise.
Die Einrichtung von ÖPNV-Angeboten zu besonderen Ereignissen (z.B.
Schnee) ist nicht sinnvoll, da ÖPNV-Angebote zumindest saisonal für
einen längeren Zeitraum und nicht bei Einzelereignissen angeboten
werden sollten.
Mobilstationen sollten im NVP Erwähnung finden und mit Fördermitteln des Landes
ausgebaut werden.
Eine Erwähnung von Mobilstationen findet im vorliegenden NVP nicht
statt. Nichtsdestotrotz stellt der Kreis dahingehend Überlegungen an. Mit
dem NVR wird derzeit ein aufgabenträgerübergreifendes Förderprojekt
erörtert.
Der VCD lobt die nach den Einwohnerzahlen der Siedlungen definierten Taktvorgaben.
Verbesserungsbedarf gibt es hierbei jedoch für die Zeiten samstags nach 13 Uhr sowie
sonn- und feiertags, an denen regelmäßig kein ÖPNV angeboten wird, was durch die
Entwicklung des Mobilitätsverhaltens in den letzten 30 Jahren nicht mehr zeitgemäß
ist.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Mit der geplanten Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards
ergeben sich bei einer Umsetzung Verbesserungen an Samstagen sowie
Sonn- und Feiertagen.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
VCD Betreff
VCD
das Obere Kylltal von der belgischen Grenze über Dahlem-Kronenburg bis Jünkerath
oder Dahlem muss mit ÖPNV erschlossen werden (bisher nicht einmal TaxiBusPlus)
VCD
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
Der Vorschlag zur TaxiBus-App wird zur Kenntnis genommen. Wie im
Kapitel 13 ausgeführt, wird neben dem Anruf zur Bestellung von TaxiBusFahrten derzeit auch über eine App-Lösung zur Bestellung der Fahrten
nachgedacht.
VCD
Eingabe
• Vorschlag: Für den Informationsaustausch mit dem Fahrgast: Entwicklung einer
„App“ für den TaxiBusPlus.
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54
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
berücksichtigt
Betreff
Eingabe
Pro Bahn
13.02.2017 Pro Bahn Rhein-Sieg e.V.
Die erhebliche Ausdehnung der Betriebszeiten des TaxiBus in den Kommunen Kall,
Weilerswist, Bad Münstereifel und Blankenheim, die überwiegend durch die Auflösung
der AST-Verkehre begründet ist, begrüßen wir sehr. Mit dieser Maßnahme wird der
kommunale ÖPNV erheblich attraktiver, auch wenn man natürlich grundsätzliche
Bedenken gegen die telefonische Vorbestellung haben kann.
Die Entwicklungen bei den Bedienungszeiten in den Kommunen zeigen deutlich, dass
eine Vereinheitlichung erforderlich ist. Der heute zeitlich definierte Mindeststandard
im Kreisgebiet entspricht nicht heutigen Fahrgastwünschen und der Lebensrealität.
Dieser Mindeststandard wäre nach unserer Ansicht Montags-Freitags zwischen 6 und
20 Uhr (stündlich), samstags zwischen 8 und 20 Uhr (überwiegend zweistündlich) sowie
Sonn- und Feiertags zwischen 10 und 18 Uhr (zweistündlich). Wir halten eine
Vereinheitlichung der unterschiedlichen Ausprägungen bei Ausstiegsmöglichkeiten
(mit/ohne Haustür-Service) und Zuschlägen für zwingend erforderlich, da selbst
innerhalb einer Linie unterschiedliche Regelungen gelten können.
Die Erhebung eines Zuschlages für den TaxiBus kann man grundsätzlich hinterfragen,
da dieser die Fahrten nicht unerheblich verteuert. Im übrigen VRS-Gebiet wird kein
Zuschlag für den Taxi-Bus erhoben. Der jüngst eingeführte Monatszuschlag für den
TaxiBus ergibt nur dann einen Sinn, wenn er auf allen Linien uneingeschränkt gültig ist.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zum NVP sieht eine Ausweitung
des Bedienungsstandards vor (siehe hierzu Handlungskonzept 11.1.2).
Bei positiver Beschlussfassung seitens der Politik würde der neue
Standard den angeregten Bedienungszeiten entsprechen.
Eine Vereinheitlichung der Ausprägungen im TaxiBusPlus soll
voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 erfolgen. Dies
soll im Rahmen der kreisweiten Integration von AST und TaxiBusPlus
umgesetzt werden.
Auch die Vereinheitlichung des Zuschlags wird in diesem Zuge erfolgen.
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
x
55
Zum Bahnverkehr werden diverse Vorschläge unterbreitet.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Pro Bahn
Der SPNV im Kreis Euskirchen befindet sich auf einem hohen Niveau, auch wenn auf
der Eifelstrecke durch die regelmäßigen Störungen im Raum Köln die
Zuverlässigkeit/Pünktlichkeit zu wünschen übrig lässt. Die Zuganzeiger und die
automatischen Zugansagen auf den Bahnsteigen im Bahnhof Euskirchen sind weiterhin
unzuverlässig, indem sie die falschen Züge anzeigen. Auch bei den Hinweisen über
beizustellende bzw. abzustellende Triebwagen können täglich Falschinformationen
beobachtet werden. Der Kreis sollte über den Zweckverband NVR mehr Druck auf die
DB ausüben, um die Qualität der Reisendeninformation zu verbessern.
Kommentar Verwaltung
Es wird nicht der Bedarf für die Einführung eines SozialTickets speziell für
den Kreis Euskirchen gesehen. Der Kreis Euskirchen hat sich der VRSweiten Regelungen zum MobilPass angeschlossen und sieht diese als
zweckmäßig und ausreichend an.
Es sind zwei Tickets zum MobilPass erhältlich: Das MonatsTicket
MobilPass ist einen Monat lang rund um die Uhr in den vorher gewählten
Städten und Gemeinden gültig und kann übertragen werden. Zudem gibt
es Mitnahmemöglichkeiten. Das 4erTicket MobilPass gilt für eine Person
oder mehrere gleichzeitig für Einzelfahrten.
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Das SozialTicket soll per Definition des Landes NRW Menschen mit niedrigem
Einkommen die Möglichkeit verschaffen, mit dem ÖPNV Einkaufs-, Arzt- und
Behördenangelegenheiten zu erledigen. Ausdrücklich soll auch die Teilnahme an
Freizeit- bzw. Kulturveranstaltungen ermöglicht werden. Hierfür wird in aktuellen
Berechnungen zur „ÖPNV-Grundversorgung“ mit einem monatlichen Betrag von rund
30 € kalkuliert. Bereits mit einem MonatsTicket der Preisstufe 2a und den Zuschlägen
für den TaxiBus wird dieser Wert erheblich überschritten. Wir halten daher für die
meisten Nutzer die Einführung eines kreisweiten SozialTickets für sinnvoller, das
preislich einschließlich der Zuschläge dem veranschlagten Wert entspricht und auch
Fahrten in die Kreisstadt (Freizeit- und Kulturveranstaltungen) ermöglichen würde. Wir
verweisen auf den benachbarten Kreis Düren, wo es ein entsprechendes SozialTicket
gibt.
x
Über die Mitgliedschaft des Kreises in den Gremien des VRS bzw. NVR
hat der Kreis Euskirchen stets bestehende Missstände angesprochen und
Verbesserungen gefordert. Dies ist auch in Zukunft geplant. Eine
Verbesserung der Situation an den Bahnstationen wird sich durch die
vom NVR geplante Aufnahme mehrerer Haltepunkte der Eifelstrecke und
der Voreifelbahn in die Modernisierungsoffensive 3 (MOF - 3 Programm) ergeben. Die für die Erneuerung ausgewählten Stationen
erhalten unter anderem neue Bahnsteige für den höhengleichen Einstieg
in die Fahrzeuge, barrierefreie Zugänge zu den Bahnsteigen (zumeist
mittels Aufzügen) sowie neue Beschilderung und Beleuchtung. Folgende
Haltepunkte sind in der Liste der Einzelmaßnahmen enthalten:
Euskirchen-Großbüllesheim, Euskirchen-Stotzheim, Mechernich-Satzvey,
Dahlem-Schmidtheim, Kall-Urft, Kall-Scheven, EuskirchenKreuzweingarten und Kall. Der erforderliche Beschluss in der
Verbandsversammlung ist für den 24.03.2017 vorgesehen.
56
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Pro Bahn
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
Die Linie 801 übernimmt nicht den Zulaufverkehr für den TaxiBusPlus in
Bad Münstereifel. Der TaxiBusPlus ist auf den Bahnverkehr abgestimmt.
Lediglich die Abendverkehre sind auf die Linie 801 abgestimmt. Im
Bereich der Stadt Euskirchen ergänzen sich die Linien 801 und 877 zu
einem Angebot.
Abfahrtszeiten:
Für die Funktion als Regionalbus sind folgende Abfahrten der Linie 801 ab Euskirchen
19:05 Uhr samstags besteht bereits heute
sinnvoll:
20:05 Uhr sonn- und feiertags: Die Linie 801 wurde an Sonntagen in
19.05 Uhr samstags
einen durchgehenden Zweistundentakt verlegt mit Abfahrt zur Minute
20.05 Uhr sonn- und feiertags
35 ab Euskirchen. Das Verändern nur einer Fahrt ist nicht im Sinne einer
22.01 Uhr täglich
durchgehenden Taktung.
00.01 Uhr Wochenende
Die Bedienung um 22:01 Uhr täglich entspräche einer Ausweitung mo-do
02.01 Uhr Wochenende.
sowie sonn- und feiertags. Ebendfalls wäre eine Bedienung um 01:01 Uhr
an Wochenenden eine Angebotserweiterung. Zu diesen Punkten wird im
Handlungskonzept "Vereinheitlichung der Spätfahrten" ein Konzept
erarbeitet.
Die Linie 801 fährt bereits um 00:01 Uhr ab Euskirchen freitags und
samstags nachts.
Linie 801: Für die Funktion als Stadtbus ist eine möglichst gleichmäßige Verteilung der
Die vorgeschlagene Verteilung der Fahrten an Samstagen wird zur
Fahrten anzustreben; hier besteht am Wochenende Handlungsbedarf. Wir schlagen an
Kenntnis genommen. Im Rahmen der Fahrplanwechselgespräche kann
Samstagen, unter Beibehaltung des Fahrtenvolumens, folgende Abfahrten ab
dieses Thema zusammen mit der RVK und der Stadt Euskirchen erörtert
werden. Aufgrund des Angebotes der RB23 zwischen Euskirchen und
Euskirchen vor:
9.35 11.35 13.35 15.35 17.35 19.05 20.35 22.01 0.01 2.01 Uhr.
Bad Münstereifel besteht nur ein geringes Angebot der Linie 801 an SonnAn Sonn- und Feiertagen halten wir das Verkehrsangebot bezüglich Betriebsbeginn,
und Feiertagen. Eine Veränderung wurde bisher weder von der Stadt Bad
Münstereifel noch von der Stadt Euskirchen vorgesehen. Auch bei der
Fahrtenanzahl und zeitlicher Verteilung für unzureichend. Aus Richtung Bad
Fortschreibung des Bedienungsstandards wurde die Anbindung über die
Münstereifel trifft die erste Fahrt in Euskirchen um 15.26 Uhr (!) ein; die weiteren
RB23 und 801 wie heute als ausreichend angesehen. Eine Veränderung
Ankünfte erfolgen sehr ungleichmäßig ver-teilt um 18.22, 19.26 und 20.26 Uhr. Auch
hier wäre eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrten anzustreben.
ist daher derzeit nicht angezeigt.Die Anregungen werden teilweise über
Handlungskonzepte im NVP abgearbeitet sowie teilweise im Rahmen des
Fahrplanwechsels berücksichtigt. Eine Veränderung des NVP ist nicht
erforderlich.
Eingabe
Die Buslinie 801 stellt als Regionalbus zu bestimmten Zeiten den
„Schienenersatzverkehr“ für die zeitlich eingeschränkt verkehrende RB 23 her und
übernimmt dann gleichzeitig den Zulaufverkehr für den TaxiBus Bad Münstereifel. Für
die Euskirchener Stadtteile Billig und Rheder übernimmt die Linie 801
Stadtbusfunktionen.
x
x
57
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Hierzu bestehen die
Handlungskonzepte "11.1.2 Forschreibung des kreisweiten
Bedienungsstandards", "11.1.7 Vereinheitlichung der Spätverkehre"
sowie "11.2.3 Teilraum Zülpich - Euskirchen".
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Die Relation Euskirchen – Zülpich wird heute besonders in den Abendstunden nach 19
Uhr und am Wochenende unzureichend (im Hinblick auf Taktfrequenz und zeitliche
Ausdehnung) bedient.
Bis zur Vollreaktivierung der Eifel-Bördebahn (RB 28) sollten werktags außer Samstags
die beiden stündlichen Buslinien 298/SB98 halbstündlich zeitversetzt am Euskirchener
Bahnhof abfahren und bis gegen 21 Uhr verkehren. Am Wochenende sollte die Strecke
Euskirchen – Zülpich stündlich (samstags zwischen 6 und 20 Uhr, sonntags zwischen 9
und 20 Uhr) bedient werden, wobei zu den Verkehrszeiten der heutigen RB28 keine
parallelen Busfahrten erfolgen sollten. Zusätzlich halten wir eine tägliche Abendfahrt
um 22.01 Uhr und weitere Nachtfahrten am Wochenende um 0.01 und 2.01 Uhr für
sinnvoll.
x
Eine Bedienung im Stundentakt samstags bis 20 Uhr sowie sonntags
zwischen 9 Uhr und 20 Uhr ist allerdings nicht vorgesehen.
Die Bedienung der Bördebahn wird im Rahmen der Fahrplangestaltung
berücksichtigt.
Eine Veränderung des NVP ist nicht erforderlich.
Im Mittelpunkt weiterer Angebotsplanungen sollte die bevorstehende Vollreaktivierung
der Eifel-Bördebahn (RB 28) stehen. Diese kann nur erfolgreich sein, wenn zum
Zeitpunkt der Reaktivierung der direkte und schnelle Busverkehr zwischen Euskirchen
und Zülpich eingestellt und der gesamte Bus- und TaxiBus-Verkehr in Zülpich
konsequent auf den Bahnhof und den Bereich zwischen Bahnhof und Innenstadt
ausgerichtet wird. Diese Überlegungen sollten in den Nahverkehrsplan aufgenommen
werden, damit auch bauliche Voraussetzungen (z.B. am Bahnhof Zülpich
Bushaltestellen und Parkplätze) bis zur Betriebsaufnahme abgeschlossen sein können.
Auch die übrigen Haltepunkte an der RB 28 (z.B. Nemmenich) sollten entsprechend
berücksichtigt werden.
58
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
Über das Handlungskonzept "11.2.2 Teilraum Kall - Schleiden Hellenthal" liegen bereits Überlegungen zu einem 30-Minuten-Takt im
Schleidener Tal vor. Eine Erweiterung an Sonn- und Feiertagen von
einem Zweistundentakt auf einen Stundentakt ist auch im Rahmen der
Fortschreibung des Bedienungsstandards nicht vorgesehen. Bei einer
Umsetzung des neuen Bedienungsstandards würde die Linie 829 an Sonnund Feiertagen ein zusätzliches Fahrtenpaar erhalten, das dann bereits
um 9 Uhr eine Verbindung von Hellenthal nach Kall abdecken würde.
Eine tägliche Fahrt um 22.25 Uhr ab Kall nach Hellenthal ist nicht im
Bedienungsstandard vorgesehen.
Es ist richtig, dass eine Leerfahrt im Anschluss an die Fahrt 37/829 in
Richtung Kall besteht, um ab Kall die Fahrt 41/829 durchführen zu
können. Bei einer Aufnahme dieser Fahrt in den Fahrplan entstehen
entsprechende Mehrkilometerleistungen für die Kommunen Kall Schleiden - Hellenthal. Die Aufnahme dieser Fahrt wurde bisher nicht
durch die beteiligten Kommunen angeregt und könnte nur mit deren
Zustimmung (Finanzierung) umgesetzt werden.
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Auf der Strecke Kall – Hellenthal halten wir werktags außer samstags wegen der hohen
Nachfrage einen Halbstundentakt für sinnvoll. Damit würden auch die Folgen
verpasster Busanschlüsse in Kall aufgrund verspäteter Züge aus Köln/Euskirchen
abgemildert und damit die Kundenzufriedenheit erhöht werden. An Sonn- und
Feiertagen sollten auf dieser Hauptachse die Busse zwischen 12 und 18 Uhr stündlich
verkehren und morgens der Betriebsbeginn mindestens 60 Minuten früher erfolgen.
Zur Verbesserung des Abendverkehrs sollte eine tägliche Fahrt von Kall nach Hellenthal
um 22.25 durchgeführt werden. In der Gegenrichtung sollte die Fahrt von Hellenthal
nach Kall um 21.04 Uhr auch montags bis donnertags angeboten werden, um sowohl
die Reise-möglichkeiten vom TaxiBus Hellenthal in Richtung Kall sowie aus dem
Schleidener Tal in Rich-tung Euskirchen/Köln zu verbessern (der Bus verkehrt genau in
dieser Zeitlage heute als Leerfahrt).
Weitere Nachtfahrten sollten am Wochenende von Kall (0.25 Uhr) nach Hellenthal und
um 2.01 Uhr von Euskirchen über Mechernich/Kall nach Hellenthal erfolgen.
x
Die Fahrt um 00:25 Uhr ab Kall nach Hellenthal besteht bereits freitags
und samstags nachts. Eine Ausweitung der Nachfahrten erfolgt ggf. über
das Handlungskonzept "11.1.7 Vereinheitlichung der Spätverkehre".
Pro Bahn
Eine Veränderung des NVP ist nicht erforderlich.
Auf der Relation von Euskirchen nach Mechernich sollte zur Verbesserung des
Abendverkehrs eine tägliche Spätfahrt um 22.01 Uhr (Euskirchen – Mechernich), um
0.01 Uhr am Wochenende (Euskirchen – Mechernich) und um 2.01 Uhr am
Wochenende (Euskirchen – Mechernich -Kall – Hellenthal) eingerichtet werden. Ein
weitere tägliche Spätfahrt von Euskirchen (ab 0.01 Uhr) nach Mechernich/Kall würde
sich dann ergeben, wenn die abendliche Bedienung der Strecke Euskirchen – Kall (siehe
unter Punkt 3) verbessert werden soll.
Es besteht bereits eine Spätfahrt um 00:01 Uhr ab Euskirchen nach
Mechernich freitags und samstags nachts.
Zu einer Aufstockung von Spätfahrten (22:01 Uhr, 00:01 Uhr) täglich und
02:01 Uhr an Wochenenden) siehe die Ausführungen unter Punkt
"Einzelbetrachtung Kall - Hellenthal".
x
59
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Spätverkehre
werden im Handlungskonzept "11.1.7 Vereinheitlichung der Spätfahrten"
bearbeitet.
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Zur Verbesserung des Abendverkehrs sehen wir die Einrichtung von zusätzlichen
täglichen Spätfahrten auf den Linien Euskirchen – Bad
Münstereifel/Mechernich/Zülpich und Kall – Hellenthal gegen 22 Uhr als sinnvoll an.
Der Nachtverkehr am Wochenende ermöglicht es Jugendlichen ohne Führerschein
oder eigenem Fahrzeug mobil zu sein. Bei Nachtverkehren für diese Zielgruppe ist
weniger der dichte Takt, als vielmehr die zeitlich „letzte“ Verbindung in der Nacht von
großer Bedeutung. Wir halten daher eine Ausdünnung des bisher überwiegend
stündlichen Angebotes bei gleichzeitiger Ausdehnung der Betriebszeiten für sinnvoll.
Neben einer Abfahrt gegen Mitternacht (Kall – Hellenthal entsprechend später) erfolgt
weitere Abfahrten um 2.01 Uhr von Euskirchen nach Ankunft des letzten Zug aus
Richtung Köln.
x
Täglich 22.01 Uhr ab Euskirchen nach Bad Münstereifel, Mechernich und Zülpich
22.25 Uhr ab Kall nach Hellenthal
ggf. als „Schienenersatzverkehr zwischen Euskirchen und Kall“, siehe 3.:
00.01 Uhr ab Euskirchen nach Mechernich/Kall
Wochenende 00.01 Uhr ab Euskirchen nach Bad Münstereifel, Zülpich und Mechernich
00.25 Uhr ab Kall nach Hellenthal
02.01 Uhr ab Euskirchen nach Bad Münstereifel, Zülpich und
Mechernich/Kall/Hellenthal
Für die Kommune Weilerswist sollte geprüft werden, ob diese auch aus Richtung
Euskirchen mit dem Nachtverkehr am Wochenende angebunden werden soll.
Eine weitere Attraktivitätssteigerung könnten die Nachtbusse erfahren, wenn die Linien
aus Bad Münstereifel, Zülpich und Schleidener Tal/Kall/Mechernich im Zulauf nach
Euskirchen zu den Stunden 0 und 2 verkehren würden, um dann dort ein
Rundumanschluss um 0.01 und um 2.01 Uhr zu ermöglichen.
60
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
Die Anbindung des Freilichtmuseums Kommern kann im Rahmen des
touristischen Mobilitätskonzepts beleuchtet werden. Ebenfalls bestehen
weitere Prüfaufträge für den Bereich der Stadt Mechernich. Ggf. ergeben
sich hierüber verbesserte Anbindungsmöglichkeiten in Richtung
Freilichtmuseum.
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Das Freilichtmuseum in Kommern gehört mit über 200.000 jährlichen Besuchern zu den
touristischen Magneten im Kreis Euskirchen. Daher ist es nicht verständlich, dass das
ÖPNV-Angebot zum Freilichtmuseum im Nahverkehrsplan nicht thematisiert wird.
Das heutige, sicherlich unzureichende Angebot, besteht aus 5 Fahrtenpaaren mit dem
TaxiBus, die montags bis freitags zwischen dem Bahnhof Mechernich und dem
Freilichtmuseum angeboten werden. Die letzte Rückfahrmöglichkeit vom Museum zum
Bahnhof Mechernich besteht zurzeit um 15.40 Uhr (!). Als notwendiges
Mindestangebot sehen wir einen stündlichen TaxiBus-Verkehr an allen Tagen zwischen
Bahnhof und Museum. Um auch den speziellen Ansprüchen mobilitätseingeschränkter
Menschen gerecht werden zu können, wäre der Einsatz eines rollstuhlgerechten
Kleinbusses sinnvoll. Geprüft werden sollte auch, ob die Museums-Haltestelle nicht
direkt vor den Eingang des Museums verlegt werden kann, um den steilen Anstieg
zwischen heutiger Haltestelle und dem Eingangsbereich zu umgehen.
x
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Bearbeitung
erfolgt über die Handlungsfelder "11.1.3.1 Touristisches
Mobilitätskonzept" und "11.3.1.2a Prüfaufträge Stadt Mechernich".
61
Kall – Wahlerscheid – Monschau (Linie 815): An den Haltestellen Wahlerscheid und
Monschau Parkhaus gibt es gute Übergangsmöglichkeiten zum örtlichen Radwegenetz.
In Wahlerscheid wird der Bereich südlicher Nationalpark erschlossen, in Monschau
beginnt die Rurufer-Radroute nach Kall über Einruhr-Rurberg-Urfttalsperre-Gemünd.
An der Haltestelle Monschau Flora gibt es einen günstigen Übergang zum
Vennbahnradweg in Richtung Aachen bzw. St. Vith oder man kann über WeywertzBüttgenbach-Kylltalradweg-Losheim nach Jünkerath fahren. Mit dem Fahrradanhänger
der Linie 815 besteht zurzeit ein ausreichendes Angebot, dass allerdings als planbares
Angebot in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden sollte. Der Fahrradbus sollte
gezielt beworben werden.
Es ist richtig, dass derzeit die Genehmigung der Linie 815 jährlich
beantragt wird. Aufgrund der zwischenzeitlich sehr guten Auslastung der
Linie soll die Linie zukünftig mit längerer Laufzeit beantragt werden. Eine
Umsetzung wird für das Jahr 2018 angestrebt.
Ahrbrück – Blankenheim: Die Nutzung des Ahrtalradweges wird aus dem Bereich des
mittleren/unteren Ahrtals (Altenahr/Ahrweiler) dadurch erschwert, dass es keine
direkten ÖPNV-Anfahrtmöglichkeiten nach Blankenheim gibt. Die umständliche Anreise
mit der DB über Bonn/Euskirchen bindet unnötige Beförderungskapazitäten auf der
Eifelstrecke und führt dort regelmäßig zu extremen Nachfragespitzen mit überfüllten
Zügen und hohen Verspätungen, unter denen auch viele unbeteiligte Reisende zu
leiden haben. Da Zugkapazitäten mit dem vorhandenem Wagenmaterial nicht erhöht
werden können, sollten von den Initiatoren der Radwege entlas-ende
Fahrradtransportkapazitäten mit Bussen zwischen Ahrbrück und Blankenheim
bereitgestellt werden, von denen auch Wanderer auf dem Ahrsteig profitieren können.
Auch wäre es sinnvoll, zusätzliches Ordnungspersonal in den Zügen zu finanzieren, um
dort für geregeltere Abläufe zu sorgen.
Es handelt sich um einen interessanten Ansatz, der im Rahmen der
Prüfaufträge "touristisches Mobilitätskonzept" und "Fahrradbus"
bearbeitet werden soll. In jedem Fall ist eine Abstimmung mit dem Kreis
Ahrweiler erforderlich, da eine gemeinsame Finanzierung angestrebt
werden sollte.
Zu dem geforderten Ordnungspersonal in der Zügen: In Gesprächen mit
NVR und DBRegio wurden entsprechende Regelungen zugesagt bzw.
angekündigt. Die Fahrradsaison 2017 wird zeigen, ob dies zu
Verbesserungen führt.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Verweis
NVP
Kommentar Verwaltung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Eingabe
Im Hinblick auf den vom Kreis Euskirchen favorisierten Ausbau von Radwegen zu
Freizeitzwecken sehen wir besonders auf zwei Achsen einen Bedarf für spezielle
Radbusse:
x
62
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Kommentar Verwaltung
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Wir begrüßen die Einführung eines Busses für Wanderer auf den Eifelsteigetappen 6, 7
und 8. Erfahrungsgemäß dauert es rund 5 Jahre, bis sich Informationen zu
Busangeboten bei Vermietern, der Gastronomie und Wanderern festgesetzt haben,
dass sich dieses in belastbaren Nutzerzahlen widerspiegelt. Wir hoffen daher auf eine
längerfristige Beibehaltung des Angebotes. Bei begrenzten Finanzmitteln und
fehlendem Durchhaltewillen halten wir dagegen ein tägliche und langfristig angelegte
Erweiterung des TaxiBus Blankenheim in zeitlicher Hinsicht und um den Abschnitt
Alendorf – Mirbach für sinnvoller.
Auch die anderen Etappen des Eifelsteiges im Kreis Euskirchen benötigen bessere
Verbindungen: Bei der Etappe 5 (Gemünd – Kloster Steinfeld) fehlt eine zeitliche
Abstimmung für durchgehende Fahrten (mit Umstieg) zwischen den Linien SB 82 und
886 in Kall.
Bei der Etappe 4 (Einruhr – Gemünd) werden sich die durchgehenden
Fahrmöglichkeiten weiter verschlechtern, wenn die geplante Brechung der Linien SB 82
und SB 63 in Vogelsang mit 30-minütiger Übergangszeit umgesetzt wird.
Aus dem südlichen Bereich des Kreises Euskirchen (Kall/Gemünd) müssen auch
zukünftig attraktive Busverbindungen in den südlichen Bereich der StädteRegion
Aachen angeboten werden, wo sich weitere Etappenorte des Eifelsteiges
(Kornelimünster, Roetgen und Monschau) befinden.
x
Ein grenzüberschreitender TaxiBus-Verkehr in Richtung Rheinland-Pfalz
besteht bisher noch nicht. Falls eine Umsetzung der Verlängerung
zukünftig überlegt werden sollte, müsste die Finanzierung zusammen mit
dem Landkreis Vulkaneifel erfolgen.
Die Übergangszeiten zwischen den Linien SB82 und 886 in Kall ergeben
sich daraus, dass beide Linien auf die Bahn in Kall in Richtung Euskirchen
abgestimmt sind, jedoch einerseits auf den RE und andererseits auf den
RB.
63
x
Die von uns im letzten Jahr formulierten Änderungsvorschläge beim ÖPNV-Angebot im
Nationalpark haben bisher keine Berücksichtigung im Nahverkehrsplan gefunden.
s.o.
x
NVP eingeabreitet
s.o.
Kommentar Verwaltung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
nicht berück.
zur Kenntnis
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Pro Bahn
Wir begrüßen die Umsetzung unserer Idee von Korridorfahrplänen, die allerdings sehr
deutlich aufzeigt, dass das heutige Angebot auf diesen Korridoren unübersichtlich und
daher nicht attraktiv ist. Da der Nationalpark einen besonderen Wert auf die Umwelt
legt und sich gleichzeitig die Anliegerkommunen (bzw. -kreise) mit hohen
Millionenbeträgen an der Weiterentwicklung von Vogelsang beteiligen, sollte dies auch
zu einem angemessenen ÖPNV-Angebot führen, bei dem auch Aspekte wie
Klimaschutz, Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf den Tourismus
berücksichtigt werden.
Pro
Bahn
Verweis
Eingabe
NVP
Im Entwurf des Nahverkehrsplans sind nur vage Aussagen zur Entwicklung des ÖPNV
im Bereich des Nationalparks zu finden. Bis auf die Linie 815 weisen alle Buslinien seit
Jahren im dortigen Bereich eine niedrige Nachfrage auf: Touristisch interessante ÖPNVVerbindungen werden entweder nicht angeboten oder an kommunalen Grenzen
willkürlich und entgegen dem Nachfragewillen gebrochen. An den Umsteigepunkten
Bus/Bus (Gemünd, Einruhr) gibt es nur sehr begrenzte Anschlussmöglichkeiten zu
anderen Linien, die bei Verspätungen auch nicht garantiert werden. Von den
Umsteigepunkten Zug/Bus (Kall/Heimbach) werden oftmals nur unattraktive Ziele im
Nationalpark erreicht. Die Linie 231 (Gemünd-Heimbach) verkehrt ohne einheitliche Linienwege, ohne Taktfahrplan und mit unbefriedigenden Anschlüssen in Gemünd.
x
Die Entwicklung des Freizeitverkehrs soll auf Basis des
Handlungskonzeptes "11.1.3.1.3 Touristisches Mobilitätskonzept"
erfolgen.
64
NVP eingeabreitet
nicht berück.
Pro Bahn
Vor dem Hintergrund des hohen Nachfragepotentials sehen wir die Notwendigkeit
einer durchgehenden Linie Simmerath – Vogelsang – Kall. Das Brechen von Buslinien ist
betrieblich bei die-er Verbindung nicht erforderlich und führt auch zu keinem erhöhten
betrieblichen Aufwand. Von erfahrenen Verkehrsplanern wird bestätigt, dass das
Brechen von Linien mit Abschottungstendenzen zu benachbarten Landkreisen zu
Fahrgastverlusten führt und bei längeren Übergangszeiten, wie sie in Vogelsang
geplant sind, die Nachfrage ganz wegbrechen lässt. Wir verweisen im Zusammenhang
mit der Linienbrechung in Vogelsang auch auf die regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepte des Nahverkehr Rheinland (NVR), der den politischen Auftrag
erhalten hat, einen überregionalen Mobilitätsplan für das gesamte Gebiet des NVR
vorzubereiten.
zur Kenntnis
Pro Bahn
in touristischer Hinsicht (Eifelsteig, Wildnis-Trail, Rurseeschifffahrt) bestehen zwischen
Einruhr und Gemünd bzw. zwischen Einruhr und Kall (SPNV-Zugang) erhöhte
Nachfragepotentiale, der nächste Bahnhof für die großen Kommunen Simmerath und
Monschau befindet sich mit guten Anschlüssen zum Fernverkehrsknoten Köln am
Bahnhof Kall und nicht im weiter entfernt liegenden Aachen.
Kommentar Verwaltung
Auch aus Sicht des Kreises Euskirchen ist die Kappung der
durchgehenden Verbindung zwischen Aachen und Gemünd/Schleiden
für die ÖPNV-Nutzung in der Nationalparkregion nachteilig. Die
Veränderung ist einer grundlegenden Neustrukturierung des ÖPNV auf
dem Gebiet des AVV geschuldet, wonach auf verkehrsstarken Relationen
Schnellbusachsen geschaffen werden sollen. Konkret soll der Abschnitt
zwischen Aachen und Simmerath als Schnellbus (Linie SB 63) im 30 minTakt bedient werden und der Abschnitt zwisachen Simmerath und
Vogelsang als Regionalbuslinie (Linie 63). Eine Fortführung der bisherigen
durchgängigen Linie unter Anwendung des neuen Systems war nicht
möglich.
Die Fahrtenanzahl soll sich nicht verändern. Auch ist geplant, saisonal
eine durcchgängige Fahrt von Aachen nach Vogelsang (morgens hin,
nachmittags zurück) als Fahrradbus anzubieten.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Die Einrichtung von täglich durchgehenden Verbindungen Simmerath – Vogelsang –
Kall mit guten Verknüpfungsmöglichkeiten an beiden Linienenden sehen wir als
Grundlage für eine vorausschauende und moderne Verkehrsplanung:
Gemäß aktuellem Landesentwicklungsplan stellt die Relation Aachen – Monschau –
Schleiden – Mechernich eine überregionale Achse dar. Zwischen der Kommune
Schleiden mit dem größten Stadtteil Gemünd und der Kommune Simmerath bestehen
erhebliche räumliche Verflechtungen:
zwei Krankenhausstandorte in Schleiden und Simmerath mit unterschiedlichen
Schwerpunkten,
schulische Verflechtungen zwischen dem Wohnort Simmerath und dem Schulstandort
Schleiden,
die Gerichts- und Kammerbezirke aus dem Altkreis Schleiden sind weiterhin nach
Aachen ausgerichtet,
x
x
Die Entwicklung des Freizeitverkehrs soll auf Basis des
Handlungskonzeptes "11.1.3.1.3 Touristisches Mobilitätskonzept"
erfolgen.
Auch aus Sicht des Kreises Euskirchen ist die Kappung der
durchgehenden Verbindung zwischen Aachen und Gemünd/Schleiden
für die ÖPNV-Nutzung in der Nationalparkregion nachteilig. Eine
Fortführung der bisherigen durchgängigen Linie war aus Sicht der
StädteRegion Aachen nicht möglich.
x
65
Die Entscheidung zur Umgestaltung des "Nationalpark-Fahrplans" ist
gemeinsam mit der Nordeifel Tourismus GmbH, Monschauer Land
Touristik e.V. und Rureifel-Tourismus e.V. erfolgt. Dabei wurden
insbesondere die Erfahrungen der Counterkräfte in den
Touristinformationen mit einbezogen. Zudem hat eine Schulung der
Counterkräfte im Umgang mit der neu gestalteten Broschüre kurz nach
der Veröffentlichung stattgefunden. Die Bedenken, dass nicht alle
Fahrpläne in der Nationalpark-Region als gedruckte Fahrpläne zur
Verfügung stehen wurden aufgenommen. Daraufhin wurde den TouristInformationen im AVV-Gebiet die VRS - Minifahrpläne der Linien SB63
und 231 zur Verfügung gestellt. Zudem wurden für das Jahr 2017
Korridorfahrpläne für die Nationalpark-Region erstellt (siehe NVP Kapitel
11.1.8.3). Diese sind als Ergänzung zur neu gestalten Nationalpark-Karte
zu nutzen.
Von einem "Entfall der Bewerbung des ÖPNV im Nationalpark" kann
keine Rede sein.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Pro Bahn
Wir können die Entscheidung zur Einstellung eines gedruckten Nationalpark-Fahrplans
nicht nachvollziehen, da damit die Bewerbung des ÖPNV im Nationalpark weitgehend
entfallen ist und der ÖPNV aus dem Betrachtungsfeld der Besucher verschwunden ist.
Der neu aufgelegte Flyer stellt keinen Ersatz dar, da er das ÖPNV-Angebot nicht
abbildet. Die Kommunen und Kreise im VRS geben weiter gedruckte Fahrplanmedien
heraus; auch der gedruckte Gemeindefahrplan Kall/Schleiden/Hellenthal oder der
Stadtfahrplan Euskirchen erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Nach Rücksprache
mit allen Tourist-Informationen (Gemünd, Einruhr, Höfen, Rurberg, Heimbach und
Vogelsang) konnten wir keine Stelle finden, die den bisherigen Nationalpark-Fahrplan
als unzeitgemäß empfunden hat. Dagegen haben alle Informationsstellen auf die
fehlenden gedruckten Fahrpläne, besonders aus dem Bereich AVV, nochmals deutlich
hingewiesen.
Kommentar Verwaltung
Die Relation Heimbach - Gemünd betrifft die Linie 231. Ggf. können sich
im Rahmen des Teilraumkonzeptes Kall - Hellenthal durch Verlagerungen
der Zuganschlüsse noch Veränderungen auch in der Umstiegssituation in
Gemünd ergeben. Die Fahrplangestaltung der Linie 231 erfolgt derzeit
mit dem Kreis Düren. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Für die Relation Heimbach – Gemünd (mit allen dazwischen liegenden touristischen
Punkten wie Schwammenauel, Kloster Mariawald, Wilder Kermeter und Urfttalsperre)
sehen wir nur mit der Durchbindung zum Bahnhof Kall die Möglichkeit, diese Linie
durch bessere Umsteigebeziehungen insgesamt attraktiver zu gestalten. Diese Linie
sollte zeitlich so ausgerichtet sein, dass sie besonders in Heimbach gute Anschlüsse
zum Zug und in Gemünd zum Bus in Richtung Vogelsang herstellt (in Kall bestehen
durch halbstündliche Züge in Richtung Köln ebenfalls gute Anschlüsse).
x
x
66
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
NVP eingeabreitet
nicht berück.
zur Kenntnis
Pro Bahn
Die meisten Bus- und TaxiBuslinien sind im Kreis Euskirchen auf den Zugverkehr
ausgerichtet. Durch Verspätungen auf der Eifelstrecke werden Anschlüsse zu Bussen
und TaxiBussen regel-mäßig nicht erreicht. Die dadurch längeren Reisezeiten schaden
dem Image des ÖPNV. Da das schon vor längerer Zeit angekündigte
Anschlusssicherungssystem ITCS immer noch nicht in Be-trieb ist, sollten intensivere
Bemühungen seitens des VRS vom Kreis eingefordert werden.
Kommentar Verwaltung
Es ist richtig, dass derzeit die Genehmigung der Linie 815 jährlich
beantragt wird. Aufgrund der zwischenzeitlich sehr guten Auslastung der
Linie soll die Linie zukünftig mit längerer Laufzeit beantragt werden. Eine
Umsetzung wird für das Jahr 2018 angestrebt.
Zur Linie 815 wurde bereits ein so genannter Minifahrplan erstellt. In
diesem könnte zum nächsten Fahrplanwechsel beispielsweise eine
Routenbeschreibung ergänzt werden. Zudem wird die Linie im Rahmen
des "Marketingkonzeptes" betrachtet.
berücksichtigt
Pro Bahn Betreff
Verweis
Eingabe
NVP
Die Linie 815 war im Betriebsjahr 2016 mit über 1000 Fahrgästen, bezogen auf die
Betriebsleistung, die nachfragestärkste Buslinie im Bereich des Nationalparks. Vor
diesem Hintergrund sollte diese erfolgreiche Linie als Regelangebot in den
Nahverkehrsplan aufgenommen werden. Auch für diese Linie sollte ein Linienflyer, wie
bei der Linie 770, als Werbemaßnahme aufgelegt werden.
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VI. Eigener Überarbeitungsbedarf
Gegenstand des Überarbeitungsbedarfs
ÖPNV-Anbindung neuer Baugebiete prüfen
Es ist zu prüfen, ob die bestehende ÖPNV-Anbindung (Linienverlauf und
Haltestellenlage) aufgrund von größeren Neubaugebieten einer Optimierung bedarf.
Bei zukünftigen Bauleitplanungen soll der Aufgabenträger ÖPNV eingebunden werden.
Wie erfolgt die Überarbeitung?
Erstellung eines neuen Maßnahmekonzeptes nach 11.1.5. In dieses
Maßnahmekonzept soll auch die kreisweite Überprüfung aufgenommen werden. Eine
Einbindung bei zukünftigen Bauleitplanungen wurde bereits kreisintern realisiert.
Vorgaben für die Entlohnung des Fahrpersonals
In der am 28.12.2016 bzw. 010.01.2017 in Kraft getretenen Novelle des ÖPNVG NRW
ist bezüglich der Vorgaben zum Inhalt des NVP aufgenommen worden, dass in diesem
der Rahmen für die Entlohnung des eingesetzten Personals bei den
Verkehrsunternehmen nach Maßgabe einschlägiger und repräsentativer Tarifverträge
vorzugeben ist. Damit wird die Tariftreue auch für eigenwirtschaftliche Verkehre
abgesichert. Die Tariftreue nicht erfüllende eigenwirtschaftliche Verkehre könnten
damit wegen einer fehlenden Übereinstimmung mit dem NVP abgelehnt werden.
Aufnahme eines neuen Absatzes unter Kapitel 10
"In der am 28.12.2016 bzw. 010.01.2017 in Kraft getretenen Novelle des ÖPNVG
NRW ist bezüglich der Vorgaben zum Inhalt des NVP aufgenommen worden, dass in
diesem der Rahmen für die Entlohnung des eingesetzten Personals bei den
Verkehrsunternehmen nach Maßgabe einschlägiger und repräsentativer Tarifverträge
vorzugeben ist. Hiermit wird daher vorgegeben, dass die nach diesem NVP zu
erbringenden Verkehrsleistungen nach Maßgabe einschlägiger und repräsentativer
Tarifverträge zu erbringen sind."
Maßnahmekonzept 11.1.6 Schülerverkehre
Das Handlungskonzept wird in der Zeile "Weiteres Vorgehen" aktualisiert.