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Verwaltungsergänzung (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen hier: Beschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
136 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
30.03.17, 12:02
Aktualisiert
30.03.17, 12:02
Verwaltungsergänzung (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen
hier: Beschluss) Verwaltungsergänzung (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen
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hier: Beschluss)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 3 / V 314/2017 Datum: 29.03.2017 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen hier: Beschluss Verwaltungsergänzung zu V 314/2017 Als Anlage dieser Verwaltungsergänzung ist der Entwurf des NVP, Stand April 2017, mit Kenntlichmachung aller Änderungen gegenüber dem Entwurf, Stand November 2016, beigefügt. Die Anlagen zum NVP wurden teilweise ebenfalls aktualisiert; hier sind die Änderungen aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht kenntlich gemacht. Im Falle einer positiven Beschlussfassung durch den Kreistag sollen alle Änderungen in dem endgültigen NVP Berücksichtigung finden. Dieser würde anschließend allen Beteiligten digital zur Verfügung gestellt. Wie in der V 314/2017 dargestellt, lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht alle Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen vor. Zwischenzeitlich hat die Stadt Zülpich in einer Ratssitzung die Konzeption des Nahverkehrsplanes zur Kenntnis genommen. Zu dem kreisweiten Bedienungsstandard wurde beschlossen, zukünftig den ÖPNV im Bereich der Stadt Zülpich unter Anwendung der in der Konzeption genannten Alternativen 1, 2b und 3 durchzuführen, wobei die letzten beiden Alternativen im Probebetrieb erfolgen sollen. Die Gemeinde Weilerswist wird ihren Beschluss voraussichtlich im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur am 30.03.2017 fassen. Laut Beschlussvorlage spricht sich die Gemeinde Weilerswist für die Ausweitung des Bedienungsstandards unter Anwendung der Varianten 1, 2b und 3 aus. Zudem liegen für die Sitzung am 30.03.2017 Anträge der CDU- und der SPDGemeinderatsfraktion vor, die unter b) „Fortschreibung des NVP“ zusammenfassend dargestellt und bewertet werden. Stadt Schleiden: Bezüglich der Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards wurden die Varianten 1, 2b und 3 beschlossen. Zudem hat die Stadt Schleiden eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, die ebenfalls unter b) „Fortschreibung des NVP“ zusammenfassend dargestellt und bewertet wird. Die Gemeinde Nettersheim hat den NVP am 14.03.2017 in einem Fachausschuss beraten. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt im Rat am 04.04.2017. Der Diskussionstand aus der Fachausschusssitzung ist unter b) dargestellt und bewertet. a) Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards Das Votum der Kommunen zur Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards stellt sich nunmehr wie folgt dar: -2- Kommune Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Variante 2a 2b 3 x x x x x x x x x x x x x x (x) (x) x x x (x) (x) (x) x x x 1 x x x x x x x Bemerkungen Ratssitzung am 04.04.2017 Lt. Beschlussvorschlag; Sitzung am 30.03.2017 2 b und 3 als Probebetrieb Für die Varianten 1, 2b und 3 sprechen sich somit acht der elf Kommunen aus, wobei in Weilerswist noch ein abschließender Beschluss erforderlich ist und Zülpich einen Probebetrieb der Varianten 2b und 3 favorisiert. Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag eine kreisweit einheitliche Festlegung auf die Varianten 1, 2b und 3. Zu der Anregung der Stadt Zülpich, die Varianten 2b und 3 als Probebetrieb durchzuführen, ist auszuführen, dass Anpassungen an den Bedarf – auch in Einzelfällen - jederzeit möglich sind. Bei einer umfassenden Rücknahme des kreisweiten Bedienungsstandards, etwa weil die Kostenbelastung der Kommunen über die ÖPNV-Umlage zu groß ist, könnte der Kreistag mit einer erneuten Fortschreibung des NVP die Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards wieder (teilweise) zurücknehmen. In dem abzuschließenden Verkehrsvertrag ist dementsprechend die Möglichkeit einer Leistungsreduzierung vorzusehen. Hinzuweisen ist nochmals darauf, dass kreisweit der Großteil der Leistungsausweitungen im Rahmen des TaxiBusPlus erfolgt. Mehrkosten entstehen in diesem Fall nur, wenn die Leistung in Anspruch genommen wird. b) Fortschreibung des NVP Folgende Stellungnahmen bzw. Sachverhalte waren bisher noch nicht in der Beschlussvorlage berücksichtigt: Die Stadt Schleiden hat den NVP zustimmend zur Kenntnis genommen und hierzu eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, die nachfolgend verkürzt dargestellt und durch die Verwaltung bewertet wird: - - - Anregung, bei den nächsten anstehenden Fortschreibungen des NVP eine Ausweitung der Linie 829 (Frühbusverbindung auch an Samstagen; Spätverbindungen an Freitagen, vor Wochenfeiertagen und an Samstagen um 01:25 Uhr) zu prüfen. Anregung, dass der Kreis sich für eine Verbesserung der Spätverkehre auf der Eifelstrecke einsetzt (Durchbindung des letzten Zuges bis nach Kall); bei Realisierung Anschluss durch die Linie 829. Die o.a. Ausweitungen sollen allerdings nur dann erfolgen, wenn der Mindeststandard entsprechend ausgeweitet wird bzw. die Linie 829 über die allgemeine Kreisumlage finanziert wird. Bewertung: -3Beide Themenbereiche sind in Steckbriefen zum jetzigen NVP verankert und werden daher zukünftig berücksichtigt bzw. bearbeitet. - Kritische Bewertung des Teilraumkonzeptes unter Ziff. 11.2.2. Teilraum Kall- Schleiden – Hellenthal Bewertung: Das Teilraumkonzept Kall- Schleiden – Hellenthal war unter maßgeblicher Beteiligung der Stadt Schleiden entwickelt worden. Inhaltlich entspricht die jetzige Stellungnahme der Stadt Schleiden weitestgehend der Stellungnahmen der Bus- und Bahninitiative Schleidener Tal (BUBI). Hierzu hat die Verwaltung ausgeführt, dass das Konzept überprüft und mit den Kommunen abgestimmt wird. - Kritische Bewertung der Planungen der StädteRegion Aachen zur Linie 63; Planungen des Kreises Euskirchen bei der StädteRegion Aachen die Schließung der Mittagslücke anzuregen und eine morgendliche Frühfahrt für Berufspendler anzubieten, werden begrüßt. Bewertung: Inhaltlich entspricht die Stellungnahme der Stadt Schleiden weitestgehend der Stellungnahme der Bus- und Bahninitiative Schleidener Tal (BUBI). Die Verhandlungen mit der StädteRegion Aachen bzw. dem AVV laufen. Einzelheiten dazu unter c) „Verkehrsleistungen der Linie SB 63 (zukünftig Linie 63)“ - Anregung der Stadt Schleiden, dass der Kreis sich bei den nächsten Fortschreibungen des NVP für eine Verbesserung des Fahrtenangebotes zwischen der StädteRegion Aachen und dem Kreis Euskirchen einsetzt. Bewertung: Die Anregungen werden bei den nächsten Fortschreibungen des NVP geprüft. - Anregung, die Oleftalbahn in die Tabelle 9 „Auswahl ÖPNV-relevanter Freizeiteinrichtungen“ aufzunehmen. Bewertung: Es bestehen keine Bedenken, den touristischen Betrieb der Oleftalbahn im Anschluss an die Tabelle 9 zu erwähnen. - Anregung, die ÖPNV-Finanzierung im Hinblick auf die besondere Funktion der Linie 829 zu ändern. Bewertung: Im Rahmen der Überprüfung der ÖPNV-Umlage soll u. a. eine Überprüfung der Finanzierung der Linien auf den Achsen Euskirchen - Zülpich sowie Kall – Schleiden – Hellenthal vorgenommen werden. In dem Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Weilerswist wird insbesondere eine Ausweitung des ÖPNV zwecks Anbindung neuer Baugebiete und Gewerbegebiete gefordert. Bewertung (für den Fall, dass der Antrag Zustimmung findet): Beide Themenbereiche sind in Steckbriefen zum jetzigen NVP verankert und werden daher zukünftig berücksichtigt bzw. bearbeitet. -4- Im Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion wird die Einführung eines Nachtbusses (bis 03:00 Uhr) an Freitagen und Samstagen zwischen Brühl – Weilerswist - Euskirchen gefordert. Bewertung (für den Fall, dass der Antrag Zustimmung findet): Über den SPNV (Eifelstrecke) besteht bereits heute an den o.g. Tagen ein Angebot für Weilerswist und Derkum bis ca. 01.40 Uhr. Die Prüfung der (weiteren) Ausweitung von Spätverkehren ist Bestandteil bestehender Prüfaufträge. Die Einführung eines Nachtbusses auf der Relation Brühl – Weilerswist Euskirchen kann hierbei geprüft werden. Hinzuweisen ist auf erforderliche Abstimmungen mit den von der Linie 985 ebenfalls betroffenen Aufgabenträgern Rhein-Erft-Kreis, Stadt Brühl und Stadt Euskirchen. Aus der Niederschrift des Fachausschusses der Gemeinde Nettersheim ergibt sich, dass unterschiedliche Auffassungen zu der kreisweit vorgesehenen Ausweitung des Bedienungsstandards bestehen. Insofern ist der Beschluss des Rates vom 04.04.2017 abzuwarten, über den bei entsprechender Information durch die Gemeinde am 05.04.2017 mündlich berichtet werden kann. c) Verkehrsleistungen der Linie SB 63 (zukünftig Linie 63) hier: Sachstand Abstimmung mit dem AVV Die Linie SB 63 bedient hauptsächlich Bereiche der StädteRegion Aachen. Im Kreis Euskirchen dient die Linie überwiegend dem Schülerverkehr zum Schulstandort Schleiden und dem Freizeitverkehr aus Richtung Aachen nach Vogelsang. Die Linie wird derzeit durch die StädteRegion Aachen finanziert. Eine finanzielle Beteiligung seitens des Kreises Euskirchen erfolgt bisher nicht. Die Planungen der StädteRegion Aachen sehen vor, dass die Linie SB63 ab dem Fahrplanwechsel 2017 nur noch zwischen Aachen und Simmerath verkehrt. Die Linie 63 (neu) wird zwischen Simmerath und Vogelsang sowie mit einzelnen Fahrten im Schülerverkehr bis/ab Schleiden verkehren. Die durchgehende Verbindung von Aachen nach Gemünd/Schleiden wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Auch sind die Übergänge auf Vogelsang zu der SB 82 teilweise ungünstig. Weitere Details ergeben sich aus dem Entwurf des NVP (grenzüberschreitende Verkehre) bzw. aus der V 125/2015. Derzeit wird zusammen mit dem AVV eine Abstimmung vorgenommen, welche Fahrten über das so genannte Grundangebot zwischen Vogelsang und Kreisgrenze fortgeführt bzw. eingerichtet werden sollen. Hierbei hat die Verwaltung des Kreises im Fokus, die Kosten für die Stadt Schleiden, die für die Linie 63 ab 2018 erstmals über die ÖPNV-Umlage beteiligt wird, zu begrenzen. 1. Schülerverkehre Die bisherigen Schülerverkehre (2 Fahrtenpaare zzgl. einer Verstärkerfahrt) sollen beibehalten werden. Die RVE weist darauf hin, dass voraussichtlich ab dem Schuljahreswechsel im Sommer 2017 mittags eine weitere Verstärkerfahrt eingerichtet werden muss. Die Schülerverkehre werden grundsätzlich gemäß ÖPNV-Umlage abgerechnet. Die Stadt Schleiden hatte bei ersten Gesprächen in 2015 darum gebeten, die Schülerverkehrsfahrten aufrecht zu erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Wunsch fortbesteht. 2. Morgendliche Frühfahrt von Schleiden in Richtung Aachen Aufgrund der schlechten Übergänge werktags von Schleiden in Richtung Simmerath/Aachen auf Vogelsang und des geringen Fahrtenangebotes aus Richtung der StädteRegion Aachen (erste Fahrt werktags in Richtung Simmerath um 10:25 Uhr ab Vogelsang) läge bei dem o.a. Grundangebot kein ÖPNV-Angebot für Pendler vor. -5Die derzeitige Inanspruchnahme der morgendlichen Frühfahrt auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen ist sehr gering. Unregelmäßig genutzt wird die Fahrt insbesondere von Fahrgästen, die eine Berufsschule in Aachen besuchen. Sofern man das bestehende (geringe) Verkehrsbedürfnis bedienen möchte, könnte mit dem AVV/ der StädteRegion vereinbart werden, diese Fahrt als Linienfahrt fortzuführen. Da davon auszugehen ist, dass diese Fahrt nicht regelmäßig bzw. nur schwach nachgefragt wird, könnte man auch die Umstellung dieser Fahrt auf eine TaxiBusPlus-Fahrt prüfen (Anbindung in Einruhr an eine Fahrt der Linie 63). Die Stadt Schleiden wird um Mitteilung gebeten, welche Variante (Linienverkehr oder einen TaxiBusverkehr) sie für diese Fahrt bevorzugt. 3. Mittägliche Lücke auf der 63 Derzeit weist die Linie SB63 im Fahrplan eine mittägliche Lücke vor, welche im Zuge der Umstellung auf die Linie 63 ausgeweitet wird. Seitens des Kreises Euskirchen war angedacht, eine Verschiebung von Fahrten anzuregen, um diese mittägliche Lücke zu schließen. In Anbetracht des nur geringen Fahrtenangebotes (werktags 6 Fahrtenpaare, im Sommer 7; samstags/so/ft 3 Fahrtenpaare, im Sommer 5) wird eine Verschiebung von Fahrten jedoch nicht als sinnvoll angesehen. Mit Ausnahme des Fahrgastverbands PRO BAHN e.V. liegen laut AVV zudem keine Beschwerden zum bereits jetzt eingeschränkten Fahrtangebot vor. 4. Fahrradbus Die bisherigen drei Fahrradbusfahrten sollen aus Sicht des AVV/der StädteRegion auf ein Fahrtenpaar reduziert werden. In Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen ist geplant, hierzu die Fahrt der SB63 um 08:00 Uhr ab Aachen Bushof, 09:07 ab Simmerath bis Vogelsang zu führen. Die Stadt Schleiden wird in ihrer Ratssitzung Mitte Mai 2017 zu den o.a. Planungen informiert. Die Umsetzung erfolgt dann unter Berücksichtigung der Wünsche der Stadt Schleiden, bei umfangreichen Änderungen nach erneutem Kreistagsbeschluss. gez. Rosenke