Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
136 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
30.03.17, 12:02
Aktualisiert
30.03.17, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3 / V 314/2017
Datum: 29.03.2017
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen
hier: Beschluss
Verwaltungsergänzung zu V 314/2017
Als Anlage dieser Verwaltungsergänzung ist der Entwurf des NVP, Stand April 2017, mit
Kenntlichmachung aller Änderungen gegenüber dem Entwurf, Stand November 2016, beigefügt. Die
Anlagen zum NVP wurden teilweise ebenfalls aktualisiert; hier sind die Änderungen aus Gründen der
Übersichtlichkeit nicht kenntlich gemacht.
Im Falle einer positiven Beschlussfassung durch den Kreistag sollen alle Änderungen in dem
endgültigen NVP Berücksichtigung finden. Dieser würde anschließend allen Beteiligten digital zur
Verfügung gestellt.
Wie in der V 314/2017 dargestellt, lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch
nicht alle Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen vor.
Zwischenzeitlich hat die Stadt Zülpich in einer Ratssitzung die Konzeption des Nahverkehrsplanes zur
Kenntnis genommen. Zu dem kreisweiten Bedienungsstandard wurde beschlossen, zukünftig den
ÖPNV im Bereich der Stadt Zülpich unter Anwendung der in der Konzeption genannten Alternativen
1, 2b und 3 durchzuführen, wobei die letzten beiden Alternativen im Probebetrieb erfolgen sollen.
Die Gemeinde Weilerswist wird ihren Beschluss voraussichtlich im Ausschuss für
Gemeindeentwicklung und Infrastruktur am 30.03.2017 fassen. Laut Beschlussvorlage spricht sich die
Gemeinde Weilerswist für die Ausweitung des Bedienungsstandards unter Anwendung der Varianten
1, 2b und 3 aus. Zudem liegen für die Sitzung am 30.03.2017 Anträge der CDU- und der SPDGemeinderatsfraktion vor, die unter b) „Fortschreibung des NVP“ zusammenfassend dargestellt und
bewertet werden.
Stadt Schleiden: Bezüglich der Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards wurden die
Varianten 1, 2b und 3 beschlossen. Zudem hat die Stadt Schleiden eine umfangreiche Stellungnahme
abgegeben, die ebenfalls unter b) „Fortschreibung des NVP“ zusammenfassend dargestellt und
bewertet wird.
Die Gemeinde Nettersheim hat den NVP am 14.03.2017 in einem Fachausschuss beraten. Die
abschließende Beschlussfassung erfolgt im Rat am 04.04.2017. Der Diskussionstand aus der
Fachausschusssitzung ist unter b) dargestellt und bewertet.
a) Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards
Das Votum der Kommunen zur Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards stellt sich
nunmehr wie folgt dar:
-2-
Kommune
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Variante
2a 2b
3
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
(x)
(x)
x
x
x
(x)
(x)
(x)
x
x
x
1
x
x
x
x
x
x
x
Bemerkungen
Ratssitzung am 04.04.2017
Lt. Beschlussvorschlag; Sitzung am 30.03.2017
2 b und 3 als Probebetrieb
Für die Varianten 1, 2b und 3 sprechen sich somit acht der elf Kommunen aus, wobei in Weilerswist
noch ein abschließender Beschluss erforderlich ist und Zülpich einen Probebetrieb der Varianten 2b
und 3 favorisiert.
Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag eine kreisweit einheitliche Festlegung auf die
Varianten 1, 2b und 3.
Zu der Anregung der Stadt Zülpich, die Varianten 2b und 3 als Probebetrieb durchzuführen, ist
auszuführen, dass Anpassungen an den Bedarf – auch in Einzelfällen - jederzeit möglich sind. Bei
einer umfassenden Rücknahme des kreisweiten Bedienungsstandards, etwa weil die
Kostenbelastung der Kommunen über die ÖPNV-Umlage zu groß ist, könnte der Kreistag mit einer
erneuten Fortschreibung des NVP die Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards wieder
(teilweise) zurücknehmen. In dem abzuschließenden Verkehrsvertrag ist dementsprechend die
Möglichkeit einer Leistungsreduzierung vorzusehen.
Hinzuweisen ist nochmals darauf, dass kreisweit der Großteil der Leistungsausweitungen im Rahmen
des TaxiBusPlus erfolgt. Mehrkosten entstehen in diesem Fall nur, wenn die Leistung in Anspruch
genommen wird.
b) Fortschreibung des NVP
Folgende Stellungnahmen bzw. Sachverhalte waren bisher noch nicht in der Beschlussvorlage
berücksichtigt:
Die Stadt Schleiden hat den NVP zustimmend zur Kenntnis genommen und hierzu eine umfangreiche
Stellungnahme abgegeben, die nachfolgend verkürzt dargestellt und durch die Verwaltung bewertet
wird:
-
-
-
Anregung, bei den nächsten anstehenden Fortschreibungen des NVP eine Ausweitung der
Linie 829 (Frühbusverbindung auch an Samstagen; Spätverbindungen an Freitagen, vor
Wochenfeiertagen und an Samstagen um 01:25 Uhr) zu prüfen.
Anregung, dass der Kreis sich für eine Verbesserung der Spätverkehre auf der Eifelstrecke
einsetzt (Durchbindung des letzten Zuges bis nach Kall); bei Realisierung Anschluss durch die
Linie 829.
Die o.a. Ausweitungen sollen allerdings nur dann erfolgen, wenn der Mindeststandard
entsprechend ausgeweitet wird bzw. die Linie 829 über die allgemeine Kreisumlage finanziert
wird.
Bewertung:
-3Beide Themenbereiche sind in Steckbriefen zum jetzigen NVP verankert und werden daher
zukünftig berücksichtigt bzw. bearbeitet.
-
Kritische Bewertung des Teilraumkonzeptes unter Ziff. 11.2.2. Teilraum Kall- Schleiden –
Hellenthal
Bewertung:
Das Teilraumkonzept Kall- Schleiden – Hellenthal war unter maßgeblicher Beteiligung der
Stadt Schleiden entwickelt worden.
Inhaltlich entspricht die jetzige Stellungnahme der Stadt Schleiden weitestgehend der
Stellungnahmen der Bus- und Bahninitiative Schleidener Tal (BUBI). Hierzu hat die
Verwaltung ausgeführt, dass das Konzept überprüft und mit den Kommunen abgestimmt wird.
-
Kritische Bewertung der Planungen der StädteRegion Aachen zur Linie 63; Planungen des
Kreises Euskirchen bei der StädteRegion Aachen die Schließung der Mittagslücke anzuregen
und eine morgendliche Frühfahrt für Berufspendler anzubieten, werden begrüßt.
Bewertung:
Inhaltlich entspricht die Stellungnahme der Stadt Schleiden weitestgehend der Stellungnahme
der Bus- und Bahninitiative Schleidener Tal (BUBI). Die Verhandlungen mit der StädteRegion
Aachen bzw. dem AVV laufen. Einzelheiten dazu unter c) „Verkehrsleistungen der Linie SB 63
(zukünftig Linie 63)“
-
Anregung der Stadt Schleiden, dass der Kreis sich bei den nächsten Fortschreibungen des
NVP für eine Verbesserung des Fahrtenangebotes zwischen der StädteRegion Aachen und
dem Kreis Euskirchen einsetzt.
Bewertung:
Die Anregungen werden bei den nächsten Fortschreibungen des NVP geprüft.
-
Anregung, die Oleftalbahn in die Tabelle 9 „Auswahl ÖPNV-relevanter Freizeiteinrichtungen“
aufzunehmen.
Bewertung:
Es bestehen keine Bedenken, den touristischen Betrieb der Oleftalbahn im Anschluss an die
Tabelle 9 zu erwähnen.
-
Anregung, die ÖPNV-Finanzierung im Hinblick auf die besondere Funktion der Linie 829 zu
ändern.
Bewertung:
Im Rahmen der Überprüfung der ÖPNV-Umlage soll u. a. eine Überprüfung der Finanzierung
der Linien auf den Achsen Euskirchen - Zülpich sowie Kall – Schleiden – Hellenthal
vorgenommen werden.
In dem Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Weilerswist wird insbesondere eine Ausweitung des
ÖPNV zwecks Anbindung neuer Baugebiete und Gewerbegebiete gefordert.
Bewertung (für den Fall, dass der Antrag Zustimmung findet):
Beide Themenbereiche sind in Steckbriefen zum jetzigen NVP verankert und werden daher
zukünftig berücksichtigt bzw. bearbeitet.
-4-
Im Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion wird die Einführung eines Nachtbusses (bis 03:00 Uhr) an
Freitagen und Samstagen zwischen Brühl – Weilerswist - Euskirchen gefordert.
Bewertung (für den Fall, dass der Antrag Zustimmung findet):
Über den SPNV (Eifelstrecke) besteht bereits heute an den o.g. Tagen ein Angebot für
Weilerswist und Derkum bis ca. 01.40 Uhr.
Die Prüfung der (weiteren) Ausweitung von Spätverkehren ist Bestandteil bestehender
Prüfaufträge. Die Einführung eines Nachtbusses auf der Relation Brühl – Weilerswist Euskirchen kann hierbei geprüft werden. Hinzuweisen ist auf erforderliche Abstimmungen mit
den von der Linie 985 ebenfalls betroffenen Aufgabenträgern Rhein-Erft-Kreis, Stadt Brühl und
Stadt Euskirchen.
Aus der Niederschrift des Fachausschusses der Gemeinde Nettersheim ergibt sich, dass
unterschiedliche Auffassungen zu der kreisweit vorgesehenen Ausweitung des Bedienungsstandards
bestehen. Insofern ist der Beschluss des Rates vom 04.04.2017 abzuwarten, über den bei
entsprechender Information durch die Gemeinde am 05.04.2017 mündlich berichtet werden kann.
c) Verkehrsleistungen der Linie SB 63 (zukünftig Linie 63)
hier: Sachstand Abstimmung mit dem AVV
Die Linie SB 63 bedient hauptsächlich Bereiche der StädteRegion Aachen. Im Kreis Euskirchen dient
die Linie überwiegend dem Schülerverkehr zum Schulstandort Schleiden und dem Freizeitverkehr
aus Richtung Aachen nach Vogelsang.
Die Linie wird derzeit durch die StädteRegion Aachen finanziert. Eine finanzielle Beteiligung seitens
des Kreises Euskirchen erfolgt bisher nicht.
Die Planungen der StädteRegion Aachen sehen vor, dass die Linie SB63 ab dem Fahrplanwechsel
2017 nur noch zwischen Aachen und Simmerath verkehrt. Die Linie 63 (neu) wird zwischen
Simmerath und Vogelsang sowie mit einzelnen Fahrten im Schülerverkehr bis/ab Schleiden
verkehren. Die durchgehende Verbindung von Aachen nach Gemünd/Schleiden wird in Zukunft nicht
mehr möglich sein. Auch sind die Übergänge auf Vogelsang zu der SB 82 teilweise ungünstig.
Weitere Details ergeben sich aus dem Entwurf des NVP (grenzüberschreitende Verkehre) bzw. aus
der V 125/2015.
Derzeit wird zusammen mit dem AVV eine Abstimmung vorgenommen, welche Fahrten über das so
genannte Grundangebot zwischen Vogelsang und Kreisgrenze fortgeführt bzw. eingerichtet werden
sollen. Hierbei hat die Verwaltung des Kreises im Fokus, die Kosten für die Stadt Schleiden, die für
die Linie 63 ab 2018 erstmals über die ÖPNV-Umlage beteiligt wird, zu begrenzen.
1. Schülerverkehre
Die bisherigen Schülerverkehre (2 Fahrtenpaare zzgl. einer Verstärkerfahrt) sollen beibehalten
werden. Die RVE weist darauf hin, dass voraussichtlich ab dem Schuljahreswechsel im Sommer 2017
mittags eine weitere Verstärkerfahrt eingerichtet werden muss.
Die Schülerverkehre werden grundsätzlich gemäß ÖPNV-Umlage abgerechnet. Die Stadt Schleiden
hatte bei ersten Gesprächen in 2015 darum gebeten, die Schülerverkehrsfahrten aufrecht zu erhalten.
Es wird davon ausgegangen, dass dieser Wunsch fortbesteht.
2. Morgendliche Frühfahrt von Schleiden in Richtung Aachen
Aufgrund der schlechten Übergänge werktags von Schleiden in Richtung Simmerath/Aachen auf
Vogelsang und des geringen Fahrtenangebotes aus Richtung der StädteRegion Aachen (erste Fahrt
werktags in Richtung Simmerath um 10:25 Uhr ab Vogelsang) läge bei dem o.a. Grundangebot kein
ÖPNV-Angebot für Pendler vor.
-5Die derzeitige Inanspruchnahme der morgendlichen Frühfahrt auf dem Gebiet des Kreises
Euskirchen ist sehr gering. Unregelmäßig genutzt wird die Fahrt insbesondere von Fahrgästen, die
eine Berufsschule in Aachen besuchen.
Sofern man das bestehende (geringe) Verkehrsbedürfnis bedienen möchte, könnte mit dem AVV/ der
StädteRegion vereinbart werden, diese Fahrt als Linienfahrt fortzuführen.
Da davon auszugehen ist, dass diese Fahrt nicht regelmäßig bzw. nur schwach nachgefragt wird,
könnte man auch die Umstellung dieser Fahrt auf eine TaxiBusPlus-Fahrt prüfen (Anbindung in
Einruhr an eine Fahrt der Linie 63).
Die Stadt Schleiden wird um Mitteilung gebeten, welche Variante (Linienverkehr oder einen
TaxiBusverkehr) sie für diese Fahrt bevorzugt.
3. Mittägliche Lücke auf der 63
Derzeit weist die Linie SB63 im Fahrplan eine mittägliche Lücke vor, welche im Zuge der Umstellung
auf die Linie 63 ausgeweitet wird.
Seitens des Kreises Euskirchen war angedacht, eine Verschiebung von Fahrten anzuregen, um
diese mittägliche Lücke zu schließen. In Anbetracht des nur geringen Fahrtenangebotes (werktags 6
Fahrtenpaare, im Sommer 7; samstags/so/ft 3 Fahrtenpaare, im Sommer 5) wird eine Verschiebung
von Fahrten jedoch nicht als sinnvoll angesehen.
Mit Ausnahme des Fahrgastverbands PRO BAHN e.V. liegen laut AVV zudem keine Beschwerden
zum bereits jetzt eingeschränkten Fahrtangebot vor.
4. Fahrradbus
Die bisherigen drei Fahrradbusfahrten sollen aus Sicht des AVV/der StädteRegion auf ein
Fahrtenpaar reduziert werden. In Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen ist geplant, hierzu die Fahrt
der SB63 um 08:00 Uhr ab Aachen Bushof, 09:07 ab Simmerath bis Vogelsang zu führen.
Die Stadt Schleiden wird in ihrer Ratssitzung Mitte Mai 2017 zu den o.a. Planungen informiert. Die
Umsetzung erfolgt dann unter Berücksichtigung der Wünsche der Stadt Schleiden, bei umfangreichen
Änderungen nach erneutem Kreistagsbeschluss.
gez. Rosenke