Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsergänzung (Anlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,5 MB
Datum
05.04.2017
Erstellt
30.03.17, 12:02
Aktualisiert
30.03.17, 12:02

Inhalt der Datei

Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen Endbericht Stand April 2017 Impressum Kreis Euskirchen Der Landrat Geschäftsbereich V Abt. 60.13 ÖPNV Versionen Nr. Datum 1 November 2016 2 April 2017 Bemerkungen Entwurf des Endberichts (Grundlage Beteiligungsverfahren) Endbericht (Berücksichtigung Stellungnahmen) 1 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Allgemeine Hinweise Die Fortschreibung des NVP 2015/2016 des Kreises Euskirchen stellt eine Aktualisierung des NVP aus dem Jahr 2005 dar. Im Gegensatz zu dem NVP 2005 war jedoch Ziel, den Textumfang im Hinblick auf Transparenz und bessere Lesbarkeit zu reduzieren. Die Standardinhalte wurden angepasst und nach Möglichkeit gekürzt. Teilweise wurde hierbei mit Zustimmung des Rhein-Sieg-Kreises auf die Gliederung und allgemeine Textbestandteile des aktuellen NVP (2012 plus) des Rhein-Sieg-Kreises zurückgegriffen, wofür an dieser Stelle ein herzlicher Dank ausgesprochen wird. Ziel ist, den NVP in Form einer „Loseblattsammlung“ stetig zu aktualisieren. Zu den einzelnen Kapiteln bzw. Maßnahmen wird daher der Bearbeitungsstand bzw. das Datum der Beschlussfassung angegeben. 2 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Inhaltsverzeichnis 1. 2. Grundlagen zur Aufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) Kreis Euskirchen ........7 1.1. Anlass und Aufstellungsbeschluss ................................................................ 7 1.2. Bedeutung und Inhalte des Nahverkehrsplanes ............................................ 8 1.3. Beteiligungsverfahren .................................................................................. 10 1.4. Verfahren für die zukünftige NVP-Fortschreibung ....................................... 11 Rahmenbedingungen ................................................................................................12 2.1. 3. Gesetzliche Grundlagen .............................................................................. 12 2.1.1. Europäische Union ................................................................................ 12 2.1.2. Bund ..................................................................................................... 12 2.1.3. Nordrhein-Westfalen ............................................................................. 13 2.2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung............................................... 13 2.3. Planungen des Kreises ................................................................................ 16 2.3.1. Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen (IGVP) .... 16 2.3.2. Haushaltsbefragung des Kreises .......................................................... 16 2.3.3. Demografie-Initiative Kreis Euskirchen ................................................. 18 2.3.4. Klimaschutzkonzept .............................................................................. 19 Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur .........................................................................21 3.1. Raum- und Siedlungsstruktur ...................................................................... 21 3.1.1. Siedlungsstruktur .................................................................................. 22 3.1.2. Gewerbegebiete .................................................................................... 24 3.1.3. Bevölkerung .......................................................................................... 24 3.2. Schulstandorte und Schülerzahl .................................................................. 26 3.3. Arbeitsplätze und Pendlerströme................................................................. 29 3.3.1. 3.4. 4. 5. Beschäftigte und Berufspendler ............................................................ 29 Freizeit-, Naherholung- und Tourismus ....................................................... 32 ÖPNV-Strukturen .......................................................................................................36 4.1. Organisation des ÖPNV/SPNV.................................................................... 36 4.2. Verkehrsunternehmen und Konzessionen (aktualisiert) .............................. 41 4.3. Betrauung der RVK ..................................................................................... 43 4.4. Eigenwirtschaftliche Verkehre ..................................................................... 44 4.5. AVV-Linien................................................................................................... 44 Finanzierung des ÖPNV ............................................................................................45 5.1. Allgemeines ................................................................................................. 45 3 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 6. 5.2. Betrieb gewerblicher Art .............................................................................. 45 5.3. ÖPNV-Umlage ............................................................................................. 45 5.4. Landesfördermittel ....................................................................................... 46 Bestandsaufnahme ÖPNV-Angebot .........................................................................48 6.1. 7. 8. 9. Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ........................................................ 48 6.2. Straßengebundener ÖPNV.......................................................................... 50 6.3. Veränderungen im ÖPNV ............................................................................ 56 6.4. Verknüpfung der Verkehrsträger ................................................................. 57 6.4.1. Verknüpfung Bus / Schiene................................................................... 57 6.4.2. Verknüpfung Bus / Bus ......................................................................... 60 6.4.3. P+R und B+R ........................................................................................ 61 6.4.4. Tarifstruktur ........................................................................................... 62 6.4.5. VRS-Verkaufsstellen / Servicestationen / Kundencenter ...................... 63 Zustandsbewertung ÖPNV-Angebot ........................................................................64 7.1. Erschließungsqualität .................................................................................. 64 7.2. Bedienungsqualität ...................................................................................... 65 7.3. Verbindungsqualität ..................................................................................... 68 7.4. Zusammenfassung der Angebotsqualität .................................................... 69 7.5. Bewertung der Haushaltsbefragung 2012 ................................................... 70 Prognose der Raumstruktur und Verkehrsentwicklung .........................................73 8.1. Raum- und Siedlungsstruktur ...................................................................... 73 8.2. Bevölkerung................................................................................................. 73 8.3. Schulen ....................................................................................................... 75 8.4. Arbeitsplätze und Pendlerströme................................................................. 75 8.5. Freizeit, Naherholung und Tourismus .......................................................... 75 Vorgaben zur Angebotsgestaltung ..........................................................................76 9.1. Angebotsformen .......................................................................................... 76 9.2. Hauptnetz .................................................................................................... 77 9.3. Erschließungsnetz ....................................................................................... 77 9.4. Haltestellen - Erschließung .......................................................................... 77 9.5. Bedienungszeiten und Bedienungsstandard ............................................... 78 9.6. Vertaktung ................................................................................................... 82 9.7. Schülerverkehr ............................................................................................ 82 9.8. Vernetzung .................................................................................................. 83 4 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 10. Vorgaben zur Betriebsqualität..................................................................................84 10.1. Zuständigkeiten ........................................................................................ 84 10.2. Fahrzeugeinsatz ....................................................................................... 84 10.2.1. 10.2.1.1. Qualitäts- und Servicestandards ........................................................ 85 Anforderungen für Fahrzeuge und Fahrpersonal ........................... 85 10.3. Pünktlichkeit ............................................................................................. 87 10.4. Ausbaustandards Haltestellen .................................................................. 88 10.5. Disposition flexibler Bedienungsformen ................................................... 89 10.6. Vertrieb..................................................................................................... 89 10.7. Information und Kundenkommunikation ................................................... 90 11. Schwerpunkte der ÖPNV-Entwicklung (Zielkonzept)..............................................91 11.1. Räumlich übergeordnete Maßnahmen ..................................................... 92 11.1.1. Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit ............................... 92 11.1.2. Harmonisierung des ÖPNV-Angebots ............................................... 96 11.1.2.1. ÖPNV-ergänzende Angebote ......................................................... 98 11.1.3. ÖPNV und Fahrradverkehr ...............................................................103 11.1.4. Anbindung von Gewerbegebieten und neuen Baugebieten ..............107 11.1.5. Schülerverkehre................................................................................109 11.1.6. Spätfahrten .......................................................................................111 11.1.7. Marketing ..........................................................................................112 11.2. Teilraumkonzepte ....................................................................................116 11.2.1. Teilraum Blankenheim - Nettersheim................................................116 11.2.2. Teilraum Kall – Schleiden – Hellenthal .............................................118 11.2.3. Teilraum Zülpich - Euskirchen ..........................................................121 11.2.4. Korridor Schleiden – Sistig - Blankenheim ........................................125 11.3. Lokale Maßnahmen.................................................................................126 11.3.1. Mechernich .......................................................................................126 11.3.2. Weilerswist .......................................................................................130 11.4. Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre ..................................................131 11.4.1. Verkehre Kreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis ..................................132 11.4.2. Verkehre Kreis Euskirchen – Rhein-Sieg-Kreis ................................136 11.4.3. Verkehre Kreis Euskirchen – StädteRegion Aachen.........................139 11.4.4. Verkehre Kreis Euskirchen – Kreis Düren ........................................141 11.4.5. Verkehre Kreis Euskirchen – Kreis Ahrweiler ...................................144 11.5. Umsetzungszeitraum der Maßnahmen ...................................................145 11.5.1. Kurzfristige Maßnahmen ...................................................................145 5 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.5.2. Mittelfristige Maßnahmen .................................................................146 11.5.3. Langfristige Maßnahmen ..................................................................146 11.5.4. Offene Maßnahmenumsetzung ........................................................147 12. Kommunikation und Marketing .............................................................................. 148 13. Barrierefreiheit ........................................................................................................ 151 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................153 Abbildungsverzeichnis ....................................................................................................155 Verzeichnis der Tabellen..................................................................................................156 Literaturverzeichnis ......................................................................................................... 158 Anlagen ............................................................................................................................. 159 6 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 1. Grundlagen zur Aufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) Kreis Euskirchen 1.1. Anlass und Aufstellungsbeschluss Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig. In Nordrhein-Westfahlen liegt diese Zuständigkeit bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Diese sind verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der u.a. die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes definiert. Die ersten beiden Nahverkehrspläne hat der Kreis Euskirchen in den Jahren 1997 und 2005 beschlossen. Im Jahr 2008 erfolgte eine Fortschreibung des Bedienungsstandards. Eine weitere Fortschreibung ist nicht an Fristen gebunden, sondern hat bei Bedarf zu erfolgen. Dieser Bedarf ergibt sich aufgrund nachfolgend aufgeführter Entwicklungen: - Veränderungen im Bereich Schülerverkehr (SchülerTicket Einführung, Veränderung Schullandschaft) - Ergebnisse der im Jahr 2012 durchgeführten Haushaltsbefragung - Folgen des demographischen Wandels - Höhere Bedeutung des Tourismus im Kreis Euskirchen - Auslaufen der Betrauung der RVK (derzeit marktorientierte Direktvergabe) in 12/2018 und damit die Notwendigkeit, Vorgaben für eine Vergabe ab 12/2018 im NVP zu verankern - Vorgaben im PBefG zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV Die aktuelle Fortschreibung befasst sich insbesondere mit den sich hieraus ergebenden Handlungsschwerpunkten. Übrige Standardinhalte werden aus dem NVP 2005 bzw. der Fortschreibung 2008 übernommen und redaktionell überarbeitet bzw. gekürzt. Der Kreis Euskirchen hat am 15.02.2012 die Aufstellung des Nahverkehrsplanes beschlossen. Für die Aufstellung des Nahverkehrsplans ist zunächst § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) von Bedeutung: Danach sind die ÖPNV-Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Sie definieren dazu in einem Nahverkehrsplan die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. 7 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Zum Aufstellungsverfahren führt das ÖPNVG NRW ergänzend bzw. detaillierend aus: § 9 Aufstellungsverfahren (1) Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. Soweit kreisangehörige Städte und Gemeinden Aufgabenträger gemäß § 3, Absatz 1, Satz 1, sind oder nach § 4 Aufgaben wahrnehmen, ist ihr Einvernehmen zu den ihr Aufgabengebiet betreffenden Inhalten des Plans erforderlich. Über die Einleitung des Aufstellungsverfahrens ist die Bezirksplanungsbehörde unverzüglich zu unterrichten. (2) Die vorhandenen Unternehmen (§ 8, Absatz 3, Satz 2, PBefG) wirken bei der Aufstellung mit. Dritte können hinzugezogen werden. (3) Benachbarte Kreise und kreisfreie Städte haben sich bei der Aufstellung ihrer Nahverkehrspläne abzustimmen. Dies gilt entsprechend für Zweckverbände. (4) Über den Nahverkehrsplan entscheidet die Vertretungskörperschaft der in § 8, Absatz 1 genannten Aufgabenträger. Der Beschluss ist der nach § 16 Abs. 3 zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Plan ist in geeigneter Weise bekanntzumachen und zur Einsichtnahme bereitzuhalten. (5) Der Nahverkehrsplan ist bei Bedarf fortzuschreiben. Die Absätze 1 bis 4 gelten hierfür entsprechend. 1.2. Bedeutung und Inhalte des Nahverkehrsplanes Der Nahverkehrsplan soll - für den Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die qualitative und quantitative Ausgestaltung des ÖPNV in seinem Verantwortungsbereich schaffen, - ein zwischen den benachbarten Aufgabenträgern abgestimmtes Vorgehen bei der Ausgestaltung des ÖPNV sichern, das den bestehenden und noch zu entwickelnden verkehrlichen Verflechtungen genügt und - von der Genehmigungsbehörde berücksichtigungsfähige Aussagen zur Erteilung von Liniengenehmigungen (§ 8 Abs. 3 PBefG) enthalten. 8 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Der gesetzliche Auftrag zur Aufstellung des NVP (§ 8 ÖPNVG NRW) und dessen Pflichtinhalte sind nachfolgend wiedergegeben. § 8 Nahverkehrsplan (1) Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände stellen zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren. Bei der Aufstellung sind vorhandene Verkehrsstrukturen und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie das SPNVNetz nach § 7 Abs. 4 zu beachten; die Belange des Umweltschutzes, der Barrierefreiheit im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und des Städtebaus sowie die Vorgaben des ÖPNV-Bedarfsplans und des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans sind zu berücksichtigen. (2) Die Nahverkehrsplanungen der Zweckverbände, insbesondere für den SPNV, sind bei der sonstigen Nahverkehrsplanung zu beachten. (3) In den Nahverkehrsplänen sind auf der Grundlage der vorhandenen und geplanten Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sowie einer Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot und seine Finanzierung sowie die Investitionsplanung festzulegen. Der Rahmen für das betriebliche Leistungsangebot hat die für die Abstimmung der Verkehrsleistung des ÖPNV notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Zugfolgen und Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten und den Qualifikationsstandard des eingesetzten Personals darzustellen sowie die Ausrüstungsstandards der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge vorzugeben. Bei den Aussagen zur Investitionsplanung ist der voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben. Die Nahverkehrspläne haben darüber hinaus die Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und bedingungen zu enthalten. Grundsätzlich soll der NVP nur den Rahmen der vom Aufgabenträger angestrebten Entwicklung aufzeigen. Die vorliegende Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen geht darüber hinaus: Viele bereits erarbeitete Maßnahmenkonzepte, die durch den Kreistag schon beschlossen wurden, sind detailliert und umsetzungsreif. Teilweise erfolgte bereits eine Umsetzung. Grundlage dieses NVP ist der Fahrplanstand 12/2016. 9 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Die bereits bearbeiteten und beschlossenen Projekte sind nachfolgend dargestellt: Abb. 1: Übersicht Maßnahmenumsetzung und Konzepterarbeitung Aufstellung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen Maßnahmen Anbindung Gewerbegebiete Korridor 802/842 Optimierung Höhengebiet BAM Verbindung Kommern-Mechernich Standard Linien 826/827 Touristisches Mobilitätskonzept Wanderbus Korridorfahrpläne Nationalpark Fahrradbus/-beförderung Fahrradverleihsystem Erarbeitung Halstellenkataster Gutachten Schülerbeförderung PGV TaxiBusPlus-Zuschlag Monatskarte Einsatz Linienbusse Berufsverkehr Linie 807 Neustrukturierung 821, 835 Vereinbarung Linie 869 Erarbeitung Verbindungen NET-Gastgeber Anbindung Freizeiteinrichtungen Gespräche Schülerverkehrsleitlinie Bürgerbus - Bürgertaxi Zubringerfahrten Frühzug Bad Münstereifel Anbindung Frühzug Linie 829 Anbindung Frühzug Linie 985 Vereinheitlichung Spätverkehre Linie 979 zum Bahnhof Erftstadt Weilerswist Linien 805, 806, 986 Dialogmarketing Anbindung Kommern-Süd/Katzvey Anbindung Bad Münstereifel - Mechernich Ringlinie Blankenheim Anbindung Gewerbegebiet Blankenheim grenzüberschreitende Linien Konzept Verdichtung Linie 829 Verbindung Thürne - Rheinbach Linie 820 als Teilprojekt Blank/Nett kreisweite AST/TaxiBusPlus-Integration Zülpich-Konzept Neukonzept Bedienungsstandard Konzept Blankenheim/Nettersheim ÖPNV Nordeifelwerkstätten HH-Befragung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ 2012 ♦ 2013 ♦ ♦ ♦ 2014 2015 2016 2017 ♦ Umsetzung Bearbeitung 1.3. Beteiligungsverfahren Der Kreis Euskirchen hat nachfolgendes Beteiligungsverfahren im Rahmen von Abstimmungsterminen durchgeführt: - Regelmäßige Unterrichtung und Abstimmungen mit dem Arbeitskreis ÖPNV (AK ÖPNV), in den die Fraktionen des Kreistags jeweils ein Mitglied 10 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) entsenden. Zusätzlich sind die Vertreter des Kreises in den Gremien des VRS und NVR vertreten - Durchführung von Regionalkonferenzen mit den Kommunen - Einzelgespräche mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, Kommunen und benachbarten Aufgabenträgern zu den jeweiligen Planungen/Konzepten - Politische Beschlüsse zu den Konzepten auf kommunaler Ebene und auf Kreisebene - Beteiligung der Behindertenbeaufragten für den Kreis Euskirchen und des Seniorenverbandes im Kreis Euskirchen - Herstellung des Benehmens mit den kreisangehörigen Kommunen sowie des Einvernehmens mit der Stadt Euskirchen - Beteiligung der Verkehrsunternehmen, der benachbarten Aufgabenträger sowie der Träger öffentlicher Belange - Beschlussfassung im Kreistag Euskirchen Eine Aufstellung der insgesamt stattgefundenen Abstimmungsgespräche sowie die politische Beschlussfassung für umgesetzte Maßnahmen finden sich in Anlage 1. 1.4. Verfahren für die zukünftige NVP-Fortschreibung Im Verlauf der nächsten Jahre sollen die im NVP dargestellten noch offenen Prüfaufträge bearbeitet und zur Beschlussfassung/Umsetzung vorgelegt werden. Hierbei ist das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren einzuhalten. 11 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 2. Rahmenbedingungen 2.1. Gesetzliche Grundlagen Die Organisation und Finanzierung des ÖPNV in Deutschland wird von der Gesetzgebung auf drei Ebenen bestimmt: 2.1.1. Europäische Union Auf europäischer Ebene ist die am 03.12.2009 in Kraft getretene „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (EU-VO 1370/2007)“ maßgeblich. Die Verordnung enthält vergabe- und beihilferechtliche Vorgaben. Sie regelt, unter welchen Bedingungen, in welcher Form und mit welchen Laufzeiten öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen selbst erbringen, direkt vergeben oder per Ausschreibung beauftragen können sowie gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegen und dafür Ausgleichszahlungen entrichten dürfen. Die EU-VO 1370/2007 sieht eine Übergangsfrist bis zum 03.12.2019 vor; ab diesem Zeitpunkt müssen die Betrauungen bzw. öffentlichen Dienstleistungsaufträge den neuen Vorgaben entsprechen. Artikel 7 Abs. 1 der EU-VO 1370/2007 verpflichtet die Aufgabenträger, einen jährlichen ÖPNV-Gesamtbericht zu veröffentlichen. Dieser ist auf der Homepage des Kreises Euskirchen abrufbar. 2.1.2. Bund Wesentliche Grundlage auf Bundesebene stellt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dar. Es befasst sich mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen und mit Kraftfahrzeugen und regelt auf nationalrechtlicher Ebene den Zugang zum Markt. Darüber hinaus enthält das PBefG Regelungen zum Inhalt der aufzustellenden Nahverkehrspläne. Mit der am 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsrechts wird verbindlich festgeschrieben, dass der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen so zu berücksichtigen hat, dass die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei möglich ist. Diese Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. In Kapitel 13 wird die aktuelle Situation und die geplante Vorgehensweise im Kreis Euskirchen beschrieben. Weitere konkrete Festlegungen sollen in einer Fortschreibung des NVP verankert werden. Darüber hinaus enthält das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)“, das als übergeordnete Regelung auch auf Fördermaßnahmen z.B. zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur wirkt, weitere Regelungen zur Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. 12 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 2.1.3. Nordrhein-Westfalen Die in den Bundesgesetzen auf die Länder übertragenen Aufgaben werden für das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere über das „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, ÖPNVG NRW“ ausgestaltet. Es enthält Regelungen zur Zuständigkeit der Aufgabenträger und auch zur Aufstellung und den Inhalten von Nahverkehrsplänen. 2.2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Die Zielsetzungen der Raumordnung und der Landesplanung sind im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in der Fassung vom 08 .02.2017 niedergelegt und werden in den Gebietsentwicklungsplänen für die einzelnen Regierungsbezirke detailliert. In der Planungshierarchie sind die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung, die im Landesentwicklungsplan (LEP) ausgewiesen sind, und die in den Gebietsentwicklungsplänen (GEP) enthaltenen Planungsvorstellungen den kommunalen Planungszielen vorgeordnet. Im Nahverkehrsplan einer (kreisfreien) Stadt oder eines Kreises müssen daher die Vorgaben der übergeordneten Planungsebenen beachtet werden. Zur Entwicklung des „Öffentlichen Verkehrs“ legt der Landesentwicklungsplan u.a.folgende Ziele fest: - Die Mittel- und Oberzentren des Landes sind bedarfsgerecht an den Öffentlichen Verkehr anzubinden. - Das Schienennetz ist so leistungsfähig zu entwickeln, dass es die Funktion des Grundnetzes für den Öffentlichen Personennahverkehr wahrnehmen kann. - Nicht mehr genutzte, für die regionale Raumentwicklung bedeutsame Schienenwege sind von der Regionalplanung als Trassen zu sichern.“ In der entsprechenden Erläuterung wird hierzu u.a. ausgeführt: - Um Zentralität, Erreichbarkeit und Versorgungsfunktionen der Mittel- und Oberzentren zu erhalten, benötigen sie eine Anbindung an den Öffentlichen Verkehr. Dies soll bevorzugt durch den Schienenverkehr, kann aber auch, je nach örtlichen Verhältnissen in Mittelzentren, durch andere Verkehrsmittel des Öffentlichen Verkehrs (wie z. B. Schnellbusse) hergestellt werden. Die Städte können ihre Attraktivität als Wohn-, Arbeits- und Unternehmensstandorte sowie als Versorgungsstandorte nur halten, wenn private und geschäftliche 13 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Fahrten mit der Bahn ohne zeitaufwändige Zubringerfahrten und ohne Anschlussrisiken möglich sind. Die Art der Anbindung an die öffentlichen Verkehrsverbindungen richtet sich nach dem Potenzial. - Der Bedarf für die Anbindung der Mittel- und Oberzentren an den Schienenverkehr sowie der Bedarf für die Entwicklung des Schienennetzes in und zwischen den Regionen des Landes leitet sich aus den Bedarfsplänen des Landes und des Bundes ab. - Nicht mehr genutzte (nicht mehr bediente, stillgelegte oder bereits freigestellte), raumbedeutsame Schienenverbindungen werden als Optionstrassen für die Zukunft benötigt, da eine völlige Neuplanung von Trassen angesichts der hohen Siedlungsdichte mit erheblichen Restriktionen und hohen Kosten verbunden ist. Raumbedeutsame Verbindungen sind zum einen die in den Bedarfsplänen von Bund und Land zur Reaktivierung enthaltenen Schienentrassen und zum anderen nicht mehr genutzte Schienentrassen, für deren Reaktivierung als Schienenstrecke zurzeit zwar kein Bedarf absehbar ist, die jedoch regionalbedeutsame Siedlungsflächen, Einrichtungen oder Anlagen miteinander verbinden. Letztere sind als Trassen zu sichern und erlauben damit eine Nutzung durch andere linienförmige Infrastrukturen. (Zwischen-)Nutzungen dieser Trassen zur Nahmobilität oder zur touristischen Nutzung z. B. durch die Anlage von Radwegen werden angestrebt. Auf der Basis früherer Schienenwege und -netze können so gesundheits- und mobilitätsfördernde neue Infrastrukturen entstehen. Zum Ziel „Erreichbarkeit“ trifft der Landesentwicklungsplan folgende Aussagen: - „In allen Teilräumen des Landes ist von den Kommunen und den Aufgabenträgern des öffentlichen Verkehrs die Erreichbarkeit der Zentralen Versorgungsbereiche der Grund-, Mittel- und Oberzentren von den Wohnstandorten ihres Einzugsbereiches mit dem Öffentlichen Personennahverkehr in angemessener Zeit zu gewährleisten.“ Die Erläuterung führt hierzu aus: - „Zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen Nordrhein-Westfalens spielt die Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel eine entscheidende Rolle, da diese allen Bevölkerungsgruppen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. - Eine angemessene Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge ist vor dem Hintergrund sich ändernder demographischer Rahmenbedingungen auch künftig sicherzustellen. Hierzu gehört die Gewährleistung der Erreichbarkeit der zentralen Versorgungsbereiche in angemessener Weise. 14 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) - Bei der kommunalen Planung neuer Wohnbauflächen lässt sich die zeitlich angemessene Anbindung mit dem ÖPNV an die Zentralen Versorgungsbereiche berücksichtigen. Auch die Aufgabenträger des öffentlichen Verkehrs sind gefordert, in Nahverkehrsplänen und in Abstimmung mit den Kommunen für die Erreichbarkeit der zentralen Versorgungsbereiche Sorge zu tragen. Kriterien einer angemessenen Bedienung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) finden sich in § 2 Absatz 3 ÖPNVG NRW. Danach können auch alternative Bedienungsformen des ÖPNV wie z. B. Bürgerbusse oder Anrufsammel- und Anruflinientaxis zum Einsatz kommen.“ Darüber hinaus trifft der Landesentwicklungsplan die Aussage, dass im Sinne einer umweltgerechten und klimaschützenden Siedlungsentwicklung möglichst große Teile des Personenverkehrs auf die Schiene gelenkt werden sollen. Hierzu sollen Wohnsiedlungsflächen nach Möglichkeit im Nahbereich von Haltepunkten des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs entwickelt werden. In Gebieten ohne eine Anbindung an den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr sollte sich die Siedlungsentwicklung am übrigen ÖPNV ausrichten.. Vorgaben trifft auch der Gebietsentwicklungsplan (GEP), der für den Regierungsbezirk Köln 2003 aufgestellt wurde und der sich zur Zeit in Neuaufstellung befindet (zukünftig Regionalplan). Hier werden u.a. folgende Festlegungen getroffen: - - - Die ÖPNV-Linien und Netze des ÖPNV sind – bedarfsorientiert – so zu entwickeln, dass die Siedlungsgebiete und die sonstigen Schwerpunkte des Verkehrsaufkommens innerhalb der Region Aachen und der benachbarten Regionen schnell, zuverlässig, sicher und bequem erreicht werden können. Siedlungsbereiche sollten vorrangig dort entwickelt bzw. erschlossen werden, wo sich in fußläufiger Entfernung ein Haltepunkt des SPNV oder eines anderen leistungsfähigen ÖPNV-Mittels befindet. Die ÖPNV-Netze benachbarter Verbundräume sind bedarfsgerecht miteinander zu verzahnen. Ein weiteres Instrument der ÖPNV-Landesplanung ist der ÖPNV-Bedarfsplan. Er enthält Maßnahmen für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV mit zuwendungsfähigen Ausgaben von (derzeit) über 3 Mio. €. Der ÖPNV-Bedarfsplan befindet sich derzeit in Fortschreibung und es ist geplant, die Betragsgrenze für die Bedarfsplanpflicht von 3 auf 5 Mio. € anzuheben. 15 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 2.3. Planungen des Kreises 2.3.1. Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen (IGVP) Im Jahr 2012 wurde die Fortschreibung der IGVP aus dem Jahr 2005 beschlossen. Wesentliche Bestandteile der Fortschreibung sind die Konzeption zur Fernerreichbarkeit mit dem Schwerpunkt Straßennetz sowie die Konzeption zur Nahmobilität mit Schwerpunkt Radverkehr. Weiterer Bestandteil ist eine Konzeption zum ÖPNV, die in der vorliegenden Fortschreibung des NVP berücksichtigt wurde. 2.3.2. Haushaltsbefragung des Kreises Im Herbst 2012 wurde im Kreis Euskirchen eine Haushaltsbefragung in Form einer repräsentativen Stichtagsbefragung durchgeführt. Ziel war es, Auskunft über das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung des Kreises Euskirchen zu erhalten und die Entwicklungen im letzten Jahrzehnt auch im Vergleich zu Referenzdaten auf Landes- und Bundesebene darzustellen. Im Ergebnis sind Entwicklungen und Trends im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung abbildbar und können als Entscheidungsgrundlage für verkehrspolitische und infrastrukturelle Fragestellungen dienen. Im Folgenden sind wesentliche Ergebnisse dargestellt, die in engem Zusammenhang zu der Fortschreibung des NVP stehen: Verkehrsmittelwahl im Öffentlichen Verkehr 47 % aller Wege werden mit der Bahn zurückgelegt, 52% mit dem Linienbus und knapp 1 % mit den flexiblen Bedienungsformen TaxiBusPlus und AST. Vergleich mit dem Modal Split des Bundes Insgesamt weist der Kreis Euskirchen im Vergleich zu den Bundes-Modal SplitWerten des Raumtyps „ländliche Kreise im Agglomerationsraum“ deutlich niedrigere Werte bei den Verkehrsmitteln der Nahmobilität (Fuß und Rad) auf und deutlich höhere Werte bei den MIV-Selbstfahrern (MIV= Motorisierter Individualverkehr) und auch bei der Nutzung des ÖPNV. Altersstruktur und Verkehrsmittelwahl Die Verkehrsmittelwahl zeigt überaus deutliche Unterschiede in den Altersklassen: Das häufigste Verkehrsmittel bei den Kindern und Jugendlichen bis 17Jahren ist der ÖPNV, wenn auch im Vergleich zu den Daten aus 2000 mit abnehmender Tendenz. Auch das Fahrrad wird in diesen Altersklassen seltener genutzt, dafür steigt der PkwMitfahreranteil deutlich. Erreichte man im Jahr 2000 das Führerscheinalter, so wurden 70 % aller Wege mit dem Auto gefahren. In der Altersklasse 18 bis 30 Jahre zeigt sich 2012 ein neuer Trend: Der MIV (Selbstfahrer) verliert an Anteilen und der ÖV gewinnt deutlich hinzu. 16 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Hier bestätigt sich, dass vor allem junge Leute die ÖV-Angebote SemesterTicket und JobTicket nutzen. In den erwerbsfähigen Altersklassen von 31 bis 60 Jahre verändert sich die Verkehrsmittelwahl im Vergleich zwischen 2000 und 2012 nur wenig. Ältere Einwohner ab 61 Jahre fahren im Vergleich zu 2000 aber deutlich häufiger Pkw als Fahrer, hier paust sich die Vollmotorisierung in die höheren Altersstufen durch. Dafür fahren sie weniger Pkw als Mitfahrer und weniger ÖV. Bedeutung Binnenverkehr Mit 83 % ist der Anteil des Verkehrs innerhalb des Kreises Euskirchen hoch. 60 % verbleiben sogar innerhalb einer Kommune. Nur etwas weniger als ein Viertel der Wege überschreitet eine Gemeinde- oder Stadtgrenze. Etwa ein Sechstel des Verkehrs verlässt den Kreis. Hierin spiegeln sich die starken Pendlerverflechtungen wider. ÖV-Anteile Es wurden stark unterschiedliche ÖV-Anteile ermittelt, die in vielen Fällen (insbesondere auf den stark nachgefragten Achsen) den kreisweiten Durchschnitt von 11 % deutlich überschreiten, so z.B. Nettersheim – Blankenheim (21 %), Bad Münstereifel – Bonn (27 %), Euskirchen – Köln (49 %). Insbesondere von und nach Köln und Bonn sind die ÖV-Anteile in der Regel hoch, zum Teil sogar höher als die MIV-Anteile. Ursachen hierfür sind im Wesentlichen das gut ausgebaute Eisenbahnangebot, die günstige Reisezeit, die große Reiseweite und die Restriktionen und Widerstände für den MIV in den Innenstädten und inneren Stadtteilen. Zudem sind beide Oberzentren bedeutende Arbeitsplatz- und Ausbildungsstandorte sowie Freizeitziele, so dass die VRS-Tarifangebote wie JobTicket und SemesterTicket stark genutzt werden. Verflechtungen nach außen Bei den Zielen außerhalb des Kreises Euskirchen hat das Oberzentrum Köln die höchste Bedeutung. 28.300 werktägliche Wege führen aus dem Kreis dorthin oder wieder zurück. In den Rhein-Erft-Kreis und zurück führen 19.400 werktägliche Wege; Schwerpunkte sind dort Brühl und Erftstadt mit 6.000 und 5.800 Wegen. Der gesamte Rhein-Sieg-Kreis kommt auf 18.100 Wege/Werktag. Rheinbach mit 8.900 Wegen/Werktag und Swisttal mit 4.200 Wegen/Werktag sind dort die bedeutendsten Ziele. Die Verkehrsbeziehungen mit Bonn stehen an vierter Stelle mit 11.200 werktäglichen Wegen. Die Verflechtungen mit der Städteregion Aachen und mit dem Kreis Düren liegen mit zusammen knapp 9.000 Wegen unter den genannten Kreisen und kreisfreien Städten. Hauptziel ist dort die Stadt Düren mit 2.700 Wegen/Werktag. Kenntnis Anrufsammeltaxi (AST) und TaxiBusPlus Ein Drittel der Befragten kennt das Angebot der flexiblen Bedienungsformen im Kreis Euskirchen nicht, vor allem Kinder und Senioren kennen es häufig nicht. 17 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 13 % der Befragten haben den TaxiBusPlus und 9 % das Anrufsammeltaxi (AST) bereits genutzt. Fast die Hälfte gibt an, das Angebot noch nicht genutzt zu haben, aber kann es sich durchaus vorstellen. Vor allem die Senioren zeigen potenzielles Interesse. Diejenigen, die bereits Erfahrungen mit den flexiblen Bedienungsformen sammeln konnten, bewerten es überaus gut. Mehr als 50 % der Befragten sind bereit, einen höheren TaxiBusPlus-Zuschlag von bis zu 2,00 Euro zu bezahlen. Allerdings zeigen diejenigen, die bereits heute den TaxiBusPlus am häufigsten nutzen, nämlich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die geringste Bereitschaft, einen höheren TaxiBusPlus-Zuschlag zu bezahlen. Außer in Blankenheim und Nettersheim ist in allen Kommunen mehr als die Hälfte der Befragten bereit, einen höheren Zuschlag zu zahlen. Verbesserungsvorschläge zu den flexiblen Bedienungsformen beziehen sich vor allem auf mehr Flexibilität bei den Taktzeiten und ein erweitertes Fahrtenangebot: vor allem am Abend und am Wochenende sollten die Betriebszeiten ausgeweitet werden. Auch mehr Informationen und Werbung zu diesem Angebot werden häufig eingefordert. Empfehlung (Auszug) Für die Zielgruppe der jungen Erwachsenen sollte der positive Trend zu einer häufigeren ÖV-Nutzung unterstützt und stabilisiert werden, auch um einer Abwanderung zum MIV nach Beendigung der Ausbildung entgegen zu steuern. Dabei kann das Angebot von JobTickets zumindest durch die großen Arbeitsgeber im Kreis Euskirchen ein wichtiger Baustein sein. … Zielgruppe für ein verstärktes ÖV-Marketing sollten die Senioren (60+) sein. Diese Altersgruppe ist heute individuelle Mobilität mit dem Kfz gewohnt, doch zeigt sie sich durchaus auch aufgeschlossen für die Nutzung von Bus und Bahn. Das flexible Angebot im Kreis Euskirchen sollte vereinfacht und weiter auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten werden und in möglichst leicht verständlicher Form stärker beworben werden. Die Ergebnisse zeigen, dass auch in einem ländlichen Kreis wie dem Kreis Euskirchen aufgrund der zu einem Drittel geringen Wegelängen ein ganz erhebliches Potenzial für die Nutzung der nicht motorisierten Verkehrsmittel vorhanden ist. 2.3.3. Demografie-Initiative Kreis Euskirchen Die seit 2007 bestehende Demografie-Initiative des Kreises Euskirchen hat zum Ziel, den demografischen Wandel zu gestalten und trotz der Alterung sowie des Bevölkerungsrückgangs die Region als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten. Zur Strukturierung des Umsetzungsprozesses und zur Fokussierung auf die wichtigsten und dringlichsten Projekte und Maßnahmen wurden sechs zentrale Handlungsfelder identifiziert: 18 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 1. Bildung 2. Integration 3. Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit 4. Wirtschaft und Arbeit 5. Lebensqualität und Infrastruktur 6. Verständnis zwischen den Generationen Das demografische Handlungskonzept wird jährlich fortgeschrieben. Es versteht sich als Kompendium, welches in Teil I einen Strategiebericht sowie eine statistische Datenanalyse und -aufbereitung enthält und in Teil 2 fortlaufend die Umsetzungsmaßnahmen und Projekte beschreibt. Hierbei gibt es sowohl Projekte als auch dauerhafte Maßnahmen, die sich für den Kreis bereits bewährt haben. Der Kreis Euskirchen begreift die Gestaltung des demografischen Wandels als Prozess und als kommunale Daueraufgabe. Dementsprechend ist eine stetige Aktualisierung des gesamten Konzeptes und eine regelmäßige Überprüfung der durchgeführten Projekte integraler Bestandteil der Demografiestrategie. Alle zwei Jahre findet ein großes Demografie-Forum als Beteiligungsplattform im Kreishaus statt. Das Handlungskonzept sowie weitere Informationen zur Initiative sind abrufbar auf der Homepage www.demografie-initiative.de. 2.3.4. Klimaschutzkonzept Das integrierte Kommunale Klimaschutzkonzept des Kreises Euskirchen (IKSK) wurde 2012 fertiggestellt und vom Kreistag beschlossen. Seither befinden sich die darin empfohlenen Maßnahmen sukzessive in der Umsetzung. Dem Maßnahmenkatalog des IKSK liegt eine Bilanzierung der Energieverbräuche und den daraus resultierenden CO2-Emissionen im Jahr 2009 zu Grunde. Der Verkehrsbereich ist mit einem Anteil von 42% der größte Verbrauchssektor im Kreis Euskirchen (ca. 2.271 GWh). Dies entspricht einer Menge von 672.070 Tonnen CO2 als klimarelevante Emissionen aus dem Verkehrssektor. Das „verursacherbezogene“ Bilanzierungsprinzip des IKSK berücksichtigt neben den Energieverbräuchen der Einwohner und Beschäftigten innerhalb der Kreisgrenzen auch jene Verbräuche die z.B. für Pendlerbewegungen aus dem Kreis heraus entstehen. Im Klimaschutzkonzept werden der Einsatz klimaverträglicher Antriebstechnologien (vor allem Elektroantriebe) und die Optimierung der Kapazitätsauslastung im Motorisierten Individualverkehr (carsharing, Fahrgemeinschaften) als wesentliche Handlungsfelder für den Kreis Euskirchen identifiziert. Das kommunale Unternehmen RVK ist im Rahmen des Projektes Null-Emission eine Selbstverpflichtung eingegangen: Spätestens ab 2030 sollen nur noch Fahrzeuge mit 19 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) klimaneutralen Antriebsformen beschafft werden. Je nach Region werden unterschiedliche technologische Schwerpunkte gesetzt. Für den Kreis Euskirchen wird der Betrieb mit Bio-Erdgasbussen getestet. Für den ÖPNV werden im Maßnahmenprogramm des IKSK (insgesamt 50 Maßnahmen) im Bereich Verkehr/Mobilität vor allem folgende Maßnahmen erarbeitet: A 20 (Beratung für ein) Betriebliches Mobilitätsmanagement B 13 Anbindung der Gewerbegebiete im Kreis durch umweltfreundliche Mobilitätsangebote verbessern B 14 Reaktivierung der Bahnstrecke Euskirchen – Düren („Bördebahn“) weiter vorantreiben B 15 Prüfung einer Neukonzeption der flexiblen Bedienelemente für den ländlichen Raum B 16 Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit für umweltfreundliche Mobilität 20 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 3. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur Hinweis: Die nachfolgenden Texte, Tabellen und Abbildungen wurden teilweise aus der vorliegenden Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises (IGVP), entnommen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf die Angabe der Quelle bei dem konkreten Textbestandteil verzichtet. 3.1. Raum- und Siedlungsstruktur Der Kreis Euskirchen liegt im äußersten Süd-Westen von Nordrhein-Westfalen. Im Nordwesten grenzt er an die Städteregion Aachen sowie den Kreis Düren und im Norden an den Rhein-Erft-Kreis an. Östlich verläuft die Grenze zum Rhein-SiegKreis. Die südliche und süd-östliche Kreisgrenze fällt mit der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz zusammen. Hier grenzen der Landkreis Vulkaneifel, der Eifelkreis Bitburg-Prüm und der Kreis Ahrweiler an. Im Südwesten des Kreises Euskirchen verläuft die Grenze zu Belgien. Zum Kreis gehören 11 Städte und Gemeinden mit insgesamt 303 Ortsteilen: - Kreisstadt Euskirchen Städte Mechernich, Bad Münstereifel, Schleiden und Zülpich Gemeinden Weilerswist, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim, Kall, Nettersheim Das Kreisgebiet unterteilt sich in die Naturräume Eifel und Zülpicher Börde/Ville. Der südliche Teil des Kreises Euskirchen liegt in der Mittelgebirgsregion Eifel und nimmt rd. Dreiviertel der Kreisfläche ein. Dieser Bereich ist strukturell schwächer und weist eine niedrigere Einwohnerzahl auf als der Norden. Für die Naherholung und den Tourismus spielt er eine wichtige Rolle. Der Norden des Kreises (Zülpicher Börde/Ville) gehört zur Niederrheinischen Bucht und ist entsprechend topographisch flach ausgeprägt. Dieser Bereich ist im Vergleich zum Süden strukturell stärker entwickelt, weist höhere Einwohnerzahlen auf und verfügt über starke Verflechtungen zu den Oberzentren Köln und Bonn. Der Landesentwicklungsplan legt die so genannte zentralörtliche Gliederung fest und beinhaltet Zielsetzungen zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur. In der zentralörtlichen Gliederung werden den Städten und Gemeinden Funktionen zugewiesen; die Entwicklungsachsen stellen das Grundgefüge der räumlichen Verflechtungen dar. Sie beinhalten die für die Verbindung und Erschließung der Räume und Regionen besonders wichtige Verkehrsinfrastruktur und sind nach ihren Funktionen gegliedert. 21 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 1: Zentralörtliche Gliederung Oberzentrum Köln, Bonn, Aachen Kreisstadt Euskirchen  Mittelzentren  Euskirchen, Mechernich, Schleiden  Grundzentren  Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Weilerswist, Zülpich  Entwicklungsach  Großräumige Achsen von europäischer Bedeutung: sen Köln-Trier (Bundesautobahn und Schienenstrecke) Überregionale Achsen: Düren-Euskirchen (Bundesautobahn und Schienenstrecke) Euskirchen-Bonn (Schienenstrecke) Aachen-Monschau-Schleiden-Mechernich (Bundesstraße) 3.1.1. Siedlungsstruktur Das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung wird stark durch die räumliche Siedlungsstruktur beeinflusst. Die Bevölkerungsverteilung und die Verkehrsachsen des Kreises Euskirchen werden anhand der nachfolgenden Darstellung aus dem IGVP 2003 deutlich: 22 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Abb. 2: Einwohnerdichte und Bevölkerungsverteilung im Kreis Euskirchen Quelle: IGVP für den Kreis Euskirchen 2003 Siedlungsschwerpunkte sind die Kommunen Weilerswist, Euskirchen (einschließlich der Stadtteile), Zülpich, Mechernich, Kall und Schleiden. Streusiedlungsbereiche bestehen in Hellenthal (Reifferscheider Ländchen) und in Bad Münstereifel (Mutscheider Höhenorte, Am Thürne). Folgende Siedlungsachsen können benannt werden: - Siedlungsachse entlang der Eifelbahn (Weilerswist, Euskirchen, Mechernich, Kall) Erfttalachse (Bad Münstereifel, Euskirchen) Schleidener Talachse (Schleiden, Gemünd, Hellenthal). 23 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Die Siedlungsstruktur hat sich seit 2003 wenig verändert. Neue Siedlungsbereiche unterschiedlicher Größe wurden zwar in fast allen Kommunen ausgewiesen. Teilweise handelt es sich hierbei jedoch um Bestandsgebiete. Lediglich in Mechernich, Weilerswist, Euskirchen und Zülpich wurden neue größere Siedlungsbereiche geschaffen. 3.1.2. Gewerbegebiete Die Schwerpunkte von Gewerbe und Industrie sind für die Verkehrsentwicklungsplanung von entscheidender Bedeutung, da sie einen Hinweis auf bedeutende Ziele des Berufsverkehrs geben. Die größte Gewerbe- und Industriefläche weist die Stadt Euskirchen auf, gefolgt von Zülpich, Kall, Mechernich, Weilerswist und Schleiden. In diesen sechs Kommunen befinden sich 78 % der gewerblichen Flächen. Die Konzentration liegt somit hauptsächlich im Nordkreis Euskirchen sowie im Schleidener Tal mit Kall und Schleiden. Neue Gewerbe- und Industrieflächen wurden seit 2003 nur noch in sehr begrenztem Umfang ausgewiesen, z.B. in Mechernich-Obergartzem und -Kommern, in Kall und in Blankenheim (Wald). 3.1.3. Bevölkerung Der Kreis Euskirchen hat eine Fläche von 1.249 km² und eine Einwohnerzahl von 191.165 (Stand 31. Dezember 2015). Mit einer Einwohnerdichte von 153 EW / km² ist der Kreis Euskirchen sehr dünn besiedelt. In der nachfolgenden Abbildung wird die Verteilung von Einwohnern und Fläche je Kommune dargestellt. 24 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 2: Fläche und Bevölkerung (Stand 31. Dezember 2015) Fläche Kommune in km² Einwohner (EW) % v. Kreis absolut % v. Kreis EW/ km² Bad Münstereifel 150,83 12,1% 17.367 9,1% 115,1 Blankenheim 148,62 11,9% 8.471 4,4% 57,0 95,21 7,6% 4.236 2,2% 44,5 Euskirchen 139,49 11,2% 56.769 29,7% 407,0 Hellenthal 137,83 11,0% 8.094 4,2% 58,7 66,07 5,3% 11.229 5,9% 170,0 Mechernich 136,46 10,9% 27.170 14,2% 199,1 Nettersheim 94,35 7,6% 7.469 3,9% 79,2 121,67 9,7% 13.272 6,9% 109,1 57,17 4,6% 16.997 8,9% 297,3 101,03 8,1% 20.091 10,5% 198,9 1248,73 100,0% 191.165 100,0% 153,1 Dahlem Kall Schleiden Weilerswist Zülpich Summe/Anteil Die höchsten Einwohnerdichten weisen neben Euskirchen die Gemeinde Weilerswist und die Städte Mechernich und Zülpich auf. Die niedrigsten Einwohnerdichten sind in Dahlem, Blankenheim und Hellenthal zu verzeichnen. Damit ist ein deutliches Gefälle der Einwohnerdichte im Kreisgebiet von Norden nach Süden vorhanden. Dies ist auch durch die topografischen Einflüsse bedingt. Im Gebiet der Eifel kommt es in Tallagen (Oleftal, Erfttal) zu einer Konzentration der Einwohner, während die Siedlungsstruktur in den Höhengebieten besonders stark durch kleine Ortsteile geprägt ist. Im NVP 2005 wurde zwischen 1995 und 2001 noch ein Bevölkerungszuwachs von insgesamt 4% verzeichnet. Der Bevölkerungszuwachs zwischen 2001 und 2015 lag nur noch bei 0,6%. Diese Entwicklung gestaltete sich je Kommune unterschiedlich. Weilerswist hatte einen Zuwachs von ca. 6%, Hellenthal einen Verlust von ca. 7,5 % zu verzeichnen. 25 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 3: Vergleich der Einwohnerzahlen 2001 und 2015 Einwohner 2001 Einwohner 2015 Veränderung in % 18.153 17.367 -4,3% Blankenheim 9.067 8.471 -6,6% Dahlem 4.409 4.236 -3,9% Euskirchen 53.832 56.769 + 5,5% Hellenthal 8.761 8.094 -7,6% Kall 11.702 11.229 -4,0% Mechernich 26.482 27.170 + 2,6% Nettersheim 7.939 7.469 -5,9% Schleiden 13.993 13.272 -5,2% Weilerswist 16.052 16.997 + 5,9% Zülpich 19.557 20.091 + 2,7% Gesamt 189.947 191.165 + 0,6% Kommune Bad Münstereifel 3.2. Schulstandorte und Schülerzahl Größter Schulstandort im Kreis Euskirchen ist die Stadt. Gymnasialstandorte sind neben Euskirchen die Kommunen Bad Münstereifel, Kall, Mechernich, Schleiden und Zülpich. Die Schullandschaft hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Durch die Einführung der Gesamtschulen in Blankenheim, Euskirchen und Mechernich ergeben sich veränderte Schülerströme. Die Gesamtschule Blankenheim wird zukünftig an den Standorten Blankenheim und Nettersheim beschult. Die Haupt- und Realschulen in Mechernich, Kall und Blankenheim sind auslaufend. In Kall wird es zukünftig im Kernort nur noch das Berufskolleg als weiterführende Schule geben. Die Tab. 4Tab. 4 zeigt die Schülerentwicklung der weiterführenden Schulen zwischen 2002 und 2016 nach Schulstandortkommunen. In der Summe ist die Schülerzahl insgesamt in etwa gleich geblieben (+ 88 Schüler). Durch die Schulformänderungen und Standortveränderungen ergeben sich aber deutliche Unterschiede. In Kall, Mechernich, Weilerswist und Zülpich sind Schülerzuwächse zu verzeichnen. Bei allen anderen Standorten Schülerrückgänge. Dies ist allerdings nur ein Zwischenstand. Durch den sukzessiven Aufbau der Gesamtschulen in Euskirchen, Mechernich und Blankenheim bei gleichzeitiger Reduzierung der Haupt- und Realschulen wird es zukünftig noch weitere Veränderungen geben. 26 Formatiert: Absatz-Standardschriftart Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Der demographische Wandel ist im Kreis Euskirchen bereits spürbar. In den vergangenen Jahren wurden bereits einige Grundschulstandorte geschlossen (z.B. Hellenthal-Udenbreth, Blankenheim-Ripsdorf). Weitere Grundschulstandorte stehen zur Diskussion für eine Schließung. Dementsprechend wird sich auch der Schülerverkehr in den nächsten Jahren weiterhin verändern. In der nachfolgenden Tabelle sind neben den weiterführenden Schulen auch die (Fahr-)Schülerzahlen der Grundschulen in 2016 dargestellt. Vergleichswerte von 2002 liegen hier allerdings nicht vor. Anmerkung: Die in der Tabelle aufgelisteten Fahrschüler sind die Schüler, die nach den Vorgaben der Schülerfahrtkostenverordnung wegen der Distanz zwischen Wohn- und Schulort als freifahrtberechtigt eingestuft werden. In der Praxis sind aufgrund der Definition „gefährlicher Schulweg“ mehr Schüler in den Bussen unterwegs. Bei den Fahrschülern nicht berücksichtigt sind die Schüler, die nichtfreifahrtberechtigt sind, sich aber trotzdem ein SchülerTicket kaufen. 27 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 4: Vergleich Schülerzahlen 2002 und 2016 Standort Bad Münstereifel Schulen 1 Hauptschule, 1 Realschule 2 Gymnasien Grundschulen Blankenheim 1 Gesamtschule 1 Realschule auslaufend Grundschulen Dahlem 1 Förderschule Grundschule Euskirchen 2 Gymnasien 2 Realschulen 1 Gesamtschule 1 Hauptschule 1 Förderschule 1 Berufskolleg Grundschulen Hellenthal 1 Hauptschule Grundschulen Kall 1 Berufskolleg 1 Gymnasium 1 Hauptschule auslaufend Grundschulen Mechernich 1 Gymnasium 1 Gesamtschule 1 Förderschule 1 Haupt- und 1 Realschule auslaufend Grundschulen Nettersheim 1 Hauptschule auslaufend Teilstandort Gesamtschule Blankenheim Grundschulen Schleiden 2 Gymnasien 1 Realschule 1 Förderschule Grundschulen Weilerswist 1 Gesamtschule Grundschulen Zülpich 1 Berufskolleg 1 Gymnasium 1 Realschule 1 Hauptschule 1 Förderschule Grundschulen Summe Weiterführende Schulen Summe Grundschulen Summe alle Schüler Schüler 2002 Schüler 2016 Fahrschüler (2016) 2.370 2.270 1.772 782 541 619 362 485 275 75 187 5.978 172 64 115 3.346 1.720 2.107 250 89 2.289 874 182 38 1.936 1.583 454 1.838 236 751 161 691 103 328 87 2.514 247 2.148 204 1.689 317 1.156 611 2.200 135 904 112 1.510 404 18.926 5.923 24.849 205 12.726 2.781 15.507 139 6.238 243 1.045 1.923 18.838 28 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 3.3. Arbeitsplätze und Pendlerströme 3.3.1. Beschäftigte und Berufspendler Die Entwicklung der Beschäftigung im Kreis Euskirchen wird gemäß der IGVP Kreis Euskirchen in den folgenden Tabellen dargestellt. Tab. 5: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Kreis Euskirchen: Entwicklung 1998 bis 2012 (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit / IT.NRW; eigene Berechnung) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Anzahl 1998 2000 2005 2010 Bad Münstereifel, Stadt 3.531 3.585 3.181 3.057 Blankenheim 1.522 1.536 1.440 1.538 Dahlem 534 555 484 411 Euskirchen, Stadt 17.339 17.786 17.165 18.996 Hellenthal 2.148 2.223 2.204 2.239 Kall 2.685 2.954 2.941 2.849 Mechernich, Stadt 5.436 5.627 5.513 6.015 Nettersheim 1.343 1.273 1.262 1.205 Schleiden, Stadt 3.456 3.390 3.102 3.339 Weilerswist 2.787 2.985 2.531 2.879 Zülpich, Stadt 4.171 4.395 4.043 4.600 Euskirchen, Kreis 44.952 46.309 43.866 47.128 Köln, Regierungsbezirk 1.357.722 1.420.957 1.352.446 1.433.013 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Index: 1998 = 100 1998 2000 2005 2010 Bad Münstereifel, Stadt 100 102 90 87 Blankenheim 100 101 95 101 Dahlem 100 104 91 77 Euskirchen, Stadt 100 103 99 110 Hellenthal 100 103 103 104 Kall 100 110 110 106 Mechernich, Stadt 100 104 101 111 Nettersheim 100 95 94 90 Schleiden, Stadt 100 98 90 97 Weilerswist 100 107 91 103 Zülpich, Stadt 100 105 97 110 Euskirchen, Kreis 100 103 98 105 Köln, Regierungsbezirk 100 105 100 106 2012 3.109 1.685 424 19.529 2.401 2.912 6.373 1.235 3.273 3.630 4.952 49.523 1.496.763 2012 88 111 79 113 112 108 117 92 95 130 119 110 110 Die Beschäftigtenentwicklung zeigt zwischen 1998 und 2010 sehr unterschiedliche Ausprägungen. Die jüngste Entwicklung (seit 2010) verlief in allen Kommunen außer in Schleiden positiv. Bezieht man – wie in der Pendlerrechnung NRW – auch die geringfügig Beschäftigen, Beamten und Selbstständigen mit ein, so ergibt sich eine deutlich 29 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) höhere Beschäftigung. Nur 60 % der Beschäftigten sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die folgende Tabelle zeigt das Berufspendleraufkommen je Kommune für das Jahr 2012. Die sich daraus ergebenden Beschäftigtenzahlen sind aufgrund der unterschiedlichen Quellen nicht mit denen der oberen Tabelle vergleichbar. Tab. 6: Berufspendlerzahlen im Kreis Euskirchen 2012 (Quelle: IT.NRW – Pendlerrechnung NRW; eigene Berechnung) Binnenpendler Einpendler Auspendler Pendlerüberschuss Erwerbstätige Beschäftigte Bad Münstereifel 2.872 2.328 5.603 -3.275 8.475 5.200 Blankenheim 1.224 1.416 2.664 -1.248 3.888 2.640 484 333 1.518 -1.185 2.002 817 12.797 15.708 14.335 1.373 27.132 28.505 Hellenthal 1.557 1.666 2.318 -652 3.875 3.223 Kall 1.907 2.899 3.818 -919 5.725 4.806 Mechernich 4.672 5.235 8.786 -3.551 13.458 9.907 Dahlem Euskirchen Nettersheim 1.041 959 2.829 -1.870 3.870 2.000 Schleiden 2.727 2.665 3.776 -1.111 6.503 5.392 Weilerswist 2.032 3.201 6.306 -3.105 8.338 5.233 Zülpich 3.391 4.055 6.645 -2.590 10.036 7.446 Summe 34.704 40.465 58.598 -18.133 93.302 75.169 Die Kommunen im Kreis Euskirchen sind Auspendlerkommunen, denn die Zahl der Auspendler übersteigt die Zahl der Einpendler. Einzige Ausnahme ist die Stadt Euskirchen, die einen Einpendlerüberschuss aufweist. Im Kreisdurchschnitt beträgt die Auspendlerquote 63 %, was bedeutet, dass 63 % der Erwerbstätigen in eine andere Gemeinde (innerhalb oder außerhalb des Kreises) auspendeln. Im landesweiten Durchschnitt liegt diese Quote bei 49 %. Das Spektrum reicht von 53 % in Euskirchen bis zu 76 % in Dahlem und Weilerswist. Die Einpendlerquote beträgt im Kreisdurchschnitt 54 % – das heißt, 54 % der Beschäftigten kommen aus einer anderen Gemeinde (innerhalb oder außerhalb des Kreises). Im landesweiten Durchschnitt liegt diese Quote bei 50 %. Bei den Kommunen reicht das Spektrum von 41 % in Dahlem bis zu 61 % in Weilerswist, dicht gefolgt von Kall mit 60 %. 30 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 7: Quellen und Ziele der die Kreisgrenze überschreitenden Berufspendler im Kreis Euskirchen (Stand: 2012) (Quelle: IT.NRW) Berufseinpendler Berufsauspendler Anteil Anteil Bonn, krfr. Stadt 1.010 6% 3.867 11% Köln, krfr. Stadt 1.879 11% 9.838 28% 68 0% 208 1% 824 5% 1.564 4% Düren, Kreis 2.416 14% 2.052 6% Rhein-Erft-Kreis 2.381 14% 6.493 19% 120 1% 126 0% 23 0% 56 0% 125 1% 232 1% Leverkusen, krfr. Stadt Städteregion Aachen Heinsberg, Kreis Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis Köln, Regierungsbezirk sonstige Berufspendler über die Kreisgrenzen insgesamt 2.859 17% 4.186 12% 11.705 70% 28.622 82% 5.086 30% 6.302 18% 16.791 100% 22% 34.924 100% 37% Pendler zwischen den Kommunen des Kreises Euskirchen 23.674 31% 23.674 25% Innergemeindliche Pendler 34.704 46% 34.704 37% 100% 93.302 Pendler insgesamt 75.169 1) 2) 100% 1) entspricht den Beschäftigten am Arbeitsort 2) entspricht den Erwerbstätigen am Wohnort Betrachtet man die Berufspendler, die die Kreisgrenze überschreiten, so wird der Auspendlerüberschuss sehr deutlich. Knapp 35.000 Werktätige verlassen den Kreis auf dem Weg zur Arbeit, während nur etwa 17.000 Menschen, also etwa die Hälfte, in den Kreis einpendeln. Von den über 93.000 Erwerbstätigen mit Wohnsitz im Kreis Euskirchen pendeln 37 % über die Kreisgrenze aus, weitere 25 % pendeln in eine andere Kommune des Kreises aus, und die restlichen 37 % haben ihren Arbeitsort in der Wohnortgemeinde. Das bedeutendste Ziel der Auspendler über die Kreisgrenze ist Köln (28 %), gefolgt vom Rhein-Erft-Kreis (19%), dem Rhein-Sieg-Kreis (12 %) und der Stadt Bonn (11 %). Unter den sonstigen Zielen – außerhalb des Regierungsbezirks Köln – sind Rheinland-Pfalz mit 6 % und der Regierungsbezirk Düsseldorf mit 3 % bedeutend. Bei den Einpendlern in den Kreis Euskirchen dominiert als Quelle der Rhein-SiegKreis (17 %), gefolgt vom Kreis Düren und dem Rhein-Erft-Kreis mit jeweils 14 %. 11 % der Einpendler kommen aus Köln, weitere 6 % aus Bonn. Unter den sonstigen Quellen – außerhalb des Regierungsbezirks Köln – sind Rheinland-Pfalz mit 13 % und der Regierungsbezirk Düsseldorf mit 2 % bedeutend. 31 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 3.4. Freizeit-, Naherholung- und Tourismus Aufgrund seiner naturräumlichen Gegebenheiten und der Nähe zu großen Ballungsräumen besitzt der Kreis Euskirchen eine hohe Bedeutung im Tages- und Kurzurlaubstourismus. Hauptquellmärkte sind das Land NRW und der Beneluxraum. Saisonschwerpunkte in der Nordeifel sind Frühjahr, Sommer und Herbst. Wichtigste Aktivitäten sind Wandern und Radwandern, die als Naturerlebnisangebote vermarktet werden. Der Nationalpark Eifel, der Eifelsteig und das Radwegenetz des Fahrradfreundlichen Kreises Euskirchen bieten hierzu ideale Möglichkeiten. In den letzten Jahren wurden in diesem Segment zahlreiche Projekte umgesetzt und Produkte geschaffen, die von der kreisweit agierenden Tourismusorganisation Nordeifel Tourismus GmbH vermarktet werden. Als touristisch ergänzendes und mit dem Naturerlebnis kombinierbares Angebot kann die Fülle an Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen betrachtet werden. Auf engem Raum bieten zahlreiche kulturell interessante Orte die Möglichkeit, eine Bandbreite ausgehend von der Römerzeit über das Mittelalter und die Zeit der Industrialisierung bis in die Kriegs- und Nachkriegszeiten zu erleben. Prestigeprojekt und zukünftiger Besuchermagnet ist das neue Forum Vogelsang IP mit zwei Ausstellungen, Besucherzentrum und Gastronomie. Mit diesem touristischen Gesamtpotenzial und dem Angebot der Akteure werden insbesondere die Zielgruppen Familien mit Kindern, erwachsene Paare und aktive „best ager“ angesprochen. Durch den Nationalpark Eifel ist in der gesamten Nationalparkregion das Publikum angestiegen, das großen Wert auf natur- und umweltbewusstes und nachhaltiges Reisen (ÖPNV) legt. In Bezug auf den touristischen ÖPNV wurden in den letzten Jahren 19 Rad- und Wanderbahnhöfe eingerichtet und die GästeCard eingeführt. Touristisch interessante ÖPNV-Verbindungen wurden zudem bewusst im Rahmen der Produktentwicklung und bei der Vermarktung berücksichtigt. Ab dem 14. April 2017 beginnt der Betrieb des „Eifelsteig-Wanderbus“ als Pilotprojekt. Im Mai 2017 starten zudem die Befragungen zur Erarbeitung eines touristischen ÖPNV-Konzeptes. Welche wirtschaftliche Bedeutung die Tourismusbranche für die Region hat, beleuchtet ein Gutachten, das vom Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Institut für Fremdenverkehr München (dwif) im Auftrag des Kreises Euskirchen erstellt worden ist. Die Analyse, die sich auf Werte aus dem Jahr 2014 bezieht, untermauert deutlich die Position der Region als Tagesausflugs- und Kurzurlaubsdestination. Demnach stehen 1,26 Mio. Übernachtungen in 2014 in sämtlichen Betrieben von der Ferienwohnung bis zum 4-Sterne-Hotel rund 7,4 Mio. Tagesausflüglern gegenüber. Vom Tourismus profitieren dem Gutachten zufolge das Gastronomie- und Beherbergungswesen mit 118,3 Mio. € (45,1 %), der Einzelhandel mit 96,4 Mio. € 32 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) (36,7 %) und sonstige Dienstleistungen mit 47,8 Mio. € (18, 2 %). Insgesamt ergibt sich durch Tages- und Übernachtungsgäste ein Bruttoumsatz von 262,5 Mio. € pro Jahr. Weitere wirtschaftliche Effekte für die Region ergeben sich durch die Ableitung des Bruttoumsatzes. So wird durch die Ausgaben der Gäste eine Mehrwertsteuer in Höhe von 29,7 Mio. € erzielt. Der Nationalpark Eifel hat in seinem Abschlussbericht zum Sozioökonomischen Monitoring 2014-2015 dargelegt, dass sich der durch die Besucher des Nationalparks verursachte Bruttoumsatz 2014/2015 im Vergleich zum Basisjahr 2007 verdreifacht, das Vollzeitbeschäftigungsäquivalent verzweieinhalb-facht und sich die Besucherzahl auf 870.000 Menschen verdoppelt hat. Die Ausgaben der angereisten Tagesgäste lagen 2014/2015 bei 20,50 Euro, die Übernachtungsgäste gaben pro Tag durchschnittlich 76,76 Euro aus. Die nachfolgende Statistik veranschaulicht das Angebot an Übernachtungsbetrieben mit mehr als 10 Betten im Kreis Euskirchen (Dezember 2015). Tab. 8: Angebot an Übernachtungsbetrieben im Kreis Euskirchen Verwaltungsbezirk Betriebe Betten Stellplätze auf Mittlere Auslastung Campingplätzen der angebotenen Betten im insgesamt geöffnete Insgesamt angebotene Kreis Euskirchen 157 144 6 161 5 647 Bad Münstereifel 24 22 829 761 Blankenheim 21 19 669 644 Dahlem 15 13 1 038 1 026 Euskirchen 13 13 575 Hellenthal 25 22 Kall 12 12 Mechernich 8 Nettersheim Schleiden Insgesamt 958 angebotene Berichtszeitraum (in %) 896 36,1 26 26 34,0 385 385 32,2 82 62 39,2 575 – – 37,0 576 407 148 136 24,5 406 406 – – 35,4 8 169 169 – – . 12 12 627 627 110 110 56,6 19 16 1 113 888 180 150 29,2 Weilerswist 2 2 28 28 – – . Zülpich 6 5 131 116 27 27 54,0 (Quelle: Nordeifel Tourismus GmbH 2016) Freizeitziele außerhalb des Kreisgebietes sind das Ahrtal, die Vulkaneifel, das Siebengebirge, der Rursee, die Stadt Monschau und das Hohe Venn sowie der Nürburgring und das Phantasialand in Brühl. Darüber hinaus gibt es einen Schwerpunkt an Freizeit- und Kultureinrichtungen im Aachen-/Köln-/Bonner Raum, die ebenfalls von Bedeutung für das Kreisgebiet sind. 33 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 9: Auswahl ÖPNV-relevanter Freizeiteinrichtungen Stadt/ Gemeinde Ziel Bad Münstereifel Historische Altstadt Outlet Center Radioteleskop Effelsberg Wintersport- und Wandergebiet Michelsberg Römische Kalkbrennerei Iversheim Apothekenmuseum Blankenheim Historischer Ortskern Freilinger See Eifelmuseum und Römerstraßen Informationszentrum Naturschutzgebiet Lampertstal Dahlem Burgort Kronenburg Kronenburger See Feriendorf Kronenburger See Flugplatz Dahlemer Binz Euskirchen Stadtmuseum LVR Industriemuseum Tuchfabrik Müller Steinbachtalsperre Badewelt Euskirchen Hellenthal Besucherbergwerk „Grube Wohlfahrt“ Ardenner Cultur Boulevard Burg Reifferscheid Greifvogelstation und Wildfreigehege Hellenthal Oleftalsperre Wintersportorte Hollerath/Udenbreth Kall Salvatorianer Kloster Steinfeld Dokumentationszentrum ehemaliger Ausweichsitz der Landesregierung NRW in Urft Mechernich LVR Freilichtmuseum Kommern Bergbaumuseum und Besucherbergwerk „Grube Günnersdorf“ Burg Satzvey Ortskern Kommern 34 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Stadt/ Gemeinde Ziel Hochwildpark Rheinland Mechernich Sommerrodelbahn Bruder Klaus Kapelle Nettersheim Naturzentrum Eifel Römische Tempelanlage Pesch Archäologischer Landschaftspark Schleiden Nationalpark-Tor Gemünd Gemünd Kurzentrum und Kurpark Urftsee Nationalpark Eifel, Vogelsang IP Weilerswist Swister Turm Zülpich Römerthermen Zülpich Gartenschaupark Als touristisches Angebot gilt auch der Betrieb der Oleftalbahn, die saisonal an Sonnund Feiertagen zwischen Kall, Schleiden und Hellenthal verkehrt. Darüber hinaus bestehen folgende kommunenübergreifende Wanderrouten und Radrouten, die eine ÖPNV-Relevanz aufweisen: - Eifelsteig Römerkanalwanderweg Burgenroute Ahrtalradweg Erftradweg Eifel-Höhen-Route 35 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 4. ÖPNV-Strukturen 4.1. Organisation des ÖPNV/SPNV Das ÖPNV-Gesetz NRW bestimmt in § 3 die Kreise und kreisfreien Städte zu Aufgabenträgern des ÖPNV, die die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV in dem entsprechenden Nahverkehrsraum übernehmen. Im Kreis Euskirchen sind dies die Betriebsformen Bus, TaxiBusPlus und (teilweise noch) AnrufSammeltaxi. Aufgabenträger kraft Gesetz sind außerdem die kreisangehörigen Städte, die Eigentümer eines Verkehrsunternehmens sind. Im Kreisgebiet Euskirchen trifft dies auf die Stadt Euskirchen zu, die die Stadtbusgesellschaft Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) betreibt. Sämtliche Linien der SVE werden in der Zuständigkeit der Stadt Euskirchen geplant. Die Stadt Euskirchen hat hierzu mit Beschluss vom 15.12.2015 einen eigenen NVP aufgestellt. Eine Finanzierung dieser Stadtbuslinien über die ÖPNV-Umlage des Kreises erfolgt nicht. Im vorliegenden NVP wird auf diese Linien nicht detailliert eingegangen, sondern auf den NVP der Stadt Euskirchen verwiesen. Der NVP kann im Internet eingesehen werden. (http://www.euskirchen.de/fileadmin/user_upload/stadtinfo/nahverkehrsplan.pdf). Im Kreis Euskirchen besteht die Besonderheit, dass der Kreis Euskirchen nicht nur Aufgabenträger ist, sondern gleichzeitig auch noch als Inhaberin von ASTGenehmigungen selbst als Verkehrsunternehmen tätig ist. Zudem hält der Kreis Euskirchen teilweise im TaxiBus-Verkehr Gemeinschaftskonzessionen mit der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK). Da die Regionallinien in Aufgabenträgerschaft des Kreises Euskirchen teilweise auch das Stadtgebiet Euskirchen tangieren, erfolgt eine stetige Abstimmung zwischen beiden Aufgabenträgern. Zu dem NVP des Kreises hat die Stadt Euskirchen ihr Einvernehmen erteilt. Für grenzüberschreitende Linien zu benachbarten Aufgabenträgern erfolgt in der Regel eine Abstimmung zwischen beiden Aufgabenträgern, wer die Aufgabenträgerschaft übernimmt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass geregelt werden muss, welcher der Aufgabenträger die Linie in einem Vergabeverfahren berücksichtigt. Bei der Prüfung, welche Linie welchem Aufgabenträger am sinnvollsten zugerechnet werden sollte, ist u.a. von Bedeutung bei welchem Aufgabenträger das größere Verkehrsinteresse besteht, wo der überwiegende Teil der Kilometerleistung erbracht wird und ggf. wie die Linie betrieblich eingebunden ist (Wirtschaftlichkeit). Mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft an einen benachbarten Aufgabenträger ist in der Regel auch der Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung verbunden. 36 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Kommt keine Einigung zustande, kann ein „Brechen“ der Linie an der Kreisgrenze oder an einem anderen festzulegenden Ort notwendig werden; die Aufgabenträger behalten in diesem Fall die Zuständigkeit für einen Teilabschnitt der Linie. Nachfolgende Linien verkehren nur innerhalb des Kreises Euskirchen und sind somit dem Aufgabenträger Kreis Euskirchen zugeordnet: Tab. 10: Linien in Aufgabenträgerschaft des Kreises Euskirchen Linie Genehmigungsinhaber Verbindung SB82 RVK Kall - Gemünd - Vogelsang 760 RVK Schülerverkehr Blankenheim 761 RVK Schülerverkehr Bad Münstereifel 762 RVK Schülerverkehr Dahlem 763 RVK Schülerverkehr Hellenthal 764 RVK Schülerverkehr Kall 765 RVK Schülerverkehr Nettersheim 766 RVK Schülerverkehr Schleiden 767 RVK Schülerverkehr Berufskolleg Eifel in Kall 768 RVK Schülerverkehr Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld 769 RVK Schülerverkehr Weilerswist 770 RVK Saisonverkehr Wanderbus Eifelsteig 801 RVK Euskirchen - Kreuzweingarten - Arloff - Iversheim - Bad Münstereifel 805 RVK / Kreis EU Kall - Dottel 808 RVK Euskirchen - Kommern - Mechernich - Kall 809 RVK Antweiler - Lessenich - Mechernich 810 RVK Euskirchen - Schwerfen 811 RVK / Bank-Reisen Mechernich - Schwerfen - Sinzenich - Mülheim (Zülpich) 816 RVK / Kreis EU Schleiden - Broich - Wintzen 819 RVK Bad Münstereifel - Schönau - Mahlberg - Mutscheid – Sasserath Rupperath 820 RVK Buir - Nettersheim – Marmagen 821 RVK Bad Münstereifel – Nettersheim 823 RVK Weilerswist – Groß-Vernich – Lommersum – Bodenheim 824 RVK Blankenheim – Tondorf – Holzmülheim – Bouderath – Bad Münstereifel 825 RVK Tondorf – Rohr – Lindweiler – Lommersdorf 826 Schäfer-Reisen Kall – Mechernich 37 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Linie Genehmigungsinhaber Verbindung 827 Schäfer-Reisen Zingsheim – Eiserfey – Mechernich 829 RVK Kall – Gemünd – Blumenthal – Hellenthal 830 RVK Zingsheim – Weyer – Eiserfey – Mechernich 831 RVK Kall – Gemünd – Dreiborn 832 RVK Blankenheim (Wald) – Blankenheim – Ahrdorf 833 RVK Blankenheim – Oberahreck – Ripsdorf – Dollendorf/Waldorf 834 RVK Dahlem – Baasem – Berk 835 RVK Blankenheim (Wald) – Marmagen – Kall – Schleiden 836 RVK Hellenthal - Bronsfeld – Dreiborn – Schleiden 837 RVK Hellenthal - Reifferscheid – Manscheid – Hecken 838 RVK Hellenthal – Reifferscheid – Sieberath – Rescheid – Schnorrenberg 839 RVK Hellenthal – Hollerath – Ramscheid – Udenbreth – Losheim 867 Schäfer-Reisen Satzvey – Antweiler – Mechernich 868 Schäfer-Reisen Satzvey – Firmenich – Mechernich 879 RVK / Kreis EU Hellenthal – Wollenberg 885 RVK Manscheid – Benenberg – Sistig – Rinnen - Kall 886 RVK Marmagen- Kall 887 RVK Bad Münstereifel – Iversheim – Mechernich 888 RVK Mechernich – Roggendorf – Eiks – Floisdorf – Kommern 889 Kreis Euskirchen AST- Mechernich – Ortsteile 891 RVK Zingsheim – Kall – Golbach - Broich 892 Kreis Euskirchen AST- Zülpich - Ortsteile 893 Schäfer-Reisen Kommern - Mechernich 894 Schäfer-Reisen Mechernich - Freilichtmuseum 895 RVK / Kreis EU Wolfgarten - Gemünd - Urftsee 896 Schäfer-Reisen Berg - Mechernich 897 Schäfer-Reisen Voißel - Mechernich 898 Schäfer-Reisen Wallenthal - Kalenberg - Mechernich 899 Schäfer-Reisen Weyer - Satzvey Die grenzüberschreitenden Linien werden aus Sicht des Kreises Euskirchen über bereits bestehende Beschlüsse bzw. die Kilometerleistung wie folgt zugeordnet: 38 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 11: Zuordnung der grenzüberschreitenden Linien (Ist – Zustand) Linie Genehmigungsinhaber Verbindung Aufgabenträger SB98 RVE Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren Kreis Düren SB63 ASEAG Aachen – Simmerath – Vogelsang – (Schleiden) StädteRegion Aachen 208 DKB Düren - Nörvenich - Müddersheim - Zülpich Kreis Düren 218 DKB Embken - Juntersdorf - Geich - Zülpich Kreis Düren 231 RVE Schleiden - Gemünd - Heimbach - Düren Kreis Düren 233 RVE Zülpich - Eppenich - Wollersheim - Nideggen Kreis Düren 298 RVE Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren Kreis Düren 802 RVK Euskirchen - Palmersheim - Kurtenberg Wald Kreis Euskirchen 806 RVK EU - Dom Esch - Müggenhausen Heimerzheim Kreis Euskirchen 807 REVG, RVK Euskirchen - Mülheim - Lechenich Kreis Euskirchen/ Rhein-Erft-Kreis (noch abzustimmen) 815 RVK Saisonverkehr Kall - Gemünd - Monschau Kreis Euskirchen 822 RVK BAM – Schönau – Ohlerath - Wershofen Kreis Euskirchen 828 RVK BAM - Effelsberg - Houverath - Sürst Hardt Kreis Euskirchen 842 RVK Euskirchen - Kuchenheim - Odendorf Rheinbach Rhein-Sieg-Kreis 869 SVE Euskirchen - Lommersum Stadt Euskirchen 974 REVG, RVK Schülerverkehr Erftstadt Rhein-Erft-Kreis 979 REVG, RVK Hürth - Heide - Liblar - Weiler i.d.E. - Zülpich Rhein-Erft-Kreis 984 RVK Swistal/Erftstadt/Zülpich - Weilerswist Kreis Euskirchen 985 REVG, RVK Euskirchen - Derkum – Groß Vernich Weilerswist - Brühl Kreis Euskirchen 986 RVK Heimerzheim - Müggenhausen – Metternich Kreis Euskirchen Weilerswist Zu den grenzüberschreitenden Linien gibt es folgendes zu beachten: Linie SB63: Der Kreistag Euskirchen hat am 24.06.2015 beschlossen, die Federführung der Aufgabenträgerschaft für diese Linie auf die StädteRegion Aachen zu übertragen. Für diese Linie muss zwischen der StädteRegion Aachen, der Stadt Aachen und dem Kreis Euskirchen eine Finanzierungsvereinbarung getroffen werden. 39 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Linien 807, 974, 979, 984, 985: Für diese Linien sind in der Tabelle die Zuordnungen entsprechend der Kilometerleistung dargestellt. Im Rahmen der Stellungnahme zum NVP Rhein-Erft-Kreis wurde aber folgendes festgelegt: „Rechtzeitig vor einer Beauftragung sind mit dem Kreis Euskirchen verbindliche Regelungen über den Umfang des „vorhandenen Verkehrsnetzes“ des Rhein-Erft-Kreises zu treffen. Zudem sind Finanzierungsregelungen zu vereinbaren. Grenzüberschreitende Linien zum Kreis Euskirchen dürfen nicht ohne Zustimmung des Kreises Euskirchen dem Verkehrsnetz des Rhein-Erft-Kreises zugeschieden werden, sondern es muss eine Zuordnung der grenzüberschreitenden Linien unter Berücksichtigung des Verkehrsleistungsumfangs und der Verkehrsbedeutung zu jeweils einem Aufgabenträger vorgenommen werden. Alternativ sollen Möglichkeiten einer Beauftragung in gemeinsamer Verantwortung geprüft werden. Eine Teilung der Linien ist aus Sicht des Kreises Euskirchen nicht anzustreben.“ Linie 842: Anhand der Kilometerleistung ist die Linie 842 dem Rhein-Sieg-Kreis zuzuordnen. Zu dieser Linie bestehen aber noch Veränderungsplanungen, die derzeit in Bearbeitung sind (vgl. Kap. 11.4.2). Ggf. wird diese Linie zukünftig eingestellt. Linie 869: Derzeit liegt die Aufgabenträgerschaft bei der Stadt Euskirchen. Es wird angestrebt, die Aufgabenträgerschaft zukünftig auf den Kreis Euskirchen zu übertragen (vgl. Kap. 11.3.2). Linien SB98, 208, 218, 231, 233, 298: Der Kreistag Euskirchen hat am 24.06.2015 beschlossen, die Federführung der Aufgabenträgerschaft für diese Linien auf den Kreis Düren zu übertragen. Für diese Linien muss zwischen den Kreisen Düren und Euskirchen noch eine Finanzierungsvereinbarung getroffen werden. SPNV Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergibt sich die Zuständigkeit des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (ZV NVR). Dieser plant, organisiert und finanziert das Nahverkehrsangebot auf der Schiene bestehend aus RE-, RB- und SBahn-Leistung für den gesamten Kooperationsraum und erstellt den entsprechenden SPNV-Nahverkehrsplan. Der vormals für den SPNV zuständige Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) ist neben dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) Trägerzweckverband des ZV NVR. Dem VRS obliegen u.a. die Tarifgestaltung, die Einnahmeaufteilung sowie die Fahrgastinformation im Kooperationsraum Rhein-Sieg. 40 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 4.2. Verkehrsunternehmen und Konzessionen (aktualisiert) Folgende Unternehmen betreiben Buslinien im Kreisgebiet und verfügen über entsprechende Konzessionen: ASEAG, Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG DB Rheinlandbus; Regionalverkehr Euregio Rhein-Maas GmbH (RVE) Dürener Kreisbahn GmbH (DKB) Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) Schäfer Reisen, Mechernich Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) Kreis Euskirchen Verkehrsunternehmen Bank-Reisen (Inhaber von Gemeinschaftskonzessionen) In der nachfolgenden Tabelle sind die jeweiligen Linien sowie die entsprechenden Konzessionslaufzeiten aufgeführt. Die StadtBus-Linien der SVE sind nicht dargestellt, da diese nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Euskirchen fallen. Weitere Details ergeben sich aus den Liniensteckbriefen, die als Anlage 2 beigefügt sind. Tab. 12: Konzessionslaufzeiten der Linien Linie Betreiber Verbindung Laufzeiten SB63 ASEAG Aachen – Simmerath – Vogelsang – Gemünd - Schleiden 31.12.2017 208 DKB Düren - Nörvenich - Müddersheim - Zülpich 31.12.2017 218 DKB Embken - Juntersdorf - Füssenich - Geich - Zülpich 30.06.2019 231 RVE Schleiden - Gemünd - Heimbach - Düren 31.12.2017 233 RVE Zülpich - Eppenich - Nideggen - Wollersheim - Nideggen 31.12.2017 298 RVE Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren 31.12.2017 760 RVK Schülerverkehr Blankenheim 31.12.2017 761 RVK Schülerverkehr Bad Münstereifel 31.12.2017 762 RVK Schülerverkehr Dahlem 31.12.2017 763 RVK Schülerverkehr Hellenthal 31.12.2017 764 RVK Schülerverkehr Kall 31.12.2017 765 RVK Schülerverkehr Nettersheim 31.12.2017 766 RVK Schülerverkehr Schleiden 31.12.2017 767 RVK Schülerverkehr Berufskolleg Eifel in Kall 31.12.2017 768 RVK Schülerverkehr Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld 31.12.2017 41 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Linie Betreiber Verbindung Laufzeiten 769 RVK Schülerverkehr Weilerswist 31.12.2017 770 RVK Saisonverkehr Wanderbus Eifelsteig jährlich 801 RVK Euskirchen - Kreuzweingarten - Arloff - Iversheim - BAM 31.12.2017 802 RVK Euskirchen - Palmersheim - Kurtenberg - Wald 31.12.2017 805 RVK/Kreis Eu Kall - Dottel 08.12.2018 806 RVK Euskirchen - Dom Esch - Ollheim - Müggenhausen - Heimerzheim 31.12.2017 807 REVG, RVK Euskirchen – Zülpich - Erftstadt 31.12.2017 808 RVK Euskirchen - Kommern - Mechernich - Kall 31.12.2017 809 RVK Antweiler - Lessenich - Mechernich 31.12.2017 810 RVK EU - Schwerfen 31.12.2017 811 RVK/Bank Mechernich - Schwerfen - Sinzenich - Mülheim (Zülpich) 30.11.2017 815 RVK Kall- Gemünd - Monschau jährlich 816 Kreis Eu/RVK Schleiden - Broich - Wintzen 08.12.2018 819 RVK BAM - Schönau - Mahlberg - Mutscheid - Sasserath - Rupperath 31.12.2017 820 RVK Buir - Nettersheim - Marmagen 31.12.2017 821 RVK Bad Münstereifel - Nettersheim 31.12.2017 822 RVK Bad Münstereifel - Schönau - Mutscheid - Ohlerath 31.12.2017 823 RVK Weilerswist - Groß-Vernich - Lommersum - Bodenheim 31.12.2017 824 RVK Blankenheim - Tondorf - Holzmülheim - Bouderath - BAM 31.12.2017 825 RVK Tondorf - Rohr - Lindweiler - Lommersdorf 31.12.2017 826 Schäfer Kall - Mechernich 31.08.2023 827 Schäfer Zingsheim - Eiserfey - Mechernich 31.08.2023 828 RVK Bad Münstereifel - Effelsberg - Houverath - Sürst Hardt 31.12.2017 829 RVK Kall - Gemünd - Blumenthal - Hellenthal 31.12.2017 830 RVK Zingsheim - Weyer - Eiserfey - Mechernich 31.12.2017 831 RVK Kall - Gemünd - Dreiborn 31.12.2017 832 RVK Blankenheim (Wald) – Blankenheim - Ahrdorf 31.12.2017 833 RVK Blankenheim - Oberahreck - Ripsdorf - Dollendorf/Waldorf 31.12.2017 834 RVK Dahlem - Baasem - Berk 31.12.2017 835 RVK Blankenheim (Wald) - Marmagen - Kall - Schleiden 31.12.2017 836 RVK Hellenthal - Bronsfeld - Dreiborn - Schleiden 31.12.2017 837 RVK Hellenthal – Blumenthal - Reifferscheid - Manscheid – Hecken 31.12.2017 838 RVK Hellenthal - Reifferscheid - Sieberath - Rescheid - Schnorrenberg 31.12.2017 839 RVK Hellenthal - Hollerath - Ramscheid - Udenbreth – Losheim 31.12.2017 842 RVK Euskirchen - Kuchenheim - Odendorf - Rheinbach 31.12.2017 867 Schäfer Satzvey - Antweiler - Mechernich 31.08.2023 42 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Linie Betreiber Verbindung Laufzeiten 868 Schäfer Satzvey - Firmenich - Mechernich 31.08.2023 879 Kreis Eu/RVK Hellenthal - Wollenberg 08.12.2018 885 RVK Manscheid – Benenberg – Sistig – Rinnen - Kall 08.12.2018 886 RVK Marmagen- Kall 08.12.2018 887 RVK Bad Münstereifel - Iversheim - Mechernich 31.12.2018 888 RVK Mechernich - Roggendorf - Eiks - Floisdorf - Kommern 31.12.2018 889 Kreis Eu Mechernich - Ortsteile 30.09.2025 891 RVK Zingsheim – Kall – Golbach - Broich 08.12.2018 892 Kreis Eu Zülpich - Ortsteile 28.02.2025 893 Schäfer Kommern - Mechernich 31.08.2023 894 Schäfer Mechernich - Freilichtmuseum 10.11.2019 895 Kreis Eu/RVK Wolfgarten - Gemünd - Urftsee 08.12.2018 896 Schäfer Berg - Mechernich 31.08.2023 897 Schäfer Voißel - Mechernich 31.08.2023 898 Schäfer Wallenthal - Kalenberg - Mechernich 31.08.2023 899 Schäfer Weyer - Satzvey 31.08.2023 974 REVG, RVK Schülerverkehr Erftstadt 31.12.2017 979 REVG, RVK Hürth - Heide - Liblar - Weiler i.d.E. - Zülpich 31.12.2017 984 RVK Swistal/Erftstadt/Zülpich - Friesheim - Weilerswist 31.12.2017 985 REVG, RVK Euskirchen - Derkum - Groß Vernich - Weilerswist - Brühl 31.12.2017 986 RVK Heimerzheim - Müggenhausen - Metternich - Weilerswist 31.12.2017 SB82 RVK Kall - Gemünd - Vogelsang 31.12.2017 SB98 RVE Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren 31.12.2017 4.3. Betrauung der RVK Mit Beschluss vom 10.12.2008 hat der Kreistag auf der Basis der vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Kriterien die Betrauung der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen beschlossen. Die Vereinbarung trat zum 01.01.2009 in Kraft und endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018. Mit Beschluss vom 14.12.2016 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen mit der RVK zu führen, mit dem Ziel der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) an die RVK als internen Betreiber über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im ÖPNV ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018. 43 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 4.4. Eigenwirtschaftliche Verkehre Das Verkehrsunternehmen Schäfer Reisen, Mechernich, ist fast ausschließlich auf dem Stadtgebiet Mechernich tätig; eine dem Schülerverkehr dienende Linien berührt das Gebiet der Gemeinden Kall und Nettersheim. Sämtliche Linien des Unternehmens werden eigenwirtschaftlich betrieben, d.h. ohne eine Betrauung durch den Kreis Euskirchen. Die Fa. Schäfer Reisen erhält durch den Kreis Euskirchen lediglich einen Ausgleich aufgrund von § 11 a ÖPNVG NRW(Ausbildungsverkehrspauschale). 4.5. AVV-Linien Die Linie SB63 aus Richtung der Städteregion Aachen und die Linien (Linien 208, 218, 231, 233, 298 und SB 98) aus Richtung des Kreises Düren verlaufen zwischen dem AVV und dem Kreis Euskirchen. Die Betreiber der Linien (ASEAG, RVE und DKB) erhalten über den Zweckverband AVV Ausgleichszahlungen. Bestreben des AVV ist, dass sich der Kreis Euskirchen ab 01/2018 an der Finanzierung der nicht auskömmlichen Verkehre beteiligt. Entsprechende Finanzierungsvereinbarungen mit der StädteRegion Aachen / Stadt Aachen bzw. dem Kreis Düren sind in Vorbereitung. 44 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 5. Finanzierung des ÖPNV 5.1. Allgemeines Im Haushaltsplan des Kreises Euskirchen sind für die Aufgabenstellung ÖPNV die zwei separaten Produkte 547 01 – ÖPNV-Aufgabenträger (Budget 500 600 000) und 547 02 – Verkehrsunternehmen (Budget 700 600 002) ausgewiesen. Das Produkt 547 01 beinhaltet die im Zusammenhang mit der Aufsicht der Aufgabenerledigung (Aufgabenträger) entstehenden allgemeinen Erträge und Aufwendungen, das Produkt 547 02 alle ÖPNV-umlagerelevanten Erträge und Aufwendungen 5.2. Betrieb gewerblicher Art Das Produkt 547 02 wird steuerlich als BgA (Betrieb gewerblicher Art) geführt und ist in einem Querverbund mit Energieerzeugungsunternehmen verflochten. Die BgA-Eigenschaft begründet sich durch eine Besonderheit: Der Kreis Euskirchen ist als Inhaber von Konzessionen im AST- Verkehr und als Mitinhaber und Betriebsführer von Konzessionen im TaxiBusPlus-Verkehr als Verkehrsunternehmen tätig. Der wesentliche Aufwand des BgA Verkehrsunternehmen liegt in dem Kostenausgleich gegenüber der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) für die Durchführung von Verkehrsleistungen im Kreis Euskirchen. Im Jahr 2015 lag der Betriebskostenzuschuss ggü. der RVK bei rund 5 Mio. €. Die übrigen im Kreis Euskirchen tätigen Verkehrsunternehmen erbringen die Verkehrsleistungen entweder eigenwirtschaftlich oder haben bisher keine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Euskirchen abgeschlossen. Sowohl der AVV als auch der Kreis Düren und die StädteRegion Aachen / Stadt Aachen fordern ab 2018 eine Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung der grenzüberschreitenden Linien. Die Finanzierungsvereinbarungen befinden sich noch in der Abstimmung. Wesentliche Erträge des BgA Verkehrsunternehmen sind zum einen Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen an den Energieversorgungsunternehmen ene, ere und NER sowie an dem Verkehrsunternehmen RVK. Zum anderen sind es die durch den Kreis verwendbaren Anteile der Landesfördermittel (vgl. Kap. 5.4). 5.3. ÖPNV-Umlage Die Erträge des BgA sind geringer als dessen Aufwendungen. Zur Deckung des Zuschussbedarfs des BgA wird eine ÖPNV-Umlage (differenzierte Kreisumlage) erhoben. Hiermit sollen die Kosten für ÖPNV-Leistungen möglichst gerecht auf die Kommunen verteilt werden. Bei der Berechnung der ÖPNV-Umlage wird folgender Verteilungsschlüssel angesetzt: 15 % des Umlagebetrages werden analog der allgemeinen Kreisumlage verteilt. Die übrigen 85 % fließen entsprechend der in den jeweiligen Kommunen erbrachten Nutzkilometern in die Berechnung ein. Hierbei werden jedoch nur 45 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) diejenigen Verkehrsleistungen berücksichtigt, die im Auftrag des Kreises Euskirchen erbracht und durch den Kreis Euskirchen finanziert werden. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 sind dies ausschließlich die Verkehre der RVK, die TaxiBusPlusLinien 816, 879 und 895 in Betriebsführerschaft des Kreises Euskirchen und die AST-Verkehre in Zülpich und Mechernich. Für die AST-Verkehre und TaxiBusPlus-Verkehre gilt Folgendes: Es werden nur die erbrachten Kilometer berücksichtigt, die innerhalb des kreisweit gültigen Bedienungszeitfensters liegen. Die über den Bedienungsstandard hinausgehenenden Leistungen werden gesondert mit den Kommunen abseits der ÖPNV-Umlage abgerechnet. 5.4. Landesfördermittel Die Aufgabenträger für den kommunalen ÖPNV erhalten seit dem 1. Januar 2011 eine ÖPNV-Pauschale gemäß §11 Absatz 2 ÖPNVG NRW und eine Ausbildungsverkehrspauschale gemäß §11 a ÖPNVG NRW. ÖPNV-Pauschale Gemäß §11 Absatz 2 ÖPNVG NRW gewährt das Land NRW den ÖPNVAufgabenträgern aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes des Bundes eine jährliche Pauschale in Höhe von derzeit 110 Mio. €. Mindestens 80% der Pauschale sind für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Die übrigen 20% sind für eigene Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder hierfür an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände, Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten. In 2016 beträgt der Anteil des Kreises Euskirchen rund 469.000 €. 80% des Anteils werden zur Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse eingesetzt. Den darüber hinausgehenden Anteil in Höhe von 20 % verwendet der Kreis Euskirchen zur Deckung der allgemeinen Aufwendungen für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV (Sach- und Personalkosten). Ausbildungsverkehrspauschale Mit der Novellierung des ÖPNVG NRW zum 1. Januar 2011 sind die ÖPNVAufgabenträger auch zuständig für die Gewährung von Mitteln aus der Ausbildungsverkehrspauschale. Das Land gewährt den Aufgabenträgern gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW aus Landesmitteln eine jährliche Pauschale (derzeit 130 Mio. €). Für 2016 beträgt der Anteil des Kreises Euskirchen rund 1,16 Mio. €. Mindestens 87,5% der Pauschale sind als Ausgleich zu den Kosten einzusetzen, die bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs 46 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) im Straßenbahn-, Omnibusverkehr oder Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß §42 und §43 Absatz 2 PBefG entstehen und nicht durch entsprechende Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden. Die Finanzmittel sind hierzu an alle Verkehrsunternehmen im Aufgabenträgergebiet weiterzuleiten, die Ausbildungsverkehre betreiben und einen Gemeinschafts-, Übergangs- oder landesweiten Tarif anwenden. Die übrigen 12,5% dürfen zur Finanzierung für die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen oder für Maßnahmen verwendet werden, die der Fortentwicklung von Tarif- und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen im Ausbildungsverkehr dienen. Ebenso dürfen sie hierfür diskriminierungsfrei an öffentliche oder private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weitergeleitet werden. Der Kreis Euskirchen hat zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eine allgemeine Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale (vom 20.07.2011) beschlossen. Auf dieser Grundlage leitet er 87,5 % der Pauschale an die im Kreisgebiet tätigen Konzessionäre auf der Basis der Erträge und Fahrleistungen im Ausbildungsverkehr weiter, soweit diese ungedeckte Kosten gemäß des Anhangs der EU-VO 1370/2007 nachweisen können. Die restlichen maximal 12,5 % verwendet der Kreis Euskirchen für im Zusammenhang mit der Planung, Organisation und Finanzierung von Ausbildungsverkehren entstehende Aufwendungen, u.a. als Ausgleich der Mehrkosten durch Einführung des kreisweiten SchülerTickets. 47 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 6. Bestandsaufnahme ÖPNV-Angebot 6.1. Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Verantwortlich für Planung, Ausführung und Ausgestaltung des SPNV im Kreis Euskirchen ist der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR). Der NVR ist auch für die Aufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) für den SPNV zuständig, der als Rahmenplan die weitere Entwicklung des SPNV im Gebiet des Kreises Euskirchen vorgibt und bei der Erstellung des NVP des Kreises Euskirchen zu beachten ist. Der NVP des NVR (Beschluss in 2016) konkretisiert aufbauend auf den vorliegenden Nahverkehrsplänen für den VRS (2002) und den AVV (2005) - die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs und legt die Ziele und Rahmenvorgaben für das zukünftige mittel- bis langfristige betriebliche SPNV-Leistungsangebot im Gebiet des NVR fest. Nachfolgend ein Auszug aus dem derzeit gültigen NVP des NVR zur Bestandsdarstellung: Fahrgästen im NVR stehen insgesamt drei verschiedene Produktgruppen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zur Verfügung: RegionalExpress (RE), RegionalBahn (RB) und S-Bahn. Die RE-Linien bieten weitestgehend im 60-Minuten-Takt schnelle Verbindungen zwischen Städten und Regionen entlang der Hauptverkehrsachsen. Sie halten in der Regel nur an ausgewählten Haltestellen in zentralen Stadtbereichen. Außerhalb der Siedlungskerne sind die Haltestellenabstände abhängig von der Siedlungsstruktur größer. Die RB-Linien dienen hauptsächlich der Flächenerschließung. Sie verbinden überwiegend im 60-Minuten-Takt, zeitweise auch in dichteren Taktintervallen. Die S-Bahn-Linien bedienen primär die aufkommensstarken Ballungsraumverkehre. Sie halten an allen Stationen am Linienweg und verkehren überwiegend auf eigenem Gleiskörper. Im Kernraum wird grundsätzlich mindestens der 20-Minuten-Takt angeboten, auf Außenästen ist der Takt nachfrageabhängig ausgedünnt. Wesentliches Rückgrat der ÖPNV-Bedienung im Kreis Euskirchen bilden die Schienenstrecken: Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier (Eifelstrecke) mit den Linien RE 12 Eifel-Mosel-Express, RE 22 Eifel-Express und RB 24 Eifel-Bahn Bonn – Euskirchen – Bad Münstereifel (Voreifelbahn) mit den Linien S23 Voreifelbahn und RB23 Voreifelbahn 48 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Euskirchen – Zülpich – Düren (Bördebahn) mit der Linie RB 28 Eifel-Bördebahn Während auf der Eifelstrecke und der Voreifelbahn ein gutes Angebot bis hin zu Spät- und Nachtfahrten vorgehalten wird, wird die Eifel-Bördebahn derzeit in einem ausgedünnten Takt nur an Wochenenden bedient. Mittelfristig ist eine Ausweitung auf den Werktagsverkehr geplant; langfristig wird die vollständige Reaktivierung angestrebt. Die ÖPNV-Planungen des Kreises Euskirchen basieren auf den SPNV-Planungen des NVR. Bei Fahrplanänderungen im SPNV (z.B. Einrichtung von Spätfahrten) erfolgt regelmäßig eine Überprüfung, ob Anpassungen im ÖPNV vorgenommen werden. Dies gilt auch für die Eifel-Bördebahn: Im Falle einer Reaktivierung muss das teilweise parallel verlaufende Busnetz auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen, insbesondere die SB 98, angepasst bzw. reduziert werden. Die Planungen des NVR sind in den Zielnetzen 2020, 2025 und 2030+ des NVP dargestellt (nachfolgend Auszüge den Kreis Euskirchen betreffend): Zielnetz 2020 … Aufgrund des kurzen Planungsvorlaufs für den Infrastrukturausbau enthält diese Zeitscheibe in erster Linie Anpassungen, die sich mit eher kleineren Ausbaumaßnahmen realisieren lassen… … In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln für den SPNV-Betrieb soll der Betrieb auf der RB 28 Eifel-Bördebahn zwischen Euskirchen und Düren weiter verdichtet werden und ggf. ein Betrieb montags – freitags eingerichtet werden. Zielnetz 2025 Das mittelfristige Zielnetz erfordert zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen, die insbesondere das S-Bahn-Netz betreffen… … Die Linie RE 12 (Sprinter) soll nachfrageabhängig möglichst im 120-Minuten-Takt Köln über Euskirchen und Gerolstein mit Trier verbinden. Hierzu sind weitere Abstimmungen mit dem benachbarten Zweckverband SPNV-Nord zu führen. … In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln wird angestrebt, den Verkehr auf der Bördebahn zwischen Euskirchen über Zülpich nach Düren weiter zu verdichten. Zielnetz 2030 (+) Die über den Zielhorizont 2025 hinausgehenden Maßnahmen beschreiben ein langfristig angestrebtes Zielnetz mit dem Umsetzungszeitraum bis 2030 bzw. darüber hinaus. Aufgrund der starken Auslastung des Bestandsnetzes sind wesentliche Teile dieser Planungen nur nach einem massiven Ausbau der Infrastruktur realisierbar. Dies betrifft im Besonderen die Erweiterung des S-Bahn-Netzes, die Elektrifizierung von bisherigen Dieselstrecken (Voreifelbahn, Eifelstrecke und Oberbergische Bahn) sowie den Bau separater S-Bahn- 49 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Gleise entlang der Kölner Westspange und in Richtung Südbrücke sowie einer weiteren Rheinquerung im Bereich Niederkassel / Wesseling. … Das S-Bahn-Zielkonzept sieht vor, dass die neue Linie S 15 die vorherigen Diesellinien RB 24 und RB 25 ersetzt. Die Züge beider Strecken werden in Köln miteinander verknüpft und stündlich durchgehende Fahrten von Kall bis Gummersbach angeboten. Das Konzept sieht zwischen Euskirchen und Overath eine Verdichtung auf einen 20-Minuten-Takt vor. Das Angebot wird zudem durch den stündlichen RE 22 von Trier bis Lüdenscheid überlagert. Im Zuge der Umstellung auf S-Bahn-Verkehr sind die neuen Haltepunkte Köln Aachener Straße (Übergang zu den Stadtbahnlinien 1 und 7), Köln Weißhausstraße, Köln-Klettenberg (Übergang zur verlängerten Stadtbahnlinie 13) und Hürth-Fischenich (Übergang zur Stadtbahnlinie 18) vorgesehen. … Mit der Elektrifizierung der Strecke Bonn – Euskirchen kann die Linie S 23 auf Elektrotriebwagen umgestellt und damit ein vollwertiger S-Bahn-Betrieb mit dichterer Taktfolge und kürzerer Fahrzeit angeboten werden. Die S 23 soll über Bonn Hbf bis BonnMehlem verlängert werden. Darüber hinaus finden zwischen Kall – Schleiden – Hellenthal (Oleftalbahn) touristische Verkehre statt, saisonal begrenzt auf die Sonntage von Mai bis Oktober. Durchführendes Eisenbahnverkehrsunternehmen ist die Rhein-Sieg Eisenbahn GmbH, Trägerin ist die Bahn- und Businitiative Schleidener Tal e.V. Angeboten werden 4 Zugpaare je Betriebstag. Hinzu kommen noch öffentliche Sonderfahrten zu besonderen Anlässen. In dem NVP des NVR (2016) wird zu der Strecke ausgeführt, dass eine Reaktivierung untersucht wird. Ein Zeithorizont ist hierbei nicht angegeben. Die Strecke ist nicht in den Zielnetzen des NVR als Maßnahme geführt. 6.2. Straßengebundener ÖPNV Die Bedienung der abseits des Schienenangebotes gelegenen Bereiche im Kreis Euskirchen übernehmen im Fahrplanjahr 2016: - 27 Buslinien (davon zwei Schnellbuslinien sowie eine Freizeitlinie) 33 Bus-/TaxiBusPlus-Linien (ganz oder teilweise TaxiBusPlus-Verkehr) 2 AnrufSammelTaxi-Linien (AST) zehn Schülerverkehrslinien sowie die Stadtverkehrslinien im Stadtgebiet Euskirchen. (Aufgabenträgerschaft Stadt Euskirchen) Details über Linienverläufe, Betriebszeiten sowie die weitere Ausgestaltung der einzelnen Linien finden sich in den Liniensteckbriefen in Anlage 2. Als Betreiber der Buslinien im Kreisgebiet fungieren folgende Unternehmen (alphabetisch sortiert) - ASEAG Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG Bank-Reisen (Gemeinschaftskonzessionär) DB Rheinlandbus; Regionalverkehr Euregio Rhein-Maas GmbH (RVE) Dürener Kreisbahn GmbH (DKB) 50 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) - Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) Schäfer Reisen, Mechernich Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen Das Netz an Buslinien gewährleistet die Erschließung des Kreisgebietes außerhalb der Schienenverkehrsstrecken und ergänzt das Schienenangebot. 51 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Hauptachsen des Busverkehrs sind die Korridore - Euskirchen-Zülpich-Düren (Linien SB 98, 298) Euskirchen-Mechernich (Linie 808) Euskirchen-Bad Münstereifel (Linie 801) Euskirchen-Weilerswist-Brühl (Linie 985) Kall-Schleiden-Hellenthal (Linie 829) Freizeitverkehr Kall – Vogelsang (SB82) Dies sind auch die nachfragestärksten Buslinien. Die im Korridor Euskirchen-Zülpich-Düren verlaufende Schnellbuslinie SB98 hat im Hinblick auf die Reaktivierung der Schienenstrecke Euskirchen-Zülpich-Düren eine Vorläuferfunktion. Im Kreis Euskirchen kommen folgende unterschiedliche Angebotsformen mit ihren spezifischen Merkmalen zum Einsatz: Tab. 13: Differenzierte Betrachtung der Bedienungsformen Merkmale Bahn Schneller komfortabler Regionalverkehr im Takt Schnellbus Schneller, direkter Regionalverkehr im Takt als Vorläufer-/Ergänzung zum Schienenangebot oder als Erschließung im Freizeitverkehr Regionalbus Weitgehend vertakteter Regionalverkehr mit Anschluss an den Bahnverkehr StadtBus Stadtverkehr in der Stadt Euskirchen TaxiBusPlus Bedarfslinienverkehr mit Kleinbussen oder Taxen nach telefonischer Voranmeldung von Haltestelle zur Haustür auf dem Linienweg; überwiegend im Stundentakt gemäß Mindeststandard VRS-Tarif zzgl. TaxiBusPlus-Zuschlag In Mechernich, Zülpich und Nettersheim findet noch keine Haustürbedienung statt (Stand 2016). AnrufSammeltaxi (AST) Flächenbezogener Bedarfsverkehr mit Taxen nach telefonischer Voranmeldung; innerhalb der Stadt-/Gemeindegrenzen von der Haltestelle bis vor die Haustür; AST-Tarif Das AST soll mittelfristig nur noch in der Stadt Euskirchen angeboten werden, im Kreisgebiet Euskirchen wird das AST in den TaxiBusPlus überführt / integriert. 52 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Erläuterungen zum TaxiBusPlus Der TaxiBusPlus ist ein Bedarfsverkehr und ergänzt das Angebot von Bus und Bahn. Er kommt dort zum Einsatz, wo eine geringe, aber ständige Nachfrage vorhanden ist, ein reguläres Busangebot aber nicht wirtschaftlich wäre. Daher erschließt der TaxiBusPlus überwiegend kleinere Ortschaften und knüpft diese an die überregionalen Bus- und Bahnverkehr sowie die Grundzentren an. Der TaxiBusPlus fährt überwiegend im Stundentakt, je nach Größe der angebundenen Ortsteile wird er gemäß Mindeststandard im Zweistundentakt betrieben. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 wurde ein Pilotprojekt zur Integration von AST und TaxiBusPlus gestartet. Es wurde ein optimierter „neuer“ TaxiBusPlus entwickelt, der eine Kombination des bisherigen TaxiBusPlus und des AST darstellt. Das Pilotprojekt war erfolgreich und wurde in 2016 für zwei weitere Jahre bis Dezember 2018 verlängert. In dieser Zeit soll die AST/TaxiBusPlus-Integration in den übrigen kreisangehörigen Kommunen durchgeführt werden. Ziel ist, nach erfolgreichem Abschluss der zweiten Testphase das AST im Kreis Euskirchen (außer Stadt Euskirchen) dauerhaft durch den neuen TaxiBusPlus zu ersetzen. Somit bestünden nur noch die Angebotsformen Bahn, Schnellbus, Regionalbus und TaxiBusPlus. Diese Reduzierung der Angebotsformen soll der höheren Transparenz des ÖPNV-Angebotes dienen. Wesentliche Merkmale des neuen TaxiBusPlus: Der TaxiBusPlus ist eine Kombination aus den ehemaligen Betriebsformen TaxiBusPlus und AST. Die positiven Merkmale beider Systeme wurden zu einem verbesserten System zusammengeführt: - - - Bedienung von Haltestelle bis vor die Haustür im Zielbereich (bisher: TaxiBusPlus: von Haltestelle zu Haltestelle; AST: von Haltestelle zur Haustür) Zuschlag (Stand 2016) von 1,20 € für Erwachsene und 50 Cent für Kinder (bisher: TaxiBusPlus: 1,00/0,50 €; AST: 3,80/2,80 €) Telefonische Bestellung mindestens 30 Minuten vor der Abfahrtszeit (bisher: TaxiBusPlus: 30 Minuten; AST: 60 Minuten) Gestaltung des Fahrplans wie heutiger TaxiBusPlus-Fahrplan (bisher: TaxiBusPlus: übersichtlicher Fahrplan; AST: komplizierter ASTFahrplan) Fahrplan mit Linienweg und verlässlichen Abfahrtszeiten (bisher: TaxiBusPlus: Fahrplan mit Linienweg; AST: Fahrplan mit Bereichen und Abfahrtszeiten) Schülerverkehr Der Schülerverkehr im Kreis Euskirchen wurde bis 2011 überwiegend als Verkehr nach §43.2 PBefG (Schülerverkehr als Sonderform des Linienverkehrs) durchgeführt. Seit dem Schuljahreswechsel 2011/2012 werden diese Verkehre in den Verkehr nach §42 PBefG (allgemeiner Linienverkehr) integriert und unter den Liniennummern 760-769 geführt. 53 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Zukünftig soll sukzessive das Angebot der Linien 760-769 aufgelöst und in die bestehenden 800er Liniennummern übernommen werden. Daneben bestehen im Kreis Euskirchen auch Verkehre nach Freistellungsverordnung (Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes). Dies sind Verkehre zu den Grundschulen Bad Münstereifel Mutscheid, Bad Münstereifel Arloff, Zülpich Wichterich und Schleiden Dreiborn. Sie gelten nicht als ÖPNV und unterliegen beispielsweise nicht dem PBefG. 54 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Abb. 3: Liniennetz Kreis Euskirchen (Stand Dezember 2016) Richtung Köln RE 1 2 Richtung Brühl Bö Weilerswist 2 08 n ah eb rd 986 U den breth 801 830 Weyer 821 Dottel 88 820 6 Nettersheim Wa ld Bf. 832 Vollmert Ohle rath R upp erath 825 Li ndw eil er Richtung Wershofen 832 Lo mmersdo rf Wa ldo rf Dahlem 833 Ripsdorf Dol len dorf Uedelhoven RB 24/ Ahrdo rf RE Kronenburg Mahlberg Buir Blankenheim Schmidtheim 834 Effel sberg Schönau Tondorf 4 82 Schn orren berg Lo shei m Boud erath Zingsheim Marmag en Pau lush of Be rk Houve rath Rodert Bergrath 891 Urft Mansch eid 838 828 4 82 820 Sistig Krekel 8 37 Kamberg 821 819 Rahmscheid Iversheim Bad Münstereifel 822 Felser 839 Hol zhei m Scheven Kall Richtung Rheinbach Arloff 887 8 Broich Sötenich 836 Hellenthal 802 Katzvey 91 9 87 Richtung Monschau Antweiler 89 7 80 5 Wintzen 8 79 815 RB 23 Satzvey Mechernich 829 816 Richtung Rheinbach Euskirchen 80 9 Eicks Glehn 885 Schön esei ffen Wildgehege O le ft albah n Schleiden 831 80 8 Enzen 88 8 Berg Gemünd Voißel Herhahn Richtung Rheinbach/Bonn S23 842 8 10 Kommern 23 1 Vogelsang Wolfgarten SB 6 8 95 3 SB 82 D reib orn 8 06 Schwerfen Richtung Düren Richtung Aachen 811 233 Bürvenich Richtung Heimbach/ Rursee Richtung Heimerzheim Lomme rsum Burg 807 SB 98 Zülpich 869 Mülheim 9 85 811 29 8 nach Emken Metternich 8 23 218 Richtung Nideggen 2 4/ RE 97 9 Richtung Düren RB Richtung Lechenich Richtung Düren Richtung Düren 22 / Richtung Hürth 22/ 12 RE Kehr Richtung Gerolstein/ Trier Hinweis: Nicht dargestellt sind die: - Linien der SVE (Stadtverkehr Euskirchen): 860, 870 - 878 - Linien der Firma Schäfer: 867, 868, 893, 894, 896 - 899 - Schülerverkehrslinien: 760 -769 - AST-Verkehre Legende: ÖPNV SPNV touristische Verkehre 55 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 6.3. Veränderungen im ÖPNV Als wesentliche Veränderungen seit der Aufstellung des vorangegangenen NVP können folgende Maßnahmen für den Zeitraum 2005 bis 2016 genannt werden: - - - Integration der AST-Verkehre in die kreisweite Dispositionszentrale für TaxiBusPlus-Verkehre und damit einhergehend eine einheitliche Rufnummer kreisweit (2006) Einführung des Nationalpark-Shuttles nach Vogelsang und zur Erschließung des Nationalparks Eifel (2006) Verbessertes Angebot im TaxiBusPlus-Verkehr zwischen Blankenheim-Wald und Blankenheim an Wochenenden (2007-2009) Schulzeitstaffelung in Schleiden und Integration von FO-Verkehren (2008) Ergänzung des Angebotes gemäß der Überprüfung des Mindeststandards NVP (2009) Kreisweite Einführung des VRS-SchülerTickets und der damit einhergehenden Integration der Verkehre nach §43.2 PBefG in Verkehre nach §42 PBefG in 2011 Regelmäßige Neueinrichtung von Haltestellen zur besseren Erschließung Anpassung der Schülerverkehre an die veränderten Schulstandorte und Schulformen Umsetzung des Pilotprojekts TaxiBusPlus-/AST-Integration in Hellenthal und Schleiden (Dez. 2014) Umsetzung von Teilbereichen der Teilraumprojekte Mechernich und Nettersheim (Dez. 2014/2015) Einrichtung der TaxiBusPlus-Verbindung Bad Münstereifel – Mechernich (Dez. 2015) Diese Auflistung zeigt nur einen Teil der Maßnahmen, die in diesem Zeitraum umgesetzt wurden. In der Abb. 4Abb. 4 sind weitere Maßnahmen enthalten. In Anlage 3 ist eine umfassende Auflistung der Veränderungen zwischen 2005 und 2016 dargestellt. Formatiert: Absatz-Standardschriftart Formatiert: Absatz-Standardschriftart, Rechtschreibung und Grammatik prüfen, Nicht Großbuchstaben 56 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Abb. 4: Übersicht NVP-Bearbeitung und Maßnahmenumsetzung Aufstellung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen Maßnahmen Anbindung Gewerbegebiete Korridor 802/842 Optimierung Höhengebiet BAM Verbindung Kommern-Mechernich Standard Linien 826/827 Touristisches Mobilitätskonzept Wanderbus Korridorfahrpläne Nationalpark Fahrradbus/-beförderung Fahrradverleihsystem Erarbeitung Halstellenkataster Gutachten Schülerbeförderung PGV TaxiBusPlus-Zuschlag Monatskarte Einsatz Linienbusse Berufsverkehr Linie 807 Neustrukturierung 821, 835 Vereinbarung Linie 869 Erarbeitung Verbindungen NET-Gastgeber Anbindung Freizeiteinrichtungen Gespräche Schülerverkehrsleitlinie Bürgerbus - Bürgertaxi Zubringerfahrten Frühzug Bad Münstereifel Anbindung Frühzug Linie 829 Anbindung Frühzug Linie 985 Vereinheitlichung Spätverkehre Linie 979 zum Bahnhof Erftstadt Weilerswist Linien 805, 806, 986 Dialogmarketing Anbindung Kommern-Süd/Katzvey Anbindung Bad Münstereifel - Mechernich Ringlinie Blankenheim Anbindung Gewerbegebiet Blankenheim grenzüberschreitende Linien Konzept Verdichtung Linie 829 Verbindung Thürne - Rheinbach Linie 820 als Teilprojekt Blank/Nett kreisweite AST/TaxiBusPlus-Integration Zülpich-Konzept Neukonzept Bedienungsstandard Konzept Blankenheim/Nettersheim ÖPNV Nordeifelwerkstätten HH-Befragung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ 2012 ♦ 2013 ♦ ♦ ♦ 2014 2015 2016 2017 ♦ Umsetzung Bearbeitung 6.4. Verknüpfung der Verkehrsträger Nachfolgend werden die für eine Verknüpfung zwischen den Verkehrsträgern Bus und Schiene sowie zwischen Bus und Bus relevanten Punkte aufgeführt. 6.4.1. Verknüpfung Bus / Schiene Bahnhöfe und Haltepunkte sind potentielle Schnittstellen zwischen dem Busverkehr und dem Schienenpersonennahverkehr im Kreis Euskirchen. Der Bahnhof 57 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Euskirchen hat hierbei als SPNV-Knoten eine besondere Bedeutung, da hier ein Integraler Taktfahrplan zu den Knotenzeiten Minute 00 und Minute 30 besteht. Zu diesen Zeiten bietet der Bahnhof Euskirchen optimale Verknüpfungen zwischen den Schienenstrecken Bad Münstereifel – Euskirchen – Bonn sowie Trier – Euskirchen – Köln in alle Richtungen. Verknüpfungspunkte Bus / Schiene sind: - Bad Münstereifel Bf. Blankenheim Wald Bf. Dahlem Bf. Euskirchen Bf. Kall Bf. Mechernich Bf. Satzvey Bf. Nettersheim Bf. Weilerswist Bf. Die übrigen im Kreisgebiet liegenden Bahnhaltepunkte Scheven, Urft, Derkum, Kuchenheim, Großbüllesheim, Zuckerfabrik, Stotzheim und Kreuzweingarten verfügen über keine Verknüpfung zu Buslinien, da diese vorwiegend der Erschließung des direkt anliegenden Ortes dienen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Bahnhöfe und Haltepunkte mit Verknüpfungen Schiene / Bus sowie die verknüpften Buslinien dargestellt. Eine systematische Verknüpfung besteht prinzipiell, wenn ein regelmäßiger Übergang zwischen den Verkehrssystemen innerhalb eines Zeitraumes von 15 Minuten möglich ist. 58 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 14: Verknüpfungen Bus / Schiene mit regelmäßigen Umsteigezeiten unter 15 Minuten Bahnhöfe Verknüpfte Linie von / nach Bad Münstereifel Bf. 819 Rupperath 821 Nettersheim 822 Ohlerath 824 Blankenheim 828 Effelsberg 887 Mechernich Blankenheim Wald Bf. 832 Ahrdorf Dahlem Bf. 834 Berk Euskirchen Bf. 801 BAM-Kirspenich 807 Erftstadt 808 Mechernich-Firmenich 810 Zülpich-Schwerfen SB98 Zülpich 298 Zülpich 821 Schleiden Broich (eingeschränkt) und Nettersheim-Zingsheim 829 Hellenthal 835 Nettersheim-Marmagen 835 Hellenthal-Manscheid 808 Euskirchen 809 Antweiler 811 nur in Richtung Gehn/Zülpich 826 Lorbach/Kall 830 Nettersheim-Zingsheim 887 Bad Münstereifel 888 Floisdorf/Kommern 820 Bouderath 820 Marmagen 821 Bad Münstereifel Satzvey 809 Mechernich - Antweiler Weilerswist Bf. 823 Lommersum 985 Groß Vernich/Euskirchen 986 Metternich Kall Bf. Mechernich Bf. Nettersheim Bf. 59 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Anmerkungen: Die Verknüpfungen sind aufgrund der Lastrichtung und der stärkeren Nachfrage in Richtung Euskirchen bzw. auf den Köln / Bonner Raum ausgerichtet. Die Verknüpfungen in Richtung Süden (z.B. aus Kall in Richtung Trier) sind aus o.g. Gründen mit längeren Umsteigezeiten verbunden. 6.4.2. Verknüpfung Bus / Bus Eine systematische Verknüpfung zwischen zwei Buslinien besteht prinzipiell, wenn ein regelmäßiger Übergang zwischen den Buslinien innerhalb eines Zeitraumes von 10 Minuten möglich ist. In Einzelfällen bestehen längere Wartezeiten, wenn dies betrieblich erforderlich ist. Anschlussverbindungen der Buslinien untereinander bestehen an folgenden Haltestellen: Tab. 15: Verknüpfungen im Busverkehr Richtung Verknüpfte Umsteigepunkt aus / nach nach / aus Linien Blankenh., Busbahnhof Ripsdorf Blankenheim Wald 832, 833 Bad Münstereifel Blankenheim Ortsteile 824, 832, 833 Gemünd, Mitte Dreiborn Kall 829, 831 Hellenthal, Hecken Kall 829, 837 Busbahnhof Schnorrenberg Kall 829, 838 Udenbreth Kall 829, 839 Wollenberg Kall 829, 879 Hohenbergring Kall 829, 879 Kerperscheid/ Broich Kall 829, 816 (15 Min.) Ettelscheid Kall 829, 831 (tlw. über 10‘) Schöneseiffen Kall 829, 836 Wolfgarten, Salzberg Kall 829, 895 Tondorf, Rohrer Straße Blankenheim Rohr 824, 825 Weilerswist, Bahnhof Lommersum Brühl 823, 985 Zülpich, Frankengraben Euskirchen Mülheim SB98, 811 (nur diese Richtung) Schleiden, Busbahnhof 60 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 6.4.3. P+R und B+R Folgende P+R- und B+R-Anlagen werden vorgehalten: Tab. 16: P+R und B+R-Anlagen im Kreis Euskirchen (Stand April 2016; Stadt Euskirchen: Stand Januar 2017)) Standort P+R B+R Bad Münstereifel Bf 144 PKW-Stellplätze 30 Fahrradabstellplätze 8 K+R (Kiss + Ride) zzgl. 8 Fahrradboxen 3 Taxistellplätze (geplant für den 2. Bauabschnitt) 4 Behindertenstellplätze Planungen 5 Motorrad-Plätze 2 Busplätze Blankenheim Wald Bf 100, inkl. 3 Behindertenparkplätze 23 überdachte Abstellmöglichkeiten Schmidtheim Bf 17 -- Dahlem Bf 7 -- Euskirchen Bf 800 PKW-Stellplätze 200 davon befestigt 600 unbefestigt 190 (überdacht), 30 (nicht überdacht) zzgl. 43 Fahrradboxen als Ersatz für Bestand: Parkhaus City Süd, insg. 950 P+R; zusätzlich 80 B+R (10 davon Fahrradboxen) Zeitpunkt nicht bekannt Großbüllesheim Bf 5 PKW-Stellplätze 20 Fahrradabstellplätze keine Kuchenheim Bf 50 PKW-Stellplätze 20 Fahrradabstellplätze 100 P+R; 32 B+R (8 davon Fahrradboxen) Zeitpunkt nicht bekannt Stotzheim Bf -- -- keine Hellenthal Busbf 65 PKW-Stellplätze 30 Fahrradabstellplätze keine Kall Bf 355 PKW-Stellplätze 32 Fahrradabstellplätze Mechernich Bf 488 PKW-Stellplätze 78 Fahrradabstellplätze Satzvey Bf 20 PKW-Stellplätze 0 Nettersheim Bf 72 PKW-Stellplätze 16 Fahrradabstellplätze 5 Motorradplätze zzgl. 1 Fahrradbox für 3 Fahrräder 208 PKW-Stellplätze -- Weilerswist Bf 61 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) In Schleiden und Zülpich gibt es keine entsprechenden Anlagen. 6.4.4. Tarifstruktur Der Kreis Euskirchen ist Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Für alle ÖPNV-Angebote im Kreisgebiet gilt der VRS-Tarif. Grundsätzlich kommt im VRS das Tarifmodell „Eine Stadt – ein Preis“ zur Anwendung. Für Fahrten innerhalb einer Kommune gilt die Preisstufe 1a (in Köln und Bonn 1b), für Fahrten zwischen zwei benachbarten Kommunen die Preisstufe 2a (von/nach Köln oder Bonn 2b) und für weiter entfernte Ziele die Preisstufen drei bis sieben. Zusätzlich gibt es den Kurzstreckentarif, der auch über die Kommunengrenzen hinweg für Fahrten bis zur vierten Haltestelle nach Einstieg benutzt werden kann, jedoch nicht im SPNV. Für das TaxiBusPlus-Angebot im Kreis Euskirchen wird zusätzlich zum Fahrpreis ein Zuschlag erhoben. Dieser beträgt derzeit 1 € (Erwachsene) bzw. 0,50 € (Kind 6- 14 Jahre). Im Rahmen eines Pilotprojektes (Beginn 12/2014) wurde in den Kommunen Schleiden und Hellenthal die Einführung eines „neuen“ TaxiBusPlus-Angebotes getestet (vgl. Kap. 6.2). Der Zuschlag für das neue System liegt während des Pilotprojektes mit 1,20 € (Erwachsener) bzw. 0,50 € (Kind 6-14 Jahre) deutlich unter dem AST-Tarif und leicht über dem Zuschlag für den bisherigen TaxiBusPlus. Dieser Zuschlag wird auch in den Kommunen angewandt, auf die das Pilotprojekt ausgedehnt wurde. Zum 01.01.2017 wurde darüber hinaus auf Anregung des Kreises Euskirchen ein MonatsTicket für den TaxiBusPlus-Zuschlag in den VRS-Tarif aufgenommen. Bei den AST-Verkehren kommt der AST-Tarif des VRS zur Anwendung. Dieser „Komfortzuschlag“ erklärt sich durch die Beförderung bis zur gewünschten Adresse. VRS-Zeitfahrausweise berechtigen zur Lösung einer ermäßigten AST-Fahrkarte. Zu dem an den Kreis Euskirchen angrenzenden Verkehrsverbund AVV gelten die zwischen dem VRS und AVV vereinbarten Tarifbestimmungen: Im Hinblick auf die Beseitigung von Tarifbarrieren zwischen VRS und AVV haben sich die beiden Verkehrsverbünde (AVV und VRS) darauf verständigt, den Übergang zwischen beiden tariflich zu vereinfachen. Statt NRW-, DB-, AVV- und VRS-Tarif sowie einzelnen Sonderregelungen gilt für grenzüberschreitende Fahrten seit Januar 2015 ausschließlich der VRS-Tarif. Dieser wurde dazu um die Preisstufen 6 und 7 ergänzt. Seit dem 01.01.2014 erhalten Gäste teilnehmender Übernachtungsbetriebe in den Kreisen Euskirchen und Düren sowie in der Städteregion Aachen für die Dauer ihres Aufenthalts das kostenfreie GästeTicket ausgehändigt. Dieses ermöglicht ihnen die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn im Bedienungsgebiet der Verkehrsverbünde AVV und VRS. Zum 01.01.2016 wurde das GästeTicket zur GästeCard 62 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) weiterentwickelt. Neu ist, dass Gäste neben dem ÖPNV-Ticket nun auch einen Anspruch auf ermäßigte Eintrittspreise in teilnehmende Ausflugsziele erhalten. Eine zweite Neuerung ist, dass der TaxiBusPlus-Zuschlag nicht mehr zusätzlich zu entrichten ist; der AST-Tarif ist jedoch nicht enthalten. 6.4.5. VRS-Verkaufsstellen / Servicestationen / Kundencenter Die VRS-Fahrausweise können im gesamten VRS-Gebiet in den Fahrzeugen des Linienbus- und TaxiBusPlus-Verkehrs (im TaxiBusPlus eingeschränktes Ticketangebot), an Fahrkartenautomaten, in den Verkaufsstellen oder per Internet erworben werden. In den Fahrzeugen des AST werden lediglich AST-Tickets angeboten. Im Kreis Euskirchen sind mehrere personalbediente Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen sowie sonstige private Verkaufsstellen vorhanden. Diese befinden sich in: - Bad Münstereifel Blankenheim Euskirchen (Kundencenter) Hellenthal Kall (Kundencenter) Mechernich Schleiden und Schleiden-Gemünd Weilerswist (Servicestation) Zülpich Verkaufsstellen mit Selbstbedienung (Automaten) befinden sich an allen Bahnhöfen und Haltepunkten des SPNV. 63 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 7. Zustandsbewertung ÖPNV-Angebot Für die Städte, Gemeinden und Ortsteile des Kreises Euskirchen wurde bereits im NVP 2005 eine umfassende Bewertung der Angebotsqualität nach folgenden Kriterien durchgeführt: - Erschließungsqualität Bedienungsqualität Verbindungsqualität Grundlage für die Bewertung der Bedienungs- und Verbindungsqualität war das ÖPNV-Angebot zum Fahrplanstand 2003. Aufgrund der Tatsache, dass sich seit dem Fahrplanstand 2003 keine Verschlechterungen, sondern deutliche Verbesserungen im ÖPNV-Angebot ergeben haben, wird keine erneute umfassende Bewertung durchgeführt. Stattdessen wird nachfolgend in einer Zusammenfassung auf die Ergebnisse von 2003 verwiesen. Außerdem werden die wesentlichen Veränderungen seit 2005 dargestellt. 7.1. Erschließungsqualität Die Bewertung der Erschließungsqualität richtet sich nach der räumlichen Erschließungswirkung der ÖPNV-Haltestellen in den Ortsteilen (wie viele Einwohner können durch Haltestellen erreicht werden). Dabei werden die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Richtwerte für Haltestellen-Einzugsbereiche (Luftlinie) herangezogen. - 300 Meter bei Regionalbus- und TaxiBusPlushaltestellen, 500 Meter bei SchnellBus-Haltestellen, 1.000 Meter bei SPNV – Haltepunkten (Bahnhöfe). Ergebnisse NVP 2005 Der Kreis Euskirchen wird durch das vorhandene Busliniennetz mit den ausgewiesenen Haltestellen sowie den Bahnhöfen und Stationen im Schienenverkehr gut bis sehr gut erschlossen. Fast die Hälfte der Bevölkerung in Ortsteilen mit mehr als 200 Einwohnern lebt in durch den ÖPNV sehr gut erschlossenen Siedlungsbereichen. Hierbei sind vor allem die Städte Euskirchen und Zülpich hervorzuheben. Nur der Ortsteil Kirspenich (Bad Münstereifel) war als mangelhaft erschlossen zu beurteilen. In diesem Ortsteil leben unter 1% der Einwohner des Kreises Euskirchen. Für die Stadt Mechernich wurde festgestellt, dass der südwestliche Teil des Stadtgebietes überwiegend nur durch AST erschlossen ist. 64 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Die Erschließungsqualität des Kernortes Weilerswist war zwar insgesamt noch dem Richtwert entsprechend, die innere Erschließung wurde jedoch als unzureichend bewertet. Veränderungen seit 2005: Der Ortsteil Kirspenich ist weiterhin nicht gut erschlossen. Dies liegt darin begründet, dass ein Durchfahren des Ortes mit Linienbussen nur schwierig zu ermöglichen ist (Querschnitt der Straßen). Die Anbindung an die Linie 801 (Euskirchen – Bad Münstereifel) erfolgt über die Haltestelle Kirspenich-Fabrikstraße, die nur ca. 30% der Einwohner im 300m Radius erreicht. Ca. 80% der Einwohner sind über den Bahnanschluss Arloff im 1.000m Radius erschlossen. Aus der Bevölkerung und seitens der Stadt Bad Münstereifel wurde bisher kein Handlungsbedarf angezeigt. Im Bereich Mechernich wurde 2006 durch die Firma Schäfer-Reisen im südwestlichen Stadtgebiet die TaxiBusPlus-Linie 897 eingeführt. Seither besteht dort eine TaxiBusPlus-Anbindung im annähernden Zweistundentakt. Ergänzt wird dieses Angebot weiterhin durch AST-Verkehre. Im Zuge der AST-/TaxiBusPlus-Integration wird es in diesem Bereich ebenfalls zu Verbesserungen kommen. In Weilerswist wurde durch den Bahnhofsumbau und die damit einhergehende veränderte Linienführung eine bessere Erschließung realisiert. Insgesamt ist somit festzustellen, dass der Kreis Euskirchen über eine gute bis sehr gute Erschließungsqualität verfügt. Dies gilt für alle Ortsteile ab 50 Einwohnern. Insbesondere durch die Integration der AST-Verkehre in den TaxiBusPlus konnten weitere Haltestellen in die TaxiBusPlus-Linien integriert werden, so dass die Erschließungswirkung erhöht wurde. 7.2. Bedienungsqualität Der Bedienungsstandard legt die Anzahl der Fahrten je Ortsteilkategorie dar. Die Bedienungsqualität zeigt dabei den Erfüllungsgrad des Bedienungsstandards. Die Bedienungsqualität wurde im NVP 2005 durch einen sehr differenzierten Bedienungsstandard nach Ortsgrößen, an Hand der Anzahl der Fahrtenpaare pro Zeitfenster und der Taktfolge von Fahrtenpaaren innerhalb einer Rahmenbetriebszeit von 6:00 - 19:00 Uhr bewertet. Hierbei wurden die Verbindungen zum Grundzentrum, zum Mittelzentrum und zum Oberzentrum je Ortsteil untersucht. Im Jahr 2008 wurde zum einen die Bedienungsqualität erneut untersucht, zum anderen wurde der Bedienungsstandard geringfügig angepasst. Die im Rahmen der Untersuchung in 2008 dargestellten Angebotsdefizite wurden überwiegend zum Fahrplanwechsel im Dezember 2008 behoben, sowie die Anpassung an den modifizierten Standard umgesetzt. Die in 2008 als notwendig erachtete Verbindung Bad Münstereifel – Mechernich wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 umgesetzt. 65 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Insgesamt lässt sich feststellen, dass für die Bevölkerung durch die vertakteten Regionalbus- und TaxiBusPlus-Linien eine gute Bedienungsqualität besteht. Um die Überprüfung der Bedienungsqualität weiter zu vereinfachen, wurde im Rahmen der jetzigen Fortschreibung des NVP folgender Mindeststandard konzipiert: Tab. 17: Mindestbedienungsstandard Mo – Fr Einwohner Ausrichtung <50 EW Kein ÖPNV-Angebot 50- 500 Ew Hin ab 500 Ew Takt Samstag Takt Sonn-, Feiertag 6 – 19 Uhr 120 Min 6 – 14 Uhr 120 Min kein Angebot Rück 6 – 19 Uhr 120 Min 7 – 14 Uhr 120 Min kein Angebot Hin 6 – 19 Uhr 60 Min 6 – 14 Uhr 60 Min kein Angebot Rück 6 – 19 Uhr 60 Min 6 – 14 Uhr 60 Min kein Angebot Im Jahr 2014 wurde dieser Mindeststandard auf Basis der Ortsteilgrößen untersucht. Hierbei wurden 282 Ortsteile (außer Stadt Euskirchen) berücksichtigt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: Tab. 18: Prüfergebnis Mindeststandard Ortsteilkategorie < 50 EW Anzahl Ortsteile 49 Prüfung Standard erfüllt Standard nicht erfüllt Nein, da hierfür keine Vorgaben bestehen. 50-500 EW 156 Ja 151 5 > 500 EW 77 Ja 68 9 219 14 Summe 282 Rund 94% der Ortsteile erreichen den vereinfachten ÖPNV- Mindeststandard . Folgende Ortsteile erreichen den Standard im Jahr 2014 nicht: 66 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 19: Orte, die den Mindeststandard nicht erreichen Hauptort Ortsteil Standardvorgabe Bad Münstereifel BM-Eschweiler Hellenthal HE-Dickerscheid 120-Minuten-Takt Hellenthal HE-Hescheld 120-Minuten-Takt Hellenthal HE-Oberreifferscheid 120-Minuten-Takt Hellenthal HE-Wollenberg 120-Minuten-Takt Mechernich ME-Kommern-Süd 60-Minuten-Takt Mechernich ME-Strempt 60-Minuten-Takt Schleiden SL-Salzberg 60-Minuten-Takt Schleiden SL-Malsbenden (Gemünd) 60-Minuten-Takt Zülpich ZU-Niederelvenich 60-Minuten-Takt Zülpich ZU-Wichterich 60-Minuten-Takt Zülpich ZU-Buervenich 60-Minuten-Takt Zülpich ZU-Hoven 60-Minuten-Takt 60-Minuten-Takt Im Rahmen der Anpassungen des ÖPNV-Angebotes konnte für folgende Ortsteile der Standard erreicht werden: Tab. 20: Veränderungen 2014/2015 zur Standarderfüllung Hauptort Ortsteil Standard erfüllt seit Bad Münstereifel BM-Eschweiler Dez. 2015 Linie 887 Hellenthal HE-Dickerscheid Dez. 2014 Linie 838 Hellenthal HE-Hescheld Dez. 2014 Linie 838 Hellenthal HE-Oberreifferscheid Dez. 2014 Linie 838 Hellenthal HE-Wollenberg Dez. 2014 Linie 879 Mechernich ME-Kommern-Süd Dez. 2015 Linie 809 Zülpich ZU-Niederelvenich Dez. 2015 Linie 811 Zülpich ZU-Wichterich Dez. 2015 Linie 811 Zülpich ZU-Hoven Dez. 2015 Linie 811 Somit verbleiben lediglich Zülpich-Bürvenich, Mechernich-Strempt, Schleiden Salzberg und Schleiden-Malsbenden als Ortsteile, die nicht den vereinfachten Standard erfüllen. Für Zülpich-Bürvenich ist im Rahmen des Zülpich-Konzeptes eine Verbesserung geplant (vgl. Kap. 11.2.3). Ebenso bestehen für Mechernich-Strempt Planungen im Rahmen des Teilraumkonzeptes Mechernich (vgl. Kap. 11.3.1). 67 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Für Schleiden-Malsbenden und Salzberg wurden im Rahmen der AST-Integration in Abstimmung mit der Stadt Schleiden keine Verbesserungen umgesetzt. Dies liegt vor allem darin begründet, dass beide Ortsteile sehr nah an Gemünd mit einem guten ÖPNV-Angebot liegen. Beide Ortsteile verfügen über einen Zweistundentakt. 98% der Ortsteile erfüllen den ÖPNV-Bedienungsstandard (Stand 2016). Der Bedienungsstandard stellt dabei einen Mindeststandard dar. Viele Ortsteile übererfüllen diesen sogar, wenn Orte kleinerer Ortsteilgröße am Linienweg von Ortsteilen einer höheren Ortsteilgröße liegen. Weiterhin gilt dieser Bedienungsstandard nicht für die vorwiegend auf den Schülerverkehr abgestimmten Linien 760 – 769, 802, 806, 827, 835, 842, 867, 868, 893, 896, 898, 899, 984 oder touristische Verkehre wie die Linien 815 und 894. Als Bedienungsstandard wird der Fahrplanstand Dezember 2016 zzgl. der in Kapitel 11 noch zu berücksichtigen Planungen festgelegt. Hierzu gehören auch die Verkehre, die abends und am Wochenende (vgl. Kap. 9.5) stattfinden und in dem o.g. Mindeststandard nicht berücksichtigt sind. 7.3. Verbindungsqualität Die Verbindungsqualität zeigt an, wie attraktiv der ÖPNV im Vergleich zum MIV ist. Im NVP 2005 wurde die Verbindungsqualität in Richtung des zugeordneten Mittelund Oberzentrums1 sowie zur Kreisstadt Euskirchen nach den Kriterien Reisezeit und Umsteigehäufigkeit und im Vergleich zum MIV vorgenommen. Eine Bewertung der Verbindungsqualität in die Grundzentren erfolgte nicht. An der Verbindungsqualität konnten seit der Prüfung keine wesentlichen Verbesserungen, die eine Reisezeitbeschleunigung bedeutet hätten, umgesetzt werden. Daher wird diese Prüfung nicht erneut durchgeführt. Die Ergebnisse des NVP 2005 werden nachfolgend aufgeführt. NVP 2005: Bei der Bewertung der Verbindungsqualität sind insgesamt überwiegend Mängel festzustellen. Vor allem bei den Verbindungen in die jeweiligen Mittelzentren fallen starke Defizite auf. 72% der Bevölkerung lebt in Gemeinden, deren Verbindungsqualität unterhalb des definierten Richtwertes liegt. 1 Neben Köln als Oberzentrum werden auch die Verkehrsbeziehungen nach Bonn sowie die Verbindungen von Zülpich und Euskirchen nach Aachen untersucht 68 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Defizite in der Verbindung zum Mittelzentrum Schleiden gibt es aus den Gemeinden Kall, Nettersheim, Blankenheim und Dahlem. Kommunen mit insgesamt schlechter Verbindungsqualität sind Zülpich, Nettersheim und Blankenheim. Für die Stadt Zülpich tragen hierzu u.a. die fehlenden Verknüpfungen der Linien im Gemeindegebiet bei. Deutlich über dem definierten Richtwert für die Verbindungsqualität liegt nur der Kernort Weilerswist. 15% der Einwohner des Kreises Euskirchen können mit weitgehend attraktiven Reisezeiten in das für sie relevante Mittelzentrum gelangen. Hierbei handelt es sich zu einem großen Teil um Einwohner von Ortsteilen der Gemeinden Weilerswist und Bad Münstereifel. Für zwei Drittel der Bevölkerung wurden Defizite in der Verbindungsqualität festgestellt. Gut 39% der Einwohner des Kreises Euskirchen können mit guten Verbindungen in die Kreisstadt gelangen. Aus dem südlichen Kreisgebiet ergeben sich im Vergleich zum MIV fast ausschließlich unattraktive Reisezeiten in die Kreisstadt Euskirchen und darüber hinaus. Lange Fahrtzeiten im Vergleich zum MIV ergeben sich z.T. auch auf den Schienenstrecken durch günstige MIV-Verbindungen über die Autobahn A1. Nur wenige Ortsteile haben sehr gute ÖPNV-Verbindungen nach Köln (18%). Weitere 21% der Bevölkerung können mit attraktiven Reisezeiten in das Oberzentrum Köln gelangen. Für etwa ein Drittel aller Einwohner wurden z.T. starke Defizite in der Verbindungsqualität festgestellt. Die Mängel in der Verbindungsqualität lassen sich nur schwierig lösen, da hier die Konkurrenz zur Autobahn besteht. Eine sehr gute Verbindung nach Bonn hat nur die Stadt Euskirchen, sie stellt 16% der Gesamtbevölkerung des Kreises. Insgesamt lässt sich sagen, dass für 115 Ortsteile, in denen knapp 59% der Kreisbevölkerung leben, Defizite in der Verbindungsqualität festgestellt wurden. 7.4. Zusammenfassung der Angebotsqualität Insgesamt ist die Angebotsqualität wie folgt zu bewerten: 69 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 21: Zusammenfassung Angebostqualität Stärken des ÖPNV - Schwächen des ÖPNV gute bis sehr gute Erschließungsqualität hohes Bedienungsniveau im Korridor der vertakteten Regionalbus- und TaxiBusPlus-Linien sehr gutes Bedienungsangebot in der Fläche durch TaxiBusPlusVerkehre und ergänzende AST-Verkehre überwiegend gute Anbindung der Ortsteile an den Hauptort - unübersichtliche Linie 835 - überwiegend Mängel in der Verbindungsqualität - lange Fahrtzeiten z.T. auch auf Schienenstrecken (Konkurrenz Autobahn) - Defizite in der Verbindung zum Mittelzentrum Schleiden - gute Anschlussqualität Bus/Bahn und Bus/Bus - unattraktive Reisezeiten nach Euskirchen aus dem südlichen Kreisgebiet - Gemeinschaftstarif Bus/Bahn - z.T. unattraktive Übergänge am Bahnhof Kall - - - 7.5. Bewertung der Haushaltsbefragung 2012 Auf Grundlage der im Jahr 2012 durchgeführten Haushaltsbefragung für den Kreis Euskirchen wurden werktägliche Quelle-Ziel-Verflechtungen (Wegeaufkommen) im Gesamtverkehr und für die einzelnen Verkehrssysteme MIV, ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr ermittelt. Das Verkehrsaufkommen wurde auf Verflechtungsachsen umgelegt, die sich an den vorhandenen ÖPNV-Linien orientieren. Ebenso wurden Achsen ohne ÖPNV-Angebot betrachtet, um im ÖPNV ungenutzte bedeutende Verkehrspotenziale zu identifizieren. In einem nächsten Schritt wurde geprüft, ob die ermittelten Nachfragepotenziale auf den Verflechtungsachsen mit dem bestehenden ÖPNV- und SPNV-Angebot im Einklang stehen. Die gutachterliche Bewertung zeigt, auf welchen Relationen das Angebot nicht mehr den Bedarf der Bürger trifft und wo die Linienstruktur verändert werden könnte. Danach deckt die vorhandene Linienstruktur grundsätzlich den Bedarf der Bevölkerung ab; in Einzelbereichen wurde Verbesserungspotenzial erkannt. Nachfolgend sind entsprechend Prüfaufträge formuliert und es ist dargestellt, ob bereits Veränderungen umgesetzt wurden. 70 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 22: Übersicht der Handlungsbedarfe aus der Haushaltsbefragung Kommune Linie Handlungsbedarf Umsetzung / Kapitel Bad Münstereifel 819, 821, 822, 824 Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur Berufsverkehrszeit Anlage 4 819, 822 Beschleunigung der Linien durch Einführung einer dritten Linie Anlage 4 AST 891 Verbesserte Anbindung BAM-Eschweiler Dez. 2015 Verbindung Bad Münstereifel – Mechernich schaffen Dez. 2015 824 Verbesserung der Anbindung Gewerbegebiet „Am Mürel“ Anlage 4 825 Verbesserung der Anbindung Rohr und Lindweiler in Richtung Hauptort Blankenheim Anlage 4 RE22/RB24 Prüfung verbesserte Erreichbarkeit des MZ Schleiden Kap. 11.2.2 832 Prüfung Anbindung Gewerbegebiet „Am Mürel“ Anlage 4 835 Restrukturierung des Angebotes Dez. 2016 Blankenheim 829 Kap. 11.2.4 Kap. 11.2.4 Dahlem RE22/RB24 829 Prüfung verbesserte Erreichbarkeit des MZ Schleiden Kap. 11.2.4 Euskirchen 869 Prüfung verbesserte Anbindung Lommersum - Euskirchen Kap. 11.3.2 Hellenthal 829 Prüfung Verdichtung auf 30-MinutenTakt Kap. 11.2.2 837, 838, 839 Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur Berufsverkehrszeit Anlage 4 821 Teilung der Linie zur besseren Übersichtlichkeit Dez. 2016 821 Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur Berufsverkehrszeit Anlage 4 826 Verbesserte Anbindung an Gewerbegebiet Kall (Teilraumkonzept Mechernich) Kap. 11.3.1 829 Prüfung Verdichtung auf 30-MinutenTakt Kap. 11.2.2 835 Restrukturierung des Angebotes Dez. 2016 Kall Kap. 11.2.4 71 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Kommune Linie Handlungsbedarf Umsetzung / Kapitel Mechernich 808, 809, 811, 888 Prüfung bessere Anbindung Kommern – Mechernich (TaxibusPlus- oder Stadtverkehrslösung) Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur Berufsverkehrszeit Anpassung des Angebotes an Bedienungsstandard (Teilraumkonzept Mechernich) Anpassung des Angebotes an Bedienungsstandard (Teilraumkonzept Mechernich) Verbindung Bad Münstereifel – Mechernich schaffen Kap. 11.3.1 Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur Berufsverkehrszeit Teilung der Linie zur besseren Übersichtlichkeit Verbesserung der Anbindung Gewerbegebiet „Am Mürel“ Prüfung verbesserte Erreichbarkeit des MZ Schleiden Restrukturierung des Angebotes Anlage 4 811 826 897 Nettersheim 820, 821 821 824 RE22/RB24 829 835 Anlage 4 Kap. 11.3.1 Kap. 11.3.1 Dez. 2015 Dez. 2016 Anlage 4 Kap. 11.2.2 Kap. 11.2.4 Dez. 2016 Kap. 11.2.4 Schleiden SB63, 231 Systematisierung des Fahrplans Kap. 11.4.3 (NVP AVV und Kreis Düren) Kap. 11.4.4 821 Anbindung Broich – Kernort Schleiden Dez. 2015 829 Prüfung Verdichtung auf 30-MinutenTakt Kap. 11.2.2 835 Restrukturierung des Angebotes Dez. 2016 Kap. 11.2.4 Weilerswist 869 Prüfung verbesserte Anbindung Lommersum - Euskirchen Kap. 11.3.2 Zülpich 218 Verbesserung Anbindung Juntersdorf – Zülpich (Zülpich-Konzept) Kap. 11.2.3 298, SB98 Veränderung der Fahrlage zum 30Minuten-Takt (Zülpich-Konzept) Kap. 11.2.3 811 Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur Berufsverkehrszeit Kap. 11.2.3 979 Schließen von Taktlücken; zunächst Prüfung der Nachfrage Kap. 11.2.3 (NVP Rhein-Erft-Kreis) 72 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 8. Prognose der Raumstruktur und Verkehrsentwicklung 8.1. Raum- und Siedlungsstruktur Die bestehenden Siedlungsachsen werden auch weiterhin die Schwerpunkte der Bevölkerungsansiedlung darstellen. Einige Kommunen, insbesondere entlang der Schienenwege und in Autobahnnähe weisen zwar noch Siedlungsflächen neu aus. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass sich die Raum- und Siedlungsstruktur in den nächsten Jahren nicht maßgeblich verändern wird. Bei den Gewerbeflächen stehen noch einige Reserven zur Verfügung. Im Regionalen Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen, Fortschreibung 2016 (Beschlussvorlage) werden folgende zu entwickelnde regional und überörtlich bedeutsame Gewerbeflächen benannt:    Interkommunales Gewerbegebiet Blankenheim / Nettersheim / Dahlem: 42 ha Euskirchen / Weilerswist (PrimeSite Rhine Region): 220 ha (nur für flächenintensive, industriell geprägte Großvorhaben ab 80 ha) Kall / Schleiden: 45 ha Darüber hinaus bestehen in einzelnen anderen Kommunen kleinere Potenzialflächen bzw. Planungsabsichten für Gewerbegebiete. Zudem verfügen einzelne bestehende Gewerbegebiete über ein gewisses Potenzial für Erweiterungen. Die tatsächliche künftige Aufsiedlung und Nutzung der Gewerbegebiete ist allerdings kaum zu prognostizieren. 8.2. Bevölkerung Die Bevölkerungsentwicklung im Kreis Euskirchen stagniert bzw. ist rückläufig. Zum Prognosejahr 2025 wird vom Land NRW ein moderater Rückgang der Einwohnerzahl um 0,5 % vorhergesagt (vgl. Tab. 23Tab. 23). Hierbei soll die Entwicklung in den Kommunen unterschiedlich verlaufen. Einzig für die Gemeinde Weilerswist wird ein nennenswerter Zuwachs (14 %) gesehen. Die Einwohnerzahl der Städte Euskirchen und Zülpich bleibt stabil, während die übrigen Kommunen Rückgänge zu verkraften haben. Diese Werte berücksichtigen nicht den Bevölkerungszuwachs, der durch die Aufnahme von Flüchtlingen, im Kreis Euskirchen zu erwarten sein wird. 73 Formatiert: Absatz-Standardschriftart Formatiert: Absatz-Standardschriftart, Rechtschreibung und Grammatik prüfen, Nicht Großbuchstaben Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 23: Prognostizierte Einwohnerentwicklung in den Kommunen des Kreises Euskirchen bis 2035 (Quelle: IT.NRW Gemeindemodellrechnung 2014 bis 2040) Anzahl Einwohner 2014 2025 2035 Kommunen Bad Münstereifel 17.236 15.915 14.517 Blankenheim 8.414 8.042 7.631 Dahlem 4.172 4.065 3.904 Euskirchen 55.558 56.780 57.396 Hellenthal 8.011 7.725 7.394 Kall 11.162 10.501 9.843 Mechernich 26.763 26.407 25.940 Nettersheim 7.438 7.100 6.784 Schleiden 12.918 11.744 10.567 Weilerswist 16.131 18.521 20.716 Zülpich 19.634 19.694 19.737 Insgesamt 187.437 186.494 184.429 Veränderung absolute Zahlen Veränderung in Prozent 2014 auf 2025 auf 2014 auf 2025 auf 2025 2035 2025 2035 1.321 372 107 -1.222 286 661 356 338 1.174 -2.390 -60 943 1.398 411 161 -616 331 658 467 316 1.177 -2.195 -43 2.065 -7,7% -4,4% -2,6% 2,2% -3,6% -5,9% -1,3% -4,5% -9,1% 14,8% 0,3% -0,5% -8,8% -5,1% -4,0% 1,1% -4,3% -6,3% -1,8% -4,5% -10,0% 11,9% 0,2% -1,1% Mit der sich verändernden Einwohnerzahl geht ebenfalls ein Wandel der Altersstruktur einher. Der langfristige Trend eines Anstiegs der Seniorenzahl bei einem Rückgang der Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen setzt sich auch bis 2035 fort. Tab. 24: Veränderung der Altersstruktur im Kreis Euskirchen 2014 bis 2035 (Quelle: IT.NRW Bevölkerungsvorausberechnungen 2014 bis 2040/2060) Altersgruppe 0 bis unter 10 10 bis unter 20 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 60 60 bis unter 70 70 bis unter 80 80 bis unter 90 90 Jahre und mehr Insgesamt Anzahl Einwohner 2014 2025 15623 15035 20846 17092 19560 17515 19490 20922 29776 21956 31511 29201 21768 31334 19012 19493 8455 11879 1396 2031 187437 186458 2035 13994 16792 14964 19191 23688 23019 28639 27730 13445 2949 184411 Anteil an der Gesamtbevölkerung 2014 2025 2035 8% 8% 8% 11% 9% 9% 10% 9% 8% 10% 11% 10% 16% 12% 13% 17% 16% 12% 12% 17% 16% 10% 10% 15% 5% 6% 7% 1% 1% 2% 100% 100% 100% 74 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 8.3. Schulen Die Schullandschaft im Kreis Euskirchen befindet sich seit einigen Jahren in Bewegung. Einige Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen wurden geschlossen bzw. sind derzeit auslaufend. Neue Gesamtschulen wurden eröffnet. Teilweise werden neue Schulen in Trägerschaft mehrerer Kommunen gegründet. Es ist absehbar, dass sich diese Entwicklung noch einige Jahre fortführen wird. Eine Prognose zur zukünftigen Entwicklung der Schullandschaft sowie eine kreisweit einheitliche Schulentwicklungsplanung bestehen nicht. 8.4. Arbeitsplätze und Pendlerströme Die Beschäftigten-Prognosewerte für den Kreis Euskirchen aus dem Jahr 2003 für das Jahr 2015 wurden bereits im Jahr 2010 übertroffen. Für die Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Nettersheim, Schleiden und Weilerswist waren die Annahmen der alten IGVP dagegen zu optimistisch. Für das Jahr 2025 wird mit einer pauschalen Steigerung um 8,7 % gegenüber 2010 gerechnet, was für den Gesamtkreis in etwa der gleichen jährlichen Steigerungsrate entspricht wie in der Prognose aus dem Jahr 2003. Ebenfalls entspricht die Steigerungsrate in etwa dem tatsächlich zu verzeichnenden Anstieg bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 1998 bis 2012. 8.5. Freizeit, Naherholung und Tourismus Die Nordeifel ist als Freizeit- und Erholungsregion etabliert und kann seit einigen Jahren ein Wachstum im Übernachtungs- und Tagestourismus verzeichnen (Fortschreibung Tourismus-und Marketingkonzept Nordeifel Tourismus GmbH 2015/2020; Nationalpark Eifel: Abschlussbericht zum Sozioökonomischen Monitoring 2014-2015). Der Kreis Euskirchen, die Nordeifel Tourismus GmbH, der Nationalpark Eifel und der Naturpark Eifel haben in der Vergangenheit eine Vielzahl an Projekten umgesetzt und qualitativ hochwertige dauerhafte Angebote geschaffen. Bestehende Strukturen und die Projektarbeit werden fortlaufend weiter entwickelt, dies ist u.a. anhand der Zukunftskonzepte ablesbar. Aufgrund dessen ist es absehbar, dass die Bedeutung des Tourismus in der Urlaubsregion Nordeifel auch weiterhin zunehmen wird. 75 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 9. Vorgaben zur Angebotsgestaltung 9.1. Angebotsformen Im Kreis Euskirchen (ohne Stadt Euskirchen) sollen zukünftig nur noch folgende Angebotsformen zum Einsatz kommen: Tab. 25: Angebotsformen Kreis Euskirchen Merkmale Bahn Schneller komfortabler Regionalverkehr im Takt Schnellbus Schneller, direkter Regionalverkehr im Takt als Ergänzung zum Schienenangebot oder als Erschließung im Freizeitverkehr Regionalbus Weitgehend vertakteter Regionalverkehr mit Anschluss an die Bahnverbindungen auf den Hauptachsen TaxiBusPlus - - - - - Bedarfslinienverkehr mit Kleinbussen oder Taxen (erbracht durch Busunternehmen oder Beauftragung ortsansässiger Taxiunternehmen) Angebot gemäß Mindeststandard Transparente Fahrplangestaltung mit eindeutigem Linienweg (zu Schulzeiten Bedienung mit Linienbussen mit der gleichen Liniennummer) Telefonische Bestellung spätestens 30 Minuten vor der Abfahrtszeit für den Fahrgast Die Unternehmen gewährleisten innerhalb von 30 Minuten die pünktliche Abfahrt der bestellten TaxiBusPlus-Fahrt. Disposition über eine kreisweit einheitliche Rufnummer zum Ortstarif für alle Linien Bedienung von Haltestelle bis vor die Haustür im Umkreis der Zielhaltestelle (Radius rund 300m) VRS-Tarif zzgl. Zuschlag Der Einsatz von Linienbussen und Taxen für den TaxiBusPlus ist dabei einerseits von der Relation und andererseits von der Nachfrage abhängig. Im Hauptnetz kommen ausschließlich Linienbusse zum Einsatz. Beim Erschließungsnetz kann je nach Nachfrage zwischen Fahrzeugen für den TaxiBusPlus und Linienbussen gewechselt werden, wenn eine regelmäßige Nachfrage von mehr als 4 Personen und die Befahrung annähernd des gesamten Linienweges dies erfordert. 76 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 9.2. Hauptnetz Das Netz nachfolgender Buslinien gewährleistet die Erschließung des Kreisgebietes außerhalb der Schienenverkehrsstrecken und ergänzt das Schienenangebot. Hauptachsen des Busverkehrs sind die Korridore - Euskirchen-Zülpich-Düren (Linien SB 98, 298) Euskirchen – Lechenich – Erftstadt (Linie 807) Euskirchen-Mechernich (Linie 808) Euskirchen-Bad Münstereifel (Linie 801) Euskirchen-Weilerswist-Brühl (Linie 985) Kall-Schleiden-Hellenthal (Linie 829) Freizeitverkehr Kall – Vogelsang (SB82) Dies sind auch die nachfragestärksten Buslinien. Die im Korridor Euskirchen-Zülpich-Düren verlaufende Schnellbuslinie SB98 hat im Hinblick auf die Reaktivierung der Schienenstrecke Euskirchen-Zülpich-Düren eine Vorläuferfunktion. 9.3. Erschließungsnetz Die übrigen Linien abseits des Hauptnetzes bilden das Erschließungsnetz. Für diese Linien gelten die Vorgaben des Mindeststandards sowie die Vorgaben aus dem Fahrplanstand ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2016. Das Erschließungsnetz bilden vor allem Buslinien und die TaxiBusPlus-Linien, die die Ortsteile mit den Hauptorten verbinden, aber auch Verbindungen zwischen den Grundzentren herstellen: - 9.4. Bad Münstereifel – Mechernich Bad Münstereifel – Nettersheim Bad Münstereifel – Blankenheim Mechernich – Zülpich Haltestellen - Erschließung Die Erschließungswirkung der Haltestellen richtet sich im Kreis Euskirchen nach folgenden Kriterien: Tab. 26: Haltstellenradien Kreis Euskirchen - 300 Meter bei Regionalbus- und TaxiBusPlus-Haltestellen, 500 Meter bei SchnellBus-Haltestellen, 1.000 Meter bei SPNV – Haltepunkten (Bahnhöfe). Die mit Fahrplanstand Dezember 2016 angedienten Haltestellen im Haupt- und Erschließungsnetz werden als Mindesterschließungsbereiche für den Kreis 77 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Euskirchen festgeschrieben. Die Einrichtung weiterer Haltestellen zur Verbesserung der Erschließung ist möglich. Der Rückbau von Haltestellen und somit einer Verschlechterung der Erschließung ist nur unter Darlegung von Nutzerzahlen und unter wirtschaftlichen Aspekten umsetzbar. Die Verlegung einer Haltestelle kann nur in einer zumutbaren Entfernung erfolgen. 9.5. Bedienungszeiten und Bedienungsstandard Als Bedienungsstandard und Bedienungszeiten wird der Fahrplanstand Dezember 2016 vorgegeben. Zusätzlich wird angestrebt, die in Kapitel 11 noch offenen Planungen umzusetzen. In den folgenden Jahren wird der jeweils zum Fahrplanwechsel im Dezember gültig werdende Fahrplan als Bedienungsstandard vorgegeben. Hierüber ist gewährleistet, dass Veränderungen aus den Maßnahmen in Kapitel 11 wirksam bzw. berücksichtigt werden. Dem Fahrplanangebot liegt folgender Bedienungsstandard bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 als Mindeststandard zugrunde.: Tab. 27: Mindestbedienungsstandard Kreis Euskirchen bis Dezember 2018 Mo – Fr Einwohner Ausrichtung <50 EW Kein ÖPNV-Angebot 50- 500 Ew Hin ab 500 Ew Takt Samstag Takt Sonn-, Feiertag 6 – 19 Uhr 120 Min 6 – 14 Uhr 120 Min kein Angebot Rück 6 – 19 Uhr 120 Min 7 – 14 Uhr 120 Min kein Angebot Hin 6 – 19 Uhr 60 Min 6 – 14 Uhr 60 Min kein Angebot Rück 6 – 19 Uhr 60 Min 6 – 14 Uhr 60 Min kein Angebot Für das Fahrplanangebot ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 gilt folgender Mindeststandard: 78 Formatiert: Standard Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 28: Mindestbedienungsstandard Kreis Euskirchen ab Dezember 2018 Mo – Fr Einwohner Ausrichtung <50 EW Kein ÖPNV-Angebot 50- 500 Ew Hin ab 500 Ew Takt Samstag Takt Sonn-, Feiertag Takt 6 – 20 Uhr 120 Min 6 – 20 Uhr 120 Min 9 - 20 Uhr 120 Min Rück 6 – 21 Uhr 120 Min 7 – 21 Uhr 120 Min 9 - 20 Uhr 120 Min Hin 6 – 20 Uhr 60 Min 6 – 14 Uhr 60 Min 9 - 20 Uhr 120 Min 14 - 20 Uhr 120 Min 6 – 14 Uhr 60 Min 9 - 20 Uhr 120 Min 14 – 21 Uhr 120 Min Rück 6 – 21 Uhr 60 Min Grundsätzlich gilt der jeweilige Mindestbedienungsstandard sowohl für das Hauptnetz als auch für das Erschließungsnetz. Der Mindestbedienungsstandard kann bei folgenden Verkehren reduziert werden: - Linien mit zeitlich begrenzter Aufgabe (z.B. Schülerverkehr, Freizeitverkehr) Linien, die andere Linien verdichten oder ergänzen Grenzüberschreitende Linien in Abstimmung mit dem benachbarten Aufgabenträger 79 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Bei folgenden Linien werden über den jeweils geltenden Mindeststandard hinaus folgende Vorgaben gemacht. Diese sind bereits im Fahrplanangebot (Stand Fahrplanwechsel Dezember 2016) enthalten. Tab. 29: Vorgaben für die Linien 801, 808, 829, 985 Montag bis Freitag Linie Linienweg 801 808 Euskirchen - Bad Münstereifel Euskirchen Mechernich Mo-Do Bedienung Fr überwiegend Stundentakt überwiegend Stundentakt; ab 21:30 Uhr 3 Fahrtenpaare zur Bedienung der 06:00 - 01:00 Spätzüge 05:00-21:00 überwiegend Stundentakt überwiegend Stundentakt; ab 21:00 Uhr 2 Fahrten nur von Euskirchen nach Mechernich zur Bedienung der 05:00 - 00:30 Spätzüge überwiegend Stundentakt; ab 23:00 Uhr nur noch 2 Fahrten von Kall 05:00 - 01:00 nach Hellenthal überwiegend 05:00 - 22:45 Stundentakt 06:00-21:30 829 Kall - Schleiden Hellenthal 05:00 22:00 überwiegend Stundentakt; ab 21:00 Uhr nur noch 2 Fahrten von Kall nach Hellenthal 985 Euskirchen Weilerswist - Brühl 05:00 22:45 überwiegend Stundentakt Bedienung 80 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 30: Vorgaben für die Linien 801, 808, 829, 832, 985 Samstag; Sonn- und Feiertag Linie Linienweg Sa Bedienung Euskirchen - Bad Münstereifel 09:30 01:00 Je Richtung 9 / 10 Fahrten mit Bedienung der 13:30-20:30 Spätzüge Euskirchen Mechernich überwiegend Stundentakt; ab 21:00 Uhr nur 2 Fahrten von Euskirchen nach Mechernich zur Bedienung der 07:00 -00:30 Spätzüge 10:00 22:00 Zweistundentakt 829 Kall - Schleiden Hellenthal überwiegend Stundentakt; ab 21:00 Uhr 2 Fahrten von Hellenthal nach Kall und 4 von Kall 10:30 07:00–01:00 nach Hellenthal 21:30 Zweistundentakt 832 Nur Blankenheim Wald (Bf.)Blankenheim Rathaus; restlicher Abschnitt gemäß Mindeststandard 06:30 18:30 überwiegend Stundentakt bis 14 10:30 Uhr; danach 19:30 Zweistundentakt Zweistundentakt 06:00 21:45 überwiegend Stundentakt; nachmittags Zweistundentakt 5 Fahrtenpaare über den Tag verteilt 801 808 985 Euskirchen Weilerswist - Brühl So-Fe 07:45 22:15 Bedienung 4 Fahrtenpaare Die Fahrten zu diesen Vorgaben (Mindeststandard sowie Tabellen 29 und 30) werden über die ÖPNV-Umlage des Kreises Euskirchen finanziert. Darüber hinausgehende Angebote können mit den Kommunen vereinbart werden. Sie sind außerhalb der ÖPNV-Umlage unmittelbar zwischen Kreis und Kommune abzurechnen. Weiterhin gelten für die touristischen Linien (Linien SB82, 815, 894) sowie für die grenzüberschreitenden Linien SB63 (zukünftig 63), 208, 218, 231, 233, 298 und SB98 besondere Regelungen für die einzelnen Betriebstage, die sich aus dem Fahrplanangebot zum Dezember 2016 (siehe Liniensteckbriefe) bzw. den fortgeschriebenen Fahrplanangeboten zu den nächsten Fahrplanwechseln ergeben. 81 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 9.6. Vertaktung Das Angebot ist zu vertakten. Die Vertaktung orientiert sich dabei an den Bahnstrecken im Kreis Euskirchen. Priorität in der Vertaktung hat die Lastrichtung von/nach Köln bzw. Bonn. Am Bahnhof Euskirchen hat die Anbindung der Knotenzeit zur Minute 00 höhere Priorität als eine Anbindung der Knotenzeit zur Minute 30. Am Bahnhof Nettersheim ist die Vertaktung in beide Richtungen (Köln und Gerolstein/Trier) zu gewährleisten. Taktsprünge sind bei Taktlinien grundsätzlich nur im Rahmen der Schülerverkehrsbedienung erlaubt. Soweit möglich, soll an allen Verkehrstagen eine einheitliche Grundtaktlage angewendet werden. Auf einzelne Nachfragespitzen, insbesondere in der morgendlichen Hauptverkehrszeit, kann mit Verstärkerfahrten reagiert werden, die räumlich und zeitlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend angepasst werden können. Bei Linien, die überwiegen dem Schülerverkehr dienen, kann von einer Vertaktung abgesehen werden. 9.7. Schülerverkehr Gemäß der Schülerfahrtkostenverordnung NRW (Verordnung zur Durchführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz des Landes NRW – SchfkVO) entscheidet der jeweilige Schulträger in eigener Zuständigkeit über die kostengünstigste Art der Schülerbeförderung. In der Regel ist dies die Beförderung im Linienverkehr. Dabei hat der Schulträger zu beachten, dass die in der Verordnung festgelegten Zumutbarkeitsgrenzen eingehalten werden: - - Anspruch auf eine Beförderung besteht bei Schulwegen über 2 km in der Primarstufe, über 3,5 km in der Sekundarstufe I und über 5 km in der Sekundarstufe II der Fußweg zwischen Wohnung/Schule und Haltestelle darf in der Primarstufe nicht mehr als 1 km und in der Sekundarstufe nicht mehr als 2 km betragen Hin- und Rückweg dürfen in der Sekundarstufe zusammen nicht mehr als drei Stunden dauern; in der Primarstufe nicht mehr als eine Stunde; Die Beförderung darf regelmäßig nicht vor 6 Uhr beginnen die Wartezeit in der Schule vor und nach dem Unterricht darf in der Primarstufe nicht mehr als 45 Minuten betragen Darüber hinaus besteht für jeden Schulträger die Möglichkeit, auf eigene Kosten Schülerspezialverkehre einzurichten, insbesondere wenn eine Beförderung im Linienverkehr entsprechend der o.g. Zumutbarkeitsgrenzen nicht möglich ist. Diese Sonderform des ÖPNV wird derzeit zu vereinzelten Grundschulstandorten im Kreis angeboten. Es ist ein grundsätzliches Ziel der Nahverkehrsplanung, dass ausreichend große Verkehrsströme des Schülerverkehrs in den Linienverkehr integriert werden. 82 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Eine Integration des Schülerverkehrs darf nicht dazu führen, dass die Belange der anderen Nutzer sowie der Anspruch an ein attraktives ÖPNV-Angebot aufgegeben werden. Es besteht kein Anspruch auf die Herstellung jeder gewünschten Schülerverkehrsbedienung, weder in räumlicher noch in zeitlicher Hinsicht. Bei der Angebotsgestaltung sind daher folgende Rahmenbedingungen zugrunde zu legen: - - - - - Linienwege sind nach Möglichkeit so zu wählen, dass starke Schülerverkehrsströme ohne Abweichung vom Linienweg bedient werden können, ggf. mit temporärer Verlängerung zu den Schulstandorten von den Linienenden. Zu den Schülerverkehrszeiten können die Buslinien auf die Belange des Schülerverkehrs abgestimmt werden und veränderte Fahrplanlagen mit Abweichungen vom Grundtakt enthalten. Die Linien sind so zu konzipieren, dass die überwiegende Zahl an Schülern maximal zweimal umsteigen muss. Dabei sind die Anschlüsse zu sichern. Es sind ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen die Fahrzeuge zu maximal 80-85% der Fahrzeugzulassung befüllt werden. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Sofern der Schülerverkehr in den normalen Taktfahrplan integriert wird, ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Fahrten auch noch ausreichend aufnahmefähig für andere Fahrgäste sind. Die Unternehmen haben eine tagesflexible Disposition für den Schülerverkehr vorzusehen. Die Unternehmen bieten, soweit umlauftechnisch und betrieblich möglich, Sonderfahrten innerhalb des Gemeinde- bzw. Stadtgebietes ohne zusätzliche Berechnung an. Der Schülerverkehr im Kreis Euskirchen wird derzeit durch ein Gutachterbüro untersucht (vgl. Kap. 11.1.5). Die Ergebnisse dieses Gutachtens sind zukünftig zu beachten. 9.8. Vernetzung Von den Ortsteilen zu den Hauptorten sollen möglichst umsteigefreie Verbindungen vorgehalten werden. Darüber hinaus gehende Verbindungen sind mit Umstiegen verbunden. Die Fahrten sind gemäß Fahrplan pünktlich durchzuführen. Die Bus- und TaxiBusPlus-Linien sind an den Bahnhöfen an den SPNV anzubinden (vgl. Kap. 6). Verknüpfungen zwischen den Verkehrsträgern sollen gemäß Kap. 6.4 vorgehalten werden. Verspätungen im SPNV müssen nur zu maximal 10 Minuten an den Verknüpfungspunkten durch die Regionalbus- und TaxiBusPlus-Verkehre berücksichtigt werden. Bei längeren Verspätungen kann der Anschluss nicht hergestellt werden, um weitere Verspätungen im RegionalBus- und TaxiBusPlusVerkehr zu vermeiden. 83 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 10. Vorgaben zur Betriebsqualität 10.1. Zuständigkeiten Die Vorgaben zur Betriebsqualität beziehen sich zum einen auf den Ausbau der Infrastruktur und zum anderen auf Fahrzeuge, Fahrbetrieb, Service und Kundeninformation. Die Bereiche Fahrzeuge, Fahrbetrieb, Service und Kundeninformation liegen dabei in der Regel in der Verantwortung der Verkehrsunternehmen. Grundsätzliche Vorgaben sind in den Qualitäts- und Servicestandards in Kap 10.2.1 enthalten. Für den Ausbau der Bushaltestellen sind unterschiedliche Baulastträger zuständig: der Kreis Euskirchen für Kreisstraßen außerorts, der Landesbetrieb Straßen.NRW für Landes- und Bundesstraßen außerorts sowie die Städte und Gemeinden für kommunale Straßen sowie Ortsdurchfahrten an klassifizierten Straßen. 10.2. Fahrzeugeinsatz Seitens der Verkehrsunternehmen sollen die nachfolgenden konkretisierten fahrzeugspezifischen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Lediglich bei über den jeweiligen Grundtakt der Linie hinausgehenden Verstärkerfahrten in der Verkehrsspitze können auch Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die den Rahmenbedingungen bzgl. der Punkte „Einstiegsverhältnisse“, „Ausstattung“ und „Alter“ nicht entsprechen. Erfüllt ein Verkehrsunternehmen die Standards in einzelnen Bereichen nicht, so ist darzulegen, welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen werden und zu welchem Zeitpunkt die Erfüllung des Standards angestrebt wird. Einzelheiten werden in Qualitätsvereinbarungen festgelegt. Fester Bestandteil des ÖPNV im Kreisgebiet ist der TaxiBusPlus. Dieser Verkehr wird auf konzessionierten Linien normalerweise nicht mit Bussen, sondern mit Taxen ortsansässiger Taxiunternehmen als Subunternehmen (Viersitzer oder Großraumtaxen für bis zu acht Fahrgäste) durchgeführt. Für diese Verkehre gelten die nachfolgend aufgeführten Standards nicht. Grundlage für die Standards dieser Angebote sind vielmehr die geltenden Zulassungsbestimmungen für das Taxen- bzw. Mietwagengewerbe. Durch die bestehenden Möglichkeiten der individuellen Hilfestellung durch den Fahrer, wie sie im Taxigewerbe üblich ist, sind TaxiBusPlusAngebote heute schon für viele Nutzer barrierefrei. Allerdings ist ein vollständig barrierefreier ÖPNV dort, wo Taxen zum Einsatz kommen nicht realistisch. So ist die Nutzung der Taxen mit Elektrorollstuhl nicht möglich. Hier gilt es für die Verkehrsunternehmen zu prüfen, ob in diesen Fällen andere geeignete Fahrzeuge, z.B. durch Kooperation mit Behindertenfahrdiensten, zum Einsatz kommen könnten. Für die noch bestehenden, zukünftig aber auslaufenden, AST-Verkehre gelten die gleichen Standards wie für den TaxiBusPlus. 84 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 10.2.1. Qualitäts- und Servicestandards 10.2.1.1. Anforderungen für Fahrzeuge und Fahrpersonal Die Verkehrsunternehmen sind zur Stellung der sachlichen, personellen und organisatorischen Betriebsmittel unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. In der am 28.12.2016 bzw. 01.01.2017 in Kraft getretenen Novelle des ÖPNVG NRW ist bezüglich der Vorgaben zum Inhalt des NVP aufgenommen worden, dass in diesem der Rahmen für die Entlohnung des eingesetzten Personals bei den Verkehrsunternehmen nach Maßgabe einschlägiger und repräsentativer Tarifverträge vorzugeben ist. Hiermit wird daher vorgegeben, dass die nach diesem NVP zu erbringenden Verkehrsleistungen nach Maßgabe einschlägiger und repräsentativer Tarifverträge zu erbringen sind. Für die Fahrzeuge soll folgender Standard gelten: Tab. 31: Anforderungen an Fahrzeuge (Standardlinienbusse und Gelenkomnibusse, nicht Kleinbusse) Merkmal Hauptnetz Zustand der Fahrzeuge Die eingesetzten Fahrzeuge sind in einem sauberen sowie verkehrs- und betriebssicheren Zustand (in der Regel tägliche Innenreinigung und nach Bedarf - mindestens jedoch wöchentliche - Außenreinigung, regelmäßige Wartung und Sicherheitsüberprüfungen). Grobe Verunreinigungen werden sofort entfernt; Vandalismusschäden zeitnah. Kapazität der Fahrzeuge Es erfolgt eine Dimensionierung entsprechend der Nachfrage; ggf. sind Verstärkerfahrzeuge einzusetzen. Eine Befüllung der Fahrzeuge soll maximal 80-85% der Fahrzeugzulassung betragen. Bei einer regelmäßigen Überschreitung sind Verstärkerfahrzeuge oder größere Fahrzeuge einzusetzen. Ausschließlicher Einsatz von Ausschließlicher Einsatz von Niederflurfahrzeugen mit Niederflurfahrzeugen. mindestens Klapprampe Ausnahme: Bereiche, die (Ausnahmen bei Verstärker- aufgrund der Topographie und Ersatzfahrten sind nicht mit zulässig) Niederflurfahrzeugen befahrbar sind. Verstärkerund Ersatzfahrzeuge sind ebenfalls ausgenommen. - Liniennummer und Ziel Einstiegsseite - Liniennummer und Ziel Frontseite - Liniennummer Heck - Kennzeichnung rollstuhlgerechter Fahrzeuge bzw. Fahrzeugen mit Rampen Barrierefreiheit der Fahrzeuge Fahrgastinformation außen am Fahrzeug Fahrgastinformation im Fahrzeug - Anzeige der nächsten Haltestelle - Ansage der nächsten Haltestelle Erschließungsnetz - Ansage der nächsten Haltestelle 85 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Ausstattung der Fahrzeuge Antriebstechniken Alter der Fahrzeuge - Haltewunsch wird optisch quittiert - Haltewunsch wird optisch quittiert - Neubeschaffte Fahrzeuge* müssen klimatisiert sein - Die Fahrzeuge haben mindestens einen ausgewiesenen Behinderten- bzw. Fahrrad- oder Kinderwagenabstellplatz mit entsprechenden Sicherungseinrichtungen sowie Möglichkeiten, einen Haltewunsch auszulösen - Die Fahrzeuge verfügen über Befestigungsmöglichkeiten für Rollatoren - Neubeschaffte Fahrzeuge* müssen über zwei vollwertige Rollstuhlplätze verfügen - Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge* verfügen über eine Videoüberwachung. Bei den im Bestand befindlichen Fahrzeugen erfolgt eine schrittweise Nachrüstung mit Videoüberwachung. Ziel ist es, möglichst bis 2020 alle Busse mit Videoüberwachung auszurüsten - Zur Betriebssteuerung sowie Anschlusssicherung ist ein ITCS-System einzusetzen - Neubeschaffte Fahrzeuge* müssen klimatisiert sein - Die Fahrzeuge haben mindestens einen ausgewiesenen Behinderten- bzw. Fahrrad- oder Kinderwagenabstellplatz mit entsprechenden Sicherungseinrichtungen sowie Möglichkeiten, einen Haltewunsch auszulösen - Die Fahrzeuge verfügen über Befestigungsmöglichkeite n für Rollatoren - Neubeschaffte Fahrzeuge* müssen über zwei vollwertige Rollstuhlplätze verfügen - Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge* verfügen über eine Videoüberwachung - Zur Betriebssteuerung sowie Anschlusssicherung ist ein ITCS-System einzusetzen - Bis Ende 2028 sind mindestens 50% aller eingesetzten Busse mit emissionsarmen Antriebstechniken mit mindestens einer Reduzierung von 80% des CO² - Ausstoßes einzusetzen Die vom Verkehrsunternehmen und ihren Subunternehmern im Verkehr eingesetzten Fahrzeuge haben ein Durchschnittsalter von 9,5 Jahren. 86 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Werbung auf den Fahrzeugen Auf den Fahrzeugen kann Werbung betrieben werden, sofern das Erscheinungsbild und die Sicht für die Fahrgäste hierdurch nicht übermäßig beeinträchtigt wird. * als neu beschaffte Fahrzeuge gelten auch neu beschaffte Gebrauchtfahrzeuge Für das Fahrpersonal gelten folgende Standards für das komplette Netz im Kreis Euskirchen: Das Fahrpersonal - - 10.3. kennt und beachtet die geltenden Verkehrs- und Arbeitsvorschriften trägt gepflegte Kleidung und hat ein freundliches Auftreten den Fahrgästen gegenüber beherrscht die deutsche Sprache wird geschult in den Bereichen Kundenorientierung, Deeskalation, Fahrsicherheit, Fahrweise und Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Fahrgäste hat Ortskenntnisse stellt Fundstücke sicher und liefert sie im Betriebshof ab meldet Mängel und Schäden an Haltestellen sowie Verbesserungsvorschläge seitens der Fahrgäste hat vollständige Kenntnisse zu Tarif, Vertrieb, Fahrplänen, Fahrbetrieb gibt mobilitätseingeschränkten Personen im Rahmen des Möglichen bei Bedarf weitere Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg Pünktlichkeit Die Fahrten sind pünktlich durchzuführen. Eine Verspätung bei Ankunft oder Abfahrt bis 2:59 Minuten nach Fahrplanzeit wird akzeptiert. Dadurch wird die Erreichbarkeit von Systemanschlüssen sichergestellt. Ziel ist eine Pünktlichkeitsquote von 95%. Als ausgefallen gelten Fahrten, die zu früh, überhaupt nicht oder mit einer Verspätung erfolgen, die den Zeitraum bis zur nächsten fahrplanmäßigen Abfahrt der Linie überschreiten. Ziel ist eine Ausfallquote von unter 1%. Für den Verspätungsfall eines zuliefernden Verkehrsmittels (SPNV) soll eine Wartezeitregelung gelten. An folgenden Verknüpfungspunkten soll das weiterführende Verkehrsmittel eine Verspätung des SPNV von maximal 10 Minuten abwarten: - Bahnhof Euskirchen Bahnhof Bad Münstereifel Bahnhof Mechernich Bahnhof Kall Bahnhof Nettersheim Bahnhof Blankenheim Wald 87 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) - Bahnhof Dahlem Bahnhof Weilerswist Zülpich, Frankengraben Ausnahmen können für die vorwiegend auf den Schülerverkehr abgestimmten Linien 760 – 769, 802, 806, 827, 835, 842, 867, 868, 893, 896, 898, 899, 984 definiert werden. Verspätungen resultierend aus Anschlussabwarten können in der Pünktlichkeitsstatistik separat aufgeführt werden und gehen nicht in die geforderte Pünktlichkeitsquote ein. Es gilt die VRS-weite Mobilitätsgarantie. 10.4. Ausbaustandards Haltestellen Zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien und Empfehlungen folgende bauliche Standards grundsätzlich anzuwenden: - - im Regelfall Fahrbahnrandhaltestellen, Busbuchten nur in begründeten Ausnahmefällen und mit einer Länge, die ein spaltfreies Anfahren erlaubt Haltestellenkante mit einer Höhe von 16 - 19 cm taktiler Leitstreifen parallel zur Haltestellenkante mit Führung bis zur nächsten Querungshilfe und optischer Unterscheidbarkeit von den angrenzenden Bodenbelägen Markierung der Position für den Einstieg durch ein Einstiegsfeld Durchgangsbreite entlang der gesamten Haltestellenkante mindestens 1,50 m Zusätzlich sollte immer geprüft werden, ob eine Querungshilfe vorhanden ist bzw. die Einrichtung einer Querungshilfe sinnvoll wäre und möglich ist. Im Falle der Ausstattung mit Wartehäuschen ist darauf zu achten, dass deren Umrisse und die Glasflächen kontrastreich gestaltetet sind. Allgemein ist bei der Anordnung von Haltestellenausstattungselementen darauf zu achten, dass diese nicht die Durchgänge und Bewegungsflächen zustellen, um eine genügend breite Manövrierfläche für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle zu gewährleisten. Von der Herstellung der Standards kann in folgenden Fällen abgesehen werden: - Haltestellen, die ausschließlich von Kleinbussen oder Taxen angefahren werden Haltestellen, deren Bedienung ausschließlich auf die Belange des Schülerverkehrs ausgerichtet ist, sofern sichergestellt ist, dass bei Bedarf eine alternative barrierefreie Beförderungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird (z.B. Beförderung zur Schule mit Taxen) 88 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) - - Haltestellen, die bei absehbarer oder diskutierter Änderung der Verkehrsführung oder des Liniennetzes wegfallen würden oder mittelfristig verlegt werden sollen Haltestellen im Außenbereich, deren Zuwegung nicht barrierefrei ist Bei fehlenden Platzverhältnissen oder sonstigen baulichen Zwangspunkten kann der barrierefreie Ausbau ggf. nur teilweise erfolgen. Die Standards gelten nur für zukünftig durchzuführende Aus- bzw. Neubaumaßnahmen. Bereits barrierefrei ausgebaute Haltestellen, die den formulierten Vorgaben nicht vollständig entsprechen, sollen bis auf weiteres nicht nachgerüstet werden. Der Kreis Euskirchen erstellt derzeit ein Haltestellenkataster, auf dessen Basis die weitere Ausgestaltung der Haltestellen definiert wird (vgl. Kap. 11 und Kap. 13). Hierbei wird auch ein Vorschlag erarbeitet, welche Umbau- und Ausbauprioritäten gelten sollen. 10.5. Disposition flexibler Bedienungsformen Das nachfragegesteuerte Verkehrsmittel TaxiBusPlus soll zentral im Kreis Euskirchen disponiert werden. Im Kreis Euskirchen ist dabei für alle Verkehre eine einheitliche Telefonnummer zum Ortstarif anzubieten. Damit das Angebot regelmäßig auf die Nachfrage abgestimmt werden kann, soll die Abrechnungsstatistik der Disposition (abgerufene Fahrten, Fahrgäste, Fahrstrecken etc.) für den Kreis Euskirchen online-basiert einsehbar und auswertbar sein. Zur technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Disposition sollen sich mehrere Konzessionäre auf ein System verständigen. Das Dispositionspersonal - 10.6. hat ein freundliches Auftreten den anrufenden Fahrgästen gegenüber beherrscht die deutsche Sprache wird geschult im Bereich Kundenorientierung hat Ortskenntnisse Vertrieb In den Fahrzeugen ist grundsätzlich die Möglichkeit eines Fahrkartenverkaufs zu gewährleisten. Dies kann durch das Fahrpersonal bzw. durch Automaten erfolgen. Im TaxiBusPlus muss nur ein eingeschränktes Ticketsortiment vorgehalten werden (Einzelfahrschein, 4erTicket, TagesTicket). Im Kreis Euskirchen sollen in den in Kap. 6.4.5 genannten Kommunen Verkaufsstellen / Servicestationen / Kundencenter bestehen. Davon muss 89 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) mindestens ein Kundencenter in der Kreisstadt Euskirchen und eines im Südkreis (in Kall oder Mechernich) bestehen. Kooperationen zwischen den Verkehrsunternehmen sind zulässig. Den Verkehrsunternehmen obliegen die Abonnementverwaltung und die Bearbeitung von erhöhten Beförderungsgeldern. Zur Einnahmensicherung werden regelmäßig Fahrscheinkontrollen bei den Fahrgästen durchgeführt. 10.7. Information und Kundenkommunikation Den Verkehrsunternehmen obliegt die Entgegennahme und Beantwortung von Fahrgastbeschwerden. Berechtigten Fahrgastbeschwerden wird abgeholfen. Fahrgastbeschwerden, deren Adressat der Aufgabenträger ist, werden entsprechend an diesen weitergeleitet. Die Verkehrsunternehmen unterhalten mindestens einen Internetauftritt, der aktuell über bestehende Störungen, Umleitungen, Sonderaktionen, etc. informiert. Über Fahrplanänderungen, Betriebsstörungen oder -verzögerungen sowie Umleitungen oder Alternativangebote werden die Fahrgäste angemessen und zeitnah informiert. Wünschenswert ist der Einsatz von Servicekräften und Schulscouts mit folgenden Aufgaben: - Ticketkontrollen Vertrieb Marketing ÖPNV - Schulungen Verkehrserziehung an Schulen Kooperationen zwischen den Verkehrsunternehmen sind zulässig. Folgende Anforderungen an eine barrierefreie Fahrgastinformation werden definiert: - serifenfreie, ausreichend große Schrift geeignete Anbringung der Fahrgastinformationen 90 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11. Schwerpunkte der ÖPNV-Entwicklung (Zielkonzept) Die Angebotsstruktur im ÖPNV des Kreises Euskirchen ist, wie in Kapitel 6 dargelegt als gut zu bezeichnen. Im Rahmen der ÖPNV-Entwicklung soll das gute Angebotsniveau auf Basis des Fahrplanwechsels im Dezember 2016 gehalten und, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen, noch verbessert werden. Die Weiterentwicklung des ÖPNV im Kreis Euskirchen erfolgt auf der Basis - der Analyse der Raumstruktur und des aktuellen ÖPNV-Angebots, Prüfanfragen der Kommunen, Bürgern, der Politik Zusätzlich zu den Vorgaben zur Angebotsqualität in Kapitel 9 soll das ÖPNV-Angebt in den nächsten Jahren durch die Umsetzung der unten dargestellten Maßnahmen weiterentwickelt werden. Die Maßnahmen gliedern sich in: - Räumlich übergeordnete Maßnahmen Teilraumkonzepte Kommunale Maßnahmen und Maßnahmen kreisgrenzenüberschreitender Verkehre Die Maßnahmen bauen auf dem Fahrplanstand Dezember 2016 auf. Maßnahmen, die bereits früher umgesetzt wurden, finden sich in Anlage 3. Darüber hinaus sind in Anlage 4 Maßnahmen dargelegt, die im Rahmen der NVPFortschreibung geprüft wurden, aber nicht weiterverfolgt werden oder die für die Angebotsentwicklung keine direkten Auswirkungen haben. 91 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.1. Räumlich übergeordnete Maßnahmen 11.1.1. Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit Maßnahme / Prüfauftrag: Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand Planungsanlass / Begründung Linien Angebotsform Ausgangslage Planung 11.1.1.1 Erfassung und Bewertung aller Bushaltestellen im Kreis Euskirchen anhand eines Haltestellenkatasters In der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wurde die politische Zielbestimmung „Vollständige Barrierefreiheit zum 01.01.2022“ festgeschrieben. Die Aufgabenträger werden dadurch verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen (NVP) die Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, bis zum 01.01.2022 eine vollständig barrierefreie Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote zu erreichen. Bushaltestellen aller Linien Bushaltestellen für Linienbusse und den TaxiBusPlus Im Gebiet des Aufgabenträgers Kreis Euskirchen (ohne Stadt Euskirchen) befinden sich knapp 1.400 Bushaltestellen (je Haltepunkt i. d. Regel 2 Haltestellen). Diese sind zum Teil barrierefrei ausgebaut, ein sehr hoher Anteil jedoch nicht. Eine einheitliche Erfassung dieser Haltestellen mit deren Ausbau-Merkmalen liegt noch nicht vor. Eine Erfassung ist Grundlage für die Bewertung und die Erstellung eines Konzepts zum Umgang mit der oben benannten politischen Zielbestimmung. Erstellung eines Haltestellenkatasters, in dem alle Haltestellen und deren detaillierte (bauliche) Ausgestaltung erfasst sind. Anschließend Bewertung der Haltestellen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit und Ausbauplanung mit Priorisierung und Zeitplanung. Hierzu wurden bereits in 2010 Musterbeispiele für kombinierte TaxiBusPlus/Linienbus-Haltestellen entworfen. Diese finden sich in Anlage 5 und können als Grundlage für den Ausbaustandard der Haltestellen dienen. Kostenkalkulation Eine Kostenkalkulation liegt derzeit nicht vor Vorteile Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs aller Menschen zur Nutzung des ÖPNV. Nachteile Im Kreis Euskirchen besteht eine hohe Anzahl an nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen. Die Zielerreichung bis 2022 für alle Haltestellen ist aus finanziellen Gründen unrealistisch. Eine Priorisierung muss daher vorgenommen werden. Die Straßenbaulastträger können durch den Kreis Euskirchen nicht verpflichtet werden, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Haltestellen barrierefrei auszubauen. Diskussionsstand / Beschlusslage Die Erfassung und Bewertung erfolgt ab Frühjahr 2017 mit eigenem Personal des Kreises /der RVK und soll 2018 abgeschlossen sein. In den Folgejahren ist eine regelmäßige Pflege des Haltestellenkatasters erforderlich. Weiteres Vorgehen Erstellung des Haltestellenkatasters und Ausbauplanung Bearbeitungsstand März 2017 92 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Rollstuhltaxen im TaxiBusverkehr Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.1.2 Gegenstand Durchführung eines Modellprojekts „Rollstuhltaxen im TaxiBusverkehr“ Planungsanlass/ Begründung Für viele mobilitätseingeschränkte Menschen im Kreis Euskirchen stellt das TaxiBusPlus-Angebot eine Möglichkeit der Sicherung der eigenständigen Mobilität dar. Als Vorteile des TaxiBusPlusAngebotes ggü. dem „normalen“ ÖPNV sind zu nennen: Hilfe beim Einstieg; gesicherter Sitzplatz; Möglichkeit, Einkäufe und Hilfsmittel (z.B. Rollator) zu verstauen; Ausstieg an der gewünschten Zieladresse (z.B. Haustür). Demgegenüber stehen folgende Erschwernisse: Anruferfordernis 30 min vor Abfahrt, Zuschlag von 1,20 €. Schwerbehinderte sind von dem Zuschlag ausgenommen. Problematisch ist jedoch die Nutzung des TaxiBusPlus-Angebotes für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und diesen nicht selbständig verlassen können. Diese Menschen müssen mit so genannten Rollstuhltaxis befördert werden. Linie Alle TaxiBusPlus-Linien Angebotsform TaxiBusPlus Ausgangslage Der TaxiBusPlus ist bisher nicht für Menschen nutzbar, die in einem Rollstuhl sitzend transportiert werden müssen. Einige der im TaxiBusPlus-Verkehr tätigen Taxiunternehmen verfügen über Rollstuhltaxis und könnten diese grundsätzlich einsetzen. Bisher sehen das die Verträge mit der RVK nicht vor. Der Zuschlag für die Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl sitzenden Personen beträgt lt. Taxentarif Kreis Euskirchen derzeit 8,00 €. Planung Zusammen mit der RVK (überwiegend Auftraggeber der TaxiBusPlusfahrten) wurde ermittelt, welche Taxiunternehmen über wieviel Rollstuhltaxen verfügen. In Abhängigkeit der Ergebnisse soll eine Modellregion/-linie ausgewählt werden, um die tatsächliche Inanspruchnahme von Rollstuhltaxen zu testen. Hierbei müssten auch Regelungen getroffen werden zur Vorlaufzeit (30 min ausreichend?), zur Verfügbarkeit (besteht ein Anspruch, wenn kein Fahrzeug zur Verfügung steht?) und zur Disposition. Die Mehrkosten (Rollstuhlzuschlag), die innerhalb des Bedienungszeitfensters des Kreises entstehen, würden in die ÖPNV-Umlage eingehen. In Kommunen, die Fahrten außerhalb des Bedienungszeitfensters (derzeit i.d.R. nach 19 Uhr, Samstag nachmittags und Sonn- und Feiertage) anbieten, würden entstehende Zuschläge direkt der Kommune zugerechnet. Somit wäre(n) die betroffene(n) Kommune(n) im Vorfeld einzubinden. Darüber hinaus ist darzustellen, in welcher Weise derzeit Behindertenfahrdienste tätig werden (ehrenamtlich oder kommerziell? Fahrtkostenbeitrag durch die Nutzer?) und ob eine 93 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Kooperation möglich wäre. Kostenkalkulation Vorteile Eine Kostenkalkulation liegt noch nicht vor - Nachteile - - - Verbesserung der Mobilität behinderter Menschen Ermöglichung von Mobilität auch für sozial schwache Menschen (die Beförderung wäre für Schwerbehinderte kostenlos) Im Modellprojekt: überschaubare Mehrkosten Durch Modellprojekt: neue Erkenntnisse zur Inanspruchnahme/ zu den Kosten Mehrkosten Derzeit nur geringe Verfügbarkeit von Rollstuhltaxen (7 Fahrzeuge bei drei Unternehmen), Anschaffung eines Fahrzeuges bei einem vierten Unternehmen geplant. Rollstuhltaxen können teilweise nur eingeschränkt im „normalen“ TaxiBusverkehr eingesetzt werden, da der gesamte hintere Fahrzeugbereich für den Rollstuhl und die Rampe zur Verfügung steht. Für sonstige Fahrgäste steht nur ein weiterer Platz (Beifahrer) zur Verfügung. Konkurrenz zu Taxiunternehmen, die nicht im TaxiBusPlusverkehr eingesetzt sind sowie ggf. zu Behindertenfahrdiensten. Diskussionsstand / Beschlusslage Der Steckbrief soll auf Vorschlag der Verwaltung in den Entwurf des NVP aufgenommen werden (Maßnahmenkonzept/Prüfauftrag). Weiteres Vorgehen Erstellung einer Projektskizze. Bearbeitungsstand März 2017 94 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.1.2. Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards im ÖPNV Der Maßnahmensteckbrief wurde gelöscht, da die Inhalte in Kapitel 9.5 bereits aufgenommen sind. Der Steckbrief ist somit abgearbeitet. 95 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.1.3.11.1.2. Harmonisierung des ÖPNV-Angebots Maßnahme / Prüfauftrag: Kreisweite Integration von TaxiBusPlus und Anruf-Sammel-Taxi (AST) Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.2 Gegenstand Attraktivitätssteigerung und Vereinfachung der flexiblen Angebotsformen durch Integration der AST-Verkehre in den neuen TaxiBusPlus Planungsanlass / Begründung Im Kreis Euskirchen bestehen die zwei flexiblen Bedienungsformen AST und TaxiBusPlus. Durch das Anruferfordernis sind die zwei Systeme ähnlich, jedoch gibt es auch einige Unterschiede. Dies ist für die Bürger nicht nachvollziehbar und intransparent. Insbesondere an dem System AST gibt es einige Kritikpunkte: sehr komplizierte Fahrpläne, keine Fahrmöglichkeit zwischen den Ortsteilen, hoher Zuschlag. Positiv jedoch wird die Haustürbedienung im Zielort gesehen. Im Pilotprojekt AST/TaxiBusPlus-Integration Hellenthal/Schleiden wurde die Zusammenführung der Systeme AST und TaxiBusPlus zu einem optimierten System (der „neue“ TaxiBusPlus) erfolgreich getestet. Linien Alle Linien im Kreisgebiet (außer Stadt Euskirchen), auf denen heute bereits ein Angebot im TaxiBusPlus oder AST besteht. Angebotsform TaxiBusPlus / AST Ausgangslage Derzeit bestehen in den Kommunen Mechernich, Kall, Zülpich, Weilerswist und Bad Münstereifel noch beide Angebotsformen TaxiBusPlus und AST. In Dahlem, Nettersheim und Blankenheim wird nur der TaxiBusPlus angeboten, kein AST. In Hellenthal und Schleiden wurde die AST/TaxiBusPlus-Integration im Rahmen eines Pilotprojketes bereits durchgeführt, hier fährt der „neue“ TaxiBusPlus. Planung Prüfung einer betrieblichen und organisatorischen Zusammenführung von AST- und TaxiBusPlus-System in einem modifizierten TaxiBusPlus-System; Ziel: Beibehaltung der jeweiligen spezifischen Vorteile der verschiedenen Systeme aus Nutzer- und Bestellersicht Kriterien für die Umsetzung: - - Kostenkalkulation Vorteile alle Fahrten in einem Bereich werden in einem Fahrplan dargestellt (einheitlicher leicht „lesbarer“ Fahrplan) Haustürbedienung im Bereich des Linienwegs bis zur vom Fahrgast gewünschten Adresse, jedoch keine Haustürabholung, Fahrt beginnt immer an einer im Fahrplan ausgewiesenen Haltestelle Einheitlicher Fahrpreis mit leicht erhöhtem Nutzerbeitrag im Vergleich zu den bisherigen TaxiBusPlus-Angeboten und geringerem Beitrag im Vergleich zum AST-Tarif (TaxiBusPlusZuschlag für Erwachsene: 1,20 Euro; zum Vergleich AST-Zuschlag: 2,80 Euro bzw. 3,80 €) Die Kosten werden im Rahmen der Umsetzung spezifisch für die jeweilige Kommune kalkuliert. - Hohe Transparenz des Fahrplanangebotes Günstiger Fahrpreis Fahrmöglichkeiten zwischen den Ortsteilen 96 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) - Haustürbedienung im Zielort Nachteile Ggf. höhere Kosten durch Mindereinnahmen (TaxiBusPlus-Zuschlag – ASTZuschlag) Diskussionsstand / Beschlusslage In Hellenthal und Schleiden besteht der neue TaxiBusPlus seit Dezember 2014. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wurde in der Stadt Bad Münstereifel sowie den Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Kall und Weilerswist der neue TaxiBusPlus eingeführt. Die Gemeinde Nettersheim hat sich bisher gegen die Haustürbedienung und den höheren Zuschlag ausgesprochen. Eine Umsetzung in den Städten Mechernich und Zülpich wird für 2017 angestrebt. Um ein flächendeckendes einheitliches System vorzuhalten, wäre auch eine Umsetzung in der Gemeinde Nettersheim erforderlich. Weiteres Vorgehen Erarbeitung der Konzepte für die Städte Mechernich und Zülpich. Bearbeitungsstand März 2017 97 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.1.3.1.11.1.2.1. ÖPNV-ergänzende Angebote Maßnahme / Prüfauftrag: Weiterentwicklung Bürgerbus zu Bürgertaxi Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.2.1.1 Gegenstand Bemühungen beim NRW-Verkehrsministerium zur Fortschreibung der Bürgerbusrichtlinie / Erweiterung um die Fördermöglichkeit eines Bürger-Autos, welches als Bürger-AST und Dorfauto (Carsharing) eingesetzt werden kann. Planungsanlass/ Begründung Der Bürgerbus fährt in ländlichen und kleinstädtischen Regionen, in denen aus wirtschaftlichen Gründen keine Buslinien betrieben werden. Im Kreis Euskirchen wird diese Angebotsform nicht eingesetzt; hier werden auch kleine Dörfer (ab 50 Einwohner) im TaxiBusPlus oder AST bedient. Für die Dörfer, in denen mit Bürgerengagement die „Lücken im Fahrplan“ geschlossen werden könnten, ist der Bürgerbus ein zu großes Gefäss, für das ein zu geringes Fahrgastpotenzial vorhanden ist. Aus Sicht des Kreises Euskirchen geeignete öffentliche Mobilitätsformen wären für diese Ortschaften zum einen Carsharing (vgl. Anlage 4 Projekt E-ifel mobill) und zum anderen das BürgerAST. Das Bürger-AST würde wie das AST, nur mit ehrenamtlichen Fahrern funktionieren (Anruferfordernis, Bedienung zwischen definierten Bereichen, Haustürbedienung) Linie Anbindung kleiner Dörfer und Ortschaften, die nur eingeschränkt im ÖPNV angebunden sind (nicht zu allen Zeiten, nicht auf allen Relationen, nicht grenzüberschreitend) Angebotsform Bürgerauto, welches als Bürger-AST und Dorfauto eingesetzt werden kann Ausgangslage 1) Aus wirtschaftlichen Gründen schaffen Carsharing-Unternehmen derzeit kein Angebot im ländlichen Raum. Das Projekt E-ifel mobil hat gezeigt, dass es durchaus Potentiale für die gemeinschaftliche Nutzung von PKWs auf dem Land gibt. Ohne Gewinnerzielung und mit ehrenamtlichem Engagement ist dies möglich. Der organisatorische und finanzielle Aufwand ist für die ehrenamtlich tätigen Bürger jedoch fast nicht zu stemmen. Das Nutzerpotenzial ist für ein eigenwirtschaftliches Modell häufig grenzwertig. Es besteht Bedarf an Unterstützung und Vereinfachung. 2) Aufgrund des sehr geringen Fahrgastpotentials ist für manche Regionen selbst ein Bürgerbus wirtschaftlich nicht tragbar. In NRW bestehen bereits bedarfsgesteuerte Bürgerbusse, diese sind mit dem TaxiBusPlus vergleichbar. Es besteht Anruferfordernis und es gibt einen festen Fahrplan und definierte Linienwege. Vertreter des Verkehrsministeriums haben mitgeteilt, dass unter Umständen auch ein PKW anstelle eines Kleinbusses gefördert werden könnte. Dieser sei aber ausschließlich für den Bürgerbus-Betrieb und nicht als Carsharing-Auto zu nutzen. Das Fahrgastpotenzial ist in möglichen Anwendungsgebieten so 98 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) gering, dass ein System mit festem Fahrplan und definierten Linienwegen überdimensioniert wäre. Dennoch müsste es möglich sein, die vielseitigen Fahrgastbedürfnisse bedienen zu können. Das System muss also flexibel sein. Folgende Merkmale würden dies leisten: Planung Beförderung zwischen definierten Bereichen wie im AST mit flexiblen Abfahrtszeiten innerhalb eines Zeitraums Antrag beim Verkehrsministerium für ein Pilotprojekt und perspektivisch Weiterentwicklung der Bürgerbusrichtlinie zum „Bürgerauto“ bestehend aus Bürger-AST und Dorfauto Der geförderte PKW sollte für mehrere öffentliche bürgergetragene Mobilitätsformen nutzbar sein. So könnten verschiedene Mobilitätsangebote zur Finanzierung und Auslastung des Fahrzeugs beitragen und gleichzeitig verschiedene Bedürfnisse bedient werden. Kostenkalkulation Keine Kosten, da das Bürgerauto durch ehrenamtliche Fahrer, die Landesförderung und Erwirtschaftung von Einnahmen kostendeckend betrieben werden soll Vorteile Großes Potential zur Beschreitung innovativer und bedarfsgerechter Wege für die neue Mobilität im ländlichen Raum Nachteile Abhängigkeit von der Bewilligung eines Pilotprojektes und langfristig Weiterentwicklung der Bürgerbusrichtlinie durch das Verkehrsministerium NRW Diskussionsstand / Beschlusslage Mai 2015: Anschreiben Verkehrsminister Groschek Juli 2015: Gespräch mit Vertretern des Verkehrministeriums NRW März 2017: Anschreiben Verkehrsminister Groschek Weiteres Vorgehen Weitere Bemühungen zur Platzierung des erarbeiteten Vorschlags beim NRW Verkehrsministeriums. Ziel ist die Umsetzung eines Pilotprojektes in der Dörfergemeinschaft am Thürne im Bad Münstereifeler Höhengebiet oder einer anderen interessierten Dörfergemeinschaft Bearbeitungsstand März 2017 99 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Wanderbus Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.2.1.2 Gegenstand Verbesserung der ÖPNV-Anbindung Eifelsteig und der Partnerwege. Pilotprojekt für einen Wanderbus am Eifelsteig Planungsanlass/ Begründung Die Erreichbarkeit der Eifelsteigetappen und der kürzeren Zwischenetappen mit dem ÖPNV ist mit folgenden Hürden verbunden: - - - - - - - Die ÖPNV-Erreichbarkeit der Blankenheimer Ortsteile Ripsdorf und Alendorf ist eingeschränkt. Eine Bedienung findet nur während des TaxiBusPlus-Zeitfensters Mo-Fr 6-19 Uhr / Sa 6-14 Uhr statt und ist oft mit mehreren Umstiegen verbunden Die Orte Golbach, Kloster Steinfeld, Blankenheim, Ripsdorf und Alendorf sind überwiegend nur im TaxiBusPlus angebunden. Fahrgäste aus den Ballungsräumen sind i.d.R. nicht mit der Funktionsweise des TaxiBusPlus vertraut Einige Fahrrelationen erfordern mehrere Umstiege und längere Wartezeiten. Dies ist vor allem der Fall, wenn Wanderer mehrere Etappen überbrücken möchten In Kall besteht keine gute zeitliche Verknüpfung der Linien SB82, 829, 821 und 835 auf die DB in und aus Richtung Trier. Die Umsteigezeiten betragen ca. 10 bis 50 Minuten. Grund ist, dass die Verknüpfungen in Kall lastrichtungsbezogen auf die Züge in/aus Richtung Köln ausgerichtet sind. Eingeschränkte Erreichbarkeit des Eifelsteigs im südlichen Kreis Euskirchen (Blankenheim, Nettersheim) aus Richtung Hellenthal Informationen zur An- und Abreise mit dem ÖPNV sind für den Gast oft schwer zugänglich und z.T. lückenhaft dargestellt Die ÖPNV - Anbindung des Partnerwegs Burgenroute (Blankenheim – Hellenthal) ist nur über lange Fahrwege und mehrere Umstiege möglich Linie Wanderbus-Linie, Linie 832, Linie 837 Angebotsform Linienbus und TaxiBusPlus Ausgangslage Die ÖPNV-Anbindung der Eifelsteig-Etappen im Nationalpark (SB82, SB63, 829) und an den SPNV-Haltepunkten (Nettersheim) ist sehr gut. Defizite bestehen insbesondere bei der Anbindung der Etappen in den Kaller, Blankenheimer und Nettersheimer Ortsteilen (siehe Planungsanlass/Begründung) Planung Das Konzept Wanderbus am Eifelsteig sieht vier Fahrtenpaare an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie Brückentagen im Linienverkehr vor. Folgende Orte werden durch den Bus angebunden: - Kall Steinfeld Nettersheim 100 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) - Marmagen Blankenheim Wald Blankenheim Ripsdorf Alendorf Mirbach Zur Verbesserung der Anbindung des Partnerwegs Burgenroute (Blankenheim – Hellenthal) wird die Linie 832 im TaxiBusPlus für zwei Fahrtenpaare an Samstagen und Sonntagen von Blankenheim Rathaus über Blankenheim (Wald) Bf bis nach Paulushof verlängert. In Paulushof besteht Anschluss an die Linie 837 nach Hellenthal. Beide neuen Angebote sind Teil des Pilotprojektes Wanderbus und werden im Zeitraum Karfreitag (14.04.2017) bis Ende der Herbstferien (05.11.2017) umgesetzt. Das Produkt Wanderbus sowie die dauerhaft bestehenden ÖPNVAnbindungen werden seitens der Nordeifel Tourismus GmbH umfangreich beworben werden. Kostenkalkulation 40.000 Euro Vorteile - Stärkung des touristischen ÖPNV Stärkung der Tourismus-Region Nordeifel Evaluation der verschiedenen Angebotsformen (regelmäßiger Kleinbus - TaxiBusPlus) im touristischen Bereich möglich Nachteile -- Diskussionsstand / Beschlusslage Das Pilotprojekt wurde am 05.10.2016 im Kreistag beschlossen. Die Umsetzung erfolgt zum 14.04.2017 Weiteres Vorgehen - Betrieb des Wanderbusses in der Saison 2017 - Auswertung anhand von Fahrgastzahlen und einer Befragung (vgl. 11.1.2.1.3Touristisches Mobilitätskonzept). Bearbeitungsstand März 2017 101 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Touristisches Mobilitätskonzept Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.2.1.3 Gegenstand Touristisches Mobilitätskonzept für die Urlaubsregion Nordeifel Planungsanlass/ Begründung Die Bedeutung des touristischen ÖPNV hat in den vergangenen Jahren im Kreis Euskirchen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das ÖPNV-Angebot wurde in einigen Punkten an die wachsenden touristischen Bedürfnisse angepasst. Beispielhaft ist hier die Einführung des Nationalpark-Shuttles SB82 und der Wanderbus zu nennen. Aus Sicht der touristischen Akteure bestehen jedoch weitere Optimierungsbedarfe. Linie touristisch relevante Linien Angebotsform alle Angebotsformen Ausgangslage Der ÖPNV im Kreis Euskirchen ist vorwiegend auf die Alltagsverkehre der Bürger ausgerichtet. Der Bedienungsstandard besagt, dass Ortsteile über 50 Einwohner im Zweistundentakt und über 500 Einwohnern im Stundentakt angebunden sein müssen. Die Bedienungszeiten sind mo-fr. 6-19 Uhr und samstags 7-14 Uhr. Touristisch interessante Punkte sind jedoch häufig außerhalb der Ortsteile gelegen. Zudem besteht vor allem abends und wochenends eine hohe touristische Nachfrage. Das ÖPNV-Angebot des Kreises Euskirchen ist zwar teilweise an die touristischen Bedürfnisse angepasst worden. Jedoch werden noch erhebliche Potenziale und Verbesserungsmöglichkeiten vermutet. Planung Anhand eines touristischen Mobilitätskonzepts sollen die touristischen Bedarfe erfasst und ausgewertet werden. Vorgesehen ist eine Befragung mit anschließender Analyse. Als Ergebnis sollen Handlungsfelder und Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Mobilitätsangebote mit touristischer Relevanz dargestellt werden. Kostenkalkulation ca. 10.000 Euro für die Befragungen Vorteile Weiterentwicklung des touristischen ÖPNV im Kreis Euskirchen Stärkung der Tourismus-Region Nordeifel Nachteile -- Diskussionsstand / Beschlusslage Die Befragung wird derzeit vorbereitet und beginnt Ostern 2017 Weiteres Vorgehen Ausschreibung und Beauftragung des touristischen Mobilitätskonzeptes Bearbeitungsstand März 2017 102 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.1.4.11.1.3. ÖPNV und Fahrradverkehr Maßnahme / Prüfauftrag: 11.1.43. Fahrradbus / Fahrradbeförderung 1 Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand Fahrradbus zur Beförderung von Fahrgästen und ihren Fahrrädern zu Start-/Endpunkten touristisch attraktiver Fahrradrouten Planungsanlass/ Die Nordeifel ist eine attraktive Urlaubsregion, die durch ihr gut Begründung ausgebautes Radwegenetz auch bei Fahrradtouristen sehr beliebt ist. Die An- und Abreise der Radtouristen mit dem ÖPNV stellt jedoch ein Problem dar. Die Kapazitäten in den Zügen sind sehr begrenzt und Fahrradbus-Angebote sind nicht ausreichend vorhanden. Linie 815, SB63, 829, SB 82 Angebotsform Linienbus mit Fahrradanhänger (Fahrradbus) oder mit Fahrradträger Ausgangslage Die Fahrradbeförderung ist auf der Eifelstrecke und in der Voreifelbahn insbesondere an Wochenenden in den Sommermonaten nur sehr begrenzt möglich und häufig erschöpft (vgl. nächstes Handlungskonzept „“Fahrradbeförderung in der Bahn“). Beliebte Start- und Endpunkte für Fahrradtouren an SPNVHaltepunkten sind insbesondere Mechernich, Kall, Urft, Nettersheim und Blankenheim. Abseits der beiden o.a. Bahnlinien liegen die Stadt Zülpich und die (rad)touristisch attraktiven Kommunen Hellenthal und Schleiden. In den Sommermonaten an Sonn- und Feiertagen besteht folgendes Fahrradbus-Angebot im Kreis Euskirchen: Planung Insbesondere in der Gemeinde Hellenthal und ggf. auch in der Stadt Schleiden bestehen Potenziale zum Ausbau des FahrradbusAngebotes. Die Routen- und Detailplanungen sind noch nicht erfolgt. Verschiedene Möglichkeiten stehen zur Diskussion: - Kostenkalkulation Vorteile Nachteile Ausweitung des Fahrplanangebotes der Linie 815 Fahrradbus auf dem Linienweg der 829 mit Verlängerung bis „Weißer Stein“ in Hellenthal Fahradbeförderung auf der Linie SB 82 mittels Fahrradträger Anbindung Ahrtalradweg Eine Kostenkalkulation kann erst nach detaillierter Planung erfolgen - Stärkung des touristischen ÖPNV - Stärkung der (Rad)Tourismus Region Nordeifel - Beschluss Weiteres Vorgehen Bearbeitungsstand Linie 815: Kall - Monschau; ein Fahrtenpaar Linie SB63: Aachen - Vogelsang (- Gemünd); drei Fahrtenpaare Linie SB63: Gemünd - Heimbach; zwei Fahrtenpaare Die Nutzungsintensität eines Fahrradbusses ist stark wetterabhängig Fahrradanhänger müssten beschafft werden Mehrkosten Es wurde noch kein Beschluss gefasst Auswahl der Routen und Detailplanung März 2017 103 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Fahrradbeförderung in der Bahn Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.3.2 Gegenstand Maßnahmen zu einer verbesserten Beförderung von Fahrrädern in der Bahn Planungsanlass/ Begründung Es besteht die Problematik nicht ausreichender Transportkapazitäten für Fahrräder in den Fahrzeugen der DB Regio, insbesondere auf der Eifelstrecke, in den Sommermonaten und an Wochenenden. Touristische Angebote im Bereich des Fahrradverkehrs werden daher oft nur zurückhaltend beworben, und dies obwohl das Potential für Urlaube in der Region mit Fahrradnutzung ansteigend ist. Linie Eifelstrecke, Voreifelbahn Angebotsform DB Regio Ausgangslage Der Einsatz von Sonderfahrzeugen ist nicht möglich, da solche nicht zur Verfügung stehen. Planung In Prüfung befindliche Lösungsansätze der DB Regio Traktionserhöhungen an Wochenenden und vor Feiertagen: Aufstockung einzelner Fahrten in Doppeltraktion Anpassung der Inneneinrichtung: Veränderung der Inneneinrichtung zur Optimierung des Verkehrsflusses durch Fahrgäste mit Fahrrädern; Verbesserung der Nutzbarkeit der Mehrzweckbereiche Vermehrter Einsatz von Zugbegleitern – Regelmäßiger Einsatz von bis zu zwei Zugbegleitern in den „Fahrradzügen“, die an den Haltepunkten für ein geordnetes Ein- und Aussteigen sorgen. Einsatz eines Kundenbetreuers in Köln Hauptbahnhof zur Einweisung der Fahrgäste in Abhängigkeit vom gewünschten Ausstieg. Verbesserung der Durchsagen an den Haltepunkten und in den Fahrzeugen: Durchführung von Durchsagen vor Einfahrt des Zuges zur Informationen über den Standort der Mehrzweckbereiche Kostenkalkulation Vorteile keine Kosten für den Kreis Euskirchen - Höhere Zufriedenheit der Touristen und Touristiker Optimierte Fahrradbeförderung in den Zügen der DB Nachteile Eine vollständige Problemlösung kann durch die Lösungsansätze nicht erreicht werden. Diskussionsstand / Beschlusslage DB Regio und NVR wurden gebeten, über erfolgte Umsetzungen zu informieren. Weiteres Vorgehen Die Gespräche mit dem NVR und der DB Regio werden von Seiten des Kreises Euskirchen fortgeführt. Bearbeitungsstand März 2017 104 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Einrichtung eines Fahrradverleihsystems Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.3.3 Gegenstand Einrichtung eines Fahrradverleihsystems im Kreis Euskirchen Planungsanlass/ Begründung In den Linienbussen im Kreis Euskirchen und in den Fahrzeugen der DB Regio bestehen nur geringe Transportkapazitäten für Fahrräder. Ein Angebot an Mietfahrrädern sowie sicheren Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist bisher nicht ausreichend vorhanden. Für den touristischen Nutzen ist dies insbesondere in den Sommermonaten an den Wochenenden ein Problem. Im Alltags-und Pendlerverkehr erschwert dies im Vor- oder Nachlauf der ÖPNV-Nutzung die Überbrückung der „letzten Meile“, die idealerweise mit dem Fahrrad zurückzulegen ist. Linie Schnellbus- und Regionalbuslinien sowie DB-Linien (insbesondere Eifelstrecke) Angebotsform Fahrradverkehr Ausgangslage Zu geringe Kapazitäten der Fahrradbeförderung in den Zügen der DB und in den Schnellbus-/Regionalbuslinien. Hoher Bedarf der Fahrradnutzung im Vor-/Nachlauf der ÖPNVNutzung im touristischen Verkehr sowie Alltags-Pendlerverkehr Planung Selbst unter Nutzung aller Optimierungen (vgl. Handlungskonzept „Fahrradbeförderung in der Bahn“) werden die Kapazitäten insbesondere im SPNV zu Spitzenzeiten nicht ausreichen. Daher müssen parallel andere Strategien verfolgt werden. Eine Möglichkeit ist, in die Infrastruktur an den Haltepunkten zu investieren. In Betracht kommen Verleihsysteme für Pendler und Touristen sowie eine verbesserte Ausstattung der Haltepunkte mit Fahrradboxen, Fahrradabstellanlagen und Ladesystemen für E-Bikes. Kostenkalkulation Eine Kostenkalkulation liegt noch nicht vor Vorteile - Stärkung der Tourismus Region Nordeifel Stärkung des Fahrradverkehrs im Vor- und Nachlauf der ÖPNV-Nutzung für Pendler und Alltagsnutzer Nachteile Kosten Diskussionsstand / Beschlusslage Kreisseitig wurden erste Gespräche mit Anbietern von Fahrradverleihsystemen sowie mit interessierten Kommunen und Unternehmen geführt. Eine grobe Projektskizze liegt vor. Mit dem NVR wurde die Idee eines gemeinsamen Förderantrags (Mobilstationen) im Rahmen der Klimaschutzinitiative erörtert. Aus verschiedenen Gründen kann diese Idee derzeit nicht umgesetzt werden. Weiteres Vorgehen Aus der groben Projektskizze ergibt sich ein erheblicher Investitionsbedarf, so dass zunächst als Vorläuferprojekt das „Modellprojekt Pedelecverleih an große Unternehmen“ (11.1.7.4) geplant und umgesetzt werden soll, um Erfahrungen über die Bereitschaft zur Pedelecnutzung gewinnen zu können. Bearbeitungsstand März 2017 105 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Modellprojekt Pedelecverleih an große Unternehmen Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.7.4 Gegenstand Durchführung eines Modellprojekts „Pedelecverleih an große Unternehmen“ Planungsanlass/ Begründung Es bestehen Ansätze zur Einrichtung eines Fahrradverleihsystems im Kreis Euskirchen, allerdings unter Kostengesichtspunkten zunächst mit Fahrrädern, nicht mit Pedelecs. In den topographisch anspruchsvollen Bereichen des Kreises Euskirchen, stellen „normale“ Fahrräder für viele Berufspendler aber keine Alternative dar. Einen Anreiz zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad könnten Pedelecs liefern. Durch Pedelecs könnten zudem Bereiche erschlossen werden, die nicht bzw. nicht zu allen Zeiten vom ÖPNV angedient werden. Linie Angebotsform Ausgangslage Fahrradverkehr - Die Fahrradnutzung im Pendlerverkehr ist insbesondere im Südkreis gering. Pedelecs sind bisher eher im Bewusstsein der älteren Bevölkerung und werden noch zu wenig als Transportmittel für Pendler erkannt. Planung Es werden 10 Pedelecs beschafft. Diese werden für einen vorher festzulegenden Zeitraum (z.B. 1- 3 Monate) Unternehmen zur Verfügung gestellt, die diese an interessierte Mitarbeiter weiter verleihen. Während des Zeitraumes dürfen die Mitarbeiter die Pedelecs auch privat nutzen. Von den Mitarbeitern sind Tagebücher zu führen. Die Pedelecnutzung soll kostenlos möglich sein. Kostenkalkulation Eine Kostenkalkulation liegt noch nicht vor Vorteile - - Stärkung des Fahrradverkehrs, teilweise im Vor- und Nachlauf der ÖPNV-Nutzung (für Pendler) Bewusstseinsschaffung für die Vorteile von Pedelecs auch für jüngere Menschen, nicht nur für die ausgewählten Pendler, sondern bei guter Pressearbeit auch in der gesamten Bevölkerung Gewinnen wichtiger Erkenntnisse im Hinblick auf das kreisweit geplantes Verleihsystem Nachteile Hoher organisatorischer Aufwand Diskussionsstand / Beschlusslage Erste Gespräche mit RVK sind geführt. Eine Auswertung über größere Arbeitgeber im Kreis liegt vor. Weiteres Vorgehen Erstellung einer Projektskizze, Abfrage von Fördermöglichkeiten Bearbeitungsstand März 2017 106 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.1.5.11.1.4. Anbindung von Gewerbegebieten und neuen Baugebieten Maßnahme / Prüfauftrag: Anbindung von Gewerbegebieten Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.4.1 Gegenstand Prüfung der ÖPNV-Anbindung größerer Arbeitgeber und der Gewerbegebiete im Kreis Euskirchen. Planungsanlass/ Begründung Sowohl aus Blankenheim als auch aus Weilerswist wurde der Prüfauftrag ausgesprochen, die Anbindung der Gewerbegebiete zu verbessern. Linie alle Angebotsform alle Ausgangslage Durch das differenzierte Bedienungsangebot im Kreis Euskirchen besteht innerhalb der Ortsteile eine gute Erschließungsqualität. Inwieweit auch alle Gewerbegebiete über eine gute Erschließung verfügen, wurde bislang nicht im Detail geprüft. Planung Im Verlauf des Jahres 2017 soll die Anbindung der Gewerbegebiete überprüft werden. Kostenkalkulation -- Vorteile Nachteile Diskussionsstand / Beschlusslage Die Prüfung erfolgt in 2017 bzw. anlassbezogen bei Anfragen von Gewerbebetrieben. Es wurde kein Beschluss gefasst Weiteres Vorgehen Abfrage der Kommunen zu den Gewerbegebieten und Standorten größerer Arbeitgeber. Prüfung der Anbindung, ggf. Verbesserung der Anbindung. Bearbeitungsstand März 2017 107 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: ÖPNV-Anbindung neuer Baugebiete Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.4.2 Gegenstand Prüfung der ÖPNV-Anbindung neuer Baugebiete Planungsanlass/ Begründung Neue Baugebiete liegen häufig am Ortsrand und abseits bestehender Haltestellen. Der im NVP vorgesehene Haltestellenabstand (300 m für Regionalbushaltestellen, 500 m für Schnellbushaltestellen, 1000 m für Haltepunkte des SPNV) wird damit ggf. nicht erfüllt. Die Kommunen Weilerswist und Mechernich haben im Rahmen der Beteiligung zum NVP konkret um eine bessere Anbindung ihrer Neubaugebiete gebeten. Linie Alle ÖPNV/SPNV-Linien im Kreisgebiet Angebotsform Bahnverkehr, Linienverkehr, TaxiBusPlus, AST (auslaufend) Ausgangslage Bisher erfolgt eine Abstimmung über die ÖPNV-Anbindung von Neubaugebieten in der Regel nur bei größeren Projekten und auch nicht verlässlich. Planung Die Kommunen sollen gebeten werden, Auskünfte zu den in den letzten 10 Jahren entwickelten Baugebieten zu machen, damit von Kreisseite die ÖPNV-Anbindung überprüft werden kann. Für zukünftige Veränderungen (insbesondere Bebauungspläne) erfolgt seit Anfang 2017 eine entsprechende Überprüfung im Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung. Bei der Feststellung von Defiziten ist bezüglich des ÖPNV eine die Verlegung/Neuanlage von Haltestellen bzw. eine veränderte/neue Linienführung zu prüfen. Für die Kommunen Weilerswist und Mechernich liegen bereits konkrete Planaufträge vor. Kostenkalkulation Vorteile Die Erledigung erfolgt sukzessive. Gesonderte Kosten fallen nicht an. - Nachteile - Verbesserung der Mobilität von „Neubürgern“ Sensibilisierung der Kommunen, auch die Belange des ÖPNV zu berücksichtigen. Kommunen sollen zudem sensibilisiert werden, Baugebiete im Bereich von SPNV-Haltepunkten einzurichten. keine Diskussionsstand / Beschlusslage Der Steckbrief soll auf Vorschlag der Verwaltung in den Entwurf des NVP aufgenommen werden (Maßnahmekonzept/Prüfauftrag). Weiteres Vorgehen Bearbeitung als Geschäft der laufenden Verwaltung. Bearbeitungsstand März 2017 108 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.1.6.11.1.5. Schülerverkehre Maßnahme / Prüfauftrag: Untersuchung der Schülerverkehre im Kreis Euskirchen Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.5 Gegenstand Untersuchung aller bestehenden Schülerverkehre im Kreis Euskirchen Planungsanlass/ Begründung Im September 2011 wurden die Verkehre nach §43.2 PBefG (Sonderform des Linienverkehrs) in Verkehre in Verkehre nach §42 PBefG (allgemeiner Linienverkehr) umgewandelt. Seitdem erfolgt die Finanzierung dieser Verkehre über die ÖPNV-Umlage. Durch die neue Regelung und die starken Veränderungen in der Schullandschaft ergeben sich in den letzten Jahren verstärkt Diskussionen zwischen den Schulträgern bezüglich der Einführung und Finanzierung neuer Verkehre. Ebenso werden die bestehenden Verkehre zwischen den Schulträgergebieten kritisch gesehen. Gleichzeitig äußern Schulträger, Schulen und Eltern ständig neue Fahrtwünsche. Linie Alle 700er und 800er Linien im Kreisgebiet Angebotsform Linienbusverkehr Ausgangslage Die auf die Schülerverkehre abgestimmten Fahrten finden im Südkreis überwiegend in den 700er Linien statt. Die dem „normalen“ ÖPNV dienenden Fahrten finden in den 800er Linien statt. Die 700er Linien sind für die Bevölkerung sehr intransparent. Planung Die gesamten Schülerverkehre im Kreis Euskirchen sollen im Rahmen eines Gutachtens überprüft und ggf. überplant werden. Ziel ist eine unter den Schulträgern gerechtere Finanzierung sowie eine Optimierung der Schülerverkehre. Folgende Prüfaufträge wurden u.a. formuliert: - - Kostenkalkulation Vorteile Umsetzungskonzept zur Auflösung der 700er Linien und Integration der Verkehre in die 800er Linien Definition von Standards, anhand derer die Schülerverkehre in Zukunft gestaltet werden sollen. Z.B.: maximale Anzahl der Umstiege, Maximale Fahrtdauer, etc. Komplette Überplanung und Optimierung aller Schülerverkehre im Kreis Euskirchen anhand der vorher definierten Standards Die Kosten oder auch Ersparnisse können erst bei Vorliegen der Ergebnisse des Gutachtens zur Veränderung der Schülerverkehre kalkuliert werden. - Nutzung von Synergien Höhere Fahrplantransparenz Einheitliches Vorgehen zur Prüfung von Anfragen seitens der Eltern, Schulen oder Schulträgern Nachteile Ggf. ergeben sich für einige Schülerwege Verschlechterungen (längere Fahrzeit, mehrfache Umstiege), da komfortable Verbindungen nicht mehr aufrecht erhalten werden können Diskussionsstand / Das Gutachten ist derzeit in der Bearbeitung. Erste Ergebnisse 109 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Beschlusslage zeigen, dass eine wesentliche Einsparung nur dann erfolgen kann, wenn die Schulzeiten für den kompletten Südkreis verändert werden. Weiteres Vorgehen Eine Veränderung aller Schulzeiten wird als unrealistisch angesehen. Daher gehen aktuelle Überlegungen dahin, zunächst den Schulstandort Blankenheim / Nettersheim bzw. den Teilraum Dahlem / Blankenheim / Nettersheim zu überplanen (Schulzeit, Anbindung Bahn, zwei Standorte). Erste Abstimmungsgespräche hierzu finden im März / April 2017 statt. Bearbeitungsstand März 2017 110 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.1.7.11.1.6. Spätfahrten Maßnahme / Prüfauftrag: Vereinheitlichung der Spätfahrten Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.6 Gegenstand Prüfung der Bedienungszeiten im Abend-/Spätverkehr im Hauptnetz (ausgewählte Linien) Planungsanlass/ Begründung Das Fahrtenangebot abends, insbesondere an Wochenenden, stellt sich auch im Hauptnetz nicht auf allen Linien einheitlich dar. Zudem hat sich das Angebot im SPNV in den letzten Jahren im Abendverkehr deutlich verbessert. Daher soll geprüft werden, ob das bestehende ÖPNV-Angebot noch zeit- und nachfragegerecht ist. Linie 298/810, 801, 808, 829, 985 Angebotsform Linienverkehr Ausgangslage Auf den Linien 801, 808, 829 besteht bereits ein Spätverkehr an Wochenenden, auf den übrigen Linien nicht. Hierbei werden bisher noch nicht die seit Dezember 2014 bestehenden Spätverkehre im SPNV angedient. Planung Es soll geprüft werden, ob auch auf den o.a. Linien ein Spätverkehr möglich und sinnvoll ist. Weiterhin soll, die Anbindung des ÖPNV auf die neuen Spätverkehre im SPNV überprüft werden Entsprechend des Prüfungsergebnisses soll ein Konzept erarbeitet werden. Kostenkalkulation Die Kosten werden nach Vorliegen der Ergebnisse kalkuliert. Vorteile Nachfragegerechte Anpassung des Angebotes. Vereinheitlichung des Angebotes in den Abendstunden. Nachteile Ggf. Mehrkosten durch Fahrtenausweitungen. Diskussionsstand / Beschlusslage Die Prüfung und Erarbeitung eines Konzeptes soll 2017/2018 im Vorlauf des Fahrplanwechsels Dezember 2018 erfolgen. Weiteres Vorgehen -- Bearbeitungsstand März 2017 111 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.1.8.11.1.7. Marketing Maßnahme / Prüfauftrag: Dialog-Marketing Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.7.1 Gegenstand Verschiedene Maßnahmen des Dialog-Marketings. Gegenstand soll das ÖPNV-Angebot im Kreis Euskirchen, insbesondere der TaxiBusPlus, sein. Planungsanlass/ Begründung Die Ergebnisse aus dem Projekt Smart Move (vgl. Kapitel 12) und aus der Haushaltsbefragung (vgl. Kapitel 2) haben zum einen gezeigt, dass der TaxiBusPlus in der Bevölkerung nicht ausreichend bekannt ist. Zum anderen wurde deutlich, dass die direkte Ansprache und personalisierte Information (Dialogmarketing) potenzieller Fahrgäste eine wirksame Marketing-Methode ist, die zu messbaren Fahrgaststeigerungen führen kann. Linie Alle Linien, insbesondere TaxiBusPlus-Linien Angebotsform Bahn, Linienbus und TaxiBusPlus Ausgangslage Informationen zum ÖPNV-Angebot im Kreis Euskirchen sind im Internet, telefonisch, per App und anhand von Broschüren und gedruckten Fahrplanmedien erhältlich. Diese Angebote sind passiv, da sie nicht zum Bürger kommen; der interessierte Bürger muss die Information selber aufsuchen. Im Projekt smartmove wurden neue Wege im aktiven Marketing beschritten. Informationen wurden durch persönliche Ansprache übermittelt und auf die Person genau zugeschnitten (personalisiert). Diese Methode hat sich als sehr wirksam erwiesen. Im Projekt smartmove wurde zudem deutlich, dass der TaxiBusPlus in der Bevölkerung wenig bekannt ist. Auch die Haushaltsbefragung hat ergeben, dass ein Drittel der Befragten das Angebot nicht kennt. Es besteht Handlungsbedarf und das Dialogmarketing wird als geeignete Methode angesehen. Planung Durch die Umsetzung verschiedener Dialog-Marketing Maßnahmen soll an die Erfolge aus dem smartmove-Projekt angeknüpft werden. Folgende Maßnahmen befinden sich in der Diskussion: - - Ausbildung und Unterstützung von Mobilitätspaten, die interessierte Bürger bei der Information zum ÖPNV-Angebot unterstützen. Schulung von Multiplikatoren, die zu verschiedenen Orten und Veranstaltungen im Kreisgebiet reisen, um dort über das ÖPNV-Angebot zu informieren. Einsatzgebiete können sein: Arztpraxen, Apotheken, Seniorenveranstaltungen, Veranstaltungen, Schulen, Fahrschulen, touristische Einrichtungen und touristische Gastgeber. Aufgrund des überdurchschnittlichen Umweltbewusstseins der Nationalparkgäste sollten Multiplikatoren für den Nationalpark besonders berücksichtigt werden, wie Nationalpark-Gastgeber, Servicepersonal der NationalparkTore und Nationalpark-Infopunkten Vogelsang IP. 112 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) - Erstellung und Verbreitung von persönlichen Fahrplänen für häufig genutzte Fahrrelationen (z.B touristische Verbindungen) Eine Auswahl der Maßnahmen und eine konkrete Planung der Umsetzung ist noch nicht erfolgt. Kostenkalkulation Vorteile Die Kosten können erst nach erfolgter Auswahl und Planung der Maßnahmen kalkuliert werden. - Bessere Information der Bürger zum ÖPNV-Angebot im Kreis Euskirchen, insbesondere zum TaxiBusPlus Erhöhung der Fahrgastzahlen insbesondere im TaxiBusPlus Nachteile keine Diskussionsstand / Beschlusslage Es wurde kein Beschluss gefasst. Weiteres Vorgehen Auswahl und Planung der Maßnahmen Bearbeitungsstand März 2017 113 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Individuelle Information aller Gastgeber Kriterien Gegenstand Planungsanlass/ Begründung Linie Angebotsform Ausgangslage Planung Kostenkalkulation Vorteile Nachteile Diskussionsstand / Beschlusslage Weiteres Vorgehen Bearbeitungsstand 11.1.7.2 Erläuterung und Sachlage ÖPNV-Information der Gastgeber mittels Anschreiben und personalisierter Broschüre für Gäste In Kontakt mit verschiedenen Gastgebern wurde deutlich, dass diese häufig nur über geringe Kenntnisse der ÖPNV-Anbindung ihres Betriebes verfügen. Die Funktionsweise des TaxiBusPlus und die Fahrplanauskunft des VRS sind meist unbekannt. Dies führt u.a. dazu, dass Gastgeber kein hohes Interesse an der GästeCard für ihren Betrieb hegen und zudem ihre Gäste nicht gut hinsichtlich des ÖPNV-Angebotes informieren können. Es wurde ein hoher Bedarf der besseren Information der Gastgeber identifiziert. Alle Linien Linienbus und insbesondere TaxiBusPlus - Geringes Wissen über das bestehende ÖPNV-Angebot bei einem Großteil der Gastgeber in der Nordeifel - relativ geringes Interesse vieler Betriebe an der GästeCard Anschreiben aller 154 Gastgeber, die mit der NET zusammenarbeiten und der Ferieneinrichtungen, die im Handlungskonzept „Prüfung und Verbesserung der ÖPNVAnbindung aller Ferieneinrichtungen im Kreisgebiet“ in Anlage 4 geprüft wurden. Das Anschreiben kündigt insbesondere eine beiliegende personalisierte Informationsbroschüre zum ÖPNVAngebot (ab dem jeweiligen Betrieb) an. Diese hat folgende Inhalte: - Lage und Entfernung zur nächsten Haltestelle und das dort bestehende ÖPNV – Angebot - Hinweise zu Tickets und Fahrplänen - Informationen zur Funktionsweise des TaxiBusPlus - Informationen zur Internetseite des VRS (Fahrplanauskunft, Fahrpläne, Schlaue Nummer für Bus und Bahn) Druck und Versandkosten - Direkte Ansprache der Gastgeber mit personalisierten Informationen - Bessere Information der Gastgeber und Gäste zum ÖPNVAngebot - In Zukunft (vermutlich) stärkere Nutzung des ÖPNV durch Gäste und stärkere Teilnahme am GästeTicket durch Betriebe -Kein Beschluss notwendig Bereits umgesetzt (Versand der Anschreiben und Broschüre im März 2017l) März 2017 114 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Korridorfahrpläne Nationalpark Eifel Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.1.7.3 Gegenstand Korridorfahrpläne Nationalpark Eifel Planungsanlass/ Begründung Mit Neugestaltung der Broschüre „Natur erfahren – mit Bus & Bahn unterwegs im und um den Nationalpark Eifel“ (vgl. Kapitel 12) stehen dem Fahrgast die Fahrpläne aller Linien im Nationalpark in gedruckter gebündelter Form nicht mehr zur Verfügung. Dies wurde insbesondere seitens der Nationalpark-Tore und Infopunkte kritisiert. Zurück zum alten Nationalpark-Fahrplan möchte man sich nicht entwickeln, dieser wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Jedoch besteht Bedarf für eine kundenfreundliche gedruckte Zusammenstellung der Fahrmöglichkeiten im Nationalpark Eifel. Linie Linien im Nationalpark Eifel und die Zubringer-Linien Angebotsform In Korridorfahrplänen sind Fahrten mehrerer Linien in einem Fahrplan abgedruckt. Der Mehrwert ist, dass die Umsteigebeziehungen zwischen einzelnen Fahrten/Linien und die Anschlussbeziehungen auf einen Blick deutlich werden. Ausgangslage Keine gebündelten gedruckten Fahrpläne für den Nationalpark Eifel. Nicht für alle Linien im Nationalpark Eifel stehen gedruckten (Mini-) Fahrpläne zur Verfügung. Minifahrpläne bestehen nur für die VRSLinien, nicht für die AVV-Linien. Planung Für die wichtigsten Fahrrouten im Nationalpark sollen Korridorfahrpläne entwickelt und als Mini-Fahrplan gedruckt werden. Diese sind: 1. Kall – Gemünd – Vogelsang – Einruhr – Rurberg – Simmerath (Linien SB82, SB63, 68) 2. Gemünd – Kermeter – Urfttalsperre – Heimbach (Linien 231, Mäxchen) Die Fahrpläne werden neu entwickelt und sollen zunächst für ein Jahr getestet werden. Kostenkalkulation Vorteile Die Erstellung erfolgt über eigenes Personal. Die Druckkosten liegen zusammen mit der Nationalpark-Karte im Kostenrahmen des ehemaligen Nationalpark-Fahrplans. - Viele Informationen auf wenig Papier Hoher Informationsgehalt bezüglich der Umsteigemöglichkeiten und Anschlussverbindungen Nachteile Diskussionsstand / Beschlusslage Kein Beschluss notwendig Weiteres Vorgehen bereits umgesetzt Bearbeitungsstand März 2017 115 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.2. Teilraumkonzepte 11.2.1. Teilraum Blankenheim - Nettersheim Maßnahme / Prüfauftrag: Optimierung des Verkehrsangebots im Teilraum Blankenheim – Nettersheim Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.2.1 Gegenstand Überplanung des Verkehrsangebotes Blankenheim – Dahlem – Nettersheim mit Einführung der Gesamtschule Blankenheim/Nettersheim mit zwei Schulstandorten Planungsanlass / Begründung Die Gemeinde Nettersheim hat folgende Prüfaufträge formuliert: - - Schaffung einer Anbindung des Ortsteils Tondorf zum Bahnhof in Nettersheim effizientere Ausgestaltung des Schülerverkehrs im Zuge der Anpassungen aufgrund von Veränderungen der örtlichen Schullandschaft in Blankeheim/Nettersheim. In diesem Zusammenhang auch Prüfung einer Einbindung der Bahn in den Schülerverkehr zur Vermeidung von Parallelverkehren Prüfung der Einbindung bestehender sowie künftig erwarteter Schülerverkehre in den ÖPNV Linie Bedienungskorridor Marmagen – Nettersheim – Zingsheim – Tondorf (- Roderath/Bouderath) – Mülheim – Gewerbegebiet Am Mürel – Blankenheim (Linien 820, 824, 825, 830) Angebotsform TaxiBusPlus-Linien mit ergänzenden Linienbusfahrten Ausgangslage Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Ortsteile Tondorf, Roderath und Bouderath noch nicht an den Bahnhof in Nettersheim angeschlossen. Durch die Einführung der Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim sieht der Schulträger ein deutlich höheres Aufkommen an Wegebeziehungen zwischen beiden Schulstandorten, so dass dieser Korridor gestärkt werden sollte. Planung Konzeption eines gemeindeübergreifenden Rundverkehrs mit Anbindung der Bahnhöfe Nettersheim und Blankenheim (Wald) Variantenuntersuchung mit sowohl Linien- als auch TaxiBusPlusVerkehren: - „Große Lösung“: Ringförmige Linienführung Nettersheim – Tondorf – Blankenheim Schulzentrum - Blankenheim „Angepasste Lösung“: Modifizierter Linienverkehr innerhalb der Gemeinde Nettersheim unter Berücksichtigung der Anbindung des Schulzentrums Blankenheim sowie mit Zubringerverkehren von und nach Roderath/Bouderath Planerische Berücksichtingung auch der Linien 824 und 832 Kostenkalkulation Es wurde eine Leistungsbilanz erstellt. Für die „Große Lösung“ wurden Mehrkilometer in Höhe von rund 80.000 Kilometern pro Jahr prognostiziert. Die Mehrkosten würden entsprechend hoch ausfallen. 116 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Vorteile Schaffung einer neuen Verbindung zwischen den Hauptorten Blankenheim und Nettersheim Integration des Schülerverkehrs in den normalen ÖPNV Nachteile Hohe Mehrkosten für die Kommunen bei gleichzeitig nicht einschätzbarem Nachfragepotenzial. Diskussionstand / Beschlusslage Zum 14.12.2014 wurde ein an o.g. Variante „angepasste Lösung“ orientiertes Konzept für die Linien 820 und 830 mit vollständiger Integration der Ortsteile Roderath/Bouderath und Tondorf umgesetzt: - Weiteres Vorgehen Linie 820: Ausweitung des Linienwegs nach Bouderath, Roderath und Tondorf mit Linienbusfahrten in der Frühspitze Linie 830: nur noch Mechernich – Zingsheim. Evaluierung des neuen Verkehrsangebots erfolgt in 2017. Hierbei ergeben sich ggf. auch Erkenntnisse aus dem Gutachten zum Schülerverkehr.. Darauf aufbauend kann geprüft werden, ob weitere Optimierungen im Bereich Nettersheim möglich sind. Weiterhin soll der endgültige Ausbau der Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim abgewartet werden. Bearbeitungsstand März 2017 117 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.2.2. Teilraum Kall – Schleiden – Hellenthal Maßnahme / Prüfauftrag: Taktverdichtung Kall – Hellenthal Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.2.2 Gegenstand Verdichtung der Linie 829 im Schleidener Tal auf einen 30-MinutenTakt Planungsanlass / Begründung Im Rahmen der HH-Befragung wurde eine starke, gebündelte Verkehrsverflechtung im Schleidener Tal auf der Achse Kall – Schleiden – Hellenthal mit ca. 11.500 bis 13.500 Fahrten pro Tag und einem vergleichsweise geringen ÖPNV-Anteil von abschnittsweise 4 bis 5 % zwischen Hellenthal und Schleiden festgestellt. Die Steigerung der Attraktivität der ÖPNV-Verbindung im Schleidener Tal soll durch eine ganztägige Taktverdichtung erfolgen. Ebenso soll über diese Taktverdichtung ein besserer Umstieg vom SPNV auf den ÖPNV aus Richtung Blankenheim, Dahlem, Nettersheim ermöglicht werden. Prüfung folgender Verbesserungsmöglichkeiten: - Linie Fahrplanverdichtung auf zwei Fahrten pro Stunde ganztägig sowie alternativ nur zur HVZ Anbindung beider stündlich verkehrenden Züge in Kall (RB 24, RE 22) Harmonisierung der verschiedenen Linienbusangebote im Schleidener Tal unter Abbau von Parallelverkehren der Linien SB 82 und 829 Optimierte Zuganschlüsse aus Richtung Dahlem und Blankenheim in Kall Linie 829 Kall – Gemünd – Schleiden – Hellenthal Linie SB 82 Kall – Gemünd – Vogelsang (NationalparkShuttle) Angebotsform Linienbus Ausgangslage Die Linie 829 ermöglicht morgens eine Anbindung aller Züge zwischen 05:00 Uhr und 07:45 Uhr von Hellenthal in Richtung Kall (5 Fahrten). Anschließend wird überwiegend ein Stundentakt zwischen Kall – Schleiden – Hellenthal angeboten. Gleichzeitig besteht die Linie SB82 zwischen Kall – Gemünd – Vogelsang im Stundentakt. Beide Linien verkehren zwischen Kall und Gemünd parallel. Im Zuge der Taktverdichtung soll ein Abbau des Parallelverkehrs überprüft werden. Planung Liniennetz- und Fahrplanmaßnahmen, realisierbar in drei Varianten: 1. Verschiebung der Fahrplanzeit der Linie 829 um rund 30 Minuten und Anbindung an die RB 24 2. Einfügen von Verstärkerfahrten mit Anschluss an den RE 22 ab Kall über Broich nach Schleiden und weiter nach Hellenthal unter anderer Linienbezeichnung, um Parallelverkehr mit SB 82 zwischen Kall und Gemünd zu vermeiden 3. Je nach Fahrplanlage punktuell weitere Verdichtungen auf 118 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) der Talachse über Schleiden – Olef – Gemünd im Zuge der bestehenden Linie 829 Maximalvariante: Durchgängige Angebotsverdichtung zwischen ca. 7:30 Uhr und 19:30 Uhr Variante Teilverdichtung: Angebotsverdichtung zwischen ca. 7:30 Uhr und 9:30 Uhr sowie zwischen ca. 13:00 Uhr und 19:30 Uhr Minimalvariante: Angebotsverdichtung zwischen ca. 7:30 Uhr und 9:30 Uhr sowie zwischen ca. 15:30 Uhr und 19:30 Uhr Weitere mögliche Modifikationen der genannten Varianten: - - Entweder: Angebotsverdichtung zur Früh-HVZ zwischen ca. 7:30 Uhr und 9:00 Uhr über Zusatzfahrten der Linie 829, mit Bedienung aller Haltestellen im Schleidener Tal; SB 82 bliebe unverändert, Oder: zusätzliche Fahrten der Linie SB 82 Kall – Gemünd und weiter nach Vogelsang kombiniert mit Zusatzlinie über Broich. Dies ist dann interessant, wenn in dieser Früh-HVZ auch Bedarf auf Vogelsang besteht. In den Beratungen mit den Kommunen Hellenthal, Schleiden und Kall wurde vor dem Hintergrund der finanziellen Situation in den kommunalen Haushalten eine weitere Planungsvariante („Kommunalvariante“) konzipiert: - - - Kostenkalkulation punktuelle Verdichtungen des Angebots ausschließlich auf der Talachse (zwischen ca. 7:30 Uhr und 9:30 Uhr sowie zwischen ca. 15:30 Uhr und 18:00 Uhr) zur Vermeidung von Parallelverkehren zwischen SB 82 und Linie 829: Verschiebung der Zuganschlüsse der Fahrten im Grundangebot (wie in den o.g.) um etwa eine halbe Stunde zwischen Kall und Gemünd ganztägig etwa halbstündlicher Rhythmus Zwei Zusatzkurse der Linie 829 je Richtung nachmittags im direkten Anschluss an Linie SB 82 zwischen Gemünd und Hellenthal Leistungsermittlung (KM) Varianten 1 und 2 mit Untervarianten 119 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Leistungsermittlung (KM) „Kommunalvariante“: Vorteile Die Werte aller Varianten enthalten ebenfalls den Aufwand für die zusätzlicher Frühfahrt Hellenthal – Kall Die Bevölkerung im Schleidener Tal hätte Anschluss an beide Zugverbindungen in Kall. Parallelverkehr würde abgebaut. Die Erreichbarkeit des Mittelzentrums Schleiden würde aus Richtung Blankenheim, Nettersheim und Dahlem verbessert. Umstieg auch für Touristen aus Richtung Süden würde am Bahnhof Kall verbessert. Nachteile Finanzielle Belastung der Kommunen Diskussionsstand / Beschlusslage Die im Rahmen dieses Prozesses ebenfalls angeregte Frühfahrt an den ersten Zug ab Kall wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 umgesetzt. Die Kommunen Hellenthal, Schleiden und Kall haben bisher der Angebotsverbesserung nicht zugestimmt, da die Kommunen die Finanzierung dieser Linie nicht über die ÖPNV-Umlageberechnung, sondern nach allgemeiner Kreisumlagegrundlage anstreben. Eine Entscheidung zur Finanzierung steht seitens der Kreispolitik noch aus. Im Rahmen der NVP - Fortschreibung wurde insbesondere die Ausrichtung der Linie 829 auf die Regionalbahn kritisch gesehen. Bei Entscheidung der finanziellen Rahmenbedingungen, wird das Konzept erneut überprüft und mit den dann bestehenden Rahmenbedingungen überplant (SPNV, SB82, 63, 829). Weiteres Vorgehen Diskussion der Finanzierung im politischen Raum. Bearbeitungsstand März 2017 120 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.2.3. Teilraum Zülpich - Euskirchen Maßnahme / Prüfauftrag: Bedienungskonzept Zülpich Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.2.3 Gegenstand Neustrukturierung der Linien im Bereich Euskirchen – Zülpich Planungsanlass / Begründung Bereits im NVP 2005 wurde die Optimierung der Zülpicher Linien als Handlungsbedarf definiert. Ergänzende Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge kamen seitdem dazu: - - Verbesserung der Anbindung Nieder/Oberelvenich nach Euskirchen Beschleunigung und Verdichtung der Verbindung Zülpich – Euskirchen Stringentere Linienführung 298 im Bereich Nemmenich/Lüssem Verbesserung des Angebotes der Ortsteile Bürvenich, Langendorf, Juntersdorf, Eppenich und Floren (bisher nur AST) Anbindung der Ortsteile Linzenich und Lövenich nach Zülpich; Auflösung des Parallelverkehrs der Linien 810 und 298 Linien SB98, 298, 208, 218, 233, 810, 811, 979 Angebotsform Linienbusverkehr, Linie 811 mit TaxiBusPlus-Verkehr Ausgangslage Die Ausgangslage ist anhand nachfolgender Graphik erkennbar 121 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Planung Das Zülpich-Konzept sieht folgende Maßnahmen vor: - - - - - - - Führung der SB98 über die L 264 und L 162 mit Anbindung Euskirchen, Oberelvenich, Lüssem, Nemmenich, Gewerbegebiet Zülpich und Zülpich. Die Fahrlage der SB98 wird um eine halbe Stunde verlagert, so dass zwischen Euskirchen und Zülpich mit den Linien SB98 und 298 annähernd ein Halbstundentakt entsteht. Die SB98 hat dann in Euskirchen Anschluss an die Regionalbahn in/aus Richtung Köln und an die S23 in Richtung Bonn. Straffung der Linie 298 unter Anbindung Zülpich, Ülpenich, Dürscheven, Euenheim und Euskirchen (Wegfall Enzen und Nemmenich) Geänderter Verlauf der Linie 810. Diese soll von Euskirchen ebenfalls bis Zülpich führen und bindet dann neu auch die Orte Wißkirchen, Sinzenich und Merzenich an (nicht mehr Linzenich und Lövenich). Geänderter Verlauf der TaxiBusPlus-Linie 811. Diese soll ab Zülpich nach Schwerfen und Mechernich führen und bindet dann neu auch die Ortsteile Juntersdorf, Langendorf, Eppenich, und Bürvenich an (nicht mehr Merzenich und Sinzenich). Für die Linie 811 soll dabei auch geprüft werden, ob die Fahrplanlage am Bahnhof Mechernich verändert werden kann (vgl. Kap. 11.3.1 b) und ggf. der Ortsteil Mechernich Schaven mit angebunden werden könnte Neue TaxiBusPlus-Linie 812, welche die Ortsteile Linzenich und Lövenich an Zülpich anbinden wird (ehemals in der Linie 810). Weiterhin soll sie die Ortsteile Rövenich, Oberelvenich, Niederelvenich, Wichterich und Mühlheim (ehemals in der Linie 811) an den Kernort Zülpich anbinden. Die Linien 208, 218, 233 und 807 bleiben auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen unverändert. Im Falle der Reaktivierung der Bördebahn an Wochentagen würde das Konzept entsprechend angepasst. Die bestehenden ÖPNV-Verbindungen im Schülerverkehr bleiben von dieser Neuordnung grundsätzlich unberührt. Im Zuge der Neuplanungen wird lediglich geprüft, ob Optimierungspotenziale bestehen. Eventuelle Fahrplanveränderungen würden mit der Stadt Zülpich abgestimmt. Ergänzende und unterstützende Maßnahmen: - - Schaffung eines zentralen Umsteigepunkts der Buslinien in Zülpich am zentrumsnahen Adenauer-Platz, dort räumliche und maximal mögliche fahrplanmäßige Verknüpfung aller ÖPNV-Linien Verlegung der Endhaltestelle „Am Silberberg“ der Linie 979 zum Adenauer-Platz Das neue Liniennetz stellt sich wie folgt dar: 122 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Kostenkalkulation Vorteile Noch zu kalkulieren - - - Nachteile - - Überwiegend gleichbleibende bzw. kürzere Reisezeiten aus den Ortsteilen in den Kernort Zülpich sowie nach Euskirchen und Mechernich Annähernd Halbstundentakt zwischen Euskirchen und Zülpich über die Linien 298 und SB98 mit Anbindung an die Bahn in Euskirchen Direkte Anbindung Nieder-/Oberelvenich, Merzenich und Sinzenich nach Zülpich und Euskirchen Direkte Anbindung Linzenich und Lövenich an Zülpich Erstmals ÖPNV-Anbindung der Orte Bürvenich, Langendorf, Juntersdorf und Eppenich außerhalb des AST und Schülerverkehrs. Zudem Anbindung dieser Orte im TaxiBusPlus nach Zülpich und Mechernich Verbesserte TaxiBusPlus-Anbindung der Linie 811 an die Bahn in Mechernich (Vertaktung der Linie) Auflösung des Parallelverkehrs der Linien 810 und 298. Bedarfsgerechtes Angebot für Enzen und Dürscheven (Stundentakt) Verbesserte Umsteigemöglichkeiten zwischen den Linien im Kernort Zülpich Entfall der Direktverbindung von Linzenich und Lövenich nach Euskirchen. Ein direkter Umstieg ist in Zülpich möglich, jedoch ergeben sich insgesamt längere Reisezeiten gegenüber dem heutigen Angebot (6 – 11 Minuten länger). Reduzierung des Angebotes Enzen und Dürscheven von einem 30-Minuten-Takt auf einen 60-Minuten-Takt (nur im 123 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Berufsverkehr sollen Zusatzfahrten vorgesehen werden). Diskussionsstand / Beschlusslage Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wird die SB98 bereits auf dem neuen Fahrweg über Nemmenich geführt. Gleichzeitig bedient die Linie 298 seitdem nicht mehr den Ortsteil Nemmenich. Die konkrete Fahrplangestaltung des Gesamtkonzeptes wird Anfang 2017 erstellt, um eine Umsetzung des kompletten Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 vorsehen zu können. Weiteres Vorgehen Konkrete Ausgestaltung der Fahrpläne Abstimmung mit dem Kreis Düren zur Finanzierung der grenzüberschreitenden Verkehre. Bearbeitungsstand März 2017 124 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.2.4. Korridor Schleiden – Sistig - Blankenheim Maßnahme / Prüfauftrag: Korridor Schleiden – Blankenheim: Restrukturierung der Linie 835 Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.2.4 Gegenstand Überprüfung des Angebotes im Korridor Schleiden – Sistig – Blankenheim Planungsanlass/ Begründung Aufgrund der Ergebnisse der Haushaltsbefragung wurde ein Handlungsbedarf für diesen Bereich identifiziert. Linie 835 Angebotsform Linienbus auf dem kompletten Abschnitt, Teilabschnitte werden im TaxiBusPlus bedient. Ausgangslage Außerhalb weniger Fahrten für den Schülerverkehr, besteht auf der Achse Blankenheim – Schleiden kein ÖPNV-Angebot. In den Ferien und abseits der Schulzeiten müssen Reisende auf dieser Relation derzeit Umstiege sowie lange Umstiegs- und Reisezeiten in Kauf nehmen. Zudem ist die Linie 835 sehr unübersichtlich. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wird der TaxiBusPlus-Verkehr vom Linienbusverkehr abgekoppelt, um das Angebot transparenter zu gestalten. Der TaxiBusPlus-Verkehr wird unter neuen Liniennummern geführt. Planung Eine Angebotsausweitung der Direktverbindung Schleiden – Blankenheim ist nicht in Planung. Eine Angebotsverbesserung soll auf dieser Relation stattdessen durch die Umsetzung der Maßnahme „Verdichtung Linie 829“ (Kap. 11.2.2) erzielt werden (30-Minuten-Takt zwischen Schleiden und Kall sowie kürzere Umstiegszeiten am Bahnhof Kall in Richtung Blankenheim/Gerolstein). Kostenkalkulation -- Vorteile Verbesserung des ÖPNV-Angebotes auf der Relation Schleiden Blankenheim Nachteile keine Direktverbindung. Diskussionsstand / Beschlusslage Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 erfolgte die Aufsplittung der Linie 835 in drei verschiedene Linien. Das Angebot für die einzelnen Teilabschnitte und den Gesamtkorridor wird hierdurch transparenter. Eine Angebotsausweitung auf dem gesamten Abschnitt erfolgt nicht. Weiteres Vorgehen Die Umsetzung des Projektes „Verdichtung der Linie 829“ soll abgewartet werden. In einem anschließenden Schritt kann die Erhöhung des Fahrtenangebotes auf der Linie 835 geprüft werden. Von Seiten der Anrainerkommunen Blankenheim und Kall wurde diese Maßnahme zur Kenntnis genommen. Eine Stellungnahme der Stadt Schleiden steht noch aus. Ggf. würde diese Maßnahme erneut mit den Kommunen diskutiert. Bearbeitungsstand März 2017 125 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.3. Lokale Maßnahmen Zu den lokalen Maßnahmen sind hier nur diejenigen Maßnahmen aufgenommen, die nur innerhalb einer Kommune wirken und noch in der Erarbeitung oder Umsetzung sind. Maßnahmen, die mehrere Kommunen betreffen, sind in den Kapiteln 11.1 oder 11.2 enthalten. Daher sind nicht für jede Kommune des Kreises Maßnahmen dargestellt. 11.3.1. Mechernich Maßnahme / Prüfauftrag: Anpassung der Mechernicher TaxiBusPlus-Linien 826 und 897 an den gültigen Bedienungsstandard Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.3.1.1 Gegenstand Anpassung der Mechernicher TaxiBusPlus-Linien 826 und 897 an den ÖPNV-Bedienungsstandard Kreis Euskirchen Planungsanlass / Begründung Das Angebot auf den Linien 826 und 897 unterscheidet sich in der Taktung und den Betriebszeiten von den übrigen TaxiBusPlusVerkehren. Nur in Kombination mit dem AST-Verkehr erhalten die durch diese Linien bedienten Orteile den erforderlichen Mindeststandard. Zudem werden diese Linien über eine andere Dispositionsnummer bestellt und organisiert. Linien Linie 826 Kall – Mechernich Linie 897 Voißel – Mechernich Angebotsform TaxiBusPlus (alle 120/60 Min, Mo-Fr zwischen ca. 6 und 18 Uhr) Ausgangslage Die Linien 826 und 897 werden an Schultagen nur im 120-MinutenTakt und in den Ferien im Stundentakt bedient. Eine Bedienung findet nur montags bis freitags bis ca. 18 Uhr statt, an Samstagen erfolgt keine Bedienung. Die TaxiBusPlus-Verkehre werden direkt über Firma Schäfer-Reisen gebucht und nicht über die TaxiBusPlus-Dispositionszentrale in Kall. Planung Im Rahmen der TaxiBusPlus-/AST-Integration Mechernich sollen diese beiden Linien an den kreisweiten Bedienungsstandard angepasst werden. Hierzu ist eine Fahrtenausweitung montags bis freitags sowie samstags erforderlich. Weiterhin werden auch die Linienwege überprüft, um im Rahmen der TaxiBusPlus-/ASTIntegration die vorhandenen AST-Orte hierüber ebenfalls anbinden zu können (z.B. Kalenberg). Geplant ist derzeit die Veränderung der Linie 826. Diese soll zukünftig anstelle der Anbindung Dottels und Kalls die Anbindung des Ortes Kalenberg übernehmen. Mit der Integration soll auch die zentrale Disposition über die Dispositionszentrale in Kall erfolgen. Kostenkalkulation Vorteile Die Kostenkalkulation erfolgt nach Vorliegen des konkreten Konzeptes zur TaxiBusPlus-/AST-Integration. - Transparente Fahrplaninformation für die angedienten Ortsteile 126 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) - Einheitliche Bestellnummer für den TaxiBusPlus Einheitlicher Bedienungsstandard im Stadtgebiet Mechernich Nachteile -- Diskussionstand / Beschlusslage Erste Gespräche mit Firma Schäfer-Reisen haben bereits stattgefunden. Schäfer-Reisen ist bereit, die Verkehre über die Dispositionszentrale in Kall buchen zu lassen. Auch die Stadt Mechernich sieht die Veränderungen positiv. Die konkrete Ausgestaltung der Verkehre sowie deren Organisation und Finanzierung ist noch zu erarbeiten. Weiteres Vorgehen Erarbeitung der Fahrpläne und der Disposition sowie Finanzierung der Verkehre. Im Verlauf des Jahres 2017 soll die Vereinheitlichung der Verkehre sowie die Integration der TaxiBusPlus-/AST-Verkehre in Mechernich umgesetzt werden. Bearbeitungsstand März 2017 127 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Verbindungen Kommern - Mechernich Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.3.1.2 Gegenstand Ausbau der ÖPNV-Verbindung zwischen Kommern und Mechernich Planungsanlass/ Begründung Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurde festgestellt, dass zwischen Mechernich und Kommern ein hohes Verkehrsaufkommen von 17.900 Fahrten pro Tag besteht. Der ÖPNV-Anteil beträgt hier lediglich 2%. Zur besseren Ausschöpfung des zwischen Mechernich und Kommern vorhandenen Potenzials für den ÖPNV sollte ein Angebot konzipiert werden, das die weitläufigen Siedlungsbereiche hinreichend erschließt (TaxiBusPlus oder Stadtverkehrslösung). Zudem erfolgte im Bereich Mechernich/Kommern eine bedeutsame Baulandentwicklung, die ggf. eine Ausweitung des ÖPNVAngebotes erforderlich macht. Linie 808, 809, 811, 893 Angebotsform Linienverkehr und TaxiBusPlus Ausgangslage Die Linie 808 verbindet als Linienverkehr Kommern und Mechernich stündlich. Die Linie 808 kommt zur Minute 43 in Mechernich an und fährt zur Minute 16 wieder ab. Die Linien 809 und 811 werden überwiegend im Stundentakt als TaxiBusPlus bedient. Die Linie 809 kommt zur Minute 35 an und fährt zur Minute 20 ab. Die Linie 811 kommt zur Minute 15 in Mechernich an und fährt zur gleichen Minute ab. Die drei Linien bedienen in Kommern unterschiedliche Haltestellen. Weiterhin besteht über die Linie 893 ein Angebot im Schülerverkehr zwischen Kommern und Mechernich sowie von Mechernich zur Grundschule Kommern. Planung Für eine Veränderung der Linienführungen der Linien 808 und 809 besteht kein Planungsanlass. Die Linie 811 wird im Rahmen des Zülpich-Konzeptes überplant. Im Rahmen des Zülpich-Konzeptes sollte überprüft werden, ob durch eine Verlagerung der Fahrplanlage für die Linie 811 eine zusätzliche Fahrmöglichkeit pro Stunde zwischen Mechernich und Kommern geschaffen werden kann. Hierüber könnte der ÖPNVAnteil zwischen Kommern und Mechernich gestärkt werden. Eine darüber hinaus gehende Veränderung des Angebotes im Bereich Kommern – Mechernich wird derzeit nicht als erforderlich angesehen. Im Rahmen der Überplanung der Linie 811 wird auch die Bedienung über die Linie 893 berücksichtigt. Kostenkalkulation Diese erfolgt im Rahmen des Zülpich-Konzeptes. Vorteile - Nachteile Häufigere Fahrverbindung zwischen Mechernich und Kommern Ggf. zusätzliche Anbindung an die Bahn in Mechernich -- 128 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Diskussionsstand / Beschlusslage Das Zülpich-Konzept wird Anfang 2017 erarbeitet. In diesem Zuge soll auch die Linie 811 überplant werden. Weiteres Vorgehen Erarbeitung der konkreten Fahrpläne der Linie 811 Bearbeitungsstand Oktober 2016 Maßnahme / Prüfauftrag: Prüfaufträge Stadt Mechernich Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.3.1.2 a Gegenstand Erweiterungen im ÖPNV-Netz der Stadt Mechernich. Planungsanlass/ Begründung Im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Mechernich wurden die nachfolgenden Prüfaufträge formuliert. Ebenfalls aus der Stellungnahme von ProBahn wurde eine Anregung zur Anbindung des Freilichtmuseums Kommern formuliert. Linie neue Linien, Linie 808, 809 Angebotsform Linienverkehr und TaxiBusPlus Ausgangslage Das Stadtgebiet Mechernich ist bereits gut erschlossen. Der Prüfauftrag sieht eine weitere Feinerschließung vor. Planung - - Erschließung Baugebiet Mechernich –Nord durch den ÖPNV mit Einrichtung einer Haltestelle im Berich Kastanienweg/Eibenweg Erschließung der neu entstehenden Baugebiete im Bereich Kommern über TaxiBusPlus an den Kernort ÖPNV-Anbindung Gewerbegebiet Obergartzem 3 z.B. durch eine neue Haltestelle im Bereich Enzener Straße ÖPNV-Anbindung Gewerbegebiet Monzenbend Umbenennung Haltestelle Kommern Post (Post ist nicht mehr vor Ort) Prüfung Linienführung Linie 809: in Kommern über Pützgasse/Hüllenstraße, Auf dem Acker, Andersenweg Anregung: Verbindung Mechernich Bahnhof zum Freilichtmuseum Kommern stündlich an allen Tagen Kostenkalkulation Diese erfolgt im Rahmen der Bearbeitung des Prüfauftrags. Vorteile Erhöhung der ÖPNV-Erschließung.. Nachteile -- Diskussionsstand / Beschlusslage Der Prüfauftrag wird im Rahmen der weiteren Prüfaufträge für Mechernich bearbeitet. Weiteres Vorgehen Bearbeitung der Prüfungen. Bearbeitungsstand März 2017 129 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.3.2. Weilerswist Maßnahme / Prüfauftrag: Verbindung Euskirchen – Weilerswist-Lommersum Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.3.2 Gegenstand Prüfung einer verbesserten Anbindung zwischen Lommersum und Euskirchen. Planungsanlass/ Begründung Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurde ermittelt, dass zwischen Lommersum und Euskirchen 3.100 Fahrten pro Tag stattfinden, jedoch der ÖPNV-Anteil nur 5% beträgt. Über ein verbessertes Angebot könnte auch der ÖPNV-Anteil steigen. Linie Linie 823 Weilerswist – Lommersum – Bodenheim Linie 869 Euskirchen – Lommersum Angebotsform Linie 823 TaxiBusPlus Linie 869 Linienbus Ausgangslage Die Linie 823 bedient im TaxiBusPlus den Bereich Weilerswist bis Bodenheim. Die Linie 869 bedient mit einzelnen Fahrten morgens und ab mittags im 120-Min.-Takt mit Verdichtungen den Bereich Euskirchen – Lommersum. Aufgabenträger der Linie 869 ist die Stadt Euskirchen. Planung Übertragung der Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Euskirchen. Anschließend Überplanung der Linie. Hierbei soll geprüft werden, ob die bestehenden Taktlücken z.B. durch ein TaxiBusPlus-Angebot aufgelöst werden können. Kostenkalkulation Erfolgt nach Erarbeitung eines Konzeptes. Vorteile Verbesserung der Anbindung Lommersums an die Kreisstadt Nachteile -- Diskussionsstand / Beschlusslage Seit dem 01.01.2016 haben die Stadt Euskirchen und der Kreis Euskirchen eine Vereinbarung zur Finanzierung der Linie geschlossen. Beide Aufgabenträger sind sich einig, dass die Linie 869 zukünftig zur Vereinheitlichung der Aufgaben in die Aufgabenträgerschaft des Kreises übergehen und somit den anderen Linien, die grenzüberschreitend in das Stadtgebiet Euskirchen hineinfahren, gleichgestellt werden soll. Weiteres Vorgehen Nach Ablauf der Genehmigung der Linie 869 soll die Linie in Aufgabenträgerschaft des Kreises übergehen und Bestandteil des Verkehrsvertrages werden. Im Vorlauf soll bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 eine Angebotsausweitung (evtl. durch TaxiBusPlus) erarbeitet werden. Bearbeitungsstand März 2017 130 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.4. Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen hat bezüglich der grenzüberscheitenden Verkehre ein reger Austausch zwischen dem Kreis Euskirchen und seinen benachbarten Aufgabenträgern stattgefunden. Nachfolgend sind alle grenzüberschreitenden Verkehre und Linien dargestellt: Tab. 32: Zuständigkeiten grenzüberschreitende Linien (Ist-Zustand) Linie Verbindung Benachbarter Aufgabenträger SB98 Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren Kreis Düren SB63 Aachen – Simmerath - Vogelsang – (Schleiden) StädteRegion Aachen 208 Düren - Nörvenich - Müddersheim - Zülpich Kreis Düren 218 Embken - Juntersdorf - Füssenich - Geich Zülpich Kreis Düren 231 Schleiden - Gemünd - Heimbach - Düren Kreis Düren 233 Zülpich - Eppenich - Nideggen - Wollersheim Nideggen Kreis Düren 298 Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren Kreis Düren 802 Euskirchen - Palmersheim - Kurtenberg - Wald Rhein-Sieg-Kreis 806 Euskirchen - Dom Esch - Müggenhausen Heimerzheim Rhein-Sieg-Kreis 807 Euskirchen - Mülheim - Lechenich Rhein-Erft-Kreis 815 Saisonverkehr Kall - Gemünd - Monschau StädteRegion Aachen 822 Bad Münstereifel – Schönau – Ohlerath Wershofen Kreis Ahrweiler 828 Bad Münstereifel - Effelsberg - Houverath Sürst Hardt Rhein-Sieg-Kreis 842 Euskirchen - Kuchenheim - Odendorf Rheinbach Rhein-Sieg-Kreis 974 Schülerverkehr Erftstadt Rhein-Erft-Kreis 979 Hürth - Heide - Liblar - Weiler i.d.E. - Zülpich Rhein-Erft-Kreis 984 Swistal/Erftstadt/Zülpich - Friesheim Weilerswist 985 Euskirchen - Derkum - Groß Vernich Weilerswist - Brühl Rhein-Erft-Kreis 986 Heimerzheim - Müggenhausen - Metternich Weilerswist Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Erft-Kreis / Rhein-Sieg-Kreis 131 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) In den nachfolgenden Handlungskonzepten sind die Maßnahmen aufgeführt, die entweder seitens der benachbarten Aufgabenträger oder gemeinsam erarbeitet werden. 11.4.1. Verkehre Kreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis Maßnahme / Prüfauftrag: Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Erft-Kreis Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand Vereinbarung zwischen den Aufgabenträgern zu den grenzüberschreitenden Linien. 11.4.1.1 Planungsanlass/ Begründung Im Rahmen der zukünftigen Vergabe oder vertraglichen Gestaltung der grenzüberschreitenden Linien sind Regelungen über die Finanzierung und die Aufgabenträgerschaft der Linien zu treffen. Linie 807, 974, 979, 984, 985 Angebotsform Linienverkehr, Linien 974 und 984 ausschließlich Schülerverkehr Ausgangslage Die Linien werden derzeit über die RVK bzw. RVK/REVG bedient. Es sind jeweils die Aufgabenträger bis zu ihrer Kreisgrenze zuständig. Entsprechend der Kilometerleistung sollte die Aufgabenträgerschaft wie folgt aufgeteilt werden: - 974, 979: Rhein-Erft-Kreis - 984, 985: Kreis Euskirchen - 807: noch offen; durch die Verlängerung der Linie 807 bis zum Bahnhof Erftstadt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 verfügt der Rhein-Erft-Kreis über die höhere Kilometerleistung der Linie. Allerdings ist zu beachten, dass der Bus der Linie 807 von der Niederlassung Euskirchen aus eingesetzt wird und betrieblich mit weiteren Linien der Niederlassung Euskirchen verknüpft ist. Auch ist die Linie in den Knotenpunkt Bahnhof Euskirchen eingebunden und damit mit dem SPNV/ÖPNV verknüpft. Von daher könnte die Zuordnung auf den Aufgabenträger Kreis Euskirchen die wirtschaftlichere Alternative sein.) ---Im Rahmen der Fortschreibung des NVP Rhein-Erft-Kreis hat der Kreis Euskirchen folgende Stellungnahme abgegeben: Planung Kostenkalkulation Vorteile Nachteile Diskussionsstand / Beschlusslage „Rechtzeitig vor einer Beauftragung der REVG sind mit dem Kreis Euskirchen verbindliche Regelungen über den Umfang des „vorhandenen Verkehrsnetzes“ des Rhein-Erft-Kreises zu treffen. Zudem sind Finanzierungsregelungen zu vereinbaren. Grenzüberschreitende Linien zum Kreis Euskirchen dürfen nicht ohne Zustimmung des Kreises Euskirchen dem Verkehrsnetz des Rhein-Erft-Kreises zugeschieden werden, sondern es muss eine Zuordnung der grenzüberschreitenden Linien unter Berücksichtigung des Verkehrsleistungsumfangs und der Verkehrsbedeutung zu jeweils einem Aufgabenträger vorgenommen 132 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) werden. Alternativ sollen Möglichkeiten einer Beauftragung in gemeinsamer Verantwortung geprüft werden. Eine Teilung der Linien ist aus Sicht des Kreises Euskirchen nicht anzustreben.“ Weiteres Vorgehen Bearbeitungsstand Abstimmung zwischen Kreis Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis zur Zuordnung der Linien und der Finanzierungsvereinbarung. März 2017 Maßnahme / Prüfauftrag: Linie 807 Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.4.1.2 Gegenstand Anschlussverbesserung der Linie 807 am Bahnhof Euskirchen Planungsanlass/ Begründung Von Seiten der Bürgerschaft und der Stadt Euskirchen wurde darauf hingewiesen, dass die Linie 807 am Bahnhof Euskirchen sehr verspätungsanfällig ist und hierdurch der Anschluss an die Bahn nicht gesichert hergestellt werden kann. Linie 807 Angebotsform Linienverkehr Ausgangslage Parallel zum Prüfauftrag des Kreises Euskirchen bestand auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises die Planung, die Linie 807 an den Bahnhof in Erftstadt anzubinden. Die Umsetzung erfolgte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016. Hierdurch konnte die Anschlusssituation in Euskirchen und Erftstadt verbessert werden. Planung Überprüfung in 2017, ob der Anschluss in Euskirchen gesichert hergestellt wird. Kostenkalkulation Für den Kreis Euskirchen entstanden keine Mehrkosten. Vorteile - Attraktivierung der Linie durch den Zuganschluss in Euskirchen und Erftstadt Anschluss in Euskirchen wird gesichert Fahrzeit wurde entzerrt, um die Verspätungen zu eliminieren. Nachteile -- Diskussionsstand / Beschlusslage Die Umsetzung erfolgte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016. Weiteres Vorgehen Im Verlauf des Jahres 2017 wird geprüft, ob der Anschluss in Euskirchen gesichert hergestellt wird. Bearbeitungsstand März 2017 133 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Linie 979 Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand 11.4.1.3 Prüfung einer Angebotsverbesserung auf der Linie 979 durch ergänzende TaxiBusPlus-Verkehre Planungsanlass/ Begründung - Schaffung eines nachfragegerechten Angebotes Füllung der Taktlücken Verbesserung der Anbindung Zülpich - Erftstadt Linie 979 Zülpich – Hürth-Hermülheim Angebotsform Linienverkehr Ausgangslage Auf einigen Fahrten der Linie 979 wurde bei Zählungen in den vergangenen Jahren eine sehr geringe Nachfrage festgestellt. Die entsprechenden Fahrten konnten nicht in TaxiBusPlus-Fahrten umgewandelt werden, da dieses System im Rhein-Erft Kreis noch nicht besteht. Die Fahrten wurden stattdessen gestrichen, das Angebot und der Takt wurden somit ausgedünnt. Planung In einem Abstimmungsgespräch zwischen den Aufgabenträgern wurde aufgrund der Fahrgastnachfrage vorgeschlagen, die Fahrten an Samstagen auf dem Abschnitt Zülpich- Lechenich komplett entfallen zu lassen bzw. es könnten die Leistungen auf diesem Abschnitt durch TaxiBusPlus-Verkehre ersetzt werden. Für die Stadt Erftstadt wäre die Einrichtung von TaxiBusPlus-Verkehren denkbar. Aus Sicht des Kreises Euskirchen sollte zudem geprüft werden, ob nicht nur die gering besetzten Fahrten durch TaxiBusPlus-Verkehre ersetzt werden, sondern ggf. auf dieser Linie auch ein Stundentakt im TaxiBusPlus-Verkehr, wie bei den übrigen TaxiBusPlusVerkehren im Kreis Euskirchen, aufgebaut werden könnte. Zu klären wäre bei einer Umsetzung der ausschließlich bisher im Kreis Euskirchen erhobene TaxiBusPlus-Zuschlag. Weiterhin soll im weiteren Verfahren geprüft werden, ob der TaxiBusPlus im Rahmen der 979 angeboten werden soll oder ggf. als komplett getrennter TaxiBusPlus-Verkehr mit eigener Liniennummer. Der Rhein-Erft-Kreis hat nach Abstimmungsgesprächen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 eine Linienwegsänderung für die Linie 979 vorgenommen. Diese führt nun auch bis zum Bahnhof Erftstadt und dann weiter nach Hürth-Hermülheim. Kostenkalkulation Erfolgt nach Erstellung des Konzeptes. Vorteile Angebotsverbesserung auf dem Abschnitt Zülpich – Rhein-Erft-Kreis Nachteile -- Diskussionsstand / Beschlusslage Im April 2016 fand ein weiteres Abstimmunsgespräch zu den grenzüberschreitenden Linien statt. Hierbei einigte man sich darauf, dass zunächst die zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgte Anbindung der 979 an den Bahnhof in Erftstadt und deren Auswirkungen auf die Nachfrage beobachtet werden sollen, bevor 134 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) eine Ergänzung mit TaxiBusPlus-Verkehren geprüft wird. Weiteres Vorgehen Im Jahr 2017 sollen erneut Zählungen auf der Linie 979 durchgeführt werden. Im Vorlauf des Fahrplanwechsels im Dezember 2018 sollte die Prüfung zum TaxiBusPlus-Verkehr auf der Linie 979 erfolgen. Bearbeitungsstand März 2017 135 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.4.2. Verkehre Kreis Euskirchen – Rhein-Sieg-Kreis Maßnahme / Prüfauftrag: Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Sieg-Kreis Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.4.2.1 Gegenstand Vereinbarung zwischen den Aufgabenträgern zu den grenzüberschreitenden Linien. Planungsanlass/ Begründung Im Rahmen der zukünftigen Vergabe oder vertraglichen Gestaltung der grenzüberschreitenden Linien sind Regelungen über die Finanzierung und die Aufgabenträgerschaft der Linien zu treffen. Linie 802, 806, 828, 842, 984, 986 Angebotsform 802, 806, 842, 984 Linienverkehr 828, 986 Linienverkehr mit TaxiBusPlus Ausgangslage Die Linien werden derzeit über die RVK bedient. Es sind jeweils die Aufgabenträger bis zu ihrer Kreisgrenze zuständig. Planung Da sowohl der Rhein-Sieg-Kreis als auch der Kreis Euskirchen eine Fortführung der Betrauung der RVK planen, ergeben sich bezüglich der Regelungen zur Aufgabenträgerschaft / Finanzierung keine Handlungsbedarfe. Die Aufgabenträger werden die sie betreffenden Linien bzw. -abschnitte in ihre Betrauungen aufnehmen. Eine Übertragung der Federführung ist nicht erforderlich. Die Finanzierung erfolgt über eine Linien- und Leistungsrechnung der RVK in Abhängigkeit der Einnahmen und Kosten auf den jeweiligen Linienabschnitten. Kostenkalkulation -- Vorteile -- Nachteile -- Diskussionsstand / Beschlusslage -- Weiteres Vorgehen Abstimmung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Kreis Euskirchen zur Beauftragung der RVK. Bearbeitungsstand Oktober 2016 136 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Optimierung Anbindung Thürne Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.4.2.2 Gegenstand Prüfung, ob die Verbindung zwischen der Thürne und Rheinbach auch an Wochenenden aufgenommen werden kann. Planungsanlass/ Begründung Nach Einrichtung der Verbindung von der Thürne nach Rheinbach montags bis freitags besteht nun die Möglichkeit diese Verbindung auch an den Wochenenden anzubieten. Linie Linie 828 Bad Münstereifel - Sürst-Hardt mit Umstieg auf Linie 814 Sürst-Hardt – Rheinbach Angebotsform TaxiBusPlus mit einzelnen Linienbusfahrten Ausgangslage Im Dezember 2015 wurde die Linie 828 von Kurtenberg bis SürstHardt verlängert und auf die Linie 814 in/aus Richtung Rheinbach abgestimmt. Aufgrund des Taktsprungs auf der Voreifelbahn an Samstagen wurde die Maßnahme nur montags bis freitags umgesetzt. Eine Verbindung an Wochenenden von der Thürne bis nach Rheinbach besteht nicht. Auf dem Gebiet des Rhein-Sieg Kreises stehen sowohl für die Linie 814 als auch für eine weitere Linie in diesem Bereich (Linie 740) Veränderungen an. Durch die TaxiBusPlus-/AST-Integration in der Stadt Bad Münstereifel könnte auch an Wochenenden ein Angebot eingerichtet werden.. Planung In Planung ist eine neue Linie 741 Rheinbach – Wald. Diese soll montags bis sonntags im TaxiBusPlus zwischen Wald und Rheinbach verkehren. Einige Linienfahrten zur Schülerverkehrszeit sind vorgesehen. Die Linie 828 wird auf den Abschnitt Bad Münstereifel – Scheuren eingekürzt. Kostenkalkulation Erfolgt nach Fertigstellung des Konzeptes. Vorteile Verbindung zwischen Thürne und Rheinbach an allen Betriebstagen, ggf. auch als Direktverbindung Nachteile -- Diskussionsstand / Beschlusslage Die Fahrpläne werden derzeit mit dem Rhein-Sieg Kreis und mit der Stadt Bad Münstereifel abgestimmt. Weiteres Vorgehen Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss Bad Münstereifel im Mai 2017 Umsetzung im Juli 2017. Bearbeitungsstand März 2017 137 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Optimierung des Korridors Linien 842 und 802 Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.4.2.3 Gegenstand Neuplanungen im Bereich der Linien 802 und 842 Planungsanlass/ Begründung In den letzten Jahren haben sich die Schülerströme im Bereich der Linien 802 und 842 verändert. Aufgrund dessen besteht ein Bedarf zur Anpassung dieser Linien. Linie 802, 828, 842 Angebotsform Linienverkehr, 828 zusätzliche TaxiBusPlus-Verkehre Ausgangslage Die Linien 802 und 842 bedienen vornehmlich den Schülerverkehr an den Standorten Rheinbach und Euskirchen. Die Linie 802 verfügt darüber hinaus über Fahrten in den Ferien. Die Linie 842 fährt schienenparallel zwischen Euskirchen und Rheinbach. Die Fahrgastzahlen wurden aktuell durch die RVK erhoben. Planung Die Linie 842 soll im Juli 2017 eingestellt werden. Alternative Beförderungsmöglichkeiten bestehen über die Voreifelbahn und die Linie 802. Die Linie 802 soll auf den Schülerverkehr reduziert werden. Verkehre zu den Schulen nach Rheinbach sollen zukünftig durchgängig und ohne Umstieg in Kurtenberg erfolgen. Kostenkalkulation Einsparung auf Kreis Euskirchener Gebiet von ca. 6.300 km auf der Linie 842 und ca. 9.000 km auf der Linie 802 Vorteile - Angebotsoptimierung an den bestehenden Bedarf Kostenreduzierung Abbau von Parallelverkehren Verbesserung der Anbindung auf der Linie 802 zum Schulstandort Rheinbach Nachteile - Wegfall der Linie 842 und damit Verschlechterung der Feinerschließung in Rheinbach und Odendorf Diskussionsstand / Beschlusslage Beschluss in der Stadt Euskirchen am 09.03.2017 ist erfolgt. Der Beschluss der Stadt Bad Münstereifel steht noch aus (Mai 2017). Die Umsetzung ist für Juli 2017 vorgesehen. Weiteres Vorgehen Beschlüsse und Feinabstimmung der Fahrpläne sowie Umsetzung im Juli 2017 Bearbeitungsstand März 2017 138 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.4.3. Verkehre Kreis Euskirchen – StädteRegion Aachen Maßnahme / Prüfauftrag: Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der Städteregion Aachen Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand 11.4.3 Zielkonzept der StädteRegion Aachen für die Linie SB63, zukünftig Linie 63. Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen / Stadt Aachen. Planungsanlass/ Begründung Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der StädteRegion Aachen wurde ein Zielkonzept für die Linie SB63 formuliert und ein Vorschlag zur zukünftigen Finanzierung dargelegt. Linie 63 Angebotsform Linienverkehr Ausgangslage Die Linie 63 bedient hauptsächlich Bereiche der StädteRegion Aachen. Im Kreis Euskirchen dient die Linie überwiegend dem Schülerverkehr zum Schulstandort Schleiden und dem Freizeitverkehr aus Richtung Aachen nach Vogelsang. Die Linie wird derzeit durch die StädteRegion Aachen finanziert. Eine finanzielle Beteiligung seitens des Kreises Euskirchen erfolgt nicht. Planung Der Nahverkehrsplan 2016 – 2020 der StädteRegion Aachen sieht vor, dass die Linie SB63 ab dem Fahrplanwechsel 2017 nur noch zwischen Aachen und Simmerath verkehrt. Die Linie 63 wird neu zwischen Simmerath und Vogelsang sowie mit einzelnen Fahrten im Schülerverkehr bis/ab Schleiden verkehren. Die durchgehende Verbindung von Aachen nach Gemünd/Schleiden wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Für diese Relation ist ein Umstieg in Simmerath und Vogelsang nötig. Lediglich die bestehenden 4 Schülerverkehrsfahrten sollen unverändert fortgeführt werden. Die Übergänge zwischen den Linien 63 und SB82 in Vogelsang können aufgrund der Bindung beider Linien an jeweils wichtige Knoten nur in einer Richtung hergestellt werden. So beträgt werktags die Umstiegszeit auf Vogelsang von Kall in Richtung Simmerath 34 Minuten. In der Gegenrichtung (Simmerath Vogelsang - Kall) günstige 3 Minuten. An Wochenenden besteht ein guter Übergang Richtung Simmerath (4 Minute), aber ein langer von Simmerath in Richtung Kall (31 Minuten). Insgesamt soll die Anzahl der Fahrten auf 6 Fahrtenpaare werktags und 4 Fahrtenpaare an Wochenenden reduziert werden. Der Kreis Euskirchen hat angeregt, eine mittägliche Lücke auf der 63 zu schließen und hierfür eine Fahrt der 63 zu verschieben. Hierzu erfolgt noch die Prüfung durch die StädteRegion. Aus Sicht des Kreises Euskirchen muss zudem eine morgendliche Frühfahrt von Gemünd bzw. Schleiden nach Simmerath (dort Umstieg nach 139 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Aachen möglich) für Berufspendler angeboten werden. Ein Fahrtenpaar soll als Fahrradbus eingesetzt werden. Kostenkalkulation Der Kreis Euskirchen und die StädteRegion Aachen werden eine Vereinbarung zur Finanzierung dieser Linie schließen. Hierin werden konkrete Vorgaben enthalten sein, für welche Teilabschnitte und Fahrten eine Finanzierung erfolgen wird (Schülerverkehr; Freizeitverkehr). Die Höhe des finanziellen Ausgleichs wird ermittelt, sobald der endgültige Leistungsumfang feststeht. Vorteile - Transparenteres Angebot Reduzierung von Parallelfahrten im Schleidener Tal Einsparung von gering nachgefragten Fahrten Reduzierung der Kilometerleistung der Linie 63 und damit Begrenzung zukünftiger Kosten Nachteile - Teilweise schlechtere Übergänge zwischen den Linien 63 und SB82 auf Vogelsang. Auflösung der Direktverbindung Schleiden / Vogelsang – Aachen Reduzierung der Fahrten, Reduzierung des Fahrradbusses Diskussionsstand / Beschlusslage Der Kreis Euskirchen hat mit Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015 grundsätzlich dem Zielkonzept der StädteRegion Aachen sowie der Übertragung der Aufgabenträgerschaft zur Linie 63 auf die StädteRegion zugestimmt. Beide Aufgabenträger befinden sich im Austausch zu den Details der Vereinbarung und des konkreten Fahrplanangebotes. Weiteres Vorgehen Prüfung seitens des Kreises Euskirchen, ob neben dem Zielkonzept noch zusätzliche Fahrten auf der Linie 63 zur Bedienung des Berufsverkehrs erforderlich sind. Formulierung der Vereinbarung zur Finanzierung der Verkehre. Inkrafttreten der Vereinbarung und des Zielkonzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017. Bearbeitungsstand März 2017 140 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.4.4. Verkehre Kreis Euskirchen – Kreis Düren Maßnahme / Prüfauftrag: Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Düren Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.4.4.1 Gegenstand Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren Planungsanlass/ Begründung Fortschreibung des NVP Kreis Düren und des NVP Kreis Euskirchen Linie SB98, 298, 208, 218, 231, 233, Rufbus C, (810) Angebotsform Linienbusverkehr, Rufbus C (Angebot der DKB, betrifft nur Bessenich) Ausgangslage Im Bereich Euskirchen – Zülpich-Enzen bestehen Parallelverkehre zwischen den Linien 298 und 810. Die Linie 298 verfügt über viele Stichfahrten und eine lange Fahrzeit, die eine Nutzung durch Fahrgäste nur zwischen Euskirchen und Zülpich unattraktiv macht. Die Verbindung Euskirchen – Zülpich wird mit nur einer stündlichen Verbindung im Vergleich zu den Schienenstrecken als zu gering anzusehen. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wird die SB98 auf dem neuen Fahrweg über Nemmenich geführt. Es erfolgte gleichzeitig die Einrichtung einer neuen Haltestelle in Oberelvenich. Gleichzeitig bedient die Linie 298 seitdem nicht mehr den Ortsteil Nemmenich. Die konkrete Fahrplangestaltung des „Zülpich – Konzepts“ (s.a. 11.2.3) wird Anfang 2017 erstellt, um eine Umsetzung des kompletten Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 vorsehen zu können. Planung Zu den grenzüberschreitenden Linien bestehen aus Sicht des Kreises Euskirchen (vgl. Kap. 11.2.3, bzw. Kap. 11.4.4.2 zur Linie 231) folgende Planungen: Linie 208, 218, 233 keine Veränderungen Linie 298: Stringente Linienführung über Euenheim – Dürscheven – Ülpenich nach Zülpich (nicht mehr über Enzen) Linie SB98: - - Verlegung in eine andere Zeitlage, so dass mit den Linien 298 und SB98 ein 30-Minuten Takt zwischen Euskirchen und Zülpich entsteht. Prüfung einer ergänzenden Haltestelle auf der L162 (nähe Kreisel Niederelvenich) Ergänzende und unterstützende Maßnahmen: 141 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Schaffung eines zentralen Umsteigepunkts der Buslinien in Zülpich am zentrumsnahen Adenauer-Platz, dort räumliche und maximal mögliche fahrplanmäßige Verknüpfung aller ÖPNV-Linien Im Rahmen der Reaktivierung Bördebahn montags bis freitags würde das Buskonzept angepasst. Kostenkalkulation Vorteile Noch zu kalkulieren. - - Abbau von Parallelverkehren Schaffung eines Halbstundentaktes zwischen Euskirchen und Zülpich und dadurch deutliche Attraktivierung der Achse Euskirchen – Zülpich – Straffung der Linie 298 Nachteile Enzen erhält einen 60-Minuten-Takt anstatt bisher 30-Minuten-Takt (Ergänzungen im Berufsverkehr) Diskussionsstand / Beschlusslage Der Kreis Düren hat dem Zülpich-Konzept grundsätzlich zugestimmt. Der Kreis Euskirchen hat mit Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015 der Übertragung der Aufgabenträgerschaft zu den Linien 208, 218, 231, 233, 298 und SB98 auf den Kreis Düren zugestimmt. Weder dem Kreis Euskirchen noch dem Kreis Düren liegen konkrete Erlösmitteilungen der einzelnen Linien vor. Für den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung wurde daher derzeit eine Erhebung zur Erlösermittlung auf den Linien 298, SB98 und 231 durchgeführt. Gleichzeitig bedient die Linie 298 nicht mehr den Ortsteil Nemmenich. Die konkrete Fahrplangestaltung des Gesamtkonzeptes wird Anfang 2017 erstellt, um eine Umsetzung des kompletten Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 vorsehen zu können. Weiteres Vorgehen Konkrete Ausgestaltung der Fahrpläne Abstimmung mit dem Kreis Düren zur Erstellung einer Finanzierungsvereinbarung zu den grenzüberschreitenden Verkehren. Bearbeitungsstand März 2017 142 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Linie 231 Kriterien Erläuterung und Sachlage 11.4.4.2 Gegenstand Systematisierung des Fahrplans und des Linienwegs Planungsanlass/ Begründung Die Linie 231 ist eine sehr unübersichtlich gestaltete Linie mit vielen Verkehrsaufgaben. Zur Verbesserung der Transparenz soll die Linie optimiert werden. Linie 231 Angebotsform Linienverkehr Ausgangslage Die Linie 231 wird durch den Kreis Düren beauftragt und finanziert. Im Rahmen der NVP-Fortschreibung wird das nachfolgende Planungskonzept durch den Kreis Düren verfolgt. Die Linie hat für den Kreis Euskirchen vor allem Bedeutung im Schülerverkehr und im Freizeitverkehr an Wochenenden. Planung Die Linie 231 wird nach den Planungen des Kreises Düren in mehrere Teilabschnitte aufgeteilt. - Düren – Vettweiß-Froitzheim Vettweiß-Froitzheim bis Schleiden Freizeitfahrten im Verkehrsraum Heimbach/Schleiden Es sollen 2 zusätzliche Fahrtenpaare Heimbach – Gemünd/Schleiden aufgenommen werden. Alle Fahrten in der Nebenverkehrszeit, d.h. montags-freitags abends, samstags und sonntags werden der Linie SB 98 zugeschlagen, die dadurch ein ganzwöchiges Verkehrsangebot im Kreis Düren erhält. Eine detaillierte Fahrplangestaltung liegt noch nicht vor. Kostenkalkulation Wurde noch nicht erstellt. Vorteile - Fahrplantransparenz Verbesserungen im Schülerverkehr Nachteile -- Diskussionsstand / Beschlusslage Der Kreis Euskirchen hat mit Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015 der Übertragung der Aufgabenträgerschaft zur Linie 231 auf den Kreis Düren zugestimmt. Die Ausgestaltung der Finanzierungsvereinbarung erfolgt Anfang 2017. Weiteres Vorgehen Konkrete Ausgestaltung der Fahrpläne. Abstimmung mit dem Kreis Düren zur Erstellung einer Finanzierungsvereinbarung zu den grenzüberschreitenden Verkehren. Bearbeitungsstand März 2017 143 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.4.5. Verkehre Kreis Euskirchen – Kreis Ahrweiler Maßnahme / Prüfauftrag: 11.4.5 Linie 822; Ergänzende Anrufverkehre im Kreisgebiet Ahrweiler Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand Prüfung einer ergänzenden Erschließung durch Anrufverkehre im Kreisgebiet Ahrweiler Planungsanlass/ Begründung Der benachbarte Kreis Ahrweiler hat in gemeinsamen Abstimmungsgesprächen dargelegt, dass Überlegungen bestehen, die Schülerfahrten der Linie 822 im Kreisgebiet Ahrweiler mit Anrufverkehren zu ergänzen. Linie Linie 822 Angebotsform Im Kreisgebiet Ahrweiler besteht bisher ein reiner Linienverkehr zu Schulverkehrszeiten Ausgangslage Die Linie 822 bedient im Rahmen der Schülerverkehrsfahrten auch den Bereich Hümmel, Bröhlingen, Adenau, Wershofen und Ohlenhard auf dem Gebiet des Kreises Ahrweiler. Neben dem Schülerverkehr werden auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen TaxiBusPlus-Verkehre zwischen Bad Münstereifel und Bad Münstereifel-Ohlerath im Stundentakt angeboten. Zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Ahrweiler besteht eine Finanzierungsvereinbarung zu den Schülerfahrten der Linie 822 in Richtung Wershofen. Planung Die Überlegungen des Kreises Ahrweiler sind noch ganz am Anfang. Zur besseren Erschließung und Verbindung der Orte Wershofen und Hümmel auch in Richtung Bad Münstereifel ist angedacht, zu den Schülerfahrten ergänzende Anrufverkehre aufzubauen. Ein Konzeptentwurf liegt noch nicht vor. Ein Umsetzungszeitpunkt ist noch offen. Vor einer Umsetzung müssen folgende Punkte geklärt werden: - - Fahrtenzahl und Betriebszeitraum Merkmale des Anrufverkehrs (Haustürbedienung/Haltestelle) Zuschlag des Anrufverkehrs Betriebliche Umsetzung der Taxiunternehmen (Abrechnungsbasis, Verkehre zwischen den Kreisen oder nur im Bereich des Kreises Ahrweiler etc.) Finanzierung zwischen den Kreisen Kostenkalkulation Eine Kostenkalkulation erfolgt erst nach Erstellung eines Konzeptes. Vorteile Nachteile Diskussionsstand / Beschlusslage Attraktivere Verbindungen zwischen beiden Kreisen -Erste Gespräche zwischen beiden Kreisen haben im Rahmen der Fortschreibung der Nahverkehrspläne stattgefunden. Weiteres Vorgehen Der Kreis Ahrweiler wird die Überlegungen konkretisieren und den Kreis Euskirchen hierzu informieren. Darauf aufbauend würde ein Konzept entwickelt. Bearbeitungsstand März 2017 144 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.5. Umsetzungszeitraum der Maßnahmen 11.5.1. Kurzfristige Maßnahmen Tab. 33: Umsetzung kurzfristige Maßnahmen Kap. Maßnahme geplante Umsetzung 11.1 Räumlich übergeordnete Themen 11.1.2 Kreisweite Integration von TaxiBusPlus und AST Dezember 2017 11.1.2.1.2 Wanderbus 11.1.2.1.3 Touristisches Mobilitätskonzept 2017 11.1.4 Anbindung von Gewerbegebieten 2017 11.1.5 Untersuchung der Schülerverkehre im Kreis Euskirchen 2017 11.1.7.3 Korridorfahrpläne im Nationalpark Eifel 2017 April 2017 11.2 Teilraumkonzepte 11.2.3 Bedienungskonzept Zülpich Dezember 2017 11.3 Lokale Maßnahmen 11.3.1.1 Anpassung der Mechernicher TaxiBusPlusLinien 826 und 897an den gültigen Bedienungsstandard Dezember 2017 11.3.1.2 Verbindungen Kommern - Mechernich Linie 811 Dezember 2017 11.3.1.2a Prüfaufträge Stadt Mechernich 11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre 11.4.1.2 Linie 807 2017 11.4.2.2 Optimierung Anbindung Thürne 2017 11.4.2.3 Optimierung des Korridors 842 und 802 2017 11.4.3 Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der StädteRegion Aachen / Stadt Aachen Dezember 2017 11.4.4.1 Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Düren Dezember 2017 145 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.5.2. Mittelfristige Maßnahmen Tab. 34: Umsetzung mittelfristige Maßnahmen Kap. Maßnahme geplante Umsetzung 11.1 Räumlich übergeordnete Themen 11.1.2 Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards im ÖPNV Dezember 2018 11.1.7 Vereinheitlichung der Spätfahrten Dezember 2018 11.1.7.4 Modellprojekt Pedelecverleih an große Unternehmen 11.1.7.5 ÖPNV-Anbindung neuer Baugebiete 11.1.7.6 Rollstuhltaxen im TaxiBusverkehr 11.2 Teilraumkonzepte 11.2.1 Optimierung des Verkehrsangebotes im Teilraum Blankenheim - Nettersheim 2018/2019 11.3 Lokale Maßnahmen 11.3.2 Verbindung Euskirchen - WeilerswistLommersum 2019 11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre 11.4.1.3 11.5.3. Linie 979 Dezember 2018 Langfristige Maßnahmen Tab. 35: Umsetzung langfristige Maßnahmen Kap. Maßnahme geplante Umsetzung 11.1 Räumlich übergeordnete Themen 11.1.1 Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen 2017-2022 146 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 11.5.4. Offene Maßnahmenumsetzung Tab. 36: Noch offene Maßnahmenumsetzung Kap. Maßnahme geplante Umsetzung 11.1 Räumlich übergeordnete Themen 11.1.3.1.1 Weiterentwicklung Bürgerbus zu Bürgertaxi 11.1.4.1 Fahrradbus / Fahrradbeförderung 11.1.4.2 Fahrradbeförderung in der Bahn 11.1.4.3 Einrichtung eines Fahrradverleihsystems 11.1.8.1 Dialogmarketing 11.2 Teilraumkonzepte 11.2.2 Taktverdichtung Kall - Hellenthal 11.2.4 Korridor Schleiden – Blankenheim: Restrukturierung der Linie 835 11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre 11.4.1.1 Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Erft-Kreis 11.4.4.2 Linie 231 11.4.5 Linie 822: Ergänzende Anrufverkehre im Kreisgebiet Ahrweiler 147 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 12. Kommunikation und Marketing Das Marketing und die Kundeninformation für den ÖPNV werden verbundweit einheitlich seitens des VRS geleistet. Dieser erstellt und kommuniziert die Fahrplanmedien sowie die Informationen zu Tickets und Preisen. Darüber hinaus ermöglicht er eine elektronische und telefonische Fahrplanauskunft. Spezifische Informationen zum ÖPNV-Angebot im Kreis Euskirchen werden ergänzend von den tätigen Verkehrsunternehmen sowie dem Kreis Euskirchen produziert. Folgende größere Maßnahmen wurden durch den Kreis Euskirchen im Zeitraum 2005 bis 2016 (seit der Aufstellung des vorangegangenen NVP) umgesetzt: EU-Projekt Smart Move Der Kreis Euskirchen hat von Juli 2014 bis Juli 2016 in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) an dem EU-Projekt „smart move“ teilgenommen. In verschiedenen ländlichen Regionen in Europa wurde erprobt, wie anhand aktiver Mobilitätsberatung die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gesteigert werden kann. Im Kreis Euskirchen wurden in den Kommunen Kall, Hellenthal, Schleiden und Bad Münstereifel verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Es wurden „Bus-Trainings“ speziell für ältere Bürger angeboten und auf verschiedenen Veranstaltungen über das ÖPNV-Angebot informiert. Darüber hinaus wurden Mobilitätschecks und Bürgerfachgespräche durchgeführt. Kern der Maßnahmen war das Dialogmarketing, in dessen Rahmen 4.000 Haushalte kontaktiert wurden. Zunächst fand eine individuelle Beratung am Telefon statt. Im Nachgang wurden maßgeschneiderte Informationen zum bestehenden ÖPNVAngebot zugesandt und Befragungen durchgeführt. Die gesammelten Erfahrungen aus den verschiedenen Maßnahmen wurden zum Projektabschluss ausgewertet und die Ergebnisse in anderen ländlichen Regionen in Europa als Anregung weiter kommuniziert. Wesentliches Ergebnis für den Kreis Euskirchen war eine 15% Steigerung der TaxiBusPlus- und AST-Fahrten in den vier Kommunen. Auch wurde deutlich, dass grundsätzlich ein hoher Erklärungsbedarf zur Existenz und Funktionsweise des TaxiBusPlus und AST besteht. Überarbeitung der Broschüren „Mobil in Ihrer Kommune“ Die Broschüre „Mobil in…“ besteht seit 2010 und wurde vom Kreis Euskirchen zusammen mit Senioren entwickelt und speziell für jede Kommune herausgegeben. Mithilfe der Broschüre erhalten Bürger alle Informationen rund um die Nutzung von Bus und Bahn in ihrer Kommune. Es finden sich Erläuterungen zur Nutzung des TaxiBusPlus und AnrufSammel-Taxis, zu Fahrplänen, Fahrausweisen und Ansprechpartnern. 2015 wurde die Broschüre im Rahmen des EU-Projektes SmartMove überarbeitet und neu gestaltet, zunächst nur für die Kommunen Hellenthal, Schleiden, Kall und Bad Münstereifel. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 erscheinen die 148 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Broschüren „Mobil in“ für Dahlem, Nettersheim und Blankenheim ebenfalls neu. Für die übrigen Kommunen Mechernich, Zülpich und Weilerswist ist eine Überarbeitung für 2017 geplant. Alle „Mobil in“-Broschüren werden in geringer Auflage gedruckt und regelmäßig aktualisiert. Wesentliche Neuerung ist, dass zwei Liniennetzpläne nun die Übersicht über die bestehenden Linien und Haltestellen erleichtern. Eine Entfernungsgraphik gibt an, wie lange der Weg zur Haltestelle zu Fuß und mit dem Fahrrad dauert. Überarbeitung der Broschüre „Natur erfahren“ Jährlich zu Ostern erscheint die Broschüre „Natur erfahren – mit Bus & Bahn unterwegs im und um den Nationalpark Eifel“, auch bekannt als „NationalparkFahrplan“. In Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden AVV und VRS erstellt der Kreis Euskirchen diese Broschüre, um Gäste und Bürger über die Möglichkeiten zur Erkundung des Nationalparks Eifel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu informieren. Zu Ostern 2016 wurde die Broschüre zu einer Informationskarte für ÖPNV und Freizeit weiterentwickelt. Über die große Kartendarstellung auf topographischer Grundlage kann der Ortsunkundige schnell erfassen, welche Buslinie er z.B. für einen geplanten Ausflug nutzen kann. Die entsprechenden Fahrpläne sind nicht mehr in der Broschüre abgedruckt. Erläuterungen zu Fahrplänen, Tickets, Fahrradmitnahme, Fahrradbussen und dem TaxiBusPlus sind ausführlich enthalten. Auf der Rückseite der Informationskarte sind zahlreiche Rad- und WandertourenTipps sowie Ausflugstipps mit Anreiseinformationen beschrieben. Mit der Weiterentwicklung des Nationalpark Fahrplans möchte der Kreis Euskirchen es Gästen erleichtern, die Fahrmöglichkeiten mit Bus und Bahn zu erfassen und sich in der Nationalpark-Region zu orientieren. Betreuung und Schulung der touristischen Akteure Durch die Einführung des GästeTickets/ GästeCard hat die Bedeutung der touristischen Verkehre im Kreis Euskirchen zugenommen. Seitdem hat auch die Zusammenarbeit zwischen der Kreisverwaltung, der NET und den touristischen Beratungsstellen (Nationalpark-Tore und Infopunkte, Vogelsang, Tourist-Info) zugenommen. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in der Schulung und Beratung der Counter-Kräfte und Gastgeber sowie dem Zurverfügungstellen von Informationsmaterialien und Fahrplanmedien. Stadt- und Gemeindefahrpläne Jährlich zum Fahrplanwechsel legt der Kreis Euskirchen gemeinsam mit interessierten Kommunen und dem VRS Stadt- bzw. Gemeindefahrpläne auf. In den letzten Jahren sind der Gemeindefahrplan Kall/Hellenthal/Schleiden sowie der Stadtfahrplan Mechernich erschienen. Es wird bei den Kommunen jährlich neu abgefragt, ob Interesse an der Broschüre besteht. 149 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Spezialfahrpläne Jährlich zum Fahrplanwechsel werden für ausgewählte touristisch relevante Wegrelationen Aushang-Fahrpläne erstellt. Diese Fahrpläne stellen die Anreise- und Abreisemöglichkeiten mit Umstiegen z.B. zwischen einem touristischen Punkt und dem Hauptort dar. Zukünftige Entwicklung Insbesondere die positiven Ergebnisse aus dem Projekt Smart Move haben dazu geführt, dass der Kreis Euskirchen zukünftig einen stärkeren Fokus auf das aktive und individuelle Marketing sowie die Kundeninformation legen möchte. Folgende Projekte befinden sich in Planung: - Individualisierte Anschreiben aller Gastgeber im Kreis Euskirchen Verschiedene Maßnahmen des Dialogmarketings (Schulung Multiplikatoren Touristiker, kommunale Mitarbeiter, Senioren) Weiterentwicklung des Nationalpark-Fahrplans / Korridorfahrpläne Einzelheiten sind Kapitel 11.1.7 zu entnehmen. 150 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 13. Barrierefreiheit „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs.“ (§ 8 Abs. 3 PBefG) Mit der Behindertenbeauftragten für den Kreis Euskirchen wurden die möglichen Handlungsfelder zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV erörtert. Dies sind die Bereiche Infrastruktur (Haltestellen), Fahrzeuge (Busse und Fahrzeuge TaxiBusPlus) und Information (Fahrplanmedien, Infobroschüren, Schulung Multiplikatoren), die teilweise auch bereits in den Handlungskonzepten berücksichtigt sind. Ebenso wurden diese Handlungsfelder mit Vertretern des Seniorenverbandes Kreis Euskirchen diskutiert. Der Kreis Euskirchen hat sich bereits in den vergangenen Jahren mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigt. So wurde in den Jahren 2009 und 2010 ein Projekt „Mobilitätsmanagement für Senioren im Kreis Euskirchen“ durchgeführt. Hierbei standen barrierefreie Informationen sowie barrierefreie Wege und Haltestellen in den Orten im Vordergrund. Hieraus entstanden ist z.B. die erste Version der Information „mobil in …“. Durch große Schrift und einfache Erläuterungen zu den bestehenden Produkten konnten seniorenfreundliche Broschüren, die für alle Kunden nutzbar sind, hergestellt werden. Im Bereich des Schleidener Tals wurden Empfehlungen für einen barrierefreien Ausbau von kombinierten Linienbus- und TaxiBusPlus-Haltestellen erarbeitet. Die Ausbauskizzen finden sich in Anlage 5. Im Rahmen des Straßenaus- oder –neubaus werden Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Dies betrifft vor allem die Landes- und Kreisstraßen. Mit diesem Ausbau wird auch die barrierefreie Zuwegung inklusive Querungshilfen sichergestellt. Der TaxiBusPlus mit Haustürbedienung stellt ebenfalls eine barrierearme Nutzung des ÖPNV sicher. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen erhalten hier durch den Fahrer Hilfestellungen beim Ein- und Ausstieg. Durch die Haustürbedienung wird eine direkte Verbindung ohne weite Wege von der Haltestelle nach Hause oder zu einem anderen Ziel geschaffen. Der VRS hält mit den entsprechenden Medien barrierearme Informationen vor. Dies betrifft vor allem die digitalen Medien (Internet, App). Aber auch spezielle gedruckte Medien sind für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar (z.B. mobil in). 151 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Zur Verbesserung der Disposition der flexiblen Bedienungsformen wird neben dem Anruf zur Bestellung der Fahrten derzeit auch über eine App-Lösung zur Bestellung der Fahrten nachgedacht. Ab 2017 soll schwerpunktmäßig das Handlungsfeld „Haltestellen“ bearbeitet werden. Zur Erfüllung der Anforderungen des PBefG bezüglich der Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 wird der Kreis Euskirchen nach Erstellung des Haltstellenkatasters (vgl. Kap. 11) eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Kreisverwaltung (Abt. 60.13 ÖPNV, Straßenverkehrsamt, Behindertenbeauftragte), der Straßenbaulastträger, der Verkehrsunternehmen, der Kommunen bilden. Aufgabe wird es sein, kreisweit einheitliche Rahmenvorgaben für die Anforderungen an barrierefreie Haltestellen zu entwickeln. Eine Priorisierung des Ausbaus ist notwendig, um den hohen zeitlichen sowie finanziellen Aufwand für die Straßenbaulastträger zu entzerren. Auch wird somit sichergestellt, dass die Investitionen zuerst dort erfolgen, wo der größte Nutzen für die Fahrgäste erzielt werden kann. 152 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Abkürzungsverzeichnis AK Arbeitskreis AST Anruf-SammelTaxi AVV Aachener Verkehrsverbund GmbH B+R „Bike + Ride” BAM Bad Münstereifel Bf. Bahnhof BGG Behindertengleichstellungsgesetz BGM Bürgermeister DB Deutsche Bahn DKB Dürener Kreisbahn GmbH EU Euskirchen EW Einwohner GEP Gebietsentwicklungsplan HHB Haushaltsbefragung HVZ Hauptverkehrszeit IGVP Integrierte Gesamtverkehrsplanung LEP Landesentwicklungsplan MIV motorisierter Individualverkehr MZ Mittelzentrum NVP Nahverkehrsplan ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr ÖPNVG NRW Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen ÖV Öffentlicher Verkehr P+R „Park + Ride“ PBefG Personenbeförderungsgesetz RB RegionalBahn RE RegionalExpress REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH RVK Regionalverkehr Köln GmbH SB Schnellbus SPNV Schienenpersonennahverkehr 153 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) SVE Stadtverkehr Euskirchen GmbH TB TaxiBusPlus VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg 154 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Übersicht Maßnahmenumsetzung und Konzepterarbeitung ........................ 10 Abb. 2: Einwohnerdichte und Bevölkerungsverteilung im Kreis Euskirchen ............. 23 Abb. 3: Liniennetz Kreis Euskirchen (Stand Dezember 2016) .................................. 55 Abb. 4: Übersicht NVP-Bearbeitung und Maßnahmenumsetzung ............................ 57 155 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Verzeichnis der Tabellen Tab. 1: Zentralörtliche Gliederung ............................................................................ 22 Tab. 2: Fläche und Bevölkerung (Stand 31. Dezember 2015) .................................. 25 Tab. 3: Vergleich der Einwohnerzahlen 2001 und 2015 ........................................... 26 Tab. 4: Vergleich Schülerzahlen 2002 und 2016 ...................................................... 28 Tab. 5: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Kreis Euskirchen: Entwicklung 1998 bis 2012 ........................................................................ 29 Tab. 6: Berufspendlerzahlen im Kreis Euskirchen 2012 ........................................... 30 Tab. 7: Quellen und Ziele der die Kreisgrenze überschreitenden Berufspendler im Kreis Euskirchen (Stand: 2012) ................................................................. 31 Tab. 8: Angebot an Übernachtungsbetrieben im Kreis Euskirchen .......................... 33 Tab. 9: Auswahl ÖPNV-relevanter Freizeiteinrichtungen.......................................... 34 Tab. 10: Linien in Aufgabenträgerschaft des Kreises Euskirchen ............................. 37 Tab. 11: Zuordnung der grenzüberschreitenden Linien (Ist – Zustand) .................... 39 Tab. 12: Konzessionslaufzeiten der Linien ............................................................... 41 Tab. 13: Differenzierte Betrachtung der Bedienungsformen ..................................... 52 Tab. 14: Verknüpfungen Bus / Schiene mit regelmäßigen Umsteigezeiten unter 15 Minuten ...................................................................................................... 59 Tab. 15: Verknüpfungen im Busverkehr ................................................................... 60 Tab. 16: P+R und B+R-Anlagen im Kreis Euskirchen............................................... 61 Tab. 17: Mindestbedienungsstandard....................................................................... 66 Tab. 18: Prüfergebnis Mindeststandard .................................................................... 66 Tab. 19: Orte, die den Mindeststandard nicht erreichen ........................................... 67 Tab. 20: Veränderungen 2014/2015 zur Standarderfüllung ...................................... 67 Tab. 21: Zusammenfassung Angebostqualität ......................................................... 70 Tab. 22: Übersicht der Handlungsbedarfe aus der Haushaltsbefragung .................. 71 Tab. 23: Prognostizierte Einwohnerentwicklung in den Kommunen des Kreises Euskirchen bis 2035................................................................................... 74 Tab. 24: Veränderung der Altersstruktur im Kreis Euskirchen 2014 bis 2035 ........... 74 Tab. 25: Angebotsformen Kreis Euskirchen ............................................................. 76 Tab. 26: Haltstellenradien Kreis Euskirchen ............................................................. 77 Tab. 27: Mindestbedienungsstandard Kreis Euskirchen bis Dezember 2018 ........... 78 Tab. 28: Mindestbedienungsstandard Kreis Euskirchen ab Dezember 2018 ........... 79 Tab. 29: Vorgaben für die Linien 801, 808, 829, 985 Montag bis Freitag ................. 80 Tab. 30: Vorgaben für die Linien 801, 808, 829, 832, 985 Samstag; Sonn- und Feiertag...................................................................................................... 81 156 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Tab. 31: Anforderungen an Fahrzeuge (Standardlinienbusse und Gelenkomnibusse, nicht Kleinbusse) ....................................................................................... 85 Tab. 32: Zuständigkeiten grenzüberschreitende Linien (Ist-Zustand) ......................131 Tab. 33: Umsetzung kurzfristige Maßnahmen .........................................................145 Tab. 34: Umsetzung mittelfristige Maßnahmen .......................................................146 Tab. 35: Umsetzung langfristige Maßnahmen .........................................................146 Tab. 36: Noch offene Maßnahmenumsetzung .........................................................147 157 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Literaturverzeichnis Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT): Regionales Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen, Fortschreibung 2016 (Beschlussvorlage), Aachen 2016 Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches Institut für Fremdenverkehr München (dwif): Wirtschaftsfaktor Tourismus für den Kreis Euskirchen 2014,München 2015 Kasperkoeppl kommunikation und design gbr Köln: Fortschreibung Tourismus-und Marketingkonzept Nordeifel Tourismus GmbH 2015/2020, Köln 2015 Nationalpark Eifel: Abschlussbericht zum Sozioökonomischen Monitoring 2014-2015, Köln und Wien 2016 Planungsbüro VIA : Integrierte Gesamtverkehrsplanung (IGVP) Kreis Euskirchen 2003, Strukturentwicklung, Mobilität und Szenarien, Statistik der Bundesagentur für Arbeit / IT.NRW IT.NRW 2012, Gemeindemodellrechnung 2011 bis 2030 158 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Anlagen Anlage 1: Aufstellung Abstimmungsgespräche zur Fortschreibung NVP 160 Anlage 2: Liniensteckbriefe Stand Dezember 2016 164 Anlage 3: ÖPNV-Veränderungen 2005-2016 242 Anlage 4: Ergänzende Handlungskonzepte 250 Anlage 5: Musterhaltestellen Linienbus/TaxiBusPlus 262 159 Endbericht Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Anlage 1 Aufstellung Abstimmungsgespräche NVP Datum 16.04.2012 08.05.2012 Thema Beschluss Aufstellung NVP Auftaktveranstaltung NVP 23.05.2012 Sept./Okt. 2012 05.12.2012 Information zur Auftaktveranstaltung Durchführung der HH-Befragung im Kreis Euskirchen Beauftragung VIA zur Fortschreibung NVP und zur Durchführung Haushaltsbefragung. Vorliegen des Endberichtes zur Haushaltsbefragung Konzept Nettersheim – Blankenheim Mai 2013 18.03.2013 03.06.2013 10.06.2013 17.06.2013 19.06.2013 17.07.2013 06.09.2013 18.09.2013 Sachstand NVP/HH-Befragung Information Ergebnis HH-Befragung Information zur Einführung GästeTicket Schülerbeförderung 27.11.2013 26.02.2014 07.04.2014 Erweiterung Fahrplankonzept SB82 Schülerverkehre Information zur Entwicklung des Schüler- und Ausbildungsverkehr Änderungen zum Fahrplanwechsel Sachstand NVP Pilotprojekt TaxiBusPlus/AST 08.04.2014 30.04.2014 07.05.2014 Konzept Zülpich Grenzüberschreitende Verkehre Konzept Nettersheim – Blankenheim 14.05.2014 21.05.2014 Sachstand NVP Pilotprojekt TaxiBusPlus/AST 02.07.2014 02.07.2014 Grenzüberschreitende Linien Grenzüberschreitende Linien 03.07.2014 Sachstand NVP 07.07.2014 09.07.2014 Konzept Zülpich Pilotprojekt AST/TB-Integration Beteiligte Kreisgremien Kommunen, Verkehrsunternehmen, Kreistagsfraktionen Kreisgremien Kreisgremien Bürgermeister Nettersheim/Blankenheim AK ÖPNV Kommunen Kreisgremien Gemeinden Nettersheim/Blankenheim Kreisgremien Bürgermeister Kommunen Kreisgremien Kreisgremien AK ÖPNV Gemeinden Hellenthal und Schleiden Stadt Zülpich, RVE, RVK Rhein-Sieg-Kreis BGM Nettersheim/Blankenheim AK ÖPNV Gemeinden Hellenthal und Schleiden RSK, RVK, Stadt Euskirchen Rhein-Erft-Kreis, RVK, Stadt Euskirchen, REVG Kommunen (Ansprechpartner ÖPNV und Schulen) Kreis Düren RVK, Taxiunternehmer 160 Endbericht Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Datum 10.09.2014 18.09.2014 01.10.2014 Sept./Okt. 2014 21.10.2014 22.10.2014 10.11.2014 Thema Grenzüberschreitende Linien Beschluss zur Integration AST-/TB Änderungen Fahrplanwechsel Beschluss zur Durchführung des Pilotprojektes AST-/TB-Integration Durchführung Fahrgastzählung und – befragung Linien 298/SB98 Konzept Bad Münstereifel Mechernich Pilotprojekt AST/TB-Integration 12.01.2015 13.01.2015 14.01.2015 19.01.2015 Konzept Bad Münstereifel Mechernich Sachstand NVP Umsetzung Pilotprojekt AST/TB Veränderung Linie 820 in Nettersheim (Teilprojekt Nettersheim/Blankenheim) Verdichtung 829 Schleidener Tal Konzept Bad Münstereifel Mechernich Abstimmung Zülpich-Konzept NVP StädterRegion Aachen Abstimmung Schülerverkehr Regionalkonferenz Nord 21.01.2015 Regionalkonferenz Süd 18.02.2015 NVP StädteRegion Aachen 03.03.2015 17.03.2015 19.03.2015 Verbindung Bad Münstereifel Mechernich Schülerverkehr Grenzüberschreitende Verkehre 25.03.2015 15.04.2015 30.04.2015 04.05.2015 06.05.2015 13.05.2015 Information zum Sachstand NVP Angebotsgestaltung SB63 Grenzüberschreitende Verkehre Schülerverkehrsleitlinie Schülerverkehrsleitlinie Schülerverkehrsleitlinie 18.05.2015 20.05.2015 Schülerverkehrsleitlinie Schülerverkehrsleitlinie und Sachstand NVP 11.11.2014 14.12.2014 15.12.2014 08.01.2015 Beteiligte Stadt Euskirchen Gemeinde Hellenthal Kreisgremien Stadt Mechernich RVK, Kommunen Schleiden und Hellenthal Stadt Bad Münstereifel AK ÖPNV Kall, Schleiden, Hellenthal Bad Münstereifel, Mechernich Kreis Düren AVV Gemeinde Hellenthal Kommunen, Fraktionen der Kommunen und des Kreitages Kommunen, Fraktionen der Kommunen und des Kreitages Abstimmung mit der Stadt Schleiden Beschluss Stadt Bad Münstereifel Gemeinde Hellenthal Gemeinde Weilerswist, Stadt Euskirchen Kreisgremien AVV Rhein-Sieg-Kreis Gemeinde Kall Gemeinde Blankenheim Stadt Mechernich und Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld Stadt Schleiden AK ÖPNV 161 Endbericht Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Datum 22.05.2015 Thema Schülerverkehrsleitlinie 27.05.2015 Information grenzüberschreitende Verkehre und benachbarte Aufgabenträger Schülerverkehr Verbindung Bad Münstereifel – Mechernich NVP Kreis Düren Grenzüberschreitende Linien Schülerverkehrsleitlinie 29.05.2015 09.06.2015 26.06.2015 06.07.2015 19.08.2015 02.09.2015 23.09.2015 19.10.2015 21.10.2015 22.10.2015 13.11.2015 Information Projekt Smartmove Zülpich-Konzept Schülerverkehre Zülpich – Düren Sachstand Teilraumkonzepte und Änderungen Fahrplanwechsel Vereinbarung zur Linie 869 Fahrten Mechernich – Blankenheim 18.11.2015 11.12.2015 Einrichtung Zusatzfahrt Frühfahrt 985 NVP Ahrweiler 12.01.2016 Information zur Untersuchung Schülerverkehre Sachstand NVP Grenzüberschreitende Linien Fahrten Mechernich - Blankenheim 14.01.2016 11.02.2016 04.03.2016 17.03.2016 14.04.2016 15.04.2016 20.04.2016 21.04.2016 28.04.2016 02.05.2016 12.05.2016 Information zum Zülpich-Konzept AST-/TB-Integration Grenzüberschreitende Linien Beschluss zur Vereinbarung zwischen Kreis und Stadt Euskirchen zur Linie 869 AST-/TB-Integration AST-/TB-Integration AST-/TB-Integration AST-/TB-Integration AST-/TB-Integration 13.05.2016 31.05.2016 09.06.2016 Grenzüberschreitende Linien Grenzüberschreitende Linien AST-/TB-Integration 21.06.2016 AST-/TB-Integration Beteiligte Dienstbesprechung Kommunen Kreisgremien Gemeinde Hellenthal Ausschuss der Stadt Mechernich Kreis Düren Rhein-Erft-Kreis Clara-Fey-Gymnasium Schleiden Kreisgremien Stadt Zülpich Kreis Düren, Stadt Zülpich Kreisgremien Gemeinde Weilerswist Gemeinde Blankenheim, RVK, Gemeinde Nettersheim Kreisgremien Kreis Bad NeuenahrAhrweiler Dienstbesprechung mit Kommunen AK ÖPNV Kreis Düren Gemeinden Blankenheim und Nettersheim Ausschuss der Stadt Zülpich Gemeinde Kall Rhein-Erft-Kreis Kreisgremien Stadt Bad Münstereifel Gemeinde Weilerswist Schäfer-Reisen Information Taxiunternehmen Kreis Düren Rhein-Sieg-Kreis Beschluss im Ausschuss der Gemeinde Kall Beschluss im Ausschuss der Stadt Bad Münstereifel 162 Endbericht Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Datum 15.07.2016 16.08.2016 23.08.2016 24.08.2016 24.08.2016 Thema AST-/TB-Integration AST-/TB-Integration AST-/TB-Integration AST-/TB-Integration Fahrten Mechernich - Blankenheim 30.08.2016 Angebotsgestaltung und Finanzierung Linie 63 Wanderbus Kreis Euskirchen Sachstand NVP Kreis Euskirchen und ÖPNV-Angebot TaxiBus-/AST-Integration TaxiBusPlus Haustürbedienung Nettersheim Handlungsoptionen Barrierefreiheit im ÖPNV 05.09.2016 08.09.2016 09.09.2016 21.09.2016 22.09.2016 26.09.2016 07.10.2016 07.10.2016 09.11.2016 16.11.2016 07.12.2016 14.12.2016 Januar 2017 Untersuchung Schülerverkehre Einsatz Rollstuhltaxi im TaxiBusPlus Sachstand NVP Kreis Euskirchen und ÖPNV-Angebot Entwurf NVP Kreis Euskirchen Entwurf NVP Kreis Euskirchen Entwurf NVP Kreis Euskirchen Entwurf NVP Kreis Euskirchen Abschließendes Beteiligungsverfahren NVP Beteiligte Gemeinde Blankenheim Gemeinde Nettersheim Schäfer-Reisen Stadt Mechernich Kall, Mechernich, Nettersheim, Blankenheim AVV RVK, NET Kreis Vulkaneifel RVK Gemeinde Nettersheim Frau Etzkorn, Behindertenbeauftragte des Kreis Euskirchen PGV Köln, RVK Taxi Lisa Bad Münstereifel Seniorenverband Kreis Euskirchen AK ÖPNV Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Kreistag Kommunen, Verkehrsunternehmen, benachbarte Aufgabenträger, Verkehrsverbünde, Träger öffentlicher Belange 163 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Anlage 2 Liniensteckbriefe Fahrplanstand ab Dezember 2016 Die dargestellte TaxiBus-Kilometerleistung entspricht den Nutzkilometern 2016. Die darstellte Linienverkehrsleistung entspricht den Fahrplankilometern 2017, ohne Veränderungen, die innerhalb des Jahres 2017 umgesetzt werden. Die Kilometerleistung von Firma Schäfer-Reisen bezieht sich auf das Jahr 2016. Liniennummer 801 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Euskirchen, Bad Münstereifel Linienverlauf Euskirchen - Billig - Arloff - Bad Münstereifel Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Hauptnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Verbindung Euskirchen - Bad Münstereifel, Ergänzung SPNV Verknüpfungspunkte Euskirchen Bf, Bad Münstereifel Bf Anzahl der 3 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 124.208 km Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Bad Münstereifel, Kurverwaltung Bad Münstereifel, Gewerbegebiet/Ärztehaus Bemerkungen (optional) Montag – Freitag 3 zusätzliche Fahrtenpaare freitags oder vor Wochenfeiertagen Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 05:50 - 21:40 kein 13 Linienbus 12 Linienbus durchgehen -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus kein 13 Linienbus 12 Linienbus durchgehen -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 10 Linienbus 9 Linienbus der Takt -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus kein 4 Linienbus 4 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus an Schultagen der Takt Montag – Freitag 05:50 - 21:40 an Ferientagen der Takt Samstag 09:35 - 00:55 kein durchgehen Sonn-/Feiertag 13:35 - 20:30 durchgehen der Takt 164 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 802 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Euskirchen, Rheinbach, Bad Münstereifel Linienverlauf Euskirchen - Flamersheim - Kurtenberg - Bad Münstereifel-Wald Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Hauptsächlich Schülerverkehr Verbindung Euskirchen - Bad Münstereifeler Höhengebiet und Teile von Rheinbach Verknüpfungspunkte Euskirchen Bf Anzahl der 7 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 8.095 km (Rhein-Sieg-Kreis) 42.381 km (Kreis Euskirchen) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Bahnhof Euskirchen, (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:30 - 15:15 kein Takt 4 Linienbus 6 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 3 Linienbus 4 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus an Schultagen Montag – Freitag 06:30 - 15:15 kein Takt an Ferientagen Samstag Kein Angebot -- -- -- -- -- Sonn-/Feiertag Kein Angebot -- -- -- -- -- 165 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 805 Genehmigungsinhaber RVK, Kreis Euskirchen Genehmigungslaufzeit bis 08.12.2018 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Kall Linienverlauf Kall – Wallenthal – Scheven - Dottel Angebotsform TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Feinerschließung Ortsteile Kall – Hauptort Kall Verknüpfungspunkte Kall Bf Anzahl der 2 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 190 km (Kreis Euskirchen) Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Kall bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt 10.830 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie. Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Bahnhof Kall (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag 1 Zusatzfahrt freitags von Kall nach Dottel um 00:25 Uhr Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:00 – 23:45 Annähernd -- Linienbus -- Linienbus Zweistun- 10 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus Annähernd -- Linienbus -- Linienbus Zweistun- 10 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus 11 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus 10 TaxiBusPlus 7 TaxiBusPlus an Schultagen dentakt Montag – Freitag 06:00 – 23:45 an Ferientagen dentakt Samstag 07:40 – 00:45 Annähernd Zweistundentakt Sonn-/Feiertag 08:20 – 23:45 Annähernd Zweistundentakt 166 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 806 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis Betroffene Kommunen Swisttal, Weilerswist, Euskirchen Linienverlauf Swisttal-Heimerzheim – Weilerswist-Metternich - Dom Esch Euskirchen Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Euskirchen Bf Anzahl der 2 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 4.913 km (Rhein-Sieg-Kreis) 9.990 km (Kreis Euskirchen) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:40 – 13:40 kein Takt 2 Linienbus 2 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot kein Takt an Ferientagen Samstag Kein Angebot kein Takt -- Linienbus -- Linienbus Sonn-/Feiertag Kein Angebot -- -- -- -- -- 167 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 807 Genehmigungsinhaber REVG, RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis Betroffene Kommunen Euskirchen, Zülpich, Erftstadt Linienverlauf Euskirchen - Wichterich – Lechenich – Erftstadt Bf Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Hauptnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Verbindung Euskirchen – Erfstadt, innerstädtische Erschließung Euskirchen – Frauenberg Verknüpfungspunkte Euskirchen Bf; Erftstadt Bf Anzahl der 6 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 111.136 km (Kreis Euskirchen) 150.764 km (Rhein-Erft-Kreis) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 05:35 - 21:00 Stundentakt 16 an Schultagen Montag – Freitag 05:35 - 21:00 Sonn-/Feiertag 17 Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 15 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 5 Linienbus 5 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- Stundentakt 15 06:05 - Zwei- 06:05 – 15:55 stundentakt Kein Angebot -- Rückfahrten Linienbus -- an Ferientagen Samstag Hinfahrten 168 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 808 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Euskirchen, Mechernich, Kall Linienverlauf Euskirchen - Firmenich - Kommern - Mechernich Bf - Kall Bf Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Hauptnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Verbindung Euskirchen - Mechernich - (Kall), Ergänzung SPNV Verknüpfungspunkte Euskirchen Bf, Mechernich Bf, (Kall Bf) Anzahl der 5 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 187.449 km Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Einkaufszentrum Mechernich, Kreiskrankenhaus Mechernich, Kultur- und (anhand Liste der Freizeitfabrik Zikkurat, Eifel-Therme Zikkurat, Gewerbegebiet Kommunen) Obergartzem, historischer Ortskern Kommern Bemerkungen (optional) 2 zusätzliche Spätfahrten freitags oder vor Wochenfeiertagen Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 05:00 - 20:55 Stundentakt 19 an Schultagen Montag – Freitag 05:00 - 20:55 Sonn-/Feiertag 19 Linienbus TaxiBusPlus -- Linienbus 16 Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 14 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 6 Linienbus 6 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Stundentakt 16 -- 07:05 - 00:30 10:05 - 21:55 Stundentakt 16 Zweistundentakt Rückfahrten Linienbus -- an Ferientagen Samstag Hinfahrten TaxiBusPlus 169 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 809 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Euskirchen, Mechernich Linienverlauf (Euskirchen) - Antweiler - Wachendorf – Lessenich – Satzvey – Kommern-Süd - Mechernich Angebotsform Linienbus/TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Satzvey Bf, Mechernich Bf Anzahl der 2 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 7.890 km Linienbusverkehr 21.781 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Mechernich, Jobcenter Mechernich, Einkaufszentrum Mechernich (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 06:05 - 19:55 Stundentakt 1 an Schultagen Montag – Freitag Hinfahrten 13 06:05 - 19:55 Stundentakt -- an Ferientagen 14 Samstag 07:00 - 14:55 Stundentakt 8 Sonn-/Feiertag Kein Angebot -- -- Rückfahrten Linienbus 1 Linienbus TaxiBusPlus 15 TaxiBusPlus Linienbus -- TaxiBusPlus 14 TaxiBusPlus TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus -- -- -- Linienbus 170 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 810 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Euskirchen, Zülpich Linienverlauf Euskirchen - Schwerfen Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Euskirchen Bf Anzahl der 2 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 110.516 km Linienbusverkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 05:45 - 19:35 Kein 12 Linienbus 13 Linienbus durchgehen -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Kein 12 Linienbus 13 Linienbus durchgehen -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 8 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- an Schultagen der Takt Montag – Freitag 05:45 - 19:35 an Ferientagen der Takt Samstag Sonn-/Feiertag 06:25 - 14:35 Kein Angebot Stundentakt 8 -- 171 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 811 Genehmigungsinhaber RVK, Schneider-Bank-Reisen Genehmigungslaufzeit bis 30.11.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Mechernich, Zülpich Linienverlauf Mechernich - Schwerfen - Zülpich -Mülheim Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Verbindung Mechernich - Zülpich Verknüpfungspunkte Mechernich Bf Anzahl der 10 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 57.542 km Linienbusverkehr 42.195 TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Zülpich, , Marienborn gGmbH Zülpich, Geriatrisches Zentrum (anhand Liste der Zülpich, Einkaufszentrum Zülpich, Museum der Badekultur Zülpich, Kommunen) Einkaufszentrum Mechernich, Kreiskrankenhaus Mechernich Bemerkungen (optional) Linienfahrten sind haupts. Schulfahrten Eine Schulfahrt nur montags, mittwochs bis freitags. Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 06:10 – 19:45 Stundentakt 10 an Schultagen Montag – Freitag 06:10 – 19:45 Sonn-/Feiertag 11 Linienbus TaxiBusPlus 13 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 14 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 8 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus -- -- -- -- Stundentakt -13 06:45 – 14:45 Kein Angebot Stundentakt -- -- Rückfahrten Linienbus 10 an Ferientagen Samstag Hinfahrten 172 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 815 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis jährlich neu Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen; StädteRegion Aachen Betroffene Kommunen Kall, Schleiden, Monschau Linienverlauf Kall - Gemünd - Höfen - Monschau Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Kall Bf Anzahl der 2 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 2.227 km (Kreis Euskirchen) 1.280 km (StädteRegion Aachen) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Monschau, Einstiegspunkte Radverkehr Wahlerscheid und Rothe (anhand Liste der Kreuz, Pingenwanderpfad Kall, Eifelsteig Gemünd, Nationalparktor Kommunen) Gemünd, Kurpark Gemünd, Kurhaus Gemünd Bemerkungen (optional) Fahrradbus mit Anhänger saisonal von Ostern bis Ende Herbstferien Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten Kein Angebot -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 2 Linienbus 2 Linienbus an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot 09:45 - 17:10 -- Kein Takt 173 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 816 Genehmigungsinhaber Kreis Euskirchen, RVK Genehmigungslaufzeit bis 08.12.2018 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Schleiden Linienverlauf Schleiden – Broich – Kerperscheid - Wintzen Angebotsform TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Feinerschließung Ortsteile Schleiden – Hauptort Schleiden Verknüpfungspunkte Schleiden Busbf Anzahl der 1 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 1.236 km (Kreis Euskirchen) Finanzierung vertragliche Vereinbarung Kreis Euskirchen - Taxiunternehmen Angebundene Einrichtungen Krankenhaus Schleiden (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:40 – 22:25 Annähernd -- Linienbus -- Linienbus Zweistun- 10 TaxiBusPlus 9 TaxiBusPlus Annähernd -- Linienbus -- Linienbus Zweistun- 10 TaxiBusPlus 9 TaxiBusPlus 11 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus 6 TaxiBusPlus 6 TaxiBusPlus an Schultagen dentakt Montag – Freitag 06:40 – 22:25 an Ferientagen dentakt Samstag 06:35 – 01:15 Annähernd Zweistundentakt Sonn-/Feiertag 10:35 – 21:15 Annähernd Zweistundentakt 174 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 819 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Bad Münstereifel Linienverlauf Bad Münstereifel - Michelsberg - Rupperath Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Feinerschließung Bad Münstereifel Verknüpfungspunkte Bad Münstereifel Bf Anzahl der 4 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 26.833 km Linienbusverkehr 55.519 km TaxiBusPlus-Verkehr Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Bad Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie. Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Bad Münstereifel, Kurverwaltung, Eifelbad (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) 3 Zusatzfahrten freitags abends von Bad Münstereifel nach Rupperath Bedienungszeit Montag – Freitag an Schultagen Hinfahrten Stundentakt 3 5:20 - 23:15 Montag – Freitag an Ferientagen Takt 14 Stundentakt -- 5:20 – 23:15 Samstag 17 Stundentakt -- 6:50 – 02:15 Linienbus 4 Linienbus TaxiBusPlus 11 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 14 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 15 Sonn-/Feiertag Rückfahrten -- 9 TaxiBusPlus 11 TaxiBusPlus 6 TaxiBusPlus 9:50 – 0:15 175 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer SB82 („Nationalpark-Shuttle“) Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Kall, Schleiden Linienverlauf Kall - Gemünd - Vogelsang Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Hauptnetz Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Kall Bf, Vogelsang Anzahl der 1 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 97.423 km Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Anlage Vogelsang, Eifelsteig Gemünd, Nationalparktor Gemünd, Kurpark (anhand Liste der Gemünd, Kurhaus Gemünd Kommunen) Bemerkungen (optional) Jeweils 1 Zusatzfahrtenpaar samstags und sonntags/feiertags, saisonal von Ostern bis Ende der Herbstferien Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 09:30 - 17:30 Stundentakt 8 an Schultagen Montag – Freitag -09:30 - 17:30 an Ferientagen Samstag Hinfahrten Stundentakt 8 -- 09:30 - 17:30 Stundentakt 8 -- Sonn-/Feiertag 09:30 - 17:30 Stundentakt 8 Rückfahrten Linienbus 8 Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 8 Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 8 Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 8 Linienbus 176 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 820 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Nettersheim Linienverlauf Bouderath - Roderath – Frohngau – Holzmülheim – Buir – Tondorf – Engelgau - Zingsheim - Nettersheim Bf Nettersheim Bf– Marmagen - Bahrhaus Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Feinerschließung Nettersheim Verknüpfungspunkte Nettersheim Bf Anzahl der Ca. 12 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 65.298 km Linienbusverkehr 49.423 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Naturzentrum Eifel Nettersheim, Haus der Fossilien, Literaturhaus und (anhand Liste der Bücherei, Jugendgästehaus, Begegnungsstätte, Kulturbahnhof Kommunen) Nettersheim, Biologische Station, Naturpark Nordeifel, Eifelhöhenklinik Marmagen, Gewerbegebiet Zingsheim, Rathaus Zingsheim Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 05:10 – 20:15 Stundentakt 15 an Schultagen Montag – Freitag 05:10 – 20:15 Sonn-/Feiertag 15 Linienbus TaxiBusPlus 20 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 28 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 18 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus -- -- -- -- Stundentakt 1 29 05:45 - 15:00 Kein Angebot Stundentakt -- -- Rückfahrten Linienbus 23 an Ferientagen Samstag Hinfahrten 177 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 821 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Bad Münstereifel, Nettersheim Linienverlauf Bad Münstereifel - Nettersheim Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Verbindungen Bad Münstereifel – Nettersheim Verknüpfungspunkte Bad Münstereifel Bf, Nettersheim Bf Anzahl der 8 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 31.466 km Linienbusverkehr 37.153 km TaxiBusPlus-Verkehr Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Bad Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie (Bereich Bad Münstereifel – Nöthen). Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Bad Münstereifel, Kurverwaltung Bad Münstereifel; Rathaus (anhand Liste der Zingsheim, Gewerbegebiet Zingsheim, Naturzentrum Eifel Nettersheim, Haus Kommunen) der Fossilien Nettersheim, Kulturbahnhof Nettersheim, Biologische Station Nettersheim, Naturpark Nordeifel Bemerkungen (optional) Montag – Freitag 3 Zusatzfahrten freitags Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:00 - 22:45 Stundentakt 8 Linienbus 7 17 TaxiBusPlus 1 Linienbus 1 Linienbus 11 TaxiBusPlus 14 TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus 15 TaxiBusPlus 11 TaxiBusPlus 9 TaxiBusPlus 6 TaxiBusPlus an Schultagen Montag – Freitag 06:00 - 22:45 Stundentakt an Ferientagen Samstag Stundentakt; 07:00 – 01:45 nachmittags Linienbus TaxiBusPlus 120-Min.-Takt Sonn-/Feiertag Kein 10:15 – 23:20 durchgehender Takt 178 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 822 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Landkreis Ahrweiler Betroffene Kommunen Bad Münstereifel, Wershofen Linienverlauf Bad Münstereifel - Sasserath - Ohlerath –Adenau (RLP) Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Feinerschließung– Bad Münstereifler Höhengebiet, Anbindung der nordwestlichen Verbandsgemeinde Adenau an den Schulstandort Bad Münstereifel Verknüpfungspunkte Bad Münstereifel Bf Anzahl der 5 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 51.852 km (Kreis Euskirchen) Linienbusverkehr 45.347 km (Kreis Euskirchen) Taxi Bus-Verkehr Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Bad Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie. 14.336 km (Landkreis Ahrweiler) (nur Linienbusverkehr) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK; Vertrag Kreis Euskirchen - Kreis Ahrweiler Angebundene Einrichtungen Kurverwaltung, Stadtbücherei, Eifelbad, versch. Ärzte, Einkaufsmärkte, (anhand Liste der Grundschule Mutscheid Kommunen) Bemerkungen (optional) Bedienung der Verbandsgemeinde Adenau ausschließlich im Schülerverkehr 3 Zusatzfahrten freitags abends Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 05:20 - 23:25 Stundentakt 6 Linienbus 7 Linienbus 15 TaxiBusPlus 9 TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus 17 TaxiBusPlus 14 TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus 15 TaxiBusPlus 11 TaxiBusPlus 9 TaxiBusPlus 6 TaxiBusPlus an Schultagen Montag – Freitag 05:20 - 23:25 Stundentakt an Ferientagen Samstag 06:50 - 02:20 Stundentakt; nachmittags 120-Min.-Takt Sonn-/Feiertag Überw. 120- 09:40 – 0:20 Min.-Takt 179 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 823 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Weilerswist Linienverlauf Weilerswist Bf - Vernich - Lommersum - Bodenheim Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Feinerschließung Weilerswist Verknüpfungspunkte Weilerswist Bf Anzahl der 3 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 6.969 km Linienbusverkehr 9.307 km TaxiBusPlus-Verkehr Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des ASTWeilerswist bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt 1.500 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie. Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Weilerswist, Einkaufszentrum Weilerswist (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 06:20 - 0:10 Stundentakt 2 an Schultagen Montag – Freitag 06:20 - 0:10 2 Linienbus TaxiBusPlus 19 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 19 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 13 TaxiBusPlus 13 TaxiBusPlus 120-Min.-Takt --8 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus Stundentakt 2 15 06:45 - 0:10 Sonn-/Feiertag Rückfahrten Linienbus 15 an Ferientagen Samstag Hinfahrten Stundentakt -- 8:45 – 0:10 180 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 824 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Blankenheim, Nettersheim, Bad Münstereifel Linienverlauf Blankenheim - Holzmülheim - Roderath - Bouderath - Bad Münstereifel Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Verbindung Blankenheim – Bad Münstereifel Verknüpfungspunkte Bad Münstereifel Bf, Blankenheim Busbf Anzahl der 6 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 60.977 km Linienbusverkehr 84.813 km TaxiBusPlus-Verkehr Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Bad Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie im Bereich Bad Münstereifel - Kolvenbach. Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Kurverwaltung Bad Münstereifel, Stadtbücherei Bad Münstereifel, Eifelbad (anhand Liste der Rathaus Blankenheim Kommunen) Bemerkungen (optional) 3 Zusatzfahrten als TaxiBusPlus von Bad Münstereifel bis Weissenstein, nur freitags nachts Bedienungszeit Montag – Freitag an Schultagen Takt Hinfahrten Stundentakt 16 Stundentakt -05:05 – 23:00 Samstag 14 Stundentakt -- 6:40 – 01:50 nachm. 120-Min.Takt Sonn-/Feiertag Linienbus 10 11 an Ferientagen Linienbus 05:05 – 23:00 Montag – Freitag Rückfahrten TaxiBusPlus 15 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 11 120-Min. Takt 6 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus 9 TaxiBusPlus 10:10 – 23:20 181 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 825 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Nettersheim, Blankenheim Linienverlauf Tondorf - Lindweiler - Freilingen - Lommersdorf Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Versorgungs, Freizeitverkehr Anbindung der östlichen Siedlungsbereiche von Blankenheim an Nettersheim-Tondorf Verknüpfungspunkte Tondorf Rohrer Straße Anzahl der 5 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 19.300 km Linienbusverkehr 3.394 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Spätverkehr erfolgt mit direkter Anbindung Lindweiler – Rohr – Mülheim nach Blankenheim 1 Zusatzfahrt freitagsnachts von Blankenheim nach Lindeweiler Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:20 - 00:15 Überw. 7 Linienbus 10 Linienbus Stundentakt 10 TaxiBusPlus 11 TaxiBusPlus - 18:40 Überw. Linienbus -- Linienbus an Ferientagen 07:10 Stundentakt 12 TaxiBusPlus 15 TaxiBusPlus Samstag 07:45 - 02:15 Stundentakt -- Linienbus -- Linienbus Montag – Freitag an Schultagen Montag – Freitag -- ; ab nachm. Kein Takt Sonn-/Feiertag Einzelfahrten TaxiBusPlus 10 4 TaxiBusPlus 12 TaxiBusPlus 4 TaxiBusPlus 06:40 – 20:15 182 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 826 Genehmigungsinhaber Schäfer Reisen Genehmigungslaufzeit bis 31.08.2023 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Kall, Mechernich Linienverlauf Kall - Lorbach – Vussem - Mechernich Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr Verbindung Kall – Mechernich und Feinerschließung des südlichen Stadtgebiets Mechernich Verknüpfungspunkte Kall Bf, Mechernich Bf Anzahl der 4 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2016) 10.598 km Linienbusverkehr 49.441 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung eigenwirtschaftlich Angebundene Einrichtungen Rathaus Kall, Postamt Kall, Kreiskrankenhaus und Ärztehaus Mechernich (anhand Liste der Bahnhof Mechernich, Rathaus und Jobcenter Mechernich Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren. Bedienungszeit Takt 06:30 - 17:45 Kein Takt an Schultagen Hinfahrten Rückfahrten Linienbus 1 5 Linienbus 1 TaxiBusPlus TaxiBusPlus 5 Montag – Freitag - 17:45 an Ferientagen 6:50 Samstag Kein Angebot Sonn-/Feiertag Kein Angebot Stundentakt -- -- -- Linienbus -- Linienbus 11 TaxiBusPlus 10 TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 183 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 827 Genehmigungsinhaber Schäfer Reisen Genehmigungslaufzeit bis 31.08.2023 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Nettersheim, Mechernich Linienverlauf Zingsheim - Eiserfey - Mechernich Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Mechernich Bf Anzahl der 4 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2016) 27.801km Linienbusverkehr 16.282 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung eigenwirtschaftlich Angebundene Einrichtungen Mechernich: Ärztehaus, Kreiskrankenhaus, Rathaus, Jobcenter, Bahnhof (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren. Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:35 – 16:05 Kein Takt 2 Linienbus 1 Linienbus 1 TaxiBusPlus 3 TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 184 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 828 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Bad Münstereifel, Rheinbach Linienverlauf Bad Münstereifel - Effelsberg - Scheuerheck - Rheinbach-Kurtenberg – Sürst-Hardt – (Rheinbach Bf) Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Feinerschließung Bad Münstereifel und Anbindung von RheinbachKurtenberg an Bad Münstereifel Verknüpfungspunkte Bad Münstereifel Bf Anzahl der 9 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 30.633 km Linienbusverkehr (Kreis Euskirchen) Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Bad Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie. 2.370 km Linienbusverkehr (Rhein-Sieg-Kreis) 71.144 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Kurverwaltung, Stadtverwaltung, Eifelbad (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) 3 Zusatzfahrten freitags nachts bis 02:30 Uhr Bedienungszeit Montag – Freitag an Schultagen Hinfahrten Stundentakt 4 05:10 – 23:30 Montag – Freitag an Ferientagen Takt 13 Stundentakt -- 05:10 – 23:30 Samstag 14 Stundentakt -- 06:30 – 02:20 , nachm 120-MinTakt Sonn-/Feiertag Überw. 120- 08:30 – 00:00 Rückfahrten Linienbus 6 Linienbus TaxiBusPlus 15 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 17 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 10 6 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus 10 TaxiBusPlus Min.-Takt 185 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 829 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Kall, Schleiden, Hellenthal Linienverlauf Kall - Gemünd - Schleiden - Hellenthal Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Hauptnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Verbindung Kall - Schleiden - Hellenthal Verknüpfungspunkte Kall Bf, Hellenthal Busbahnhof, Gemünd Mitte, Schleiden Busbahnhof Anzahl der 4 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 229.513 km Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Kall, Post Kall, Rathaus Schleiden, Einkaufszentrum Schleiden, (anhand Liste der Rathaus Hellenthal, Touristeninformation Hellenthal, Rentenberatung Kommunen) Hellenthal, Seniorenpark Carpe Diem Hellenthal, Bemerkungen (optional) 5 zusätzliche Spätfahrten freitags oder vor Wochenfeiertagen Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 04:55 - 22:10 Stundentakt 24 an Schultagen Montag – Freitag 04:55 - 22:10 Sonn-/Feiertag 24 Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 18 Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 16 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 6 Linienbus 6 Linienbus Stundentakt 17 -- 07:00 - 00:55 10:30 - 21:30 Stundentakt 18 Zwei- Rückfahrten Linienbus -- an Ferientagen Samstag Hinfahrten stundentakt 186 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 830 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Nettersheim, Mechernich Linienverlauf Zingsheim - Mechernich Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Feinerschließung südliche Stadtteile Mechernich Verknüpfungspunkte Mechernich Bf Anzahl der 2 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 38.646 km Linienbusverkehr 29.289 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Nettersheim, Rathaus Mechernich, Jobcenter Mechernich, (anhand Liste der Ärztehaus Mechernich, Kreiskankenhaus Mechernich Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:10 - 19:10 Kein 5 Linienbus 7 Linienbus durchgehen 9 TaxiBusPlus 7 TaxiBusPlus Kein 5 Linienbus 6 Linienbus durchgehen 9 TaxiBusPlus 7 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 8 TaxiBusPlus 9 TaxiBusPlus -- -- -- -- an Schultagen der Takt Montag – Freitag 06:10 - 19:10 an Ferientagen der Takt Samstag Sonn-/Feiertag 06:10 - 14:30 Kein Angebot Stundentakt -- -- 187 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 831 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Schleiden Linienverlauf Gemünd – Dreiborn - Schleiden Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Feinerschließung Schleiden Verknüpfungspunkte Gemünd Mitte, Schleiden Busbf Anzahl der 2 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 7.936 km Linienbusverkehr 12.875 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Amtsgericht Schleiden, Finanzamt Schleiden, Einkaufszentrum Gemünd, (anhand Liste der Eifelsteig Gemünd, Nationalparktor, Freibad Gemünd, Kurhaus Gemünd, Kommunen) Kurpark Gemünd, Rathaus Schleiden, Einkaufszentrum Schleiden, Kreiskrankenhaus Schleiden Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:25 – 22:20 Überw. 2 Linienbus 2 Linienbus Stundentakt 15 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus Überw. Linienbus -- Linienbus Stundentakt 17 TaxiBusPlus 18 TaxiBusPlus Kein -- Linienbus -- Linienbus 15 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus 6 TaxiBusPlus 6 TaxiBusPlus an Schultagen Montag – Freitag 06:25 – 22:20 an Ferientagen Samstag 06:05 – 01:05 durchgehen -- er Takt Sonn-/Feiertag 10:35 – 21:30 ZweiStundentakt 188 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 832 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Blankenheim Linienverlauf Blankenheim (Wald) - Blankenheim - Reetz - Freilingen - Ahrhütte Ahrdorf Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Feinerschließung Blankenheim Verknüpfungspunkte Blankenheim (Wald) Bf Anzahl der div. Fahrwegvarianten Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 132.912 km Linienbusverkehr 66.381 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Blankenheim, Bürgerbüro, Eifelmuseum, Touristeninformation, (anhand Liste der Freibad, Weiheranlagen, Eifel Camp Freilingen, Freilinger See, Feriendorf Kommunen) Freilingen Bemerkungen (optional) Sonntags besteht teilweise nur ein Angebot zwischen Bahnhof Blankenheim Wald und Blankenheim 1 Zusatzfahrt freitagsnachts zur Anbindung des letzten Zuges Zusatzfahrten 2017: insgesamt 8 TaxiBus-Fahrten Samstag und Sonntag nur saisonal (Fahrten mit t gekennzeichnet) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 04:05 - 00:35 Überw. 21 Linienbus 24 Linienbus TaxiBusPlus 10 TaxiBusPlus Stundentakt an Schultagen 10 Montag – Freitag 04:05 - 00:35 an Ferientagen Samstag 07:15 – 02:35 Überw. Linienbus 3 Linienbus Stundentakt 14 3 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus Stundentakt -- Linienbus -- Linienbus nachmittags 7 Zwei- TaxiBusPlus 10 TaxiBusPlus TaxiBusPlus 7 TaxiBusPlus stundenTakt Sonn-/Feiertag 06:10 – 20:40 Zweistunde 7 n Takt 189 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 833 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Blankenheim Linienverlauf Blankenheim Finkenhof - Hüngersdorf - Ripsdorf - Dollendorf Blankenheim Busbf - Nonnenbach - Alendorf - Waldorf Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Feinerschließung Blankenheim Verknüpfungspunkte Blankenheim Busbahnhof Anzahl der 6 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 48.986 km Linienbusverkehr 64.293 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Gewerbegebiet Blankenheim, Rathaus Blankenheim, Bürgerbüro, (anhand Liste der Eifelmuseum, Touristeninformation, Freibad, Weiheranlagen, Vellerhof Kommunen) Bemerkungen (optional) Linie verfügt über zwei Teilabschnitte 2 Zusatzfahrten freitagsnachts zur Anbindung des letzten Zuges Bedienungszeit Montag – Freitag an Schultagen Hinfahrten Stundentakt 5 05:30 – 0:20 Montag – Freitag an Ferientagen Takt Linienbus 9 Linienbus TaxiBusPlus 28 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 32 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 14 TaxiBusPlus 20 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus 24 Stundentakt -- 5:30 – 0:20 Samstag 28 Stundentakt -- 7:35 – 02:20 Sonn-/Feiertag Kein Takt Rückfahrten 06:40 – 20:15 190 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 834 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Landkreis Vulkaneifel Betroffene Kommunen Blankenheim, Dahlem Linienverlauf (Blankenheim) - Dahlem - Kronenburg - Berk Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Feinerschließung Dahlem Verknüpfungspunkte Dahlem Bf Anzahl der 6 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 57.916 km (Kreis Euskirchen) Linienbusverkehr 30.073 km (Kreis Euskirchen) TaxiBusPlus-Verkehr 8.672 km (Landkreis Vulkaneifel) (nur Linienbusverkehr) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Dahlem, Kronenburger See (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Der Landkreis Vulkaneifel wird nur durchfahren, ohne Bedienung einer Haltestelle. Montag – Freitag Bedienungszeit Takt - 05:00 - 19:25 Stundentakt 7 an Schultagen 10 Linienbus TaxiBusPlus 11 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 13 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 8 TaxiBusPlus 9 TaxiBusPlus -- -- -- -- Stundentakt -- an Ferientagen 05:00 – 19:25 Samstag 05:45 - 15 Stundentakt -- 14:25 Kein Angebot -- Rückfahrten Linienbus 14 Montag – Freitag Sonn-/Feiertag Hinfahrten 191 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 835 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Blankenheim, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Schleiden Linienverlauf Blankenheim - Marmagen - Krekel - Schleiden Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Anzahl der 4 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 24.089 km Linienbusverkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Bedienungszeit Montag – Freitag Takt Hinfahrten Rückfahrten Kein Takt 4 3 Linienbus an Schultagen 06:40 – 16:10 Montag – Freitag Kein Angebot -- -- -- Samstag Kein Angebot -- -- -- Sonn-/Feiertag Kein Angebot -- -- Linienbus an Ferientagen -- -- -- 192 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 836 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Hellenthal, Schleiden Linienverlauf Schöneseiffen - Bronsfeld - Schleiden Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Feinerschließung Schleiden Verknüpfungspunkte Schleiden Busbahnhof Anzahl der 7 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 14.319 km Linienbusverkehr 14.835 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Schleiden, Einkaufszentrum, Kreiskrankenhaus (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 06:15– 22:15 Stundentakt 5 an Schultagen Montag – Freitag 06:15– 22:15 06:25 – 01:00 Stundentakt Sonn-/Feiertag 2 Linienbus TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 15 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus 11 TaxiBusPlus 15 TaxiBusPlus 6 TaxiBusPlus 6 TaxiBusPlus Stundentakt -- Überw. 10:45 – 21:10 Zwei- Rückfahrten Linienbus 13 an Ferientagen Samstag Hinfahrten Stundentakt 193 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 837 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Hellenthal Linienverlauf Hellenthal - Reifferscheid - Manscheid - Hecken -Paulushof Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Feinerschließung Hellenthal Verknüpfungspunkte Hellenthal Busbahnhof Anzahl der 7 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 26.565 km Linienbusverkehr 23.192 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus, Touristeninformation, Rentenberatung, Seniorenpark Carpe (anhand Liste der Diem Kommunen) Bemerkungen (optional) Zingscheid, Bungenberg und Paulushof werden im Zweistundentakt bedient Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 05:55 -22:00 Stundentakt an Schultagen Hinfahrten Linienbus 3 15 Montag – Freitag 05:55 -22:00 Samstag TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 15 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 13 TaxiBusPlus 11 TaxiBusPlus 7 TaxiBusPlus 7 TaxiBusPlus Stundentakt -, nachm 8 13 16 06:30 -21:00 Linienbus TaxiBusPlus Stundentakt -- an Ferientagen Rückfahrten 120-MinTakt Sonn-/Feiertag 08:30- 21:30 ZweiStundentakt 194 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 838 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Hellenthal Linienverlauf Hellenthal - Reifferscheid - Rescheid - Schnorrenberg - Neuhaus Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Feinerschließung Hellenthal Verknüpfungspunkte Hellenthal Busbahnhof Anzahl der 10 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 52.506 km Linienbusverkehr 21.551 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus, Touristeninformation, Rentenberatung, Seniorenpark Carpe (anhand Liste der Diem, Grube Wohlfahrt in Rescheid Kommunen) Bemerkungen (optional) Oberreifferscheid, Hahnenberg, Haus Eichen, Wahld, Hescheld, Unterdalmerscheid, Oberdalmerscheid und Neuhaus werden im Zweistundentakt bedient Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 06:15 – 22:50 Stundentakt 7 an Schultagen Montag – Freitag 06:20 – 22:50 06:20 – 21:40 12 Linienbus TaxiBusPlus 12 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 14 TaxiBusPlus 15 TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus 12 TaxiBusPlus 11 TaxiBusPlus 7 TaxiBusPlus 7 TaxiBusPlus Stundentakt -- Kein durchgehen Rückfahrten Linienbus 13 an Ferientagen Samstag Hinfahrten der Takt Sonn-/Feiertag 08:15-21:35 ZweiStundentakt 195 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 839 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Hellenthal Linienverlauf Hellenthal - Hollerath - Ramscheid - Udenbreth - Losheim - Kehr Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Feinerschließung Hellenthal Verknüpfungspunkte Hellenthal Busbahnhof Anzahl der 6 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 63.434km Linienbusverkehr 39.894 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus, Touristeninformation, Rentenberatung, Seniorenpark Carpe Diem, (anhand Liste der Hauptschule, Wetterausstellung Udenbreth, Europa-Wohnmobilhafen Kommunen) Udenbreth, Ardenner Cultour Boulevard Losheim, Jugendherberge Platiß Bemerkungen (optional) Hönningen Büschem, Dickerscheid, Losheim und Kehr werden im Zweistundentakt bedient Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 05:40 - 23:00 Stundentakt 6 an Schultagen Montag – Freitag 05:40 – 23:00 06:05 – 21:45 8 Linienbus TaxiBusPlus 11 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 16 TaxiBusPlus 15 TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus 12 TaxiBusPlus 12 TaxiBusPlus 7 TaxiBusPlus 7 TaxiBusPlus Stundentakt -- Kein durchgehen Rückfahrten Linienbus 13 an Ferientagen Samstag Hinfahrten der Takt Sonn-/Feiertag 08:05 - 21:45 ZweiStundentakt 196 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 842 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis Betroffene Kommunen Euskirchen, Swisttal, Rheinbach Linienverlauf Euskirchen - Kuchenheim - Swisttal-Odendorf - Rheinbach Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Anzahl der 3 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 6.335 km (Kreis Euskirchen) 12.186km (Rhein-Sieg-Kreis) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Nur an Schultagen Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:55 - 15:05 Kein Takt 3 Linienbus 3 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 197 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 867 Genehmigungsinhaber Schäfer Reisen Genehmigungslaufzeit bis 31.08.2023 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Mechernich Linienverlauf Satzvey - Antweiler - Holzheim - Mechernich Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Mechernich Bf Anzahl der 3 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 10.426 km Linienbusverkehr 23.308 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung eigenwirtschaftlich Angebundene Einrichtungen Rathaus, Ärztehaus, Jobcenter, Kreiskrankenhaus, Bahnhof (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren. Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:30- 15:30 Kein Takt 1 Linienbus 1 Linienbus 2 TaxiBusPlus 2 TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 198 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 868 Genehmigungsinhaber Schäfer Reisen Genehmigungslaufzeit bis 31.08.2023 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Mechernich Linienverlauf Satzvey - Firmenich - Mechernich Angebotsform Linienbus / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Mechernich Bf Anzahl der 4 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 37.498- km Linienbusverkehr 18.950 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung eigenwirtschaftlich Angebundene Einrichtungen Rathaus, Ärztehaus, Jobcenter, Kreiskrankenhaus, Bahnhof (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren. Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:30- 15:40 Kein Takt 3 Linienbus 2 Linienbus 1 TaxiBusPlus 3 TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 199 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 869 Genehmigungsinhaber Stadtverkehr Euskirchen GmbH Genehmigungslaufzeit bis 31.07.2016 Betroffene Aufgabenträger Stadt Euskirchen und Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Euskirchen und Weilerswist Linienverlauf Euskirchen – Kessenich- Weilerswist Bodenheim - Lommersum Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Versorgungsverkehr Verknüpfungspunkte Euskirchen Bf Anzahl der 2 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 27.918 Linienbusverkehr Finanzierung Vereinbarung Stadt und Kreis Euskirchen Angebundene Einrichtungen Bahnhof Euskirchen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:45 - 18:45 Kein Takt 8 Linienbus 7 Linienbus -- -- -- -- 7 Linienbus 6 Linienbus -- -- -- -- 2 Linienbus 2 Linienbus -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag 06:45 - 18:45 Kein Takt an Ferientagen Samstag 07:45 – 12:15 Einzelfahrten Sonn-/Feiertag Kein Angebot -- 200 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 879 Genehmigungsinhaber Kreis Euskirchen - RVK GmbH Genehmigungslaufzeit bis 08.12.2018 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Hellenthal Linienverlauf Wildgehege - Hellenthal – Ingersberg – Wollenberg Angebotsform TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Feinerschließung Hellenthal Verknüpfungspunkte Hellenthal Busbf Anzahl der 1 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 342 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung vertragliche Vereinbarung Kreis Euskirchen - Taxiunternehmen Angebundene Einrichtungen Rathaus, Touristeninformation, Rentenberatung, Seniorenpark Carpe (anhand Liste der Diem, Wildgehege Hellenthal Kommunen) Bemerkungen (optional) Die Fahrten werden in zwei Abschnitten von Wollenberg nach Hellenthal und Wildgehege nach Hellenthal durchgeführt. Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:40 – 22:00 120-Min.- -- Linienbus -- Linienbus Takt 14 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus 120-Min.- -- Linienbus -- Linienbus Takt 14 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus 120-Min.- -- Linienbus -- Linienbus 13 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus 14 TaxiBusPlus 14 TaxiBusPlus an Schultagen Montag – Freitag 07:40 – 22:00 an Ferientagen Samstag 07:40 – 21:20 Takt Sonn-/Feiertag 08:25 – 21:30 120-Min.Takt 201 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 885 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 08.12.2018 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Gemeinde Kall Linienverlauf Kall – Sötenich – Rinnen – Sistig – Benenberg – Manscheid Angebotsform Lineinbusverkehr / TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Feinerschließung Kall Verknüpfungspunkte Kall Bf Anzahl der 4 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 11.918 km Linienbusverkehr 24.259 km TaxiBusPlus-Verkehr Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Kall bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt 10.830 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie. Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen – RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Kall, Post Kall (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Die Orte Krekel, Rüth, Roder Frohnrath werden nur im Zweistundentakt bedient. 1 Zusatzfahrt freitags nachts um 00:25 Uhr ab Kall Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 05:55 – 23:55 Stundentakt 3 an Schultagen Montag – Freitag 05:55 – 23:55 06:00 – 00:55 5 Linienbus TaxiBusPlus 14 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 14 TaxiBusPlus 17 TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus 12 TaxiBusPlus 15 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus 10 TaxiBusPlus Stundentakt -- Vorm. 60Min.-Takt Rückfahrten Linienbus 14 an Ferientagen Samstag Hinfahrten Nachm. 120-Min.Takt Sonn-/Feiertag 07:10 – 23:55 120-Min.Takt 202 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 886 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 08.12.2018 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Kall, Nettersheim, Blankenheim Linienverlauf Kall – Sötenich – Ufrt – Steinfeld – Wahlen – Marmagen – (Blankenheim) Angebotsform Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Feinerschließung Kall Verknüpfungspunkte Kall Bf Anzahl der 5 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 24.319 km Linienbusverkehr 35.058 km TaxiBusPlus-Verkehr Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Kall bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt 10.830 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie. Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen – RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Kall, Post Kall (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Die Orte Diefenbach , Steinfelderheistert und Gillenberg verfügen nur über einen Zweistundentakt. 1 zusätzliche Spätfahrt freitags von Kall um 00:22 Uhr. Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 05:40 – 23:50 Stundentakt 7 an Schultagen Montag – Freitag 05:40 – 23:50 06:00 – 00:55 6 Linienbus TaxiBusPlus 15 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 15 TaxiBusPlus 17 TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus 12 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus TaxiBusPlus 10 TaxiBusPlus Stundentakt -- Vorm. 60Min.-Takt Rückfahrten Linienbus 14 an Ferientagen Samstag Hinfahrten Nachm. 120-Min.Takt Sonn-/Feiertag 07:10 – 23:55 Überw. 120- 7 Min.-Takt 203 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 887 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2018 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Bad Münstereifel, Mechernich Linienverlauf Bad Münstereifel – Eschweiler – Weiler am Berge – Holzheim Mechernich Angebotsform TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Verbindung Bad Münstereifel - Mechernich Verknüpfungspunkte Mechernich Bf, Bad Münstereifel Bf. Anzahl der 3 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 30.241 km TaxiBusPlus-Verkehr Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 auch durch den AST-Verkehr des AST-Bad Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie (Eschweiler – Bad Münstereifel. Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen – RVK Angebundene Einrichtungen Kreiskrankenhaus, Ärztehaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich (anhand Liste der Rathaus Bad Münstereifel, Kurverwaltung Bad Münstereifel, Kommunen) Gewerbegebiet/Ärztehaus Bemerkungen (optional) Teilweise (Spätfahrten sowie samstags nachmittags und sonntags) wird nur der Bereich auf Bad Münsterifeler Stadtgebiet angeboten. 3 zusätzliche Spätfahrt freitags von Bad Münstereifel nach Eschweiler. Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 05:25 – 22:45 Überw. -- an Schultagen Montag – Freitag 05:25 – 22:45 an Ferientagen Samstag 06:30 – 01:45 Linienbus -- Linienbus Stundentakt 16 TaxiBusPlus 14 TaxiBusPlus Überw. Linienbus -- Linienbus Stundentakt 17 TaxiBusPlus 14 TaxiBusPlus Vorm. 60- -- Linienbus -- Linienbus 16 TaxiBusPlus 10 TaxiBusPlus TaxiBusPlus 6 TaxiBusPlus Min.-Takt -- Nachm. 120-Min.Takt Sonn-/Feiertag 10:00 – 23:50 Überw. 120- 9 Min.-Takt 204 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 888 Genehmigungsinhaber Kreis Euskirchen Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2018 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Mechernich Linienverlauf Mechernich – Roggendorf – Hostel – Glehn – Eicks – Floisdorf – Berg - Kommern Angebotsform TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Feinerschließung Mechernich Verknüpfungspunkte Mechernich Bf Anzahl der 2 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 37.761 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen – RVK Angebundene Einrichtungen Bahnhof, Ärztehaus, Kreiskrankenhaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich, (anhand Liste der Einkaufszentrum Kommern Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 06:15 – 19:45 Stundentakt -- an Schultagen Montag – Freitag 06:15 – 19:45 Sonn-/Feiertag -- Linienbus TaxiBusPlus 12 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus 13 TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus 8 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Stundentakt -14 06:15 – 14:10 kein Angebot Stundentakt -- -- Rückfahrten Linienbus 14 an Ferientagen Samstag Hinfahrten 205 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 889 Genehmigungsinhaber Kreis Euskirchen Genehmigungslaufzeit bis 30.09.2025 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Mechernich Linienverlauf Es bestehen 6 AST-Bereiche Zusätzlich: Anbindung Kommern nach Katzvey und Kommern Süd und zurück Angebotsform Anrufsammeltaxi Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Feinerschließung - Ergänzungsverkehr zum Linien-/TaxiBusPlusVerkehr Verknüpfungspunkte Mechernich Bf Anzahl der 6 AST-Bereiche Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 6.704 km AST-Verkehr Finanzierung Vertrag Kreis Euskirchen und Kommune Vertrag zwischen Kreis Euskirchen und Taxiunternehmen Angebundene Einrichtungen Rathaus, Ärztehaus, Bahnhof, Kreiskrankenhaus (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Fahrten vom Hauptort in die Ortsteile und zurück 2-5* zusätzliche Fahrten Mo-Fr von Bereich I in die Bereiche II-VI 1-4* zusätzliche Fahrten Mo-Fr von den Bereichen II-VI nach Bereich I Sonntags kein AST-Angebot Keine AST-Fahrten von Bereich III und V nach Bereich I Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:20- 19:15 Kein 7* 1-7* an Schultagen Montag – Freitag 07:20- 19:15 an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag 07:20 - 17:15 Kein Angebot AST AST einheitlicher Bereich Bereich Takt I-VI I-VI Kein 7* AST 1-7* AST einheitlicher Bereich Bereich Takt I-VI I-VI Kein 5-7* AST 1-7* AST einheitlicher Bereich Bereich Takt I-VI I-VI -- -- -- * die Anzahl der Anbindungen variiert zwischen den Ortsteilen 206 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 891 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 08.12.2018 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Kall, Schleiden, Nettersheim Linienverlauf Zingsheim – Keldenich – Kall – Golbach – Broich Angebotsform Linienverkehr, TaxiBusPlus-Verkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Feinerschließung - Kall Verknüpfungspunkte Kall Bahnhof Anzahl der 6 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 47.791 km Linienbusverkehr 17.714 km TaxiBusPlus-Verkehr Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des ASTKall bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt 10.830 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie. Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen – RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Kall, Post Kall (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Spätfahrten, sowie Fahrten samstags nachmittags und sonntags finden nur innerhalb der Gemeinde Kall statt. Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:05 – 00:40 Überw. 12 an Schultagen Montag – Freitag 06:05 - 00:40 an Ferientagen Samstag 06:05 – 00:40 Linienbus 12 Linienbus Stundentakt 20 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus Überw. Linienbus -- Linienbus Stundentakt 23 TaxiBusPlus 21 TaxiBusPlus Vorm. -- Linienbus -- Linienbus 14 TaxiBusPlus 16 TaxiBusPlus 10 TaxiBusPlus 10 TaxiBusPlus Stundentakt -- ; nachm. Zweistunde ntakt Sonn-/Feiertag 08:05 – 23:40 Zweistunde ntakt 207 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 892 Genehmigungsinhaber Kreis Euskirchen Genehmigungslaufzeit bis 28.02.2025 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Zülpich Linienverlauf Es bestehen 7 AST-Bereiche Verbindung Niederelvenich und Oberelvenich nach Wichterich Angebotsform Anrufsammeltaxi Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Feinerschließung - Ergänzungsverkehr zum Linien-/TaxiBusPlus-Verkehr Verknüpfungspunkte Zülpich, Frankengraben Anzahl der Fahrwege 7 AST-Bereiche Nutzkilometer (2017) 9.200 km Finanzierung Vertrag Kreis Euskirchen und der AST Kommune Vertrag zwischen Kreis Euskirchen und Taxiunternehmen Angebundene Einrichtungen Bemerkungen (optional) Fahrten vom Hauptort in die Ortsteile und zurück Mo-Fr 5-6* und Sa 5 zusätzliche Fahrten von Nieder- und Oberelvenich nach Wichterich und zurück im Anschlussverkehr mit der Buslinie 807 nach und von Euskirchen 1 zusätzliche Spätfahrt Freitags und vor Feiertagen von Bereich I nach Bereich II-VII 1 zusätzliche Fahrt Mo-Fr in den Schulferien von Bereich I nach Bereich II kein AST-Angebot Mo-Fr und Sa in den Bereichen VI und III nach Bereich I kein AST Angebot am Sonntag von Nieder- und Oberelvenich nach Wichterich und zurück Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:00-23:50 Überw. 2-11* 1-8* an Schultagen Zweistundent AST Bereich Bereich I-VII akt Montag – Freitag 06:00-23:50 an Ferientagen Überw. I-VII 2-11* Zweistundent AST Bereich 1-8* 07:25-00:50 Überw. I-VII 3-12* Zweistundent AST Bereich I-VII 5-9* 08:50-23:50 Überw. Zweistundent akt AST Bereich akt Sonn-/Feiertag AST Bereich I-VII akt Samstag AST I-VII 6-10* AST Bereich I-VII 4-8* AST Bereich I-VII * die Anzahl der Anbindungen variiert zwischen den Ortsteilen 208 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 893 Genehmigungsinhaber Schäfer Reisen Genehmigungslaufzeit bis 31.08.2023 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Mechernich Linienverlauf Kommern - Kommern Süd - Katzvey - Mechernich Angebotsform Linienbus, TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Anzahl der 3 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 16.666 km Linienbusverkehr 7.334 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung eigenwirtschaftlich Angebundene Einrichtungen Bahnhof, Kreiskrankenhaus, Ärztehaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren. Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:50- 15:20 Kein Takt 2 Linienbus 2 Linienbus 2 TaxiBusPlus 1 TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 209 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 894 („Museumsbus“) Genehmigungsinhaber Schäfer Reisen Genehmigungslaufzeit bis 10.11.2019 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Mechernich Linienverlauf Mechernich - Freilichtmuseum Angebotsform TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Mechernich Bf Anzahl der 1 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 13.104 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung eigenwirtschaftlich Angebundene Einrichtungen Freilichtmuseum Kommern, Bahnhof Mechernich (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 09:20 - 15:50 Kein -- Linienbus -- Linienbus durchgehen 5 TaxiBusPlus 5 TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen der Takt Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 210 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 895 Genehmigungsinhaber Kreis Euskirchen, RVK Genehmigungslaufzeit bis 08.12.2018 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Schleiden Linienverlauf Wolfgarten – Gemünd - Urftsee Angebotsform TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Feinerschließung Schleiden Verknüpfungspunkte Gemünd Mitte Anzahl der 2 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 155 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung vertragliche Vereinbarung Kreis Euskirchen - Taxiunternehmen Angebundene Einrichtungen Finanzamt Schleiden, Einkaufszentrum Gemünd, Eifelsteig Gemünd, (anhand Liste der Nationalparktor, Freibad Gemünd, Kurhaus Gemünd, Kurpark Gemünd, Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:30 – 22:20 Überw. -- Linienbus -- Linienbus Zweistunde 13 TaxiBusPlus 13 TaxiBusPlus Überw. -- Linienbus -- Linienbus Zweistunde 13 TaxiBusPlus 13 TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus 18 TaxiBusPlus 18 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus an Schultagen ntakt Montag – Freitag 06:30 – 22:20 an Ferientagen ntakt Samstag 07:00 – 01:05 Überw. Zweistunde ntakt Sonn-/Feiertag 10:55 – 21:05 Überw. Zweistunde ntakt 211 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 896 Genehmigungsinhaber Schäfer Reisen Genehmigungslaufzeit bis 31.08.2023 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Mechernich Linienverlauf Berg - Hostel - Mechernich Angebotsform Linienverkehr, TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Anzahl der 3 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 12.188 km Linienbusverkehr 9.888 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung eigenwirtschaftlich Angebundene Einrichtungen Bahnhof, Ärztehaus, Kreiskrankenhaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren. Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:30 - 15:35 Kein Takt 2 Linienbus -- Linienbus -- TaxiBusPlus 4 TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 212 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 897 Genehmigungsinhaber Schäfer Reisen Genehmigungslaufzeit bis 31.08.2023 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Mechernich Linienverlauf Voißel - Bleibuir - Bergbuir - Lückerath - Mechernich Angebotsform Linienverkehr, TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Mechernich Bf Anzahl der 4 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 18.661 km Linienbusverkehr 76.139 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung eigenwirtschaftlich Angebundene Einrichtungen Bahnhof, Ärztehaus, Kreiskankenhaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren. Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 05:50 - 18:00 Überw. 1 Linienbus 1 Linienbus Zweistunde 7 TaxiBusPlus 7 TaxiBusPlus -- an Schultagen ntakt Montag – Freitag 05:50 - 18:00 an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot Überw. Linienbus -- Linienbus Stundentakt 12 TaxiBusPlus 9 TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 213 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 898 Genehmigungsinhaber Schäfer Reisen Genehmigungslaufzeit bis 31.08.2023 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Kall, Mechernich Linienverlauf Wallenthal - Kalenberg - Mechernich Angebotsform Linienverkehr, TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Anzahl der 3 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 8.659 km Linienbusverkehr 7.085 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung eigenwirtschaftlich Angebundene Einrichtungen Bahnhof, Ärztehaus, Kreiskankenhaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren. Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:40- 15:55 Kein Takt 2 Linienbus 1 Linienbus 1 TaxiBusPlus 1 TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 214 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 899 Genehmigungsinhaber Schäfer Reisen Genehmigungslaufzeit bis 31.08.2023 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Mechernich, Zülpich Linienverlauf Weyer - Kalenberg- Schwerfen - Satzvey Angebotsform Linienverkehr, TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Anzahl der 3 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 2.972 km Linienbusverkehr 25.932 km TaxiBusPlus-Verkehr Finanzierung eigenwirtschaftlich Angebundene Einrichtungen Bahnhof, Ärztehaus, Kreiskankenhaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren. Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:20 - 14:30 Kein Takt -- Linienbus 2 Linienbus 2 TaxiBusPlus 2 TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 215 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 974 Genehmigungsinhaber REVG, RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Erftstadt, Kerpen, Weilerswist, Zülpich Linienverlauf Weilerswist- Köttingen - Bliesheim - Zülpich-Weiler - LechenichSchulzentrum Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Erftstadt, Anbindung von Weilerswist und Zülpich-Weiler an die Schulen in Erftstadt Verknüpfungspunkte Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienwegschema Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 15.490 km (Kreis Euskirchen) 156.724 km (Rhein-Erft-Kreis) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK und REVG Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Gezählt wurden nur Fahrten ab Zülpich und Weilerswist Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:05 - 17:20 Kein Takt 30 Linienbus 55 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 216 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 979 Genehmigungsinhaber REVG, RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis Betroffene Kommunen Hürth, Erftstadt, Brühl, Zülpich Linienverlauf Hürth-Hermülheim - Liblar - Lechenich - Erp - Zülpich Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Verbindung Hürth - Zülpich über Erfstadt Verknüpfungspunkte Erftstadt Bahnhof Anzahl der 6 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 69.287 km (Kreis Euskirchen) 353.293 km (Rhein-Erft-Kreis) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Rathaus Zülpich, Post (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Zülpich wird nicht an Sonn- und Feiertagen bedient Gezählt wurden nur Fahrten ab/nach Zülpich Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 05:30 - 22:20 Kein 11 Linienbus 15 Linienbus durchgehen -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Kein 11 Linienbus 14 Linienbus durchgehen -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 8 Linienbus 6 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus- -- Linienbus an Schultagen der Takt Montag – Freitag 05:30 - 22:20 an Ferientagen der Takt Samstag 07:00 - 21:00 Zweistunde ntakt Sonn-/Feiertag Kein Angebot -- 217 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 984 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis Betroffene Kommunen Swisttal, Erfstadt, Zülpich, Weilerswist Linienverlauf Dom Esch - Bürvenich - Zülpich - Sinzenich - Lechenich - Weilerswist Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr zur Gesamtschule Weilerswist Verknüpfungspunkte Weilerswist Bf Anzahl der 8 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 36.386 km (Kreis Euskirchen) 4.473 km (Rhein-Sieg-Kreis) 19.501 km (Rhein-Erft-Kreis) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:00 - 16:40 keinTakt 7 Linienbus 12 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 218 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 985 Genehmigungsinhaber REVG, RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis Betroffene Kommunen Euskirchen, Weilerswist, Brühl Linienverlauf Euskirchen - Derkum - Weilerswist - Brühl Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Verbindung Euskirchen - Brühl über Weilerswist, Feinerschließung Weilerswist Verknüpfungspunkte Weilerswist Bf Anzahl der 3 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 214.403km (Kreis Euskirchen) 63.711 km (Rhein-Erft-Kreis) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen Altenwohnheim Weilerswist, Rathaus Weilerswist (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 05:15 - 22:45 Stundentakt 23 an Schultagen Montag – Freitag 05:15 - 22:45 06:15 - 21:40 21 Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 18 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 13 Linienbus 13 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 5 Linienbus 5 Linienbus Stundentakt 19 Kein durchgehen Rückfahrten Linienbus -- an Ferientagen Samstag Hinfahrten der Takt Sonn-/Feiertag 07:40 - 22:10 Kein Takt 219 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 986 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis Betroffene Kommunen Swisttal, Weilerswist Linienverlauf Swisttal-Heimerzheim - Metternich - Weilerswist Angebotsform Linienbusverkehr, TaxiBusPlus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Verbindung Weilerswist - Heimerzheim Verknüpfungspunkte Weilerswist Bf, Heimerzheim Fronhof Anzahl der 2 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 63.693 km (Kreis Euskirchen) Linienbusverkehr 2.046 km (Kreis Euskirchen) TaxiBusPlus-Verkehr 23.561 km (Rhein-Sieg-Kreis) Linienbusverkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:05 - 0:10 Überw. 15 Linienbus 16 Linienbus Stundentakt 4 TaxiBusPlus 5 TaxiBusPlus Überw. an Schultagen Montag – Freitag 06:05 - 0:10 an Ferientagen Samstag 06:40 - 0:10 Linienbus 14 Linienbus Stundentakt 4 TaxiBusPlus 5 TaxiBusPlus Überw. Linienbus -- Linienbus Stundentakt 14 -- 13 TaxiBusPlus 13 TaxiBusPlus , nachm. 120-Min.Takt Sonn-/Feiertag 08:50 – 0:10 Zweistunde 8 --TaxiBusPlus 8 TaxiBusPlus ntakt 220 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer SB 63 Genehmigungsinhaber ASEAG Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, StädteRegion Aachen, Stadt Aachen Betroffene Kommunen Schleiden, Simmerath, Roetgen, Aachen Linienverlauf Schleiden - Gemünd - Vogelsang - Simmerath - Roetgen - Aachen Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Verbindung Schleiden nach Aachen Verknüpfungspunkte Vogelsang, Simmerath Bushof, Aachen Hbf, Aachen Bushof Anzahl der 14 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 63.897 km Linienverkehr Kreis Euskirchen Finanzierung StädteRegion Aachen / Stadt Aachen . Zukünftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen / Stadt Aachen Angebundene Einrichtungen Vogelsang, Nationalparktor Gemünd (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) 8 Fahrten an Sonn- und Feiertagen mit Fahrradanhänger von Ostern bis Ende Herbstferien Es wurden nur die Fahrten im Kreis Euskirchen gezählt. Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 05:40 - 19:00 Kein Takt 9 Linienbus 9 Linienbus - TaxiBusPlus - TaxiBusPlus 8 Linienbus 8 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 6 Linienbus 4 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 4 Linienbus 4 Linienbus an Schultagen Montag – Freitag 05:40 - 19:00 Kein Takt an Ferientagen Samstag 06:50 - 18:00 Überw. Zweistunde ntakt Sonn-/Feiertag 09:30 - 19:00 Überw. Zweistunde ntakt 221 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 208 Genehmigungsinhaber DKB Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Kreis Düren Betroffene Kommunen Düren, Nörvenich, Vettweiß, Zülpich Linienverlauf Düren - Nörvenich - Müddersheim - Zülpich Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Merzenich Bf, Düren, Kaiserplatz Anzahl der 1 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 39.772 km (nur Kreis Euskirchen) Finanzierung Kreis Düren. Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Gezählt wurden nur Fahrten im Kreis Euskirchen Bedienungszeit Takt 05:35 - 18:45 Stundentakt 14 an Schultagen Montag – Freitag 05:35 - 18:45 06:00 - 14:30 14 Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 12 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 7 Linienbus 7 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus Stundentakt 12 Kein durchgehen Rückfahrten Linienbus -- an Ferientagen Samstag Hinfahrten der Takt Sonn-/Feiertag Kein Angebot -- 222 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 218 Genehmigungsinhaber DKB Genehmigungslaufzeit bis 30.06.2019 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Kreis Düren Betroffene Kommunen Nideggen, Zülpich Linienverlauf Embken - Füssenich - Geich - Zülpich Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Anzahl der 1 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 7.859 km (nur Kreis Euskirchen) Finanzierung Kreis Düren. Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:25 - 14:05 Kein Takt 3 Linienbus 2 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 223 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 231 Genehmigungsinhaber RVE Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Kreis Düren Betroffene Kommunen Schleiden, Heimbach, Nideggen, Kreuzau, Vettweiß, Düren Linienverlauf Schleiden - Gemünd - Heimbach - Stockheim - Düren Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Schleiden Busbf, Gemünd Mitte, Heimbach Bf, Düren Kaiserplatz, Düren Bf Anzahl der 6 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 53.500 km Linienverkehr Kreis Euskirchen Finanzierung Kreis Düren. Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren Angebundene Einrichtungen Urfttalsperre (nur im Sommer), verschiedene Freizeitzeile im Nationalpark (anhand Liste der Eifel (Kermeter) Kommunen) Bemerkungen (optional) Gezählt wurden nur Fahrten im Kreis Euskirchen Am Wochenende speziell auf den Freizeitverkehr abgestimmtes Linienweg- und Fahrplanangebot 3 zusätzliche Hin- und Rückfahrten am Sa von Ostern bis Ende der Herbstferien 4 zusätzliche Hin- und Rückfahrten an So und Feiertagen von Ostern bis Ende der Herbstferien 2 Hin- und Rückfahrten werden mit Fahrradanhänger an Sonn- und Feiertagen durchgeführt Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:58 - 18:45 Kein Takt 8 Linienbus 9 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 5 Linienbus 8 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 2 Linienbus 4 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 5 Linienbus an Schultagen Montag – Freitag 06:58 - 18:45 Kein Takt an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag 07:05 - 16:35 10:10 - 18:50 Kein Takt Stundentakt 5 224 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 233 Genehmigungsinhaber RVE Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Kreis Düren Betroffene Kommunen Zülpich, Nideggen Linienverlauf Zülpich - Hoven – Langendorf - Wollersheim (- Nideggen) Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Anzahl der 4 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 18.665 km Linienverkehr Kreis Euskirchen Finanzierung Kreis Düren. Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag eine Fahrt auf dem Abschnitt Wollersheim - Nideggen Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:20 - 16:20 KeinTakt 7 Linienbus 3 Linienbus - TaxiBusPlus - TaxiBusPlus 3 Linienbus 3 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus an Schultagen Montag – Freitag 06:20 - 14:40 Kein Takt an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 225 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 298 Genehmigungsinhaber RVE Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Kreis Düren Betroffene Kommunen Euskirchen, Zülpich, Vettweiß, Düren Linienverlauf Euskirchen - Enzen - Zülpich - Vettweiß - Düren Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Hauptnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Euskirchen Bf, Düren Bf Anzahl der 12 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 259.383 km Linienverkehr Kreis Euskirchen Finanzierung Kreis Düren. Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren Angebundene Einrichtungen Nordeifelwerkstätten gGmbH Ülpenich, Rathaus Zülpich, Post, (anhand Liste der Berufskolleg Füssenich Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt 04:40 - 21:30 Stundentakt 25 an Schultagen Montag – Freitag 04:40 - 21:30 06:05 - 21:55 20 Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 18 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 9 Linienbus 10 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 4 Linienbus 4 Linienbus Stundentakt 19 Kein durchgehen Rückfahrten Linienbus -- an Ferientagen Samstag Hinfahrten der Takt Sonn-/Feiertag 10:20 - 21:30 Kein Takt 226 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer SB98 Genehmigungsinhaber RVE Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Kreis Düren Betroffene Kommunen Euskirchen, Zülpich, Kreuzau, Düren Linienverlauf Euskirchen – Nemmenich - Zülpich - Stockheim - Düren Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Hauptnetz Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Euskirchen Bf, Düren Bf Anzahl der 6 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 151.015 km Linienverkehr Kreis Euskirchen Finanzierung Kreis Düren. Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Zwei Fahrten nur von Zülpich nach Euskirchen Bedienungszeit Takt 06:00 - 20:05 Stundentakt 14 an Schultagen Montag – Freitag 06:00 - 20:05 Sonn-/Feiertag Kein Angebot 15 Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus 15 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus Stundentakt 14 Kein Angebot -- -- Rückfahrten Linienbus -- an Ferientagen Samstag Hinfahrten 227 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 760 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, (Landkreis Vulkaneifel) Betroffene Kommunen Blankenheim, Nettersheim, Dahlem, Hellenthal, Schleiden, Mechernich Linienverlauf annähernd kompletter Südkreis Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Blankenheim - Nettersheim Verknüpfungspunkte Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienschema Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 100.926 km (Kreis Euskirchen) 4.718 km (Landkreis Vulkaneifel) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:40 - 15:50 Kein Takt 17 Linienbus 34 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 228 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 761 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Bad Münstereifel Linienverlauf Bad Münstereifel - Vollmert - Mahlberg - Nöthen - Kolvenbach Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Bad Münstereifel Verknüpfungspunkte Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienschema Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 19.149 km Linienbusverkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:35 - 14:10 Kein Takt 2 Linienbus 10 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 229 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 762 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Nettersheim, Dahlem, Blankenheim Linienverlauf Dahlem - Frauenkron - Schmidtheim - Zingsheim - Blankenheim Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Nettersheim - Dahlem Verknüpfungspunkte Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienschema Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 27.599 km Linienverkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:25 - 16:10 Kein Takt 2 Linienbus 8 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- Linienbus -- Linienbus an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 230 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 763 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Hellenthal, Schleiden , Kall Linienverlauf kompletter Bereich Hellenthal, Schleiden Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Hellenthal Verknüpfungspunkte Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienschema Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 47.650 km Linienverkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:00 - 16:40 Kein Takt 6 Linienbus 14 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 231 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 764 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Kall, Schleiden Linienverlauf komplettes Kaller Gemeindegebiet Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Kall Verknüpfungspunkte Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienschema Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 44.537 km Linienverkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:35 - 16:40 Kein Takt 12 Linienbus 17 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 232 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 765 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Nettersheim, Kall, Dahlem, Blankenheim Linienverlauf Zingsheim - Pesch - Tondorf - Nettersheim - Marmagen Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Nettersheim Verknüpfungspunkte Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienschema Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 8.524 km Linienbusverkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:05 - 16:45 Kein Takt 2 Linienbus 2 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 233 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 766 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, (Landkeis Vulkaneifel) Betroffene Kommunen Hellenthal, Schleiden, Nettersheim, Mechernich, Kall, Dahlem, Blankenheim Linienverlauf Diverse Ortsteile der Kommunen Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Schleiden Verknüpfungspunkte Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienschema Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 218.572 km (Kreis Euskirchen) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:05 - 17:15 Kein Takt 28 Linienbus 62 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 234 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 767 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Kall, Mechernich, Schleiden, Hellenthal Linienverlauf Schnorrenberg - Reifferscheid - Reetz - Nöthen - Dickerscheid - Buir Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Berufskolleg Kall Verknüpfungspunkte Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienschema Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 13.673 km Linienbusverkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:35 - 14:45 Kein Takt 1 Linienbus 6 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- Linienbus -- -- -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 235 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 768 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Nettersheim, Blankenheim, Schleiden, Mechernich, Hellenthal, Kall, Dahlem Linienverlauf annähernd komplettes Südkreis-Gebiet Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld Verknüpfungspunkte Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienschema Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 80.148 km Linienbusverkehr Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:35 - 16:45 Kein Takt 12 Linienbus 18 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 236 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 769 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis 31.12.2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, (Rhein-Sieg-Kreis) Betroffene Kommunen Weilerswist Linienverlauf Groß Vernich, Derkum Bf, Lommersum, Metternich Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Schülerverkehr Weilerswist Verknüpfungspunkte Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienschema Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 17.552 km (Kreis Euskirchen) 1.494 km (Rhein-Sieg-Kreis) Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 07:15 - 13:50 Kein Takt 5 Linienbus 9 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot -- an Ferientagen Samstag Sonn-/Feiertag Kein Angebot Kein Angebot -- -- 237 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 770 Genehmigungsinhaber RVK Genehmigungslaufzeit bis Zunächst nur in der Saison 2017 Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen Betroffene Kommunen Kall, Nettersheim, Blankenheim Linienverlauf Golbach, Kall, Steinfeld. Nettersheim, Marmagen, Blankenheim (Wald) Bf – Blankenheim, Mirbach, Alendorf, Ripsdorf Angebotsform Linienverkehr Verkehrliche Funktion Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Blankenheim Bf, Kall Bf Anzahl der 1 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 28.000 Finanzierung Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK Angebundene Einrichtungen (anhand Liste der Kommunen) Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Pilotprojekt Wanderbus Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 9:00 – 19:57 Uhr Zweistunde 4 Linienbus 4 Linienbus ntakt bzw. -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus -- -- -- -- 4 Linienbus 4 Linienbus -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 4 Linienbus 4 Linienbus an Brückentagen Dreistunden takt Samstag 9:00 – 19:57 Uhr Zweistunde ntakt bzw. Dreistunden takt Sonn-/Feiertag 9:00 – 19:57 Uhr Zweistunde ntakt bzw. TaxiBusPlus Dreistunden takt 238 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer „Mäxchen“ Genehmigungsinhaber DKB Genehmigungslaufzeit bis Keine Angaben Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Kreis Düren Betroffene Kommunen Heimbach, Schleiden, Nideggen Linienverlauf Heimbach – Kloster Mariawald / Schmidt, Wildpark - Schwammenauel Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Erschließungsnetz Freizeitverkehr Verknüpfungspunkte Heimbach Bf Anzahl der 1 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) 1.481 km Finanzierung Keine Finanzierung durch den Kreis Euskirchen. Angebundene Einrichtungen Kloster Mariawald, weitere Freizeitziele im Bereich Heimbach / Schwammeneuel, Rursee Bemerkungen (optional) Ringlinie Bedienungszeit Montag – Freitag Takt Hinfahrten Rückfahrten Kein Angebot an Schultagen Montag – Freitag Kein Angebot an Ferientagen Samstag 12:15 – 18:10 Stundentakt 6 -- Sonn-/Feiertag 10:45 – 18:10 Stundentakt 8 -- Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus Linienbus -- Linienbus TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus 239 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 416 Genehmigungsinhaber RMV Genehmigungslaufzeit bis Keine Angaben Betroffene Aufgabenträger Kreis Bitburg-Prüm, Kreis Euskirchen, Landkreis Vulkaneifel Betroffene Kommunen Prüm, Dahlem, Jünkerath Linienverlauf Prüm – Hallschlag/ Reuth – Stadtkyll - Jünkerath Angebotsform Linienbus Verkehrliche Funktion Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Jünkerath Bf Anzahl der Es besteht kein einheitliches Linienschema. Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) Keine Angaben Finanzierung Es besteht keine Finanzierung durch den Kreis Euskirchen. Angebundene Einrichtungen Bemerkungen (optional) Es wurden nur die Fahrten im Kreis Euskirchen gezählt (Haltestelle Kronenburg). Montag – Freitag Bedienungszeit Takt Hinfahrten Rückfahrten 06:40 – 18:40 kein 2 Linienbus 1 Linienbus durchgehen -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus kein 1 Linienbus 1 Linienbus durchgehen -- TaxiBusPlus -- TaxiBusPlus an Schultagen der Takt Montag – Freitag 06:50 – 18:40 an Ferientagen der Takt Samstag kein Angebot Sonn-/Feiertag Kein Angebot 240 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Liniennummer 527 Genehmigungsinhaber Linden Reisen Genehmigungslaufzeit bis Keine Angaben Betroffene Aufgabenträger Kreis Euskirchen, Landkreis Vulkaneifel Betroffene Kommunen Blankenheim, Feusdorf, Jünkerath Linienverlauf Waldorf – Esch – Feusdorf – Jünkerath Angebotsform Linienbus mit Anruferfordernis im Bereich Waldorf Verkehrliche Funktion Schülerverkehr Verknüpfungspunkte Jünkerath Bf Anzahl der 5 Fahrwegvarianten Nutzkilometer (2017) Keine Angaben Finanzierung Keine Finanzierung durch den Kreis Euskirchen Angebundene Einrichtungen Bemerkungen (optional) Montag – Freitag Es wurden nur die Fahrten im Kreis Euskirchen (Waldorf) gezählt. Bedienungszeit Takt Hinfahrten 06:35 – 16:45 kein 7 Linienbus durchgehen -- TaxiBusPlus kein 4 Linienbus durchgehen -- TaxiBusPlus an Schultagen Rückfahrten Linienbus -- TaxiBusPlus der Takt Montag – Freitag 06:35 – 16:45 an Ferientagen Linienbus -- TaxiBusPlus der Takt Samstag kein Angebot Sonn-/Feiertag Kein Angebot 241 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Anlage 3 ÖPNV-Veränderungen 2005-2016 Neben den nachfolgend aufgelisteten Veränderungen gab es noch kleinere Fahrzeitverschiebungen oder Fahrtenverschiebungen zwischen den Linien. Ebenso kam es zu diversen kleineren Fahrtenanpassungen durch die Veränderung von Schulzeiten oder Langtagen. Dargestellt sind die Veränderungen, die zum Fahrplanwechsel im Dezember des Vorjahres umgesetzt wurden und somit in dem benannten Jahr wirksam wurden. 2005 801 Bad Anbindung der Ortsteile Kirspenich und Arloff bei einer Münstereifel zusätzlichen Fahrt 820 Nettersheim Ausrichtung der TaxiBusPlus-Fahrten auf beide Zugrichtungen (Köln und Trier) am Bahnhof Nettersheim 821 Kall Einrichtung Haltestelle Siemensring/NEW in Kall 801, 819, 822, 824, 825, 828 Bad Anpassung der Samstagsfahrten an veränderte Ankunft der Münstereifel, Voreifelbahn in Bad Münstereifel Nettersheim, Blankenheim 831 Schleiden 833 Blankenheim Verknüpfung der Linien 832 und 833 am Betriebshof Blankenheim und Anbindung des Gewerbegebietes für Einkaufsfahrten 836 Schleiden Verlängerung der Linie bis Schöneseiffen, Gemeindehaus AST Kall, Schl, Hell, BaM, Zül, Mech Integration der AST-Verkehre in die TaxiBusPlusDispositionszentrale. Seither nur noch eine Rufnummer für beide Verkehre (außer Stadt Euskirchen) Morsbach wird in beiden Richtungen bedient 242 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 2006 SB82 Kall, Schleiden Anbindung Vogelsang täglich im Stundentakt 811 Zülpich, Mechernich Zusammenführung der Linien 811 und 812 zur neuen Linie 811 mit Verdichtung des Angebotes mit TaxiBusPlus-Fahrten (TaxiBusPlus-Anmeldung über RVK-Dispositionszentrale) 815 Die Linie wird in 2006 nicht betrieben. 819, 821, 822 Bad Ersatz der Busfahrten an Samstagen durch TaxiBusPlusMünstereifel Verkehre (Entfall Samstagsunterricht) 896 alt Mechernich, Aufteilung des Mechernicher Stadtverkehrs auf 10 Linien (826, Kall 827, 867, 868, 893, 894, 896, 897, 898, 899) und Ergänzung der Linien 826 (Kall - Dottel - Mechernich) und 897 (Mechernich Voißel) mit TaxiBusPlus-Fahrten, in den Ferien stündlich (sonst zweistündlich), samstags kein Angebot. TaxiBusPlus-Anmeldung bei Firma Schäfer-Reisen 984 Weilerswist Einführung der Linie als Schülerverkehr Weilerswist und Verbindung Weilerswist - Friesheim AST 889 Mechernich Reduzierung des Angebotes auf alle drei Stunden sowie Entfall des Abendverkehrs und Sonntagsangebotes (AST Mechernich) Kall, Schleiden Reduzierung des Betriebszeitfensters auf 09:30 Uhr bis 17 Uhr. Mo-Fr Reduzierung auf 5 Fahrtenpaare mit Mittagspause, an Wochenenden stündliches Angebot. 2007 SB82 LuchsusLinien Einstellung der Freizeitverkehre "Luchsus-Linien" 815 Kall, Schleiden Wiederaufnahme der Linie mit je einer Fahrt von Kall nach Monschau und zurück. 829 Schleiden, Kall An Wochenenden Reduzierung des Angebotes auf den Abschnitt Gemünd - Hellenthal. Die Linie SB82 übernimmt den Zubringerverkehr Kall - Gemünd. Nach massiven Protesten aus der Bevölkerung wird im Frühjahr 2007 wieder der vorherige Fahrplanstand umgesetzt. Seither bedienen SB82 und 829 den Abschnitt Kall - Gemünd parallel. 832 Blankenheim TaxiBusPlus-Angebot an Sonntagen vom Bahnhof BlankenheimWald bis zum Rathaus in Blankenheim im Zweistundentakt 832,833 Blankenheim Inbetriebnahme des neuen Busbahnhofs in Blankenheim. Entfall der Haltestelle Betriebshof 243 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 2008 822, 824, 828 Bad Aufgrund der verlängerten Schulzeiten werden die 16 UhrMünstereifel Fahrten vom TaxiBusPlus in den Linienverkehr umgestellt 829 Kall, Schleiden Zusätzliche Fahrt morgens von Kall nach Gemünd für Berufsverkehr Abends werden Betriebsfahrten in den Fahrplan als zusätzliche Spätfahrten aufgenommen S-Fahrten auf diversen Linien Südkreis Aufgrund der Schulzeitstaffelung in Schleiden und der TeilIntegration von Freigestellten Verkehren in den Linienverkehr in der Stadt Bad Münstereifel kommt es zu Veränderungen auf annähernd allen Linien. Hier sind nur die Fahrten betroffen, die unter Bemerkungen im Fahrplan mit einem "S" gekennzeichnet sind. Diese werden nur an Schultagen bedient und sind auf die Belange des Schülerverkehrs abgestimmt. SB82 Schleiden Haltestelle Morsbach wird neu mit angedient. 832 Blankenheim Einrichtung von TaxiBusPlus-Fahrten samstags nachmittags vom Bahnhof Blankenheim Wald zum Rathaus in Blankenheim im Zweistundentakt. 832,833 Blankenheim Einrichtung neue Haltestelle Blankenheim Bücherecke zur besseren Erschließung des Zentrums AST Mechernich, Ergänzung der AST-Verkehre um fehlende Fahrten aus der Bad Prüfung des Mindeststandards. Insbesondere in Mechernich wird Münstereifel, das AST-Angebot wieder erweitert. Zülpich, Hellenthal 2009 2010 821 Bad Haltestelle Konvikt entfällt. Stattdessen wird im TaxiBusPlus die Münstereifel Haltestelle Glashütte angedient. SB98 Euskirchen Haltestelle Mercator-Kaserne wird bei allen Fahrten angedient. 244 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 2011 801 Euskirchen, Fahrtenverschiebung zur Ergänzung der Fahrten auf der Bad Voreifelbahn. Münstereifel 810 Euskirchen, Zülpich 815 Die Fahrten wurden zunächst auf den schnelleren Zug in Euskirchen ausgerichtet. Aufgrund diverser Beschwerden seitens der Schüler und weiteren Fahrgäste (Parallelfahrt mit 298 im Bereich Euskirchen - Euenheim) wurde im laufenden Fahrplanjahr die Linie wieder in den alten Fahrplanstand rücküberführt. Die Linie wird erstmals mit Fahrradanhänger bedient. 821 Kall Einrichtung Haltestelle Kall, Siemensring Benzstraße zur Anbindung der ARGE 822 Bad Einrichtung Fahrten nach Ahrweiler für den Schülerverkehr. Münstereifel Bilateraler Vertrag mit dem Kreis Ahrweiler zur Finanzierung dieser Fahrten. 832 Blankenheim Ab dem Sommer wurde das Feriendorf Freilingen über die TaxiBusPlus-Fahrten angebunden, Finanzierung erfolgt bilateral mit der Gemeinde Blankenheim 833 Blankenheim Anbindung Vellerhof über die TaxiBusPlus-Fahrten, Finanzierung bilateral mit Gemeinde Blankenheim 834 Dahlem Aufgrund der hohen Nachfrage im TaxiBusPlus wird die Fahrt um 06:03 Uhr ab Siedlung Manderfeld in einen Linienverkehr überführt. 760-769 Südkreis Zum Schuljahreswechsel 2011/2012 wurden alle ehemaligen Verkehre nach §43.2 PBefG unter den Liniennummern 760-769 in den Verkehr nach §42 PBefG integriert. Gleichzeitig wurde kreisweit das Schüler- und PrimaTicket eingeführt. 245 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 2012 810 Zülpich Veränderung der Linienführung im Bereich Schwerfen aufgrund eines schweren Unfalls. Die Fahrgäste müssen morgens und nachmittags an unterschiedlichen Haltestellen zusteigen. 819 Bad Einrichtung Haltestelle Bad Münstereifel Frankenstraße Münstereifel 820 Nettersheim 822 Bad Einrichtung neue Haltestelle Bad Münstereifel Abzw. Ellesheim Münstereifel 837 Hellenthal Einrichtung neue Haltestelle Hecken Altenbergstraße 837, 838, 839 Hellenthal Ab 01.03.2012 bedienen diese Linien als TaxiBusPlus zusätzliche Ortsteile, die vormals im AST bedient wurden, im Zweistundentakt. 819, 821, 822, 828 Bad Haltestelle Glashütte entfällt aufgrund von Bauarbeiten für das Münstereifel OutletCenter. Der Schülerverkehr wird über die Haltestellen Eifelbad und Klosterplatz abgewickelt. AST 887 Hellenthal Ab 01.04.2012 wurden die Spätfahrten sowie Arztfahrten eingestellt und die Bedienung tagsüber auf die Orte Ingersberg, Eichen, Wollenberg, Felser und das Wildgehege aufgrund des Unternehmerwechsels reduziert. AST 888 Schleiden (AST Schleiden) Haltestelle Hohenfried wird neu in den ASTVerkehr aufgenommen Integration der Fahrten zur Grundschule Marmagen von der Linie 765 in die Linie 820. Entfall der TaxiBusPlus-Leistungen an Schultagen. 2013 Es fanden diverse kleinere Veränderungen statt, aber keine größeren Umsetzungen. 246 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 2014 760 Blankenheim Anpassung Schülerverkehr Gesamtschule (Fahrten von/nach Schleiden) 761 Bad Fahrten werden zum Klosterplatz aufgenommen. Münstereifel Integration 700er Fahrten in 800er Linien. 764 Kall Anpassungen Schülerverkehr Hauptschule Kall 768 Kloster Steinfeld Verbesserungen im Bereich Blankenheim zur Fahrt zum Kloster Steinfeld. 801 BAM-EU Abbau Parallelverkehr zur Voreifelbahn. 808 ME-Kall Durch verändertes Angebot auf der Eifelstrecke Streichung der Spätfahrten zwischen Mechernich und Kall. 815 Morgens und nachmittags wird eine zusätzliche Fahrt von Kall nach Gemünd bzw. in Gegenrichtung aufgenommen. (Integration zweier Betriebsfahrten in den Linienverkehr) SB 82 Schleiden Die Linie wird montags bis freitags wieder im Stundentakt bedient. Zusätzlich wird in der Sommersaison ein zusätzliches Fahrtenpaar abends an Wochenenden angeboten. Ebenso wird bei jeder Fahrt Herhahn bedient. 821 Nettersheim Integration Fahrten zu den NEW in Zingsheim. BAM Integration FO-Verkehr Bad Münstereifel in ÖPNV. 831 Schleiden Anpassung der Linie auf veränderte SB82. 832 Blankenheim Integration und Optimierung von 760er Fahrten und Fahrten der Linie 832. Zusätzlich werden durch den Wegfall der Grundschule Ripsdorf Zusatzfahrten aus den Ortsteilen zur Gemeinschaftsgrundschule Blankenheim erforderlich. 834 Dahlem Durch weiteren Langtag der Georgsschule in Schmidtheim wird eine Zusatzfahrt erforderlich. Einrichtung Zusatzhaltestelle am „Netto“ 835 Kall Taktlücke zwischen 17:05 Uhr und 18:55 Uhr wird geschlossen. 984 Weilerswist Streichung der Fahrten nach Friesheim mangels Nachfrage. 247 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 2015 760 Blankenheim Umsetzung der Fahrten ab Mechernich nach Blankenheim. Beschulung Hauptschule Blankenheim in Nettersheim. 763 Hellenthal Fahrtenveränderungen durch Beschulung der Hauptschule Schleiden in Hellenthal. 807 Euskirchen Einrichtung Zusatzfahrt von Wichterich nach Euskirchen an die Bahn um 06:26 Uhr. 811 Zülpich Mechernich Aufnahme von Zusatzfahrten zur Bedienung der Gesamtschule Mechernich 816 Schleiden Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration. 820 Nettersheim Neue Linienführung Marmagen – Nettersheim – Zingsheim – Engelgau – Tondorf – Buir – Holzmülheim – Frohngau – Roderath – Bouderath 828 Bad Verlängerung der Linie bis Sürst-Hardt zur Anbindung an die Linie Münstereifel 814 nach Rheinbach (Thürne Richtung Rheinbach). 830 Nettersheim Entfall des Linienabschnitts Zingsheim – Tondorf durch Veränderung Linie 820. 831 Schleiden Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration. 836 Schleiden Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration. 837 Hellenthal Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration. 838 Hellenthal Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration. 839 Hellenthal Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration. 879 Hellenthal Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration. 895 Schleiden Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration. AST 887 Hellenthal Durch Pilotprojekt entfällt der AST-Verkehr AST 888 Schleiden Durch Pilotprojekt entfällt der AST-Verkehr 985 Weilerswist Veränderungen durch Umbau Weilerswist Bahnhof 986 Weilerswist Veränderungen durch Umbau Weilerswist Bahnhof 248 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) 2016 Streichung diverser Linienfahrten an Ferientagen und Ersatz durch TaxiBusPlus. 760 Blankenheim GS Ripsdorf schließt. Veränderungen Angebot Veränderung der Fahrten Mechernich – Blankenheim durch zusätzliche Schüler. 763 Hellenthal Schließung GS Udenbreth  Veränderungen im Angebot. 765 Nettersheim Integration der 765-Fahrten in die Linien 820 und 821. 805 Weilerswist Entfall der Fahrten im Kreis Euskirchen. 806 Weilerswist Aufgrund der geringen Nachfrage wird die Linie auf die schulbezogenen Fahrten reduziert. 809 Mechernich Integration der Orte Kommern-Süd/Katzvey in die Linie 809. Umsetzung des Teilraumkonzeptes Mechernich. 810 Mechernich Teilung der Linie in den Linienbus- und TaxiBusPlus-Abschnitt. 811 Zülpich Mechernich Schließen von Bedienungslücken. 819, 821, 822, 824, 828 Bad Aufnahme von je einer Frühfahrt pro Linie zur Bedienung der Münstereifel ersten Zugfahrt ab Bad Münstereifel. 820 Nettersheim Integration weiterer Fahrten der 700er Linien. 829 KallSchleidenHellenthal Einrichtung Frühfahrt an den Zug ab Kall um 05:31 Uhr. 887 Mechernich Einrichtung Verbindung Bad Münstereifel – Mechernich als Bad TaxiBusPlus im Stundentakt. Münstereifel 888 Mechernich Die TaxiBusPlus-Fahrten der Linie 810 werden unter der neuen Liniennummer geführt. 979 Zülpich Die Linie wird in Erftstadt an den Bahnhof geführt. 985 Weilerswist - Einrichtung Frühfahrt an den Zug um 06:00 Uhr ab Euskirchen. Euskirchen 249 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Anlage 4: Ergänzende Handlungskonzepte Diese Anlage enthält Maßnahmen, die im Rahmen der NVP-Fortschreibung geprüft wurden, und entweder - zum Ergebnis hatten, dass sie nicht weiterverfolgt werden - keine Relevanz für die politische Gremien haben (keine Beschlüsse notwendig) - keine Veränderungen im Fahrplan-Angebot bewirken Maßnahme / Prüfauftrag: Ersatz von TaxiBusPlus-Fahrten durch Linienbusse Kriterien Gegenstand Planungsanlass/ Begründung Linie Angebotsform Ausgangslage Planung Kostenkalkulation Vorteile Nachteile Diskussionsstand / Beschlusslage Weiteres Vorgehen Bearbeitungsstand A1 Erläuterung und Sachlage Ersatz von TaxiBusPlus-Fahrten durch Linienbusse zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurden die Verkehrswege mit dem ÖPNV-Angebot abgeglichen. Auf einigen Kursen wurde ein Handlungsbedarf zum Ersatz des TaxiBusPlus-Verkehrs durch Linienbusse identifiziert. Mit dieser Maßnahme könnte aus Sicht des Gutachters zu Berufsverkehrszeiten ein attraktiveres Angebot geschaffen werden. Bad Münstereifel: 819, 821, 822, 824 Hellenthal: 837, 838, 839 Kall: 821 Mechernich: 811 Nettersheim: 820, 821 Zülpich: 811 Überwiegend TaxiBusPlus Bei Nachfragezahlen überwiegend unter 5-8 Fahrgästen pro Fahrt besteht derzeit ein Angebot im TaxiBusPlus. Bei überwiegend höherer Nachfrage werden diese Kurse durch Linienbusse ersetzt. Es erfolgt eine regelmäßige Beobachtung der Fahrgastzahlen. Der NVP verfolgt grundsätzlich eine nachfrageorientierte Strategie. Daher wird der Einsatz zusätzlicher Linienbusse in Festbedienung sehr vorsichtig gesehen. Auf den hier betrachteten Relationen bestehen nicht unerhebliche Verkehrspotenziale. Sollten sich stärkere Nachfragewerte im TaxiBusPlus herausstellen, sollten diese Relationen im Rahmen eines teilräumlichen Konzepts näher untersucht werden. Dies betrifft die Auswertung der realen TaxiBusPlus-Nachfrage sowie die Beschwerde- und Anregungslage. -Es wird zunächst die für die Kommunen kostengünstigere TaxiBusPlus-Verbindung beibehalten. -Es ist kein Beschluss erforderlich. stichprobenartige Beobachtung der TaxiBusPlus-Statistik und Prüfungen aufgrund konkreter Beschwerden bzw. Anregungen August 2016 250 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Mögliche Optimierungen im Bad Münstereifeler Höhengebiet Kriterien Gegenstand Planungsanlass / Begründung Linien Angebotsform Ausgangslage Planung Kostenkalkulation Vorteile Nachteil Diskussionsstand / Beschlusslage Weiteres Vorgehen Bearbeitungsstand A2 Erläuterung und Sachlage Verbindung Höhengebiet Bad Münstereifel zum Hauptort Im Rahmen der HH-Befragung wurde angeregt, die Reisezeit aus dem Höhengebiet Bad Münstereifel zum Hauptort Bad Münstereifel zu verbessern. Linie 819 Bad Münstereifel – Michelsberg – Rupperath Linie 822 Bad Münstereifel – Schönau – Ohlerath / Rupperath / Wershofen jeweils TaxiBusPlus (alle 60 Min.) / einzelne Linienbusfahrten Beide Linien erschließen das Höhengebiet Bad Münstereifel. Die Reisezeit von Rupperath nach Bad Münstereifel liegt bei 39 Minuten, von Ohlerath nach Bad Münstereifel bei 34 Minuten. Dies sind die Fahrplanzeiten. Im TaxiBusPlus-Verkehr ergeben sich i.d.R. kürzere Fahrzeiten, da meist nur wenige Haltestellen abgerufen werden. Gemäß Routenrechner liegt die Reisezeit im MIV bei diesen Verbindungen bei ca. 20 Minuten. Reduzierung der Fahrzeit der Linien 819/822 durch Einführung einer dritten TaxiBusPlus-Linie, die auf kurzem Weg über die L 165 zum einwohnerstärksten Ortsteil Rupperath (437 Ew.) verkehrt und einen Teil des Bedienungsgebiets der Linie 822 mit übernehmen könnte (Honerath, Berresheim). eine Kostenkalkulation liegt nicht vor Schnellere Reisezeiten zwischen dem Höhengebiet und Bad Münstereifel Zusätzliche Parallelverkehre im Abschnitt Schönau/Eicherscheid – Bad Münstereifel und damit einhergehende Zusatzkosten. Im Rahmen der Integration AST-/TaxiBusPlus in Bad Münstereifel wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Linie geprüft. Aufgrund der Straßenführung würden bei Umsetzung im Bereich Schönau/Eicherscheid – Bad Münstereifel zunächst 3, ab Eicherscheid 4 Linien den gleichen Abschnitt befahren. Um keine weiteren parallelen Abschnitte aufzubauen, wurde von der Einrichtung einer neuen TaxiBusPlus-Linien abgesehen. Kein Handlungsbedarf August 2016 251 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Ringlinie Blankenheim Kriterien Gegenstand Planungsanlass / Begründung Linie Angebotsform Ausgangslage Planung Kostenkalkulation Vorteile Nachteile Diskussionsstand / Beschlusslage Weiteres Vorgehen Bearbeitungsstand A3 Erläuterung und Sachlage Prüfung eines Ringverkehrs zwischen den Ortsteilen Blankenheims Von Seiten des Blankenheim-Forums wurde folgender Prüfauftrag formuliert: Errichtung einer Ringbus-Linie, die die 16 Außenorte miteinander verknüpft. Linie 832: Blankenheim Wald – Blankenheim – Freilingen –Ahrdorf Linie 833: Blankenheim – Dollendorf, Blankenheim - Waldorf Linie 824: Blankenheim – Tondorf – Bad Münstereifel Linie 825: Tondorf – Rohr - Lindweiler Jeweils TaxiBusPlus (alle 60 Min.) mit einzelnen Linienfahrten hauptsächlich nur an Schultagen Die o.g. Linien erschließen die Blankenheimer Ortsteile mit dem Hauptort. Eine Verknüpfung zwischen den Linien ist am Busbahnhof zwischen den Linien 832 – 833 sowie 832 – 824 gegeben. Ebenso besteht eine Verknüpfung in Tondorf zwischen den Linien 824 – 825. Das ÖPNV-Angebot der Gemeinde Blankenheim entspricht grundsätzlich dem anhand der Haushaltsbefragung ermittelten Bedarf. Aufgrund dessen und anhand der zu erwartenden Mehrkosten bei einer entsprechenden Anpassung des ÖPNVAngebotes wurde die Einrichtung einer Ringlinie seitens des Kreis Euskirchens gegenüber der Gemeinde Blankenheim nicht empfohlen. eine Kostenkalkulation liegt nicht vor - Verbesserte Anbindung der Blankenheimer Ortsteile untereinander - negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis Vorstellung des Ergebnisses auf der Regionalkonferenz Süd am 21. Januar 2015. Mitteilung des Ergebnisses an die Gemeinde Blankenheim mit Schreiben vom 20.05.2015. Keine Rückantwort oder Rückfragen seitens der Gemeinde Blankenheim Kein weiteres Vorgehen August 2016 252 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Verbesserte ÖPNV-Anbindung Blankenheimer Ortsteile und des Gewerbegebietes „Am Mürel“ Kriterien Gegenstand Planungsanlass / Begründung A4 Erläuterung und Sachlage Prüfauftrag zur besseren Anbindung des Blankenheimer Gewerbegebietes Seitens des Blankenheim-Forums wurden folgende Prüfaufträge formuliert: 1. Verbesserte (umsteigefreie) Anbindung aller Blankenheimer Ortsteile, insbesondere Lindweiler, Rohr sowie Bahnhof Blankenheim Wald an das Gewerbegebiet „Am Mürel“ 2. Besseres ÖPNV-Angebot abends und am Wochenende auf allen Blankenheimer Linien, insbesondere auf der Relation Blankenheim (Wald) Bf - Blankenheim 3. Verbesserte Anbindung aller Ortschaften an den Freilinger See an Wochenenden im Sommer Linien Angebotsform Ausgangslage Linie 824 Bad Münstereifel – Holzmülheim – Tondorf – Blankenheim Linie 825 Tondorf – Rohr – Lindweiler Linie 832 Blankenheim (Wald) – Blankenheim – Ahrdorf Jeweils TaxiBusPlus (alle 60 Min.) mit einzelnen Linienfahrten hauptsächlich nur an Schultagen 1. Direktanbindung des Gewerbegebietes besteht nur auf der Linie 833. Fahrgäste aus Ortsteilen entlang der Linien 832 und 824 müssen in Blankenheim Busbf umsteigen. Fahrgäste aus Lindweiler und Rohr müssen zusätzlich in Tondorf umsteigen. 2. Die Bedienungszeiten auf den Blankenheimer Linien entsprechen dem ÖPNV - Bedienungstandard Kreis Euskirchen (Mo-Fr 6-19 Uhr, Sa. 6 – 14 Uhr). Auf der Relation Blankenheim – Blankenheim Wald Bf bestehen zusätzlich Fahrten samstags nachmittags und sonntags im Zweistundentakt. In der Gemeinde Blankenheim besteht kein AST-Angebot. Planung 3. Der Freilinger See ist über die Linie 832 angeschlossen. Umsteigemöglichkeiten von den anderen Blankenheimer Linien bestehen in Reezer Weg (833) und Blankenheim Busbf (833, 824). Prüfergebnisse und Maßnahmen: 1. Integration der Haltestelle „Blankenheim Tankstelle“ in die Linie 824 zum Fahrplanwechsel Dezember 2015. Dadurch wurde die Anbindung an das Gewerbegebiet für die Ortsteile entlang der Linie 824 sowie Lindweiler und Rohr verbessert. Die direkte Anbindung des Gewerbegebiets „Am Mürel“ an die Bahn in Blankenheim Wald wurde geprüft und seitens des Kreises Euskirchen nicht empfohlen. Die Umsetzung wäre durch die Verlängerung der Linie 832 zum Gewerbegebiet oder die Verlängerung der Linie 833 oder 824 nach Blankenheim Wald Bf möglich. Resultat wären Parallelverkehre, Mehrkosten und eine Verschlechterung der Verknüpfungen zwischen den Linien in Blankenheim Busbf. Die Gemeinde Blankenheim hat der 253 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Empfehlung des Kreises Euskirchen zugestimmt. 2. Die Ausweitung der Bedienungszeiten wird zum Fahrplanwechsel Dezember 2016 umgesetzt Kostenkalkulation Vorteile Nachteile Diskussionsstand / Beschlusslage Weiteres Vorgehen Bearbeitungsstand 3. Eine Verbesserte Anbindung aller Ortsteile an den Freilinger See wurde seitens des Kreises Euskirchen nicht empfohlen; die Gemeinde Blankenheim hat dem zugestimmt. Begründet wurde dies mit der wetterabhängigen und generell unklaren Nachfrage sowie den zu erwartenden Mehrkosten. Die Mehrkosten für die Ausweitung des Fahrplanangebotes abends und wochenends ist nachfrageabhängig und wird auf ca. 36 – 50 TEUR pro Jahr geschätzt. Verbessertes ÖPNV-Angebot für Fahrgäste Mehrkosten für die Gemeinde Blankenheim Vorstellung des Ergebnis auf der Regionalkonferenz Süd am 21. Januar 2015. Abstimmungen mit der Gemeinde Blankenheim. Umsetzungen zum Fahrplanwechsel 2015 und 2016. Kein weiteres Vorgehen August 2016 254 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: A5 LEADER - Projekt E-ifel mobil: thürneMobil und Dorfauto Freilingen Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand LEADER-Region Eifel zur Erprobung von Carsharing mit Elektroautos in Dörfergemeinschaften in der Eifel Planungsanlass/ Die Herausforderungen des demographischen Wandels und des Begründung ländlichen Raumes erfordern die Erprobung und Nutzung neuer alternativer Bedienungsformen. Linie Keine Linie. Piloträume im Kreis Euskirchen waren Blankenheim – Freilingen und dieDörfergemeinschaft am Thürne (sieben Dörfer am Thürne im Bad Münstereifeler Höhengebiet) Angebotsform Freilingen: Dorfauto Thürne: thürneMobil bestehend aus thürneDorfauto, optional mit ehrenamtlichem Fahrer (thürneDorfhüpfer) Ausgangslage Freilingen: Linie 832 nach Blankenheim Thürne: AST Bad Münstereifel, Linie 828 nach Bad Münstereifel; Linie 828 nach Sürst Hardt, dort Umstieg auf die Linie 814 nach Rheinbach (nur mo-fr) Planung Die Planung und Umsetzung der Dorfauto-Projekte erfolgte durch die örtlichen Akteure mit Unterstützung der LEADERGeschäftsstelle, des Kreises Euskirchen sowie der ene Energie Nordeifel. Im Rahmen einer Testphase wurde die Organisation und der Betrieb eines zur Verfügung gestellten Dorfautos getestet und anschließend ausgewertet. Am Thürne hat eine Verstetigung des Dorfautos und Dorfhüpfers stattgefunden, in Freilingen zunächst nicht. Kostenkalkulation Ko-Finanzierung des LEADER-Projektes: 10.000 Euro Vorteile - Erhöhung der Mobilitätsmöglichkeiten - Sicherung der Daseinsvorsorge vor allem älterer Bürger - Erhöhung des Zusammenhalts und der sozialen Verantwortung innerhalb der Dörfergemeinschaft - Erprobung und Meinungsbildung zu den Themen Elektromobilität und Carsharing - Beeinflussung und Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Bürger Nachteile - Die Verstetigung ist für die Bürger finanziell schwierig zu leisten und mit hohem zeitlichen sowie organisatorischen Aufwand verbunden - Die Lösung ist nicht auf alle ländlichen Dörfer übertragbar. Voraussetzung sind u.a. geeignete dörfliche Strukturen. - Es wird eine Konkurrenz zum bestehenden ÖPNV auf manchen Relationen und zu manchen Zeiten aufgebaut - Eine Vielzahl von organisatorischen/bürokratischen Fragestellungen und Hürden sind noch nicht abschließend gelöst Diskussionsstand / Insbesondere das thürneMobil wurde sehr erfolgreich getestet und Beschlusslage verstetigt. Das Projekt E-ifel mobil wurde deutschlandweit als innovativ und vorbildlich anerkannt und mehrfach ausgezeichnet. Die Ergebnisse des Projektes wurden im Rahmen einer Broschüre veröffentlicht. Diese ist als Anregung und Hilfestellung für Dörfer mit ähnlichen Problemen und Ambitionen gedacht. Weiteres Vorgehen Das Projekt ist grundsätzlich abgeschlossen. Fortlaufend sollen im Rahmen der Möglichkeiten die Modelldörfer bei der Weiterentwicklung ihrer Dorfautos und Dorfhüpfer unterstützt 255 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Bearbeitungsstand werden. Auch soll eine Beratung und Unterstützung interessierter Dörfer, die von den Erfahrungen der Modelldörfer lernen und ähnliche Projekte anstoßen bzw. umsetzen möchten, stattfinden. September 2016 256 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: ÖPNV-Verbindungen zu den Nordeifelwerkstätten (NEW) Kriterien Gegenstand Planungsanlass/ Begründung A6 Erläuterung und Sachlage Gemeinsames Projekt des Kreises Euskirchen und der Nordeifelwerkstätten (NEW) zur Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben durch die Förderung der Mobilität und des ÖPNV für die behinderten Beschäftigten der NEW Die Nordeifelwerkstätten (NEW) beschäftigen an vier Standorten im Kreis Euskirchen mehr als 1.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und sind damit einer der größten Arbeitgeber im Kreis. Ein Großteil der NEW-Mitarbeiter wird in Spezialverkehren täglich zwischen ihren Wohn- und Arbeitsstätten befördert. Die NEW leisten diesen Fahrdienst, weil viele Mitarbeiter aufgrund ihrer psychischen oder physischen Einschränkungen nicht in der Lage wären, den ÖPNV selbstständig zu nutzen. Andere nutzen die Spezialverkehre aufgrund eines mangelnden passenden ÖPNV-Angebotes oder, weil die Spezialverkehre das für sie attraktivere Angebot leisten. Linie Angebotsform Ausgangslage Planung Zur Förderung der Inklusion arbeiten die NEW und der Kreis Euskirchen in diesem gemeinsamen Projekt zusammen an der vermehrten ÖPNV-Nutzung durch NEW – Mitarbeiter. Überwiegend Linien in Nettersheim, Zülpich und Kall TaxiBusPlus und Linienbus Beförderung der Mitarbeiter hauptsächlich mit Spezialverkehren, geringe Information der Mitarbeiter zum ÖPNV-Angebot 1. Prüfung, inwieweit der ÖPNV die Linien des NEWZubringerdienstes abdecken kann. Ergebnis: Es wurden geeignete ÖPNV-Verbindungen identifiziert und anschließend eine gezielte Information und Schulung der Mitarbeiter durchgeführt. Fortlaufend sollen vor allem neue Mitarbeiter über die Möglichkeiten im ÖPNV informiert werden. Durch mehrere Fahrplananpassungen konnten für Mitarbeiter der Standorte Zingsheim und Kall ÖPNV-Fahrmöglichkeiten erzielt werden. NEW-Linien konnten dadurch jedoch nicht eingespart werden. 2. Prüfung, ob Linien des NEW-Zubringerdienstes auch von normalen Fahrgästen mitbenutzt werden können. Ergebnis: Eine Mitnutzung der NEW-Zubringerdienste durch ÖPNVFahrgäste ist nicht möglich. Dies hängt mit den sehr speziellen und sich häufig kurzfristig ändernden Fahrplänen zusammen. Zudem bedienen diese nicht die ÖPNV-Haltestellen, sondern die Haustüren der Mitarbeiter. Das Fahrgast-Potenzial wird als sehr gering eingeschätzt. Die Möglichkeit der Nutzung der NEWZubringerdienste von ÖPNV-Fahrgästen wird nicht weiter verfolgt. 3. Prüfung, ob durch eine Verbesserung des Radwegenetzes und gezielte Schulung die Nutzung von Fahrrad, Elektrobike oder Mofa für die Fahrt zur Arbeitsstätte und zurück erschlossen werden kann. Ergebnis: Für die NEW Kall ist die Wegebeziehung Kall Bahnhof und NEW Werkstatt prinzipiell geeignet, um diese mit dem Fahrrad 257 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) zurückzulegen. Da die Mitarbeiter ab Kall Bf weiter mit dem ÖPNV fahren möchten, wären folgende Maßnahmen notwendig: sichere Fahrradparkplätze, oder Mietfahrräder/Fahrradstationen. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen wird für alle DB-Haltepunkte im Kreis Euskirchen angestrebt (Kap.11.1.4). 4. Mitbetrachtung der Mobilität im Bereich Freizeitaktivitäten und gesellschaftliche Teilhabe. Kostenkalkulation Vorteile Nachteile Diskussionsstand / Beschlusslage Weiteres Vorgehen Bearbeitungsstand Ergebnis: Es konnte beobachtet werden, dass Mitarbeiter, die den ÖPNV zwischen Arbeits- und Wohnort nutzen, auch in ihrer Freizeit vermehrt mit Bus und Bahn unterwegs sind. -- Steigerung der ÖPNV-Nutzer unter den Mitarbeitern der NEW - Bessere Information der NEW-Mitarbeiter zum Thema ÖPNV -Das Projekt ist abgeschlossen. Ein Beschluss muss nicht gefasst werden. Der gute Kontakt und weitere Arbeitstreffen zwischen dem Kreis Euskirchen und den NEW sollen auch in Zukunft fortgeführt werden. September 2016 258 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Prüfung und Verbesserung der ÖPNV-Anbindung aller größeren A7 Beherbergungs- bzw. Übernachtungsbetriebe im Kreisgebiet Kriterien Erläuterung und Sachlage Gegenstand Prüfung der ÖPNV- Anbindung der größeren Beherbergungs- bzw. Übernachtungsbetriebe (Jugendherbergen, Campingplätze, Feriendörfer, Ferienstätten, Schullandheime, Seminarhäuser und Ferienparks) im Kreis Euskirchen Planungsanlass/ Mit der Einführung des GästeTickets und der Weiterentwicklung zur Begründung GästeCard hat die Bedeutung des touristischen ÖPNV im Kreis Euskirchen zugenommen. GästeCard - Gastgeber sind vermehrt um eine gute ÖPNV-Anbindung ihrer Betriebe bemüht. Der Kreis Euskirchen ist ebenfalls bestrebt, den ÖPNV für touristische Nutzer attraktiv zu gestalten und weiter zu entwickeln. Linie Alle Linien im Kreis Euskirchen Angebotsform Bus, Bahn, TaxiBusPlus und AST Ausgangslage Die Anbindung der Beherbergungsbetriebe im Kreis Euskirchen ist historisch gewachsen und aufgrund einzelner Anfragen und Prüfaufträge in den vergangenen Jahren weiter entwickelt worden. Eine grundsätzliche Überprüfung der Erschließungsqualität der hat Anfang 2016 stattgefunden. Planung Für alle erfassten Beherbergungs- bzw. Übernachtungsbetriebe wurde die Entfernung zur nächstgelegenen Haltestelle und das dort bestehende ÖPNV-Angebot erfasst. Die daraus resultierende Erschließungsqualität wurde anschließend bewertet. Das Ergebnis besagt, dass die geprüften Betriebe überwiegend über eine gute bis sehr gute ÖPNV-Anbindung verfügen. Lediglich die Anbindung der Familienferienstätte St. Ludger Baasem, des Eifelparks Kronenburger See, des Schullandheims Kronenburg und der Jugendherberge Bad Münstereifel wurden als verbesserungswürdig eingestuft. In der Nähe dieser Einrichtungen wurden daraufhin im Verlauf des Jahres 2016 neue Haltestellen mit entsprechendem ÖPNV-Angebot (TaxiBusPlus) eingerichtet. Somit verfügen nun alle größeren Beherbergungs- bzw. Übernachtungsbetriebe im Kreisgebiet über eine gute bis sehr gute Erschließungsqualität. Diese wurde wie folgt erfasst: - Höchstens 1000 Meter zum nächsten SPNV-Haltepunkt bzw. - höchstens 300 Meter zum nächsten ÖPNV-Haltepunkt wenn die Ferieneinrichtung in einem Ortsteils gelegen ist - höchstens 600 Meter zum nächsten ÖPNV-Haltepunkt wenn die Ferieneinrichtung außerhalb oder in äußerster Randlage eines Ortsteils gelegen ist Kostenkalkulation -Vorteile Die Erschließungsqualität konnte durch Maßnahmen mit geringem finanziellen Aufwand verbessert werden. Nachteile -Diskussionsstand / Die Prüfung und Verbesserung der ÖPNV-Anbindung aller größeren Beschlusslage Beherbergungs- bzw. Übernachtungsbetriebe im Kreis Euskirchen ist abgeschlossen. Es ist kein Beschluss zu fassen. Weiteres Vorgehen Individuelle Information aller geprüfter Betriebe zu ihrem ÖPNVAngebot (siehe Handlungskonzept „Individuelle Information aller Gastgeber in Kapitel 11.1.8) Bearbeitungsstand September 2016 259 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Verknüpfung der Verkehrsträger Kriterien Gegenstand Planungsanlass/ Begründung Linie/Haltestellen Angebotsform Ausgangslage Planung Kostenkalkulation Vorteile Nachteile Diskussionsstand / Beschlusslage Weiteres Vorgehen Bearbeitungsstand A9 Erläuterung und Sachlage Erstellung eines Konzeptes zur Verknüpfung der Verkehrsträger Im Rahmen des Demographieprozesses wurde das Ziel formuliert, insbesondere für die ältere Bevölkerung eine barrierefreie/-arme Verbindung zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern zu ermöglichen. Daraufhin wurde der Prüfauftrag formuliert, die Verknüpfungspunkte des Kreises auf Barrierefreiheit und Erreichbarkeit hin zu untersuchen. P+R-Anlagen – SPNV-Haltepunkte SPNV, ÖPNV Bisher bestehen keine Kenntnisse über die Erreichbarkeiten von P+R-Anlagen sowie die Erreichbarkeit der Anlagen zum ÖPNV/SPNV. Untersucht werden sollen die Verknüpfungspunkte zwischen Bus/Bahn, PKW/Bus/Bahn, Radverkehr/Bus/Bahn. Eine Kostenkalkulation liegt nicht vor. Bessere Erreichbarkeit des ÖPNV/SPNV -Die Bahnhöfe Weilerswist, Euskirchen und Nettersheim sind bereits barrierefrei ausgebaut. Die Bahnhöfe Bad Münstereifel und Mechernich werden derzeit (2016) umgebaut und für den Bahnhof Blankenheim Wald gibt es bereits Ausbauabsichten. Aufgrund der bereits vorhandenen barrierefreien Bahnhöfe und der vorgesehenen weiteren Umbaupläne im Kreis Euskirchen, wird dieses Thema derzeit nicht weiter bearbeitet. August 2016 260 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Maßnahme / Prüfauftrag: Fahrradabstellanlagen an den Haltestellen des SPNV Kriterien Gegenstand Planungsanlass/ Begründung Linie Angebotsform Ausgangslage Planung Kostenkalkulation Vorteile Nachteile Diskussionsstand / Beschlusslage Weiteres Vorgehen Bearbeitungsstand A 10 Erläuterung und Sachlage Fahrradabstellanlagen an den Haltestellen des SPNV Eine formlose Abfrage bei den kreisangehörigen Kommunen zu den Fahrradabstellkapazitäten an den SPNV-Haltepunkten hatte zum Ergebnis, dass seitens der Kommunen Bedarf gesehen wird, die vorhandenen Anlagen zu modernisieren bzw. neue Abstellkapazitäten zu schaffen. Überwiegend Eifelstrecke und Voreifelbahn Überwiegend Zug DB Station&Service sieht die Gewährleistung ausreichender Kapazitäten als Aufgabe der Kommunen an. Die Maßnahmen können vom NVR gefördert werden. Es ist geplant, die Kommunen über Fördermöglichkeiten zu informieren und Unterstützung bei der weiteren Planung anzubieten. keine Kosten Verbesserte Verknüpfung der Verkehrsträger -Die Umsetzung steht noch aus Information der Kommunen bezüglich der Fördermöglichkeiten beim NVR - Anschreiben bzw. Ansprache der Kommunen Oktober 2016 - 261 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Anlage 5: Musterhaltestellen Linienbus/TaxiBusPlus Musterlösung Bus/TaxiBusPlus -Haltestelle Fahrbahnrand (innerorts) Querungsanlage gem. E-DIN 32984 Sperrfeld mit Absenkung auf Fahrbahnniveau für Personen mit rollenden Hilfsmitteln Aufmerksamkeitsfeld Richtungsfeld für Sehbehinderte Bereich mit ±0-Absenkung: Haltestelle TaxiBusPlus mit Bordsteinabsenkung auf Fahrbahnniveau (Länge: 1,50 - 2,00 m) Einstiegsfeld 18,00 Haltestellenstele 18,00 Wartehalle Kommunales Mobilitätsmanagement für Senioren Musterblatt: 04.06.2010 1 Hochbord (Höhe:0,18 m) Bearbeitet: ABa Planungsbüro VIA eG Marspfortengasse 6, 50667 Köln 262 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Musterlösung Bus/TaxiBusPlus -Haltestelle mit Busbucht (außerorts) Querungsanlage "getrennte Querungsstelle“ gem. E-DIN 32984 (Fortschreibung in Arbeit) ca. 30, 00 12,00 Bereich mit ±0-Absenkung: Haltestelle TaxiBusPlus mit Bordsteinabsenkung auf Fahrbahnniveau Einstiegsfeld Auffindestreifen Haltestellenstele Wartehalle Geh-/Radweg Hochbord (Höhe: 0.18 m) Kommunales Mobilitätsm anagem ent für Senioren Musterblatt: 04.06.2010 2 Bearbeitet: ca. 30,00 Lei tstreifen 12,00 Einstiegsfeld ABa Planungsbüro VIA eG Marspfortengasse 6, 50667 Köln 263 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017) Musterlösung Bus/TaxiBus Plus-Haltestelle Fahrbahnrand (außerorts) Hauptangebotsform: Bedarfsverkehr Einstiegsfeld mit Absenkung auf Fahrbahnniveau auf einer Länge von 1,50 - 2,00 m Halteposition Bus Auffindestreifen für Sehbehinderte Haltestelle TaxiBusPlus mit Bordsteinabsenkung auf Fahrbahnniveau Haltestellenstele Ein- und Ausstiegsfläche Breite: ca.1,50 m Länge: 10 - 15m in der Regel Erhaltung des Bestandes, bei Ausbau Bereich der Bushalteposition mit Hochbordstein 0,18 m (siehe Musterblatt 1 oder 2) Kommunales Mobilitätsmanagement für Senioren Musterblatt: 04.05.2010 3 Bearbeitet: Maßstab: ABa 1:200 Planungsbüro VIA eG Marspfortengasse 6, 50667 Köln 264