Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,5 MB
Datum
05.04.2017
Erstellt
30.03.17, 12:02
Aktualisiert
30.03.17, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
Endbericht
Stand April 2017
Impressum
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Geschäftsbereich V
Abt. 60.13 ÖPNV
Versionen
Nr.
Datum
1
November 2016
2
April 2017
Bemerkungen
Entwurf des Endberichts (Grundlage Beteiligungsverfahren)
Endbericht (Berücksichtigung Stellungnahmen)
1
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Allgemeine Hinweise
Die Fortschreibung des NVP 2015/2016 des Kreises Euskirchen stellt eine
Aktualisierung des NVP aus dem Jahr 2005 dar. Im Gegensatz zu dem NVP 2005
war jedoch Ziel, den Textumfang im Hinblick auf Transparenz und bessere
Lesbarkeit zu reduzieren. Die Standardinhalte wurden angepasst und nach
Möglichkeit gekürzt. Teilweise wurde hierbei mit Zustimmung des Rhein-Sieg-Kreises
auf die Gliederung und allgemeine Textbestandteile des aktuellen NVP (2012 plus)
des Rhein-Sieg-Kreises zurückgegriffen, wofür an dieser Stelle ein herzlicher Dank
ausgesprochen wird.
Ziel ist, den NVP in Form einer „Loseblattsammlung“ stetig zu aktualisieren. Zu den
einzelnen Kapiteln bzw. Maßnahmen wird daher der Bearbeitungsstand bzw. das
Datum der Beschlussfassung angegeben.
2
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
Grundlagen zur Aufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) Kreis Euskirchen ........7
1.1.
Anlass und Aufstellungsbeschluss ................................................................ 7
1.2.
Bedeutung und Inhalte des Nahverkehrsplanes ............................................ 8
1.3.
Beteiligungsverfahren .................................................................................. 10
1.4.
Verfahren für die zukünftige NVP-Fortschreibung ....................................... 11
Rahmenbedingungen ................................................................................................12
2.1.
3.
Gesetzliche Grundlagen .............................................................................. 12
2.1.1.
Europäische Union ................................................................................ 12
2.1.2.
Bund ..................................................................................................... 12
2.1.3.
Nordrhein-Westfalen ............................................................................. 13
2.2.
Ziele der Raumordnung und Landesplanung............................................... 13
2.3.
Planungen des Kreises ................................................................................ 16
2.3.1.
Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen (IGVP) .... 16
2.3.2.
Haushaltsbefragung des Kreises .......................................................... 16
2.3.3.
Demografie-Initiative Kreis Euskirchen ................................................. 18
2.3.4.
Klimaschutzkonzept .............................................................................. 19
Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur .........................................................................21
3.1.
Raum- und Siedlungsstruktur ...................................................................... 21
3.1.1.
Siedlungsstruktur .................................................................................. 22
3.1.2.
Gewerbegebiete .................................................................................... 24
3.1.3.
Bevölkerung .......................................................................................... 24
3.2.
Schulstandorte und Schülerzahl .................................................................. 26
3.3.
Arbeitsplätze und Pendlerströme................................................................. 29
3.3.1.
3.4.
4.
5.
Beschäftigte und Berufspendler ............................................................ 29
Freizeit-, Naherholung- und Tourismus ....................................................... 32
ÖPNV-Strukturen .......................................................................................................36
4.1.
Organisation des ÖPNV/SPNV.................................................................... 36
4.2.
Verkehrsunternehmen und Konzessionen (aktualisiert) .............................. 41
4.3.
Betrauung der RVK ..................................................................................... 43
4.4.
Eigenwirtschaftliche Verkehre ..................................................................... 44
4.5.
AVV-Linien................................................................................................... 44
Finanzierung des ÖPNV ............................................................................................45
5.1.
Allgemeines ................................................................................................. 45
3
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
6.
5.2.
Betrieb gewerblicher Art .............................................................................. 45
5.3.
ÖPNV-Umlage ............................................................................................. 45
5.4.
Landesfördermittel ....................................................................................... 46
Bestandsaufnahme ÖPNV-Angebot .........................................................................48
6.1.
7.
8.
9.
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ........................................................ 48
6.2.
Straßengebundener ÖPNV.......................................................................... 50
6.3.
Veränderungen im ÖPNV ............................................................................ 56
6.4.
Verknüpfung der Verkehrsträger ................................................................. 57
6.4.1.
Verknüpfung Bus / Schiene................................................................... 57
6.4.2.
Verknüpfung Bus / Bus ......................................................................... 60
6.4.3.
P+R und B+R ........................................................................................ 61
6.4.4.
Tarifstruktur ........................................................................................... 62
6.4.5.
VRS-Verkaufsstellen / Servicestationen / Kundencenter ...................... 63
Zustandsbewertung ÖPNV-Angebot ........................................................................64
7.1.
Erschließungsqualität .................................................................................. 64
7.2.
Bedienungsqualität ...................................................................................... 65
7.3.
Verbindungsqualität ..................................................................................... 68
7.4.
Zusammenfassung der Angebotsqualität .................................................... 69
7.5.
Bewertung der Haushaltsbefragung 2012 ................................................... 70
Prognose der Raumstruktur und Verkehrsentwicklung .........................................73
8.1.
Raum- und Siedlungsstruktur ...................................................................... 73
8.2.
Bevölkerung................................................................................................. 73
8.3.
Schulen ....................................................................................................... 75
8.4.
Arbeitsplätze und Pendlerströme................................................................. 75
8.5.
Freizeit, Naherholung und Tourismus .......................................................... 75
Vorgaben zur Angebotsgestaltung ..........................................................................76
9.1.
Angebotsformen .......................................................................................... 76
9.2.
Hauptnetz .................................................................................................... 77
9.3.
Erschließungsnetz ....................................................................................... 77
9.4.
Haltestellen - Erschließung .......................................................................... 77
9.5.
Bedienungszeiten und Bedienungsstandard ............................................... 78
9.6.
Vertaktung ................................................................................................... 82
9.7.
Schülerverkehr ............................................................................................ 82
9.8.
Vernetzung .................................................................................................. 83
4
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
10.
Vorgaben zur Betriebsqualität..................................................................................84
10.1.
Zuständigkeiten ........................................................................................ 84
10.2.
Fahrzeugeinsatz ....................................................................................... 84
10.2.1.
10.2.1.1.
Qualitäts- und Servicestandards ........................................................ 85
Anforderungen für Fahrzeuge und Fahrpersonal ........................... 85
10.3.
Pünktlichkeit ............................................................................................. 87
10.4.
Ausbaustandards Haltestellen .................................................................. 88
10.5.
Disposition flexibler Bedienungsformen ................................................... 89
10.6.
Vertrieb..................................................................................................... 89
10.7.
Information und Kundenkommunikation ................................................... 90
11.
Schwerpunkte der ÖPNV-Entwicklung (Zielkonzept)..............................................91
11.1.
Räumlich übergeordnete Maßnahmen ..................................................... 92
11.1.1.
Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit ............................... 92
11.1.2.
Harmonisierung des ÖPNV-Angebots ............................................... 96
11.1.2.1.
ÖPNV-ergänzende Angebote ......................................................... 98
11.1.3.
ÖPNV und Fahrradverkehr ...............................................................103
11.1.4.
Anbindung von Gewerbegebieten und neuen Baugebieten ..............107
11.1.5.
Schülerverkehre................................................................................109
11.1.6.
Spätfahrten .......................................................................................111
11.1.7.
Marketing ..........................................................................................112
11.2.
Teilraumkonzepte ....................................................................................116
11.2.1.
Teilraum Blankenheim - Nettersheim................................................116
11.2.2.
Teilraum Kall – Schleiden – Hellenthal .............................................118
11.2.3.
Teilraum Zülpich - Euskirchen ..........................................................121
11.2.4.
Korridor Schleiden – Sistig - Blankenheim ........................................125
11.3.
Lokale Maßnahmen.................................................................................126
11.3.1.
Mechernich .......................................................................................126
11.3.2.
Weilerswist .......................................................................................130
11.4.
Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre ..................................................131
11.4.1.
Verkehre Kreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis ..................................132
11.4.2.
Verkehre Kreis Euskirchen – Rhein-Sieg-Kreis ................................136
11.4.3.
Verkehre Kreis Euskirchen – StädteRegion Aachen.........................139
11.4.4.
Verkehre Kreis Euskirchen – Kreis Düren ........................................141
11.4.5.
Verkehre Kreis Euskirchen – Kreis Ahrweiler ...................................144
11.5.
Umsetzungszeitraum der Maßnahmen ...................................................145
11.5.1.
Kurzfristige Maßnahmen ...................................................................145
5
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.5.2.
Mittelfristige Maßnahmen .................................................................146
11.5.3.
Langfristige Maßnahmen ..................................................................146
11.5.4.
Offene Maßnahmenumsetzung ........................................................147
12.
Kommunikation und Marketing .............................................................................. 148
13.
Barrierefreiheit ........................................................................................................ 151
Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................153
Abbildungsverzeichnis ....................................................................................................155
Verzeichnis der Tabellen..................................................................................................156
Literaturverzeichnis ......................................................................................................... 158
Anlagen ............................................................................................................................. 159
6
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
1.
Grundlagen zur Aufstellung des
Nahverkehrsplans (NVP) Kreis Euskirchen
1.1.
Anlass und Aufstellungsbeschluss
Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die von den
Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig. In Nordrhein-Westfahlen
liegt diese Zuständigkeit bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Diese sind
verpflichtet, einen Nahverkehrsplan aufzustellen, der u.a. die Anforderungen an
Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes definiert.
Die ersten beiden Nahverkehrspläne hat der Kreis Euskirchen in den Jahren 1997
und 2005 beschlossen. Im Jahr 2008 erfolgte eine Fortschreibung des
Bedienungsstandards.
Eine weitere Fortschreibung ist nicht an Fristen gebunden, sondern hat bei Bedarf zu
erfolgen.
Dieser Bedarf ergibt sich aufgrund nachfolgend aufgeführter Entwicklungen:
- Veränderungen im Bereich Schülerverkehr (SchülerTicket Einführung,
Veränderung Schullandschaft)
- Ergebnisse der im Jahr 2012 durchgeführten Haushaltsbefragung
- Folgen des demographischen Wandels
- Höhere Bedeutung des Tourismus im Kreis Euskirchen
- Auslaufen der Betrauung der RVK (derzeit marktorientierte Direktvergabe) in
12/2018 und damit die Notwendigkeit, Vorgaben für eine Vergabe ab 12/2018
im NVP zu verankern
- Vorgaben im PBefG zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV
Die aktuelle Fortschreibung befasst sich insbesondere mit den sich hieraus
ergebenden Handlungsschwerpunkten. Übrige Standardinhalte werden aus dem
NVP 2005 bzw. der Fortschreibung 2008 übernommen und redaktionell überarbeitet
bzw. gekürzt.
Der Kreis Euskirchen hat am 15.02.2012 die Aufstellung des Nahverkehrsplanes
beschlossen.
Für die Aufstellung des Nahverkehrsplans ist zunächst § 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) von Bedeutung:
Danach sind die ÖPNV-Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden
Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen
Personennahverkehr zuständig. Sie definieren dazu in einem Nahverkehrsplan die
Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen
Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration
der Verkehrsleistungen. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität
oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die
Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine
vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Frist gilt nicht, sofern in dem
Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.
7
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer
frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder
Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten
Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und
diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für
die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Zum Aufstellungsverfahren führt das ÖPNVG NRW ergänzend bzw. detaillierend
aus:
§ 9 Aufstellungsverfahren
(1) Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften
aufgestellt. Soweit kreisangehörige Städte und Gemeinden Aufgabenträger gemäß § 3,
Absatz 1, Satz 1, sind oder nach § 4 Aufgaben wahrnehmen, ist ihr Einvernehmen zu den ihr
Aufgabengebiet betreffenden Inhalten des Plans erforderlich.
Über die Einleitung des Aufstellungsverfahrens ist die Bezirksplanungsbehörde unverzüglich
zu unterrichten.
(2) Die vorhandenen Unternehmen (§ 8, Absatz 3, Satz 2, PBefG) wirken bei der Aufstellung
mit. Dritte können hinzugezogen werden.
(3) Benachbarte Kreise und kreisfreie Städte haben sich bei der Aufstellung ihrer
Nahverkehrspläne abzustimmen. Dies gilt entsprechend für Zweckverbände.
(4) Über den Nahverkehrsplan entscheidet die Vertretungskörperschaft der in § 8, Absatz 1
genannten Aufgabenträger. Der Beschluss ist der nach § 16 Abs. 3 zuständigen
Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Plan ist in geeigneter Weise bekanntzumachen und zur
Einsichtnahme bereitzuhalten.
(5) Der Nahverkehrsplan ist bei Bedarf fortzuschreiben. Die Absätze 1 bis 4 gelten hierfür
entsprechend.
1.2.
Bedeutung und Inhalte des Nahverkehrsplanes
Der Nahverkehrsplan soll
-
für den Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für
die qualitative und quantitative Ausgestaltung des ÖPNV in seinem
Verantwortungsbereich schaffen,
-
ein zwischen den benachbarten Aufgabenträgern abgestimmtes Vorgehen bei
der Ausgestaltung des ÖPNV sichern, das den bestehenden und noch zu
entwickelnden verkehrlichen Verflechtungen genügt und
-
von der Genehmigungsbehörde berücksichtigungsfähige Aussagen zur
Erteilung von Liniengenehmigungen (§ 8 Abs. 3 PBefG) enthalten.
8
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Der gesetzliche Auftrag zur Aufstellung des NVP (§ 8 ÖPNVG NRW) und dessen
Pflichtinhalte sind nachfolgend wiedergegeben.
§ 8 Nahverkehrsplan
(1) Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände stellen zur Sicherung und zur
Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen
Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren. Bei der Aufstellung sind vorhandene
Verkehrsstrukturen und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie das SPNVNetz nach § 7 Abs. 4 zu beachten; die Belange des Umweltschutzes, der Barrierefreiheit im
Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und des Städtebaus sowie die
Vorgaben des ÖPNV-Bedarfsplans und des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans sind zu
berücksichtigen.
(2) Die Nahverkehrsplanungen der Zweckverbände, insbesondere für den SPNV, sind bei
der sonstigen Nahverkehrsplanung zu beachten.
(3) In den Nahverkehrsplänen sind auf der Grundlage der vorhandenen und geplanten
Siedlungs- und Verkehrsstrukturen sowie einer Prognose der zu erwartenden
Verkehrsentwicklung Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot und
seine Finanzierung sowie die Investitionsplanung festzulegen. Der Rahmen für das
betriebliche Leistungsangebot hat die für die Abstimmung der Verkehrsleistung des ÖPNV
notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Zugfolgen und
Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten und den Qualifikationsstandard
des eingesetzten Personals darzustellen sowie die Ausrüstungsstandards der im ÖPNV
eingesetzten Fahrzeuge vorzugeben. Bei den Aussagen zur Investitionsplanung ist der
voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben. Die Nahverkehrspläne haben darüber hinaus die
Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und bedingungen zu enthalten.
Grundsätzlich soll der NVP nur den Rahmen der vom Aufgabenträger angestrebten
Entwicklung aufzeigen. Die vorliegende Fortschreibung des NVP Kreis Euskirchen
geht darüber hinaus: Viele bereits erarbeitete Maßnahmenkonzepte, die durch den
Kreistag schon beschlossen wurden, sind detailliert und umsetzungsreif. Teilweise
erfolgte bereits eine Umsetzung. Grundlage dieses NVP ist der Fahrplanstand
12/2016.
9
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Die bereits bearbeiteten und beschlossenen Projekte sind nachfolgend dargestellt:
Abb. 1: Übersicht Maßnahmenumsetzung und Konzepterarbeitung
Aufstellung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
Maßnahmen
Anbindung Gewerbegebiete
Korridor 802/842
Optimierung Höhengebiet BAM
Verbindung Kommern-Mechernich
Standard Linien 826/827
Touristisches Mobilitätskonzept
Wanderbus
Korridorfahrpläne Nationalpark
Fahrradbus/-beförderung
Fahrradverleihsystem
Erarbeitung Halstellenkataster
Gutachten Schülerbeförderung PGV
TaxiBusPlus-Zuschlag Monatskarte
Einsatz Linienbusse Berufsverkehr
Linie 807
Neustrukturierung 821, 835
Vereinbarung Linie 869
Erarbeitung Verbindungen NET-Gastgeber
Anbindung Freizeiteinrichtungen
Gespräche Schülerverkehrsleitlinie
Bürgerbus - Bürgertaxi
Zubringerfahrten Frühzug Bad Münstereifel
Anbindung Frühzug Linie 829
Anbindung Frühzug Linie 985
Vereinheitlichung Spätverkehre
Linie 979 zum Bahnhof Erftstadt
Weilerswist Linien 805, 806, 986
Dialogmarketing
Anbindung Kommern-Süd/Katzvey
Anbindung Bad Münstereifel - Mechernich
Ringlinie Blankenheim
Anbindung Gewerbegebiet Blankenheim
grenzüberschreitende Linien
Konzept Verdichtung Linie 829
Verbindung Thürne - Rheinbach
Linie 820 als Teilprojekt Blank/Nett
kreisweite AST/TaxiBusPlus-Integration
Zülpich-Konzept
Neukonzept Bedienungsstandard
Konzept Blankenheim/Nettersheim
ÖPNV Nordeifelwerkstätten
HH-Befragung
2012
2013
2014
2015
2016
2017
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦ ♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
2012
♦
2013
♦
♦
♦
2014
2015
2016
2017
♦ Umsetzung
Bearbeitung
1.3.
Beteiligungsverfahren
Der Kreis Euskirchen hat nachfolgendes Beteiligungsverfahren im Rahmen von
Abstimmungsterminen durchgeführt:
-
Regelmäßige Unterrichtung und Abstimmungen mit dem Arbeitskreis ÖPNV
(AK ÖPNV), in den die Fraktionen des Kreistags jeweils ein Mitglied
10
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
entsenden. Zusätzlich sind die Vertreter des Kreises in den Gremien des VRS
und NVR vertreten
-
Durchführung von Regionalkonferenzen mit den Kommunen
-
Einzelgespräche mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, Kommunen und
benachbarten Aufgabenträgern zu den jeweiligen Planungen/Konzepten
-
Politische Beschlüsse zu den Konzepten auf kommunaler Ebene und auf
Kreisebene
-
Beteiligung der Behindertenbeaufragten für den Kreis Euskirchen und des
Seniorenverbandes im Kreis Euskirchen
-
Herstellung des Benehmens mit den kreisangehörigen Kommunen sowie des
Einvernehmens mit der Stadt Euskirchen
-
Beteiligung der Verkehrsunternehmen, der benachbarten Aufgabenträger
sowie der Träger öffentlicher Belange
-
Beschlussfassung im Kreistag Euskirchen
Eine Aufstellung der insgesamt stattgefundenen Abstimmungsgespräche sowie die
politische Beschlussfassung für umgesetzte Maßnahmen finden sich in Anlage 1.
1.4.
Verfahren für die zukünftige NVP-Fortschreibung
Im Verlauf der nächsten Jahre sollen die im NVP dargestellten noch offenen
Prüfaufträge bearbeitet und zur Beschlussfassung/Umsetzung vorgelegt werden.
Hierbei ist das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren einzuhalten.
11
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
2.
Rahmenbedingungen
2.1.
Gesetzliche Grundlagen
Die Organisation und Finanzierung des ÖPNV in Deutschland wird von der
Gesetzgebung auf drei Ebenen bestimmt:
2.1.1.
Europäische Union
Auf europäischer Ebene ist die am 03.12.2009 in Kraft getretene „Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche
Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (EU-VO 1370/2007)“ maßgeblich.
Die Verordnung enthält vergabe- und beihilferechtliche Vorgaben. Sie regelt, unter
welchen Bedingungen, in welcher Form und mit welchen Laufzeiten öffentliche
Auftraggeber Dienstleistungen selbst erbringen, direkt vergeben oder per
Ausschreibung beauftragen können sowie gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
auferlegen und dafür Ausgleichszahlungen entrichten dürfen.
Die EU-VO 1370/2007 sieht eine Übergangsfrist bis zum 03.12.2019 vor; ab diesem
Zeitpunkt müssen die Betrauungen bzw. öffentlichen Dienstleistungsaufträge den
neuen Vorgaben entsprechen.
Artikel 7 Abs. 1 der EU-VO 1370/2007 verpflichtet die Aufgabenträger, einen
jährlichen ÖPNV-Gesamtbericht zu veröffentlichen. Dieser ist auf der Homepage des
Kreises Euskirchen abrufbar.
2.1.2.
Bund
Wesentliche Grundlage auf Bundesebene stellt das Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) dar. Es befasst sich mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen
Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen und mit
Kraftfahrzeugen und regelt auf nationalrechtlicher Ebene den Zugang zum Markt.
Darüber hinaus enthält das PBefG Regelungen zum Inhalt der aufzustellenden
Nahverkehrspläne. Mit der am 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des
Personenbeförderungsrechts wird verbindlich festgeschrieben, dass der
Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten
Menschen so zu berücksichtigen hat, dass die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei möglich ist.
Diese Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt
und begründet werden.
In Kapitel 13 wird die aktuelle Situation und die geplante Vorgehensweise im Kreis
Euskirchen beschrieben. Weitere konkrete Festlegungen sollen in einer
Fortschreibung des NVP verankert werden.
Darüber hinaus enthält das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
(BGG)“, das als übergeordnete Regelung auch auf Fördermaßnahmen z.B. zum
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur wirkt, weitere Regelungen zur Berücksichtigung der
Belange behinderter Menschen und anderer Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen.
12
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
2.1.3.
Nordrhein-Westfalen
Die in den Bundesgesetzen auf die Länder übertragenen Aufgaben werden für das
Land Nordrhein-Westfalen insbesondere über das „Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, ÖPNVG NRW“ ausgestaltet.
Es enthält Regelungen zur Zuständigkeit der Aufgabenträger und auch zur
Aufstellung und den Inhalten von Nahverkehrsplänen.
2.2.
Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Die Zielsetzungen der Raumordnung und der Landesplanung sind im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in der Fassung vom 08
.02.2017 niedergelegt und werden in den Gebietsentwicklungsplänen für die
einzelnen Regierungsbezirke detailliert.
In der Planungshierarchie sind die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung,
die im Landesentwicklungsplan (LEP) ausgewiesen sind, und die in den
Gebietsentwicklungsplänen (GEP) enthaltenen Planungsvorstellungen den
kommunalen Planungszielen vorgeordnet. Im Nahverkehrsplan einer (kreisfreien)
Stadt oder eines Kreises müssen daher die Vorgaben der übergeordneten
Planungsebenen beachtet werden.
Zur Entwicklung des „Öffentlichen Verkehrs“ legt der Landesentwicklungsplan
u.a.folgende Ziele fest:
-
Die Mittel- und Oberzentren des Landes sind bedarfsgerecht an den
Öffentlichen Verkehr anzubinden.
-
Das Schienennetz ist so leistungsfähig zu entwickeln, dass es die Funktion
des Grundnetzes für den Öffentlichen Personennahverkehr wahrnehmen
kann.
-
Nicht mehr genutzte, für die regionale Raumentwicklung bedeutsame
Schienenwege sind von der Regionalplanung als Trassen zu sichern.“
In der entsprechenden Erläuterung wird hierzu u.a. ausgeführt:
-
Um Zentralität, Erreichbarkeit und Versorgungsfunktionen der Mittel- und
Oberzentren zu erhalten, benötigen sie eine Anbindung an den Öffentlichen
Verkehr. Dies soll bevorzugt durch den Schienenverkehr, kann aber auch, je
nach örtlichen Verhältnissen in Mittelzentren, durch andere Verkehrsmittel des
Öffentlichen Verkehrs (wie z. B. Schnellbusse) hergestellt werden. Die Städte
können ihre Attraktivität als Wohn-, Arbeits- und Unternehmensstandorte
sowie als Versorgungsstandorte nur halten, wenn private und geschäftliche
13
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Fahrten mit der Bahn ohne zeitaufwändige Zubringerfahrten und ohne
Anschlussrisiken möglich sind. Die Art der Anbindung an die öffentlichen
Verkehrsverbindungen richtet sich nach dem Potenzial.
-
Der Bedarf für die Anbindung der Mittel- und Oberzentren an den
Schienenverkehr sowie der Bedarf für die Entwicklung des Schienennetzes in
und zwischen den Regionen des Landes leitet sich aus den Bedarfsplänen
des Landes und des Bundes ab.
-
Nicht mehr genutzte (nicht mehr bediente, stillgelegte oder bereits
freigestellte), raumbedeutsame Schienenverbindungen werden als
Optionstrassen für die Zukunft benötigt, da eine völlige Neuplanung von
Trassen angesichts der hohen Siedlungsdichte mit erheblichen Restriktionen
und hohen Kosten verbunden ist. Raumbedeutsame Verbindungen sind zum
einen die in den Bedarfsplänen von Bund und Land zur Reaktivierung
enthaltenen Schienentrassen und zum anderen nicht mehr genutzte
Schienentrassen, für deren Reaktivierung als Schienenstrecke zurzeit zwar
kein Bedarf absehbar ist, die jedoch regionalbedeutsame Siedlungsflächen,
Einrichtungen oder Anlagen miteinander verbinden. Letztere sind als Trassen
zu sichern und erlauben damit eine Nutzung durch andere linienförmige
Infrastrukturen. (Zwischen-)Nutzungen dieser Trassen zur Nahmobilität oder
zur touristischen Nutzung z. B. durch die Anlage von Radwegen werden
angestrebt. Auf der Basis früherer Schienenwege und -netze können so
gesundheits- und mobilitätsfördernde neue Infrastrukturen entstehen.
Zum Ziel „Erreichbarkeit“ trifft der Landesentwicklungsplan folgende Aussagen:
-
„In allen Teilräumen des Landes ist von den Kommunen und den
Aufgabenträgern des öffentlichen Verkehrs die Erreichbarkeit der Zentralen
Versorgungsbereiche der Grund-, Mittel- und Oberzentren von den
Wohnstandorten ihres Einzugsbereiches mit dem Öffentlichen
Personennahverkehr in angemessener Zeit zu gewährleisten.“
Die Erläuterung führt hierzu aus:
-
„Zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen
Nordrhein-Westfalens spielt die Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel eine
entscheidende Rolle, da diese allen Bevölkerungsgruppen die
gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
-
Eine angemessene Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der
Daseinsvorsorge ist vor dem Hintergrund sich ändernder demographischer
Rahmenbedingungen auch künftig sicherzustellen. Hierzu gehört die
Gewährleistung der Erreichbarkeit der zentralen Versorgungsbereiche in
angemessener Weise.
14
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
-
Bei der kommunalen Planung neuer Wohnbauflächen lässt sich die zeitlich
angemessene Anbindung mit dem ÖPNV an die Zentralen
Versorgungsbereiche berücksichtigen. Auch die Aufgabenträger des
öffentlichen Verkehrs sind gefordert, in Nahverkehrsplänen und in
Abstimmung mit den Kommunen für die Erreichbarkeit der zentralen
Versorgungsbereiche Sorge zu tragen.
Kriterien einer angemessenen Bedienung im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) finden sich in § 2 Absatz 3 ÖPNVG NRW.
Danach können auch alternative Bedienungsformen des ÖPNV wie z. B.
Bürgerbusse oder Anrufsammel- und Anruflinientaxis zum Einsatz kommen.“
Darüber hinaus trifft der Landesentwicklungsplan die Aussage, dass im Sinne einer
umweltgerechten und klimaschützenden Siedlungsentwicklung möglichst große Teile
des Personenverkehrs auf die Schiene gelenkt werden sollen. Hierzu sollen
Wohnsiedlungsflächen nach Möglichkeit im Nahbereich von Haltepunkten des
schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs entwickelt werden. In Gebieten ohne
eine Anbindung an den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr sollte sich die
Siedlungsentwicklung am übrigen ÖPNV ausrichten..
Vorgaben trifft auch der Gebietsentwicklungsplan (GEP), der für den
Regierungsbezirk Köln 2003 aufgestellt wurde und der sich zur Zeit in Neuaufstellung
befindet (zukünftig Regionalplan). Hier werden u.a. folgende Festlegungen getroffen:
-
-
-
Die ÖPNV-Linien und Netze des ÖPNV sind – bedarfsorientiert – so zu
entwickeln, dass die Siedlungsgebiete und die sonstigen Schwerpunkte des
Verkehrsaufkommens innerhalb der Region Aachen und der benachbarten
Regionen schnell, zuverlässig, sicher und bequem erreicht werden können.
Siedlungsbereiche sollten vorrangig dort entwickelt bzw. erschlossen werden,
wo sich in fußläufiger Entfernung ein Haltepunkt des SPNV oder eines
anderen leistungsfähigen ÖPNV-Mittels befindet.
Die ÖPNV-Netze benachbarter Verbundräume sind bedarfsgerecht
miteinander zu verzahnen.
Ein weiteres Instrument der ÖPNV-Landesplanung ist der ÖPNV-Bedarfsplan. Er
enthält Maßnahmen für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV mit
zuwendungsfähigen Ausgaben von (derzeit) über 3 Mio. €. Der ÖPNV-Bedarfsplan
befindet sich derzeit in Fortschreibung und es ist geplant, die Betragsgrenze für die
Bedarfsplanpflicht von 3 auf 5 Mio. € anzuheben.
15
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
2.3.
Planungen des Kreises
2.3.1.
Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
(IGVP)
Im Jahr 2012 wurde die Fortschreibung der IGVP aus dem Jahr 2005 beschlossen.
Wesentliche Bestandteile der Fortschreibung sind die Konzeption zur
Fernerreichbarkeit mit dem Schwerpunkt Straßennetz sowie die Konzeption zur
Nahmobilität mit Schwerpunkt Radverkehr. Weiterer Bestandteil ist eine Konzeption
zum ÖPNV, die in der vorliegenden Fortschreibung des NVP berücksichtigt wurde.
2.3.2.
Haushaltsbefragung des Kreises
Im Herbst 2012 wurde im Kreis Euskirchen eine Haushaltsbefragung in Form einer
repräsentativen Stichtagsbefragung durchgeführt.
Ziel war es, Auskunft über das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung des Kreises
Euskirchen zu erhalten und die Entwicklungen im letzten Jahrzehnt auch im
Vergleich zu Referenzdaten auf Landes- und Bundesebene darzustellen. Im
Ergebnis sind Entwicklungen und Trends im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung
abbildbar und können als Entscheidungsgrundlage für verkehrspolitische und
infrastrukturelle Fragestellungen dienen. Im Folgenden sind wesentliche Ergebnisse
dargestellt, die in engem Zusammenhang zu der Fortschreibung des NVP stehen:
Verkehrsmittelwahl im Öffentlichen Verkehr
47 % aller Wege werden mit der Bahn zurückgelegt, 52% mit dem Linienbus und
knapp 1 % mit den flexiblen Bedienungsformen TaxiBusPlus und AST.
Vergleich mit dem Modal Split des Bundes
Insgesamt weist der Kreis Euskirchen im Vergleich zu den Bundes-Modal SplitWerten des Raumtyps „ländliche Kreise im Agglomerationsraum“ deutlich niedrigere
Werte bei den Verkehrsmitteln der Nahmobilität (Fuß und Rad) auf und deutlich
höhere Werte bei den MIV-Selbstfahrern (MIV= Motorisierter Individualverkehr) und
auch bei der Nutzung des ÖPNV.
Altersstruktur und Verkehrsmittelwahl
Die Verkehrsmittelwahl zeigt überaus deutliche Unterschiede in den Altersklassen:
Das häufigste Verkehrsmittel bei den Kindern und Jugendlichen bis 17Jahren ist der
ÖPNV, wenn auch im Vergleich zu den Daten aus 2000 mit abnehmender Tendenz.
Auch das Fahrrad wird in diesen Altersklassen seltener genutzt, dafür steigt der PkwMitfahreranteil deutlich.
Erreichte man im Jahr 2000 das Führerscheinalter, so wurden 70 % aller Wege mit
dem Auto gefahren. In der Altersklasse 18 bis 30 Jahre zeigt sich 2012 ein neuer
Trend: Der MIV (Selbstfahrer) verliert an Anteilen und der ÖV gewinnt deutlich hinzu.
16
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Hier bestätigt sich, dass vor allem junge Leute die ÖV-Angebote SemesterTicket und
JobTicket nutzen.
In den erwerbsfähigen Altersklassen von 31 bis 60 Jahre verändert sich die
Verkehrsmittelwahl im Vergleich zwischen 2000 und 2012 nur wenig.
Ältere Einwohner ab 61 Jahre fahren im Vergleich zu 2000 aber deutlich häufiger
Pkw als Fahrer, hier paust sich die Vollmotorisierung in die höheren Altersstufen
durch. Dafür fahren sie weniger Pkw als Mitfahrer und weniger ÖV.
Bedeutung Binnenverkehr
Mit 83 % ist der Anteil des Verkehrs innerhalb des Kreises Euskirchen hoch. 60 %
verbleiben sogar innerhalb einer Kommune. Nur etwas weniger als ein Viertel der
Wege überschreitet eine Gemeinde- oder Stadtgrenze. Etwa ein Sechstel des
Verkehrs verlässt den Kreis. Hierin spiegeln sich die starken Pendlerverflechtungen
wider.
ÖV-Anteile
Es wurden stark unterschiedliche ÖV-Anteile ermittelt, die in vielen Fällen
(insbesondere auf den stark nachgefragten Achsen) den kreisweiten Durchschnitt
von 11 % deutlich überschreiten, so z.B. Nettersheim – Blankenheim (21 %), Bad
Münstereifel – Bonn (27 %), Euskirchen – Köln (49 %). Insbesondere von und nach
Köln und Bonn sind die ÖV-Anteile in der Regel hoch, zum Teil sogar höher als die
MIV-Anteile. Ursachen hierfür sind im Wesentlichen das gut ausgebaute
Eisenbahnangebot, die günstige Reisezeit, die große Reiseweite und die
Restriktionen und Widerstände für den MIV in den Innenstädten und inneren
Stadtteilen. Zudem sind beide Oberzentren bedeutende Arbeitsplatz- und
Ausbildungsstandorte sowie Freizeitziele, so dass die VRS-Tarifangebote wie JobTicket und SemesterTicket stark genutzt werden.
Verflechtungen nach außen
Bei den Zielen außerhalb des Kreises Euskirchen hat das Oberzentrum Köln die
höchste Bedeutung. 28.300 werktägliche Wege führen aus dem Kreis dorthin oder
wieder zurück. In den Rhein-Erft-Kreis und zurück führen 19.400 werktägliche Wege;
Schwerpunkte sind dort Brühl und Erftstadt mit 6.000 und 5.800 Wegen. Der
gesamte Rhein-Sieg-Kreis kommt auf 18.100 Wege/Werktag. Rheinbach mit 8.900
Wegen/Werktag und Swisttal mit 4.200 Wegen/Werktag sind dort die bedeutendsten
Ziele. Die Verkehrsbeziehungen mit Bonn stehen an vierter Stelle mit 11.200
werktäglichen Wegen. Die Verflechtungen mit der Städteregion Aachen und mit dem
Kreis Düren liegen mit zusammen knapp 9.000 Wegen unter den genannten Kreisen
und kreisfreien Städten. Hauptziel ist dort die Stadt Düren mit 2.700 Wegen/Werktag.
Kenntnis Anrufsammeltaxi (AST) und TaxiBusPlus
Ein Drittel der Befragten kennt das Angebot der flexiblen Bedienungsformen im Kreis
Euskirchen nicht, vor allem Kinder und Senioren kennen es häufig nicht.
17
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
13 % der Befragten haben den TaxiBusPlus und 9 % das Anrufsammeltaxi (AST)
bereits genutzt. Fast die Hälfte gibt an, das Angebot noch nicht genutzt zu haben,
aber kann es sich durchaus vorstellen. Vor allem die Senioren zeigen potenzielles
Interesse.
Diejenigen, die bereits Erfahrungen mit den flexiblen Bedienungsformen sammeln
konnten, bewerten es überaus gut.
Mehr als 50 % der Befragten sind bereit, einen höheren TaxiBusPlus-Zuschlag von
bis zu 2,00 Euro zu bezahlen. Allerdings zeigen diejenigen, die bereits heute den
TaxiBusPlus am häufigsten nutzen, nämlich die Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die geringste Bereitschaft, einen höheren TaxiBusPlus-Zuschlag zu
bezahlen. Außer in Blankenheim und Nettersheim ist in allen Kommunen mehr als
die Hälfte der Befragten bereit, einen höheren Zuschlag zu zahlen.
Verbesserungsvorschläge zu den flexiblen Bedienungsformen beziehen sich vor
allem auf mehr Flexibilität bei den Taktzeiten und ein erweitertes Fahrtenangebot: vor
allem am Abend und am Wochenende sollten die Betriebszeiten ausgeweitet
werden. Auch mehr Informationen und Werbung zu diesem Angebot werden häufig
eingefordert.
Empfehlung (Auszug)
Für die Zielgruppe der jungen Erwachsenen sollte der positive Trend zu einer
häufigeren ÖV-Nutzung unterstützt und stabilisiert werden, auch um einer
Abwanderung zum MIV nach Beendigung der Ausbildung entgegen zu steuern.
Dabei kann das Angebot von JobTickets zumindest durch die großen Arbeitsgeber
im Kreis Euskirchen ein wichtiger Baustein sein. …
Zielgruppe für ein verstärktes ÖV-Marketing sollten die Senioren (60+) sein. Diese
Altersgruppe ist heute individuelle Mobilität mit dem Kfz gewohnt, doch zeigt sie sich
durchaus auch aufgeschlossen für die Nutzung von Bus und Bahn. Das flexible
Angebot im Kreis Euskirchen sollte vereinfacht und weiter auf die Bedürfnisse der
Nutzer zugeschnitten werden und in möglichst leicht verständlicher Form stärker
beworben werden.
Die Ergebnisse zeigen, dass auch in einem ländlichen Kreis wie dem Kreis
Euskirchen aufgrund der zu einem Drittel geringen Wegelängen ein ganz erhebliches
Potenzial für die Nutzung der nicht motorisierten Verkehrsmittel vorhanden ist.
2.3.3.
Demografie-Initiative Kreis Euskirchen
Die seit 2007 bestehende Demografie-Initiative des Kreises Euskirchen hat zum Ziel,
den demografischen Wandel zu gestalten und trotz der Alterung sowie des
Bevölkerungsrückgangs die Region als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum zu
erhalten. Zur Strukturierung des Umsetzungsprozesses und zur Fokussierung auf die
wichtigsten und dringlichsten Projekte und Maßnahmen wurden sechs zentrale
Handlungsfelder identifiziert:
18
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
1.
Bildung
2.
Integration
3.
Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit
4.
Wirtschaft und Arbeit
5.
Lebensqualität und Infrastruktur
6.
Verständnis zwischen den Generationen
Das demografische Handlungskonzept wird jährlich fortgeschrieben. Es versteht sich
als Kompendium, welches in Teil I einen Strategiebericht sowie eine statistische
Datenanalyse und -aufbereitung enthält und in Teil 2 fortlaufend die
Umsetzungsmaßnahmen und Projekte beschreibt. Hierbei gibt es sowohl Projekte als
auch dauerhafte Maßnahmen, die sich für den Kreis bereits bewährt haben. Der
Kreis Euskirchen begreift die Gestaltung des demografischen Wandels als Prozess
und als kommunale Daueraufgabe. Dementsprechend ist eine stetige Aktualisierung
des gesamten Konzeptes und eine regelmäßige Überprüfung der durchgeführten
Projekte integraler Bestandteil der Demografiestrategie. Alle zwei Jahre findet ein
großes Demografie-Forum als Beteiligungsplattform im Kreishaus statt.
Das Handlungskonzept sowie weitere Informationen zur Initiative sind abrufbar auf
der Homepage www.demografie-initiative.de.
2.3.4.
Klimaschutzkonzept
Das integrierte Kommunale Klimaschutzkonzept des Kreises Euskirchen (IKSK)
wurde 2012 fertiggestellt und vom Kreistag beschlossen. Seither befinden sich die
darin empfohlenen Maßnahmen sukzessive in der Umsetzung.
Dem Maßnahmenkatalog des IKSK liegt eine Bilanzierung der Energieverbräuche
und den daraus resultierenden CO2-Emissionen im Jahr 2009 zu Grunde. Der
Verkehrsbereich ist mit einem Anteil von 42% der größte Verbrauchssektor im Kreis
Euskirchen (ca. 2.271 GWh). Dies entspricht einer Menge von 672.070 Tonnen CO2
als klimarelevante Emissionen aus dem Verkehrssektor.
Das „verursacherbezogene“ Bilanzierungsprinzip des IKSK berücksichtigt neben den
Energieverbräuchen der Einwohner und Beschäftigten innerhalb der Kreisgrenzen
auch jene Verbräuche die z.B. für Pendlerbewegungen aus dem Kreis heraus
entstehen.
Im Klimaschutzkonzept werden der Einsatz klimaverträglicher Antriebstechnologien
(vor allem Elektroantriebe) und die Optimierung der Kapazitätsauslastung im
Motorisierten Individualverkehr (carsharing, Fahrgemeinschaften) als wesentliche
Handlungsfelder für den Kreis Euskirchen identifiziert.
Das kommunale Unternehmen RVK ist im Rahmen des Projektes Null-Emission eine
Selbstverpflichtung eingegangen: Spätestens ab 2030 sollen nur noch Fahrzeuge mit
19
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
klimaneutralen Antriebsformen beschafft werden. Je nach Region werden
unterschiedliche technologische Schwerpunkte gesetzt. Für den Kreis Euskirchen
wird der Betrieb mit Bio-Erdgasbussen getestet.
Für den ÖPNV werden im Maßnahmenprogramm des IKSK (insgesamt 50
Maßnahmen) im Bereich Verkehr/Mobilität vor allem folgende Maßnahmen
erarbeitet:
A 20 (Beratung für ein) Betriebliches Mobilitätsmanagement
B 13 Anbindung der Gewerbegebiete im Kreis durch umweltfreundliche
Mobilitätsangebote verbessern
B 14 Reaktivierung der Bahnstrecke Euskirchen – Düren („Bördebahn“) weiter
vorantreiben
B 15 Prüfung einer Neukonzeption der flexiblen Bedienelemente für den ländlichen
Raum
B 16 Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit für umweltfreundliche Mobilität
20
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
3.
Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur
Hinweis: Die nachfolgenden Texte, Tabellen und Abbildungen wurden teilweise aus
der vorliegenden Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises (IGVP),
entnommen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf die Angabe der Quelle bei
dem konkreten Textbestandteil verzichtet.
3.1.
Raum- und Siedlungsstruktur
Der Kreis Euskirchen liegt im äußersten Süd-Westen von Nordrhein-Westfalen.
Im Nordwesten grenzt er an die Städteregion Aachen sowie den Kreis Düren und im
Norden an den Rhein-Erft-Kreis an. Östlich verläuft die Grenze zum Rhein-SiegKreis. Die südliche und süd-östliche Kreisgrenze fällt mit der Landesgrenze zu
Rheinland-Pfalz zusammen. Hier grenzen der Landkreis Vulkaneifel, der Eifelkreis
Bitburg-Prüm und der Kreis Ahrweiler an. Im Südwesten des Kreises Euskirchen
verläuft die Grenze zu Belgien.
Zum Kreis gehören 11 Städte und Gemeinden mit insgesamt 303 Ortsteilen:
-
Kreisstadt Euskirchen
Städte Mechernich, Bad Münstereifel, Schleiden und Zülpich
Gemeinden Weilerswist, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim, Kall, Nettersheim
Das Kreisgebiet unterteilt sich in die Naturräume Eifel und Zülpicher Börde/Ville.
Der südliche Teil des Kreises Euskirchen liegt in der Mittelgebirgsregion Eifel und
nimmt rd. Dreiviertel der Kreisfläche ein. Dieser Bereich ist strukturell schwächer und
weist eine niedrigere Einwohnerzahl auf als der Norden. Für die Naherholung und
den Tourismus spielt er eine wichtige Rolle.
Der Norden des Kreises (Zülpicher Börde/Ville) gehört zur Niederrheinischen Bucht
und ist entsprechend topographisch flach ausgeprägt. Dieser Bereich ist im Vergleich
zum Süden strukturell stärker entwickelt, weist höhere Einwohnerzahlen auf und
verfügt über starke Verflechtungen zu den Oberzentren Köln und Bonn.
Der Landesentwicklungsplan legt die so genannte zentralörtliche Gliederung fest und
beinhaltet Zielsetzungen zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur. In der
zentralörtlichen Gliederung werden den Städten und Gemeinden Funktionen
zugewiesen; die Entwicklungsachsen stellen das Grundgefüge der räumlichen
Verflechtungen dar. Sie beinhalten die für die Verbindung und Erschließung der
Räume und Regionen besonders wichtige Verkehrsinfrastruktur und sind nach ihren
Funktionen gegliedert.
21
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 1: Zentralörtliche Gliederung
Oberzentrum
Köln, Bonn, Aachen
Kreisstadt
Euskirchen
Mittelzentren
Euskirchen, Mechernich, Schleiden
Grundzentren
Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall,
Nettersheim, Weilerswist, Zülpich
Entwicklungsach Großräumige Achsen von
europäischer
Bedeutung:
sen
Köln-Trier (Bundesautobahn und Schienenstrecke)
Überregionale Achsen:
Düren-Euskirchen (Bundesautobahn und Schienenstrecke)
Euskirchen-Bonn (Schienenstrecke)
Aachen-Monschau-Schleiden-Mechernich (Bundesstraße)
3.1.1.
Siedlungsstruktur
Das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung wird stark durch die räumliche
Siedlungsstruktur beeinflusst. Die Bevölkerungsverteilung und die Verkehrsachsen
des Kreises Euskirchen werden anhand der nachfolgenden Darstellung aus dem
IGVP 2003 deutlich:
22
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Abb. 2: Einwohnerdichte und Bevölkerungsverteilung im Kreis Euskirchen
Quelle: IGVP für den Kreis Euskirchen 2003
Siedlungsschwerpunkte sind die Kommunen Weilerswist, Euskirchen (einschließlich
der Stadtteile), Zülpich, Mechernich, Kall und Schleiden. Streusiedlungsbereiche
bestehen in Hellenthal (Reifferscheider Ländchen) und in Bad Münstereifel
(Mutscheider Höhenorte, Am Thürne).
Folgende Siedlungsachsen können benannt werden:
-
Siedlungsachse entlang der Eifelbahn (Weilerswist, Euskirchen, Mechernich,
Kall)
Erfttalachse (Bad Münstereifel, Euskirchen)
Schleidener Talachse (Schleiden, Gemünd, Hellenthal).
23
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Die Siedlungsstruktur hat sich seit 2003 wenig verändert. Neue Siedlungsbereiche
unterschiedlicher Größe wurden zwar in fast allen Kommunen ausgewiesen.
Teilweise handelt es sich hierbei jedoch um Bestandsgebiete. Lediglich in
Mechernich, Weilerswist, Euskirchen und Zülpich wurden neue größere
Siedlungsbereiche geschaffen.
3.1.2.
Gewerbegebiete
Die Schwerpunkte von Gewerbe und Industrie sind für die Verkehrsentwicklungsplanung von entscheidender Bedeutung, da sie einen Hinweis auf bedeutende Ziele
des Berufsverkehrs geben.
Die größte Gewerbe- und Industriefläche weist die Stadt Euskirchen auf, gefolgt von
Zülpich, Kall, Mechernich, Weilerswist und Schleiden. In diesen sechs Kommunen
befinden sich 78 % der gewerblichen Flächen. Die Konzentration liegt somit
hauptsächlich im Nordkreis Euskirchen sowie im Schleidener Tal mit Kall und
Schleiden.
Neue Gewerbe- und Industrieflächen wurden seit 2003 nur noch in sehr begrenztem
Umfang ausgewiesen, z.B. in Mechernich-Obergartzem und -Kommern, in Kall und in
Blankenheim (Wald).
3.1.3.
Bevölkerung
Der Kreis Euskirchen hat eine Fläche von 1.249 km² und eine Einwohnerzahl von
191.165 (Stand 31. Dezember 2015).
Mit einer Einwohnerdichte von 153 EW / km² ist der Kreis Euskirchen sehr dünn
besiedelt. In der nachfolgenden Abbildung wird die Verteilung von Einwohnern und
Fläche je Kommune dargestellt.
24
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 2: Fläche und Bevölkerung (Stand 31. Dezember 2015)
Fläche
Kommune
in km²
Einwohner (EW)
% v.
Kreis
absolut
% v.
Kreis
EW/
km²
Bad Münstereifel
150,83
12,1%
17.367
9,1%
115,1
Blankenheim
148,62
11,9%
8.471
4,4%
57,0
95,21
7,6%
4.236
2,2%
44,5
Euskirchen
139,49
11,2%
56.769
29,7%
407,0
Hellenthal
137,83
11,0%
8.094
4,2%
58,7
66,07
5,3%
11.229
5,9%
170,0
Mechernich
136,46
10,9%
27.170
14,2%
199,1
Nettersheim
94,35
7,6%
7.469
3,9%
79,2
121,67
9,7%
13.272
6,9%
109,1
57,17
4,6%
16.997
8,9%
297,3
101,03
8,1%
20.091
10,5%
198,9
1248,73
100,0%
191.165
100,0%
153,1
Dahlem
Kall
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe/Anteil
Die höchsten Einwohnerdichten weisen neben Euskirchen die Gemeinde Weilerswist
und die Städte Mechernich und Zülpich auf. Die niedrigsten Einwohnerdichten sind in
Dahlem, Blankenheim und Hellenthal zu verzeichnen. Damit ist ein deutliches Gefälle
der Einwohnerdichte im Kreisgebiet von Norden nach Süden vorhanden. Dies ist
auch durch die topografischen Einflüsse bedingt. Im Gebiet der Eifel kommt es in
Tallagen (Oleftal, Erfttal) zu einer Konzentration der Einwohner, während die
Siedlungsstruktur in den Höhengebieten besonders stark durch kleine Ortsteile
geprägt ist.
Im NVP 2005 wurde zwischen 1995 und 2001 noch ein Bevölkerungszuwachs von
insgesamt 4% verzeichnet. Der Bevölkerungszuwachs zwischen 2001 und 2015 lag
nur noch bei 0,6%. Diese Entwicklung gestaltete sich je Kommune unterschiedlich.
Weilerswist hatte einen Zuwachs von ca. 6%, Hellenthal einen Verlust von ca. 7,5 %
zu verzeichnen.
25
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 3: Vergleich der Einwohnerzahlen 2001 und 2015
Einwohner
2001
Einwohner
2015
Veränderung in
%
18.153
17.367
-4,3%
Blankenheim
9.067
8.471
-6,6%
Dahlem
4.409
4.236
-3,9%
Euskirchen
53.832
56.769
+ 5,5%
Hellenthal
8.761
8.094
-7,6%
Kall
11.702
11.229
-4,0%
Mechernich
26.482
27.170
+ 2,6%
Nettersheim
7.939
7.469
-5,9%
Schleiden
13.993
13.272
-5,2%
Weilerswist
16.052
16.997
+ 5,9%
Zülpich
19.557
20.091
+ 2,7%
Gesamt
189.947
191.165
+ 0,6%
Kommune
Bad Münstereifel
3.2.
Schulstandorte und Schülerzahl
Größter Schulstandort im Kreis Euskirchen ist die Stadt. Gymnasialstandorte sind
neben Euskirchen die Kommunen Bad Münstereifel, Kall, Mechernich, Schleiden und
Zülpich.
Die Schullandschaft hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Durch
die Einführung der Gesamtschulen in Blankenheim, Euskirchen und Mechernich
ergeben sich veränderte Schülerströme. Die Gesamtschule Blankenheim wird
zukünftig an den Standorten Blankenheim und Nettersheim beschult. Die Haupt- und
Realschulen in Mechernich, Kall und Blankenheim sind auslaufend. In Kall wird es
zukünftig im Kernort nur noch das Berufskolleg als weiterführende Schule geben.
Die Tab. 4Tab. 4 zeigt die Schülerentwicklung der weiterführenden Schulen zwischen
2002 und 2016 nach Schulstandortkommunen. In der Summe ist die Schülerzahl
insgesamt in etwa gleich geblieben (+ 88 Schüler). Durch die Schulformänderungen
und Standortveränderungen ergeben sich aber deutliche Unterschiede. In Kall,
Mechernich, Weilerswist und Zülpich sind Schülerzuwächse zu verzeichnen. Bei
allen anderen Standorten Schülerrückgänge. Dies ist allerdings nur ein
Zwischenstand. Durch den sukzessiven Aufbau der Gesamtschulen in Euskirchen,
Mechernich und Blankenheim bei gleichzeitiger Reduzierung der Haupt- und
Realschulen wird es zukünftig noch weitere Veränderungen geben.
26
Formatiert: Absatz-Standardschriftart
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Der demographische Wandel ist im Kreis Euskirchen bereits spürbar. In den
vergangenen Jahren wurden bereits einige Grundschulstandorte geschlossen (z.B.
Hellenthal-Udenbreth, Blankenheim-Ripsdorf). Weitere Grundschulstandorte stehen
zur Diskussion für eine Schließung. Dementsprechend wird sich auch der
Schülerverkehr in den nächsten Jahren weiterhin verändern. In der nachfolgenden
Tabelle sind neben den weiterführenden Schulen auch die (Fahr-)Schülerzahlen der
Grundschulen in 2016 dargestellt. Vergleichswerte von 2002 liegen hier allerdings
nicht vor.
Anmerkung: Die in der Tabelle aufgelisteten Fahrschüler sind die Schüler, die nach
den Vorgaben der Schülerfahrtkostenverordnung wegen der Distanz zwischen
Wohn- und Schulort als freifahrtberechtigt eingestuft werden. In der Praxis sind
aufgrund der Definition „gefährlicher Schulweg“ mehr Schüler in den Bussen
unterwegs. Bei den Fahrschülern nicht berücksichtigt sind die Schüler, die nichtfreifahrtberechtigt sind, sich aber trotzdem ein SchülerTicket kaufen.
27
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 4: Vergleich Schülerzahlen 2002 und 2016
Standort
Bad Münstereifel
Schulen
1 Hauptschule,
1 Realschule
2 Gymnasien
Grundschulen
Blankenheim
1 Gesamtschule
1 Realschule auslaufend
Grundschulen
Dahlem
1 Förderschule
Grundschule
Euskirchen
2 Gymnasien
2 Realschulen
1 Gesamtschule
1 Hauptschule
1 Förderschule
1 Berufskolleg
Grundschulen
Hellenthal
1 Hauptschule
Grundschulen
Kall
1 Berufskolleg
1 Gymnasium
1 Hauptschule auslaufend
Grundschulen
Mechernich
1 Gymnasium
1 Gesamtschule
1 Förderschule
1 Haupt- und 1 Realschule
auslaufend
Grundschulen
Nettersheim
1 Hauptschule auslaufend
Teilstandort Gesamtschule
Blankenheim
Grundschulen
Schleiden
2 Gymnasien
1 Realschule
1 Förderschule
Grundschulen
Weilerswist
1 Gesamtschule
Grundschulen
Zülpich
1 Berufskolleg
1 Gymnasium
1 Realschule
1 Hauptschule
1 Förderschule
Grundschulen
Summe Weiterführende Schulen
Summe Grundschulen
Summe alle Schüler
Schüler 2002
Schüler 2016
Fahrschüler (2016)
2.370
2.270
1.772
782
541
619
362
485
275
75
187
5.978
172
64
115
3.346
1.720
2.107
250
89
2.289
874
182
38
1.936
1.583
454
1.838
236
751
161
691
103
328
87
2.514
247
2.148
204
1.689
317
1.156
611
2.200
135
904
112
1.510
404
18.926
5.923
24.849
205
12.726
2.781
15.507
139
6.238
243
1.045
1.923
18.838
28
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
3.3.
Arbeitsplätze und Pendlerströme
3.3.1.
Beschäftigte und Berufspendler
Die Entwicklung der Beschäftigung im Kreis Euskirchen wird gemäß der IGVP Kreis
Euskirchen in den folgenden Tabellen dargestellt.
Tab. 5: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Kreis Euskirchen:
Entwicklung 1998 bis 2012
(Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit / IT.NRW; eigene Berechnung)
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort
Anzahl
1998
2000
2005
2010
Bad Münstereifel, Stadt
3.531
3.585
3.181
3.057
Blankenheim
1.522
1.536
1.440
1.538
Dahlem
534
555
484
411
Euskirchen, Stadt
17.339
17.786
17.165
18.996
Hellenthal
2.148
2.223
2.204
2.239
Kall
2.685
2.954
2.941
2.849
Mechernich, Stadt
5.436
5.627
5.513
6.015
Nettersheim
1.343
1.273
1.262
1.205
Schleiden, Stadt
3.456
3.390
3.102
3.339
Weilerswist
2.787
2.985
2.531
2.879
Zülpich, Stadt
4.171
4.395
4.043
4.600
Euskirchen, Kreis
44.952
46.309
43.866
47.128
Köln, Regierungsbezirk
1.357.722 1.420.957 1.352.446 1.433.013
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort
Index: 1998 = 100
1998
2000
2005
2010
Bad Münstereifel, Stadt
100
102
90
87
Blankenheim
100
101
95
101
Dahlem
100
104
91
77
Euskirchen, Stadt
100
103
99
110
Hellenthal
100
103
103
104
Kall
100
110
110
106
Mechernich, Stadt
100
104
101
111
Nettersheim
100
95
94
90
Schleiden, Stadt
100
98
90
97
Weilerswist
100
107
91
103
Zülpich, Stadt
100
105
97
110
Euskirchen, Kreis
100
103
98
105
Köln, Regierungsbezirk
100
105
100
106
2012
3.109
1.685
424
19.529
2.401
2.912
6.373
1.235
3.273
3.630
4.952
49.523
1.496.763
2012
88
111
79
113
112
108
117
92
95
130
119
110
110
Die Beschäftigtenentwicklung zeigt zwischen 1998 und 2010 sehr unterschiedliche
Ausprägungen. Die jüngste Entwicklung (seit 2010) verlief in allen Kommunen außer
in Schleiden positiv.
Bezieht man – wie in der Pendlerrechnung NRW – auch die geringfügig
Beschäftigen, Beamten und Selbstständigen mit ein, so ergibt sich eine deutlich
29
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
höhere Beschäftigung. Nur 60 % der Beschäftigten sind sozialversicherungspflichtig
beschäftigt.
Die folgende Tabelle zeigt das Berufspendleraufkommen je Kommune für das Jahr
2012. Die sich daraus ergebenden Beschäftigtenzahlen sind aufgrund der
unterschiedlichen Quellen nicht mit denen der oberen Tabelle vergleichbar.
Tab. 6: Berufspendlerzahlen im Kreis Euskirchen 2012
(Quelle: IT.NRW – Pendlerrechnung NRW; eigene Berechnung)
Binnenpendler
Einpendler
Auspendler
Pendlerüberschuss
Erwerbstätige
Beschäftigte
Bad Münstereifel
2.872
2.328
5.603
-3.275
8.475
5.200
Blankenheim
1.224
1.416
2.664
-1.248
3.888
2.640
484
333
1.518
-1.185
2.002
817
12.797
15.708
14.335
1.373
27.132
28.505
Hellenthal
1.557
1.666
2.318
-652
3.875
3.223
Kall
1.907
2.899
3.818
-919
5.725
4.806
Mechernich
4.672
5.235
8.786
-3.551
13.458
9.907
Dahlem
Euskirchen
Nettersheim
1.041
959
2.829
-1.870
3.870
2.000
Schleiden
2.727
2.665
3.776
-1.111
6.503
5.392
Weilerswist
2.032
3.201
6.306
-3.105
8.338
5.233
Zülpich
3.391
4.055
6.645
-2.590
10.036
7.446
Summe
34.704
40.465
58.598
-18.133
93.302
75.169
Die Kommunen im Kreis Euskirchen sind Auspendlerkommunen, denn die Zahl der
Auspendler übersteigt die Zahl der Einpendler. Einzige Ausnahme ist die Stadt
Euskirchen, die einen Einpendlerüberschuss aufweist.
Im Kreisdurchschnitt beträgt die Auspendlerquote 63 %, was bedeutet, dass 63 %
der Erwerbstätigen in eine andere Gemeinde (innerhalb oder außerhalb des Kreises)
auspendeln. Im landesweiten Durchschnitt liegt diese Quote bei 49 %. Das Spektrum
reicht von 53 % in Euskirchen bis zu 76 % in Dahlem und Weilerswist.
Die Einpendlerquote beträgt im Kreisdurchschnitt 54 % – das heißt, 54 % der
Beschäftigten kommen aus einer anderen Gemeinde (innerhalb oder außerhalb des
Kreises). Im landesweiten Durchschnitt liegt diese Quote bei 50 %. Bei den
Kommunen reicht das Spektrum von 41 % in Dahlem bis zu 61 % in Weilerswist,
dicht gefolgt von Kall mit 60 %.
30
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 7: Quellen und Ziele der die Kreisgrenze überschreitenden Berufspendler
im Kreis Euskirchen (Stand: 2012) (Quelle: IT.NRW)
Berufseinpendler
Berufsauspendler
Anteil
Anteil
Bonn, krfr. Stadt
1.010
6%
3.867
11%
Köln, krfr. Stadt
1.879
11%
9.838
28%
68
0%
208
1%
824
5%
1.564
4%
Düren, Kreis
2.416
14%
2.052
6%
Rhein-Erft-Kreis
2.381
14%
6.493
19%
120
1%
126
0%
23
0%
56
0%
125
1%
232
1%
Leverkusen, krfr. Stadt
Städteregion Aachen
Heinsberg, Kreis
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Köln, Regierungsbezirk
sonstige
Berufspendler über die
Kreisgrenzen insgesamt
2.859
17%
4.186
12%
11.705
70%
28.622
82%
5.086
30%
6.302
18%
16.791
100%
22%
34.924
100%
37%
Pendler zwischen den Kommunen
des Kreises Euskirchen
23.674
31%
23.674
25%
Innergemeindliche Pendler
34.704
46%
34.704
37%
100%
93.302
Pendler insgesamt
75.169
1)
2)
100%
1) entspricht den Beschäftigten am Arbeitsort
2) entspricht den Erwerbstätigen am Wohnort
Betrachtet man die Berufspendler, die die Kreisgrenze überschreiten, so wird der
Auspendlerüberschuss sehr deutlich. Knapp 35.000 Werktätige verlassen den Kreis
auf dem Weg zur Arbeit, während nur etwa 17.000 Menschen, also etwa die Hälfte,
in den Kreis einpendeln. Von den über 93.000 Erwerbstätigen mit Wohnsitz im Kreis
Euskirchen pendeln 37 % über die Kreisgrenze aus, weitere 25 % pendeln in eine
andere Kommune des Kreises aus, und die restlichen 37 % haben ihren Arbeitsort in
der Wohnortgemeinde.
Das bedeutendste Ziel der Auspendler über die Kreisgrenze ist Köln (28 %), gefolgt
vom Rhein-Erft-Kreis (19%), dem Rhein-Sieg-Kreis (12 %) und der Stadt Bonn
(11 %). Unter den sonstigen Zielen – außerhalb des Regierungsbezirks Köln – sind
Rheinland-Pfalz mit 6 % und der Regierungsbezirk Düsseldorf mit 3 % bedeutend.
Bei den Einpendlern in den Kreis Euskirchen dominiert als Quelle der Rhein-SiegKreis (17 %), gefolgt vom Kreis Düren und dem Rhein-Erft-Kreis mit jeweils 14 %.
11 % der Einpendler kommen aus Köln, weitere 6 % aus Bonn. Unter den sonstigen
Quellen – außerhalb des Regierungsbezirks Köln – sind Rheinland-Pfalz mit 13 %
und der Regierungsbezirk Düsseldorf mit 2 % bedeutend.
31
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
3.4.
Freizeit-, Naherholung- und Tourismus
Aufgrund seiner naturräumlichen Gegebenheiten und der Nähe zu großen
Ballungsräumen besitzt der Kreis Euskirchen eine hohe Bedeutung im Tages- und
Kurzurlaubstourismus. Hauptquellmärkte sind das Land NRW und der Beneluxraum.
Saisonschwerpunkte in der Nordeifel sind Frühjahr, Sommer und Herbst. Wichtigste
Aktivitäten sind Wandern und Radwandern, die als Naturerlebnisangebote vermarktet
werden. Der Nationalpark Eifel, der Eifelsteig und das Radwegenetz des
Fahrradfreundlichen Kreises Euskirchen bieten hierzu ideale Möglichkeiten. In den
letzten Jahren wurden in diesem Segment zahlreiche Projekte umgesetzt und
Produkte geschaffen, die von der kreisweit agierenden Tourismusorganisation
Nordeifel Tourismus GmbH vermarktet werden.
Als touristisch ergänzendes und mit dem Naturerlebnis kombinierbares Angebot kann
die Fülle an Sehenswürdigkeiten und Freizeiteinrichtungen betrachtet werden. Auf
engem Raum bieten zahlreiche kulturell interessante Orte die Möglichkeit, eine
Bandbreite ausgehend von der Römerzeit über das Mittelalter und die Zeit der
Industrialisierung bis in die Kriegs- und Nachkriegszeiten zu erleben. Prestigeprojekt
und zukünftiger Besuchermagnet ist das neue Forum Vogelsang IP mit zwei
Ausstellungen, Besucherzentrum und Gastronomie.
Mit diesem touristischen Gesamtpotenzial und dem Angebot der Akteure werden
insbesondere die Zielgruppen Familien mit Kindern, erwachsene Paare und aktive
„best ager“ angesprochen.
Durch den Nationalpark Eifel ist in der gesamten Nationalparkregion das Publikum
angestiegen, das großen Wert auf natur- und umweltbewusstes und nachhaltiges
Reisen (ÖPNV) legt.
In Bezug auf den touristischen ÖPNV wurden in den letzten Jahren 19 Rad- und
Wanderbahnhöfe eingerichtet und die GästeCard eingeführt. Touristisch interessante
ÖPNV-Verbindungen wurden zudem bewusst im Rahmen der Produktentwicklung
und bei der Vermarktung berücksichtigt.
Ab dem 14. April 2017 beginnt der Betrieb des „Eifelsteig-Wanderbus“ als
Pilotprojekt. Im Mai 2017 starten zudem die Befragungen zur Erarbeitung eines
touristischen ÖPNV-Konzeptes.
Welche wirtschaftliche Bedeutung die Tourismusbranche für die Region hat,
beleuchtet ein Gutachten, das vom Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Institut
für Fremdenverkehr München (dwif) im Auftrag des Kreises Euskirchen erstellt
worden ist. Die Analyse, die sich auf Werte aus dem Jahr 2014 bezieht, untermauert
deutlich die Position der Region als Tagesausflugs- und Kurzurlaubsdestination.
Demnach stehen 1,26 Mio. Übernachtungen in 2014 in sämtlichen Betrieben von der
Ferienwohnung bis zum 4-Sterne-Hotel rund 7,4 Mio. Tagesausflüglern gegenüber.
Vom Tourismus profitieren dem Gutachten zufolge das Gastronomie- und
Beherbergungswesen mit 118,3 Mio. € (45,1 %), der Einzelhandel mit 96,4 Mio. €
32
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
(36,7 %) und sonstige Dienstleistungen mit 47,8 Mio. € (18, 2 %). Insgesamt ergibt
sich durch Tages- und Übernachtungsgäste ein Bruttoumsatz von 262,5 Mio. € pro
Jahr. Weitere wirtschaftliche Effekte für die Region ergeben sich durch die Ableitung
des Bruttoumsatzes. So wird durch die Ausgaben der Gäste eine Mehrwertsteuer in
Höhe von 29,7 Mio. € erzielt.
Der Nationalpark Eifel hat in seinem Abschlussbericht zum Sozioökonomischen
Monitoring 2014-2015 dargelegt, dass sich der durch die Besucher des
Nationalparks verursachte Bruttoumsatz 2014/2015 im Vergleich zum Basisjahr 2007
verdreifacht, das Vollzeitbeschäftigungsäquivalent verzweieinhalb-facht und sich die
Besucherzahl auf 870.000 Menschen verdoppelt hat. Die Ausgaben der angereisten
Tagesgäste lagen 2014/2015 bei 20,50 Euro, die Übernachtungsgäste gaben pro
Tag durchschnittlich 76,76 Euro aus.
Die nachfolgende Statistik veranschaulicht das Angebot an Übernachtungsbetrieben
mit mehr als 10 Betten im Kreis Euskirchen (Dezember 2015).
Tab. 8: Angebot an Übernachtungsbetrieben im Kreis Euskirchen
Verwaltungsbezirk
Betriebe
Betten
Stellplätze auf
Mittlere
Auslastung
Campingplätzen
der angebotenen
Betten im
insgesamt
geöffnete
Insgesamt
angebotene
Kreis Euskirchen
157
144
6 161
5 647
Bad Münstereifel
24
22
829
761
Blankenheim
21
19
669
644
Dahlem
15
13
1 038
1 026
Euskirchen
13
13
575
Hellenthal
25
22
Kall
12
12
Mechernich
8
Nettersheim
Schleiden
Insgesamt
958
angebotene
Berichtszeitraum
(in %)
896
36,1
26
26
34,0
385
385
32,2
82
62
39,2
575
–
–
37,0
576
407
148
136
24,5
406
406
–
–
35,4
8
169
169
–
–
.
12
12
627
627
110
110
56,6
19
16
1 113
888
180
150
29,2
Weilerswist
2
2
28
28
–
–
.
Zülpich
6
5
131
116
27
27
54,0
(Quelle: Nordeifel Tourismus GmbH 2016)
Freizeitziele außerhalb des Kreisgebietes sind das Ahrtal, die Vulkaneifel, das
Siebengebirge, der Rursee, die Stadt Monschau und das Hohe Venn sowie der
Nürburgring und das Phantasialand in Brühl.
Darüber hinaus gibt es einen Schwerpunkt an Freizeit- und Kultureinrichtungen im
Aachen-/Köln-/Bonner Raum, die ebenfalls von Bedeutung für das Kreisgebiet sind.
33
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 9: Auswahl ÖPNV-relevanter Freizeiteinrichtungen
Stadt/ Gemeinde
Ziel
Bad Münstereifel
Historische Altstadt
Outlet Center
Radioteleskop Effelsberg
Wintersport- und Wandergebiet Michelsberg
Römische Kalkbrennerei Iversheim
Apothekenmuseum
Blankenheim
Historischer Ortskern
Freilinger See
Eifelmuseum und Römerstraßen Informationszentrum
Naturschutzgebiet Lampertstal
Dahlem
Burgort Kronenburg
Kronenburger See
Feriendorf Kronenburger See
Flugplatz Dahlemer Binz
Euskirchen
Stadtmuseum
LVR Industriemuseum Tuchfabrik Müller
Steinbachtalsperre
Badewelt Euskirchen
Hellenthal
Besucherbergwerk „Grube Wohlfahrt“
Ardenner Cultur Boulevard
Burg Reifferscheid
Greifvogelstation und Wildfreigehege Hellenthal
Oleftalsperre
Wintersportorte Hollerath/Udenbreth
Kall
Salvatorianer Kloster Steinfeld
Dokumentationszentrum ehemaliger Ausweichsitz der
Landesregierung NRW in Urft
Mechernich
LVR Freilichtmuseum Kommern
Bergbaumuseum und Besucherbergwerk „Grube Günnersdorf“
Burg Satzvey
Ortskern Kommern
34
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Stadt/ Gemeinde
Ziel
Hochwildpark Rheinland
Mechernich
Sommerrodelbahn
Bruder Klaus Kapelle
Nettersheim
Naturzentrum Eifel
Römische Tempelanlage Pesch
Archäologischer Landschaftspark
Schleiden
Nationalpark-Tor Gemünd
Gemünd
Kurzentrum und Kurpark
Urftsee
Nationalpark Eifel, Vogelsang IP
Weilerswist
Swister Turm
Zülpich
Römerthermen Zülpich
Gartenschaupark
Als touristisches Angebot gilt auch der Betrieb der Oleftalbahn, die saisonal an Sonnund Feiertagen zwischen Kall, Schleiden und Hellenthal verkehrt.
Darüber hinaus bestehen folgende kommunenübergreifende Wanderrouten und
Radrouten, die eine ÖPNV-Relevanz aufweisen:
-
Eifelsteig
Römerkanalwanderweg
Burgenroute
Ahrtalradweg
Erftradweg
Eifel-Höhen-Route
35
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
4.
ÖPNV-Strukturen
4.1.
Organisation des ÖPNV/SPNV
Das ÖPNV-Gesetz NRW bestimmt in § 3 die Kreise und kreisfreien Städte zu
Aufgabenträgern des ÖPNV, die die Planung, Organisation und Ausgestaltung des
ÖPNV in dem entsprechenden Nahverkehrsraum übernehmen. Im Kreis Euskirchen
sind dies die Betriebsformen Bus, TaxiBusPlus und (teilweise noch) AnrufSammeltaxi.
Aufgabenträger kraft Gesetz sind außerdem die kreisangehörigen Städte, die
Eigentümer eines Verkehrsunternehmens sind. Im Kreisgebiet Euskirchen trifft dies
auf die Stadt Euskirchen zu, die die Stadtbusgesellschaft Stadtverkehr Euskirchen
GmbH (SVE) betreibt. Sämtliche Linien der SVE werden in der Zuständigkeit der
Stadt Euskirchen geplant. Die Stadt Euskirchen hat hierzu mit Beschluss vom
15.12.2015 einen eigenen NVP aufgestellt. Eine Finanzierung dieser Stadtbuslinien
über die ÖPNV-Umlage des Kreises erfolgt nicht. Im vorliegenden NVP wird auf
diese Linien nicht detailliert eingegangen, sondern auf den NVP der Stadt Euskirchen
verwiesen. Der NVP kann im Internet eingesehen werden.
(http://www.euskirchen.de/fileadmin/user_upload/stadtinfo/nahverkehrsplan.pdf).
Im Kreis Euskirchen besteht die Besonderheit, dass der Kreis Euskirchen nicht nur
Aufgabenträger ist, sondern gleichzeitig auch noch als Inhaberin von ASTGenehmigungen selbst als Verkehrsunternehmen tätig ist. Zudem hält der Kreis
Euskirchen teilweise im TaxiBus-Verkehr Gemeinschaftskonzessionen mit der
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK).
Da die Regionallinien in Aufgabenträgerschaft des Kreises Euskirchen teilweise auch
das Stadtgebiet Euskirchen tangieren, erfolgt eine stetige Abstimmung zwischen
beiden Aufgabenträgern. Zu dem NVP des Kreises hat die Stadt Euskirchen ihr
Einvernehmen erteilt.
Für grenzüberschreitende Linien zu benachbarten Aufgabenträgern erfolgt in der
Regel eine Abstimmung zwischen beiden Aufgabenträgern, wer die
Aufgabenträgerschaft übernimmt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass
geregelt werden muss, welcher der Aufgabenträger die Linie in einem
Vergabeverfahren berücksichtigt. Bei der Prüfung, welche Linie welchem
Aufgabenträger am sinnvollsten zugerechnet werden sollte, ist u.a. von Bedeutung
bei welchem Aufgabenträger das größere Verkehrsinteresse besteht, wo der
überwiegende Teil der Kilometerleistung erbracht wird und ggf. wie die Linie
betrieblich eingebunden ist (Wirtschaftlichkeit).
Mit der Übertragung der Aufgabenträgerschaft an einen benachbarten
Aufgabenträger ist in der Regel auch der Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung
verbunden.
36
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Kommt keine Einigung zustande, kann ein „Brechen“ der Linie an der Kreisgrenze
oder an einem anderen festzulegenden Ort notwendig werden; die Aufgabenträger
behalten in diesem Fall die Zuständigkeit für einen Teilabschnitt der Linie.
Nachfolgende Linien verkehren nur innerhalb des Kreises Euskirchen und sind somit
dem Aufgabenträger Kreis Euskirchen zugeordnet:
Tab. 10: Linien in Aufgabenträgerschaft des Kreises Euskirchen
Linie Genehmigungsinhaber Verbindung
SB82 RVK
Kall - Gemünd - Vogelsang
760
RVK
Schülerverkehr Blankenheim
761
RVK
Schülerverkehr Bad Münstereifel
762
RVK
Schülerverkehr Dahlem
763
RVK
Schülerverkehr Hellenthal
764
RVK
Schülerverkehr Kall
765
RVK
Schülerverkehr Nettersheim
766
RVK
Schülerverkehr Schleiden
767
RVK
Schülerverkehr Berufskolleg Eifel in Kall
768
RVK
Schülerverkehr Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld
769
RVK
Schülerverkehr Weilerswist
770
RVK
Saisonverkehr Wanderbus Eifelsteig
801
RVK
Euskirchen - Kreuzweingarten - Arloff - Iversheim - Bad
Münstereifel
805
RVK / Kreis EU
Kall - Dottel
808
RVK
Euskirchen - Kommern - Mechernich - Kall
809
RVK
Antweiler - Lessenich - Mechernich
810
RVK
Euskirchen - Schwerfen
811
RVK / Bank-Reisen
Mechernich - Schwerfen - Sinzenich - Mülheim (Zülpich)
816
RVK / Kreis EU
Schleiden - Broich - Wintzen
819
RVK
Bad Münstereifel - Schönau - Mahlberg - Mutscheid – Sasserath Rupperath
820
RVK
Buir - Nettersheim – Marmagen
821
RVK
Bad Münstereifel – Nettersheim
823
RVK
Weilerswist – Groß-Vernich – Lommersum – Bodenheim
824
RVK
Blankenheim – Tondorf – Holzmülheim – Bouderath – Bad
Münstereifel
825
RVK
Tondorf – Rohr – Lindweiler – Lommersdorf
826
Schäfer-Reisen
Kall – Mechernich
37
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Linie Genehmigungsinhaber Verbindung
827
Schäfer-Reisen
Zingsheim – Eiserfey – Mechernich
829
RVK
Kall – Gemünd – Blumenthal – Hellenthal
830
RVK
Zingsheim – Weyer – Eiserfey – Mechernich
831
RVK
Kall – Gemünd – Dreiborn
832
RVK
Blankenheim (Wald) – Blankenheim – Ahrdorf
833
RVK
Blankenheim – Oberahreck – Ripsdorf – Dollendorf/Waldorf
834
RVK
Dahlem – Baasem – Berk
835
RVK
Blankenheim (Wald) – Marmagen – Kall – Schleiden
836
RVK
Hellenthal - Bronsfeld – Dreiborn – Schleiden
837
RVK
Hellenthal - Reifferscheid – Manscheid – Hecken
838
RVK
Hellenthal – Reifferscheid – Sieberath – Rescheid – Schnorrenberg
839
RVK
Hellenthal – Hollerath – Ramscheid – Udenbreth – Losheim
867
Schäfer-Reisen
Satzvey – Antweiler – Mechernich
868
Schäfer-Reisen
Satzvey – Firmenich – Mechernich
879
RVK / Kreis EU
Hellenthal – Wollenberg
885
RVK
Manscheid – Benenberg – Sistig – Rinnen - Kall
886
RVK
Marmagen- Kall
887
RVK
Bad Münstereifel – Iversheim – Mechernich
888
RVK
Mechernich – Roggendorf – Eiks – Floisdorf – Kommern
889
Kreis Euskirchen
AST- Mechernich – Ortsteile
891
RVK
Zingsheim – Kall – Golbach - Broich
892
Kreis Euskirchen
AST- Zülpich - Ortsteile
893
Schäfer-Reisen
Kommern - Mechernich
894
Schäfer-Reisen
Mechernich - Freilichtmuseum
895
RVK / Kreis EU
Wolfgarten - Gemünd - Urftsee
896
Schäfer-Reisen
Berg - Mechernich
897
Schäfer-Reisen
Voißel - Mechernich
898
Schäfer-Reisen
Wallenthal - Kalenberg - Mechernich
899
Schäfer-Reisen
Weyer - Satzvey
Die grenzüberschreitenden Linien werden aus Sicht des Kreises Euskirchen über
bereits bestehende Beschlüsse bzw. die Kilometerleistung wie folgt zugeordnet:
38
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 11: Zuordnung der grenzüberschreitenden Linien (Ist – Zustand)
Linie Genehmigungsinhaber Verbindung
Aufgabenträger
SB98 RVE
Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren
Kreis Düren
SB63 ASEAG
Aachen – Simmerath – Vogelsang –
(Schleiden)
StädteRegion
Aachen
208
DKB
Düren - Nörvenich - Müddersheim - Zülpich
Kreis Düren
218
DKB
Embken - Juntersdorf - Geich - Zülpich
Kreis Düren
231
RVE
Schleiden - Gemünd - Heimbach - Düren
Kreis Düren
233
RVE
Zülpich - Eppenich - Wollersheim - Nideggen Kreis Düren
298
RVE
Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren
Kreis Düren
802
RVK
Euskirchen - Palmersheim - Kurtenberg Wald
Kreis Euskirchen
806
RVK
EU - Dom Esch - Müggenhausen Heimerzheim
Kreis Euskirchen
807
REVG, RVK
Euskirchen - Mülheim - Lechenich
Kreis Euskirchen/
Rhein-Erft-Kreis
(noch abzustimmen)
815
RVK
Saisonverkehr Kall - Gemünd - Monschau
Kreis Euskirchen
822
RVK
BAM – Schönau – Ohlerath - Wershofen
Kreis Euskirchen
828
RVK
BAM - Effelsberg - Houverath - Sürst Hardt
Kreis Euskirchen
842
RVK
Euskirchen - Kuchenheim - Odendorf Rheinbach
Rhein-Sieg-Kreis
869
SVE
Euskirchen - Lommersum
Stadt Euskirchen
974
REVG, RVK
Schülerverkehr Erftstadt
Rhein-Erft-Kreis
979
REVG, RVK
Hürth - Heide - Liblar - Weiler i.d.E. - Zülpich
Rhein-Erft-Kreis
984
RVK
Swistal/Erftstadt/Zülpich - Weilerswist
Kreis Euskirchen
985
REVG, RVK
Euskirchen - Derkum – Groß Vernich Weilerswist - Brühl
Kreis Euskirchen
986
RVK
Heimerzheim - Müggenhausen – Metternich Kreis Euskirchen
Weilerswist
Zu den grenzüberschreitenden Linien gibt es folgendes zu beachten:
Linie SB63: Der Kreistag Euskirchen hat am 24.06.2015 beschlossen, die
Federführung der Aufgabenträgerschaft für diese Linie auf die StädteRegion Aachen
zu übertragen.
Für diese Linie muss zwischen der StädteRegion Aachen, der Stadt Aachen und dem
Kreis Euskirchen eine Finanzierungsvereinbarung getroffen werden.
39
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Linien 807, 974, 979, 984, 985: Für diese Linien sind in der Tabelle die
Zuordnungen entsprechend der Kilometerleistung dargestellt. Im Rahmen der
Stellungnahme zum NVP Rhein-Erft-Kreis wurde aber folgendes festgelegt:
„Rechtzeitig vor einer Beauftragung sind mit dem Kreis Euskirchen verbindliche Regelungen
über den Umfang des „vorhandenen Verkehrsnetzes“ des Rhein-Erft-Kreises zu treffen.
Zudem sind Finanzierungsregelungen zu vereinbaren.
Grenzüberschreitende Linien zum Kreis Euskirchen dürfen nicht ohne Zustimmung des
Kreises Euskirchen dem Verkehrsnetz des Rhein-Erft-Kreises zugeschieden werden,
sondern es muss eine Zuordnung der grenzüberschreitenden Linien unter Berücksichtigung
des Verkehrsleistungsumfangs und der Verkehrsbedeutung zu jeweils einem Aufgabenträger
vorgenommen werden. Alternativ sollen Möglichkeiten einer Beauftragung in gemeinsamer
Verantwortung geprüft werden.
Eine Teilung der Linien ist aus Sicht des Kreises Euskirchen nicht anzustreben.“
Linie 842: Anhand der Kilometerleistung ist die Linie 842 dem Rhein-Sieg-Kreis
zuzuordnen. Zu dieser Linie bestehen aber noch Veränderungsplanungen, die
derzeit in Bearbeitung sind (vgl. Kap. 11.4.2). Ggf. wird diese Linie zukünftig
eingestellt.
Linie 869: Derzeit liegt die Aufgabenträgerschaft bei der Stadt Euskirchen. Es wird
angestrebt, die Aufgabenträgerschaft zukünftig auf den Kreis Euskirchen zu
übertragen (vgl. Kap. 11.3.2).
Linien SB98, 208, 218, 231, 233, 298: Der Kreistag Euskirchen hat am 24.06.2015
beschlossen, die Federführung der Aufgabenträgerschaft für diese Linien auf den
Kreis Düren zu übertragen.
Für diese Linien muss zwischen den Kreisen Düren und Euskirchen noch eine
Finanzierungsvereinbarung getroffen werden.
SPNV
Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergibt sich die Zuständigkeit des
Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (ZV NVR). Dieser plant, organisiert und
finanziert das Nahverkehrsangebot auf der Schiene bestehend aus RE-, RB- und SBahn-Leistung für den gesamten Kooperationsraum und erstellt den entsprechenden
SPNV-Nahverkehrsplan.
Der vormals für den SPNV zuständige Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg
(VRS) ist neben dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) Trägerzweckverband des ZV
NVR. Dem VRS obliegen u.a. die Tarifgestaltung, die Einnahmeaufteilung sowie die
Fahrgastinformation im Kooperationsraum Rhein-Sieg.
40
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
4.2.
Verkehrsunternehmen und Konzessionen (aktualisiert)
Folgende Unternehmen betreiben Buslinien im Kreisgebiet und verfügen über
entsprechende Konzessionen:
ASEAG, Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
DB Rheinlandbus; Regionalverkehr Euregio Rhein-Maas GmbH (RVE)
Dürener Kreisbahn GmbH (DKB)
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
Schäfer Reisen, Mechernich
Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE)
Kreis Euskirchen Verkehrsunternehmen
Bank-Reisen (Inhaber von Gemeinschaftskonzessionen)
In der nachfolgenden Tabelle sind die jeweiligen Linien sowie die entsprechenden
Konzessionslaufzeiten aufgeführt. Die StadtBus-Linien der SVE sind nicht dargestellt,
da diese nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Euskirchen fallen. Weitere
Details ergeben sich aus den Liniensteckbriefen, die als Anlage 2 beigefügt sind.
Tab. 12: Konzessionslaufzeiten der Linien
Linie Betreiber
Verbindung
Laufzeiten
SB63 ASEAG
Aachen – Simmerath – Vogelsang – Gemünd - Schleiden
31.12.2017
208
DKB
Düren - Nörvenich - Müddersheim - Zülpich
31.12.2017
218
DKB
Embken - Juntersdorf - Füssenich - Geich - Zülpich
30.06.2019
231
RVE
Schleiden - Gemünd - Heimbach - Düren
31.12.2017
233
RVE
Zülpich - Eppenich - Nideggen - Wollersheim - Nideggen
31.12.2017
298
RVE
Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren
31.12.2017
760
RVK
Schülerverkehr Blankenheim
31.12.2017
761
RVK
Schülerverkehr Bad Münstereifel
31.12.2017
762
RVK
Schülerverkehr Dahlem
31.12.2017
763
RVK
Schülerverkehr Hellenthal
31.12.2017
764
RVK
Schülerverkehr Kall
31.12.2017
765
RVK
Schülerverkehr Nettersheim
31.12.2017
766
RVK
Schülerverkehr Schleiden
31.12.2017
767
RVK
Schülerverkehr Berufskolleg Eifel in Kall
31.12.2017
768
RVK
Schülerverkehr Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld
31.12.2017
41
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Linie Betreiber
Verbindung
Laufzeiten
769
RVK
Schülerverkehr Weilerswist
31.12.2017
770
RVK
Saisonverkehr Wanderbus Eifelsteig
jährlich
801
RVK
Euskirchen - Kreuzweingarten - Arloff - Iversheim - BAM
31.12.2017
802
RVK
Euskirchen - Palmersheim - Kurtenberg - Wald
31.12.2017
805
RVK/Kreis Eu
Kall - Dottel
08.12.2018
806
RVK
Euskirchen - Dom Esch - Ollheim - Müggenhausen - Heimerzheim
31.12.2017
807
REVG, RVK
Euskirchen – Zülpich - Erftstadt
31.12.2017
808
RVK
Euskirchen - Kommern - Mechernich - Kall
31.12.2017
809
RVK
Antweiler - Lessenich - Mechernich
31.12.2017
810
RVK
EU - Schwerfen
31.12.2017
811
RVK/Bank
Mechernich - Schwerfen - Sinzenich - Mülheim (Zülpich)
30.11.2017
815
RVK
Kall- Gemünd - Monschau
jährlich
816
Kreis Eu/RVK
Schleiden - Broich - Wintzen
08.12.2018
819
RVK
BAM - Schönau - Mahlberg - Mutscheid - Sasserath - Rupperath
31.12.2017
820
RVK
Buir - Nettersheim - Marmagen
31.12.2017
821
RVK
Bad Münstereifel - Nettersheim
31.12.2017
822
RVK
Bad Münstereifel - Schönau - Mutscheid - Ohlerath
31.12.2017
823
RVK
Weilerswist - Groß-Vernich - Lommersum - Bodenheim
31.12.2017
824
RVK
Blankenheim - Tondorf - Holzmülheim - Bouderath - BAM
31.12.2017
825
RVK
Tondorf - Rohr - Lindweiler - Lommersdorf
31.12.2017
826
Schäfer
Kall - Mechernich
31.08.2023
827
Schäfer
Zingsheim - Eiserfey - Mechernich
31.08.2023
828
RVK
Bad Münstereifel - Effelsberg - Houverath - Sürst Hardt
31.12.2017
829
RVK
Kall - Gemünd - Blumenthal - Hellenthal
31.12.2017
830
RVK
Zingsheim - Weyer - Eiserfey - Mechernich
31.12.2017
831
RVK
Kall - Gemünd - Dreiborn
31.12.2017
832
RVK
Blankenheim (Wald) – Blankenheim - Ahrdorf
31.12.2017
833
RVK
Blankenheim - Oberahreck - Ripsdorf - Dollendorf/Waldorf
31.12.2017
834
RVK
Dahlem - Baasem - Berk
31.12.2017
835
RVK
Blankenheim (Wald) - Marmagen - Kall - Schleiden
31.12.2017
836
RVK
Hellenthal - Bronsfeld - Dreiborn - Schleiden
31.12.2017
837
RVK
Hellenthal – Blumenthal - Reifferscheid - Manscheid – Hecken
31.12.2017
838
RVK
Hellenthal - Reifferscheid - Sieberath - Rescheid - Schnorrenberg
31.12.2017
839
RVK
Hellenthal - Hollerath - Ramscheid - Udenbreth – Losheim
31.12.2017
842
RVK
Euskirchen - Kuchenheim - Odendorf - Rheinbach
31.12.2017
867
Schäfer
Satzvey - Antweiler - Mechernich
31.08.2023
42
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Linie Betreiber
Verbindung
Laufzeiten
868
Schäfer
Satzvey - Firmenich - Mechernich
31.08.2023
879
Kreis Eu/RVK
Hellenthal - Wollenberg
08.12.2018
885
RVK
Manscheid – Benenberg – Sistig – Rinnen - Kall
08.12.2018
886
RVK
Marmagen- Kall
08.12.2018
887
RVK
Bad Münstereifel - Iversheim - Mechernich
31.12.2018
888
RVK
Mechernich - Roggendorf - Eiks - Floisdorf - Kommern
31.12.2018
889
Kreis Eu
Mechernich - Ortsteile
30.09.2025
891
RVK
Zingsheim – Kall – Golbach - Broich
08.12.2018
892
Kreis Eu
Zülpich - Ortsteile
28.02.2025
893
Schäfer
Kommern - Mechernich
31.08.2023
894
Schäfer
Mechernich - Freilichtmuseum
10.11.2019
895
Kreis Eu/RVK
Wolfgarten - Gemünd - Urftsee
08.12.2018
896
Schäfer
Berg - Mechernich
31.08.2023
897
Schäfer
Voißel - Mechernich
31.08.2023
898
Schäfer
Wallenthal - Kalenberg - Mechernich
31.08.2023
899
Schäfer
Weyer - Satzvey
31.08.2023
974
REVG, RVK
Schülerverkehr Erftstadt
31.12.2017
979
REVG, RVK
Hürth - Heide - Liblar - Weiler i.d.E. - Zülpich
31.12.2017
984
RVK
Swistal/Erftstadt/Zülpich - Friesheim - Weilerswist
31.12.2017
985
REVG, RVK
Euskirchen - Derkum - Groß Vernich - Weilerswist - Brühl
31.12.2017
986
RVK
Heimerzheim - Müggenhausen - Metternich - Weilerswist
31.12.2017
SB82 RVK
Kall - Gemünd - Vogelsang
31.12.2017
SB98 RVE
Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren
31.12.2017
4.3.
Betrauung der RVK
Mit Beschluss vom 10.12.2008 hat der Kreistag auf der Basis der vom Europäischen
Gerichtshof aufgestellten Kriterien die Betrauung der Regionalverkehr Köln GmbH
(RVK) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen beschlossen. Die
Vereinbarung trat zum 01.01.2009 in Kraft und endet zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2018.
Mit Beschluss vom 14.12.2016 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt,
Verhandlungen mit der RVK zu führen, mit dem Ziel der Direktvergabe eines
Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) an die RVK als internen Betreiber über
die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen im ÖPNV ab dem Fahrplanwechsel
im Dezember 2018.
43
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
4.4.
Eigenwirtschaftliche Verkehre
Das Verkehrsunternehmen Schäfer Reisen, Mechernich, ist fast ausschließlich auf
dem Stadtgebiet Mechernich tätig; eine dem Schülerverkehr dienende Linien berührt
das Gebiet der Gemeinden Kall und Nettersheim. Sämtliche Linien des
Unternehmens werden eigenwirtschaftlich betrieben, d.h. ohne eine Betrauung durch
den Kreis Euskirchen. Die Fa. Schäfer Reisen erhält durch den Kreis Euskirchen
lediglich einen Ausgleich aufgrund von § 11 a ÖPNVG
NRW(Ausbildungsverkehrspauschale).
4.5.
AVV-Linien
Die Linie SB63 aus Richtung der Städteregion Aachen und die Linien (Linien 208,
218, 231, 233, 298 und SB 98) aus Richtung des Kreises Düren verlaufen zwischen
dem AVV und dem Kreis Euskirchen. Die Betreiber der Linien (ASEAG, RVE und
DKB) erhalten über den Zweckverband AVV Ausgleichszahlungen. Bestreben des
AVV ist, dass sich der Kreis Euskirchen ab 01/2018 an der Finanzierung der nicht
auskömmlichen Verkehre beteiligt. Entsprechende Finanzierungsvereinbarungen mit
der StädteRegion Aachen / Stadt Aachen bzw. dem Kreis Düren sind in
Vorbereitung.
44
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
5.
Finanzierung des ÖPNV
5.1.
Allgemeines
Im Haushaltsplan des Kreises Euskirchen sind für die Aufgabenstellung ÖPNV die
zwei separaten Produkte 547 01 – ÖPNV-Aufgabenträger (Budget 500 600 000) und
547 02 – Verkehrsunternehmen (Budget 700 600 002) ausgewiesen.
Das Produkt 547 01 beinhaltet die im Zusammenhang mit der Aufsicht der
Aufgabenerledigung (Aufgabenträger) entstehenden allgemeinen Erträge und
Aufwendungen, das Produkt 547 02 alle ÖPNV-umlagerelevanten Erträge und
Aufwendungen
5.2.
Betrieb gewerblicher Art
Das Produkt 547 02 wird steuerlich als BgA (Betrieb gewerblicher Art) geführt und ist
in einem Querverbund mit Energieerzeugungsunternehmen verflochten.
Die BgA-Eigenschaft begründet sich durch eine Besonderheit: Der Kreis Euskirchen
ist als Inhaber von Konzessionen im AST- Verkehr und als Mitinhaber und
Betriebsführer von Konzessionen im TaxiBusPlus-Verkehr als Verkehrsunternehmen
tätig.
Der wesentliche Aufwand des BgA Verkehrsunternehmen liegt in dem
Kostenausgleich gegenüber der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) für die
Durchführung von Verkehrsleistungen im Kreis Euskirchen.
Im Jahr 2015 lag der Betriebskostenzuschuss ggü. der RVK bei rund 5 Mio. €.
Die übrigen im Kreis Euskirchen tätigen Verkehrsunternehmen erbringen die
Verkehrsleistungen entweder eigenwirtschaftlich oder haben bisher keine
Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Euskirchen abgeschlossen. Sowohl der
AVV als auch der Kreis Düren und die StädteRegion Aachen / Stadt Aachen fordern
ab 2018 eine Beteiligung des Kreises Euskirchen an der Finanzierung der
grenzüberschreitenden Linien. Die Finanzierungsvereinbarungen befinden sich noch
in der Abstimmung.
Wesentliche Erträge des BgA Verkehrsunternehmen sind zum einen
Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen an den Energieversorgungsunternehmen
ene, ere und NER sowie an dem Verkehrsunternehmen RVK. Zum anderen sind es
die durch den Kreis verwendbaren Anteile der Landesfördermittel (vgl. Kap. 5.4).
5.3.
ÖPNV-Umlage
Die Erträge des BgA sind geringer als dessen Aufwendungen. Zur Deckung des
Zuschussbedarfs des BgA wird eine ÖPNV-Umlage (differenzierte Kreisumlage)
erhoben. Hiermit sollen die Kosten für ÖPNV-Leistungen möglichst gerecht auf die
Kommunen verteilt werden.
Bei der Berechnung der ÖPNV-Umlage wird folgender Verteilungsschlüssel
angesetzt: 15 % des Umlagebetrages werden analog der allgemeinen Kreisumlage
verteilt. Die übrigen 85 % fließen entsprechend der in den jeweiligen Kommunen
erbrachten Nutzkilometern in die Berechnung ein. Hierbei werden jedoch nur
45
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
diejenigen Verkehrsleistungen berücksichtigt, die im Auftrag des Kreises Euskirchen
erbracht und durch den Kreis Euskirchen finanziert werden. Zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2016 sind dies ausschließlich die Verkehre der RVK, die TaxiBusPlusLinien 816, 879 und 895 in Betriebsführerschaft des Kreises Euskirchen und die
AST-Verkehre in Zülpich und Mechernich.
Für die AST-Verkehre und TaxiBusPlus-Verkehre gilt Folgendes: Es werden nur die
erbrachten Kilometer berücksichtigt, die innerhalb des kreisweit gültigen
Bedienungszeitfensters liegen. Die über den Bedienungsstandard
hinausgehenenden Leistungen werden gesondert mit den Kommunen abseits der
ÖPNV-Umlage abgerechnet.
5.4.
Landesfördermittel
Die Aufgabenträger für den kommunalen ÖPNV erhalten seit dem 1. Januar 2011
eine ÖPNV-Pauschale gemäß §11 Absatz 2 ÖPNVG NRW und eine Ausbildungsverkehrspauschale gemäß §11 a ÖPNVG NRW.
ÖPNV-Pauschale
Gemäß §11 Absatz 2 ÖPNVG NRW gewährt das Land NRW den ÖPNVAufgabenträgern aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes des Bundes eine
jährliche Pauschale in Höhe von derzeit 110 Mio. €. Mindestens 80% der Pauschale
sind für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV an öffentliche und private
Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Die übrigen 20% sind für eigene Zwecke des
ÖPNV zu verwenden oder hierfür an öffentliche und private Verkehrsunternehmen,
Gemeinden, Zweckverbände, Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen des
privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten.
In 2016 beträgt der Anteil des Kreises Euskirchen rund 469.000 €.
80% des Anteils werden zur Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen
Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV im Rahmen bestehender
Vertragsverhältnisse eingesetzt.
Den darüber hinausgehenden Anteil in Höhe von 20 % verwendet der Kreis
Euskirchen zur Deckung der allgemeinen Aufwendungen für die Planung,
Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV (Sach- und Personalkosten).
Ausbildungsverkehrspauschale
Mit der Novellierung des ÖPNVG NRW zum 1. Januar 2011 sind die ÖPNVAufgabenträger auch zuständig für die Gewährung von Mitteln aus der
Ausbildungsverkehrspauschale. Das Land gewährt den Aufgabenträgern gemäß
§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW aus Landesmitteln eine jährliche Pauschale (derzeit 130
Mio. €).
Für 2016 beträgt der Anteil des Kreises Euskirchen rund 1,16 Mio. €.
Mindestens 87,5% der Pauschale sind als Ausgleich zu den Kosten einzusetzen, die
bei der Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs
46
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
im Straßenbahn-, Omnibusverkehr oder Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß
§42 und §43 Absatz 2 PBefG entstehen und nicht durch entsprechende
Fahrgeldeinnahmen gedeckt werden. Die Finanzmittel sind hierzu an alle
Verkehrsunternehmen im Aufgabenträgergebiet weiterzuleiten, die
Ausbildungsverkehre betreiben und einen Gemeinschafts-, Übergangs- oder
landesweiten Tarif anwenden.
Die übrigen 12,5% dürfen zur Finanzierung für die mit der Abwicklung der Pauschale
verbundenen Aufwendungen oder für Maßnahmen verwendet werden, die der
Fortentwicklung von Tarif- und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen
im Ausbildungsverkehr dienen. Ebenso dürfen sie hierfür diskriminierungsfrei an
öffentliche oder private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder
juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen,
weitergeleitet werden.
Der Kreis Euskirchen hat zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eine allgemeine
Vorschrift zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale (vom 20.07.2011)
beschlossen. Auf dieser Grundlage leitet er 87,5 % der Pauschale an die im
Kreisgebiet tätigen Konzessionäre auf der Basis der Erträge und Fahrleistungen im
Ausbildungsverkehr weiter, soweit diese ungedeckte Kosten gemäß des Anhangs
der EU-VO 1370/2007 nachweisen können.
Die restlichen maximal 12,5 % verwendet der Kreis Euskirchen für im
Zusammenhang mit der Planung, Organisation und Finanzierung von
Ausbildungsverkehren entstehende Aufwendungen, u.a. als Ausgleich der
Mehrkosten durch Einführung des kreisweiten SchülerTickets.
47
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
6.
Bestandsaufnahme ÖPNV-Angebot
6.1.
Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Verantwortlich für Planung, Ausführung und Ausgestaltung des SPNV im Kreis
Euskirchen ist der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR). Der NVR ist
auch für die Aufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) für den SPNV zuständig, der
als Rahmenplan die weitere Entwicklung des SPNV im Gebiet des Kreises
Euskirchen vorgibt und bei der Erstellung des NVP des Kreises Euskirchen zu
beachten ist.
Der NVP des NVR (Beschluss in 2016) konkretisiert aufbauend auf den vorliegenden
Nahverkehrsplänen für den VRS (2002) und den AVV (2005) - die öffentlichen
Verkehrsinteressen des Nahverkehrs und legt die Ziele und Rahmenvorgaben für
das zukünftige mittel- bis langfristige betriebliche SPNV-Leistungsangebot im Gebiet
des NVR fest. Nachfolgend ein Auszug aus dem derzeit gültigen NVP des NVR zur
Bestandsdarstellung:
Fahrgästen im NVR stehen insgesamt drei verschiedene Produktgruppen des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zur Verfügung: RegionalExpress (RE),
RegionalBahn (RB) und S-Bahn.
Die RE-Linien bieten weitestgehend im 60-Minuten-Takt schnelle Verbindungen zwischen
Städten und Regionen entlang der Hauptverkehrsachsen. Sie halten in der Regel nur an
ausgewählten Haltestellen in zentralen Stadtbereichen. Außerhalb der Siedlungskerne sind
die Haltestellenabstände abhängig von der Siedlungsstruktur größer.
Die RB-Linien dienen hauptsächlich der Flächenerschließung. Sie verbinden überwiegend im
60-Minuten-Takt, zeitweise auch in dichteren Taktintervallen.
Die S-Bahn-Linien bedienen primär die aufkommensstarken Ballungsraumverkehre. Sie
halten an allen Stationen am Linienweg und verkehren überwiegend auf eigenem
Gleiskörper. Im Kernraum wird grundsätzlich mindestens der 20-Minuten-Takt angeboten,
auf Außenästen ist der Takt nachfrageabhängig ausgedünnt.
Wesentliches Rückgrat der ÖPNV-Bedienung im Kreis Euskirchen bilden die
Schienenstrecken:
Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier (Eifelstrecke)
mit den Linien RE 12 Eifel-Mosel-Express, RE 22 Eifel-Express und
RB 24 Eifel-Bahn
Bonn – Euskirchen – Bad Münstereifel (Voreifelbahn)
mit den Linien S23 Voreifelbahn und RB23 Voreifelbahn
48
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Euskirchen – Zülpich – Düren (Bördebahn)
mit der Linie RB 28 Eifel-Bördebahn
Während auf der Eifelstrecke und der Voreifelbahn ein gutes Angebot bis hin zu
Spät- und Nachtfahrten vorgehalten wird, wird die Eifel-Bördebahn derzeit in einem
ausgedünnten Takt nur an Wochenenden bedient. Mittelfristig ist eine Ausweitung
auf den Werktagsverkehr geplant; langfristig wird die vollständige Reaktivierung
angestrebt.
Die ÖPNV-Planungen des Kreises Euskirchen basieren auf den SPNV-Planungen
des NVR. Bei Fahrplanänderungen im SPNV (z.B. Einrichtung von Spätfahrten)
erfolgt regelmäßig eine Überprüfung, ob Anpassungen im ÖPNV vorgenommen
werden.
Dies gilt auch für die Eifel-Bördebahn: Im Falle einer Reaktivierung muss das
teilweise parallel verlaufende Busnetz auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen,
insbesondere die SB 98, angepasst bzw. reduziert werden.
Die Planungen des NVR sind in den Zielnetzen 2020, 2025 und 2030+ des NVP
dargestellt (nachfolgend Auszüge den Kreis Euskirchen betreffend):
Zielnetz 2020
… Aufgrund des kurzen Planungsvorlaufs für den Infrastrukturausbau enthält diese
Zeitscheibe in erster Linie Anpassungen, die sich mit eher kleineren Ausbaumaßnahmen
realisieren lassen…
… In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln für den SPNV-Betrieb soll der
Betrieb auf der RB 28 Eifel-Bördebahn zwischen Euskirchen und Düren weiter verdichtet
werden und ggf. ein Betrieb montags – freitags eingerichtet werden.
Zielnetz 2025
Das mittelfristige Zielnetz erfordert zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen, die insbesondere
das S-Bahn-Netz betreffen…
… Die Linie RE 12 (Sprinter) soll nachfrageabhängig möglichst im 120-Minuten-Takt Köln
über Euskirchen und Gerolstein mit Trier verbinden. Hierzu sind weitere Abstimmungen mit
dem benachbarten Zweckverband SPNV-Nord zu führen.
… In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln wird angestrebt, den Verkehr
auf der Bördebahn zwischen Euskirchen über Zülpich nach Düren weiter zu verdichten.
Zielnetz 2030 (+)
Die über den Zielhorizont 2025 hinausgehenden Maßnahmen beschreiben ein langfristig
angestrebtes Zielnetz mit dem Umsetzungszeitraum bis 2030 bzw. darüber hinaus. Aufgrund
der starken Auslastung des Bestandsnetzes sind wesentliche Teile dieser Planungen nur
nach einem massiven Ausbau der Infrastruktur realisierbar. Dies betrifft im Besonderen die
Erweiterung des S-Bahn-Netzes, die Elektrifizierung von bisherigen Dieselstrecken
(Voreifelbahn, Eifelstrecke und Oberbergische Bahn) sowie den Bau separater S-Bahn-
49
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Gleise entlang der Kölner Westspange und in Richtung Südbrücke sowie einer weiteren
Rheinquerung im Bereich Niederkassel / Wesseling.
… Das S-Bahn-Zielkonzept sieht vor, dass die neue Linie S 15 die vorherigen Diesellinien
RB 24 und RB 25 ersetzt. Die Züge beider Strecken werden in Köln miteinander verknüpft
und stündlich durchgehende Fahrten von Kall bis Gummersbach angeboten. Das Konzept
sieht zwischen Euskirchen und Overath eine Verdichtung auf einen 20-Minuten-Takt vor.
Das Angebot wird zudem durch den stündlichen RE 22 von Trier bis Lüdenscheid überlagert.
Im Zuge der Umstellung auf S-Bahn-Verkehr sind die neuen Haltepunkte Köln Aachener
Straße (Übergang zu den Stadtbahnlinien 1 und 7), Köln Weißhausstraße, Köln-Klettenberg
(Übergang zur verlängerten Stadtbahnlinie 13) und Hürth-Fischenich (Übergang zur
Stadtbahnlinie 18) vorgesehen.
… Mit der Elektrifizierung der Strecke Bonn – Euskirchen kann die Linie S 23 auf
Elektrotriebwagen umgestellt und damit ein vollwertiger S-Bahn-Betrieb mit dichterer
Taktfolge und kürzerer Fahrzeit angeboten werden. Die S 23 soll über Bonn Hbf bis BonnMehlem verlängert werden.
Darüber hinaus finden zwischen Kall – Schleiden – Hellenthal (Oleftalbahn)
touristische Verkehre statt, saisonal begrenzt auf die Sonntage von Mai bis Oktober.
Durchführendes Eisenbahnverkehrsunternehmen ist die Rhein-Sieg Eisenbahn
GmbH, Trägerin ist die Bahn- und Businitiative Schleidener Tal e.V. Angeboten
werden 4 Zugpaare je Betriebstag. Hinzu kommen noch öffentliche Sonderfahrten zu
besonderen Anlässen.
In dem NVP des NVR (2016) wird zu der Strecke ausgeführt, dass eine
Reaktivierung untersucht wird. Ein Zeithorizont ist hierbei nicht angegeben. Die
Strecke ist nicht in den Zielnetzen des NVR als Maßnahme geführt.
6.2.
Straßengebundener ÖPNV
Die Bedienung der abseits des Schienenangebotes gelegenen Bereiche im Kreis
Euskirchen übernehmen im Fahrplanjahr 2016:
-
27 Buslinien (davon zwei Schnellbuslinien sowie eine Freizeitlinie)
33 Bus-/TaxiBusPlus-Linien (ganz oder teilweise TaxiBusPlus-Verkehr)
2 AnrufSammelTaxi-Linien (AST)
zehn Schülerverkehrslinien sowie die
Stadtverkehrslinien im Stadtgebiet Euskirchen. (Aufgabenträgerschaft Stadt
Euskirchen)
Details über Linienverläufe, Betriebszeiten sowie die weitere Ausgestaltung der
einzelnen Linien finden sich in den Liniensteckbriefen in Anlage 2.
Als Betreiber der Buslinien im Kreisgebiet fungieren folgende Unternehmen
(alphabetisch sortiert)
-
ASEAG Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Bank-Reisen (Gemeinschaftskonzessionär)
DB Rheinlandbus; Regionalverkehr Euregio Rhein-Maas GmbH (RVE)
Dürener Kreisbahn GmbH (DKB)
50
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
-
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
Schäfer Reisen, Mechernich
Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE)
Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen
Das Netz an Buslinien gewährleistet die Erschließung des Kreisgebietes außerhalb
der Schienenverkehrsstrecken und ergänzt das Schienenangebot.
51
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Hauptachsen des Busverkehrs sind die Korridore
-
Euskirchen-Zülpich-Düren (Linien SB 98, 298)
Euskirchen-Mechernich (Linie 808)
Euskirchen-Bad Münstereifel (Linie 801)
Euskirchen-Weilerswist-Brühl (Linie 985)
Kall-Schleiden-Hellenthal (Linie 829)
Freizeitverkehr Kall – Vogelsang (SB82)
Dies sind auch die nachfragestärksten Buslinien.
Die im Korridor Euskirchen-Zülpich-Düren verlaufende Schnellbuslinie SB98 hat im
Hinblick auf die Reaktivierung der Schienenstrecke Euskirchen-Zülpich-Düren eine
Vorläuferfunktion.
Im Kreis Euskirchen kommen folgende unterschiedliche Angebotsformen mit ihren
spezifischen Merkmalen zum Einsatz:
Tab. 13: Differenzierte Betrachtung der Bedienungsformen
Merkmale
Bahn
Schneller komfortabler Regionalverkehr im Takt
Schnellbus
Schneller, direkter Regionalverkehr im Takt als
Vorläufer-/Ergänzung zum Schienenangebot oder
als Erschließung im Freizeitverkehr
Regionalbus
Weitgehend vertakteter Regionalverkehr mit
Anschluss an den Bahnverkehr
StadtBus
Stadtverkehr in der Stadt Euskirchen
TaxiBusPlus
Bedarfslinienverkehr mit Kleinbussen oder Taxen
nach telefonischer Voranmeldung von Haltestelle
zur Haustür auf dem Linienweg;
überwiegend im Stundentakt gemäß
Mindeststandard
VRS-Tarif zzgl. TaxiBusPlus-Zuschlag
In Mechernich, Zülpich und Nettersheim findet
noch keine Haustürbedienung statt (Stand 2016).
AnrufSammeltaxi
(AST)
Flächenbezogener Bedarfsverkehr mit Taxen nach
telefonischer Voranmeldung;
innerhalb der Stadt-/Gemeindegrenzen von der
Haltestelle bis vor die Haustür;
AST-Tarif
Das AST soll mittelfristig nur noch in der Stadt
Euskirchen angeboten werden, im Kreisgebiet
Euskirchen wird das AST in den TaxiBusPlus
überführt / integriert.
52
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Erläuterungen zum TaxiBusPlus
Der TaxiBusPlus ist ein Bedarfsverkehr und ergänzt das Angebot von Bus und Bahn.
Er kommt dort zum Einsatz, wo eine geringe, aber ständige Nachfrage vorhanden ist,
ein reguläres Busangebot aber nicht wirtschaftlich wäre. Daher erschließt der
TaxiBusPlus überwiegend kleinere Ortschaften und knüpft diese an die
überregionalen Bus- und Bahnverkehr sowie die Grundzentren an.
Der TaxiBusPlus fährt überwiegend im Stundentakt, je nach Größe der
angebundenen Ortsteile wird er gemäß Mindeststandard im Zweistundentakt
betrieben.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 wurde ein Pilotprojekt zur Integration von
AST und TaxiBusPlus gestartet. Es wurde ein optimierter „neuer“ TaxiBusPlus
entwickelt, der eine Kombination des bisherigen TaxiBusPlus und des AST darstellt.
Das Pilotprojekt war erfolgreich und wurde in 2016 für zwei weitere Jahre bis
Dezember 2018 verlängert. In dieser Zeit soll die AST/TaxiBusPlus-Integration in den
übrigen kreisangehörigen Kommunen durchgeführt werden. Ziel ist, nach
erfolgreichem Abschluss der zweiten Testphase das AST im Kreis Euskirchen (außer
Stadt Euskirchen) dauerhaft durch den neuen TaxiBusPlus zu ersetzen. Somit
bestünden nur noch die Angebotsformen Bahn, Schnellbus, Regionalbus und
TaxiBusPlus. Diese Reduzierung der Angebotsformen soll der höheren Transparenz
des ÖPNV-Angebotes dienen.
Wesentliche Merkmale des neuen TaxiBusPlus:
Der TaxiBusPlus ist eine Kombination aus den ehemaligen Betriebsformen
TaxiBusPlus und AST. Die positiven Merkmale beider Systeme wurden zu einem
verbesserten System zusammengeführt:
-
-
-
Bedienung von Haltestelle bis vor die Haustür im Zielbereich
(bisher: TaxiBusPlus: von Haltestelle zu Haltestelle; AST: von Haltestelle zur
Haustür)
Zuschlag (Stand 2016) von 1,20 € für Erwachsene und 50 Cent für Kinder
(bisher: TaxiBusPlus: 1,00/0,50 €; AST: 3,80/2,80 €)
Telefonische Bestellung mindestens 30 Minuten vor der Abfahrtszeit
(bisher: TaxiBusPlus: 30 Minuten; AST: 60 Minuten)
Gestaltung des Fahrplans wie heutiger TaxiBusPlus-Fahrplan
(bisher: TaxiBusPlus: übersichtlicher Fahrplan; AST: komplizierter ASTFahrplan)
Fahrplan mit Linienweg und verlässlichen Abfahrtszeiten
(bisher: TaxiBusPlus: Fahrplan mit Linienweg; AST: Fahrplan mit Bereichen
und Abfahrtszeiten)
Schülerverkehr
Der Schülerverkehr im Kreis Euskirchen wurde bis 2011 überwiegend als Verkehr
nach §43.2 PBefG (Schülerverkehr als Sonderform des Linienverkehrs) durchgeführt.
Seit dem Schuljahreswechsel 2011/2012 werden diese Verkehre in den Verkehr
nach §42 PBefG (allgemeiner Linienverkehr) integriert und unter den Liniennummern
760-769 geführt.
53
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Zukünftig soll sukzessive das Angebot der Linien 760-769 aufgelöst und in die
bestehenden 800er Liniennummern übernommen werden.
Daneben bestehen im Kreis Euskirchen auch Verkehre nach Freistellungsverordnung
(Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften
des Personenbeförderungsgesetzes). Dies sind Verkehre zu den Grundschulen Bad
Münstereifel Mutscheid, Bad Münstereifel Arloff, Zülpich Wichterich und Schleiden
Dreiborn. Sie gelten nicht als ÖPNV und unterliegen beispielsweise nicht dem
PBefG.
54
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Abb. 3: Liniennetz Kreis Euskirchen (Stand Dezember 2016)
Richtung
Köln
RE
1
2
Richtung
Brühl
Bö
Weilerswist
2 08
n
ah
eb
rd
986
U den breth
801
830
Weyer
821 Dottel
88
820
6
Nettersheim
Wa ld Bf.
832
Vollmert
Ohle rath R upp erath
825
Li ndw eil er
Richtung
Wershofen
832
Lo mmersdo rf
Wa ldo rf
Dahlem
833
Ripsdorf
Dol len dorf
Uedelhoven
RB
24/
Ahrdo rf
RE
Kronenburg
Mahlberg
Buir
Blankenheim
Schmidtheim
834
Effel sberg
Schönau
Tondorf
4
82
Schn orren berg
Lo shei m
Boud erath
Zingsheim
Marmag en
Pau lush of
Be rk
Houve rath
Rodert
Bergrath
891
Urft
Mansch eid
838
828
4
82
820
Sistig
Krekel
8 37
Kamberg
821
819
Rahmscheid
Iversheim
Bad Münstereifel
822
Felser
839
Hol zhei m
Scheven
Kall
Richtung
Rheinbach
Arloff
887
8
Broich Sötenich
836
Hellenthal
802
Katzvey
91
9
87
Richtung
Monschau
Antweiler
89 7
80 5
Wintzen
8 79
815
RB 23
Satzvey
Mechernich
829
816
Richtung
Rheinbach
Euskirchen
80
9
Eicks
Glehn
885
Schön esei ffen
Wildgehege
O le ft
albah
n
Schleiden
831
80 8
Enzen
88
8
Berg
Gemünd Voißel
Herhahn
Richtung
Rheinbach/Bonn
S23
842
8 10
Kommern
23 1
Vogelsang Wolfgarten
SB 6
8 95
3
SB
82
D reib orn
8 06
Schwerfen
Richtung
Düren
Richtung
Aachen
811
233
Bürvenich
Richtung
Heimbach/ Rursee
Richtung
Heimerzheim
Lomme rsum
Burg
807
SB
98
Zülpich
869
Mülheim
9 85
811
29 8
nach
Emken
Metternich
8 23
218
Richtung
Nideggen
2
4/
RE
97
9
Richtung
Düren
RB
Richtung
Lechenich
Richtung
Düren
Richtung
Düren
22
/
Richtung
Hürth
22/
12
RE
Kehr
Richtung
Gerolstein/ Trier
Hinweis:
Nicht dargestellt sind die:
- Linien der SVE (Stadtverkehr Euskirchen): 860, 870 - 878
- Linien der Firma Schäfer: 867, 868, 893, 894, 896 - 899
- Schülerverkehrslinien: 760 -769
- AST-Verkehre
Legende:
ÖPNV
SPNV
touristische Verkehre
55
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
6.3.
Veränderungen im ÖPNV
Als wesentliche Veränderungen seit der Aufstellung des vorangegangenen NVP
können folgende Maßnahmen für den Zeitraum 2005 bis 2016 genannt werden:
-
-
-
Integration der AST-Verkehre in die kreisweite Dispositionszentrale für
TaxiBusPlus-Verkehre und damit einhergehend eine einheitliche Rufnummer
kreisweit (2006)
Einführung des Nationalpark-Shuttles nach Vogelsang und zur Erschließung
des Nationalparks Eifel (2006)
Verbessertes Angebot im TaxiBusPlus-Verkehr zwischen Blankenheim-Wald
und Blankenheim an Wochenenden (2007-2009)
Schulzeitstaffelung in Schleiden und Integration von FO-Verkehren (2008)
Ergänzung des Angebotes gemäß der Überprüfung des Mindeststandards
NVP (2009)
Kreisweite Einführung des VRS-SchülerTickets und der damit einhergehenden
Integration der Verkehre nach §43.2 PBefG in Verkehre nach §42 PBefG in
2011
Regelmäßige Neueinrichtung von Haltestellen zur besseren Erschließung
Anpassung der Schülerverkehre an die veränderten Schulstandorte und
Schulformen
Umsetzung des Pilotprojekts TaxiBusPlus-/AST-Integration in Hellenthal und
Schleiden (Dez. 2014)
Umsetzung von Teilbereichen der Teilraumprojekte Mechernich und
Nettersheim (Dez. 2014/2015)
Einrichtung der TaxiBusPlus-Verbindung Bad Münstereifel – Mechernich (Dez.
2015)
Diese Auflistung zeigt nur einen Teil der Maßnahmen, die in diesem Zeitraum
umgesetzt wurden. In der Abb. 4Abb. 4 sind weitere Maßnahmen enthalten. In
Anlage 3 ist eine umfassende Auflistung der Veränderungen zwischen 2005 und
2016 dargestellt.
Formatiert: Absatz-Standardschriftart
Formatiert: Absatz-Standardschriftart,
Rechtschreibung und Grammatik
prüfen, Nicht Großbuchstaben
56
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Abb. 4: Übersicht NVP-Bearbeitung und Maßnahmenumsetzung
Aufstellung Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
Maßnahmen
Anbindung Gewerbegebiete
Korridor 802/842
Optimierung Höhengebiet BAM
Verbindung Kommern-Mechernich
Standard Linien 826/827
Touristisches Mobilitätskonzept
Wanderbus
Korridorfahrpläne Nationalpark
Fahrradbus/-beförderung
Fahrradverleihsystem
Erarbeitung Halstellenkataster
Gutachten Schülerbeförderung PGV
TaxiBusPlus-Zuschlag Monatskarte
Einsatz Linienbusse Berufsverkehr
Linie 807
Neustrukturierung 821, 835
Vereinbarung Linie 869
Erarbeitung Verbindungen NET-Gastgeber
Anbindung Freizeiteinrichtungen
Gespräche Schülerverkehrsleitlinie
Bürgerbus - Bürgertaxi
Zubringerfahrten Frühzug Bad Münstereifel
Anbindung Frühzug Linie 829
Anbindung Frühzug Linie 985
Vereinheitlichung Spätverkehre
Linie 979 zum Bahnhof Erftstadt
Weilerswist Linien 805, 806, 986
Dialogmarketing
Anbindung Kommern-Süd/Katzvey
Anbindung Bad Münstereifel - Mechernich
Ringlinie Blankenheim
Anbindung Gewerbegebiet Blankenheim
grenzüberschreitende Linien
Konzept Verdichtung Linie 829
Verbindung Thürne - Rheinbach
Linie 820 als Teilprojekt Blank/Nett
kreisweite AST/TaxiBusPlus-Integration
Zülpich-Konzept
Neukonzept Bedienungsstandard
Konzept Blankenheim/Nettersheim
ÖPNV Nordeifelwerkstätten
HH-Befragung
2012
2013
2014
2015
2016
2017
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦ ♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
♦
2012
♦
2013
♦
♦
♦
2014
2015
2016
2017
♦ Umsetzung
Bearbeitung
6.4.
Verknüpfung der Verkehrsträger
Nachfolgend werden die für eine Verknüpfung zwischen den Verkehrsträgern Bus
und Schiene sowie zwischen Bus und Bus relevanten Punkte aufgeführt.
6.4.1.
Verknüpfung Bus / Schiene
Bahnhöfe und Haltepunkte sind potentielle Schnittstellen zwischen dem Busverkehr
und dem Schienenpersonennahverkehr im Kreis Euskirchen. Der Bahnhof
57
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Euskirchen hat hierbei als SPNV-Knoten eine besondere Bedeutung, da hier ein
Integraler Taktfahrplan zu den Knotenzeiten Minute 00 und Minute 30 besteht. Zu
diesen Zeiten bietet der Bahnhof Euskirchen optimale Verknüpfungen zwischen den
Schienenstrecken Bad Münstereifel – Euskirchen – Bonn sowie Trier – Euskirchen –
Köln in alle Richtungen.
Verknüpfungspunkte Bus / Schiene sind:
-
Bad Münstereifel Bf.
Blankenheim Wald Bf.
Dahlem Bf.
Euskirchen Bf.
Kall Bf.
Mechernich Bf.
Satzvey Bf.
Nettersheim Bf.
Weilerswist Bf.
Die übrigen im Kreisgebiet liegenden Bahnhaltepunkte Scheven, Urft, Derkum,
Kuchenheim, Großbüllesheim, Zuckerfabrik, Stotzheim und Kreuzweingarten
verfügen über keine Verknüpfung zu Buslinien, da diese vorwiegend der
Erschließung des direkt anliegenden Ortes dienen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Bahnhöfe und Haltepunkte mit Verknüpfungen
Schiene / Bus sowie die verknüpften Buslinien dargestellt. Eine systematische
Verknüpfung besteht prinzipiell, wenn ein regelmäßiger Übergang zwischen den
Verkehrssystemen innerhalb eines Zeitraumes von 15 Minuten möglich ist.
58
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 14: Verknüpfungen Bus / Schiene mit regelmäßigen Umsteigezeiten unter
15 Minuten
Bahnhöfe
Verknüpfte Linie
von / nach
Bad Münstereifel Bf.
819
Rupperath
821
Nettersheim
822
Ohlerath
824
Blankenheim
828
Effelsberg
887
Mechernich
Blankenheim Wald Bf.
832
Ahrdorf
Dahlem Bf.
834
Berk
Euskirchen Bf.
801
BAM-Kirspenich
807
Erftstadt
808
Mechernich-Firmenich
810
Zülpich-Schwerfen
SB98
Zülpich
298
Zülpich
821
Schleiden Broich (eingeschränkt) und
Nettersheim-Zingsheim
829
Hellenthal
835
Nettersheim-Marmagen
835
Hellenthal-Manscheid
808
Euskirchen
809
Antweiler
811
nur in Richtung Gehn/Zülpich
826
Lorbach/Kall
830
Nettersheim-Zingsheim
887
Bad Münstereifel
888
Floisdorf/Kommern
820
Bouderath
820
Marmagen
821
Bad Münstereifel
Satzvey
809
Mechernich - Antweiler
Weilerswist Bf.
823
Lommersum
985
Groß Vernich/Euskirchen
986
Metternich
Kall Bf.
Mechernich Bf.
Nettersheim Bf.
59
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Anmerkungen:
Die Verknüpfungen sind aufgrund der Lastrichtung und der stärkeren Nachfrage in
Richtung Euskirchen bzw. auf den Köln / Bonner Raum ausgerichtet.
Die Verknüpfungen in Richtung Süden (z.B. aus Kall in Richtung Trier) sind aus o.g.
Gründen mit längeren Umsteigezeiten verbunden.
6.4.2.
Verknüpfung Bus / Bus
Eine systematische Verknüpfung zwischen zwei Buslinien besteht prinzipiell, wenn
ein regelmäßiger Übergang zwischen den Buslinien innerhalb eines Zeitraumes von
10 Minuten möglich ist. In Einzelfällen bestehen längere Wartezeiten, wenn dies
betrieblich erforderlich ist. Anschlussverbindungen der Buslinien untereinander
bestehen an folgenden Haltestellen:
Tab. 15: Verknüpfungen im Busverkehr
Richtung
Verknüpfte
Umsteigepunkt
aus / nach
nach / aus
Linien
Blankenh.,
Busbahnhof
Ripsdorf
Blankenheim
Wald
832, 833
Bad Münstereifel
Blankenheim
Ortsteile
824, 832, 833
Gemünd, Mitte
Dreiborn
Kall
829, 831
Hellenthal,
Hecken
Kall
829, 837
Busbahnhof
Schnorrenberg
Kall
829, 838
Udenbreth
Kall
829, 839
Wollenberg
Kall
829, 879
Hohenbergring
Kall
829, 879
Kerperscheid/
Broich
Kall
829, 816 (15 Min.)
Ettelscheid
Kall
829, 831 (tlw. über
10‘)
Schöneseiffen
Kall
829, 836
Wolfgarten,
Salzberg
Kall
829, 895
Tondorf, Rohrer
Straße
Blankenheim
Rohr
824, 825
Weilerswist,
Bahnhof
Lommersum
Brühl
823, 985
Zülpich,
Frankengraben
Euskirchen
Mülheim
SB98, 811 (nur diese
Richtung)
Schleiden,
Busbahnhof
60
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
6.4.3.
P+R und B+R
Folgende P+R- und B+R-Anlagen werden vorgehalten:
Tab. 16: P+R und B+R-Anlagen im Kreis Euskirchen (Stand April 2016; Stadt
Euskirchen: Stand Januar 2017))
Standort
P+R
B+R
Bad Münstereifel Bf
144 PKW-Stellplätze
30 Fahrradabstellplätze
8 K+R (Kiss + Ride)
zzgl. 8 Fahrradboxen
3 Taxistellplätze
(geplant für den 2.
Bauabschnitt)
4 Behindertenstellplätze
Planungen
5 Motorrad-Plätze
2 Busplätze
Blankenheim Wald Bf
100,
inkl. 3
Behindertenparkplätze
23 überdachte
Abstellmöglichkeiten
Schmidtheim Bf
17
--
Dahlem Bf
7
--
Euskirchen Bf
800 PKW-Stellplätze
200 davon befestigt
600 unbefestigt
190 (überdacht),
30 (nicht überdacht)
zzgl. 43 Fahrradboxen
als Ersatz für
Bestand: Parkhaus
City Süd, insg. 950
P+R;
zusätzlich 80 B+R (10
davon Fahrradboxen)
Zeitpunkt nicht
bekannt
Großbüllesheim Bf
5 PKW-Stellplätze
20 Fahrradabstellplätze
keine
Kuchenheim Bf
50 PKW-Stellplätze
20 Fahrradabstellplätze
100 P+R;
32 B+R (8 davon
Fahrradboxen)
Zeitpunkt nicht
bekannt
Stotzheim Bf
--
--
keine
Hellenthal Busbf
65 PKW-Stellplätze
30 Fahrradabstellplätze
keine
Kall Bf
355 PKW-Stellplätze
32 Fahrradabstellplätze
Mechernich Bf
488 PKW-Stellplätze
78 Fahrradabstellplätze
Satzvey Bf
20 PKW-Stellplätze
0
Nettersheim Bf
72 PKW-Stellplätze
16 Fahrradabstellplätze
5 Motorradplätze
zzgl. 1 Fahrradbox für 3
Fahrräder
208 PKW-Stellplätze
--
Weilerswist Bf
61
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
In Schleiden und Zülpich gibt es keine entsprechenden Anlagen.
6.4.4.
Tarifstruktur
Der Kreis Euskirchen ist Mitglied im Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg
(VRS). Für alle ÖPNV-Angebote im Kreisgebiet gilt der VRS-Tarif. Grundsätzlich
kommt im VRS das Tarifmodell „Eine Stadt – ein Preis“ zur Anwendung. Für Fahrten
innerhalb einer Kommune gilt die Preisstufe 1a (in Köln und Bonn 1b), für Fahrten
zwischen zwei benachbarten Kommunen die Preisstufe 2a (von/nach Köln oder Bonn
2b) und für weiter entfernte Ziele die Preisstufen drei bis sieben. Zusätzlich gibt es
den Kurzstreckentarif, der auch über die Kommunengrenzen hinweg für Fahrten bis
zur vierten Haltestelle nach Einstieg benutzt werden kann, jedoch nicht im SPNV.
Für das TaxiBusPlus-Angebot im Kreis Euskirchen wird zusätzlich zum Fahrpreis ein
Zuschlag erhoben. Dieser beträgt derzeit 1 € (Erwachsene) bzw. 0,50 € (Kind 6- 14
Jahre).
Im Rahmen eines Pilotprojektes (Beginn 12/2014) wurde in den Kommunen
Schleiden und Hellenthal die Einführung eines „neuen“ TaxiBusPlus-Angebotes
getestet (vgl. Kap. 6.2). Der Zuschlag für das neue System liegt während des
Pilotprojektes mit 1,20 € (Erwachsener) bzw. 0,50 € (Kind 6-14 Jahre) deutlich unter
dem AST-Tarif und leicht über dem Zuschlag für den bisherigen TaxiBusPlus. Dieser
Zuschlag wird auch in den Kommunen angewandt, auf die das Pilotprojekt
ausgedehnt wurde. Zum 01.01.2017 wurde darüber hinaus auf Anregung des
Kreises Euskirchen ein MonatsTicket für den TaxiBusPlus-Zuschlag in den VRS-Tarif
aufgenommen.
Bei den AST-Verkehren kommt der AST-Tarif des VRS zur Anwendung. Dieser
„Komfortzuschlag“ erklärt sich durch die Beförderung bis zur gewünschten Adresse.
VRS-Zeitfahrausweise berechtigen zur Lösung einer ermäßigten AST-Fahrkarte.
Zu dem an den Kreis Euskirchen angrenzenden Verkehrsverbund AVV gelten die
zwischen dem VRS und AVV vereinbarten Tarifbestimmungen:
Im Hinblick auf die Beseitigung von Tarifbarrieren zwischen VRS und AVV haben
sich die beiden Verkehrsverbünde (AVV und VRS) darauf verständigt, den Übergang
zwischen beiden tariflich zu vereinfachen. Statt NRW-, DB-, AVV- und VRS-Tarif
sowie einzelnen Sonderregelungen gilt für grenzüberschreitende Fahrten seit Januar
2015 ausschließlich der VRS-Tarif. Dieser wurde dazu um die Preisstufen 6 und 7
ergänzt.
Seit dem 01.01.2014 erhalten Gäste teilnehmender Übernachtungsbetriebe in den
Kreisen Euskirchen und Düren sowie in der Städteregion Aachen für die Dauer ihres
Aufenthalts das kostenfreie GästeTicket ausgehändigt. Dieses ermöglicht ihnen die
kostenlose Nutzung von Bus und Bahn im Bedienungsgebiet der Verkehrsverbünde
AVV und VRS. Zum 01.01.2016 wurde das GästeTicket zur GästeCard
62
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
weiterentwickelt. Neu ist, dass Gäste neben dem ÖPNV-Ticket nun auch einen
Anspruch auf ermäßigte Eintrittspreise in teilnehmende Ausflugsziele erhalten. Eine
zweite Neuerung ist, dass der TaxiBusPlus-Zuschlag nicht mehr zusätzlich zu
entrichten ist; der AST-Tarif ist jedoch nicht enthalten.
6.4.5.
VRS-Verkaufsstellen / Servicestationen / Kundencenter
Die VRS-Fahrausweise können im gesamten VRS-Gebiet in den Fahrzeugen des
Linienbus- und TaxiBusPlus-Verkehrs (im TaxiBusPlus eingeschränktes
Ticketangebot), an Fahrkartenautomaten, in den Verkaufsstellen oder per Internet
erworben werden. In den Fahrzeugen des AST werden lediglich AST-Tickets
angeboten.
Im Kreis Euskirchen sind mehrere personalbediente Verkaufsstellen der
Verkehrsunternehmen sowie sonstige private Verkaufsstellen vorhanden. Diese
befinden sich in:
-
Bad Münstereifel
Blankenheim
Euskirchen (Kundencenter)
Hellenthal
Kall (Kundencenter)
Mechernich
Schleiden und Schleiden-Gemünd
Weilerswist (Servicestation)
Zülpich
Verkaufsstellen mit Selbstbedienung (Automaten) befinden sich an allen Bahnhöfen
und Haltepunkten des SPNV.
63
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
7.
Zustandsbewertung ÖPNV-Angebot
Für die Städte, Gemeinden und Ortsteile des Kreises Euskirchen wurde bereits im
NVP 2005 eine umfassende Bewertung der Angebotsqualität nach folgenden
Kriterien durchgeführt:
-
Erschließungsqualität
Bedienungsqualität
Verbindungsqualität
Grundlage für die Bewertung der Bedienungs- und Verbindungsqualität war das
ÖPNV-Angebot zum Fahrplanstand 2003. Aufgrund der Tatsache, dass sich seit dem
Fahrplanstand 2003 keine Verschlechterungen, sondern deutliche Verbesserungen
im ÖPNV-Angebot ergeben haben, wird keine erneute umfassende Bewertung
durchgeführt. Stattdessen wird nachfolgend in einer Zusammenfassung auf die
Ergebnisse von 2003 verwiesen. Außerdem werden die wesentlichen
Veränderungen seit 2005 dargestellt.
7.1.
Erschließungsqualität
Die Bewertung der Erschließungsqualität richtet sich nach der räumlichen
Erschließungswirkung der ÖPNV-Haltestellen in den Ortsteilen (wie viele Einwohner
können durch Haltestellen erreicht werden). Dabei werden die in der nachfolgenden
Tabelle dargestellten Richtwerte für Haltestellen-Einzugsbereiche (Luftlinie)
herangezogen.
-
300 Meter bei Regionalbus- und TaxiBusPlushaltestellen,
500 Meter bei SchnellBus-Haltestellen,
1.000 Meter bei SPNV – Haltepunkten (Bahnhöfe).
Ergebnisse NVP 2005
Der Kreis Euskirchen wird durch das vorhandene Busliniennetz mit den ausgewiesenen Haltestellen sowie den Bahnhöfen und Stationen im Schienenverkehr
gut bis sehr gut erschlossen. Fast die Hälfte der Bevölkerung in Ortsteilen mit mehr
als 200 Einwohnern lebt in durch den ÖPNV sehr gut erschlossenen
Siedlungsbereichen. Hierbei sind vor allem die Städte Euskirchen und Zülpich
hervorzuheben.
Nur der Ortsteil Kirspenich (Bad Münstereifel) war als mangelhaft erschlossen zu
beurteilen. In diesem Ortsteil leben unter 1% der Einwohner des Kreises Euskirchen.
Für die Stadt Mechernich wurde festgestellt, dass der südwestliche Teil des
Stadtgebietes überwiegend nur durch AST erschlossen ist.
64
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Die Erschließungsqualität des Kernortes Weilerswist war zwar insgesamt noch dem
Richtwert entsprechend, die innere Erschließung wurde jedoch als unzureichend
bewertet.
Veränderungen seit 2005:
Der Ortsteil Kirspenich ist weiterhin nicht gut erschlossen. Dies liegt darin begründet,
dass ein Durchfahren des Ortes mit Linienbussen nur schwierig zu ermöglichen ist
(Querschnitt der Straßen). Die Anbindung an die Linie 801 (Euskirchen – Bad
Münstereifel) erfolgt über die Haltestelle Kirspenich-Fabrikstraße, die nur ca. 30% der
Einwohner im 300m Radius erreicht. Ca. 80% der Einwohner sind über den
Bahnanschluss Arloff im 1.000m Radius erschlossen. Aus der Bevölkerung und
seitens der Stadt Bad Münstereifel wurde bisher kein Handlungsbedarf angezeigt.
Im Bereich Mechernich wurde 2006 durch die Firma Schäfer-Reisen im
südwestlichen Stadtgebiet die TaxiBusPlus-Linie 897 eingeführt. Seither besteht dort
eine TaxiBusPlus-Anbindung im annähernden Zweistundentakt. Ergänzt wird dieses
Angebot weiterhin durch AST-Verkehre. Im Zuge der AST-/TaxiBusPlus-Integration
wird es in diesem Bereich ebenfalls zu Verbesserungen kommen.
In Weilerswist wurde durch den Bahnhofsumbau und die damit einhergehende
veränderte Linienführung eine bessere Erschließung realisiert.
Insgesamt ist somit festzustellen, dass der Kreis Euskirchen über eine gute bis sehr
gute Erschließungsqualität verfügt. Dies gilt für alle Ortsteile ab 50 Einwohnern.
Insbesondere durch die Integration der AST-Verkehre in den TaxiBusPlus konnten
weitere Haltestellen in die TaxiBusPlus-Linien integriert werden, so dass die
Erschließungswirkung erhöht wurde.
7.2.
Bedienungsqualität
Der Bedienungsstandard legt die Anzahl der Fahrten je Ortsteilkategorie dar. Die
Bedienungsqualität zeigt dabei den Erfüllungsgrad des Bedienungsstandards. Die
Bedienungsqualität wurde im NVP 2005 durch einen sehr differenzierten
Bedienungsstandard nach Ortsgrößen, an Hand der Anzahl der Fahrtenpaare pro
Zeitfenster und der Taktfolge von Fahrtenpaaren innerhalb einer Rahmenbetriebszeit
von 6:00 - 19:00 Uhr bewertet. Hierbei wurden die Verbindungen zum Grundzentrum,
zum Mittelzentrum und zum Oberzentrum je Ortsteil untersucht.
Im Jahr 2008 wurde zum einen die Bedienungsqualität erneut untersucht, zum
anderen wurde der Bedienungsstandard geringfügig angepasst. Die im Rahmen der
Untersuchung in 2008 dargestellten Angebotsdefizite wurden überwiegend zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2008 behoben, sowie die Anpassung an den
modifizierten Standard umgesetzt. Die in 2008 als notwendig erachtete Verbindung
Bad Münstereifel – Mechernich wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015
umgesetzt.
65
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Insgesamt lässt sich feststellen, dass für die Bevölkerung durch die vertakteten
Regionalbus- und TaxiBusPlus-Linien eine gute Bedienungsqualität besteht.
Um die Überprüfung der Bedienungsqualität weiter zu vereinfachen, wurde im
Rahmen der jetzigen Fortschreibung des NVP folgender Mindeststandard konzipiert:
Tab. 17: Mindestbedienungsstandard
Mo – Fr
Einwohner
Ausrichtung
<50 EW
Kein ÖPNV-Angebot
50- 500 Ew
Hin
ab 500 Ew
Takt
Samstag
Takt
Sonn-,
Feiertag
6 – 19
Uhr
120
Min
6 – 14
Uhr
120
Min
kein Angebot
Rück
6 – 19
Uhr
120
Min
7 – 14
Uhr
120
Min
kein Angebot
Hin
6 – 19
Uhr
60
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
kein Angebot
Rück
6 – 19
Uhr
60
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
kein Angebot
Im Jahr 2014 wurde dieser Mindeststandard auf Basis der Ortsteilgrößen untersucht.
Hierbei wurden 282 Ortsteile (außer Stadt Euskirchen) berücksichtigt. Das Ergebnis
stellt sich wie folgt dar:
Tab. 18: Prüfergebnis Mindeststandard
Ortsteilkategorie
< 50 EW
Anzahl
Ortsteile
49
Prüfung
Standard erfüllt
Standard nicht erfüllt
Nein, da hierfür keine Vorgaben bestehen.
50-500 EW
156
Ja
151
5
> 500 EW
77
Ja
68
9
219
14
Summe
282
Rund 94% der Ortsteile erreichen den vereinfachten ÖPNV- Mindeststandard .
Folgende Ortsteile erreichen den Standard im Jahr 2014 nicht:
66
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 19: Orte, die den Mindeststandard nicht erreichen
Hauptort
Ortsteil
Standardvorgabe
Bad Münstereifel
BM-Eschweiler
Hellenthal
HE-Dickerscheid
120-Minuten-Takt
Hellenthal
HE-Hescheld
120-Minuten-Takt
Hellenthal
HE-Oberreifferscheid
120-Minuten-Takt
Hellenthal
HE-Wollenberg
120-Minuten-Takt
Mechernich
ME-Kommern-Süd
60-Minuten-Takt
Mechernich
ME-Strempt
60-Minuten-Takt
Schleiden
SL-Salzberg
60-Minuten-Takt
Schleiden
SL-Malsbenden
(Gemünd)
60-Minuten-Takt
Zülpich
ZU-Niederelvenich
60-Minuten-Takt
Zülpich
ZU-Wichterich
60-Minuten-Takt
Zülpich
ZU-Buervenich
60-Minuten-Takt
Zülpich
ZU-Hoven
60-Minuten-Takt
60-Minuten-Takt
Im Rahmen der Anpassungen des ÖPNV-Angebotes konnte für folgende Ortsteile
der Standard erreicht werden:
Tab. 20: Veränderungen 2014/2015 zur Standarderfüllung
Hauptort
Ortsteil
Standard erfüllt seit
Bad Münstereifel
BM-Eschweiler
Dez. 2015 Linie 887
Hellenthal
HE-Dickerscheid
Dez. 2014 Linie 838
Hellenthal
HE-Hescheld
Dez. 2014 Linie 838
Hellenthal
HE-Oberreifferscheid
Dez. 2014 Linie 838
Hellenthal
HE-Wollenberg
Dez. 2014 Linie 879
Mechernich
ME-Kommern-Süd
Dez. 2015 Linie 809
Zülpich
ZU-Niederelvenich
Dez. 2015 Linie 811
Zülpich
ZU-Wichterich
Dez. 2015 Linie 811
Zülpich
ZU-Hoven
Dez. 2015 Linie 811
Somit verbleiben lediglich Zülpich-Bürvenich, Mechernich-Strempt, Schleiden
Salzberg und Schleiden-Malsbenden als Ortsteile, die nicht den vereinfachten
Standard erfüllen. Für Zülpich-Bürvenich ist im Rahmen des Zülpich-Konzeptes eine
Verbesserung geplant (vgl. Kap. 11.2.3). Ebenso bestehen für Mechernich-Strempt
Planungen im Rahmen des Teilraumkonzeptes Mechernich (vgl. Kap. 11.3.1).
67
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Für Schleiden-Malsbenden und Salzberg wurden im Rahmen der AST-Integration in
Abstimmung mit der Stadt Schleiden keine Verbesserungen umgesetzt. Dies liegt vor
allem darin begründet, dass beide Ortsteile sehr nah an Gemünd mit einem guten
ÖPNV-Angebot liegen. Beide Ortsteile verfügen über einen Zweistundentakt.
98% der Ortsteile erfüllen den ÖPNV-Bedienungsstandard (Stand 2016).
Der Bedienungsstandard stellt dabei einen Mindeststandard dar. Viele Ortsteile
übererfüllen diesen sogar, wenn Orte kleinerer Ortsteilgröße am Linienweg von
Ortsteilen einer höheren Ortsteilgröße liegen.
Weiterhin gilt dieser Bedienungsstandard nicht für die vorwiegend auf den
Schülerverkehr abgestimmten Linien 760 – 769, 802, 806, 827, 835, 842, 867, 868,
893, 896, 898, 899, 984 oder touristische Verkehre wie die Linien 815 und 894.
Als Bedienungsstandard wird der Fahrplanstand Dezember 2016 zzgl. der in
Kapitel 11 noch zu berücksichtigen Planungen festgelegt. Hierzu gehören auch
die Verkehre, die abends und am Wochenende (vgl. Kap. 9.5) stattfinden und in
dem o.g. Mindeststandard nicht berücksichtigt sind.
7.3.
Verbindungsqualität
Die Verbindungsqualität zeigt an, wie attraktiv der ÖPNV im Vergleich zum MIV ist.
Im NVP 2005 wurde die Verbindungsqualität in Richtung des zugeordneten Mittelund Oberzentrums1 sowie zur Kreisstadt Euskirchen nach den Kriterien Reisezeit
und Umsteigehäufigkeit und im Vergleich zum MIV vorgenommen. Eine Bewertung
der Verbindungsqualität in die Grundzentren erfolgte nicht.
An der Verbindungsqualität konnten seit der Prüfung keine wesentlichen
Verbesserungen, die eine Reisezeitbeschleunigung bedeutet hätten, umgesetzt
werden. Daher wird diese Prüfung nicht erneut durchgeführt. Die Ergebnisse des
NVP 2005 werden nachfolgend aufgeführt.
NVP 2005: Bei der Bewertung der Verbindungsqualität sind insgesamt überwiegend
Mängel festzustellen. Vor allem bei den Verbindungen in die jeweiligen Mittelzentren
fallen starke Defizite auf. 72% der Bevölkerung lebt in Gemeinden, deren
Verbindungsqualität unterhalb des definierten Richtwertes liegt.
1
Neben Köln als Oberzentrum werden auch die Verkehrsbeziehungen nach Bonn sowie die Verbindungen von Zülpich und
Euskirchen nach Aachen untersucht
68
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Defizite in der Verbindung zum Mittelzentrum Schleiden gibt es aus den Gemeinden
Kall, Nettersheim, Blankenheim und Dahlem.
Kommunen mit insgesamt schlechter Verbindungsqualität sind Zülpich, Nettersheim
und Blankenheim. Für die Stadt Zülpich tragen hierzu u.a. die fehlenden
Verknüpfungen der Linien im Gemeindegebiet bei.
Deutlich über dem definierten Richtwert für die Verbindungsqualität liegt nur der
Kernort Weilerswist.
15% der Einwohner des Kreises Euskirchen können mit weitgehend attraktiven
Reisezeiten in das für sie relevante Mittelzentrum gelangen. Hierbei handelt es sich
zu einem großen Teil um Einwohner von Ortsteilen der Gemeinden Weilerswist und
Bad Münstereifel.
Für zwei Drittel der Bevölkerung wurden Defizite in der Verbindungsqualität
festgestellt.
Gut 39% der Einwohner des Kreises Euskirchen können mit guten Verbindungen in
die Kreisstadt gelangen. Aus dem südlichen Kreisgebiet ergeben sich im Vergleich
zum MIV fast ausschließlich unattraktive Reisezeiten in die Kreisstadt Euskirchen
und darüber hinaus. Lange Fahrtzeiten im Vergleich zum MIV ergeben sich z.T. auch
auf den Schienenstrecken durch günstige MIV-Verbindungen über die Autobahn A1.
Nur wenige Ortsteile haben sehr gute ÖPNV-Verbindungen nach Köln (18%).
Weitere 21% der Bevölkerung können mit attraktiven Reisezeiten in das
Oberzentrum Köln gelangen. Für etwa ein Drittel aller Einwohner wurden z.T. starke
Defizite in der Verbindungsqualität festgestellt. Die Mängel in der
Verbindungsqualität lassen sich nur schwierig lösen, da hier die Konkurrenz zur
Autobahn besteht.
Eine sehr gute Verbindung nach Bonn hat nur die Stadt Euskirchen, sie stellt 16%
der Gesamtbevölkerung des Kreises.
Insgesamt lässt sich sagen, dass für 115 Ortsteile, in denen knapp 59% der
Kreisbevölkerung leben, Defizite in der Verbindungsqualität festgestellt wurden.
7.4.
Zusammenfassung der Angebotsqualität
Insgesamt ist die Angebotsqualität wie folgt zu bewerten:
69
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 21: Zusammenfassung Angebostqualität
Stärken des ÖPNV
-
Schwächen des ÖPNV
gute bis sehr gute
Erschließungsqualität
hohes Bedienungsniveau
im Korridor der vertakteten
Regionalbus- und
TaxiBusPlus-Linien
sehr gutes
Bedienungsangebot in der
Fläche durch TaxiBusPlusVerkehre und ergänzende
AST-Verkehre
überwiegend gute
Anbindung der Ortsteile an
den Hauptort
-
unübersichtliche Linie 835
-
überwiegend Mängel in
der Verbindungsqualität
-
lange Fahrtzeiten z.T.
auch auf Schienenstrecken (Konkurrenz
Autobahn)
-
Defizite in der Verbindung
zum Mittelzentrum
Schleiden
-
gute Anschlussqualität
Bus/Bahn und Bus/Bus
-
unattraktive Reisezeiten
nach Euskirchen aus dem
südlichen Kreisgebiet
-
Gemeinschaftstarif
Bus/Bahn
-
z.T. unattraktive
Übergänge am Bahnhof
Kall
-
-
-
7.5.
Bewertung der Haushaltsbefragung 2012
Auf Grundlage der im Jahr 2012 durchgeführten Haushaltsbefragung für den Kreis
Euskirchen wurden werktägliche Quelle-Ziel-Verflechtungen (Wegeaufkommen) im
Gesamtverkehr und für die einzelnen Verkehrssysteme MIV, ÖPNV, Fahrrad- und
Fußverkehr ermittelt. Das Verkehrsaufkommen wurde auf Verflechtungsachsen
umgelegt, die sich an den vorhandenen ÖPNV-Linien orientieren. Ebenso wurden
Achsen ohne ÖPNV-Angebot betrachtet, um im ÖPNV ungenutzte bedeutende
Verkehrspotenziale zu identifizieren.
In einem nächsten Schritt wurde geprüft, ob die ermittelten Nachfragepotenziale auf
den Verflechtungsachsen mit dem bestehenden ÖPNV- und SPNV-Angebot im
Einklang stehen.
Die gutachterliche Bewertung zeigt, auf welchen Relationen das Angebot nicht mehr
den Bedarf der Bürger trifft und wo die Linienstruktur verändert werden könnte.
Danach deckt die vorhandene Linienstruktur grundsätzlich den Bedarf der
Bevölkerung ab; in Einzelbereichen wurde Verbesserungspotenzial erkannt.
Nachfolgend sind entsprechend Prüfaufträge formuliert und es ist dargestellt, ob
bereits Veränderungen umgesetzt wurden.
70
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 22: Übersicht der Handlungsbedarfe aus der Haushaltsbefragung
Kommune
Linie
Handlungsbedarf
Umsetzung /
Kapitel
Bad
Münstereifel
819, 821, 822,
824
Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur
Berufsverkehrszeit
Anlage 4
819, 822
Beschleunigung der Linien durch
Einführung einer dritten Linie
Anlage 4
AST 891
Verbesserte Anbindung BAM-Eschweiler
Dez. 2015
Verbindung Bad Münstereifel –
Mechernich schaffen
Dez. 2015
824
Verbesserung der Anbindung
Gewerbegebiet „Am Mürel“
Anlage 4
825
Verbesserung der Anbindung Rohr und
Lindweiler in Richtung Hauptort
Blankenheim
Anlage 4
RE22/RB24
Prüfung verbesserte Erreichbarkeit des
MZ Schleiden
Kap. 11.2.2
832
Prüfung Anbindung Gewerbegebiet „Am
Mürel“
Anlage 4
835
Restrukturierung des Angebotes
Dez. 2016
Blankenheim
829
Kap. 11.2.4
Kap. 11.2.4
Dahlem
RE22/RB24
829
Prüfung verbesserte Erreichbarkeit des
MZ Schleiden
Kap. 11.2.4
Euskirchen
869
Prüfung verbesserte Anbindung
Lommersum - Euskirchen
Kap. 11.3.2
Hellenthal
829
Prüfung Verdichtung auf 30-MinutenTakt
Kap. 11.2.2
837, 838, 839
Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur
Berufsverkehrszeit
Anlage 4
821
Teilung der Linie zur besseren
Übersichtlichkeit
Dez. 2016
821
Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur
Berufsverkehrszeit
Anlage 4
826
Verbesserte Anbindung an
Gewerbegebiet Kall (Teilraumkonzept
Mechernich)
Kap. 11.3.1
829
Prüfung Verdichtung auf 30-MinutenTakt
Kap. 11.2.2
835
Restrukturierung des Angebotes
Dez. 2016
Kall
Kap. 11.2.4
71
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Kommune
Linie
Handlungsbedarf
Umsetzung /
Kapitel
Mechernich
808, 809, 811,
888
Prüfung bessere Anbindung Kommern –
Mechernich (TaxibusPlus- oder
Stadtverkehrslösung)
Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur
Berufsverkehrszeit
Anpassung des Angebotes an
Bedienungsstandard (Teilraumkonzept
Mechernich)
Anpassung des Angebotes an
Bedienungsstandard (Teilraumkonzept
Mechernich)
Verbindung Bad Münstereifel –
Mechernich schaffen
Kap. 11.3.1
Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur
Berufsverkehrszeit
Teilung der Linie zur besseren
Übersichtlichkeit
Verbesserung der Anbindung
Gewerbegebiet „Am Mürel“
Prüfung verbesserte Erreichbarkeit des
MZ Schleiden
Restrukturierung des Angebotes
Anlage 4
811
826
897
Nettersheim
820, 821
821
824
RE22/RB24
829
835
Anlage 4
Kap. 11.3.1
Kap. 11.3.1
Dez. 2015
Dez. 2016
Anlage 4
Kap. 11.2.2
Kap. 11.2.4
Dez. 2016
Kap. 11.2.4
Schleiden
SB63, 231
Systematisierung des Fahrplans
Kap. 11.4.3
(NVP AVV und Kreis Düren)
Kap. 11.4.4
821
Anbindung Broich – Kernort Schleiden
Dez. 2015
829
Prüfung Verdichtung auf 30-MinutenTakt
Kap. 11.2.2
835
Restrukturierung des Angebotes
Dez. 2016
Kap. 11.2.4
Weilerswist
869
Prüfung verbesserte Anbindung
Lommersum - Euskirchen
Kap. 11.3.2
Zülpich
218
Verbesserung Anbindung Juntersdorf –
Zülpich (Zülpich-Konzept)
Kap. 11.2.3
298, SB98
Veränderung der Fahrlage zum 30Minuten-Takt (Zülpich-Konzept)
Kap. 11.2.3
811
Verstärkter Einsatz von Linienbussen zur
Berufsverkehrszeit
Kap. 11.2.3
979
Schließen von Taktlücken; zunächst
Prüfung der Nachfrage
Kap. 11.2.3
(NVP Rhein-Erft-Kreis)
72
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
8.
Prognose der Raumstruktur und
Verkehrsentwicklung
8.1.
Raum- und Siedlungsstruktur
Die bestehenden Siedlungsachsen werden auch weiterhin die Schwerpunkte der
Bevölkerungsansiedlung darstellen. Einige Kommunen, insbesondere entlang der
Schienenwege und in Autobahnnähe weisen zwar noch Siedlungsflächen neu aus.
Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass sich die Raum- und
Siedlungsstruktur in den nächsten Jahren nicht maßgeblich verändern wird.
Bei den Gewerbeflächen stehen noch einige Reserven zur Verfügung.
Im Regionalen Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen, Fortschreibung 2016
(Beschlussvorlage) werden folgende zu entwickelnde regional und überörtlich
bedeutsame Gewerbeflächen benannt:
Interkommunales Gewerbegebiet Blankenheim / Nettersheim / Dahlem: 42 ha
Euskirchen / Weilerswist (PrimeSite Rhine Region): 220 ha (nur für
flächenintensive, industriell geprägte Großvorhaben ab 80 ha)
Kall / Schleiden: 45 ha
Darüber hinaus bestehen in einzelnen anderen Kommunen kleinere Potenzialflächen
bzw. Planungsabsichten für Gewerbegebiete. Zudem verfügen einzelne bestehende
Gewerbegebiete über ein gewisses Potenzial für Erweiterungen. Die tatsächliche
künftige Aufsiedlung und Nutzung der Gewerbegebiete ist allerdings kaum zu
prognostizieren.
8.2.
Bevölkerung
Die Bevölkerungsentwicklung im Kreis Euskirchen stagniert bzw. ist rückläufig. Zum
Prognosejahr 2025 wird vom Land NRW ein moderater Rückgang der Einwohnerzahl
um 0,5 % vorhergesagt (vgl. Tab. 23Tab. 23). Hierbei soll die Entwicklung in den
Kommunen unterschiedlich verlaufen. Einzig für die Gemeinde Weilerswist wird ein
nennenswerter Zuwachs (14 %) gesehen. Die Einwohnerzahl der Städte Euskirchen
und Zülpich bleibt stabil, während die übrigen Kommunen Rückgänge zu verkraften
haben. Diese Werte berücksichtigen nicht den Bevölkerungszuwachs, der durch die
Aufnahme von Flüchtlingen, im Kreis Euskirchen zu erwarten sein wird.
73
Formatiert: Absatz-Standardschriftart
Formatiert: Absatz-Standardschriftart,
Rechtschreibung und Grammatik
prüfen, Nicht Großbuchstaben
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 23: Prognostizierte Einwohnerentwicklung in den Kommunen des Kreises
Euskirchen bis 2035 (Quelle: IT.NRW Gemeindemodellrechnung 2014 bis 2040)
Anzahl Einwohner
2014
2025
2035
Kommunen
Bad Münstereifel 17.236 15.915 14.517
Blankenheim
8.414
8.042
7.631
Dahlem
4.172
4.065
3.904
Euskirchen
55.558 56.780 57.396
Hellenthal
8.011
7.725
7.394
Kall
11.162 10.501
9.843
Mechernich
26.763 26.407 25.940
Nettersheim
7.438
7.100
6.784
Schleiden
12.918 11.744 10.567
Weilerswist
16.131 18.521 20.716
Zülpich
19.634 19.694 19.737
Insgesamt
187.437 186.494 184.429
Veränderung
absolute Zahlen
Veränderung in
Prozent
2014 auf 2025 auf 2014 auf 2025 auf
2025
2035
2025
2035
1.321
372
107
-1.222
286
661
356
338
1.174
-2.390
-60
943
1.398
411
161
-616
331
658
467
316
1.177
-2.195
-43
2.065
-7,7%
-4,4%
-2,6%
2,2%
-3,6%
-5,9%
-1,3%
-4,5%
-9,1%
14,8%
0,3%
-0,5%
-8,8%
-5,1%
-4,0%
1,1%
-4,3%
-6,3%
-1,8%
-4,5%
-10,0%
11,9%
0,2%
-1,1%
Mit der sich verändernden Einwohnerzahl geht ebenfalls ein Wandel der
Altersstruktur einher. Der langfristige Trend eines Anstiegs der Seniorenzahl bei
einem Rückgang der Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
setzt sich auch bis 2035 fort.
Tab. 24: Veränderung der Altersstruktur im Kreis Euskirchen 2014 bis 2035
(Quelle: IT.NRW Bevölkerungsvorausberechnungen 2014 bis 2040/2060)
Altersgruppe
0 bis unter 10
10 bis unter 20
20 bis unter 30
30 bis unter 40
40 bis unter 50
50 bis unter 60
60 bis unter 70
70 bis unter 80
80 bis unter 90
90 Jahre und mehr
Insgesamt
Anzahl
Einwohner
2014
2025
15623
15035
20846
17092
19560
17515
19490
20922
29776
21956
31511
29201
21768
31334
19012
19493
8455
11879
1396
2031
187437 186458
2035
13994
16792
14964
19191
23688
23019
28639
27730
13445
2949
184411
Anteil an der
Gesamtbevölkerung
2014
2025
2035
8%
8%
8%
11%
9%
9%
10%
9%
8%
10%
11%
10%
16%
12%
13%
17%
16%
12%
12%
17%
16%
10%
10%
15%
5%
6%
7%
1%
1%
2%
100% 100% 100%
74
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
8.3.
Schulen
Die Schullandschaft im Kreis Euskirchen befindet sich seit einigen Jahren in
Bewegung. Einige Grundschulen, Hauptschulen und Realschulen wurden
geschlossen bzw. sind derzeit auslaufend. Neue Gesamtschulen wurden eröffnet.
Teilweise werden neue Schulen in Trägerschaft mehrerer Kommunen gegründet. Es
ist absehbar, dass sich diese Entwicklung noch einige Jahre fortführen wird. Eine
Prognose zur zukünftigen Entwicklung der Schullandschaft sowie eine kreisweit
einheitliche Schulentwicklungsplanung bestehen nicht.
8.4.
Arbeitsplätze und Pendlerströme
Die Beschäftigten-Prognosewerte für den Kreis Euskirchen aus dem Jahr 2003 für
das Jahr 2015 wurden bereits im Jahr 2010 übertroffen. Für die Kommunen Bad
Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Nettersheim, Schleiden und
Weilerswist waren die Annahmen der alten IGVP dagegen zu optimistisch. Für das
Jahr 2025 wird mit einer pauschalen Steigerung um 8,7 % gegenüber 2010
gerechnet, was für den Gesamtkreis in etwa der gleichen jährlichen Steigerungsrate
entspricht wie in der Prognose aus dem Jahr 2003. Ebenfalls entspricht die
Steigerungsrate in etwa dem tatsächlich zu verzeichnenden Anstieg bei den
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 1998 bis 2012.
8.5.
Freizeit, Naherholung und Tourismus
Die Nordeifel ist als Freizeit- und Erholungsregion etabliert und kann seit einigen
Jahren ein Wachstum im Übernachtungs- und Tagestourismus verzeichnen
(Fortschreibung Tourismus-und Marketingkonzept Nordeifel Tourismus GmbH
2015/2020; Nationalpark Eifel: Abschlussbericht zum Sozioökonomischen Monitoring
2014-2015).
Der Kreis Euskirchen, die Nordeifel Tourismus GmbH, der Nationalpark Eifel und der
Naturpark Eifel haben in der Vergangenheit eine Vielzahl an Projekten umgesetzt
und qualitativ hochwertige dauerhafte Angebote geschaffen. Bestehende Strukturen
und die Projektarbeit werden fortlaufend weiter entwickelt, dies ist u.a. anhand der
Zukunftskonzepte ablesbar.
Aufgrund dessen ist es absehbar, dass die Bedeutung des Tourismus in der
Urlaubsregion Nordeifel auch weiterhin zunehmen wird.
75
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
9.
Vorgaben zur Angebotsgestaltung
9.1.
Angebotsformen
Im Kreis Euskirchen (ohne Stadt Euskirchen) sollen zukünftig nur noch folgende
Angebotsformen zum Einsatz kommen:
Tab. 25: Angebotsformen Kreis Euskirchen
Merkmale
Bahn
Schneller komfortabler Regionalverkehr im Takt
Schnellbus
Schneller, direkter Regionalverkehr im Takt als
Ergänzung zum Schienenangebot oder als
Erschließung im Freizeitverkehr
Regionalbus
Weitgehend vertakteter Regionalverkehr mit Anschluss
an die Bahnverbindungen auf den Hauptachsen
TaxiBusPlus
-
-
-
-
-
Bedarfslinienverkehr mit Kleinbussen oder
Taxen (erbracht durch Busunternehmen oder
Beauftragung ortsansässiger Taxiunternehmen)
Angebot gemäß Mindeststandard
Transparente Fahrplangestaltung mit
eindeutigem Linienweg (zu Schulzeiten
Bedienung mit Linienbussen mit der gleichen
Liniennummer)
Telefonische Bestellung spätestens 30 Minuten
vor der Abfahrtszeit für den Fahrgast
Die Unternehmen gewährleisten innerhalb von
30 Minuten die pünktliche Abfahrt der bestellten
TaxiBusPlus-Fahrt.
Disposition über eine kreisweit einheitliche
Rufnummer zum Ortstarif für alle Linien
Bedienung von Haltestelle bis vor die Haustür
im Umkreis der Zielhaltestelle (Radius rund
300m)
VRS-Tarif zzgl. Zuschlag
Der Einsatz von Linienbussen und Taxen für den TaxiBusPlus ist dabei einerseits
von der Relation und andererseits von der Nachfrage abhängig. Im Hauptnetz
kommen ausschließlich Linienbusse zum Einsatz. Beim Erschließungsnetz kann je
nach Nachfrage zwischen Fahrzeugen für den TaxiBusPlus und Linienbussen
gewechselt werden, wenn eine regelmäßige Nachfrage von mehr als 4 Personen und
die Befahrung annähernd des gesamten Linienweges dies erfordert.
76
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
9.2.
Hauptnetz
Das Netz nachfolgender Buslinien gewährleistet die Erschließung des Kreisgebietes
außerhalb der Schienenverkehrsstrecken und ergänzt das Schienenangebot.
Hauptachsen des Busverkehrs sind die Korridore
-
Euskirchen-Zülpich-Düren (Linien SB 98, 298)
Euskirchen – Lechenich – Erftstadt (Linie 807)
Euskirchen-Mechernich (Linie 808)
Euskirchen-Bad Münstereifel (Linie 801)
Euskirchen-Weilerswist-Brühl (Linie 985)
Kall-Schleiden-Hellenthal (Linie 829)
Freizeitverkehr Kall – Vogelsang (SB82)
Dies sind auch die nachfragestärksten Buslinien.
Die im Korridor Euskirchen-Zülpich-Düren verlaufende Schnellbuslinie SB98 hat im
Hinblick auf die Reaktivierung der Schienenstrecke Euskirchen-Zülpich-Düren eine
Vorläuferfunktion.
9.3.
Erschließungsnetz
Die übrigen Linien abseits des Hauptnetzes bilden das Erschließungsnetz. Für diese
Linien gelten die Vorgaben des Mindeststandards sowie die Vorgaben aus dem
Fahrplanstand ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2016.
Das Erschließungsnetz bilden vor allem Buslinien und die TaxiBusPlus-Linien, die die
Ortsteile mit den Hauptorten verbinden, aber auch Verbindungen zwischen den
Grundzentren herstellen:
-
9.4.
Bad Münstereifel – Mechernich
Bad Münstereifel – Nettersheim
Bad Münstereifel – Blankenheim
Mechernich – Zülpich
Haltestellen - Erschließung
Die Erschließungswirkung der Haltestellen richtet sich im Kreis Euskirchen nach
folgenden Kriterien:
Tab. 26: Haltstellenradien Kreis Euskirchen
-
300 Meter bei Regionalbus- und TaxiBusPlus-Haltestellen,
500 Meter bei SchnellBus-Haltestellen,
1.000 Meter bei SPNV – Haltepunkten (Bahnhöfe).
Die mit Fahrplanstand Dezember 2016 angedienten Haltestellen im Haupt- und
Erschließungsnetz werden als Mindesterschließungsbereiche für den Kreis
77
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Euskirchen festgeschrieben. Die Einrichtung weiterer Haltestellen zur Verbesserung
der Erschließung ist möglich. Der Rückbau von Haltestellen und somit einer
Verschlechterung der Erschließung ist nur unter Darlegung von Nutzerzahlen und
unter wirtschaftlichen Aspekten umsetzbar. Die Verlegung einer Haltestelle kann nur
in einer zumutbaren Entfernung erfolgen.
9.5.
Bedienungszeiten und Bedienungsstandard
Als Bedienungsstandard und Bedienungszeiten wird der Fahrplanstand
Dezember 2016 vorgegeben. Zusätzlich wird angestrebt, die in Kapitel 11 noch
offenen Planungen umzusetzen. In den folgenden Jahren wird der jeweils zum
Fahrplanwechsel im Dezember gültig werdende Fahrplan als Bedienungsstandard
vorgegeben. Hierüber ist gewährleistet, dass Veränderungen aus den Maßnahmen in
Kapitel 11 wirksam bzw. berücksichtigt werden.
Dem Fahrplanangebot liegt folgender Bedienungsstandard bis zum Fahrplanwechsel
im Dezember 2018 als Mindeststandard zugrunde.:
Tab. 27: Mindestbedienungsstandard Kreis Euskirchen bis Dezember 2018
Mo – Fr
Einwohner
Ausrichtung
<50 EW
Kein ÖPNV-Angebot
50- 500 Ew
Hin
ab 500 Ew
Takt
Samstag
Takt
Sonn-,
Feiertag
6 – 19
Uhr
120
Min
6 – 14
Uhr
120
Min
kein Angebot
Rück
6 – 19
Uhr
120
Min
7 – 14
Uhr
120
Min
kein Angebot
Hin
6 – 19
Uhr
60
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
kein Angebot
Rück
6 – 19
Uhr
60
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
kein Angebot
Für das Fahrplanangebot ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 gilt folgender
Mindeststandard:
78
Formatiert: Standard
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 28: Mindestbedienungsstandard Kreis Euskirchen ab Dezember 2018
Mo –
Fr
Einwohner
Ausrichtung
<50 EW
Kein ÖPNV-Angebot
50- 500 Ew
Hin
ab 500 Ew
Takt
Samstag
Takt
Sonn-,
Feiertag
Takt
6 – 20
Uhr
120
Min
6 – 20
Uhr
120
Min
9 - 20 Uhr
120 Min
Rück
6 – 21
Uhr
120
Min
7 – 21
Uhr
120
Min
9 - 20 Uhr
120 Min
Hin
6 – 20
Uhr
60
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
9 - 20 Uhr
120 Min
14 - 20
Uhr
120
Min
6 – 14
Uhr
60
Min
9 - 20 Uhr
120 Min
14 – 21
Uhr
120
Min
Rück
6 – 21
Uhr
60
Min
Grundsätzlich gilt der jeweilige Mindestbedienungsstandard sowohl für das
Hauptnetz als auch für das Erschließungsnetz.
Der Mindestbedienungsstandard kann bei folgenden Verkehren reduziert werden:
-
Linien mit zeitlich begrenzter Aufgabe (z.B. Schülerverkehr, Freizeitverkehr)
Linien, die andere Linien verdichten oder ergänzen
Grenzüberschreitende Linien in Abstimmung mit dem benachbarten
Aufgabenträger
79
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Bei folgenden Linien werden über den jeweils geltenden Mindeststandard hinaus
folgende Vorgaben gemacht. Diese sind bereits im Fahrplanangebot (Stand
Fahrplanwechsel Dezember 2016) enthalten.
Tab. 29: Vorgaben für die Linien 801, 808, 829, 985 Montag bis Freitag
Linie Linienweg
801
808
Euskirchen - Bad
Münstereifel
Euskirchen Mechernich
Mo-Do
Bedienung
Fr
überwiegend
Stundentakt
überwiegend
Stundentakt; ab
21:30 Uhr 3
Fahrtenpaare zur
Bedienung der
06:00 - 01:00 Spätzüge
05:00-21:00
überwiegend
Stundentakt
überwiegend
Stundentakt; ab
21:00 Uhr 2 Fahrten
nur von Euskirchen
nach Mechernich zur
Bedienung der
05:00 - 00:30 Spätzüge
überwiegend
Stundentakt; ab
23:00 Uhr nur noch
2 Fahrten von Kall
05:00 - 01:00 nach Hellenthal
überwiegend
05:00 - 22:45 Stundentakt
06:00-21:30
829
Kall - Schleiden Hellenthal
05:00 22:00
überwiegend
Stundentakt; ab
21:00 Uhr nur
noch 2 Fahrten
von Kall nach
Hellenthal
985
Euskirchen Weilerswist - Brühl
05:00 22:45
überwiegend
Stundentakt
Bedienung
80
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 30: Vorgaben für die Linien 801, 808, 829, 832, 985 Samstag; Sonn- und
Feiertag
Linie Linienweg
Sa
Bedienung
Euskirchen - Bad
Münstereifel
09:30 01:00
Je Richtung 9 / 10
Fahrten mit
Bedienung der
13:30-20:30
Spätzüge
Euskirchen Mechernich
überwiegend
Stundentakt; ab
21:00 Uhr nur 2
Fahrten von
Euskirchen nach
Mechernich zur
Bedienung der
07:00 -00:30 Spätzüge
10:00 22:00
Zweistundentakt
829
Kall - Schleiden Hellenthal
überwiegend
Stundentakt; ab
21:00 Uhr 2
Fahrten von
Hellenthal nach
Kall und 4 von Kall 10:30 07:00–01:00 nach Hellenthal
21:30
Zweistundentakt
832
Nur Blankenheim
Wald (Bf.)Blankenheim
Rathaus; restlicher
Abschnitt gemäß
Mindeststandard
06:30 18:30
überwiegend
Stundentakt bis 14
10:30 Uhr; danach
19:30
Zweistundentakt
Zweistundentakt
06:00 21:45
überwiegend
Stundentakt;
nachmittags
Zweistundentakt
5 Fahrtenpaare über
den Tag verteilt
801
808
985
Euskirchen Weilerswist - Brühl
So-Fe
07:45 22:15
Bedienung
4 Fahrtenpaare
Die Fahrten zu diesen Vorgaben (Mindeststandard sowie Tabellen 29 und 30)
werden über die ÖPNV-Umlage des Kreises Euskirchen finanziert.
Darüber hinausgehende Angebote können mit den Kommunen vereinbart werden.
Sie sind außerhalb der ÖPNV-Umlage unmittelbar zwischen Kreis und Kommune
abzurechnen.
Weiterhin gelten für die touristischen Linien (Linien SB82, 815, 894) sowie für die
grenzüberschreitenden Linien SB63 (zukünftig 63), 208, 218, 231, 233, 298 und
SB98 besondere Regelungen für die einzelnen Betriebstage, die sich aus dem
Fahrplanangebot zum Dezember 2016 (siehe Liniensteckbriefe) bzw. den
fortgeschriebenen Fahrplanangeboten zu den nächsten Fahrplanwechseln ergeben.
81
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
9.6.
Vertaktung
Das Angebot ist zu vertakten. Die Vertaktung orientiert sich dabei an den
Bahnstrecken im Kreis Euskirchen. Priorität in der Vertaktung hat die Lastrichtung
von/nach Köln bzw. Bonn.
Am Bahnhof Euskirchen hat die Anbindung der Knotenzeit zur Minute 00 höhere
Priorität als eine Anbindung der Knotenzeit zur Minute 30.
Am Bahnhof Nettersheim ist die Vertaktung in beide Richtungen (Köln und
Gerolstein/Trier) zu gewährleisten.
Taktsprünge sind bei Taktlinien grundsätzlich nur im Rahmen der
Schülerverkehrsbedienung erlaubt. Soweit möglich, soll an allen Verkehrstagen eine
einheitliche Grundtaktlage angewendet werden.
Auf einzelne Nachfragespitzen, insbesondere in der morgendlichen
Hauptverkehrszeit, kann mit Verstärkerfahrten reagiert werden, die räumlich und
zeitlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend angepasst werden können.
Bei Linien, die überwiegen dem Schülerverkehr dienen, kann von einer Vertaktung
abgesehen werden.
9.7.
Schülerverkehr
Gemäß der Schülerfahrtkostenverordnung NRW (Verordnung zur Durchführung des
§ 97 Abs. 4 Schulgesetz des Landes NRW – SchfkVO) entscheidet der jeweilige
Schulträger in eigener Zuständigkeit über die kostengünstigste Art der
Schülerbeförderung. In der Regel ist dies die Beförderung im Linienverkehr. Dabei
hat der Schulträger zu beachten, dass die in der Verordnung festgelegten
Zumutbarkeitsgrenzen eingehalten werden:
-
-
Anspruch auf eine Beförderung besteht bei Schulwegen über 2 km in der
Primarstufe, über 3,5 km in der Sekundarstufe I und über 5 km in der
Sekundarstufe II
der Fußweg zwischen Wohnung/Schule und Haltestelle darf in der Primarstufe
nicht mehr als 1 km und in der Sekundarstufe nicht mehr als 2 km betragen
Hin- und Rückweg dürfen in der Sekundarstufe zusammen nicht mehr als drei
Stunden dauern; in der Primarstufe nicht mehr als eine Stunde;
Die Beförderung darf regelmäßig nicht vor 6 Uhr beginnen
die Wartezeit in der Schule vor und nach dem Unterricht darf in der
Primarstufe nicht mehr als 45 Minuten betragen
Darüber hinaus besteht für jeden Schulträger die Möglichkeit, auf eigene Kosten
Schülerspezialverkehre einzurichten, insbesondere wenn eine Beförderung im
Linienverkehr entsprechend der o.g. Zumutbarkeitsgrenzen nicht möglich ist. Diese
Sonderform des ÖPNV wird derzeit zu vereinzelten Grundschulstandorten im Kreis
angeboten.
Es ist ein grundsätzliches Ziel der Nahverkehrsplanung, dass ausreichend große
Verkehrsströme des Schülerverkehrs in den Linienverkehr integriert werden.
82
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Eine Integration des Schülerverkehrs darf nicht dazu führen, dass die Belange der
anderen Nutzer sowie der Anspruch an ein attraktives ÖPNV-Angebot aufgegeben
werden. Es besteht kein Anspruch auf die Herstellung jeder gewünschten
Schülerverkehrsbedienung, weder in räumlicher noch in zeitlicher Hinsicht. Bei der
Angebotsgestaltung sind daher folgende Rahmenbedingungen zugrunde zu legen:
-
-
-
-
-
Linienwege sind nach Möglichkeit so zu wählen, dass starke
Schülerverkehrsströme ohne Abweichung vom Linienweg bedient werden
können, ggf. mit temporärer Verlängerung zu den Schulstandorten von den
Linienenden.
Zu den Schülerverkehrszeiten können die Buslinien auf die Belange des
Schülerverkehrs abgestimmt werden und veränderte Fahrplanlagen mit
Abweichungen vom Grundtakt enthalten.
Die Linien sind so zu konzipieren, dass die überwiegende Zahl an Schülern
maximal zweimal umsteigen muss. Dabei sind die Anschlüsse zu sichern.
Es sind ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen die
Fahrzeuge zu maximal 80-85% der Fahrzeugzulassung befüllt werden. Ein
Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.
Sofern der Schülerverkehr in den normalen Taktfahrplan integriert wird, ist
sicherzustellen, dass die entsprechenden Fahrten auch noch ausreichend
aufnahmefähig für andere Fahrgäste sind.
Die Unternehmen haben eine tagesflexible Disposition für den Schülerverkehr
vorzusehen.
Die Unternehmen bieten, soweit umlauftechnisch und betrieblich möglich,
Sonderfahrten innerhalb des Gemeinde- bzw. Stadtgebietes ohne zusätzliche
Berechnung an.
Der Schülerverkehr im Kreis Euskirchen wird derzeit durch ein Gutachterbüro
untersucht (vgl. Kap. 11.1.5). Die Ergebnisse dieses Gutachtens sind zukünftig zu
beachten.
9.8.
Vernetzung
Von den Ortsteilen zu den Hauptorten sollen möglichst umsteigefreie Verbindungen
vorgehalten werden. Darüber hinaus gehende Verbindungen sind mit Umstiegen
verbunden.
Die Fahrten sind gemäß Fahrplan pünktlich durchzuführen.
Die Bus- und TaxiBusPlus-Linien sind an den Bahnhöfen an den SPNV anzubinden
(vgl. Kap. 6).
Verknüpfungen zwischen den Verkehrsträgern sollen gemäß Kap. 6.4 vorgehalten
werden. Verspätungen im SPNV müssen nur zu maximal 10 Minuten an den
Verknüpfungspunkten durch die Regionalbus- und TaxiBusPlus-Verkehre
berücksichtigt werden. Bei längeren Verspätungen kann der Anschluss nicht
hergestellt werden, um weitere Verspätungen im RegionalBus- und TaxiBusPlusVerkehr zu vermeiden.
83
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
10.
Vorgaben zur Betriebsqualität
10.1.
Zuständigkeiten
Die Vorgaben zur Betriebsqualität beziehen sich zum einen auf den Ausbau der
Infrastruktur und zum anderen auf Fahrzeuge, Fahrbetrieb, Service und
Kundeninformation.
Die Bereiche Fahrzeuge, Fahrbetrieb, Service und Kundeninformation liegen dabei in
der Regel in der Verantwortung der Verkehrsunternehmen. Grundsätzliche Vorgaben
sind in den Qualitäts- und Servicestandards in Kap 10.2.1 enthalten.
Für den Ausbau der Bushaltestellen sind unterschiedliche Baulastträger zuständig:
der Kreis Euskirchen für Kreisstraßen außerorts, der Landesbetrieb Straßen.NRW für
Landes- und Bundesstraßen außerorts sowie die Städte und Gemeinden für
kommunale Straßen sowie Ortsdurchfahrten an klassifizierten Straßen.
10.2.
Fahrzeugeinsatz
Seitens der Verkehrsunternehmen sollen die nachfolgenden konkretisierten
fahrzeugspezifischen Rahmenbedingungen erfüllt werden. Lediglich bei über den
jeweiligen Grundtakt der Linie hinausgehenden Verstärkerfahrten in der
Verkehrsspitze können auch Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die den
Rahmenbedingungen bzgl. der Punkte „Einstiegsverhältnisse“, „Ausstattung“ und
„Alter“ nicht entsprechen. Erfüllt ein Verkehrsunternehmen die Standards in
einzelnen Bereichen nicht, so ist darzulegen, welche Maßnahmen diesbezüglich
ergriffen werden und zu welchem Zeitpunkt die Erfüllung des Standards angestrebt
wird. Einzelheiten werden in Qualitätsvereinbarungen festgelegt.
Fester Bestandteil des ÖPNV im Kreisgebiet ist der TaxiBusPlus. Dieser Verkehr
wird auf konzessionierten Linien normalerweise nicht mit Bussen, sondern mit Taxen
ortsansässiger Taxiunternehmen als Subunternehmen (Viersitzer oder
Großraumtaxen für bis zu acht Fahrgäste) durchgeführt. Für diese Verkehre gelten
die nachfolgend aufgeführten Standards nicht. Grundlage für die Standards dieser
Angebote sind vielmehr die geltenden Zulassungsbestimmungen für das Taxen- bzw.
Mietwagengewerbe. Durch die bestehenden Möglichkeiten der individuellen
Hilfestellung durch den Fahrer, wie sie im Taxigewerbe üblich ist, sind TaxiBusPlusAngebote heute schon für viele Nutzer barrierefrei. Allerdings ist ein vollständig
barrierefreier ÖPNV dort, wo Taxen zum Einsatz kommen nicht realistisch. So ist die
Nutzung der Taxen mit Elektrorollstuhl nicht möglich. Hier gilt es für die
Verkehrsunternehmen zu prüfen, ob in diesen Fällen andere geeignete Fahrzeuge,
z.B. durch Kooperation mit Behindertenfahrdiensten, zum Einsatz kommen könnten.
Für die noch bestehenden, zukünftig aber auslaufenden, AST-Verkehre gelten die
gleichen Standards wie für den TaxiBusPlus.
84
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
10.2.1.
Qualitäts- und Servicestandards
10.2.1.1.
Anforderungen für Fahrzeuge und Fahrpersonal
Die Verkehrsunternehmen sind zur Stellung der sachlichen, personellen und
organisatorischen Betriebsmittel unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen
Bestimmungen verpflichtet.
In der am 28.12.2016 bzw. 01.01.2017 in Kraft getretenen Novelle des ÖPNVG NRW
ist bezüglich der Vorgaben zum Inhalt des NVP aufgenommen worden, dass in
diesem der Rahmen für die Entlohnung des eingesetzten Personals bei den
Verkehrsunternehmen nach Maßgabe einschlägiger und repräsentativer
Tarifverträge vorzugeben ist. Hiermit wird daher vorgegeben, dass die nach diesem
NVP zu erbringenden Verkehrsleistungen nach Maßgabe einschlägiger und
repräsentativer Tarifverträge zu erbringen sind.
Für die Fahrzeuge soll folgender Standard gelten:
Tab. 31: Anforderungen an Fahrzeuge (Standardlinienbusse und
Gelenkomnibusse, nicht Kleinbusse)
Merkmal
Hauptnetz
Zustand der Fahrzeuge
Die eingesetzten Fahrzeuge sind in einem sauberen sowie
verkehrs- und betriebssicheren Zustand (in der Regel
tägliche Innenreinigung und nach Bedarf - mindestens
jedoch wöchentliche - Außenreinigung, regelmäßige
Wartung und Sicherheitsüberprüfungen). Grobe
Verunreinigungen werden sofort entfernt;
Vandalismusschäden zeitnah.
Kapazität der Fahrzeuge
Es erfolgt eine Dimensionierung entsprechend der
Nachfrage; ggf. sind Verstärkerfahrzeuge einzusetzen. Eine
Befüllung der Fahrzeuge soll maximal 80-85% der
Fahrzeugzulassung betragen. Bei einer regelmäßigen
Überschreitung sind Verstärkerfahrzeuge oder größere
Fahrzeuge einzusetzen.
Ausschließlicher Einsatz von Ausschließlicher Einsatz von
Niederflurfahrzeugen mit
Niederflurfahrzeugen.
mindestens Klapprampe
Ausnahme: Bereiche, die
(Ausnahmen bei Verstärker- aufgrund der Topographie
und Ersatzfahrten sind
nicht mit
zulässig)
Niederflurfahrzeugen
befahrbar sind. Verstärkerund Ersatzfahrzeuge sind
ebenfalls ausgenommen.
- Liniennummer und Ziel Einstiegsseite
- Liniennummer und Ziel Frontseite
- Liniennummer Heck
- Kennzeichnung rollstuhlgerechter Fahrzeuge bzw.
Fahrzeugen mit Rampen
Barrierefreiheit der
Fahrzeuge
Fahrgastinformation außen
am Fahrzeug
Fahrgastinformation im
Fahrzeug
- Anzeige der nächsten
Haltestelle
- Ansage der nächsten
Haltestelle
Erschließungsnetz
- Ansage der nächsten
Haltestelle
85
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Ausstattung der Fahrzeuge
Antriebstechniken
Alter der Fahrzeuge
- Haltewunsch wird optisch
quittiert
- Haltewunsch wird optisch
quittiert
- Neubeschaffte Fahrzeuge*
müssen klimatisiert sein
- Die Fahrzeuge haben
mindestens einen
ausgewiesenen
Behinderten- bzw.
Fahrrad- oder
Kinderwagenabstellplatz
mit entsprechenden
Sicherungseinrichtungen
sowie Möglichkeiten,
einen Haltewunsch
auszulösen
- Die Fahrzeuge verfügen
über
Befestigungsmöglichkeiten
für Rollatoren
- Neubeschaffte Fahrzeuge*
müssen über zwei
vollwertige Rollstuhlplätze
verfügen
- Die neu zu beschaffenden
Fahrzeuge* verfügen über
eine Videoüberwachung.
Bei den im Bestand
befindlichen Fahrzeugen
erfolgt eine schrittweise
Nachrüstung mit
Videoüberwachung. Ziel
ist es, möglichst bis 2020
alle Busse mit
Videoüberwachung
auszurüsten
- Zur Betriebssteuerung
sowie Anschlusssicherung
ist ein ITCS-System
einzusetzen
- Neubeschaffte
Fahrzeuge* müssen
klimatisiert sein
- Die Fahrzeuge haben
mindestens einen
ausgewiesenen
Behinderten- bzw.
Fahrrad- oder
Kinderwagenabstellplatz
mit entsprechenden
Sicherungseinrichtungen
sowie Möglichkeiten,
einen Haltewunsch
auszulösen
- Die Fahrzeuge verfügen
über
Befestigungsmöglichkeite
n für Rollatoren
- Neubeschaffte
Fahrzeuge* müssen über
zwei vollwertige
Rollstuhlplätze verfügen
- Die neu zu beschaffenden
Fahrzeuge* verfügen über
eine Videoüberwachung
- Zur Betriebssteuerung
sowie Anschlusssicherung
ist ein ITCS-System
einzusetzen
- Bis Ende 2028 sind
mindestens 50% aller
eingesetzten Busse mit
emissionsarmen
Antriebstechniken mit
mindestens einer
Reduzierung von 80% des
CO² - Ausstoßes
einzusetzen
Die vom Verkehrsunternehmen und ihren Subunternehmern
im Verkehr eingesetzten Fahrzeuge haben ein
Durchschnittsalter von 9,5 Jahren.
86
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Werbung auf den
Fahrzeugen
Auf den Fahrzeugen kann Werbung betrieben werden,
sofern das Erscheinungsbild und die Sicht für die Fahrgäste
hierdurch nicht übermäßig beeinträchtigt wird.
* als neu beschaffte Fahrzeuge gelten auch neu beschaffte Gebrauchtfahrzeuge
Für das Fahrpersonal gelten folgende Standards für das komplette Netz im Kreis
Euskirchen:
Das Fahrpersonal
-
-
10.3.
kennt und beachtet die geltenden Verkehrs- und Arbeitsvorschriften
trägt gepflegte Kleidung und hat ein freundliches Auftreten den Fahrgästen
gegenüber
beherrscht die deutsche Sprache
wird geschult in den Bereichen Kundenorientierung, Deeskalation,
Fahrsicherheit, Fahrweise und Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter
Fahrgäste
hat Ortskenntnisse
stellt Fundstücke sicher und liefert sie im Betriebshof ab
meldet Mängel und Schäden an Haltestellen sowie Verbesserungsvorschläge
seitens der Fahrgäste
hat vollständige Kenntnisse zu Tarif, Vertrieb, Fahrplänen, Fahrbetrieb
gibt mobilitätseingeschränkten Personen im Rahmen des Möglichen bei
Bedarf weitere Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg
Pünktlichkeit
Die Fahrten sind pünktlich durchzuführen. Eine Verspätung bei Ankunft oder Abfahrt
bis 2:59 Minuten nach Fahrplanzeit wird akzeptiert. Dadurch wird die Erreichbarkeit
von Systemanschlüssen sichergestellt.
Ziel ist eine Pünktlichkeitsquote von 95%.
Als ausgefallen gelten Fahrten, die zu früh, überhaupt nicht oder mit einer
Verspätung erfolgen, die den Zeitraum bis zur nächsten fahrplanmäßigen Abfahrt der
Linie überschreiten. Ziel ist eine Ausfallquote von unter 1%.
Für den Verspätungsfall eines zuliefernden Verkehrsmittels (SPNV) soll eine
Wartezeitregelung gelten. An folgenden Verknüpfungspunkten soll das
weiterführende Verkehrsmittel eine Verspätung des SPNV von maximal 10 Minuten
abwarten:
-
Bahnhof Euskirchen
Bahnhof Bad Münstereifel
Bahnhof Mechernich
Bahnhof Kall
Bahnhof Nettersheim
Bahnhof Blankenheim Wald
87
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
-
Bahnhof Dahlem
Bahnhof Weilerswist
Zülpich, Frankengraben
Ausnahmen können für die vorwiegend auf den Schülerverkehr abgestimmten Linien
760 – 769, 802, 806, 827, 835, 842, 867, 868, 893, 896, 898, 899, 984 definiert
werden.
Verspätungen resultierend aus Anschlussabwarten können in der
Pünktlichkeitsstatistik separat aufgeführt werden und gehen nicht in die geforderte
Pünktlichkeitsquote ein.
Es gilt die VRS-weite Mobilitätsgarantie.
10.4.
Ausbaustandards Haltestellen
Zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit sind entsprechend der einschlägigen
Richtlinien und Empfehlungen folgende bauliche Standards grundsätzlich
anzuwenden:
-
-
im Regelfall Fahrbahnrandhaltestellen, Busbuchten nur in begründeten
Ausnahmefällen und mit einer Länge, die ein spaltfreies Anfahren erlaubt
Haltestellenkante mit einer Höhe von 16 - 19 cm
taktiler Leitstreifen parallel zur Haltestellenkante mit Führung bis zur nächsten
Querungshilfe und optischer Unterscheidbarkeit von den angrenzenden
Bodenbelägen
Markierung der Position für den Einstieg durch ein Einstiegsfeld
Durchgangsbreite entlang der gesamten Haltestellenkante mindestens 1,50 m
Zusätzlich sollte immer geprüft werden, ob eine Querungshilfe vorhanden ist bzw. die
Einrichtung einer Querungshilfe sinnvoll wäre und möglich ist.
Im Falle der Ausstattung mit Wartehäuschen ist darauf zu achten, dass deren
Umrisse und die Glasflächen kontrastreich gestaltetet sind. Allgemein ist bei der
Anordnung von Haltestellenausstattungselementen darauf zu achten, dass diese
nicht die Durchgänge und Bewegungsflächen zustellen, um eine genügend breite
Manövrierfläche für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle zu gewährleisten.
Von der Herstellung der Standards kann in folgenden Fällen abgesehen werden:
-
Haltestellen, die ausschließlich von Kleinbussen oder Taxen angefahren
werden
Haltestellen, deren Bedienung ausschließlich auf die Belange des
Schülerverkehrs ausgerichtet ist, sofern sichergestellt ist, dass bei Bedarf eine
alternative barrierefreie Beförderungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird
(z.B. Beförderung zur Schule mit Taxen)
88
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
-
-
Haltestellen, die bei absehbarer oder diskutierter Änderung der
Verkehrsführung oder des Liniennetzes wegfallen würden oder mittelfristig
verlegt werden sollen
Haltestellen im Außenbereich, deren Zuwegung nicht barrierefrei ist
Bei fehlenden Platzverhältnissen oder sonstigen baulichen Zwangspunkten kann der
barrierefreie Ausbau ggf. nur teilweise erfolgen.
Die Standards gelten nur für zukünftig durchzuführende Aus- bzw.
Neubaumaßnahmen. Bereits barrierefrei ausgebaute Haltestellen, die den
formulierten Vorgaben nicht vollständig entsprechen, sollen bis auf weiteres nicht
nachgerüstet werden.
Der Kreis Euskirchen erstellt derzeit ein Haltestellenkataster, auf dessen Basis die
weitere Ausgestaltung der Haltestellen definiert wird (vgl. Kap. 11 und Kap. 13).
Hierbei wird auch ein Vorschlag erarbeitet, welche Umbau- und Ausbauprioritäten
gelten sollen.
10.5.
Disposition flexibler Bedienungsformen
Das nachfragegesteuerte Verkehrsmittel TaxiBusPlus soll zentral im Kreis
Euskirchen disponiert werden. Im Kreis Euskirchen ist dabei für alle Verkehre eine
einheitliche Telefonnummer zum Ortstarif anzubieten. Damit das Angebot regelmäßig
auf die Nachfrage abgestimmt werden kann, soll die Abrechnungsstatistik der
Disposition (abgerufene Fahrten, Fahrgäste, Fahrstrecken etc.) für den Kreis
Euskirchen online-basiert einsehbar und auswertbar sein.
Zur technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Disposition sollen sich
mehrere Konzessionäre auf ein System verständigen.
Das Dispositionspersonal
-
10.6.
hat ein freundliches Auftreten den anrufenden Fahrgästen gegenüber
beherrscht die deutsche Sprache
wird geschult im Bereich Kundenorientierung
hat Ortskenntnisse
Vertrieb
In den Fahrzeugen ist grundsätzlich die Möglichkeit eines Fahrkartenverkaufs zu
gewährleisten. Dies kann durch das Fahrpersonal bzw. durch Automaten erfolgen. Im
TaxiBusPlus muss nur ein eingeschränktes Ticketsortiment vorgehalten werden
(Einzelfahrschein, 4erTicket, TagesTicket).
Im Kreis Euskirchen sollen in den in Kap. 6.4.5 genannten Kommunen
Verkaufsstellen / Servicestationen / Kundencenter bestehen. Davon muss
89
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
mindestens ein Kundencenter in der Kreisstadt Euskirchen und eines im Südkreis (in
Kall oder Mechernich) bestehen.
Kooperationen zwischen den Verkehrsunternehmen sind zulässig.
Den Verkehrsunternehmen obliegen die Abonnementverwaltung und die Bearbeitung
von erhöhten Beförderungsgeldern. Zur Einnahmensicherung werden regelmäßig
Fahrscheinkontrollen bei den Fahrgästen durchgeführt.
10.7.
Information und Kundenkommunikation
Den Verkehrsunternehmen obliegt die Entgegennahme und Beantwortung von
Fahrgastbeschwerden. Berechtigten Fahrgastbeschwerden wird abgeholfen.
Fahrgastbeschwerden, deren Adressat der Aufgabenträger ist, werden entsprechend
an diesen weitergeleitet.
Die Verkehrsunternehmen unterhalten mindestens einen Internetauftritt, der aktuell
über bestehende Störungen, Umleitungen, Sonderaktionen, etc. informiert. Über
Fahrplanänderungen, Betriebsstörungen oder -verzögerungen sowie Umleitungen
oder Alternativangebote werden die Fahrgäste angemessen und zeitnah informiert.
Wünschenswert ist der Einsatz von Servicekräften und Schulscouts mit folgenden
Aufgaben:
-
Ticketkontrollen
Vertrieb
Marketing
ÖPNV - Schulungen
Verkehrserziehung an Schulen
Kooperationen zwischen den Verkehrsunternehmen sind zulässig.
Folgende Anforderungen an eine barrierefreie Fahrgastinformation werden definiert:
-
serifenfreie, ausreichend große Schrift
geeignete Anbringung der Fahrgastinformationen
90
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.
Schwerpunkte der ÖPNV-Entwicklung
(Zielkonzept)
Die Angebotsstruktur im ÖPNV des Kreises Euskirchen ist, wie in Kapitel 6 dargelegt
als gut zu bezeichnen.
Im Rahmen der ÖPNV-Entwicklung soll das gute Angebotsniveau auf Basis des
Fahrplanwechsels im Dezember 2016 gehalten und, wenn die finanziellen
Rahmenbedingungen dies zulassen, noch verbessert werden.
Die Weiterentwicklung des ÖPNV im Kreis Euskirchen erfolgt auf der Basis
-
der Analyse der Raumstruktur und des aktuellen ÖPNV-Angebots,
Prüfanfragen der Kommunen, Bürgern, der Politik
Zusätzlich zu den Vorgaben zur Angebotsqualität in Kapitel 9 soll das ÖPNV-Angebt
in den nächsten Jahren durch die Umsetzung der unten dargestellten Maßnahmen
weiterentwickelt werden.
Die Maßnahmen gliedern sich in:
-
Räumlich übergeordnete Maßnahmen
Teilraumkonzepte
Kommunale Maßnahmen und
Maßnahmen kreisgrenzenüberschreitender Verkehre
Die Maßnahmen bauen auf dem Fahrplanstand Dezember 2016 auf. Maßnahmen,
die bereits früher umgesetzt wurden, finden sich in Anlage 3.
Darüber hinaus sind in Anlage 4 Maßnahmen dargelegt, die im Rahmen der NVPFortschreibung geprüft wurden, aber nicht weiterverfolgt werden oder die für die
Angebotsentwicklung keine direkten Auswirkungen haben.
91
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.1.
Räumlich übergeordnete Maßnahmen
11.1.1.
Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Maßnahme / Prüfauftrag:
Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
Gegenstand
Planungsanlass /
Begründung
Linien
Angebotsform
Ausgangslage
Planung
11.1.1.1
Erfassung und Bewertung aller Bushaltestellen im Kreis Euskirchen anhand
eines Haltestellenkatasters
In der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wurde die politische Zielbestimmung
„Vollständige Barrierefreiheit zum 01.01.2022“ festgeschrieben.
Die Aufgabenträger werden dadurch verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen
(NVP) die Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten
Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, bis zum 01.01.2022 eine
vollständig barrierefreie Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote zu
erreichen.
Bushaltestellen aller Linien
Bushaltestellen für Linienbusse und den TaxiBusPlus
Im Gebiet des Aufgabenträgers Kreis Euskirchen (ohne Stadt Euskirchen)
befinden sich knapp 1.400 Bushaltestellen (je Haltepunkt i. d. Regel 2
Haltestellen). Diese sind zum Teil barrierefrei ausgebaut, ein sehr hoher
Anteil jedoch nicht. Eine einheitliche Erfassung dieser Haltestellen mit deren
Ausbau-Merkmalen liegt noch nicht vor. Eine Erfassung ist Grundlage für
die Bewertung und die Erstellung eines Konzepts zum Umgang mit der
oben benannten politischen Zielbestimmung.
Erstellung eines Haltestellenkatasters, in dem alle Haltestellen und deren
detaillierte (bauliche) Ausgestaltung erfasst sind. Anschließend Bewertung
der Haltestellen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit und Ausbauplanung mit
Priorisierung und Zeitplanung.
Hierzu wurden bereits in 2010 Musterbeispiele für kombinierte TaxiBusPlus/Linienbus-Haltestellen entworfen. Diese finden sich in Anlage 5 und können
als Grundlage für den Ausbaustandard der Haltestellen dienen.
Kostenkalkulation
Eine Kostenkalkulation liegt derzeit nicht vor
Vorteile
Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs aller Menschen zur Nutzung
des ÖPNV.
Nachteile
Im Kreis Euskirchen besteht eine hohe Anzahl an nicht barrierefrei
ausgebauten Bushaltestellen. Die Zielerreichung bis 2022 für alle
Haltestellen ist aus finanziellen Gründen unrealistisch. Eine Priorisierung
muss daher vorgenommen werden. Die Straßenbaulastträger können durch
den Kreis Euskirchen nicht verpflichtet werden, die in ihrer Zuständigkeit
liegenden Haltestellen barrierefrei auszubauen.
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Die Erfassung und Bewertung erfolgt ab Frühjahr 2017 mit eigenem
Personal des Kreises /der RVK und soll 2018 abgeschlossen sein. In den
Folgejahren ist eine regelmäßige Pflege des Haltestellenkatasters
erforderlich.
Weiteres Vorgehen
Erstellung des Haltestellenkatasters und Ausbauplanung
Bearbeitungsstand
März 2017
92
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Rollstuhltaxen im TaxiBusverkehr
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.1.2
Gegenstand
Durchführung eines Modellprojekts „Rollstuhltaxen im
TaxiBusverkehr“
Planungsanlass/
Begründung
Für viele mobilitätseingeschränkte Menschen im Kreis Euskirchen
stellt das TaxiBusPlus-Angebot eine Möglichkeit der Sicherung der
eigenständigen Mobilität dar. Als Vorteile des TaxiBusPlusAngebotes ggü. dem „normalen“ ÖPNV sind zu nennen: Hilfe beim
Einstieg; gesicherter Sitzplatz; Möglichkeit, Einkäufe und Hilfsmittel
(z.B. Rollator) zu verstauen; Ausstieg an der gewünschten
Zieladresse (z.B. Haustür). Demgegenüber stehen folgende
Erschwernisse: Anruferfordernis 30 min vor Abfahrt, Zuschlag von
1,20 €.
Schwerbehinderte sind von dem Zuschlag ausgenommen.
Problematisch ist jedoch die Nutzung des TaxiBusPlus-Angebotes
für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und diesen
nicht selbständig verlassen können. Diese Menschen müssen mit so
genannten Rollstuhltaxis befördert werden.
Linie
Alle TaxiBusPlus-Linien
Angebotsform
TaxiBusPlus
Ausgangslage
Der TaxiBusPlus ist bisher nicht für Menschen nutzbar, die in einem
Rollstuhl sitzend transportiert werden müssen. Einige der im
TaxiBusPlus-Verkehr tätigen Taxiunternehmen verfügen über
Rollstuhltaxis und könnten diese grundsätzlich einsetzen. Bisher
sehen das die Verträge mit der RVK nicht vor. Der Zuschlag für die
Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl sitzenden Personen
beträgt lt. Taxentarif Kreis Euskirchen derzeit 8,00 €.
Planung
Zusammen mit der RVK (überwiegend Auftraggeber der
TaxiBusPlusfahrten) wurde ermittelt, welche Taxiunternehmen über
wieviel Rollstuhltaxen verfügen. In Abhängigkeit der Ergebnisse soll
eine Modellregion/-linie ausgewählt werden, um die tatsächliche
Inanspruchnahme von Rollstuhltaxen zu testen. Hierbei müssten
auch Regelungen getroffen werden zur Vorlaufzeit (30 min
ausreichend?), zur Verfügbarkeit (besteht ein Anspruch, wenn kein
Fahrzeug zur Verfügung steht?) und zur Disposition.
Die Mehrkosten (Rollstuhlzuschlag), die innerhalb des
Bedienungszeitfensters des Kreises entstehen, würden in die
ÖPNV-Umlage eingehen. In Kommunen, die Fahrten außerhalb des
Bedienungszeitfensters (derzeit i.d.R. nach 19 Uhr, Samstag
nachmittags und Sonn- und Feiertage) anbieten, würden
entstehende Zuschläge direkt der Kommune zugerechnet. Somit
wäre(n) die betroffene(n) Kommune(n) im Vorfeld einzubinden.
Darüber hinaus ist darzustellen, in welcher Weise derzeit
Behindertenfahrdienste tätig werden (ehrenamtlich oder
kommerziell? Fahrtkostenbeitrag durch die Nutzer?) und ob eine
93
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Kooperation möglich wäre.
Kostenkalkulation
Vorteile
Eine Kostenkalkulation liegt noch nicht vor
-
Nachteile
-
-
-
Verbesserung der Mobilität behinderter Menschen
Ermöglichung von Mobilität auch für sozial schwache
Menschen (die Beförderung wäre für Schwerbehinderte
kostenlos)
Im Modellprojekt: überschaubare Mehrkosten
Durch Modellprojekt: neue Erkenntnisse zur
Inanspruchnahme/ zu den Kosten
Mehrkosten
Derzeit nur geringe Verfügbarkeit von Rollstuhltaxen (7
Fahrzeuge bei drei Unternehmen), Anschaffung eines
Fahrzeuges bei einem vierten Unternehmen geplant.
Rollstuhltaxen können teilweise nur eingeschränkt im
„normalen“ TaxiBusverkehr eingesetzt werden, da der
gesamte hintere Fahrzeugbereich für den Rollstuhl und die
Rampe zur Verfügung steht. Für sonstige Fahrgäste steht
nur ein weiterer Platz (Beifahrer) zur Verfügung.
Konkurrenz zu Taxiunternehmen, die nicht im
TaxiBusPlusverkehr eingesetzt sind sowie ggf. zu
Behindertenfahrdiensten.
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Der Steckbrief soll auf Vorschlag der Verwaltung in den Entwurf des
NVP aufgenommen werden (Maßnahmenkonzept/Prüfauftrag).
Weiteres Vorgehen
Erstellung einer Projektskizze.
Bearbeitungsstand
März 2017
94
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.1.2.
Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards im
ÖPNV
Der Maßnahmensteckbrief wurde gelöscht, da die Inhalte in Kapitel 9.5 bereits
aufgenommen sind. Der Steckbrief ist somit abgearbeitet.
95
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.1.3.11.1.2.
Harmonisierung des ÖPNV-Angebots
Maßnahme / Prüfauftrag:
Kreisweite Integration von TaxiBusPlus und Anruf-Sammel-Taxi (AST)
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.2
Gegenstand
Attraktivitätssteigerung und Vereinfachung der flexiblen Angebotsformen
durch Integration der AST-Verkehre in den neuen TaxiBusPlus
Planungsanlass /
Begründung
Im Kreis Euskirchen bestehen die zwei flexiblen Bedienungsformen AST
und TaxiBusPlus. Durch das Anruferfordernis sind die zwei Systeme
ähnlich, jedoch gibt es auch einige Unterschiede. Dies ist für die Bürger
nicht nachvollziehbar und intransparent. Insbesondere an dem System AST
gibt es einige Kritikpunkte: sehr komplizierte Fahrpläne, keine
Fahrmöglichkeit zwischen den Ortsteilen, hoher Zuschlag. Positiv jedoch
wird die Haustürbedienung im Zielort gesehen.
Im Pilotprojekt AST/TaxiBusPlus-Integration Hellenthal/Schleiden wurde die
Zusammenführung der Systeme AST und TaxiBusPlus zu einem
optimierten System (der „neue“ TaxiBusPlus) erfolgreich getestet.
Linien
Alle Linien im Kreisgebiet (außer Stadt Euskirchen), auf denen heute bereits
ein Angebot im TaxiBusPlus oder AST besteht.
Angebotsform
TaxiBusPlus / AST
Ausgangslage
Derzeit bestehen in den Kommunen Mechernich, Kall, Zülpich, Weilerswist
und Bad Münstereifel noch beide Angebotsformen TaxiBusPlus und AST. In
Dahlem, Nettersheim und Blankenheim wird nur der TaxiBusPlus
angeboten, kein AST. In Hellenthal und Schleiden wurde die
AST/TaxiBusPlus-Integration im Rahmen eines Pilotprojketes bereits
durchgeführt, hier fährt der „neue“ TaxiBusPlus.
Planung
Prüfung einer betrieblichen und organisatorischen Zusammenführung von
AST- und TaxiBusPlus-System in einem modifizierten TaxiBusPlus-System;
Ziel: Beibehaltung der jeweiligen spezifischen Vorteile der verschiedenen
Systeme aus Nutzer- und Bestellersicht
Kriterien für die Umsetzung:
-
-
Kostenkalkulation
Vorteile
alle Fahrten in einem Bereich werden in einem Fahrplan dargestellt
(einheitlicher leicht „lesbarer“ Fahrplan)
Haustürbedienung im Bereich des Linienwegs bis zur vom Fahrgast
gewünschten Adresse, jedoch keine Haustürabholung, Fahrt beginnt
immer an einer im Fahrplan ausgewiesenen Haltestelle
Einheitlicher Fahrpreis mit leicht erhöhtem Nutzerbeitrag im
Vergleich zu den bisherigen TaxiBusPlus-Angeboten und
geringerem Beitrag im Vergleich zum AST-Tarif (TaxiBusPlusZuschlag für Erwachsene: 1,20 Euro; zum Vergleich AST-Zuschlag:
2,80 Euro bzw. 3,80 €)
Die Kosten werden im Rahmen der Umsetzung spezifisch für die jeweilige
Kommune kalkuliert.
-
Hohe Transparenz des Fahrplanangebotes
Günstiger Fahrpreis
Fahrmöglichkeiten zwischen den Ortsteilen
96
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
-
Haustürbedienung im Zielort
Nachteile
Ggf. höhere Kosten durch Mindereinnahmen (TaxiBusPlus-Zuschlag – ASTZuschlag)
Diskussionsstand /
Beschlusslage
In Hellenthal und Schleiden besteht der neue TaxiBusPlus seit Dezember
2014.
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wurde in der Stadt Bad
Münstereifel sowie den Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Kall und
Weilerswist der neue TaxiBusPlus eingeführt.
Die Gemeinde Nettersheim hat sich bisher gegen die Haustürbedienung
und den höheren Zuschlag ausgesprochen.
Eine Umsetzung in den Städten Mechernich und Zülpich wird für 2017
angestrebt.
Um ein flächendeckendes einheitliches System vorzuhalten, wäre auch eine
Umsetzung in der Gemeinde Nettersheim erforderlich.
Weiteres Vorgehen
Erarbeitung der Konzepte für die Städte Mechernich und Zülpich.
Bearbeitungsstand
März 2017
97
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.1.3.1.11.1.2.1.
ÖPNV-ergänzende Angebote
Maßnahme / Prüfauftrag:
Weiterentwicklung Bürgerbus zu Bürgertaxi
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.2.1.1
Gegenstand
Bemühungen beim NRW-Verkehrsministerium zur Fortschreibung
der Bürgerbusrichtlinie / Erweiterung um die Fördermöglichkeit eines
Bürger-Autos, welches als Bürger-AST und Dorfauto (Carsharing)
eingesetzt werden kann.
Planungsanlass/
Begründung
Der Bürgerbus fährt in ländlichen und kleinstädtischen Regionen, in
denen aus wirtschaftlichen Gründen keine Buslinien betrieben
werden. Im Kreis Euskirchen wird diese Angebotsform nicht
eingesetzt; hier werden auch kleine Dörfer (ab 50 Einwohner) im
TaxiBusPlus oder AST bedient.
Für die Dörfer, in denen mit Bürgerengagement die „Lücken im
Fahrplan“ geschlossen werden könnten, ist der Bürgerbus ein zu
großes Gefäss, für das ein zu geringes Fahrgastpotenzial
vorhanden ist.
Aus Sicht des Kreises Euskirchen geeignete öffentliche
Mobilitätsformen wären für diese Ortschaften zum einen Carsharing
(vgl. Anlage 4 Projekt E-ifel mobill) und zum anderen das BürgerAST. Das Bürger-AST würde wie das AST, nur mit ehrenamtlichen
Fahrern funktionieren (Anruferfordernis, Bedienung zwischen
definierten Bereichen, Haustürbedienung)
Linie
Anbindung kleiner Dörfer und Ortschaften, die nur eingeschränkt im
ÖPNV angebunden sind (nicht zu allen Zeiten, nicht auf allen
Relationen, nicht grenzüberschreitend)
Angebotsform
Bürgerauto, welches als Bürger-AST und Dorfauto eingesetzt
werden kann
Ausgangslage
1) Aus wirtschaftlichen Gründen schaffen Carsharing-Unternehmen
derzeit kein Angebot im ländlichen Raum. Das Projekt E-ifel mobil
hat gezeigt, dass es durchaus Potentiale für die gemeinschaftliche
Nutzung von PKWs auf dem Land gibt. Ohne Gewinnerzielung und
mit ehrenamtlichem Engagement ist dies möglich. Der
organisatorische und finanzielle Aufwand ist für die ehrenamtlich
tätigen Bürger jedoch fast nicht zu stemmen. Das Nutzerpotenzial ist
für ein eigenwirtschaftliches Modell häufig grenzwertig. Es besteht
Bedarf an Unterstützung und Vereinfachung.
2) Aufgrund des sehr geringen Fahrgastpotentials ist für manche
Regionen selbst ein Bürgerbus wirtschaftlich nicht tragbar. In NRW
bestehen bereits bedarfsgesteuerte Bürgerbusse, diese sind mit
dem TaxiBusPlus vergleichbar. Es besteht Anruferfordernis und es
gibt einen festen Fahrplan und definierte Linienwege. Vertreter des
Verkehrsministeriums haben mitgeteilt, dass unter Umständen auch
ein PKW anstelle eines Kleinbusses gefördert werden könnte.
Dieser sei aber ausschließlich für den Bürgerbus-Betrieb und nicht
als Carsharing-Auto zu nutzen.
Das Fahrgastpotenzial ist in möglichen Anwendungsgebieten so
98
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
gering, dass ein System mit festem Fahrplan und definierten
Linienwegen überdimensioniert wäre. Dennoch müsste es möglich
sein, die vielseitigen Fahrgastbedürfnisse bedienen zu können. Das
System muss also flexibel sein. Folgende Merkmale würden dies
leisten:
Planung
Beförderung zwischen definierten Bereichen wie im AST mit
flexiblen Abfahrtszeiten innerhalb eines Zeitraums
Antrag beim Verkehrsministerium für ein Pilotprojekt und
perspektivisch Weiterentwicklung der Bürgerbusrichtlinie zum
„Bürgerauto“ bestehend aus Bürger-AST und Dorfauto
Der geförderte PKW sollte für mehrere öffentliche bürgergetragene
Mobilitätsformen nutzbar sein. So könnten verschiedene
Mobilitätsangebote zur Finanzierung und Auslastung des Fahrzeugs
beitragen und gleichzeitig verschiedene Bedürfnisse bedient
werden.
Kostenkalkulation
Keine Kosten, da das Bürgerauto durch ehrenamtliche Fahrer, die
Landesförderung und Erwirtschaftung von Einnahmen
kostendeckend betrieben werden soll
Vorteile
Großes Potential zur Beschreitung innovativer und bedarfsgerechter
Wege für die neue Mobilität im ländlichen Raum
Nachteile
Abhängigkeit von der Bewilligung eines Pilotprojektes und langfristig
Weiterentwicklung der Bürgerbusrichtlinie durch das
Verkehrsministerium NRW
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Mai 2015: Anschreiben Verkehrsminister Groschek
Juli 2015: Gespräch mit Vertretern des Verkehrministeriums NRW
März 2017: Anschreiben Verkehrsminister Groschek
Weiteres Vorgehen
Weitere Bemühungen zur Platzierung des erarbeiteten Vorschlags
beim NRW Verkehrsministeriums. Ziel ist die Umsetzung eines
Pilotprojektes in der Dörfergemeinschaft am Thürne im Bad
Münstereifeler Höhengebiet oder einer anderen interessierten
Dörfergemeinschaft
Bearbeitungsstand
März 2017
99
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Wanderbus
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.2.1.2
Gegenstand
Verbesserung der ÖPNV-Anbindung Eifelsteig und der Partnerwege.
Pilotprojekt für einen Wanderbus am Eifelsteig
Planungsanlass/
Begründung
Die Erreichbarkeit der Eifelsteigetappen und der kürzeren
Zwischenetappen mit dem ÖPNV ist mit folgenden Hürden
verbunden:
-
-
-
-
-
-
-
Die ÖPNV-Erreichbarkeit der Blankenheimer Ortsteile
Ripsdorf und Alendorf ist eingeschränkt. Eine Bedienung
findet nur während des TaxiBusPlus-Zeitfensters Mo-Fr 6-19
Uhr / Sa 6-14 Uhr statt und ist oft mit mehreren Umstiegen
verbunden
Die Orte Golbach, Kloster Steinfeld, Blankenheim, Ripsdorf
und Alendorf sind überwiegend nur im TaxiBusPlus
angebunden. Fahrgäste aus den Ballungsräumen sind i.d.R.
nicht mit der Funktionsweise des TaxiBusPlus vertraut
Einige Fahrrelationen erfordern mehrere Umstiege und
längere Wartezeiten. Dies ist vor allem der Fall, wenn
Wanderer mehrere Etappen überbrücken möchten
In Kall besteht keine gute zeitliche Verknüpfung der Linien
SB82, 829, 821 und 835 auf die DB in und aus Richtung
Trier. Die Umsteigezeiten betragen ca. 10 bis 50 Minuten.
Grund ist, dass die Verknüpfungen in Kall lastrichtungsbezogen auf die Züge in/aus Richtung Köln ausgerichtet sind.
Eingeschränkte Erreichbarkeit des Eifelsteigs im südlichen
Kreis Euskirchen (Blankenheim, Nettersheim) aus Richtung
Hellenthal
Informationen zur An- und Abreise mit dem ÖPNV sind für
den Gast oft schwer zugänglich und z.T. lückenhaft
dargestellt
Die ÖPNV - Anbindung des Partnerwegs Burgenroute
(Blankenheim – Hellenthal) ist nur über lange Fahrwege und
mehrere Umstiege möglich
Linie
Wanderbus-Linie, Linie 832, Linie 837
Angebotsform
Linienbus und TaxiBusPlus
Ausgangslage
Die ÖPNV-Anbindung der Eifelsteig-Etappen im Nationalpark (SB82,
SB63, 829) und an den SPNV-Haltepunkten (Nettersheim) ist sehr
gut. Defizite bestehen insbesondere bei der Anbindung der Etappen
in den Kaller, Blankenheimer und Nettersheimer Ortsteilen (siehe
Planungsanlass/Begründung)
Planung
Das Konzept Wanderbus am Eifelsteig sieht vier Fahrtenpaare an
Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie Brückentagen im
Linienverkehr vor. Folgende Orte werden durch den Bus
angebunden:
-
Kall
Steinfeld
Nettersheim
100
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
-
Marmagen
Blankenheim Wald
Blankenheim
Ripsdorf
Alendorf
Mirbach
Zur Verbesserung der Anbindung des Partnerwegs Burgenroute
(Blankenheim – Hellenthal) wird die Linie 832 im TaxiBusPlus für
zwei Fahrtenpaare an Samstagen und Sonntagen von Blankenheim
Rathaus über Blankenheim (Wald) Bf bis nach Paulushof verlängert.
In Paulushof besteht Anschluss an die Linie 837 nach Hellenthal.
Beide neuen Angebote sind Teil des Pilotprojektes Wanderbus und
werden im Zeitraum Karfreitag (14.04.2017) bis Ende der
Herbstferien (05.11.2017) umgesetzt.
Das Produkt Wanderbus sowie die dauerhaft bestehenden ÖPNVAnbindungen werden seitens der Nordeifel Tourismus GmbH
umfangreich beworben werden.
Kostenkalkulation
40.000 Euro
Vorteile
-
Stärkung des touristischen ÖPNV
Stärkung der Tourismus-Region Nordeifel
Evaluation der verschiedenen Angebotsformen
(regelmäßiger Kleinbus - TaxiBusPlus) im touristischen
Bereich möglich
Nachteile
--
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Das Pilotprojekt wurde am 05.10.2016 im Kreistag beschlossen. Die
Umsetzung erfolgt zum 14.04.2017
Weiteres Vorgehen
- Betrieb des Wanderbusses in der Saison 2017
- Auswertung anhand von Fahrgastzahlen und einer Befragung (vgl.
11.1.2.1.3Touristisches Mobilitätskonzept).
Bearbeitungsstand
März 2017
101
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Touristisches Mobilitätskonzept
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.2.1.3
Gegenstand
Touristisches Mobilitätskonzept für die Urlaubsregion Nordeifel
Planungsanlass/
Begründung
Die Bedeutung des touristischen ÖPNV hat in den vergangenen
Jahren im Kreis Euskirchen zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Das ÖPNV-Angebot wurde in einigen Punkten an die wachsenden
touristischen Bedürfnisse angepasst. Beispielhaft ist hier die
Einführung des Nationalpark-Shuttles SB82 und der Wanderbus zu
nennen. Aus Sicht der touristischen Akteure bestehen jedoch
weitere Optimierungsbedarfe.
Linie
touristisch relevante Linien
Angebotsform
alle Angebotsformen
Ausgangslage
Der ÖPNV im Kreis Euskirchen ist vorwiegend auf die
Alltagsverkehre der Bürger ausgerichtet. Der Bedienungsstandard
besagt, dass Ortsteile über 50 Einwohner im Zweistundentakt und
über 500 Einwohnern im Stundentakt angebunden sein müssen. Die
Bedienungszeiten sind mo-fr. 6-19 Uhr und samstags 7-14 Uhr.
Touristisch interessante Punkte sind jedoch häufig außerhalb der
Ortsteile gelegen. Zudem besteht vor allem abends und
wochenends eine hohe touristische Nachfrage.
Das ÖPNV-Angebot des Kreises Euskirchen ist zwar teilweise an
die touristischen Bedürfnisse angepasst worden. Jedoch werden
noch erhebliche Potenziale und Verbesserungsmöglichkeiten
vermutet.
Planung
Anhand eines touristischen Mobilitätskonzepts sollen die
touristischen Bedarfe erfasst und ausgewertet werden. Vorgesehen
ist eine Befragung mit anschließender Analyse. Als Ergebnis sollen
Handlungsfelder und Maßnahmen für die Weiterentwicklung der
Mobilitätsangebote mit touristischer Relevanz dargestellt werden.
Kostenkalkulation
ca. 10.000 Euro für die Befragungen
Vorteile
Weiterentwicklung des touristischen ÖPNV im Kreis Euskirchen
Stärkung der Tourismus-Region Nordeifel
Nachteile
--
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Die Befragung wird derzeit vorbereitet und beginnt Ostern 2017
Weiteres Vorgehen
Ausschreibung und Beauftragung des touristischen
Mobilitätskonzeptes
Bearbeitungsstand
März 2017
102
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.1.4.11.1.3.
ÖPNV und Fahrradverkehr
Maßnahme / Prüfauftrag:
11.1.43.
Fahrradbus / Fahrradbeförderung
1
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
Gegenstand
Fahrradbus zur Beförderung von Fahrgästen und ihren Fahrrädern
zu Start-/Endpunkten touristisch attraktiver Fahrradrouten
Planungsanlass/
Die Nordeifel ist eine attraktive Urlaubsregion, die durch ihr gut
Begründung
ausgebautes Radwegenetz auch bei Fahrradtouristen sehr beliebt
ist. Die An- und Abreise der Radtouristen mit dem ÖPNV stellt
jedoch ein Problem dar. Die Kapazitäten in den Zügen sind sehr
begrenzt und Fahrradbus-Angebote sind nicht ausreichend
vorhanden.
Linie
815, SB63, 829, SB 82
Angebotsform
Linienbus mit Fahrradanhänger (Fahrradbus) oder mit Fahrradträger
Ausgangslage
Die Fahrradbeförderung ist auf der Eifelstrecke und in der
Voreifelbahn insbesondere an Wochenenden in den
Sommermonaten nur sehr begrenzt möglich und häufig erschöpft
(vgl. nächstes Handlungskonzept „“Fahrradbeförderung in der
Bahn“). Beliebte Start- und Endpunkte für Fahrradtouren an SPNVHaltepunkten sind insbesondere Mechernich, Kall, Urft, Nettersheim
und Blankenheim.
Abseits der beiden o.a. Bahnlinien liegen die Stadt Zülpich und die
(rad)touristisch attraktiven Kommunen Hellenthal und Schleiden.
In den Sommermonaten an Sonn- und Feiertagen besteht folgendes
Fahrradbus-Angebot im Kreis Euskirchen:
Planung
Insbesondere in der Gemeinde Hellenthal und ggf. auch in der Stadt
Schleiden bestehen Potenziale zum Ausbau des FahrradbusAngebotes. Die Routen- und Detailplanungen sind noch nicht erfolgt.
Verschiedene Möglichkeiten stehen zur Diskussion:
-
Kostenkalkulation
Vorteile
Nachteile
Ausweitung des Fahrplanangebotes der Linie 815
Fahrradbus auf dem Linienweg der 829 mit Verlängerung bis
„Weißer Stein“ in Hellenthal
Fahradbeförderung auf der Linie SB 82 mittels Fahrradträger
Anbindung Ahrtalradweg
Eine Kostenkalkulation kann erst nach detaillierter Planung erfolgen
- Stärkung des touristischen ÖPNV
- Stärkung der (Rad)Tourismus Region Nordeifel
-
Beschluss
Weiteres Vorgehen
Bearbeitungsstand
Linie 815: Kall - Monschau; ein Fahrtenpaar
Linie SB63: Aachen - Vogelsang (- Gemünd); drei
Fahrtenpaare
Linie SB63: Gemünd - Heimbach; zwei Fahrtenpaare
Die Nutzungsintensität eines Fahrradbusses ist stark
wetterabhängig
Fahrradanhänger müssten beschafft werden
Mehrkosten
Es wurde noch kein Beschluss gefasst
Auswahl der Routen und Detailplanung
März 2017
103
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Fahrradbeförderung in der Bahn
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.3.2
Gegenstand
Maßnahmen zu einer verbesserten Beförderung von Fahrrädern in
der Bahn
Planungsanlass/
Begründung
Es besteht die Problematik nicht ausreichender
Transportkapazitäten für Fahrräder in den Fahrzeugen der DB
Regio, insbesondere auf der Eifelstrecke, in den Sommermonaten
und an Wochenenden. Touristische Angebote im Bereich des
Fahrradverkehrs werden daher oft nur zurückhaltend beworben, und
dies obwohl das Potential für Urlaube in der Region mit
Fahrradnutzung ansteigend ist.
Linie
Eifelstrecke, Voreifelbahn
Angebotsform
DB Regio
Ausgangslage
Der Einsatz von Sonderfahrzeugen ist nicht möglich, da solche nicht
zur Verfügung stehen.
Planung
In Prüfung befindliche Lösungsansätze der DB Regio
Traktionserhöhungen an Wochenenden und vor Feiertagen:
Aufstockung einzelner Fahrten in Doppeltraktion
Anpassung der Inneneinrichtung: Veränderung der Inneneinrichtung
zur Optimierung des Verkehrsflusses durch Fahrgäste mit
Fahrrädern;
Verbesserung der Nutzbarkeit der Mehrzweckbereiche
Vermehrter Einsatz von Zugbegleitern – Regelmäßiger Einsatz von
bis zu zwei Zugbegleitern in den „Fahrradzügen“, die an den
Haltepunkten für ein geordnetes Ein- und Aussteigen sorgen.
Einsatz eines Kundenbetreuers in Köln Hauptbahnhof zur
Einweisung der Fahrgäste in Abhängigkeit vom gewünschten
Ausstieg.
Verbesserung der Durchsagen an den Haltepunkten und in den
Fahrzeugen: Durchführung von Durchsagen vor Einfahrt des Zuges
zur Informationen über den Standort der Mehrzweckbereiche
Kostenkalkulation
Vorteile
keine Kosten für den Kreis Euskirchen
-
Höhere Zufriedenheit der Touristen und Touristiker
Optimierte Fahrradbeförderung in den Zügen der DB
Nachteile
Eine vollständige Problemlösung kann durch die Lösungsansätze
nicht erreicht werden.
Diskussionsstand /
Beschlusslage
DB Regio und NVR wurden gebeten, über erfolgte Umsetzungen zu
informieren.
Weiteres Vorgehen
Die Gespräche mit dem NVR und der DB Regio werden von Seiten
des Kreises Euskirchen fortgeführt.
Bearbeitungsstand
März 2017
104
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Einrichtung eines Fahrradverleihsystems
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.3.3
Gegenstand
Einrichtung eines Fahrradverleihsystems im Kreis Euskirchen
Planungsanlass/
Begründung
In den Linienbussen im Kreis Euskirchen und in den Fahrzeugen der
DB Regio bestehen nur geringe Transportkapazitäten für Fahrräder.
Ein Angebot an Mietfahrrädern sowie sicheren
Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist bisher nicht
ausreichend vorhanden. Für den touristischen Nutzen ist dies
insbesondere in den Sommermonaten an den Wochenenden ein
Problem. Im Alltags-und Pendlerverkehr erschwert dies im Vor- oder
Nachlauf der ÖPNV-Nutzung die Überbrückung der „letzten Meile“,
die idealerweise mit dem Fahrrad zurückzulegen ist.
Linie
Schnellbus- und Regionalbuslinien sowie DB-Linien (insbesondere
Eifelstrecke)
Angebotsform
Fahrradverkehr
Ausgangslage
Zu geringe Kapazitäten der Fahrradbeförderung in den Zügen der
DB und in den Schnellbus-/Regionalbuslinien.
Hoher Bedarf der Fahrradnutzung im Vor-/Nachlauf der ÖPNVNutzung im touristischen Verkehr sowie Alltags-Pendlerverkehr
Planung
Selbst unter Nutzung aller Optimierungen (vgl. Handlungskonzept
„Fahrradbeförderung in der Bahn“) werden die Kapazitäten
insbesondere im SPNV zu Spitzenzeiten nicht ausreichen. Daher
müssen parallel andere Strategien verfolgt werden. Eine Möglichkeit
ist, in die Infrastruktur an den Haltepunkten zu investieren. In
Betracht kommen Verleihsysteme für Pendler und Touristen sowie
eine verbesserte Ausstattung der Haltepunkte mit Fahrradboxen,
Fahrradabstellanlagen und Ladesystemen für E-Bikes.
Kostenkalkulation
Eine Kostenkalkulation liegt noch nicht vor
Vorteile
-
Stärkung der Tourismus Region Nordeifel
Stärkung des Fahrradverkehrs im Vor- und Nachlauf der
ÖPNV-Nutzung für Pendler und Alltagsnutzer
Nachteile
Kosten
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Kreisseitig wurden erste Gespräche mit Anbietern von
Fahrradverleihsystemen sowie mit interessierten Kommunen und
Unternehmen geführt. Eine grobe Projektskizze liegt vor. Mit dem
NVR wurde die Idee eines gemeinsamen Förderantrags
(Mobilstationen) im Rahmen der Klimaschutzinitiative erörtert. Aus
verschiedenen Gründen kann diese Idee derzeit nicht umgesetzt
werden.
Weiteres Vorgehen
Aus der groben Projektskizze ergibt sich ein erheblicher
Investitionsbedarf, so dass zunächst als Vorläuferprojekt das
„Modellprojekt Pedelecverleih an große Unternehmen“ (11.1.7.4)
geplant und umgesetzt werden soll, um Erfahrungen über die
Bereitschaft zur Pedelecnutzung gewinnen zu können.
Bearbeitungsstand
März 2017
105
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Modellprojekt Pedelecverleih an große Unternehmen
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.7.4
Gegenstand
Durchführung eines Modellprojekts „Pedelecverleih an große
Unternehmen“
Planungsanlass/
Begründung
Es bestehen Ansätze zur Einrichtung eines Fahrradverleihsystems
im Kreis Euskirchen, allerdings unter Kostengesichtspunkten
zunächst mit Fahrrädern, nicht mit Pedelecs. In den topographisch
anspruchsvollen Bereichen des Kreises Euskirchen, stellen
„normale“ Fahrräder für viele Berufspendler aber keine Alternative
dar. Einen Anreiz zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad könnten
Pedelecs liefern. Durch Pedelecs könnten zudem Bereiche
erschlossen werden, die nicht bzw. nicht zu allen Zeiten vom ÖPNV
angedient werden.
Linie
Angebotsform
Ausgangslage
Fahrradverkehr
-
Die Fahrradnutzung im Pendlerverkehr ist insbesondere im
Südkreis gering.
Pedelecs sind bisher eher im Bewusstsein der älteren
Bevölkerung und werden noch zu wenig als Transportmittel
für Pendler erkannt.
Planung
Es werden 10 Pedelecs beschafft. Diese werden für einen vorher
festzulegenden Zeitraum (z.B. 1- 3 Monate) Unternehmen zur
Verfügung gestellt, die diese an interessierte Mitarbeiter weiter
verleihen. Während des Zeitraumes dürfen die Mitarbeiter die
Pedelecs auch privat nutzen. Von den Mitarbeitern sind Tagebücher
zu führen. Die Pedelecnutzung soll kostenlos möglich sein.
Kostenkalkulation
Eine Kostenkalkulation liegt noch nicht vor
Vorteile
-
-
Stärkung des Fahrradverkehrs, teilweise im Vor- und
Nachlauf der ÖPNV-Nutzung (für Pendler)
Bewusstseinsschaffung für die Vorteile von Pedelecs auch
für jüngere Menschen, nicht nur für die ausgewählten
Pendler, sondern bei guter Pressearbeit auch in der
gesamten Bevölkerung
Gewinnen wichtiger Erkenntnisse im Hinblick auf das
kreisweit geplantes Verleihsystem
Nachteile
Hoher organisatorischer Aufwand
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Erste Gespräche mit RVK sind geführt. Eine Auswertung über
größere Arbeitgeber im Kreis liegt vor.
Weiteres Vorgehen
Erstellung einer Projektskizze, Abfrage von Fördermöglichkeiten
Bearbeitungsstand
März 2017
106
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.1.5.11.1.4.
Anbindung von Gewerbegebieten und neuen
Baugebieten
Maßnahme / Prüfauftrag:
Anbindung von Gewerbegebieten
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.4.1
Gegenstand
Prüfung der ÖPNV-Anbindung größerer Arbeitgeber und der
Gewerbegebiete im Kreis Euskirchen.
Planungsanlass/
Begründung
Sowohl aus Blankenheim als auch aus Weilerswist wurde der
Prüfauftrag ausgesprochen, die Anbindung der Gewerbegebiete zu
verbessern.
Linie
alle
Angebotsform
alle
Ausgangslage
Durch das differenzierte Bedienungsangebot im Kreis Euskirchen
besteht innerhalb der Ortsteile eine gute Erschließungsqualität.
Inwieweit auch alle Gewerbegebiete über eine gute Erschließung
verfügen, wurde bislang nicht im Detail geprüft.
Planung
Im Verlauf des Jahres 2017 soll die Anbindung der Gewerbegebiete
überprüft werden.
Kostenkalkulation
--
Vorteile
Nachteile
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Die Prüfung erfolgt in 2017 bzw. anlassbezogen bei Anfragen von
Gewerbebetrieben.
Es wurde kein Beschluss gefasst
Weiteres Vorgehen
Abfrage der Kommunen zu den Gewerbegebieten und Standorten
größerer Arbeitgeber.
Prüfung der Anbindung, ggf. Verbesserung der Anbindung.
Bearbeitungsstand
März 2017
107
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
ÖPNV-Anbindung neuer Baugebiete
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.4.2
Gegenstand
Prüfung der ÖPNV-Anbindung neuer Baugebiete
Planungsanlass/
Begründung
Neue Baugebiete liegen häufig am Ortsrand und abseits
bestehender Haltestellen. Der im NVP vorgesehene
Haltestellenabstand (300 m für Regionalbushaltestellen, 500 m für
Schnellbushaltestellen, 1000 m für Haltepunkte des SPNV) wird
damit ggf. nicht erfüllt.
Die Kommunen Weilerswist und Mechernich haben im Rahmen der
Beteiligung zum NVP konkret um eine bessere Anbindung ihrer
Neubaugebiete gebeten.
Linie
Alle ÖPNV/SPNV-Linien im Kreisgebiet
Angebotsform
Bahnverkehr, Linienverkehr, TaxiBusPlus, AST (auslaufend)
Ausgangslage
Bisher erfolgt eine Abstimmung über die ÖPNV-Anbindung von
Neubaugebieten in der Regel nur bei größeren Projekten und auch
nicht verlässlich.
Planung
Die Kommunen sollen gebeten werden, Auskünfte zu den in den
letzten 10 Jahren entwickelten Baugebieten zu machen, damit von
Kreisseite die ÖPNV-Anbindung überprüft werden kann. Für
zukünftige Veränderungen (insbesondere Bebauungspläne) erfolgt
seit Anfang 2017 eine entsprechende Überprüfung im
Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung.
Bei der Feststellung von Defiziten ist bezüglich des ÖPNV eine die
Verlegung/Neuanlage von Haltestellen bzw. eine veränderte/neue
Linienführung zu prüfen.
Für die Kommunen Weilerswist und Mechernich liegen bereits
konkrete Planaufträge vor.
Kostenkalkulation
Vorteile
Die Erledigung erfolgt sukzessive. Gesonderte Kosten fallen nicht
an.
-
Nachteile
-
Verbesserung der Mobilität von „Neubürgern“
Sensibilisierung der Kommunen, auch die Belange des
ÖPNV zu berücksichtigen.
Kommunen sollen zudem sensibilisiert werden, Baugebiete
im Bereich von SPNV-Haltepunkten einzurichten.
keine
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Der Steckbrief soll auf Vorschlag der Verwaltung in den Entwurf des
NVP aufgenommen werden (Maßnahmekonzept/Prüfauftrag).
Weiteres Vorgehen
Bearbeitung als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Bearbeitungsstand
März 2017
108
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.1.6.11.1.5.
Schülerverkehre
Maßnahme / Prüfauftrag:
Untersuchung der Schülerverkehre im Kreis Euskirchen
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.5
Gegenstand
Untersuchung aller bestehenden Schülerverkehre im Kreis
Euskirchen
Planungsanlass/
Begründung
Im September 2011 wurden die Verkehre nach §43.2 PBefG
(Sonderform des Linienverkehrs) in Verkehre in Verkehre nach §42
PBefG (allgemeiner Linienverkehr) umgewandelt. Seitdem erfolgt
die Finanzierung dieser Verkehre über die ÖPNV-Umlage. Durch
die neue Regelung und die starken Veränderungen in der
Schullandschaft ergeben sich in den letzten Jahren verstärkt
Diskussionen zwischen den Schulträgern bezüglich der Einführung
und Finanzierung neuer Verkehre. Ebenso werden die bestehenden
Verkehre zwischen den Schulträgergebieten kritisch gesehen.
Gleichzeitig äußern Schulträger, Schulen und Eltern ständig neue
Fahrtwünsche.
Linie
Alle 700er und 800er Linien im Kreisgebiet
Angebotsform
Linienbusverkehr
Ausgangslage
Die auf die Schülerverkehre abgestimmten Fahrten finden im
Südkreis überwiegend in den 700er Linien statt. Die dem „normalen“
ÖPNV dienenden Fahrten finden in den 800er Linien statt. Die 700er
Linien sind für die Bevölkerung sehr intransparent.
Planung
Die gesamten Schülerverkehre im Kreis Euskirchen sollen im
Rahmen eines Gutachtens überprüft und ggf. überplant werden. Ziel
ist eine unter den Schulträgern gerechtere Finanzierung sowie eine
Optimierung der Schülerverkehre. Folgende Prüfaufträge wurden
u.a. formuliert:
-
-
Kostenkalkulation
Vorteile
Umsetzungskonzept zur Auflösung der 700er Linien und
Integration der Verkehre in die 800er Linien
Definition von Standards, anhand derer die Schülerverkehre
in Zukunft gestaltet werden sollen. Z.B.: maximale Anzahl
der Umstiege, Maximale Fahrtdauer, etc.
Komplette Überplanung und Optimierung aller
Schülerverkehre im Kreis Euskirchen anhand der vorher
definierten Standards
Die Kosten oder auch Ersparnisse können erst bei Vorliegen der
Ergebnisse des Gutachtens zur Veränderung der Schülerverkehre
kalkuliert werden.
-
Nutzung von Synergien
Höhere Fahrplantransparenz
Einheitliches Vorgehen zur Prüfung von Anfragen seitens der
Eltern, Schulen oder Schulträgern
Nachteile
Ggf. ergeben sich für einige Schülerwege Verschlechterungen
(längere Fahrzeit, mehrfache Umstiege), da komfortable
Verbindungen nicht mehr aufrecht erhalten werden können
Diskussionsstand /
Das Gutachten ist derzeit in der Bearbeitung. Erste Ergebnisse
109
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Beschlusslage
zeigen, dass eine wesentliche Einsparung nur dann erfolgen kann,
wenn die Schulzeiten für den kompletten Südkreis verändert
werden.
Weiteres Vorgehen
Eine Veränderung aller Schulzeiten wird als unrealistisch
angesehen. Daher gehen aktuelle Überlegungen dahin, zunächst
den Schulstandort Blankenheim / Nettersheim bzw. den Teilraum
Dahlem / Blankenheim / Nettersheim zu überplanen (Schulzeit,
Anbindung Bahn, zwei Standorte). Erste Abstimmungsgespräche
hierzu finden im März / April 2017 statt.
Bearbeitungsstand
März 2017
110
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.1.7.11.1.6.
Spätfahrten
Maßnahme / Prüfauftrag:
Vereinheitlichung der Spätfahrten
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.6
Gegenstand
Prüfung der Bedienungszeiten im Abend-/Spätverkehr im Hauptnetz
(ausgewählte Linien)
Planungsanlass/
Begründung
Das Fahrtenangebot abends, insbesondere an Wochenenden, stellt
sich auch im Hauptnetz nicht auf allen Linien einheitlich dar. Zudem
hat sich das Angebot im SPNV in den letzten Jahren im
Abendverkehr deutlich verbessert. Daher soll geprüft werden, ob
das bestehende ÖPNV-Angebot noch zeit- und nachfragegerecht
ist.
Linie
298/810, 801, 808, 829, 985
Angebotsform
Linienverkehr
Ausgangslage
Auf den Linien 801, 808, 829 besteht bereits ein Spätverkehr an
Wochenenden, auf den übrigen Linien nicht. Hierbei werden bisher
noch nicht die seit Dezember 2014 bestehenden Spätverkehre im
SPNV angedient.
Planung
Es soll geprüft werden, ob auch auf den o.a. Linien ein Spätverkehr
möglich und sinnvoll ist. Weiterhin soll, die Anbindung des ÖPNV
auf die neuen Spätverkehre im SPNV überprüft werden
Entsprechend des Prüfungsergebnisses soll ein Konzept erarbeitet
werden.
Kostenkalkulation
Die Kosten werden nach Vorliegen der Ergebnisse kalkuliert.
Vorteile
Nachfragegerechte Anpassung des Angebotes.
Vereinheitlichung des Angebotes in den Abendstunden.
Nachteile
Ggf. Mehrkosten durch Fahrtenausweitungen.
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Die Prüfung und Erarbeitung eines Konzeptes soll 2017/2018 im
Vorlauf des Fahrplanwechsels Dezember 2018 erfolgen.
Weiteres Vorgehen
--
Bearbeitungsstand
März 2017
111
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.1.8.11.1.7.
Marketing
Maßnahme / Prüfauftrag:
Dialog-Marketing
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.7.1
Gegenstand
Verschiedene Maßnahmen des Dialog-Marketings. Gegenstand soll
das ÖPNV-Angebot im Kreis Euskirchen, insbesondere der
TaxiBusPlus, sein.
Planungsanlass/
Begründung
Die Ergebnisse aus dem Projekt Smart Move (vgl. Kapitel 12) und
aus der Haushaltsbefragung (vgl. Kapitel 2) haben zum einen
gezeigt, dass der TaxiBusPlus in der Bevölkerung nicht ausreichend
bekannt ist. Zum anderen wurde deutlich, dass die direkte
Ansprache und personalisierte Information (Dialogmarketing)
potenzieller Fahrgäste eine wirksame Marketing-Methode ist, die zu
messbaren Fahrgaststeigerungen führen kann.
Linie
Alle Linien, insbesondere TaxiBusPlus-Linien
Angebotsform
Bahn, Linienbus und TaxiBusPlus
Ausgangslage
Informationen zum ÖPNV-Angebot im Kreis Euskirchen sind im
Internet, telefonisch, per App und anhand von Broschüren und
gedruckten Fahrplanmedien erhältlich. Diese Angebote sind passiv,
da sie nicht zum Bürger kommen; der interessierte Bürger muss die
Information selber aufsuchen.
Im Projekt smartmove wurden neue Wege im aktiven Marketing
beschritten. Informationen wurden durch persönliche Ansprache
übermittelt und auf die Person genau zugeschnitten (personalisiert).
Diese Methode hat sich als sehr wirksam erwiesen.
Im Projekt smartmove wurde zudem deutlich, dass der TaxiBusPlus
in der Bevölkerung wenig bekannt ist. Auch die Haushaltsbefragung
hat ergeben, dass ein Drittel der Befragten das Angebot nicht kennt.
Es besteht Handlungsbedarf und das Dialogmarketing wird als
geeignete Methode angesehen.
Planung
Durch die Umsetzung verschiedener Dialog-Marketing Maßnahmen soll an die Erfolge aus dem smartmove-Projekt
angeknüpft werden. Folgende Maßnahmen befinden sich in der
Diskussion:
-
-
Ausbildung und Unterstützung von Mobilitätspaten, die
interessierte Bürger bei der Information zum ÖPNV-Angebot
unterstützen.
Schulung von Multiplikatoren, die zu verschiedenen Orten
und Veranstaltungen im Kreisgebiet reisen, um dort über das
ÖPNV-Angebot zu informieren. Einsatzgebiete können sein:
Arztpraxen, Apotheken, Seniorenveranstaltungen,
Veranstaltungen, Schulen, Fahrschulen, touristische
Einrichtungen und touristische Gastgeber. Aufgrund des
überdurchschnittlichen Umweltbewusstseins der
Nationalparkgäste sollten Multiplikatoren für den
Nationalpark besonders berücksichtigt werden, wie
Nationalpark-Gastgeber, Servicepersonal der NationalparkTore und Nationalpark-Infopunkten Vogelsang IP.
112
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
-
Erstellung und Verbreitung von persönlichen Fahrplänen für
häufig genutzte Fahrrelationen (z.B touristische
Verbindungen)
Eine Auswahl der Maßnahmen und eine konkrete Planung der
Umsetzung ist noch nicht erfolgt.
Kostenkalkulation
Vorteile
Die Kosten können erst nach erfolgter Auswahl und Planung der
Maßnahmen kalkuliert werden.
-
Bessere Information der Bürger zum ÖPNV-Angebot im
Kreis Euskirchen, insbesondere zum TaxiBusPlus
Erhöhung der Fahrgastzahlen insbesondere im TaxiBusPlus
Nachteile
keine
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Es wurde kein Beschluss gefasst.
Weiteres Vorgehen
Auswahl und Planung der Maßnahmen
Bearbeitungsstand
März 2017
113
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Individuelle Information aller Gastgeber
Kriterien
Gegenstand
Planungsanlass/
Begründung
Linie
Angebotsform
Ausgangslage
Planung
Kostenkalkulation
Vorteile
Nachteile
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Weiteres Vorgehen
Bearbeitungsstand
11.1.7.2
Erläuterung und Sachlage
ÖPNV-Information der Gastgeber mittels Anschreiben und
personalisierter Broschüre für Gäste
In Kontakt mit verschiedenen Gastgebern wurde deutlich, dass
diese häufig nur über geringe Kenntnisse der ÖPNV-Anbindung
ihres Betriebes verfügen. Die Funktionsweise des TaxiBusPlus und
die Fahrplanauskunft des VRS sind meist unbekannt. Dies führt u.a.
dazu, dass Gastgeber kein hohes Interesse an der GästeCard für
ihren Betrieb hegen und zudem ihre Gäste nicht gut hinsichtlich des
ÖPNV-Angebotes informieren können. Es wurde ein hoher Bedarf
der besseren Information der Gastgeber identifiziert.
Alle Linien
Linienbus und insbesondere TaxiBusPlus
- Geringes Wissen über das bestehende ÖPNV-Angebot bei
einem Großteil der Gastgeber in der Nordeifel
- relativ geringes Interesse vieler Betriebe an der GästeCard
Anschreiben aller 154 Gastgeber, die mit der NET
zusammenarbeiten und der Ferieneinrichtungen, die im
Handlungskonzept „Prüfung und Verbesserung der ÖPNVAnbindung aller Ferieneinrichtungen im Kreisgebiet“ in Anlage 4
geprüft wurden. Das Anschreiben kündigt insbesondere eine
beiliegende personalisierte Informationsbroschüre zum ÖPNVAngebot (ab dem jeweiligen Betrieb) an. Diese hat folgende Inhalte:
- Lage und Entfernung zur nächsten Haltestelle und das dort
bestehende ÖPNV – Angebot
- Hinweise zu Tickets und Fahrplänen
- Informationen zur Funktionsweise des TaxiBusPlus
- Informationen zur Internetseite des VRS (Fahrplanauskunft,
Fahrpläne, Schlaue Nummer für Bus und Bahn)
Druck und Versandkosten
- Direkte Ansprache der Gastgeber mit personalisierten
Informationen
- Bessere Information der Gastgeber und Gäste zum ÖPNVAngebot
- In Zukunft (vermutlich) stärkere Nutzung des ÖPNV durch
Gäste und stärkere Teilnahme am GästeTicket durch
Betriebe
-Kein Beschluss notwendig
Bereits umgesetzt (Versand der Anschreiben und Broschüre im
März 2017l)
März 2017
114
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Korridorfahrpläne Nationalpark Eifel
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.1.7.3
Gegenstand
Korridorfahrpläne Nationalpark Eifel
Planungsanlass/
Begründung
Mit Neugestaltung der Broschüre „Natur erfahren – mit Bus & Bahn
unterwegs im und um den Nationalpark Eifel“ (vgl. Kapitel 12)
stehen dem Fahrgast die Fahrpläne aller Linien im Nationalpark in
gedruckter gebündelter Form nicht mehr zur Verfügung. Dies wurde
insbesondere seitens der Nationalpark-Tore und Infopunkte kritisiert.
Zurück zum alten Nationalpark-Fahrplan möchte man sich nicht
entwickeln, dieser wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Jedoch besteht Bedarf für eine kundenfreundliche gedruckte
Zusammenstellung der Fahrmöglichkeiten im Nationalpark Eifel.
Linie
Linien im Nationalpark Eifel und die Zubringer-Linien
Angebotsform
In Korridorfahrplänen sind Fahrten mehrerer Linien in einem
Fahrplan abgedruckt. Der Mehrwert ist, dass die
Umsteigebeziehungen zwischen einzelnen Fahrten/Linien und die
Anschlussbeziehungen auf einen Blick deutlich werden.
Ausgangslage
Keine gebündelten gedruckten Fahrpläne für den Nationalpark Eifel.
Nicht für alle Linien im Nationalpark Eifel stehen gedruckten (Mini-)
Fahrpläne zur Verfügung. Minifahrpläne bestehen nur für die VRSLinien, nicht für die AVV-Linien.
Planung
Für die wichtigsten Fahrrouten im Nationalpark sollen
Korridorfahrpläne entwickelt und als Mini-Fahrplan gedruckt werden.
Diese sind:
1. Kall – Gemünd – Vogelsang – Einruhr – Rurberg – Simmerath
(Linien SB82, SB63, 68)
2. Gemünd – Kermeter – Urfttalsperre – Heimbach (Linien 231,
Mäxchen)
Die Fahrpläne werden neu entwickelt und sollen zunächst für ein
Jahr getestet werden.
Kostenkalkulation
Vorteile
Die Erstellung erfolgt über eigenes Personal. Die Druckkosten liegen
zusammen mit der Nationalpark-Karte im Kostenrahmen des
ehemaligen Nationalpark-Fahrplans.
-
Viele Informationen auf wenig Papier
Hoher Informationsgehalt bezüglich der
Umsteigemöglichkeiten und Anschlussverbindungen
Nachteile
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Kein Beschluss notwendig
Weiteres Vorgehen
bereits umgesetzt
Bearbeitungsstand
März 2017
115
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.2.
Teilraumkonzepte
11.2.1.
Teilraum Blankenheim - Nettersheim
Maßnahme / Prüfauftrag:
Optimierung des Verkehrsangebots im Teilraum Blankenheim –
Nettersheim
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.2.1
Gegenstand
Überplanung des Verkehrsangebotes Blankenheim – Dahlem –
Nettersheim mit Einführung der Gesamtschule
Blankenheim/Nettersheim mit zwei Schulstandorten
Planungsanlass /
Begründung
Die Gemeinde Nettersheim hat folgende Prüfaufträge formuliert:
-
-
Schaffung einer Anbindung des Ortsteils Tondorf zum
Bahnhof in Nettersheim
effizientere Ausgestaltung des Schülerverkehrs im Zuge der
Anpassungen aufgrund von Veränderungen der örtlichen
Schullandschaft in Blankeheim/Nettersheim. In diesem
Zusammenhang auch Prüfung einer Einbindung der Bahn in
den Schülerverkehr zur Vermeidung von Parallelverkehren
Prüfung der Einbindung bestehender sowie künftig
erwarteter Schülerverkehre in den ÖPNV
Linie
Bedienungskorridor Marmagen – Nettersheim – Zingsheim –
Tondorf (- Roderath/Bouderath) – Mülheim – Gewerbegebiet Am
Mürel – Blankenheim (Linien 820, 824, 825, 830)
Angebotsform
TaxiBusPlus-Linien mit ergänzenden Linienbusfahrten
Ausgangslage
Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Ortsteile Tondorf, Roderath
und Bouderath noch nicht an den Bahnhof in Nettersheim
angeschlossen.
Durch die Einführung der Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim
sieht der Schulträger ein deutlich höheres Aufkommen an
Wegebeziehungen zwischen beiden Schulstandorten, so dass
dieser Korridor gestärkt werden sollte.
Planung
Konzeption eines gemeindeübergreifenden Rundverkehrs mit
Anbindung der Bahnhöfe Nettersheim und Blankenheim (Wald)
Variantenuntersuchung mit sowohl Linien- als auch TaxiBusPlusVerkehren:
-
„Große Lösung“: Ringförmige Linienführung Nettersheim –
Tondorf – Blankenheim Schulzentrum - Blankenheim
„Angepasste Lösung“: Modifizierter Linienverkehr innerhalb
der Gemeinde Nettersheim unter Berücksichtigung der
Anbindung des Schulzentrums Blankenheim sowie mit
Zubringerverkehren von und nach Roderath/Bouderath
Planerische Berücksichtingung auch der Linien 824 und 832
Kostenkalkulation
Es wurde eine Leistungsbilanz erstellt. Für die „Große Lösung“
wurden Mehrkilometer in Höhe von rund 80.000 Kilometern pro Jahr
prognostiziert. Die Mehrkosten würden entsprechend hoch
ausfallen.
116
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Vorteile
Schaffung einer neuen Verbindung zwischen den Hauptorten
Blankenheim und Nettersheim
Integration des Schülerverkehrs in den normalen ÖPNV
Nachteile
Hohe Mehrkosten für die Kommunen bei gleichzeitig nicht
einschätzbarem Nachfragepotenzial.
Diskussionstand /
Beschlusslage
Zum 14.12.2014 wurde ein an o.g. Variante „angepasste Lösung“
orientiertes Konzept für die Linien 820 und 830 mit vollständiger
Integration der Ortsteile Roderath/Bouderath und Tondorf
umgesetzt:
-
Weiteres Vorgehen
Linie 820: Ausweitung des Linienwegs nach Bouderath,
Roderath und Tondorf mit Linienbusfahrten in der Frühspitze
Linie 830: nur noch Mechernich – Zingsheim.
Evaluierung des neuen Verkehrsangebots erfolgt in 2017. Hierbei
ergeben sich ggf. auch Erkenntnisse aus dem Gutachten zum
Schülerverkehr.. Darauf aufbauend kann geprüft werden, ob weitere
Optimierungen im Bereich Nettersheim möglich sind.
Weiterhin soll der endgültige Ausbau der Gesamtschule
Blankenheim-Nettersheim abgewartet werden.
Bearbeitungsstand
März 2017
117
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.2.2.
Teilraum Kall – Schleiden – Hellenthal
Maßnahme / Prüfauftrag:
Taktverdichtung Kall – Hellenthal
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.2.2
Gegenstand
Verdichtung der Linie 829 im Schleidener Tal auf einen 30-MinutenTakt
Planungsanlass /
Begründung
Im Rahmen der HH-Befragung wurde eine starke, gebündelte
Verkehrsverflechtung im Schleidener Tal auf der Achse Kall –
Schleiden – Hellenthal mit ca. 11.500 bis 13.500 Fahrten pro Tag
und einem vergleichsweise geringen ÖPNV-Anteil von
abschnittsweise 4 bis 5 % zwischen Hellenthal und Schleiden
festgestellt.
Die Steigerung der Attraktivität der ÖPNV-Verbindung im
Schleidener Tal soll durch eine ganztägige Taktverdichtung erfolgen.
Ebenso soll über diese Taktverdichtung ein besserer Umstieg vom
SPNV auf den ÖPNV aus Richtung Blankenheim, Dahlem,
Nettersheim ermöglicht werden.
Prüfung folgender Verbesserungsmöglichkeiten:
-
Linie
Fahrplanverdichtung auf zwei Fahrten pro Stunde ganztägig
sowie alternativ nur zur HVZ
Anbindung beider stündlich verkehrenden Züge in Kall
(RB 24, RE 22)
Harmonisierung der verschiedenen Linienbusangebote im
Schleidener Tal unter Abbau von Parallelverkehren der
Linien SB 82 und 829
Optimierte Zuganschlüsse aus Richtung Dahlem und
Blankenheim in Kall
Linie 829 Kall – Gemünd – Schleiden – Hellenthal
Linie SB 82 Kall – Gemünd – Vogelsang (NationalparkShuttle)
Angebotsform
Linienbus
Ausgangslage
Die Linie 829 ermöglicht morgens eine Anbindung aller Züge
zwischen 05:00 Uhr und 07:45 Uhr von Hellenthal in Richtung Kall
(5 Fahrten). Anschließend wird überwiegend ein Stundentakt
zwischen Kall – Schleiden – Hellenthal angeboten. Gleichzeitig
besteht die Linie SB82 zwischen Kall – Gemünd – Vogelsang im
Stundentakt. Beide Linien verkehren zwischen Kall und Gemünd
parallel. Im Zuge der Taktverdichtung soll ein Abbau des
Parallelverkehrs überprüft werden.
Planung
Liniennetz- und Fahrplanmaßnahmen, realisierbar in drei Varianten:
1. Verschiebung der Fahrplanzeit der Linie 829 um rund 30
Minuten und Anbindung an die RB 24
2. Einfügen von Verstärkerfahrten mit Anschluss an den RE 22
ab Kall über Broich nach Schleiden und weiter nach
Hellenthal unter anderer Linienbezeichnung, um
Parallelverkehr mit SB 82 zwischen Kall und Gemünd zu
vermeiden
3. Je nach Fahrplanlage punktuell weitere Verdichtungen auf
118
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
der Talachse über Schleiden – Olef – Gemünd im Zuge der
bestehenden Linie 829
Maximalvariante:
Durchgängige Angebotsverdichtung zwischen ca. 7:30 Uhr und
19:30 Uhr
Variante Teilverdichtung:
Angebotsverdichtung zwischen ca. 7:30 Uhr und 9:30 Uhr sowie
zwischen ca. 13:00 Uhr und 19:30 Uhr
Minimalvariante:
Angebotsverdichtung zwischen ca. 7:30 Uhr und 9:30 Uhr sowie
zwischen ca. 15:30 Uhr und 19:30 Uhr
Weitere mögliche Modifikationen der genannten Varianten:
-
-
Entweder: Angebotsverdichtung zur Früh-HVZ zwischen
ca. 7:30 Uhr und 9:00 Uhr über Zusatzfahrten der Linie 829,
mit Bedienung aller Haltestellen im Schleidener Tal; SB 82
bliebe unverändert,
Oder: zusätzliche Fahrten der Linie SB 82 Kall – Gemünd
und weiter nach Vogelsang kombiniert mit Zusatzlinie über
Broich. Dies ist dann interessant, wenn in dieser Früh-HVZ
auch Bedarf auf Vogelsang besteht.
In den Beratungen mit den Kommunen Hellenthal, Schleiden und
Kall wurde vor dem Hintergrund der finanziellen Situation in den
kommunalen Haushalten eine weitere Planungsvariante
(„Kommunalvariante“) konzipiert:
-
-
-
Kostenkalkulation
punktuelle Verdichtungen des Angebots ausschließlich auf
der Talachse (zwischen ca. 7:30 Uhr und 9:30 Uhr sowie
zwischen ca. 15:30 Uhr und 18:00 Uhr)
zur Vermeidung von Parallelverkehren zwischen SB 82 und
Linie 829: Verschiebung der Zuganschlüsse der Fahrten im
Grundangebot (wie in den o.g.) um etwa eine halbe Stunde
zwischen Kall und Gemünd ganztägig etwa halbstündlicher
Rhythmus
Zwei Zusatzkurse der Linie 829 je Richtung nachmittags im
direkten Anschluss an Linie SB 82 zwischen Gemünd und
Hellenthal
Leistungsermittlung (KM) Varianten 1 und 2 mit Untervarianten
119
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Leistungsermittlung (KM) „Kommunalvariante“:
Vorteile
Die Werte aller Varianten enthalten ebenfalls den Aufwand für die
zusätzlicher Frühfahrt Hellenthal – Kall
Die Bevölkerung im Schleidener Tal hätte Anschluss an beide
Zugverbindungen in Kall.
Parallelverkehr würde abgebaut.
Die Erreichbarkeit des Mittelzentrums Schleiden würde aus Richtung
Blankenheim, Nettersheim und Dahlem verbessert.
Umstieg auch für Touristen aus Richtung Süden würde am Bahnhof
Kall verbessert.
Nachteile
Finanzielle Belastung der Kommunen
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Die im Rahmen dieses Prozesses ebenfalls angeregte Frühfahrt an
den ersten Zug ab Kall wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember
2015 umgesetzt.
Die Kommunen Hellenthal, Schleiden und Kall haben bisher der
Angebotsverbesserung nicht zugestimmt, da die Kommunen die
Finanzierung dieser Linie nicht über die ÖPNV-Umlageberechnung,
sondern nach allgemeiner Kreisumlagegrundlage anstreben.
Eine Entscheidung zur Finanzierung steht seitens der Kreispolitik
noch aus. Im Rahmen der NVP - Fortschreibung wurde
insbesondere die Ausrichtung der Linie 829 auf die Regionalbahn
kritisch gesehen. Bei Entscheidung der finanziellen
Rahmenbedingungen, wird das Konzept erneut überprüft und mit
den dann bestehenden Rahmenbedingungen überplant (SPNV,
SB82, 63, 829).
Weiteres Vorgehen
Diskussion der Finanzierung im politischen Raum.
Bearbeitungsstand
März 2017
120
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.2.3.
Teilraum Zülpich - Euskirchen
Maßnahme / Prüfauftrag:
Bedienungskonzept Zülpich
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.2.3
Gegenstand
Neustrukturierung der Linien im Bereich Euskirchen – Zülpich
Planungsanlass /
Begründung
Bereits im NVP 2005 wurde die Optimierung der Zülpicher Linien als
Handlungsbedarf definiert. Ergänzende Kritikpunkte und
Verbesserungsvorschläge kamen seitdem dazu:
-
-
Verbesserung der Anbindung Nieder/Oberelvenich nach
Euskirchen
Beschleunigung und Verdichtung der Verbindung Zülpich –
Euskirchen
Stringentere Linienführung 298 im Bereich
Nemmenich/Lüssem
Verbesserung des Angebotes der Ortsteile Bürvenich,
Langendorf, Juntersdorf, Eppenich und Floren (bisher nur
AST)
Anbindung der Ortsteile Linzenich und Lövenich nach
Zülpich; Auflösung des Parallelverkehrs der Linien 810 und
298
Linien
SB98, 298, 208, 218, 233, 810, 811, 979
Angebotsform
Linienbusverkehr, Linie 811 mit TaxiBusPlus-Verkehr
Ausgangslage
Die Ausgangslage ist anhand nachfolgender Graphik erkennbar
121
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Planung
Das Zülpich-Konzept sieht folgende Maßnahmen vor:
-
-
-
-
-
-
-
Führung der SB98 über die L 264 und L 162 mit Anbindung
Euskirchen, Oberelvenich, Lüssem, Nemmenich,
Gewerbegebiet Zülpich und Zülpich.
Die Fahrlage der SB98 wird um eine halbe Stunde verlagert,
so dass zwischen Euskirchen und Zülpich mit den Linien
SB98 und 298 annähernd ein Halbstundentakt entsteht. Die
SB98 hat dann in Euskirchen Anschluss an die
Regionalbahn in/aus Richtung Köln und an die S23 in
Richtung Bonn.
Straffung der Linie 298 unter Anbindung Zülpich, Ülpenich,
Dürscheven, Euenheim und Euskirchen (Wegfall Enzen und
Nemmenich)
Geänderter Verlauf der Linie 810. Diese soll von Euskirchen
ebenfalls bis Zülpich führen und bindet dann neu auch die
Orte Wißkirchen, Sinzenich und Merzenich an (nicht mehr
Linzenich und Lövenich).
Geänderter Verlauf der TaxiBusPlus-Linie 811. Diese soll ab
Zülpich nach Schwerfen und Mechernich führen und bindet
dann neu auch die Ortsteile Juntersdorf, Langendorf,
Eppenich, und Bürvenich an (nicht mehr Merzenich und
Sinzenich).
Für die Linie 811 soll dabei auch geprüft werden, ob die
Fahrplanlage am Bahnhof Mechernich verändert werden
kann (vgl. Kap. 11.3.1 b) und ggf. der Ortsteil Mechernich Schaven mit angebunden werden könnte
Neue TaxiBusPlus-Linie 812, welche die Ortsteile Linzenich
und Lövenich an Zülpich anbinden wird (ehemals in der Linie
810). Weiterhin soll sie die Ortsteile Rövenich, Oberelvenich,
Niederelvenich, Wichterich und Mühlheim (ehemals in der
Linie 811) an den Kernort Zülpich anbinden.
Die Linien 208, 218, 233 und 807 bleiben auf dem Gebiet
des Kreises Euskirchen unverändert.
Im Falle der Reaktivierung der Bördebahn an Wochentagen
würde das Konzept entsprechend angepasst.
Die bestehenden ÖPNV-Verbindungen im Schülerverkehr bleiben
von dieser Neuordnung grundsätzlich unberührt. Im Zuge der
Neuplanungen wird lediglich geprüft, ob Optimierungspotenziale
bestehen. Eventuelle Fahrplanveränderungen würden mit der Stadt
Zülpich abgestimmt.
Ergänzende und unterstützende Maßnahmen:
-
-
Schaffung eines zentralen Umsteigepunkts der Buslinien in
Zülpich am zentrumsnahen Adenauer-Platz, dort räumliche
und maximal mögliche fahrplanmäßige Verknüpfung aller
ÖPNV-Linien
Verlegung der Endhaltestelle „Am Silberberg“ der Linie 979
zum Adenauer-Platz
Das neue Liniennetz stellt sich wie folgt dar:
122
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Kostenkalkulation
Vorteile
Noch zu kalkulieren
-
-
-
Nachteile
-
-
Überwiegend gleichbleibende bzw. kürzere Reisezeiten aus
den Ortsteilen in den Kernort Zülpich sowie nach Euskirchen
und Mechernich
Annähernd Halbstundentakt zwischen Euskirchen und
Zülpich über die Linien 298 und SB98 mit Anbindung an die
Bahn in Euskirchen
Direkte Anbindung Nieder-/Oberelvenich, Merzenich und
Sinzenich nach Zülpich und Euskirchen
Direkte Anbindung Linzenich und Lövenich an Zülpich
Erstmals ÖPNV-Anbindung der Orte Bürvenich, Langendorf,
Juntersdorf und Eppenich außerhalb des AST und
Schülerverkehrs. Zudem Anbindung dieser Orte im
TaxiBusPlus nach Zülpich und Mechernich
Verbesserte TaxiBusPlus-Anbindung der Linie 811 an die
Bahn in Mechernich (Vertaktung der Linie)
Auflösung des Parallelverkehrs der Linien 810 und 298.
Bedarfsgerechtes Angebot für Enzen und Dürscheven
(Stundentakt)
Verbesserte Umsteigemöglichkeiten zwischen den Linien im
Kernort Zülpich
Entfall der Direktverbindung von Linzenich und Lövenich
nach Euskirchen. Ein direkter Umstieg ist in Zülpich möglich,
jedoch ergeben sich insgesamt längere Reisezeiten
gegenüber dem heutigen Angebot (6 – 11 Minuten länger).
Reduzierung des Angebotes Enzen und Dürscheven von
einem 30-Minuten-Takt auf einen 60-Minuten-Takt (nur im
123
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Berufsverkehr sollen Zusatzfahrten vorgesehen werden).
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wird die SB98
bereits auf dem neuen Fahrweg über Nemmenich geführt.
Gleichzeitig bedient die Linie 298 seitdem nicht mehr den Ortsteil
Nemmenich.
Die konkrete Fahrplangestaltung des Gesamtkonzeptes wird Anfang
2017 erstellt, um eine Umsetzung des kompletten Konzeptes zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 vorsehen zu können.
Weiteres Vorgehen
Konkrete Ausgestaltung der Fahrpläne
Abstimmung mit dem Kreis Düren zur Finanzierung der
grenzüberschreitenden Verkehre.
Bearbeitungsstand
März 2017
124
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.2.4.
Korridor Schleiden – Sistig - Blankenheim
Maßnahme / Prüfauftrag:
Korridor Schleiden – Blankenheim: Restrukturierung der Linie 835
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.2.4
Gegenstand
Überprüfung des Angebotes im Korridor Schleiden – Sistig –
Blankenheim
Planungsanlass/
Begründung
Aufgrund der Ergebnisse der Haushaltsbefragung wurde ein
Handlungsbedarf für diesen Bereich identifiziert.
Linie
835
Angebotsform
Linienbus auf dem kompletten Abschnitt, Teilabschnitte werden im
TaxiBusPlus bedient.
Ausgangslage
Außerhalb weniger Fahrten für den Schülerverkehr, besteht auf der
Achse Blankenheim – Schleiden kein ÖPNV-Angebot. In den Ferien
und abseits der Schulzeiten müssen Reisende auf dieser Relation
derzeit Umstiege sowie lange Umstiegs- und Reisezeiten in Kauf
nehmen. Zudem ist die Linie 835 sehr unübersichtlich. Zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wird der TaxiBusPlus-Verkehr
vom Linienbusverkehr abgekoppelt, um das Angebot transparenter
zu gestalten. Der TaxiBusPlus-Verkehr wird unter neuen
Liniennummern geführt.
Planung
Eine Angebotsausweitung der Direktverbindung Schleiden –
Blankenheim ist nicht in Planung.
Eine Angebotsverbesserung soll auf dieser Relation stattdessen
durch die Umsetzung der Maßnahme „Verdichtung Linie 829“ (Kap.
11.2.2) erzielt werden (30-Minuten-Takt zwischen Schleiden und
Kall sowie kürzere Umstiegszeiten am Bahnhof Kall in Richtung
Blankenheim/Gerolstein).
Kostenkalkulation
--
Vorteile
Verbesserung des ÖPNV-Angebotes auf der Relation Schleiden Blankenheim
Nachteile
keine Direktverbindung.
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 erfolgte die Aufsplittung
der Linie 835 in drei verschiedene Linien. Das Angebot für die
einzelnen Teilabschnitte und den Gesamtkorridor wird hierdurch
transparenter. Eine Angebotsausweitung auf dem gesamten
Abschnitt erfolgt nicht.
Weiteres Vorgehen
Die Umsetzung des Projektes „Verdichtung der Linie 829“ soll
abgewartet werden. In einem anschließenden Schritt kann die
Erhöhung des Fahrtenangebotes auf der Linie 835 geprüft werden.
Von Seiten der Anrainerkommunen Blankenheim und Kall wurde
diese Maßnahme zur Kenntnis genommen. Eine Stellungnahme der
Stadt Schleiden steht noch aus. Ggf. würde diese Maßnahme erneut
mit den Kommunen diskutiert.
Bearbeitungsstand
März 2017
125
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.3.
Lokale Maßnahmen
Zu den lokalen Maßnahmen sind hier nur diejenigen Maßnahmen aufgenommen, die
nur innerhalb einer Kommune wirken und noch in der Erarbeitung oder Umsetzung
sind. Maßnahmen, die mehrere Kommunen betreffen, sind in den Kapiteln 11.1 oder
11.2 enthalten. Daher sind nicht für jede Kommune des Kreises Maßnahmen
dargestellt.
11.3.1.
Mechernich
Maßnahme / Prüfauftrag:
Anpassung der Mechernicher TaxiBusPlus-Linien 826 und 897 an den
gültigen Bedienungsstandard
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.3.1.1
Gegenstand
Anpassung der Mechernicher TaxiBusPlus-Linien 826 und 897 an
den ÖPNV-Bedienungsstandard Kreis Euskirchen
Planungsanlass /
Begründung
Das Angebot auf den Linien 826 und 897 unterscheidet sich in der
Taktung und den Betriebszeiten von den übrigen TaxiBusPlusVerkehren. Nur in Kombination mit dem AST-Verkehr erhalten die
durch diese Linien bedienten Orteile den erforderlichen
Mindeststandard. Zudem werden diese Linien über eine andere
Dispositionsnummer bestellt und organisiert.
Linien
Linie 826 Kall – Mechernich
Linie 897 Voißel – Mechernich
Angebotsform
TaxiBusPlus (alle 120/60 Min, Mo-Fr zwischen ca. 6 und 18 Uhr)
Ausgangslage
Die Linien 826 und 897 werden an Schultagen nur im 120-MinutenTakt und in den Ferien im Stundentakt bedient. Eine Bedienung
findet nur montags bis freitags bis ca. 18 Uhr statt, an Samstagen
erfolgt keine Bedienung.
Die TaxiBusPlus-Verkehre werden direkt über Firma Schäfer-Reisen
gebucht und nicht über die TaxiBusPlus-Dispositionszentrale in Kall.
Planung
Im Rahmen der TaxiBusPlus-/AST-Integration Mechernich sollen
diese beiden Linien an den kreisweiten Bedienungsstandard
angepasst werden. Hierzu ist eine Fahrtenausweitung montags bis
freitags sowie samstags erforderlich. Weiterhin werden auch die
Linienwege überprüft, um im Rahmen der TaxiBusPlus-/ASTIntegration die vorhandenen AST-Orte hierüber ebenfalls anbinden
zu können (z.B. Kalenberg). Geplant ist derzeit die Veränderung der
Linie 826. Diese soll zukünftig anstelle der Anbindung Dottels und
Kalls die Anbindung des Ortes Kalenberg übernehmen.
Mit der Integration soll auch die zentrale Disposition über die
Dispositionszentrale in Kall erfolgen.
Kostenkalkulation
Vorteile
Die Kostenkalkulation erfolgt nach Vorliegen des konkreten
Konzeptes zur TaxiBusPlus-/AST-Integration.
-
Transparente Fahrplaninformation für die angedienten
Ortsteile
126
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
-
Einheitliche Bestellnummer für den TaxiBusPlus
Einheitlicher Bedienungsstandard im Stadtgebiet Mechernich
Nachteile
--
Diskussionstand /
Beschlusslage
Erste Gespräche mit Firma Schäfer-Reisen haben bereits
stattgefunden. Schäfer-Reisen ist bereit, die Verkehre über die
Dispositionszentrale in Kall buchen zu lassen.
Auch die Stadt Mechernich sieht die Veränderungen positiv.
Die konkrete Ausgestaltung der Verkehre sowie deren Organisation
und Finanzierung ist noch zu erarbeiten.
Weiteres Vorgehen
Erarbeitung der Fahrpläne und der Disposition sowie Finanzierung
der Verkehre.
Im Verlauf des Jahres 2017 soll die Vereinheitlichung der Verkehre
sowie die Integration der TaxiBusPlus-/AST-Verkehre in Mechernich
umgesetzt werden.
Bearbeitungsstand
März 2017
127
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Verbindungen Kommern - Mechernich
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.3.1.2
Gegenstand
Ausbau der ÖPNV-Verbindung zwischen Kommern und Mechernich
Planungsanlass/
Begründung
Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurde festgestellt, dass
zwischen Mechernich und Kommern ein hohes Verkehrsaufkommen
von 17.900 Fahrten pro Tag besteht. Der ÖPNV-Anteil beträgt hier
lediglich 2%. Zur besseren Ausschöpfung des zwischen Mechernich
und Kommern vorhandenen Potenzials für den ÖPNV sollte ein
Angebot konzipiert werden, das die weitläufigen Siedlungsbereiche
hinreichend erschließt (TaxiBusPlus oder Stadtverkehrslösung).
Zudem erfolgte im Bereich Mechernich/Kommern eine bedeutsame
Baulandentwicklung, die ggf. eine Ausweitung des ÖPNVAngebotes erforderlich macht.
Linie
808, 809, 811, 893
Angebotsform
Linienverkehr und TaxiBusPlus
Ausgangslage
Die Linie 808 verbindet als Linienverkehr Kommern und Mechernich
stündlich. Die Linie 808 kommt zur Minute 43 in Mechernich an und
fährt zur Minute 16 wieder ab.
Die Linien 809 und 811 werden überwiegend im Stundentakt als
TaxiBusPlus bedient. Die Linie 809 kommt zur Minute 35 an und
fährt zur Minute 20 ab. Die Linie 811 kommt zur Minute 15 in
Mechernich an und fährt zur gleichen Minute ab.
Die drei Linien bedienen in Kommern unterschiedliche Haltestellen.
Weiterhin besteht über die Linie 893 ein Angebot im Schülerverkehr
zwischen Kommern und Mechernich sowie von Mechernich zur
Grundschule Kommern.
Planung
Für eine Veränderung der Linienführungen der Linien 808 und 809
besteht kein Planungsanlass. Die Linie 811 wird im Rahmen des
Zülpich-Konzeptes überplant.
Im Rahmen des Zülpich-Konzeptes sollte überprüft werden, ob
durch eine Verlagerung der Fahrplanlage für die Linie 811 eine
zusätzliche Fahrmöglichkeit pro Stunde zwischen Mechernich und
Kommern geschaffen werden kann. Hierüber könnte der ÖPNVAnteil zwischen Kommern und Mechernich gestärkt werden.
Eine darüber hinaus gehende Veränderung des Angebotes im
Bereich Kommern – Mechernich wird derzeit nicht als erforderlich
angesehen.
Im Rahmen der Überplanung der Linie 811 wird auch die Bedienung
über die Linie 893 berücksichtigt.
Kostenkalkulation
Diese erfolgt im Rahmen des Zülpich-Konzeptes.
Vorteile
-
Nachteile
Häufigere Fahrverbindung zwischen Mechernich und
Kommern
Ggf. zusätzliche Anbindung an die Bahn in Mechernich
--
128
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Das Zülpich-Konzept wird Anfang 2017 erarbeitet. In diesem Zuge
soll auch die Linie 811 überplant werden.
Weiteres Vorgehen
Erarbeitung der konkreten Fahrpläne der Linie 811
Bearbeitungsstand
Oktober 2016
Maßnahme / Prüfauftrag:
Prüfaufträge Stadt Mechernich
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.3.1.2 a
Gegenstand
Erweiterungen im ÖPNV-Netz der Stadt Mechernich.
Planungsanlass/
Begründung
Im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Mechernich wurden die
nachfolgenden Prüfaufträge formuliert.
Ebenfalls aus der Stellungnahme von ProBahn wurde eine
Anregung zur Anbindung des Freilichtmuseums Kommern formuliert.
Linie
neue Linien, Linie 808, 809
Angebotsform
Linienverkehr und TaxiBusPlus
Ausgangslage
Das Stadtgebiet Mechernich ist bereits gut erschlossen. Der
Prüfauftrag sieht eine weitere Feinerschließung vor.
Planung
-
-
Erschließung Baugebiet Mechernich –Nord durch den ÖPNV
mit Einrichtung einer Haltestelle im Berich
Kastanienweg/Eibenweg
Erschließung der neu entstehenden Baugebiete im Bereich
Kommern über TaxiBusPlus an den Kernort
ÖPNV-Anbindung Gewerbegebiet Obergartzem 3 z.B. durch
eine neue Haltestelle im Bereich Enzener Straße
ÖPNV-Anbindung Gewerbegebiet Monzenbend
Umbenennung Haltestelle Kommern Post (Post ist nicht
mehr vor Ort)
Prüfung Linienführung Linie 809: in Kommern über
Pützgasse/Hüllenstraße, Auf dem Acker, Andersenweg
Anregung: Verbindung Mechernich Bahnhof zum
Freilichtmuseum Kommern stündlich an allen Tagen
Kostenkalkulation
Diese erfolgt im Rahmen der Bearbeitung des Prüfauftrags.
Vorteile
Erhöhung der ÖPNV-Erschließung..
Nachteile
--
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Der Prüfauftrag wird im Rahmen der weiteren Prüfaufträge für
Mechernich bearbeitet.
Weiteres Vorgehen
Bearbeitung der Prüfungen.
Bearbeitungsstand
März 2017
129
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.3.2.
Weilerswist
Maßnahme / Prüfauftrag:
Verbindung Euskirchen – Weilerswist-Lommersum
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.3.2
Gegenstand
Prüfung einer verbesserten Anbindung zwischen Lommersum und
Euskirchen.
Planungsanlass/
Begründung
Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurde ermittelt, dass zwischen
Lommersum und Euskirchen 3.100 Fahrten pro Tag stattfinden,
jedoch der ÖPNV-Anteil nur 5% beträgt. Über ein verbessertes
Angebot könnte auch der ÖPNV-Anteil steigen.
Linie
Linie 823 Weilerswist – Lommersum – Bodenheim
Linie 869 Euskirchen – Lommersum
Angebotsform
Linie 823 TaxiBusPlus
Linie 869 Linienbus
Ausgangslage
Die Linie 823 bedient im TaxiBusPlus den Bereich Weilerswist bis
Bodenheim. Die Linie 869 bedient mit einzelnen Fahrten morgens
und ab mittags im 120-Min.-Takt mit Verdichtungen den Bereich
Euskirchen – Lommersum. Aufgabenträger der Linie 869 ist die
Stadt Euskirchen.
Planung
Übertragung der Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Euskirchen.
Anschließend Überplanung der Linie. Hierbei soll geprüft werden, ob
die bestehenden Taktlücken z.B. durch ein TaxiBusPlus-Angebot
aufgelöst werden können.
Kostenkalkulation
Erfolgt nach Erarbeitung eines Konzeptes.
Vorteile
Verbesserung der Anbindung Lommersums an die Kreisstadt
Nachteile
--
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Seit dem 01.01.2016 haben die Stadt Euskirchen und der Kreis
Euskirchen eine Vereinbarung zur Finanzierung der Linie
geschlossen.
Beide Aufgabenträger sind sich einig, dass die Linie 869 zukünftig
zur Vereinheitlichung der Aufgaben in die Aufgabenträgerschaft des
Kreises übergehen und somit den anderen Linien, die
grenzüberschreitend in das Stadtgebiet Euskirchen hineinfahren,
gleichgestellt werden soll.
Weiteres Vorgehen
Nach Ablauf der Genehmigung der Linie 869 soll die Linie in
Aufgabenträgerschaft des Kreises übergehen und Bestandteil des
Verkehrsvertrages werden.
Im Vorlauf soll bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 eine
Angebotsausweitung (evtl. durch TaxiBusPlus) erarbeitet werden.
Bearbeitungsstand
März 2017
130
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.4.
Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Euskirchen hat
bezüglich der grenzüberscheitenden Verkehre ein reger Austausch zwischen dem
Kreis Euskirchen und seinen benachbarten Aufgabenträgern stattgefunden.
Nachfolgend sind alle grenzüberschreitenden Verkehre und Linien dargestellt:
Tab. 32: Zuständigkeiten grenzüberschreitende Linien (Ist-Zustand)
Linie Verbindung
Benachbarter
Aufgabenträger
SB98 Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren
Kreis Düren
SB63 Aachen – Simmerath - Vogelsang – (Schleiden)
StädteRegion Aachen
208
Düren - Nörvenich - Müddersheim - Zülpich
Kreis Düren
218
Embken - Juntersdorf - Füssenich - Geich Zülpich
Kreis Düren
231
Schleiden - Gemünd - Heimbach - Düren
Kreis Düren
233
Zülpich - Eppenich - Nideggen - Wollersheim Nideggen
Kreis Düren
298
Euskirchen - Zülpich - Vettweiß - Düren
Kreis Düren
802
Euskirchen - Palmersheim - Kurtenberg - Wald
Rhein-Sieg-Kreis
806
Euskirchen - Dom Esch - Müggenhausen Heimerzheim
Rhein-Sieg-Kreis
807
Euskirchen - Mülheim - Lechenich
Rhein-Erft-Kreis
815
Saisonverkehr Kall - Gemünd - Monschau
StädteRegion Aachen
822
Bad Münstereifel – Schönau – Ohlerath Wershofen
Kreis Ahrweiler
828
Bad Münstereifel - Effelsberg - Houverath Sürst Hardt
Rhein-Sieg-Kreis
842
Euskirchen - Kuchenheim - Odendorf Rheinbach
Rhein-Sieg-Kreis
974
Schülerverkehr Erftstadt
Rhein-Erft-Kreis
979
Hürth - Heide - Liblar - Weiler i.d.E. - Zülpich
Rhein-Erft-Kreis
984
Swistal/Erftstadt/Zülpich - Friesheim Weilerswist
985
Euskirchen - Derkum - Groß Vernich Weilerswist - Brühl
Rhein-Erft-Kreis
986
Heimerzheim - Müggenhausen - Metternich Weilerswist
Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Erft-Kreis /
Rhein-Sieg-Kreis
131
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
In den nachfolgenden Handlungskonzepten sind die Maßnahmen aufgeführt, die
entweder seitens der benachbarten Aufgabenträger oder gemeinsam erarbeitet
werden.
11.4.1.
Verkehre Kreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis
Maßnahme / Prüfauftrag:
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Erft-Kreis
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
Gegenstand
Vereinbarung zwischen den Aufgabenträgern zu den
grenzüberschreitenden Linien.
11.4.1.1
Planungsanlass/
Begründung
Im Rahmen der zukünftigen Vergabe oder vertraglichen Gestaltung
der grenzüberschreitenden Linien sind Regelungen über die
Finanzierung und die Aufgabenträgerschaft der Linien zu treffen.
Linie
807, 974, 979, 984, 985
Angebotsform
Linienverkehr, Linien 974 und 984 ausschließlich Schülerverkehr
Ausgangslage
Die Linien werden derzeit über die RVK bzw. RVK/REVG bedient.
Es sind jeweils die Aufgabenträger bis zu ihrer Kreisgrenze
zuständig.
Entsprechend der Kilometerleistung sollte die Aufgabenträgerschaft
wie folgt aufgeteilt werden:
- 974, 979: Rhein-Erft-Kreis
- 984, 985: Kreis Euskirchen
- 807: noch offen; durch die Verlängerung der Linie 807 bis
zum Bahnhof Erftstadt zum Fahrplanwechsel im Dezember
2016 verfügt der Rhein-Erft-Kreis über die höhere
Kilometerleistung der Linie. Allerdings ist zu beachten, dass
der Bus der Linie 807 von der Niederlassung Euskirchen aus
eingesetzt wird und betrieblich mit weiteren Linien der
Niederlassung Euskirchen verknüpft ist. Auch ist die Linie in
den Knotenpunkt Bahnhof Euskirchen eingebunden und
damit mit dem SPNV/ÖPNV verknüpft. Von daher könnte die
Zuordnung auf den Aufgabenträger Kreis Euskirchen die
wirtschaftlichere Alternative sein.)
---Im Rahmen der Fortschreibung des NVP Rhein-Erft-Kreis hat der
Kreis Euskirchen folgende Stellungnahme abgegeben:
Planung
Kostenkalkulation
Vorteile
Nachteile
Diskussionsstand /
Beschlusslage
„Rechtzeitig vor einer Beauftragung der REVG sind mit dem Kreis
Euskirchen verbindliche Regelungen über den Umfang des
„vorhandenen Verkehrsnetzes“ des Rhein-Erft-Kreises zu treffen.
Zudem sind Finanzierungsregelungen zu vereinbaren.
Grenzüberschreitende Linien zum Kreis Euskirchen dürfen nicht
ohne Zustimmung des Kreises Euskirchen dem Verkehrsnetz des
Rhein-Erft-Kreises zugeschieden werden, sondern es muss eine
Zuordnung der grenzüberschreitenden Linien unter
Berücksichtigung des Verkehrsleistungsumfangs und der
Verkehrsbedeutung zu jeweils einem Aufgabenträger vorgenommen
132
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
werden. Alternativ sollen Möglichkeiten einer Beauftragung in
gemeinsamer Verantwortung geprüft werden.
Eine Teilung der Linien ist aus Sicht des Kreises Euskirchen nicht
anzustreben.“
Weiteres Vorgehen
Bearbeitungsstand
Abstimmung zwischen Kreis Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis zur
Zuordnung der Linien und der Finanzierungsvereinbarung.
März 2017
Maßnahme / Prüfauftrag:
Linie 807
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.4.1.2
Gegenstand
Anschlussverbesserung der Linie 807 am Bahnhof Euskirchen
Planungsanlass/
Begründung
Von Seiten der Bürgerschaft und der Stadt Euskirchen wurde darauf
hingewiesen, dass die Linie 807 am Bahnhof Euskirchen sehr
verspätungsanfällig ist und hierdurch der Anschluss an die Bahn
nicht gesichert hergestellt werden kann.
Linie
807
Angebotsform
Linienverkehr
Ausgangslage
Parallel zum Prüfauftrag des Kreises Euskirchen bestand auf dem
Gebiet des Rhein-Erft-Kreises die Planung, die Linie 807 an den
Bahnhof in Erftstadt anzubinden. Die Umsetzung erfolgte zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2016. Hierdurch konnte die
Anschlusssituation in Euskirchen und Erftstadt verbessert werden.
Planung
Überprüfung in 2017, ob der Anschluss in Euskirchen gesichert
hergestellt wird.
Kostenkalkulation
Für den Kreis Euskirchen entstanden keine Mehrkosten.
Vorteile
-
Attraktivierung der Linie durch den Zuganschluss in
Euskirchen und Erftstadt
Anschluss in Euskirchen wird gesichert
Fahrzeit wurde entzerrt, um die Verspätungen zu eliminieren.
Nachteile
--
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Die Umsetzung erfolgte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016.
Weiteres Vorgehen
Im Verlauf des Jahres 2017 wird geprüft, ob der Anschluss in
Euskirchen gesichert hergestellt wird.
Bearbeitungsstand
März 2017
133
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Linie 979
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
Gegenstand
11.4.1.3
Prüfung einer Angebotsverbesserung auf der Linie 979 durch
ergänzende TaxiBusPlus-Verkehre
Planungsanlass/
Begründung
-
Schaffung eines nachfragegerechten Angebotes
Füllung der Taktlücken
Verbesserung der Anbindung Zülpich - Erftstadt
Linie
979 Zülpich – Hürth-Hermülheim
Angebotsform
Linienverkehr
Ausgangslage
Auf einigen Fahrten der Linie 979 wurde bei Zählungen in den
vergangenen Jahren eine sehr geringe Nachfrage festgestellt. Die
entsprechenden Fahrten konnten nicht in TaxiBusPlus-Fahrten
umgewandelt werden, da dieses System im Rhein-Erft Kreis noch
nicht besteht. Die Fahrten wurden stattdessen gestrichen, das
Angebot und der Takt wurden somit ausgedünnt.
Planung
In einem Abstimmungsgespräch zwischen den Aufgabenträgern
wurde aufgrund der Fahrgastnachfrage vorgeschlagen, die Fahrten
an Samstagen auf dem Abschnitt Zülpich- Lechenich komplett
entfallen zu lassen bzw. es könnten die Leistungen auf diesem
Abschnitt durch TaxiBusPlus-Verkehre ersetzt werden. Für die Stadt
Erftstadt wäre die Einrichtung von TaxiBusPlus-Verkehren denkbar.
Aus Sicht des Kreises Euskirchen sollte zudem geprüft werden, ob
nicht nur die gering besetzten Fahrten durch TaxiBusPlus-Verkehre
ersetzt werden, sondern ggf. auf dieser Linie auch ein Stundentakt
im TaxiBusPlus-Verkehr, wie bei den übrigen TaxiBusPlusVerkehren im Kreis Euskirchen, aufgebaut werden könnte. Zu klären
wäre bei einer Umsetzung der ausschließlich bisher im Kreis
Euskirchen erhobene TaxiBusPlus-Zuschlag. Weiterhin soll im
weiteren Verfahren geprüft werden, ob der TaxiBusPlus im Rahmen
der 979 angeboten werden soll oder ggf. als komplett getrennter
TaxiBusPlus-Verkehr mit eigener Liniennummer.
Der Rhein-Erft-Kreis hat nach Abstimmungsgesprächen zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2015 eine Linienwegsänderung für
die Linie 979 vorgenommen. Diese führt nun auch bis zum Bahnhof
Erftstadt und dann weiter nach Hürth-Hermülheim.
Kostenkalkulation
Erfolgt nach Erstellung des Konzeptes.
Vorteile
Angebotsverbesserung auf dem Abschnitt Zülpich – Rhein-Erft-Kreis
Nachteile
--
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Im April 2016 fand ein weiteres Abstimmunsgespräch zu den
grenzüberschreitenden Linien statt. Hierbei einigte man sich darauf,
dass zunächst die zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgte
Anbindung der 979 an den Bahnhof in Erftstadt und deren
Auswirkungen auf die Nachfrage beobachtet werden sollen, bevor
134
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
eine Ergänzung mit TaxiBusPlus-Verkehren geprüft wird.
Weiteres Vorgehen
Im Jahr 2017 sollen erneut Zählungen auf der Linie 979
durchgeführt werden. Im Vorlauf des Fahrplanwechsels im
Dezember 2018 sollte die Prüfung zum TaxiBusPlus-Verkehr auf der
Linie 979 erfolgen.
Bearbeitungsstand
März 2017
135
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.4.2.
Verkehre Kreis Euskirchen – Rhein-Sieg-Kreis
Maßnahme / Prüfauftrag:
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein-Sieg-Kreis
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.4.2.1
Gegenstand
Vereinbarung zwischen den Aufgabenträgern zu den
grenzüberschreitenden Linien.
Planungsanlass/
Begründung
Im Rahmen der zukünftigen Vergabe oder vertraglichen Gestaltung
der grenzüberschreitenden Linien sind Regelungen über die
Finanzierung und die Aufgabenträgerschaft der Linien zu treffen.
Linie
802, 806, 828, 842, 984, 986
Angebotsform
802, 806, 842, 984 Linienverkehr
828, 986 Linienverkehr mit TaxiBusPlus
Ausgangslage
Die Linien werden derzeit über die RVK bedient. Es sind jeweils die
Aufgabenträger bis zu ihrer Kreisgrenze zuständig.
Planung
Da sowohl der Rhein-Sieg-Kreis als auch der Kreis Euskirchen eine
Fortführung der Betrauung der RVK planen, ergeben sich bezüglich
der Regelungen zur Aufgabenträgerschaft / Finanzierung keine
Handlungsbedarfe. Die Aufgabenträger werden die sie betreffenden
Linien bzw. -abschnitte in ihre Betrauungen aufnehmen. Eine
Übertragung der Federführung ist nicht erforderlich. Die
Finanzierung erfolgt über eine Linien- und Leistungsrechnung der
RVK in Abhängigkeit der Einnahmen und Kosten auf den jeweiligen
Linienabschnitten.
Kostenkalkulation
--
Vorteile
--
Nachteile
--
Diskussionsstand /
Beschlusslage
--
Weiteres Vorgehen
Abstimmung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Kreis
Euskirchen zur Beauftragung der RVK.
Bearbeitungsstand
Oktober 2016
136
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Optimierung Anbindung Thürne
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.4.2.2
Gegenstand
Prüfung, ob die Verbindung zwischen der Thürne und Rheinbach
auch an Wochenenden aufgenommen werden kann.
Planungsanlass/
Begründung
Nach Einrichtung der Verbindung von der Thürne nach Rheinbach
montags bis freitags besteht nun die Möglichkeit diese Verbindung
auch an den Wochenenden anzubieten.
Linie
Linie 828 Bad Münstereifel - Sürst-Hardt mit Umstieg auf
Linie 814 Sürst-Hardt – Rheinbach
Angebotsform
TaxiBusPlus mit einzelnen Linienbusfahrten
Ausgangslage
Im Dezember 2015 wurde die Linie 828 von Kurtenberg bis SürstHardt verlängert und auf die Linie 814 in/aus Richtung Rheinbach
abgestimmt. Aufgrund des Taktsprungs auf der Voreifelbahn an
Samstagen wurde die Maßnahme nur montags bis freitags
umgesetzt. Eine Verbindung an Wochenenden von der Thürne bis
nach Rheinbach besteht nicht. Auf dem Gebiet des Rhein-Sieg
Kreises stehen sowohl für die Linie 814 als auch für eine weitere
Linie in diesem Bereich (Linie 740) Veränderungen an. Durch die
TaxiBusPlus-/AST-Integration in der Stadt Bad Münstereifel könnte
auch an Wochenenden ein Angebot eingerichtet werden..
Planung
In Planung ist eine neue Linie 741 Rheinbach – Wald. Diese soll
montags bis sonntags im TaxiBusPlus zwischen Wald und
Rheinbach verkehren. Einige Linienfahrten zur Schülerverkehrszeit
sind vorgesehen. Die Linie 828 wird auf den Abschnitt Bad
Münstereifel – Scheuren eingekürzt.
Kostenkalkulation
Erfolgt nach Fertigstellung des Konzeptes.
Vorteile
Verbindung zwischen Thürne und Rheinbach an allen
Betriebstagen, ggf. auch als Direktverbindung
Nachteile
--
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Die Fahrpläne werden derzeit mit dem Rhein-Sieg Kreis und mit der
Stadt Bad Münstereifel abgestimmt.
Weiteres Vorgehen
Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss Bad Münstereifel
im Mai 2017
Umsetzung im Juli 2017.
Bearbeitungsstand
März 2017
137
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Optimierung des Korridors Linien 842 und 802
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.4.2.3
Gegenstand
Neuplanungen im Bereich der Linien 802 und 842
Planungsanlass/
Begründung
In den letzten Jahren haben sich die Schülerströme im Bereich der
Linien 802 und 842 verändert. Aufgrund dessen besteht ein Bedarf
zur Anpassung dieser Linien.
Linie
802, 828, 842
Angebotsform
Linienverkehr, 828 zusätzliche TaxiBusPlus-Verkehre
Ausgangslage
Die Linien 802 und 842 bedienen vornehmlich den Schülerverkehr
an den Standorten Rheinbach und Euskirchen. Die Linie 802 verfügt
darüber hinaus über Fahrten in den Ferien. Die Linie 842 fährt
schienenparallel zwischen Euskirchen und Rheinbach. Die
Fahrgastzahlen wurden aktuell durch die RVK erhoben.
Planung
Die Linie 842 soll im Juli 2017 eingestellt werden. Alternative
Beförderungsmöglichkeiten bestehen über die Voreifelbahn und die
Linie 802.
Die Linie 802 soll auf den Schülerverkehr reduziert werden.
Verkehre zu den Schulen nach Rheinbach sollen zukünftig
durchgängig und ohne Umstieg in Kurtenberg erfolgen.
Kostenkalkulation
Einsparung auf Kreis Euskirchener Gebiet von ca. 6.300 km auf der
Linie 842 und ca. 9.000 km auf der Linie 802
Vorteile
-
Angebotsoptimierung an den bestehenden Bedarf
Kostenreduzierung
Abbau von Parallelverkehren
Verbesserung der Anbindung auf der Linie 802 zum
Schulstandort Rheinbach
Nachteile
-
Wegfall der Linie 842 und damit Verschlechterung der
Feinerschließung in Rheinbach und Odendorf
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Beschluss in der Stadt Euskirchen am 09.03.2017 ist erfolgt. Der
Beschluss der Stadt Bad Münstereifel steht noch aus (Mai 2017).
Die Umsetzung ist für Juli 2017 vorgesehen.
Weiteres Vorgehen
Beschlüsse und Feinabstimmung der Fahrpläne sowie Umsetzung
im Juli 2017
Bearbeitungsstand
März 2017
138
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.4.3.
Verkehre Kreis Euskirchen – StädteRegion Aachen
Maßnahme / Prüfauftrag:
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der Städteregion
Aachen
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
Gegenstand
11.4.3
Zielkonzept der StädteRegion Aachen für die Linie SB63, zukünftig
Linie 63.
Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und der
StädteRegion Aachen / Stadt Aachen.
Planungsanlass/
Begründung
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der
StädteRegion Aachen wurde ein Zielkonzept für die Linie SB63
formuliert und ein Vorschlag zur zukünftigen Finanzierung dargelegt.
Linie
63
Angebotsform
Linienverkehr
Ausgangslage
Die Linie 63 bedient hauptsächlich Bereiche der StädteRegion
Aachen. Im Kreis Euskirchen dient die Linie überwiegend dem
Schülerverkehr zum Schulstandort Schleiden und dem
Freizeitverkehr aus Richtung Aachen nach Vogelsang.
Die Linie wird derzeit durch die StädteRegion Aachen finanziert.
Eine finanzielle Beteiligung seitens des Kreises Euskirchen erfolgt
nicht.
Planung
Der Nahverkehrsplan 2016 – 2020 der StädteRegion Aachen sieht
vor, dass die Linie SB63 ab dem Fahrplanwechsel 2017 nur noch
zwischen Aachen und Simmerath verkehrt. Die Linie 63 wird neu
zwischen Simmerath und Vogelsang sowie mit einzelnen Fahrten im
Schülerverkehr bis/ab Schleiden verkehren.
Die durchgehende Verbindung von Aachen nach Gemünd/Schleiden
wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Für diese Relation ist ein
Umstieg in Simmerath und Vogelsang nötig. Lediglich die
bestehenden 4 Schülerverkehrsfahrten sollen unverändert
fortgeführt werden. Die Übergänge zwischen den Linien 63 und
SB82 in Vogelsang können aufgrund der Bindung beider Linien an
jeweils wichtige Knoten nur in einer Richtung hergestellt werden.
So beträgt werktags die Umstiegszeit auf Vogelsang von Kall in
Richtung Simmerath 34 Minuten. In der Gegenrichtung (Simmerath Vogelsang - Kall) günstige 3 Minuten.
An Wochenenden besteht ein guter Übergang Richtung Simmerath
(4 Minute), aber ein langer von Simmerath in Richtung Kall (31
Minuten).
Insgesamt soll die Anzahl der Fahrten auf 6 Fahrtenpaare werktags
und 4 Fahrtenpaare an Wochenenden reduziert werden.
Der Kreis Euskirchen hat angeregt, eine mittägliche Lücke auf der
63 zu schließen und hierfür eine Fahrt der 63 zu verschieben. Hierzu
erfolgt noch die Prüfung durch die StädteRegion. Aus Sicht des
Kreises Euskirchen muss zudem eine morgendliche Frühfahrt von
Gemünd bzw. Schleiden nach Simmerath (dort Umstieg nach
139
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Aachen möglich) für Berufspendler angeboten werden.
Ein Fahrtenpaar soll als Fahrradbus eingesetzt werden.
Kostenkalkulation
Der Kreis Euskirchen und die StädteRegion Aachen werden eine
Vereinbarung zur Finanzierung dieser Linie schließen. Hierin werden
konkrete Vorgaben enthalten sein, für welche Teilabschnitte und
Fahrten eine Finanzierung erfolgen wird (Schülerverkehr;
Freizeitverkehr). Die Höhe des finanziellen Ausgleichs wird ermittelt,
sobald der endgültige Leistungsumfang feststeht.
Vorteile
-
Transparenteres Angebot
Reduzierung von Parallelfahrten im Schleidener Tal
Einsparung von gering nachgefragten Fahrten
Reduzierung der Kilometerleistung der Linie 63 und damit
Begrenzung zukünftiger Kosten
Nachteile
-
Teilweise schlechtere Übergänge zwischen den Linien 63
und SB82 auf Vogelsang.
Auflösung der Direktverbindung Schleiden / Vogelsang –
Aachen
Reduzierung der Fahrten, Reduzierung des Fahrradbusses
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Der Kreis Euskirchen hat mit Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015
grundsätzlich dem Zielkonzept der StädteRegion Aachen sowie der
Übertragung der Aufgabenträgerschaft zur Linie 63 auf die
StädteRegion zugestimmt.
Beide Aufgabenträger befinden sich im Austausch zu den Details
der Vereinbarung und des konkreten Fahrplanangebotes.
Weiteres Vorgehen
Prüfung seitens des Kreises Euskirchen, ob neben dem Zielkonzept
noch zusätzliche Fahrten auf der Linie 63 zur Bedienung des
Berufsverkehrs erforderlich sind.
Formulierung der Vereinbarung zur Finanzierung der Verkehre.
Inkrafttreten der Vereinbarung und des Zielkonzeptes zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2017.
Bearbeitungsstand
März 2017
140
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.4.4.
Verkehre Kreis Euskirchen – Kreis Düren
Maßnahme / Prüfauftrag:
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Düren
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.4.4.1
Gegenstand
Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren
Planungsanlass/
Begründung
Fortschreibung des NVP Kreis Düren und des NVP Kreis Euskirchen
Linie
SB98, 298, 208, 218, 231, 233, Rufbus C, (810)
Angebotsform
Linienbusverkehr, Rufbus C (Angebot der DKB, betrifft nur
Bessenich)
Ausgangslage
Im Bereich Euskirchen – Zülpich-Enzen bestehen Parallelverkehre
zwischen den Linien 298 und 810.
Die Linie 298 verfügt über viele Stichfahrten und eine lange Fahrzeit,
die eine Nutzung durch Fahrgäste nur zwischen Euskirchen und
Zülpich unattraktiv macht.
Die Verbindung Euskirchen – Zülpich wird mit nur einer stündlichen
Verbindung im Vergleich zu den Schienenstrecken als zu gering
anzusehen.
Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wird die SB98 auf
dem neuen Fahrweg über Nemmenich geführt. Es erfolgte
gleichzeitig die Einrichtung einer neuen Haltestelle in Oberelvenich.
Gleichzeitig bedient die Linie 298 seitdem nicht mehr den Ortsteil
Nemmenich.
Die konkrete Fahrplangestaltung des „Zülpich – Konzepts“ (s.a.
11.2.3) wird Anfang 2017 erstellt, um eine Umsetzung des
kompletten Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017
vorsehen zu können.
Planung
Zu den grenzüberschreitenden Linien bestehen aus Sicht des
Kreises Euskirchen (vgl. Kap. 11.2.3, bzw. Kap. 11.4.4.2 zur Linie
231) folgende Planungen:
Linie 208, 218, 233
keine Veränderungen
Linie 298:
Stringente Linienführung über Euenheim – Dürscheven – Ülpenich
nach Zülpich (nicht mehr über Enzen)
Linie SB98:
-
-
Verlegung in eine andere Zeitlage, so dass mit den Linien
298 und SB98 ein 30-Minuten Takt zwischen Euskirchen und
Zülpich entsteht.
Prüfung einer ergänzenden Haltestelle auf der L162 (nähe
Kreisel Niederelvenich)
Ergänzende und unterstützende Maßnahmen:
141
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Schaffung eines zentralen Umsteigepunkts der Buslinien in Zülpich
am zentrumsnahen Adenauer-Platz, dort räumliche und maximal
mögliche fahrplanmäßige Verknüpfung aller ÖPNV-Linien
Im Rahmen der Reaktivierung Bördebahn montags bis freitags
würde das Buskonzept angepasst.
Kostenkalkulation
Vorteile
Noch zu kalkulieren.
-
-
Abbau von Parallelverkehren
Schaffung eines Halbstundentaktes zwischen Euskirchen
und Zülpich und dadurch deutliche Attraktivierung der Achse
Euskirchen – Zülpich –
Straffung der Linie 298
Nachteile
Enzen erhält einen 60-Minuten-Takt anstatt bisher 30-Minuten-Takt
(Ergänzungen im Berufsverkehr)
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Der Kreis Düren hat dem Zülpich-Konzept grundsätzlich zugestimmt.
Der Kreis Euskirchen hat mit Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015
der Übertragung der Aufgabenträgerschaft zu den Linien 208, 218,
231, 233, 298 und SB98 auf den Kreis Düren zugestimmt.
Weder dem Kreis Euskirchen noch dem Kreis Düren liegen konkrete
Erlösmitteilungen der einzelnen Linien vor. Für den Abschluss einer
Finanzierungsvereinbarung wurde daher derzeit eine Erhebung zur
Erlösermittlung auf den Linien 298, SB98 und 231 durchgeführt.
Gleichzeitig bedient die Linie 298 nicht mehr den Ortsteil
Nemmenich.
Die konkrete Fahrplangestaltung des Gesamtkonzeptes wird Anfang
2017 erstellt, um eine Umsetzung des kompletten Konzeptes zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 vorsehen zu können.
Weiteres Vorgehen
Konkrete Ausgestaltung der Fahrpläne
Abstimmung mit dem Kreis Düren zur Erstellung einer
Finanzierungsvereinbarung zu den grenzüberschreitenden
Verkehren.
Bearbeitungsstand
März 2017
142
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Linie 231
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
11.4.4.2
Gegenstand
Systematisierung des Fahrplans und des Linienwegs
Planungsanlass/
Begründung
Die Linie 231 ist eine sehr unübersichtlich gestaltete Linie mit vielen
Verkehrsaufgaben. Zur Verbesserung der Transparenz soll die Linie
optimiert werden.
Linie
231
Angebotsform
Linienverkehr
Ausgangslage
Die Linie 231 wird durch den Kreis Düren beauftragt und finanziert.
Im Rahmen der NVP-Fortschreibung wird das nachfolgende
Planungskonzept durch den Kreis Düren verfolgt.
Die Linie hat für den Kreis Euskirchen vor allem Bedeutung im
Schülerverkehr und im Freizeitverkehr an Wochenenden.
Planung
Die Linie 231 wird nach den Planungen des Kreises Düren in
mehrere Teilabschnitte aufgeteilt.
-
Düren – Vettweiß-Froitzheim
Vettweiß-Froitzheim bis Schleiden
Freizeitfahrten im Verkehrsraum Heimbach/Schleiden Es sollen 2
zusätzliche Fahrtenpaare Heimbach – Gemünd/Schleiden
aufgenommen werden.
Alle Fahrten in der Nebenverkehrszeit, d.h. montags-freitags
abends, samstags und sonntags werden der Linie SB 98
zugeschlagen, die dadurch ein ganzwöchiges Verkehrsangebot im
Kreis Düren erhält.
Eine detaillierte Fahrplangestaltung liegt noch nicht vor.
Kostenkalkulation
Wurde noch nicht erstellt.
Vorteile
-
Fahrplantransparenz
Verbesserungen im Schülerverkehr
Nachteile
--
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Der Kreis Euskirchen hat mit Kreistagsbeschluss vom 24.06.2015
der Übertragung der Aufgabenträgerschaft zur Linie 231 auf den
Kreis Düren zugestimmt.
Die Ausgestaltung der Finanzierungsvereinbarung erfolgt Anfang
2017.
Weiteres Vorgehen
Konkrete Ausgestaltung der Fahrpläne.
Abstimmung mit dem Kreis Düren zur Erstellung einer
Finanzierungsvereinbarung zu den grenzüberschreitenden
Verkehren.
Bearbeitungsstand
März 2017
143
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.4.5.
Verkehre Kreis Euskirchen – Kreis Ahrweiler
Maßnahme / Prüfauftrag:
11.4.5
Linie 822; Ergänzende Anrufverkehre im Kreisgebiet Ahrweiler
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
Gegenstand
Prüfung einer ergänzenden Erschließung durch Anrufverkehre im
Kreisgebiet Ahrweiler
Planungsanlass/
Begründung
Der benachbarte Kreis Ahrweiler hat in gemeinsamen
Abstimmungsgesprächen dargelegt, dass Überlegungen bestehen,
die Schülerfahrten der Linie 822 im Kreisgebiet Ahrweiler mit
Anrufverkehren zu ergänzen.
Linie
Linie 822
Angebotsform
Im Kreisgebiet Ahrweiler besteht bisher ein reiner Linienverkehr zu
Schulverkehrszeiten
Ausgangslage
Die Linie 822 bedient im Rahmen der Schülerverkehrsfahrten auch
den Bereich Hümmel, Bröhlingen, Adenau, Wershofen und
Ohlenhard auf dem Gebiet des Kreises Ahrweiler. Neben dem
Schülerverkehr werden auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen
TaxiBusPlus-Verkehre zwischen Bad Münstereifel und Bad
Münstereifel-Ohlerath im Stundentakt angeboten.
Zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Ahrweiler besteht
eine Finanzierungsvereinbarung zu den Schülerfahrten der Linie 822
in Richtung Wershofen.
Planung
Die Überlegungen des Kreises Ahrweiler sind noch ganz am Anfang.
Zur besseren Erschließung und Verbindung der Orte Wershofen und
Hümmel auch in Richtung Bad Münstereifel ist angedacht, zu den
Schülerfahrten ergänzende Anrufverkehre aufzubauen.
Ein Konzeptentwurf liegt noch nicht vor.
Ein Umsetzungszeitpunkt ist noch offen.
Vor einer Umsetzung müssen folgende Punkte geklärt werden:
-
-
Fahrtenzahl und Betriebszeitraum
Merkmale des Anrufverkehrs (Haustürbedienung/Haltestelle)
Zuschlag des Anrufverkehrs
Betriebliche Umsetzung der Taxiunternehmen
(Abrechnungsbasis, Verkehre zwischen den Kreisen oder
nur im Bereich des Kreises Ahrweiler etc.)
Finanzierung zwischen den Kreisen
Kostenkalkulation
Eine Kostenkalkulation erfolgt erst nach Erstellung eines Konzeptes.
Vorteile
Nachteile
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Attraktivere Verbindungen zwischen beiden Kreisen
-Erste Gespräche zwischen beiden Kreisen haben im Rahmen der
Fortschreibung der Nahverkehrspläne stattgefunden.
Weiteres Vorgehen
Der Kreis Ahrweiler wird die Überlegungen konkretisieren und den
Kreis Euskirchen hierzu informieren. Darauf aufbauend würde ein
Konzept entwickelt.
Bearbeitungsstand
März 2017
144
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.5.
Umsetzungszeitraum der Maßnahmen
11.5.1.
Kurzfristige Maßnahmen
Tab. 33: Umsetzung kurzfristige Maßnahmen
Kap.
Maßnahme
geplante
Umsetzung
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
11.1.2
Kreisweite Integration von TaxiBusPlus und AST
Dezember 2017
11.1.2.1.2
Wanderbus
11.1.2.1.3
Touristisches Mobilitätskonzept
2017
11.1.4
Anbindung von Gewerbegebieten
2017
11.1.5
Untersuchung der Schülerverkehre im Kreis
Euskirchen
2017
11.1.7.3
Korridorfahrpläne im Nationalpark Eifel
2017
April 2017
11.2 Teilraumkonzepte
11.2.3
Bedienungskonzept Zülpich
Dezember 2017
11.3 Lokale Maßnahmen
11.3.1.1
Anpassung der Mechernicher TaxiBusPlusLinien 826 und 897an den gültigen
Bedienungsstandard
Dezember 2017
11.3.1.2
Verbindungen Kommern - Mechernich Linie 811
Dezember 2017
11.3.1.2a
Prüfaufträge Stadt Mechernich
11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre
11.4.1.2
Linie 807
2017
11.4.2.2
Optimierung Anbindung Thürne
2017
11.4.2.3
Optimierung des Korridors 842 und 802
2017
11.4.3
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen
und der StädteRegion Aachen / Stadt Aachen
Dezember 2017
11.4.4.1
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen
und dem Kreis Düren
Dezember 2017
145
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.5.2.
Mittelfristige Maßnahmen
Tab. 34: Umsetzung mittelfristige Maßnahmen
Kap.
Maßnahme
geplante
Umsetzung
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
11.1.2
Fortschreibung des kreisweiten
Bedienungsstandards im ÖPNV
Dezember 2018
11.1.7
Vereinheitlichung der Spätfahrten
Dezember 2018
11.1.7.4
Modellprojekt Pedelecverleih an große
Unternehmen
11.1.7.5
ÖPNV-Anbindung neuer Baugebiete
11.1.7.6
Rollstuhltaxen im TaxiBusverkehr
11.2 Teilraumkonzepte
11.2.1
Optimierung des Verkehrsangebotes im
Teilraum Blankenheim - Nettersheim
2018/2019
11.3 Lokale Maßnahmen
11.3.2
Verbindung Euskirchen - WeilerswistLommersum
2019
11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre
11.4.1.3
11.5.3.
Linie 979
Dezember 2018
Langfristige Maßnahmen
Tab. 35: Umsetzung langfristige Maßnahmen
Kap.
Maßnahme
geplante
Umsetzung
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
11.1.1
Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau
von Haltestellen
2017-2022
146
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
11.5.4.
Offene Maßnahmenumsetzung
Tab. 36: Noch offene Maßnahmenumsetzung
Kap.
Maßnahme
geplante
Umsetzung
11.1 Räumlich übergeordnete Themen
11.1.3.1.1 Weiterentwicklung Bürgerbus zu Bürgertaxi
11.1.4.1
Fahrradbus / Fahrradbeförderung
11.1.4.2
Fahrradbeförderung in der Bahn
11.1.4.3
Einrichtung eines Fahrradverleihsystems
11.1.8.1
Dialogmarketing
11.2 Teilraumkonzepte
11.2.2
Taktverdichtung Kall - Hellenthal
11.2.4
Korridor Schleiden – Blankenheim:
Restrukturierung der Linie 835
11.4 Kreisgrenzenüberschreitende Verkehre
11.4.1.1
Vereinbarung zwischen dem Kreis Euskirchen
und dem Rhein-Erft-Kreis
11.4.4.2
Linie 231
11.4.5
Linie 822: Ergänzende Anrufverkehre im
Kreisgebiet Ahrweiler
147
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
12.
Kommunikation und Marketing
Das Marketing und die Kundeninformation für den ÖPNV werden verbundweit
einheitlich seitens des VRS geleistet. Dieser erstellt und kommuniziert die
Fahrplanmedien sowie die Informationen zu Tickets und Preisen. Darüber hinaus
ermöglicht er eine elektronische und telefonische Fahrplanauskunft.
Spezifische Informationen zum ÖPNV-Angebot im Kreis Euskirchen werden
ergänzend von den tätigen Verkehrsunternehmen sowie dem Kreis Euskirchen
produziert.
Folgende größere Maßnahmen wurden durch den Kreis Euskirchen im Zeitraum
2005 bis 2016 (seit der Aufstellung des vorangegangenen NVP) umgesetzt:
EU-Projekt Smart Move
Der Kreis Euskirchen hat von Juli 2014 bis Juli 2016 in Zusammenarbeit mit dem
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) an dem EU-Projekt „smart move“ teilgenommen.
In verschiedenen ländlichen Regionen in Europa wurde erprobt, wie anhand aktiver
Mobilitätsberatung die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gesteigert werden
kann.
Im Kreis Euskirchen wurden in den Kommunen Kall, Hellenthal, Schleiden und Bad
Münstereifel verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Es wurden „Bus-Trainings“
speziell für ältere Bürger angeboten und auf verschiedenen Veranstaltungen über
das ÖPNV-Angebot informiert. Darüber hinaus wurden Mobilitätschecks und
Bürgerfachgespräche durchgeführt.
Kern der Maßnahmen war das Dialogmarketing, in dessen Rahmen 4.000 Haushalte
kontaktiert wurden. Zunächst fand eine individuelle Beratung am Telefon statt. Im
Nachgang wurden maßgeschneiderte Informationen zum bestehenden ÖPNVAngebot zugesandt und Befragungen durchgeführt.
Die gesammelten Erfahrungen aus den verschiedenen Maßnahmen wurden zum
Projektabschluss ausgewertet und die Ergebnisse in anderen ländlichen Regionen in
Europa als Anregung weiter kommuniziert. Wesentliches Ergebnis für den Kreis
Euskirchen war eine 15% Steigerung der TaxiBusPlus- und AST-Fahrten in den vier
Kommunen. Auch wurde deutlich, dass grundsätzlich ein hoher Erklärungsbedarf zur
Existenz und Funktionsweise des TaxiBusPlus und AST besteht.
Überarbeitung der Broschüren „Mobil in Ihrer Kommune“
Die Broschüre „Mobil in…“ besteht seit 2010 und wurde vom Kreis Euskirchen
zusammen mit Senioren entwickelt und speziell für jede Kommune herausgegeben.
Mithilfe der Broschüre erhalten Bürger alle Informationen rund um die Nutzung von
Bus und Bahn in ihrer Kommune. Es finden sich Erläuterungen zur Nutzung des
TaxiBusPlus und AnrufSammel-Taxis, zu Fahrplänen, Fahrausweisen und
Ansprechpartnern.
2015 wurde die Broschüre im Rahmen des EU-Projektes SmartMove überarbeitet
und neu gestaltet, zunächst nur für die Kommunen Hellenthal, Schleiden, Kall und
Bad Münstereifel. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 erscheinen die
148
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Broschüren „Mobil in“ für Dahlem, Nettersheim und Blankenheim ebenfalls neu. Für
die übrigen Kommunen Mechernich, Zülpich und Weilerswist ist eine Überarbeitung
für 2017 geplant. Alle „Mobil in“-Broschüren werden in geringer Auflage gedruckt und
regelmäßig aktualisiert.
Wesentliche Neuerung ist, dass zwei Liniennetzpläne nun die Übersicht über die
bestehenden Linien und Haltestellen erleichtern. Eine Entfernungsgraphik gibt an,
wie lange der Weg zur Haltestelle zu Fuß und mit dem Fahrrad dauert.
Überarbeitung der Broschüre „Natur erfahren“
Jährlich zu Ostern erscheint die Broschüre „Natur erfahren – mit Bus & Bahn
unterwegs im und um den Nationalpark Eifel“, auch bekannt als „NationalparkFahrplan“. In Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden AVV und VRS erstellt der
Kreis Euskirchen diese Broschüre, um Gäste und Bürger über die Möglichkeiten zur
Erkundung des Nationalparks Eifel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu informieren.
Zu Ostern 2016 wurde die Broschüre zu einer Informationskarte für ÖPNV und
Freizeit weiterentwickelt. Über die große Kartendarstellung auf topographischer
Grundlage kann der Ortsunkundige schnell erfassen, welche Buslinie er z.B. für
einen geplanten Ausflug nutzen kann. Die entsprechenden Fahrpläne sind nicht
mehr in der Broschüre abgedruckt. Erläuterungen zu Fahrplänen, Tickets,
Fahrradmitnahme, Fahrradbussen und dem TaxiBusPlus sind ausführlich enthalten.
Auf der Rückseite der Informationskarte sind zahlreiche Rad- und WandertourenTipps sowie Ausflugstipps mit Anreiseinformationen beschrieben.
Mit der Weiterentwicklung des Nationalpark Fahrplans möchte der Kreis Euskirchen
es Gästen erleichtern, die Fahrmöglichkeiten mit Bus und Bahn zu erfassen und sich
in der Nationalpark-Region zu orientieren.
Betreuung und Schulung der touristischen Akteure
Durch die Einführung des GästeTickets/ GästeCard hat die Bedeutung der
touristischen Verkehre im Kreis Euskirchen zugenommen. Seitdem hat auch die
Zusammenarbeit zwischen der Kreisverwaltung, der NET und den touristischen
Beratungsstellen (Nationalpark-Tore und Infopunkte, Vogelsang, Tourist-Info)
zugenommen. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in der Schulung und
Beratung der Counter-Kräfte und Gastgeber sowie dem Zurverfügungstellen von
Informationsmaterialien und Fahrplanmedien.
Stadt- und Gemeindefahrpläne
Jährlich zum Fahrplanwechsel legt der Kreis Euskirchen gemeinsam mit
interessierten Kommunen und dem VRS Stadt- bzw. Gemeindefahrpläne auf. In den
letzten Jahren sind der Gemeindefahrplan Kall/Hellenthal/Schleiden sowie der
Stadtfahrplan Mechernich erschienen. Es wird bei den Kommunen jährlich neu
abgefragt, ob Interesse an der Broschüre besteht.
149
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Spezialfahrpläne
Jährlich zum Fahrplanwechsel werden für ausgewählte touristisch relevante
Wegrelationen Aushang-Fahrpläne erstellt. Diese Fahrpläne stellen die Anreise- und
Abreisemöglichkeiten mit Umstiegen z.B. zwischen einem touristischen Punkt und
dem Hauptort dar.
Zukünftige Entwicklung
Insbesondere die positiven Ergebnisse aus dem Projekt Smart Move haben dazu
geführt, dass der Kreis Euskirchen zukünftig einen stärkeren Fokus auf das aktive
und individuelle Marketing sowie die Kundeninformation legen möchte.
Folgende Projekte befinden sich in Planung:
-
Individualisierte Anschreiben aller Gastgeber im Kreis Euskirchen
Verschiedene Maßnahmen des Dialogmarketings (Schulung Multiplikatoren
Touristiker, kommunale Mitarbeiter, Senioren)
Weiterentwicklung des Nationalpark-Fahrplans / Korridorfahrpläne
Einzelheiten sind Kapitel 11.1.7 zu entnehmen.
150
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
13.
Barrierefreiheit
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten
Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu
beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte,
Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und
Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu
berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des
öffentlichen Personennahverkehrs.“ (§ 8 Abs. 3 PBefG)
Mit der Behindertenbeauftragten für den Kreis Euskirchen wurden die möglichen
Handlungsfelder zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV erörtert. Dies sind die
Bereiche Infrastruktur (Haltestellen), Fahrzeuge (Busse und Fahrzeuge TaxiBusPlus)
und Information (Fahrplanmedien, Infobroschüren, Schulung Multiplikatoren), die
teilweise auch bereits in den Handlungskonzepten berücksichtigt sind. Ebenso
wurden diese Handlungsfelder mit Vertretern des Seniorenverbandes Kreis
Euskirchen diskutiert.
Der Kreis Euskirchen hat sich bereits in den vergangenen Jahren mit dem Thema
Barrierefreiheit beschäftigt. So wurde in den Jahren 2009 und 2010 ein Projekt
„Mobilitätsmanagement für Senioren im Kreis Euskirchen“ durchgeführt. Hierbei
standen barrierefreie Informationen sowie barrierefreie Wege und Haltestellen in den
Orten im Vordergrund. Hieraus entstanden ist z.B. die erste Version der Information
„mobil in …“. Durch große Schrift und einfache Erläuterungen zu den bestehenden
Produkten konnten seniorenfreundliche Broschüren, die für alle Kunden nutzbar sind,
hergestellt werden.
Im Bereich des Schleidener Tals wurden Empfehlungen für einen barrierefreien
Ausbau von kombinierten Linienbus- und TaxiBusPlus-Haltestellen erarbeitet. Die
Ausbauskizzen finden sich in Anlage 5.
Im Rahmen des Straßenaus- oder –neubaus werden Haltestellen barrierefrei
ausgebaut. Dies betrifft vor allem die Landes- und Kreisstraßen. Mit diesem Ausbau
wird auch die barrierefreie Zuwegung inklusive Querungshilfen sichergestellt.
Der TaxiBusPlus mit Haustürbedienung stellt ebenfalls eine barrierearme Nutzung
des ÖPNV sicher. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen erhalten hier
durch den Fahrer Hilfestellungen beim Ein- und Ausstieg. Durch die
Haustürbedienung wird eine direkte Verbindung ohne weite Wege von der Haltestelle
nach Hause oder zu einem anderen Ziel geschaffen.
Der VRS hält mit den entsprechenden Medien barrierearme Informationen vor. Dies
betrifft vor allem die digitalen Medien (Internet, App). Aber auch spezielle gedruckte
Medien sind für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar (z.B. mobil in).
151
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Zur Verbesserung der Disposition der flexiblen Bedienungsformen wird neben dem
Anruf zur Bestellung der Fahrten derzeit auch über eine App-Lösung zur Bestellung
der Fahrten nachgedacht.
Ab 2017 soll schwerpunktmäßig das Handlungsfeld „Haltestellen“ bearbeitet werden.
Zur Erfüllung der Anforderungen des PBefG bezüglich der Herstellung der
vollständigen Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 wird der Kreis Euskirchen nach
Erstellung des Haltstellenkatasters (vgl. Kap. 11) eine Arbeitsgruppe bestehend aus
Vertretern der Kreisverwaltung (Abt. 60.13 ÖPNV, Straßenverkehrsamt,
Behindertenbeauftragte), der Straßenbaulastträger, der Verkehrsunternehmen, der
Kommunen bilden.
Aufgabe wird es sein, kreisweit einheitliche Rahmenvorgaben für die Anforderungen
an barrierefreie Haltestellen zu entwickeln.
Eine Priorisierung des Ausbaus ist notwendig, um den hohen zeitlichen sowie
finanziellen Aufwand für die Straßenbaulastträger zu entzerren. Auch wird somit
sichergestellt, dass die Investitionen zuerst dort erfolgen, wo der größte Nutzen für
die Fahrgäste erzielt werden kann.
152
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Abkürzungsverzeichnis
AK
Arbeitskreis
AST
Anruf-SammelTaxi
AVV
Aachener Verkehrsverbund GmbH
B+R
„Bike + Ride”
BAM
Bad Münstereifel
Bf.
Bahnhof
BGG
Behindertengleichstellungsgesetz
BGM
Bürgermeister
DB
Deutsche Bahn
DKB
Dürener Kreisbahn GmbH
EU
Euskirchen
EW
Einwohner
GEP
Gebietsentwicklungsplan
HHB
Haushaltsbefragung
HVZ
Hauptverkehrszeit
IGVP
Integrierte Gesamtverkehrsplanung
LEP
Landesentwicklungsplan
MIV
motorisierter Individualverkehr
MZ
Mittelzentrum
NVP
Nahverkehrsplan
ÖPNV
öffentlicher Personennahverkehr
ÖPNVG NRW
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen
ÖV
Öffentlicher Verkehr
P+R
„Park + Ride“
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
RB
RegionalBahn
RE
RegionalExpress
REVG
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
RVE
Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH
RVK
Regionalverkehr Köln GmbH
SB
Schnellbus
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
153
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
SVE
Stadtverkehr Euskirchen GmbH
TB
TaxiBusPlus
VRS
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
154
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Übersicht Maßnahmenumsetzung und Konzepterarbeitung ........................ 10
Abb. 2: Einwohnerdichte und Bevölkerungsverteilung im Kreis Euskirchen ............. 23
Abb. 3: Liniennetz Kreis Euskirchen (Stand Dezember 2016) .................................. 55
Abb. 4: Übersicht NVP-Bearbeitung und Maßnahmenumsetzung ............................ 57
155
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Verzeichnis der Tabellen
Tab. 1: Zentralörtliche Gliederung ............................................................................ 22
Tab. 2: Fläche und Bevölkerung (Stand 31. Dezember 2015) .................................. 25
Tab. 3: Vergleich der Einwohnerzahlen 2001 und 2015 ........................................... 26
Tab. 4: Vergleich Schülerzahlen 2002 und 2016 ...................................................... 28
Tab. 5: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Kreis Euskirchen:
Entwicklung 1998 bis 2012 ........................................................................ 29
Tab. 6: Berufspendlerzahlen im Kreis Euskirchen 2012 ........................................... 30
Tab. 7: Quellen und Ziele der die Kreisgrenze überschreitenden Berufspendler im
Kreis Euskirchen (Stand: 2012) ................................................................. 31
Tab. 8: Angebot an Übernachtungsbetrieben im Kreis Euskirchen .......................... 33
Tab. 9: Auswahl ÖPNV-relevanter Freizeiteinrichtungen.......................................... 34
Tab. 10: Linien in Aufgabenträgerschaft des Kreises Euskirchen ............................. 37
Tab. 11: Zuordnung der grenzüberschreitenden Linien (Ist – Zustand) .................... 39
Tab. 12: Konzessionslaufzeiten der Linien ............................................................... 41
Tab. 13: Differenzierte Betrachtung der Bedienungsformen ..................................... 52
Tab. 14: Verknüpfungen Bus / Schiene mit regelmäßigen Umsteigezeiten unter 15
Minuten ...................................................................................................... 59
Tab. 15: Verknüpfungen im Busverkehr ................................................................... 60
Tab. 16: P+R und B+R-Anlagen im Kreis Euskirchen............................................... 61
Tab. 17: Mindestbedienungsstandard....................................................................... 66
Tab. 18: Prüfergebnis Mindeststandard .................................................................... 66
Tab. 19: Orte, die den Mindeststandard nicht erreichen ........................................... 67
Tab. 20: Veränderungen 2014/2015 zur Standarderfüllung ...................................... 67
Tab. 21: Zusammenfassung Angebostqualität ......................................................... 70
Tab. 22: Übersicht der Handlungsbedarfe aus der Haushaltsbefragung .................. 71
Tab. 23: Prognostizierte Einwohnerentwicklung in den Kommunen des Kreises
Euskirchen bis 2035................................................................................... 74
Tab. 24: Veränderung der Altersstruktur im Kreis Euskirchen 2014 bis 2035 ........... 74
Tab. 25: Angebotsformen Kreis Euskirchen ............................................................. 76
Tab. 26: Haltstellenradien Kreis Euskirchen ............................................................. 77
Tab. 27: Mindestbedienungsstandard Kreis Euskirchen bis Dezember 2018 ........... 78
Tab. 28: Mindestbedienungsstandard Kreis Euskirchen ab Dezember 2018 ........... 79
Tab. 29: Vorgaben für die Linien 801, 808, 829, 985 Montag bis Freitag ................. 80
Tab. 30: Vorgaben für die Linien 801, 808, 829, 832, 985 Samstag; Sonn- und
Feiertag...................................................................................................... 81
156
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Tab. 31: Anforderungen an Fahrzeuge (Standardlinienbusse und Gelenkomnibusse,
nicht Kleinbusse) ....................................................................................... 85
Tab. 32: Zuständigkeiten grenzüberschreitende Linien (Ist-Zustand) ......................131
Tab. 33: Umsetzung kurzfristige Maßnahmen .........................................................145
Tab. 34: Umsetzung mittelfristige Maßnahmen .......................................................146
Tab. 35: Umsetzung langfristige Maßnahmen .........................................................146
Tab. 36: Noch offene Maßnahmenumsetzung .........................................................147
157
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Literaturverzeichnis
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT):
Regionales Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen, Fortschreibung 2016
(Beschlussvorlage), Aachen 2016
Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches Institut für Fremdenverkehr München
(dwif): Wirtschaftsfaktor Tourismus für den Kreis Euskirchen 2014,München 2015
Kasperkoeppl kommunikation und design gbr Köln: Fortschreibung Tourismus-und
Marketingkonzept Nordeifel Tourismus GmbH 2015/2020, Köln 2015
Nationalpark Eifel: Abschlussbericht zum Sozioökonomischen Monitoring 2014-2015,
Köln und Wien 2016
Planungsbüro VIA : Integrierte Gesamtverkehrsplanung (IGVP) Kreis Euskirchen
2003, Strukturentwicklung, Mobilität und Szenarien,
Statistik der Bundesagentur für Arbeit / IT.NRW
IT.NRW 2012, Gemeindemodellrechnung 2011 bis 2030
158
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Anlagen
Anlage 1: Aufstellung Abstimmungsgespräche zur Fortschreibung NVP
160
Anlage 2: Liniensteckbriefe Stand Dezember 2016
164
Anlage 3: ÖPNV-Veränderungen 2005-2016
242
Anlage 4: Ergänzende Handlungskonzepte
250
Anlage 5: Musterhaltestellen Linienbus/TaxiBusPlus
262
159
Endbericht Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Anlage 1
Aufstellung Abstimmungsgespräche NVP
Datum
16.04.2012
08.05.2012
Thema
Beschluss Aufstellung NVP
Auftaktveranstaltung NVP
23.05.2012
Sept./Okt.
2012
05.12.2012
Information zur Auftaktveranstaltung
Durchführung der HH-Befragung im
Kreis Euskirchen
Beauftragung VIA zur Fortschreibung
NVP und zur Durchführung
Haushaltsbefragung.
Vorliegen des Endberichtes zur
Haushaltsbefragung
Konzept Nettersheim – Blankenheim
Mai 2013
18.03.2013
03.06.2013
10.06.2013
17.06.2013
19.06.2013
17.07.2013
06.09.2013
18.09.2013
Sachstand NVP/HH-Befragung
Information Ergebnis HH-Befragung
Information zur Einführung
GästeTicket
Schülerbeförderung
27.11.2013
26.02.2014
07.04.2014
Erweiterung Fahrplankonzept SB82
Schülerverkehre
Information zur Entwicklung des
Schüler- und Ausbildungsverkehr
Änderungen zum Fahrplanwechsel
Sachstand NVP
Pilotprojekt TaxiBusPlus/AST
08.04.2014
30.04.2014
07.05.2014
Konzept Zülpich
Grenzüberschreitende Verkehre
Konzept Nettersheim – Blankenheim
14.05.2014
21.05.2014
Sachstand NVP
Pilotprojekt TaxiBusPlus/AST
02.07.2014
02.07.2014
Grenzüberschreitende Linien
Grenzüberschreitende Linien
03.07.2014
Sachstand NVP
07.07.2014
09.07.2014
Konzept Zülpich
Pilotprojekt AST/TB-Integration
Beteiligte
Kreisgremien
Kommunen,
Verkehrsunternehmen,
Kreistagsfraktionen
Kreisgremien
Kreisgremien
Bürgermeister
Nettersheim/Blankenheim
AK ÖPNV
Kommunen
Kreisgremien
Gemeinden
Nettersheim/Blankenheim
Kreisgremien
Bürgermeister Kommunen
Kreisgremien
Kreisgremien
AK ÖPNV
Gemeinden Hellenthal und
Schleiden
Stadt Zülpich, RVE, RVK
Rhein-Sieg-Kreis
BGM
Nettersheim/Blankenheim
AK ÖPNV
Gemeinden Hellenthal und
Schleiden
RSK, RVK, Stadt Euskirchen
Rhein-Erft-Kreis, RVK, Stadt
Euskirchen, REVG
Kommunen
(Ansprechpartner ÖPNV und
Schulen)
Kreis Düren
RVK, Taxiunternehmer
160
Endbericht Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Datum
10.09.2014
18.09.2014
01.10.2014
Sept./Okt.
2014
21.10.2014
22.10.2014
10.11.2014
Thema
Grenzüberschreitende Linien
Beschluss zur Integration AST-/TB
Änderungen Fahrplanwechsel
Beschluss zur Durchführung des
Pilotprojektes AST-/TB-Integration
Durchführung Fahrgastzählung und –
befragung Linien 298/SB98
Konzept Bad Münstereifel Mechernich
Pilotprojekt AST/TB-Integration
12.01.2015
13.01.2015
14.01.2015
19.01.2015
Konzept Bad Münstereifel Mechernich
Sachstand NVP
Umsetzung Pilotprojekt AST/TB
Veränderung Linie 820 in Nettersheim
(Teilprojekt Nettersheim/Blankenheim)
Verdichtung 829 Schleidener Tal
Konzept Bad Münstereifel Mechernich
Abstimmung Zülpich-Konzept
NVP StädterRegion Aachen
Abstimmung Schülerverkehr
Regionalkonferenz Nord
21.01.2015
Regionalkonferenz Süd
18.02.2015
NVP StädteRegion Aachen
03.03.2015
17.03.2015
19.03.2015
Verbindung Bad Münstereifel Mechernich
Schülerverkehr
Grenzüberschreitende Verkehre
25.03.2015
15.04.2015
30.04.2015
04.05.2015
06.05.2015
13.05.2015
Information zum Sachstand NVP
Angebotsgestaltung SB63
Grenzüberschreitende Verkehre
Schülerverkehrsleitlinie
Schülerverkehrsleitlinie
Schülerverkehrsleitlinie
18.05.2015
20.05.2015
Schülerverkehrsleitlinie
Schülerverkehrsleitlinie und
Sachstand NVP
11.11.2014
14.12.2014
15.12.2014
08.01.2015
Beteiligte
Stadt Euskirchen
Gemeinde Hellenthal
Kreisgremien
Stadt Mechernich
RVK, Kommunen Schleiden
und Hellenthal
Stadt Bad Münstereifel
AK ÖPNV
Kall, Schleiden, Hellenthal
Bad Münstereifel,
Mechernich
Kreis Düren
AVV
Gemeinde Hellenthal
Kommunen, Fraktionen der
Kommunen und des
Kreitages
Kommunen, Fraktionen der
Kommunen und des
Kreitages
Abstimmung mit der Stadt
Schleiden
Beschluss Stadt Bad
Münstereifel
Gemeinde Hellenthal
Gemeinde Weilerswist, Stadt
Euskirchen
Kreisgremien
AVV
Rhein-Sieg-Kreis
Gemeinde Kall
Gemeinde Blankenheim
Stadt Mechernich und
Hermann-Josef-Kolleg
Steinfeld
Stadt Schleiden
AK ÖPNV
161
Endbericht Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Datum
22.05.2015
Thema
Schülerverkehrsleitlinie
27.05.2015
Information grenzüberschreitende
Verkehre und benachbarte
Aufgabenträger
Schülerverkehr
Verbindung Bad Münstereifel –
Mechernich
NVP Kreis Düren
Grenzüberschreitende Linien
Schülerverkehrsleitlinie
29.05.2015
09.06.2015
26.06.2015
06.07.2015
19.08.2015
02.09.2015
23.09.2015
19.10.2015
21.10.2015
22.10.2015
13.11.2015
Information Projekt Smartmove
Zülpich-Konzept
Schülerverkehre Zülpich – Düren
Sachstand Teilraumkonzepte und
Änderungen Fahrplanwechsel
Vereinbarung zur Linie 869
Fahrten Mechernich – Blankenheim
18.11.2015
11.12.2015
Einrichtung Zusatzfahrt Frühfahrt 985
NVP Ahrweiler
12.01.2016
Information zur Untersuchung
Schülerverkehre
Sachstand NVP
Grenzüberschreitende Linien
Fahrten Mechernich - Blankenheim
14.01.2016
11.02.2016
04.03.2016
17.03.2016
14.04.2016
15.04.2016
20.04.2016
21.04.2016
28.04.2016
02.05.2016
12.05.2016
Information zum Zülpich-Konzept
AST-/TB-Integration
Grenzüberschreitende Linien
Beschluss zur Vereinbarung zwischen
Kreis und Stadt Euskirchen zur Linie
869
AST-/TB-Integration
AST-/TB-Integration
AST-/TB-Integration
AST-/TB-Integration
AST-/TB-Integration
13.05.2016
31.05.2016
09.06.2016
Grenzüberschreitende Linien
Grenzüberschreitende Linien
AST-/TB-Integration
21.06.2016
AST-/TB-Integration
Beteiligte
Dienstbesprechung
Kommunen
Kreisgremien
Gemeinde Hellenthal
Ausschuss der Stadt
Mechernich
Kreis Düren
Rhein-Erft-Kreis
Clara-Fey-Gymnasium
Schleiden
Kreisgremien
Stadt Zülpich
Kreis Düren, Stadt Zülpich
Kreisgremien
Gemeinde Weilerswist
Gemeinde Blankenheim,
RVK, Gemeinde Nettersheim
Kreisgremien
Kreis Bad NeuenahrAhrweiler
Dienstbesprechung mit
Kommunen
AK ÖPNV
Kreis Düren
Gemeinden Blankenheim
und Nettersheim
Ausschuss der Stadt Zülpich
Gemeinde Kall
Rhein-Erft-Kreis
Kreisgremien
Stadt Bad Münstereifel
Gemeinde Weilerswist
Schäfer-Reisen
Information
Taxiunternehmen
Kreis Düren
Rhein-Sieg-Kreis
Beschluss im Ausschuss der
Gemeinde Kall
Beschluss im Ausschuss der
Stadt Bad Münstereifel
162
Endbericht Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Datum
15.07.2016
16.08.2016
23.08.2016
24.08.2016
24.08.2016
Thema
AST-/TB-Integration
AST-/TB-Integration
AST-/TB-Integration
AST-/TB-Integration
Fahrten Mechernich - Blankenheim
30.08.2016
Angebotsgestaltung und Finanzierung
Linie 63
Wanderbus Kreis Euskirchen
Sachstand NVP Kreis Euskirchen und
ÖPNV-Angebot
TaxiBus-/AST-Integration
TaxiBusPlus Haustürbedienung
Nettersheim
Handlungsoptionen Barrierefreiheit im
ÖPNV
05.09.2016
08.09.2016
09.09.2016
21.09.2016
22.09.2016
26.09.2016
07.10.2016
07.10.2016
09.11.2016
16.11.2016
07.12.2016
14.12.2016
Januar 2017
Untersuchung Schülerverkehre
Einsatz Rollstuhltaxi im TaxiBusPlus
Sachstand NVP Kreis Euskirchen und
ÖPNV-Angebot
Entwurf NVP Kreis Euskirchen
Entwurf NVP Kreis Euskirchen
Entwurf NVP Kreis Euskirchen
Entwurf NVP Kreis Euskirchen
Abschließendes Beteiligungsverfahren
NVP
Beteiligte
Gemeinde Blankenheim
Gemeinde Nettersheim
Schäfer-Reisen
Stadt Mechernich
Kall, Mechernich,
Nettersheim, Blankenheim
AVV
RVK, NET
Kreis Vulkaneifel
RVK
Gemeinde Nettersheim
Frau Etzkorn,
Behindertenbeauftragte des
Kreis Euskirchen
PGV Köln, RVK
Taxi Lisa Bad Münstereifel
Seniorenverband Kreis
Euskirchen
AK ÖPNV
Ausschuss für Planung,
Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
Kommunen,
Verkehrsunternehmen,
benachbarte
Aufgabenträger,
Verkehrsverbünde, Träger
öffentlicher Belange
163
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Anlage 2
Liniensteckbriefe Fahrplanstand ab Dezember 2016
Die dargestellte TaxiBus-Kilometerleistung entspricht den Nutzkilometern 2016.
Die darstellte Linienverkehrsleistung entspricht den Fahrplankilometern 2017,
ohne Veränderungen, die innerhalb des Jahres 2017 umgesetzt werden. Die
Kilometerleistung von Firma Schäfer-Reisen bezieht sich auf das Jahr 2016.
Liniennummer
801
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Euskirchen, Bad Münstereifel
Linienverlauf
Euskirchen - Billig - Arloff - Bad Münstereifel
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Hauptnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Verbindung Euskirchen - Bad Münstereifel, Ergänzung SPNV
Verknüpfungspunkte
Euskirchen Bf, Bad Münstereifel Bf
Anzahl der
3
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
124.208 km
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Bad Münstereifel, Kurverwaltung Bad Münstereifel,
Gewerbegebiet/Ärztehaus
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
3 zusätzliche Fahrtenpaare freitags oder vor Wochenfeiertagen
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
05:50 - 21:40
kein
13
Linienbus
12
Linienbus
durchgehen
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
kein
13
Linienbus
12
Linienbus
durchgehen
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
10
Linienbus
9
Linienbus
der Takt
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
kein
4
Linienbus
4
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
an Schultagen
der Takt
Montag – Freitag
05:50 - 21:40
an Ferientagen
der Takt
Samstag
09:35 - 00:55
kein
durchgehen
Sonn-/Feiertag
13:35 - 20:30
durchgehen
der Takt
164
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
802
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Euskirchen, Rheinbach, Bad Münstereifel
Linienverlauf
Euskirchen - Flamersheim - Kurtenberg - Bad Münstereifel-Wald
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Hauptsächlich Schülerverkehr
Verbindung Euskirchen - Bad Münstereifeler Höhengebiet und Teile von
Rheinbach
Verknüpfungspunkte
Euskirchen Bf
Anzahl der
7
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
8.095 km (Rhein-Sieg-Kreis)
42.381 km (Kreis Euskirchen)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Bahnhof Euskirchen,
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:30 - 15:15
kein Takt
4
Linienbus
6
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
3
Linienbus
4
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
an Schultagen
Montag – Freitag
06:30 - 15:15
kein Takt
an Ferientagen
Samstag
Kein Angebot
--
--
--
--
--
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
--
--
--
--
--
165
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
805
Genehmigungsinhaber
RVK, Kreis Euskirchen
Genehmigungslaufzeit bis
08.12.2018
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Kall
Linienverlauf
Kall – Wallenthal – Scheven - Dottel
Angebotsform
TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Feinerschließung Ortsteile Kall – Hauptort Kall
Verknüpfungspunkte
Kall Bf
Anzahl der
2
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
190 km (Kreis Euskirchen)
Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Kall
bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt
10.830 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie.
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Bahnhof Kall
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
1 Zusatzfahrt freitags von Kall nach Dottel um 00:25 Uhr
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:00 – 23:45
Annähernd
--
Linienbus
--
Linienbus
Zweistun-
10
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
Annähernd
--
Linienbus
--
Linienbus
Zweistun-
10
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
11
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
10
TaxiBusPlus
7
TaxiBusPlus
an Schultagen
dentakt
Montag – Freitag
06:00 – 23:45
an Ferientagen
dentakt
Samstag
07:40 – 00:45
Annähernd
Zweistundentakt
Sonn-/Feiertag
08:20 – 23:45
Annähernd
Zweistundentakt
166
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
806
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis
Betroffene Kommunen
Swisttal, Weilerswist, Euskirchen
Linienverlauf
Swisttal-Heimerzheim – Weilerswist-Metternich - Dom Esch Euskirchen
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Euskirchen Bf
Anzahl der
2
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
4.913 km (Rhein-Sieg-Kreis)
9.990 km (Kreis Euskirchen)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:40 – 13:40
kein Takt
2
Linienbus
2
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
kein Takt
an Ferientagen
Samstag
Kein Angebot
kein Takt
--
Linienbus
--
Linienbus
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
--
--
--
--
--
167
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
807
Genehmigungsinhaber
REVG, RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis
Betroffene Kommunen
Euskirchen, Zülpich, Erftstadt
Linienverlauf
Euskirchen - Wichterich – Lechenich – Erftstadt Bf
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Hauptnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Verbindung Euskirchen – Erfstadt, innerstädtische Erschließung Euskirchen
– Frauenberg
Verknüpfungspunkte
Euskirchen Bf; Erftstadt Bf
Anzahl der
6
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
111.136 km (Kreis Euskirchen)
150.764 km (Rhein-Erft-Kreis)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
05:35 - 21:00
Stundentakt 16
an Schultagen
Montag – Freitag
05:35 - 21:00
Sonn-/Feiertag
17
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
15
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
5
Linienbus
5
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
Stundentakt 15
06:05 -
Zwei-
06:05 – 15:55
stundentakt
Kein Angebot
--
Rückfahrten
Linienbus
--
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
168
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
808
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Euskirchen, Mechernich, Kall
Linienverlauf
Euskirchen - Firmenich - Kommern - Mechernich Bf - Kall Bf
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Hauptnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Verbindung Euskirchen - Mechernich - (Kall), Ergänzung SPNV
Verknüpfungspunkte
Euskirchen Bf, Mechernich Bf, (Kall Bf)
Anzahl der
5
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
187.449 km
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Einkaufszentrum Mechernich, Kreiskrankenhaus Mechernich, Kultur- und
(anhand Liste der
Freizeitfabrik Zikkurat, Eifel-Therme Zikkurat, Gewerbegebiet
Kommunen)
Obergartzem, historischer Ortskern Kommern
Bemerkungen (optional)
2 zusätzliche Spätfahrten freitags oder vor Wochenfeiertagen
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
05:00 - 20:55
Stundentakt 19
an Schultagen
Montag – Freitag
05:00 - 20:55
Sonn-/Feiertag
19 Linienbus
TaxiBusPlus
--
Linienbus
16 Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
14
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
6
Linienbus
6
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Stundentakt 16
--
07:05 - 00:30
10:05 - 21:55
Stundentakt 16
Zweistundentakt
Rückfahrten
Linienbus
--
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
TaxiBusPlus
169
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
809
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Euskirchen, Mechernich
Linienverlauf
(Euskirchen) - Antweiler - Wachendorf – Lessenich – Satzvey –
Kommern-Süd - Mechernich
Angebotsform
Linienbus/TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Satzvey Bf, Mechernich Bf
Anzahl der
2
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
7.890 km Linienbusverkehr
21.781 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Mechernich, Jobcenter Mechernich, Einkaufszentrum Mechernich
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
06:05 - 19:55
Stundentakt 1
an Schultagen
Montag – Freitag
Hinfahrten
13
06:05 - 19:55
Stundentakt --
an Ferientagen
14
Samstag
07:00 - 14:55
Stundentakt 8
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
--
--
Rückfahrten
Linienbus
1
Linienbus
TaxiBusPlus
15 TaxiBusPlus
Linienbus
--
TaxiBusPlus
14 TaxiBusPlus
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
--
--
--
Linienbus
170
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
810
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Euskirchen, Zülpich
Linienverlauf
Euskirchen - Schwerfen
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Euskirchen Bf
Anzahl der
2
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
110.516 km Linienbusverkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
05:45 - 19:35
Kein
12
Linienbus
13
Linienbus
durchgehen
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Kein
12
Linienbus
13
Linienbus
durchgehen
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
8
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
an Schultagen
der Takt
Montag – Freitag
05:45 - 19:35
an Ferientagen
der Takt
Samstag
Sonn-/Feiertag
06:25 - 14:35
Kein Angebot
Stundentakt 8
--
171
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
811
Genehmigungsinhaber
RVK, Schneider-Bank-Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
30.11.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Mechernich, Zülpich
Linienverlauf
Mechernich - Schwerfen - Zülpich -Mülheim
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Verbindung Mechernich - Zülpich
Verknüpfungspunkte
Mechernich Bf
Anzahl der
10
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
57.542 km Linienbusverkehr
42.195 TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Zülpich, , Marienborn gGmbH Zülpich, Geriatrisches Zentrum
(anhand Liste der
Zülpich, Einkaufszentrum Zülpich, Museum der Badekultur Zülpich,
Kommunen)
Einkaufszentrum Mechernich, Kreiskrankenhaus Mechernich
Bemerkungen (optional)
Linienfahrten sind haupts. Schulfahrten
Eine Schulfahrt nur montags, mittwochs bis freitags.
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
06:10 – 19:45
Stundentakt 10
an Schultagen
Montag – Freitag
06:10 – 19:45
Sonn-/Feiertag
11
Linienbus
TaxiBusPlus
13
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
14
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
8
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
--
--
--
--
Stundentakt -13
06:45 – 14:45
Kein Angebot
Stundentakt --
--
Rückfahrten
Linienbus
10
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
172
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
815
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
jährlich neu
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen; StädteRegion Aachen
Betroffene Kommunen
Kall, Schleiden, Monschau
Linienverlauf
Kall - Gemünd - Höfen - Monschau
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Kall Bf
Anzahl der
2
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
2.227 km (Kreis Euskirchen)
1.280 km (StädteRegion Aachen)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Monschau, Einstiegspunkte Radverkehr Wahlerscheid und Rothe
(anhand Liste der
Kreuz, Pingenwanderpfad Kall, Eifelsteig Gemünd, Nationalparktor
Kommunen)
Gemünd, Kurpark Gemünd, Kurhaus Gemünd
Bemerkungen (optional)
Fahrradbus mit Anhänger saisonal von Ostern bis Ende Herbstferien
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
Kein Angebot
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
2
Linienbus
2
Linienbus
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
09:45 - 17:10
--
Kein Takt
173
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
816
Genehmigungsinhaber
Kreis Euskirchen, RVK
Genehmigungslaufzeit bis
08.12.2018
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Schleiden
Linienverlauf
Schleiden – Broich – Kerperscheid - Wintzen
Angebotsform
TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Feinerschließung Ortsteile Schleiden – Hauptort Schleiden
Verknüpfungspunkte
Schleiden Busbf
Anzahl der
1
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
1.236 km (Kreis Euskirchen)
Finanzierung
vertragliche Vereinbarung Kreis Euskirchen - Taxiunternehmen
Angebundene Einrichtungen
Krankenhaus Schleiden
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:40 – 22:25
Annähernd
--
Linienbus
--
Linienbus
Zweistun-
10
TaxiBusPlus
9
TaxiBusPlus
Annähernd
--
Linienbus
--
Linienbus
Zweistun-
10
TaxiBusPlus
9
TaxiBusPlus
11
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
6
TaxiBusPlus
6
TaxiBusPlus
an Schultagen
dentakt
Montag – Freitag
06:40 – 22:25
an Ferientagen
dentakt
Samstag
06:35 – 01:15
Annähernd
Zweistundentakt
Sonn-/Feiertag
10:35 – 21:15
Annähernd
Zweistundentakt
174
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
819
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Bad Münstereifel
Linienverlauf
Bad Münstereifel - Michelsberg - Rupperath
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Feinerschließung Bad Münstereifel
Verknüpfungspunkte
Bad Münstereifel Bf
Anzahl der
4
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
26.833 km Linienbusverkehr
55.519 km TaxiBusPlus-Verkehr
Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Bad
Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016
insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie.
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Bad Münstereifel, Kurverwaltung, Eifelbad
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
3 Zusatzfahrten freitags abends von Bad Münstereifel nach Rupperath
Bedienungszeit
Montag – Freitag
an Schultagen
Hinfahrten
Stundentakt 3
5:20 - 23:15
Montag – Freitag
an Ferientagen
Takt
14
Stundentakt --
5:20 – 23:15
Samstag
17
Stundentakt --
6:50 – 02:15
Linienbus
4
Linienbus
TaxiBusPlus
11
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
14
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
15
Sonn-/Feiertag
Rückfahrten
--
9
TaxiBusPlus
11
TaxiBusPlus
6
TaxiBusPlus
9:50 – 0:15
175
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
SB82 („Nationalpark-Shuttle“)
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Kall, Schleiden
Linienverlauf
Kall - Gemünd - Vogelsang
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Hauptnetz
Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Kall Bf, Vogelsang
Anzahl der
1
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
97.423 km
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Anlage Vogelsang, Eifelsteig Gemünd, Nationalparktor Gemünd, Kurpark
(anhand Liste der
Gemünd, Kurhaus Gemünd
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Jeweils 1 Zusatzfahrtenpaar samstags und sonntags/feiertags, saisonal
von Ostern bis Ende der Herbstferien
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
09:30 - 17:30
Stundentakt 8
an Schultagen
Montag – Freitag
-09:30 - 17:30
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
Stundentakt 8
--
09:30 - 17:30
Stundentakt 8
--
Sonn-/Feiertag
09:30 - 17:30
Stundentakt 8
Rückfahrten
Linienbus
8
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
8
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
8
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
8
Linienbus
176
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
820
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Nettersheim
Linienverlauf
Bouderath - Roderath – Frohngau – Holzmülheim – Buir – Tondorf –
Engelgau - Zingsheim - Nettersheim Bf
Nettersheim Bf– Marmagen - Bahrhaus
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Feinerschließung Nettersheim
Verknüpfungspunkte
Nettersheim Bf
Anzahl der
Ca. 12
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
65.298 km Linienbusverkehr
49.423 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Naturzentrum Eifel Nettersheim, Haus der Fossilien, Literaturhaus und
(anhand Liste der
Bücherei, Jugendgästehaus, Begegnungsstätte, Kulturbahnhof
Kommunen)
Nettersheim, Biologische Station, Naturpark Nordeifel, Eifelhöhenklinik
Marmagen, Gewerbegebiet Zingsheim, Rathaus Zingsheim
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
05:10 – 20:15
Stundentakt 15
an Schultagen
Montag – Freitag
05:10 – 20:15
Sonn-/Feiertag
15
Linienbus
TaxiBusPlus
20
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
28
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
18
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
--
--
--
--
Stundentakt 1
29
05:45 - 15:00
Kein Angebot
Stundentakt --
--
Rückfahrten
Linienbus
23
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
177
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
821
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Bad Münstereifel, Nettersheim
Linienverlauf
Bad Münstereifel - Nettersheim
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Verbindungen Bad Münstereifel – Nettersheim
Verknüpfungspunkte
Bad Münstereifel Bf, Nettersheim Bf
Anzahl der
8
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
31.466 km Linienbusverkehr
37.153 km TaxiBusPlus-Verkehr
Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Bad
Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016
insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie
(Bereich Bad Münstereifel – Nöthen).
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Bad Münstereifel, Kurverwaltung Bad Münstereifel; Rathaus
(anhand Liste der
Zingsheim, Gewerbegebiet Zingsheim, Naturzentrum Eifel Nettersheim, Haus
Kommunen)
der Fossilien Nettersheim, Kulturbahnhof Nettersheim, Biologische Station
Nettersheim, Naturpark Nordeifel
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
3 Zusatzfahrten freitags
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:00 - 22:45
Stundentakt
8
Linienbus
7
17
TaxiBusPlus
1
Linienbus
1
Linienbus
11
TaxiBusPlus
14
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
15
TaxiBusPlus
11
TaxiBusPlus
9
TaxiBusPlus
6
TaxiBusPlus
an Schultagen
Montag – Freitag
06:00 - 22:45
Stundentakt
an Ferientagen
Samstag
Stundentakt;
07:00 – 01:45
nachmittags
Linienbus
TaxiBusPlus
120-Min.-Takt
Sonn-/Feiertag
Kein
10:15 – 23:20
durchgehender
Takt
178
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
822
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Landkreis Ahrweiler
Betroffene Kommunen
Bad Münstereifel, Wershofen
Linienverlauf
Bad Münstereifel - Sasserath - Ohlerath –Adenau (RLP)
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Feinerschließung– Bad Münstereifler Höhengebiet, Anbindung der
nordwestlichen Verbandsgemeinde Adenau an den Schulstandort Bad
Münstereifel
Verknüpfungspunkte
Bad Münstereifel Bf
Anzahl der
5
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
51.852 km (Kreis Euskirchen) Linienbusverkehr
45.347 km (Kreis Euskirchen) Taxi Bus-Verkehr
Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Bad
Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016
insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie.
14.336 km (Landkreis Ahrweiler) (nur Linienbusverkehr)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK;
Vertrag Kreis Euskirchen - Kreis Ahrweiler
Angebundene Einrichtungen
Kurverwaltung, Stadtbücherei, Eifelbad, versch. Ärzte, Einkaufsmärkte,
(anhand Liste der
Grundschule Mutscheid
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Bedienung der Verbandsgemeinde Adenau ausschließlich im
Schülerverkehr
3 Zusatzfahrten freitags abends
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
05:20 - 23:25
Stundentakt
6
Linienbus
7
Linienbus
15
TaxiBusPlus
9
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
17
TaxiBusPlus
14
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
15
TaxiBusPlus
11
TaxiBusPlus
9
TaxiBusPlus
6
TaxiBusPlus
an Schultagen
Montag – Freitag
05:20 - 23:25
Stundentakt
an Ferientagen
Samstag
06:50 - 02:20
Stundentakt;
nachmittags
120-Min.-Takt
Sonn-/Feiertag
Überw. 120-
09:40 – 0:20
Min.-Takt
179
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
823
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Weilerswist
Linienverlauf
Weilerswist Bf - Vernich - Lommersum - Bodenheim
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Feinerschließung Weilerswist
Verknüpfungspunkte
Weilerswist Bf
Anzahl der
3
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
6.969 km Linienbusverkehr
9.307 km TaxiBusPlus-Verkehr
Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des ASTWeilerswist bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016
insgesamt 1.500 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie.
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Weilerswist, Einkaufszentrum Weilerswist
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
06:20 - 0:10
Stundentakt 2
an Schultagen
Montag – Freitag
06:20 - 0:10
2
Linienbus
TaxiBusPlus
19
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
19
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
13
TaxiBusPlus
13
TaxiBusPlus
120-Min.-Takt --8
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
Stundentakt 2
15
06:45 - 0:10
Sonn-/Feiertag
Rückfahrten
Linienbus
15
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
Stundentakt --
8:45 – 0:10
180
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
824
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Blankenheim, Nettersheim, Bad Münstereifel
Linienverlauf
Blankenheim - Holzmülheim - Roderath - Bouderath - Bad
Münstereifel
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Verbindung Blankenheim – Bad Münstereifel
Verknüpfungspunkte
Bad Münstereifel Bf, Blankenheim Busbf
Anzahl der
6
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
60.977 km Linienbusverkehr
84.813 km TaxiBusPlus-Verkehr
Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Bad
Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016
insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie
im Bereich Bad Münstereifel - Kolvenbach.
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Kurverwaltung Bad Münstereifel, Stadtbücherei Bad Münstereifel, Eifelbad
(anhand Liste der
Rathaus Blankenheim
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
3 Zusatzfahrten als TaxiBusPlus von Bad Münstereifel bis Weissenstein,
nur freitags nachts
Bedienungszeit
Montag – Freitag
an Schultagen
Takt
Hinfahrten
Stundentakt 16
Stundentakt -05:05 – 23:00
Samstag
14
Stundentakt --
6:40 – 01:50
nachm.
120-Min.Takt
Sonn-/Feiertag
Linienbus
10
11
an Ferientagen
Linienbus
05:05 – 23:00
Montag – Freitag
Rückfahrten
TaxiBusPlus
15
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
11
120-Min. Takt 6
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
9
TaxiBusPlus
10:10 – 23:20
181
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
825
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Nettersheim, Blankenheim
Linienverlauf
Tondorf - Lindweiler - Freilingen - Lommersdorf
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Anbindung der östlichen Siedlungsbereiche von Blankenheim an
Nettersheim-Tondorf
Verknüpfungspunkte
Tondorf Rohrer Straße
Anzahl der
5
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
19.300 km Linienbusverkehr
3.394 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Spätverkehr erfolgt mit direkter Anbindung Lindweiler – Rohr – Mülheim
nach Blankenheim
1 Zusatzfahrt freitagsnachts von Blankenheim nach Lindeweiler
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:20 - 00:15
Überw.
7
Linienbus
10
Linienbus
Stundentakt 10
TaxiBusPlus
11
TaxiBusPlus
- 18:40
Überw.
Linienbus
--
Linienbus
an Ferientagen
07:10
Stundentakt 12
TaxiBusPlus
15
TaxiBusPlus
Samstag
07:45 - 02:15
Stundentakt --
Linienbus
--
Linienbus
Montag – Freitag
an Schultagen
Montag – Freitag
--
; ab nachm.
Kein Takt
Sonn-/Feiertag
Einzelfahrten
TaxiBusPlus
10
4
TaxiBusPlus
12
TaxiBusPlus
4
TaxiBusPlus
06:40 – 20:15
182
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
826
Genehmigungsinhaber
Schäfer Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
31.08.2023
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Kall, Mechernich
Linienverlauf
Kall - Lorbach – Vussem - Mechernich
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs, Freizeitverkehr
Verbindung Kall – Mechernich und Feinerschließung des südlichen
Stadtgebiets Mechernich
Verknüpfungspunkte
Kall Bf, Mechernich Bf
Anzahl der
4
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2016)
10.598 km Linienbusverkehr
49.441 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
eigenwirtschaftlich
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Kall, Postamt Kall, Kreiskrankenhaus und Ärztehaus Mechernich
(anhand Liste der
Bahnhof Mechernich, Rathaus und Jobcenter Mechernich
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren.
Bedienungszeit
Takt
06:30 - 17:45
Kein Takt
an Schultagen
Hinfahrten
Rückfahrten
Linienbus
1
5
Linienbus
1
TaxiBusPlus
TaxiBusPlus
5
Montag – Freitag
- 17:45
an Ferientagen
6:50
Samstag
Kein Angebot
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Stundentakt --
--
--
Linienbus
--
Linienbus
11
TaxiBusPlus
10
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
183
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
827
Genehmigungsinhaber
Schäfer Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
31.08.2023
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Nettersheim, Mechernich
Linienverlauf
Zingsheim - Eiserfey - Mechernich
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Mechernich Bf
Anzahl der
4
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2016)
27.801km Linienbusverkehr
16.282 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
eigenwirtschaftlich
Angebundene Einrichtungen
Mechernich: Ärztehaus, Kreiskrankenhaus, Rathaus, Jobcenter, Bahnhof
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren.
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:35 – 16:05
Kein Takt
2
Linienbus
1
Linienbus
1
TaxiBusPlus
3
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
184
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
828
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Bad Münstereifel, Rheinbach
Linienverlauf
Bad Münstereifel - Effelsberg - Scheuerheck - Rheinbach-Kurtenberg
– Sürst-Hardt – (Rheinbach Bf)
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Feinerschließung Bad Münstereifel und Anbindung von RheinbachKurtenberg an Bad Münstereifel
Verknüpfungspunkte
Bad Münstereifel Bf
Anzahl der
9
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
30.633 km Linienbusverkehr (Kreis Euskirchen)
Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Bad
Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016
insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie.
2.370 km Linienbusverkehr (Rhein-Sieg-Kreis)
71.144 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Kurverwaltung, Stadtverwaltung, Eifelbad
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
3 Zusatzfahrten freitags nachts bis 02:30 Uhr
Bedienungszeit
Montag – Freitag
an Schultagen
Hinfahrten
Stundentakt 4
05:10 – 23:30
Montag – Freitag
an Ferientagen
Takt
13
Stundentakt --
05:10 – 23:30
Samstag
14
Stundentakt --
06:30 – 02:20
, nachm
120-MinTakt
Sonn-/Feiertag
Überw. 120-
08:30 – 00:00
Rückfahrten
Linienbus
6
Linienbus
TaxiBusPlus
15
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
17
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
10
6
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
10
TaxiBusPlus
Min.-Takt
185
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
829
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Kall, Schleiden, Hellenthal
Linienverlauf
Kall - Gemünd - Schleiden - Hellenthal
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Hauptnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Verbindung Kall - Schleiden - Hellenthal
Verknüpfungspunkte
Kall Bf, Hellenthal Busbahnhof, Gemünd Mitte, Schleiden Busbahnhof
Anzahl der
4
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
229.513 km
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Kall, Post Kall, Rathaus Schleiden, Einkaufszentrum Schleiden,
(anhand Liste der
Rathaus Hellenthal, Touristeninformation Hellenthal, Rentenberatung
Kommunen)
Hellenthal, Seniorenpark Carpe Diem Hellenthal,
Bemerkungen (optional)
5 zusätzliche Spätfahrten freitags oder vor Wochenfeiertagen
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
04:55 - 22:10
Stundentakt 24
an Schultagen
Montag – Freitag
04:55 - 22:10
Sonn-/Feiertag
24
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
18
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
16
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
6
Linienbus
6
Linienbus
Stundentakt 17
--
07:00 - 00:55
10:30 - 21:30
Stundentakt 18
Zwei-
Rückfahrten
Linienbus
--
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
stundentakt
186
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
830
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Nettersheim, Mechernich
Linienverlauf
Zingsheim - Mechernich
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Feinerschließung südliche Stadtteile Mechernich
Verknüpfungspunkte
Mechernich Bf
Anzahl der
2
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
38.646 km Linienbusverkehr
29.289 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Nettersheim, Rathaus Mechernich, Jobcenter Mechernich,
(anhand Liste der
Ärztehaus Mechernich, Kreiskankenhaus Mechernich
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:10 - 19:10
Kein
5
Linienbus
7
Linienbus
durchgehen
9
TaxiBusPlus
7
TaxiBusPlus
Kein
5
Linienbus
6
Linienbus
durchgehen
9
TaxiBusPlus
7
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
8
TaxiBusPlus
9
TaxiBusPlus
--
--
--
--
an Schultagen
der Takt
Montag – Freitag
06:10 - 19:10
an Ferientagen
der Takt
Samstag
Sonn-/Feiertag
06:10 - 14:30
Kein Angebot
Stundentakt --
--
187
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
831
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Schleiden
Linienverlauf
Gemünd – Dreiborn - Schleiden
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Feinerschließung Schleiden
Verknüpfungspunkte
Gemünd Mitte, Schleiden Busbf
Anzahl der
2
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
7.936 km Linienbusverkehr
12.875 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Amtsgericht Schleiden, Finanzamt Schleiden, Einkaufszentrum Gemünd,
(anhand Liste der
Eifelsteig Gemünd, Nationalparktor, Freibad Gemünd, Kurhaus Gemünd,
Kommunen)
Kurpark Gemünd, Rathaus Schleiden, Einkaufszentrum Schleiden,
Kreiskrankenhaus Schleiden
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:25 – 22:20
Überw.
2
Linienbus
2
Linienbus
Stundentakt 15
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
Überw.
Linienbus
--
Linienbus
Stundentakt 17
TaxiBusPlus
18
TaxiBusPlus
Kein
--
Linienbus
--
Linienbus
15
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
6
TaxiBusPlus
6
TaxiBusPlus
an Schultagen
Montag – Freitag
06:25 – 22:20
an Ferientagen
Samstag
06:05 – 01:05
durchgehen
--
er Takt
Sonn-/Feiertag
10:35 – 21:30
ZweiStundentakt
188
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
832
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Blankenheim
Linienverlauf
Blankenheim (Wald) - Blankenheim - Reetz - Freilingen - Ahrhütte Ahrdorf
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Feinerschließung Blankenheim
Verknüpfungspunkte
Blankenheim (Wald) Bf
Anzahl der
div. Fahrwegvarianten
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
132.912 km Linienbusverkehr
66.381 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Blankenheim, Bürgerbüro, Eifelmuseum, Touristeninformation,
(anhand Liste der
Freibad, Weiheranlagen, Eifel Camp Freilingen, Freilinger See, Feriendorf
Kommunen)
Freilingen
Bemerkungen (optional)
Sonntags besteht teilweise nur ein Angebot zwischen Bahnhof Blankenheim
Wald und Blankenheim
1 Zusatzfahrt freitagsnachts zur Anbindung des letzten Zuges
Zusatzfahrten 2017: insgesamt 8 TaxiBus-Fahrten Samstag und Sonntag nur
saisonal (Fahrten mit t gekennzeichnet)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
04:05 - 00:35
Überw.
21
Linienbus
24
Linienbus
TaxiBusPlus
10
TaxiBusPlus
Stundentakt
an Schultagen
10
Montag – Freitag
04:05 - 00:35
an Ferientagen
Samstag
07:15 – 02:35
Überw.
Linienbus
3
Linienbus
Stundentakt 14
3
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
Stundentakt --
Linienbus
--
Linienbus
nachmittags 7
Zwei-
TaxiBusPlus
10
TaxiBusPlus
TaxiBusPlus
7
TaxiBusPlus
stundenTakt
Sonn-/Feiertag
06:10 – 20:40
Zweistunde
7
n Takt
189
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
833
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Blankenheim
Linienverlauf
Blankenheim Finkenhof - Hüngersdorf - Ripsdorf - Dollendorf
Blankenheim Busbf - Nonnenbach - Alendorf - Waldorf
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Feinerschließung Blankenheim
Verknüpfungspunkte
Blankenheim Busbahnhof
Anzahl der
6
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
48.986 km Linienbusverkehr
64.293 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Gewerbegebiet Blankenheim, Rathaus Blankenheim, Bürgerbüro,
(anhand Liste der
Eifelmuseum, Touristeninformation, Freibad, Weiheranlagen, Vellerhof
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Linie verfügt über zwei Teilabschnitte
2 Zusatzfahrten freitagsnachts zur Anbindung des letzten Zuges
Bedienungszeit
Montag – Freitag
an Schultagen
Hinfahrten
Stundentakt 5
05:30 – 0:20
Montag – Freitag
an Ferientagen
Takt
Linienbus
9
Linienbus
TaxiBusPlus
28
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
32
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
14
TaxiBusPlus
20
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
24
Stundentakt --
5:30 – 0:20
Samstag
28
Stundentakt --
7:35 – 02:20
Sonn-/Feiertag
Kein Takt
Rückfahrten
06:40 – 20:15
190
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
834
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Landkreis Vulkaneifel
Betroffene Kommunen
Blankenheim, Dahlem
Linienverlauf
(Blankenheim) - Dahlem - Kronenburg - Berk
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Feinerschließung Dahlem
Verknüpfungspunkte
Dahlem Bf
Anzahl der
6
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
57.916 km (Kreis Euskirchen) Linienbusverkehr
30.073 km (Kreis Euskirchen) TaxiBusPlus-Verkehr
8.672 km (Landkreis Vulkaneifel) (nur Linienbusverkehr)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Dahlem, Kronenburger See
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Der Landkreis Vulkaneifel wird nur durchfahren, ohne Bedienung einer
Haltestelle.
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
- 05:00 - 19:25
Stundentakt 7
an Schultagen
10
Linienbus
TaxiBusPlus
11
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
13
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
8
TaxiBusPlus
9
TaxiBusPlus
--
--
--
--
Stundentakt --
an Ferientagen
05:00 – 19:25
Samstag
05:45 -
15
Stundentakt --
14:25
Kein Angebot
--
Rückfahrten
Linienbus
14
Montag – Freitag
Sonn-/Feiertag
Hinfahrten
191
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
835
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Blankenheim, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Schleiden
Linienverlauf
Blankenheim - Marmagen - Krekel - Schleiden
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
4
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
24.089 km Linienbusverkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Bedienungszeit
Montag – Freitag
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
Kein Takt
4
3
Linienbus
an Schultagen
06:40 – 16:10
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
--
--
Samstag
Kein Angebot
--
--
--
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
--
--
Linienbus
an Ferientagen
--
--
--
192
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
836
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Hellenthal, Schleiden
Linienverlauf
Schöneseiffen - Bronsfeld - Schleiden
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Feinerschließung Schleiden
Verknüpfungspunkte
Schleiden Busbahnhof
Anzahl der
7
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
14.319 km Linienbusverkehr
14.835 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Schleiden, Einkaufszentrum, Kreiskrankenhaus
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
06:15– 22:15
Stundentakt 5
an Schultagen
Montag – Freitag
06:15– 22:15
06:25 – 01:00
Stundentakt
Sonn-/Feiertag
2
Linienbus
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
15
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
11
TaxiBusPlus
15
TaxiBusPlus
6
TaxiBusPlus
6
TaxiBusPlus
Stundentakt --
Überw.
10:45 – 21:10
Zwei-
Rückfahrten
Linienbus
13
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
Stundentakt
193
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
837
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Hellenthal
Linienverlauf
Hellenthal - Reifferscheid - Manscheid - Hecken -Paulushof
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Feinerschließung Hellenthal
Verknüpfungspunkte
Hellenthal Busbahnhof
Anzahl der
7
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
26.565 km Linienbusverkehr
23.192 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus, Touristeninformation, Rentenberatung, Seniorenpark Carpe
(anhand Liste der
Diem
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Zingscheid, Bungenberg und Paulushof werden im Zweistundentakt
bedient
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
05:55 -22:00
Stundentakt
an Schultagen
Hinfahrten
Linienbus
3
15
Montag – Freitag
05:55 -22:00
Samstag
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
15
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
13
TaxiBusPlus
11
TaxiBusPlus
7
TaxiBusPlus
7
TaxiBusPlus
Stundentakt -, nachm
8
13
16
06:30 -21:00
Linienbus
TaxiBusPlus
Stundentakt --
an Ferientagen
Rückfahrten
120-MinTakt
Sonn-/Feiertag
08:30- 21:30
ZweiStundentakt
194
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
838
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Hellenthal
Linienverlauf
Hellenthal - Reifferscheid - Rescheid - Schnorrenberg - Neuhaus
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Feinerschließung Hellenthal
Verknüpfungspunkte
Hellenthal Busbahnhof
Anzahl der
10
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
52.506 km Linienbusverkehr
21.551 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus, Touristeninformation, Rentenberatung, Seniorenpark Carpe
(anhand Liste der
Diem, Grube Wohlfahrt in Rescheid
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Oberreifferscheid, Hahnenberg, Haus Eichen, Wahld, Hescheld,
Unterdalmerscheid, Oberdalmerscheid und Neuhaus werden im
Zweistundentakt bedient
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
06:15 – 22:50
Stundentakt 7
an Schultagen
Montag – Freitag
06:20 – 22:50
06:20 – 21:40
12
Linienbus
TaxiBusPlus
12
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
14
TaxiBusPlus
15
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
12
TaxiBusPlus
11
TaxiBusPlus
7
TaxiBusPlus
7
TaxiBusPlus
Stundentakt --
Kein
durchgehen
Rückfahrten
Linienbus
13
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
der Takt
Sonn-/Feiertag
08:15-21:35
ZweiStundentakt
195
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
839
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Hellenthal
Linienverlauf
Hellenthal - Hollerath - Ramscheid - Udenbreth - Losheim - Kehr
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Feinerschließung Hellenthal
Verknüpfungspunkte
Hellenthal Busbahnhof
Anzahl der
6
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
63.434km Linienbusverkehr
39.894 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus, Touristeninformation, Rentenberatung, Seniorenpark Carpe Diem,
(anhand Liste der
Hauptschule, Wetterausstellung Udenbreth, Europa-Wohnmobilhafen
Kommunen)
Udenbreth, Ardenner Cultour Boulevard Losheim, Jugendherberge Platiß
Bemerkungen (optional)
Hönningen Büschem, Dickerscheid, Losheim und Kehr werden im
Zweistundentakt bedient
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
05:40 - 23:00
Stundentakt 6
an Schultagen
Montag – Freitag
05:40 – 23:00
06:05 – 21:45
8
Linienbus
TaxiBusPlus
11
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
16
TaxiBusPlus
15
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
12
TaxiBusPlus
12
TaxiBusPlus
7
TaxiBusPlus
7
TaxiBusPlus
Stundentakt --
Kein
durchgehen
Rückfahrten
Linienbus
13
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
der Takt
Sonn-/Feiertag
08:05 - 21:45
ZweiStundentakt
196
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
842
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis
Betroffene Kommunen
Euskirchen, Swisttal, Rheinbach
Linienverlauf
Euskirchen - Kuchenheim - Swisttal-Odendorf - Rheinbach
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
3
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
6.335 km (Kreis Euskirchen)
12.186km (Rhein-Sieg-Kreis)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Nur an Schultagen
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:55 - 15:05
Kein Takt
3
Linienbus
3
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
197
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
867
Genehmigungsinhaber
Schäfer Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
31.08.2023
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Mechernich
Linienverlauf
Satzvey - Antweiler - Holzheim - Mechernich
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Mechernich Bf
Anzahl der
3
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
10.426 km Linienbusverkehr
23.308 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
eigenwirtschaftlich
Angebundene Einrichtungen
Rathaus, Ärztehaus, Jobcenter, Kreiskrankenhaus, Bahnhof
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren.
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:30- 15:30
Kein Takt
1
Linienbus
1
Linienbus
2
TaxiBusPlus
2
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
198
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
868
Genehmigungsinhaber
Schäfer Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
31.08.2023
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Mechernich
Linienverlauf
Satzvey - Firmenich - Mechernich
Angebotsform
Linienbus / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Mechernich Bf
Anzahl der
4
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
37.498- km Linienbusverkehr
18.950 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
eigenwirtschaftlich
Angebundene Einrichtungen
Rathaus, Ärztehaus, Jobcenter, Kreiskrankenhaus, Bahnhof
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren.
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:30- 15:40
Kein Takt
3
Linienbus
2
Linienbus
1
TaxiBusPlus
3
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
199
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
869
Genehmigungsinhaber
Stadtverkehr Euskirchen GmbH
Genehmigungslaufzeit bis
31.07.2016
Betroffene Aufgabenträger
Stadt Euskirchen und Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Euskirchen und Weilerswist
Linienverlauf
Euskirchen – Kessenich- Weilerswist Bodenheim - Lommersum
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Versorgungsverkehr
Verknüpfungspunkte
Euskirchen Bf
Anzahl der
2
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
27.918 Linienbusverkehr
Finanzierung
Vereinbarung Stadt und Kreis Euskirchen
Angebundene Einrichtungen
Bahnhof Euskirchen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:45 - 18:45
Kein Takt
8
Linienbus
7
Linienbus
--
--
--
--
7
Linienbus
6
Linienbus
--
--
--
--
2
Linienbus
2
Linienbus
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
06:45 - 18:45
Kein Takt
an Ferientagen
Samstag
07:45 – 12:15
Einzelfahrten
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
--
200
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
879
Genehmigungsinhaber
Kreis Euskirchen - RVK GmbH
Genehmigungslaufzeit bis
08.12.2018
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Hellenthal
Linienverlauf
Wildgehege - Hellenthal – Ingersberg – Wollenberg
Angebotsform
TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Feinerschließung Hellenthal
Verknüpfungspunkte
Hellenthal Busbf
Anzahl der
1
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
342 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
vertragliche Vereinbarung Kreis Euskirchen - Taxiunternehmen
Angebundene Einrichtungen
Rathaus, Touristeninformation, Rentenberatung, Seniorenpark Carpe
(anhand Liste der
Diem, Wildgehege Hellenthal
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Die Fahrten werden in zwei Abschnitten von Wollenberg nach Hellenthal
und Wildgehege nach Hellenthal durchgeführt.
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:40 – 22:00
120-Min.-
--
Linienbus
--
Linienbus
Takt
14
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
120-Min.-
--
Linienbus
--
Linienbus
Takt
14
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
120-Min.-
--
Linienbus
--
Linienbus
13
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
14
TaxiBusPlus
14
TaxiBusPlus
an Schultagen
Montag – Freitag
07:40 – 22:00
an Ferientagen
Samstag
07:40 – 21:20
Takt
Sonn-/Feiertag
08:25 – 21:30
120-Min.Takt
201
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
885
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
08.12.2018
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Gemeinde Kall
Linienverlauf
Kall – Sötenich – Rinnen – Sistig – Benenberg – Manscheid
Angebotsform
Lineinbusverkehr / TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Feinerschließung Kall
Verknüpfungspunkte
Kall Bf
Anzahl der
4
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
11.918 km Linienbusverkehr
24.259 km TaxiBusPlus-Verkehr
Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Kall
bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt
10.830 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie.
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen – RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Kall, Post Kall
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Die Orte Krekel, Rüth, Roder Frohnrath werden nur im Zweistundentakt
bedient.
1 Zusatzfahrt freitags nachts um 00:25 Uhr ab Kall
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
05:55 – 23:55
Stundentakt 3
an Schultagen
Montag – Freitag
05:55 – 23:55
06:00 – 00:55
5
Linienbus
TaxiBusPlus
14
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
14
TaxiBusPlus
17
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
12
TaxiBusPlus
15
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
10
TaxiBusPlus
Stundentakt --
Vorm. 60Min.-Takt
Rückfahrten
Linienbus
14
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
Nachm.
120-Min.Takt
Sonn-/Feiertag
07:10 – 23:55
120-Min.Takt
202
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
886
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
08.12.2018
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Kall, Nettersheim, Blankenheim
Linienverlauf
Kall – Sötenich – Ufrt – Steinfeld – Wahlen – Marmagen –
(Blankenheim)
Angebotsform
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Feinerschließung Kall
Verknüpfungspunkte
Kall Bf
Anzahl der
5
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
24.319 km Linienbusverkehr
35.058 km TaxiBusPlus-Verkehr
Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des AST-Kall
bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016 insgesamt
10.830 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese Linie.
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen – RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Kall, Post Kall
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Die Orte Diefenbach , Steinfelderheistert und Gillenberg verfügen nur über
einen Zweistundentakt.
1 zusätzliche Spätfahrt freitags von Kall um 00:22 Uhr.
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
05:40 – 23:50
Stundentakt 7
an Schultagen
Montag – Freitag
05:40 – 23:50
06:00 – 00:55
6
Linienbus
TaxiBusPlus
15
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
15
TaxiBusPlus
17
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
12
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
TaxiBusPlus
10
TaxiBusPlus
Stundentakt --
Vorm. 60Min.-Takt
Rückfahrten
Linienbus
14
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
Nachm.
120-Min.Takt
Sonn-/Feiertag
07:10 – 23:55
Überw. 120- 7
Min.-Takt
203
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
887
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2018
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Bad Münstereifel, Mechernich
Linienverlauf
Bad Münstereifel – Eschweiler – Weiler am Berge – Holzheim Mechernich
Angebotsform
TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Verbindung Bad Münstereifel - Mechernich
Verknüpfungspunkte
Mechernich Bf, Bad Münstereifel Bf.
Anzahl der
3
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
30.241 km TaxiBusPlus-Verkehr
Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 auch durch den AST-Verkehr des
AST-Bad Münstereifel bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs
betrug in 2016 insgesamt 39.300 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil
auf diese Linie (Eschweiler – Bad Münstereifel.
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen – RVK
Angebundene Einrichtungen
Kreiskrankenhaus, Ärztehaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich
(anhand Liste der
Rathaus Bad Münstereifel, Kurverwaltung Bad Münstereifel,
Kommunen)
Gewerbegebiet/Ärztehaus
Bemerkungen (optional)
Teilweise (Spätfahrten sowie samstags nachmittags und sonntags) wird
nur der Bereich auf Bad Münsterifeler Stadtgebiet angeboten.
3 zusätzliche Spätfahrt freitags von Bad Münstereifel nach Eschweiler.
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
05:25 – 22:45
Überw.
--
an Schultagen
Montag – Freitag
05:25 – 22:45
an Ferientagen
Samstag
06:30 – 01:45
Linienbus
--
Linienbus
Stundentakt 16
TaxiBusPlus
14
TaxiBusPlus
Überw.
Linienbus
--
Linienbus
Stundentakt 17
TaxiBusPlus
14
TaxiBusPlus
Vorm. 60-
--
Linienbus
--
Linienbus
16
TaxiBusPlus
10
TaxiBusPlus
TaxiBusPlus
6
TaxiBusPlus
Min.-Takt
--
Nachm.
120-Min.Takt
Sonn-/Feiertag
10:00 – 23:50
Überw. 120- 9
Min.-Takt
204
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
888
Genehmigungsinhaber
Kreis Euskirchen
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2018
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Mechernich
Linienverlauf
Mechernich – Roggendorf – Hostel – Glehn – Eicks – Floisdorf – Berg
- Kommern
Angebotsform
TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Feinerschließung Mechernich
Verknüpfungspunkte
Mechernich Bf
Anzahl der
2
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
37.761 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen – RVK
Angebundene Einrichtungen
Bahnhof, Ärztehaus, Kreiskrankenhaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich,
(anhand Liste der
Einkaufszentrum Kommern
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
06:15 – 19:45
Stundentakt --
an Schultagen
Montag – Freitag
06:15 – 19:45
Sonn-/Feiertag
--
Linienbus
TaxiBusPlus
12
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
13
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
8
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Stundentakt -14
06:15 – 14:10
kein Angebot
Stundentakt --
--
Rückfahrten
Linienbus
14
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
205
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
889
Genehmigungsinhaber
Kreis Euskirchen
Genehmigungslaufzeit bis
30.09.2025
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Mechernich
Linienverlauf
Es bestehen 6 AST-Bereiche
Zusätzlich: Anbindung Kommern nach Katzvey und Kommern Süd
und zurück
Angebotsform
Anrufsammeltaxi
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Feinerschließung - Ergänzungsverkehr zum Linien-/TaxiBusPlusVerkehr
Verknüpfungspunkte
Mechernich Bf
Anzahl der
6 AST-Bereiche
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
6.704 km AST-Verkehr
Finanzierung
Vertrag Kreis Euskirchen und Kommune
Vertrag zwischen Kreis Euskirchen und Taxiunternehmen
Angebundene Einrichtungen
Rathaus, Ärztehaus, Bahnhof, Kreiskrankenhaus
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Fahrten vom Hauptort in die Ortsteile und zurück
2-5* zusätzliche Fahrten Mo-Fr von Bereich I in die Bereiche II-VI
1-4* zusätzliche Fahrten Mo-Fr von den Bereichen II-VI nach Bereich I
Sonntags kein AST-Angebot
Keine AST-Fahrten von Bereich III und V nach Bereich I
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:20- 19:15
Kein
7*
1-7*
an Schultagen
Montag – Freitag
07:20- 19:15
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
07:20 - 17:15
Kein Angebot
AST
AST
einheitlicher
Bereich
Bereich
Takt
I-VI
I-VI
Kein
7*
AST
1-7*
AST
einheitlicher
Bereich
Bereich
Takt
I-VI
I-VI
Kein
5-7*
AST
1-7*
AST
einheitlicher
Bereich
Bereich
Takt
I-VI
I-VI
--
--
--
* die Anzahl der Anbindungen variiert zwischen den Ortsteilen
206
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
891
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
08.12.2018
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Kall, Schleiden, Nettersheim
Linienverlauf
Zingsheim – Keldenich – Kall – Golbach – Broich
Angebotsform
Linienverkehr, TaxiBusPlus-Verkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Feinerschließung - Kall
Verknüpfungspunkte
Kall Bahnhof
Anzahl der
6
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
47.791 km Linienbusverkehr
17.714 km TaxiBusPlus-Verkehr
Dieser Bereich wurde im Jahr 2016 durch den AST-Verkehr des ASTKall bedient. Die KM-Leistung des AST-Verkehrs betrug in 2016
insgesamt 10.830 Kilometer. Hiervon entfällt auch ein Teil auf diese
Linie.
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen – RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Kall, Post Kall
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Spätfahrten, sowie Fahrten samstags nachmittags und sonntags
finden nur innerhalb der Gemeinde Kall statt.
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:05 – 00:40
Überw.
12
an Schultagen
Montag – Freitag
06:05 - 00:40
an Ferientagen
Samstag
06:05 – 00:40
Linienbus
12
Linienbus
Stundentakt 20
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
Überw.
Linienbus
--
Linienbus
Stundentakt 23
TaxiBusPlus
21
TaxiBusPlus
Vorm.
--
Linienbus
--
Linienbus
14
TaxiBusPlus
16
TaxiBusPlus
10
TaxiBusPlus
10
TaxiBusPlus
Stundentakt
--
; nachm.
Zweistunde
ntakt
Sonn-/Feiertag
08:05 – 23:40
Zweistunde
ntakt
207
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
892
Genehmigungsinhaber
Kreis Euskirchen
Genehmigungslaufzeit bis
28.02.2025
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Zülpich
Linienverlauf
Es bestehen 7 AST-Bereiche
Verbindung Niederelvenich und Oberelvenich nach Wichterich
Angebotsform
Anrufsammeltaxi
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Feinerschließung - Ergänzungsverkehr zum Linien-/TaxiBusPlus-Verkehr
Verknüpfungspunkte
Zülpich, Frankengraben
Anzahl der Fahrwege
7 AST-Bereiche
Nutzkilometer (2017)
9.200 km
Finanzierung
Vertrag Kreis Euskirchen und der AST Kommune
Vertrag zwischen Kreis Euskirchen und Taxiunternehmen
Angebundene Einrichtungen
Bemerkungen (optional)
Fahrten vom Hauptort in die Ortsteile und zurück
Mo-Fr 5-6* und Sa 5 zusätzliche Fahrten von Nieder- und Oberelvenich nach
Wichterich und zurück im Anschlussverkehr mit der Buslinie 807 nach und von
Euskirchen
1 zusätzliche Spätfahrt Freitags und vor Feiertagen von Bereich I nach Bereich II-VII
1 zusätzliche Fahrt Mo-Fr in den Schulferien von Bereich I nach Bereich II
kein AST-Angebot Mo-Fr und Sa in den Bereichen VI und III nach Bereich I
kein AST Angebot am Sonntag von Nieder- und Oberelvenich nach Wichterich und
zurück
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:00-23:50
Überw.
2-11*
1-8*
an Schultagen
Zweistundent
AST Bereich
Bereich
I-VII
akt
Montag – Freitag
06:00-23:50
an Ferientagen
Überw.
I-VII
2-11*
Zweistundent
AST Bereich
1-8*
07:25-00:50
Überw.
I-VII
3-12*
Zweistundent
AST Bereich
I-VII
5-9*
08:50-23:50
Überw.
Zweistundent
akt
AST
Bereich
akt
Sonn-/Feiertag
AST
Bereich
I-VII
akt
Samstag
AST
I-VII
6-10*
AST Bereich
I-VII
4-8*
AST
Bereich
I-VII
* die Anzahl der Anbindungen variiert zwischen den Ortsteilen
208
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
893
Genehmigungsinhaber
Schäfer Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
31.08.2023
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Mechernich
Linienverlauf
Kommern - Kommern Süd - Katzvey - Mechernich
Angebotsform
Linienbus, TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
3
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
16.666 km Linienbusverkehr
7.334 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
eigenwirtschaftlich
Angebundene Einrichtungen
Bahnhof, Kreiskrankenhaus, Ärztehaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren.
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:50- 15:20
Kein Takt
2
Linienbus
2
Linienbus
2
TaxiBusPlus
1
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
209
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
894 („Museumsbus“)
Genehmigungsinhaber
Schäfer Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
10.11.2019
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Mechernich
Linienverlauf
Mechernich - Freilichtmuseum
Angebotsform
TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Mechernich Bf
Anzahl der
1
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
13.104 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
eigenwirtschaftlich
Angebundene Einrichtungen
Freilichtmuseum Kommern, Bahnhof Mechernich
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
09:20 - 15:50
Kein
--
Linienbus
--
Linienbus
durchgehen
5
TaxiBusPlus
5
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
der Takt
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
210
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
895
Genehmigungsinhaber
Kreis Euskirchen, RVK
Genehmigungslaufzeit bis
08.12.2018
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Schleiden
Linienverlauf
Wolfgarten – Gemünd - Urftsee
Angebotsform
TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Feinerschließung Schleiden
Verknüpfungspunkte
Gemünd Mitte
Anzahl der
2
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
155 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
vertragliche Vereinbarung Kreis Euskirchen - Taxiunternehmen
Angebundene Einrichtungen
Finanzamt Schleiden, Einkaufszentrum Gemünd, Eifelsteig Gemünd,
(anhand Liste der
Nationalparktor, Freibad Gemünd, Kurhaus Gemünd, Kurpark Gemünd,
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:30 – 22:20
Überw.
--
Linienbus
--
Linienbus
Zweistunde
13
TaxiBusPlus
13
TaxiBusPlus
Überw.
--
Linienbus
--
Linienbus
Zweistunde
13
TaxiBusPlus
13
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
18
TaxiBusPlus
18
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
8
TaxiBusPlus
an Schultagen
ntakt
Montag – Freitag
06:30 – 22:20
an Ferientagen
ntakt
Samstag
07:00 – 01:05
Überw.
Zweistunde
ntakt
Sonn-/Feiertag
10:55 – 21:05
Überw.
Zweistunde
ntakt
211
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
896
Genehmigungsinhaber
Schäfer Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
31.08.2023
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Mechernich
Linienverlauf
Berg - Hostel - Mechernich
Angebotsform
Linienverkehr, TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
3
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
12.188 km Linienbusverkehr
9.888 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
eigenwirtschaftlich
Angebundene Einrichtungen
Bahnhof, Ärztehaus, Kreiskrankenhaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren.
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:30 - 15:35
Kein Takt
2
Linienbus
--
Linienbus
--
TaxiBusPlus
4
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
212
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
897
Genehmigungsinhaber
Schäfer Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
31.08.2023
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Mechernich
Linienverlauf
Voißel - Bleibuir - Bergbuir - Lückerath - Mechernich
Angebotsform
Linienverkehr, TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Mechernich Bf
Anzahl der
4
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
18.661 km Linienbusverkehr
76.139 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
eigenwirtschaftlich
Angebundene Einrichtungen
Bahnhof, Ärztehaus, Kreiskankenhaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren.
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
05:50 - 18:00
Überw.
1
Linienbus
1
Linienbus
Zweistunde
7
TaxiBusPlus
7
TaxiBusPlus
--
an Schultagen
ntakt
Montag – Freitag
05:50 - 18:00
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
Überw.
Linienbus
--
Linienbus
Stundentakt 12
TaxiBusPlus
9
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
213
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
898
Genehmigungsinhaber
Schäfer Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
31.08.2023
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Kall, Mechernich
Linienverlauf
Wallenthal - Kalenberg - Mechernich
Angebotsform
Linienverkehr, TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
3
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
8.659 km Linienbusverkehr
7.085 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
eigenwirtschaftlich
Angebundene Einrichtungen
Bahnhof, Ärztehaus, Kreiskankenhaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren.
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:40- 15:55
Kein Takt
2
Linienbus
1
Linienbus
1
TaxiBusPlus
1
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
214
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
899
Genehmigungsinhaber
Schäfer Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
31.08.2023
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Mechernich, Zülpich
Linienverlauf
Weyer - Kalenberg- Schwerfen - Satzvey
Angebotsform
Linienverkehr, TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
3
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
2.972 km Linienbusverkehr
25.932 km TaxiBusPlus-Verkehr
Finanzierung
eigenwirtschaftlich
Angebundene Einrichtungen
Bahnhof, Ärztehaus, Kreiskankenhaus, Rathaus, Jobcenter Mechernich
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Der TaxiBusPlus an Schultagen wird auch durch Linienbusse gefahren.
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:20 - 14:30
Kein Takt
--
Linienbus
2
Linienbus
2
TaxiBusPlus
2
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
215
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
974
Genehmigungsinhaber
REVG, RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Erftstadt, Kerpen, Weilerswist, Zülpich
Linienverlauf
Weilerswist- Köttingen - Bliesheim - Zülpich-Weiler - LechenichSchulzentrum
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr Erftstadt, Anbindung von Weilerswist und Zülpich-Weiler
an die Schulen in Erftstadt
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienwegschema
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
15.490 km (Kreis Euskirchen)
156.724 km (Rhein-Erft-Kreis)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK und REVG
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Gezählt wurden nur Fahrten ab Zülpich und Weilerswist
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:05 - 17:20
Kein Takt
30
Linienbus
55
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
216
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
979
Genehmigungsinhaber
REVG, RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis
Betroffene Kommunen
Hürth, Erftstadt, Brühl, Zülpich
Linienverlauf
Hürth-Hermülheim - Liblar - Lechenich - Erp - Zülpich
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Verbindung Hürth - Zülpich über Erfstadt
Verknüpfungspunkte
Erftstadt Bahnhof
Anzahl der
6
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
69.287 km (Kreis Euskirchen)
353.293 km (Rhein-Erft-Kreis)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Rathaus Zülpich, Post
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Zülpich wird nicht an Sonn- und Feiertagen bedient
Gezählt wurden nur Fahrten ab/nach Zülpich
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
05:30 - 22:20
Kein
11
Linienbus
15
Linienbus
durchgehen
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Kein
11
Linienbus
14
Linienbus
durchgehen
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
8
Linienbus
6
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus-
--
Linienbus
an Schultagen
der Takt
Montag – Freitag
05:30 - 22:20
an Ferientagen
der Takt
Samstag
07:00 - 21:00
Zweistunde
ntakt
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
--
217
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
984
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis
Betroffene Kommunen
Swisttal, Erfstadt, Zülpich, Weilerswist
Linienverlauf
Dom Esch - Bürvenich - Zülpich - Sinzenich - Lechenich - Weilerswist
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr zur Gesamtschule Weilerswist
Verknüpfungspunkte
Weilerswist Bf
Anzahl der
8
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
36.386 km (Kreis Euskirchen)
4.473 km (Rhein-Sieg-Kreis)
19.501 km (Rhein-Erft-Kreis)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:00 - 16:40
keinTakt
7
Linienbus
12
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
218
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
985
Genehmigungsinhaber
REVG, RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Rhein-Erft-Kreis
Betroffene Kommunen
Euskirchen, Weilerswist, Brühl
Linienverlauf
Euskirchen - Derkum - Weilerswist - Brühl
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Verbindung Euskirchen - Brühl über Weilerswist, Feinerschließung
Weilerswist
Verknüpfungspunkte
Weilerswist Bf
Anzahl der
3
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
214.403km (Kreis Euskirchen)
63.711 km (Rhein-Erft-Kreis)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
Altenwohnheim Weilerswist, Rathaus Weilerswist
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
05:15 - 22:45
Stundentakt 23
an Schultagen
Montag – Freitag
05:15 - 22:45
06:15 - 21:40
21
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
18
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
13
Linienbus
13
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
5
Linienbus
5
Linienbus
Stundentakt 19
Kein
durchgehen
Rückfahrten
Linienbus
--
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
der Takt
Sonn-/Feiertag
07:40 - 22:10
Kein Takt
219
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
986
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis
Betroffene Kommunen
Swisttal, Weilerswist
Linienverlauf
Swisttal-Heimerzheim - Metternich - Weilerswist
Angebotsform
Linienbusverkehr, TaxiBusPlus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Verbindung Weilerswist - Heimerzheim
Verknüpfungspunkte
Weilerswist Bf, Heimerzheim Fronhof
Anzahl der
2
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
63.693 km (Kreis Euskirchen) Linienbusverkehr
2.046 km (Kreis Euskirchen) TaxiBusPlus-Verkehr
23.561 km (Rhein-Sieg-Kreis) Linienbusverkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:05 - 0:10
Überw.
15
Linienbus
16
Linienbus
Stundentakt 4
TaxiBusPlus
5
TaxiBusPlus
Überw.
an Schultagen
Montag – Freitag
06:05 - 0:10
an Ferientagen
Samstag
06:40 - 0:10
Linienbus
14
Linienbus
Stundentakt 4
TaxiBusPlus
5
TaxiBusPlus
Überw.
Linienbus
--
Linienbus
Stundentakt
14
--
13 TaxiBusPlus
13 TaxiBusPlus
, nachm.
120-Min.Takt
Sonn-/Feiertag
08:50 – 0:10
Zweistunde
8
--TaxiBusPlus 8
TaxiBusPlus
ntakt
220
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
SB 63
Genehmigungsinhaber
ASEAG
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, StädteRegion Aachen, Stadt Aachen
Betroffene Kommunen
Schleiden, Simmerath, Roetgen, Aachen
Linienverlauf
Schleiden - Gemünd - Vogelsang - Simmerath - Roetgen - Aachen
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Verbindung Schleiden nach Aachen
Verknüpfungspunkte
Vogelsang, Simmerath Bushof, Aachen Hbf, Aachen Bushof
Anzahl der
14
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
63.897 km Linienverkehr Kreis Euskirchen
Finanzierung
StädteRegion Aachen / Stadt Aachen .
Zukünftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf
seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit der StädteRegion
Aachen / Stadt Aachen
Angebundene Einrichtungen
Vogelsang, Nationalparktor Gemünd
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
8 Fahrten an Sonn- und Feiertagen mit Fahrradanhänger von Ostern bis
Ende Herbstferien
Es wurden nur die Fahrten im Kreis Euskirchen gezählt.
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
05:40 - 19:00
Kein Takt
9
Linienbus
9
Linienbus
-
TaxiBusPlus
-
TaxiBusPlus
8
Linienbus
8
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
6
Linienbus
4
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
4
Linienbus
4
Linienbus
an Schultagen
Montag – Freitag
05:40 - 19:00
Kein Takt
an Ferientagen
Samstag
06:50 - 18:00
Überw.
Zweistunde
ntakt
Sonn-/Feiertag
09:30 - 19:00
Überw.
Zweistunde
ntakt
221
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
208
Genehmigungsinhaber
DKB
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Kreis Düren
Betroffene Kommunen
Düren, Nörvenich, Vettweiß, Zülpich
Linienverlauf
Düren - Nörvenich - Müddersheim - Zülpich
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Merzenich Bf, Düren, Kaiserplatz
Anzahl der
1
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
39.772 km (nur Kreis Euskirchen)
Finanzierung
Kreis Düren.
Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf
seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Gezählt wurden nur Fahrten im Kreis Euskirchen
Bedienungszeit
Takt
05:35 - 18:45
Stundentakt 14
an Schultagen
Montag – Freitag
05:35 - 18:45
06:00 - 14:30
14
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
12
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
7
Linienbus
7
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
Stundentakt 12
Kein
durchgehen
Rückfahrten
Linienbus
--
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
der Takt
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
--
222
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
218
Genehmigungsinhaber
DKB
Genehmigungslaufzeit bis
30.06.2019
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Kreis Düren
Betroffene Kommunen
Nideggen, Zülpich
Linienverlauf
Embken - Füssenich - Geich - Zülpich
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
1
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
7.859 km (nur Kreis Euskirchen)
Finanzierung
Kreis Düren.
Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf seinem
Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:25 - 14:05
Kein Takt
3
Linienbus
2
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
223
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
231
Genehmigungsinhaber
RVE
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Kreis Düren
Betroffene Kommunen
Schleiden, Heimbach, Nideggen, Kreuzau, Vettweiß, Düren
Linienverlauf
Schleiden - Gemünd - Heimbach - Stockheim - Düren
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Schleiden Busbf, Gemünd Mitte, Heimbach Bf, Düren Kaiserplatz, Düren
Bf
Anzahl der
6
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
53.500 km Linienverkehr Kreis Euskirchen
Finanzierung
Kreis Düren.
Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf
seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren
Angebundene Einrichtungen
Urfttalsperre (nur im Sommer), verschiedene Freizeitzeile im Nationalpark
(anhand Liste der
Eifel (Kermeter)
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Gezählt wurden nur Fahrten im Kreis Euskirchen
Am Wochenende speziell auf den Freizeitverkehr abgestimmtes
Linienweg- und Fahrplanangebot
3 zusätzliche Hin- und Rückfahrten am Sa von Ostern bis Ende der
Herbstferien
4 zusätzliche Hin- und Rückfahrten an So und Feiertagen von Ostern bis
Ende der Herbstferien
2 Hin- und Rückfahrten werden mit Fahrradanhänger an Sonn- und
Feiertagen durchgeführt
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:58 - 18:45
Kein Takt
8
Linienbus
9
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
5
Linienbus
8
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
2
Linienbus
4
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
5
Linienbus
an Schultagen
Montag – Freitag
06:58 - 18:45
Kein Takt
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
07:05 - 16:35
10:10 - 18:50
Kein Takt
Stundentakt 5
224
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
233
Genehmigungsinhaber
RVE
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Kreis Düren
Betroffene Kommunen
Zülpich, Nideggen
Linienverlauf
Zülpich - Hoven – Langendorf - Wollersheim (- Nideggen)
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
4
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
18.665 km Linienverkehr Kreis Euskirchen
Finanzierung
Kreis Düren.
Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf
seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
eine Fahrt auf dem Abschnitt Wollersheim - Nideggen
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:20 - 16:20
KeinTakt
7
Linienbus
3
Linienbus
-
TaxiBusPlus
-
TaxiBusPlus
3
Linienbus
3
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
an Schultagen
Montag – Freitag
06:20 - 14:40
Kein Takt
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
225
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
298
Genehmigungsinhaber
RVE
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Kreis Düren
Betroffene Kommunen
Euskirchen, Zülpich, Vettweiß, Düren
Linienverlauf
Euskirchen - Enzen - Zülpich - Vettweiß - Düren
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Hauptnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Euskirchen Bf, Düren Bf
Anzahl der
12
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
259.383 km Linienverkehr Kreis Euskirchen
Finanzierung
Kreis Düren.
Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf
seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren
Angebundene Einrichtungen
Nordeifelwerkstätten gGmbH Ülpenich, Rathaus Zülpich, Post,
(anhand Liste der
Berufskolleg Füssenich
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
04:40 - 21:30
Stundentakt 25
an Schultagen
Montag – Freitag
04:40 - 21:30
06:05 - 21:55
20
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
18
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
9
Linienbus
10
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
4
Linienbus
4
Linienbus
Stundentakt 19
Kein
durchgehen
Rückfahrten
Linienbus
--
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
der Takt
Sonn-/Feiertag
10:20 - 21:30
Kein Takt
226
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
SB98
Genehmigungsinhaber
RVE
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Kreis Düren
Betroffene Kommunen
Euskirchen, Zülpich, Kreuzau, Düren
Linienverlauf
Euskirchen – Nemmenich - Zülpich - Stockheim - Düren
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Hauptnetz
Schüler-, Berufs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Euskirchen Bf, Düren Bf
Anzahl der
6
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
151.015 km Linienverkehr Kreis Euskirchen
Finanzierung
Kreis Düren.
Zuküftig: der Kreis Euskirchen finanziert die Leistungen der Linie auf
seinem Gebiet über eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Zwei Fahrten nur von Zülpich nach Euskirchen
Bedienungszeit
Takt
06:00 - 20:05
Stundentakt 14
an Schultagen
Montag – Freitag
06:00 - 20:05
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
15
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
15
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
Stundentakt 14
Kein Angebot
--
--
Rückfahrten
Linienbus
--
an Ferientagen
Samstag
Hinfahrten
227
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
760
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, (Landkreis Vulkaneifel)
Betroffene Kommunen
Blankenheim, Nettersheim, Dahlem, Hellenthal, Schleiden,
Mechernich
Linienverlauf
annähernd kompletter Südkreis
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr Blankenheim - Nettersheim
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienschema
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
100.926 km (Kreis Euskirchen)
4.718 km (Landkreis Vulkaneifel)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:40 - 15:50
Kein Takt
17
Linienbus
34
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
228
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
761
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Bad Münstereifel
Linienverlauf
Bad Münstereifel - Vollmert - Mahlberg - Nöthen - Kolvenbach
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr Bad Münstereifel
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienschema
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
19.149 km Linienbusverkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:35 - 14:10
Kein Takt
2
Linienbus
10
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
229
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
762
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Nettersheim, Dahlem, Blankenheim
Linienverlauf
Dahlem - Frauenkron - Schmidtheim - Zingsheim - Blankenheim
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr Nettersheim - Dahlem
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienschema
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
27.599 km Linienverkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:25 - 16:10
Kein Takt
2
Linienbus
8
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
Linienbus
--
Linienbus
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
230
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
763
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Hellenthal, Schleiden , Kall
Linienverlauf
kompletter Bereich Hellenthal, Schleiden
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr Hellenthal
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienschema
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
47.650 km Linienverkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:00 - 16:40
Kein Takt
6
Linienbus
14
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
231
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
764
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Kall, Schleiden
Linienverlauf
komplettes Kaller Gemeindegebiet
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr Kall
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienschema
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
44.537 km Linienverkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:35 - 16:40
Kein Takt
12
Linienbus
17
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
232
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
765
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Nettersheim, Kall, Dahlem, Blankenheim
Linienverlauf
Zingsheim - Pesch - Tondorf - Nettersheim - Marmagen
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr Nettersheim
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienschema
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
8.524 km Linienbusverkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:05 - 16:45
Kein Takt
2
Linienbus
2
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
233
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
766
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, (Landkeis Vulkaneifel)
Betroffene Kommunen
Hellenthal, Schleiden, Nettersheim, Mechernich, Kall, Dahlem,
Blankenheim
Linienverlauf
Diverse Ortsteile der Kommunen
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr Schleiden
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienschema
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
218.572 km (Kreis Euskirchen)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:05 - 17:15
Kein Takt
28
Linienbus
62
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
234
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
767
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Kall, Mechernich, Schleiden, Hellenthal
Linienverlauf
Schnorrenberg - Reifferscheid - Reetz - Nöthen - Dickerscheid - Buir
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr Berufskolleg Kall
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienschema
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
13.673 km Linienbusverkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:35 - 14:45
Kein Takt
1
Linienbus
6
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
Linienbus
--
--
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
235
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
768
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Nettersheim, Blankenheim, Schleiden, Mechernich, Hellenthal, Kall,
Dahlem
Linienverlauf
annähernd komplettes Südkreis-Gebiet
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienschema
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
80.148 km Linienbusverkehr
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:35 - 16:45
Kein Takt
12
Linienbus
18
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
236
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
769
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
31.12.2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, (Rhein-Sieg-Kreis)
Betroffene Kommunen
Weilerswist
Linienverlauf
Groß Vernich, Derkum Bf, Lommersum, Metternich
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Schülerverkehr Weilerswist
Verknüpfungspunkte
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienschema
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
17.552 km (Kreis Euskirchen)
1.494 km (Rhein-Sieg-Kreis)
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Teilweise bestehen Fahrten nur an einzelnen Tagen
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
07:15 - 13:50
Kein Takt
5
Linienbus
9
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
--
an Ferientagen
Samstag
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
Kein Angebot
--
--
237
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
770
Genehmigungsinhaber
RVK
Genehmigungslaufzeit bis
Zunächst nur in der Saison 2017
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen
Betroffene Kommunen
Kall, Nettersheim, Blankenheim
Linienverlauf
Golbach, Kall, Steinfeld. Nettersheim, Marmagen, Blankenheim
(Wald) Bf – Blankenheim, Mirbach, Alendorf, Ripsdorf
Angebotsform
Linienverkehr
Verkehrliche Funktion
Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Blankenheim Bf, Kall Bf
Anzahl der
1
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
28.000
Finanzierung
Verkehrsvertrag Kreis Euskirchen - RVK
Angebundene Einrichtungen
(anhand Liste der
Kommunen)
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Pilotprojekt Wanderbus
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
9:00 – 19:57 Uhr
Zweistunde
4
Linienbus
4
Linienbus
ntakt bzw.
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
--
--
--
--
4
Linienbus
4
Linienbus
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
4
Linienbus
4
Linienbus
an Brückentagen
Dreistunden
takt
Samstag
9:00 – 19:57 Uhr
Zweistunde
ntakt bzw.
Dreistunden
takt
Sonn-/Feiertag
9:00 – 19:57 Uhr
Zweistunde
ntakt bzw.
TaxiBusPlus
Dreistunden
takt
238
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
„Mäxchen“
Genehmigungsinhaber
DKB
Genehmigungslaufzeit bis
Keine Angaben
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Kreis Düren
Betroffene Kommunen
Heimbach, Schleiden, Nideggen
Linienverlauf
Heimbach – Kloster Mariawald / Schmidt, Wildpark - Schwammenauel
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Erschließungsnetz
Freizeitverkehr
Verknüpfungspunkte
Heimbach Bf
Anzahl der
1
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
1.481 km
Finanzierung
Keine Finanzierung durch den Kreis Euskirchen.
Angebundene Einrichtungen
Kloster Mariawald, weitere Freizeitziele im Bereich Heimbach /
Schwammeneuel, Rursee
Bemerkungen (optional)
Ringlinie
Bedienungszeit
Montag – Freitag
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
Kein Angebot
an Schultagen
Montag – Freitag
Kein Angebot
an Ferientagen
Samstag
12:15 – 18:10
Stundentakt 6
--
Sonn-/Feiertag
10:45 – 18:10
Stundentakt 8
--
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
Linienbus
--
Linienbus
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
239
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
416
Genehmigungsinhaber
RMV
Genehmigungslaufzeit bis
Keine Angaben
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Bitburg-Prüm, Kreis Euskirchen, Landkreis Vulkaneifel
Betroffene Kommunen
Prüm, Dahlem, Jünkerath
Linienverlauf
Prüm – Hallschlag/ Reuth – Stadtkyll - Jünkerath
Angebotsform
Linienbus
Verkehrliche Funktion
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Jünkerath Bf
Anzahl der
Es besteht kein einheitliches Linienschema.
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
Keine Angaben
Finanzierung
Es besteht keine Finanzierung durch den Kreis Euskirchen.
Angebundene Einrichtungen
Bemerkungen (optional)
Es wurden nur die Fahrten im Kreis Euskirchen gezählt (Haltestelle
Kronenburg).
Montag – Freitag
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
Rückfahrten
06:40 – 18:40
kein
2
Linienbus
1
Linienbus
durchgehen
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
kein
1
Linienbus
1
Linienbus
durchgehen
--
TaxiBusPlus
--
TaxiBusPlus
an Schultagen
der Takt
Montag – Freitag
06:50 – 18:40
an Ferientagen
der Takt
Samstag
kein Angebot
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
240
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Liniennummer
527
Genehmigungsinhaber
Linden Reisen
Genehmigungslaufzeit bis
Keine Angaben
Betroffene Aufgabenträger
Kreis Euskirchen, Landkreis Vulkaneifel
Betroffene Kommunen
Blankenheim, Feusdorf, Jünkerath
Linienverlauf
Waldorf – Esch – Feusdorf – Jünkerath
Angebotsform
Linienbus mit Anruferfordernis im Bereich Waldorf
Verkehrliche Funktion
Schülerverkehr
Verknüpfungspunkte
Jünkerath Bf
Anzahl der
5
Fahrwegvarianten
Nutzkilometer (2017)
Keine Angaben
Finanzierung
Keine Finanzierung durch den Kreis Euskirchen
Angebundene Einrichtungen
Bemerkungen (optional)
Montag – Freitag
Es wurden nur die Fahrten im Kreis Euskirchen (Waldorf) gezählt.
Bedienungszeit
Takt
Hinfahrten
06:35 – 16:45
kein
7
Linienbus
durchgehen
--
TaxiBusPlus
kein
4
Linienbus
durchgehen
--
TaxiBusPlus
an Schultagen
Rückfahrten
Linienbus
-- TaxiBusPlus
der Takt
Montag – Freitag
06:35 – 16:45
an Ferientagen
Linienbus
-- TaxiBusPlus
der Takt
Samstag
kein Angebot
Sonn-/Feiertag
Kein Angebot
241
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Anlage 3
ÖPNV-Veränderungen 2005-2016
Neben den nachfolgend aufgelisteten Veränderungen gab es noch kleinere
Fahrzeitverschiebungen oder Fahrtenverschiebungen zwischen den Linien. Ebenso kam es
zu diversen kleineren Fahrtenanpassungen durch die Veränderung von Schulzeiten oder
Langtagen.
Dargestellt sind die Veränderungen, die zum Fahrplanwechsel im Dezember des Vorjahres
umgesetzt wurden und somit in dem benannten Jahr wirksam wurden.
2005
801
Bad
Anbindung der Ortsteile Kirspenich und Arloff bei einer
Münstereifel zusätzlichen Fahrt
820
Nettersheim
Ausrichtung der TaxiBusPlus-Fahrten auf beide Zugrichtungen
(Köln und Trier) am Bahnhof Nettersheim
821
Kall
Einrichtung Haltestelle Siemensring/NEW in Kall
801, 819,
822, 824,
825, 828
Bad
Anpassung der Samstagsfahrten an veränderte Ankunft der
Münstereifel, Voreifelbahn in Bad Münstereifel
Nettersheim,
Blankenheim
831
Schleiden
833
Blankenheim Verknüpfung der Linien 832 und 833 am Betriebshof
Blankenheim und Anbindung des Gewerbegebietes für
Einkaufsfahrten
836
Schleiden
Verlängerung der Linie bis Schöneseiffen, Gemeindehaus
AST
Kall, Schl,
Hell, BaM,
Zül, Mech
Integration der AST-Verkehre in die TaxiBusPlusDispositionszentrale. Seither nur noch eine Rufnummer für beide
Verkehre (außer Stadt Euskirchen)
Morsbach wird in beiden Richtungen bedient
242
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
2006
SB82
Kall,
Schleiden
Anbindung Vogelsang täglich im Stundentakt
811
Zülpich,
Mechernich
Zusammenführung der Linien 811 und 812 zur neuen Linie 811
mit Verdichtung des Angebotes mit TaxiBusPlus-Fahrten
(TaxiBusPlus-Anmeldung über RVK-Dispositionszentrale)
815
Die Linie wird in 2006 nicht betrieben.
819, 821,
822
Bad
Ersatz der Busfahrten an Samstagen durch TaxiBusPlusMünstereifel Verkehre (Entfall Samstagsunterricht)
896 alt
Mechernich, Aufteilung des Mechernicher Stadtverkehrs auf 10 Linien (826,
Kall
827, 867, 868, 893, 894, 896, 897, 898, 899) und Ergänzung der
Linien 826 (Kall - Dottel - Mechernich) und 897 (Mechernich Voißel) mit TaxiBusPlus-Fahrten, in den Ferien stündlich (sonst
zweistündlich), samstags kein Angebot. TaxiBusPlus-Anmeldung
bei Firma Schäfer-Reisen
984
Weilerswist
Einführung der Linie als Schülerverkehr Weilerswist und
Verbindung Weilerswist - Friesheim
AST 889
Mechernich
Reduzierung des Angebotes auf alle drei Stunden sowie Entfall
des Abendverkehrs und Sonntagsangebotes (AST Mechernich)
Kall,
Schleiden
Reduzierung des Betriebszeitfensters auf 09:30 Uhr bis 17 Uhr.
Mo-Fr Reduzierung auf 5 Fahrtenpaare mit Mittagspause, an
Wochenenden stündliches Angebot.
2007
SB82
LuchsusLinien
Einstellung der Freizeitverkehre "Luchsus-Linien"
815
Kall,
Schleiden
Wiederaufnahme der Linie mit je einer Fahrt von Kall nach
Monschau und zurück.
829
Schleiden,
Kall
An Wochenenden Reduzierung des Angebotes auf den Abschnitt
Gemünd - Hellenthal. Die Linie SB82 übernimmt den
Zubringerverkehr Kall - Gemünd. Nach massiven Protesten aus
der Bevölkerung wird im Frühjahr 2007 wieder der vorherige
Fahrplanstand umgesetzt. Seither bedienen SB82 und 829 den
Abschnitt Kall - Gemünd parallel.
832
Blankenheim TaxiBusPlus-Angebot an Sonntagen vom Bahnhof BlankenheimWald bis zum Rathaus in Blankenheim im Zweistundentakt
832,833
Blankenheim Inbetriebnahme des neuen Busbahnhofs in Blankenheim. Entfall
der Haltestelle Betriebshof
243
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
2008
822, 824,
828
Bad
Aufgrund der verlängerten Schulzeiten werden die 16 UhrMünstereifel Fahrten vom TaxiBusPlus in den Linienverkehr umgestellt
829
Kall,
Schleiden
Zusätzliche Fahrt morgens von Kall nach Gemünd für
Berufsverkehr
Abends werden Betriebsfahrten in den Fahrplan als zusätzliche
Spätfahrten aufgenommen
S-Fahrten
auf
diversen
Linien
Südkreis
Aufgrund der Schulzeitstaffelung in Schleiden und der TeilIntegration von Freigestellten Verkehren in den Linienverkehr in
der Stadt Bad Münstereifel kommt es zu Veränderungen auf
annähernd allen Linien. Hier sind nur die Fahrten betroffen, die
unter Bemerkungen im Fahrplan mit einem "S" gekennzeichnet
sind. Diese werden nur an Schultagen bedient und sind auf die
Belange des Schülerverkehrs abgestimmt.
SB82
Schleiden
Haltestelle Morsbach wird neu mit angedient.
832
Blankenheim Einrichtung von TaxiBusPlus-Fahrten samstags nachmittags vom
Bahnhof Blankenheim Wald zum Rathaus in Blankenheim im
Zweistundentakt.
832,833
Blankenheim Einrichtung neue Haltestelle Blankenheim Bücherecke zur
besseren Erschließung des Zentrums
AST
Mechernich, Ergänzung der AST-Verkehre um fehlende Fahrten aus der
Bad
Prüfung des Mindeststandards. Insbesondere in Mechernich wird
Münstereifel, das AST-Angebot wieder erweitert.
Zülpich,
Hellenthal
2009
2010
821
Bad
Haltestelle Konvikt entfällt. Stattdessen wird im TaxiBusPlus die
Münstereifel Haltestelle Glashütte angedient.
SB98
Euskirchen
Haltestelle Mercator-Kaserne wird bei allen Fahrten angedient.
244
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
2011
801
Euskirchen, Fahrtenverschiebung zur Ergänzung der Fahrten auf der
Bad
Voreifelbahn.
Münstereifel
810
Euskirchen,
Zülpich
815
Die Fahrten wurden zunächst auf den schnelleren Zug in
Euskirchen ausgerichtet. Aufgrund diverser Beschwerden seitens
der Schüler und weiteren Fahrgäste (Parallelfahrt mit 298 im
Bereich Euskirchen - Euenheim) wurde im laufenden
Fahrplanjahr die Linie wieder in den alten Fahrplanstand
rücküberführt.
Die Linie wird erstmals mit Fahrradanhänger bedient.
821
Kall
Einrichtung Haltestelle Kall, Siemensring Benzstraße zur
Anbindung der ARGE
822
Bad
Einrichtung Fahrten nach Ahrweiler für den Schülerverkehr.
Münstereifel Bilateraler Vertrag mit dem Kreis Ahrweiler zur Finanzierung
dieser Fahrten.
832
Blankenheim Ab dem Sommer wurde das Feriendorf Freilingen über die
TaxiBusPlus-Fahrten angebunden, Finanzierung erfolgt bilateral
mit der Gemeinde Blankenheim
833
Blankenheim Anbindung Vellerhof über die TaxiBusPlus-Fahrten, Finanzierung
bilateral mit Gemeinde Blankenheim
834
Dahlem
Aufgrund der hohen Nachfrage im TaxiBusPlus wird die Fahrt um
06:03 Uhr ab Siedlung Manderfeld in einen Linienverkehr
überführt.
760-769
Südkreis
Zum Schuljahreswechsel 2011/2012 wurden alle ehemaligen
Verkehre nach §43.2 PBefG unter den Liniennummern 760-769 in
den Verkehr nach §42 PBefG integriert. Gleichzeitig wurde
kreisweit das Schüler- und PrimaTicket eingeführt.
245
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
2012
810
Zülpich
Veränderung der Linienführung im Bereich Schwerfen aufgrund
eines schweren Unfalls. Die Fahrgäste müssen morgens und
nachmittags an unterschiedlichen Haltestellen zusteigen.
819
Bad
Einrichtung Haltestelle Bad Münstereifel Frankenstraße
Münstereifel
820
Nettersheim
822
Bad
Einrichtung neue Haltestelle Bad Münstereifel Abzw. Ellesheim
Münstereifel
837
Hellenthal
Einrichtung neue Haltestelle Hecken Altenbergstraße
837, 838,
839
Hellenthal
Ab 01.03.2012 bedienen diese Linien als TaxiBusPlus zusätzliche
Ortsteile, die vormals im AST bedient wurden, im
Zweistundentakt.
819, 821,
822, 828
Bad
Haltestelle Glashütte entfällt aufgrund von Bauarbeiten für das
Münstereifel OutletCenter. Der Schülerverkehr wird über die Haltestellen
Eifelbad und Klosterplatz abgewickelt.
AST 887
Hellenthal
Ab 01.04.2012 wurden die Spätfahrten sowie Arztfahrten
eingestellt und die Bedienung tagsüber auf die Orte Ingersberg,
Eichen, Wollenberg, Felser und das Wildgehege aufgrund des
Unternehmerwechsels reduziert.
AST 888
Schleiden
(AST Schleiden) Haltestelle Hohenfried wird neu in den ASTVerkehr aufgenommen
Integration der Fahrten zur Grundschule Marmagen von der Linie
765 in die Linie 820. Entfall der TaxiBusPlus-Leistungen an
Schultagen.
2013
Es fanden diverse kleinere Veränderungen statt, aber keine größeren Umsetzungen.
246
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
2014
760
Blankenheim Anpassung Schülerverkehr Gesamtschule (Fahrten von/nach
Schleiden)
761
Bad
Fahrten werden zum Klosterplatz aufgenommen.
Münstereifel
Integration 700er Fahrten in 800er Linien.
764
Kall
Anpassungen Schülerverkehr Hauptschule Kall
768
Kloster
Steinfeld
Verbesserungen im Bereich Blankenheim zur Fahrt zum Kloster
Steinfeld.
801
BAM-EU
Abbau Parallelverkehr zur Voreifelbahn.
808
ME-Kall
Durch verändertes Angebot auf der Eifelstrecke Streichung der
Spätfahrten zwischen Mechernich und Kall.
815
Morgens und nachmittags wird eine zusätzliche Fahrt von Kall
nach Gemünd bzw. in Gegenrichtung aufgenommen. (Integration
zweier Betriebsfahrten in den Linienverkehr)
SB 82
Schleiden
Die Linie wird montags bis freitags wieder im Stundentakt
bedient. Zusätzlich wird in der Sommersaison ein zusätzliches
Fahrtenpaar abends an Wochenenden angeboten. Ebenso wird
bei jeder Fahrt Herhahn bedient.
821
Nettersheim
Integration Fahrten zu den NEW in Zingsheim.
BAM
Integration FO-Verkehr Bad Münstereifel in ÖPNV.
831
Schleiden
Anpassung der Linie auf veränderte SB82.
832
Blankenheim Integration und Optimierung von 760er Fahrten und Fahrten der
Linie 832. Zusätzlich werden durch den Wegfall der Grundschule
Ripsdorf Zusatzfahrten aus den Ortsteilen zur
Gemeinschaftsgrundschule Blankenheim erforderlich.
834
Dahlem
Durch weiteren Langtag der Georgsschule in Schmidtheim wird
eine Zusatzfahrt erforderlich.
Einrichtung Zusatzhaltestelle am „Netto“
835
Kall
Taktlücke zwischen 17:05 Uhr und 18:55 Uhr wird geschlossen.
984
Weilerswist
Streichung der Fahrten nach Friesheim mangels Nachfrage.
247
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
2015
760
Blankenheim Umsetzung der Fahrten ab Mechernich nach Blankenheim.
Beschulung Hauptschule Blankenheim in Nettersheim.
763
Hellenthal
Fahrtenveränderungen durch Beschulung der Hauptschule
Schleiden in Hellenthal.
807
Euskirchen
Einrichtung Zusatzfahrt von Wichterich nach Euskirchen an die
Bahn um 06:26 Uhr.
811
Zülpich
Mechernich
Aufnahme von Zusatzfahrten zur Bedienung der Gesamtschule
Mechernich
816
Schleiden
Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration.
820
Nettersheim
Neue Linienführung Marmagen – Nettersheim – Zingsheim –
Engelgau – Tondorf – Buir – Holzmülheim – Frohngau – Roderath
– Bouderath
828
Bad
Verlängerung der Linie bis Sürst-Hardt zur Anbindung an die Linie
Münstereifel 814 nach Rheinbach (Thürne Richtung Rheinbach).
830
Nettersheim
Entfall des Linienabschnitts Zingsheim – Tondorf durch
Veränderung Linie 820.
831
Schleiden
Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration.
836
Schleiden
Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration.
837
Hellenthal
Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration.
838
Hellenthal
Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration.
839
Hellenthal
Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration.
879
Hellenthal
Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration.
895
Schleiden
Umsetzung Pilotprojekt AST-/TB-Integration.
AST 887
Hellenthal
Durch Pilotprojekt entfällt der AST-Verkehr
AST 888
Schleiden
Durch Pilotprojekt entfällt der AST-Verkehr
985
Weilerswist
Veränderungen durch Umbau Weilerswist Bahnhof
986
Weilerswist
Veränderungen durch Umbau Weilerswist Bahnhof
248
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
2016
Streichung diverser Linienfahrten an Ferientagen und Ersatz durch TaxiBusPlus.
760
Blankenheim GS Ripsdorf schließt. Veränderungen Angebot
Veränderung der Fahrten Mechernich – Blankenheim durch
zusätzliche Schüler.
763
Hellenthal
Schließung GS Udenbreth Veränderungen im Angebot.
765
Nettersheim
Integration der 765-Fahrten in die Linien 820 und 821.
805
Weilerswist
Entfall der Fahrten im Kreis Euskirchen.
806
Weilerswist
Aufgrund der geringen Nachfrage wird die Linie auf die
schulbezogenen Fahrten reduziert.
809
Mechernich
Integration der Orte Kommern-Süd/Katzvey in die Linie 809.
Umsetzung des Teilraumkonzeptes Mechernich.
810
Mechernich
Teilung der Linie in den Linienbus- und TaxiBusPlus-Abschnitt.
811
Zülpich
Mechernich
Schließen von Bedienungslücken.
819, 821,
822, 824,
828
Bad
Aufnahme von je einer Frühfahrt pro Linie zur Bedienung der
Münstereifel ersten Zugfahrt ab Bad Münstereifel.
820
Nettersheim
Integration weiterer Fahrten der 700er Linien.
829
KallSchleidenHellenthal
Einrichtung Frühfahrt an den Zug ab Kall um 05:31 Uhr.
887
Mechernich Einrichtung Verbindung Bad Münstereifel – Mechernich als
Bad
TaxiBusPlus im Stundentakt.
Münstereifel
888
Mechernich
Die TaxiBusPlus-Fahrten der Linie 810 werden unter der neuen
Liniennummer geführt.
979
Zülpich
Die Linie wird in Erftstadt an den Bahnhof geführt.
985
Weilerswist - Einrichtung Frühfahrt an den Zug um 06:00 Uhr ab Euskirchen.
Euskirchen
249
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Anlage 4: Ergänzende Handlungskonzepte
Diese Anlage enthält Maßnahmen, die im Rahmen der NVP-Fortschreibung geprüft wurden,
und entweder
- zum Ergebnis hatten, dass sie nicht weiterverfolgt werden
- keine Relevanz für die politische Gremien haben (keine Beschlüsse notwendig)
- keine Veränderungen im Fahrplan-Angebot bewirken
Maßnahme / Prüfauftrag:
Ersatz von TaxiBusPlus-Fahrten durch Linienbusse
Kriterien
Gegenstand
Planungsanlass/
Begründung
Linie
Angebotsform
Ausgangslage
Planung
Kostenkalkulation
Vorteile
Nachteile
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Weiteres Vorgehen
Bearbeitungsstand
A1
Erläuterung und Sachlage
Ersatz von TaxiBusPlus-Fahrten durch Linienbusse zur Steigerung
der Attraktivität des ÖPNV
Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurden die Verkehrswege mit
dem ÖPNV-Angebot abgeglichen. Auf einigen Kursen wurde ein
Handlungsbedarf zum Ersatz des TaxiBusPlus-Verkehrs durch
Linienbusse identifiziert. Mit dieser Maßnahme könnte aus Sicht des
Gutachters zu Berufsverkehrszeiten ein attraktiveres Angebot
geschaffen werden.
Bad Münstereifel: 819, 821, 822, 824
Hellenthal: 837, 838, 839
Kall: 821
Mechernich: 811
Nettersheim: 820, 821
Zülpich: 811
Überwiegend TaxiBusPlus
Bei Nachfragezahlen überwiegend unter 5-8 Fahrgästen pro Fahrt
besteht derzeit ein Angebot im TaxiBusPlus. Bei überwiegend
höherer Nachfrage werden diese Kurse durch Linienbusse ersetzt.
Es erfolgt eine regelmäßige Beobachtung der Fahrgastzahlen.
Der NVP verfolgt grundsätzlich eine nachfrageorientierte Strategie.
Daher wird der Einsatz zusätzlicher Linienbusse in Festbedienung
sehr vorsichtig gesehen. Auf den hier betrachteten Relationen
bestehen nicht unerhebliche Verkehrspotenziale. Sollten sich
stärkere Nachfragewerte im TaxiBusPlus herausstellen, sollten
diese Relationen im Rahmen eines teilräumlichen Konzepts näher
untersucht werden. Dies betrifft die Auswertung der realen
TaxiBusPlus-Nachfrage sowie die Beschwerde- und Anregungslage.
-Es wird zunächst die für die Kommunen kostengünstigere
TaxiBusPlus-Verbindung beibehalten.
-Es ist kein Beschluss erforderlich.
stichprobenartige Beobachtung der TaxiBusPlus-Statistik und
Prüfungen aufgrund konkreter Beschwerden bzw. Anregungen
August 2016
250
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Mögliche Optimierungen im Bad Münstereifeler Höhengebiet
Kriterien
Gegenstand
Planungsanlass /
Begründung
Linien
Angebotsform
Ausgangslage
Planung
Kostenkalkulation
Vorteile
Nachteil
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Weiteres Vorgehen
Bearbeitungsstand
A2
Erläuterung und Sachlage
Verbindung Höhengebiet Bad Münstereifel zum Hauptort
Im Rahmen der HH-Befragung wurde angeregt, die Reisezeit aus
dem Höhengebiet Bad Münstereifel zum Hauptort Bad Münstereifel
zu verbessern.
Linie 819 Bad Münstereifel – Michelsberg – Rupperath
Linie 822 Bad Münstereifel – Schönau – Ohlerath / Rupperath /
Wershofen
jeweils TaxiBusPlus (alle 60 Min.) / einzelne Linienbusfahrten
Beide Linien erschließen das Höhengebiet Bad Münstereifel. Die
Reisezeit von Rupperath nach Bad Münstereifel liegt bei 39 Minuten,
von Ohlerath nach Bad Münstereifel bei 34 Minuten. Dies sind die
Fahrplanzeiten. Im TaxiBusPlus-Verkehr ergeben sich i.d.R. kürzere
Fahrzeiten, da meist nur wenige Haltestellen abgerufen werden.
Gemäß Routenrechner liegt die Reisezeit im MIV bei diesen
Verbindungen bei ca. 20 Minuten.
Reduzierung der Fahrzeit der Linien 819/822 durch Einführung einer
dritten TaxiBusPlus-Linie, die auf kurzem Weg über die L 165 zum
einwohnerstärksten Ortsteil Rupperath (437 Ew.) verkehrt und einen
Teil des Bedienungsgebiets der Linie 822 mit übernehmen könnte
(Honerath, Berresheim).
eine Kostenkalkulation liegt nicht vor
Schnellere Reisezeiten zwischen dem Höhengebiet und Bad
Münstereifel
Zusätzliche Parallelverkehre im Abschnitt Schönau/Eicherscheid –
Bad Münstereifel und damit einhergehende Zusatzkosten.
Im Rahmen der Integration AST-/TaxiBusPlus in Bad Münstereifel
wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Linie geprüft. Aufgrund der
Straßenführung würden bei Umsetzung im Bereich
Schönau/Eicherscheid – Bad Münstereifel zunächst 3, ab
Eicherscheid 4 Linien den gleichen Abschnitt befahren. Um keine
weiteren parallelen Abschnitte aufzubauen, wurde von der
Einrichtung einer neuen TaxiBusPlus-Linien abgesehen.
Kein Handlungsbedarf
August 2016
251
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Ringlinie Blankenheim
Kriterien
Gegenstand
Planungsanlass /
Begründung
Linie
Angebotsform
Ausgangslage
Planung
Kostenkalkulation
Vorteile
Nachteile
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Weiteres Vorgehen
Bearbeitungsstand
A3
Erläuterung und Sachlage
Prüfung eines Ringverkehrs zwischen den Ortsteilen Blankenheims
Von Seiten des Blankenheim-Forums wurde folgender Prüfauftrag
formuliert: Errichtung einer Ringbus-Linie, die die 16 Außenorte
miteinander verknüpft.
Linie 832: Blankenheim Wald – Blankenheim – Freilingen –Ahrdorf
Linie 833: Blankenheim – Dollendorf, Blankenheim - Waldorf
Linie 824: Blankenheim – Tondorf – Bad Münstereifel
Linie 825: Tondorf – Rohr - Lindweiler
Jeweils TaxiBusPlus (alle 60 Min.) mit einzelnen Linienfahrten
hauptsächlich nur an Schultagen
Die o.g. Linien erschließen die Blankenheimer Ortsteile mit dem
Hauptort. Eine Verknüpfung zwischen den Linien ist am Busbahnhof
zwischen den Linien 832 – 833 sowie 832 – 824 gegeben. Ebenso
besteht eine Verknüpfung in Tondorf zwischen den Linien 824 –
825.
Das ÖPNV-Angebot der Gemeinde Blankenheim entspricht
grundsätzlich dem anhand der Haushaltsbefragung ermittelten
Bedarf. Aufgrund dessen und anhand der zu erwartenden
Mehrkosten bei einer entsprechenden Anpassung des ÖPNVAngebotes wurde die Einrichtung einer Ringlinie seitens des Kreis
Euskirchens gegenüber der Gemeinde Blankenheim nicht
empfohlen.
eine Kostenkalkulation liegt nicht vor
- Verbesserte Anbindung der Blankenheimer Ortsteile untereinander
- negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis
Vorstellung des Ergebnisses auf der Regionalkonferenz Süd am 21.
Januar 2015. Mitteilung des Ergebnisses an die Gemeinde
Blankenheim mit Schreiben vom 20.05.2015. Keine Rückantwort
oder Rückfragen seitens der Gemeinde Blankenheim
Kein weiteres Vorgehen
August 2016
252
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Verbesserte ÖPNV-Anbindung Blankenheimer Ortsteile und des
Gewerbegebietes „Am Mürel“
Kriterien
Gegenstand
Planungsanlass /
Begründung
A4
Erläuterung und Sachlage
Prüfauftrag zur besseren Anbindung des Blankenheimer
Gewerbegebietes
Seitens des Blankenheim-Forums wurden folgende Prüfaufträge
formuliert:
1. Verbesserte (umsteigefreie) Anbindung aller Blankenheimer
Ortsteile, insbesondere Lindweiler, Rohr sowie Bahnhof
Blankenheim Wald an das Gewerbegebiet „Am Mürel“
2. Besseres ÖPNV-Angebot abends und am Wochenende auf allen
Blankenheimer Linien, insbesondere auf der Relation Blankenheim
(Wald) Bf - Blankenheim
3. Verbesserte Anbindung aller Ortschaften an den Freilinger See an
Wochenenden im Sommer
Linien
Angebotsform
Ausgangslage
Linie 824 Bad Münstereifel – Holzmülheim – Tondorf – Blankenheim
Linie 825 Tondorf – Rohr – Lindweiler
Linie 832 Blankenheim (Wald) – Blankenheim – Ahrdorf
Jeweils TaxiBusPlus (alle 60 Min.) mit einzelnen Linienfahrten
hauptsächlich nur an Schultagen
1. Direktanbindung des Gewerbegebietes besteht nur auf der Linie
833. Fahrgäste aus Ortsteilen entlang der Linien 832 und 824
müssen in Blankenheim Busbf umsteigen. Fahrgäste aus Lindweiler
und Rohr müssen zusätzlich in Tondorf umsteigen.
2. Die Bedienungszeiten auf den Blankenheimer Linien entsprechen
dem ÖPNV - Bedienungstandard Kreis Euskirchen (Mo-Fr 6-19 Uhr,
Sa. 6 – 14 Uhr). Auf der Relation Blankenheim – Blankenheim Wald
Bf bestehen zusätzlich Fahrten samstags nachmittags und sonntags
im Zweistundentakt. In der Gemeinde Blankenheim besteht kein
AST-Angebot.
Planung
3. Der Freilinger See ist über die Linie 832 angeschlossen.
Umsteigemöglichkeiten von den anderen Blankenheimer Linien
bestehen in Reezer Weg (833) und Blankenheim Busbf (833, 824).
Prüfergebnisse und Maßnahmen:
1. Integration der Haltestelle „Blankenheim Tankstelle“ in die Linie
824 zum Fahrplanwechsel Dezember 2015. Dadurch wurde die
Anbindung an das Gewerbegebiet für die Ortsteile entlang der Linie
824 sowie Lindweiler und Rohr verbessert.
Die direkte Anbindung des Gewerbegebiets „Am Mürel“ an die Bahn
in Blankenheim Wald wurde geprüft und seitens des Kreises
Euskirchen nicht empfohlen. Die Umsetzung wäre durch die
Verlängerung der Linie 832 zum Gewerbegebiet oder die
Verlängerung der Linie 833 oder 824 nach Blankenheim Wald Bf
möglich. Resultat wären Parallelverkehre, Mehrkosten und eine
Verschlechterung der Verknüpfungen zwischen den Linien in
Blankenheim Busbf. Die Gemeinde Blankenheim hat der
253
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Empfehlung des Kreises Euskirchen zugestimmt.
2. Die Ausweitung der Bedienungszeiten wird zum Fahrplanwechsel
Dezember 2016 umgesetzt
Kostenkalkulation
Vorteile
Nachteile
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Weiteres Vorgehen
Bearbeitungsstand
3. Eine Verbesserte Anbindung aller Ortsteile an den Freilinger See
wurde seitens des Kreises Euskirchen nicht empfohlen; die
Gemeinde Blankenheim hat dem zugestimmt. Begründet wurde dies
mit der wetterabhängigen und generell unklaren Nachfrage sowie
den zu erwartenden Mehrkosten.
Die Mehrkosten für die Ausweitung des Fahrplanangebotes abends
und wochenends ist nachfrageabhängig und wird auf ca. 36 – 50
TEUR pro Jahr geschätzt.
Verbessertes ÖPNV-Angebot für Fahrgäste
Mehrkosten für die Gemeinde Blankenheim
Vorstellung des Ergebnis auf der Regionalkonferenz Süd am 21.
Januar 2015. Abstimmungen mit der Gemeinde Blankenheim.
Umsetzungen zum Fahrplanwechsel 2015 und 2016.
Kein weiteres Vorgehen
August 2016
254
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
A5
LEADER - Projekt E-ifel mobil: thürneMobil und Dorfauto Freilingen
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
Gegenstand
LEADER-Region Eifel zur Erprobung von Carsharing mit
Elektroautos in Dörfergemeinschaften in der Eifel
Planungsanlass/
Die Herausforderungen des demographischen Wandels und des
Begründung
ländlichen Raumes erfordern die Erprobung und Nutzung neuer
alternativer Bedienungsformen.
Linie
Keine Linie. Piloträume im Kreis Euskirchen waren Blankenheim –
Freilingen und dieDörfergemeinschaft am Thürne (sieben Dörfer am
Thürne im Bad Münstereifeler Höhengebiet)
Angebotsform
Freilingen: Dorfauto
Thürne: thürneMobil bestehend aus thürneDorfauto, optional mit
ehrenamtlichem Fahrer (thürneDorfhüpfer)
Ausgangslage
Freilingen: Linie 832 nach Blankenheim
Thürne: AST Bad Münstereifel, Linie 828 nach Bad Münstereifel;
Linie 828 nach Sürst Hardt, dort Umstieg auf die Linie 814 nach
Rheinbach (nur mo-fr)
Planung
Die Planung und Umsetzung der Dorfauto-Projekte erfolgte durch
die örtlichen Akteure mit Unterstützung der LEADERGeschäftsstelle, des Kreises Euskirchen sowie der ene Energie
Nordeifel. Im Rahmen einer Testphase wurde die Organisation und
der Betrieb eines zur Verfügung gestellten Dorfautos getestet und
anschließend ausgewertet. Am Thürne hat eine Verstetigung des
Dorfautos und Dorfhüpfers stattgefunden, in Freilingen zunächst
nicht.
Kostenkalkulation
Ko-Finanzierung des LEADER-Projektes: 10.000 Euro
Vorteile
- Erhöhung der Mobilitätsmöglichkeiten
- Sicherung der Daseinsvorsorge vor allem älterer Bürger
- Erhöhung des Zusammenhalts und der sozialen Verantwortung
innerhalb der Dörfergemeinschaft
- Erprobung und Meinungsbildung zu den Themen Elektromobilität
und Carsharing
- Beeinflussung und Veränderung des Mobilitätsverhaltens der
Bürger
Nachteile
- Die Verstetigung ist für die Bürger finanziell schwierig zu leisten
und mit hohem zeitlichen sowie organisatorischen Aufwand
verbunden
- Die Lösung ist nicht auf alle ländlichen Dörfer übertragbar.
Voraussetzung sind u.a. geeignete dörfliche Strukturen.
- Es wird eine Konkurrenz zum bestehenden ÖPNV auf manchen
Relationen und zu manchen Zeiten aufgebaut
- Eine Vielzahl von organisatorischen/bürokratischen
Fragestellungen und Hürden sind noch nicht abschließend gelöst
Diskussionsstand /
Insbesondere das thürneMobil wurde sehr erfolgreich getestet und
Beschlusslage
verstetigt. Das Projekt E-ifel mobil wurde deutschlandweit als
innovativ und vorbildlich anerkannt und mehrfach ausgezeichnet.
Die Ergebnisse des Projektes wurden im Rahmen einer Broschüre
veröffentlicht. Diese ist als Anregung und Hilfestellung für Dörfer mit
ähnlichen Problemen und Ambitionen gedacht.
Weiteres Vorgehen
Das Projekt ist grundsätzlich abgeschlossen. Fortlaufend sollen im
Rahmen der Möglichkeiten die Modelldörfer bei der
Weiterentwicklung ihrer Dorfautos und Dorfhüpfer unterstützt
255
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Bearbeitungsstand
werden. Auch soll eine Beratung und Unterstützung interessierter
Dörfer, die von den Erfahrungen der Modelldörfer lernen und
ähnliche Projekte anstoßen bzw. umsetzen möchten, stattfinden.
September 2016
256
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
ÖPNV-Verbindungen zu den Nordeifelwerkstätten (NEW)
Kriterien
Gegenstand
Planungsanlass/
Begründung
A6
Erläuterung und Sachlage
Gemeinsames Projekt des Kreises Euskirchen und der
Nordeifelwerkstätten (NEW) zur Teilhabe behinderter Menschen am
gesellschaftlichen Leben durch die Förderung der Mobilität und des
ÖPNV für die behinderten Beschäftigten der NEW
Die Nordeifelwerkstätten (NEW) beschäftigen an vier Standorten im
Kreis Euskirchen mehr als 1.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
und sind damit einer der größten Arbeitgeber im Kreis.
Ein Großteil der NEW-Mitarbeiter wird in Spezialverkehren täglich
zwischen ihren Wohn- und Arbeitsstätten befördert. Die NEW leisten
diesen Fahrdienst, weil viele Mitarbeiter aufgrund ihrer psychischen
oder physischen Einschränkungen nicht in der Lage wären, den
ÖPNV selbstständig zu nutzen. Andere nutzen die Spezialverkehre
aufgrund eines mangelnden passenden ÖPNV-Angebotes oder, weil
die Spezialverkehre das für sie attraktivere Angebot leisten.
Linie
Angebotsform
Ausgangslage
Planung
Zur Förderung der Inklusion arbeiten die NEW und der Kreis
Euskirchen in diesem gemeinsamen Projekt zusammen an der
vermehrten ÖPNV-Nutzung durch NEW – Mitarbeiter.
Überwiegend Linien in Nettersheim, Zülpich und Kall
TaxiBusPlus und Linienbus
Beförderung der Mitarbeiter hauptsächlich mit Spezialverkehren,
geringe Information der Mitarbeiter zum ÖPNV-Angebot
1. Prüfung, inwieweit der ÖPNV die Linien des NEWZubringerdienstes abdecken kann.
Ergebnis: Es wurden geeignete ÖPNV-Verbindungen identifiziert
und anschließend eine gezielte Information und Schulung der
Mitarbeiter durchgeführt. Fortlaufend sollen vor allem neue
Mitarbeiter über die Möglichkeiten im ÖPNV informiert werden.
Durch mehrere Fahrplananpassungen konnten für Mitarbeiter der
Standorte Zingsheim und Kall ÖPNV-Fahrmöglichkeiten erzielt
werden. NEW-Linien konnten dadurch jedoch nicht eingespart
werden.
2. Prüfung, ob Linien des NEW-Zubringerdienstes auch von
normalen Fahrgästen mitbenutzt werden können.
Ergebnis: Eine Mitnutzung der NEW-Zubringerdienste durch ÖPNVFahrgäste ist nicht möglich. Dies hängt mit den sehr speziellen und
sich häufig kurzfristig ändernden Fahrplänen zusammen. Zudem
bedienen diese nicht die ÖPNV-Haltestellen, sondern die Haustüren
der Mitarbeiter. Das Fahrgast-Potenzial wird als sehr gering
eingeschätzt. Die Möglichkeit der Nutzung der NEWZubringerdienste von ÖPNV-Fahrgästen wird nicht weiter verfolgt.
3. Prüfung, ob durch eine Verbesserung des Radwegenetzes und
gezielte Schulung die Nutzung von Fahrrad, Elektrobike oder Mofa
für die Fahrt zur Arbeitsstätte und zurück erschlossen werden kann.
Ergebnis: Für die NEW Kall ist die Wegebeziehung Kall Bahnhof
und NEW Werkstatt prinzipiell geeignet, um diese mit dem Fahrrad
257
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
zurückzulegen. Da die Mitarbeiter ab Kall Bf weiter mit dem ÖPNV
fahren möchten, wären folgende Maßnahmen notwendig: sichere
Fahrradparkplätze, oder Mietfahrräder/Fahrradstationen. Eine
Umsetzung dieser Maßnahmen wird für alle DB-Haltepunkte im
Kreis Euskirchen angestrebt (Kap.11.1.4).
4. Mitbetrachtung der Mobilität im Bereich Freizeitaktivitäten und
gesellschaftliche Teilhabe.
Kostenkalkulation
Vorteile
Nachteile
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Weiteres Vorgehen
Bearbeitungsstand
Ergebnis: Es konnte beobachtet werden, dass Mitarbeiter, die den
ÖPNV zwischen Arbeits- und Wohnort nutzen, auch in ihrer Freizeit
vermehrt mit Bus und Bahn unterwegs sind.
-- Steigerung der ÖPNV-Nutzer unter den Mitarbeitern der
NEW
- Bessere Information der NEW-Mitarbeiter zum Thema ÖPNV
-Das Projekt ist abgeschlossen. Ein Beschluss muss nicht gefasst
werden.
Der gute Kontakt und weitere Arbeitstreffen zwischen dem Kreis
Euskirchen und den NEW sollen auch in Zukunft fortgeführt werden.
September 2016
258
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Prüfung und Verbesserung der ÖPNV-Anbindung aller größeren
A7
Beherbergungs- bzw. Übernachtungsbetriebe im Kreisgebiet
Kriterien
Erläuterung und Sachlage
Gegenstand
Prüfung der ÖPNV- Anbindung der größeren Beherbergungs- bzw.
Übernachtungsbetriebe (Jugendherbergen, Campingplätze,
Feriendörfer, Ferienstätten, Schullandheime, Seminarhäuser und
Ferienparks) im Kreis Euskirchen
Planungsanlass/
Mit der Einführung des GästeTickets und der Weiterentwicklung zur
Begründung
GästeCard hat die Bedeutung des touristischen ÖPNV im Kreis
Euskirchen zugenommen. GästeCard - Gastgeber sind vermehrt um
eine gute ÖPNV-Anbindung ihrer Betriebe bemüht. Der Kreis
Euskirchen ist ebenfalls bestrebt, den ÖPNV für touristische Nutzer
attraktiv zu gestalten und weiter zu entwickeln.
Linie
Alle Linien im Kreis Euskirchen
Angebotsform
Bus, Bahn, TaxiBusPlus und AST
Ausgangslage
Die Anbindung der Beherbergungsbetriebe im Kreis Euskirchen ist
historisch gewachsen und aufgrund einzelner Anfragen und
Prüfaufträge in den vergangenen Jahren weiter entwickelt worden.
Eine grundsätzliche Überprüfung der Erschließungsqualität der hat
Anfang 2016 stattgefunden.
Planung
Für alle erfassten Beherbergungs- bzw. Übernachtungsbetriebe
wurde die Entfernung zur nächstgelegenen Haltestelle und das dort
bestehende ÖPNV-Angebot erfasst. Die daraus resultierende
Erschließungsqualität wurde anschließend bewertet.
Das Ergebnis besagt, dass die geprüften Betriebe überwiegend über
eine gute bis sehr gute ÖPNV-Anbindung verfügen.
Lediglich die Anbindung der Familienferienstätte St. Ludger
Baasem, des Eifelparks Kronenburger See, des Schullandheims
Kronenburg und der Jugendherberge Bad Münstereifel wurden als
verbesserungswürdig eingestuft. In der Nähe dieser Einrichtungen
wurden daraufhin im Verlauf des Jahres 2016 neue Haltestellen mit
entsprechendem ÖPNV-Angebot (TaxiBusPlus) eingerichtet.
Somit verfügen nun alle größeren Beherbergungs- bzw.
Übernachtungsbetriebe im Kreisgebiet über eine gute bis sehr gute
Erschließungsqualität. Diese wurde wie folgt erfasst:
- Höchstens 1000 Meter zum nächsten SPNV-Haltepunkt bzw.
- höchstens 300 Meter zum nächsten ÖPNV-Haltepunkt wenn
die Ferieneinrichtung in einem Ortsteils gelegen ist
- höchstens 600 Meter zum nächsten ÖPNV-Haltepunkt wenn
die Ferieneinrichtung außerhalb oder in äußerster Randlage
eines Ortsteils gelegen ist
Kostenkalkulation
-Vorteile
Die Erschließungsqualität konnte durch Maßnahmen mit geringem
finanziellen Aufwand verbessert werden.
Nachteile
-Diskussionsstand /
Die Prüfung und Verbesserung der ÖPNV-Anbindung aller größeren
Beschlusslage
Beherbergungs- bzw. Übernachtungsbetriebe im Kreis Euskirchen
ist abgeschlossen. Es ist kein Beschluss zu fassen.
Weiteres Vorgehen
Individuelle Information aller geprüfter Betriebe zu ihrem ÖPNVAngebot (siehe Handlungskonzept „Individuelle Information aller
Gastgeber in Kapitel 11.1.8)
Bearbeitungsstand
September 2016
259
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Verknüpfung der Verkehrsträger
Kriterien
Gegenstand
Planungsanlass/
Begründung
Linie/Haltestellen
Angebotsform
Ausgangslage
Planung
Kostenkalkulation
Vorteile
Nachteile
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Weiteres Vorgehen
Bearbeitungsstand
A9
Erläuterung und Sachlage
Erstellung eines Konzeptes zur Verknüpfung der Verkehrsträger
Im Rahmen des Demographieprozesses wurde das Ziel formuliert,
insbesondere für die ältere Bevölkerung eine barrierefreie/-arme
Verbindung zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern zu
ermöglichen. Daraufhin wurde der Prüfauftrag formuliert, die
Verknüpfungspunkte des Kreises auf Barrierefreiheit und
Erreichbarkeit hin zu untersuchen.
P+R-Anlagen – SPNV-Haltepunkte
SPNV, ÖPNV
Bisher bestehen keine Kenntnisse über die Erreichbarkeiten von
P+R-Anlagen sowie die Erreichbarkeit der Anlagen zum
ÖPNV/SPNV.
Untersucht werden sollen die Verknüpfungspunkte zwischen
Bus/Bahn, PKW/Bus/Bahn, Radverkehr/Bus/Bahn.
Eine Kostenkalkulation liegt nicht vor.
Bessere Erreichbarkeit des ÖPNV/SPNV
-Die Bahnhöfe Weilerswist, Euskirchen und Nettersheim sind bereits
barrierefrei ausgebaut.
Die Bahnhöfe Bad Münstereifel und Mechernich werden derzeit
(2016) umgebaut und für den Bahnhof Blankenheim Wald gibt es
bereits Ausbauabsichten.
Aufgrund der bereits vorhandenen barrierefreien Bahnhöfe und der
vorgesehenen weiteren Umbaupläne im Kreis Euskirchen, wird
dieses Thema derzeit nicht weiter bearbeitet.
August 2016
260
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Maßnahme / Prüfauftrag:
Fahrradabstellanlagen an den Haltestellen des SPNV
Kriterien
Gegenstand
Planungsanlass/
Begründung
Linie
Angebotsform
Ausgangslage
Planung
Kostenkalkulation
Vorteile
Nachteile
Diskussionsstand /
Beschlusslage
Weiteres Vorgehen
Bearbeitungsstand
A 10
Erläuterung und Sachlage
Fahrradabstellanlagen an den Haltestellen des SPNV
Eine formlose Abfrage bei den kreisangehörigen Kommunen zu den
Fahrradabstellkapazitäten an den SPNV-Haltepunkten hatte zum
Ergebnis, dass seitens der Kommunen Bedarf gesehen wird, die
vorhandenen Anlagen zu modernisieren bzw. neue
Abstellkapazitäten zu schaffen.
Überwiegend Eifelstrecke und Voreifelbahn
Überwiegend Zug
DB Station&Service sieht die Gewährleistung ausreichender
Kapazitäten als Aufgabe der Kommunen an. Die Maßnahmen
können vom NVR gefördert werden.
Es ist geplant, die Kommunen über Fördermöglichkeiten zu
informieren und Unterstützung bei der weiteren Planung anzubieten.
keine Kosten
Verbesserte Verknüpfung der Verkehrsträger
-Die Umsetzung steht noch aus
Information der Kommunen bezüglich der
Fördermöglichkeiten beim NVR
- Anschreiben bzw. Ansprache der Kommunen
Oktober 2016
-
261
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Anlage 5: Musterhaltestellen Linienbus/TaxiBusPlus
Musterlösung
Bus/TaxiBusPlus -Haltestelle Fahrbahnrand (innerorts)
Querungsanlage
gem. E-DIN 32984
Sperrfeld mit
Absenkung auf
Fahrbahnniveau für
Personen mit rollenden
Hilfsmitteln
Aufmerksamkeitsfeld
Richtungsfeld für
Sehbehinderte
Bereich mit ±0-Absenkung:
Haltestelle TaxiBusPlus mit
Bordsteinabsenkung
auf Fahrbahnniveau
(Länge: 1,50 - 2,00 m)
Einstiegsfeld
18,00
Haltestellenstele
18,00
Wartehalle
Kommunales Mobilitätsmanagement für Senioren
Musterblatt:
04.06.2010
1
Hochbord
(Höhe:0,18 m)
Bearbeitet:
ABa
Planungsbüro VIA eG
Marspfortengasse 6, 50667 Köln
262
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Musterlösung
Bus/TaxiBusPlus -Haltestelle mit Busbucht (außerorts)
Querungsanlage
"getrennte Querungsstelle“
gem. E-DIN 32984
(Fortschreibung in Arbeit)
ca. 30, 00
12,00
Bereich mit ±0-Absenkung:
Haltestelle TaxiBusPlus
mit Bordsteinabsenkung
auf Fahrbahnniveau
Einstiegsfeld
Auffindestreifen
Haltestellenstele
Wartehalle
Geh-/Radweg
Hochbord
(Höhe: 0.18 m)
Kommunales Mobilitätsm anagem ent für Senioren
Musterblatt:
04.06.2010
2
Bearbeitet:
ca. 30,00
Lei tstreifen
12,00
Einstiegsfeld
ABa
Planungsbüro VIA eG
Marspfortengasse 6, 50667 Köln
263
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen (Stand April 2017)
Musterlösung
Bus/TaxiBus Plus-Haltestelle Fahrbahnrand (außerorts)
Hauptangebotsform: Bedarfsverkehr
Einstiegsfeld mit Absenkung
auf Fahrbahnniveau auf einer
Länge von 1,50 - 2,00 m
Halteposition Bus
Auffindestreifen für
Sehbehinderte
Haltestelle TaxiBusPlus mit
Bordsteinabsenkung
auf Fahrbahnniveau
Haltestellenstele
Ein- und Ausstiegsfläche
Breite: ca.1,50 m
Länge: 10 - 15m
in der Regel Erhaltung des
Bestandes, bei Ausbau Bereich
der Bushalteposition mit
Hochbordstein 0,18 m (siehe
Musterblatt 1 oder 2)
Kommunales Mobilitätsmanagement für Senioren
Musterblatt:
04.05.2010
3
Bearbeitet:
Maßstab:
ABa
1:200
Planungsbüro VIA eG
Marspfortengasse 6, 50667 Köln
264