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Info GB (Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
19.04.17, 09:01
Aktualisiert
19.04.17, 09:01
Info GB (Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 223/2017 12.04.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 28.06.2017 Kreistag 12.07.2017 Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung Entsprechend der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 53 Abs.1 KrO NRW i. V. m. § 22 Abs.1 GemHVO NRW vom 10.04.2014 werden die gebildeten Ermächtigungsübertragungen dem Kreistag mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis gegeben. Als Anlage beigefügt ist die Liste der im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 gebildeten Ermächtigungsübertragungen (einschließlich nachträglicher Korrekturen 2014 / 2015), die Erläuterungen zu jeder Position enthält, sowie jeweils eine Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Haushaltsjahres 2017. Bei der Darstellung der Auswirkung der Ermächtigungsübertragungen auf die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in der Zeile 36 sowie den vorherigen Zeilen des Finanzplans ist zu beachten, dass es sich um eine fiktive Zahl handelt, da die entsprechenden Einzahlungsermächtigungen nicht übertragen werden. Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen verstehen sich daher als Maximalbetrag. gez. Rosenke Landrat