Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
19.04.17, 09:01
Aktualisiert
19.04.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 223/2017
12.04.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
28.06.2017
Kreistag
12.07.2017
Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung
Entsprechend der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. §
53 Abs.1 KrO NRW i. V. m. § 22 Abs.1 GemHVO NRW vom 10.04.2014 werden die gebildeten
Ermächtigungsübertragungen dem Kreistag mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und
den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis gegeben. Als Anlage beigefügt ist die Liste der im
Rahmen des Jahresabschlusses 2016 gebildeten Ermächtigungsübertragungen (einschließlich
nachträglicher Korrekturen 2014 / 2015), die Erläuterungen zu jeder Position enthält, sowie jeweils
eine Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des
Haushaltsjahres 2017. Bei der Darstellung der Auswirkung der Ermächtigungsübertragungen auf die
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in der Zeile 36 sowie den vorherigen Zeilen des
Finanzplans ist zu beachten, dass es sich um eine fiktive Zahl handelt, da die entsprechenden
Einzahlungsermächtigungen nicht übertragen werden.
Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag
objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung
ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen
verstehen sich daher als Maximalbetrag.
gez. Rosenke
Landrat