Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
96 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
22.05.17, 14:02
Aktualisiert
22.05.17, 14:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
V 328/2017
16.05.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss
20.06.2017
Kreisausschuss
28.06.2017
Kreistag
12.07.2017
Jahresabschluss 2014: Ergebnisbehandlung
Sachbearbeiter/in: Frau Huthmacher-Schmitz
Tel.: 15 - 423
Abt.: 20
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, dass der Jahresfehlbetrag des Jahresabschlusses 2014 in Höhe von
1.933.194,66 € mit der Ausgleichsrücklage verrechnet wird.
-2Begründung:
Mit dem Feststellungsbeschluss über den Jahresabschluss ist nach § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53
Abs. 1 KrO NRW „zugleich“ über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.
Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Die Verpflichtung
gilt als erfüllt, wenn der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Zum 31.12.2014 weist die Ausgleichsrücklage vor der
Verrechnung einen Bestand in Höhe von 10.962.682,65 € aus.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)