Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,3 MB
Datum
12.07.2017
Erstellt
14.05.17, 18:01
Aktualisiert
14.05.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gesamtabschluss
des Kreises Euskirchen
zum 31.12.2011
Band I
Impressum
Herausgeber
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 15 0 Fax: 02251 15 666
Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de
USt.-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 122393798
© Kreis Euskirchen 2017
Inhaltsverzeichnis
Band I
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk………………………………………..……..3
Vorwort……………………………………………………………………………..……..5
Gesamtbilanz…………………………………………………..…………………………6
Gesamtergebnisrechnung…………………………………………………………...….8
Anhang…………………………………………………………………………………….9
Gesamtlagebericht………………………………….……………………………….…27
Band II
VII.
Beteiligungsbericht 2011……………………………………….………………………1
1
2
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
3
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
4
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
II. Vorwort
Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um den zweiten Gesamtabschluss des Kreises
Euskirchen zum 31.12.2011 nach § 49 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO).
Die Aufstellung nach § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO) i.V.m. § 116 Abs. 5 und § 95 Abs. 3
Gemeindeordnung NRW (GO) wurde fachlich begleitet und unterstützt von der BDO AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bonn (BDO). Die Datenhaltung liegt beim Kreis Euskirchen.
Die Beratungen und Unterstützungsleistungen der BDO umfassten insbesondere die Phasen
Festlegung des Konsolidierungskreises
Vereinheitlichung der Bilanzstichtage
Aufstellung des Positionenplan
Überleitung zur Kommunalbilanz II
Ertrags- und Aufwandkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
Überprüfung der Beteiligungsbuchwerte
Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes bei einzelnen Sachverhalten
Erstellung des Summenabschlusses
Konsolidierung (Vollkonsolidierung, Equity-Methode)
Erstellung von Kapitalflussrechnung, Verbindlichkeiten- und Anlagenspiegel
Gesamtdokumentation.
Die Zusammenführung der Einzelabschlüsse erfolgte auf der Basis von MS Excel-Tabellen.
Zur besseren Lesbarkeit wird im weiteren Verlauf der Dokumentation auf die Verwendung
beider Geschlechterformen verzichtet und nur die männliche Form gewählt.
An dieser Stelle gilt ein besonderer Dank der Geschäftsleitung und den verantwortlichen
Mitarbeitern der Finanzbuchhaltung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH für die stets
bereitwillige und gleichermaßen schnelle Zuleitung von abschlussrelevanten Konzerninformationen und -daten.
5
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
III. Gesamtbilanz des Kreises Euskirchen
AKTIVA
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
1. ANLAGEVERMÖGEN
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.1.1 Geschäfts- und Firmenwert
1.1.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
1.1.3 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen
1.3.3 Beteiligungen
1.3.4 Sondervermögen
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6 Ausleihungen
191.787,14
899.404,21
0,00
128.020,33
836.222,61
0,00
6.142.220,50
127.230.875,62
95.794.684,91
397.426,16
215.516,00
6.079.267,42
7.009.342,99
2.589.549,86
5.864.984,83
132.028.578,44
95.818.414,72
411.723,08
215.516,00
6.173.699,25
7.939.900,72
1.861.884,24
40.189,00
23.715.440,65
4.124.771,47
0,00
5.312.576,00
5.000,00
279.748.051,93
40.189,00
24.479.696,54
4.103.665,47
0,00
5.312.576,00
7.005.000,00
292.220.071,23
1.248.924,25
0,00
1.222.100,00
0,00
1.189.810,11
0,00
1.176.700,00
0,00
21.603.806,64
3.331.083,71
0,00
20.609.677,13
1.645.636,54
0,00
188.703.752,44
216.109.667,04
178.027.759,17
202.649.582,95
23.446.791,84
22.333.835,42
519.304.510,81
517.203.489,60
2. UMLAUFVERMÖGEN
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte
2.1.3 unfertige Erzeugnisse und Leistungen
2.1.4 Grundstücke des Umlaufvermögens
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Forderungen
2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände
2.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.3 Liquide Mittel
3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
Summe Aktiva
6
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
PASSIVA
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
1. EIGENKAPITAL
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Allgemeine Rücklagen
Ausgleichsrücklage
Ergebnisvorträge
Jahresergebnis
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
16.841.180,42
7.167.989,73
0,00
-2.068.505,12
10.386.199,68
32.326.864,71
14.747.116,78
5.668.101,62
0,00
3.082.021,62
10.666.268,06
34.163.508,08
73.499.253,97
0,00
12.514.801,18
21.694.239,73
107.708.294,88
73.680.386,35
0,00
13.929.515,10
20.258.211,41
107.868.112,86
74.126.076,00
234.116.026,00
1.524.409,63
17.787.866,59
22.812,10
327.577.190,32
71.247.803,00
234.116.026,00
2.078.373,02
14.967.475,52
4.481,16
322.414.158,70
0,00
24.502.616,94
0,00
113.088,83
0,00
25.730.455,91
0,00
185.798,61
3.019.317,24
307.471,15
12.772.388,36
0,00
0,00
40.714.882,52
2.625.299,97
339.334,50
13.108.086,73
0,00
0,00
41.988.975,72
10.977.278,38
10.768.734,24
519.304.510,81
517.203.489,60
2. Sonderposten
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
3. RÜCKSTELLUNGEN
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Steuerrückstellungen
4. VERBINDLICHKEITEN
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis
5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
Summe Passiva
7
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Gesamtergebnisrechnung des Kreises Euskirchen
IV.
Ertrags- und Aufwandsarten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
öffentlich rechtliche Leistungsentgelte
privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Gesamterträge
Personalaufwendungen (Löhne, Gehälter und Bezüge)
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Gesamtaufwendungen
20
Ordentliches Gesamtergebnis
21
22
23
24
25
26
Ergebnis aus Beteiligungen
Ergebnis aus et Equity Konsolidierungen
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge von sonstigen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Gesamtfinanzergebnis
27
Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
28
29
30
31
32
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Gesamtergebnis
Jahresergebnis
Gewinnanteil andere Gesellschafter
33
Gesamtjahresergebnis
8
Ergebnis des Haushaltsjahres
EUR
4.568.582,81
158.049.108,38
4.979.877,84
29.931.512,79
74.892.815,95
18.165.159,66
17.516.229,16
118.063,39
45.400,00
308.266.749,98
74.957.385,86
13.096.042,61
45.478.162,49
13.980.701,81
117.282.936,06
25.397,18
21.939,29
51.505.795,40
316.348.360,70
-8.081.610,72
1.466.904,75
767.580,89
5.547.738,00
1.000.715,00
1.152.736,18
6.095.040,68
-1.986.570,04
0,00
0,00
0,00
-1.986.570,04
81.935,08
-2.068.505,12
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
V. Anhang
1. Allgemeine Angaben
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurden alle
Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, spätestens per 31.12.2010 den ersten
Gesamtabschluss aufzustellen (§ 2 NKFEG NRW).
Vorgaben zu Inhalt und Aufbau des Gesamtabschlusses ergeben sich aus den §§ 116 bis
118 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie aus den §§ 49 bis 52 der
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW).
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sind gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW zu
berücksichtigen, sofern in der GemHVO hierauf verwiesen wird. Es handelt sich dabei um
eine statische Verweisung auf das HGB, was bedeutet, dass es in der Fassung vom 24.
August 2002 (vor Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG)
anzuwenden war.
Der Gesamtabschluss beinhaltet gem. § 116 Abs. 2 GO NRW eine Konsolidierung der
Jahresabschlüsse des allgemeinen Kreishaushalts und der Jahresabschlüsse der
verselbständigten Aufgabenbereiche des Kreises, die in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form organisiert sind.
Inhalte des Gesamtabschlusses sind eine Gesamtergebnisrechnung, eine Gesamtbilanz, der
nachfolgende Gesamtanhang sowie ein Gesamtlagebericht. Diese Informationen sollen dem
Betrachter ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Gesamtunternehmens“ Kreis Euskirchen liefern.
Ergänzt wird der Gesamtabschluss um den gemäß § 117 GO NRW zu erstellenden
Beteiligungsbericht.
Nicht einbezogen in den Gesamtabschluss werden gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW die
Abschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche, die für die Beurteilung dieser Lage von
untergeordneter Bedeutung sind.
Der Gesamtanhang liefert zunächst Informationen zur Beteiligungssituation des Kreises und
zu den Beurteilungskriterien, welches Unternehmen bzw. welche Einrichtung in den
Gesamtabschluss einzubeziehen ist.
Im Anschluss daran werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der in der
Gesamtbilanz enthaltenen Positionen erläutert, bevor dann die einzelnen Positionen der
Gesamtbilanz erläutert werden.
9
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
1.1 Beteiligungsstruktur des Kreises
Das Beteiligungsportefeuille des Kreises zeigt zum 31.12.2011 folgende Struktur:
10
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Ausführliche Informationen zu den Beteiligungsgesellschaften des Kreises zum 31.12.2011
sind dem Beteiligungsbericht zu entnehmen.
1.2 Angaben zum Konsolidierungskreis und zu den Konsolidierungsmethoden
Die Beteiligungsunternehmen lassen sich gem. § 50 GemHVO wie folgt klassifizieren:
•
•
•
Verbundene Unternehmen,
Assoziierte Unternehmen,
Sonstige Beteiligungen.
Als verbundene Unternehmen gelten alle Sondervermögen und Eigenbetriebe sowie
Unternehmen in privater Rechtsform, bei denen dem Kreis Euskirchen direkt oder mittelbar
die Mehrheit der Stimmrechte zusteht (Anteilsquote > 50%) oder bei denen er einen
beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Als assoziierte Unternehmen werden die Unternehmen bezeichnet, bei denen sich die
Summe der Anteilsquote des Kreis Euskirchen direkt oder indirekt zwischen 20 und 50%
befindet und ein maßgeblicher Einfluss (z.B. Übernahme der Geschäftsführung durch den
Kreis) auf die Gesellschaft ausgeübt werden kann.
Als sonstige Beteiligungen werden die Unternehmen bezeichnet, bei denen die Summe der
direkten oder indirekten Beteiligung kleiner als 20% ist und / oder es besteht keine
Möglichkeit der beherrschenden oder maßgeblichen Einflussnahme.
Die Unterscheidung in dem vorgenannten Konsolidierungskreis hat Auswirkungen auf die
Einbeziehung in die Konsolidierung. Vollzukonsolidierende Tochterunternehmen nehmen auf
alle Positionen der Gesamtbilanz Einfluss während die Konsolidierung eines
Tochterunternehmens durch die Fortschreibung des anteiligen Eigenkapitals lediglich eine
Veränderung der Position „Finanzanlagen“ in der Gesamtbilanz bewirkt.
Die sonstigen Beteiligungen werden ohne weitere Konsolidierungsbetrachtung mit dem Wert
aus dem Einzelabschluss des Kreises in die Gesamtbilanz übernommen.
1.3 Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung)
Verbundene Unternehmen sind grundsätzlich im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den
Gesamtabschluss einzubeziehen (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW).
Vollkonsolidierung bedeutet, dass in die Gesamtbilanz alle Positionen der Aktiv- und
Passivseite der Einzelbilanz als auch alle Positionen der Ergebnisrechnung in die
Gesamtergebnisrechnung aufzunehmen sind. Soweit gegenseitige Finanz- und / oder
Geschäftsbeziehungen zwischen den verbundenen Unternehmen bestehen, werden diese
neutralisiert. Nach der Vollkonsolidierung erscheinen die verbundenen Unternehmen wie ein
einziges Unternehmen (Einheitstheorie).
1.3.1 Assoziierte Unternehmen (At-Equity-Methode)
Bei assoziierten Unternehmen ist die Bewertung gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW
entsprechend den §§ 311 und 312 HGB grundsätzlich nach der At-Equity-Methode
vorzunehmen.
11
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Die Einbeziehung nach dieser Methode bedeutet, dass die in der Gesamtbilanz
ausgewiesenen Anteile an assoziierten Unternehmen (Ziff. 1.3.2 der Aktivseite) jährlich in
dem Umfang Veränderungen erfahren, wie sich das Eigenkapital dieser zu konsolidierenden
Unternehmen im Vergleich der Bilanzstichtage mit entsprechender Auswirkung auf die
Gesamtergebnisrechnung verändert hat.
Eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis mit der Vollkonsolidierung oder mit der AtEquity-Methode kann gem. § 116 Abs. 3 GO NRW unterbleiben, wenn ein Unternehmen für
die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises zu vermitteln, von untergeordneter
Bedeutung ist.
Ist dies gegeben, sind diese verbundenen oder assoziierten Unternehmen wie die sonstigen
Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten (At-Cost) zu erfassen.
1.3.2 Sonstige Beteiligungen (Fortgeführte Anschaffungskosten)
Fortführung der Buchwerte zu Anschaffungskosten bedeutet, dass die Beteiligungswerte der
sonstigen Unternehmen (Ziff. 1.3.1 der Aktivseite), wie bereits im Jahresabschluss des
Kreises, nun auch mit den identischen Werten in dem Gesamtabschluss ausgewiesen
werden.
1.3.3 Untergeordnete Bedeutung
Bei der Beurteilung der untergeordneten Bedeutung wurde ein mehrdimensionaler Ansatz
gewählt, bei dem unter anderem die Kriterien Bilanzsumme, Anlagevermögen,
Umlaufvermögen, Eigenkapital, Sonderposten, Fremdkapital ohne Sonderposten,
Aufwendungen, Erträge, Finanzergebnis und Cash-Flows herangezogen wurden.
1.4 Konsolidierungskreis
Neben dem Kreis Euskirchen wurden im Berichtsjahr
Aufgabenbereiche in den Gesamtabschluss einbezogen:
folgende
verselbständigte
1.4.1 Unternehmen mit Vollkonsolidierung
In diesen Konsolidierungskreis werden folgende verselbständigte Aufgabenbereiche des
Kreises Euskirchen einbezogen:
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH; Konzern
Der Konzernabschluss der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, Mechernich, wurde in den
Gesamtabschluss des Kreises im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Der
Konzernabschluss per se enthält folgende Vollkonsolidierungen:
12
Kreiskrankenhau Mechernich GmbH, Mechernich
KKM Servicegesellschaft mbH, Mechernich
KKM Gebäudedienste GmbH, Mechernich
Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH, Mechernich
AmbuMed Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH, Mechernich
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Liebfrauenhof Schleiden GmbH, Mechernich
VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH, Mechernich
Folgende Gesellschaft wurde von der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH at Equity
konsolidiert:
Sankt Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH, Schleiden
1.4.2 Konsolidierung nach der At-Equity-Methode
Folgende Beteiligungen werden nach der At Equity-Methode bewertet:
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, Kall
Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH, Euskirchen
Zweckverband BZE, Euskirchen
LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR, Euskirchen
1.4.3 Konsolidierung zu fortgeführten Anschaffungskosten
Nachfolgende
verselbständigte
Aufgabenbereiche
wurden
aufgrund
der
Wesentlichkeitsprüfung unter Ausübung des Einbeziehungswahlrechtes nicht konsolidiert.
Diese Unternehmen werden nicht mit ihren einzelnen Posten, sondern mit ihrem
Beteiligungsbuchwert aus der Bilanz des Kreises in der Gesamtbilanz berücksichtigt:
Schloss Schleiden Immobilienverwaltung GmbH
Schloss Schleiden Immobilien GmbH & Co. KG
Nordeifel Tourismus GmbH
Technik-Agentur Euskirchen GmbH
Zweckverband Naturpark Rheinland
Zweckverband Kronenburger See
Zweckverband KDVZ
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Vogelsang ip gGmbH
Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH
Regionalverkehr Köln
EuRegionale 2008 Agentur GmbH
AGIT
VkA GmbH
RWE AG
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA AöR)
Studieninstitut für kommunale Verwaltung Köln GbR
Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
1.5 Konsolidierungsmethoden
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der kommunalen Betriebe und des
Kreises wurden auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des NKF
13
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
i.V.m. den entsprechenden Regelungen des HGB und unter Inanspruchnahme der
Erleichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt zum 31.12.2011 aufgestellt. Hierbei
unterlagen neben der Kernverwaltung sieben Betriebe der Vollkonsolidierung, vier Betriebe
wurden nach der At-Equity-Methode konsolidiert; die übrigen Beteiligungen waren von
untergeordneter Bedeutung und sind mit fortgeführten Anschaffungskosten in den
Gesamtabschluss eingeflossen.
1.6 Kapitalkonsolidierung
Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des
Kreises selbst und aller verselbständigten Aufgabenbereiche so darzustellen, als wären
diese eine Einheit (vgl. § 53 KrO i. V. m. § 116 Abs. 2 GO NRW). Dies setzt die
Zusammenführung und Konsolidierung der Jahresabschlüsse unter dem Gesichtspunkt des
sogenannten Einheitsgrundsatzes voraus. Aus dem Einheitsgrundsatz folgt insbesondere,
dass keine Anteile an Sondervermögen und verbundenen Unternehmen im
Gesamtabschluss ausgewiesen werden dürfen. Somit sind die Buchwerte der Betriebe mit
den korrespondierenden Posten des Eigenkapitals aufzurechnen (Kapitalkonsolidierung).
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt beim Kreis Euskirchen unter Anwendung der
Neubewertungsmethode. Bei der Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird
das konsolidierungspflichtige Eigenkapital vor Durchführung der Kapitalkonsolidierung gem.
§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB mit dem Betrag angesetzt, der sich nach einer vollständigen
Neubewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Zeitwerten ergibt. Die
Neubewertungsmethode führt somit zur Aufdeckung stiller Reserven/Lasten. Hierfür lag für
die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, Mechernich, zur Wertermittlung für die
Eröffnungsbilanz des Kreises ein Sachwertgutachten zum 01.01.2009 vor.
Da sich nach der Kapitalkonsolidierung zum 31.12.2011 eine verbleibende Differenz bei der
Neubewertungsmethode mit einem aktivischen Saldo ergibt, wird dieser Betrag gesondert
als Firmenwert ausgewiesen (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB). Gemäß § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB in
der Fassung vom 24.8.2002 wurde der Firmenwert in Höhe von TEUR 1.217 offen mit der
Allgemeinen Rücklage verrechnet.
1.7 Schuldenkonsolidierung
Aufgrund der Einheitstheorie sind im Gesamtabschluss nur Forderungen, Ausleihungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auszuweisen und sämtliche konzerninternen
Sachverhalte zu eliminieren. Demnach wurden in dem Gesamtabschluss Ausleihungen und
andere Forderungen sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den
einzubeziehenden Betrieben untereinander und gegenüber dem Kreis herausgerechnet. Das
Ziel dieses Konsolidierungsschrittes ist es, dass der „Konzern“ Kreis Euskirchen keine
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sich selbst (Kernverwaltung und Betriebe)
bilanziert.
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte zum 31.12.2011 nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO
NRW i. V .m. § 303 Abs. 1 HGB.
Bei der Verrechnung sind Aufrechnungsdifferenzen entstanden, da die entsprechenden
Bilanzposten sich nicht in gleicher Höhe gegenüberstanden. Nach dem Grund ihrer
Entstehung wurde zwischen unechten und echten Aufrechnungsdifferenzen unterschieden.
Unechte Aufrechnungsdifferenzen sind durch fehlerhafte oder fehlende Buchungen oder
durch zeitliche Buchungsunterschiede aufgetreten. Dieses lässt sich im Rahmen der
Aufstellung eines Gesamtabschlusses nicht ganz vermeiden.
14
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Daneben sind auch sogenannte echte Aufrechnungsdifferenzen aufgedeckt worden. Diese
sind durch die Beachtung gesetzlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Forderungen
(Niederstwertprinzip) und Verbindlichkeiten (Höchstwertprinzip) sowie durch die mögliche
Ausübung von Wahlrechten in den Einzelabschlüssen entstanden. Solche Differenzen waren
in dem Gesamtabschluss ergebniswirksam zu eliminieren.
1.8 Zwischenergebniskonsolidierung
Die Zwischenergebniseliminierung nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i. V. m. § 304 HGB
bedingt, dass Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und
Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Betrieben und der
Kernverwaltung beruhen, so anzusetzen sind, wie dies in einem Unternehmen oder bspw.
bei der Kernverwaltung zwischen den Fachbereichen als wirtschaftliche Einheit des Kreises
der Fall wäre. Erfolgsbeiträge gegenüber den Buchwerten, zum Beispiel Gewinne oder
Verluste aus Vermögenstransaktionen zwischen dem Kreis und dem Konzern
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, sind zu eliminieren, sofern sie entstanden und nicht
als unwesentlich zu bezeichnen sind.
Da keine Vermögenstransaktionen zwischen dem Kreis und den vollzukonsolidierenden
Unternehmen vorgenommen wurden, sind keine Zwischengewinne angefallen.
1.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW
i. V. m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den
Konzernorganisationen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, sofern sie nicht als
Erhöhung des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen oder als aktivierte
Eigenleistungen auszuweisen sind.
Auch für Zwecke der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind entsprechend zur
Vorgehensweise bei der Schuldenkonsolidierung Saldenabstimmungen mit den Betrieben
durchgeführt worden.
1.10 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die in den Gesamtabschluss nach § 300 Abs. 2 HGB übernommenen
Vermögensgegenstände und Schulden der einzelnen Aufgabenbereiche sind nach den auf
den Einzelabschluss des Kreis Euskirchen anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich
zu bewerten (§ 308 Abs. 1 HGB).
Dafür wurden die Einzelabschlüsse der vollzukonsolidierenden Unternehmen hinsichtlich der
zum Teil abweichenden Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften vereinheitlicht.
Abweichende Abschlussstichtage waren nicht zu berücksichtigen.
Dieser Schritt vollzog sich über die Umgliederung der Posten aus der Handelsbilanz I (HB I)
zur Kommunalbilanz I (KB I) sowie den Ansatz- und Bewertungsanpassungen in der KB II.
Diese Schritte sind auf Basis der vollzukonsolidierenden Einheiten vorzunehmen.
Die Auflösung der stillen Reserven und Lasten erfolgte in selbsterstellten Excel-Dateien im
Rahmen der Aufstellung der KB III. Stille Reserven und Lasten konnten bei dem
Teilkonzernabschluss der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH identifiziert und auf den
Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortgeschrieben werden.
15
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Für die Vereinheitlichung von Ansatz und Ausweis gelten konzernweit die Vorschriften der
GemHVO. Die Gliederung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung ergibt sich
aus dem örtlich erstellten Positionenplan, der auf den Gliederungsvorschriften des § 49 Abs.
3 GemHVO i. V. m. § 41 Abs. 3, 4 und § 38 Abs. 1 GemHVO aufbaut.
Bestehende Ansatzgebote und -verbote wurden grundsätzlich einheitlich angewandt und
Ansatzwahlrechte unabhängig von ihrer Ausübung in den Einzelabschlüssen weitgehend
vereinheitlicht.
Die rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen aus dem NKF–Modellprojekt fanden bei
den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden weitgehend Berücksichtigung, soweit sie
zulässig waren. Dadurch konnte in vielen Fällen auf die Vereinheitlichung unterschiedlicher
Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsmethoden verzichtet werden.
Im
Einzelnen
wurden
im
Gesamtabschluss
Bewertungsmethoden angewendet:
folgende
Bilanzierungs-
und
1.10.1 Immaterielles Vermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Geschäfts- oder
Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen der at Equity zu konsolidierenden Unternehmen
werden über 4 Jahre abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für
Software und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände zwischen 3 und 10 Jahren.
1.10.2 Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die
Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear unter Beachtung der vom Innenministerium
bekannt gegebenen Abschreibungsrahmentabelle für Kommunen und der örtlichen AfATabelle des Kreises nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GemHVO vorgenommen. Die Gesellschaften
des Teilkonzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH haben zum Teil bei beweglichen
Sachanlagen steuerrechtlich relevante Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern
angewandt.
Bei Zugängen des Sachanlagevermögens werden die Abschreibungen beim Kreis für die
vollen Monate ab dem Folgemonat nach Inbetriebnahme und dem Ende des Jahres
vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 60 EUR (ohne
Vorsteuer) werden beim Kreis Euskirchen unmittelbar als Aufwand verbucht. Bei einem Wert
zwischen 60 EUR und 410 EUR (ohne Vorsteuer) wird der geringwertige
Vermögensgegenstand gemäß § 33 Abs. 4 GemHVO NRW grundsätzlich im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, sofern dieser selbständig nutzungsfähig ist. Aus
Wesentlichkeitsgründen werden die Poolabschreibungen aus den Jahresabschlüssen der
vollzukonsolidierenden Betriebe für die Zwecke des Gesamtabschlusses gemäß § 49 Abs. 2
i. V. m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW, § 50 GemHVO NRW i. V. m. 308 HGB unverändert
übernommen.
Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten
der Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten. Wurden
16
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
die Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernbetrieben anderweitig
ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage auf eine Anpassung verzichtet worden.
In Teilbereichen des Anlage- und des Umlaufvermögens wurde gemäß § 34 Abs. 1 und 2
GemHVO NRW von dem Vereinfachungsverfahren Festwerte Gebrauch gemacht.
1.10.3 Finanzanlagevermögen
Die Finanzanlagen des Kreises wurden zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2009 gemäß §
55 Abs. 6 GemHVO NRW entweder mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals des
Beteiligungsunternehmens oder mit dem Wert gemäß vorliegender Ertragswert- oder
Substanzwertgutachten bewertet. Diese Wertansätze zum 01.01.2009 gelten als
Anschaffungskosten. Die Finanzanlagen der Beteiligungsunternehmen wurden zu
Anschaffungskosten bewertet.
1.10.4 Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips. Der Wert der Vorräte wird im Jahresabschluss über eine
Inventur
ermittelt
und
die
Bestandsveränderungen
aufwandserhöhend
bzw.
aufwandsmindernd gebucht.
Wurden andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB angewendet, ist
aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage gemäß § 49 Abs. 3 i. V. m. GemHVO NRW, § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m.
§ 308 HGB auf eine Anpassung verzichtet worden.
1.10.5 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nominalwert
angesetzt.
Ausfallrisiken
wurden
durch
Einzel-,
pauschale
Einzelund
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei abweichenden Bewertungsmethoden der
Konzernbetriebe wurden diese aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes auf die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage beibehalten.
1.10.6 Liquide Mittel
Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Nennwert bewertet. Sie umfassen im Wesentlichen
Guthaben bei Kreditinstituten, die überwiegend als Fest- oder Tagesgelder angelegt sind.
1.10.7 Aktive Rechnungsabgrenzung
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete
Zahlungen angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag
zuzurechnen sind. Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren
Gegenleistungsverpflichtung
verbunden
sind,
werden
ebenfalls
als
Rechnungsabgrenzungsposten
aktiviert
und
entsprechend
der
Erfüllung
der
Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst. Bilanziert wird der jeweilige Auszahlungs-betrag bzw.
Restwert der noch nicht in Ansatz gebrachten Aufwendungen.
17
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
1.10.8 Sonderposten
Zuwendungen und Beiträge für investive Zwecke sowie Schenkungen werden als
Sonderposten ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten wurden im Berichtsjahr mit den
Nennbeträgen passiviert. Die Auflösung erfolgte – mit Ausnahme des Sonderpostens für den
Gebührenausgleich – nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten
Abschreibungssätze.
1.10.9 Rückstellungen
Rückstellungen werden gem. § 88 GO NRW i. V. m. § 36 GemHVO NRW gebildet. Sie sind
gemäß § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrags angesetzt, der voraussichtlich
notwendig ist. Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung
getragen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende
Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis eines
Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt. Abweichungen des Rechnungszinsfußes bei der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH wurden angepasst. Dabei wurde sich an bereits
vorliegenden Gutachten des Kreises orientiert. Den gutachterlichen Berechnungen liegen die
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde.
Bei den Rückstellungen für Deponien und Altlasten werden die zu erwartenden
Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachbesserungsmaßnahme der
Deponie angesetzt. Die Höhe der Rückstellung beruht auf dem Gutachten eines
Sachverständigen.
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung wurden gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW
gebildet, wenn die Nachholung der Instandhaltung konkret beabsichtigt ist und als bisher
unterlassen bewertet werden muss.
Unter den Steuerrückstellungen werden die aus der Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu
erwartenden Nachzahlungen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt in der Höhe, in der eine
Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Gemäß § 36 Abs. 6 GemHVO NRW werden
sonstige Rückstellungen nur gebildet, wenn sie durch Gesetz oder Verordnung zugelassen
sind. Diese beziehen sich vor allem auf Personalkosten (Verpflichtungen, die sich aus nicht
in Anspruch genommenen Urlaub, geleistete Überstunden, Altersteilzeit ergeben) und
Belastungen aus ausstehenden Rechnungen.
1.10.10
Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die Aufgliederung und die Restlaufzeiten
Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
18
der
Verbindlichkeiten
werden
im
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
1.10.11
Passive Rechnungsabgrenzung
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Einnahmen vor dem 31.12. erfasst,
soweit sie einen Ertrag in späteren Rechnungsperioden darstellen. Der Ansatz der Passiven
Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt mit dem Nennbetrag. Das Gleiche gilt, wenn erhaltene
Zuwendungen für Investitionen an Dritte weitergeleitet werden (§ 42 Abs. 3 GemHVO).
2. Genutzte rechnungslegungsbezogene Erleichterungen
Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit sind bei der Rechnungslegung sämtliche
Tatbestände zu berücksichtigen und offen zu legen, die für den Gesamtabschluss von
Bedeutung sein können. Umgekehrt können Sachverhalte von untergeordneter Bedeutung
vernachlässigt werden, die wegen ihrer Größenordnung keinen Einfluss auf die Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage haben. Im Rahmen der Entwicklung eines
kommunalen Gesamtabschlusses in Nordrhein-Westfalen haben sechs Modellkommunen im
Auftrag des Innenministeriums NRW Probegesamtabschlüsse aufgestellt. Das Modellprojekt
wurde begleitet von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW. Im Zuge dieser Aufstellung sind Themen und Vorschläge zusammengestellt worden,
die von den Modellkommunen als allgemeingültige rechnungslegungsbezogene
Erleichterungen bei der Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses formuliert wurden. In den
Fällen der rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen bestehen Anhaltspunkte dafür,
dass die Auswirkungen auf den Gesamtabschluss eher von untergeordneter Bedeutung sind.
Bei der Erstellung des Gesamtabschlusses für den Kreis Euskirchen wurden von den im
Modellprojekt
formulierten
rechnungslegungsbezogenen
Erleichterungen
folgende
Möglichkeiten in Anspruch genommen:
2.1 Verzicht auf die Anpassung von GWG-Erfassungen nach altem und
nach neuem Steuerrecht.
Sachverhalt:
Der Kreis schreibt geringwertige Vermögensgegenstände unter 410 EUR (netto) vollständig
im laufenden Haushaltsjahr ab, sofern sie selbständig nutzungsfähig sind. Die
vollzukonsolidierenden Unternehmen schreiben geringwertige Vermögensgegenstände
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des HGB ab. Die Regelungen besagen, dass
Anschaffungskosten bis maximal 150 EUR (netto) in voller Höhe im Jahr der Anschaffung
abgeschrieben werden können. Anschaffungen mit Anschaffungskosten zwischen 151 EUR
und 1.000 EUR (netto) werden nach den Regeln der sogenannten „Poolabschreibung“
behandelt.
Bei wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage müssten die vollzukonsolidierenden Betriebe die Abschreibung an das
NKF anpassen.
Dieses Anpassungserfordernis ist aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für die
vollzukonsolidierenden Unternehmen nicht zu leisten, da naturgemäß eine Vielzahl von
Vermögensgegenständen, die auf einem Sammelkonto erfasst werden, untersucht und ggf.
angepasst werden müssten und diesen Arbeiten kein adäquater Informationsvorteil
gegenübersteht.
19
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
In der Gesamtbilanz wird deshalb auf eine Anpassung der Abschreibungsmethoden bei den
geringwertigen Wirtschaftsgütern verzichtet, da die Abweichungen insgesamt nicht
wesentlich sind.
Rechtsgrundlagen:
§ 49 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW, § 50 GemHVO NRW i.V.m. § 308 HGB
2.2 Zusammenfassung der Forderungsarten in einem Bilanzposten
Sachverhalt:
Forderungen werden in der kommunalen Bilanz gem. § 41 GemHVO NRW (Einzelabschluss
der Kommune) gegliedert nach einer Vielzahl von Arten angesetzt. Der Positionenrahmen für
die Gesamtbilanz sieht als Mindestgliederungsanforderung lediglich eine zusammengefasste
Position “Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ vor, unter der die Ansprüche
der Kommune und ihrer Betriebe auszuweisen sind.
In der Gesamtbilanz werden sämtliche Forderungsarten unter den Bilanzpositionen
„Forderungen“ und „sonstige Vermögensgegenstände“ zusammengefasst.
Rechtsgrundlage:
§ 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 GemHVO NRW
2.3 Zusammenfassung der Verbindlichkeiten nach wesentlichen Arten
Sachverhalt:
Verbindlichkeiten werden in der kommunalen Bilanz gem. § 41 GemHVO NRW
(Einzelabschluss der Kommune) gegliedert nach einer Vielzahl von Arten angesetzt. Der
Positionenrahmen für die Gesamtbilanz sieht eine weniger differenzierte Mindestgliederung
vor.
In der Gesamtbilanz werden sämtliche
Verbindlichkeitspositionen zusammengefasst:
Verbindlichkeitsarten
unter
folgenden
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Rechtsgrundlage:
§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 GemHVO NRW
2.4 Verzicht auf die Anpassung von Herstellungskosten
Sachverhalt:
Nach dem HGB und dem NKF gibt es unterschiedliche Wahl- und Pflichtbestandteile der
Herstellungskosten.
Bei
einer
Angleichung
der
Herstellungskosten
der
vollzukonsolidierenden Betriebe der Kommune müssten jährlich die Herstellungskosten
sowie die Abschreibungen für den Gesamtabschluss einzeln ermittelt und im
Gesamtabschluss aufwandswirksam angepasst werden.
20
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Herstellungskosten haben grundsätzlich im Bereich der Kommune eine untergeordnete
Bedeutung, da Herstellungsprozesse eher selten sind. Im Gesamtabschluss werden keine
Anpassungen von Herstellungskosten vorgenommen.
Rechtsgrundlagen:
§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 33 Abs. 3 u. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 308 HGB
2.5 Verzicht auf die Anpassung
Abschreibungsmethoden
von
Nutzungsdauern
und
Sachverhalt 1 - Problematik der Nutzungsdauern:
Die Nutzungsdauern der vollzukonsolidierenden Betriebe sind in der Regel mit den
steuerrechtlichen Vorgaben identisch. Die örtlichen Nutzungsdauern nach NKF orientieren
sich in der Regel nicht an den steuerrechtlichen Nutzungsdauern. Somit müssten die von
den vollzukonsolidierenden Betrieben in deren Einzelabschlüssen zugrunde gelegten
Nutzungsdauern für den Gesamtabschluss an das NKF angepasst werden, soweit es sich
jeweils um vergleichbare Vermögensgegenstände handelt. Hierfür müssten diese unterjährig
ggf. eine zweite Anlagenbuchhaltung nur für NKF-Zwecke führen.
Die Nutzungsdauern sämtlicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der
vollzukonsolidierenden Betriebe wären auf Anpassungsbedarfe an die örtliche NKFAbschreibungstabelle zu überprüfen.
Vereinfachte Prüfung des Anpassungsbedarfs von Nutzungsdauern:
Die Vereinfachung sieht vor, dass die Nutzungsdauern nur im Bereich der Sonstigen Dienst-,
Geschäfts- und Betriebsgebäude (§ 266 HGB, Bilanz-posten A.II.2.6) bei gleicher Art und
Funktion (z. B. Verwaltungsgebäude) überprüft und dann einheitlich bewertet werden, wenn
die Auswirkung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage von
wesentlicher Bedeutung ist.
Für den Kreiskrankenhaus Mechernich Konzern wurden die Nutzungsdauern bei allen
krankenhausspezifischen
Anlagengütern
unverändert
übernommen.
Bei
den
Nutzungsdauern für die Gebäude, die eine gleiche Art und Funktion aufweisen, wurde die
Auswirkung auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage überprüft. Dabei wurde
unterstellt, dass die Krankenhausgebäude jedweder Art mit Verwaltungsgebäuden
gleichzusetzen sind.
Die Auswirkungen auf den Gesamtabschluss waren von untergeordneter Bedeutung, da die
geänderten Abschreibungen 3 % der Gesamtaufwendungen nicht überschreiten.
Sachverhalt 2 - Problematik der Abschreibungsmethoden:
Die Kommunen schreiben in der Regel linear ab. Die vollzukonsolidierenden Betriebe
könnten aber aus steuerrechtlichen Gründen die degressive oder die Abschreibung nach
Leistung zu Grunde legen. Bei einer Angleichung der Abschreibungsmethoden der
vollzukonsolidierenden Betriebe an die Kommune müssten jährlich die Abschreibungen für
den Gesamtabschluss einzeln ermittelt und im Gesamtabschluss aufwandswirksam
angepasst werden. Die Anpassung der jährlichen Abschreibungen in den Folgejahren darf
aber nicht das laufende Gesamtergebnis belasten, sondern muss gesondert erfasst und mit
den Vorjahresergebnissen verrechnet werden. Dies hätte zur Folge, dass jeder
vollzukonsolidierende Betrieb eine zweite Anlagenbuchhaltung nur für NKF-Zwecke führen
müsste.
21
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Vereinfachte Prüfung des Anpassungsbedarfs bei Abschreibungsmethoden:
Die Vereinfachung der Abschreibungsmethoden sieht vor, dass die Abschreibungsmethoden
aus den Jahresabschlüssen für Zwecke des Gesamtabschlusses übernommen werden
dürfen, da diese in der Regel betriebsspezifisch sind.
Der Kreis Euskirchen schreibt ausschließlich linear ab. Gleiches gilt in der Regel für die
vollzukonsolidierenden Unternehmen.
Soweit die vollzukonsolidierenden Unternehmen die steuerrechtlich zulässige degressive
Abschreibungsmethode nutzen, so ist dies bei wenigen betriebsspezifischen beweglichen
Anlagengegenständen der Fall.
Nach Prüfung des Unterschiedes wurde die abweichende Darstellung als nicht wesentlich
eingestuft.
Rechtsgrundlagen:
§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 35 Abs. 1 und 3 GemHVO NRW, § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i.
V. m. § 308 HGB
2.6 Verzicht auf Umgliederung von Umsatzsteuerdifferenzen
Sachverhalt:
Zwischen der Kommune und den vollzukonsolidierenden Betrieben bestehen üblicherweise
umsatzsteuerpflichtige Leistungsbeziehungen.
Von den vollzukonsolidierenden Betrieben wird der Nettoerlös als Ertrag gemeldet. Da die
Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung abzuführen ist, stellt diese für den
vollzukonsolidierenden Betrieb einen durchlaufenden Posten dar. Von der nicht
vorsteuerabzugsfähigen Kommune bzw. den nicht vorsteuerabzugsfähigen Betrieben wird
der Bruttobetrag als Aufwand gebucht. Die auf die Leistungsbeziehung zurückzuführenden
Beträge werden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung aufgerechnet. Es
entsteht eine Aufrechnungsdifferenz in Höhe der Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuerdifferenzen werden, soweit diese auftreten sollten, in dem jeweils
betroffenen Aufwandsposten erfasst.
Rechtsgrundlagen:
§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 305 HGB
2.7 Verzicht auf den Ausweis bzw. die Eliminierung von
Verbundbeziehungen aus Sammeldebitoren/Sammelkreditoren bzw.
aus Vorverfahren
Sachverhalt:
In Aufgabenbereichen mit hohem Aufkommen an debitorischen und/oder kreditorischen
Geschäftsvorfällen werden in der Kernverwaltung Vorverfahren eingesetzt (Bußgelder,
Abfallwirtschaft, Zulassungsstelle, Rettungsdienst, Soziales, u.a.), wobei die spätere
Buchung über Schnittstellen bzw. als Summenbuchung in die Finanzbuchhaltung als
Sammeldebitor oder -kreditor erfolgt.
Problematisch ist aus Sicht des Kreises die kreditorische Seite, da die Identifizierung eines
Kreditors aus dem Finanzverfahren heraus nicht möglich ist. Eine Recherche ist hier nur im
22
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Vorverfahren selbst möglich. Neben dem erheblichen Verwaltungsaufwand müssten auch
Lizenzen in der Finanzbuchhaltung erworben werden.
Der Ermittlungsaufwand steht in diesen Konstellationen in keinem vertretbaren Verhältnis
zum Informationsgewinn. Aufgrund dessen wurde auf die Eliminierung solcher
Verbundbeziehungen auf Empfehlung des Modellprojektes verzichtet.
Rechtsgrundlagen:
§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 303, 305 HGB
3. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung
Dem
Gesamtanhang
ist
gemäß
§
51
Abs.
3
GemHVO
NRW
eine
Gesamtkapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards
Nr. 2 (DRS 2) beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung um
Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel ergänzen.
Die zahlungswirksame Veränderung des „Finanzmittelfonds“ ist das Gesamtergebnis aus
den Cashflow-Ergebnissen aus der
•
•
•
laufenden Geschäftstätigkeit,
Investitionstätigkeit,
Finanzierungstätigkeit.
Die Veränderungen dieses „Finanzmittelfonds“ in einem Geschäftsjahr resultieren aus
Zahlungen, die dem Kreis Euskirchen und den verselbständigten Aufgabenbereichen
zugeflossen bzw. von diesen abgeflossen sind. Der Finanzmittelfonds entspricht dabei den in
der Gesamtbilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln.
Die Zeilen 01 bis 11 der Kapitalflussrechnung stellen dabei die „operativen“ Änderungen an
den liquiden Mitteln dar und beziehen sich auf die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen
und Erträge. In den Zeilen 13 bis 15 ist die Investitionstätigkeit dargestellt. Die Zeilen 17 bis
19 spiegeln die Finanzierungstätigkeit wieder.
Die Kapitalflussrechnung ist beigefügt.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Der „Konzern“ Kreis Euskirchen weist zum 31.12.2011 Haftungsverhältnisse in Höhe von
19.545.742 € aus, die sich wie folgt zusammensetzen:
Bürgschaften gesamt
davon an Dritte
davon an Vollkonsolidierungskreis
davon an AmbuMed GmbH
davon an LFH Schleiden GmbH
davon an GZZ GmbH
Kreis Euskirchen
17.591.586 €
3.393.651 €
14.197.935 €
KKM GmbH
1.954.156 €
968.290 €
65.504 €
920.363 €
23
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Gesamtkapitalflussrechnung des Kreises Euskirchen
Pos.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Gesamtergebnis
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
sonstiger nicht zahlungswirksamer Aufwand
Aufwand assoziierte Unternehmen
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen
Gewinne (-)/Verluste (+) aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens (Saldo)
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Sonderposten
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen und anderen Aktiva
Abnahme (-)/Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva
Zunahme/Abnahme von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
Zunahme/Abnahme von passiven Rechnungsabgrenzungsposten
12
-
-
-
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ( a )
2011
EUR
2010
EUR
2.068.505,12
13.984.075,70
231.861,75
764.255,89
5.163.031,62
3.082.021,62
13.717.102,97
122.129,38
762.433,43
2.469.785,07
1.826.767,69
159.817,98
2.784.090,82
-
849.052,13
1.422.266,27
2.706.238,05
26.455,55
1.112.956,42
208.544,14
-
1.457.912,20
1.841.326,06
1.489.319,12
16.079.622,00
23.392.401,64
13 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände
14 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
15 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
-
444.998,37
31.759,00
10.626.322,61
-
490.325,84
8.012.206,46
16
-
11.103.079,98
-
8.502.532,30
-
1.800.548,75
7.000.000,00
500.000,00
-
1.693.070,65
1.015.015,28
-
5.699.451,25
-
678.055,37
Cashflow aus der Investitionstätigkeit ( b )
17 Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten
18 Einzahlungen aus der Rückführung gewährter Ausleihungen
19 Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten
20
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ( c )
-
21
Veränderung liquider Mittel ( Summe a - c )
22 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
10.675.993,27
178.027.759,17
14.211.813,97
163.815.945,20
23
188.703.752,44
178.027.759,17
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
24
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Gesamtverbindlichkeitenspiegel des Kreises Euskirchen
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
zum 31.12.2011
EUR
1.
Anleihen
2.
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
3.
4.
5.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
-
24.502.616,94
-
113.088,83
Restlaufzeit
von bis zu
einem Jahr
EUR
-
1.583.062,56
-
-
Restlaufzeit
von einem bis
zu fünf Jahren
EUR
-
Restlaufzeit
mehr als fünf
Jahre
EUR
-
5.963.054,78
16.956.499,60
-
113.088,83
-
Stand
01.01.2011
EUR
-
25.730.455,91
-
-
185.798,61
3.019.317,24
3.019.317,24
-
-
2.625.299,97
307.471,15
307.471,15
-
-
339.334,50
12.772.388,36
9.341.561,43
6.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7.
Sonstige Verbindlichkeiten
8.
Erhaltene Anzahlungen
-
-
-
-
-
9.
Verbindlichkeiten gegenüber dem
Vollkonsolidierungskreis
-
-
-
-
-
40.714.882,52
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Bürgschaften:
14.251.412,38
3.321.826,93
9.397.970,54
109.000,00
17.065.499,60
13.108.086,73
41.988.975,72
19.545.742
25
26
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen
Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
Sonstige Ausleihungen
Sachanlagen
Grundstücke und Gebäude
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische
Anlagen,Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Immaterielle Vermögensgegenstände
14.259,00
11.088.820,98
7.005.000,00
42.600.799,47
368.418.484,10
1.268.942,86
2.372.386,43
6.365.137,94
10.643.822,61
10.738.326,88
22.030.252,77
1.861.884,24
322.762.664,31
40.189,00
26.131.782,00
4.111.252,47
5.312.576,00
637.355,38
-
7.000.000,00
7.000.000,00
8.804.612,96
-
142.751,82
765.568,88
1.802.325,86
894.005,16
-
(17.500,00)
17.500,00
-
23.004,46
26.694,27
(5.637.471,52)
(139.899,24)
5.447.873,55
-
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
EUR
EUR
EUR
444.998,37
2.287,10
122.399,24
287.916.684,42
215.516,00
01.01.2011
EUR
3.055.020,32
5.000,00
35.624.971,47
370.135.336,23
40.189,00
26.131.782,00
4.135.424,47
5.312.576,00
11.904.340,62
22.469.591,30
2.589.549,86
330.892.717,54
293.713.719,76
215.516,00
31.12.2011
EUR
3.617.647,22
1.652.085,46
76.191.933,93
1.652.085,46
-
4.564.627,63
14.091.460,11
72.449.071,09
53.792.983,35
-
01.01.2011
EUR
2.090.777,38
774.908,89
14.748.331,59
764.255,89
10.653,00
-
1.368.400,68
1.746.722,29
13.534.305,50
10.419.182,53
-
212.729,16
-
107.955,11
37.682,03
209.290,45
63.653,31
-
Abschreibungen
Abgänge
Zugänge
EUR
EUR
439.117,20
3.438,71
2.426.994,35
90.388.392,36
2.416.341,35
10.653,00
-
5.825.073,20
15.461.356,37
85.434.942,14
64.148.512,57
-
31.12.2011
EUR
2.526.455,87
5.000,00
33.197.977,12
279.748.051,93
40.189,00
23.715.440,65
4.124.771,47
5.312.576,00
6.079.267,42
7.009.342,99
2.589.549,86
245.458.883,46
229.565.207,19
215.516,00
7.005.000,00
40.941.127,01
292.220.071,23
40.189,00
24.479.696,54
4.103.665,47
5.312.576,00
6.173.699,25
7.939.900,72
1.861.884,24
250.314.701,28
234.123.701,07
215.516,00
Restbuchwerte
31.12.2011
01.01.2011
EUR
EUR
1.091.191,35
964.242,94
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Gesamtanlagenspiegel des Kreises Euskirchen
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
VI. Gesamtlagebericht
I.
Vorbemerkungen
Der Gesamtlagebericht (§ 51 Abs. 1 GemHVO NRW) wird auf Grundlage der Lageberichte
der Einzelabschlüsse erstellt und muss mit dem Gesamtabschluss im Einklang stehen.
Er hat das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage des Kreises Euskirchen einschließlich der verselbständigten
Aufgabenbereiche zu erläutern. Hierzu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den
wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren
tatsächlichen Verhältnissen darzustellen.
Weiterhin hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang
der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft des
Kreises unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche zu enthalten.
In diese Analyse sollen die Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW, soweit sie für
das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises
bedeutsam sind, einbezogen und erläutert werden.
Auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung des Kreises ist
einzugehen.
In Anlehnung an § 48 GemHVO NRW i. V. m. § 315 Abs. 2 HGB ist über Vorgänge von
besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres 2010 eingetreten sind, zu
berichten. In diese Betrachtung ist der Zeitraum bis zur Fertigstellung des jeweiligen
Gesamtabschlusses einzubeziehen, vorliegend also die Entwicklungen innerhalb des
Konzerns bis heute, März 2017.
Zudem sind am Schluss des Gesamtlageberichts Informationen über Funktionen und
Verantwortlichkeiten des Landrates und des Kämmerers sowie der Kreistagsmitglieder auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden sind - anzugeben. Die Auflistung muss
mindestens die Angaben gem. § 53 KrO i.V.m. § 116 Abs. 4 GO NRW enthalten. Diese
Übersichten sind dem Gesamtlagebericht als Anlage beigefügt.
Der Beteiligungsbericht 2011 ist dem Kreistag am 20.03.2013 zur Kenntnis gegeben
worden. Er ist dem Gesamtabschluss beigefügt.
II.
Konsolidierungskreis
Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Festlegung der Betriebe, die
zusammen mit der Kernverwaltung selbst den „Konzern Kreis Euskirchen“ bilden und deren
Beziehungen untereinander eliminiert werden müssen. Hierdurch wird gewährleistet, dass
jährlich die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises
Euskirchen insgesamt so dargestellt wird, als ob es sich bei dem „Konzern Kreis
Euskirchen“ um eine einzige Einheit handeln würde. 1
Betriebe, die unter der einheitlichen Leitung oder einem beherrschenden Einfluss des
Kreises stehen (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW) werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen.
1
Nach § 1 Sparkassengesetz NRW sind die Sparkassen nicht im kommunalen Einzelabschluss anzusetzen. Demzufolge sind
die Sparkassen nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen.
27
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Betriebe unter maßgeblichem Einfluss des Kreises werden nach der Equity-Methode „AtEquity“ in den Gesamtabschluss einbezogen.
Betriebe, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises von
untergeordneter Bedeutung sind, brauchen nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen
zu werden.
Der Konsolidierungskreis umfasst also nur die Betriebe des Kreises, die im Wege der
Vollkonsolidierung bzw. At-Equity-Methode in den Gesamtabschluss einbezogen werden
müssen.
Die nachstehende Abbildung zeigt den Konsolidierungskreis zum Gesamtabschluss 2011
des Konzerns Kreis Euskirchen.
Kreis Euskirchen
Vollkonsolidierung
Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich
At-Equity-Konsolidierung
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen
LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR
Zu näheren Ausführungen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises wird auf den
Gesamtanhang verwiesen.
28
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
III.
Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
Vorbemerkungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
Dem Gesamtabschluss liegen die Jahresabschlüsse des Kreises und der einbezogenen
Unternehmen zu Grunde. Alle Jahresabschlüsse sind zum 31.12.2011 erstellt. Die
Jahresabschlüsse
der
einbezogenen
Unternehmen
sind
von
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften uneingeschränkt testiert worden.
Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten des Kreises und der Gesellschaften
untereinander wurden aufgerechnet. Bei der Ergebnisrechnung wurden Umsätze und
konzerninterne Erträge und Aufwendungen eliminiert. Im Übrigen wird auf die
Ausführungen im Gesamtanhang verwiesen.
1.
Überblick über die Ergebnisse
Das Jahresergebnis des Kreises Euskirchen in Höhe von + 320.395,25 € und des Konzerns
Kreiskrankenhaus Mechernich in Höhe von + 1.212.006,33 € führte nach Durchführung der
einzelnen Konsolidierungsbuchungen zu einem negativen Gesamtkonzernergebnis in Höhe
von - 2.068.505,12 € (Jahresergebnis - 1.986.570,04 € abzüglich anderen Gesellschaftern
zuzurechnendes Ergebnis 81.935,08 €).
Hauptgründe für den nun negativen Betrag sind die Anpassungen der Abschreibungen
(HGB auf NKF), die den Aufwand um etwa 1,1 Mio. € erhöhen, und die Auflösung der stillen
Reserven, die den Ertrag um etwa 1,6 Mio. € mindern.
2.
Allgemeine Ausführungen
Bedingt durch die Aufgabenstellungen des Kreises, den daraus resultierenden
Finanzbelastungen einerseits und den beschränkten Möglichkeiten einer Refinanzierung
über Gebühren, Kostenerstattungen und laufenden Finanzzuweisungen andererseits, ist
eine Spitzenfinanzierung über die Kreisumlage zum Haushaltsausgleich unumgänglich (vgl.
§ 56 Abs. 1 KrO NRW).
Diese Spitzenfinanzierung ist in den letzten Jahren besonderen, sich steigernden
Belastungen ausgesetzt, da vermehrt eine Aufgabenverlagerung auf die Kreise, insbesondere im Sozialbereich, stattgefunden hat, ohne dass damit eine (auskömmliche)
Entlastung durch Kostenerstattungen oder Finanzierungsbeteiligungen verbunden war.
Betrachtet man die seit Jahren wachsende Haushaltsbelastung im Land Nordrhein-Westfalen, zeigt sich, dass auf den Kreis Euskirchen das zutrifft, was Junkernheinrich/Micosatt22
im Jahr 2011 allgemein für die Kreise in Nordrhein-Westfalen festgestellt haben:
o Überproportionales Wachstum der Sozialausgaben, daher steigender
Ausgabebedarf der Kreise.
o Aber keine Anpassung der Kreisschlüsselzuweisungen an diese Entwicklung, daher
automatisch erhöhte Kreisumlagen.
Gegenstand des voll zu konsolidierenden Konzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
ist gem. Gesellschaftsvertrag in der Fassung der Neufassung vom 15.07.2010 die
Förderung der Gesundheitspflege und Altenhilfe. Dieser Zweck wird auf dem Gebiet des
Kreises Euskirchen insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von vollstationären,
teilstationären und ambulanten medizinischen Leistungen, die Bereitstellung und
2
Junkernheinrich/Micosatt: „Kreise im Finanzausgleich der Länder“, Wiesbaden 2011
29
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Erbringung von Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsleistungen für alte Menschen. Mit der
Änderung des Gesellschaftsvertrages wurden sowohl die in den vergangenen Jahren
erhobenen Forderungen der Gemeindeprüfungsanstalt und der Rechnungsprüfung als
auch die Forderungen des Transparenzgesetzes umgesetzt. Gleichzeitig erfolgte die
Glättung des Stammkapitals auf volle Euro-Beträge.
Nachdem in den zurückliegenden Jahren vorrangig der Aufbau von komplementären
Leistungsangeboten über die mit der Kreiskrankenhaus Mechernich verbundenen
Unternehmen im Vordergrund stand, war im Jahre 2011 der Fokus insbesondere auf
verschiedene Weiterentwicklungsmaßnahmen im Kreiskrankenhaus Mechernich gerichtet.
So konnten in den Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Urologie über die
Fertigstellung von neuen Ambulanzräumen und eines neuen Wahlleistungsbereiches für
die Gynäkologie und Geburtshilfe und einer neuen zentralen urologischen Raumeinheit
erhebliche Verbesserungen für die Arbeitsabläufe und die Patientenversorgung erreicht
werden. Mit der Inbetriebnahme einer Aufnahmestation mit Isoliermöglichkeit und neun
Einzelzimmern wurde in besonderer Weise auf die erheblich gestiegenen Vorgaben des
geänderten Infektionsschutzgesetzes reagiert. Darüber hinaus galt es im Jahre 2011, die
neu geschaffenen Versorgungsangebote in den Tochtergesellschaften im Markt weiter zu
etablieren.
Vor dem Hintergrund des missbräuchlichen Einsatzes der Leiharbeit sowie zur Umsetzung
der EU-Leiharbeitsrichtlinie ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit Wirkung 01.
Dezember 2011 novelliert worden. Den hierdurch veränderten Rahmenbedingungen
Rechnung tragend, hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH entschieden, die
Personalgestellung in der KKM Servicegesellschaft mbH aufzugeben und alle dort
beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 01. Dezember 2011 in die jeweiligen
Einsatzunternehmen, d. h. in das Kreiskrankenhaus Mechernich sowie in die mit der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH verbundenen Unternehmen zu übernehmen.
3.
Vermögens- und Schuldenlage
Die Aktivseite der Bilanz des Konzerns Kreis Euskirchen stellt sich wie folgt dar:
Bilanzposition
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
31.12.2011
in T€
in %
1.091 0,2%
245.458 47,3%
33.198 6,4%
2.471 0,5%
24.935 4,8%
188.704 36,3%
23.447 4,5%
519.304 100,0%
31.12.2010
in T€
in %
964 0,2%
250.315 48,4%
40.941 7,9%
2.366 0,5%
22.255 4,3%
178.028 34,4%
22.334 4,3%
517.203 100,0%
Abweichung
in T€
in %
127 13,2%
‐ 4.857 ‐1,9%
‐ 7.743 ‐18,9%
105 4,4%
2.680 12,0%
10.676 6,0%
1.113 5,0%
2.102 0,4%
Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögensgegenstände“ umfasst im Wesentlichen
Geschäfts- und Firmenwerte aus Einzelabschlüssen (192 T€) und sonstige immaterielle
Vermögensgegenstände wie z. B. Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte
o.ä. (899 T€).
30
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Das Sachanlagevermögen umfasst die nachstehenden Positionen:
Bilanzposition
31.12.2011
31.12.2010
Abweichung
in T€
in %
in T€
in %
in T€
in %
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
6.142
2,50%
5.865
2,30%
277
4,70%
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
127.231
51,80%
132.029
52,70%
-4.798
-3,60%
Infrastrukturvermögen
95.795
39,00%
95.818
38,30%
-23
0,00%
Bauten auf fremdem Grund und Boden
397
0,20%
412
0,20%
-15
-3,60%
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
215
0,10%
215
0,10%
0
0,00%
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
6.079
2,50%
6.174
2,50%
-95
-1,50%
Betriebs- und Geschäftsausstattung
7.009
2,90%
7.940
3,20%
-931
-11,70%
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
2.590
1,10%
1.862
0,70%
728
39,10%
Gesamt
245.458
100,00%
250.315
100,00%
-4.857
-1,90%
Die Position „Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ umfasst die sonstigen
Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude (94.819 T€), die Schulen (32.218 T€) und die
Wohnbauten (194 T€).
Das Infrastrukturvermögen entfällt vollständig auf den Kreis Euskirchen.
In der Bilanzposition „Finanzanlagen“ sind die Anteile an assoziierten Unternehmen (23.715
T€), Ausleihungen (5 T€), Wertpapiere des Anlagevermögens (5.313 T€), Beteiligungen
(4.125 T€) und Anteile an verbundenen, nicht zu konsolidierenden Unternehmen (40 T€)
enthalten.
Von den liquiden Mittel entfallen 181.172 T€ auf den Kreis Euskirchen.
Die Passivseite der Bilanz stellt sich wie folgt dar:
Bilanzposition
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
31.12.2011
in T€
in %
32.327
107.708
327.577
40.715
10.977
519.304
6,3%
20,7%
63,1%
7,8%
2,1%
100,0%
31.12.2010
in T€
in %
34.163
107.868
322.414
41.989
10.769
517.203
6,6%
20,9%
62,3%
8,1%
2,1%
100,0%
Abweichung
in T€
in %
- 1.836
160
5.163
- 1.274
208
2.101
-5,4%
-0,1%
1,6%
-3,0%
1,9%
0,4%
Das Eigenkapital lässt sich in die Positionen „Allgemeine Rücklage“ (16.841 T€),
„Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ (10.386 T€), „Ausgleichsrücklage“
(7.168 T€) und „Jahresergebnis“ (- 2.068 T€) untergliedern. Die Position „Ausgleichsrücklage“ entfällt vollständig auf den Kreis Euskirchen.
Die Sonderposten lassen sich nach ihrer Herkunftsart untergliedern. Die Position umfasst
die Sonderposten aus Zuwendungen (73.499 T€), die Sonderposten für den
Gebührenausgleich (12.515 T€) und die sonstigen Sonderposten (21.694 T€). Der
Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig dem Kreis Euskirchen
zuzuordnen.
31
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Unter der Bilanzposition „Rückstellungen“ werden im Wesentlichen die Rückstellungen für
Deponie und Altlasten (234.116 T€), die Pensionsrückstellungen (74.126 T€), Instandhaltungsrückstellungen (1.524 T€) und die sonstigen Rückstellungen (17.788 T€)
nachgewiesen. Die Rückstellungen für Deponie und Altlasten, für Pensionen und für
unterlassene Instandhaltungen sind vollständig dem Kreis Euskirchen zuzuordnen.
Die Gesamtverbindlichkeiten beinhalten auch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von 24.503 T€, wovon 536 T€ auf den Kreis Euskirchen entfallen.
4.
Ertragslage (Gesamtabschlusssicht)
Die Ertragslage des Konzerns Kreis Euskirchen stellt sich wie nachstehend aufgeführt dar:
2011
in T€
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
öffentlich rechtliche Leistungsentgelte
privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
ordentliche Gesamterträge
Personalaufwendungen (Löhne, Gehälter und Bezüge)
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen
ordentliche Gesamtaufwendungen
Ordentliches Gesamtergebnis
Ergebnis aus Beteiligungen
Ergebnis aus et Equity Konsolidierungen
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge von sonstigen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Gesamtfinanzergebnis
Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Gesamtergebnis
Jahresergebnis
- darin enthalten Gewinnanteil andere Gesellschafter
Gesamtjahresergebnis
-
-
-
4.569
158.049
4.980
29.932
74.893
18.165
17.516
118
45
308.267
74.957
13.096
45.478
13.981
117.283
25
22
51.506
316.348
8.081
1.467
768
5.548
1.001
1.153
6.095
1.986
1.986
82
2.068
Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten im Wesentlichen die
Allgemeine Kreisumlage (112.608 T€), die ÖPNV-Umlage (291 T€), die VHS-Umlage (176
32
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
T€) und die im Rahmen des Finanzausgleichs gewährten Schlüsselzuweisungen (20.473
T€). Diese Positionen sind vollständig dem Kreis Euskirchen zuzurechnen.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind vollständig beim Kreis Euskirchen
nachgewiesen. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte hingegen sind mit rd. 73,6 Mio. €
dem Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich zuzurechnen.
Die Transferaufwendungen sind vollständig beim Kreis Euskirchen angefallen.
Das positive Ergebnis aus Beteiligungen ist ausschließlich beim Kreis Euskirchen
nachgewiesen.
Von den gesamten Zinserträgen und ähnlichen Erträgen (5.548 T€) sind rd. 97,4 % vom
Kreis Euskirchen erzielt worden. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (1.153 T€)
hingegen sind zur rd. 99,6 % durch den Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich bedingt.
5.
Finanzlage (Gesamtabschlusssicht)
2011
Pos.
in T€
1 Gesamtergebnis
-2.068
2 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
13.984
3 sonstiger nicht zahlungswirksamer Aufwand
232
4 Aufwand assoziierte Unternehmen
764
5 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen
5.163
Gewinne (-)/Verluste (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
6 (Saldo)
1.827
7 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Sonderposten
8 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen und anderen Aktiva
Abnahme (-)/Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
9 anderer Passiva
10 Zunahme/Abnahme von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
11 Zunahme/Abnahme von passiven Rechnungsabgrenzungsposten
12
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ( a )
13 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände
14 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
15 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
-160
-2.784
26
-1.113
209
16.080
-445
-32
-10.626
Cashflow aus der Investitionstätigkeit ( b )
-11.103
17 Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten
-1.801
16
18 Einzahlungen aus der Rückführung gewährter Ausleihungen
19 Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten
500
7.000
20
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ( c )
5.699
21
Veränderung liquider Mittel ( Summe a - c )
10.676
22 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
23
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
178.028
188.704
33
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
6.
Kennzahlen
Das Innenministerium hat mit Runderlass vom 01.10.2008 ein NKF-Kennzahlenset
veröffentlicht. Dieses soll der Beurteilung der haushaltswirtschaftlichen Lage der Kommune
dienen sowie die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden unterstützen. Das Kennzahlenset gliedert
sich in vier Analysebereiche:
o
o
o
o
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahlen zur Finanzlage
Kennzahlen zur Ertragslage
„Bei der Auswertung der Kennzahlen ist darauf zu achten, dass das Kennzahlenset nur bei
vollständiger Anwendung Schlüsse über die haushaltswirtschaftliche Situation einer
Gemeinde zulässt. Die isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen könnte zu
Fehlinterpretationen führen.“ (RdErl. des Innenministeriums vom 01.10.2008: „Kommunales
Haushaltsrecht. NKF - Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (NKF-Kennzahlen)“, 3448.04.05/01-2328/08)
Nachfolgend wird zur Erleichterung der Lesbarkeit der Runderlass ohne weitere
Kennzeichnung zitiert.
6.1 Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
a) Aufwandsdeckungsgrad (ADG)
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch
ordentliche Erträge gedeckt werden können.
Ordentliche Erträge (Zeile 10) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Aufwandsdeckungsgrad =
31.12.2011
308.267 T€
316.348 T€
97,4
31.12.2010
307.636 T€
309.112 T€
99,5
b) Eigenkapitalquote 1 (EkQ1)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die
Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr.
1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der
Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
34
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Eigenkapital =
Bilanzsumme =
Eigenkapitalquote 1 =
31.12.2011
32.327 T€
519.305 T€
6,2
31.12.2010
34.164 T€
517.203 T€
6,6
c) Eigenkapitalquote 2 (EkQ2)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz.
Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen
wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese
„langfristigen“ Sonderposten erweitert.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr.
1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/Beiträge“ sind die
Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter
der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4
GemHVO zu erfassen.
Eigenkapital =
Sonderposten Zuwendungen/Beiträge =
Bilanzsumme =
Eigenkapitalquote 2 =
31.12.2011
32.327 T€
73.499 T€
519.305 T€
20,4
31.12.2010
34.164 T€
73.681 T€
517.203 T€
20,9
6.2 Kennzahlen zur Vermögenslage
a) Infrastrukturquote (IsQ)
Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem
Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die
Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde
entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde
oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu
berücksichtigen.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Infrastrukturvermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe
der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen.
Infrastrukturvermögen =
Bilanzsumme =
Infrastrukturquote =
31.12.2011
95.795 T€
519.305 T€
18,4
31.12.2010
95.818 T€
517.203 T€
18,5
35
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
b) Abschreibungsintensität (AbI)
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des
Anlagevermögens belastet wird.
Abschreibungen (Zeile 14) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Abschreibungsintensität =
31.12.2011
13.981 T€
316.348 T€
4,4
31.12.2010
13.750 T€
309.112 T€
4,4
c) Drittfinanzierungsquote (DfQ)
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den
Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf
die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch
Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die
Drittfinanzierung deutlich.
Erträge Auflösung Sonderposten =
Abschreibungen (Zeile 14) =
Drittfinanzierungsquote =
31.12.2011
7.881 T€
13.981 T€
55,9
31.12.2010
6.853 T€
13.750 T€
49,8
In der Berechnung ist allerdings auch die Auflösung von Sonderposten für den
Gebührenausgleich enthalten. Dem eigentlichen Sinn dieser Quote – Drittfinanzierung der
Abschreibungen – läuft dies zuwider, da der Gebührenausgleich erheblichen
Schwankungen unterworfen ist. Bereinigt man die Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten um den Gebührenausgleich, ergeben sich folgende Werte:
Erträge Auflösung Sonderposten =
Abschreibungen (Zeile 14) =
Drittfinanzierungsquote =
31.12.2011
6.304 T€
13.981 T€
45,1
31.12.2010
6.271 T€
13.750 T€
45,6
d) Investitionsquote (InQ)
Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch
Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen.
Bruttoinvestitionen =
Abgänge des AV =
Abschreibungen (Zeile 14) =
Investitionsquote =
36
31.12.2011
11.103 T€
8.805 T€
13.981T€
48,7
31.12.2010
8.503 T€
2.820 T€
13.750 T€
51,3
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
6.3 Kennzahlen zur Finanzlage
a) Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2)
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens
langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem
Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit
Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr.
1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen/Beiträge“ sind
die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen.
Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach §
41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten
nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben
und sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der
Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1
GemHVO zu erfassen.
Eigenkapital =
Sonderposten Zuwendungen/Beiträge =
Langfristiges Fremdkapital =
Anlagevermögen =
Anlagendeckungsgrad 2 =
31.12.2011
32.327 T€
73.499 T€
322.429 T€
279.749 T€
153,1
31.12.2010
34.164 T€
73.680 T€
324.137 T€
292.220 T€
147,8
b) Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG)
Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die
Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil
sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine
zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher
Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen
Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt
werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter
theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer).
Ermittlung der Kennzahl:
Die Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ wird aus der Division der Wertgröße
„Effektive Verschuldung“ der Gemeinde durch die Wertgröße „Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit“ aus der Finanzrechnung (FR) der Gemeinde ermittelt. Die Wertgröße
„Effektive Verschuldung“ berechnet sich wie folgt:
37
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße „Gesamtes Fremdkapital“ die Ansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der
Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4
GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Teilansätze
der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach §
46 GemHVO zu entnehmen.
Als Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)“ ist der nach § 3 Abs. 2
Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung
auszuweisende Saldo einzusetzen.
Fremdkapital =
Liquide Mittel =
Kurzfristige Forderungen =
Effektive Verschuldung =
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeile 12) =
Dynamischer Verschuldungsgrad =
31.12.2011
380.789 T€
188.704 T€
20.762 T€
171.323 T€
31.12.2010
378.333 T€
178.028 T€
19.532 T€
180.773 T€
2011
16.080 T€
10,7
2010
23.392 T€
7,7
c) Liquidität 2. Grades (Li2)
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der
Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum
Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen
gedeckt werden können.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr.
2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die
Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen
Forderungen müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl.
Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO). Unter der Wertgröße „Kurzfristige
Verbindlichkeiten“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu
erfassen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr haben (vgl. Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO).
Liquide Mittel =
Kurzfristige Forderungen =
Kurzfristige Verbindlichkeiten =
Liquidität 2. Grades =
38
31.12.2011
188.704 T€
20.762 T€
14.251 T€
1.470
31.12.2010
178.028 T€
19.532 T€
16.341 T€
1.209
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
d) Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ)
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten
nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu
entnehmen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz
nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
Kurzfristige Verbindlichkeiten =
Bilanzsumme =
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote =
31.12.2011
14.251 T€
519.305 T€
2,7
31.12.2010
16.341 T€
517.203 T€
3,2
e) Zinslastquote
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.
Finanzaufwendungen (Zeile 25) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Zinslastquote =
31.12.2011
1.153 T€
316.348 T€
0,4
31.12.2010
1.181 T€
309.112 T€
0,4
6.4 Kennzahlen zur Ertragslage
a) Netto-Steuerquote (NSQ) oder Allgemeine Umlagenquote (AUQ)
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren
kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische
Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der
Gewerbesteuer und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche
Einheit in Abzug zu bringen.
Bei Kreisen und anderen Gemeindeverbänden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie
den Gemeinden zufließen, ist die Netto-Steuerquote durch eine „Allgemeine
Umlagenquote“ zu ersetzen.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Allgemeine Umlagen“ sind die dafür zutreffenden Teilerträge nach § 2
Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind Erträge aus der Kreisumlage einschließlich
Mehrbelastung und der Jugendamtsumlage.
39
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Allgemeine Umlage =
Ordentliche Erträge (Zeile 10) =
Allgemeine Umlagenquote =
31.12.2011
113.074 T€
308.267 T€
36,7
31.12.2010
114.015 T€
307.636 T€
37,1
b) Zuwendungsquote (ZwQ)
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von
Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Erträge aus Zuwendungen =
Ordentliche Erträge (Zeile 10) =
Zuwendungsquote =
31.12.2011
44.975 T€
308.267 T€
14,6
31.12.2010
41.118 T€
307.636 T€
13,4
c) Personalintensität (PI)
Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den
ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich
dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen
üblicherweise für Personal aufgewendet wird.
Personalaufwendungen (Zeile 11) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Personalintensität =
31.12.2011
74.957 T€
316.348 T€
23,7
31.12.2010
67.673 T€
309.112 T€
21,9
d) Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI)
Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß
sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Sach- und Dienstleistungsintensität =
31.12.2011
45.478 T€
316.348 T€
14,4
e) Transferaufwandsquote (TAQ)
Die
Kennzahl
„Transferaufwandsquote“
stellt
einen
Bezug
Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her.
40
31.12.2010
47.021 T€
309.112 T€
15,2
zwischen
den
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
31.12.2011
117.283 T€
316.348 T€
37,1
Transferaufwendungen (Zeile 15) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) =
Transferaufwandsquote =
31.12.2010
119.751 T€
309.112 T€
38,7
Hierbei ist allerdings kritisch anzumerken, dass ein nicht unerheblicher Teil des
Transferaufwandes (SGB II, Produkt 312 01 Haushalt Kreis Euskirchen) aus statistisch
vorgegebenen Gründen in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) verbucht wird.
Insofern ist die errechnete Quote deutlich zu gering und vermittelt nach Ansicht der
Verwaltung kein sachgerechtes Bild.
IV.
Vorgänge
von
besonderer
Haushaltsjahres 2011
Bedeutung
nach
Schluss
des
Die Haushaltssatzungen des Kreises der Jahre 2009 bis 2016 wurden ausgeglichen
aufgestellt. Der Kreistag hat beschlossen, die Ausgleichsrücklage zur Deckung des
Zuschussbedarfs in Höhe von ca. 3 Mio. € im Haushalt 2014, in Höhe von 2 Mio. € im
Haushalt 2015 sowie in Höhe von 4,9 Mio. € im Haushalt 2016 in Anspruch zu nehmen.
Der Kreistag hat seit dem 01.01.2009 die Fortführung des Personalausgabeneinsparkonzeptes beschlossen sowie eine weitere Aufgabenkritik durchgeführt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat 2011 ihre zweite überörtliche Prüfung abgeschlossen und in 2015 ihre
dritte überörtliche Prüfung begonnen.
Auch seit dem 01.01.2011 ist eine Vielzahl an Standards landes- oder bundesseitig erhöht
worden, ohne dass es einen finanziellen Ausgleich zu verzeichnen gibt. Teilweise ergeben
sich kleinere, teilweise aber auch größere Aufgabenzuwächse, die eine Ausweitung der
personellen Ressourcen zur Folge haben. Als Beispiele seien die Neuregelungen im
Bereich des Vormundschaftsrechts (gesetzlicher Personalschlüssel) und bei den
Kindertagesstätten genannt.
Die sozialen Lasten sind im Wesentlichen auch nach dem 31.12.2011 weiter gestiegen.
Dies gilt insbesondere für die Leistungen der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes
und seit 2015/2016 für die flüchtlingsbedingten Unterbringungsaufwendungen.
Der Bund hat am 25.02.2011 das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfes und zur
Änderung des SGB II und SGB XII beschlossen. Es beinhaltet neben Änderungen im
Bereich der Kosten der Unterkunft (SGB II) bereits ab 2011 das Bildungs- und
Teilhabepaket sowie ab 2012 eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der
Grundsicherung nach dem SGB XII. Ergebnis des dem Gesetz zugrunde liegenden
Vermittlungsverfahrens war, dass sich die Quote der Bundesbeteiligung wie folgt erhöht: in
2012: 45%, 2013: 75% und ab 2014: 100%. Mit dieser Übernahme der
Grundsicherungskosten durch den Bund ist eine erhebliche Entlastung für den Kreis
Euskirchen verbunden, die insbesondere auch deshalb von Bedeutung ist, da die
Grundsicherung zu den weiter steigenden Leistungsarten zählt.
Auch seit dem 01.01.2012 ist eine Vielzahl an Standards landes- oder bundesseitig erhöht
worden, ohne dass es einen Ausgleich zu verzeichnen gibt. Teilweise ergeben sich
kleinere, teilweise aber auch größere Aufgabenausweitungen, die die Erhöhung der
personellen Ressourcen zur Folge haben. Als Beispiel seien die Neuregelungen im Bereich
des Vormundschaftsrechts (gesetzlicher Personalschlüssel) genannt.
41
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Kreisstadt Euskirchen und Kreis Euskirchen hatten 2010 die Fusion der beiden
Volkshochschulen zum 01.01.2014 beschlossen. Die Aufgabe der Volkshochschule wird
dann mit dem Ziel der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von der Kreisstadt Euskirchen auf
den Kreis Euskirchen übertragen.
Der Kreistag hat 2014 beschlossen, mit der Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 eine
Förderschule von der Kreisstadt Euskirchen zu übernehmen. In seiner Sitzung am
06.07.2016 (V 222/2016) hat der Kreistag darüber hinaus der Übernahme der Schulträgeraufgaben der Stephanusschule in Zülpich-Bürvenich durch den Kreis Euskirchen –
vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit den Städten
Zülpich und Mechernich – zugestimmt. Die Übernahme wird zum Schuljahr 2017/2018
angestrebt.
Der Kreistag hat 2015/2016 beschlossen, sich der Aufgabe des Breitbandausbaus zu
widmen.
Besondere Bedeutung hat auch das Leuchtturmprojekt Vogelsang. Nach einer längeren
Phase der Unsicherheit konnte Ende 2011 der Gesamtzuwendungsbescheid des Landes
entgegen genommen werden. Zuletzt waren Beschlüsse zur Deckung von
Kostenerhöhungen zu fassen. Am 11.09.2016 wurde das Forum Vogelsang eröffnet.
Mit Gründung des Zweckverbandes Region Aachen ab dem 01.01.2013 wurde eine
Neuordnung der regionalen Strukturen umgesetzt.
Der Kreistag hat im Juli 2011 den Grundsatzbeschluss gefasst, auch unter Reduzierung
des aktuellen 50-%-Anteils den Städten und Gemeinden die Beteiligung an der Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG zu ermöglichen. Dieser Grundsatzbeschluss wurde 2012 und
2013 dahingehend konkretisiert, dass der Anteil des Kreises auf 33% sinken soll. Zu
diesem Zwecke wurde die Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG mit Wirkung zum 06.01.2015
gegründet.
Die 2015 beschlossene und getätigte Veräußerung der Kommanditbeteiligung der Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co.
KG (GSH) hat risikomindernde Auswirkungen auf die Ertragssituation für den Kreis.
Entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 09.10.2013 (V 62/2013) hat die
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH durch notariellen Vertrag vom 30. Oktober 2013
mit Wirkung 01. Januar 2014 ihren Anteil am Stammkapital der St. Antonius Krankenhaus
Schleiden gGmbH von 49 % auf 93,33 % erhöht; die übrigen 6,67 % sind bei dem
vorherigen Mehrheitsgesellschafter Caritas-Trägergesellschaft West gGmbH verblieben.
Bis zum 31. Dezember 2015 soll der Betrieb der St. Antonius Krankenhaus Schleiden
gGmbH in die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH integriert werden. Danach wird die
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH über zwei Betriebsstätten verfügen, nämlich das
Krankenhaus
Mechernich
und
das
Krankenhaus
Schleiden.
Durch
die
krankenhausplanerische Zusammenführung der beiden Krankenhausstandorte innerhalb
der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und dem Entstehen eines Gesamtkrankenhauses
soll den Vorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 begegnet werden.
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 01.10.2014 (V 44/2014) hat die Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH durch notariellen Vertrag vom 22. Dezember 2014 mit Wirkung 01.
Januar 2015 ihren Anteil am Stammkapital der Liebfrauenhof Schleiden GmbH von 51 %
auf 100 % erhöht.
42
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Gesetzliche Initiativen zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung basieren schwerpunktmäßig auf der Stärkung der ambulanten und teilstationären Versorgungsbereiche.
Die Strategie des Unternehmensverbundes, neben dem allgemeinen Krankenhausbetrieb
zum einen ambulante Leistungsangebote auszubauen und zum anderen die Position in der
Versorgung von älteren Menschen weiter zu entwickeln, wird auch in den Jahren 2011 bis
2015 weiter verfolgt. Zum 31. Januar 2015 erbringt der Konzern Kreiskrankenhaus
Mechernich durch seine Gesellschaften folgende Leistungen:
o
o
o
o
o
o
o
o
o
V.
Betrieb des Krankenhauses Mechernich (413 Betten)
Betrieb des Krankenhauses Schleiden (105 Betten)
Betrieb eines ambulanten OP-Zentrums
Betrieb eines geriatrischen Zentrums unterhalb der Akutgeriatrie (44 Betten)
Angebot des betreuten Wohnens an zwei Standorten (66 Wohnungen)
Betrieb von Altenpflegeeinrichtungen an drei Standorten (228 Plätze)
Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen an drei Standorten
Betrieb eines Pflegedienstes mit Sozialstationen an vier Standorten
Betrieb von zwei medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mit den Fachbereichen
Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Dermatologie,
Chirurgie/Unfallchirurgie und Orthopädie
Ausblick, Risiken und Chancen für den Zeitraum 2011 bis 2017
Finanzielle Risiken ergeben sich aus der Entwicklung der Soziallasten. Bedingt bzw.
beeinflusst durch Gesetzgebung (insb. Höhe der Bundeserstattung nach dem SGB II),
Konjunktur (insb. Grundsicherung nach dem SGB II), Demografie (insb. Hilfe zur Pflege und
Pflegewohngeld sowie Landschaftsumlage) und gesellschaftliche Entwicklung (insb.
Jugendhilfe und zunehmende Flüchtlingsproblematik) ist davon auszugehen, dass die
Sozialaufwendungen auch künftig weiter steigen werden. Diese finanziellen Risiken werden
abgemildert durch erhöhte Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis sowie die
bundesseitige Übernahme der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII und der
umfänglichen Flüchtlingskostenübernahme. Ob und wann es zu weiteren finanziellen
Entlastungen im Hinblick auf die Eingliederungshilfe kommen wird, bleibt abzuwarten.
Die Höhe der Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis ist aufgrund des
Verteilungssystems jeweils schwer prognostizierbar. Es ergeben sich damit automatisch
Risiken (bzw. Chancen) für den jeweiligen Jahresabschluss.
Zu erwähnen ist weiterhin das Zinsänderungsrisiko. Aufgrund der hohen Summen an
Geldanlagen sind die Auswirkungen der am Markt zu erzielenden Zinssätze für die jährliche
Haushaltswirtschaft und damit für die Kreisumlage nicht unerheblich. Umgekehrt birgt eine
positive Marktentwicklung Chancen zur Haushaltsverbesserung.
Derivate Finanzgeschäfte wurden im Konzern nicht eingegangen, so dass sich hieraus
keine Risiken ergeben.
Allgemeine Risiken bestehen nach wie vor bei Nichteinhalten des Konnexitätsprinzips durch
den Gesetzgeber. Sowohl Bund als auch Land missachten bisher oftmals beim Setzen
neuer Standards bzw. bei der Erweiterung des Aufgabenspektrums die finanziellen
Verhältnisse der Kommunen. Eine auskömmliche Finanzierung zusätzlicher Aufgaben
findet regelmäßig nicht statt. Es bleibt nach wie vor zu beklagen, dass die Kommunen die
steigenden finanziellen Belastungen, insbesondere und vorrangig bei den sozialen
Leistungen, tragen müssen, diese aber nicht wirklich bewältigen können.
43
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Seit 2014 mehren sich die Zeichen, dass auf Bundes- und Landesebene nicht mehr die
Augen vor der Situation verschlossen bleiben. Ob Stärkungspakt Stadtfinanzen oder
Bundeserstattung SGB XII: erste Maßnahmen zeugen vom Willen, zu handeln. Dass dies
nur erste Schritte sein können, ist offenkundig. Im Rahmen der EUFiskalvertragsverhandlungen wurde der politische Wille bekundet, in der nächsten
Legislaturperiode unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues
Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen
Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst. Es bleibt abzuwarten, ob
und wie dies in die Tat umgesetzt wird.
Pessimismus ist dagegen weiterhin bei der Abschaffung des Ungleichgewichtes zwischen
kreisfreien Städten und ländlichem Raum im Rahmen des Finanzausgleichs angebracht.
Da dem Landesgesetzgeber nach den letzten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes NRW ein sehr weiter Spielraum eingeräumt wurde, deutet nichts auf eine
gerechtere Mittelverteilung hin. Allerdings besteht mittlerweile mitunter auch leichte
Hoffnung, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene das Problem der nicht
auskömmlichen Kommunalfinanzierung erkannt worden ist.
Die demografische Entwicklung lässt sich in Kürze mit den Adjektiven „Weniger – Bunter –
Älter“ beschreiben, die auch im Kreis Euskirchen zutreffen. Der Rückgang der absoluten
Bevölkerungszahl, die Zunahme der Älteren sowie die Abnahme der Kinderzahlen, ist
bereits seit Jahren Realität geworden. Die Prognosen lassen erwarten, dass sich die
Entwicklung nicht umkehren wird. Um den Risiken, die die demografische Entwicklung mit
sich bringt, zu begegnen, wurde ein intensiver Demografieprozess begonnen. Es gilt
Antworten auf die fatale Entwicklung zu finden. Ein erster wichtiger Schritt ist das Leitziel
des familienfreundlichen Kreises Euskirchen. Die allgemeinen Entwicklungschancen, die
sich aus diesem Leitziel sowie den weiteren Ergebnissen des Demografieprozesses
ergeben, führen andererseits dazu, dass entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt
werden müssen.
Die Schulentwicklung ist vom Rückgang bei den Schülerzahlen geprägt. Bezogen auf die
kreiseigenen Förderschulen bleibt abzuwarten, wie sich die Inklusion auswirken wird. Sollte
sich eine hohe Zahl an Eltern für die Regelbeschulung entscheiden, dürfte die heterogene
Förderschullandschaft vor grundlegenden Veränderungen stehen.
Die Entwicklung im Kindergartenbereich ist von erhöhten Anforderungen geprägt. Besteht
damit einerseits die Chance, den Bedürfnissen der Einwohner gerecht zu werden und
insbesondere deren beruflichen Zugang zu verbessern, ergeben sich andererseits
bedeutsame finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt. Insbesondere der Ausbau
des U-3-Angebots führt zu erheblichen die Kreisumlage belastenden Mehraufwendungen.
Die ÖPNV-Umlage, über die die kreisangehörigen Kommunen den Aufwand des Kreises für
die Sicherstellung des ÖPNV-Angebotes finanzieren, wird in den nächsten Jahren
voraussichtlich ansteigen. So bewirkt der Rückgang der Schülerzahlen im Kreis Euskirchen
deutliche Einnahmerückgänge bei den Verkehrsunternehmen. Die Konzentration von
Schulstandorten, die Ausweitung von Nachmittagsunterricht und hohe Treibstoffkosten für
die Fahrzeugflotte führen hingegen zu erhöhten Kosten. Gleichzeitig lässt u.a. der relative
Anstieg der älteren Generation, die auf öffentliche Mobilitätsangebote angewiesen ist,
wenig Spielraum für Angebotsreduzierungen.
Eine örtliche Besonderheit für den Kreishaushalt ist die Zentrale Mülldeponie in
Mechernich, die mittlerweile geschlossen ist. Während der Betriebsphase wurden
Gebühren zum Zwecke der späteren Nachsorge und Rekultivierung angesammelt. Aus
diesem
erheblichen
Gebührenaufkommen
wurden
über
innere
Darlehen
Investitionsmaßnahmen finanziert. Aus der Eröffnungsbilanz ist ersichtlich, dass den
44
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Deponierückstellungen sowie den Pensionsrückstellungen derzeit liquide Mittel nicht in
entsprechender Höhe gegenüber stehen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Geldanlagen
sind für die Erfüllung der Rückstellungen erforderlich. Da insbesondere bei den
Deponierückstellungen ein laufender Liquiditätsbedarf besteht, ist mittelfristig der Aufbau
von Liquidität notwendig.
Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises Euskirchen hat sich der
Kreis in zwei Leuchtturmprojekten engagiert:
In Vogelsang geht es um die Konversion einer historisch bedeutsamen Fläche. Unter
erheblichem Ressourceneinsatz des Kreises Euskirchen, des Landschaftsverbandes
Rheinland und der
gesamten Region werden der
Region bedeutsame
Entwicklungschancen eröffnet. Risiken sind insbesondere finanzieller Natur, die sich aus
dem komplexen Geflecht der EU-, Bundes- und Landesförderung sowie der damit
zusammenhängenden Zwischenfinanzierung ergeben.
Bei der Landesentwicklungsfläche Euskirchen/Weilerswist („Prime Site Rhine Region“)
engagiert sich der Kreis Euskirchen in erheblichem Maße. Der Ankauf der Flächen wird
durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie eine von den Trägern Stadt Euskirchen,
Gemeinde Weilerswist und Kreis Euskirchen gegründete Anstalt öffentlichen Rechts (LEPAöR) finanziert. Da das Engagement des Landes limitiert ist, bestehen insofern Risiken für
die drei Kommunen. Das Projekt ist insgesamt darauf angelegt, dass ein Großvorhaben
realisiert werden soll. Die Chance besteht im Gelingen und damit in der Schaffung einer
erheblichen Zahl an Arbeitsplätzen, die der gesamten Region einen enormen Schub der
Wirtschaftskraft bringen soll. Umgekehrt besteht das Risiko, dass eine Ansiedlung nicht
zustande kommt und am Ende das Projekt rückabgewickelt werden müsste. In diesem Fall
ist davon auszugehen, dass es zu finanziellen Belastungen der Haushalte der drei
Kommunen kommen wird.
Die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungschancen sollen durch den Ausbau des
Tourismus erhöht werden. Dazu gründete der Kreis Euskirchen zusammen mit der
Mehrheit der Städte und Gemeinden die Nordeifel Tourismus GmbH. Bei bisher
vergleichsweise überschaubarem finanziellem Einsatz gestalten sich die Risiken gering.
Das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren
Entlastung von Ländern und Kommunen wurde am 06.12.2016 im Bundesgesetzblatt
bekanntgemacht.
Mit dem Gesetz soll ab 2018 die sog. 5-Mrd.-€-Entlastung umgesetzt werden. Diese
Umsetzung sieht drei Komponenten vor:
in Mio. €
Anteil über Umsatzsteuer Gemeinden
Anteil über Umsatzsteuer Länder
Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU
Summe
Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU als Quote
2018
2.760
1.000
1.240
5.000
ab 2019
2.400
1.000
1.600
5.000
7,9%
10,2%
In 2017 wird die zweite Stufe der Übergangsentlastung veranschlagt, die in o.g. Gesetz
nochmals bestätigt wird. Die sog. „Übergangsmilliarde“ wird dann auf 2,5 Mrd. € erhöht.
Diese Entlastung teilt sich auf in 1 Mrd. € über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung (7,4%)
sowie 1,5 Mrd. € über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils.
Im o.g. Gesetz ist ferner eine Entlastung enthalten, um die flüchtlingsinduzierten Kosten der
Unterkunft möglichst vollständig durch den Bund zu finanzieren. Bereits in 2016 erfolgte
45
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
dabei eine Übernahme von 400 Mio. € (Beteiligungsquote = 2,2%). Für 2017 und 2018 ist
vorgesehen, landesspezifische Werte zu ermitteln und rückwirkend anzupassen, wobei das
Gesetz zunächst von einer Beteiligungsquote von 2,2% ausgeht. Es wird davon
ausgegangen, dass es landesseitig eine ähnliche Regelung wie beim Leistungsaufwand
Bildung und Teilhabe geben wird.
Durch die Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts für den öffentlichen Sektor an
europarechtliche Vorgaben ist seit dem 1.1.2017 durch den neuen § 2b UStG ein
Paradigmenwechsel für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand eingeläutet worden.
Der Kreis Euskirchen hat von der gesetzlich angebotenen Option für die Weiteranwendung
des bisherigen Umsatzsteuerrechts für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis
zum 31.12.2020 Gebrauch gemacht. Inwieweit sich Risiken oder auch Chancen für den
Kreis durch die anstehende Besteuerung öffentlicher Leistungen ergeben werden, wird nun
Schritt für Schritt von der Verwaltung unter externer steuerfachlicher Beratung überprüft.
Ein aktuell noch nicht abschätzbares Risiko stellt die im Oktober 2016 auf der Ebene von
Bund und Ländern vereinbarte kurzfristige Erweiterung des Unterhaltsvorschussgesetzes
(UVG) dar. Hier ist zunächst abzuwarten, wie sich die Leistungszahlen entwickeln werden.
Von zusätzlichen Haushaltsbelastungen ist aber nach derzeitigen Prognosen auszugehen.
Für den Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich ergeben sich die allgemeinen Chancen
und Risiken im Wesentlichen aus den allgemeinen Situationen im Krankenhaus- und
Pflegesektor.
Das Gesundheitswesen insgesamt wird von der Bundesregierung gerade in einer älter
werdenden Gesellschaft als Zukunftsbranche mit bereits über vier Millionen Beschäftigten
eingestuft. Aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland
und des medizinisch technischen Fortschritts stellt der Gesundheitssektor einen
bedeutenden Wachstumsmarkt dar. Dass das Gesundheitswesen aktuell sehr im
Bewusstsein des öffentlichen Interesses steht, ist darüber hinaus einerseits dem
steigenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung geschuldet, andererseits auf die
Probleme der Finanzierbarkeit von Gesundheitsleistungen zurückzuführen. Die von der
Bundesregierung auf den Weg gebrachten gesetzlichen Regelungen zielen vor dem
Hintergrund auch überwiegend darauf ab, Ausgabenentwicklungen einzudämmen und
damit die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu
stabilisieren.
Es ist aber auch anzumerken, dass sich die wirtschaftliche Situation der deutschen
Krankenhäuser weiterhin verschärfen wird. Ursächlich für diese pessimistischen
Zukunftsszenarien ist die nicht gegebene Refinanzierung der Betriebskosten der
Krankenhäuser durch die nach oben begrenzten Vergütungen. Seit Jahren steigen die
Kosten der Krankenhäuser schneller als die Einnahmen. Diese seit Jahren weiter
auseinanderklaffende Kosten-Erlös-Schere bringt die bundesdeutschen Krankenhäuser
nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft in immer massivere finanzielle
Bedrängnis.
Mit Wirkung vom 22. Juli 2013 ist der Krankenhausplan NRW 2015 in Kraft getreten. Über
die im Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehenen und zu Beginn
des Jahres 2014 durch die Landesverbände der Krankenkassen initiierten regionalen
Planungskonzepte sollen die Rahmenvorgaben bis 2015 umgesetzt und für die einzelnen
Krankenhäuser konkretisiert werden. Durch den Krankenhausplan NRW 2015 ist die
Planung der Teilgebiete abgeschafft worden; nach Auffassung des zuständigen
Ministeriums dürften damit die regionalen Planungsverfahren erheblich zügiger
durchzuführen sein. Anstelle der Teilgebieteplanung ist im Krankenhausplan NRW 2015 die
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Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Vorgabe von Strukturqualitäten getreten. Nur wenn die Krankenhäuser die vorgegebenen
Strukturqualitäten erfüllen und damit die jeweiligen Leistungsangebote zum
Versorgungsauftrag gehören, sind sie berechtigt, entsprechende Leistungen zu erbringen
und abzurechnen.
Für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bleibt insbesondere abzuwarten, wie sich
die Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 über die regionalen Planungskonzepte
für die einzelnen Krankenhäuser auswirken wird. Trotz des landesweit vorgegebenen
Bettenabbaus in einer Größenordnung von rund 10.000 hat die Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH eine leichte Bettenerhöhung beantragt. Für das Kreiskrankenhaus
Mechernich wird erwartet, dass die Strukturvorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 für
die bislang vorgehaltenen Leistungsangebote voll und ganz erfüllt werden können. Für das
St. Antonius Krankenhaus in Schleiden ist bei Beibehaltung der Gesamtbettenzahl von 105
der Ausweis von 15 geriatrischen Betten beantragt. Die 15 geriatrischen Betten sollen im
Rahmen einer Dependancelösung von der Klinik für Geriatrie des Kreiskrankenhauses
Mechernich
mit
betrieben
werden.
Unter
Berücksichtigung
der
starken
Leistungsinanspruchnahme des Kreiskrankenhauses Mechernich und der Erfüllung der
Strukturvorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 werden aus der Umsetzung des
Krankenhausplans keine größeren Risiken gesehen. Nicht zuletzt durch die beschlossene
und bis Ende 2015 umzusetzende Integration des Krankenhausbetriebes in die
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH dürfte das St. Antonius Krankenhaus Schleiden
krankenhausplanerisch gesichert sein.
Für das St. Antonius Krankenhaus Schleiden wird erwartet, dass sich die bis zum 31.
Dezember 2015 umzusetzende Integration in die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
positiv auswirkt. Durch die krankenhausplanerische Zusammenführung der beiden
Krankenhausstandorte innerhalb der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und dem
Entstehen eines Gesamtkrankenhauses mit 523 Betten soll zum einen den Vorgaben des
Krankenhausplans NRW 2015 im Bereich der dort abgeleiteten Strukturvorgaben begegnet
werden. Zum anderen wird erwartet, dass durch das Entstehen größerer Einheiten die
negativen Auswirkungen des DRG-Fallpauschalensystems für kleinere Krankenhausstandorte zumindest teilweise für das St. Antonius Krankenhaus Schleiden aufgehoben
werden können.
Für die Jahre 2011 bis 2016 werden keine Gefahren für die Entwicklung des Konzerns
Kreis Euskirchen gesehen.
47
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Anlage zum Gesamtlagebericht
Günter Rosenke
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Landrat des Kreises Euskirchen
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT) - Vorstand Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Beanstandungsbeamter
Institution:
LBS-Bausparkasse
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
LEP - AöR - Verwaltungsrat und Projektbeirat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Nahverkehr Rheinland
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Naturpark Nordeifel e. V.
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Nordeifel Tourismus GmbH
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Provinzial Rheinland Holding
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
REGIO Aachen
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Regionalverkehr Köln - Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband (RSGV)
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang - Gesellschafterversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Technik Agentur Euskirchen (TAE)
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
vogelsang ip - Gesellschafterversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
48
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft (EGB)
Funktion:
Mitglied
Institution:
KEV Schleiden
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Rhenag AG - Verwaltungsbeirat
Funktion:
Mitglied
Institution:
RWE-Beirat
Funktion:
Mitglied
Institution:
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH
Funktion:
Mitglied
49
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Ingo Hessenius
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Verwaltungsbeamter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Nordeifel Tourismus GmbH
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Funktion:
4.
Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen
(BZE), Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglied
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
50
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Thomas Bell
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Beamter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
51
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Ingrid Berners
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Steuerberaterin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft (EGB)
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreterin
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang - Gesellschafterversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreterin
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
52
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Franz Cremer
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Geschäftsstellenleiter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
kdvz Verbandsversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
KEV Gesellschafterversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V.
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang - Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
53
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Dr. Sabine Dirhold
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Dipl.-Psychologin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
54
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Hans-Josef Engels
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Bankkaufmann i. R.
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Braunkohleausschuss (kommunale Bank)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Aufsichtsrat
Funktion:
Vorsitzender
55
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Johannes Esser
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Bauingenieur
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT) - Gesellschafterversammlung Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
56
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Axel Gerth
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Angestellter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
57
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Christian Grau
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Soldat
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
58
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Franz Albert Groß
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Beamter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
59
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Jörg Grutke
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Diplom-Ingenieur ET
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Aufsichtsrat Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
60
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Norbert Häger
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsanwalt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
LEP - AöR - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
61
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Markus Herbrand
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Steuerberater
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
62
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Winfried Hergarten
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Lehrer i. R.
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Liebfrauenhof GmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
VIVANT gGmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Krankenhaus Schleiden - Beirat
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
63
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Heinrich Hettmer
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Dipl.-Ing. i. R.
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft (EGB)
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Gesellschafterversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Zweckverband Naturpark Rheinland - Verbandsversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
64
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Urban-Josef Jülich
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Landwirt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
65
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Angela Kalnins
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
kfm. Mitarbeiterin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
LaGa-Gesellschaft Zülpich -AufsichtsratFunktion:
Mitglied
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Zülpich Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
66
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Volker Kindler
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsreferendar
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
67
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Clas Kohlheyer
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Exportleiter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Verband kommunaler RWE-Aktionäre (VkA)
Gesellschafterversammlung
Funktion:
Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
INBAS GmbH
Funktion:
Gesellschafter
68
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Bernd Kolvenbach
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Geschäftsführer CDU-Kreistagsfraktion
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Aufsichtsrat
Funktion:
Stellv. Vorsitzender
Institution:
Nahverkehr Rheinland GmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
VRS GmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Trägerversammlung Jobcenter Eu-aktiv
Funktion:
Mitglied
Institution:
Zweckverband Nahverkehr Rheinland Verbandsversammlung
Funktion:
Mitglied
Institution:
Zweckverband VRS - Verbandsversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Zweckverband VRS - Verbandsversammlung
Funktion:
Mitglied
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V.
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
69
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Nathalie Konias
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Hausfrau und Studentin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Mitglied
Institution:
LEP - AöR - Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreterin
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
70
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Dorothee Kroll
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Lehrerin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Aufsichtsrat
unktion:
Mitglied
Institution:
Stadtverkehr Euskirchen GmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreterin
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
71
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Wilhelm Kurth
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Versicherungsmakler
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
72
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Elisabeth Mende
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Diplom-Pädagogin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
73
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Johannes Mertens
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Realschulrektor
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
74
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Franz Josef Mörsch jun.
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Maschineneinrichter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
75
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Hans-Josef Nolden
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentner
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
2. stellv. Vorsitzender
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
76
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Hans Peter Nußbaum
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Bankkaufmann
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH
Funktion:
Mitglied
Institution:
Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Zweckverband Naturpark Rheinland Planungsausschuss Süd
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
77
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Dr. Dieter Pesch
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentner
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Regionalrat Köln, Bezirksregierung
Funktion:
Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
78
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Thomas Pick
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Verwaltungsleiter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
profinos gGbmbH
Funktion:
Geschäftsführer
79
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Markus Ramers
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Studienreferendar
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Nordeifel Tourismus GmbH
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
vogelsang ip - Aufsichtsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Gemeinderat Blankenheim
Funktion:
Mitglied
Institution:
Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
Funktion:
Mitglied
Institution:
REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V.
Funktion:
Mitglied
Institution:
Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
80
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Peter Rauw
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Zollbeamter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
81
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Josef Reidt
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsanwalt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
VIVANT gGmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
vogelsang ip - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH - Beirat
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Liebfrauenhof Schleiden GmbH - Beirat
Funktion:
Vorsitzender
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
82
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Hans Reiff
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Geschäftsführer
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
83
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Josef Carl Rhiem
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsanwalt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
kdvz Verbandsversammlung
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH - Beirat
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Lebenshilfe Zülpich Bürvenich - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
Nordeifelwerkstätten im Kreis Euskirchen
Funktion:
Vorsitzender
84
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Margret Rhiem
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentnerin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
LEP-AöR - Aufsichtsrat
Funktion:
1. pers. Vertreterin
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
1. pers. Vertreterin
Institution:
Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreterin
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
85
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Rudolf Rüscher
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Soldat
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
86
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Hans Schmitz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Landesbeamter
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Nahverkehr Rheinland GmbH - Aufsichtsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Funktion:
Stellv. Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Regionalverkehr Köln - Gesellschafterversammlung
Funktion:
Mitglied
Institution:
Zweckverband Nahverkehr Rheinland Verbandsversammlung
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Zweckverband VRS - Verbandsversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
87
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Helmut Schmitz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentner
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
88
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Manfred Schmitz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Landwirt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Stimmführer
Institution:
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH
Funktion:
Mitglied
Institution:
Wasser- und Bodenverband Wichterich
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
1. pers. Vertreter
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
89
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Ruth Schmitz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Kfm. Angestellte
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
1. pers. Vertreterin
Institution:
Justizvollzugsanstalt Euskirchen - Beirat
Funktion:
Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
90
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Uwe Schmitz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsanwalt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
vogelsang ip - Aufsichtsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband (RSGV)
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
vogelsang ip - Gesellschafterversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreter
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
1. stellv. Vorsitzender
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
91
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Hans-Erhard Schneider
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Einzelhandelskaufmann
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
92
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Andreas Schulte
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Unternehmer
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
Institution:
LEP-AöR - Aufsichtsrat
Funktion:
Mitglied
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
93
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Günther Schulz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Pensionär
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
94
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Stefanie Seidler
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Krankengymnastin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Technik Agentur Euskirchen (TAE)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsausschuss
Funktion:
Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
95
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Wulf-Dietrich Simon
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentner
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM)
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Stellv. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
96
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Ute Stolz
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Finanzreferentin und Justiziarin
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
ene Gesellschafterversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
Institution:
vogelsang ip - Gesellschafterversammlung
Funktion:
1. pers. Vertreterin
Institution:
Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung
Funktion:
Ordentl. Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
97
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Franz Troschke
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rechtsanwalt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
98
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Dirk van Meenen
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Finanzdienstleister
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Marienhospital Euskirchen Verwaltungsrat
Funktion:
Mitglied
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
99
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Matthias Vogelsberg
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rentner
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
100
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Thilo Waasem
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Steuerfachangestellter/Student
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Eifel-Touristik-Agentur NRW e. V.
Funktion:
Stellv. Mitglied
Institution:
Nordeifel Tourismus GmbH
Funktion:
Mitglied
Institution:
Polizeibeirat
Funktion:
Vorsitzender
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
101
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Hans Peter Wasems
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Rektor i. R.
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Funktion:
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
102
Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011
Günter Weber
_________________________________________________________
Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
1.
Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit
(§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW)
Beruf:
Dipl.-Sparkassenbetriebswirt
2.
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
(§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW)
Institution:
Funktion:
3.
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises
in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW)
Institution:
Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Funktion:
Vorsitzender
Institution:
Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat
Funktion:
Mitglied
Institution:
Nordeifel Tourismus GmbH
Funktion:
Stimmführer
Institution:
Technik Agentur Euskirchen (TAE)
Funktion:
Stimmführer
4.
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
(§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW)
Institution:
Funktion:
103