Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Gesamtabschluss 2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,3 MB
Datum
12.07.2017
Erstellt
14.05.17, 18:01
Aktualisiert
14.05.17, 18:01

Inhalt der Datei

Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Band I Impressum Herausgeber Kreis Euskirchen Der Landrat Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Tel.: 02251 15 0 Fax: 02251 15 666 Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de USt.-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 122393798 © Kreis Euskirchen 2017 Inhaltsverzeichnis Band I I. II. III. IV. V. VI. Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk………………………………………..……..3 Vorwort……………………………………………………………………………..……..5 Gesamtbilanz…………………………………………………..…………………………6 Gesamtergebnisrechnung…………………………………………………………...….8 Anhang…………………………………………………………………………………….9 Gesamtlagebericht………………………………….……………………………….…27 Band II VII. Beteiligungsbericht 2011……………………………………….………………………1 1 2 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 3 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 4 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 II. Vorwort Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um den zweiten Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 nach § 49 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO). Die Aufstellung nach § 53 Abs. 1 Kreisordnung (KrO) i.V.m. § 116 Abs. 5 und § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO) wurde fachlich begleitet und unterstützt von der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bonn (BDO). Die Datenhaltung liegt beim Kreis Euskirchen. Die Beratungen und Unterstützungsleistungen der BDO umfassten insbesondere die Phasen             Festlegung des Konsolidierungskreises Vereinheitlichung der Bilanzstichtage Aufstellung des Positionenplan Überleitung zur Kommunalbilanz II Ertrags- und Aufwandkonsolidierung Schuldenkonsolidierung Überprüfung der Beteiligungsbuchwerte Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes bei einzelnen Sachverhalten Erstellung des Summenabschlusses Konsolidierung (Vollkonsolidierung, Equity-Methode) Erstellung von Kapitalflussrechnung, Verbindlichkeiten- und Anlagenspiegel Gesamtdokumentation. Die Zusammenführung der Einzelabschlüsse erfolgte auf der Basis von MS Excel-Tabellen. Zur besseren Lesbarkeit wird im weiteren Verlauf der Dokumentation auf die Verwendung beider Geschlechterformen verzichtet und nur die männliche Form gewählt. An dieser Stelle gilt ein besonderer Dank der Geschäftsleitung und den verantwortlichen Mitarbeitern der Finanzbuchhaltung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH für die stets bereitwillige und gleichermaßen schnelle Zuleitung von abschlussrelevanten Konzerninformationen und -daten. 5 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 III. Gesamtbilanz des Kreises Euskirchen AKTIVA 31.12.2011 EUR 31.12.2010 EUR 1. ANLAGEVERMÖGEN 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.1 Geschäfts- und Firmenwert 1.1.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1.1.3 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 1.3.3 Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 191.787,14 899.404,21 0,00 128.020,33 836.222,61 0,00 6.142.220,50 127.230.875,62 95.794.684,91 397.426,16 215.516,00 6.079.267,42 7.009.342,99 2.589.549,86 5.864.984,83 132.028.578,44 95.818.414,72 411.723,08 215.516,00 6.173.699,25 7.939.900,72 1.861.884,24 40.189,00 23.715.440,65 4.124.771,47 0,00 5.312.576,00 5.000,00 279.748.051,93 40.189,00 24.479.696,54 4.103.665,47 0,00 5.312.576,00 7.005.000,00 292.220.071,23 1.248.924,25 0,00 1.222.100,00 0,00 1.189.810,11 0,00 1.176.700,00 0,00 21.603.806,64 3.331.083,71 0,00 20.609.677,13 1.645.636,54 0,00 188.703.752,44 216.109.667,04 178.027.759,17 202.649.582,95 23.446.791,84 22.333.835,42 519.304.510,81 517.203.489,60 2. UMLAUFVERMÖGEN 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.1.2 Geleistete Anzahlungen für Vorräte 2.1.3 unfertige Erzeugnisse und Leistungen 2.1.4 Grundstücke des Umlaufvermögens 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 2.2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.3 Liquide Mittel 3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG Summe Aktiva 6 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 PASSIVA 31.12.2011 EUR 31.12.2010 EUR 1. EIGENKAPITAL 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Allgemeine Rücklagen Ausgleichsrücklage Ergebnisvorträge Jahresergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 16.841.180,42 7.167.989,73 0,00 -2.068.505,12 10.386.199,68 32.326.864,71 14.747.116,78 5.668.101,62 0,00 3.082.021,62 10.666.268,06 34.163.508,08 73.499.253,97 0,00 12.514.801,18 21.694.239,73 107.708.294,88 73.680.386,35 0,00 13.929.515,10 20.258.211,41 107.868.112,86 74.126.076,00 234.116.026,00 1.524.409,63 17.787.866,59 22.812,10 327.577.190,32 71.247.803,00 234.116.026,00 2.078.373,02 14.967.475,52 4.481,16 322.414.158,70 0,00 24.502.616,94 0,00 113.088,83 0,00 25.730.455,91 0,00 185.798,61 3.019.317,24 307.471,15 12.772.388,36 0,00 0,00 40.714.882,52 2.625.299,97 339.334,50 13.108.086,73 0,00 0,00 41.988.975,72 10.977.278,38 10.768.734,24 519.304.510,81 517.203.489,60 2. Sonderposten 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 3. RÜCKSTELLUNGEN 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Steuerrückstellungen 4. VERBINDLICHKEITEN 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis 5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG Summe Passiva 7 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Gesamtergebnisrechnung des Kreises Euskirchen IV. Ertrags- und Aufwandsarten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge öffentlich rechtliche Leistungsentgelte privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Gesamterträge Personalaufwendungen (Löhne, Gehälter und Bezüge) Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Gesamtaufwendungen 20 Ordentliches Gesamtergebnis 21 22 23 24 25 26 Ergebnis aus Beteiligungen Ergebnis aus et Equity Konsolidierungen Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Erträge von sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Gesamtfinanzergebnis 27 Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 28 29 30 31 32 Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Gesamtergebnis Jahresergebnis Gewinnanteil andere Gesellschafter 33 Gesamtjahresergebnis 8 Ergebnis des Haushaltsjahres EUR 4.568.582,81 158.049.108,38 4.979.877,84 29.931.512,79 74.892.815,95 18.165.159,66 17.516.229,16 118.063,39 45.400,00 308.266.749,98 74.957.385,86 13.096.042,61 45.478.162,49 13.980.701,81 117.282.936,06 25.397,18 21.939,29 51.505.795,40 316.348.360,70 -8.081.610,72 1.466.904,75 767.580,89 5.547.738,00 1.000.715,00 1.152.736,18 6.095.040,68 -1.986.570,04 0,00 0,00 0,00 -1.986.570,04 81.935,08 -2.068.505,12 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 V. Anhang 1. Allgemeine Angaben Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurden alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, spätestens per 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss aufzustellen (§ 2 NKFEG NRW). Vorgaben zu Inhalt und Aufbau des Gesamtabschlusses ergeben sich aus den §§ 116 bis 118 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie aus den §§ 49 bis 52 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW). Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sind gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW zu berücksichtigen, sofern in der GemHVO hierauf verwiesen wird. Es handelt sich dabei um eine statische Verweisung auf das HGB, was bedeutet, dass es in der Fassung vom 24. August 2002 (vor Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) anzuwenden war. Der Gesamtabschluss beinhaltet gem. § 116 Abs. 2 GO NRW eine Konsolidierung der Jahresabschlüsse des allgemeinen Kreishaushalts und der Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche des Kreises, die in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form organisiert sind. Inhalte des Gesamtabschlusses sind eine Gesamtergebnisrechnung, eine Gesamtbilanz, der nachfolgende Gesamtanhang sowie ein Gesamtlagebericht. Diese Informationen sollen dem Betrachter ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Gesamtunternehmens“ Kreis Euskirchen liefern. Ergänzt wird der Gesamtabschluss um den gemäß § 117 GO NRW zu erstellenden Beteiligungsbericht. Nicht einbezogen in den Gesamtabschluss werden gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW die Abschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche, die für die Beurteilung dieser Lage von untergeordneter Bedeutung sind. Der Gesamtanhang liefert zunächst Informationen zur Beteiligungssituation des Kreises und zu den Beurteilungskriterien, welches Unternehmen bzw. welche Einrichtung in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist. Im Anschluss daran werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der in der Gesamtbilanz enthaltenen Positionen erläutert, bevor dann die einzelnen Positionen der Gesamtbilanz erläutert werden. 9 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 1.1 Beteiligungsstruktur des Kreises Das Beteiligungsportefeuille des Kreises zeigt zum 31.12.2011 folgende Struktur: 10 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Ausführliche Informationen zu den Beteiligungsgesellschaften des Kreises zum 31.12.2011 sind dem Beteiligungsbericht zu entnehmen. 1.2 Angaben zum Konsolidierungskreis und zu den Konsolidierungsmethoden Die Beteiligungsunternehmen lassen sich gem. § 50 GemHVO wie folgt klassifizieren: • • • Verbundene Unternehmen, Assoziierte Unternehmen, Sonstige Beteiligungen. Als verbundene Unternehmen gelten alle Sondervermögen und Eigenbetriebe sowie Unternehmen in privater Rechtsform, bei denen dem Kreis Euskirchen direkt oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht (Anteilsquote > 50%) oder bei denen er einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Als assoziierte Unternehmen werden die Unternehmen bezeichnet, bei denen sich die Summe der Anteilsquote des Kreis Euskirchen direkt oder indirekt zwischen 20 und 50% befindet und ein maßgeblicher Einfluss (z.B. Übernahme der Geschäftsführung durch den Kreis) auf die Gesellschaft ausgeübt werden kann. Als sonstige Beteiligungen werden die Unternehmen bezeichnet, bei denen die Summe der direkten oder indirekten Beteiligung kleiner als 20% ist und / oder es besteht keine Möglichkeit der beherrschenden oder maßgeblichen Einflussnahme. Die Unterscheidung in dem vorgenannten Konsolidierungskreis hat Auswirkungen auf die Einbeziehung in die Konsolidierung. Vollzukonsolidierende Tochterunternehmen nehmen auf alle Positionen der Gesamtbilanz Einfluss während die Konsolidierung eines Tochterunternehmens durch die Fortschreibung des anteiligen Eigenkapitals lediglich eine Veränderung der Position „Finanzanlagen“ in der Gesamtbilanz bewirkt. Die sonstigen Beteiligungen werden ohne weitere Konsolidierungsbetrachtung mit dem Wert aus dem Einzelabschluss des Kreises in die Gesamtbilanz übernommen. 1.3 Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung) Verbundene Unternehmen sind grundsätzlich im Rahmen einer Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW). Vollkonsolidierung bedeutet, dass in die Gesamtbilanz alle Positionen der Aktiv- und Passivseite der Einzelbilanz als auch alle Positionen der Ergebnisrechnung in die Gesamtergebnisrechnung aufzunehmen sind. Soweit gegenseitige Finanz- und / oder Geschäftsbeziehungen zwischen den verbundenen Unternehmen bestehen, werden diese neutralisiert. Nach der Vollkonsolidierung erscheinen die verbundenen Unternehmen wie ein einziges Unternehmen (Einheitstheorie). 1.3.1 Assoziierte Unternehmen (At-Equity-Methode) Bei assoziierten Unternehmen ist die Bewertung gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW entsprechend den §§ 311 und 312 HGB grundsätzlich nach der At-Equity-Methode vorzunehmen. 11 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Die Einbeziehung nach dieser Methode bedeutet, dass die in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Anteile an assoziierten Unternehmen (Ziff. 1.3.2 der Aktivseite) jährlich in dem Umfang Veränderungen erfahren, wie sich das Eigenkapital dieser zu konsolidierenden Unternehmen im Vergleich der Bilanzstichtage mit entsprechender Auswirkung auf die Gesamtergebnisrechnung verändert hat. Eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis mit der Vollkonsolidierung oder mit der AtEquity-Methode kann gem. § 116 Abs. 3 GO NRW unterbleiben, wenn ein Unternehmen für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist. Ist dies gegeben, sind diese verbundenen oder assoziierten Unternehmen wie die sonstigen Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten (At-Cost) zu erfassen. 1.3.2 Sonstige Beteiligungen (Fortgeführte Anschaffungskosten) Fortführung der Buchwerte zu Anschaffungskosten bedeutet, dass die Beteiligungswerte der sonstigen Unternehmen (Ziff. 1.3.1 der Aktivseite), wie bereits im Jahresabschluss des Kreises, nun auch mit den identischen Werten in dem Gesamtabschluss ausgewiesen werden. 1.3.3 Untergeordnete Bedeutung Bei der Beurteilung der untergeordneten Bedeutung wurde ein mehrdimensionaler Ansatz gewählt, bei dem unter anderem die Kriterien Bilanzsumme, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Sonderposten, Fremdkapital ohne Sonderposten, Aufwendungen, Erträge, Finanzergebnis und Cash-Flows herangezogen wurden. 1.4 Konsolidierungskreis Neben dem Kreis Euskirchen wurden im Berichtsjahr Aufgabenbereiche in den Gesamtabschluss einbezogen: folgende verselbständigte 1.4.1 Unternehmen mit Vollkonsolidierung In diesen Konsolidierungskreis werden folgende verselbständigte Aufgabenbereiche des Kreises Euskirchen einbezogen:  Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH; Konzern Der Konzernabschluss der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, Mechernich, wurde in den Gesamtabschluss des Kreises im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Der Konzernabschluss per se enthält folgende Vollkonsolidierungen:      12 Kreiskrankenhau Mechernich GmbH, Mechernich KKM Servicegesellschaft mbH, Mechernich KKM Gebäudedienste GmbH, Mechernich Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH, Mechernich AmbuMed Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH, Mechernich Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011   Liebfrauenhof Schleiden GmbH, Mechernich VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen gGmbH, Mechernich Folgende Gesellschaft wurde von der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH at Equity konsolidiert:  Sankt Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH, Schleiden 1.4.2 Konsolidierung nach der At-Equity-Methode Folgende Beteiligungen werden nach der At Equity-Methode bewertet:     Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, Kall Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft mbH, Euskirchen Zweckverband BZE, Euskirchen LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR, Euskirchen 1.4.3 Konsolidierung zu fortgeführten Anschaffungskosten Nachfolgende verselbständigte Aufgabenbereiche wurden aufgrund der Wesentlichkeitsprüfung unter Ausübung des Einbeziehungswahlrechtes nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden nicht mit ihren einzelnen Posten, sondern mit ihrem Beteiligungsbuchwert aus der Bilanz des Kreises in der Gesamtbilanz berücksichtigt:                    Schloss Schleiden Immobilienverwaltung GmbH Schloss Schleiden Immobilien GmbH & Co. KG Nordeifel Tourismus GmbH Technik-Agentur Euskirchen GmbH Zweckverband Naturpark Rheinland Zweckverband Kronenburger See Zweckverband KDVZ Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg Vogelsang ip gGmbH Radio Euskirchen GmbH & Co. KG Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH Regionalverkehr Köln EuRegionale 2008 Agentur GmbH AGIT VkA GmbH RWE AG Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA AöR) Studieninstitut für kommunale Verwaltung Köln GbR Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH 1.5 Konsolidierungsmethoden Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der kommunalen Betriebe und des Kreises wurden auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des NKF 13 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 i.V.m. den entsprechenden Regelungen des HGB und unter Inanspruchnahme der Erleichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt zum 31.12.2011 aufgestellt. Hierbei unterlagen neben der Kernverwaltung sieben Betriebe der Vollkonsolidierung, vier Betriebe wurden nach der At-Equity-Methode konsolidiert; die übrigen Beteiligungen waren von untergeordneter Bedeutung und sind mit fortgeführten Anschaffungskosten in den Gesamtabschluss eingeflossen. 1.6 Kapitalkonsolidierung Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises selbst und aller verselbständigten Aufgabenbereiche so darzustellen, als wären diese eine Einheit (vgl. § 53 KrO i. V. m. § 116 Abs. 2 GO NRW). Dies setzt die Zusammenführung und Konsolidierung der Jahresabschlüsse unter dem Gesichtspunkt des sogenannten Einheitsgrundsatzes voraus. Aus dem Einheitsgrundsatz folgt insbesondere, dass keine Anteile an Sondervermögen und verbundenen Unternehmen im Gesamtabschluss ausgewiesen werden dürfen. Somit sind die Buchwerte der Betriebe mit den korrespondierenden Posten des Eigenkapitals aufzurechnen (Kapitalkonsolidierung). Die Kapitalkonsolidierung erfolgt beim Kreis Euskirchen unter Anwendung der Neubewertungsmethode. Bei der Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird das konsolidierungspflichtige Eigenkapital vor Durchführung der Kapitalkonsolidierung gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB mit dem Betrag angesetzt, der sich nach einer vollständigen Neubewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Zeitwerten ergibt. Die Neubewertungsmethode führt somit zur Aufdeckung stiller Reserven/Lasten. Hierfür lag für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, Mechernich, zur Wertermittlung für die Eröffnungsbilanz des Kreises ein Sachwertgutachten zum 01.01.2009 vor. Da sich nach der Kapitalkonsolidierung zum 31.12.2011 eine verbleibende Differenz bei der Neubewertungsmethode mit einem aktivischen Saldo ergibt, wird dieser Betrag gesondert als Firmenwert ausgewiesen (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB). Gemäß § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB in der Fassung vom 24.8.2002 wurde der Firmenwert in Höhe von TEUR 1.217 offen mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 1.7 Schuldenkonsolidierung Aufgrund der Einheitstheorie sind im Gesamtabschluss nur Forderungen, Ausleihungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten auszuweisen und sämtliche konzerninternen Sachverhalte zu eliminieren. Demnach wurden in dem Gesamtabschluss Ausleihungen und andere Forderungen sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzubeziehenden Betrieben untereinander und gegenüber dem Kreis herausgerechnet. Das Ziel dieses Konsolidierungsschrittes ist es, dass der „Konzern“ Kreis Euskirchen keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sich selbst (Kernverwaltung und Betriebe) bilanziert. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte zum 31.12.2011 nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V .m. § 303 Abs. 1 HGB. Bei der Verrechnung sind Aufrechnungsdifferenzen entstanden, da die entsprechenden Bilanzposten sich nicht in gleicher Höhe gegenüberstanden. Nach dem Grund ihrer Entstehung wurde zwischen unechten und echten Aufrechnungsdifferenzen unterschieden. Unechte Aufrechnungsdifferenzen sind durch fehlerhafte oder fehlende Buchungen oder durch zeitliche Buchungsunterschiede aufgetreten. Dieses lässt sich im Rahmen der Aufstellung eines Gesamtabschlusses nicht ganz vermeiden. 14 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Daneben sind auch sogenannte echte Aufrechnungsdifferenzen aufgedeckt worden. Diese sind durch die Beachtung gesetzlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Forderungen (Niederstwertprinzip) und Verbindlichkeiten (Höchstwertprinzip) sowie durch die mögliche Ausübung von Wahlrechten in den Einzelabschlüssen entstanden. Solche Differenzen waren in dem Gesamtabschluss ergebniswirksam zu eliminieren. 1.8 Zwischenergebniskonsolidierung Die Zwischenergebniseliminierung nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i. V. m. § 304 HGB bedingt, dass Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Betrieben und der Kernverwaltung beruhen, so anzusetzen sind, wie dies in einem Unternehmen oder bspw. bei der Kernverwaltung zwischen den Fachbereichen als wirtschaftliche Einheit des Kreises der Fall wäre. Erfolgsbeiträge gegenüber den Buchwerten, zum Beispiel Gewinne oder Verluste aus Vermögenstransaktionen zwischen dem Kreis und dem Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, sind zu eliminieren, sofern sie entstanden und nicht als unwesentlich zu bezeichnen sind. Da keine Vermögenstransaktionen zwischen dem Kreis und den vollzukonsolidierenden Unternehmen vorgenommen wurden, sind keine Zwischengewinne angefallen. 1.9 Aufwands- und Ertragskonsolidierung Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernorganisationen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, sofern sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen oder als aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Auch für Zwecke der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sind entsprechend zur Vorgehensweise bei der Schuldenkonsolidierung Saldenabstimmungen mit den Betrieben durchgeführt worden. 1.10 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in den Gesamtabschluss nach § 300 Abs. 2 HGB übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einzelnen Aufgabenbereiche sind nach den auf den Einzelabschluss des Kreis Euskirchen anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten (§ 308 Abs. 1 HGB). Dafür wurden die Einzelabschlüsse der vollzukonsolidierenden Unternehmen hinsichtlich der zum Teil abweichenden Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften vereinheitlicht. Abweichende Abschlussstichtage waren nicht zu berücksichtigen. Dieser Schritt vollzog sich über die Umgliederung der Posten aus der Handelsbilanz I (HB I) zur Kommunalbilanz I (KB I) sowie den Ansatz- und Bewertungsanpassungen in der KB II. Diese Schritte sind auf Basis der vollzukonsolidierenden Einheiten vorzunehmen. Die Auflösung der stillen Reserven und Lasten erfolgte in selbsterstellten Excel-Dateien im Rahmen der Aufstellung der KB III. Stille Reserven und Lasten konnten bei dem Teilkonzernabschluss der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH identifiziert und auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortgeschrieben werden. 15 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Für die Vereinheitlichung von Ansatz und Ausweis gelten konzernweit die Vorschriften der GemHVO. Die Gliederung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung ergibt sich aus dem örtlich erstellten Positionenplan, der auf den Gliederungsvorschriften des § 49 Abs. 3 GemHVO i. V. m. § 41 Abs. 3, 4 und § 38 Abs. 1 GemHVO aufbaut. Bestehende Ansatzgebote und -verbote wurden grundsätzlich einheitlich angewandt und Ansatzwahlrechte unabhängig von ihrer Ausübung in den Einzelabschlüssen weitgehend vereinheitlicht. Die rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen aus dem NKF–Modellprojekt fanden bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden weitgehend Berücksichtigung, soweit sie zulässig waren. Dadurch konnte in vielen Fällen auf die Vereinheitlichung unterschiedlicher Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsmethoden verzichtet werden. Im Einzelnen wurden im Gesamtabschluss Bewertungsmethoden angewendet: folgende Bilanzierungs- und 1.10.1 Immaterielles Vermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte aus den Einzelabschlüssen der at Equity zu konsolidierenden Unternehmen werden über 4 Jahre abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für Software und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände zwischen 3 und 10 Jahren. 1.10.2 Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear unter Beachtung der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungsrahmentabelle für Kommunen und der örtlichen AfATabelle des Kreises nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GemHVO vorgenommen. Die Gesellschaften des Teilkonzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH haben zum Teil bei beweglichen Sachanlagen steuerrechtlich relevante Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern angewandt. Bei Zugängen des Sachanlagevermögens werden die Abschreibungen beim Kreis für die vollen Monate ab dem Folgemonat nach Inbetriebnahme und dem Ende des Jahres vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 60 EUR (ohne Vorsteuer) werden beim Kreis Euskirchen unmittelbar als Aufwand verbucht. Bei einem Wert zwischen 60 EUR und 410 EUR (ohne Vorsteuer) wird der geringwertige Vermögensgegenstand gemäß § 33 Abs. 4 GemHVO NRW grundsätzlich im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, sofern dieser selbständig nutzungsfähig ist. Aus Wesentlichkeitsgründen werden die Poolabschreibungen aus den Jahresabschlüssen der vollzukonsolidierenden Betriebe für die Zwecke des Gesamtabschlusses gemäß § 49 Abs. 2 i. V. m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW, § 50 GemHVO NRW i. V. m. 308 HGB unverändert übernommen. Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten. Wurden 16 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 die Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernbetrieben anderweitig ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage auf eine Anpassung verzichtet worden. In Teilbereichen des Anlage- und des Umlaufvermögens wurde gemäß § 34 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW von dem Vereinfachungsverfahren Festwerte Gebrauch gemacht. 1.10.3 Finanzanlagevermögen Die Finanzanlagen des Kreises wurden zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2009 gemäß § 55 Abs. 6 GemHVO NRW entweder mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals des Beteiligungsunternehmens oder mit dem Wert gemäß vorliegender Ertragswert- oder Substanzwertgutachten bewertet. Diese Wertansätze zum 01.01.2009 gelten als Anschaffungskosten. Die Finanzanlagen der Beteiligungsunternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. 1.10.4 Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Der Wert der Vorräte wird im Jahresabschluss über eine Inventur ermittelt und die Bestandsveränderungen aufwandserhöhend bzw. aufwandsmindernd gebucht. Wurden andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB angewendet, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gemäß § 49 Abs. 3 i. V. m. GemHVO NRW, § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 308 HGB auf eine Anpassung verzichtet worden. 1.10.5 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken wurden durch Einzel-, pauschale Einzelund Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei abweichenden Bewertungsmethoden der Konzernbetriebe wurden diese aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage beibehalten. 1.10.6 Liquide Mittel Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Nennwert bewertet. Sie umfassen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten, die überwiegend als Fest- oder Tagesgelder angelegt sind. 1.10.7 Aktive Rechnungsabgrenzung Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag zuzurechnen sind. Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, werden ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst. Bilanziert wird der jeweilige Auszahlungs-betrag bzw. Restwert der noch nicht in Ansatz gebrachten Aufwendungen. 17 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 1.10.8 Sonderposten Zuwendungen und Beiträge für investive Zwecke sowie Schenkungen werden als Sonderposten ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten wurden im Berichtsjahr mit den Nennbeträgen passiviert. Die Auflösung erfolgte – mit Ausnahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich – nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungssätze. 1.10.9 Rückstellungen Rückstellungen werden gem. § 88 GO NRW i. V. m. § 36 GemHVO NRW gebildet. Sie sind gemäß § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrags angesetzt, der voraussichtlich notwendig ist. Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt. Abweichungen des Rechnungszinsfußes bei der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH wurden angepasst. Dabei wurde sich an bereits vorliegenden Gutachten des Kreises orientiert. Den gutachterlichen Berechnungen liegen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck zugrunde. Bei den Rückstellungen für Deponien und Altlasten werden die zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachbesserungsmaßnahme der Deponie angesetzt. Die Höhe der Rückstellung beruht auf dem Gutachten eines Sachverständigen. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung wurden gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW gebildet, wenn die Nachholung der Instandhaltung konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Unter den Steuerrückstellungen werden die aus der Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu erwartenden Nachzahlungen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt in der Höhe, in der eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Gemäß § 36 Abs. 6 GemHVO NRW werden sonstige Rückstellungen nur gebildet, wenn sie durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind. Diese beziehen sich vor allem auf Personalkosten (Verpflichtungen, die sich aus nicht in Anspruch genommenen Urlaub, geleistete Überstunden, Altersteilzeit ergeben) und Belastungen aus ausstehenden Rechnungen. 1.10.10 Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die Aufgliederung und die Restlaufzeiten Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. 18 der Verbindlichkeiten werden im Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 1.10.11 Passive Rechnungsabgrenzung Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Einnahmen vor dem 31.12. erfasst, soweit sie einen Ertrag in späteren Rechnungsperioden darstellen. Der Ansatz der Passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt mit dem Nennbetrag. Das Gleiche gilt, wenn erhaltene Zuwendungen für Investitionen an Dritte weitergeleitet werden (§ 42 Abs. 3 GemHVO). 2. Genutzte rechnungslegungsbezogene Erleichterungen Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit sind bei der Rechnungslegung sämtliche Tatbestände zu berücksichtigen und offen zu legen, die für den Gesamtabschluss von Bedeutung sein können. Umgekehrt können Sachverhalte von untergeordneter Bedeutung vernachlässigt werden, die wegen ihrer Größenordnung keinen Einfluss auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage haben. Im Rahmen der Entwicklung eines kommunalen Gesamtabschlusses in Nordrhein-Westfalen haben sechs Modellkommunen im Auftrag des Innenministeriums NRW Probegesamtabschlüsse aufgestellt. Das Modellprojekt wurde begleitet von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Im Zuge dieser Aufstellung sind Themen und Vorschläge zusammengestellt worden, die von den Modellkommunen als allgemeingültige rechnungslegungsbezogene Erleichterungen bei der Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses formuliert wurden. In den Fällen der rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Auswirkungen auf den Gesamtabschluss eher von untergeordneter Bedeutung sind. Bei der Erstellung des Gesamtabschlusses für den Kreis Euskirchen wurden von den im Modellprojekt formulierten rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen folgende Möglichkeiten in Anspruch genommen: 2.1 Verzicht auf die Anpassung von GWG-Erfassungen nach altem und nach neuem Steuerrecht. Sachverhalt: Der Kreis schreibt geringwertige Vermögensgegenstände unter 410 EUR (netto) vollständig im laufenden Haushaltsjahr ab, sofern sie selbständig nutzungsfähig sind. Die vollzukonsolidierenden Unternehmen schreiben geringwertige Vermögensgegenstände entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des HGB ab. Die Regelungen besagen, dass Anschaffungskosten bis maximal 150 EUR (netto) in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können. Anschaffungen mit Anschaffungskosten zwischen 151 EUR und 1.000 EUR (netto) werden nach den Regeln der sogenannten „Poolabschreibung“ behandelt. Bei wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage müssten die vollzukonsolidierenden Betriebe die Abschreibung an das NKF anpassen. Dieses Anpassungserfordernis ist aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für die vollzukonsolidierenden Unternehmen nicht zu leisten, da naturgemäß eine Vielzahl von Vermögensgegenständen, die auf einem Sammelkonto erfasst werden, untersucht und ggf. angepasst werden müssten und diesen Arbeiten kein adäquater Informationsvorteil gegenübersteht. 19 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 In der Gesamtbilanz wird deshalb auf eine Anpassung der Abschreibungsmethoden bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern verzichtet, da die Abweichungen insgesamt nicht wesentlich sind. Rechtsgrundlagen: § 49 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 4 GemHVO NRW, § 50 GemHVO NRW i.V.m. § 308 HGB 2.2 Zusammenfassung der Forderungsarten in einem Bilanzposten Sachverhalt: Forderungen werden in der kommunalen Bilanz gem. § 41 GemHVO NRW (Einzelabschluss der Kommune) gegliedert nach einer Vielzahl von Arten angesetzt. Der Positionenrahmen für die Gesamtbilanz sieht als Mindestgliederungsanforderung lediglich eine zusammengefasste Position “Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ vor, unter der die Ansprüche der Kommune und ihrer Betriebe auszuweisen sind. In der Gesamtbilanz werden sämtliche Forderungsarten unter den Bilanzpositionen „Forderungen“ und „sonstige Vermögensgegenstände“ zusammengefasst. Rechtsgrundlage: § 49 Abs. 3 i.V.m. § 41 GemHVO NRW 2.3 Zusammenfassung der Verbindlichkeiten nach wesentlichen Arten Sachverhalt: Verbindlichkeiten werden in der kommunalen Bilanz gem. § 41 GemHVO NRW (Einzelabschluss der Kommune) gegliedert nach einer Vielzahl von Arten angesetzt. Der Positionenrahmen für die Gesamtbilanz sieht eine weniger differenzierte Mindestgliederung vor. In der Gesamtbilanz werden sämtliche Verbindlichkeitspositionen zusammengefasst:      Verbindlichkeitsarten unter folgenden Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Rechtsgrundlage: § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 GemHVO NRW 2.4 Verzicht auf die Anpassung von Herstellungskosten Sachverhalt: Nach dem HGB und dem NKF gibt es unterschiedliche Wahl- und Pflichtbestandteile der Herstellungskosten. Bei einer Angleichung der Herstellungskosten der vollzukonsolidierenden Betriebe der Kommune müssten jährlich die Herstellungskosten sowie die Abschreibungen für den Gesamtabschluss einzeln ermittelt und im Gesamtabschluss aufwandswirksam angepasst werden. 20 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Herstellungskosten haben grundsätzlich im Bereich der Kommune eine untergeordnete Bedeutung, da Herstellungsprozesse eher selten sind. Im Gesamtabschluss werden keine Anpassungen von Herstellungskosten vorgenommen. Rechtsgrundlagen: § 49 Abs. 3 i. V. m. § 33 Abs. 3 u. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 308 HGB 2.5 Verzicht auf die Anpassung Abschreibungsmethoden von Nutzungsdauern und Sachverhalt 1 - Problematik der Nutzungsdauern: Die Nutzungsdauern der vollzukonsolidierenden Betriebe sind in der Regel mit den steuerrechtlichen Vorgaben identisch. Die örtlichen Nutzungsdauern nach NKF orientieren sich in der Regel nicht an den steuerrechtlichen Nutzungsdauern. Somit müssten die von den vollzukonsolidierenden Betrieben in deren Einzelabschlüssen zugrunde gelegten Nutzungsdauern für den Gesamtabschluss an das NKF angepasst werden, soweit es sich jeweils um vergleichbare Vermögensgegenstände handelt. Hierfür müssten diese unterjährig ggf. eine zweite Anlagenbuchhaltung nur für NKF-Zwecke führen. Die Nutzungsdauern sämtlicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens der vollzukonsolidierenden Betriebe wären auf Anpassungsbedarfe an die örtliche NKFAbschreibungstabelle zu überprüfen. Vereinfachte Prüfung des Anpassungsbedarfs von Nutzungsdauern: Die Vereinfachung sieht vor, dass die Nutzungsdauern nur im Bereich der Sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude (§ 266 HGB, Bilanz-posten A.II.2.6) bei gleicher Art und Funktion (z. B. Verwaltungsgebäude) überprüft und dann einheitlich bewertet werden, wenn die Auswirkung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage von wesentlicher Bedeutung ist. Für den Kreiskrankenhaus Mechernich Konzern wurden die Nutzungsdauern bei allen krankenhausspezifischen Anlagengütern unverändert übernommen. Bei den Nutzungsdauern für die Gebäude, die eine gleiche Art und Funktion aufweisen, wurde die Auswirkung auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage überprüft. Dabei wurde unterstellt, dass die Krankenhausgebäude jedweder Art mit Verwaltungsgebäuden gleichzusetzen sind. Die Auswirkungen auf den Gesamtabschluss waren von untergeordneter Bedeutung, da die geänderten Abschreibungen 3 % der Gesamtaufwendungen nicht überschreiten. Sachverhalt 2 - Problematik der Abschreibungsmethoden: Die Kommunen schreiben in der Regel linear ab. Die vollzukonsolidierenden Betriebe könnten aber aus steuerrechtlichen Gründen die degressive oder die Abschreibung nach Leistung zu Grunde legen. Bei einer Angleichung der Abschreibungsmethoden der vollzukonsolidierenden Betriebe an die Kommune müssten jährlich die Abschreibungen für den Gesamtabschluss einzeln ermittelt und im Gesamtabschluss aufwandswirksam angepasst werden. Die Anpassung der jährlichen Abschreibungen in den Folgejahren darf aber nicht das laufende Gesamtergebnis belasten, sondern muss gesondert erfasst und mit den Vorjahresergebnissen verrechnet werden. Dies hätte zur Folge, dass jeder vollzukonsolidierende Betrieb eine zweite Anlagenbuchhaltung nur für NKF-Zwecke führen müsste. 21 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Vereinfachte Prüfung des Anpassungsbedarfs bei Abschreibungsmethoden: Die Vereinfachung der Abschreibungsmethoden sieht vor, dass die Abschreibungsmethoden aus den Jahresabschlüssen für Zwecke des Gesamtabschlusses übernommen werden dürfen, da diese in der Regel betriebsspezifisch sind. Der Kreis Euskirchen schreibt ausschließlich linear ab. Gleiches gilt in der Regel für die vollzukonsolidierenden Unternehmen. Soweit die vollzukonsolidierenden Unternehmen die steuerrechtlich zulässige degressive Abschreibungsmethode nutzen, so ist dies bei wenigen betriebsspezifischen beweglichen Anlagengegenständen der Fall. Nach Prüfung des Unterschiedes wurde die abweichende Darstellung als nicht wesentlich eingestuft. Rechtsgrundlagen: § 49 Abs. 3 i. V. m. § 35 Abs. 1 und 3 GemHVO NRW, § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 308 HGB 2.6 Verzicht auf Umgliederung von Umsatzsteuerdifferenzen Sachverhalt: Zwischen der Kommune und den vollzukonsolidierenden Betrieben bestehen üblicherweise umsatzsteuerpflichtige Leistungsbeziehungen. Von den vollzukonsolidierenden Betrieben wird der Nettoerlös als Ertrag gemeldet. Da die Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung abzuführen ist, stellt diese für den vollzukonsolidierenden Betrieb einen durchlaufenden Posten dar. Von der nicht vorsteuerabzugsfähigen Kommune bzw. den nicht vorsteuerabzugsfähigen Betrieben wird der Bruttobetrag als Aufwand gebucht. Die auf die Leistungsbeziehung zurückzuführenden Beträge werden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung aufgerechnet. Es entsteht eine Aufrechnungsdifferenz in Höhe der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuerdifferenzen werden, soweit diese auftreten sollten, in dem jeweils betroffenen Aufwandsposten erfasst. Rechtsgrundlagen: § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 305 HGB 2.7 Verzicht auf den Ausweis bzw. die Eliminierung von Verbundbeziehungen aus Sammeldebitoren/Sammelkreditoren bzw. aus Vorverfahren Sachverhalt: In Aufgabenbereichen mit hohem Aufkommen an debitorischen und/oder kreditorischen Geschäftsvorfällen werden in der Kernverwaltung Vorverfahren eingesetzt (Bußgelder, Abfallwirtschaft, Zulassungsstelle, Rettungsdienst, Soziales, u.a.), wobei die spätere Buchung über Schnittstellen bzw. als Summenbuchung in die Finanzbuchhaltung als Sammeldebitor oder -kreditor erfolgt. Problematisch ist aus Sicht des Kreises die kreditorische Seite, da die Identifizierung eines Kreditors aus dem Finanzverfahren heraus nicht möglich ist. Eine Recherche ist hier nur im 22 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Vorverfahren selbst möglich. Neben dem erheblichen Verwaltungsaufwand müssten auch Lizenzen in der Finanzbuchhaltung erworben werden. Der Ermittlungsaufwand steht in diesen Konstellationen in keinem vertretbaren Verhältnis zum Informationsgewinn. Aufgrund dessen wurde auf die Eliminierung solcher Verbundbeziehungen auf Empfehlung des Modellprojektes verzichtet. Rechtsgrundlagen: § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 303, 305 HGB 3. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO NRW eine Gesamtkapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung um Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel ergänzen. Die zahlungswirksame Veränderung des „Finanzmittelfonds“ ist das Gesamtergebnis aus den Cashflow-Ergebnissen aus der • • • laufenden Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit. Die Veränderungen dieses „Finanzmittelfonds“ in einem Geschäftsjahr resultieren aus Zahlungen, die dem Kreis Euskirchen und den verselbständigten Aufgabenbereichen zugeflossen bzw. von diesen abgeflossen sind. Der Finanzmittelfonds entspricht dabei den in der Gesamtbilanz ausgewiesenen liquiden Mitteln. Die Zeilen 01 bis 11 der Kapitalflussrechnung stellen dabei die „operativen“ Änderungen an den liquiden Mitteln dar und beziehen sich auf die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge. In den Zeilen 13 bis 15 ist die Investitionstätigkeit dargestellt. Die Zeilen 17 bis 19 spiegeln die Finanzierungstätigkeit wieder. Die Kapitalflussrechnung ist beigefügt. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Der „Konzern“ Kreis Euskirchen weist zum 31.12.2011 Haftungsverhältnisse in Höhe von 19.545.742 € aus, die sich wie folgt zusammensetzen: Bürgschaften gesamt davon an Dritte davon an Vollkonsolidierungskreis davon an AmbuMed GmbH davon an LFH Schleiden GmbH davon an GZZ GmbH Kreis Euskirchen 17.591.586 € 3.393.651 € 14.197.935 € KKM GmbH 1.954.156 € 968.290 € 65.504 € 920.363 € 23 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Gesamtkapitalflussrechnung des Kreises Euskirchen Pos. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Gesamtergebnis Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens sonstiger nicht zahlungswirksamer Aufwand Aufwand assoziierte Unternehmen Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen Gewinne (-)/Verluste (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (Saldo) Zunahme (-)/Abnahme (+) der Sonderposten Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen und anderen Aktiva Abnahme (-)/Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva Zunahme/Abnahme von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten Zunahme/Abnahme von passiven Rechnungsabgrenzungsposten 12 - - - Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ( a ) 2011 EUR 2010 EUR 2.068.505,12 13.984.075,70 231.861,75 764.255,89 5.163.031,62 3.082.021,62 13.717.102,97 122.129,38 762.433,43 2.469.785,07 1.826.767,69 159.817,98 2.784.090,82 - 849.052,13 1.422.266,27 2.706.238,05 26.455,55 1.112.956,42 208.544,14 - 1.457.912,20 1.841.326,06 1.489.319,12 16.079.622,00 23.392.401,64 13 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände 14 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 15 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 444.998,37 31.759,00 10.626.322,61 - 490.325,84 8.012.206,46 16 - 11.103.079,98 - 8.502.532,30 - 1.800.548,75 7.000.000,00 500.000,00 - 1.693.070,65 1.015.015,28 - 5.699.451,25 - 678.055,37 Cashflow aus der Investitionstätigkeit ( b ) 17 Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten 18 Einzahlungen aus der Rückführung gewährter Ausleihungen 19 Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten 20 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ( c ) - 21 Veränderung liquider Mittel ( Summe a - c ) 22 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 10.675.993,27 178.027.759,17 14.211.813,97 163.815.945,20 23 188.703.752,44 178.027.759,17 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 24 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Gesamtverbindlichkeitenspiegel des Kreises Euskirchen Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag zum 31.12.2011 EUR 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3. 4. 5. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 24.502.616,94 - 113.088,83 Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR - 1.583.062,56 - - Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren EUR - Restlaufzeit mehr als fünf Jahre EUR - 5.963.054,78 16.956.499,60 - 113.088,83 - Stand 01.01.2011 EUR - 25.730.455,91 - - 185.798,61 3.019.317,24 3.019.317,24 - - 2.625.299,97 307.471,15 307.471,15 - - 339.334,50 12.772.388,36 9.341.561,43 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Erhaltene Anzahlungen - - - - - 9. Verbindlichkeiten gegenüber dem Vollkonsolidierungskreis - - - - - 40.714.882,52 Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Bürgschaften: 14.251.412,38 3.321.826,93 9.397.970,54 109.000,00 17.065.499,60 13.108.086,73 41.988.975,72 19.545.742 25 26 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen Sonstige Ausleihungen Sachanlagen Grundstücke und Gebäude Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen,Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Immaterielle Vermögensgegenstände 14.259,00 11.088.820,98 7.005.000,00 42.600.799,47 368.418.484,10 1.268.942,86 2.372.386,43 6.365.137,94 10.643.822,61 10.738.326,88 22.030.252,77 1.861.884,24 322.762.664,31 40.189,00 26.131.782,00 4.111.252,47 5.312.576,00 637.355,38 - 7.000.000,00 7.000.000,00 8.804.612,96 - 142.751,82 765.568,88 1.802.325,86 894.005,16 - (17.500,00) 17.500,00 - 23.004,46 26.694,27 (5.637.471,52) (139.899,24) 5.447.873,55 - Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugänge Abgänge Umbuchungen EUR EUR EUR 444.998,37 2.287,10 122.399,24 287.916.684,42 215.516,00 01.01.2011 EUR 3.055.020,32 5.000,00 35.624.971,47 370.135.336,23 40.189,00 26.131.782,00 4.135.424,47 5.312.576,00 11.904.340,62 22.469.591,30 2.589.549,86 330.892.717,54 293.713.719,76 215.516,00 31.12.2011 EUR 3.617.647,22 1.652.085,46 76.191.933,93 1.652.085,46 - 4.564.627,63 14.091.460,11 72.449.071,09 53.792.983,35 - 01.01.2011 EUR 2.090.777,38 774.908,89 14.748.331,59 764.255,89 10.653,00 - 1.368.400,68 1.746.722,29 13.534.305,50 10.419.182,53 - 212.729,16 - 107.955,11 37.682,03 209.290,45 63.653,31 - Abschreibungen Abgänge Zugänge EUR EUR 439.117,20 3.438,71 2.426.994,35 90.388.392,36 2.416.341,35 10.653,00 - 5.825.073,20 15.461.356,37 85.434.942,14 64.148.512,57 - 31.12.2011 EUR 2.526.455,87 5.000,00 33.197.977,12 279.748.051,93 40.189,00 23.715.440,65 4.124.771,47 5.312.576,00 6.079.267,42 7.009.342,99 2.589.549,86 245.458.883,46 229.565.207,19 215.516,00 7.005.000,00 40.941.127,01 292.220.071,23 40.189,00 24.479.696,54 4.103.665,47 5.312.576,00 6.173.699,25 7.939.900,72 1.861.884,24 250.314.701,28 234.123.701,07 215.516,00 Restbuchwerte 31.12.2011 01.01.2011 EUR EUR 1.091.191,35 964.242,94 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Gesamtanlagenspiegel des Kreises Euskirchen Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 VI. Gesamtlagebericht I. Vorbemerkungen Der Gesamtlagebericht (§ 51 Abs. 1 GemHVO NRW) wird auf Grundlage der Lageberichte der Einzelabschlüsse erstellt und muss mit dem Gesamtabschluss im Einklang stehen. Er hat das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Euskirchen einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Hierzu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Weiterhin hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft des Kreises unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche zu enthalten. In diese Analyse sollen die Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW, soweit sie für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises bedeutsam sind, einbezogen und erläutert werden. Auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung des Kreises ist einzugehen. In Anlehnung an § 48 GemHVO NRW i. V. m. § 315 Abs. 2 HGB ist über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres 2010 eingetreten sind, zu berichten. In diese Betrachtung ist der Zeitraum bis zur Fertigstellung des jeweiligen Gesamtabschlusses einzubeziehen, vorliegend also die Entwicklungen innerhalb des Konzerns bis heute, März 2017. Zudem sind am Schluss des Gesamtlageberichts Informationen über Funktionen und Verantwortlichkeiten des Landrates und des Kämmerers sowie der Kreistagsmitglieder auch wenn sie im Haushaltsjahr ausgeschieden sind - anzugeben. Die Auflistung muss mindestens die Angaben gem. § 53 KrO i.V.m. § 116 Abs. 4 GO NRW enthalten. Diese Übersichten sind dem Gesamtlagebericht als Anlage beigefügt. Der Beteiligungsbericht 2011 ist dem Kreistag am 20.03.2013 zur Kenntnis gegeben worden. Er ist dem Gesamtabschluss beigefügt. II. Konsolidierungskreis Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Festlegung der Betriebe, die zusammen mit der Kernverwaltung selbst den „Konzern Kreis Euskirchen“ bilden und deren Beziehungen untereinander eliminiert werden müssen. Hierdurch wird gewährleistet, dass jährlich die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises Euskirchen insgesamt so dargestellt wird, als ob es sich bei dem „Konzern Kreis Euskirchen“ um eine einzige Einheit handeln würde. 1 Betriebe, die unter der einheitlichen Leitung oder einem beherrschenden Einfluss des Kreises stehen (§ 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW) werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen. 1 Nach § 1 Sparkassengesetz NRW sind die Sparkassen nicht im kommunalen Einzelabschluss anzusetzen. Demzufolge sind die Sparkassen nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen. 27 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Betriebe unter maßgeblichem Einfluss des Kreises werden nach der Equity-Methode „AtEquity“ in den Gesamtabschluss einbezogen. Betriebe, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises von untergeordneter Bedeutung sind, brauchen nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen zu werden. Der Konsolidierungskreis umfasst also nur die Betriebe des Kreises, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. At-Equity-Methode in den Gesamtabschluss einbezogen werden müssen. Die nachstehende Abbildung zeigt den Konsolidierungskreis zum Gesamtabschluss 2011 des Konzerns Kreis Euskirchen. Kreis Euskirchen Vollkonsolidierung Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich At-Equity-Konsolidierung Energie Nordeifel GmbH & Co. KG Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR Zu näheren Ausführungen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises wird auf den Gesamtanhang verwiesen. 28 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 III. Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage Vorbemerkungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage Dem Gesamtabschluss liegen die Jahresabschlüsse des Kreises und der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Alle Jahresabschlüsse sind zum 31.12.2011 erstellt. Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften uneingeschränkt testiert worden. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten des Kreises und der Gesellschaften untereinander wurden aufgerechnet. Bei der Ergebnisrechnung wurden Umsätze und konzerninterne Erträge und Aufwendungen eliminiert. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Gesamtanhang verwiesen. 1. Überblick über die Ergebnisse Das Jahresergebnis des Kreises Euskirchen in Höhe von + 320.395,25 € und des Konzerns Kreiskrankenhaus Mechernich in Höhe von + 1.212.006,33 € führte nach Durchführung der einzelnen Konsolidierungsbuchungen zu einem negativen Gesamtkonzernergebnis in Höhe von - 2.068.505,12 € (Jahresergebnis - 1.986.570,04 € abzüglich anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 81.935,08 €). Hauptgründe für den nun negativen Betrag sind die Anpassungen der Abschreibungen (HGB auf NKF), die den Aufwand um etwa 1,1 Mio. € erhöhen, und die Auflösung der stillen Reserven, die den Ertrag um etwa 1,6 Mio. € mindern. 2. Allgemeine Ausführungen Bedingt durch die Aufgabenstellungen des Kreises, den daraus resultierenden Finanzbelastungen einerseits und den beschränkten Möglichkeiten einer Refinanzierung über Gebühren, Kostenerstattungen und laufenden Finanzzuweisungen andererseits, ist eine Spitzenfinanzierung über die Kreisumlage zum Haushaltsausgleich unumgänglich (vgl. § 56 Abs. 1 KrO NRW). Diese Spitzenfinanzierung ist in den letzten Jahren besonderen, sich steigernden Belastungen ausgesetzt, da vermehrt eine Aufgabenverlagerung auf die Kreise, insbesondere im Sozialbereich, stattgefunden hat, ohne dass damit eine (auskömmliche) Entlastung durch Kostenerstattungen oder Finanzierungsbeteiligungen verbunden war. Betrachtet man die seit Jahren wachsende Haushaltsbelastung im Land Nordrhein-Westfalen, zeigt sich, dass auf den Kreis Euskirchen das zutrifft, was Junkernheinrich/Micosatt22 im Jahr 2011 allgemein für die Kreise in Nordrhein-Westfalen festgestellt haben: o Überproportionales Wachstum der Sozialausgaben, daher steigender Ausgabebedarf der Kreise. o Aber keine Anpassung der Kreisschlüsselzuweisungen an diese Entwicklung, daher automatisch erhöhte Kreisumlagen. Gegenstand des voll zu konsolidierenden Konzerns Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ist gem. Gesellschaftsvertrag in der Fassung der Neufassung vom 15.07.2010 die Förderung der Gesundheitspflege und Altenhilfe. Dieser Zweck wird auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von vollstationären, teilstationären und ambulanten medizinischen Leistungen, die Bereitstellung und 2 Junkernheinrich/Micosatt: „Kreise im Finanzausgleich der Länder“, Wiesbaden 2011 29 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Erbringung von Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsleistungen für alte Menschen. Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages wurden sowohl die in den vergangenen Jahren erhobenen Forderungen der Gemeindeprüfungsanstalt und der Rechnungsprüfung als auch die Forderungen des Transparenzgesetzes umgesetzt. Gleichzeitig erfolgte die Glättung des Stammkapitals auf volle Euro-Beträge. Nachdem in den zurückliegenden Jahren vorrangig der Aufbau von komplementären Leistungsangeboten über die mit der Kreiskrankenhaus Mechernich verbundenen Unternehmen im Vordergrund stand, war im Jahre 2011 der Fokus insbesondere auf verschiedene Weiterentwicklungsmaßnahmen im Kreiskrankenhaus Mechernich gerichtet. So konnten in den Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Urologie über die Fertigstellung von neuen Ambulanzräumen und eines neuen Wahlleistungsbereiches für die Gynäkologie und Geburtshilfe und einer neuen zentralen urologischen Raumeinheit erhebliche Verbesserungen für die Arbeitsabläufe und die Patientenversorgung erreicht werden. Mit der Inbetriebnahme einer Aufnahmestation mit Isoliermöglichkeit und neun Einzelzimmern wurde in besonderer Weise auf die erheblich gestiegenen Vorgaben des geänderten Infektionsschutzgesetzes reagiert. Darüber hinaus galt es im Jahre 2011, die neu geschaffenen Versorgungsangebote in den Tochtergesellschaften im Markt weiter zu etablieren. Vor dem Hintergrund des missbräuchlichen Einsatzes der Leiharbeit sowie zur Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit Wirkung 01. Dezember 2011 novelliert worden. Den hierdurch veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragend, hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH entschieden, die Personalgestellung in der KKM Servicegesellschaft mbH aufzugeben und alle dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 01. Dezember 2011 in die jeweiligen Einsatzunternehmen, d. h. in das Kreiskrankenhaus Mechernich sowie in die mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH verbundenen Unternehmen zu übernehmen. 3. Vermögens- und Schuldenlage Die Aktivseite der Bilanz des Konzerns Kreis Euskirchen stellt sich wie folgt dar: Bilanzposition Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 31.12.2011 in T€ in % 1.091 0,2% 245.458 47,3% 33.198 6,4% 2.471 0,5% 24.935 4,8% 188.704 36,3% 23.447 4,5% 519.304 100,0% 31.12.2010 in T€ in % 964 0,2% 250.315 48,4% 40.941 7,9% 2.366 0,5% 22.255 4,3% 178.028 34,4% 22.334 4,3% 517.203 100,0% Abweichung in T€ in % 127 13,2% ‐ 4.857 ‐1,9% ‐ 7.743 ‐18,9% 105 4,4% 2.680 12,0% 10.676 6,0% 1.113 5,0% 2.102 0,4% Die Bilanzposition „Immaterielle Vermögensgegenstände“ umfasst im Wesentlichen Geschäfts- und Firmenwerte aus Einzelabschlüssen (192 T€) und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände wie z. B. Lizenzen, DV-Software, Konzessionen, Schutzrechte o.ä. (899 T€). 30 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Das Sachanlagevermögen umfasst die nachstehenden Positionen: Bilanzposition 31.12.2011 31.12.2010 Abweichung in T€ in % in T€ in % in T€ in % Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 6.142 2,50% 5.865 2,30% 277 4,70% Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 127.231 51,80% 132.029 52,70% -4.798 -3,60% Infrastrukturvermögen 95.795 39,00% 95.818 38,30% -23 0,00% Bauten auf fremdem Grund und Boden 397 0,20% 412 0,20% -15 -3,60% Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 215 0,10% 215 0,10% 0 0,00% Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 6.079 2,50% 6.174 2,50% -95 -1,50% Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.009 2,90% 7.940 3,20% -931 -11,70% Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.590 1,10% 1.862 0,70% 728 39,10% Gesamt 245.458 100,00% 250.315 100,00% -4.857 -1,90% Die Position „Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ umfasst die sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude (94.819 T€), die Schulen (32.218 T€) und die Wohnbauten (194 T€). Das Infrastrukturvermögen entfällt vollständig auf den Kreis Euskirchen. In der Bilanzposition „Finanzanlagen“ sind die Anteile an assoziierten Unternehmen (23.715 T€), Ausleihungen (5 T€), Wertpapiere des Anlagevermögens (5.313 T€), Beteiligungen (4.125 T€) und Anteile an verbundenen, nicht zu konsolidierenden Unternehmen (40 T€) enthalten. Von den liquiden Mittel entfallen 181.172 T€ auf den Kreis Euskirchen. Die Passivseite der Bilanz stellt sich wie folgt dar: Bilanzposition Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 31.12.2011 in T€ in % 32.327 107.708 327.577 40.715 10.977 519.304 6,3% 20,7% 63,1% 7,8% 2,1% 100,0% 31.12.2010 in T€ in % 34.163 107.868 322.414 41.989 10.769 517.203 6,6% 20,9% 62,3% 8,1% 2,1% 100,0% Abweichung in T€ in % - 1.836 160 5.163 - 1.274 208 2.101 -5,4% -0,1% 1,6% -3,0% 1,9% 0,4% Das Eigenkapital lässt sich in die Positionen „Allgemeine Rücklage“ (16.841 T€), „Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter“ (10.386 T€), „Ausgleichsrücklage“ (7.168 T€) und „Jahresergebnis“ (- 2.068 T€) untergliedern. Die Position „Ausgleichsrücklage“ entfällt vollständig auf den Kreis Euskirchen. Die Sonderposten lassen sich nach ihrer Herkunftsart untergliedern. Die Position umfasst die Sonderposten aus Zuwendungen (73.499 T€), die Sonderposten für den Gebührenausgleich (12.515 T€) und die sonstigen Sonderposten (21.694 T€). Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig dem Kreis Euskirchen zuzuordnen. 31 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Unter der Bilanzposition „Rückstellungen“ werden im Wesentlichen die Rückstellungen für Deponie und Altlasten (234.116 T€), die Pensionsrückstellungen (74.126 T€), Instandhaltungsrückstellungen (1.524 T€) und die sonstigen Rückstellungen (17.788 T€) nachgewiesen. Die Rückstellungen für Deponie und Altlasten, für Pensionen und für unterlassene Instandhaltungen sind vollständig dem Kreis Euskirchen zuzuordnen. Die Gesamtverbindlichkeiten beinhalten auch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 24.503 T€, wovon 536 T€ auf den Kreis Euskirchen entfallen. 4. Ertragslage (Gesamtabschlusssicht) Die Ertragslage des Konzerns Kreis Euskirchen stellt sich wie nachstehend aufgeführt dar: 2011 in T€ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge öffentlich rechtliche Leistungsentgelte privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen ordentliche Gesamterträge Personalaufwendungen (Löhne, Gehälter und Bezüge) Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Übrige Sonstige ordentliche Aufwendungen ordentliche Gesamtaufwendungen Ordentliches Gesamtergebnis Ergebnis aus Beteiligungen Ergebnis aus et Equity Konsolidierungen Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Erträge von sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Gesamtfinanzergebnis Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Gesamtergebnis Jahresergebnis - darin enthalten Gewinnanteil andere Gesellschafter Gesamtjahresergebnis - - - 4.569 158.049 4.980 29.932 74.893 18.165 17.516 118 45 308.267 74.957 13.096 45.478 13.981 117.283 25 22 51.506 316.348 8.081 1.467 768 5.548 1.001 1.153 6.095 1.986 1.986 82 2.068 Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen beinhalten im Wesentlichen die Allgemeine Kreisumlage (112.608 T€), die ÖPNV-Umlage (291 T€), die VHS-Umlage (176 32 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 T€) und die im Rahmen des Finanzausgleichs gewährten Schlüsselzuweisungen (20.473 T€). Diese Positionen sind vollständig dem Kreis Euskirchen zuzurechnen. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind vollständig beim Kreis Euskirchen nachgewiesen. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte hingegen sind mit rd. 73,6 Mio. € dem Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich zuzurechnen. Die Transferaufwendungen sind vollständig beim Kreis Euskirchen angefallen. Das positive Ergebnis aus Beteiligungen ist ausschließlich beim Kreis Euskirchen nachgewiesen. Von den gesamten Zinserträgen und ähnlichen Erträgen (5.548 T€) sind rd. 97,4 % vom Kreis Euskirchen erzielt worden. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (1.153 T€) hingegen sind zur rd. 99,6 % durch den Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich bedingt. 5. Finanzlage (Gesamtabschlusssicht) 2011 Pos. in T€ 1 Gesamtergebnis -2.068 2 Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 13.984 3 sonstiger nicht zahlungswirksamer Aufwand 232 4 Aufwand assoziierte Unternehmen 764 5 Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen 5.163 Gewinne (-)/Verluste (+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6 (Saldo) 1.827 7 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Sonderposten 8 Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen und anderen Aktiva Abnahme (-)/Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie 9 anderer Passiva 10 Zunahme/Abnahme von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 11 Zunahme/Abnahme von passiven Rechnungsabgrenzungsposten 12 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ( a ) 13 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände 14 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 15 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -160 -2.784 26 -1.113 209 16.080 -445 -32 -10.626 Cashflow aus der Investitionstätigkeit ( b ) -11.103 17 Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten -1.801 16 18 Einzahlungen aus der Rückführung gewährter Ausleihungen 19 Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten 500 7.000 20 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ( c ) 5.699 21 Veränderung liquider Mittel ( Summe a - c ) 10.676 22 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 23 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 178.028 188.704 33 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 6. Kennzahlen Das Innenministerium hat mit Runderlass vom 01.10.2008 ein NKF-Kennzahlenset veröffentlicht. Dieses soll der Beurteilung der haushaltswirtschaftlichen Lage der Kommune dienen sowie die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden unterstützen. Das Kennzahlenset gliedert sich in vier Analysebereiche: o o o o Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Kennzahlen zur Vermögenslage Kennzahlen zur Finanzlage Kennzahlen zur Ertragslage „Bei der Auswertung der Kennzahlen ist darauf zu achten, dass das Kennzahlenset nur bei vollständiger Anwendung Schlüsse über die haushaltswirtschaftliche Situation einer Gemeinde zulässt. Die isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen könnte zu Fehlinterpretationen führen.“ (RdErl. des Innenministeriums vom 01.10.2008: „Kommunales Haushaltsrecht. NKF - Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (NKF-Kennzahlen)“, 3448.04.05/01-2328/08) Nachfolgend wird zur Erleichterung der Lesbarkeit der Runderlass ohne weitere Kennzeichnung zitiert. 6.1 Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation a) Aufwandsdeckungsgrad (ADG) Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ordentliche Erträge (Zeile 10) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Aufwandsdeckungsgrad = 31.12.2011 308.267 T€ 316.348 T€ 97,4 31.12.2010 307.636 T€ 309.112 T€ 99,5 b) Eigenkapitalquote 1 (EkQ1) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. 34 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Eigenkapital = Bilanzsumme = Eigenkapitalquote 1 = 31.12.2011 32.327 T€ 519.305 T€ 6,2 31.12.2010 34.164 T€ 517.203 T€ 6,6 c) Eigenkapitalquote 2 (EkQ2) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Eigenkapital = Sonderposten Zuwendungen/Beiträge = Bilanzsumme = Eigenkapitalquote 2 = 31.12.2011 32.327 T€ 73.499 T€ 519.305 T€ 20,4 31.12.2010 34.164 T€ 73.681 T€ 517.203 T€ 20,9 6.2 Kennzahlen zur Vermögenslage a) Infrastrukturquote (IsQ) Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Infrastrukturvermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen. Infrastrukturvermögen = Bilanzsumme = Infrastrukturquote = 31.12.2011 95.795 T€ 519.305 T€ 18,4 31.12.2010 95.818 T€ 517.203 T€ 18,5 35 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 b) Abschreibungsintensität (AbI) Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Abschreibungen (Zeile 14) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Abschreibungsintensität = 31.12.2011 13.981 T€ 316.348 T€ 4,4 31.12.2010 13.750 T€ 309.112 T€ 4,4 c) Drittfinanzierungsquote (DfQ) Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Erträge Auflösung Sonderposten = Abschreibungen (Zeile 14) = Drittfinanzierungsquote = 31.12.2011 7.881 T€ 13.981 T€ 55,9 31.12.2010 6.853 T€ 13.750 T€ 49,8 In der Berechnung ist allerdings auch die Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich enthalten. Dem eigentlichen Sinn dieser Quote – Drittfinanzierung der Abschreibungen – läuft dies zuwider, da der Gebührenausgleich erheblichen Schwankungen unterworfen ist. Bereinigt man die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten um den Gebührenausgleich, ergeben sich folgende Werte: Erträge Auflösung Sonderposten = Abschreibungen (Zeile 14) = Drittfinanzierungsquote = 31.12.2011 6.304 T€ 13.981 T€ 45,1 31.12.2010 6.271 T€ 13.750 T€ 45,6 d) Investitionsquote (InQ) Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. Bruttoinvestitionen = Abgänge des AV = Abschreibungen (Zeile 14) = Investitionsquote = 36 31.12.2011 11.103 T€ 8.805 T€ 13.981T€ 48,7 31.12.2010 8.503 T€ 2.820 T€ 13.750 T€ 51,3 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 6.3 Kennzahlen zur Finanzlage a) Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2) Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen/Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Eigenkapital = Sonderposten Zuwendungen/Beiträge = Langfristiges Fremdkapital = Anlagevermögen = Anlagendeckungsgrad 2 = 31.12.2011 32.327 T€ 73.499 T€ 322.429 T€ 279.749 T€ 153,1 31.12.2010 34.164 T€ 73.680 T€ 324.137 T€ 292.220 T€ 147,8 b) Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG) Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). Ermittlung der Kennzahl: Die Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ wird aus der Division der Wertgröße „Effektive Verschuldung“ der Gemeinde durch die Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit“ aus der Finanzrechnung (FR) der Gemeinde ermittelt. Die Wertgröße „Effektive Verschuldung“ berechnet sich wie folgt: 37 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße „Gesamtes Fremdkapital“ die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu entnehmen. Als Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)“ ist der nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo einzusetzen. Fremdkapital = Liquide Mittel = Kurzfristige Forderungen = Effektive Verschuldung = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeile 12) = Dynamischer Verschuldungsgrad = 31.12.2011 380.789 T€ 188.704 T€ 20.762 T€ 171.323 T€ 31.12.2010 378.333 T€ 178.028 T€ 19.532 T€ 180.773 T€ 2011 16.080 T€ 10,7 2010 23.392 T€ 7,7 c) Liquidität 2. Grades (Li2) Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Forderungen müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO). Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO). Liquide Mittel = Kurzfristige Forderungen = Kurzfristige Verbindlichkeiten = Liquidität 2. Grades = 38 31.12.2011 188.704 T€ 20.762 T€ 14.251 T€ 1.470 31.12.2010 178.028 T€ 19.532 T€ 16.341 T€ 1.209 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 d) Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Kurzfristige Verbindlichkeiten = Bilanzsumme = Kurzfristige Verbindlichkeitsquote = 31.12.2011 14.251 T€ 519.305 T€ 2,7 31.12.2010 16.341 T€ 517.203 T€ 3,2 e) Zinslastquote Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Finanzaufwendungen (Zeile 25) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Zinslastquote = 31.12.2011 1.153 T€ 316.348 T€ 0,4 31.12.2010 1.181 T€ 309.112 T€ 0,4 6.4 Kennzahlen zur Ertragslage a) Netto-Steuerquote (NSQ) oder Allgemeine Umlagenquote (AUQ) Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen. Bei Kreisen und anderen Gemeindeverbänden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie den Gemeinden zufließen, ist die Netto-Steuerquote durch eine „Allgemeine Umlagenquote“ zu ersetzen. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Allgemeine Umlagen“ sind die dafür zutreffenden Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind Erträge aus der Kreisumlage einschließlich Mehrbelastung und der Jugendamtsumlage. 39 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Allgemeine Umlage = Ordentliche Erträge (Zeile 10) = Allgemeine Umlagenquote = 31.12.2011 113.074 T€ 308.267 T€ 36,7 31.12.2010 114.015 T€ 307.636 T€ 37,1 b) Zuwendungsquote (ZwQ) Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Erträge aus Zuwendungen = Ordentliche Erträge (Zeile 10) = Zuwendungsquote = 31.12.2011 44.975 T€ 308.267 T€ 14,6 31.12.2010 41.118 T€ 307.636 T€ 13,4 c) Personalintensität (PI) Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Personalaufwendungen (Zeile 11) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Personalintensität = 31.12.2011 74.957 T€ 316.348 T€ 23,7 31.12.2010 67.673 T€ 309.112 T€ 21,9 d) Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI) Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Sach- und Dienstleistungsintensität = 31.12.2011 45.478 T€ 316.348 T€ 14,4 e) Transferaufwandsquote (TAQ) Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. 40 31.12.2010 47.021 T€ 309.112 T€ 15,2 zwischen den Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 31.12.2011 117.283 T€ 316.348 T€ 37,1 Transferaufwendungen (Zeile 15) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 19) = Transferaufwandsquote = 31.12.2010 119.751 T€ 309.112 T€ 38,7 Hierbei ist allerdings kritisch anzumerken, dass ein nicht unerheblicher Teil des Transferaufwandes (SGB II, Produkt 312 01 Haushalt Kreis Euskirchen) aus statistisch vorgegebenen Gründen in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) verbucht wird. Insofern ist die errechnete Quote deutlich zu gering und vermittelt nach Ansicht der Verwaltung kein sachgerechtes Bild. IV. Vorgänge von besonderer Haushaltsjahres 2011 Bedeutung nach Schluss des Die Haushaltssatzungen des Kreises der Jahre 2009 bis 2016 wurden ausgeglichen aufgestellt. Der Kreistag hat beschlossen, die Ausgleichsrücklage zur Deckung des Zuschussbedarfs in Höhe von ca. 3 Mio. € im Haushalt 2014, in Höhe von 2 Mio. € im Haushalt 2015 sowie in Höhe von 4,9 Mio. € im Haushalt 2016 in Anspruch zu nehmen. Der Kreistag hat seit dem 01.01.2009 die Fortführung des Personalausgabeneinsparkonzeptes beschlossen sowie eine weitere Aufgabenkritik durchgeführt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat 2011 ihre zweite überörtliche Prüfung abgeschlossen und in 2015 ihre dritte überörtliche Prüfung begonnen. Auch seit dem 01.01.2011 ist eine Vielzahl an Standards landes- oder bundesseitig erhöht worden, ohne dass es einen finanziellen Ausgleich zu verzeichnen gibt. Teilweise ergeben sich kleinere, teilweise aber auch größere Aufgabenzuwächse, die eine Ausweitung der personellen Ressourcen zur Folge haben. Als Beispiele seien die Neuregelungen im Bereich des Vormundschaftsrechts (gesetzlicher Personalschlüssel) und bei den Kindertagesstätten genannt. Die sozialen Lasten sind im Wesentlichen auch nach dem 31.12.2011 weiter gestiegen. Dies gilt insbesondere für die Leistungen der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes und seit 2015/2016 für die flüchtlingsbedingten Unterbringungsaufwendungen. Der Bund hat am 25.02.2011 das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfes und zur Änderung des SGB II und SGB XII beschlossen. Es beinhaltet neben Änderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft (SGB II) bereits ab 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket sowie ab 2012 eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung nach dem SGB XII. Ergebnis des dem Gesetz zugrunde liegenden Vermittlungsverfahrens war, dass sich die Quote der Bundesbeteiligung wie folgt erhöht: in 2012: 45%, 2013: 75% und ab 2014: 100%. Mit dieser Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund ist eine erhebliche Entlastung für den Kreis Euskirchen verbunden, die insbesondere auch deshalb von Bedeutung ist, da die Grundsicherung zu den weiter steigenden Leistungsarten zählt. Auch seit dem 01.01.2012 ist eine Vielzahl an Standards landes- oder bundesseitig erhöht worden, ohne dass es einen Ausgleich zu verzeichnen gibt. Teilweise ergeben sich kleinere, teilweise aber auch größere Aufgabenausweitungen, die die Erhöhung der personellen Ressourcen zur Folge haben. Als Beispiel seien die Neuregelungen im Bereich des Vormundschaftsrechts (gesetzlicher Personalschlüssel) genannt. 41 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Kreisstadt Euskirchen und Kreis Euskirchen hatten 2010 die Fusion der beiden Volkshochschulen zum 01.01.2014 beschlossen. Die Aufgabe der Volkshochschule wird dann mit dem Ziel der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von der Kreisstadt Euskirchen auf den Kreis Euskirchen übertragen. Der Kreistag hat 2014 beschlossen, mit der Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2015 eine Förderschule von der Kreisstadt Euskirchen zu übernehmen. In seiner Sitzung am 06.07.2016 (V 222/2016) hat der Kreistag darüber hinaus der Übernahme der Schulträgeraufgaben der Stephanusschule in Zülpich-Bürvenich durch den Kreis Euskirchen – vorbehaltlich des Ergebnisses von konkreten Übernahmeverhandlungen mit den Städten Zülpich und Mechernich – zugestimmt. Die Übernahme wird zum Schuljahr 2017/2018 angestrebt. Der Kreistag hat 2015/2016 beschlossen, sich der Aufgabe des Breitbandausbaus zu widmen. Besondere Bedeutung hat auch das Leuchtturmprojekt Vogelsang. Nach einer längeren Phase der Unsicherheit konnte Ende 2011 der Gesamtzuwendungsbescheid des Landes entgegen genommen werden. Zuletzt waren Beschlüsse zur Deckung von Kostenerhöhungen zu fassen. Am 11.09.2016 wurde das Forum Vogelsang eröffnet. Mit Gründung des Zweckverbandes Region Aachen ab dem 01.01.2013 wurde eine Neuordnung der regionalen Strukturen umgesetzt. Der Kreistag hat im Juli 2011 den Grundsatzbeschluss gefasst, auch unter Reduzierung des aktuellen 50-%-Anteils den Städten und Gemeinden die Beteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG zu ermöglichen. Dieser Grundsatzbeschluss wurde 2012 und 2013 dahingehend konkretisiert, dass der Anteil des Kreises auf 33% sinken soll. Zu diesem Zwecke wurde die Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG mit Wirkung zum 06.01.2015 gegründet. Die 2015 beschlossene und getätigte Veräußerung der Kommanditbeteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG an der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG (GSH) hat risikomindernde Auswirkungen auf die Ertragssituation für den Kreis. Entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 09.10.2013 (V 62/2013) hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH durch notariellen Vertrag vom 30. Oktober 2013 mit Wirkung 01. Januar 2014 ihren Anteil am Stammkapital der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH von 49 % auf 93,33 % erhöht; die übrigen 6,67 % sind bei dem vorherigen Mehrheitsgesellschafter Caritas-Trägergesellschaft West gGmbH verblieben. Bis zum 31. Dezember 2015 soll der Betrieb der St. Antonius Krankenhaus Schleiden gGmbH in die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH integriert werden. Danach wird die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH über zwei Betriebsstätten verfügen, nämlich das Krankenhaus Mechernich und das Krankenhaus Schleiden. Durch die krankenhausplanerische Zusammenführung der beiden Krankenhausstandorte innerhalb der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und dem Entstehen eines Gesamtkrankenhauses soll den Vorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 begegnet werden. Gemäß Beschluss des Kreistages vom 01.10.2014 (V 44/2014) hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH durch notariellen Vertrag vom 22. Dezember 2014 mit Wirkung 01. Januar 2015 ihren Anteil am Stammkapital der Liebfrauenhof Schleiden GmbH von 51 % auf 100 % erhöht. 42 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Gesetzliche Initiativen zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung basieren schwerpunktmäßig auf der Stärkung der ambulanten und teilstationären Versorgungsbereiche. Die Strategie des Unternehmensverbundes, neben dem allgemeinen Krankenhausbetrieb zum einen ambulante Leistungsangebote auszubauen und zum anderen die Position in der Versorgung von älteren Menschen weiter zu entwickeln, wird auch in den Jahren 2011 bis 2015 weiter verfolgt. Zum 31. Januar 2015 erbringt der Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich durch seine Gesellschaften folgende Leistungen: o o o o o o o o o V. Betrieb des Krankenhauses Mechernich (413 Betten) Betrieb des Krankenhauses Schleiden (105 Betten) Betrieb eines ambulanten OP-Zentrums Betrieb eines geriatrischen Zentrums unterhalb der Akutgeriatrie (44 Betten) Angebot des betreuten Wohnens an zwei Standorten (66 Wohnungen) Betrieb von Altenpflegeeinrichtungen an drei Standorten (228 Plätze) Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen an drei Standorten Betrieb eines Pflegedienstes mit Sozialstationen an vier Standorten Betrieb von zwei medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mit den Fachbereichen Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Dermatologie, Chirurgie/Unfallchirurgie und Orthopädie Ausblick, Risiken und Chancen für den Zeitraum 2011 bis 2017 Finanzielle Risiken ergeben sich aus der Entwicklung der Soziallasten. Bedingt bzw. beeinflusst durch Gesetzgebung (insb. Höhe der Bundeserstattung nach dem SGB II), Konjunktur (insb. Grundsicherung nach dem SGB II), Demografie (insb. Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld sowie Landschaftsumlage) und gesellschaftliche Entwicklung (insb. Jugendhilfe und zunehmende Flüchtlingsproblematik) ist davon auszugehen, dass die Sozialaufwendungen auch künftig weiter steigen werden. Diese finanziellen Risiken werden abgemildert durch erhöhte Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis sowie die bundesseitige Übernahme der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII und der umfänglichen Flüchtlingskostenübernahme. Ob und wann es zu weiteren finanziellen Entlastungen im Hinblick auf die Eingliederungshilfe kommen wird, bleibt abzuwarten. Die Höhe der Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis ist aufgrund des Verteilungssystems jeweils schwer prognostizierbar. Es ergeben sich damit automatisch Risiken (bzw. Chancen) für den jeweiligen Jahresabschluss. Zu erwähnen ist weiterhin das Zinsänderungsrisiko. Aufgrund der hohen Summen an Geldanlagen sind die Auswirkungen der am Markt zu erzielenden Zinssätze für die jährliche Haushaltswirtschaft und damit für die Kreisumlage nicht unerheblich. Umgekehrt birgt eine positive Marktentwicklung Chancen zur Haushaltsverbesserung. Derivate Finanzgeschäfte wurden im Konzern nicht eingegangen, so dass sich hieraus keine Risiken ergeben. Allgemeine Risiken bestehen nach wie vor bei Nichteinhalten des Konnexitätsprinzips durch den Gesetzgeber. Sowohl Bund als auch Land missachten bisher oftmals beim Setzen neuer Standards bzw. bei der Erweiterung des Aufgabenspektrums die finanziellen Verhältnisse der Kommunen. Eine auskömmliche Finanzierung zusätzlicher Aufgaben findet regelmäßig nicht statt. Es bleibt nach wie vor zu beklagen, dass die Kommunen die steigenden finanziellen Belastungen, insbesondere und vorrangig bei den sozialen Leistungen, tragen müssen, diese aber nicht wirklich bewältigen können. 43 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Seit 2014 mehren sich die Zeichen, dass auf Bundes- und Landesebene nicht mehr die Augen vor der Situation verschlossen bleiben. Ob Stärkungspakt Stadtfinanzen oder Bundeserstattung SGB XII: erste Maßnahmen zeugen vom Willen, zu handeln. Dass dies nur erste Schritte sein können, ist offenkundig. Im Rahmen der EUFiskalvertragsverhandlungen wurde der politische Wille bekundet, in der nächsten Legislaturperiode unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der bisherigen Form ablöst. Es bleibt abzuwarten, ob und wie dies in die Tat umgesetzt wird. Pessimismus ist dagegen weiterhin bei der Abschaffung des Ungleichgewichtes zwischen kreisfreien Städten und ländlichem Raum im Rahmen des Finanzausgleichs angebracht. Da dem Landesgesetzgeber nach den letzten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes NRW ein sehr weiter Spielraum eingeräumt wurde, deutet nichts auf eine gerechtere Mittelverteilung hin. Allerdings besteht mittlerweile mitunter auch leichte Hoffnung, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene das Problem der nicht auskömmlichen Kommunalfinanzierung erkannt worden ist. Die demografische Entwicklung lässt sich in Kürze mit den Adjektiven „Weniger – Bunter – Älter“ beschreiben, die auch im Kreis Euskirchen zutreffen. Der Rückgang der absoluten Bevölkerungszahl, die Zunahme der Älteren sowie die Abnahme der Kinderzahlen, ist bereits seit Jahren Realität geworden. Die Prognosen lassen erwarten, dass sich die Entwicklung nicht umkehren wird. Um den Risiken, die die demografische Entwicklung mit sich bringt, zu begegnen, wurde ein intensiver Demografieprozess begonnen. Es gilt Antworten auf die fatale Entwicklung zu finden. Ein erster wichtiger Schritt ist das Leitziel des familienfreundlichen Kreises Euskirchen. Die allgemeinen Entwicklungschancen, die sich aus diesem Leitziel sowie den weiteren Ergebnissen des Demografieprozesses ergeben, führen andererseits dazu, dass entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen. Die Schulentwicklung ist vom Rückgang bei den Schülerzahlen geprägt. Bezogen auf die kreiseigenen Förderschulen bleibt abzuwarten, wie sich die Inklusion auswirken wird. Sollte sich eine hohe Zahl an Eltern für die Regelbeschulung entscheiden, dürfte die heterogene Förderschullandschaft vor grundlegenden Veränderungen stehen. Die Entwicklung im Kindergartenbereich ist von erhöhten Anforderungen geprägt. Besteht damit einerseits die Chance, den Bedürfnissen der Einwohner gerecht zu werden und insbesondere deren beruflichen Zugang zu verbessern, ergeben sich andererseits bedeutsame finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt. Insbesondere der Ausbau des U-3-Angebots führt zu erheblichen die Kreisumlage belastenden Mehraufwendungen. Die ÖPNV-Umlage, über die die kreisangehörigen Kommunen den Aufwand des Kreises für die Sicherstellung des ÖPNV-Angebotes finanzieren, wird in den nächsten Jahren voraussichtlich ansteigen. So bewirkt der Rückgang der Schülerzahlen im Kreis Euskirchen deutliche Einnahmerückgänge bei den Verkehrsunternehmen. Die Konzentration von Schulstandorten, die Ausweitung von Nachmittagsunterricht und hohe Treibstoffkosten für die Fahrzeugflotte führen hingegen zu erhöhten Kosten. Gleichzeitig lässt u.a. der relative Anstieg der älteren Generation, die auf öffentliche Mobilitätsangebote angewiesen ist, wenig Spielraum für Angebotsreduzierungen. Eine örtliche Besonderheit für den Kreishaushalt ist die Zentrale Mülldeponie in Mechernich, die mittlerweile geschlossen ist. Während der Betriebsphase wurden Gebühren zum Zwecke der späteren Nachsorge und Rekultivierung angesammelt. Aus diesem erheblichen Gebührenaufkommen wurden über innere Darlehen Investitionsmaßnahmen finanziert. Aus der Eröffnungsbilanz ist ersichtlich, dass den 44 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Deponierückstellungen sowie den Pensionsrückstellungen derzeit liquide Mittel nicht in entsprechender Höhe gegenüber stehen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Geldanlagen sind für die Erfüllung der Rückstellungen erforderlich. Da insbesondere bei den Deponierückstellungen ein laufender Liquiditätsbedarf besteht, ist mittelfristig der Aufbau von Liquidität notwendig. Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises Euskirchen hat sich der Kreis in zwei Leuchtturmprojekten engagiert: In Vogelsang geht es um die Konversion einer historisch bedeutsamen Fläche. Unter erheblichem Ressourceneinsatz des Kreises Euskirchen, des Landschaftsverbandes Rheinland und der gesamten Region werden der Region bedeutsame Entwicklungschancen eröffnet. Risiken sind insbesondere finanzieller Natur, die sich aus dem komplexen Geflecht der EU-, Bundes- und Landesförderung sowie der damit zusammenhängenden Zwischenfinanzierung ergeben. Bei der Landesentwicklungsfläche Euskirchen/Weilerswist („Prime Site Rhine Region“) engagiert sich der Kreis Euskirchen in erheblichem Maße. Der Ankauf der Flächen wird durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie eine von den Trägern Stadt Euskirchen, Gemeinde Weilerswist und Kreis Euskirchen gegründete Anstalt öffentlichen Rechts (LEPAöR) finanziert. Da das Engagement des Landes limitiert ist, bestehen insofern Risiken für die drei Kommunen. Das Projekt ist insgesamt darauf angelegt, dass ein Großvorhaben realisiert werden soll. Die Chance besteht im Gelingen und damit in der Schaffung einer erheblichen Zahl an Arbeitsplätzen, die der gesamten Region einen enormen Schub der Wirtschaftskraft bringen soll. Umgekehrt besteht das Risiko, dass eine Ansiedlung nicht zustande kommt und am Ende das Projekt rückabgewickelt werden müsste. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass es zu finanziellen Belastungen der Haushalte der drei Kommunen kommen wird. Die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungschancen sollen durch den Ausbau des Tourismus erhöht werden. Dazu gründete der Kreis Euskirchen zusammen mit der Mehrheit der Städte und Gemeinden die Nordeifel Tourismus GmbH. Bei bisher vergleichsweise überschaubarem finanziellem Einsatz gestalten sich die Risiken gering. Das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen wurde am 06.12.2016 im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht. Mit dem Gesetz soll ab 2018 die sog. 5-Mrd.-€-Entlastung umgesetzt werden. Diese Umsetzung sieht drei Komponenten vor: in Mio. € Anteil über Umsatzsteuer Gemeinden Anteil über Umsatzsteuer Länder Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU Summe Anteil über Bundesbeteiligung an der KdU als Quote 2018 2.760 1.000 1.240 5.000 ab 2019 2.400 1.000 1.600 5.000 7,9% 10,2% In 2017 wird die zweite Stufe der Übergangsentlastung veranschlagt, die in o.g. Gesetz nochmals bestätigt wird. Die sog. „Übergangsmilliarde“ wird dann auf 2,5 Mrd. € erhöht. Diese Entlastung teilt sich auf in 1 Mrd. € über eine erhöhte KdU-Bundesbeteiligung (7,4%) sowie 1,5 Mrd. € über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils. Im o.g. Gesetz ist ferner eine Entlastung enthalten, um die flüchtlingsinduzierten Kosten der Unterkunft möglichst vollständig durch den Bund zu finanzieren. Bereits in 2016 erfolgte 45 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 dabei eine Übernahme von 400 Mio. € (Beteiligungsquote = 2,2%). Für 2017 und 2018 ist vorgesehen, landesspezifische Werte zu ermitteln und rückwirkend anzupassen, wobei das Gesetz zunächst von einer Beteiligungsquote von 2,2% ausgeht. Es wird davon ausgegangen, dass es landesseitig eine ähnliche Regelung wie beim Leistungsaufwand Bildung und Teilhabe geben wird. Durch die Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts für den öffentlichen Sektor an europarechtliche Vorgaben ist seit dem 1.1.2017 durch den neuen § 2b UStG ein Paradigmenwechsel für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand eingeläutet worden. Der Kreis Euskirchen hat von der gesetzlich angebotenen Option für die Weiteranwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechts für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum 31.12.2020 Gebrauch gemacht. Inwieweit sich Risiken oder auch Chancen für den Kreis durch die anstehende Besteuerung öffentlicher Leistungen ergeben werden, wird nun Schritt für Schritt von der Verwaltung unter externer steuerfachlicher Beratung überprüft. Ein aktuell noch nicht abschätzbares Risiko stellt die im Oktober 2016 auf der Ebene von Bund und Ländern vereinbarte kurzfristige Erweiterung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) dar. Hier ist zunächst abzuwarten, wie sich die Leistungszahlen entwickeln werden. Von zusätzlichen Haushaltsbelastungen ist aber nach derzeitigen Prognosen auszugehen. Für den Konzern Kreiskrankenhaus Mechernich ergeben sich die allgemeinen Chancen und Risiken im Wesentlichen aus den allgemeinen Situationen im Krankenhaus- und Pflegesektor. Das Gesundheitswesen insgesamt wird von der Bundesregierung gerade in einer älter werdenden Gesellschaft als Zukunftsbranche mit bereits über vier Millionen Beschäftigten eingestuft. Aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland und des medizinisch technischen Fortschritts stellt der Gesundheitssektor einen bedeutenden Wachstumsmarkt dar. Dass das Gesundheitswesen aktuell sehr im Bewusstsein des öffentlichen Interesses steht, ist darüber hinaus einerseits dem steigenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung geschuldet, andererseits auf die Probleme der Finanzierbarkeit von Gesundheitsleistungen zurückzuführen. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten gesetzlichen Regelungen zielen vor dem Hintergrund auch überwiegend darauf ab, Ausgabenentwicklungen einzudämmen und damit die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu stabilisieren. Es ist aber auch anzumerken, dass sich die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser weiterhin verschärfen wird. Ursächlich für diese pessimistischen Zukunftsszenarien ist die nicht gegebene Refinanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser durch die nach oben begrenzten Vergütungen. Seit Jahren steigen die Kosten der Krankenhäuser schneller als die Einnahmen. Diese seit Jahren weiter auseinanderklaffende Kosten-Erlös-Schere bringt die bundesdeutschen Krankenhäuser nach Auffassung der Deutschen Krankenhausgesellschaft in immer massivere finanzielle Bedrängnis. Mit Wirkung vom 22. Juli 2013 ist der Krankenhausplan NRW 2015 in Kraft getreten. Über die im Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehenen und zu Beginn des Jahres 2014 durch die Landesverbände der Krankenkassen initiierten regionalen Planungskonzepte sollen die Rahmenvorgaben bis 2015 umgesetzt und für die einzelnen Krankenhäuser konkretisiert werden. Durch den Krankenhausplan NRW 2015 ist die Planung der Teilgebiete abgeschafft worden; nach Auffassung des zuständigen Ministeriums dürften damit die regionalen Planungsverfahren erheblich zügiger durchzuführen sein. Anstelle der Teilgebieteplanung ist im Krankenhausplan NRW 2015 die 46 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Vorgabe von Strukturqualitäten getreten. Nur wenn die Krankenhäuser die vorgegebenen Strukturqualitäten erfüllen und damit die jeweiligen Leistungsangebote zum Versorgungsauftrag gehören, sind sie berechtigt, entsprechende Leistungen zu erbringen und abzurechnen. Für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bleibt insbesondere abzuwarten, wie sich die Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 über die regionalen Planungskonzepte für die einzelnen Krankenhäuser auswirken wird. Trotz des landesweit vorgegebenen Bettenabbaus in einer Größenordnung von rund 10.000 hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH eine leichte Bettenerhöhung beantragt. Für das Kreiskrankenhaus Mechernich wird erwartet, dass die Strukturvorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 für die bislang vorgehaltenen Leistungsangebote voll und ganz erfüllt werden können. Für das St. Antonius Krankenhaus in Schleiden ist bei Beibehaltung der Gesamtbettenzahl von 105 der Ausweis von 15 geriatrischen Betten beantragt. Die 15 geriatrischen Betten sollen im Rahmen einer Dependancelösung von der Klinik für Geriatrie des Kreiskrankenhauses Mechernich mit betrieben werden. Unter Berücksichtigung der starken Leistungsinanspruchnahme des Kreiskrankenhauses Mechernich und der Erfüllung der Strukturvorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 werden aus der Umsetzung des Krankenhausplans keine größeren Risiken gesehen. Nicht zuletzt durch die beschlossene und bis Ende 2015 umzusetzende Integration des Krankenhausbetriebes in die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH dürfte das St. Antonius Krankenhaus Schleiden krankenhausplanerisch gesichert sein. Für das St. Antonius Krankenhaus Schleiden wird erwartet, dass sich die bis zum 31. Dezember 2015 umzusetzende Integration in die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH positiv auswirkt. Durch die krankenhausplanerische Zusammenführung der beiden Krankenhausstandorte innerhalb der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und dem Entstehen eines Gesamtkrankenhauses mit 523 Betten soll zum einen den Vorgaben des Krankenhausplans NRW 2015 im Bereich der dort abgeleiteten Strukturvorgaben begegnet werden. Zum anderen wird erwartet, dass durch das Entstehen größerer Einheiten die negativen Auswirkungen des DRG-Fallpauschalensystems für kleinere Krankenhausstandorte zumindest teilweise für das St. Antonius Krankenhaus Schleiden aufgehoben werden können. Für die Jahre 2011 bis 2016 werden keine Gefahren für die Entwicklung des Konzerns Kreis Euskirchen gesehen. 47 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Anlage zum Gesamtlagebericht Günter Rosenke _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Landrat des Kreises Euskirchen 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT) - Vorstand Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Beanstandungsbeamter Institution: LBS-Bausparkasse Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: LEP - AöR - Verwaltungsrat und Projektbeirat Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Nahverkehr Rheinland Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Naturpark Nordeifel e. V. Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Nordeifel Tourismus GmbH Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Provinzial Rheinland Holding Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: REGIO Aachen Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Regionalverkehr Köln - Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Rheinischer Sparkassen- und Giroverband (RSGV) Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang - Gesellschafterversammlung Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Technik Agentur Euskirchen (TAE) Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: vogelsang ip - Gesellschafterversammlung Funktion: Stellv. Mitglied 48 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft (EGB) Funktion: Mitglied Institution: KEV Schleiden Funktion: Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Mitglied Institution: Rhenag AG - Verwaltungsbeirat Funktion: Mitglied Institution: RWE-Beirat Funktion: Mitglied Institution: Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Funktion: Mitglied 49 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Ingo Hessenius _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Verwaltungsbeamter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Nordeifel Tourismus GmbH Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Funktion: 4. Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE), Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 50 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Thomas Bell _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Beamter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 51 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Ingrid Berners _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Steuerberaterin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft (EGB) Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreterin Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang - Gesellschafterversammlung Funktion: 1. pers. Vertreterin 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 52 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Franz Cremer _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Geschäftsstellenleiter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: kdvz Verbandsversammlung Funktion: Stellv. Mitglied Institution: KEV Gesellschafterversammlung Funktion: Stellv. Mitglied Institution: REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V. Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang - Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 53 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Dr. Sabine Dirhold _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Dipl.-Psychologin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 54 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Hans-Josef Engels _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Bankkaufmann i. R. 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Braunkohleausschuss (kommunale Bank) Funktion: Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Aufsichtsrat Funktion: Vorsitzender 55 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Johannes Esser _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Bauingenieur 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer (AGIT) - Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 56 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Axel Gerth _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Angestellter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 57 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Christian Grau _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Soldat 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 58 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Franz Albert Groß _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Beamter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 59 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Jörg Grutke _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Diplom-Ingenieur ET 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 60 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Norbert Häger _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsanwalt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: LEP - AöR - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 61 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Markus Herbrand _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Steuerberater 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 62 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Winfried Hergarten _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Lehrer i. R. 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Liebfrauenhof GmbH - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied Institution: VIVANT gGmbH - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Krankenhaus Schleiden - Beirat Funktion: Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 63 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Heinrich Hettmer _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Dipl.-Ing. i. R. 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft (EGB) Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Gesellschafterversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Zweckverband Naturpark Rheinland - Verbandsversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 64 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Urban-Josef Jülich _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Landwirt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 65 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Angela Kalnins _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: kfm. Mitarbeiterin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: LaGa-Gesellschaft Zülpich -AufsichtsratFunktion: Mitglied Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Zülpich Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 66 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Volker Kindler _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsreferendar 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsversammlung Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 67 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Clas Kohlheyer _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Exportleiter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Verband kommunaler RWE-Aktionäre (VkA) Gesellschafterversammlung Funktion: Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: INBAS GmbH Funktion: Gesellschafter 68 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Bernd Kolvenbach _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Geschäftsführer CDU-Kreistagsfraktion 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Aufsichtsrat Funktion: Stellv. Vorsitzender Institution: Nahverkehr Rheinland GmbH - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied Institution: VRS GmbH - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Trägerversammlung Jobcenter Eu-aktiv Funktion: Mitglied Institution: Zweckverband Nahverkehr Rheinland Verbandsversammlung Funktion: Mitglied Institution: Zweckverband VRS - Verbandsversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Zweckverband VRS - Verbandsversammlung Funktion: Mitglied Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsversammlung Funktion: Stellv. Mitglied Institution: REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V. Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 69 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Nathalie Konias _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Hausfrau und Studentin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Mitglied Institution: LEP - AöR - Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreterin 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 70 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Dorothee Kroll _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Lehrerin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Aufsichtsrat unktion: Mitglied Institution: Stadtverkehr Euskirchen GmbH - Aufsichtsrat Funktion: Stellv. Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreterin 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 71 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Wilhelm Kurth _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Versicherungsmakler 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 72 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Elisabeth Mende _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Diplom-Pädagogin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 73 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Johannes Mertens _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Realschulrektor 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 74 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Franz Josef Mörsch jun. _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Maschineneinrichter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 75 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Hans-Josef Nolden _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentner 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 2. stellv. Vorsitzender 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 76 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Hans Peter Nußbaum _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Bankkaufmann 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Funktion: Mitglied Institution: Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Zweckverband Naturpark Rheinland Planungsausschuss Süd Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 77 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Dr. Dieter Pesch _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentner 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Regionalrat Köln, Bezirksregierung Funktion: Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 78 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Thomas Pick _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Verwaltungsleiter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: profinos gGbmbH Funktion: Geschäftsführer 79 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Markus Ramers _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Studienreferendar 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Nordeifel Tourismus GmbH Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat Funktion: Stellv. Mitglied Institution: vogelsang ip - Aufsichtsrat Funktion: Stellv. Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Gemeinderat Blankenheim Funktion: Mitglied Institution: Radio Euskirchen GmbH & Co. KG Funktion: Mitglied Institution: REGIO-Rat des REGIO Aachen e. V. Funktion: Mitglied Institution: Studieninstitut für kommunale Verwaltung Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 80 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Peter Rauw _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Zollbeamter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 81 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Josef Reidt _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsanwalt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat Funktion: Mitglied Institution: VIVANT gGmbH - Aufsichtsrat Funktion: Vorsitzender Institution: vogelsang ip - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH - Beirat Funktion: Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Vorsitzender Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Vorsitzender Institution: Liebfrauenhof Schleiden GmbH - Beirat Funktion: Vorsitzender 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 82 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Hans Reiff _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Geschäftsführer 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 83 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Josef Carl Rhiem _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsanwalt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: kdvz Verbandsversammlung Funktion: Vorsitzender Institution: Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH - Beirat Funktion: Vorsitzender Institution: Lebenshilfe Zülpich Bürvenich - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied Institution: Nordeifelwerkstätten im Kreis Euskirchen Funktion: Vorsitzender 84 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Margret Rhiem _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentnerin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: LEP-AöR - Aufsichtsrat Funktion: 1. pers. Vertreterin 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: 1. pers. Vertreterin Institution: Zweckverband Naturpark Rheinland Verbandsversammlung Funktion: 1. pers. Vertreterin 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 85 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Rudolf Rüscher _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Soldat 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 86 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Hans Schmitz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Landesbeamter 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Nahverkehr Rheinland GmbH - Aufsichtsrat Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Funktion: Stellv. Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Mitglied Institution: Regionalverkehr Köln - Gesellschafterversammlung Funktion: Mitglied Institution: Zweckverband Nahverkehr Rheinland Verbandsversammlung Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Zweckverband VRS - Verbandsversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 87 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Helmut Schmitz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentner 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene) Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 88 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Manfred Schmitz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Landwirt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Stimmführer Institution: Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Funktion: Mitglied Institution: Wasser- und Bodenverband Wichterich Funktion: Vorsitzender Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 1. pers. Vertreter 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 89 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Ruth Schmitz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Kfm. Angestellte 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: 1. pers. Vertreterin Institution: Justizvollzugsanstalt Euskirchen - Beirat Funktion: Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 90 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Uwe Schmitz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsanwalt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang Aufsichtsrat Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: vogelsang ip - Aufsichtsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Rheinischer Sparkassen- und Giroverband (RSGV) Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: vogelsang ip - Gesellschafterversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung Funktion: 1. pers. Vertreter Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: 1. stellv. Vorsitzender 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 91 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Hans-Erhard Schneider _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Einzelhandelskaufmann 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 92 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Andreas Schulte _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Unternehmer 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: Institution: LEP-AöR - Aufsichtsrat Funktion: Mitglied 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 93 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Günther Schulz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Pensionär 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 94 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Stefanie Seidler _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Krankengymnastin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Mitglied Institution: Technik Agentur Euskirchen (TAE) Funktion: Mitglied Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsausschuss Funktion: Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 95 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Wulf-Dietrich Simon _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentner 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich (KKM) Funktion: Mitglied Institution: Kreiskrankenhaus Mechernich Verwaltungsrat Funktion: Mitglied Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Stellv. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 96 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Ute Stolz _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Finanzreferentin und Justiziarin 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: ene Gesellschafterversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied Institution: vogelsang ip - Gesellschafterversammlung Funktion: 1. pers. Vertreterin Institution: Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung Funktion: Ordentl. Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 97 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Franz Troschke _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rechtsanwalt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 98 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Dirk van Meenen _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Finanzdienstleister 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Marienhospital Euskirchen Verwaltungsrat Funktion: Mitglied 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 99 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Matthias Vogelsberg _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rentner 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 100 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Thilo Waasem _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Steuerfachangestellter/Student 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Eifel-Touristik-Agentur NRW e. V. Funktion: Stellv. Mitglied Institution: Nordeifel Tourismus GmbH Funktion: Mitglied Institution: Polizeibeirat Funktion: Vorsitzender 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 101 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Hans Peter Wasems _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Rektor i. R. 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Funktion: 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 102 Gesamtabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 Günter Weber _________________________________________________________ Angaben gemäß § 53 Kreisordnung NRW i. V. m. § 95 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW 1. Beruf; bei mehreren ausgeübten Berufen: Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) Beruf: Dipl.-Sparkassenbetriebswirt 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW) Institution: Funktion: 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen des Kreises in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form: (§ 95 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW) Institution: Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Funktion: Vorsitzender Institution: Kreissparkasse Euskirchen - Verwaltungsrat Funktion: Mitglied Institution: Nordeifel Tourismus GmbH Funktion: Stimmführer Institution: Technik Agentur Euskirchen (TAE) Funktion: Stimmführer 4. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen: (§ 95 Abs. 2 Nr. 5 GO NRW) Institution: Funktion: 103