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Info Stab (Bildungsberatungsstelle des Kreises Euskirchen - Aktueller Sachstand zum Bildungsscheckverfahren)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
152 kB
Datum
12.06.2017
Erstellt
24.05.17, 09:01
Aktualisiert
24.05.17, 09:01
Info Stab (Bildungsberatungsstelle des Kreises Euskirchen
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 236/2017 23.05.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 12.06.2017 Bildungsberatungsstelle des Kreises Euskirchen - Aktueller Sachstand zum Bildungsscheckverfahren Bildungsberatungsstelle des Kreises Euskirchen – Auswertung des Regionalberichts zum Bildungsscheckverfahren Die Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung mbH des Landes NRW, die federführend für die Umsetzung des Programms Bildungsscheck NRW zuständig ist, hat für das Jahr 2016 einen Regionalbericht für die Region Aachen erstellt. Der Bericht beinhaltet alle statistischen Angaben und Umsetzungsergebnisse, die im Programm zum Bildungsscheck erfasst werden. (Siehe Anlage 1 zu Info 236/2017) Kurze Erläuterung zum Programm: Mit dem NRW Bildungsscheck fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (Mais) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten und kleinen und mittelständischen Unternehmen mit maximal 500,-€. Der Bildungsscheck NRW wird zu 50 % aus Landesmitteln und zu 50 % aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. Der NRW Bildungsscheck wird in zwei verschiedene Zugänge unterteilt: Betrieblich und Individuell. Welcher Bildungsscheck in Frage kommt, hängt davon ab, wer die Weiterbildungsmaßnahme finanziert. Kommt der Arbeitgeber für die Kosten der Weiterbildung auf, wird der betriebliche Bildungsscheck eingesetzt. Wird die Weiterbildung durch die Privatperson finanziert, wird der individuelle Bildungsscheck eingesetzt. Es müssen die Voraussetzungen eingehalten werden. Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Förderung des Bildungsschecks in der neuen ESF Förderphase 2014 – 2020 im individuellen Zugang ausdrücklich an Menschen mit Migrationshintergrund, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte), ältere ab 50 und Berufsrückkehrende. Außerdem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von 30.000,-€ (allein veranlagt), bzw. 60.000,-€ (bei Ehepaaren) nicht überschritten werden und der Arbeitgeber darf nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Der betriebliche Bildungsscheck richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen unter 250 Mitarbeitern. Voraussetzung zum Erhalt ist, dass das Jahresbruttoeinkommen des zu fördernden Arbeitnehmers nicht über 39.000,-€ liegt. -2- Auswertung für den Kreis Euskirchen: Betrieblicher Zugang: Wie der Anlage entnommen werden kann, sind die meisten Bildungsscheckberatungen im Kreis Euskirchen betrieblich. Dementsprechend werden auch die meisten Bildungsschecks im betrieblichen Zugang ausgegeben. Das liegt unter anderem auch daran, dass viele Arbeitnehmer die Initiative ergreifen sich fortzubilden, ohne den Arbeitgeber einzubinden. Oftmals wird dann beim telefonischen Erstkontakt mit der Beratungsstelle festgestellt, dass der individuelle Bildungsscheck aufgrund der Voraussetzungen nicht in Frage kommt. Dann wird der Arbeitgeber über die Fortbildung informiert und dieser erklärt sich bereit die Fortbildung zu finanzieren, um den Arbeitnehmer stärker ans Unternehmen zu binden. Durch diesen ersten Berührungspunkt mit dem Bildungsscheck informieren sich einige Arbeitgeber genauer zu dem Förderprogramm und binden diesen mit in die Personalplanung- und Entwicklung ein. Es sind daher einige Unternehmen, die das volle Kontingent von zehn Bildungsschecks binnen zwei Jahren ausschöpfen. Mehr als die Hälfte der beratenen Unternehmen sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätig. Außerdem wurden auch mit die meisten Bildungsschecks für soziale und pflegerische Berufe ausgegeben. Das liegt u.a. daran, dass der Weiterbildungsbedarf in dieser Branche sehr hoch ist und dort auch viele Fortbildungen angeboten werden. Beispielsweise um bereits vorhandene Kenntnisse zu vertiefen. Das wird auch deutlich in der Statistik, nach dem Zweck der Weiterbildungsmaßnahme. Ca. 70% der ausgegebenen Bildungsschecks dienten der Aktualisierung oder Erweiterung bereits vorhandener Qualifikationen und Kenntnissen. Wohingegen gerade einmal 4% dem Erwerb eines Abschlusses in einem Fortbildungsberuf dienten. Die meisten Aufstiegsfortbildungen können allerdings durch das „Aufstieg-BAföG“ gefördert werden, wenn die Voraussetzung hierzu gegeben ist. Dieses Förderprogramm für Fortbildungen wird von der Bezirksregierung Köln betreut. Eine sehr deutliche Spanne liegt auch in der Ausgabe von Bildungsschecks nach Geschlecht der Teilnehmenden. Der Beratungsschwerpunkt liegt bei Frauen, was nicht zuletzt daran liegt, dass im Gesundheits- und Sozialwesen überwiegend Frauen angestellt sind. Eine weitere aussagekräftige Statistik ist die Ausgabe der Bildungsschecks nach den Altersklassen. Eine mögliche Voraussetzung zum Erhalt des individuellen Bildungsschecks ist, dass der Teilnehmende über 50 Jahre alt sein muss, falls keine andere Voraussetzung zutrifft. Dadurch wurden im individuellen Zugang immerhin 40% der Bildungsschecks an Personen über 50 ausgegeben. Anders sieht es da bei den Betrieben aus. Dort liegt der Weiterbildungsschwerpunkt bei 25 – 49 Jahre. Möglicherweise damit die Unternehmen auch länger etwas von ihrem investierten Geld in den Arbeitnehmer haben. Die Bereitschaft ältere Mitarbeiter weiterzubilden ist nicht sehr hoch. Eine weitere interessante Statistik ist die Ausgabe der Bildungsschecks nach den Berufsabschlüssen der Teilnehmenden. Hier liegt der Schwerpunkt bei den beratenen Personen und Betrieben deutlich bei der betrieblichen, bzw. außerbetrieblichen Berufsausbildung. Mehr als die Hälfte der Personen, die einen betrieblichen Bildungsscheck erhalten haben, haben „nur“ eine abgeschlossene Ausbildung. Der Weiterbildungsbedarf für diese Personen kann man also sagen ist höher, wobei man beachten muss, dass die gesetzte Einkommensgrenze von jährlich 39.000,-€ brutto einen höheren Abschluss schon fast ausschließen lässt. Dennoch wurden einige Meister, Techniker und auch Absolventen einer Universität oder Fachholschule vom Betrieb weitergebildet. Aber auch individuelle Personen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben den Bildungsscheck genutzt, um sich beruflich fortzubilden oder sogar möglicherweise einen Abschluss nachzuholen. Individueller Zugang: Insgesamt wurden 60 individuelle Personen beraten, wovon 5 Berufsrückkehrerinnen waren, die nach einer Auszeit, die länger als ein Jahr aufgrund von Kindererziehung oder Pflege Angehöriger dauerte, wieder zurück in den Beruf oder sich beruflich umorientieren wollten. -3Bewilligte Bildungsschecks: Durch die Bezirksregierung wurden in 2016 insgesamt 361 Bildungsschecks in Höhe von 239.515,-€ bewilligt und abgerechnet. Die Weiterbildungen erstrecken sich von MS-Office Schulungen bei den Volkshochschulen für 400,-€, bis hin zur Manuellen Therapie für Physiotherapeuten von 3.000,-€ oder mehr. Dabei ist zu beachten, dass in 2016 auch Bildungsschecks aus 2015 abgerechnet werden konnten, wo die Förderkonditionen bei 50%, maximal 2.000,-€ lagen. Quelle: Statistik der G.I.B. mbH, Regionalbericht Bildungsscheck NRW März 2017 © Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung mbH Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)