Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
152 kB
Datum
12.06.2017
Erstellt
24.05.17, 09:01
Aktualisiert
24.05.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 236/2017
23.05.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
12.06.2017
Bildungsberatungsstelle des Kreises Euskirchen
- Aktueller Sachstand zum Bildungsscheckverfahren
Bildungsberatungsstelle des Kreises Euskirchen – Auswertung des Regionalberichts zum
Bildungsscheckverfahren
Die Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung mbH des Landes NRW, die federführend für
die Umsetzung des Programms Bildungsscheck NRW zuständig ist, hat für das Jahr 2016 einen
Regionalbericht für die Region Aachen erstellt.
Der Bericht beinhaltet alle statistischen Angaben und Umsetzungsergebnisse, die im Programm zum
Bildungsscheck erfasst werden. (Siehe Anlage 1 zu Info 236/2017)
Kurze Erläuterung zum Programm:
Mit dem NRW Bildungsscheck fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
(Mais) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten und kleinen und
mittelständischen Unternehmen mit maximal 500,-€. Der Bildungsscheck NRW wird zu 50 % aus
Landesmitteln und zu 50 % aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert.
Der NRW Bildungsscheck wird in zwei verschiedene Zugänge unterteilt: Betrieblich und Individuell.
Welcher Bildungsscheck in Frage kommt, hängt davon ab, wer die Weiterbildungsmaßnahme
finanziert. Kommt der Arbeitgeber für die Kosten der Weiterbildung auf, wird der betriebliche
Bildungsscheck eingesetzt. Wird die Weiterbildung durch die Privatperson finanziert, wird der
individuelle Bildungsscheck eingesetzt. Es müssen die Voraussetzungen eingehalten werden.
Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Förderung
des Bildungsschecks in der neuen ESF Förderphase 2014 – 2020 im individuellen Zugang
ausdrücklich an Menschen mit Migrationshintergrund, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne
Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte), ältere ab
50 und Berufsrückkehrende. Außerdem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von 30.000,-€
(allein veranlagt), bzw. 60.000,-€ (bei Ehepaaren) nicht überschritten werden und der Arbeitgeber darf
nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
Der betriebliche Bildungsscheck richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen unter 250
Mitarbeitern. Voraussetzung zum Erhalt ist, dass das Jahresbruttoeinkommen des zu fördernden
Arbeitnehmers nicht über 39.000,-€ liegt.
-2-
Auswertung für den Kreis Euskirchen:
Betrieblicher Zugang:
Wie der Anlage entnommen werden kann, sind die meisten Bildungsscheckberatungen im Kreis
Euskirchen betrieblich. Dementsprechend werden auch die meisten Bildungsschecks im
betrieblichen Zugang ausgegeben. Das liegt unter anderem auch daran, dass viele Arbeitnehmer
die Initiative ergreifen sich fortzubilden, ohne den Arbeitgeber einzubinden. Oftmals wird dann beim
telefonischen Erstkontakt mit der Beratungsstelle festgestellt, dass der individuelle Bildungsscheck
aufgrund der Voraussetzungen nicht in Frage kommt. Dann wird der Arbeitgeber über die Fortbildung
informiert und dieser erklärt sich bereit die Fortbildung zu finanzieren, um den Arbeitnehmer stärker
ans Unternehmen zu binden. Durch diesen ersten Berührungspunkt mit dem Bildungsscheck
informieren sich einige Arbeitgeber genauer zu dem Förderprogramm und binden diesen mit in die
Personalplanung- und Entwicklung ein. Es sind daher einige Unternehmen, die das volle Kontingent
von zehn Bildungsschecks binnen zwei Jahren ausschöpfen.
Mehr als die Hälfte der beratenen Unternehmen sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätig.
Außerdem wurden auch mit die meisten Bildungsschecks für soziale und pflegerische Berufe
ausgegeben. Das liegt u.a. daran, dass der Weiterbildungsbedarf in dieser Branche sehr hoch ist und
dort auch viele Fortbildungen angeboten werden. Beispielsweise um bereits vorhandene Kenntnisse
zu vertiefen. Das wird auch deutlich in der Statistik, nach dem Zweck der Weiterbildungsmaßnahme.
Ca. 70% der ausgegebenen Bildungsschecks dienten der Aktualisierung oder Erweiterung bereits
vorhandener Qualifikationen und Kenntnissen. Wohingegen gerade einmal 4% dem Erwerb eines
Abschlusses in einem Fortbildungsberuf dienten. Die meisten Aufstiegsfortbildungen können
allerdings durch das „Aufstieg-BAföG“ gefördert werden, wenn die Voraussetzung hierzu gegeben ist.
Dieses Förderprogramm für Fortbildungen wird von der Bezirksregierung Köln betreut.
Eine sehr deutliche Spanne liegt auch in der Ausgabe von Bildungsschecks nach Geschlecht der
Teilnehmenden. Der Beratungsschwerpunkt liegt bei Frauen, was nicht zuletzt daran liegt, dass im
Gesundheits- und Sozialwesen überwiegend Frauen angestellt sind.
Eine weitere aussagekräftige Statistik ist die Ausgabe der Bildungsschecks nach den Altersklassen.
Eine mögliche Voraussetzung zum Erhalt des individuellen Bildungsschecks ist, dass der
Teilnehmende über 50 Jahre alt sein muss, falls keine andere Voraussetzung zutrifft. Dadurch
wurden im individuellen Zugang immerhin 40% der Bildungsschecks an Personen über 50
ausgegeben. Anders sieht es da bei den Betrieben aus. Dort liegt der Weiterbildungsschwerpunkt bei
25 – 49 Jahre. Möglicherweise damit die Unternehmen auch länger etwas von ihrem investierten Geld
in den Arbeitnehmer haben. Die Bereitschaft ältere Mitarbeiter weiterzubilden ist nicht sehr hoch.
Eine weitere interessante Statistik ist die Ausgabe der Bildungsschecks nach den
Berufsabschlüssen der Teilnehmenden. Hier liegt der Schwerpunkt bei den beratenen Personen
und Betrieben deutlich bei der betrieblichen, bzw. außerbetrieblichen Berufsausbildung. Mehr als die
Hälfte der Personen, die einen betrieblichen Bildungsscheck erhalten haben, haben „nur“ eine
abgeschlossene Ausbildung. Der Weiterbildungsbedarf für diese Personen kann man also sagen ist
höher, wobei man beachten muss, dass die gesetzte Einkommensgrenze von jährlich 39.000,-€
brutto einen höheren Abschluss schon fast ausschließen lässt. Dennoch wurden einige Meister,
Techniker und auch Absolventen einer Universität oder Fachholschule vom Betrieb weitergebildet.
Aber auch individuelle Personen, ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben den Bildungsscheck
genutzt, um sich beruflich fortzubilden oder sogar möglicherweise einen Abschluss nachzuholen.
Individueller Zugang:
Insgesamt wurden 60 individuelle Personen beraten, wovon 5 Berufsrückkehrerinnen waren, die nach
einer Auszeit, die länger als ein Jahr aufgrund von Kindererziehung oder Pflege Angehöriger dauerte,
wieder zurück in den Beruf oder sich beruflich umorientieren wollten.
-3Bewilligte Bildungsschecks:
Durch die Bezirksregierung wurden in 2016 insgesamt 361 Bildungsschecks in Höhe von 239.515,-€
bewilligt und abgerechnet. Die Weiterbildungen erstrecken sich von MS-Office Schulungen bei den
Volkshochschulen für 400,-€, bis hin zur Manuellen Therapie für Physiotherapeuten von 3.000,-€ oder
mehr.
Dabei ist zu beachten, dass in 2016 auch Bildungsschecks aus 2015 abgerechnet werden konnten,
wo die Förderkonditionen bei 50%, maximal 2.000,-€ lagen.
Quelle: Statistik der G.I.B. mbH, Regionalbericht Bildungsscheck NRW März 2017
© Gesellschaft für Innovative Beschäftigungsförderung mbH
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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