Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
16.03.17, 12:08
Aktualisiert
16.03.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 298/2017
Datum: 13.03.2017
Stellenplan 2017
1. kw-Vermerke
In der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling am 06.03.2017 wurde die künftige
Fallzahlenentwicklung in den Bereichen Ausländerwesen und Krankenhilfe für Flüchtlinge kontrovers
diskutiert. Es muss deshalb eine Möglichkeit geschaffen werden, dass der Kreistag die
diesbezügliche dauerhafte Stellenplanung beeinflussen kann. Dies wird durch die eingefügte Ziffer 2
des nachstehenden Beschlussentwurfs gesichert.
Beschlussentwurf:
1. Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2017 nach dem vorgelegten Entwurf unter
Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling und
des Kreisausschusses.
2. Hinsichtlich der zusätzlich eingerichteten 2 Stellen im Bereich Ausländerwesen und der 0,5Stelle in der Krankenhilfe für Flüchtlinge erfolgt in Vorbereitung des Stellenplanes 2020 eine
erneute Personalbedarfsermittlung. Aufgrund dieser entscheidet der Kreistag, ob die Stellen
über das Jahr 2019 hinaus erhalten bleiben.
2. Bearbeitungszeiten von Regelinspektionen nach Chemikaliengesetz
In der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling am 06.03.2017 wurde die Einrichtung eines 0,5
Stellenanteils für die neuen Aufgaben zur Durchführung von Regelinspektionen hinterfragt. Zusätzlich
zu den festgelegten 19,1 Regelinspektionen sind im Rahmen des Chemikaliengesetzes
Nachinspektionen sowie anlassbezogene Inspektionen durchzuführen. Im Rahmen der Inspektionen
erfolgen vor-Ort-Prüfungen mit evt. Probenahmen. Es schließt sich eine aufwändige Aufbereitung der
Prüfung mit anschließender Dokumentation, Bescheiderteilung, Meldung an die Bezirksregierung und
evt. Nachprüfung an. In einigen Fällen wird bei fehlender Umsetzung der Mängelbeseitigung die
Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sowie evt. eine Klageerhebung erforderlich werden.
Ferner ist ein Qualitätsmanagement für die Durchführung amtlicher Inspektionen zu erstellen.
Darüber hinaus besteht eine verpflichtende Teilnahme an Landesprojekten, z. B. Prüfung von
Inhaltsstoffen. Der Zeitaufwand für die neu durchzuführenden Aufgaben wurde auf Grund fehlender
Erfahrungswerte auf der Basis von Schätzwerten erhoben. Diese wurden mit der Datenbasis eines
vergleichbaren Flächenkreises abgeglichen. Das rechnerische Ergebnis beläuft sich auf einen 0,5
Stellenanteil. In einer interkommunalen Umfrage wird dieser Stellenumfang auch in anderen Kreisen
angesetzt. Da die Aufgaben durch eine Person mit entsprechender Sachkunde durchzuführen sind
(pharmazeutisch-technische Assistent/in), wäre eine Besetzung mit einem niedrigeren Stellenanteil
nur schwierig zu realisieren.
-23. Erweiterung des Stellenplanes Jobcenter um 1,0 Stellen
Am 08.03.2017 hat die Trägerversammlung der Erweiterung des Stellenplanes um 1,0 Stelle wegen
der Aufstockung des ESF-Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose auf insgesamt 143,5 Stellen
zugestimmt. Die Stelle wird aus zusätzlichen Fördermitteln finanziert.
gez. Rosenke