Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
31.05.17, 13:36
Aktualisiert
31.05.17, 13:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 334/2017
23.05.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
12.06.2017
Kreisausschuss
28.06.2017
Kreistag
12.07.2017
Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel wurden im Haushalt 2017 bei Produkt 571 04 01, Zeile 15,
eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
1.
Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das Geschäftsjahr 2017 den Deckelungsbetrag in
Höhe von 20.000 €. Der Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den Deckelungsbetrag
der Kommunen hinaus gehenden Beträge im Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von
260.000 €.
2.
Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung des Gesamtzuschussbedarfs mit der
Aufteilung und Übernahme zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen
Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel
Tourismus GmbH beabsichtigt.
-2-
3.
Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus GmbH ab dem
Wirtschaftsjahr 2018 wird der notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags zugestimmt. Darin
wird der Deckelungsbetrag der Kommunen auf 25.000 € erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein
Deckelungsbetrag in Höhe von 310.000 € festgesetzt.
4.
Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel eingefügt, dass es zukünftig durch
vorgezogene Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze insoweit zu überschreiten,
als dies zur Minderung einer Kapitalertragsteuer notwendig ist. Die vorgezogene
Gesellschaftereinlage darf 25.000 € pro Kommune und 310.000 € für den Kreis Euskirchen nicht
überschreiten und wird auf die Obergrenze des folgenden Jahres angerechnet.
Begründung:
In verschiedenen Sitzungen der Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH im Jahr
2016 sowie in einer Bürgermeister-Konferenz im Sommer 2016 war die zukünftige Finanzierung
bereits Gegenstand der Beratungen.
Mit Blick auf das Jahr 2018 und die Folgejahre steht fest, dass die im Gesellschaftervertrag
beschlossenen Deckelungsbeträge der Gesellschafter, 260.000 € für den Kreis Euskirchen (seit
2012), und je 20.000 € pro Kommune (seit 2009), zukünftig nicht mehr ausreichen werden.
Grundsätzlich sind sich die Gesellschafter darüber einig, dass sich die Nordeifel Tourismus GmbH
seit ihrer Gründung im Jahr 2009 äußerst positiv entwickelt hat, zahlreiche Impulse setzt und von den
Verantwortlichen, touristischen Akteuren und sonstigen Kooperationspartnern als engagierter,
kompetenter und zuverlässiger Dienstleister geschätzt wird. Mit ihrer Rolle trägt die Nordeifel
Tourismus GmbH dazu bei, den wichtigen Wirtschaftsfaktor Tourismus im Kreis Euskirchen weiter zu
stärken.
Das Aufgabenportfolio, die Kompetenzen und das Verantwortungsgebiet haben sich in den letzten
Jahren deutlich erhöht. Gleichzeitig trägt das von den Gesellschaftern entgegenbrachte Vertrauen
dazu bei, dass sich die Nordeifel Tourismus GmbH strategisch und operativ professionell auf die
touristische Arbeit konzentrieren kann.
Vor der Gesellschaft liegen neue Herausforderungen, gleichzeitig bieten sich zahlreiche Chancen für
die touristische Weiterentwicklung der Region. Neben den Beitritten der Stadt Bad Münstereifel am 1.
Juni 2016 und der Gemeinde Dahlem zum 1. Mai 2017 sind vor allem die Mitverantwortung im
Projektmanagement des Projektes "Wanderwelt der Zukunft- Eifelschleifen & Eifelspuren", die
Mitarbeit beim Radkonzept Eifel, die Projektumsetzungen in den beiden LEADER-Regionen Eifel und
Zülpicher Börde, die Stabilisierung der Übernachtungs- und Gästezahlen bei gleichzeitigem
intensiven Strukturwandel innerhalb der Betriebswelt, die Mitarbeit an einer eifelweiten
Tourismusstrategie (u.a. zu den Schwerpunktthemen Digitalisierung, öffentliche Infrastruktur,
Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Netzwerke), die Einrichtung der Tourismusakademie Nordeifel und
nicht zuletzt die Umsetzung des Tourismus- und Marketingkonzeptes 2015-2020 der Nordeifel
Tourismus GmbH zu nennen.
Entscheidende Voraussetzung zur Fortsetzung des erfolgreichen Kurses ist neben einem
auskömmlichen Budget vor allem ein fachlich fundiert arbeitendes, engagiertes und gut
funktionierendes Team in den Geschäftsstellen der Nordeifel Tourismus GmbH in Kall und Gemünd.
Um für eine verlässliche Kontinuität zu sorgen, gilt es, die Nordeifel Tourismus GmbH als Arbeitgeber
attraktiv zu halten. Dafür ist es notwendig, den Beschäftigten Anreize in Bezug auf die Vergütung und
sonstigen Rahmenbedingungen anzubieten. In diesem Zusammenhang haben die Vertreter der
Gesellschafterversammlung mehrfach betont, die Beschäftigen leistungsgerecht, zeitgemäß und
wertschätzend entlohnen zu wollen.
-3-
Um dies gewährleisten zu können, hat die Geschäftsführung auf Basis erfolgter Beschlüsse der
Gesellschafterversammlung in enger Zusammenarbeit mit einer Fachanwältin und Expertin auf dem
Gebiet die erforderlichen, arbeitsrechtlichen Bedingungen in einer einseitigen Arbeitgeberrichtlinie
erarbeitet.
Die Einführung der ausgearbeiteten einseitigen Arbeitgeberrichtlinie rückwirkend zum 01. Januar
2017 wurde mit Beschluss Nr. 131/2017 gefasst.
In der Wirtschafts- und Finanzplanung 2017-2021 ist die damit verbundene Erhöhung des
Personalkostenbudgets bereits enthalten. Mit Beschluss Nr. 135/2017 wurde am 30. März 2017 der
geänderte Wirtschaftsplan 2017 und der Finanzplan 2018-2021 (unter Vorbehalt der Beratung in den
kommunalen Gremien) verabschiedet.
Neben der Erhöhung des Personalkostenbudgets ist auch mit steigenden Sachkosten zu rechnen.
Nicht zu verhindernde Mehraufwendungen ergeben sich für die Nordeifel Tourismus GmbH vor allem
in den Bereichen Buchhaltung, Marketing und sonstige betriebliche Aufwendungen, wie u.a. Miete,
Deskline-Lizenzkosten und Telekommunikation sowie bei den Abschreibungen.
Es kann glaubhaft versichert werden, dass die Geschäftsführung der Nordeifel Tourismus GmbH für
die Aufstellung aller Wirtschafts- und Finanzpläne sämtliche Kostenstellen intensiv überprüft.
Einsparpotenziale liegen demnach nur in geringfügigem Ausmaß vor und sind in allen Plänen
berücksichtigt.
Wie eingangs erwähnt, zeigt sich, dass die bisherige Finanzierungsstruktur der Nordeifel Tourismus
GmbH auf Dauer nicht auskömmlich sein wird. Gleichwohl ist die Nordeifel Tourismus GmbH intensiv
darum bemüht, ihre Umsatzerlöse durch Buchungstätigkeit, Sponsoring und Projektbeteiligungen zu
erhöhen.
Hinweis: Eine entsprechende Synopse mit allen geplanten Änderungen des Gesellschaftsvertrages
wird derzeit gemeinsam mit einer Steuerberatungsgesellschaft erarbeitet und dem Kreistag
spätestens mit der Einladung zur Sitzung des Kreistages am 12.07.2017 vorgelegt.
gez. Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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