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Beschlussvorlage Stab (Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
31.05.17, 13:36
Aktualisiert
31.05.17, 13:36
Beschlussvorlage Stab (Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH) Beschlussvorlage Stab (Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH) Beschlussvorlage Stab (Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 334/2017 23.05.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 12.06.2017 Kreisausschuss 28.06.2017 Kreistag 12.07.2017 Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH Sachbearbeiter/in: Frau Poth Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel wurden im Haushalt 2017 bei Produkt 571 04 01, Zeile 15, eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt 1. Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das Geschäftsjahr 2017 den Deckelungsbetrag in Höhe von 20.000 €. Der Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den Deckelungsbetrag der Kommunen hinaus gehenden Beträge im Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von 260.000 €. 2. Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung des Gesamtzuschussbedarfs mit der Aufteilung und Übernahme zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel Tourismus GmbH beabsichtigt. -2- 3. Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus GmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags zugestimmt. Darin wird der Deckelungsbetrag der Kommunen auf 25.000 € erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein Deckelungsbetrag in Höhe von 310.000 € festgesetzt. 4. Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel eingefügt, dass es zukünftig durch vorgezogene Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze insoweit zu überschreiten, als dies zur Minderung einer Kapitalertragsteuer notwendig ist. Die vorgezogene Gesellschaftereinlage darf 25.000 € pro Kommune und 310.000 € für den Kreis Euskirchen nicht überschreiten und wird auf die Obergrenze des folgenden Jahres angerechnet. Begründung: In verschiedenen Sitzungen der Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH im Jahr 2016 sowie in einer Bürgermeister-Konferenz im Sommer 2016 war die zukünftige Finanzierung bereits Gegenstand der Beratungen. Mit Blick auf das Jahr 2018 und die Folgejahre steht fest, dass die im Gesellschaftervertrag beschlossenen Deckelungsbeträge der Gesellschafter, 260.000 € für den Kreis Euskirchen (seit 2012), und je 20.000 € pro Kommune (seit 2009), zukünftig nicht mehr ausreichen werden. Grundsätzlich sind sich die Gesellschafter darüber einig, dass sich die Nordeifel Tourismus GmbH seit ihrer Gründung im Jahr 2009 äußerst positiv entwickelt hat, zahlreiche Impulse setzt und von den Verantwortlichen, touristischen Akteuren und sonstigen Kooperationspartnern als engagierter, kompetenter und zuverlässiger Dienstleister geschätzt wird. Mit ihrer Rolle trägt die Nordeifel Tourismus GmbH dazu bei, den wichtigen Wirtschaftsfaktor Tourismus im Kreis Euskirchen weiter zu stärken. Das Aufgabenportfolio, die Kompetenzen und das Verantwortungsgebiet haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Gleichzeitig trägt das von den Gesellschaftern entgegenbrachte Vertrauen dazu bei, dass sich die Nordeifel Tourismus GmbH strategisch und operativ professionell auf die touristische Arbeit konzentrieren kann. Vor der Gesellschaft liegen neue Herausforderungen, gleichzeitig bieten sich zahlreiche Chancen für die touristische Weiterentwicklung der Region. Neben den Beitritten der Stadt Bad Münstereifel am 1. Juni 2016 und der Gemeinde Dahlem zum 1. Mai 2017 sind vor allem die Mitverantwortung im Projektmanagement des Projektes "Wanderwelt der Zukunft- Eifelschleifen & Eifelspuren", die Mitarbeit beim Radkonzept Eifel, die Projektumsetzungen in den beiden LEADER-Regionen Eifel und Zülpicher Börde, die Stabilisierung der Übernachtungs- und Gästezahlen bei gleichzeitigem intensiven Strukturwandel innerhalb der Betriebswelt, die Mitarbeit an einer eifelweiten Tourismusstrategie (u.a. zu den Schwerpunktthemen Digitalisierung, öffentliche Infrastruktur, Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Netzwerke), die Einrichtung der Tourismusakademie Nordeifel und nicht zuletzt die Umsetzung des Tourismus- und Marketingkonzeptes 2015-2020 der Nordeifel Tourismus GmbH zu nennen. Entscheidende Voraussetzung zur Fortsetzung des erfolgreichen Kurses ist neben einem auskömmlichen Budget vor allem ein fachlich fundiert arbeitendes, engagiertes und gut funktionierendes Team in den Geschäftsstellen der Nordeifel Tourismus GmbH in Kall und Gemünd. Um für eine verlässliche Kontinuität zu sorgen, gilt es, die Nordeifel Tourismus GmbH als Arbeitgeber attraktiv zu halten. Dafür ist es notwendig, den Beschäftigten Anreize in Bezug auf die Vergütung und sonstigen Rahmenbedingungen anzubieten. In diesem Zusammenhang haben die Vertreter der Gesellschafterversammlung mehrfach betont, die Beschäftigen leistungsgerecht, zeitgemäß und wertschätzend entlohnen zu wollen. -3- Um dies gewährleisten zu können, hat die Geschäftsführung auf Basis erfolgter Beschlüsse der Gesellschafterversammlung in enger Zusammenarbeit mit einer Fachanwältin und Expertin auf dem Gebiet die erforderlichen, arbeitsrechtlichen Bedingungen in einer einseitigen Arbeitgeberrichtlinie erarbeitet. Die Einführung der ausgearbeiteten einseitigen Arbeitgeberrichtlinie rückwirkend zum 01. Januar 2017 wurde mit Beschluss Nr. 131/2017 gefasst. In der Wirtschafts- und Finanzplanung 2017-2021 ist die damit verbundene Erhöhung des Personalkostenbudgets bereits enthalten. Mit Beschluss Nr. 135/2017 wurde am 30. März 2017 der geänderte Wirtschaftsplan 2017 und der Finanzplan 2018-2021 (unter Vorbehalt der Beratung in den kommunalen Gremien) verabschiedet. Neben der Erhöhung des Personalkostenbudgets ist auch mit steigenden Sachkosten zu rechnen. Nicht zu verhindernde Mehraufwendungen ergeben sich für die Nordeifel Tourismus GmbH vor allem in den Bereichen Buchhaltung, Marketing und sonstige betriebliche Aufwendungen, wie u.a. Miete, Deskline-Lizenzkosten und Telekommunikation sowie bei den Abschreibungen. Es kann glaubhaft versichert werden, dass die Geschäftsführung der Nordeifel Tourismus GmbH für die Aufstellung aller Wirtschafts- und Finanzpläne sämtliche Kostenstellen intensiv überprüft. Einsparpotenziale liegen demnach nur in geringfügigem Ausmaß vor und sind in allen Plänen berücksichtigt. Wie eingangs erwähnt, zeigt sich, dass die bisherige Finanzierungsstruktur der Nordeifel Tourismus GmbH auf Dauer nicht auskömmlich sein wird. Gleichwohl ist die Nordeifel Tourismus GmbH intensiv darum bemüht, ihre Umsatzerlöse durch Buchungstätigkeit, Sponsoring und Projektbeteiligungen zu erhöhen. Hinweis: Eine entsprechende Synopse mit allen geplanten Änderungen des Gesellschaftsvertrages wird derzeit gemeinsam mit einer Steuerberatungsgesellschaft erarbeitet und dem Kreistag spätestens mit der Einladung zur Sitzung des Kreistages am 12.07.2017 vorgelegt. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)