Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
22.06.17, 14:01
Aktualisiert
22.06.17, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 334/2017
Datum: 19.06.2017
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 12.06.2017
A)
TOP 6
Öffentliche Sitzung
Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH
Herr Cremer, SPD-Fraktion, äußert sich sehr positiv über die
unter TOP 5 erläuterten umfangreichen Aktivitäten und Angebote
der Nordeifel Tourismus GmbH (NeT). Er bestärkt die NeT in
ihrem Tun und merkt an, dass gute Qualität auch Geld kostet.
Auf Nachfrage von Frau Kalnins, Bündnis 90/Die Grünen,
erläutert Frau Poth, dass bisher bereits sechs Kommunen einen
positiven Beschluss bezüglich der künftigen Finanzierung der
NeT gefasst haben. Bei den übrigen Kommunen steht die
politische Beschlussfassung aufgrund der erst später terminierten
Gremiensitzungen noch aus.
Frau Poth führt aus, dass die in der Vorlage 334/2017
angekündigte Synopse mit allen geplanten Änderungen des
Gesellschaftsvertrages bis zur Sitzung des Kreisausschusses am
28.06.2017 vorgelegt wird.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt
1.
Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das
Geschäftsjahr 2017 den Deckelungsbetrag in Höhe von 20.000 €.
Der Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den
Deckelungsbetrag der Kommunen hinaus gehenden Beträge im
Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von 260.000 €.
2.
Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung
des Gesamtzuschussbedarfs mit der Aufteilung und Übernahme
zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen
Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie
ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel Tourismus GmbH
beabsichtigt.
3.
Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der
Nordeifel Tourismus GmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der
notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags zugestimmt.
Darin wird der Deckelungsbetrag der Kommunen auf 25.000 €
erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein Deckelungsbetrag in
Höhe von 310.000 € festgesetzt.
V 334/2017
4.
Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel
eingefügt, dass es zukünftig durch vorgezogene
Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze
insoweit zu überschreiten, als dies zur Minderung einer
Kapitalertragsteuer notwendig ist. Die vorgezogene
Gesellschaftereinlage darf 25.000 € pro Kommune und 310.000 €
für den Kreis Euskirchen nicht überschreiten und wird auf die
Obergrenze des folgenden Jahres angerechnet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig