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Verwaltungsergänzung (Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
16.03.17, 12:08
Aktualisiert
07.06.17, 15:01
Verwaltungsergänzung (Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 129/2017 Datum: 13.03.2017 Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Nach Rechtsauffassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist es rechtswidrig, pauschal alle Ausschüsse des Kreistages von der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden auszunehmen. Die Verwaltung empfiehlt daher, von dem beantragten kompletten Verzicht der Ausstattung von Vorsitzenden von Ausschüssen mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung abzusehen und entsprechend der Rechtsauffassung des Landes NRW zu verfahren. Zur Begründung wird auf die V 319/2017 verwiesen. gez. Rosenke