Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
16.03.17, 12:08
Aktualisiert
07.06.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / A 129/2017
Datum: 13.03.2017
Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen
Ehrenamtes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Nach Rechtsauffassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist es rechtswidrig, pauschal alle
Ausschüsse des Kreistages von der Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die
Ausschussvorsitzenden auszunehmen. Die Verwaltung empfiehlt daher, von dem beantragten
kompletten Verzicht der Ausstattung von Vorsitzenden von Ausschüssen mit einer zusätzlichen
Aufwandsentschädigung abzusehen und entsprechend der Rechtsauffassung des Landes NRW zu
verfahren. Zur Begründung wird auf die V 319/2017 verwiesen.
gez. Rosenke