Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,0 MB
Datum
12.07.2017
Erstellt
22.04.17, 12:01
Aktualisiert
22.04.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
KREIS EUSKIRCHEN
-FINANZEN UND
STEUERUNGSUNTERSTÜTZUNG-
JAHRESABSCHLUSS 2014
Jahresabschluss 2014
Impressum
Herausgeber
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Tel.: 02251/15-0
Fax: 02251/15-666
E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de
USt-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 122393798
© Kreis Euskirchen 2017
Jahresabschluss 2014
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ............................................................................................................................................... 5
I.
Ergebnisrechnung 2014 ............................................................................................................... 6
II.
Finanzrechnung 2014 ................................................................................................................... 8
III.
Bilanz 2014 .................................................................................................................................. 10
IV.
Anhang ......................................................................................................................................... 13
1
Bilanzierung und Bewertung ..................................................................................................... 14
2
1.1
ALLGEMEINES ........................................................................................................................ 15
1.2
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN................................................... 16
Erläuterungen zur Bilanz ........................................................................................................... 19
2.1
AKTIVA ................................................................................................................................... 19
2.1.1
Anlagevermögen ...............................................................................................................20
2.1.1.1
Immaterielle Vermögenswerte ................................................................................ 22
2.1.1.2
Sachanlagen ........................................................................................................... 22
2.1.2
Finanzanlagen ..................................................................................................................27
2.1.3
Umlaufvermögen ..............................................................................................................28
2.1.4
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................................33
2.2
PASSIVA................................................................................................................................. 37
2.2.1
Eigenkapital ......................................................................................................................37
2.2.1.1
Allgemeine Rücklage .............................................................................................. 38
2.2.1.2
Sonderrücklagen ..................................................................................................... 40
2.2.1.3
Ausgleichsrücklage ................................................................................................. 40
2.2.1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2014 .............................................................. 40
2.2.2
Sonderposten....................................................................................................................41
2.2.2.1
Sonderposten für Zuwendungen............................................................................. 41
2.2.2.2
Sonderposten für den Gebührenausgleich ............................................................. 43
1
Jahresabschluss 2014
2.2.2.3
2.2.3
3
Rückstellungen .................................................................................................................44
2.2.3.1
Pensionsrückstellungen .......................................................................................... 45
2.2.3.2
Rückstellung für Deponie und Altlasten .................................................................. 47
2.2.3.3
Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................... 47
2.2.3.4
Sonstige Rückstellungen......................................................................................... 50
2.2.4
Verbindlichkeiten ..............................................................................................................55
2.2.5
Passive Rechnungsabgrenzung .......................................................................................61
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ...................................................................................... 63
3.1
ORDENTLICHE ERTRÄGE ......................................................................................................... 63
3.1.1
Steuern und ähnliche Abgaben ........................................................................................63
3.1.2
Zuwendungen und allgemeine Umlagen ..........................................................................63
3.1.3
Sonstige Transfererträge ..................................................................................................64
3.1.4
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .............................................................................64
3.1.5
Privatrechtliche Leistungsentgelte ....................................................................................65
3.1.6
Kostenerstattungen und Kostenumlagen .........................................................................65
3.1.7
Sonstige ordentliche Erträge ............................................................................................65
3.1.8
Aktivierte Eigenleistungen ................................................................................................66
3.2
ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN .............................................................................................. 66
3.2.1
Personalaufwendungen ....................................................................................................66
3.2.2
Versorgungsaufwendungen ..............................................................................................67
3.2.3
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ...............................................................67
3.2.4
Bilanzielle Abschreibungen...............................................................................................68
3.2.5
Transferaufwendungen .....................................................................................................69
3.2.6
Sonstige ordentliche Aufwendungen ................................................................................70
3.3
2
Sonstige Sonderposten ........................................................................................... 43
FINANZERGEBNIS.................................................................................................................... 71
Jahresabschluss 2014
3.3.1
Finanzerträge ....................................................................................................................71
3.3.2
Zinsen und ähnliche Aufwendungen ................................................................................72
3.4
AUßERORDENTLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN.............................................................. 72
3.5
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE ....................................................................................................... 72
3.6
VORSCHLAG ZUR BEHANDLUNG DES JAHRESERGEBNISSES 2014.............................................. 73
4
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung ....................................................................... 74
4.1
INVESTIVE EINZAHLUNGEN ...................................................................................................... 75
4.2
INVESTIVE AUSZAHLUNGEN ..................................................................................................... 76
5
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO............................................................. 80
6
Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO ...................................................................... 84
7
Anlagenspiegel ........................................................................................................................... 91
8
Forderungsspiegel ..................................................................................................................... 92
9
Verbindlichkeitenspiegel ........................................................................................................... 93
V.
Lagebericht.................................................................................................................................. 95
VI.
Teilergebnis- / Teilfinanzrechnungen ..................................................................................... 193
3
4
Jahresabschluss 2014
Einleitung
Einleitung
Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bzw. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung
NRW (GemHVO) haben die Gemeinden und Kreise zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus
der
Ergebnisrechnung,
der
Finanzrechnung,
den
Teilrechnungen,
der
Bilanz,
dem
Anhang.
Außerdem ist dem Jahresabschuss gem. § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. § 37 Abs. 2 GemHVO
NRW
ein
Lagebericht
beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird nach § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und
dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der Landrat leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb
von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu. Soweit er von
dem ihm vorgelegten Entwurf abweicht, kann der Kämmerer dazu eine Stellungnahme abgeben. Wird
von diesem Recht Gebrauch gemacht, hat der Landrat die Stellungnahme mit dem Entwurf dem
Kreistag vorzulegen.
Der vorliegende Jahresabschluss 2014 wird nach Feststellung durch den Kreistag (§ 96 Abs. 2 GO)
unverzüglich der Aufsichtsbehörde angezeigt und öffentlich bekannt gemacht.
5
Jahresabschluss 2014
Ergebnisrechnung 2014
I.
Ergebnisrechnung 2014
Die Ergebnisrechnung ist ein Nachweis der dem Haushaltsjahr tatsächlich zuzurechnenden Erträge
und Aufwendungen. Hier werden alle Erträge und Aufwendungen aus den produktorientierten
Teilrechnungen zusammengefasst. Die Erträge und Aufwendungen sind nach § 38 GemHVO getrennt
voneinander nachzuweisen. Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden, soweit durch
Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist.
Ergebnisrechnung
Nr.
Bezeichnung
01
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfererträge
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
Ergebnis
Fortg. Ansatz
Ist-Ergebnis
2013
2014
2014
Vergl.
Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
6.568.609,54
4.300.000,00
4.263.835,54
-36.164,46
169.469.995,88
174.975.100,00
175.618.053,49
642.953,49
3.517.721,72
2.961.500,00
3.732.181,15
770.681,15
32.507.206,64
33.520.700,00
33.091.750,98
-428.949,02
1.621.042,86
1.364.400,00
1.630.879,69
266.479,69
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
23.434.484,10
24.716.700,00
28.125.297,66
3.408.597,66
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
20.039.479,85
8.714.200,00
14.578.240,20
5.864.040,20
08
+ Aktivierte Eigenleistungen
89.160,07
51.000,00
92.398,07
41.398,07
09
+/- Bestandsveränderungen
10
= Ordentliche Erträge
257.247.700,66
250.603.600,00
261.132.636,78
10.529.036,78
11
- Personalaufwendungen
41.363.766,04
42.538.180,00
44.321.346,87
1.783.166,87
12
- Versorgungsaufwendungen
3.153.075,38
4.316.300,00
3.714.690,16
-601.609,84
13
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
27.023.447,82
32.683.400,00
29.300.342,81
-3.383.057,19
14
- Bilanzielle Abschreibungen
9.043.745,68
9.684.900,00
8.225.845,23
-1.459.054,77
15
- Transferaufwendungen
134.212.949,50
138.143.200,00
143.122.989,69
4.979.789,69
16
- Sonstige Aufwendungen
46.136.563,97
33.470.890,00
40.816.168,31
7.345.278,31
17
= Ordentliche Aufwendungen
260.933.548,39
260.836.870,00
269.501.383,07
8.664.513,07
18
= Ordentliches Ergebnis (Z. 10 u. 17)
-3.685.847,73
-10.233.270,00
-8.368.746,29
1.864.523,71
19
+ Finanzerträge
7.552.288,48
6.495.400,00
6.476.309,52
-19.090,48
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
40.306,42
39.000,00
40.757,89
1.757,89
21
= Finanzergebnis (Z. 19 u. 20)
7.511.982,06
6.456.400,00
6.435.551,63
-20.848,37
22
= Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 18 u. 21)
3.826.134,33
-3.776.870,00
-1.933.194,66
1.843.675,34
6
Jahresabschluss 2014
Ergebnisrechnung 2014
Ergebnisrechnung
Nr.
Bezeichnung
23
+ Außerordentliche Erträge
24
- Außerordentliche Aufwendungen
25
= Außerordentliches Ergebnis (Z. 23 u. 24)
26
= Jahresergebnis (Z. 22 u. 25)
Ergebnis
Fortg. Ansatz
Ist-Ergebnis
2013
2014
2014
3.826.134,33
-3.776.870,00
Vergl.
Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
-1.933.194,66
1.843.675,34
85.628,75
65.356,99
65.356,99
-11.688,30
-140.011,30
-140.011,30
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und
Aufwendungen mit der allg. Rücklage
27
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
28
Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
29
Verrechnete Aufwendungen bei
Vermögensgegenständen
30
Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
-206.715,34
-613.815,15
-613.815,15
31
Verrechnungssaldo
-132.774,89
-688.469,46
-688.469,46
7
Jahresabschluss 2014
Finanzrechnung 2014
II.
Finanzrechnung 2014
Die Finanzrechnung ist ein Nachweis der tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen im
Haushaltsjahr. Nach § 39 GemHVO sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und
geleisteten Auszahlungen getrennt voneinander nachzuweisen. Auch hier dürfen die Auszahlungen
nicht mit den Einzahlungen verrechnet werden (soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes
zugelassen ist).
Finanzrechnung
Nr.
Bezeichnung
01
Steuern und ähnliche Abgaben
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
03
+ Sonstige Transfereinzahlungen
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
06
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
07
Ergebnis
2013
Fortg. Ansatz
2014
Ist-Ergebnis
2014
Vergl.
Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
6.570.940,96
4.300.000,00
4.264.443,04
-35.556,96
164.853.465,84
169.042.800,00
170.192.896,83
1.150.096,83
3.335.932,85
2.751.500,00
3.375.049,25
623.549,25
30.840.828,71
30.313.600,00
30.496.273,22
182.673,22
1.704.995,41
1.364.900,00
1.763.336,63
398.436,63
23.097.155,30
24.903.600,00
26.795.545,20
1.891.945,20
+ Sonstige Einzahlungen
4.670.050,31
4.187.600,00
10.474.913,78
6.287.313,78
08
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
8.515.606,02
6.495.400,00
6.888.443,01
393.043,01
09
= Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit
243.588.975,40
243.359.400,00
254.250.900,96
10.891.500,96
10
- Personalauszahlungen
37.425.806,98
39.739.600,00
39.807.844,96
68.244,96
11
- Versorgungsauszahlungen
4.846.120,27
4.168.000,00
5.090.401,08
922.401,08
12
- Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
28.271.763,94
33.441.500,00
28.338.999,52
-5.102.500,48
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
40.306,42
39.000,00
40.698,52
1.698,52
14
- Transferauszahlungen
131.820.397,62
136.693.720,00
141.071.444,28
4.377.724,28
15
- Sonstige Auszahlungen
32.154.034,91
30.744.700,00
32.831.166,13
2.086.466,13
16
= Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit
234.558.430,14
244.826.520,00
247.180.554,49
2.354.034,49
17
= Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9 u. 16)
9.030.545,26
-1.467.120,00
7.070.346,47
8.537.466,47
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
10.250.859,64
6.353.000,00
12.399.515,20
6.046.515,20
19
+ Einzahlungen Veräußerung von Sachanlagen
58.000,00
100.359,66
20
+ Einzahlungen Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
8
145.675,13
2.101.000,00
42.359,66
-2.101.000,00
1.449.707,31
1.210.000,00
1.074.031,46
-135.968,54
11.846.242,08
9.722.000,00
13.573.906,32
3.851.906,32
Jahresabschluss 2014
Finanzrechnung 2014
Finanzrechnung
Ergebnis
2013
Fortg. Ansatz
2014
Ist-Ergebnis
2014
Vergl.
Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp.2)
Nr.
Bezeichnung
24
- Auszahlungen f. d. Erwerb v. Grundst u. Gebäuden
12.303,77
70.000,00
35.176,26
-34.823,74
25
- Auszahlungen für Baumaßnahmen
4.760.091,27
20.806.700,00
5.208.404,84
-15.598.295,16
26
- Auszahlungen Erwerb von bew. Anlageverm.
2.038.458,19
6.547.800,00
2.405.356,29
-4.142.443,71
27
- Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
2.186,90
2.346.000,00
16.686,80
-2.329.313,20
7.304.599,72
28.079.900,00
9.608.419,95
-18.471.480,05
28
- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
14.117.639,85
57.850.400,00
17.274.044,14
-40.576.355,86
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 u. 30)
-2.271.397,77
-48.128.400,00
-3.700.137,82
44.428.262,18
32
= Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17 u. 31)
6.759.147,49
-49.595.520,00
3.370.208,65
52.965.728,65
33
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
120.440,37
2.474.000,00
135.033,06
-2.338.966,94
34
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
35
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
-311.846,89
-356.000,00
-319.007,30
36.992,70
36
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
37
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-191.406,52
2.118.000,00
-183.974,24
-2.301.974,24
38
= Änderung Bestand eigener Finanzmittel (Z. 32 u. 37)
6.567.740,97
-47.477.520,00
3.186.234,41
50.663.754,41
39
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
185.474.879,67
-50.140.827,80
192.663.198,47
242.804.026,27
40
+ Änderung Bestand an fremden Finanzmitteln
-194.560,44
-194.560,44
41
= Liquide Mittel (Z. 38, 39 u. 40)
195.654.872,44
293.273.220,24
620.577,83
192.663.198,47
-97.618.347,80
9
Jahresabschluss 2014
Bilanz 2014
III.
Bilanz 2014
Die Bilanz gibt umfassend Auskunft über das Vermögen und die Schulden des Kreises. Sie hat
sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die
Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten. Sie unterteilt sich in Aktiv- und
Passivseite. Im Rahmen des Jahresabschlusses bildet die Bilanz das zentrale Element der drei
Rechnungskomponenten.
10
Jahresabschluss 2014
Bilanz 2014
11
Jahresabschluss 2014
Bilanz 2014
12
Jahresabschluss 2014
Anhang
IV.
Anhang
Im Anhang nach § 44 GemHVO sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
anzugeben.
Die
Positionen
der
Ergebnisrechnung
und
die
in
der
Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und
Schätzungen ist zu beschreiben. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die
Sachverhalte beurteilen können.
Gesondert anzugeben und zu erläutern sind nach § 44 Abs. 2 GemHVO:
1. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt,
2. die Verringerung der allgemeinen Rücklage und ihre Auswirkungen auf die weitere
Entwicklung des Eigenkapitals innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,
3. Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung und von bisher angewandten
Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden,
4. die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages,
5. die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5,
sofern es sich um wesentliche Beträge handelt,
6. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der
örtlichen
Abschreibungstabelle
bei
der
Festlegung
der
Nutzungsdauer
von
Vermögensgegenständen,
7. noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen,
8. bei Fremdwährungen der Kurs der Währungsumrechnung,
9. die Verpflichtungen aus Leasingverträgen.
Zu 1.:
Es sind keine besonderen Umstände bekannt, die dazu führen, dass der vorliegende Jahresabschluss
nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde vermittelt.
Zu 2.:
Der vorliegende Abschluss führt zu keiner Verringerung der allgemeinen Rücklage.
13
Jahresabschluss 2014
Anhang
Zu 3.:
Beim Bilanzposten „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ wird vom Grundsatz der Einzelbewertung
abgewichen: Die Fritz-von-Wille Bildersammlung, der historisch wertvolle Buchbestand im
Eifelmuseum Blankenheim und der Fotobestand im Kreismedienzentrum werden entsprechend der
Regelung in § 55 Abs. 3 GemHVO mit ihrem Versicherungswert (also als Festwert nach § 34 Abs. 1
GemHVO) bilanziert.
Von bisherigen Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurde im vorliegenden Abschluss nicht
abgewichen.
Zu 4.:
Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.3.
Zu 5.:
Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.4.
Zu 6.:
In 2014 wurde als Abschreibungsmethode ausschließlich die lineare Abschreibung gewählt. Von der
NKF-Rahmentabelle NRW wird an zwei Stellen abgewichen:
-
Bagger und sonstige Baufahrzeuge werden lt. Rahmentabelle 8 – 12 Jahre abgeschrieben. Im
Abfallwirtschaftszentrum Mechernich gilt hingegen wegen der hohen Beanspruchung für
Radlader eine Nutzungszeit von 6 Jahren und für Radbagger eine Nutzungszeit von fünf Jahren.
-
Für Notarzteinsatzfahrzeuge wird in der NKF-Rahmentabelle NRW eine Nutzungsdauer von 6 – 8
Jahren vorgegeben. Der kreiseigene Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtung schreibt
diese Fahrzeugart bisher über fünf Jahre ab. Die Gründe liegen auch hier in der hohen
Beanspruchung, insbesondere in der hohen Kilometerleistung (im Durchschnitt pro Fahrzeug rd.
55.000 – 60.000 km p.a.) und der 24-Stunden-Inanspruchnahme.
Zu 7.:
Der Kreis Euskirchen erhebt keine Erschließungsbeiträge.
Zu 8.:
Es wurden keine Fremdwährungen in den Abschluss 2014 einbezogen.
Zu 9.:
Das Jobcenter verfügt seit 2014 über vier Fahrzeuge für Außendienstfahrten der Mitarbeiter. Diese
wurden durch den Kreis geleast und dem Jobcenter zugewiesen. Es erfolgt eine vollständige
Erstattung der Leasingkosten durch das Jobcenter.
14
Jahresabschluss 2014
Anhang
Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie
alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können und
weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der GO NRW oder der GemHVO für den
Anhang vorgesehen sind.
Die zum Stichtag 31.12.2014 bestehenden Haftungsverhältnisse resultieren aus gewährten
Ausfallbürgschaften zu Gunsten von Beteiligungsgesellschaften des Kreises Euskirchen, aus einer
abgegebenen Gewährträgererklärung zu Gunsten einer Anstalt des öffentlichen Recht und in einem
Fall aus der Gewährung einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der Gemeinde Nettersheim. Nähere
Erläuterungen hierzu sind im nachfolgenden Abschnitt 2.2.4 zu finden.
Gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO sind dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein
Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.
Nach § 98 Abs. 3 GO NRW sind Mündelvermögen im Jahresabschluss gesondert nachzuweisen. Zum
31.12.2014 liegen Mündelvermögen in einer Gesamthöhe von 697.340,67 € vor. Hiervon entfallen
13.874,88 € auf Fälle, bei denen das Jugendamt (Abt. 51) und 683.465,79 € auf Fälle, bei denen das
Sozialamt (Abt. 50) als Vormund bestellt ist. Die dem Jugendamt zuzuordnenden Mündelvermögen
befinden sich auf Sparkonten. Die dem Sozialamt zuzuordnenden Mündelvermögen sind aufgeteilt auf
Sparkonten (563.858,07 €), Girokonten (47.536,82 €) und Festgeldkonten (72.070,90 €).
1 Bilanzierung und Bewertung
1.1 Allgemeines
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) gelten für die Haushaltswirtschaft der Kreise die
Vorschriften des 8. Teils der GO NRW entsprechend. Die Vorschriften des Gesetzes über ein Neues
Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG) werden vom
Kreis Euskirchen seit dem 01.01.2009 angewendet. Form und Gliederung der Bilanz, der Ergebnisund Finanzrechnung sowie der produktorientierten Teilrechnungen entsprechen den amtlichen
Mustern für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der GO NRW und der GemHVO
NRW (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW).
Nach § 28 GemHVO sind in einer Inventur zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im
wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig
aufzunehmen. Dabei ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben
15
Jahresabschluss 2014
Bilanzierung und Bewertung
(Inventar). Die Vermögensgegenstände sind nach § 28 Abs. 1 letzter Satz GemHVO mindestens alle
fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Beim Kreis Euskirchen findet eine
körperliche Inventur alle vier Jahre statt, damit auch bei Vermögensgegenständen mit einer
Abschreibungsdauer von fünf Jahren zumindest eine Inaugenscheinnahme nach dem Vier-AugenPrinzip sichergestellt wird. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 33
Abs. 4 GemHVO werden ab 60 Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten –unabhängig davon, ob
sie selbständig nutzbar sind oder nicht– einzeln inventarisiert.
Im Jahresabschluss 2014 wurden körperliche Inventuren in folgenden kreiseigenen Einrichtungen
bzw. Liegenschaften durchgeführt:
Thomas-Eßer-Berufskolleg und
Don-Bosco-Schule.
Im Übrigen erfolgte die Inventur als Buch- bzw. Beleginventur. Dabei werden Art, Menge und Wert der
Vermögensgegenstände und Schulden anhand der Buchführung ermittelt.
1.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wurden die bis zum 31.12.2008 beschafften Anlagegüter mit
dem vorsichtig geschätzten Zeitwert bewertet. Die Bilanzierung der seither zugegangenen
Anlagegüter erfolgte durchgängig zum Anschaffungswert. Für die bis zum 31.12.2008 zugegangenen
Anlagegüter gelten dabei gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW die vorsichtig geschätzten Zeitwerte lt.
Eröffnungsbilanz als Anschaffungskosten. Abnutzbare Anlagegüter wurden entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die dabei zugrunde gelegten
Nutzungsdauern richten sich (bis auf die oben unter Nr. 6 genannten Ausnahmen) nach den
Inventurrichtlinien des Kreises Euskirchen, basierend auf der amtlichen NKF-Rahmentabelle des
Landes. Seit dem Jahresabschluss 2013 erfolgt für alle Anlagegüter eine Abschreibung ab dem
Folgemonat nach der Inbetriebnahme bzw. nach dem Beginn der Nutzung.
Nach § 35 Abs. 2 GemHVO können Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht
übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar
als Aufwand verbucht werden. Der Kreis Euskirchen macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.
16
Jahresabschluss 2014
Bilanzierung und Bewertung
Umlaufvermögen
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu den Anschaffungskosten nach dem Ergebnis der
Inventur ausgewiesen. Die Forderungen sind zu Nennbeträgen abzüglich der Wertberichtigungen
angesetzt.
Neben
Einzelwertberichtigungen
auf
niedergeschlagene
Forderungen
wurden
Ausfallrisiken und Unsicherheiten durch angemessene Wertberichtigungen, z. T. pauschal,
berücksichtigt. Eine Übersicht der bestehenden Forderungen ergibt sich aus dem Forderungsspiegel.
Als liquide Mittel sind die Sicht- bzw. Geldanlagen bei Banken und Kreditinstituten sowie im
Barmittelbestand vorhandene Kassenbestände ausgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag zuzurechnen sind (§ 42 Abs.1
GemHVO NRW). Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren
Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, wurden ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten
aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst (§ 43 Abs. 2
GemHVO NRW). Bilanziert wurde der jeweilige Auszahlungsbetrag bzw. Restwert der noch nicht in
Ansatz gebrachten Aufwendungen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden
(Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Die
Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage und
in den Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" gegliedert.
Sonderposten
Erhaltene zweckgebundene Zuwendungen für Investitionen wurden als Sonderposten angesetzt und
entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst (§ 43 Abs. 5
GemHVO NRW). Darüber hinaus wurden die Gebührenüberschüsse der kostenrechnenden
Einrichtungen Abfallbeseitigung und Rettungsdienst als Sonderposten für den Gebührenausgleich
ausgewiesen (§ 43 Abs. 6 GemHVO NRW). Letztlich werden auch Schenkungen von
Sachanlagevermögen (z.B. aus Umstufungen von Kreisstraßen) als Sonderposten bilanziert.
Rückstellungen
Nach § 36 Abs. 1 GemHVO NRW müssen Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen
Vorschriften als Rückstellung angesetzt werden. Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende
17
Jahresabschluss 2014
Bilanzierung und Bewertung
Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltenden Ansprüche nach
dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Berechnung der Bilanzwerte wurde durch die Rheinische
Versorgungskasse vorgenommen und beruht auf Echtdaten anhand vorläufiger Dienstzeitberechnungen. Die Daten sowie die Berechnungsmethode wurden durch die Heubeck AG testiert. Die
Pensions- und Beihilferückstellungen wurden dabei nicht pauschal in einer Summe, sondern
personenbezogen ermittelt.
Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO NRW ist eine Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von
Deponien in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und
Nachsorgemaßnahmen zu bilden. Die Ermittlung der Rückstellungshöhe für die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 in Höhe von 234.116.026 € war durch externe, von der Gemeindeprüfungsanstalt
überprüfte Gutachten erfolgt. Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 erfolgte die Fortschreibung der externen
Gutachten mit dem Ergebnis, dass eine ertragswirksame Rückstellungsauflösung in Höhe von
insgesamt 5.457.219 € vorgenommen werden musste.
Zum Jahresabschluss 2014 wird eine Rückstellung für die Nachsorge der Deponien in Höhe von
228.658.807 € bilanziert. Der Betrieb der Einrichtung konnte in 2014 aus den übrigen ordentlichen
Erträgen gedeckt werden.
Für
unterlassene
Instandhaltungen
von
Sachanlagen,
die
den
Bestimmungen
gem.
§ 36 Abs. 3 GemHVO NRW unterliegen, wurden in 2014 neue Rückstellungen passiviert. Darüber
hinaus waren sonstige Rückstellungen zu bilden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt und sind als Verpflichtungen
eindeutig quantifizierbar. Einzelheiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden sowohl vor dem Bilanzstichtag eingegangene
Einnahmen angesetzt, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellten als
auch erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die an Dritte weitergeleitet wurden (§ 42 Abs. 3
GemHVO NRW). Analog zur aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgt auch hier eine Auflösung
entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung.
18
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
2 Erläuterungen zur Bilanz
2.1 Aktiva
Die Aktivseite der Bilanz zum 31.12.2014 stellt sich grafisch wie folgt dar:
Aktive
Rechnungsabgrenzung
47,7 Mio. €
10%
Aktiva
Anlagevermögen
226,7 Mio. €
46%
Umlaufvermögen
213,6 Mio. €
44%
19
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
2.1.1 Anlagevermögen
Der Buchwert des Anlagevermögens betrug zum 31.12.2014 rd. 226,7 Mio. €. Gegenüber dem
Anfangsbestand zum 01.01.2014 von 229,3 Mio. € ergaben sich damit Veränderungen von ca. -1,14
%.
Die wesentlichen bestandsverändernden Faktoren des Jahres 2014 werden im Folgenden erläutert.
Im Übrigen ergibt sich die Entwicklung des Anlagevermögens aus dem Anlagenspiegel (siehe unten
Teil 5).
20
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
21
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
2.1.1.1
Immaterielle Vermögenswerte
Das immaterielle Anlagevermögen belief sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von 402.817,07
€ und sank damit gegenüber dem Vorjahresbestand um rd. 19 % (Vorjahr 496.712,66 €). Den
Abschreibungen und Abgängen in Höhe von rd. 222 T€ standen Bruttoinvestitionen von rd. 128 T€
gegenüber.
Bei Lizenzen < 410 Euro (netto) wurde vermehrt von der Vereinfachungsregelung des § 35 II
GemHVO NRW Gebrauch gemacht, wodurch ein Teil der Neuanschaffungen unmittelbar als Aufwand
verbucht werden konnte. Auch hier handelt es sich um Auszahlungen der Investitionstätigkeit, ein
Bilanzausweis erfolgt jedoch nicht.
2.1.1.2
Sachanlagen
Als Sachanlagevermögen wurde zum 31.12.2014 ein Buchwert von insgesamt 166.538.789,93 €
geführt (Bestand 01.01.2014: 168.518.333,23 €). Den Bruttoinvestitionen im Berichtszeitraum von rd.
6,76 Mio. € standen Abgänge und Abschreibungen von 8,74 Mio. € gegenüber (siehe hierzu die
Ausführungen bei 3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen).
22
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Bei den unbebauten Grundstücken erfolgte in 2014 ein Abgleich der Anlagenbuchhaltung mit dem
Bestands- bzw. Inventarverzeichnis. Unter anderem wurde überprüft, ob alle Fortschreibungen (Zuund Abgänge, Verschmelzungen, Teilungen etc.) richtig erfasst bzw. verbucht wurden.
Dabei wurde festgestellt, dass bei einigen wenigen Grundstücken die falsche Nutzungsart hinterlegt
wurde. Hier erfolgte eine Umbuchung auf die richtige Bilanzposition, eine Anpassung des
Wertansatzes erfolgte aufgrund der Geringfügigkeit nicht (keine wesentliche Wertänderung). Zudem
wurde ermittelt, dass einige Grundstücke zur Eröffnungsbilanz nicht bzw. nicht mit dem richtigen Wert
angesetzt wurden (siehe Ausführungen zu 2.2.1.1 - Berichtigung von Wertansätzen).
In
2014
wurden
neben
einer
Vielzahl
kleinerer
Investitionen
im
Wesentlichen
folgende
Vermögensgegenstände in Betrieb genommen bzw. folgende Aktivierungen durchgeführt:
Anschaffungs‐ und
Herstellungskosten
nachrichtlich:
Sonderposten
Kreisstraße 24
833.449,93
479.571,62
K32.3 km 2,095 ‐ 2,668
Kreisstraße 32
490.246,56
226.691,75
Infrastrukturvermögen
Veybach‐Brücke
Kreisstraße 32
73.124,47
33.813,01
Infrastrukturvermögen
K36.3 km 0 ‐ 0,0297
Kreisstraße 36
122.973,92
64.234,10
Infrastrukturvermögen
K64.1 R/G km 3,020 ‐ 3,352
Kreisstraße 36
57.465,13
34.025,91
Infrastrukturvermögen
K64.1 km 1,963 ‐ 2,985
Kreisstraße 36
908.267,51
537.797,90
Infrastrukturvermögen
K64.1 km 2,985 ‐ 3,370
Kreisstraße 36
342.079,12
202.549,83
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
EU‐RD 807 / EU‐RD 808 /
Rettungstransportwagen
EU‐RD 810
367.945,00
0
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
EU‐RD 813 / EU‐RD 815
Krankentransportwagen
180.491,40
0
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
EU‐KB 400 / EU‐KB 450
Unimog Kreisbauhof
447.405,35
446.298,98
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
Radlader
Fahrzeug AWZ
97.815,38
0
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
EU‐AW 13
LKW AWZ
194.347,52
0,00
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
Biofilter Altdeponie Straßfeld
Maschine AWZ
111.742,13
0,00
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
EU‐AW 4
PKW AWZ
27.142,05
0,00
Betriebs‐ und
Geschäftsausstattung
Spektrometer‐System
Laborgerät AWZ
41.650,00
0,00
Bilanzposition
Vermögensgegenstand
Erläuterung
Infrastrukturvermögen
K24.3.1 km 0 ‐ 1,011
Infrastrukturvermögen
23
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Aus dem Bestand genommen wurden Vermögensgegenstände, die der Kreis zur Erfüllung seiner
Aufgaben nicht mehr benötigt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um altersbedingte
Aussonderungen im Rahmen von Ersatzbeschaffungen.
Nach dem NKFWG wurden Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von
Vermögensgegenständen (siehe nachstehende Übersicht) im vorliegenden Abschluss entsprechend
der Bestimmungen des § 43 III GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet
(siehe auch Ziffer 2.2.1.1). In Folge dessen fließen diese Erträge und Aufwendungen nicht in die
Ergebnisrechnung ein, sondern werden nach § 38 III GemHVO dort nachrichtlich nach dem
Jahresergebnis ausgewiesen.
Abgänge des Sachanlagevermögens
Produkt
Bezeichnung
Erträge €
Aufwendungen €
111 09
Sonstige Zentrale Dienste
3.974,04
2.894,49
111 10
Dienstleistungen des Bauhofs
4.990,00
0,00
111 17
TUIV
5.305,10
11.196,23
111 19
Immobilienmanagement
7.243,32
144,32
126 01
Gefahrenabwehr und Krisenmanagement
22,13
11,00
127 01
Notfallrettung
127 02
Krankentransport
231 01
Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
231 02
Berufskolleg Eifel
21,11
575,12
2.604,04
3,00
0,00
93,75
833,50
20,80
537 01
Beseitigung und Verwertung von Abfällen
100,00
529,18
537 04
Rekultivierung und Nachsorge
28.539,00
0,00
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
11.724,75
124.542,41
545 01
Winterdienst
0,00
1,00
65.356,99
140.011,30
In der Regel wurde für bereits abgeschriebene Vermögensgegenstände noch ein Verkaufserlös
erzielt. Insbesondere konnten durch die Veräußerung eines abgeschriebenen LKWs Erträge in Höhe
von rd. 27.300 Euro (Produkt 537 04) und durch die Veräußerung eines Kastenwagens Erträge in
Höhe von rd. 4.200 Euro (Produkt 111 10) erzielt werden. Des Weiteren sind durch
Grundstücksverkäufe zu verrechnende Erträge in Höhe von rd. 7.100 € entstanden (111 19).
Zu den mit der Rücklage zu verrechnenden Erträgen gehören auch Erträge aus dem mit dem
Vermögensgegenstand verbundenen Sonderposten, wenn dieser Posten aufgrund des Abgangs bzw.
der Veräußerung aufzulösen ist. Im Jahresabschluss 2014 wurden in diesem Zusammenhang
Sonderpostenauflösungen in Höhe von 16.203,09 Euro vorgenommen und unmittelbar mit der
allgemeinen Rücklage verrechnet (in o.g. Erträgen i.H.v 65.356,99 Euro enthalten).
24
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Die bei Produkt 111 17 entstandenen Aufwendungen resultieren unter anderem aus dem Austausch
der Telefonanlage im Thomas-Eßer-Berufskolleg (rd. 5.000 €), welche nach sieben Jahren
Betriebszeit durch eine leistungsfähigere Anlage ersetzt werden musste. Zudem mussten einige
Arbeitsplatzgeräte aufgrund von Defekten nach der Garantiezeit frühzeitig ersetzt werden.
Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen (542 01) wurden zum Teil grundhafte Erneuerungen
durchgeführt, bei denen der gesamte alte Straßenbaukörper abgetragen und ersetzt wurde.
Durch die hierbei ggfls. auszubuchenden Restbuchwerte sind folgende Aufwendungen und Erträge
(aus korrespondierenden Sonderpostenauflösungen) entstanden:
Abgänge Infrastrukturvermögen
Bezeichnung Maßnahme
Erträge €
Aufwendungen €
K32 Vollem Veybach Brücke
0,00
7.000,06
K64.1 km 1,963 ‐ 2,985
0,00
1,00
K64.1 km 2,985 ‐ 3,386
0,00
44.787,29
K17.1 km 0,095 ‐ 2,275
9.443,24
9.443,24
0,00
61.143,69
9.443,24
122.375,28
K24.2 km 0 ‐ 1,011
25
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Folgende Maßnahmen befanden sich in 2014 im Bau bzw. in der Fertigstellung:
K 1 ‐ Neubau OD Kuchenheim
K 32 ‐ Neubau OD Vollem
K 34 ‐ Neubau OD Frohngau
K 34 ‐ Ausbau Pesch‐Roderath
K 39 ‐ Neubau Schönau/Holzmülheim
K 40/41 Ausbau OD Freilingen
Buchwert
31.12.13
Buchwert
31.12.14
Veränderung
15.085,56
15.085,56
+ 0,00
160.060,74
244,59
‐ 159.816,15
11.030,00
11.030,00
+ 0,00
0,00
283.562,94
+ 283.562,94
25.446,00
25.446,00
+ 0,00
0,00
22.817,58
+ 22.817,58
8.403,19
8.403,19
+ 0,00
10.600,00
0,00
‐ 10.600,00
574.505,73
0,00
‐ 574.505,73
78.278,62
475.154,77
+ 396.876,15
1.008,92
63.385,04
+ 62.376,12
672.656,63
0,00
‐ 672.656,63
1.557.075,39
905.129,67
‐ 651.945,72
80.620,16
0,00
‐ 80.620,16
0,00
21.791,52
+ 21.791,52
Zwischensumme Schulen
80.620,16
21.791,52
‐ 58.828,64
Umstellung der Leitstelle auf Digitalfunk
20.115,82
20.115,82
+ 0,00
K 41 ‐ Neubau ‐ Neuhofer Straße, Lommersdorf
K 61 ‐ Brücken/Straßenbau Manscheid
K 64 ‐ Neubau OD Ingersberg‐Eichen
K 81 ‐ Neubau Zubringer Strempt‐B 266
Buswendeschleife K17
Ausbau Billiger Straße ‐ II. Bauabschnitt
Zwischensumme Straßen
Erweiterung St. Nikolaus‐Schule
Sanierung zentrale Gewerke TEBK
Digitale Alarmierung
0,00
4.749,89
+ 4.749,89
62.823,50
285.122,46
+ 222.298,96
RTW 5
0,00
19,43
+ 19,43
RTW 9
0,00
19,43
+ 19,43
NEF 4‐1
0,00
213,59
+ 213,59
NEF 7 EU‐RD 817
0,00
213,59
+ 213,59
82.939,32
310.454,21
+ 227.514,89
0,00
1.407,18
+ 1.407,18
Kleinanlieferstation AWZ
28.778,29
1.041.143,37
+ 1.012.365,08
Umrüstung Deponiegasbeh. Altdeponie Straßfeld
10.620,34
0,00
‐ 10.620,34
Neubau Betriebshof AWZ
0,00
225,65
+ 225,65
Neubau Kreisbauhof
0,00
369,68
+ 369,68
1.760.033,50
2.280.521,28
+ 520.487,78
Rettungswache Euskirchen
Zwischensumme Rettungsdienst
Einhausung Roboteranlage
Summe Anlagen im Bau
26
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
2.1.2 Finanzanlagen
Der Wert der Finanzanlagen belief sich zum Bilanzstichtag auf 59.758.034,70 € (Vorjahr:
60.306.448,21 €). Die Veränderungen ergeben sich aus Zugängen im Berichtsjahr in Höhe von
47.579,90 € und aus Abschreibungen auf Finanzanlagen im Gesamtbetrag von 595.993,41 €.
Buchwert
31.12.13
Buchwert
Veränderung
31.12.14
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)
33.274.208,00 33.274.208,00
+ 0,00
Zwischensumme verbundene Unternehmen
33.274.208,00 33.274.208,00
+ 0,00
Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln GbR
Zweckverband KDVZ
Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft
Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
Verband der kommunalen RWE‐Aktionäre GmbH
CVUA Rheinland AöR
63.256,91
52.138,28
‐ 11.118,63
1,00
1,00
+ 0,00
7.524.375,00
7.524.375,00
+ 0,00
173.401,00
173.401,00
+ 0,00
9.147,00
9.147,00
+ 0,00
17.500,00
17.500,00
+ 0,00
9.471.000,00
9.471.000,00
+ 0,00
13.121,59
13.121,59
+ 0,00
625,00
625,00
+ 0,00
150.000,00
150.000,00
+ 0,00
0,00
12.500,00
+ 12.500,00
3.190.403,00
3.190.403,00
+ 0,00
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein‐Sieg (ZV VRS)
41.468,00
41.468,00
+ 0,00
Zweckverband Naturpark Rheinland
10.153,00
10.153,00
+ 0,00
659.875,00
+ 0,00
Energie Nordeifel GmbH & Co.KG ‐Konzern‐
Energie Nordeifel Beteiligungs‐GmbH
KEV Energie GmbH
Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG
Beteiligung Energie Rur‐Erft Verwaltungs‐GmbH
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
Zweckverband Kronenburger See
Zweckverband BZE
659.875,00
2.143.752,91
2.021.277,08 ‐ 122.475,83
Technik Agentur Euskirchen GmbH
22.189,00
22.189,00
+ 0,00
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH
55.253,21
55.253,21
+ 0,00
1,00
1,00
+ 0,00
Zweckverband Region Aachen
IRR GmbH
0,00
2.000,00
+ 2.000,00
15.600,00
15.600,00
+ 0,00
LEP‐AöR
3.000,00
3.000,00
+ 0,00
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH
6.188,00
6.188,00
+ 0,00
8.095,00
8.095,00
+ 0,00
Nordeifel Tourismus GmbH (NeT)
Vogelsang iP gGmbH
Zwischensumme Beteiligungen
RWE ‐ Aktien
KVR‐Fonds der Rheinischen Versorgungskasse
Zwischensumme Wertpapiere
Summe Finanzanlagen
23.578.405,62 23.459.311,16 ‐ 119.094,46
2.697.249,00
756.585,59
3.453.834,59
2.234.850,05 ‐ 462.398,95
789.665,49
+ 33.079,90
3.024.515,54 ‐ 429.319,05
60.306.448,21 59.758.034,70 ‐ 548.413,51
27
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Die
Zugänge
resultieren
aus
dem
gemäß
Abschnitt
11
der
Satzung
der
Rheinischen
Versorgungskassen veranlassten Zukauf weiterer Anteile am KVR-Fonds im Gesamtbetrag von
33.079,90 € sowie aus den Beteiligungswerten an der zum 01.04.2014 gegründeten Gesellschaft „IRR
- Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH“ [2.000,00 €] (Beschluss des Kreistages vom
09.04.2014, D 16/2014) und der am 18.12.2014 gegründeten Gesellschaft „Energie Rur-Erft
Verwaltungs-GmbH“ [12.500,00 €] (Beschlüsse des Kreistags vom 28.08.2012, 17.03.2013 und
01.10.2014, D 62/2012, V 30/2013 und V 41/2014).
Die
Abschreibungen
auf
Finanzanlagen
erfolgten
aufgrund
der
voraussichtlich dauernden
Wertminderungen auf die zum Abschlussstichtag beizulegenden Werte.
Nach dem NKFWG wurden Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen
im vorliegenden Abschluss entsprechend der Bestimmungen des § 43 III GemHVO NRW unmittelbar
mit der allgemeinen Rücklage verrechnet (siehe auch Ziffer 2.2.1.1). In Folge dessen fließen diese
Erträge und Aufwendungen nicht (mehr) in die Ergebnisrechnung ein, sondern werden nach § 38 III
GemHVO dort nachrichtlich nach dem Jahresergebnis ausgewiesen. Entsprechend wurden die o.g.
Abgänge in einer Gesamthöhe von – 595.993,41 Euro behandelt.
2.1.3 Umlaufvermögen
Als Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände angesetzt, die dem Geschäftsbetrieb nicht
dauerhaft dienen sollen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige
Nutzung vorgesehen sind.
28
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Das Umlaufvermögen des Kreises Euskirchen setzt sich zum 31.12.2014 wie nachstehend
zusammen:
Zu a) Vorräte
Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) beliefen sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von
insgesamt 318.427,90 € gegenüber rd. 332 T€ im Vorjahr. Es handelt sich im Wesentlichen um
übliche Schwankungen bei Heizöl-, Schmier- und Treibstoffbeständen am Abfallwirtschaftszentrum
Mechernich bzw. an den kreiseigenen Tankstellen und um unerhebliche Bestandsveränderungen bei
Ge- und Verbrauchsmaterialien der kostenrechnenden Einrichtungen und der allgemeinen Verwaltung.
Zu b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Unter diesem Bilanzposten sind unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen am Bilanzstichtag
gegenüber Dritten bestehende Ansprüche des Kreises Euskirchen ausgewiesen. Die Übernahme des
aus einer Vielzahl einzelner offener Posten (ca. 37.000) bestehenden Forderungsbestandes der
Schlussbilanz zum 31.12.2011 aus dem Finanzverfahren KIRP zum 01.01.2012 in die neue
Finanzsoftware
INFOMA
erfolgte
Anfang
2012
automatisiert
unter
Federführung
des
Softwareanbieters. Da der Jahresabschluss 2011 in KIRP erst im Januar 2015 fertig gestellt werden
29
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
konnte, ergab sich in der Zwischenzeit ein ständiger Anpassungsbedarf des Forderungsbestandes in
INFOMA.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2014 werden zum einen aufgrund fehlerhafter Grundeinstellungen in der
Software INFOMA und zum anderen aufgrund von Buchungsfehlern nicht alle Forderungen der
richtigen Bilanzposition der öffentlich-rechtlichen bzw. der privatrechtlichen Forderungen zugeordnet.
Erschwerend kommt hinzu, dass der hohe Detaillierungsgrad des Finanzverfahrens KIRP (je
Einnahmeart ein Forderungskonto) in INFOMA explizit auf Empfehlung des Softwareberaters
aufgegeben wurde. Eine Korrektur aller Einzelfälle war mit vertretbarem Zeitaufwand nicht möglich.
Einige Gebührenarten konnten noch mit ihrem Gesamtbetrag der richtigen Bilanzposition zugeordnet
werden, andere jedoch nicht. Da jedoch der Gesamtforderungsbestand richtig ist und mit der Liste der
offenen Posten aus INFOMA zum 31.12.2014 übereinstimmt, wurden bei den fehlerhaften Positionen
in Abstimmung mit der Rechnungsprüfung pauschale Korrekturen zwischen den einzelnen
Forderungspositionen vorgenommen. Die Problematik wird auch folgende Jahresabschlüsse noch
betreffen.
Mit dem ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen kommunalen Finanzmanagement (NKFWG)
wurde die Gliederung der Bilanz gemäß § 41 III GemHVO im Bereich „Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände“ entsprechend der Darstellung in der nachfolgenden Tabelle geändert.
Der Forderungsbestand stellt sich danach wie folgt dar:
Forderungsart
Öffentlich-rechtliche Forderungen
und Forderungen aus
Transferleistungen
Bestand
01.01.2014
€
14.071.499,64
Veränderung
Forderungen
+/ €
Bestand
31.12.2014
€
nachrichtlich nachrichtlich
Wertberich- Niederschlatigung zum gungen zum
31.12.2014
31.12.2014
€
€
-797.070,56 13.274.429,08
4.195.000,00
223.919,89
Privatrechtliche Forderungen
3.343.163,54
-566.455,09
2.776.708,45
2.283.500,00
401,31
Sonstige Vermögensgegenstände
1.726.653,82
-140.099,23
1.586.554,59
0,00
0,00
Sum m e:
19.141.317,00 -1.503.624,88 17.637.692,12
6.478.500,00
224.321,20
Die Position „Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen“ setzt sich
aus Gebührenforderungen (6.451.781,29 €), Forderungen aus Transferleistungen (2.951.466,40 €)
sowie Sonstige öffentlich-rechtlichen Forderungen (3.871.181,39 €) zusammen.
30
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Unter
der
Position
„Gebührenforderungen“
werden
neben
den
Gebührenforderungen
des
Rettungsdienstes, der Abfallentsorgung, der Zulassungsstelle etc. die „Delegierten Forderungen
Elternbeiträge“ (863.169,31 €) ausgewiesen.
Unter der Position „Forderungen aus Transferleistungen“ werden der Ersatz sozialer Leistungen
außerhalb und innerhalb von Einrichtungen sowie sonstige Transfererträge ausgewiesen, die sich
gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.435.964,09 € verringert haben. In dieser Position enthalten
sind auch die „Delegierten Forderungen SGB XII“ (404.922,79 €) sowie die Forderungen aus dem
Bereich des SGB II (1.678.495,44 €). Zum 31.12.2014 werden unter den „Delegierten Forderungen
SGB XII“ keine Ansprüche mehr aus dem Bereich „Grundsicherungsleistungen“ bilanziert, da die
Bundesbeteiligung an der Grundsicherung ab dem Haushaltsjahr 2014 100% beträgt und diese
Ansprüche nunmehr dem Bund zustehen. Zum 31.12.2013 handelte es sich hier noch um einen
Betrag in Höhe von 106.783,35 €.
Da es sich bei den „Delegierten Forderungen“ um Forderungen handelt, die die Städte und
Gemeinden im Rahmen der durch Satzung übertragenen Aufgaben der „Elternbeitragserhebung für
den Bereich der Kindertageseinrichtungen“ und der „Sozialhilfe“ im eigenen Namen beitreiben,
wirtschaftlicher Eigentümer aber der Kreis Euskirchen bleibt, erfolgt die Bilanzierung anhand von zum
jeweiligen Bilanzstichtag durch die kreisangehörigen Kommunen vorzulegenden Nachweise. Wie auch
schon in Vorjahren waren die zum Stichtag 31.12.2014 vorgelegten Nachweise nicht durchgängig
schlüssig. Die Forderungen sind auch dann auf Basis der Forderungsmeldungen bilanziert worden,
wenn sich die darin eingetragenen Zahlen nicht zweifelsfrei aus den diesen beigefügten Nachweisen
aus der gemeindlichen Finanzbuchhaltung ergaben. Eine Kommune legte für den Bereich SGB XII gar
keine Nachweise vor, so dass erneut der Forderungsbestand des Vorjahres bilanziert werden musste.
Zwischenzeitlich wurden mit Unterstützung des Kreises insbesondere im Bereich Elternbeiträge bei
den Kommunen die Voraussetzungen zur korrekten Forderungsauswertung geschaffen, was sich ab
dem Jahresabschluss 2015 auswirken wird. Eine Übernahme dieser Erkenntnisse auf den Bereich
„Soziales“ ist vorgesehen und wird sich vsl. erst ab dem Jahresabschluss 2016, spätestens jedoch ab
dem Jahresabschluss 2017, auswirken.
In der Position „Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“ sind u.a. die Erstattungsansprüche aus
Pensionsverpflichtungen nach § 107b BeamtVG und Art. 131 GG sowie aus dem Gesetz zur Straffung
der Behördenstruktur enthalten (siehe dazu unten, Abschnitt Pensionsrückstellungen). Ebenfalls in
dieser Position enthalten sind die antizipativen Rechnungsabgrenzungen (66.669,81 €).
Die „Privatrechtlichen Forderungen“ setzten sich aus den privatrechtlichen Forderungen gegenüber
dem privaten Bereich (891.238,60 €), dem öffentlichen Bereich (189.701,29 €), verbundenen
Unternehmen (1.624.220,51 €) sowie gegen Beteiligungen (71.548,05 €) zusammen.
31
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Bei den „privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich“ handelt es sich um
Forderungen aus Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern
alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz), Forderungen gegen Kreditinstitute aus unterjährig fälligen Zinszahlungen sowie
Forderungen gegen Mitarbeiter.
Zu den „privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich“ gehören u.a.
Forderungen aus Personalkostenerstattungen sowie sonstige privatrechtliche Ersatzansprüche.
Die Gewährung eines Kommunaldarlehens zur Finanzierung des Ankaufes einer Photovoltaik-Anlage
von der ene GmbH & Co. KG an die Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG mit einem Restbetrag
von 1.430.652,48 € zählt zu den „Privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen“.
Unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ sind u.a. die Ansprüche des Kreises zu bilanzieren,
die keinem anderen Bilanzposten zugeordnet werden können. Hier sind u.a. die privatrechtlichen
antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten (1.521.993,50 €) auszuweisen, die sich zum Vorjahr um
einen Betrag von 151.705,56 € verringert haben.
In der Bilanz sind nur solche Forderungen auszuweisen, die auch als werthaltig einzustufen sind.
Nicht werthaltige bzw. nicht voll werthaltige Forderungen wurden mit einem Gesamtbetrag von
6.478.500 € wertberichtigt (Vorjahr: 6.661.200 €). Die Wertberichtigung wurde durch die Anwendung
der Verfahren der Einzelwertberichtigung (786.100 €), pauschalen Einzelwertberichtigung (5.656.800
€) und Pauschalwertberichtigung (35.600 €) ermittelt. Wie sich die Wertberichtigung auf die einzelnen
Forderungsarten verteilt, zeigt die vorstehende Tabelle. Weiterhin wurde bei den öffentlich-rechtlichen
Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen ein Betrag in Höhe von 107.671,62 € im
Rahmen von befristeten Niederschlagungen (Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen
Anspruchs) wertberichtigt. Ferner wurde bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen ein Betrag in Höhe von 116.248,27 € und bei den privatrechtlichen
Forderungen ein Betrag in Höhe von 401,31 € im Rahmen von unbefristeten Niederschlagungen
(Feststellung der Uneinbringlichkeit eines fälligen Anspruchs) wertberichtigt.
Zur Entwicklung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird im Übrigen auf
den Forderungsspiegel (Teil 8) verwiesen.
32
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Zu c) Liquide Mittel
Der zu bilanzierende Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Liquide Mittel
Betrag €
Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten
Kreissparkasse Euskirchen, 1000017
6.774.800,97
Kreissparkasse Euskirchen, 1029180
241.461,99
Kreissparkasse Euskirchen, 1049782
-998,19
VR-Bank Nordeifel, Konto 100175029
82.127,85
Sonstige Einlagen
Termingeldanlagen < 6 Monaten
8.000.000,00
Termingeldanlagen > 6 Monaten
180.500.000,00
Migrationszahlw eg 1000
3,00
57.476,82
Bargeld
Kassenbestand
195.654.872,44
Die Salden der Sichteinlagen sind zum Stichtag durch Kontoauszüge, die sonstigen Einlagen durch
Saldenbestätigungen der Banken zum Stichtag nachgewiesen. Der Kassenbestand ist durch den
Tagesabschluss der Kreiskasse zum Stichtag belegt.
2.1.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden angesetzt, wenn Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag
geleistet werden, die erst für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen.
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Allgemeine aktive Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzung für geleistete Zuwendungen
Summe
4.944.865,43 €
42.805.052,71 €
47.749.918,14 €
33
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Im Jahr 2014 wurden gem. § 42 Absatz 1 Satz 1 GemHVO NRW aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 4.944.865,43 € gebildet, welche einen Aufwand im Folgejahr darstellen.
Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Verringerung um 1.054.522,33 €.
Werden
Zuwendungen
zeitbezogenen
für
Vermögensgegenstände
Gegenleistungsverpflichtung
Rechnungsabgrenzungsposten
zu
geleistet
verbunden,
bilanzieren
und
sind
und
mit
diese
entsprechend
einer
mehrjährigen,
Zuwendungen
der
Erfüllung
als
der
Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen (§ 43 II GemHVO NRW).
Für die investiven Zuschüsse erhält der Kreis Euskirchen in der Regel selbst investive Förderungen
von Dritten. Diese sind zum Stichtag 31.12.2014 auf der Passivseite nachgewiesen (s. hierzu unter
Nr. 2.2.5).
Der Anlagespiegel der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) lässt sich wie folgt aufgliedern
und zusammenfassen:
34
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Buchwert
31.12.2013
Zu‐ und Abgang,
Umbuchung,
Zuschreibung 2014
Auflösung
2014
Buchwert
31.12.2014
Veränderung
Kindertageseinrichtungen aus EB
Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau
Summe Kindertagseinrichtungen
10.808.671,65
8.547.232,76
19.355.904,41
0,00
1.006.114,66
1.006.114,66
‐817.209,81
‐843.535,38
‐1.660.745,19
9.991.461,84
8.709.812,04
18.701.273,88
‐ 817.209,81
+ 162.579,28
‐ 654.630,53
Fahrzeugförderung
Vogelsang
Römertherme Zülpich
DKB ‐ Haltestellen etc.
Haltestellen Nationalpark
Biologische Station
Wanderorientierungstafeln
Rad‐ und Wanderbahnhöfe
572.274,84
14.698.831,46
231.056,28
67.318,88
29.984,87
660,00
55.661,48
119.931,37
0,00
8.532.273,45
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
93.773,52
‐156.401,95
‐102.529,00
‐14.987,43
‐13.463,78
‐4.997,48
‐660,00
‐4.947,68
0,00
415.872,89
23.128.575,91
216.068,85
53.855,10
24.987,39
0,00
50.713,80
213.704,89
‐ 156.401,95
+ 8.429.744,45
‐ 14.987,43
‐ 13.463,78
‐ 4.997,48
‐ 660,00
‐ 4.947,68
+ 93.773,52
Summe ARAP
35.131.623,59
9.632.161,63
‐1.958.732,51
42.805.052,71
+ 7.673.429,12
Berücksichtigt man zu diesen Anlagen auch die Passivseite (passive Rechnungsabgrenzungsposten –
PRAP), die sich analog wie folgt zusammenfassen lassen,
Buchwert
31.12.2013
Zu‐ und Abgang,
Umbuchung,
Zuschreibung 2014
Kindertageseinrichtungen aus EB
Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau
Summe Kindertagseinrichtungen
‐5.546.937,10
‐7.003.343,43
‐12.550.280,53
Fahrzeugförderung
Vogelsang
DKB ‐ Haltestellen etc.
Haltestellen Nationalpark
Wanderorientierungstafeln
Rad‐ und Wanderbahnhöfe
Summe PRAP
Auflösung
2014
Buchwert
31.12.2014
Veränderung
0,00
‐69.242,35
‐69.242,35
412.741,19 ‐5.134.195,91
594.351,41 ‐6.478.234,37
1.007.092,60 ‐11.612.430,28
+ 412.741,19
+ 525.109,06
+ 937.850,25
‐572.157,96
‐13.339.059,26
‐67.318,88
‐29.984,40
‐26.669,89
‐42.906,69
0,00
‐8.532.273,45
0,00
0,00
0,00
0,00
156.382,79
‐415.775,17
99.166,02 ‐21.772.166,69
13.463,78
‐53.855,10
4.997,40
‐24.987,00
2.370,66
‐24.299,23
0,00
‐42.906,69
+ 156.382,79
‐ 8.433.107,43
+ 13.463,78
+ 4.997,40
+ 2.370,66
+ 0,00
‐26.628.377,61
‐8.601.515,80
1.283.473,25 ‐33.946.420,16
‐ 7.318.042,55
… ergibt sich die folgende Nettobetrachtung:
35
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Buchwert
31.12.2013
Zu‐ und Abgang,
Umbuchung,
Zuschreibung 2014
Auflösung
2014
Buchwert
31.12.2014
Veränderung
Kindertageseinrichtungen aus EB
Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau
Summe Kindertagseinrichtungen
5.261.734,55
1.543.889,33
6.805.623,88
0,00
936.872,31
936.872,31
‐404.468,62
‐249.183,97
‐653.652,59
4.857.265,93
2.231.577,67
7.088.843,60
‐ 404.468,62
+ 687.688,34
+ 283.219,72
Fahrzeugförderung
Vogelsang
Römertherme Zülpich
DKB ‐ Haltestellen etc.
Haltestellen Nationalpark
Biologische Station
Wanderorientierungstafeln
Rad‐ und Wanderbahnhöfe
116,88
1.359.772,20
231.056,28
0,00
0,47
660,00
28.991,59
77.024,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
93.773,52
‐19,16
‐3.362,98
‐14.987,43
0,00
‐0,08
‐660,00
‐2.577,02
0,00
97,72
1.356.409,22
216.068,85
0,00
0,39
0,00
26.414,57
170.798,20
‐ 19,16
‐ 3.362,98
‐ 14.987,43
+ 0,00
‐ 0,08
‐ 660,00
‐ 2.577,02
+ 93.773,52
Summe
8.503.245,98
1.030.645,83
‐675.259,26
8.858.632,55
+ 355.386,57
Netto‐Betrachtung
36
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
2.2 Passiva
Passive
Rechnungsabgrenzung
35,9 Mio. €
8%
Eigenkapital
30,3 Mio. €
Verbindlichkeiten
6%
14,9 Mio. €
3%
Sonderposten
88,4 Mio. €
18%
Passiva
Rückstellungen
318,6 Mio. €
65%
2.2.1 Eigenkapital
Die Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage
nach § 56 a KrO NRW und in den Posten „Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag" gegliedert. Das
Eigenkapital hat zum 31.12.2014 die Summe von 30.303.543,83 € (31.12.2013: 32.888.047,95 €).
37
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
2.2.1.1
Allgemeine Rücklage
a) Saldo Allgemeine Rücklage
Die Allgemeine Rücklage weist zum Jahresabschluss 2014 gegenüber dem Anfangsbestand am
01.01.2014 (19.330.350,78 €) einen Betrag von 21.274.055,84 € aus (weitere Erläuterungen hierzu
siehe Nr. 2.2.1.3). Die Differenz in Höhe von 1.943.705,06 € ergibt sich aus der Zuführung aus dem
Jahresabschluss 2013 in Höhe von 2.595.014,52 € (siehe Nr. 2.2.1.3) sowie aus den nachfolgenden
Verrechnungen nach § 43 III GemHVO NRW.
b) Verrechnungen nach § 43 III GemHVO NRW
Mit dem ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen kommunalen Finanzmanagement (NKFWG)
wurde auch der § 43 III GemHVO NRW geändert.
Danach sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von
Vermögensgegenständen nach § 90 III Satz 1 GO sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen
unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
38
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Folgende Verrechnungen wurden im Jahresabschluss 2014 vorgenommen:
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
65.356,99
‐140.011,30
Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
0
Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
‐613.815,15
Summe
‐688.469,46
Auf die Erläuterungen zu den Aktiva-Positionen 2.1.1.2 und 2.1.2 wird verwiesen.
Neben den unter Gliederungs-Nr. 2.1.2 erläuterten Abschreibungen auf Finanzanlagen (595.993,41
Euro) werden weitere Aufwendungen in Höhe von 17.821,74 Euro unmittelbar mit der allgemeinen
Rücklage verrechnet. Es handelt sich hierbei um Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit
dem Vorhaben „Beteiligung der Kommunen an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG über die
kommunale Vorschaltgesellschaft Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ bereits in 2014 angefallen sind.
c) Berichtigung von Wertansätzen
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 wurde festgestellt, dass folgende Vermögensgegenstände
bereits zur Eröffnungsbilanz nicht bzw. nicht mit dem richtigen Wert angesetzt wurden:
Vermögensgegenstand
Beschreibung
Vernich Flur 7 Flst. 311
Anpassung Wert (Bodenordnungsnachw eis
Flurbereinigung Metternich)
Ländchen Flur 43 Flst. 79
Nacherfassung
4.600,00
Dahlem Flur 36 Flst. 122
Nacherfassung
15.100,00
Iversheim Flur 1 Flst. 68
Nacherfassung
11,00
Kronenburg Flur 12 Flst. 32
Nacherfassung (Grundstück K64a)
K64a
Nacherfassung
Summe
€
19,00
17.429,00
1,00
37.160,00
Fehler sind auch nach dem Vierjahreszeitraum des § 57 GemHVO NRW erfolgsneutral durch
Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage zu korrigieren. Es erfolgt eine Korrektur in laufender
Rechnung, die Eröffnungsbilanz wird nicht mehr korrigiert.
39
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
2.2.1.2
Sonderrücklagen
Nach § 43 Abs. 4 GemHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung
von Vermögensgegenständen in Höhe des noch nicht aktivierten Anteils der Vermögensgegenstände
in einer Sonderrücklage zu bilanzieren, wenn der Zuwendungsgeber deren ertragswirksame
Auflösung ausgeschlossen hat. Es ergaben sich in 2014 keine Sachverhalte, die zur Bildung einer
solchen (zweckgebundenen) Sonderrücklage führten.
2.2.1.3
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage verfügte zum 01.01.2014 über einen Bestand von 9.731.562,84 €. Der
Kreistag hat am 05.10.2016 beschlossen, vom Jahresüberschuss 2013 in Höhe von 3.826.134,33 €
einen Teil von 1.231.119,81 € der Ausgleichsrücklage und den Restbetrag von 2.595.014,52 € der
Allgemeinen Rücklage zuzuführen (siehe hierzu V 239/2016 vom 22.08.2016). Zum 31.12.2014 ergibt
sich ein Bestand der Ausgleichsrücklage in Höhe von 10.962.682,65 €.
Bezeichnung
Allgemeine Rücklage
Gem. § 43 III GemHVO direkt mit der
Allgemeinen Rücklage zu verrechnen
Sonderrücklagen
Bestand
31.12.2014
€
Bestand
01.01.2014
€
19.330.350,78
21.962.525,30
0,00
-688.469,46
0,00
0,00
Ausgleichsrücklage
9.731.562,84
10.962.682,65
Zw ischensum m e:
29.061.913,62
32.236.738,49
3.826.134,33
-1.933.194,66
32.888.047,95
30.303.543,83
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Sum m e:
2.2.1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2014
Der Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss 2014 beläuft sich auf 1.933.194,66 €. Die Ermittlung des
Fehlbetrages ergibt sich aus dem Saldo der Ergebnisrechnung.
Ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag ist mit der Ausgleichsrücklage ganz
oder teilweise zu verrechnen, soweit diese einen Bestand aufweist. Andernfalls ist der
Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Verrechnung mit der
Ausgleichsrücklage ist vorrangig vorzunehmen, weil nach § 75 Absatz 2 GO NRW eine gesetzliche
Verpflichtung besteht, den Haushalt auszugleichen und durch die Verrechnung mit der
Ausgleichsrücklage noch ein fiktiver Ausgleich erreicht wird.
40
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Kreistag über die Verwendung des Jahresfehlbetrages.
Dieser Beschluss erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Jahres
2014.
2.2.2
Sonderposten
2.2.2.1
Sonderposten für Zuwendungen
Der Anfangsbestand bei der Bilanzposition Sonderposten für Zuwendungen betrug zum 01.01.2014
71.196.203,09 €. Unter Berücksichtigung der Zugänge aus Zuwendungen, insbesondere aus dem
Bereich Kreisstraßenbau, sowie der Abgänge auf Sonderposten (korrespondierend mit der
Abschreibung des damit geförderten Anlagevermögens) beläuft sich der Endbestand zum 31.12.2014
auf 70.518.654,19 € (- 0,95 %).
Zugänge aus Zuwendungen Infrastrukturvermögen:
Der Kreis Euskirchen erhält Landeszuweisungen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bei
Kreisstraßen eingesetzt werden. Sonderposten konnten im Wesentlichen bei folgenden in 2014 in
Betrieb genommenen Straßenbaumaßnahmen passiviert werden:
41
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Maßnahme 2014
Betrag in €
K 64.1 Ingersberg-Eichen
780.000
K 32.3 OD Vollem
260.000
K 24.2 Billiger Straße
479.000
Investitionspauschale:
Zur pauschalen Förderung investiver Maßnahmen erhält der Kreis Euskirchen jährlich nach § 16 des
Gemeindefinanzierungsgesetzes
(GFG)
eine
pauschale
Zuwendung.
Die
Verwendung
der
Zuwendung erfolgte –wie auch in den Vorjahren– nach dem „Schwerpunktprinzip“ zu einzelnen
Vermögensgegenständen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Werthaltigkeit, Aktivierungszeitpunkt
und unter Berücksichtigung bereits zugeordneter Sonderposten (z.B. aus Einzelförderungen).
Im Jahr 2014 hat der Kreis Euskirchen eine Pauschale in Höhe von 641.475,46 € erhalten und nach
den vorgenannten Grundsätzen einzelnen Vermögensgegenständen zugeordnet.
Schulpauschale/Bildungspauschale:
Nach § 17 GFG erhält der Kreis Euskirchen als Schulträger jährlich eine zweckgebundene pauschale
Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler
Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung.
Die Mittel können ganz oder teilweise für den investiven Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb,
die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten als auch konsumtiv, z.B. für die Einrichtung und
Ausstattung von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Mit
den Mitteln der Schulpauschale/Bildungspauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von
Schulgebäuden sowie Mieten und Leasingraten für Schulgebäude finanziert werden.
In 2014 wurde aus der Gesamtzuweisung von 1.074.789,00 € eine Summe von 580.120,94 €
investiven Maßnahmen zugewiesen, wobei hiervon ein Betrag von 530.201,95 € zunächst als
erhaltene Anzahlung für die Maßnahme „Thomas-Eßer-Berufskolleg - Sanierung zentrale Gewerke“
verbucht wurde (siehe auch Nr. 2.2.4 Verbindlichkeiten). Sonderposten wurden in Höhe von 49.918,99
€ passiviert:
Sonderposten Schulpauschale 2014
Thomas-Eßer- Berufskolleg
Berufskolleg Eifel
St. Nikolaus-Schule
Betrag in €
23.104,94
21.222,69
5.591,36
49.918,99
Feuerschutzpauschale:
Das Land leistet zu den Kosten des Feuerschutzes jährlich eine fachbezogene Investitionspauschale
aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer. In 2014 wurde eine Zuwendung von 14.001,29 €
geleistet.
Hiermit
konnte
die
Beschaffung
Brandschutzzentrum Schleiden gefördert werden.
42
eines
Hochdruck-Atemluft-Kompressors
im
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Sonstige Zuwendungen für Investitionen:
Weitere Sonderpostenzugänge erfolgten im Wesentlichen durch Zuwendungen im Rahmen der
Landesgartenschau Zülpich (Präsentation des Artenschutzes in der Zülpicher Börde) in Höhe von
13.506,27 €.
2.2.2.2
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Der Kreis ist nach der zum Stichtag geltenden Fassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW verpflichtet,
bestehende Kostenüberdeckungen aus Gebührenkalkulationen am Ende des Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Dies bedeutet, dass die Kostenüberdeckung für den
Kreis nicht frei verfügbar ist, sondern den Gebührenpflichtigen wieder zu Gute kommen muss. Nach
§ 43 Absatz 6 GemHVO NRW ist hierfür ein Sonderposten anzusetzen.
Zum Jahresabschluss stellen sich die Bestände gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Einrichtung
Abfallbeseitigung
Rettungsdienst
Summe:
Bestand
01.01.2014
€
Zuführung
Entnahme
€
€
Bestand
31.12.2014
€
Veränderung
+/€
12.126.922,98
0,00
2.402.762,11
9.724.160,87
-2.402.762,11
3.005.619,34
0,00
799.429,42
2.206.189,92
-799.429,42
15.132.542,32
0,00
3.202.191,53
11.930.350,79
-3.202.191,53
In 2014 entstanden aus operativem Geschäft Fehlbeträge sowohl beim Rettungsdienst als auch bei
der Abfallbeseitigung; eine Kostendeckung konnte nur über eine Entnahme aus den jeweiligen
Sonderposten ertragswirksam erreicht werden.
2.2.2.3
Sonstige Sonderposten
Unter dem Bilanzposten Sonstige Sonderposten werden im Wesentlichen Schenkungen Dritter und
Umstufungen von Infrastrukturvermögen ausgewiesen. In beiden Fällen wird der Kreis wirtschaftlicher
Eigentümer der Vermögensgegenstände und aktiviert diese zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Zum
gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe werden auf der Passivseite Sonderposten gebildet. Analog
zur linearen Abschreibung dieses Anlagevermögens erfolgt die Auflösung der Sonderposten.
Ein bilanzrelevanter Abgang erfolgte in Höhe von 9.443,24 Euro. Hierbei handelt es sich um einen
Abgang, der durch eine Längenkürzung (17 m) infolge des Baus eines Kreisverkehrs an der
Kreisstraße 17 / Bundestraße 266 erfolgte. Analog zum Straßenabschnitt erfolgte eine Ausbuchung
des korrespondierenden Sonderpostens.
43
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Darüber hinaus waren planmäßige Sonderpostenauflösungen in Höhe von 354.491,12 Euro zu
buchen.
2.2.3 Rückstellungen
Nach § 88 GO NRW sind für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen, für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren oder für bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Die Voraussetzungen für die
Bildung von Rückstellungen regelt § 36 GemHVO NRW.
Soweit zum Bilanzstichtag 31.12.2014 Rückstellungen zu bilden waren, werden diese, soweit sie der
Höhe nach nicht unwesentlich waren, nachstehend näher erläutert.
44
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
2.2.3.1
Pensionsrückstellungen
In der Position Pensionsrückstellungen werden neben Versorgungsanwartschaften der Beamten auch
Ansätze für Beihilfen gemäß § 77 des Landesbeamtengesetzes zurückgestellt.
Der versicherungsmathematisch berechnete Rückstellungsbedarf belief sich für die aktiven Beamten
und Pensionäre zum 31.12.2014 auf insgesamt 60.610.891,00 €. Zum 01.01.2014 war noch ein Wert
von insgesamt 57.840.411,00 € ausgewiesen worden (Differenz: 2.770.480,00 €).
Der berechnete Rückstellungsbedarf für Beihilfen belief sich zum Abschlussstichtag 31.12.2014 auf
17.510.180,00 €. Gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2014 i. H. v. 16.400.642,00 € ergibt
sich eine Differenz in Höhe von 1.109.538,00 €.
Die
erheblichen
Differenzen
haben
im
Wesentlichen
ihren
Grund
in
den
landesweiten
Besoldungserhöhungen.
Unter Berücksichtigung der auch bei anderen Bilanzpositionen auszuweisenden Anspruchs- oder
Verpflichtungsfälle ergibt sich folgendes Bild:
Aktiva
1. Erstattungsansprüche gemäß § 107b
BeamtVG
2. Erstattungsansprüche gemäß Gesetz
zur Straffung der Behördenstruktur
a) Pensionsverpflichtung
b) Beihilfeverpflichtung
Summe 2.
Passiva
1. Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen
2. Rückstellung für
Erstattungsverpflichtungen nach § 107b
BeamtVG / Art. 131 GG / VLVG
3. Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen
netto
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
701.625 €
1.130.143 €
1.165.119 €
1.287.172 €
2.269.673 €
709.566 €
261.493 €
971.059 €
822.090 €
287.001 €
1.109.091 €
504.027 €
166.317 €
670.344 €
547.120 €
177.626 €
724.746 €
629.377 €
185.591 €
814.968 €
55.443.690 €
57.926.515 €
57.665.235 €
57.840.411 €
60.610.891 €
357.378 €
15.804.113 €
69.932.497 €
542.433 €
16.199.561 €
72.429.275 €
637.930 €
16.467.847 €
72.935.549 €
624.739 €
16.400.642 €
72.853.874 €
609.560 €
17.510.180 €
75.645.990 €
45
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
ANZAHL PERSONEN AM 31.12.
140
124
120
129
126
124
123
126
125
Aktive ohne Erstattungen
durch Dritte
100
Pensionäre
81
80
81
79
75
74
74
68
60
59
57
54
57
Witwen, Waisen,
Erstattungsfälle an Dritte
u.a.
54
50
49
40
Aktive mit Erstattungen
durch Dritte
26
20
0
17
15
12
Aktive mit voller Erstattung
durch das Land
6
3
5
4
5
5
4
4
4
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
PENSIONS‐ UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN, ERSTATTUNGSANSPRÜCHE UND
‐VERPFLICHTUNGEN ‐ NETTO (T€) AM 31.12.
40.000
35.874
34.959
35.256
34.300
35.000
33.578
32.955
32.001
28.644
30.000
29.210
Aktive ohne Erstattungen
durch Dritte
31.855
27.285
24.780
25.000
23.239
Pensionäre
23.812
20.000
Witwen, Waisen,
Erstattungsfälle an Dritte
u.a.
15.000
10.000
8.580
8.494
585
678
9.129
9.918
9.589
9.250
1.125
1.438
9.471
Aktive mit Erstattungen
durch Dritte
5.000
2.319
0
46
767
926
0
0
0
0
0
0
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Aktive mit voller Erstattung
durch das Land
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
NETTO‐PENSIONS‐ UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN AM 31.12.
78.000
285
75.646
76.000
280
281
277
74.000
278
72.936
72.854
72.000
69.932
70.000
270
T€
68.857
68.000
66.000
267
67.363
263
265
ANZAHL PERSONEN
275
72.429
275
263
260
64.000
255
62.000
250
60.000
2008
2.2.3.2
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Rückstellung für Deponie und Altlasten
Die Rückstellung für Deponien weist zum 31.12.2014 den unveränderten Vorjahresbestand in Höhe
von 228.658.807,00 € aus.
2.2.3.3
Instandhaltungsrückstellungen
Für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen nach § 36 Abs. 3 GemHVO gelten die in der
GemHVO genannten Bedingungen:
Die Nachholung der Instandsetzung muss konkret beabsichtigt sein,
als bisher unterlassen bewertet werden,
und die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und
wertmäßig beziffert sein.
Die am 01.01.2014 bereits bestehenden Rückstellungen als auch die neuen Instandhaltungsrückstellungen für Maßnahmen, die für 2014 geplant waren, jedoch nicht realisiert werden konnten,
werden nachfolgend aufgeführt:
47
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Rückstellung
Bestand
01.01.2014
€
Zugang
€
Inanspruch‐
nahme
€
Auflösung
€
Bestand
31.12.2014
€
Kreishaus
a) KMF‐Sanierung
8.000,00
8.000,00
b) Erneuerung Trinkwasserstation
8.800,00
8.800,00
c) Außenbeleuchtung Kreishaus / Parkplätze
261.200,00
217.903,79
43.296,21
0,00
d) Flachdachsanierungen Sitzungssaal
Gesundheitsamt
135.000,00
88.601,71
46.398,29
0,00
0,00
e) Erneuerung Regalanlage Kreisarchiv
0,00
27.000,00
27.000,00
f) Erneuerung Heizungsleitungen Abt. 53
0,00
50.000,00
50.000,00
g) Sanierung WC‐Anlagen (Werkstätten)
0,00
35.000,00
35.000,00
h) Instandhaltung kreiseigene Turnhallen und
Sportgeräte
0,00
10.500,00
10.500,00
Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Berufskolleg Eifel
i) Erneuerung Fettabscheider Küchentrakt
13.400,00
11.019,82
j) Heizkörpersanierung in 4 Klassenräumen
20.000,00
20.000,00
2.380,18
0,00
0,00
k) Erweiterung und Austausch Gebäudeleittechnik
0,00
38.000,00
38.000,00
l) KMF‐Sanierung
0,00
36.000,00
36.000,00
m) Instandhaltung kreiseigene Turnhallen und
Sportgeräte
0,00
1.200,00
1.200,00
Sankt‐Nikolaus‐Schule
n) Erneuerung der Dacheindeckung
53.300,00
53.300,00
Burgruine Kronenburg
o) Sanierung Burgruine Kronenburg
25.000,00
3.769,62
30,38
21.200,00
Burgruine Dollendorf
p) Sanierung Burgruine Dollendorf
0,00
40.000,00
40.000,00
Brandschutzzentrum Schleiden
q) Erneuerung der Außenbeleuchtung
14.400,00
11.098,35
1,65
3.300,00
15.000,00
0,00
Infrastrukturvermögen
r) Instandhaltung Straßen
15.000,00
s) IR K 59 Nettersheim (Rinne)
t) IR DSK‐Sanierung K 28 Kallmuth Scheven
u) IR Instandsetzung Patch‐System K 7 Gemünd
v) IR Sanierung K 45 Weiler bis Eschweiler
Summe:
48
554.100,00
81.000,00
81.000,00
120.000,00
120.000,00
50.000,00
50.000,00
234.000,00
234.000,00
722.700,00
361.193,29
107.106,71
808.500,00
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Zu a), n)
Die
Maßnahmen
konnten
in
2014
nicht
begonnen
werden,
somit
bleibt
die
Instandhaltungsrückstellung unverändert.
Zu b)
Die Maßnahme wurde abgeschlossen und die Rückstellung vollumfänglich in Anspruch genommen.
Zu c)
Die Maßnahme wurde abgeschlossen und der verbliebene Betrag in Höhe von 43.296,21 € nicht mehr
benötigt und entsprechend ertragswirksam aufgelöst.
Zu d)
Die Maßnahme wurde abgeschlossen und der verbliebene Betrag in Höhe von 46.398,29 € nicht mehr
benötigt und entsprechend ertragswirksam aufgelöst.
Zu e)
Es wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 27.000 € gebildet, da die für
2014 veranschlagte Maßnahme unterjährig nicht begonnen werden konnte.
Zu f)
Es wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 50.000 € gebildet, da die für
2014 veranschlagte Maßnahme unterjährig nicht begonnen werden konnte.
Zu g)
Es wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 35.000 € gebildet, da die für
2014 veranschlagte Maßnahme unterjährig nicht begonnen werden konnte.
Zu h)
Im Rahmen einer sicherheitstechnischen Überprüfung der kommunalen Versicherungswirtschaft
(GUV) wurden Mängel beim TEBK festgestellt. Für deren notwendige Behebung wurde zum
31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 10.500 € gebildet.
Zu i)
Die Maßnahme wurde abgeschlossen und der verbliebene Betrag in Höhe von 2.380,18 € nicht mehr
benötigt und entsprechend ertragswirksam aufgelöst.
Zu j)
Die Maßnahme wurde abgeschlossen und die Rückstellung vollumfänglich in Anspruch genommen.
Zu k)
Es wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 38.000 € gebildet, da die für
2014 veranschlagte Maßnahme unterjährig nicht begonnen werden konnte.
49
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Zu l)
Zum 31.12.2014 wurde eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 36.000 € gebildet, da die
Notwendigkeit von KMF-Sanierungen in Teilbereichen des Berufskolleg Eifel erkannt wurde.
Zu m)
Im Rahmen einer sicherheitstechnischen Überprüfung der kommunalen Versicherungswirtschaft
(GUV) wurden Mängel beim BKE festgestellt. Für deren notwendige Behebung wurde zum 31.12.2014
eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 1.200 € gebildet.
Zu o)
Neben der Inanspruchnahme in Höhe von 3.769,62 € wurden 30,38 € ertragswirksam aufgelöst, da
der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert abgerundet wurde.
Zu p)
Aus Gründen der Verkehrssicherung wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe
von 40.000 € für die Sanierung gebildet.
Zu q)
Neben der Inanspruchnahme in Höhe von 11.098,35 € wurden 1,65 € ertragswirksam aufgelöst, da
der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert abgerundet wurde.
Zu r), s), t), u), v)
Die Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahresabschluss 2010 in Höhe von 15.000 € wurde
ertragswirksam aufgelöst. Zum 31.12.2014 wurden Instandhaltungsrückstellungen für verschiedene
Maßnahmen aus dem Bereich des Infrastrukturvermögens in Höhe von insgesamt 485.000 € gebildet.
2.2.3.4
Sonstige Rückstellungen
Unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ sind die Rückstellungen für andere als die zuvor
benannten ungewissen Verbindlichkeiten anzusetzen.
Die Fortschreibung der im vorangegangenen Jahresabschluss gebildeten Rückstellungen entwickelte
sich im Haushaltsjahr 2014 wie folgt:
50
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Rückstellung
Bestand
01.01.2014
€
Zugang
Inanspruchnahm e
€
€
Auflösung
Bestand
31.12.2014
€
€
a) Rückstellung für Urlaub
1.997.006,31
323.633,17
297.403,68
-
2.023.235,80
b) Rückstellung für Überstunden
1.172.841,51
261.727,77
123.850,61
-
1.310.718,67
c) Rückstellung für Altersteilzeit
990.347,29
90.341,50
300.974,07
324,74
779.389,98
999.472,47
548.900,00
984.240,21
15.232,26
548.900,00
4.450.829,16
440.498,53
-
-
4.891.327,69
f) Rückstellung nach § 107b BeamtVG
624.739,00
7.479,00
-
22.658,00
609.560,00
g) Rückstellung Abrechnung
Notarztgestellung
120.600,00
171.200,00
-
-
291.800,00
h) Rückstellung KdU-Beteiligung BuT
585.000,00
-
-
585.000,00
-
1.077.000,00
-
1.062.522,54
14.477,46
-
j) Rückstellung Mietzahlung KITA DRK
275.000,00
203.000,00
-
-
478.000,00
k) Rückstellung Altersdiskriminierung
500.000,00
-
-
500.000,00
-
-
40.000,00
-
-
40.000,00
12.792.835,74
2.086.779,97
2.768.991,11
1.137.692,46
10.972.932,14
d) Rückstellung für Forderungen nach
dem Einheitslastenabrechnungsgesetz
e) Rückstellung Prozessrisiko
Sonderzuw endung
i) Rückstellung amtsangemessene
Besoldung
l) Rückstellung Straßen
Sum m e:
51
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Zu a), b), c), f)
Hier handelt es sich um betriebsgewöhnliche unterjährige Zu- und/oder Abgänge, die keiner weiteren
Erläuterung bedürfen.
Zu d)
Auf Grundlage des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) besteht die Verpflichtung zur Beteiligung an den Kosten der Deutschen Einheit. Mit Bescheiden der Bezirksregierung vom 07.03.2014
und 17.02.2015 wurden für die Jahre 2012 und 2013 insgesamt 984.240,21 € zurückgefordert. Es
erfolgte die Inanspruchnahme des für die Jahre 2012 und 2013 insgesamt zurückgestellten Betrages
von 999.472,47 €. Der Differenzbetrag von 15.232,26 € wurde ertragswirksam aufgelöst. Im
Jahresabschluss 2014 wurde der Rückstellung für das Jahr 2014 ein Betrag von 548.900 € zugeführt.
Zu e)
Das Musterklageverfahren am Bundesverfassungsgericht war zum Jahresabschluss 2014 noch nicht
entschieden.
Zu g)
Gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum
Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen anzusetzen, sofern der zu leistende
Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht,
die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme
voraussichtlich erfolgen wird.
Zum 31.12.2013 wurde eine Rückstellung für die Abrechnung der Notarztgestellung 2013 in Höhe von
120.600 € gebildet. Die Schlussabrechnung für das Jahr 2013 wurde erst im Mai 2015 vorgenommen.
Für das Jahr 2014 musste ebenfalls eine Rückstellung in Höhe von 171.200 € gebildet werden, da die
Schlussabrechnung erst im Oktober 2015 erfolgte.
Zu h)
Durch § 46 Abs. 6 und 7 SGB II war das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2012 ermächtigt
worden, die für das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II –BuT–) vorgesehene
Quote erstmalig im Jahr 2013 jährlich durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für
das Folgejahr festzulegen und für 2012 rückwirkend anzupassen. Da zum Wertaufhellungszeitpunkt
strittig war, ob bei der 2013 beginnenden Revision eine etwaige Differenz zwischen Quote und IstAusgaben Rückforderungen für das Vorjahr auslösen würde, musste im Jahresabschluss 2012 eine
Rückstellung nach § 36 Abs. 4 GemHVO für eine nicht geringfügige ungewisse Verpflichtung gebildet
werden. Das Bundessozialgericht hat am 10. März 2015 über die Klage der Länder NordrheinWestfalen, Brandenburg und Niedersachsen zur die Revision der KdU-Bundesbeteiligung für
Minderausgaben im Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Jahr 2012 zugunsten der
52
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Länder und damit der Kommunen entschieden (Az.: B 1 AS 1-14 KL). Die Rückstellung war somit
ertragswirksam aufzulösen.
Zu i)
Die Landesregierung hatte 2013 angekündigt, die für die tariflich Beschäftigten geltenden
Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf die Beamten übertragen zu wollen.
Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 im Land
Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 wurden die Tarifabschlüsse vom 09.03.2013 jedoch nur
teilweise auf die Beamten übertragen. Am 17.09.2013 hat der Verfassungsgerichtshof NRW in
Münster mitgeteilt, dass die Abgeordneten der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion sowie zwei
Abgeordnete der Landtagsfraktion der Piraten am 16. September 2013 Normenkontrolle gegen das
Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/14 erhoben haben. Bei einer
rückwirkenden Neuregelung/vollständigen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten kämen
erhebliche finanzielle Lasten auf den Kreis Euskirchen zu, die der Periode 2013 zuzuordnen wären.
Daneben wären die Pensionsrückstellungen betroffen, da jede Besoldungserhöhung unmittelbare
Auswirkungen auf die Höhe der nach § 36 Abs. 1 GemHVO zu bildenden Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen hat. Im Jahresabschluss 2013 wurde eine Rückstellung nach § 36 Abs. 4
GemHVO für erwartete Belastungen aus dem Besoldungsanpassungsgesetz in Höhe von 1.077.000 €
gebildet, wobei ein Betrag von 82.000 € auf die Besoldungsnachzahlungen (aktive Beamte) und ein
Betrag von 995.000 € auf die Anpassung der Pensionsrückstellungen (aktive Beamte und
Versorgungsempfänger) entfällt.
Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 wurde am
01.07.2013 vom Verfassungsgerichtshof NRW teilweise als verfassungswidrig erklärt. Unbefristete
Nullrunden und zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen abgestufte Besoldungsanpassungen,
insbesondere die unbefristete Abkoppelung einzelner Dienstgruppen von Besoldungsanpassungen
sind danach – soweit nicht besondere rechtfertigende Gründe hinzutreten – unzulässig. Die
Nachzahlungen der Besoldungserhöhung für die aktiven Beamten erfolgten rückwirkend ab dem
01.01.2013. Tatsächlich ausgezahlt wurden lt. LOGA-Auswertung 67.522,54 €. Ein Betrag i.H.v.
14.477,46 € wurde ertragswirksam aufgelöst. Die Auswirkung der rückwirkenden Besoldungserhöhung auf die Pensionsrückstellung wurde bei der Berechnung der Versorgungskasse für das Jahr
2014 berücksichtigt. Da es nicht möglich war, aus den Daten der Versorgungskasse den tatsächlich
auf das Jahr 2013 entfallenden Betrag zu errechnen, wurde die Berechnung, die Grundlage der
Rückstellungsbildung für die Erhöhung der Teilwerte der Pensionsrückstellung war, auch als
Datengrundlage für die Inanspruchnahme der Rückstellung verwendet. Zum 31.12.2014 weist die
Sonstige Rückstellung „Besoldungsanpassung“ somit einen Betrag in Höhe von 0 € auf.
53
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Zu j)
Eine Bezuschussung von Mietzahlungen ist im Rahmen der nach § 20 Abs. 2 Satz 5 KiBiz
vorgesehenen Pauschalen für Kindertageseinrichtungen zu leisten. Nach § 10 DVO KiBiz werden
Mietzahlungen in der Regel nicht bezuschusst, sofern eine mit Landesmitteln investiv geförderte
Einrichtung, die bisher u.a. im Eigentum betrieben worden ist, künftig als Mieteinrichtung betrieben
werden soll. Vom Landschaftsverband Rheinland wurde im Juni 2010 die Bezuschussung der Miete
für investiv geförderte Kindertageseinrichtung mit der Begründung einer Doppelförderung verweigert.
Dies sollte auch für investiv geförderte Einrichtungen gelten, bei denen die Zweckbindung bereits seit
Jahren abgelaufen ist. Bezüglich der Zuwendungsbescheide für das Kindergartenjahr 2012/2013
wurde vom DRK hiergegen am 11.Juli 2012 Klage erhoben. Zum 31.12.2013 wurde gem. § 36 Abs. 4
eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten „Mietbezuschussung für die vom DRK betriebenen
Kindertageseinrichtungen“ in Höhe von 275.000,00 € gebildet. Da zum 31.12.2014 noch keine
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vorliegt, sind für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis
31.12.2014 7/12 der auf das Kindergartenjahr 2013/2014 (Kreisanteil 118.392,26 €) und 5/12 der auf
das Kindergartenjahr 2014/2015 (Kreisanteil 84.700,35 €) entfallenden Beträge der Rückstellung
zuzuführen. Das ergibt für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 einen Gesamtbetrag von
203.092,62
€
(gerundet
203.000
€).
Zum
31.12.2014
weist
die
Sonstige
Rückstellung
„Mietbezuschussung KITA DRK“ einen Betrag in Höhe von 478.000 € auf.
Zu k)
Die bisherige Grundgehaltstabelle für die Beamtenbesoldung sah eine Gehaltsstaffelung in Stufen vor,
die sich am Dienstalter des Beamten orientierte, wobei sich die Eingruppierung in die jeweilige
Dienstaltersstufe am Lebensalter orientierte. Nachdem Gerichte dies als Altersdiskriminierung
bewertet hatten, wurde die Besoldung angepasst, die sich – analog zum Tarifrecht – fortan an der
Erfahrung und Dienstzeit eines Mitarbeiters orientieren sollte („Erfahrungsstufen“). Allerdings wurden
Übergangsregelungen geschaffen, die auf dem früheren Grundgehalt basierten - also wiederum das
Alter des Beamten als Maßstab nahmen. Darin sahen mehrere Beamte einen Fall von
Altersdiskriminierung im Beruf, die in der EU untersagt ist, und haben vor dem europäischen
Gerichtshof wegen möglicher Altersdiskriminierung und Unvereinbarkeit der besoldungsrechtlichen
Vorschriften mit europäischen Recht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt (Verstoß
gegen die Richtlinie 2000/78/EG). Sollte der EuGH den Klägern recht geben, könnten ggf. alle Beamte
des Kreises Euskirchen einen Antrag auf diskriminierungsfreie Besoldung stellen und rückwirkend für
drei Jahre Anspruch auf eine Besoldung aus der jeweils letzten Stufe heraus haben (also für 2011,
2012 und 2013, vorherige Ansprüche sind verjährt). Nach § 36 Abs. 4 GemHVO wurde im
Jahresabschluss 2013 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 500.000 €
gebildet.
Am 19.06.2014 hat der EuGH ein Urteil über die vom Verwaltungsgericht Berlin vorgelegten
Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV gesprochen. Der EuGH weist danach den im
54
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Wesentlichen mit dem Gleichheitssatz begründeten Antrag der Kläger ab, ihnen rückwirkend einen
Betrag in Höhe des Unterschieds zwischen ihrer tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der
höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe zu zahlen. Ob aus dem hinsichtlich des alten
Besoldungssystems „festgestellten Unionsrechtsverstoß ggf. anderweitige Schadensersatzansprüche
der betroffenen Beamten hergeleitet werden können, lässt der EuGH zwar im Ergebnis offen und
verweist insoweit auf das vorlegende Gericht, das zu prüfen habe, ob alle Voraussetzungen eines
unions-rechtlichen Entschädigungsanspruchs gegeben seien. Die Ausführungen des EuGH sprechen
allerdings dafür, dass dies der Fall sein dürfte. Ein Anspruch entsteht erst ab dem 08.09.2011 und
endet am 31.05.2013, da ab dem 01.06.2013 ein altersdiskriminierungsfreies Besoldungssystem
eingeführt wurde. Für den Zeitraum 01.01.2013.bis 31.05.2013 würde im Falle der endgültig positiven
Entscheidung ein Anspruch von 3.000 € entstehen.
Nach § 36 Abs. 4 GemHVO müssen für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum
Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu
leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit
zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige
Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. Da die voraussichtlich zu leistende Nachzahlung
geringfügig ist, wird die bisherige Rückstellung aufgelöst.
Zu l)
In 2014 wurden an Kreisstraßen Baumaßnahmen durchgeführt, die erst nach Ablauf des
Wertaufhellungszeitraums (bis 31.03.2015) mit dem Auftragnehmer abgerechnet werden konnten. Es
handelt sich um Aufträge im Wert von 40.000 €. Für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe
nach ungewiss sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht
geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit künftig entsteht, die
wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme
voraussichtlich erfolgen wird. Gemäß § 36 Abs. 4 ist eine Rückstellung in entsprechender Höhe zu
bilden.
2.2.4 Verbindlichkeiten
Unter diesem Bilanzposten sind die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des Kreises
Euskirchen gegenüber Dritten, die noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt sind, auszuweisen, die
sich wie folgt auf die einzelnen Bilanzpositionen verteilen:
55
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Arten der Verbindlichkeiten
I. Anleihen
Bestand
01.01.14
€
Bestand
31.12.2014
€
Veränderungen
+ / ‐
€
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
297.321,30
0,00
0,00
177.791,48
0,00
0,00
119.529,82
1.498.035,16
1.430.652,48
67.382,68
0,00
0,00
0,00
107.574,55
79.362,07
28.212,48
1.705.714,79
157.093,05
1.548.621,74
675.592,12
387.184,55
288.407,57
7.035.788,23
11.228.223,23
‐4.192.435,00
1.241.152,73
1.452.550,73
‐211.398,00
12.561.178,88
14.912.857,59
‐2.351.678,71
II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditmarkt
III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
IV. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
VII. Sonstige Verbindlichkeiten
VIII. Erhaltene Anzahlungen
56
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich handelt es sich um
ein Altdarlehen im Bereich der ehemaligen Zentralen Mülldeponie Mechernich.
Bei dem Kredit für Investitionen vom privaten Kreditmarkt handelt es sich um ein Kommunaldarlehen
zur Finanzierung des Ankaufes einer Photovoltaik-Anlage von der ene GmbH & Co. KG, das an die
Projektgesellschaft Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG zu den Kommunalkreditkonditionen
zuzgl. Avalprovision ausgereicht wurde (siehe hierzu 2.1.3).
Die Position „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen“
basiert auf einem Leibrentenvertrag.
Unter der Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ werden Verbindlichkeiten aus
Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen etc. ausgewiesen.
Bei den „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht an
die kreisangehörigen Kommunen erstattete Leistungen nach dem SGB XII und der Krankenhilfe.
In
den
sonstigen
Verbindlichkeiten
sind
u.a.
Verbindlichkeiten
aus
der
antizipativen
Rechnungsabgrenzung (5.654.037,35 €), aus sonstigen zweckgebundenen Zuweisungen und
Ersatzgeldern (1.368.635,17 €), aus Vorauszahlungen zur Abwicklung von Baumaßnahmen, die der
57
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Kreis Euskirchen für den Landesbetrieb Straßen NRW und Rheinland Pfalz durchführt (1.274.801,96
€) sowie aus ungeklärten Zahlungseingängen (1.851.298,08 €) enthalten. Die Vorauszahlungen zur
Abwicklung von Baumaßnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 406.973,95 € und die
ungeklärten Zahlungseingänge um 1.381.747,57 € erhöht. Letzteres begründet sich durch Ende
Dezember 2014 eingegangene Zahlungen für die Vogelsang iP in Höhe von 1.606.088,29 €, die erst
Anfang Januar weitergeleitet werden konnten.
Der Betrag der „Sonstigen Verbindlichkeiten“ erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt
4.192.435,00 €.
Bei den „Erhaltenen Anzahlungen“ handelt es sich um Finanzmittel von Dritten, die der Kreis
Euskirchen zur Finanzierung von Vermögensgegenständen, insbesondere Zuweisungen zum
Kreisstraßenbau, erhält. Wurde der geförderte Vermögensgegenstand zum Jahresende noch nicht in
Betrieb genommen, so erfolgt der Ausweis der „Vorleistung“ unter der Bilanzposition „Erhaltene
Anzahlung“:
Bestand 31.12.2014
in Euro
Maßnahme
TEBK (Sanierung zentrale Gewerke) - aus Schulpauschale
951.334,68
K 81 Neubau Zubringer Strempt - B266
180.000,00
K 41 Ausbau OD Freilingen
23.800,00
K 34 Ausbau Pesch-Roderath
148.116,05
K 17 Buswendeschleife
124.000,00
1.427.250,73
Des Weiteren werden unter der Position „Erhaltene Anzahlung“ auch Zahlungen Dritter bilanziert, die
der Kreis Euskirchen aus naturschutzrechtlichen Gründen (Teilbetrag der Ersatzgelder) erhält und zur
Finanzierung von noch nicht aktivierten Vermögensgegenständen einsetzt (300 €).
Nach der zweckentsprechenden Verwendung und Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgt
die Bildung von Sonderposten.
Ebenfalls wird unter den erhaltenen Anzahlungen der lt. Kaufvertrag vereinbarte Teilbetrag zur
Veräußerung
des
Kreisbauhofs
Schleiden
in
Höhe
von
25.000
€
ausgewiesen.
Vermögensübergang auf den Käufer erfolgt spätestens im Jahr 2016.
Zur
Entwicklung
beigefügten
58
der
Verbindlichkeiten
in
2014
wird
Verbindlichkeitenspiegel (Teil 9) verwiesen.
im
Übrigen
auf
den
Der
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Im Verbindlichkeitenspiegel sind neben bestehenden Verbindlichkeiten des Kreises nachrichtlich auch
Haftungsverhältnisse, die der Kreis Euskirchen gegenüber Dritten eingegangen ist, ausgewiesen (§ 44
Abs. 2 GemHVO). Es handelt sich hier im Wesentlichen um eingegangene Ausfallbürgschaften in
einer Gesamtsumme von 16.846.048 €.
Nachfolgende Übersicht listet die bestehenden Einzelverpflichtungen zum Stichtag 31.12.2014 auf:
59
60
10.226 €
10.226 €
10.226 €
10.226 €
10.226 €
10.226 €
10.226 €
10.226 €
0€
8.371.862 €
8.008.134 €
7.629.700 €
7.235.967 €
6.826.314 €
6.363.812 €
5.984.199 €
5.540.876 €
0€
10.260.709 €
72,297%
14.192.354 €
4,670%
14.192.354 €
KSK Euskirchen
unbestimmt, da variable
Tilgung
26.08.2003
16.07.2003
Ausfallbürgschaft
Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten:
a) aus Bürgschaften
b) aus Gewährverträgen
c) aus sonstigen Rechtsgeschäften
Zusammenstellung für Verbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO
15.205.329 €
1.541.888 €
0€
31.12.2013
15.256.592 €
1.589.456 €
0
31.12.2014
*1 50 % der Trägerkosten der Gde. Nettersheim für die 2. KiGa-Gruppe, pauschal mit 20.000 DM bewertet
nachrichtlich:
Stand 01.01.2009
Stand 31.12.2009
Stand 31.12.2010
Stand 31.12.2011
Stand 31.12.2012
Stand 31.12.2013
Stand 31.12.2014
voraussichtl. Stand 31.12.2015
Bürgschaftsprovision
100%
10.226 €
davon Anteil Kreis €
-
davon Anteil Kreis %
Bürgschaftssumme - gesamt
Kreditzinsen (Stand 2014)
Kreditsumme
gesamt
10.226 €
unbestimmt
voraussichtlicher Ablauf der
Bürgschaft
-
27.01.1992
Bürgschaftsurkunde vom
Ausfallbürgschaft
04.12.1991
Kreditinstitut
unmittelbar, 76,92 %
mittelbar über
Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH
13.050.819 €
1.689.040 €
0
31.12.2015
1.584.294 €
1.545.871 €
1.506.022 €
1.464.693 €
1.421.830 €
1.377.377 €
1.331.274 €
1.283.459 €
0€
1.692.240 €
76,92%
2.200.000 €
3,650%
2.200.000 €
KSK Euskirchen
unbestimmt, da variable
Tilgung
14.04.2005
12.01.2005
Ausfallbürgschaft
Parkhaus mit
Hubschrauberlandeplatz
Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH
Geriatrisches Zentrum
Zülpich GmbH
Umschuldung und
anteilige Trägerkosten für
Zusammenführung von fünf
den Kindergarten
Darlehen
Marmagen *1
-
Kreistagsbeschluss vom
Art
Maßnahme / Zweck
Beteiligungsverhältnis
Bürgschaftsnehmer
Gemeinde Nettersheim
Übersicht über die vom Kreis Euskirchen gewährten Bürgschaften
Stand: 31.12.2014
2.986.552 €
2.890.551 €
2.790.987 €
2.687.727 €
2.580.634 €
2.469.566 €
2.354.376 €
2.234.910 €
0€
3.153.720 €
76,92%
4.100.000 €
3,650%
4.100.000 €
KSK Euskirchen
unbestimmt, da variable
Tilgung
14.04.2005
12.01.2005
Ausfallbürgschaft
Altenpflegeheim am
Schloss Schleiden
unmittelbar, 76,92 %
Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH
3.014.080 €
2.948.707 €
2.880.569 €
2.809.548 €
2.735.524 €
2.658.368 €
2.577.949 €
2.494.129 €
16.922 €
3.076.800 €
76,92%
4.000.000 €
4,150%
4.000.000 €
KSK Euskirchen
unbestimmt, da variable
Tilgung
13.04.2006
03.04.2006
Ausfallbürgschaft
Errichtung Ärzte- und
Apothekenhaus
unmittelbar, 76,92 %
Kreiskrankenhaus
Mechernich GmbH
0€
1.480.000 €
1.480.000 €
1.455.669 €
1.405.450 €
1.353.080 €
1.298.468 €
1.241.519 €
7.400 €
1.480.000 €
80,00%
1.850.000 €
4,200%
3.750.000 €
KSK Euskirchen
unbestimmt, da variable
Tilgung
11.12.2009
03.09.2008
Ausfallbürgschaft
Finanzierung des
Projektes "GEKKO"
unmittelbar, 50 %
Energie Nordeifel GmbH
& Co. KG
-
0€
0€
245.700 €
245.700 €
245.700 €
245.700 €
245.700 €
245.700 €
1.229 €
245.700 €
36,36%
675.675 €
Förderbetrag: 859.950 €
NRW Bank
15 Jahre nach Abschluss
der Maßnahme
13.07.2010
09.09.2009
Ausfallbürgschaft
Kino Vogelsang
unmittelbar, 28,57 %
vogelsang ip
gGmbH
0€
0€
0€
1.682.056 €
1.495.744 €
1.541.888 €
1.589.456 €
1.689.040 €
0€
max. 5.520.000 €
30,00%
max. 18.400.000 €
3,050%
max. 43.400.000 €
NRW.Bank
01.09.2011
20.07.2011
Gewährträgererklärung
Finanzierung LEP-Projekt
unmittelbar, 30 %
LEP AöR
0€
0€
0€
0€
0€
727.200 €
1.454.400 €
0€
12.180 €
max. 2.436.000 €
36,36%
max. 2.436.000 €
EONIA + 0,2 Punkte zzgl.
0,2 Punkte
max. 6.700.000 €
Landschaftsverband
Rheinland
2016
30.03.2012
14.12.2011
Ausfallbürgschaft
Forum Vogelsang
Liquiditätssicherung
unmittelbar, 28,57 %
vogelsang ip
gGmbH
15.967.014 €
16.883.489 €
16.543.204 €
17.591.586 €
16.721.422 €
16.747.217 €
16.846.048 €
14.739.859 €
37.731,00 €
27.875.395 €
47.864.255 €
Summe
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten u. a. Zuweisungen für den KiTa-Ausbau,
Zuweisungen für die Fahrzeugförderung im ÖPNV sowie die vorlaufende Planung Vogelsang bzw.
das Projekt „Umbau Forum Vogelsang“.
Der Anlagespiegel der passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) lässt sich wie folgt
aufgliedern und zusammenfassen:
Buchwert
31.12.2013
Zu‐ und Abgang,
Umbuchung,
Zuschreibung 2014
Kindertageseinrichtungen aus EB
Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau
Summe Kindertagseinrichtungen
‐5.546.937,10
‐7.003.343,43
‐12.550.280,53
Fahrzeugförderung
Vogelsang
DKB ‐ Haltestellen etc.
Haltestellen Nationalpark
Wanderorientierungstafeln
Rad‐ und Wanderbahnhöfe
Summe PRAP
Auflösung
2014
Buchwert
31.12.2014
Veränderung
0,00
‐69.242,35
‐69.242,35
412.741,19 ‐5.134.195,91
594.351,41 ‐6.478.234,37
1.007.092,60 ‐11.612.430,28
+ 412.741,19
+ 525.109,06
+ 937.850,25
‐572.157,96
‐13.339.059,26
‐67.318,88
‐29.984,40
‐26.669,89
‐42.906,69
0,00
‐8.532.273,45
0,00
0,00
0,00
0,00
156.382,79
‐415.775,17
99.166,02 ‐21.772.166,69
13.463,78
‐53.855,10
4.997,40
‐24.987,00
2.370,66
‐24.299,23
0,00
‐42.906,69
+ 156.382,79
‐ 8.433.107,43
+ 13.463,78
+ 4.997,40
+ 2.370,66
+ 0,00
‐26.628.377,61
‐8.601.515,80
1.283.473,25 ‐33.946.420,16
‐ 7.318.042,55
Eine Nettobetrachtung ist oben unter 2.1.4 dargestellt.
Des
Weiteren
sind
unter
der
Position
„Passive
Rechnungsabgrenzungsposten“
vor
dem
Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen, auszuweisen (vgl. § 42 Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW). Der Betrag dieser
passiven Rechnungsabgrenzungsposten beläuft sich zum 31.12.2014 auf 1.929.965,72 €.
Insgesamt ergibt sich folgende Zusammensetzung dieser Position:
Allgemeine passive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung für geleistete Zuwendungen
Summe
1.929.965,72 €
33.946.420,16 €
35.876.385,88 €
61
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Bilanz
62
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung hat die Aufgabe, über die Art, die Höhe und die Quellen der Mittelbereitstellung
und -verwendung periodisiert zu informieren. Sie weist die geleisteten Aufwendungen und
vereinnahmten Erträge eines Haushaltsjahres aus und bildet damit das Ressourcenaufkommen und
den Ressourcenverbrauch ab.
Im Folgenden werden die bedeutsamen Ertrags- und Aufwandspositionen, insbesondere wesentliche
festgestellte Abweichungen zwischen Plan und Ist des Haushaltsjahres 2014 erläutert.
3.1 Ordentliche Erträge
3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Diese Ertragsposition beinhaltet die Ausgleichsleistung des Landes aus Wohngeldersparnis nach AGSGB II NRW mit 4.263.835,54 €. Erwartet wurde eine Ausgleichsleistung in Höhe von 4.300.000 €.
3.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Diese Position mit 175.618.053,49 € beinhaltet insbesondere die Erträge aus der Allgemeinen
Kreisumlage sowie der Jugendamtsumlage (117.335.604,00 €), der ÖPNV-Umlage (3.522.798,00 €)
und die im Rahmen des Finanzausgleichs gewährten Schlüsselzuweisungen (25.711.473,00 €).
Darüber hinaus sind hier weitere Zuweisungen enthalten, wobei besonders die Landeszuweisungen
für die Betriebskosten der Kindergartenträger mit 17.048.167,76 € zu erwähnen sind.
Die ebenfalls in dieser Ertragsposition ausgewiesene Auflösung von bilanziellen Sonderposten aus
Investitionszuweisungen beläuft sich auf 3.717.521,67 €, wovon der überwiegende Anteil auf das
Infrastrukturvermögen entfällt (2.715.152,61 €). Die restliche ertragswirksame Auflösung ergibt sich im
Wesentlichen aus der Auflösung der Investitionspauschalen nach dem GFG, wobei die
Schulpauschale i.d.R. unmittelbar zur Finanzierung kommunaler Sachleistungen eingesetzt wird.
63
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Überblick Sonderpostenauflösungen:
Sonderpostenauflösungen
542 01
Kreisstraßen
111 17
EDV
111 19
Immobilienmanagement
126 01
Gefahrenabwehr
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest SoPo‐Auflösung
Anteil Einzelprodukte an SoPo‐Auflösung
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
3.652.585,92
2.825.880,04
140.368,20
501.600,12
53.789,66
3.521.638,02
130.947,90
3.686.379,45
2.839.815,39
124.103,82
502.985,99
54.800,14
3.522.396,83
163.982,62
3.761.213,29
2.833.175,05
123.850,48
595.320,87
72.061,32
3.624.946,21
136.267,08
3.717.521,67
2.869.324,20
146.429,78
505.452,78
50.115,70
3.571.372,16
146.149,51
3.766.400
2.980.700
131.500
505.500
53.000
3.670.700
95.700
96,4%
95,6%
96,4%
96,1%
97,5%
Diff.
Diff. 14/13
‐ 48.878,33 ‐ 1,3%
‐ 111.375,80 ‐ 3,7%
+ 14.929,78 + 11,4%
‐ 47,22 ‐ 0,0%
‐ 2.884,30 ‐ 5,4%
‐ 43.691,62 ‐ 1,2%
+ 36.149,15 + 1,3%
+ 22.579,30 + 18,2%
‐ 89.868,09 ‐ 15,1%
‐ 21.945,62 ‐ 30,5%
Zu erwähnen ist auch die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungen aus erhaltenen
Investitionszuwendungen (siehe hierzu auch 3.2.5) in Höhe von 1.283.473,25 €:
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
Auflösung PRAP aus erhaltenen Investitionszuwendungen
4149000
984.816,89
365 01
Kindergärten
611.278,93
547 01
ÖPNV
276.395,16
571 04
Strukturentwicklung
97.142,80
Summe
984.816,89
1.059.588,33
725.354,55
235.067,76
99.166,02
1.059.588,33
1.191.630,31
891.227,40
199.914,89
100.488,02
1.191.630,31
1.283.473,25
1.007.092,60
174.843,97
101.536,68
1.283.473,25
HH 2014
Diff.
Diff. 14/13
1.018.900 + 264.573,25 + 26,0%
770.900 + 236.192,60 + 30,6%
135.700 + 39.143,97 + 28,8%
112.300
‐ 10.763,32 ‐ 9,6%
1.018.900
+ 91.842,94 + 7,7%
+ 115.865,20 + 13,0%
‐ 25.070,92 ‐ 12,5%
+ 1.048,66 + 1,0%
3.1.3 Sonstige Transfererträge
Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich im Ergebnis auf
3.732.181,15 € (Ansatz 2.961.500 €). Zu erwähnen ist hier insbesondere die positive Entwicklung bei
den
übergeleiteten
Unterhaltsansprüchen
außerhalb
von
Einrichtungen
(a.v.E.)
und
den
Rückzahlungen gewährter Hilfen a.v.E. sowie in Einrichtungen (i.E.), die im Saldo rd. 825 T€ über
dem Ansatz liegen und damit maßgeblich die Haushaltsverbesserung bei den Transfererträgen
bewirkt haben. Bei den Sonstigen Ersatzleistungen i.E. ist allerdings eine Verschlechterung von 93 T€
gegenüber dem Ansatz zu verzeichnen.
3.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte betragen insgesamt 33.091.750,98 € und liegen damit
428.949,02 € unter dem Ansatz. Sie verteilen sich auf Verwaltungsgebühren mit 7.100.258,36 €
(davon für das Produkt Zulassung 3.150.398,56 €), Benutzungsgebühren mit 17.558.563,14 € (davon
für den Rettungsdienst 9.227.696,32 € und für die Abfallentsorgung 8.316.991,28 €), und ähnliche
Entgelte mit 5.230.737,95 € (davon Elternbeiträge bei den Kindertageseinrichtungen mit 4.159.663,04
€). Darüber hinaus sind hier die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für den
64
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Gebührenausgleich, die durch die Einstellung von Gebührenüberschüssen der kostenrechnenden
Einrichtungen Rettungsdienst und Abfallentsorgung aus Vorjahren entstanden sind, mit einem Betrag
von 799.429,42 € für den Rettungsdienst und einem Betrag von 2.402.762,11 € für die
Abfallentsorgung enthalten. Ursprünglich geplant war eine Auflösung von Sonderposten in Höhe von
insgesamt 3.207.100 € für die Abfallentsorgung.
3.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte belaufen sich auf 1.630.879,69 €. Davon entfallen im
Wesentlichen 1.459.023,03 € auf Erträge aus Verkauf (davon 585.354,22 € aus Stromverkauf AWZ
inkl. Eigenstromverbrauch von 232.126,66 €), 545.095,96 € aus Treibstoffverkauf der kreiseigenen
Tankstellen) und 133.852,06 € auf Miet- und Pachterträge.
3.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
In den in 2014 abgerechneten Kostenerstattungen und Kostenumlagen von 28.125.297,66 € sind die
Leistungsbeteiligung des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitssuchende (7.579.121,07 €), die
Leistungsbeteiligung des Bundes bei der Grundsicherung im Alter (9.103.167,76 €), die Kostenerstattungen der Personal- und Sachkosten für das Jobcenter (4.554.454,03 €), Erstattungsansprüche
nach § 107b BeamtVG (982.501,00 €) sowie diverse Erstattungsleistungen von Bund, Land,
Gemeinden und sonstigen Aufgabenträgern enthalten. Die Leistungsbeteiligung des Bundes bei der
Grundsicherung im Alter (1.351.167,36 €) und die Erstattung nach § 107 b BeamtVG (982.501,00 €)
erhöhten sich gegenüber dem Ansatz.
3.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Die Position umfasst mit 14.578.240,20 € u.a. Erträge aus Bußgeldverfahren (3.730.147,48 €), den
Ertrag aus der abfallrechtlichen Zinsverpflichtung (2.117.158,25 €) sowie Erträge aus der
Wertveränderung von Forderungen (6.661.200,00 €, davon 2.583.200,00 € UVG). Bei letzterem
handelt es sich um die Ausbuchung der Wertberichtigung, die im Rahmen des Jahresabschlusses
2013 eingestellt wurde. Die Erträge aus der Zinsverpflichtung Abfalldeponie und die Ausbuchung der
Wertberichtigung waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 nicht absehbar und konnten daher
nicht geplant werden (siehe hierzu auch 3.2.6). Entgegen der ursprünglichen Planung (4.535.100 €)
erfolgt keine Inanspruchnahme der Rückstellung Abfalldeponien. Außerdem entstanden nicht
eingeplante Mehrerträge aus der Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen in Höhe von
65
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
insgesamt 1.244.799,17 €, wobei hiervon 1.137.692,46 auf Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten entfallen (siehe hierzu auch 2.2.3.4).
3.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
Zu aktivierende Eigenleistungen betrafen in 2014 folgende Produkte:
Zeile 8 ‐ Aktivierte Eigenleistungen
542 01
Kreisstraßen
537 04
Stilllegung und Nachsorge
537 01
Abfallentsorgung
221 01
Hans‐Verbeek‐Schule
111 19
Immobilienmanagement
Summe
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
118.063,39
103.642,39
1.467,00
0,00
0,00
12.954,00
118.063,39
94.856,14
78.741,87
21,00
0,00
593,00
15.500,27
94.856,14
89.160,07
43.361,58
0,00
0,00
0,00
45.798,49
89.160,07
92.398,07
71.815,35
4.342,55
15.625,17
0,00
615,00
92.398,07
51.000
50.000
0
0
0
1.000
51.000
Diff.
Diff. 14/13
+ 41.398,07 + 81,2%
+ 21.815,35 + 43,6%
+ 4.342,55
+ 15.625,17
+ 0,00
‐ 385,00 ‐ 38,5%
+ 3.238,00 + 3,6%
+ 28.453,77 + 65,6%
+ 4.342,55
+ 15.625,17
+ 0,00
‐ 45.183,49 ‐ 98,7%
Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 92.398,07 €, der den Herstellungskosten der
aktivierten Vermögensgegenstände zugeschrieben und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird.
3.2 Ordentliche Aufwendungen
3.2.1 Personalaufwendungen
Eine detaillierte Aufstellung des Personalaufwandes in 2014 getrennt nach Beamten und tariflich
Beschäftigten enthält die folgende Tabelle:
JA 2011
JA 2014
HH 2014
Diff.
6.008.002,62 6.252.511,62 6.560.656,19
7.006,40
7.029,60
7.103,10
303.665,34
337.639,34
302.840,64
118.852,82
160.672,82
26.694,23
0,00
461.500,00
0,00
0,00
500.000,00
0,00
369.290,84
349.785,18
377.396,32
2.623,66
4.516,50
13.664,41
1.861.265,00 1.954.199,00 3.647.827,00
553.859,00
412.437,00
705.086,00
9.224.565,68 10.440.291,06 11.641.267,89
6.285.700
6.600
0
56.100
211.700
0
430.000
5.000
1.970.000
560.000
9.525.100
+ 274.956,19
+ 4,4%
+ 503,10
+ 7,6%
+ 302.840,64
‐ 29.405,77 ‐ 52,4%
‐ 211.700,00 ‐ 100,0%
+ 0,00
‐ 52.603,68 ‐ 12,2%
+ 8.664,41 + 173,3%
+ 1.677.827,00 + 85,2%
+ 145.086,00 + 25,9%
+ 2.116.167,89 + 22,2%
Beschäftigte
Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte
Zuführung Rückstellung Altersteilzeit
Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte
Beschäftigungsentgelt Zivildienstleistende
Honorare Dozenten Feuerwehrlehrgänge
Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigte
Beiträge Versorgungskasse sonstige Beschäftigte
Beiträge gesetzliche Sozialversicherung tarifl. Besch.
Beiträge gesetzliche Sozialversicherung sonst. Besch.
Beiträge GUV
Summe Beschäftigte
21.207.738,91 22.878.446,43 23.849.408,31 25.330.232,86
378.150,63
245.530,01
78.030,75
63.647,27
542.139,16
521.467,16
282.817,67
241.640,42
50.772,76
0,00
0,00
0,00
12.184,00
0,00
0,00
0,00
1.718.005,43 1.849.060,70 1.932.796,17 1.994.379,06
13.970,55
11.754,15
8.336,09
4.904,75
4.158.554,85 4.464.158,85 4.599.295,36 4.879.848,18
61.535,02
53.659,80
46.727,81
48.370,61
92.840,09
110.357,09
126.062,82
117.055,83
28.235.891,40 30.134.434,19 30.923.474,98 32.680.078,98
25.615.100
0
306.300
0
0
1.923.200
9.200
4.994.600
58.900
105.000
33.012.300
‐ 284.867,14
+ 63.647,27
‐ 64.659,58
+ 0,00
+ 0,00
+ 71.179,06
‐ 4.295,25
‐ 114.751,82
‐ 10.529,39
+ 12.055,83
‐ 332.221,02
Summe Zeile 11
38.850.437,72 39.358.999,87 41.363.766,04 44.321.346,87
42.537.400
+ 1.783.946,87
Beamte
Dienstaufwendungen
Aufwandsentschädigung LR / AV
Zuführung Rückstellung Prozessrisiko Sonderzuwendung
Zuführung Rückstellung Altersteilzeit
Zuführung Rückstellung Besoldungserhöhung
Zuführung Rückstellung Altersdiskriminierung
Beihilfen
Gesundheitsvorsorge
Zuführung Pensionsrückstellung
Zuführung Beihilferückstellung
Summe Beamte
5.725.723,39
6.960,00
283.039,65
27.326,95
0,00
0,00
367.517,71
235,62
3.306.943,00
896.800,00
10.614.546,32
JA 2012
JA 2013
Diff. 14/13
+ 308.144,57
+ 73,50
‐ 34.798,70
‐ 133.978,59
‐ 461.500,00
‐ 500.000,00
+ 27.611,14
+ 9.147,91
+ 1.693.628,00
+ 292.649,00
+ 1.200.976,83
+ 4,9%
+ 1,0%
‐ 10,3%
‐ 83,4%
‐ 100,0%
‐ 100,0%
+ 7,9%
+ 202,5%
+ 86,7%
+ 71,0%
+ 11,5%
+ 6,2%
‐ 18,4%
‐ 14,6%
+ 3,7%
‐ 46,7%
‐ 2,3%
‐ 17,9%
+ 11,5%
‐ 1,0%
+ 1.480.824,55
‐ 14.383,48
‐ 41.177,25
+ 0,00
+ 0,00
+ 61.582,89
‐ 3.431,34
+ 280.552,82
+ 1.642,80
‐ 9.006,99
+ 1.756.604,00
+ 3,2%
‐ 41,2%
+ 6,1%
+ 3,5%
‐ 7,1%
+ 5,7%
+ 4,2%
+ 2.957.580,83
+ 7,2%
‐ 1,1%
‐ 21,1%
Entgegen der ursprünglichen Planung erfolgten Zuführungen zu den Rückstellungen Prozessrisiko
Sonderzuwendungen in Höhe von 302.840,64 €. Die Verschlechterungen bei der Zuführung zur
66
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Pensionsrückstellung
gegenüber
der
Planung
begründen
sich
in
den
landesweiten
Besoldungserhöhungen, deren Höhe bei der Planung nicht absehbar war.
3.2.2 Versorgungsaufwendungen
Der Versorgungsaufwand setzte sich wie folgt zusammen:
Beiträge Versorgungskasse Beamte
Beiträge Versorgungskasse Beamte (KKM)
Zuführung Rückstellung Prozessrisiko
Zuführung Rückstellung Besoldungserhöhung
Beihilfen Versorgungsempfänger
Summe Zeile 12
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
3.208.142,51
221.176,49
186.832,53
0,00
356.553,94
3.972.705,47
1.888.752,22
162.787,59
186.358,22
0,00
524.387,12
2.762.285,15
1.843.633,56
147.385,44
185.625,83
615.500,00
360.930,55
3.153.075,38
1.977.443,44
148.420,06
137.657,89
0,00
1.451.168,77
3.714.690,16
3.300.000
158.000
0
148.300
710.000
4.316.300
Diff.
Diff. 14/13
‐ 1.322.556,56 ‐ 40,1%
‐ 9.579,94
‐ 6,1%
+ 137.657,89
‐ 148.300,00 ‐ 100,0%
+ 741.168,77 + 104,4%
‐ 601.609,84 ‐ 13,9%
+ 133.809,88
+ 1.034,62
‐ 47.967,94
‐ 615.500,00
+ 1.090.238,22
+ 561.614,78
+ 7,3%
+ 0,7%
‐ 25,8%
‐ 100,0%
+ 302,1%
+ 17,8%
Hier handelt es sich um die üblichen Unabwägbarkeiten bei der Planung der Pensions- und
Beihilferückstellungen.
3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Diese Position mit 29.300.342,81 € lässt sich wie folgt aufschlüsseln:
Zeile 13 ‐ Sach‐ und Dienstleistungsaufwand
Instandhaltung unbewegl. Vermögen
Abfallverbrennung
Erstattungen f. Aufw. an Dritte
davon: Zulassung
davon: KFA‐Anteil SGB II
Unterhaltung und Bewirtschaftung unbewegl. Vermögen
Unterhaltung bewegl. Vermögen
davon: Haltung von Fahrzeugen
Rettungsdienst ‐ Drittleistungen
Schülerbeförderung
Sonstiges
Summe Zeile 13
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
Diff.
27.503.571,68
5.270.147,32
7.538.965,58
3.451.301,46
899.793,20
1.107.576,03
2.229.177,83
2.443.821,02
1.646.217,25
2.708.943,93
1.284.217,92
2.576.996,62
27.503.571,68
28.218.925,13
5.208.992,50
7.403.614,23
4.198.169,75
1.078.136,51
1.346.454,31
2.201.664,81
2.757.289,84
1.930.587,72
2.782.193,00
1.336.024,12
2.330.976,88
28.218.925,13
27.023.447,82
4.103.951,83
7.311.108,87
4.015.364,14
1.136.678,63
1.307.085,85
2.092.938,84
2.937.904,17
1.973.153,54
2.958.139,16
1.323.927,26
2.280.113,55
27.023.447,82
29.300.342,81
2.200.084,92
7.520.887,83
4.546.536,83
1.059.883,94
1.417.481,11
4.646.156,28
2.966.306,32
1.936.657,86
3.086.068,77
1.384.422,33
2.949.879,53
29.300.342,81
31.952.100
1.437.000
8.002.500
3.898.900
1.112.000
1.270.000
7.496.100
2.985.700
1.825.300
3.593.100
1.491.300
3.047.500
31.952.100
‐ 2.651.757,19
+ 763.084,92
‐ 481.612,17
+ 647.636,83
‐ 52.116,06
+ 147.481,11
‐ 2.849.943,72
‐ 19.393,68
+ 111.357,86
‐ 507.031,23
‐ 106.877,67
‐ 97.620,47
‐ 2.651.757,19
Diff. 14/13
‐ 8,3%
+ 53,1%
‐ 6,0%
+ 16,6%
‐ 4,7%
+ 11,6%
‐ 38,0%
‐ 0,6%
+ 6,1%
‐ 14,1%
‐ 7,2%
‐ 3,2%
‐ 8,3%
+ 2.276.894,99
‐ 1.903.866,91
+ 209.778,96
+ 531.172,69
‐ 76.794,69
+ 110.395,26
+ 2.553.217,44
+ 28.402,15
‐ 36.495,68
+ 127.929,61
+ 60.495,07
+ 669.765,98
+ 2.276.894,99
+ 8,4%
‐ 46,4%
+ 2,9%
+ 13,2%
‐ 6,8%
+ 8,4%
+ 122,0%
+ 1,0%
‐ 1,8%
+ 4,3%
+ 4,6%
+ 29,4%
+ 8,4%
Im Rahmen einer Fortschreibung der finanzstatistischen Vorgaben wurde die „Unterhaltung des
sonstigen unbeweglichen Vermögens“ mit den Aufwendungen für die „Bewirtschaftung der
Grundstücke und baulichen Anlagen“ zusammengefasst. Unter der ehemals für die „Unterhaltung“
vorgesehenen Position sind jetzt Aufwendungen für die „Instandhaltung“ abzubilden. Dies führt zu
einer Verschiebung der Haushaltsansätze zwischen diesen beiden Positionen in Höhe von ca. 2 Mio.
€.
Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Bereich der
Stilllegung und Nachsorge war ein Betrag von 3.160.000 € vorgesehen. Einige Maßnahmen konnten
67
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
nicht wie geplant durchgeführt werden, so dass tatsächlich nur Aufwendungen in Höhe von
807.247,13 € entstanden sind.
3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen
Bilanzielle Abschreibungen bilden den Werteverzehr von aktivierungsfähigem Vermögen während der
Nutzungsdauer ab. Die bilanziellen Abschreibungen betragen insgesamt 8.225.845,23 €. Sie verteilen
sich wie folgt:
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
Diff.
Diff. 14/13
Zeile 14 ‐ Abschreibungen
8.626.675,08
11.023.496,22
9.043.745,68
8.225.845,23
9.684.900
‐ 1.459.054,77 ‐ 15,1%
‐ 817.900,45
‐ 9,0%
… auf Sachanlagen
… auf Gebäude, Aufbauten & Betriebsvorr.
… auf Infrastrukturvermögen
… auf Finanzanlagen
2.029.150,82
2.293.872,79
4.296.323,47
7.328,00
2.187.524,66
2.289.177,74
4.300.793,75
2.246.000,07
2.001.503,25
2.849.966,58
4.192.275,85
0,00
1.994.250,27
2.025.114,06
4.206.480,90
0,00
3.231.200
2.011.000
4.442.700
0
‐ 1.236.949,73 ‐ 38,3%
+ 14.114,06 + 0,7%
‐ 236.219,10 ‐ 5,3%
+ 0,00
‐ 7.252,98
‐ 824.852,52
+ 14.205,05
+ 0,00
‐ 0,4%
‐ 28,9%
+ 0,3%
Zur Ermittlung des Haushaltsansatzes 2014 wurden die Abschreibungen für die bereits im
Kreiseigentum befindlichen Wirtschaftsgüter simuliert und um die im Haushaltsplan eingestellten
Investitionen ergänzt. Die Differenzen zum Haushaltsansatz ergeben sich im Wesentlichen durch nicht
ausgeschöpfte bzw. ins Folgejahr übertragene Investitionsmaßnahmen.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen erfolgen bei den nachstehend aufgeführten Positionen
aufgrund
der
voraussichtlich
dauernden
Wertminderungen
auf
die
zum
Abschlussstichtag
beizulegenden Werte:
RWE-Aktien
- 462.398,95 €
Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen
- 122.475,83 €
Studieninstitut für kommunale Verwaltung GbR
- 11.118,63 €
- 595.993,41 €
Diese Beträge werden entsprechend § 43 Abs. 3 GemHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage
verrechnet (s. hierzu auch Ziffer 2.2.1.1), so dass in der Ergebnisrechnung keine Werte ausgewiesen
werden.
68
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen wie folgt auf die Produkte:
Zeile 14 ‐ Abschreibungen
542 01
Kreisstraßen
545 01
Winterdienst
111 14
Finanzmanagement
571 02
Beschäftigungsorientierte Dienstl.
111 17
EDV
111 19
Immobilienmanagement
Zentrale Dienste
111 09
231 01
Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
231 02
Berufskolleg Eifel
126 01
Gefahrenabwehr
127 01
Notfallrettung
127 02
Krankentransport
537 04
Stilllegung und Nachsorge
537 01
Abfallentsorgung
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 14
Anteil Einzelprodukte an Zeile 14
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
Diff.
8.626.675,08
4.497.227,78
40.264,06
735,60
55,65
429.070,36
1.616.480,67
34.706,14
143.466,28
43.459,96
207.813,83
323.276,47
124.268,96
173.603,15
801.994,58
8.436.423,49
190.251,59
11.023.496,22
4.500.474,34
39.787,65
1.910.973,61
335.512,47
461.957,49
1.613.212,58
39.595,03
149.471,92
51.596,36
209.837,22
354.744,91
134.374,40
183.167,91
845.685,43
10.830.391,32
193.104,90
9.043.745,68
4.391.193,31
46.590,31
86,79
0,00
412.844,94
2.304.815,45
24.472,45
108.363,01
44.397,14
172.622,98
403.561,26
132.398,76
187.374,76
723.902,04
8.952.623,20
91.122,48
8.225.845,23
4.417.346,61
47.509,03
86,80
0,00
434.827,61
1.568.327,02
23.872,31
111.917,94
42.769,31
178.890,93
391.649,59
134.413,95
194.329,39
586.014,17
8.131.954,66
93.890,57
9.684.900
4.676.900
56.000
100
0
726.000
1.651.500
29.100
162.900
57.400
225.100
674.100
342.700
270.100
662.800
9.534.700
150.200
‐ 1.459.054,77
‐ 259.553,39
‐ 8.490,97
‐ 13,20
+ 0,00
‐ 291.172,39
‐ 83.172,98
‐ 5.227,69
‐ 50.982,06
‐ 14.630,69
‐ 46.209,07
‐ 282.450,41
‐ 208.286,05
‐ 75.770,61
‐ 76.785,83
97,8%
98,2%
99,0%
98,9%
98,4%
Diff. 14/13
‐ 15,1%
‐ 5,5%
‐ 15,2%
‐ 13,2%
‐ 40,1%
‐ 5,0%
‐ 18,0%
‐ 31,3%
‐ 25,5%
‐ 20,5%
‐ 41,9%
‐ 60,8%
‐ 28,1%
‐ 11,6%
‐ 817.900,45
+ 26.153,30
+ 918,72
+ 0,01
+ 0,00
+ 21.982,67
‐ 736.488,43
‐ 600,14
+ 3.554,93
‐ 1.627,83
+ 6.267,95
‐ 11.911,67
+ 2.015,19
+ 6.954,63
‐ 137.887,87
‐ 9,0%
+ 0,6%
+ 2,0%
+ 0,0%
+ 5,3%
‐ 32,0%
‐ 2,5%
+ 3,3%
‐ 3,7%
+ 3,6%
‐ 3,0%
+ 1,5%
+ 3,7%
‐ 19,0%
3.2.5 Transferaufwendungen
Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 143.122.989,69 €. Sie
lässt sich wie folgt aufschlüsseln:
Überblick:
69
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
JA 2011
Zeile 15 ‐ Transferaufwand
Landschaftsumlage
332 01
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
331 02
Pflegewohngeld (PfG NW)
333 01
Grundsicherungsleistungen nach SGB XII
334 01
Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
335 01
Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
336 01
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
341 01
Unterhaltsvorschussleistungen
361 01
Tagespflege
363 09
Ambulante Hilfe zur Erziehung
363 10
Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär)
365 01
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
Rest Soziales
Rest Jugend
Zwischensumme Soziales, Jugend & Landschaftsumlage
Einmalige Zuweisung an Gemeinden
Einheitslastenabrechnungsgesetz
547 02
Verkehrsunternehmen
547 01
ÖPNV‐Aufgabenträger
571 04
Strukturentwicklung
KDVZ‐Umlage
552 01
Wasseraufsicht und Wasserbau
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 15
Anteil Einzelprodukte an Zeile 15
HH 2014
Diff.
117.282.936,06 123.619.739,06 134.212.949,50 143.122.989,69 138.113.200
34.080.347,00 36.208.335,00 37.057.377,96 38.647.571,35 38.652.000
1.383.595,12
1.420.366,55
1.591.592,20
2.071.583,78
1.778.000
5.166.517,88
5.478.429,51
5.917.581,35
6.114.038,72
5.990.000
6.622.840,41
7.007.981,40
8.159.067,11
9.386.039,35
7.864.000
760.100,40
585.445,44
930.886,45
613.346,87
922.000
1.434.415,95
1.852.065,41
1.647.474,35
2.343.931,24
1.683.500
5.920.044,70
6.338.232,67
6.508.196,92
6.358.747,46
6.710.000
2.091.270,14
2.008.929,00
1.940.589,26
1.954.087,00
1.950.000
968.902,87
1.252.656,69
1.481.902,77
1.640.859,40
1.598.000
4.255.112,70
3.843.000
3.192.671,75
3.461.469,65
4.186.455,41
14.063.670,69 14.266.311,32 15.826.063,22 16.393.013,14 16.109.000
28.836.918,43 30.919.041,41 34.787.445,06 39.760.833,11 38.185.900
1.150.650,93
1.657.047,32
1.663.240,69
1.577.601,96
1.281.800
1.062.630,72
1.090.430,95
1.097.298,60
1.103.777,89
1.192.200
106.734.576,99 113.546.742,32 122.795.171,35 132.220.543,97 127.759.400
999.999,97
647.465,01
0,00
0,00
0
275.000,00
175.000,00
1.555.758,24
548.900,00
550.000
5.461.144,96
5.173.519,95
5.788.721,82
6.297.572,93
5.780.000
928.313,42
1.420.252,76
1.251.634,37
1.214.050,07
1.169.600
627.598,87
647.368,11
822.702,80
814.714,78
832.800
772.063,77
658.287,30
689.751,76
570.144,57
570.000
478.722,00
490.553,00
502.165,00
528.744,00
526.900
116.277.419,98 122.759.188,45 133.405.905,34 142.194.670,32 137.188.700
1.005.516,08
860.550,61
807.044,16
928.319,37
924.500
+ 5.009.789,69
‐ 4.428,65
+ 293.583,78
+ 124.038,72
+ 1.522.039,35
‐ 308.653,13
+ 660.431,24
‐ 351.252,54
+ 4.087,00
+ 42.859,40
+ 412.112,70
+ 284.013,14
+ 1.574.933,11
+ 295.801,96
‐ 88.422,11
+ 4.461.143,97
+ 0,00
‐ 1.100,00
+ 517.572,93
+ 44.450,07
‐ 18.085,22
+ 144,57
+ 1.844,00
+ 5.005.970,32
+ 3.819,37
99,1%
JA 2012
99,3%
JA 2013
99,4%
JA 2014
99,4%
Diff. 14/13
+ 3,6%
‐ 0,0%
+ 16,5%
+ 2,1%
+ 19,4%
‐ 33,5%
+ 39,2%
‐ 5,2%
+ 0,2%
+ 2,7%
+ 10,7%
+ 1,8%
+ 4,1%
+ 23,1%
‐ 7,4%
+ 3,5%
‐ 0,2%
+ 9,0%
+ 3,8%
‐ 2,2%
+ 0,0%
+ 0,3%
+ 3,6%
+ 0,4%
+ 8.910.040,19
+ 1.590.193,39
+ 479.991,58
+ 196.457,37
+ 1.226.972,24
‐ 317.539,58
+ 696.456,89
‐ 149.449,46
+ 13.497,74
+ 158.956,63
+ 68.657,29
+ 566.949,92
+ 4.973.388,05
‐ 85.638,73
+ 6.479,29
+ 9.425.372,62
+ 0,00
‐ 1.006.858,24
+ 508.851,11
‐ 37.584,30
‐ 7.988,02
‐ 119.607,19
+ 26.579,00
+ 8.788.764,98
+ 121.275,21
+ 6,6%
+ 4,3%
+ 30,2%
+ 3,3%
+ 15,0%
‐ 34,1%
+ 42,3%
‐ 2,3%
+ 0,7%
+ 10,7%
+ 1,6%
+ 3,6%
+ 14,3%
‐ 5,1%
+ 0,6%
+ 7,7%
‐ 64,7%
+ 8,8%
‐ 3,0%
‐ 1,0%
‐ 17,3%
+ 5,3%
+ 6,6%
+ 15,0%
99,3%
Zu erwähnen ist auch die Auflösung von aktiven Rechnungsabgrenzungen aus gewährten
Investitionszuwendungen (1.961.360,35 €, im Überblick enthalten), denen wie oben bereits erwähnt
(siehe Nr. 3.1.2) Erträge von 1.283.473,25 € gegenüberstehen.
Auflösung ARAP aus gewährten Investitionszuweisungen
5319000
281 01
Kultur (Römertherme Zülpich)
365 01
Kindergärten
547 01
ÖPNV
554 02
Natur‐ und Landschaftsschutz
571 04
Strukturentwicklung
Summe
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
1.429.587,39
14.987,43
1.037.525,57
276.414,39
660,00
100.000,00
1.429.587,39
1.523.013,74
14.987,43
1.169.740,33
235.096,98
660,00
102.529,00
1.523.013,74
1.727.125,80
14.987,43
1.405.304,48
199.934,13
660,00
106.239,76
1.727.125,80
1.961.360,35
14.987,43
1.663.373,03
174.863,21
660,00
107.476,68
1.961.360,35
1.874.000
0
1.617.900
135.700
0
120.400
1.874.000
Diff.
+ 87.360,35 + 4,7%
+ 14.987,43
+ 45.473,03 + 2,8%
+ 39.163,21 + 28,9%
+ 660,00
‐ 12.923,32 ‐ 10,7%
Diff. 14/13
+ 234.234,55
+ 0,00
+ 258.068,55
‐ 25.070,92
+ 0,00
+ 1.236,92
+ 13,6%
+ 0,0%
+ 18,4%
‐ 12,5%
+ 0,0%
+ 1,2%
Netto-Betrachtung:
281 01
365 01
547 01
554 02
571 04
Summe
Kultur (Römertherme Zülpich)
Kindergärten
ÖPNV
Natur‐ und Landschaftsschutz
Strukturentwicklung
ARAP
PRAP
14.987,43
0,00
1.663.373,03 1.007.092,60
174.863,21 174.843,97
660,00
0,00
107.476,68 101.536,68
1.961.360,35 1.283.473,25
Diff.
14.987,43
656.280,43
19,24
660,00
5.940,00
677.887,10
3.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Dieser Position werden alle Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zugeordnet, die nicht
zu den bisher genannten Aufwandspositionen zählen. Insgesamt beliefen sich die sonstigen
70
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
ordentlichen Aufwendungen in 2014 auf 40.816.168,31 €. Hervorzuheben sind hier insbesondere die
Kosten der Unterkunft (23.912.583,83 €) und die einmaligen Leistungen nach dem SGB II (606.574,89
€) sowie die Wertveränderung von Forderungen (6.478.500,00 €).
Die Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar:
Forderungsart
Betrag
Wertberichtigung zu Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus
Transferleistungen
-4.195.000,00
Wertberichtigung zu Privatrechtliche Forderungen
-2.283.500,00
Summe
-6.478.500,00
Überblick Zeile 16:
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
Zeile 16 ‐ Sonstiger ordentlicher Aufwand
39.030.331,16
KdU und einmalige Leistungen nach dem SGB II
23.891.048,33
Abfallrechtliche Zinsverpflichtung
2.178.597,86
Ausbildung
43.984,23
Fortbildung
158.564,02
Aufwendungen für ehrenamtl. und sonstige Tätigkeit
438.299,35
Fraktionszuwendungen
248.408,41
0,00
Aufwand aus Veräußerung von Grundstücken und Gebäud
Geschäftsaufwendungen
1.126.955,41
Versicherungsbeiträge
312.920,96
Steuern
444.088,64
Mitgliedsbeiträge
196.081,24
Einstellung in Sonderposten Gebührenausgleich
92.976,49
Dienstreisen
262.303,46
Dienst‐ und Schutzkleidung
117.816,86
Mieten
498.880,09
7.147.200,00
Wertberichtigungen
Weitere Wertveränderungen
348.795,25
Bildungs‐ und Teilhabepaket
248.618,89
Schwerbehindertenangelegenheiten: Gutachten
237.548,29
Zwischensumme Einzelpositionen
37.993.087,78
Rest Zeile 16
1.037.243,38
41.139.376,62
24.275.645,83
2.311.225,86
75.148,06
255.503,09
390.944,12
251.281,30
0,00
1.269.250,80
392.821,79
495.011,91
195.237,67
167.483,44
273.562,20
117.048,66
496.763,72
6.618.000,00
1.641.066,00
757.963,76
247.103,64
40.231.061,85
908.314,77
46.136.563,97
24.392.218,98
2.226.302,63
62.777,36
270.934,88
404.728,32
259.577,76
0,00
1.297.057,36
386.721,90
650.771,90
117.335,05
5.457.219,00
280.577,41
131.390,50
497.562,84
6.756.101,44
1.119.022,49
499.856,55
281.408,40
45.091.564,77
1.044.999,20
40.816.168,31
24.519.158,72
2.117.158,25
66.329,71
231.886,25
403.899,74
248.445,59
0,00
1.532.875,98
368.159,61
901.465,19
132.852,59
0,00
282.124,95
119.636,74
521.491,93
6.607.919,76
975.848,64
545.817,98
310.088,76
39.885.160,39
931.007,92
33.444.800
24.900.000
0
90.000
322.800
486.100
242.300
0
1.067.900
296.200
384.400
128.700
2.290.000
313.600
177.500
629.100
0
400.000
500.000
220.000
32.448.600
996.200
Diff.
Diff. 14/13
+ 7.371.368,31 + 22,0%
‐ 380.841,28
‐ 1,5%
+ 2.117.158,25
‐ 23.670,29
‐ 26,3%
‐ 90.913,75
‐ 28,2%
‐ 82.200,26
‐ 16,9%
+ 6.145,59
+ 2,5%
+ 0,00
+ 464.975,98 + 43,5%
+ 71.959,61 + 24,3%
+ 517.065,19 + 134,5%
+ 4.152,59
+ 3,2%
‐ 2.290.000,00 ‐ 100,0%
‐ 31.475,05
‐ 10,0%
‐ 57.863,26
‐ 32,6%
‐ 107.608,07
‐ 17,1%
+ 6.607.919,76
+ 575.848,64 + 144,0%
+ 45.817,98
+ 9,2%
+ 90.088,76 + 40,9%
+ 7.436.560,39 + 22,9%
‐ 65.192,08
‐ 6,5%
‐ 5.320.395,66 ‐ 11,5%
+ 126.939,74
+ 0,5%
‐ 109.144,38
‐ 4,9%
+ 3.552,35
+ 5,7%
‐ 39.048,63 ‐ 14,4%
‐ 828,58
‐ 0,2%
‐ 11.132,17
‐ 4,3%
+ 0,00
+ 235.818,62 + 18,2%
‐ 18.562,29
‐ 4,8%
+ 250.693,29 + 38,5%
+ 15.517,54 + 13,2%
‐ 5.457.219,00 ‐ 100,0%
+ 1.547,54
+ 0,6%
‐ 11.753,76
‐ 8,9%
+ 4,8%
+ 23.929,09
‐ 148.181,68
‐ 2,2%
‐ 143.173,85 ‐ 12,8%
+ 45.961,43
+ 9,2%
+ 28.680,36 + 10,2%
‐ 5.206.404,38 ‐ 11,5%
‐ 113.991,28 ‐ 10,9%
Im Jahresabschluss 2014 wurden keine Gebührenüberschüsse in die bilanziellen Sonderposten für
den Gebührenausgleich der kostenrechnenden Einrichtungen Rettungsdienst und Abfallentsorgung
eingestellt.
3.3 Finanzergebnis
3.3.1 Finanzerträge
Die Finanzerträge belaufen sich auf insgesamt 6.476.309,52 €. Sie verteilen sich auf Zinserträge vom
Land,
Gemeinden,
von
Kreditinstituten
und
verbundenen
Unternehmen
(4.084.339,76
€),
Gewinnanteile aus Beteiligungen (2.298.119,76 €) sowie Erträge aus Wertpapieren (93.850,00 €).
71
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Überblick:
Zeile 19 ‐ Finanzerträge
Zinserträge
Beteiligungsertrag ene/enb
Beteiligungsertrag ere
Beteiligungsertrag NER
Beteiligungsertrag EUGEBAU
Beteiligungsertrag Radio Euskirchen
Beteiligungsertrag Studieninstitut
Beteiligungsertrag RVK
Beteiligungsertrag RWE AG
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
Diff.
Diff. 14/13
7.873.036,35
5.405.416,60
1.312.203,18
7.949.413,87
5.646.990,18
1.555.488,57
7.552.288,48
5.117.756,98
1.647.731,07
‐ 0,3%
‐ 3,7%
+ 46,2%
‐ 1.075.978,96
‐ 1.033.417,22
+ 86.949,07
129.582,00
35.574,56
21.628,56
372.450,00
187.700,00
0,00
129.582,00
39.598,43
0,00
429.920,00
187.700,00
6.495.400
4.239.900
1.186.500
416.000
22.500
129.600
35.000
0
372.000
93.900
‐ 19.090,48
‐ 155.560,24
+ 548.180,14
129.582,00
25.119,57
0,00
672.240,00
328.475,00
6.476.309,52
4.084.339,76
1.734.680,14
0,00
0,00
129.582,00
54.317,62
0,00
379.540,00
93.850,00
‐ 22.500,00
‐ 18,00
+ 19.317,62
+ 0,00
+ 7.540,00
‐ 50,00
‐ 100,0%
‐ 0,0%
+ 55,2%
+ 0,00
+ 0,00
+ 14.719,19
+ 0,00
‐ 50.380,00
‐ 93.850,00
+ 2,0%
‐ 0,1%
‐ 14,2%
‐ 20,2%
+ 5,3%
+ 0,0%
+ 37,2%
‐ 11,7%
‐ 50,0%
3.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Diese Aufwandsposition von insgesamt 40.757,89 € beinhaltet u.a. die Darlehenszinsen für ein
Landesdarlehen (2.005,79 €) sowie für ein Darlehen bei einem Kreditinstitut (35.791,32 €). Dieses
Darlehen dient der Finanzierung eines an die Beteiligungsgesellschaft „Nordeifeler Regenerative
GmbH & Co. KG“ ausgereichten Darlehens zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlage auf dem
Gelände des Abfallwirtschaftszentrums (Beschluss des Kreistages vom 02.07.2012, V 272/2012). Ein
Ertrag in selber Höhe ist daher in Zeile 19 (Finanzerträge) enthalten.
3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Im Haushaltsjahr 2014 sind keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen entstanden.
3.5 Haftungsverhältnisse
Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung hat der Kreis Euskirchen Bürgschaften für Darlehen seiner
Beteiligungsgesellschaften
sowie
für
eine
kreisangehörige
Kommune
übernommen.
Die
Gesamtsumme der Darlehensbestände beläuft sich zum 31.12.2014 auf insgesamt 16.846.048,00
€. Dieser Gesamtbestand ist auch im Verbindlichkeitenspiegel (Teil 9) ausgewiesen.
Unter Berücksichtigung der beim Kreis Euskirchen vorliegenden Informationen ist mit einer
Inanspruchnahme des Kreises Euskirchen durch die Gläubiger nicht zu rechnen. Daher waren zum
31.12.2014 aus den Haftungsverhältnissen aus Bürgschaften keine Beträge zu passivieren.
72
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3.6 Vorschlag zur Behandlung des Jahresergebnisses 2014
Das Jahr 2014 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.933.194,66 € ab.
Es
wird
vorgeschlagen,
diesen
Betrag
aus
der
Ausgleichsrücklage
zu
entnehmen.
Die
Ausgleichsrücklage verfügte zum 01.01.2014 über einen Bestand von 10.962.682,65 €.
Der Fehlbetrag wird entsprechend § 41 Abs. 4 GemHVO in der Schlussbilanz zum 31.12.2014 unter
dem Passivposten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag offen ausgewiesen.
73
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
4 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Die investive Finanzrechnung weist periodengerecht alle Einzahlungen und Auszahlungen von
liquiden Mitteln nach und bildet im Jahresabschluss die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung
ab.
Schwerpunkte der Investitionstätigkeit:
Im Folgenden werden die wesentlichen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen aus dem investiven
Bereich (Zeile 18 bis 29 der Finanzrechnung) erläutert.
74
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
4.1 Investive Einzahlungen
Überblick investive Einzahlungen:
Einzahlungen investiv
Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen
Zeile 19 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Zeile 20 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
Zeile 22 ‐ Sonstige Investitionseinzahlungen
Summe
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
Diff.
7.133.734,81
103.782,24
0,00
168.977,15
7.406.494,20
11.800.963,54
140.960,94
0,00
496.503,12
12.438.427,60
10.250.859,64
145.675,13
0,00
1.449.707,31
11.846.242,08
12.399.515,20
100.359,66
0,00
1.074.031,46
13.573.906,32
6.353.000
58.000
2.101.000
1.210.000
9.722.000
+ 6.046.515,20
+ 42.359,66
‐ 2.101.000,00
‐ 135.968,54
+ 3.851.906,32
Diff. 14/13
+ 95,2%
+ 73,0%
‐ 100,0%
‐ 11,2%
+ 39,6%
+ 2.148.655,56
‐ 45.315,47
+ 0,00
‐ 375.675,85
+ 1.727.664,24
+ 21,0%
‐ 31,1%
‐ 25,9%
+ 14,6%
Einzahlungen investiv (T€)
JA 2009
0
JA 2010
2.000
JA 2011
JA 2012
JA 2013
4.000
JA 2014
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
4.819
6.300
7.134
Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen
11.801
10.251
12.400
90
267
Zeile 19 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
104
141
146
100
44
16
Zeile 22 ‐ Sonstige Investitionseinzahlungen
169
497
1.450
1.074
In Zeile 18 sind unter anderem Zuwendungen aus Kreisstraßenbaumaßnahmen (rd. 1,8 Mio. €),
Zuwendungen für den Ausbau von Kindertagesstätten (rd. 0,3 Mio. €), Pauschalzuwendungen für
Investitionen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW (rd. 1,7 Mio. €) sowie für den Umbau
Forum Vogelsang (rd. 8,5 Mio. €) enthalten.
75
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen
542 01
Kreisstraßen
547 01
ÖPNV‐Aufgabenträger
365 01
Kindertageseinrichtungen
111 17
EDV
243 01
Schulverwaltung
611 01
GFG‐Pauschalen
612 02
GFG‐Pauschalen
571 04
Strukturentwicklung
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 18
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
Diff.
7.133.734,81
2.256.700,00
2.784,60
1.062.960,26
0,00
1.678,68
0,00
1.529.650,88
2.257.234,87
7.111.009,29
22.725,52
11.800.963,54
1.812.654,99
‐16.344,87
1.371.529,77
0,00
0,00
0,00
1.528.403,52
7.078.327,99
11.774.571,40
26.392,14
10.250.859,64
2.225.900,00
17.795,71
2.396.666,25
0,00
439.135,94
2.699.582,97
‐1.528.403,52
3.951.756,14
10.202.433,49
48.426,15
12.399.515,20
1.788.849,01
0,00
336.272,86
275,13
494.668,06
1.221.596,40
0,00
8.524.455,92
12.366.117,38
33.397,82
6.353.000
4.543.000
0
0
0
0
1.716.000
0
0
6.259.000
94.000
+ 6.046.515,20
‐ 2.754.150,99
+ 0,00
+ 336.272,86
+ 275,13
+ 494.668,06
‐ 494.403,60
+ 0,00
+ 8.524.455,92
99,7%
99,8%
99,5%
99,7%
98,5%
Anteil Einzelprodukte an Zeile 18
Diff. 14/13
+ 95,2%
‐ 60,6%
‐ 28,8%
+ 2.148.655,56
‐ 437.050,99
‐ 17.795,71
‐ 2.060.393,39
+ 275,13
+ 55.532,12
‐ 1.477.986,57
+ 1.528.403,52
+ 4.572.699,78
+ 21,0%
‐ 19,6%
‐ 100,0%
‐ 86,0%
+ 12,6%
‐ 54,7%
‐ 100,0%
+ 115,7%
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen werden in Zeile 19 nachgewiesen. In
2014
erfolgten
diverse
Veräußerungen
von
Vermögensgegenständen,
die
der
Kreis
zur
Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt. In der Regel sind dies altersbedingte Aussonderungen
aufgrund von Ersatzbeschaffungen.
In Zeile 22 werden im Wesentlichen die Kostenerstattungen zum Bau des Radweges Losheim
ausgewiesen (980.000 €). Entsprechend einer Verwaltungsvereinbarung legt der Kreis Euskirchen auf
der ehemaligen Bahntrasse zwischen Losheim und Jünkerath einen Radweg an, dessen Kosten
vollständig von den Landesbetrieben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz übernommen werden.
Die bis 2014 erhaltenen Kostenerstattungen übersteigen die bislang getätigten Auszahlungen, so
dass der Differenzbetrag als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen wird (siehe hierzu auch 2.2.4
Verbindlichkeiten).
4.2 Investive Auszahlungen
Überblick investive Auszahlungen:
Auszahlungen investiv
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
Zeile 24 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
39.377,66
Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen
4.126.523,32
Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlage 2.411.339,65
Zeile 27 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
7.698,50
Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
4.649.424,19
Zeile 29 ‐ Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00
Summe
11.234.363,32
7.575,35
3.500.430,57
2.541.145,89
152.186,80
10.709.948,63
1.580.000,00
18.491.287,24
12.303,77
4.760.091,27
2.038.458,19
2.186,90
7.304.599,72
0,00
14.117.639,85
35.176,26
5.208.404,84
2.405.356,29
16.686,80
9.608.419,95
0,00
17.274.044,14
70.000
10.495.000
3.022.400
2.331.000
1.045.000
0
16.963.400
76
Diff.
‐ 34.823,74
‐ 49,7%
‐ 5.286.595,16
‐ 50,4%
‐ 617.043,71
‐ 20,4%
‐ 2.314.313,20
‐ 99,3%
+ 8.563.419,95 + 819,5%
+ 0,00
+ 310.644,14
+ 1,8%
Diff. 14/13
+ 22.872,49 + 185,9%
+ 448.313,57
+ 9,4%
+ 366.898,10 + 18,0%
+ 14.499,90 + 663,0%
+ 2.303.820,23 + 31,5%
+ 0,00
+ 3.156.404,29 + 22,4%
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Auszahlungen investiv (T€)
JA 2009
JA 2010
0
Zeile 24 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
JA 2011
JA 2012
2.000
JA 2014
4.000
6.000
8.000
3.591
3.107
4.127
3.500
12.000
4.760
5.208
2.163
2.361
2.411
2.541
2.038
2.405
Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
18
18
8
152
2
17
1.114
2.039
4.649
Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
7.305
Zeile 29 ‐ Sonstige Investitionsauszahlungen
10.000
54
52
39
8
12
35
Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen
Zeile 27 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
JA 2013
0
0
0
0
0
10.710
9.608
1.580
Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen ist festzustellen, dass die Ermächtigungen weitestgehend
nicht ausgeschöpft wurden.
Wesentliche geleistete Investitionsauszahlungen für Baumaßnahmen:
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
4.126.523,32
3.593.077,88
128.269,89
332.947,10
10.512,88
9.950,36
25.094,52
4.396,07
4.396,07
2.677,50
4.111.322,27
15.201,05
3.500.430,57
3.175.881,42
26.651,81
103.925,60
2.369,91
0,00
9.082,86
84.277,72
84.277,70
0,00
3.486.467,02
13.963,55
4.760.091,27
4.261.879,39
10.384,23
141.666,91
81.159,57
28.778,29
10.620,34
103.451,19
103.451,07
0,00
4.741.390,99
18.700,28
5.208.404,84
3.807.390,86
3.329,14
11.544,73
21.791,52
996.739,91
96.779,24
128.228,62
126.376,11
0,00
5.192.180,13
16.224,71
10.495.000
8.686.000
40.000
0
1.000.000
710.000
0
0
0
0
10.436.000
59.000
20.806.700
17.367.400
69.600
0
1.080.000
1.738.600
164.300
159.100
159.100
0
20.738.100
68.600
Anteil Einzelprodukte an Zeile 25
99,6%
99,6%
99,6%
99,7%
99,4%
99,7%
Anteil Kreisstraßen an Zeile 25
87,1%
90,7%
89,5%
73,1%
Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen
542 01
Kreisstraßen
111 19
Immobilienmanagement
221 02
St. Nikolaus‐Schule
231 01
Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
537 01
Abfallentsorgung
537 04
Stilllegung und Nachsorge
127 01
Notfallrettung
127 02
Krankentransport
547 01
ÖPNV‐Aufgabenträger
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 25
fortgeschr.Plan 2014 Erfüllungsgrad
25,0%
21,9%
4,8%
2,0%
57,3%
58,9%
80,6%
79,4%
77
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Die Zeile 25 – Auszahlungen für Baumaßnahmen – wird vom Kreisstraßenbau dominiert.
Insbesondere wurden Auszahlungen für die Maßnahmen K64 Neubau OD Ingersberg-Eichen (rd. 979
T€), K81 Neubau Zubringer Strempt/B266 (rd. 465 T€), K32 Neubau OD Vollem (rd. 403 T€), K34
Ausbau Pesch-Roderath (rd. 447 T€) und Ausbau Billiger Straße II. Bauabschnitt (rd. 436 T€)
vorgenommen.
In 2014 wurde zudem der Bau des neuen Wertstoffhofs (Kleinanlieferstation) auf dem Gelände des
Abfallwirtschaftszentrums fortgeführt (rd. 997 T€.).
Des Weiteren erfolgten Auszahlungen im Rahmen des Erweiterungsbaus der Rettungswache
Euskirchen in Höhe von rd. 226 T€.
Begonnen wurde in 2014 mit der Maßnahme zur Sanierung der zentralen Gewerke am Thomas-EßerBerufskolleg (rd. 22 T€).
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen wurden in Höhe von rd. 2,4 Mio. €
geleistet.
Wesentliche Investitionsauszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen waren:
Zeile 26 ‐ Ausz. für den Erwerb von bewegl. AV
126 01
Gefahrenabwehr
127 01
Notfallrettung
127 02
Krankentransport
111 17
EDV
111 09
Sonstige Zentrale Dienste
231 01
Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
231 02
Berufskolleg Eifel
511 03
Geoinformation
537 01
Abfallentsorgung
537 04
Stilllegung und Nachsorge
111 10
Dienstleistungen des Bauhofs
542 01
Kreisstraßen
545 01
Winterdienst
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 26
Anteil Einzelprodukte an Zeile 26
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
fortgeschr.Plan 2014 Erfüllungsgrad
2.411.339,65
194.980,82
478.778,62
112.927,73
389.378,89
59.293,12
199.038,77
60.840,96
20.181,81
210.965,46
184.145,76
2.620,08
289.663,10
69.887,78
2.272.702,90
138.636,75
2.541.145,89
211.411,83
616.090,06
83.059,55
346.245,64
80.480,76
185.439,27
79.756,35
4.351,03
395.049,55
39.034,01
2.637,68
248.551,51
75.504,22
2.367.611,46
173.534,43
2.038.458,19
148.425,81
527.669,51
24.874,91
416.224,08
49.091,17
222.781,00
1.011,91
2.535,27
94.255,33
56.268,41
47.104,21
187.475,93
113.748,28
1.891.465,82
146.992,37
2.405.356,29
93.969,97
124.822,64
209.905,49
553.220,33
38.573,44
108.789,03
69.133,60
17.838,45
195.280,43
232.391,89
26.000,85
511.011,89
44.630,95
2.225.568,96
179.787,33
3.022.400
120.400
574.000
125.000
610.000
26.000
176.000
58.000
37.000
515.000
95.000
26.000
373.000
97.000
2.832.400
190.000
6.547.800
544.200
1.765.700
571.500
1.110.100
50.700
252.000
127.000
37.000
554.100
370.100
26.000
633.000
97.000
6.138.400
409.400
94,3%
93,2%
92,8%
92,5%
93,7%
93,7%
36,7%
17,3%
7,1%
36,7%
49,8%
76,1%
43,2%
54,4%
48,2%
35,2%
62,8%
100,0%
80,7%
46,0%
Im Bereich des Rettungsdienstes erfolgten unter anderem Auszahlungen zur Beschaffung von
Rettungs- und Notarztfahrzeugen (rd. 118 T€).
In der Auszahlungsposition der Kreisstraßen ist die Anschaffung von zwei Unimogs enthalten (447
T€), bei Abfallentsorgung/Stilllegung und Nachsorge u.a. der Erwerb eines LKWs (rd. 194 T€) sowie
eines Spectrometer-Systems (rd. 42 T€) enthalten.
Bei der EDV wurden diverse Soft- und Hardwaremodule in Höhe von rd. 553 T€ angeschafft, bei den
Berufskollegs erfolgten diverse Anschaffungen in Höhe von rd. 178 T€.
78
Jahresabschluss 2014
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Die in Zeile 27 nachgewiesenen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen beziehen sich unter
anderem auf den im Jahre 2010 von der Aachen-Münchener Versicherung übernommenen
Geschäftsanteil an der AGIT mbH in Höhe von insgesamt 10.934,00 €. Die Zahlung erfolgt gem. der
abgeschlossenen Auszahlungsvereinbarung in fünf Jahrestranchen beginnend mit dem Jahr 2010.
Des Weiteren enthalten ist die Zahlung des Stammkapitalanteils in Höhe von 2.000 € an der IRR
(Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH) sowie die Übernahme eines Geschäftsanteils an der
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (12.500 €).
Die Zeile 28 enthält die investiven Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen (Produkt 365 01) und bei
Produkt 571 04 im Wesentlichen die Auszahlungen zum Umbau Forum Vogelsang (8,5 Mio. €) sowie
Auszahlungen für das Projekt Rad- und Wanderbahnhöfe (104 T€.)
Übersicht der Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen:
Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
365 01
Kindertageseinrichtungen
542 01
Kreisstraßen
571 04
Strukturentwicklung
Zwischensumme Einzelprodukte
JA 2011
JA 2012
JA 2013
JA 2014
HH 2014
4.649.424,19
2.324.450,76
0,00
2.324.973,43
4.649.424,19
10.709.948,63
3.322.466,25
0,00
7.387.482,38
10.709.948,63
7.304.599,72
2.627.969,75
0,00
4.676.629,97
7.304.599,72
9.608.419,95
971.985,08
0,00
8.636.434,87
9.608.419,95
1.045.000
1.000.000
45.000
0
1.045.000
fortgeschr.Plan 2014 Erfüllungsgrad
28.079.900
2.900.000
45.000
25.134.900
28.079.900
34,2%
33,5%
0,0%
34,4%
79
Jahresabschluss 2014
Ermächtigungsübertragungen
5 Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO
Im
Rahmen
des
Jahresabschlusses
2013
wurden
folgende
konsumtive
Aufwands-
und
Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014 übertragen:
Teilergebnisrechnung Teilfinanzrechnung
Produkt
Bezeichnung
Zeile
übertragene
Mittel
€
Zeile
übertragene
Mittel
€
111 09
Sonstige zentrale Dienste
16
0
15
20.000
111 14
Finanzsteuerung und -management
16
19.300
15
19.300
111 19
Immobilienmanagement
13
0
12
42.800
111 19
Immobilienmanagement
13
31.300
12
46.000
111 19
Immobilienmanagement
13
0
12
203.000
111 19
Immobilienmanagement
13
0
12
202.400
111 19
Immobilienmanagement
13
0
12
135.000
111 33
Zentrale Personalwirtschaft
16
1.290
15
0
111 33
Zentrale Personalwirtschaft
11
780
10
0
122 08
Tierseuchenbekämpfung
13
1.500
12
1.500
221 01
Hans-Verbeek-Schule
13
400
12
400
231 01
Thomas-Eßer-Berufskolleg
13
1.200
12
1.200
231 01
Thomas-Eßer-Berufskolleg
13
3.000
12
3.000
231 02
Berufskolleg Eifel
13
9.000
12
9.000
243 01
Regionales Bildungsbüro
13
4.000
12
4.000
341 01
Unterhaltsvorschussleistungen
16
1.400
15
1.400
365 01
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
15
0
14
299.520
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
13
55.000
12
55.000
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
13
290.000
12
290.000
547 01
ÖPNV - Aufgabenträger
13
28.400
12
28.400
547 02
Verkehrsunternehmen
13
24.400
12
24.400
554 02
Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung
13
3.000
12
3.000
554 02
Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung
13
2.900
12
2.900
554 02
Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung
15
30.000
14
30.000
554 02
Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung
13
10.000
12
10.000
554 02
Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung
16
4.100
15
1.600
80
Jahresabschluss 2014
Ermächtigungsübertragungen
571 02
Beschäftigungsorientierte Dienstleistungen
13
700
12
700
571 04
Strukturentwicklung
13
186.500
12
186.500
571 04
Demografie
13
80.000
12
80.000
Summe
788.170
1.701.020
Für den Bereich der Investitionstätigkeit wurden nachfolgende Auszahlungsermächtigungen in das
Haushaltsjahr 2014 übertragen:
Produkt
Bezeichnung
Zeile
übertragene
Mittel
€
Investitionsnummer
Bezeichnung
111 09
Sonstige zentrale Dienste
26
5.000
I111092600
VG > 410 €
111 09
Sonstige zentrale Dienste
26
19.700
I111092602
Erwerb von Fahrzeugen
111 17
TUIV
26
115.000
I111172600
VG > 410 €
111 17
TUIV
26
74.100
I111172605
Lizenzen > 410 Euro
111 17
TUIV
26
20.000
I111172608
Erwerb Server-System
111 17
TUIV
26
34.000
I111172609
Erwerb PROSOZ
111 17
TUIV
26
72.000
I111172610
Erwerb Alkis
111 17
TUIV
26
35.000
I111172611
Erwerb digitales Archivsystem
111 17
TUIV
26
150.000
I111172612
Projekt Umstieg Office
111 19
Immobilienmanagement
25
29.600
I111192500
Hochbaumaßnahmen (allgemein)
126 01
Gefahrenabwehr und Krisenmanagement
26
97.800
I126012603
Ausbau Digitalfunktechnik i. d. Leitstelle
126 01
Gefahrenabwehr und Krisenmanagement
26
235.000
I126012609
Ausbau Digitale Alarmierung
126 01
Gefahrenabwehr und Krisenmanagement
26
86.100
I126012600
VG > 410 Euro
126 01
Gefahrenabwehr und Krisenmanagement
26
4.900
I126012605
Lizenzen > 410 Euro
127 01
Notfallrettung
25
13.700
I127012502
Erweiterungsbau Rettungswache Mechernich
127 01
Notfallrettung
25
145.400
I127012503
Erweiterungsbau Rettungswache Euskirchen
127 01
Notfallrettung
26
414.000
I127012602
Erwerb von Rettungswagen
127 01
Notfallrettung
26
176.600
I127012603
Ausbau Digitalfunktechnik i. d. Leitstelle
127 01
Notfallrettung
26
69.000
I127012607
Erwerb von Notarzteinsatzfahrzeugen
127 01
Notfallrettung
26
20.000
I127012608
Erwerb von Hardware für die Einsatzleitstelle
127 01
Notfallrettung
26
332.000
I127012609
Ausbau Digitale Alamierung
127 01
Notfallrettung
26
135.000
I127012610
Erwerb eines Gerätewagen Rettungsdienst
127 01
Notfallrettung
26
36.200
I127012600
VG > 410 Euro
127 01
Notfallrettung
26
8.900
I127012605
Lizenzen > 410 Euro
127 02
Krankentransport
25
13.700
I127022502
Erweiterungsbau Rettungswache Mechernich
127 02
Krankentransport
25
145.400
I127022503
Erweiterungsbau Rettungswache Euskrichen
127 02
Krankentransport
26
215.000
I127022601
Erwerb von Notfallkrankentransportwagen
127 02
Krankentransport
26
85.000
I127022602
Erwerb von Krankentransportwagen
127 02
Krankentransport
26
46.800
I127022603
Ausbau Digitalfunktechnik i. d. Leitstelle
127 02
Krankentransport
26
83.000
I127022609
Ausbau Digitale Alarmierung
127 02
Krankentransport
26
11.700
I127022600
VG > 410 Euro
127 02
Krankentransport
26
5.000
I127022605
Lizenzen > 410 Euro
81
Jahresabschluss 2014
Ermächtigungsübertragungen
221 01
Hans-Verbeek-Schule
26
3.500
I221012621
Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60 E und < 410 E
221 01
Hans-Verbeek-Schule
26
4.000
I221012601
Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
221 01
Hans-Verbeek-Schule
26
1.000
I221012625
Erwerb von Lizenzen > 60 Euro und < 410 Euro
221 02
St.-Nikolaus-Schule
26
8.900
I221022601
Lehr- und Unterrichtsmittel > 410 Euro
221 02
St.-Nikolaus-Schule
26
5.000
I221022600
VG > 410 Euro
221 04
Don-Bosco-Schule
26
2.400
I221042601
Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
231 01
Thomas-Eßer-Berufskolleg
25
80.000
I231012503
Hochbaumaßnahmen
231 01
Thomas-Eßer-Berufskolleg
26
15.000
I231012600
VG > 410 Euro
231 01
Thomas-Eßer-Berufskolleg
26
61.000
I231012601
Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
231 02
Berufskolleg Eifel
25
9.600
I231022500
Hochbaumaßnahmen (allgemein)
231 02
Berufskolleg Eifel
26
3.000
I231022620
VG > 60 Euro und < 410 Euro
231 02
Berufskolleg Eifel
26
5.000
I231022600
VG > 410 Euro
231 02
Berufskolleg Eifel
26
3.900
I231022621
Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60 Euro und < 410
Euro
231 02
Berufskolleg Eifel
26
57.100
I231022601
Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro
243 03
Kommunale Koordinierung
Übergangssystem Schule / Beruf
26
1.000
I243032600
VG > 410 Euro
243 03
Kommunale Koordinierung
Übergangssystem Schule / Beruf
26
1.000
I243032620
VG > 60 Euro und < 410 Euro
365 01
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
28
1.900.000
I365012800
Investitionszuwendungen U3
537 01
Beseitigung und Verwertung von Abfällen
25
417.400
I537012501
Umbau Kompostwerk
537 01
Beseitigung und Verwertung von Abfällen
25
611.200
I537012502
Kleinanliefererstation
537 01
Beseitigung und Verwertung von Abfällen
26
35.000
I537012600
VG > 410 €
537 01
Beseitigung und Verwertung von Abfällen
26
4.100
I537012600
VG > 410 €
537 04
Rekultivierung und Nachsorge
25
164.300
I537042502
Biofilteranlage Straßfeld
537 04
Rekultivierung und Nachsorge
26
78.000
I537042607
VG > 410 Euro (Gasverdichter)
537 04
Rekultivierung und Nachsorge
26
47.100
I537042600
VG > 410 €
537 04
Rekultivierung und Nachsorge
26
150.000
I537042606
VG > 410 € (LKW)
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
21.000
I542012510
Querungshilfe / Schulwegsicherung
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
2.081.400
I542012512
K 64 Neubau OD Ingersberg-Eichen/Herst.
Radweg
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
165.400
I542012516
K 81 Neubau Zubringer Strempt B 266/ Herst.
Radweg
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
565.200
I542012519
K 44 Neubau OD Wachendorf
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
20.000
I542012522
K 60 Neubau OD Wahlen
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
741.600
I542012523
K 32 Neubau OD Vollem
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
20.000
I542012530
K 7 Neubau OD Gemünd
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
80.000
I542012531
K 34 Ausbau OD Frohngau
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
26.700
I542012532
K 60 Neubau OD Marmagen
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
636.000
I542012536
K 24 n Neubau Ortsumgehung Billig
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
50.000
I542012566
K 27 n Neubau Ortsumgehung Billig
/Gewässerdurchlass
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
169.700
I542012539
K 61 Straßenneubau Manscheid
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
124.000
I542012540
K 7 Böschungssicherung
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
130.500
I542012541
Neubau Ahrtalradweg
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
199.500
I542012559
Neubau der Brücke über den Urftsee
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
1.075.500
I542012561
K 24 Ausbau Billiger Straße
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
1.199.200
I542012565
Radweg Losheim
82
Jahresabschluss 2014
Ermächtigungsübertragungen
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
177.200
I542012567
K 82 Neubau KV Kölntor u. Münstertor Zülpich
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
150.000
I542012571
K 47 Einmündung L 11 - OD Arloff
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
805.700
I542012578
K 34 Ausbau Pesch nach Roderath
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
18.800
I542012580
K 24 Billig nach Antweiler
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
25
224.000
I542012583
K 24 Ausbau Billger Straße II. BA
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
26
10.000
I542012600
VG > 410 Euro
542 01
Neubau und Unterhaltung von Straßen
26
250.000
I542012608
VG > 410 Euro (Unimog)
547 02
Verkehrsunternehmen
27
16.700
I547022701
Beteiligung ene Vorschaltgesellschaft
554 02
Natur- und Landschaftsschutz,
Landschaftsplanung
26
10.000
I554022603
VG > 410 Euro (Landesgartenschau)
571 04
Strukturentwicklung
26
6.000
I571042600
VG > 410 Euro
571 04
Strukturentwicklung
26
2.600
I571042620
VG > 60 Euro und < 410 Euro
571 04
Strukturentwicklung
28
25.086.900
I571042801
Umbau Forum Vogelsang
571 04
Strukturentwicklung
26
172.300
I571042805
Rad- und Wanderbahnhöfe
571 04
Strukturentwicklung
28
48.000
I571042805
Rad- und Wanderbahnhöfe
Summe
40.887.000
Aufgrund der Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO erhöhen sich die Planansätze in der
Gesamtergebnisrechnung 2014 um insgesamt 788.170,00 € und in der Gesamtfinanzrechnung 2014
um insgesamt 42.588.020,00 € (siehe hierzu auch lfd. Nr. 6.).
83
Jahresabschluss 2014
Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO
6 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO
84
Jahresabschluss 2014
Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO
85
Jahresabschluss 2014
Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO
86
Jahresabschluss 2014
Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO
87
Jahresabschluss 2014
Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO
88
Jahresabschluss 2014
Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO
89
Jahresabschluss 2014
Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO
90
Jahresabschluss 2014
Anlagenspiegel
7 Anlagenspiegel
91
Jahresabschluss 2014
Forderungsspiegel
8 Forderungsspiegel
Arten der Forderungen
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen
und Forderungen aus Transferleistungen
Gesamtbetrag
mit einer Restlaufzeit von
des
mehr als 5
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre
Haushaltsjahres
Jahre
2014
EUR
EUR
EUR
EUR
Gesamtbetrag
des Vorjahres
2013
EUR
13.274.429,08
12.570.731,47
381.453,77
322.243,84
14.071.499,64
2. Privatrechtliche Forderungen
2.776.708,45
1.372.336,32
334.105,24
1.070.266,89
3.343.163,54
3. Sonstige Verm ögensgegenstände
1.586.554,59
1.586.554,59
0,00
0,00
1.726.653,82
17.637.692,12
15.529.622,38
715.559,01
1.392.510,73
19.141.317,00
4. Sum m e aller Forderungen
92
Jahresabschluss 2014
Verbindlichkeitenspiegel
9 Verbindlichkeitenspiegel
Arten der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag
des
1 bis 5
mehr als 5
Haushaltsjahres bis zu 1 Jahr
Jahre
Jahre
2014
2013
EUR
1. Anleihen
Gesamtbetra
g des
Vorjahres
EUR
0,00
EUR
0,00
0,00
EUR
EUR
0,00
0,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.2 von Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.3 von Sondervermögen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.2 vom Land
177.791,48
119.529,82
58.261,66
0,00
297.321,30
2.4.3 von Gemeinden (GV)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.4 von Zweckverbänden
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.5 vom sonstigen öffentl. Bereich
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.4.6 von sonstigen öffentl. Sonderrechnungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.430.652,48
0,00
69.035,05
0,00
293.489,47
0,00
1.068.127,96
0,00
1.498.035,16
0,00
3.1 vom öffentlichen Bereich
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.2 vom privaten Kreditmarkt
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kredit aufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
79.362,07
28.525,17
50.836,90
0,00
107.574,55
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
157.093,05
157.093,05
0,00
0,00
1.705.714,79
6. Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
387.184,55
387.184,55
0,00
0,00
675.592,12
11.228.223,23
9.395.116,55
1.833.106,68
0,00
7.035.788,23
1.452.550,73
1.452.550,73
0,00
0,00
1.241.152,73
2.235.694,71
1.068.127,96
12.561.178,88
2.5 vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
7. Sonstige Verbindlichkeiten
8. Erhaltene Anzahlungen
9. Summe aller Verbindlichkeiten
14.912.857,59
11.609.034,92
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten:
16.846.048,00
16.747.217,00
93
94