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Dringlichkeitsentscheidung GB (Anlage 1 D 34_2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,0 MB
Datum
12.07.2017
Erstellt
22.04.17, 12:01
Aktualisiert
22.04.17, 12:01

Inhalt der Datei

KREIS EUSKIRCHEN -FINANZEN UND STEUERUNGSUNTERSTÜTZUNG- JAHRESABSCHLUSS 2014 Jahresabschluss 2014 Impressum Herausgeber Kreis Euskirchen Der Landrat Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Tel.: 02251/15-0 Fax: 02251/15-666 E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de USt-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 122393798 © Kreis Euskirchen 2017 Jahresabschluss 2014 Inhaltsverzeichnis Einleitung ............................................................................................................................................... 5 I. Ergebnisrechnung 2014 ............................................................................................................... 6 II. Finanzrechnung 2014 ................................................................................................................... 8 III. Bilanz 2014 .................................................................................................................................. 10 IV. Anhang ......................................................................................................................................... 13 1 Bilanzierung und Bewertung ..................................................................................................... 14 2 1.1 ALLGEMEINES ........................................................................................................................ 15 1.2 ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN................................................... 16 Erläuterungen zur Bilanz ........................................................................................................... 19 2.1 AKTIVA ................................................................................................................................... 19 2.1.1 Anlagevermögen ...............................................................................................................20 2.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte ................................................................................ 22 2.1.1.2 Sachanlagen ........................................................................................................... 22 2.1.2 Finanzanlagen ..................................................................................................................27 2.1.3 Umlaufvermögen ..............................................................................................................28 2.1.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................................33 2.2 PASSIVA................................................................................................................................. 37 2.2.1 Eigenkapital ......................................................................................................................37 2.2.1.1 Allgemeine Rücklage .............................................................................................. 38 2.2.1.2 Sonderrücklagen ..................................................................................................... 40 2.2.1.3 Ausgleichsrücklage ................................................................................................. 40 2.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2014 .............................................................. 40 2.2.2 Sonderposten....................................................................................................................41 2.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen............................................................................. 41 2.2.2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich ............................................................. 43 1 Jahresabschluss 2014 2.2.2.3 2.2.3 3 Rückstellungen .................................................................................................................44 2.2.3.1 Pensionsrückstellungen .......................................................................................... 45 2.2.3.2 Rückstellung für Deponie und Altlasten .................................................................. 47 2.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................... 47 2.2.3.4 Sonstige Rückstellungen......................................................................................... 50 2.2.4 Verbindlichkeiten ..............................................................................................................55 2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung .......................................................................................61 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ...................................................................................... 63 3.1 ORDENTLICHE ERTRÄGE ......................................................................................................... 63 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben ........................................................................................63 3.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ..........................................................................63 3.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................................................64 3.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .............................................................................64 3.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte ....................................................................................65 3.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen .........................................................................65 3.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ............................................................................................65 3.1.8 Aktivierte Eigenleistungen ................................................................................................66 3.2 ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN .............................................................................................. 66 3.2.1 Personalaufwendungen ....................................................................................................66 3.2.2 Versorgungsaufwendungen ..............................................................................................67 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ...............................................................67 3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen...............................................................................................68 3.2.5 Transferaufwendungen .....................................................................................................69 3.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen ................................................................................70 3.3 2 Sonstige Sonderposten ........................................................................................... 43 FINANZERGEBNIS.................................................................................................................... 71 Jahresabschluss 2014 3.3.1 Finanzerträge ....................................................................................................................71 3.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ................................................................................72 3.4 AUßERORDENTLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN.............................................................. 72 3.5 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE ....................................................................................................... 72 3.6 VORSCHLAG ZUR BEHANDLUNG DES JAHRESERGEBNISSES 2014.............................................. 73 4 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung ....................................................................... 74 4.1 INVESTIVE EINZAHLUNGEN ...................................................................................................... 75 4.2 INVESTIVE AUSZAHLUNGEN ..................................................................................................... 76 5 Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO............................................................. 80 6 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO ...................................................................... 84 7 Anlagenspiegel ........................................................................................................................... 91 8 Forderungsspiegel ..................................................................................................................... 92 9 Verbindlichkeitenspiegel ........................................................................................................... 93 V. Lagebericht.................................................................................................................................. 95 VI. Teilergebnis- / Teilfinanzrechnungen ..................................................................................... 193 3 4 Jahresabschluss 2014 Einleitung Einleitung Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bzw. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) haben die Gemeinden und Kreise zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus  der Ergebnisrechnung,  der Finanzrechnung,  den Teilrechnungen,  der Bilanz,  dem Anhang. Außerdem ist dem Jahresabschuss gem. § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. § 37 Abs. 2 GemHVO NRW  ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird nach § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der Landrat leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu. Soweit er von dem ihm vorgelegten Entwurf abweicht, kann der Kämmerer dazu eine Stellungnahme abgeben. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, hat der Landrat die Stellungnahme mit dem Entwurf dem Kreistag vorzulegen. Der vorliegende Jahresabschluss 2014 wird nach Feststellung durch den Kreistag (§ 96 Abs. 2 GO) unverzüglich der Aufsichtsbehörde angezeigt und öffentlich bekannt gemacht. 5 Jahresabschluss 2014 Ergebnisrechnung 2014 I. Ergebnisrechnung 2014 Die Ergebnisrechnung ist ein Nachweis der dem Haushaltsjahr tatsächlich zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen. Hier werden alle Erträge und Aufwendungen aus den produktorientierten Teilrechnungen zusammengefasst. Die Erträge und Aufwendungen sind nach § 38 GemHVO getrennt voneinander nachzuweisen. Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden, soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist. Ergebnisrechnung Nr. Bezeichnung 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 Ergebnis Fortg. Ansatz Ist-Ergebnis 2013 2014 2014 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 6.568.609,54 4.300.000,00 4.263.835,54 -36.164,46 169.469.995,88 174.975.100,00 175.618.053,49 642.953,49 3.517.721,72 2.961.500,00 3.732.181,15 770.681,15 32.507.206,64 33.520.700,00 33.091.750,98 -428.949,02 1.621.042,86 1.364.400,00 1.630.879,69 266.479,69 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 23.434.484,10 24.716.700,00 28.125.297,66 3.408.597,66 07 + Sonstige ordentliche Erträge 20.039.479,85 8.714.200,00 14.578.240,20 5.864.040,20 08 + Aktivierte Eigenleistungen 89.160,07 51.000,00 92.398,07 41.398,07 09 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 257.247.700,66 250.603.600,00 261.132.636,78 10.529.036,78 11 - Personalaufwendungen 41.363.766,04 42.538.180,00 44.321.346,87 1.783.166,87 12 - Versorgungsaufwendungen 3.153.075,38 4.316.300,00 3.714.690,16 -601.609,84 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 27.023.447,82 32.683.400,00 29.300.342,81 -3.383.057,19 14 - Bilanzielle Abschreibungen 9.043.745,68 9.684.900,00 8.225.845,23 -1.459.054,77 15 - Transferaufwendungen 134.212.949,50 138.143.200,00 143.122.989,69 4.979.789,69 16 - Sonstige Aufwendungen 46.136.563,97 33.470.890,00 40.816.168,31 7.345.278,31 17 = Ordentliche Aufwendungen 260.933.548,39 260.836.870,00 269.501.383,07 8.664.513,07 18 = Ordentliches Ergebnis (Z. 10 u. 17) -3.685.847,73 -10.233.270,00 -8.368.746,29 1.864.523,71 19 + Finanzerträge 7.552.288,48 6.495.400,00 6.476.309,52 -19.090,48 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 40.306,42 39.000,00 40.757,89 1.757,89 21 = Finanzergebnis (Z. 19 u. 20) 7.511.982,06 6.456.400,00 6.435.551,63 -20.848,37 22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 18 u. 21) 3.826.134,33 -3.776.870,00 -1.933.194,66 1.843.675,34 6 Jahresabschluss 2014 Ergebnisrechnung 2014 Ergebnisrechnung Nr. Bezeichnung 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Z. 23 u. 24) 26 = Jahresergebnis (Z. 22 u. 25) Ergebnis Fortg. Ansatz Ist-Ergebnis 2013 2014 2014 3.826.134,33 -3.776.870,00 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) -1.933.194,66 1.843.675,34 85.628,75 65.356,99 65.356,99 -11.688,30 -140.011,30 -140.011,30 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allg. Rücklage 27 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 29 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 30 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen -206.715,34 -613.815,15 -613.815,15 31 Verrechnungssaldo -132.774,89 -688.469,46 -688.469,46 7 Jahresabschluss 2014 Finanzrechnung 2014 II. Finanzrechnung 2014 Die Finanzrechnung ist ein Nachweis der tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr. Nach § 39 GemHVO sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen getrennt voneinander nachzuweisen. Auch hier dürfen die Auszahlungen nicht mit den Einzahlungen verrechnet werden (soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist). Finanzrechnung Nr. Bezeichnung 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 07 Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) 6.570.940,96 4.300.000,00 4.264.443,04 -35.556,96 164.853.465,84 169.042.800,00 170.192.896,83 1.150.096,83 3.335.932,85 2.751.500,00 3.375.049,25 623.549,25 30.840.828,71 30.313.600,00 30.496.273,22 182.673,22 1.704.995,41 1.364.900,00 1.763.336,63 398.436,63 23.097.155,30 24.903.600,00 26.795.545,20 1.891.945,20 + Sonstige Einzahlungen 4.670.050,31 4.187.600,00 10.474.913,78 6.287.313,78 08 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 8.515.606,02 6.495.400,00 6.888.443,01 393.043,01 09 = Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 243.588.975,40 243.359.400,00 254.250.900,96 10.891.500,96 10 - Personalauszahlungen 37.425.806,98 39.739.600,00 39.807.844,96 68.244,96 11 - Versorgungsauszahlungen 4.846.120,27 4.168.000,00 5.090.401,08 922.401,08 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 28.271.763,94 33.441.500,00 28.338.999,52 -5.102.500,48 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 40.306,42 39.000,00 40.698,52 1.698,52 14 - Transferauszahlungen 131.820.397,62 136.693.720,00 141.071.444,28 4.377.724,28 15 - Sonstige Auszahlungen 32.154.034,91 30.744.700,00 32.831.166,13 2.086.466,13 16 = Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 234.558.430,14 244.826.520,00 247.180.554,49 2.354.034,49 17 = Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit (Z. 9 u. 16) 9.030.545,26 -1.467.120,00 7.070.346,47 8.537.466,47 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 10.250.859,64 6.353.000,00 12.399.515,20 6.046.515,20 19 + Einzahlungen Veräußerung von Sachanlagen 58.000,00 100.359,66 20 + Einzahlungen Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 8 145.675,13 2.101.000,00 42.359,66 -2.101.000,00 1.449.707,31 1.210.000,00 1.074.031,46 -135.968,54 11.846.242,08 9.722.000,00 13.573.906,32 3.851.906,32 Jahresabschluss 2014 Finanzrechnung 2014 Finanzrechnung Ergebnis 2013 Fortg. Ansatz 2014 Ist-Ergebnis 2014 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp.2) Nr. Bezeichnung 24 - Auszahlungen f. d. Erwerb v. Grundst u. Gebäuden 12.303,77 70.000,00 35.176,26 -34.823,74 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 4.760.091,27 20.806.700,00 5.208.404,84 -15.598.295,16 26 - Auszahlungen Erwerb von bew. Anlageverm. 2.038.458,19 6.547.800,00 2.405.356,29 -4.142.443,71 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 2.186,90 2.346.000,00 16.686,80 -2.329.313,20 7.304.599,72 28.079.900,00 9.608.419,95 -18.471.480,05 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 14.117.639,85 57.850.400,00 17.274.044,14 -40.576.355,86 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z. 23 u. 30) -2.271.397,77 -48.128.400,00 -3.700.137,82 44.428.262,18 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z. 17 u. 31) 6.759.147,49 -49.595.520,00 3.370.208,65 52.965.728,65 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 120.440,37 2.474.000,00 135.033,06 -2.338.966,94 34 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen -311.846,89 -356.000,00 -319.007,30 36.992,70 36 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit -191.406,52 2.118.000,00 -183.974,24 -2.301.974,24 38 = Änderung Bestand eigener Finanzmittel (Z. 32 u. 37) 6.567.740,97 -47.477.520,00 3.186.234,41 50.663.754,41 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 185.474.879,67 -50.140.827,80 192.663.198,47 242.804.026,27 40 + Änderung Bestand an fremden Finanzmitteln -194.560,44 -194.560,44 41 = Liquide Mittel (Z. 38, 39 u. 40) 195.654.872,44 293.273.220,24 620.577,83 192.663.198,47 -97.618.347,80 9 Jahresabschluss 2014 Bilanz 2014 III. Bilanz 2014 Die Bilanz gibt umfassend Auskunft über das Vermögen und die Schulden des Kreises. Sie hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten. Sie unterteilt sich in Aktiv- und Passivseite. Im Rahmen des Jahresabschlusses bildet die Bilanz das zentrale Element der drei Rechnungskomponenten. 10 Jahresabschluss 2014 Bilanz 2014 11 Jahresabschluss 2014 Bilanz 2014 12 Jahresabschluss 2014 Anhang IV. Anhang Im Anhang nach § 44 GemHVO sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können. Gesondert anzugeben und zu erläutern sind nach § 44 Abs. 2 GemHVO: 1. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt, 2. die Verringerung der allgemeinen Rücklage und ihre Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Eigenkapitals innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, 3. Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung und von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden, 4. die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages, 5. die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5, sofern es sich um wesentliche Beträge handelt, 6. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der örtlichen Abschreibungstabelle bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen, 7. noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen, 8. bei Fremdwährungen der Kurs der Währungsumrechnung, 9. die Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Zu 1.: Es sind keine besonderen Umstände bekannt, die dazu führen, dass der vorliegende Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Zu 2.: Der vorliegende Abschluss führt zu keiner Verringerung der allgemeinen Rücklage. 13 Jahresabschluss 2014 Anhang Zu 3.: Beim Bilanzposten „Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler“ wird vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen: Die Fritz-von-Wille Bildersammlung, der historisch wertvolle Buchbestand im Eifelmuseum Blankenheim und der Fotobestand im Kreismedienzentrum werden entsprechend der Regelung in § 55 Abs. 3 GemHVO mit ihrem Versicherungswert (also als Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO) bilanziert. Von bisherigen Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurde im vorliegenden Abschluss nicht abgewichen. Zu 4.: Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.3. Zu 5.: Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.4. Zu 6.: In 2014 wurde als Abschreibungsmethode ausschließlich die lineare Abschreibung gewählt. Von der NKF-Rahmentabelle NRW wird an zwei Stellen abgewichen: - Bagger und sonstige Baufahrzeuge werden lt. Rahmentabelle 8 – 12 Jahre abgeschrieben. Im Abfallwirtschaftszentrum Mechernich gilt hingegen wegen der hohen Beanspruchung für Radlader eine Nutzungszeit von 6 Jahren und für Radbagger eine Nutzungszeit von fünf Jahren. - Für Notarzteinsatzfahrzeuge wird in der NKF-Rahmentabelle NRW eine Nutzungsdauer von 6 – 8 Jahren vorgegeben. Der kreiseigene Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtung schreibt diese Fahrzeugart bisher über fünf Jahre ab. Die Gründe liegen auch hier in der hohen Beanspruchung, insbesondere in der hohen Kilometerleistung (im Durchschnitt pro Fahrzeug rd. 55.000 – 60.000 km p.a.) und der 24-Stunden-Inanspruchnahme. Zu 7.: Der Kreis Euskirchen erhebt keine Erschließungsbeiträge. Zu 8.: Es wurden keine Fremdwährungen in den Abschluss 2014 einbezogen. Zu 9.: Das Jobcenter verfügt seit 2014 über vier Fahrzeuge für Außendienstfahrten der Mitarbeiter. Diese wurden durch den Kreis geleast und dem Jobcenter zugewiesen. Es erfolgt eine vollständige Erstattung der Leasingkosten durch das Jobcenter. 14 Jahresabschluss 2014 Anhang Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können und weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der GO NRW oder der GemHVO für den Anhang vorgesehen sind. Die zum Stichtag 31.12.2014 bestehenden Haftungsverhältnisse resultieren aus gewährten Ausfallbürgschaften zu Gunsten von Beteiligungsgesellschaften des Kreises Euskirchen, aus einer abgegebenen Gewährträgererklärung zu Gunsten einer Anstalt des öffentlichen Recht und in einem Fall aus der Gewährung einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der Gemeinde Nettersheim. Nähere Erläuterungen hierzu sind im nachfolgenden Abschnitt 2.2.4 zu finden. Gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO sind dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Nach § 98 Abs. 3 GO NRW sind Mündelvermögen im Jahresabschluss gesondert nachzuweisen. Zum 31.12.2014 liegen Mündelvermögen in einer Gesamthöhe von 697.340,67 € vor. Hiervon entfallen 13.874,88 € auf Fälle, bei denen das Jugendamt (Abt. 51) und 683.465,79 € auf Fälle, bei denen das Sozialamt (Abt. 50) als Vormund bestellt ist. Die dem Jugendamt zuzuordnenden Mündelvermögen befinden sich auf Sparkonten. Die dem Sozialamt zuzuordnenden Mündelvermögen sind aufgeteilt auf Sparkonten (563.858,07 €), Girokonten (47.536,82 €) und Festgeldkonten (72.070,90 €). 1 Bilanzierung und Bewertung 1.1 Allgemeines Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) gelten für die Haushaltswirtschaft der Kreise die Vorschriften des 8. Teils der GO NRW entsprechend. Die Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG) werden vom Kreis Euskirchen seit dem 01.01.2009 angewendet. Form und Gliederung der Bilanz, der Ergebnisund Finanzrechnung sowie der produktorientierten Teilrechnungen entsprechen den amtlichen Mustern für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der GO NRW und der GemHVO NRW (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW). Nach § 28 GemHVO sind in einer Inventur zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen. Dabei ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben 15 Jahresabschluss 2014 Bilanzierung und Bewertung (Inventar). Die Vermögensgegenstände sind nach § 28 Abs. 1 letzter Satz GemHVO mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Beim Kreis Euskirchen findet eine körperliche Inventur alle vier Jahre statt, damit auch bei Vermögensgegenständen mit einer Abschreibungsdauer von fünf Jahren zumindest eine Inaugenscheinnahme nach dem Vier-AugenPrinzip sichergestellt wird. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 33 Abs. 4 GemHVO werden ab 60 Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten –unabhängig davon, ob sie selbständig nutzbar sind oder nicht– einzeln inventarisiert. Im Jahresabschluss 2014 wurden körperliche Inventuren in folgenden kreiseigenen Einrichtungen bzw. Liegenschaften durchgeführt:  Thomas-Eßer-Berufskolleg und  Don-Bosco-Schule. Im Übrigen erfolgte die Inventur als Buch- bzw. Beleginventur. Dabei werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegenstände und Schulden anhand der Buchführung ermittelt. 1.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wurden die bis zum 31.12.2008 beschafften Anlagegüter mit dem vorsichtig geschätzten Zeitwert bewertet. Die Bilanzierung der seither zugegangenen Anlagegüter erfolgte durchgängig zum Anschaffungswert. Für die bis zum 31.12.2008 zugegangenen Anlagegüter gelten dabei gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW die vorsichtig geschätzten Zeitwerte lt. Eröffnungsbilanz als Anschaffungskosten. Abnutzbare Anlagegüter wurden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich (bis auf die oben unter Nr. 6 genannten Ausnahmen) nach den Inventurrichtlinien des Kreises Euskirchen, basierend auf der amtlichen NKF-Rahmentabelle des Landes. Seit dem Jahresabschluss 2013 erfolgt für alle Anlagegüter eine Abschreibung ab dem Folgemonat nach der Inbetriebnahme bzw. nach dem Beginn der Nutzung. Nach § 35 Abs. 2 GemHVO können Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Der Kreis Euskirchen macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. 16 Jahresabschluss 2014 Bilanzierung und Bewertung Umlaufvermögen Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu den Anschaffungskosten nach dem Ergebnis der Inventur ausgewiesen. Die Forderungen sind zu Nennbeträgen abzüglich der Wertberichtigungen angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf niedergeschlagene Forderungen wurden Ausfallrisiken und Unsicherheiten durch angemessene Wertberichtigungen, z. T. pauschal, berücksichtigt. Eine Übersicht der bestehenden Forderungen ergibt sich aus dem Forderungsspiegel. Als liquide Mittel sind die Sicht- bzw. Geldanlagen bei Banken und Kreditinstituten sowie im Barmittelbestand vorhandene Kassenbestände ausgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag zuzurechnen sind (§ 42 Abs.1 GemHVO NRW). Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, wurden ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst (§ 43 Abs. 2 GemHVO NRW). Bilanziert wurde der jeweilige Auszahlungsbetrag bzw. Restwert der noch nicht in Ansatz gebrachten Aufwendungen. Eigenkapital Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Die Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage und in den Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" gegliedert. Sonderposten Erhaltene zweckgebundene Zuwendungen für Investitionen wurden als Sonderposten angesetzt und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst (§ 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Darüber hinaus wurden die Gebührenüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen Abfallbeseitigung und Rettungsdienst als Sonderposten für den Gebührenausgleich ausgewiesen (§ 43 Abs. 6 GemHVO NRW). Letztlich werden auch Schenkungen von Sachanlagevermögen (z.B. aus Umstufungen von Kreisstraßen) als Sonderposten bilanziert. Rückstellungen Nach § 36 Abs. 1 GemHVO NRW müssen Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung angesetzt werden. Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende 17 Jahresabschluss 2014 Bilanzierung und Bewertung Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltenden Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Berechnung der Bilanzwerte wurde durch die Rheinische Versorgungskasse vorgenommen und beruht auf Echtdaten anhand vorläufiger Dienstzeitberechnungen. Die Daten sowie die Berechnungsmethode wurden durch die Heubeck AG testiert. Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden dabei nicht pauschal in einer Summe, sondern personenbezogen ermittelt. Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO NRW ist eine Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen zu bilden. Die Ermittlung der Rückstellungshöhe für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 in Höhe von 234.116.026 € war durch externe, von der Gemeindeprüfungsanstalt überprüfte Gutachten erfolgt. Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 erfolgte die Fortschreibung der externen Gutachten mit dem Ergebnis, dass eine ertragswirksame Rückstellungsauflösung in Höhe von insgesamt 5.457.219 € vorgenommen werden musste. Zum Jahresabschluss 2014 wird eine Rückstellung für die Nachsorge der Deponien in Höhe von 228.658.807 € bilanziert. Der Betrieb der Einrichtung konnte in 2014 aus den übrigen ordentlichen Erträgen gedeckt werden. Für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen, die den Bestimmungen gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW unterliegen, wurden in 2014 neue Rückstellungen passiviert. Darüber hinaus waren sonstige Rückstellungen zu bilden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt und sind als Verpflichtungen eindeutig quantifizierbar. Einzelheiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden sowohl vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einnahmen angesetzt, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellten als auch erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die an Dritte weitergeleitet wurden (§ 42 Abs. 3 GemHVO NRW). Analog zur aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgt auch hier eine Auflösung entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung. 18 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz 2 Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Aktiva Die Aktivseite der Bilanz zum 31.12.2014 stellt sich grafisch wie folgt dar: Aktive Rechnungsabgrenzung 47,7 Mio. € 10% Aktiva Anlagevermögen 226,7 Mio. € 46% Umlaufvermögen 213,6 Mio. € 44% 19 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz 2.1.1 Anlagevermögen Der Buchwert des Anlagevermögens betrug zum 31.12.2014 rd. 226,7 Mio. €. Gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2014 von 229,3 Mio. € ergaben sich damit Veränderungen von ca. -1,14 %. Die wesentlichen bestandsverändernden Faktoren des Jahres 2014 werden im Folgenden erläutert. Im Übrigen ergibt sich die Entwicklung des Anlagevermögens aus dem Anlagenspiegel (siehe unten Teil 5). 20 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz 21 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz 2.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte Das immaterielle Anlagevermögen belief sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von 402.817,07 € und sank damit gegenüber dem Vorjahresbestand um rd. 19 % (Vorjahr 496.712,66 €). Den Abschreibungen und Abgängen in Höhe von rd. 222 T€ standen Bruttoinvestitionen von rd. 128 T€ gegenüber. Bei Lizenzen < 410 Euro (netto) wurde vermehrt von der Vereinfachungsregelung des § 35 II GemHVO NRW Gebrauch gemacht, wodurch ein Teil der Neuanschaffungen unmittelbar als Aufwand verbucht werden konnte. Auch hier handelt es sich um Auszahlungen der Investitionstätigkeit, ein Bilanzausweis erfolgt jedoch nicht. 2.1.1.2 Sachanlagen Als Sachanlagevermögen wurde zum 31.12.2014 ein Buchwert von insgesamt 166.538.789,93 € geführt (Bestand 01.01.2014: 168.518.333,23 €). Den Bruttoinvestitionen im Berichtszeitraum von rd. 6,76 Mio. € standen Abgänge und Abschreibungen von 8,74 Mio. € gegenüber (siehe hierzu die Ausführungen bei 3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen). 22 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Bei den unbebauten Grundstücken erfolgte in 2014 ein Abgleich der Anlagenbuchhaltung mit dem Bestands- bzw. Inventarverzeichnis. Unter anderem wurde überprüft, ob alle Fortschreibungen (Zuund Abgänge, Verschmelzungen, Teilungen etc.) richtig erfasst bzw. verbucht wurden. Dabei wurde festgestellt, dass bei einigen wenigen Grundstücken die falsche Nutzungsart hinterlegt wurde. Hier erfolgte eine Umbuchung auf die richtige Bilanzposition, eine Anpassung des Wertansatzes erfolgte aufgrund der Geringfügigkeit nicht (keine wesentliche Wertänderung). Zudem wurde ermittelt, dass einige Grundstücke zur Eröffnungsbilanz nicht bzw. nicht mit dem richtigen Wert angesetzt wurden (siehe Ausführungen zu 2.2.1.1 - Berichtigung von Wertansätzen). In 2014 wurden neben einer Vielzahl kleinerer Investitionen im Wesentlichen folgende Vermögensgegenstände in Betrieb genommen bzw. folgende Aktivierungen durchgeführt: Anschaffungs‐ und Herstellungskosten nachrichtlich: Sonderposten Kreisstraße 24 833.449,93 479.571,62 K32.3 km 2,095 ‐ 2,668 Kreisstraße 32 490.246,56 226.691,75 Infrastrukturvermögen Veybach‐Brücke Kreisstraße 32 73.124,47 33.813,01 Infrastrukturvermögen K36.3 km 0 ‐ 0,0297 Kreisstraße 36 122.973,92 64.234,10 Infrastrukturvermögen K64.1 R/G km 3,020 ‐ 3,352 Kreisstraße 36 57.465,13 34.025,91 Infrastrukturvermögen K64.1 km 1,963 ‐ 2,985 Kreisstraße 36 908.267,51 537.797,90 Infrastrukturvermögen K64.1 km 2,985 ‐ 3,370 Kreisstraße 36 342.079,12 202.549,83 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge EU‐RD 807 / EU‐RD 808 / Rettungstransportwagen EU‐RD 810 367.945,00 0 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge EU‐RD 813 / EU‐RD 815 Krankentransportwagen 180.491,40 0 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge EU‐KB 400 / EU‐KB 450 Unimog Kreisbauhof 447.405,35 446.298,98 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Radlader Fahrzeug AWZ 97.815,38 0 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge EU‐AW 13 LKW AWZ 194.347,52 0,00 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Biofilter Altdeponie Straßfeld Maschine AWZ 111.742,13 0,00 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge EU‐AW 4 PKW AWZ 27.142,05 0,00 Betriebs‐ und Geschäftsausstattung Spektrometer‐System Laborgerät AWZ 41.650,00 0,00 Bilanzposition Vermögensgegenstand Erläuterung Infrastrukturvermögen K24.3.1 km 0 ‐ 1,011 Infrastrukturvermögen 23 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Aus dem Bestand genommen wurden Vermögensgegenstände, die der Kreis zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr benötigt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um altersbedingte Aussonderungen im Rahmen von Ersatzbeschaffungen. Nach dem NKFWG wurden Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen (siehe nachstehende Übersicht) im vorliegenden Abschluss entsprechend der Bestimmungen des § 43 III GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet (siehe auch Ziffer 2.2.1.1). In Folge dessen fließen diese Erträge und Aufwendungen nicht in die Ergebnisrechnung ein, sondern werden nach § 38 III GemHVO dort nachrichtlich nach dem Jahresergebnis ausgewiesen. Abgänge des Sachanlagevermögens Produkt Bezeichnung Erträge € Aufwendungen € 111 09 Sonstige Zentrale Dienste 3.974,04 2.894,49 111 10 Dienstleistungen des Bauhofs 4.990,00 0,00 111 17 TUIV 5.305,10 11.196,23 111 19 Immobilienmanagement 7.243,32 144,32 126 01 Gefahrenabwehr und Krisenmanagement 22,13 11,00 127 01 Notfallrettung 127 02 Krankentransport 231 01 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg 231 02 Berufskolleg Eifel 21,11 575,12 2.604,04 3,00 0,00 93,75 833,50 20,80 537 01 Beseitigung und Verwertung von Abfällen 100,00 529,18 537 04 Rekultivierung und Nachsorge 28.539,00 0,00 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 11.724,75 124.542,41 545 01 Winterdienst 0,00 1,00 65.356,99 140.011,30 In der Regel wurde für bereits abgeschriebene Vermögensgegenstände noch ein Verkaufserlös erzielt. Insbesondere konnten durch die Veräußerung eines abgeschriebenen LKWs Erträge in Höhe von rd. 27.300 Euro (Produkt 537 04) und durch die Veräußerung eines Kastenwagens Erträge in Höhe von rd. 4.200 Euro (Produkt 111 10) erzielt werden. Des Weiteren sind durch Grundstücksverkäufe zu verrechnende Erträge in Höhe von rd. 7.100 € entstanden (111 19). Zu den mit der Rücklage zu verrechnenden Erträgen gehören auch Erträge aus dem mit dem Vermögensgegenstand verbundenen Sonderposten, wenn dieser Posten aufgrund des Abgangs bzw. der Veräußerung aufzulösen ist. Im Jahresabschluss 2014 wurden in diesem Zusammenhang Sonderpostenauflösungen in Höhe von 16.203,09 Euro vorgenommen und unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet (in o.g. Erträgen i.H.v 65.356,99 Euro enthalten). 24 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Die bei Produkt 111 17 entstandenen Aufwendungen resultieren unter anderem aus dem Austausch der Telefonanlage im Thomas-Eßer-Berufskolleg (rd. 5.000 €), welche nach sieben Jahren Betriebszeit durch eine leistungsfähigere Anlage ersetzt werden musste. Zudem mussten einige Arbeitsplatzgeräte aufgrund von Defekten nach der Garantiezeit frühzeitig ersetzt werden. Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen (542 01) wurden zum Teil grundhafte Erneuerungen durchgeführt, bei denen der gesamte alte Straßenbaukörper abgetragen und ersetzt wurde. Durch die hierbei ggfls. auszubuchenden Restbuchwerte sind folgende Aufwendungen und Erträge (aus korrespondierenden Sonderpostenauflösungen) entstanden: Abgänge Infrastrukturvermögen Bezeichnung Maßnahme Erträge € Aufwendungen € K32 Vollem Veybach Brücke 0,00 7.000,06 K64.1 km 1,963 ‐ 2,985 0,00 1,00 K64.1 km 2,985 ‐ 3,386 0,00 44.787,29 K17.1 km 0,095 ‐ 2,275 9.443,24 9.443,24 0,00 61.143,69 9.443,24 122.375,28 K24.2 km 0 ‐ 1,011 25 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Folgende Maßnahmen befanden sich in 2014 im Bau bzw. in der Fertigstellung: K 1 ‐ Neubau OD Kuchenheim K 32 ‐ Neubau OD Vollem K 34 ‐ Neubau OD Frohngau K 34 ‐ Ausbau Pesch‐Roderath K 39 ‐ Neubau Schönau/Holzmülheim K 40/41 Ausbau OD Freilingen Buchwert 31.12.13 Buchwert 31.12.14 Veränderung 15.085,56 15.085,56 + 0,00 160.060,74 244,59 ‐ 159.816,15 11.030,00 11.030,00 + 0,00 0,00 283.562,94 + 283.562,94 25.446,00 25.446,00 + 0,00 0,00 22.817,58 + 22.817,58 8.403,19 8.403,19 + 0,00 10.600,00 0,00 ‐ 10.600,00 574.505,73 0,00 ‐ 574.505,73 78.278,62 475.154,77 + 396.876,15 1.008,92 63.385,04 + 62.376,12 672.656,63 0,00 ‐ 672.656,63 1.557.075,39 905.129,67 ‐ 651.945,72 80.620,16 0,00 ‐ 80.620,16 0,00 21.791,52 + 21.791,52 Zwischensumme Schulen 80.620,16 21.791,52 ‐ 58.828,64 Umstellung der Leitstelle auf Digitalfunk 20.115,82 20.115,82 + 0,00 K 41 ‐ Neubau ‐ Neuhofer Straße, Lommersdorf K 61 ‐ Brücken/Straßenbau Manscheid K 64 ‐ Neubau OD Ingersberg‐Eichen K 81 ‐ Neubau Zubringer Strempt‐B 266 Buswendeschleife K17 Ausbau Billiger Straße ‐ II. Bauabschnitt Zwischensumme Straßen Erweiterung St. Nikolaus‐Schule Sanierung zentrale Gewerke TEBK Digitale Alarmierung 0,00 4.749,89 + 4.749,89 62.823,50 285.122,46 + 222.298,96 RTW 5 0,00 19,43 + 19,43 RTW 9 0,00 19,43 + 19,43 NEF 4‐1 0,00 213,59 + 213,59 NEF 7 EU‐RD 817 0,00 213,59 + 213,59 82.939,32 310.454,21 + 227.514,89 0,00 1.407,18 + 1.407,18 Kleinanlieferstation AWZ 28.778,29 1.041.143,37 + 1.012.365,08 Umrüstung Deponiegasbeh. Altdeponie Straßfeld 10.620,34 0,00 ‐ 10.620,34 Neubau Betriebshof AWZ 0,00 225,65 + 225,65 Neubau Kreisbauhof 0,00 369,68 + 369,68 1.760.033,50 2.280.521,28 + 520.487,78 Rettungswache Euskirchen Zwischensumme Rettungsdienst Einhausung Roboteranlage Summe Anlagen im Bau 26 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz 2.1.2 Finanzanlagen Der Wert der Finanzanlagen belief sich zum Bilanzstichtag auf 59.758.034,70 € (Vorjahr: 60.306.448,21 €). Die Veränderungen ergeben sich aus Zugängen im Berichtsjahr in Höhe von 47.579,90 € und aus Abschreibungen auf Finanzanlagen im Gesamtbetrag von 595.993,41 €. Buchwert 31.12.13 Buchwert Veränderung 31.12.14 Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) 33.274.208,00 33.274.208,00 + 0,00 Zwischensumme verbundene Unternehmen 33.274.208,00 33.274.208,00 + 0,00 Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln GbR Zweckverband KDVZ Euskirchener Gemeinnützige Baugesellschaft Radio Euskirchen GmbH & Co. KG Verband der kommunalen RWE‐Aktionäre GmbH CVUA Rheinland AöR 63.256,91 52.138,28 ‐ 11.118,63 1,00 1,00 + 0,00 7.524.375,00 7.524.375,00 + 0,00 173.401,00 173.401,00 + 0,00 9.147,00 9.147,00 + 0,00 17.500,00 17.500,00 + 0,00 9.471.000,00 9.471.000,00 + 0,00 13.121,59 13.121,59 + 0,00 625,00 625,00 + 0,00 150.000,00 150.000,00 + 0,00 0,00 12.500,00 + 12.500,00 3.190.403,00 3.190.403,00 + 0,00 Zweckverband Verkehrsverbund Rhein‐Sieg (ZV VRS) 41.468,00 41.468,00 + 0,00 Zweckverband Naturpark Rheinland 10.153,00 10.153,00 + 0,00 659.875,00 + 0,00 Energie Nordeifel GmbH & Co.KG ‐Konzern‐ Energie Nordeifel Beteiligungs‐GmbH KEV Energie GmbH Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG Beteiligung Energie Rur‐Erft Verwaltungs‐GmbH Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) Zweckverband Kronenburger See Zweckverband BZE 659.875,00 2.143.752,91 2.021.277,08 ‐ 122.475,83 Technik Agentur Euskirchen GmbH 22.189,00 22.189,00 + 0,00 Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH 55.253,21 55.253,21 + 0,00 1,00 1,00 + 0,00 Zweckverband Region Aachen IRR GmbH 0,00 2.000,00 + 2.000,00 15.600,00 15.600,00 + 0,00 LEP‐AöR 3.000,00 3.000,00 + 0,00 Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH 6.188,00 6.188,00 + 0,00 8.095,00 8.095,00 + 0,00 Nordeifel Tourismus GmbH (NeT) Vogelsang iP gGmbH Zwischensumme Beteiligungen RWE ‐ Aktien KVR‐Fonds der Rheinischen Versorgungskasse Zwischensumme Wertpapiere Summe Finanzanlagen 23.578.405,62 23.459.311,16 ‐ 119.094,46 2.697.249,00 756.585,59 3.453.834,59 2.234.850,05 ‐ 462.398,95 789.665,49 + 33.079,90 3.024.515,54 ‐ 429.319,05 60.306.448,21 59.758.034,70 ‐ 548.413,51 27 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Die Zugänge resultieren aus dem gemäß Abschnitt 11 der Satzung der Rheinischen Versorgungskassen veranlassten Zukauf weiterer Anteile am KVR-Fonds im Gesamtbetrag von 33.079,90 € sowie aus den Beteiligungswerten an der zum 01.04.2014 gegründeten Gesellschaft „IRR - Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH“ [2.000,00 €] (Beschluss des Kreistages vom 09.04.2014, D 16/2014) und der am 18.12.2014 gegründeten Gesellschaft „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ [12.500,00 €] (Beschlüsse des Kreistags vom 28.08.2012, 17.03.2013 und 01.10.2014, D 62/2012, V 30/2013 und V 41/2014). Die Abschreibungen auf Finanzanlagen erfolgten aufgrund der voraussichtlich dauernden Wertminderungen auf die zum Abschlussstichtag beizulegenden Werte. Nach dem NKFWG wurden Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen im vorliegenden Abschluss entsprechend der Bestimmungen des § 43 III GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet (siehe auch Ziffer 2.2.1.1). In Folge dessen fließen diese Erträge und Aufwendungen nicht (mehr) in die Ergebnisrechnung ein, sondern werden nach § 38 III GemHVO dort nachrichtlich nach dem Jahresergebnis ausgewiesen. Entsprechend wurden die o.g. Abgänge in einer Gesamthöhe von – 595.993,41 Euro behandelt. 2.1.3 Umlaufvermögen Als Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände angesetzt, die dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft dienen sollen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung vorgesehen sind. 28 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Das Umlaufvermögen des Kreises Euskirchen setzt sich zum 31.12.2014 wie nachstehend zusammen: Zu a) Vorräte Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) beliefen sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von insgesamt 318.427,90 € gegenüber rd. 332 T€ im Vorjahr. Es handelt sich im Wesentlichen um übliche Schwankungen bei Heizöl-, Schmier- und Treibstoffbeständen am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich bzw. an den kreiseigenen Tankstellen und um unerhebliche Bestandsveränderungen bei Ge- und Verbrauchsmaterialien der kostenrechnenden Einrichtungen und der allgemeinen Verwaltung. Zu b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter diesem Bilanzposten sind unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehende Ansprüche des Kreises Euskirchen ausgewiesen. Die Übernahme des aus einer Vielzahl einzelner offener Posten (ca. 37.000) bestehenden Forderungsbestandes der Schlussbilanz zum 31.12.2011 aus dem Finanzverfahren KIRP zum 01.01.2012 in die neue Finanzsoftware INFOMA erfolgte Anfang 2012 automatisiert unter Federführung des Softwareanbieters. Da der Jahresabschluss 2011 in KIRP erst im Januar 2015 fertig gestellt werden 29 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz konnte, ergab sich in der Zwischenzeit ein ständiger Anpassungsbedarf des Forderungsbestandes in INFOMA. Zum Bilanzstichtag 31.12.2014 werden zum einen aufgrund fehlerhafter Grundeinstellungen in der Software INFOMA und zum anderen aufgrund von Buchungsfehlern nicht alle Forderungen der richtigen Bilanzposition der öffentlich-rechtlichen bzw. der privatrechtlichen Forderungen zugeordnet. Erschwerend kommt hinzu, dass der hohe Detaillierungsgrad des Finanzverfahrens KIRP (je Einnahmeart ein Forderungskonto) in INFOMA explizit auf Empfehlung des Softwareberaters aufgegeben wurde. Eine Korrektur aller Einzelfälle war mit vertretbarem Zeitaufwand nicht möglich. Einige Gebührenarten konnten noch mit ihrem Gesamtbetrag der richtigen Bilanzposition zugeordnet werden, andere jedoch nicht. Da jedoch der Gesamtforderungsbestand richtig ist und mit der Liste der offenen Posten aus INFOMA zum 31.12.2014 übereinstimmt, wurden bei den fehlerhaften Positionen in Abstimmung mit der Rechnungsprüfung pauschale Korrekturen zwischen den einzelnen Forderungspositionen vorgenommen. Die Problematik wird auch folgende Jahresabschlüsse noch betreffen. Mit dem ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen kommunalen Finanzmanagement (NKFWG) wurde die Gliederung der Bilanz gemäß § 41 III GemHVO im Bereich „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ entsprechend der Darstellung in der nachfolgenden Tabelle geändert. Der Forderungsbestand stellt sich danach wie folgt dar: Forderungsart Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Bestand 01.01.2014 € 14.071.499,64 Veränderung Forderungen +/ € Bestand 31.12.2014 € nachrichtlich nachrichtlich Wertberich- Niederschlatigung zum gungen zum 31.12.2014 31.12.2014 € € -797.070,56 13.274.429,08 4.195.000,00 223.919,89 Privatrechtliche Forderungen 3.343.163,54 -566.455,09 2.776.708,45 2.283.500,00 401,31 Sonstige Vermögensgegenstände 1.726.653,82 -140.099,23 1.586.554,59 0,00 0,00 Sum m e: 19.141.317,00 -1.503.624,88 17.637.692,12 6.478.500,00 224.321,20 Die Position „Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen“ setzt sich aus Gebührenforderungen (6.451.781,29 €), Forderungen aus Transferleistungen (2.951.466,40 €) sowie Sonstige öffentlich-rechtlichen Forderungen (3.871.181,39 €) zusammen. 30 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Unter der Position „Gebührenforderungen“ werden neben den Gebührenforderungen des Rettungsdienstes, der Abfallentsorgung, der Zulassungsstelle etc. die „Delegierten Forderungen Elternbeiträge“ (863.169,31 €) ausgewiesen. Unter der Position „Forderungen aus Transferleistungen“ werden der Ersatz sozialer Leistungen außerhalb und innerhalb von Einrichtungen sowie sonstige Transfererträge ausgewiesen, die sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.435.964,09 € verringert haben. In dieser Position enthalten sind auch die „Delegierten Forderungen SGB XII“ (404.922,79 €) sowie die Forderungen aus dem Bereich des SGB II (1.678.495,44 €). Zum 31.12.2014 werden unter den „Delegierten Forderungen SGB XII“ keine Ansprüche mehr aus dem Bereich „Grundsicherungsleistungen“ bilanziert, da die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung ab dem Haushaltsjahr 2014 100% beträgt und diese Ansprüche nunmehr dem Bund zustehen. Zum 31.12.2013 handelte es sich hier noch um einen Betrag in Höhe von 106.783,35 €. Da es sich bei den „Delegierten Forderungen“ um Forderungen handelt, die die Städte und Gemeinden im Rahmen der durch Satzung übertragenen Aufgaben der „Elternbeitragserhebung für den Bereich der Kindertageseinrichtungen“ und der „Sozialhilfe“ im eigenen Namen beitreiben, wirtschaftlicher Eigentümer aber der Kreis Euskirchen bleibt, erfolgt die Bilanzierung anhand von zum jeweiligen Bilanzstichtag durch die kreisangehörigen Kommunen vorzulegenden Nachweise. Wie auch schon in Vorjahren waren die zum Stichtag 31.12.2014 vorgelegten Nachweise nicht durchgängig schlüssig. Die Forderungen sind auch dann auf Basis der Forderungsmeldungen bilanziert worden, wenn sich die darin eingetragenen Zahlen nicht zweifelsfrei aus den diesen beigefügten Nachweisen aus der gemeindlichen Finanzbuchhaltung ergaben. Eine Kommune legte für den Bereich SGB XII gar keine Nachweise vor, so dass erneut der Forderungsbestand des Vorjahres bilanziert werden musste. Zwischenzeitlich wurden mit Unterstützung des Kreises insbesondere im Bereich Elternbeiträge bei den Kommunen die Voraussetzungen zur korrekten Forderungsauswertung geschaffen, was sich ab dem Jahresabschluss 2015 auswirken wird. Eine Übernahme dieser Erkenntnisse auf den Bereich „Soziales“ ist vorgesehen und wird sich vsl. erst ab dem Jahresabschluss 2016, spätestens jedoch ab dem Jahresabschluss 2017, auswirken. In der Position „Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“ sind u.a. die Erstattungsansprüche aus Pensionsverpflichtungen nach § 107b BeamtVG und Art. 131 GG sowie aus dem Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur enthalten (siehe dazu unten, Abschnitt Pensionsrückstellungen). Ebenfalls in dieser Position enthalten sind die antizipativen Rechnungsabgrenzungen (66.669,81 €). Die „Privatrechtlichen Forderungen“ setzten sich aus den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich (891.238,60 €), dem öffentlichen Bereich (189.701,29 €), verbundenen Unternehmen (1.624.220,51 €) sowie gegen Beteiligungen (71.548,05 €) zusammen. 31 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Bei den „privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich“ handelt es sich um Forderungen aus Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz), Forderungen gegen Kreditinstitute aus unterjährig fälligen Zinszahlungen sowie Forderungen gegen Mitarbeiter. Zu den „privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich“ gehören u.a. Forderungen aus Personalkostenerstattungen sowie sonstige privatrechtliche Ersatzansprüche. Die Gewährung eines Kommunaldarlehens zur Finanzierung des Ankaufes einer Photovoltaik-Anlage von der ene GmbH & Co. KG an die Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG mit einem Restbetrag von 1.430.652,48 € zählt zu den „Privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen“. Unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ sind u.a. die Ansprüche des Kreises zu bilanzieren, die keinem anderen Bilanzposten zugeordnet werden können. Hier sind u.a. die privatrechtlichen antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten (1.521.993,50 €) auszuweisen, die sich zum Vorjahr um einen Betrag von 151.705,56 € verringert haben. In der Bilanz sind nur solche Forderungen auszuweisen, die auch als werthaltig einzustufen sind. Nicht werthaltige bzw. nicht voll werthaltige Forderungen wurden mit einem Gesamtbetrag von 6.478.500 € wertberichtigt (Vorjahr: 6.661.200 €). Die Wertberichtigung wurde durch die Anwendung der Verfahren der Einzelwertberichtigung (786.100 €), pauschalen Einzelwertberichtigung (5.656.800 €) und Pauschalwertberichtigung (35.600 €) ermittelt. Wie sich die Wertberichtigung auf die einzelnen Forderungsarten verteilt, zeigt die vorstehende Tabelle. Weiterhin wurde bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen ein Betrag in Höhe von 107.671,62 € im Rahmen von befristeten Niederschlagungen (Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs) wertberichtigt. Ferner wurde bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen ein Betrag in Höhe von 116.248,27 € und bei den privatrechtlichen Forderungen ein Betrag in Höhe von 401,31 € im Rahmen von unbefristeten Niederschlagungen (Feststellung der Uneinbringlichkeit eines fälligen Anspruchs) wertberichtigt. Zur Entwicklung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird im Übrigen auf den Forderungsspiegel (Teil 8) verwiesen. 32 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Zu c) Liquide Mittel Der zu bilanzierende Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Liquide Mittel Betrag € Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten Kreissparkasse Euskirchen, 1000017 6.774.800,97 Kreissparkasse Euskirchen, 1029180 241.461,99 Kreissparkasse Euskirchen, 1049782 -998,19 VR-Bank Nordeifel, Konto 100175029 82.127,85 Sonstige Einlagen Termingeldanlagen < 6 Monaten 8.000.000,00 Termingeldanlagen > 6 Monaten 180.500.000,00 Migrationszahlw eg 1000 3,00 57.476,82 Bargeld Kassenbestand 195.654.872,44 Die Salden der Sichteinlagen sind zum Stichtag durch Kontoauszüge, die sonstigen Einlagen durch Saldenbestätigungen der Banken zum Stichtag nachgewiesen. Der Kassenbestand ist durch den Tagesabschluss der Kreiskasse zum Stichtag belegt. 2.1.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden angesetzt, wenn Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag geleistet werden, die erst für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Allgemeine aktive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzung für geleistete Zuwendungen Summe 4.944.865,43 € 42.805.052,71 € 47.749.918,14 € 33 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Im Jahr 2014 wurden gem. § 42 Absatz 1 Satz 1 GemHVO NRW aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 4.944.865,43 € gebildet, welche einen Aufwand im Folgejahr darstellen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Verringerung um 1.054.522,33 €. Werden Zuwendungen zeitbezogenen für Vermögensgegenstände Gegenleistungsverpflichtung Rechnungsabgrenzungsposten zu geleistet verbunden, bilanzieren und sind und mit diese entsprechend einer mehrjährigen, Zuwendungen der Erfüllung als der Gegenleistungsverpflichtung aufzulösen (§ 43 II GemHVO NRW). Für die investiven Zuschüsse erhält der Kreis Euskirchen in der Regel selbst investive Förderungen von Dritten. Diese sind zum Stichtag 31.12.2014 auf der Passivseite nachgewiesen (s. hierzu unter Nr. 2.2.5). Der Anlagespiegel der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) lässt sich wie folgt aufgliedern und zusammenfassen: 34 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Buchwert 31.12.2013 Zu‐ und Abgang, Umbuchung, Zuschreibung 2014 Auflösung 2014 Buchwert 31.12.2014 Veränderung Kindertageseinrichtungen aus EB Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau Summe Kindertagseinrichtungen 10.808.671,65 8.547.232,76 19.355.904,41 0,00 1.006.114,66 1.006.114,66 ‐817.209,81 ‐843.535,38 ‐1.660.745,19 9.991.461,84 8.709.812,04 18.701.273,88 ‐ 817.209,81 + 162.579,28 ‐ 654.630,53 Fahrzeugförderung Vogelsang Römertherme Zülpich DKB ‐ Haltestellen etc. Haltestellen Nationalpark Biologische Station Wanderorientierungstafeln Rad‐ und Wanderbahnhöfe 572.274,84 14.698.831,46 231.056,28 67.318,88 29.984,87 660,00 55.661,48 119.931,37 0,00 8.532.273,45 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 93.773,52 ‐156.401,95 ‐102.529,00 ‐14.987,43 ‐13.463,78 ‐4.997,48 ‐660,00 ‐4.947,68 0,00 415.872,89 23.128.575,91 216.068,85 53.855,10 24.987,39 0,00 50.713,80 213.704,89 ‐ 156.401,95 + 8.429.744,45 ‐ 14.987,43 ‐ 13.463,78 ‐ 4.997,48 ‐ 660,00 ‐ 4.947,68 + 93.773,52 Summe ARAP 35.131.623,59 9.632.161,63 ‐1.958.732,51 42.805.052,71 + 7.673.429,12 Berücksichtigt man zu diesen Anlagen auch die Passivseite (passive Rechnungsabgrenzungsposten – PRAP), die sich analog wie folgt zusammenfassen lassen, Buchwert 31.12.2013 Zu‐ und Abgang, Umbuchung, Zuschreibung 2014 Kindertageseinrichtungen aus EB Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau Summe Kindertagseinrichtungen ‐5.546.937,10 ‐7.003.343,43 ‐12.550.280,53 Fahrzeugförderung Vogelsang DKB ‐ Haltestellen etc. Haltestellen Nationalpark Wanderorientierungstafeln Rad‐ und Wanderbahnhöfe Summe PRAP Auflösung 2014 Buchwert 31.12.2014 Veränderung 0,00 ‐69.242,35 ‐69.242,35 412.741,19 ‐5.134.195,91 594.351,41 ‐6.478.234,37 1.007.092,60 ‐11.612.430,28 + 412.741,19 + 525.109,06 + 937.850,25 ‐572.157,96 ‐13.339.059,26 ‐67.318,88 ‐29.984,40 ‐26.669,89 ‐42.906,69 0,00 ‐8.532.273,45 0,00 0,00 0,00 0,00 156.382,79 ‐415.775,17 99.166,02 ‐21.772.166,69 13.463,78 ‐53.855,10 4.997,40 ‐24.987,00 2.370,66 ‐24.299,23 0,00 ‐42.906,69 + 156.382,79 ‐ 8.433.107,43 + 13.463,78 + 4.997,40 + 2.370,66 + 0,00 ‐26.628.377,61 ‐8.601.515,80 1.283.473,25 ‐33.946.420,16 ‐ 7.318.042,55 … ergibt sich die folgende Nettobetrachtung: 35 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Buchwert 31.12.2013 Zu‐ und Abgang, Umbuchung, Zuschreibung 2014 Auflösung 2014 Buchwert 31.12.2014 Veränderung Kindertageseinrichtungen aus EB Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau Summe Kindertagseinrichtungen 5.261.734,55 1.543.889,33 6.805.623,88 0,00 936.872,31 936.872,31 ‐404.468,62 ‐249.183,97 ‐653.652,59 4.857.265,93 2.231.577,67 7.088.843,60 ‐ 404.468,62 + 687.688,34 + 283.219,72 Fahrzeugförderung Vogelsang Römertherme Zülpich DKB ‐ Haltestellen etc. Haltestellen Nationalpark Biologische Station Wanderorientierungstafeln Rad‐ und Wanderbahnhöfe 116,88 1.359.772,20 231.056,28 0,00 0,47 660,00 28.991,59 77.024,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 93.773,52 ‐19,16 ‐3.362,98 ‐14.987,43 0,00 ‐0,08 ‐660,00 ‐2.577,02 0,00 97,72 1.356.409,22 216.068,85 0,00 0,39 0,00 26.414,57 170.798,20 ‐ 19,16 ‐ 3.362,98 ‐ 14.987,43 + 0,00 ‐ 0,08 ‐ 660,00 ‐ 2.577,02 + 93.773,52 Summe 8.503.245,98 1.030.645,83 ‐675.259,26 8.858.632,55 + 355.386,57 Netto‐Betrachtung 36 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz 2.2 Passiva Passive Rechnungsabgrenzung 35,9 Mio. € 8% Eigenkapital 30,3 Mio. € Verbindlichkeiten 6% 14,9 Mio. € 3% Sonderposten 88,4 Mio. € 18% Passiva Rückstellungen 318,6 Mio. € 65% 2.2.1 Eigenkapital Die Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage nach § 56 a KrO NRW und in den Posten „Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag" gegliedert. Das Eigenkapital hat zum 31.12.2014 die Summe von 30.303.543,83 € (31.12.2013: 32.888.047,95 €). 37 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz 2.2.1.1 Allgemeine Rücklage a) Saldo Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage weist zum Jahresabschluss 2014 gegenüber dem Anfangsbestand am 01.01.2014 (19.330.350,78 €) einen Betrag von 21.274.055,84 € aus (weitere Erläuterungen hierzu siehe Nr. 2.2.1.3). Die Differenz in Höhe von 1.943.705,06 € ergibt sich aus der Zuführung aus dem Jahresabschluss 2013 in Höhe von 2.595.014,52 € (siehe Nr. 2.2.1.3) sowie aus den nachfolgenden Verrechnungen nach § 43 III GemHVO NRW. b) Verrechnungen nach § 43 III GemHVO NRW Mit dem ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen kommunalen Finanzmanagement (NKFWG) wurde auch der § 43 III GemHVO NRW geändert. Danach sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 III Satz 1 GO sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 38 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Folgende Verrechnungen wurden im Jahresabschluss 2014 vorgenommen: Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 65.356,99 ‐140.011,30 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 0 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen ‐613.815,15 Summe ‐688.469,46 Auf die Erläuterungen zu den Aktiva-Positionen 2.1.1.2 und 2.1.2 wird verwiesen. Neben den unter Gliederungs-Nr. 2.1.2 erläuterten Abschreibungen auf Finanzanlagen (595.993,41 Euro) werden weitere Aufwendungen in Höhe von 17.821,74 Euro unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Es handelt sich hierbei um Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben „Beteiligung der Kommunen an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG über die kommunale Vorschaltgesellschaft Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ bereits in 2014 angefallen sind. c) Berichtigung von Wertansätzen Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 wurde festgestellt, dass folgende Vermögensgegenstände bereits zur Eröffnungsbilanz nicht bzw. nicht mit dem richtigen Wert angesetzt wurden: Vermögensgegenstand Beschreibung Vernich Flur 7 Flst. 311 Anpassung Wert (Bodenordnungsnachw eis Flurbereinigung Metternich) Ländchen Flur 43 Flst. 79 Nacherfassung 4.600,00 Dahlem Flur 36 Flst. 122 Nacherfassung 15.100,00 Iversheim Flur 1 Flst. 68 Nacherfassung 11,00 Kronenburg Flur 12 Flst. 32 Nacherfassung (Grundstück K64a) K64a Nacherfassung Summe € 19,00 17.429,00 1,00 37.160,00 Fehler sind auch nach dem Vierjahreszeitraum des § 57 GemHVO NRW erfolgsneutral durch Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage zu korrigieren. Es erfolgt eine Korrektur in laufender Rechnung, die Eröffnungsbilanz wird nicht mehr korrigiert. 39 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz 2.2.1.2 Sonderrücklagen Nach § 43 Abs. 4 GemHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen in Höhe des noch nicht aktivierten Anteils der Vermögensgegenstände in einer Sonderrücklage zu bilanzieren, wenn der Zuwendungsgeber deren ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat. Es ergaben sich in 2014 keine Sachverhalte, die zur Bildung einer solchen (zweckgebundenen) Sonderrücklage führten. 2.2.1.3 Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage verfügte zum 01.01.2014 über einen Bestand von 9.731.562,84 €. Der Kreistag hat am 05.10.2016 beschlossen, vom Jahresüberschuss 2013 in Höhe von 3.826.134,33 € einen Teil von 1.231.119,81 € der Ausgleichsrücklage und den Restbetrag von 2.595.014,52 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen (siehe hierzu V 239/2016 vom 22.08.2016). Zum 31.12.2014 ergibt sich ein Bestand der Ausgleichsrücklage in Höhe von 10.962.682,65 €. Bezeichnung Allgemeine Rücklage Gem. § 43 III GemHVO direkt mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen Sonderrücklagen Bestand 31.12.2014 € Bestand 01.01.2014 € 19.330.350,78 21.962.525,30 0,00 -688.469,46 0,00 0,00 Ausgleichsrücklage 9.731.562,84 10.962.682,65 Zw ischensum m e: 29.061.913,62 32.236.738,49 3.826.134,33 -1.933.194,66 32.888.047,95 30.303.543,83 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Sum m e: 2.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2014 Der Jahresfehlbetrag im Jahresabschluss 2014 beläuft sich auf 1.933.194,66 €. Die Ermittlung des Fehlbetrages ergibt sich aus dem Saldo der Ergebnisrechnung. Ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag ist mit der Ausgleichsrücklage ganz oder teilweise zu verrechnen, soweit diese einen Bestand aufweist. Andernfalls ist der Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Verrechnung mit der Ausgleichsrücklage ist vorrangig vorzunehmen, weil nach § 75 Absatz 2 GO NRW eine gesetzliche Verpflichtung besteht, den Haushalt auszugleichen und durch die Verrechnung mit der Ausgleichsrücklage noch ein fiktiver Ausgleich erreicht wird. 40 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Kreistag über die Verwendung des Jahresfehlbetrages. Dieser Beschluss erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Jahres 2014. 2.2.2 Sonderposten 2.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen Der Anfangsbestand bei der Bilanzposition Sonderposten für Zuwendungen betrug zum 01.01.2014 71.196.203,09 €. Unter Berücksichtigung der Zugänge aus Zuwendungen, insbesondere aus dem Bereich Kreisstraßenbau, sowie der Abgänge auf Sonderposten (korrespondierend mit der Abschreibung des damit geförderten Anlagevermögens) beläuft sich der Endbestand zum 31.12.2014 auf 70.518.654,19 € (- 0,95 %). Zugänge aus Zuwendungen Infrastrukturvermögen: Der Kreis Euskirchen erhält Landeszuweisungen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bei Kreisstraßen eingesetzt werden. Sonderposten konnten im Wesentlichen bei folgenden in 2014 in Betrieb genommenen Straßenbaumaßnahmen passiviert werden: 41 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Maßnahme 2014 Betrag in € K 64.1 Ingersberg-Eichen 780.000 K 32.3 OD Vollem 260.000 K 24.2 Billiger Straße 479.000 Investitionspauschale: Zur pauschalen Förderung investiver Maßnahmen erhält der Kreis Euskirchen jährlich nach § 16 des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) eine pauschale Zuwendung. Die Verwendung der Zuwendung erfolgte –wie auch in den Vorjahren– nach dem „Schwerpunktprinzip“ zu einzelnen Vermögensgegenständen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Werthaltigkeit, Aktivierungszeitpunkt und unter Berücksichtigung bereits zugeordneter Sonderposten (z.B. aus Einzelförderungen). Im Jahr 2014 hat der Kreis Euskirchen eine Pauschale in Höhe von 641.475,46 € erhalten und nach den vorgenannten Grundsätzen einzelnen Vermögensgegenständen zugeordnet. Schulpauschale/Bildungspauschale: Nach § 17 GFG erhält der Kreis Euskirchen als Schulträger jährlich eine zweckgebundene pauschale Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung. Die Mittel können ganz oder teilweise für den investiven Neu-, Um- und Erweiterungsbau, den Erwerb, die Modernisierung und für raumbildende Ausbauten als auch konsumtiv, z.B. für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. Mit den Mitteln der Schulpauschale/Bildungspauschale können darüber hinaus Instandsetzungen von Schulgebäuden sowie Mieten und Leasingraten für Schulgebäude finanziert werden. In 2014 wurde aus der Gesamtzuweisung von 1.074.789,00 € eine Summe von 580.120,94 € investiven Maßnahmen zugewiesen, wobei hiervon ein Betrag von 530.201,95 € zunächst als erhaltene Anzahlung für die Maßnahme „Thomas-Eßer-Berufskolleg - Sanierung zentrale Gewerke“ verbucht wurde (siehe auch Nr. 2.2.4 Verbindlichkeiten). Sonderposten wurden in Höhe von 49.918,99 € passiviert: Sonderposten Schulpauschale 2014 Thomas-Eßer- Berufskolleg Berufskolleg Eifel St. Nikolaus-Schule Betrag in € 23.104,94 21.222,69 5.591,36 49.918,99 Feuerschutzpauschale: Das Land leistet zu den Kosten des Feuerschutzes jährlich eine fachbezogene Investitionspauschale aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer. In 2014 wurde eine Zuwendung von 14.001,29 € geleistet. Hiermit konnte die Beschaffung Brandschutzzentrum Schleiden gefördert werden. 42 eines Hochdruck-Atemluft-Kompressors im Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Sonstige Zuwendungen für Investitionen: Weitere Sonderpostenzugänge erfolgten im Wesentlichen durch Zuwendungen im Rahmen der Landesgartenschau Zülpich (Präsentation des Artenschutzes in der Zülpicher Börde) in Höhe von 13.506,27 €. 2.2.2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich Der Kreis ist nach der zum Stichtag geltenden Fassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW verpflichtet, bestehende Kostenüberdeckungen aus Gebührenkalkulationen am Ende des Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Dies bedeutet, dass die Kostenüberdeckung für den Kreis nicht frei verfügbar ist, sondern den Gebührenpflichtigen wieder zu Gute kommen muss. Nach § 43 Absatz 6 GemHVO NRW ist hierfür ein Sonderposten anzusetzen. Zum Jahresabschluss stellen sich die Bestände gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar: Einrichtung Abfallbeseitigung Rettungsdienst Summe: Bestand 01.01.2014 € Zuführung Entnahme € € Bestand 31.12.2014 € Veränderung +/€ 12.126.922,98 0,00 2.402.762,11 9.724.160,87 -2.402.762,11 3.005.619,34 0,00 799.429,42 2.206.189,92 -799.429,42 15.132.542,32 0,00 3.202.191,53 11.930.350,79 -3.202.191,53 In 2014 entstanden aus operativem Geschäft Fehlbeträge sowohl beim Rettungsdienst als auch bei der Abfallbeseitigung; eine Kostendeckung konnte nur über eine Entnahme aus den jeweiligen Sonderposten ertragswirksam erreicht werden. 2.2.2.3 Sonstige Sonderposten Unter dem Bilanzposten Sonstige Sonderposten werden im Wesentlichen Schenkungen Dritter und Umstufungen von Infrastrukturvermögen ausgewiesen. In beiden Fällen wird der Kreis wirtschaftlicher Eigentümer der Vermögensgegenstände und aktiviert diese zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Zum gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe werden auf der Passivseite Sonderposten gebildet. Analog zur linearen Abschreibung dieses Anlagevermögens erfolgt die Auflösung der Sonderposten. Ein bilanzrelevanter Abgang erfolgte in Höhe von 9.443,24 Euro. Hierbei handelt es sich um einen Abgang, der durch eine Längenkürzung (17 m) infolge des Baus eines Kreisverkehrs an der Kreisstraße 17 / Bundestraße 266 erfolgte. Analog zum Straßenabschnitt erfolgte eine Ausbuchung des korrespondierenden Sonderpostens. 43 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Darüber hinaus waren planmäßige Sonderpostenauflösungen in Höhe von 354.491,12 Euro zu buchen. 2.2.3 Rückstellungen Nach § 88 GO NRW sind für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren oder für bestimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen regelt § 36 GemHVO NRW. Soweit zum Bilanzstichtag 31.12.2014 Rückstellungen zu bilden waren, werden diese, soweit sie der Höhe nach nicht unwesentlich waren, nachstehend näher erläutert. 44 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz 2.2.3.1 Pensionsrückstellungen In der Position Pensionsrückstellungen werden neben Versorgungsanwartschaften der Beamten auch Ansätze für Beihilfen gemäß § 77 des Landesbeamtengesetzes zurückgestellt. Der versicherungsmathematisch berechnete Rückstellungsbedarf belief sich für die aktiven Beamten und Pensionäre zum 31.12.2014 auf insgesamt 60.610.891,00 €. Zum 01.01.2014 war noch ein Wert von insgesamt 57.840.411,00 € ausgewiesen worden (Differenz: 2.770.480,00 €). Der berechnete Rückstellungsbedarf für Beihilfen belief sich zum Abschlussstichtag 31.12.2014 auf 17.510.180,00 €. Gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2014 i. H. v. 16.400.642,00 € ergibt sich eine Differenz in Höhe von 1.109.538,00 €. Die erheblichen Differenzen haben im Wesentlichen ihren Grund in den landesweiten Besoldungserhöhungen. Unter Berücksichtigung der auch bei anderen Bilanzpositionen auszuweisenden Anspruchs- oder Verpflichtungsfälle ergibt sich folgendes Bild: Aktiva 1. Erstattungsansprüche gemäß § 107b BeamtVG 2. Erstattungsansprüche gemäß Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur a) Pensionsverpflichtung b) Beihilfeverpflichtung Summe 2. Passiva 1. Rückstellung für Pensionsverpflichtungen 2. Rückstellung für Erstattungsverpflichtungen nach § 107b BeamtVG / Art. 131 GG / VLVG 3. Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen netto 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 701.625 € 1.130.143 € 1.165.119 € 1.287.172 € 2.269.673 € 709.566 € 261.493 € 971.059 € 822.090 € 287.001 € 1.109.091 € 504.027 € 166.317 € 670.344 € 547.120 € 177.626 € 724.746 € 629.377 € 185.591 € 814.968 € 55.443.690 € 57.926.515 € 57.665.235 € 57.840.411 € 60.610.891 € 357.378 € 15.804.113 € 69.932.497 € 542.433 € 16.199.561 € 72.429.275 € 637.930 € 16.467.847 € 72.935.549 € 624.739 € 16.400.642 € 72.853.874 € 609.560 € 17.510.180 € 75.645.990 € 45 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz ANZAHL PERSONEN AM 31.12. 140 124 120 129 126 124 123 126 125 Aktive ohne Erstattungen durch Dritte 100 Pensionäre 81 80 81 79 75 74 74 68 60 59 57 54 57 Witwen, Waisen, Erstattungsfälle an Dritte u.a. 54 50 49 40 Aktive mit Erstattungen durch Dritte 26 20 0 17 15 12 Aktive mit voller Erstattung durch das Land 6 3 5 4 5 5 4 4 4 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 PENSIONS‐ UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN, ERSTATTUNGSANSPRÜCHE UND ‐VERPFLICHTUNGEN ‐ NETTO (T€) AM 31.12. 40.000 35.874 34.959 35.256 34.300 35.000 33.578 32.955 32.001 28.644 30.000 29.210 Aktive ohne Erstattungen durch Dritte 31.855 27.285 24.780 25.000 23.239 Pensionäre 23.812 20.000 Witwen, Waisen, Erstattungsfälle an Dritte u.a. 15.000 10.000 8.580 8.494 585 678 9.129 9.918 9.589 9.250 1.125 1.438 9.471 Aktive mit Erstattungen durch Dritte 5.000 2.319 0 46 767 926 0 0 0 0 0 0 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Aktive mit voller Erstattung durch das Land Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz NETTO‐PENSIONS‐ UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN AM 31.12. 78.000 285 75.646 76.000 280 281 277 74.000 278 72.936 72.854 72.000 69.932 70.000 270 T€ 68.857 68.000 66.000 267 67.363 263 265 ANZAHL PERSONEN 275 72.429 275 263 260 64.000 255 62.000 250 60.000 2008 2.2.3.2 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Rückstellung für Deponie und Altlasten Die Rückstellung für Deponien weist zum 31.12.2014 den unveränderten Vorjahresbestand in Höhe von 228.658.807,00 € aus. 2.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen Für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen nach § 36 Abs. 3 GemHVO gelten die in der GemHVO genannten Bedingungen:  Die Nachholung der Instandsetzung muss konkret beabsichtigt sein,  als bisher unterlassen bewertet werden,  und die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. Die am 01.01.2014 bereits bestehenden Rückstellungen als auch die neuen Instandhaltungsrückstellungen für Maßnahmen, die für 2014 geplant waren, jedoch nicht realisiert werden konnten, werden nachfolgend aufgeführt: 47 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Rückstellung Bestand 01.01.2014 € Zugang € Inanspruch‐ nahme € Auflösung € Bestand 31.12.2014 € Kreishaus a) KMF‐Sanierung 8.000,00 8.000,00 b) Erneuerung Trinkwasserstation 8.800,00 8.800,00 c) Außenbeleuchtung Kreishaus / Parkplätze 261.200,00 217.903,79 43.296,21 0,00 d) Flachdachsanierungen Sitzungssaal Gesundheitsamt 135.000,00 88.601,71 46.398,29 0,00 0,00 e) Erneuerung Regalanlage Kreisarchiv 0,00 27.000,00 27.000,00 f) Erneuerung Heizungsleitungen Abt. 53 0,00 50.000,00 50.000,00 g) Sanierung WC‐Anlagen (Werkstätten) 0,00 35.000,00 35.000,00 h) Instandhaltung kreiseigene Turnhallen und Sportgeräte 0,00 10.500,00 10.500,00 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Berufskolleg Eifel i) Erneuerung Fettabscheider Küchentrakt 13.400,00 11.019,82 j) Heizkörpersanierung in 4 Klassenräumen 20.000,00 20.000,00 2.380,18 0,00 0,00 k) Erweiterung und Austausch Gebäudeleittechnik 0,00 38.000,00 38.000,00 l) KMF‐Sanierung 0,00 36.000,00 36.000,00 m) Instandhaltung kreiseigene Turnhallen und Sportgeräte 0,00 1.200,00 1.200,00 Sankt‐Nikolaus‐Schule n) Erneuerung der Dacheindeckung 53.300,00 53.300,00 Burgruine Kronenburg o) Sanierung Burgruine Kronenburg 25.000,00 3.769,62 30,38 21.200,00 Burgruine Dollendorf p) Sanierung Burgruine Dollendorf 0,00 40.000,00 40.000,00 Brandschutzzentrum Schleiden q) Erneuerung der Außenbeleuchtung 14.400,00 11.098,35 1,65 3.300,00 15.000,00 0,00 Infrastrukturvermögen r) Instandhaltung Straßen 15.000,00 s) IR K 59 Nettersheim (Rinne) t) IR DSK‐Sanierung K 28 Kallmuth Scheven u) IR Instandsetzung Patch‐System K 7 Gemünd v) IR Sanierung K 45 Weiler bis Eschweiler Summe: 48 554.100,00 81.000,00 81.000,00 120.000,00 120.000,00 50.000,00 50.000,00 234.000,00 234.000,00 722.700,00 361.193,29 107.106,71 808.500,00 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Zu a), n) Die Maßnahmen konnten in 2014 nicht begonnen werden, somit bleibt die Instandhaltungsrückstellung unverändert. Zu b) Die Maßnahme wurde abgeschlossen und die Rückstellung vollumfänglich in Anspruch genommen. Zu c) Die Maßnahme wurde abgeschlossen und der verbliebene Betrag in Höhe von 43.296,21 € nicht mehr benötigt und entsprechend ertragswirksam aufgelöst. Zu d) Die Maßnahme wurde abgeschlossen und der verbliebene Betrag in Höhe von 46.398,29 € nicht mehr benötigt und entsprechend ertragswirksam aufgelöst. Zu e) Es wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 27.000 € gebildet, da die für 2014 veranschlagte Maßnahme unterjährig nicht begonnen werden konnte. Zu f) Es wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 50.000 € gebildet, da die für 2014 veranschlagte Maßnahme unterjährig nicht begonnen werden konnte. Zu g) Es wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 35.000 € gebildet, da die für 2014 veranschlagte Maßnahme unterjährig nicht begonnen werden konnte. Zu h) Im Rahmen einer sicherheitstechnischen Überprüfung der kommunalen Versicherungswirtschaft (GUV) wurden Mängel beim TEBK festgestellt. Für deren notwendige Behebung wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 10.500 € gebildet. Zu i) Die Maßnahme wurde abgeschlossen und der verbliebene Betrag in Höhe von 2.380,18 € nicht mehr benötigt und entsprechend ertragswirksam aufgelöst. Zu j) Die Maßnahme wurde abgeschlossen und die Rückstellung vollumfänglich in Anspruch genommen. Zu k) Es wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 38.000 € gebildet, da die für 2014 veranschlagte Maßnahme unterjährig nicht begonnen werden konnte. 49 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Zu l) Zum 31.12.2014 wurde eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 36.000 € gebildet, da die Notwendigkeit von KMF-Sanierungen in Teilbereichen des Berufskolleg Eifel erkannt wurde. Zu m) Im Rahmen einer sicherheitstechnischen Überprüfung der kommunalen Versicherungswirtschaft (GUV) wurden Mängel beim BKE festgestellt. Für deren notwendige Behebung wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 1.200 € gebildet. Zu o) Neben der Inanspruchnahme in Höhe von 3.769,62 € wurden 30,38 € ertragswirksam aufgelöst, da der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert abgerundet wurde. Zu p) Aus Gründen der Verkehrssicherung wurde zum 31.12.2014 eine Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 40.000 € für die Sanierung gebildet. Zu q) Neben der Inanspruchnahme in Höhe von 11.098,35 € wurden 1,65 € ertragswirksam aufgelöst, da der Rückstellungsbetrag auf volle Hundert abgerundet wurde. Zu r), s), t), u), v) Die Instandhaltungsrückstellung aus dem Jahresabschluss 2010 in Höhe von 15.000 € wurde ertragswirksam aufgelöst. Zum 31.12.2014 wurden Instandhaltungsrückstellungen für verschiedene Maßnahmen aus dem Bereich des Infrastrukturvermögens in Höhe von insgesamt 485.000 € gebildet. 2.2.3.4 Sonstige Rückstellungen Unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ sind die Rückstellungen für andere als die zuvor benannten ungewissen Verbindlichkeiten anzusetzen. Die Fortschreibung der im vorangegangenen Jahresabschluss gebildeten Rückstellungen entwickelte sich im Haushaltsjahr 2014 wie folgt: 50 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Rückstellung Bestand 01.01.2014 € Zugang Inanspruchnahm e € € Auflösung Bestand 31.12.2014 € € a) Rückstellung für Urlaub 1.997.006,31 323.633,17 297.403,68 - 2.023.235,80 b) Rückstellung für Überstunden 1.172.841,51 261.727,77 123.850,61 - 1.310.718,67 c) Rückstellung für Altersteilzeit 990.347,29 90.341,50 300.974,07 324,74 779.389,98 999.472,47 548.900,00 984.240,21 15.232,26 548.900,00 4.450.829,16 440.498,53 - - 4.891.327,69 f) Rückstellung nach § 107b BeamtVG 624.739,00 7.479,00 - 22.658,00 609.560,00 g) Rückstellung Abrechnung Notarztgestellung 120.600,00 171.200,00 - - 291.800,00 h) Rückstellung KdU-Beteiligung BuT 585.000,00 - - 585.000,00 - 1.077.000,00 - 1.062.522,54 14.477,46 - j) Rückstellung Mietzahlung KITA DRK 275.000,00 203.000,00 - - 478.000,00 k) Rückstellung Altersdiskriminierung 500.000,00 - - 500.000,00 - - 40.000,00 - - 40.000,00 12.792.835,74 2.086.779,97 2.768.991,11 1.137.692,46 10.972.932,14 d) Rückstellung für Forderungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz e) Rückstellung Prozessrisiko Sonderzuw endung i) Rückstellung amtsangemessene Besoldung l) Rückstellung Straßen Sum m e: 51 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Zu a), b), c), f) Hier handelt es sich um betriebsgewöhnliche unterjährige Zu- und/oder Abgänge, die keiner weiteren Erläuterung bedürfen. Zu d) Auf Grundlage des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) besteht die Verpflichtung zur Beteiligung an den Kosten der Deutschen Einheit. Mit Bescheiden der Bezirksregierung vom 07.03.2014 und 17.02.2015 wurden für die Jahre 2012 und 2013 insgesamt 984.240,21 € zurückgefordert. Es erfolgte die Inanspruchnahme des für die Jahre 2012 und 2013 insgesamt zurückgestellten Betrages von 999.472,47 €. Der Differenzbetrag von 15.232,26 € wurde ertragswirksam aufgelöst. Im Jahresabschluss 2014 wurde der Rückstellung für das Jahr 2014 ein Betrag von 548.900 € zugeführt. Zu e) Das Musterklageverfahren am Bundesverfassungsgericht war zum Jahresabschluss 2014 noch nicht entschieden. Zu g) Gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen anzusetzen, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. Zum 31.12.2013 wurde eine Rückstellung für die Abrechnung der Notarztgestellung 2013 in Höhe von 120.600 € gebildet. Die Schlussabrechnung für das Jahr 2013 wurde erst im Mai 2015 vorgenommen. Für das Jahr 2014 musste ebenfalls eine Rückstellung in Höhe von 171.200 € gebildet werden, da die Schlussabrechnung erst im Oktober 2015 erfolgte. Zu h) Durch § 46 Abs. 6 und 7 SGB II war das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2012 ermächtigt worden, die für das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II –BuT–) vorgesehene Quote erstmalig im Jahr 2013 jährlich durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für das Folgejahr festzulegen und für 2012 rückwirkend anzupassen. Da zum Wertaufhellungszeitpunkt strittig war, ob bei der 2013 beginnenden Revision eine etwaige Differenz zwischen Quote und IstAusgaben Rückforderungen für das Vorjahr auslösen würde, musste im Jahresabschluss 2012 eine Rückstellung nach § 36 Abs. 4 GemHVO für eine nicht geringfügige ungewisse Verpflichtung gebildet werden. Das Bundessozialgericht hat am 10. März 2015 über die Klage der Länder NordrheinWestfalen, Brandenburg und Niedersachsen zur die Revision der KdU-Bundesbeteiligung für Minderausgaben im Bereich der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Jahr 2012 zugunsten der 52 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Länder und damit der Kommunen entschieden (Az.: B 1 AS 1-14 KL). Die Rückstellung war somit ertragswirksam aufzulösen. Zu i) Die Landesregierung hatte 2013 angekündigt, die für die tariflich Beschäftigten geltenden Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf die Beamten übertragen zu wollen. Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 wurden die Tarifabschlüsse vom 09.03.2013 jedoch nur teilweise auf die Beamten übertragen. Am 17.09.2013 hat der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster mitgeteilt, dass die Abgeordneten der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion sowie zwei Abgeordnete der Landtagsfraktion der Piraten am 16. September 2013 Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/14 erhoben haben. Bei einer rückwirkenden Neuregelung/vollständigen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten kämen erhebliche finanzielle Lasten auf den Kreis Euskirchen zu, die der Periode 2013 zuzuordnen wären. Daneben wären die Pensionsrückstellungen betroffen, da jede Besoldungserhöhung unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der nach § 36 Abs. 1 GemHVO zu bildenden Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen hat. Im Jahresabschluss 2013 wurde eine Rückstellung nach § 36 Abs. 4 GemHVO für erwartete Belastungen aus dem Besoldungsanpassungsgesetz in Höhe von 1.077.000 € gebildet, wobei ein Betrag von 82.000 € auf die Besoldungsnachzahlungen (aktive Beamte) und ein Betrag von 995.000 € auf die Anpassung der Pensionsrückstellungen (aktive Beamte und Versorgungsempfänger) entfällt. Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 wurde am 01.07.2013 vom Verfassungsgerichtshof NRW teilweise als verfassungswidrig erklärt. Unbefristete Nullrunden und zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen abgestufte Besoldungsanpassungen, insbesondere die unbefristete Abkoppelung einzelner Dienstgruppen von Besoldungsanpassungen sind danach – soweit nicht besondere rechtfertigende Gründe hinzutreten – unzulässig. Die Nachzahlungen der Besoldungserhöhung für die aktiven Beamten erfolgten rückwirkend ab dem 01.01.2013. Tatsächlich ausgezahlt wurden lt. LOGA-Auswertung 67.522,54 €. Ein Betrag i.H.v. 14.477,46 € wurde ertragswirksam aufgelöst. Die Auswirkung der rückwirkenden Besoldungserhöhung auf die Pensionsrückstellung wurde bei der Berechnung der Versorgungskasse für das Jahr 2014 berücksichtigt. Da es nicht möglich war, aus den Daten der Versorgungskasse den tatsächlich auf das Jahr 2013 entfallenden Betrag zu errechnen, wurde die Berechnung, die Grundlage der Rückstellungsbildung für die Erhöhung der Teilwerte der Pensionsrückstellung war, auch als Datengrundlage für die Inanspruchnahme der Rückstellung verwendet. Zum 31.12.2014 weist die Sonstige Rückstellung „Besoldungsanpassung“ somit einen Betrag in Höhe von 0 € auf. 53 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Zu j) Eine Bezuschussung von Mietzahlungen ist im Rahmen der nach § 20 Abs. 2 Satz 5 KiBiz vorgesehenen Pauschalen für Kindertageseinrichtungen zu leisten. Nach § 10 DVO KiBiz werden Mietzahlungen in der Regel nicht bezuschusst, sofern eine mit Landesmitteln investiv geförderte Einrichtung, die bisher u.a. im Eigentum betrieben worden ist, künftig als Mieteinrichtung betrieben werden soll. Vom Landschaftsverband Rheinland wurde im Juni 2010 die Bezuschussung der Miete für investiv geförderte Kindertageseinrichtung mit der Begründung einer Doppelförderung verweigert. Dies sollte auch für investiv geförderte Einrichtungen gelten, bei denen die Zweckbindung bereits seit Jahren abgelaufen ist. Bezüglich der Zuwendungsbescheide für das Kindergartenjahr 2012/2013 wurde vom DRK hiergegen am 11.Juli 2012 Klage erhoben. Zum 31.12.2013 wurde gem. § 36 Abs. 4 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten „Mietbezuschussung für die vom DRK betriebenen Kindertageseinrichtungen“ in Höhe von 275.000,00 € gebildet. Da zum 31.12.2014 noch keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vorliegt, sind für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 7/12 der auf das Kindergartenjahr 2013/2014 (Kreisanteil 118.392,26 €) und 5/12 der auf das Kindergartenjahr 2014/2015 (Kreisanteil 84.700,35 €) entfallenden Beträge der Rückstellung zuzuführen. Das ergibt für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 einen Gesamtbetrag von 203.092,62 € (gerundet 203.000 €). Zum 31.12.2014 weist die Sonstige Rückstellung „Mietbezuschussung KITA DRK“ einen Betrag in Höhe von 478.000 € auf. Zu k) Die bisherige Grundgehaltstabelle für die Beamtenbesoldung sah eine Gehaltsstaffelung in Stufen vor, die sich am Dienstalter des Beamten orientierte, wobei sich die Eingruppierung in die jeweilige Dienstaltersstufe am Lebensalter orientierte. Nachdem Gerichte dies als Altersdiskriminierung bewertet hatten, wurde die Besoldung angepasst, die sich – analog zum Tarifrecht – fortan an der Erfahrung und Dienstzeit eines Mitarbeiters orientieren sollte („Erfahrungsstufen“). Allerdings wurden Übergangsregelungen geschaffen, die auf dem früheren Grundgehalt basierten - also wiederum das Alter des Beamten als Maßstab nahmen. Darin sahen mehrere Beamte einen Fall von Altersdiskriminierung im Beruf, die in der EU untersagt ist, und haben vor dem europäischen Gerichtshof wegen möglicher Altersdiskriminierung und Unvereinbarkeit der besoldungsrechtlichen Vorschriften mit europäischen Recht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt (Verstoß gegen die Richtlinie 2000/78/EG). Sollte der EuGH den Klägern recht geben, könnten ggf. alle Beamte des Kreises Euskirchen einen Antrag auf diskriminierungsfreie Besoldung stellen und rückwirkend für drei Jahre Anspruch auf eine Besoldung aus der jeweils letzten Stufe heraus haben (also für 2011, 2012 und 2013, vorherige Ansprüche sind verjährt). Nach § 36 Abs. 4 GemHVO wurde im Jahresabschluss 2013 eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 500.000 € gebildet. Am 19.06.2014 hat der EuGH ein Urteil über die vom Verwaltungsgericht Berlin vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV gesprochen. Der EuGH weist danach den im 54 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Wesentlichen mit dem Gleichheitssatz begründeten Antrag der Kläger ab, ihnen rückwirkend einen Betrag in Höhe des Unterschieds zwischen ihrer tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe zu zahlen. Ob aus dem hinsichtlich des alten Besoldungssystems „festgestellten Unionsrechtsverstoß ggf. anderweitige Schadensersatzansprüche der betroffenen Beamten hergeleitet werden können, lässt der EuGH zwar im Ergebnis offen und verweist insoweit auf das vorlegende Gericht, das zu prüfen habe, ob alle Voraussetzungen eines unions-rechtlichen Entschädigungsanspruchs gegeben seien. Die Ausführungen des EuGH sprechen allerdings dafür, dass dies der Fall sein dürfte. Ein Anspruch entsteht erst ab dem 08.09.2011 und endet am 31.05.2013, da ab dem 01.06.2013 ein altersdiskriminierungsfreies Besoldungssystem eingeführt wurde. Für den Zeitraum 01.01.2013.bis 31.05.2013 würde im Falle der endgültig positiven Entscheidung ein Anspruch von 3.000 € entstehen. Nach § 36 Abs. 4 GemHVO müssen für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. Da die voraussichtlich zu leistende Nachzahlung geringfügig ist, wird die bisherige Rückstellung aufgelöst. Zu l) In 2014 wurden an Kreisstraßen Baumaßnahmen durchgeführt, die erst nach Ablauf des Wertaufhellungszeitraums (bis 31.03.2015) mit dem Auftragnehmer abgerechnet werden konnten. Es handelt sich um Aufträge im Wert von 40.000 €. Für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit künftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. Gemäß § 36 Abs. 4 ist eine Rückstellung in entsprechender Höhe zu bilden. 2.2.4 Verbindlichkeiten Unter diesem Bilanzposten sind die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des Kreises Euskirchen gegenüber Dritten, die noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt sind, auszuweisen, die sich wie folgt auf die einzelnen Bilanzpositionen verteilen: 55 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Arten der Verbindlichkeiten I. Anleihen Bestand 01.01.14 € Bestand 31.12.2014 € Veränderungen + / ‐ € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 297.321,30 0,00 0,00 177.791,48 0,00 0,00 119.529,82 1.498.035,16 1.430.652,48 67.382,68 0,00 0,00 0,00 107.574,55 79.362,07 28.212,48 1.705.714,79 157.093,05 1.548.621,74 675.592,12 387.184,55 288.407,57 7.035.788,23 11.228.223,23 ‐4.192.435,00 1.241.152,73 1.452.550,73 ‐211.398,00 12.561.178,88 14.912.857,59 ‐2.351.678,71 II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung IV. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen VII. Sonstige Verbindlichkeiten VIII. Erhaltene Anzahlungen 56 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Bei den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich handelt es sich um ein Altdarlehen im Bereich der ehemaligen Zentralen Mülldeponie Mechernich. Bei dem Kredit für Investitionen vom privaten Kreditmarkt handelt es sich um ein Kommunaldarlehen zur Finanzierung des Ankaufes einer Photovoltaik-Anlage von der ene GmbH & Co. KG, das an die Projektgesellschaft Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG zu den Kommunalkreditkonditionen zuzgl. Avalprovision ausgereicht wurde (siehe hierzu 2.1.3). Die Position „Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen“ basiert auf einem Leibrentenvertrag. Unter der Position „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ werden Verbindlichkeiten aus Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen etc. ausgewiesen. Bei den „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“ handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht an die kreisangehörigen Kommunen erstattete Leistungen nach dem SGB XII und der Krankenhilfe. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. Verbindlichkeiten aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung (5.654.037,35 €), aus sonstigen zweckgebundenen Zuweisungen und Ersatzgeldern (1.368.635,17 €), aus Vorauszahlungen zur Abwicklung von Baumaßnahmen, die der 57 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Kreis Euskirchen für den Landesbetrieb Straßen NRW und Rheinland Pfalz durchführt (1.274.801,96 €) sowie aus ungeklärten Zahlungseingängen (1.851.298,08 €) enthalten. Die Vorauszahlungen zur Abwicklung von Baumaßnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 406.973,95 € und die ungeklärten Zahlungseingänge um 1.381.747,57 € erhöht. Letzteres begründet sich durch Ende Dezember 2014 eingegangene Zahlungen für die Vogelsang iP in Höhe von 1.606.088,29 €, die erst Anfang Januar weitergeleitet werden konnten. Der Betrag der „Sonstigen Verbindlichkeiten“ erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 4.192.435,00 €. Bei den „Erhaltenen Anzahlungen“ handelt es sich um Finanzmittel von Dritten, die der Kreis Euskirchen zur Finanzierung von Vermögensgegenständen, insbesondere Zuweisungen zum Kreisstraßenbau, erhält. Wurde der geförderte Vermögensgegenstand zum Jahresende noch nicht in Betrieb genommen, so erfolgt der Ausweis der „Vorleistung“ unter der Bilanzposition „Erhaltene Anzahlung“: Bestand 31.12.2014 in Euro Maßnahme TEBK (Sanierung zentrale Gewerke) - aus Schulpauschale 951.334,68 K 81 Neubau Zubringer Strempt - B266 180.000,00 K 41 Ausbau OD Freilingen 23.800,00 K 34 Ausbau Pesch-Roderath 148.116,05 K 17 Buswendeschleife 124.000,00 1.427.250,73 Des Weiteren werden unter der Position „Erhaltene Anzahlung“ auch Zahlungen Dritter bilanziert, die der Kreis Euskirchen aus naturschutzrechtlichen Gründen (Teilbetrag der Ersatzgelder) erhält und zur Finanzierung von noch nicht aktivierten Vermögensgegenständen einsetzt (300 €). Nach der zweckentsprechenden Verwendung und Aktivierung des Vermögensgegenstandes erfolgt die Bildung von Sonderposten. Ebenfalls wird unter den erhaltenen Anzahlungen der lt. Kaufvertrag vereinbarte Teilbetrag zur Veräußerung des Kreisbauhofs Schleiden in Höhe von 25.000 € ausgewiesen. Vermögensübergang auf den Käufer erfolgt spätestens im Jahr 2016. Zur Entwicklung beigefügten 58 der Verbindlichkeiten in 2014 wird Verbindlichkeitenspiegel (Teil 9) verwiesen. im Übrigen auf den Der Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Im Verbindlichkeitenspiegel sind neben bestehenden Verbindlichkeiten des Kreises nachrichtlich auch Haftungsverhältnisse, die der Kreis Euskirchen gegenüber Dritten eingegangen ist, ausgewiesen (§ 44 Abs. 2 GemHVO). Es handelt sich hier im Wesentlichen um eingegangene Ausfallbürgschaften in einer Gesamtsumme von 16.846.048 €. Nachfolgende Übersicht listet die bestehenden Einzelverpflichtungen zum Stichtag 31.12.2014 auf: 59 60 10.226 € 10.226 € 10.226 € 10.226 € 10.226 € 10.226 € 10.226 € 10.226 € 0€ 8.371.862 € 8.008.134 € 7.629.700 € 7.235.967 € 6.826.314 € 6.363.812 € 5.984.199 € 5.540.876 € 0€ 10.260.709 € 72,297% 14.192.354 € 4,670% 14.192.354 € KSK Euskirchen unbestimmt, da variable Tilgung 26.08.2003 16.07.2003 Ausfallbürgschaft Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: a) aus Bürgschaften b) aus Gewährverträgen c) aus sonstigen Rechtsgeschäften Zusammenstellung für Verbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO 15.205.329 € 1.541.888 € 0€ 31.12.2013 15.256.592 € 1.589.456 € 0 31.12.2014 *1 50 % der Trägerkosten der Gde. Nettersheim für die 2. KiGa-Gruppe, pauschal mit 20.000 DM bewertet nachrichtlich: Stand 01.01.2009 Stand 31.12.2009 Stand 31.12.2010 Stand 31.12.2011 Stand 31.12.2012 Stand 31.12.2013 Stand 31.12.2014 voraussichtl. Stand 31.12.2015 Bürgschaftsprovision 100% 10.226 € davon Anteil Kreis € - davon Anteil Kreis % Bürgschaftssumme - gesamt Kreditzinsen (Stand 2014) Kreditsumme gesamt 10.226 € unbestimmt voraussichtlicher Ablauf der Bürgschaft - 27.01.1992 Bürgschaftsurkunde vom Ausfallbürgschaft 04.12.1991 Kreditinstitut unmittelbar, 76,92 % mittelbar über Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH 13.050.819 € 1.689.040 € 0 31.12.2015 1.584.294 € 1.545.871 € 1.506.022 € 1.464.693 € 1.421.830 € 1.377.377 € 1.331.274 € 1.283.459 € 0€ 1.692.240 € 76,92% 2.200.000 € 3,650% 2.200.000 € KSK Euskirchen unbestimmt, da variable Tilgung 14.04.2005 12.01.2005 Ausfallbürgschaft Parkhaus mit Hubschrauberlandeplatz Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Geriatrisches Zentrum Zülpich GmbH Umschuldung und anteilige Trägerkosten für Zusammenführung von fünf den Kindergarten Darlehen Marmagen *1 - Kreistagsbeschluss vom Art Maßnahme / Zweck Beteiligungsverhältnis Bürgschaftsnehmer Gemeinde Nettersheim Übersicht über die vom Kreis Euskirchen gewährten Bürgschaften Stand: 31.12.2014 2.986.552 € 2.890.551 € 2.790.987 € 2.687.727 € 2.580.634 € 2.469.566 € 2.354.376 € 2.234.910 € 0€ 3.153.720 € 76,92% 4.100.000 € 3,650% 4.100.000 € KSK Euskirchen unbestimmt, da variable Tilgung 14.04.2005 12.01.2005 Ausfallbürgschaft Altenpflegeheim am Schloss Schleiden unmittelbar, 76,92 % Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH 3.014.080 € 2.948.707 € 2.880.569 € 2.809.548 € 2.735.524 € 2.658.368 € 2.577.949 € 2.494.129 € 16.922 € 3.076.800 € 76,92% 4.000.000 € 4,150% 4.000.000 € KSK Euskirchen unbestimmt, da variable Tilgung 13.04.2006 03.04.2006 Ausfallbürgschaft Errichtung Ärzte- und Apothekenhaus unmittelbar, 76,92 % Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH 0€ 1.480.000 € 1.480.000 € 1.455.669 € 1.405.450 € 1.353.080 € 1.298.468 € 1.241.519 € 7.400 € 1.480.000 € 80,00% 1.850.000 € 4,200% 3.750.000 € KSK Euskirchen unbestimmt, da variable Tilgung 11.12.2009 03.09.2008 Ausfallbürgschaft Finanzierung des Projektes "GEKKO" unmittelbar, 50 % Energie Nordeifel GmbH & Co. KG - 0€ 0€ 245.700 € 245.700 € 245.700 € 245.700 € 245.700 € 245.700 € 1.229 € 245.700 € 36,36% 675.675 € Förderbetrag: 859.950 € NRW Bank 15 Jahre nach Abschluss der Maßnahme 13.07.2010 09.09.2009 Ausfallbürgschaft Kino Vogelsang unmittelbar, 28,57 % vogelsang ip gGmbH 0€ 0€ 0€ 1.682.056 € 1.495.744 € 1.541.888 € 1.589.456 € 1.689.040 € 0€ max. 5.520.000 € 30,00% max. 18.400.000 € 3,050% max. 43.400.000 € NRW.Bank 01.09.2011 20.07.2011 Gewährträgererklärung Finanzierung LEP-Projekt unmittelbar, 30 % LEP AöR 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 727.200 € 1.454.400 € 0€ 12.180 € max. 2.436.000 € 36,36% max. 2.436.000 € EONIA + 0,2 Punkte zzgl. 0,2 Punkte max. 6.700.000 € Landschaftsverband Rheinland 2016 30.03.2012 14.12.2011 Ausfallbürgschaft Forum Vogelsang Liquiditätssicherung unmittelbar, 28,57 % vogelsang ip gGmbH 15.967.014 € 16.883.489 € 16.543.204 € 17.591.586 € 16.721.422 € 16.747.217 € 16.846.048 € 14.739.859 € 37.731,00 € 27.875.395 € 47.864.255 € Summe Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz 2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten u. a. Zuweisungen für den KiTa-Ausbau, Zuweisungen für die Fahrzeugförderung im ÖPNV sowie die vorlaufende Planung Vogelsang bzw. das Projekt „Umbau Forum Vogelsang“. Der Anlagespiegel der passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) lässt sich wie folgt aufgliedern und zusammenfassen: Buchwert 31.12.2013 Zu‐ und Abgang, Umbuchung, Zuschreibung 2014 Kindertageseinrichtungen aus EB Kindertageseinrichtungen U3‐Ausbau Summe Kindertagseinrichtungen ‐5.546.937,10 ‐7.003.343,43 ‐12.550.280,53 Fahrzeugförderung Vogelsang DKB ‐ Haltestellen etc. Haltestellen Nationalpark Wanderorientierungstafeln Rad‐ und Wanderbahnhöfe Summe PRAP Auflösung 2014 Buchwert 31.12.2014 Veränderung 0,00 ‐69.242,35 ‐69.242,35 412.741,19 ‐5.134.195,91 594.351,41 ‐6.478.234,37 1.007.092,60 ‐11.612.430,28 + 412.741,19 + 525.109,06 + 937.850,25 ‐572.157,96 ‐13.339.059,26 ‐67.318,88 ‐29.984,40 ‐26.669,89 ‐42.906,69 0,00 ‐8.532.273,45 0,00 0,00 0,00 0,00 156.382,79 ‐415.775,17 99.166,02 ‐21.772.166,69 13.463,78 ‐53.855,10 4.997,40 ‐24.987,00 2.370,66 ‐24.299,23 0,00 ‐42.906,69 + 156.382,79 ‐ 8.433.107,43 + 13.463,78 + 4.997,40 + 2.370,66 + 0,00 ‐26.628.377,61 ‐8.601.515,80 1.283.473,25 ‐33.946.420,16 ‐ 7.318.042,55 Eine Nettobetrachtung ist oben unter 2.1.4 dargestellt. Des Weiteren sind unter der Position „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ vor dem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auszuweisen (vgl. § 42 Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW). Der Betrag dieser passiven Rechnungsabgrenzungsposten beläuft sich zum 31.12.2014 auf 1.929.965,72 €. Insgesamt ergibt sich folgende Zusammensetzung dieser Position: Allgemeine passive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung für geleistete Zuwendungen Summe 1.929.965,72 € 33.946.420,16 € 35.876.385,88 € 61 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Bilanz 62 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung hat die Aufgabe, über die Art, die Höhe und die Quellen der Mittelbereitstellung und -verwendung periodisiert zu informieren. Sie weist die geleisteten Aufwendungen und vereinnahmten Erträge eines Haushaltsjahres aus und bildet damit das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch ab. Im Folgenden werden die bedeutsamen Ertrags- und Aufwandspositionen, insbesondere wesentliche festgestellte Abweichungen zwischen Plan und Ist des Haushaltsjahres 2014 erläutert. 3.1 Ordentliche Erträge 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Diese Ertragsposition beinhaltet die Ausgleichsleistung des Landes aus Wohngeldersparnis nach AGSGB II NRW mit 4.263.835,54 €. Erwartet wurde eine Ausgleichsleistung in Höhe von 4.300.000 €. 3.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Diese Position mit 175.618.053,49 € beinhaltet insbesondere die Erträge aus der Allgemeinen Kreisumlage sowie der Jugendamtsumlage (117.335.604,00 €), der ÖPNV-Umlage (3.522.798,00 €) und die im Rahmen des Finanzausgleichs gewährten Schlüsselzuweisungen (25.711.473,00 €). Darüber hinaus sind hier weitere Zuweisungen enthalten, wobei besonders die Landeszuweisungen für die Betriebskosten der Kindergartenträger mit 17.048.167,76 € zu erwähnen sind. Die ebenfalls in dieser Ertragsposition ausgewiesene Auflösung von bilanziellen Sonderposten aus Investitionszuweisungen beläuft sich auf 3.717.521,67 €, wovon der überwiegende Anteil auf das Infrastrukturvermögen entfällt (2.715.152,61 €). Die restliche ertragswirksame Auflösung ergibt sich im Wesentlichen aus der Auflösung der Investitionspauschalen nach dem GFG, wobei die Schulpauschale i.d.R. unmittelbar zur Finanzierung kommunaler Sachleistungen eingesetzt wird. 63 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Überblick Sonderpostenauflösungen: Sonderpostenauflösungen 542 01 Kreisstraßen 111 17 EDV 111 19 Immobilienmanagement 126 01 Gefahrenabwehr Zwischensumme Einzelprodukte Rest SoPo‐Auflösung Anteil Einzelprodukte an SoPo‐Auflösung JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 3.652.585,92 2.825.880,04 140.368,20 501.600,12 53.789,66 3.521.638,02 130.947,90 3.686.379,45 2.839.815,39 124.103,82 502.985,99 54.800,14 3.522.396,83 163.982,62 3.761.213,29 2.833.175,05 123.850,48 595.320,87 72.061,32 3.624.946,21 136.267,08 3.717.521,67 2.869.324,20 146.429,78 505.452,78 50.115,70 3.571.372,16 146.149,51 3.766.400 2.980.700 131.500 505.500 53.000 3.670.700 95.700 96,4% 95,6% 96,4% 96,1% 97,5% Diff. Diff. 14/13 ‐ 48.878,33 ‐ 1,3% ‐ 111.375,80 ‐ 3,7% + 14.929,78 + 11,4% ‐ 47,22 ‐ 0,0% ‐ 2.884,30 ‐ 5,4% ‐ 43.691,62 ‐ 1,2% + 36.149,15 + 1,3% + 22.579,30 + 18,2% ‐ 89.868,09 ‐ 15,1% ‐ 21.945,62 ‐ 30,5% Zu erwähnen ist auch die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungen aus erhaltenen Investitionszuwendungen (siehe hierzu auch 3.2.5) in Höhe von 1.283.473,25 €: JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 Auflösung PRAP aus erhaltenen Investitionszuwendungen 4149000 984.816,89 365 01 Kindergärten 611.278,93 547 01 ÖPNV 276.395,16 571 04 Strukturentwicklung 97.142,80 Summe 984.816,89 1.059.588,33 725.354,55 235.067,76 99.166,02 1.059.588,33 1.191.630,31 891.227,40 199.914,89 100.488,02 1.191.630,31 1.283.473,25 1.007.092,60 174.843,97 101.536,68 1.283.473,25 HH 2014 Diff. Diff. 14/13 1.018.900 + 264.573,25 + 26,0% 770.900 + 236.192,60 + 30,6% 135.700 + 39.143,97 + 28,8% 112.300 ‐ 10.763,32 ‐ 9,6% 1.018.900 + 91.842,94 + 7,7% + 115.865,20 + 13,0% ‐ 25.070,92 ‐ 12,5% + 1.048,66 + 1,0% 3.1.3 Sonstige Transfererträge Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich im Ergebnis auf 3.732.181,15 € (Ansatz 2.961.500 €). Zu erwähnen ist hier insbesondere die positive Entwicklung bei den übergeleiteten Unterhaltsansprüchen außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) und den Rückzahlungen gewährter Hilfen a.v.E. sowie in Einrichtungen (i.E.), die im Saldo rd. 825 T€ über dem Ansatz liegen und damit maßgeblich die Haushaltsverbesserung bei den Transfererträgen bewirkt haben. Bei den Sonstigen Ersatzleistungen i.E. ist allerdings eine Verschlechterung von 93 T€ gegenüber dem Ansatz zu verzeichnen. 3.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte betragen insgesamt 33.091.750,98 € und liegen damit 428.949,02 € unter dem Ansatz. Sie verteilen sich auf Verwaltungsgebühren mit 7.100.258,36 € (davon für das Produkt Zulassung 3.150.398,56 €), Benutzungsgebühren mit 17.558.563,14 € (davon für den Rettungsdienst 9.227.696,32 € und für die Abfallentsorgung 8.316.991,28 €), und ähnliche Entgelte mit 5.230.737,95 € (davon Elternbeiträge bei den Kindertageseinrichtungen mit 4.159.663,04 €). Darüber hinaus sind hier die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für den 64 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Gebührenausgleich, die durch die Einstellung von Gebührenüberschüssen der kostenrechnenden Einrichtungen Rettungsdienst und Abfallentsorgung aus Vorjahren entstanden sind, mit einem Betrag von 799.429,42 € für den Rettungsdienst und einem Betrag von 2.402.762,11 € für die Abfallentsorgung enthalten. Ursprünglich geplant war eine Auflösung von Sonderposten in Höhe von insgesamt 3.207.100 € für die Abfallentsorgung. 3.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die privatrechtlichen Leistungsentgelte belaufen sich auf 1.630.879,69 €. Davon entfallen im Wesentlichen 1.459.023,03 € auf Erträge aus Verkauf (davon 585.354,22 € aus Stromverkauf AWZ inkl. Eigenstromverbrauch von 232.126,66 €), 545.095,96 € aus Treibstoffverkauf der kreiseigenen Tankstellen) und 133.852,06 € auf Miet- und Pachterträge. 3.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen In den in 2014 abgerechneten Kostenerstattungen und Kostenumlagen von 28.125.297,66 € sind die Leistungsbeteiligung des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitssuchende (7.579.121,07 €), die Leistungsbeteiligung des Bundes bei der Grundsicherung im Alter (9.103.167,76 €), die Kostenerstattungen der Personal- und Sachkosten für das Jobcenter (4.554.454,03 €), Erstattungsansprüche nach § 107b BeamtVG (982.501,00 €) sowie diverse Erstattungsleistungen von Bund, Land, Gemeinden und sonstigen Aufgabenträgern enthalten. Die Leistungsbeteiligung des Bundes bei der Grundsicherung im Alter (1.351.167,36 €) und die Erstattung nach § 107 b BeamtVG (982.501,00 €) erhöhten sich gegenüber dem Ansatz. 3.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Die Position umfasst mit 14.578.240,20 € u.a. Erträge aus Bußgeldverfahren (3.730.147,48 €), den Ertrag aus der abfallrechtlichen Zinsverpflichtung (2.117.158,25 €) sowie Erträge aus der Wertveränderung von Forderungen (6.661.200,00 €, davon 2.583.200,00 € UVG). Bei letzterem handelt es sich um die Ausbuchung der Wertberichtigung, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 eingestellt wurde. Die Erträge aus der Zinsverpflichtung Abfalldeponie und die Ausbuchung der Wertberichtigung waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 nicht absehbar und konnten daher nicht geplant werden (siehe hierzu auch 3.2.6). Entgegen der ursprünglichen Planung (4.535.100 €) erfolgt keine Inanspruchnahme der Rückstellung Abfalldeponien. Außerdem entstanden nicht eingeplante Mehrerträge aus der Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen in Höhe von 65 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung insgesamt 1.244.799,17 €, wobei hiervon 1.137.692,46 auf Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten entfallen (siehe hierzu auch 2.2.3.4). 3.1.8 Aktivierte Eigenleistungen Zu aktivierende Eigenleistungen betrafen in 2014 folgende Produkte: Zeile 8 ‐ Aktivierte Eigenleistungen 542 01 Kreisstraßen 537 04 Stilllegung und Nachsorge 537 01 Abfallentsorgung 221 01 Hans‐Verbeek‐Schule 111 19 Immobilienmanagement Summe JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 118.063,39 103.642,39 1.467,00 0,00 0,00 12.954,00 118.063,39 94.856,14 78.741,87 21,00 0,00 593,00 15.500,27 94.856,14 89.160,07 43.361,58 0,00 0,00 0,00 45.798,49 89.160,07 92.398,07 71.815,35 4.342,55 15.625,17 0,00 615,00 92.398,07 51.000 50.000 0 0 0 1.000 51.000 Diff. Diff. 14/13 + 41.398,07 + 81,2% + 21.815,35 + 43,6% + 4.342,55 + 15.625,17 + 0,00 ‐ 385,00 ‐ 38,5% + 3.238,00 + 3,6% + 28.453,77 + 65,6% + 4.342,55 + 15.625,17 + 0,00 ‐ 45.183,49 ‐ 98,7% Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 92.398,07 €, der den Herstellungskosten der aktivierten Vermögensgegenstände zugeschrieben und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird. 3.2 Ordentliche Aufwendungen 3.2.1 Personalaufwendungen Eine detaillierte Aufstellung des Personalaufwandes in 2014 getrennt nach Beamten und tariflich Beschäftigten enthält die folgende Tabelle: JA 2011 JA 2014 HH 2014 Diff. 6.008.002,62 6.252.511,62 6.560.656,19 7.006,40 7.029,60 7.103,10 303.665,34 337.639,34 302.840,64 118.852,82 160.672,82 26.694,23 0,00 461.500,00 0,00 0,00 500.000,00 0,00 369.290,84 349.785,18 377.396,32 2.623,66 4.516,50 13.664,41 1.861.265,00 1.954.199,00 3.647.827,00 553.859,00 412.437,00 705.086,00 9.224.565,68 10.440.291,06 11.641.267,89 6.285.700 6.600 0 56.100 211.700 0 430.000 5.000 1.970.000 560.000 9.525.100 + 274.956,19 + 4,4% + 503,10 + 7,6% + 302.840,64 ‐ 29.405,77 ‐ 52,4% ‐ 211.700,00 ‐ 100,0% + 0,00 ‐ 52.603,68 ‐ 12,2% + 8.664,41 + 173,3% + 1.677.827,00 + 85,2% + 145.086,00 + 25,9% + 2.116.167,89 + 22,2% Beschäftigte Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte Zuführung Rückstellung Altersteilzeit Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte Beschäftigungsentgelt Zivildienstleistende Honorare Dozenten Feuerwehrlehrgänge Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigte Beiträge Versorgungskasse sonstige Beschäftigte Beiträge gesetzliche Sozialversicherung tarifl. Besch. Beiträge gesetzliche Sozialversicherung sonst. Besch. Beiträge GUV Summe Beschäftigte 21.207.738,91 22.878.446,43 23.849.408,31 25.330.232,86 378.150,63 245.530,01 78.030,75 63.647,27 542.139,16 521.467,16 282.817,67 241.640,42 50.772,76 0,00 0,00 0,00 12.184,00 0,00 0,00 0,00 1.718.005,43 1.849.060,70 1.932.796,17 1.994.379,06 13.970,55 11.754,15 8.336,09 4.904,75 4.158.554,85 4.464.158,85 4.599.295,36 4.879.848,18 61.535,02 53.659,80 46.727,81 48.370,61 92.840,09 110.357,09 126.062,82 117.055,83 28.235.891,40 30.134.434,19 30.923.474,98 32.680.078,98 25.615.100 0 306.300 0 0 1.923.200 9.200 4.994.600 58.900 105.000 33.012.300 ‐ 284.867,14 + 63.647,27 ‐ 64.659,58 + 0,00 + 0,00 + 71.179,06 ‐ 4.295,25 ‐ 114.751,82 ‐ 10.529,39 + 12.055,83 ‐ 332.221,02 Summe Zeile 11 38.850.437,72 39.358.999,87 41.363.766,04 44.321.346,87 42.537.400 + 1.783.946,87 Beamte Dienstaufwendungen Aufwandsentschädigung LR / AV Zuführung Rückstellung Prozessrisiko Sonderzuwendung Zuführung Rückstellung Altersteilzeit Zuführung Rückstellung Besoldungserhöhung Zuführung Rückstellung Altersdiskriminierung Beihilfen Gesundheitsvorsorge Zuführung Pensionsrückstellung Zuführung Beihilferückstellung Summe Beamte 5.725.723,39 6.960,00 283.039,65 27.326,95 0,00 0,00 367.517,71 235,62 3.306.943,00 896.800,00 10.614.546,32 JA 2012 JA 2013 Diff. 14/13 + 308.144,57 + 73,50 ‐ 34.798,70 ‐ 133.978,59 ‐ 461.500,00 ‐ 500.000,00 + 27.611,14 + 9.147,91 + 1.693.628,00 + 292.649,00 + 1.200.976,83 + 4,9% + 1,0% ‐ 10,3% ‐ 83,4% ‐ 100,0% ‐ 100,0% + 7,9% + 202,5% + 86,7% + 71,0% + 11,5% + 6,2% ‐ 18,4% ‐ 14,6% + 3,7% ‐ 46,7% ‐ 2,3% ‐ 17,9% + 11,5% ‐ 1,0% + 1.480.824,55 ‐ 14.383,48 ‐ 41.177,25 + 0,00 + 0,00 + 61.582,89 ‐ 3.431,34 + 280.552,82 + 1.642,80 ‐ 9.006,99 + 1.756.604,00 + 3,2% ‐ 41,2% + 6,1% + 3,5% ‐ 7,1% + 5,7% + 4,2% + 2.957.580,83 + 7,2% ‐ 1,1% ‐ 21,1% Entgegen der ursprünglichen Planung erfolgten Zuführungen zu den Rückstellungen Prozessrisiko Sonderzuwendungen in Höhe von 302.840,64 €. Die Verschlechterungen bei der Zuführung zur 66 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Pensionsrückstellung gegenüber der Planung begründen sich in den landesweiten Besoldungserhöhungen, deren Höhe bei der Planung nicht absehbar war. 3.2.2 Versorgungsaufwendungen Der Versorgungsaufwand setzte sich wie folgt zusammen: Beiträge Versorgungskasse Beamte Beiträge Versorgungskasse Beamte (KKM) Zuführung Rückstellung Prozessrisiko Zuführung Rückstellung Besoldungserhöhung Beihilfen Versorgungsempfänger Summe Zeile 12 JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 3.208.142,51 221.176,49 186.832,53 0,00 356.553,94 3.972.705,47 1.888.752,22 162.787,59 186.358,22 0,00 524.387,12 2.762.285,15 1.843.633,56 147.385,44 185.625,83 615.500,00 360.930,55 3.153.075,38 1.977.443,44 148.420,06 137.657,89 0,00 1.451.168,77 3.714.690,16 3.300.000 158.000 0 148.300 710.000 4.316.300 Diff. Diff. 14/13 ‐ 1.322.556,56 ‐ 40,1% ‐ 9.579,94 ‐ 6,1% + 137.657,89 ‐ 148.300,00 ‐ 100,0% + 741.168,77 + 104,4% ‐ 601.609,84 ‐ 13,9% + 133.809,88 + 1.034,62 ‐ 47.967,94 ‐ 615.500,00 + 1.090.238,22 + 561.614,78 + 7,3% + 0,7% ‐ 25,8% ‐ 100,0% + 302,1% + 17,8% Hier handelt es sich um die üblichen Unabwägbarkeiten bei der Planung der Pensions- und Beihilferückstellungen. 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Diese Position mit 29.300.342,81 € lässt sich wie folgt aufschlüsseln: Zeile 13 ‐ Sach‐ und Dienstleistungsaufwand Instandhaltung unbewegl. Vermögen Abfallverbrennung Erstattungen f. Aufw. an Dritte davon: Zulassung davon: KFA‐Anteil SGB II Unterhaltung und Bewirtschaftung unbewegl. Vermögen Unterhaltung bewegl. Vermögen davon: Haltung von Fahrzeugen Rettungsdienst ‐ Drittleistungen Schülerbeförderung Sonstiges Summe Zeile 13 JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 Diff. 27.503.571,68 5.270.147,32 7.538.965,58 3.451.301,46 899.793,20 1.107.576,03 2.229.177,83 2.443.821,02 1.646.217,25 2.708.943,93 1.284.217,92 2.576.996,62 27.503.571,68 28.218.925,13 5.208.992,50 7.403.614,23 4.198.169,75 1.078.136,51 1.346.454,31 2.201.664,81 2.757.289,84 1.930.587,72 2.782.193,00 1.336.024,12 2.330.976,88 28.218.925,13 27.023.447,82 4.103.951,83 7.311.108,87 4.015.364,14 1.136.678,63 1.307.085,85 2.092.938,84 2.937.904,17 1.973.153,54 2.958.139,16 1.323.927,26 2.280.113,55 27.023.447,82 29.300.342,81 2.200.084,92 7.520.887,83 4.546.536,83 1.059.883,94 1.417.481,11 4.646.156,28 2.966.306,32 1.936.657,86 3.086.068,77 1.384.422,33 2.949.879,53 29.300.342,81 31.952.100 1.437.000 8.002.500 3.898.900 1.112.000 1.270.000 7.496.100 2.985.700 1.825.300 3.593.100 1.491.300 3.047.500 31.952.100 ‐ 2.651.757,19 + 763.084,92 ‐ 481.612,17 + 647.636,83 ‐ 52.116,06 + 147.481,11 ‐ 2.849.943,72 ‐ 19.393,68 + 111.357,86 ‐ 507.031,23 ‐ 106.877,67 ‐ 97.620,47 ‐ 2.651.757,19 Diff. 14/13 ‐ 8,3% + 53,1% ‐ 6,0% + 16,6% ‐ 4,7% + 11,6% ‐ 38,0% ‐ 0,6% + 6,1% ‐ 14,1% ‐ 7,2% ‐ 3,2% ‐ 8,3% + 2.276.894,99 ‐ 1.903.866,91 + 209.778,96 + 531.172,69 ‐ 76.794,69 + 110.395,26 + 2.553.217,44 + 28.402,15 ‐ 36.495,68 + 127.929,61 + 60.495,07 + 669.765,98 + 2.276.894,99 + 8,4% ‐ 46,4% + 2,9% + 13,2% ‐ 6,8% + 8,4% + 122,0% + 1,0% ‐ 1,8% + 4,3% + 4,6% + 29,4% + 8,4% Im Rahmen einer Fortschreibung der finanzstatistischen Vorgaben wurde die „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ mit den Aufwendungen für die „Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ zusammengefasst. Unter der ehemals für die „Unterhaltung“ vorgesehenen Position sind jetzt Aufwendungen für die „Instandhaltung“ abzubilden. Dies führt zu einer Verschiebung der Haushaltsansätze zwischen diesen beiden Positionen in Höhe von ca. 2 Mio. €. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Bereich der Stilllegung und Nachsorge war ein Betrag von 3.160.000 € vorgesehen. Einige Maßnahmen konnten 67 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung nicht wie geplant durchgeführt werden, so dass tatsächlich nur Aufwendungen in Höhe von 807.247,13 € entstanden sind. 3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen Bilanzielle Abschreibungen bilden den Werteverzehr von aktivierungsfähigem Vermögen während der Nutzungsdauer ab. Die bilanziellen Abschreibungen betragen insgesamt 8.225.845,23 €. Sie verteilen sich wie folgt: JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 Diff. Diff. 14/13 Zeile 14 ‐ Abschreibungen 8.626.675,08 11.023.496,22 9.043.745,68 8.225.845,23 9.684.900 ‐ 1.459.054,77 ‐ 15,1% ‐ 817.900,45 ‐ 9,0% … auf Sachanlagen … auf Gebäude, Aufbauten & Betriebsvorr. … auf Infrastrukturvermögen … auf Finanzanlagen 2.029.150,82 2.293.872,79 4.296.323,47 7.328,00 2.187.524,66 2.289.177,74 4.300.793,75 2.246.000,07 2.001.503,25 2.849.966,58 4.192.275,85 0,00 1.994.250,27 2.025.114,06 4.206.480,90 0,00 3.231.200 2.011.000 4.442.700 0 ‐ 1.236.949,73 ‐ 38,3% + 14.114,06 + 0,7% ‐ 236.219,10 ‐ 5,3% + 0,00 ‐ 7.252,98 ‐ 824.852,52 + 14.205,05 + 0,00 ‐ 0,4% ‐ 28,9% + 0,3% Zur Ermittlung des Haushaltsansatzes 2014 wurden die Abschreibungen für die bereits im Kreiseigentum befindlichen Wirtschaftsgüter simuliert und um die im Haushaltsplan eingestellten Investitionen ergänzt. Die Differenzen zum Haushaltsansatz ergeben sich im Wesentlichen durch nicht ausgeschöpfte bzw. ins Folgejahr übertragene Investitionsmaßnahmen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen erfolgen bei den nachstehend aufgeführten Positionen aufgrund der voraussichtlich dauernden Wertminderungen auf die zum Abschlussstichtag beizulegenden Werte:  RWE-Aktien - 462.398,95 €  Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen - 122.475,83 €  Studieninstitut für kommunale Verwaltung GbR - 11.118,63 € - 595.993,41 € Diese Beträge werden entsprechend § 43 Abs. 3 GemHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet (s. hierzu auch Ziffer 2.2.1.1), so dass in der Ergebnisrechnung keine Werte ausgewiesen werden. 68 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen wie folgt auf die Produkte: Zeile 14 ‐ Abschreibungen 542 01 Kreisstraßen 545 01 Winterdienst 111 14 Finanzmanagement 571 02 Beschäftigungsorientierte Dienstl. 111 17 EDV 111 19 Immobilienmanagement Zentrale Dienste 111 09 231 01 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg 231 02 Berufskolleg Eifel 126 01 Gefahrenabwehr 127 01 Notfallrettung 127 02 Krankentransport 537 04 Stilllegung und Nachsorge 537 01 Abfallentsorgung Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 14 Anteil Einzelprodukte an Zeile 14 JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 Diff. 8.626.675,08 4.497.227,78 40.264,06 735,60 55,65 429.070,36 1.616.480,67 34.706,14 143.466,28 43.459,96 207.813,83 323.276,47 124.268,96 173.603,15 801.994,58 8.436.423,49 190.251,59 11.023.496,22 4.500.474,34 39.787,65 1.910.973,61 335.512,47 461.957,49 1.613.212,58 39.595,03 149.471,92 51.596,36 209.837,22 354.744,91 134.374,40 183.167,91 845.685,43 10.830.391,32 193.104,90 9.043.745,68 4.391.193,31 46.590,31 86,79 0,00 412.844,94 2.304.815,45 24.472,45 108.363,01 44.397,14 172.622,98 403.561,26 132.398,76 187.374,76 723.902,04 8.952.623,20 91.122,48 8.225.845,23 4.417.346,61 47.509,03 86,80 0,00 434.827,61 1.568.327,02 23.872,31 111.917,94 42.769,31 178.890,93 391.649,59 134.413,95 194.329,39 586.014,17 8.131.954,66 93.890,57 9.684.900 4.676.900 56.000 100 0 726.000 1.651.500 29.100 162.900 57.400 225.100 674.100 342.700 270.100 662.800 9.534.700 150.200 ‐ 1.459.054,77 ‐ 259.553,39 ‐ 8.490,97 ‐ 13,20 + 0,00 ‐ 291.172,39 ‐ 83.172,98 ‐ 5.227,69 ‐ 50.982,06 ‐ 14.630,69 ‐ 46.209,07 ‐ 282.450,41 ‐ 208.286,05 ‐ 75.770,61 ‐ 76.785,83 97,8% 98,2% 99,0% 98,9% 98,4% Diff. 14/13 ‐ 15,1% ‐ 5,5% ‐ 15,2% ‐ 13,2% ‐ 40,1% ‐ 5,0% ‐ 18,0% ‐ 31,3% ‐ 25,5% ‐ 20,5% ‐ 41,9% ‐ 60,8% ‐ 28,1% ‐ 11,6% ‐ 817.900,45 + 26.153,30 + 918,72 + 0,01 + 0,00 + 21.982,67 ‐ 736.488,43 ‐ 600,14 + 3.554,93 ‐ 1.627,83 + 6.267,95 ‐ 11.911,67 + 2.015,19 + 6.954,63 ‐ 137.887,87 ‐ 9,0% + 0,6% + 2,0% + 0,0% + 5,3% ‐ 32,0% ‐ 2,5% + 3,3% ‐ 3,7% + 3,6% ‐ 3,0% + 1,5% + 3,7% ‐ 19,0% 3.2.5 Transferaufwendungen Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 143.122.989,69 €. Sie lässt sich wie folgt aufschlüsseln: Überblick: 69 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung JA 2011 Zeile 15 ‐ Transferaufwand Landschaftsumlage 332 01 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 331 02 Pflegewohngeld (PfG NW) 333 01 Grundsicherungsleistungen nach SGB XII 334 01 Leistungen bei Krankheit (SGB XII) 335 01 Leistungen bei Behinderung (SGB XII) 336 01 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) 341 01 Unterhaltsvorschussleistungen 361 01 Tagespflege 363 09 Ambulante Hilfe zur Erziehung 363 10 Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 365 01 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder Rest Soziales Rest Jugend Zwischensumme Soziales, Jugend & Landschaftsumlage Einmalige Zuweisung an Gemeinden Einheitslastenabrechnungsgesetz 547 02 Verkehrsunternehmen 547 01 ÖPNV‐Aufgabenträger 571 04 Strukturentwicklung KDVZ‐Umlage 552 01 Wasseraufsicht und Wasserbau Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 15 Anteil Einzelprodukte an Zeile 15 HH 2014 Diff. 117.282.936,06 123.619.739,06 134.212.949,50 143.122.989,69 138.113.200 34.080.347,00 36.208.335,00 37.057.377,96 38.647.571,35 38.652.000 1.383.595,12 1.420.366,55 1.591.592,20 2.071.583,78 1.778.000 5.166.517,88 5.478.429,51 5.917.581,35 6.114.038,72 5.990.000 6.622.840,41 7.007.981,40 8.159.067,11 9.386.039,35 7.864.000 760.100,40 585.445,44 930.886,45 613.346,87 922.000 1.434.415,95 1.852.065,41 1.647.474,35 2.343.931,24 1.683.500 5.920.044,70 6.338.232,67 6.508.196,92 6.358.747,46 6.710.000 2.091.270,14 2.008.929,00 1.940.589,26 1.954.087,00 1.950.000 968.902,87 1.252.656,69 1.481.902,77 1.640.859,40 1.598.000 4.255.112,70 3.843.000 3.192.671,75 3.461.469,65 4.186.455,41 14.063.670,69 14.266.311,32 15.826.063,22 16.393.013,14 16.109.000 28.836.918,43 30.919.041,41 34.787.445,06 39.760.833,11 38.185.900 1.150.650,93 1.657.047,32 1.663.240,69 1.577.601,96 1.281.800 1.062.630,72 1.090.430,95 1.097.298,60 1.103.777,89 1.192.200 106.734.576,99 113.546.742,32 122.795.171,35 132.220.543,97 127.759.400 999.999,97 647.465,01 0,00 0,00 0 275.000,00 175.000,00 1.555.758,24 548.900,00 550.000 5.461.144,96 5.173.519,95 5.788.721,82 6.297.572,93 5.780.000 928.313,42 1.420.252,76 1.251.634,37 1.214.050,07 1.169.600 627.598,87 647.368,11 822.702,80 814.714,78 832.800 772.063,77 658.287,30 689.751,76 570.144,57 570.000 478.722,00 490.553,00 502.165,00 528.744,00 526.900 116.277.419,98 122.759.188,45 133.405.905,34 142.194.670,32 137.188.700 1.005.516,08 860.550,61 807.044,16 928.319,37 924.500 + 5.009.789,69 ‐ 4.428,65 + 293.583,78 + 124.038,72 + 1.522.039,35 ‐ 308.653,13 + 660.431,24 ‐ 351.252,54 + 4.087,00 + 42.859,40 + 412.112,70 + 284.013,14 + 1.574.933,11 + 295.801,96 ‐ 88.422,11 + 4.461.143,97 + 0,00 ‐ 1.100,00 + 517.572,93 + 44.450,07 ‐ 18.085,22 + 144,57 + 1.844,00 + 5.005.970,32 + 3.819,37 99,1% JA 2012 99,3% JA 2013 99,4% JA 2014 99,4% Diff. 14/13 + 3,6% ‐ 0,0% + 16,5% + 2,1% + 19,4% ‐ 33,5% + 39,2% ‐ 5,2% + 0,2% + 2,7% + 10,7% + 1,8% + 4,1% + 23,1% ‐ 7,4% + 3,5% ‐ 0,2% + 9,0% + 3,8% ‐ 2,2% + 0,0% + 0,3% + 3,6% + 0,4% + 8.910.040,19 + 1.590.193,39 + 479.991,58 + 196.457,37 + 1.226.972,24 ‐ 317.539,58 + 696.456,89 ‐ 149.449,46 + 13.497,74 + 158.956,63 + 68.657,29 + 566.949,92 + 4.973.388,05 ‐ 85.638,73 + 6.479,29 + 9.425.372,62 + 0,00 ‐ 1.006.858,24 + 508.851,11 ‐ 37.584,30 ‐ 7.988,02 ‐ 119.607,19 + 26.579,00 + 8.788.764,98 + 121.275,21 + 6,6% + 4,3% + 30,2% + 3,3% + 15,0% ‐ 34,1% + 42,3% ‐ 2,3% + 0,7% + 10,7% + 1,6% + 3,6% + 14,3% ‐ 5,1% + 0,6% + 7,7% ‐ 64,7% + 8,8% ‐ 3,0% ‐ 1,0% ‐ 17,3% + 5,3% + 6,6% + 15,0% 99,3% Zu erwähnen ist auch die Auflösung von aktiven Rechnungsabgrenzungen aus gewährten Investitionszuwendungen (1.961.360,35 €, im Überblick enthalten), denen wie oben bereits erwähnt (siehe Nr. 3.1.2) Erträge von 1.283.473,25 € gegenüberstehen. Auflösung ARAP aus gewährten Investitionszuweisungen 5319000 281 01 Kultur (Römertherme Zülpich) 365 01 Kindergärten 547 01 ÖPNV 554 02 Natur‐ und Landschaftsschutz 571 04 Strukturentwicklung Summe JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 1.429.587,39 14.987,43 1.037.525,57 276.414,39 660,00 100.000,00 1.429.587,39 1.523.013,74 14.987,43 1.169.740,33 235.096,98 660,00 102.529,00 1.523.013,74 1.727.125,80 14.987,43 1.405.304,48 199.934,13 660,00 106.239,76 1.727.125,80 1.961.360,35 14.987,43 1.663.373,03 174.863,21 660,00 107.476,68 1.961.360,35 1.874.000 0 1.617.900 135.700 0 120.400 1.874.000 Diff. + 87.360,35 + 4,7% + 14.987,43 + 45.473,03 + 2,8% + 39.163,21 + 28,9% + 660,00 ‐ 12.923,32 ‐ 10,7% Diff. 14/13 + 234.234,55 + 0,00 + 258.068,55 ‐ 25.070,92 + 0,00 + 1.236,92 + 13,6% + 0,0% + 18,4% ‐ 12,5% + 0,0% + 1,2% Netto-Betrachtung: 281 01 365 01 547 01 554 02 571 04 Summe Kultur (Römertherme Zülpich) Kindergärten ÖPNV Natur‐ und Landschaftsschutz Strukturentwicklung ARAP PRAP 14.987,43 0,00 1.663.373,03 1.007.092,60 174.863,21 174.843,97 660,00 0,00 107.476,68 101.536,68 1.961.360,35 1.283.473,25 Diff. 14.987,43 656.280,43 19,24 660,00 5.940,00 677.887,10 3.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dieser Position werden alle Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zugeordnet, die nicht zu den bisher genannten Aufwandspositionen zählen. Insgesamt beliefen sich die sonstigen 70 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ordentlichen Aufwendungen in 2014 auf 40.816.168,31 €. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Kosten der Unterkunft (23.912.583,83 €) und die einmaligen Leistungen nach dem SGB II (606.574,89 €) sowie die Wertveränderung von Forderungen (6.478.500,00 €). Die Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar: Forderungsart Betrag Wertberichtigung zu Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen -4.195.000,00 Wertberichtigung zu Privatrechtliche Forderungen -2.283.500,00 Summe -6.478.500,00 Überblick Zeile 16: JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 Zeile 16 ‐ Sonstiger ordentlicher Aufwand 39.030.331,16 KdU und einmalige Leistungen nach dem SGB II 23.891.048,33 Abfallrechtliche Zinsverpflichtung 2.178.597,86 Ausbildung 43.984,23 Fortbildung 158.564,02 Aufwendungen für ehrenamtl. und sonstige Tätigkeit 438.299,35 Fraktionszuwendungen 248.408,41 0,00 Aufwand aus Veräußerung von Grundstücken und Gebäud Geschäftsaufwendungen 1.126.955,41 Versicherungsbeiträge 312.920,96 Steuern 444.088,64 Mitgliedsbeiträge 196.081,24 Einstellung in Sonderposten Gebührenausgleich 92.976,49 Dienstreisen 262.303,46 Dienst‐ und Schutzkleidung 117.816,86 Mieten 498.880,09 7.147.200,00 Wertberichtigungen Weitere Wertveränderungen 348.795,25 Bildungs‐ und Teilhabepaket 248.618,89 Schwerbehindertenangelegenheiten: Gutachten 237.548,29 Zwischensumme Einzelpositionen 37.993.087,78 Rest Zeile 16 1.037.243,38 41.139.376,62 24.275.645,83 2.311.225,86 75.148,06 255.503,09 390.944,12 251.281,30 0,00 1.269.250,80 392.821,79 495.011,91 195.237,67 167.483,44 273.562,20 117.048,66 496.763,72 6.618.000,00 1.641.066,00 757.963,76 247.103,64 40.231.061,85 908.314,77 46.136.563,97 24.392.218,98 2.226.302,63 62.777,36 270.934,88 404.728,32 259.577,76 0,00 1.297.057,36 386.721,90 650.771,90 117.335,05 5.457.219,00 280.577,41 131.390,50 497.562,84 6.756.101,44 1.119.022,49 499.856,55 281.408,40 45.091.564,77 1.044.999,20 40.816.168,31 24.519.158,72 2.117.158,25 66.329,71 231.886,25 403.899,74 248.445,59 0,00 1.532.875,98 368.159,61 901.465,19 132.852,59 0,00 282.124,95 119.636,74 521.491,93 6.607.919,76 975.848,64 545.817,98 310.088,76 39.885.160,39 931.007,92 33.444.800 24.900.000 0 90.000 322.800 486.100 242.300 0 1.067.900 296.200 384.400 128.700 2.290.000 313.600 177.500 629.100 0 400.000 500.000 220.000 32.448.600 996.200 Diff. Diff. 14/13 + 7.371.368,31 + 22,0% ‐ 380.841,28 ‐ 1,5% + 2.117.158,25 ‐ 23.670,29 ‐ 26,3% ‐ 90.913,75 ‐ 28,2% ‐ 82.200,26 ‐ 16,9% + 6.145,59 + 2,5% + 0,00 + 464.975,98 + 43,5% + 71.959,61 + 24,3% + 517.065,19 + 134,5% + 4.152,59 + 3,2% ‐ 2.290.000,00 ‐ 100,0% ‐ 31.475,05 ‐ 10,0% ‐ 57.863,26 ‐ 32,6% ‐ 107.608,07 ‐ 17,1% + 6.607.919,76 + 575.848,64 + 144,0% + 45.817,98 + 9,2% + 90.088,76 + 40,9% + 7.436.560,39 + 22,9% ‐ 65.192,08 ‐ 6,5% ‐ 5.320.395,66 ‐ 11,5% + 126.939,74 + 0,5% ‐ 109.144,38 ‐ 4,9% + 3.552,35 + 5,7% ‐ 39.048,63 ‐ 14,4% ‐ 828,58 ‐ 0,2% ‐ 11.132,17 ‐ 4,3% + 0,00 + 235.818,62 + 18,2% ‐ 18.562,29 ‐ 4,8% + 250.693,29 + 38,5% + 15.517,54 + 13,2% ‐ 5.457.219,00 ‐ 100,0% + 1.547,54 + 0,6% ‐ 11.753,76 ‐ 8,9% + 4,8% + 23.929,09 ‐ 148.181,68 ‐ 2,2% ‐ 143.173,85 ‐ 12,8% + 45.961,43 + 9,2% + 28.680,36 + 10,2% ‐ 5.206.404,38 ‐ 11,5% ‐ 113.991,28 ‐ 10,9% Im Jahresabschluss 2014 wurden keine Gebührenüberschüsse in die bilanziellen Sonderposten für den Gebührenausgleich der kostenrechnenden Einrichtungen Rettungsdienst und Abfallentsorgung eingestellt. 3.3 Finanzergebnis 3.3.1 Finanzerträge Die Finanzerträge belaufen sich auf insgesamt 6.476.309,52 €. Sie verteilen sich auf Zinserträge vom Land, Gemeinden, von Kreditinstituten und verbundenen Unternehmen (4.084.339,76 €), Gewinnanteile aus Beteiligungen (2.298.119,76 €) sowie Erträge aus Wertpapieren (93.850,00 €). 71 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Überblick: Zeile 19 ‐ Finanzerträge Zinserträge Beteiligungsertrag ene/enb Beteiligungsertrag ere Beteiligungsertrag NER Beteiligungsertrag EUGEBAU Beteiligungsertrag Radio Euskirchen Beteiligungsertrag Studieninstitut Beteiligungsertrag RVK Beteiligungsertrag RWE AG JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 Diff. Diff. 14/13 7.873.036,35 5.405.416,60 1.312.203,18 7.949.413,87 5.646.990,18 1.555.488,57 7.552.288,48 5.117.756,98 1.647.731,07 ‐ 0,3% ‐ 3,7% + 46,2% ‐ 1.075.978,96 ‐ 1.033.417,22 + 86.949,07 129.582,00 35.574,56 21.628,56 372.450,00 187.700,00 0,00 129.582,00 39.598,43 0,00 429.920,00 187.700,00 6.495.400 4.239.900 1.186.500 416.000 22.500 129.600 35.000 0 372.000 93.900 ‐ 19.090,48 ‐ 155.560,24 + 548.180,14 129.582,00 25.119,57 0,00 672.240,00 328.475,00 6.476.309,52 4.084.339,76 1.734.680,14 0,00 0,00 129.582,00 54.317,62 0,00 379.540,00 93.850,00 ‐ 22.500,00 ‐ 18,00 + 19.317,62 + 0,00 + 7.540,00 ‐ 50,00 ‐ 100,0% ‐ 0,0% + 55,2% + 0,00 + 0,00 + 14.719,19 + 0,00 ‐ 50.380,00 ‐ 93.850,00 + 2,0% ‐ 0,1% ‐ 14,2% ‐ 20,2% + 5,3% + 0,0% + 37,2% ‐ 11,7% ‐ 50,0% 3.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Diese Aufwandsposition von insgesamt 40.757,89 € beinhaltet u.a. die Darlehenszinsen für ein Landesdarlehen (2.005,79 €) sowie für ein Darlehen bei einem Kreditinstitut (35.791,32 €). Dieses Darlehen dient der Finanzierung eines an die Beteiligungsgesellschaft „Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG“ ausgereichten Darlehens zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums (Beschluss des Kreistages vom 02.07.2012, V 272/2012). Ein Ertrag in selber Höhe ist daher in Zeile 19 (Finanzerträge) enthalten. 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Im Haushaltsjahr 2014 sind keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen entstanden. 3.5 Haftungsverhältnisse Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung hat der Kreis Euskirchen Bürgschaften für Darlehen seiner Beteiligungsgesellschaften sowie für eine kreisangehörige Kommune übernommen. Die Gesamtsumme der Darlehensbestände beläuft sich zum 31.12.2014 auf insgesamt 16.846.048,00 €. Dieser Gesamtbestand ist auch im Verbindlichkeitenspiegel (Teil 9) ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der beim Kreis Euskirchen vorliegenden Informationen ist mit einer Inanspruchnahme des Kreises Euskirchen durch die Gläubiger nicht zu rechnen. Daher waren zum 31.12.2014 aus den Haftungsverhältnissen aus Bürgschaften keine Beträge zu passivieren. 72 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3.6 Vorschlag zur Behandlung des Jahresergebnisses 2014 Das Jahr 2014 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.933.194,66 € ab. Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Die Ausgleichsrücklage verfügte zum 01.01.2014 über einen Bestand von 10.962.682,65 €. Der Fehlbetrag wird entsprechend § 41 Abs. 4 GemHVO in der Schlussbilanz zum 31.12.2014 unter dem Passivposten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag offen ausgewiesen. 73 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung 4 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Die investive Finanzrechnung weist periodengerecht alle Einzahlungen und Auszahlungen von liquiden Mitteln nach und bildet im Jahresabschluss die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung ab. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit: Im Folgenden werden die wesentlichen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen aus dem investiven Bereich (Zeile 18 bis 29 der Finanzrechnung) erläutert. 74 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung 4.1 Investive Einzahlungen Überblick investive Einzahlungen: Einzahlungen investiv Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen Zeile 19 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Zeile 20 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Zeile 22 ‐ Sonstige Investitionseinzahlungen Summe JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 Diff. 7.133.734,81 103.782,24 0,00 168.977,15 7.406.494,20 11.800.963,54 140.960,94 0,00 496.503,12 12.438.427,60 10.250.859,64 145.675,13 0,00 1.449.707,31 11.846.242,08 12.399.515,20 100.359,66 0,00 1.074.031,46 13.573.906,32 6.353.000 58.000 2.101.000 1.210.000 9.722.000 + 6.046.515,20 + 42.359,66 ‐ 2.101.000,00 ‐ 135.968,54 + 3.851.906,32 Diff. 14/13 + 95,2% + 73,0% ‐ 100,0% ‐ 11,2% + 39,6% + 2.148.655,56 ‐ 45.315,47 + 0,00 ‐ 375.675,85 + 1.727.664,24 + 21,0% ‐ 31,1% ‐ 25,9% + 14,6% Einzahlungen investiv (T€) JA 2009 0 JA 2010 2.000 JA 2011 JA 2012 JA 2013 4.000 JA 2014 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 4.819 6.300 7.134 Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen 11.801 10.251 12.400 90 267 Zeile 19 ‐ Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 104 141 146 100 44 16 Zeile 22 ‐ Sonstige Investitionseinzahlungen 169 497 1.450 1.074 In Zeile 18 sind unter anderem Zuwendungen aus Kreisstraßenbaumaßnahmen (rd. 1,8 Mio. €), Zuwendungen für den Ausbau von Kindertagesstätten (rd. 0,3 Mio. €), Pauschalzuwendungen für Investitionen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW (rd. 1,7 Mio. €) sowie für den Umbau Forum Vogelsang (rd. 8,5 Mio. €) enthalten. 75 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Zeile 18 ‐ Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen 542 01 Kreisstraßen 547 01 ÖPNV‐Aufgabenträger 365 01 Kindertageseinrichtungen 111 17 EDV 243 01 Schulverwaltung 611 01 GFG‐Pauschalen 612 02 GFG‐Pauschalen 571 04 Strukturentwicklung Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 18 JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 Diff. 7.133.734,81 2.256.700,00 2.784,60 1.062.960,26 0,00 1.678,68 0,00 1.529.650,88 2.257.234,87 7.111.009,29 22.725,52 11.800.963,54 1.812.654,99 ‐16.344,87 1.371.529,77 0,00 0,00 0,00 1.528.403,52 7.078.327,99 11.774.571,40 26.392,14 10.250.859,64 2.225.900,00 17.795,71 2.396.666,25 0,00 439.135,94 2.699.582,97 ‐1.528.403,52 3.951.756,14 10.202.433,49 48.426,15 12.399.515,20 1.788.849,01 0,00 336.272,86 275,13 494.668,06 1.221.596,40 0,00 8.524.455,92 12.366.117,38 33.397,82 6.353.000 4.543.000 0 0 0 0 1.716.000 0 0 6.259.000 94.000 + 6.046.515,20 ‐ 2.754.150,99 + 0,00 + 336.272,86 + 275,13 + 494.668,06 ‐ 494.403,60 + 0,00 + 8.524.455,92 99,7% 99,8% 99,5% 99,7% 98,5% Anteil Einzelprodukte an Zeile 18 Diff. 14/13 + 95,2% ‐ 60,6% ‐ 28,8% + 2.148.655,56 ‐ 437.050,99 ‐ 17.795,71 ‐ 2.060.393,39 + 275,13 + 55.532,12 ‐ 1.477.986,57 + 1.528.403,52 + 4.572.699,78 + 21,0% ‐ 19,6% ‐ 100,0% ‐ 86,0% + 12,6% ‐ 54,7% ‐ 100,0% + 115,7% Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen werden in Zeile 19 nachgewiesen. In 2014 erfolgten diverse Veräußerungen von Vermögensgegenständen, die der Kreis zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt. In der Regel sind dies altersbedingte Aussonderungen aufgrund von Ersatzbeschaffungen. In Zeile 22 werden im Wesentlichen die Kostenerstattungen zum Bau des Radweges Losheim ausgewiesen (980.000 €). Entsprechend einer Verwaltungsvereinbarung legt der Kreis Euskirchen auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Losheim und Jünkerath einen Radweg an, dessen Kosten vollständig von den Landesbetrieben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz übernommen werden. Die bis 2014 erhaltenen Kostenerstattungen übersteigen die bislang getätigten Auszahlungen, so dass der Differenzbetrag als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen wird (siehe hierzu auch 2.2.4 Verbindlichkeiten). 4.2 Investive Auszahlungen Überblick investive Auszahlungen: Auszahlungen investiv JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 Zeile 24 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken 39.377,66 Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen 4.126.523,32 Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlage 2.411.339,65 Zeile 27 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 7.698,50 Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 4.649.424,19 Zeile 29 ‐ Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 Summe 11.234.363,32 7.575,35 3.500.430,57 2.541.145,89 152.186,80 10.709.948,63 1.580.000,00 18.491.287,24 12.303,77 4.760.091,27 2.038.458,19 2.186,90 7.304.599,72 0,00 14.117.639,85 35.176,26 5.208.404,84 2.405.356,29 16.686,80 9.608.419,95 0,00 17.274.044,14 70.000 10.495.000 3.022.400 2.331.000 1.045.000 0 16.963.400 76 Diff. ‐ 34.823,74 ‐ 49,7% ‐ 5.286.595,16 ‐ 50,4% ‐ 617.043,71 ‐ 20,4% ‐ 2.314.313,20 ‐ 99,3% + 8.563.419,95 + 819,5% + 0,00 + 310.644,14 + 1,8% Diff. 14/13 + 22.872,49 + 185,9% + 448.313,57 + 9,4% + 366.898,10 + 18,0% + 14.499,90 + 663,0% + 2.303.820,23 + 31,5% + 0,00 + 3.156.404,29 + 22,4% Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Auszahlungen investiv (T€) JA 2009 JA 2010 0 Zeile 24 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken JA 2011 JA 2012 2.000 JA 2014 4.000 6.000 8.000 3.591 3.107 4.127 3.500 12.000 4.760 5.208 2.163 2.361 2.411 2.541 2.038 2.405 Zeile 26 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 18 18 8 152 2 17 1.114 2.039 4.649 Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 7.305 Zeile 29 ‐ Sonstige Investitionsauszahlungen 10.000 54 52 39 8 12 35 Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen Zeile 27 ‐ Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen JA 2013 0 0 0 0 0 10.710 9.608 1.580 Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen ist festzustellen, dass die Ermächtigungen weitestgehend nicht ausgeschöpft wurden. Wesentliche geleistete Investitionsauszahlungen für Baumaßnahmen: JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 4.126.523,32 3.593.077,88 128.269,89 332.947,10 10.512,88 9.950,36 25.094,52 4.396,07 4.396,07 2.677,50 4.111.322,27 15.201,05 3.500.430,57 3.175.881,42 26.651,81 103.925,60 2.369,91 0,00 9.082,86 84.277,72 84.277,70 0,00 3.486.467,02 13.963,55 4.760.091,27 4.261.879,39 10.384,23 141.666,91 81.159,57 28.778,29 10.620,34 103.451,19 103.451,07 0,00 4.741.390,99 18.700,28 5.208.404,84 3.807.390,86 3.329,14 11.544,73 21.791,52 996.739,91 96.779,24 128.228,62 126.376,11 0,00 5.192.180,13 16.224,71 10.495.000 8.686.000 40.000 0 1.000.000 710.000 0 0 0 0 10.436.000 59.000 20.806.700 17.367.400 69.600 0 1.080.000 1.738.600 164.300 159.100 159.100 0 20.738.100 68.600 Anteil Einzelprodukte an Zeile 25 99,6% 99,6% 99,6% 99,7% 99,4% 99,7% Anteil Kreisstraßen an Zeile 25 87,1% 90,7% 89,5% 73,1% Zeile 25 ‐ Auszahlungen für Baumaßnahmen 542 01 Kreisstraßen 111 19 Immobilienmanagement 221 02 St. Nikolaus‐Schule 231 01 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg 537 01 Abfallentsorgung 537 04 Stilllegung und Nachsorge 127 01 Notfallrettung 127 02 Krankentransport 547 01 ÖPNV‐Aufgabenträger Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 25 fortgeschr.Plan 2014 Erfüllungsgrad 25,0% 21,9% 4,8% 2,0% 57,3% 58,9% 80,6% 79,4% 77 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Die Zeile 25 – Auszahlungen für Baumaßnahmen – wird vom Kreisstraßenbau dominiert. Insbesondere wurden Auszahlungen für die Maßnahmen K64 Neubau OD Ingersberg-Eichen (rd. 979 T€), K81 Neubau Zubringer Strempt/B266 (rd. 465 T€), K32 Neubau OD Vollem (rd. 403 T€), K34 Ausbau Pesch-Roderath (rd. 447 T€) und Ausbau Billiger Straße II. Bauabschnitt (rd. 436 T€) vorgenommen. In 2014 wurde zudem der Bau des neuen Wertstoffhofs (Kleinanlieferstation) auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums fortgeführt (rd. 997 T€.). Des Weiteren erfolgten Auszahlungen im Rahmen des Erweiterungsbaus der Rettungswache Euskirchen in Höhe von rd. 226 T€. Begonnen wurde in 2014 mit der Maßnahme zur Sanierung der zentralen Gewerke am Thomas-EßerBerufskolleg (rd. 22 T€). Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen wurden in Höhe von rd. 2,4 Mio. € geleistet. Wesentliche Investitionsauszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen waren: Zeile 26 ‐ Ausz. für den Erwerb von bewegl. AV 126 01 Gefahrenabwehr 127 01 Notfallrettung 127 02 Krankentransport 111 17 EDV 111 09 Sonstige Zentrale Dienste 231 01 Thomas‐Eßer‐Berufskolleg 231 02 Berufskolleg Eifel 511 03 Geoinformation 537 01 Abfallentsorgung 537 04 Stilllegung und Nachsorge 111 10 Dienstleistungen des Bauhofs 542 01 Kreisstraßen 545 01 Winterdienst Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 26 Anteil Einzelprodukte an Zeile 26 JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 fortgeschr.Plan 2014 Erfüllungsgrad 2.411.339,65 194.980,82 478.778,62 112.927,73 389.378,89 59.293,12 199.038,77 60.840,96 20.181,81 210.965,46 184.145,76 2.620,08 289.663,10 69.887,78 2.272.702,90 138.636,75 2.541.145,89 211.411,83 616.090,06 83.059,55 346.245,64 80.480,76 185.439,27 79.756,35 4.351,03 395.049,55 39.034,01 2.637,68 248.551,51 75.504,22 2.367.611,46 173.534,43 2.038.458,19 148.425,81 527.669,51 24.874,91 416.224,08 49.091,17 222.781,00 1.011,91 2.535,27 94.255,33 56.268,41 47.104,21 187.475,93 113.748,28 1.891.465,82 146.992,37 2.405.356,29 93.969,97 124.822,64 209.905,49 553.220,33 38.573,44 108.789,03 69.133,60 17.838,45 195.280,43 232.391,89 26.000,85 511.011,89 44.630,95 2.225.568,96 179.787,33 3.022.400 120.400 574.000 125.000 610.000 26.000 176.000 58.000 37.000 515.000 95.000 26.000 373.000 97.000 2.832.400 190.000 6.547.800 544.200 1.765.700 571.500 1.110.100 50.700 252.000 127.000 37.000 554.100 370.100 26.000 633.000 97.000 6.138.400 409.400 94,3% 93,2% 92,8% 92,5% 93,7% 93,7% 36,7% 17,3% 7,1% 36,7% 49,8% 76,1% 43,2% 54,4% 48,2% 35,2% 62,8% 100,0% 80,7% 46,0% Im Bereich des Rettungsdienstes erfolgten unter anderem Auszahlungen zur Beschaffung von Rettungs- und Notarztfahrzeugen (rd. 118 T€). In der Auszahlungsposition der Kreisstraßen ist die Anschaffung von zwei Unimogs enthalten (447 T€), bei Abfallentsorgung/Stilllegung und Nachsorge u.a. der Erwerb eines LKWs (rd. 194 T€) sowie eines Spectrometer-Systems (rd. 42 T€) enthalten. Bei der EDV wurden diverse Soft- und Hardwaremodule in Höhe von rd. 553 T€ angeschafft, bei den Berufskollegs erfolgten diverse Anschaffungen in Höhe von rd. 178 T€. 78 Jahresabschluss 2014 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Die in Zeile 27 nachgewiesenen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen beziehen sich unter anderem auf den im Jahre 2010 von der Aachen-Münchener Versicherung übernommenen Geschäftsanteil an der AGIT mbH in Höhe von insgesamt 10.934,00 €. Die Zahlung erfolgt gem. der abgeschlossenen Auszahlungsvereinbarung in fünf Jahrestranchen beginnend mit dem Jahr 2010. Des Weiteren enthalten ist die Zahlung des Stammkapitalanteils in Höhe von 2.000 € an der IRR (Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH) sowie die Übernahme eines Geschäftsanteils an der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (12.500 €). Die Zeile 28 enthält die investiven Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen (Produkt 365 01) und bei Produkt 571 04 im Wesentlichen die Auszahlungen zum Umbau Forum Vogelsang (8,5 Mio. €) sowie Auszahlungen für das Projekt Rad- und Wanderbahnhöfe (104 T€.) Übersicht der Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen: Zeile 28 ‐ Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 365 01 Kindertageseinrichtungen 542 01 Kreisstraßen 571 04 Strukturentwicklung Zwischensumme Einzelprodukte JA 2011 JA 2012 JA 2013 JA 2014 HH 2014 4.649.424,19 2.324.450,76 0,00 2.324.973,43 4.649.424,19 10.709.948,63 3.322.466,25 0,00 7.387.482,38 10.709.948,63 7.304.599,72 2.627.969,75 0,00 4.676.629,97 7.304.599,72 9.608.419,95 971.985,08 0,00 8.636.434,87 9.608.419,95 1.045.000 1.000.000 45.000 0 1.045.000 fortgeschr.Plan 2014 Erfüllungsgrad 28.079.900 2.900.000 45.000 25.134.900 28.079.900 34,2% 33,5% 0,0% 34,4% 79 Jahresabschluss 2014 Ermächtigungsübertragungen 5 Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 wurden folgende konsumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014 übertragen: Teilergebnisrechnung Teilfinanzrechnung Produkt Bezeichnung Zeile übertragene Mittel € Zeile übertragene Mittel € 111 09 Sonstige zentrale Dienste 16 0 15 20.000 111 14 Finanzsteuerung und -management 16 19.300 15 19.300 111 19 Immobilienmanagement 13 0 12 42.800 111 19 Immobilienmanagement 13 31.300 12 46.000 111 19 Immobilienmanagement 13 0 12 203.000 111 19 Immobilienmanagement 13 0 12 202.400 111 19 Immobilienmanagement 13 0 12 135.000 111 33 Zentrale Personalwirtschaft 16 1.290 15 0 111 33 Zentrale Personalwirtschaft 11 780 10 0 122 08 Tierseuchenbekämpfung 13 1.500 12 1.500 221 01 Hans-Verbeek-Schule 13 400 12 400 231 01 Thomas-Eßer-Berufskolleg 13 1.200 12 1.200 231 01 Thomas-Eßer-Berufskolleg 13 3.000 12 3.000 231 02 Berufskolleg Eifel 13 9.000 12 9.000 243 01 Regionales Bildungsbüro 13 4.000 12 4.000 341 01 Unterhaltsvorschussleistungen 16 1.400 15 1.400 365 01 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 15 0 14 299.520 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 13 55.000 12 55.000 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 13 290.000 12 290.000 547 01 ÖPNV - Aufgabenträger 13 28.400 12 28.400 547 02 Verkehrsunternehmen 13 24.400 12 24.400 554 02 Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung 13 3.000 12 3.000 554 02 Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung 13 2.900 12 2.900 554 02 Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung 15 30.000 14 30.000 554 02 Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung 13 10.000 12 10.000 554 02 Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung 16 4.100 15 1.600 80 Jahresabschluss 2014 Ermächtigungsübertragungen 571 02 Beschäftigungsorientierte Dienstleistungen 13 700 12 700 571 04 Strukturentwicklung 13 186.500 12 186.500 571 04 Demografie 13 80.000 12 80.000 Summe 788.170 1.701.020 Für den Bereich der Investitionstätigkeit wurden nachfolgende Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014 übertragen: Produkt Bezeichnung Zeile übertragene Mittel € Investitionsnummer Bezeichnung 111 09 Sonstige zentrale Dienste 26 5.000 I111092600 VG > 410 € 111 09 Sonstige zentrale Dienste 26 19.700 I111092602 Erwerb von Fahrzeugen 111 17 TUIV 26 115.000 I111172600 VG > 410 € 111 17 TUIV 26 74.100 I111172605 Lizenzen > 410 Euro 111 17 TUIV 26 20.000 I111172608 Erwerb Server-System 111 17 TUIV 26 34.000 I111172609 Erwerb PROSOZ 111 17 TUIV 26 72.000 I111172610 Erwerb Alkis 111 17 TUIV 26 35.000 I111172611 Erwerb digitales Archivsystem 111 17 TUIV 26 150.000 I111172612 Projekt Umstieg Office 111 19 Immobilienmanagement 25 29.600 I111192500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) 126 01 Gefahrenabwehr und Krisenmanagement 26 97.800 I126012603 Ausbau Digitalfunktechnik i. d. Leitstelle 126 01 Gefahrenabwehr und Krisenmanagement 26 235.000 I126012609 Ausbau Digitale Alarmierung 126 01 Gefahrenabwehr und Krisenmanagement 26 86.100 I126012600 VG > 410 Euro 126 01 Gefahrenabwehr und Krisenmanagement 26 4.900 I126012605 Lizenzen > 410 Euro 127 01 Notfallrettung 25 13.700 I127012502 Erweiterungsbau Rettungswache Mechernich 127 01 Notfallrettung 25 145.400 I127012503 Erweiterungsbau Rettungswache Euskirchen 127 01 Notfallrettung 26 414.000 I127012602 Erwerb von Rettungswagen 127 01 Notfallrettung 26 176.600 I127012603 Ausbau Digitalfunktechnik i. d. Leitstelle 127 01 Notfallrettung 26 69.000 I127012607 Erwerb von Notarzteinsatzfahrzeugen 127 01 Notfallrettung 26 20.000 I127012608 Erwerb von Hardware für die Einsatzleitstelle 127 01 Notfallrettung 26 332.000 I127012609 Ausbau Digitale Alamierung 127 01 Notfallrettung 26 135.000 I127012610 Erwerb eines Gerätewagen Rettungsdienst 127 01 Notfallrettung 26 36.200 I127012600 VG > 410 Euro 127 01 Notfallrettung 26 8.900 I127012605 Lizenzen > 410 Euro 127 02 Krankentransport 25 13.700 I127022502 Erweiterungsbau Rettungswache Mechernich 127 02 Krankentransport 25 145.400 I127022503 Erweiterungsbau Rettungswache Euskrichen 127 02 Krankentransport 26 215.000 I127022601 Erwerb von Notfallkrankentransportwagen 127 02 Krankentransport 26 85.000 I127022602 Erwerb von Krankentransportwagen 127 02 Krankentransport 26 46.800 I127022603 Ausbau Digitalfunktechnik i. d. Leitstelle 127 02 Krankentransport 26 83.000 I127022609 Ausbau Digitale Alarmierung 127 02 Krankentransport 26 11.700 I127022600 VG > 410 Euro 127 02 Krankentransport 26 5.000 I127022605 Lizenzen > 410 Euro 81 Jahresabschluss 2014 Ermächtigungsübertragungen 221 01 Hans-Verbeek-Schule 26 3.500 I221012621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60 E und < 410 E 221 01 Hans-Verbeek-Schule 26 4.000 I221012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 221 01 Hans-Verbeek-Schule 26 1.000 I221012625 Erwerb von Lizenzen > 60 Euro und < 410 Euro 221 02 St.-Nikolaus-Schule 26 8.900 I221022601 Lehr- und Unterrichtsmittel > 410 Euro 221 02 St.-Nikolaus-Schule 26 5.000 I221022600 VG > 410 Euro 221 04 Don-Bosco-Schule 26 2.400 I221042601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 231 01 Thomas-Eßer-Berufskolleg 25 80.000 I231012503 Hochbaumaßnahmen 231 01 Thomas-Eßer-Berufskolleg 26 15.000 I231012600 VG > 410 Euro 231 01 Thomas-Eßer-Berufskolleg 26 61.000 I231012601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 231 02 Berufskolleg Eifel 25 9.600 I231022500 Hochbaumaßnahmen (allgemein) 231 02 Berufskolleg Eifel 26 3.000 I231022620 VG > 60 Euro und < 410 Euro 231 02 Berufskolleg Eifel 26 5.000 I231022600 VG > 410 Euro 231 02 Berufskolleg Eifel 26 3.900 I231022621 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 60 Euro und < 410 Euro 231 02 Berufskolleg Eifel 26 57.100 I231022601 Lehr- u. Unterrichtsmittel > 410 Euro 243 03 Kommunale Koordinierung Übergangssystem Schule / Beruf 26 1.000 I243032600 VG > 410 Euro 243 03 Kommunale Koordinierung Übergangssystem Schule / Beruf 26 1.000 I243032620 VG > 60 Euro und < 410 Euro 365 01 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 28 1.900.000 I365012800 Investitionszuwendungen U3 537 01 Beseitigung und Verwertung von Abfällen 25 417.400 I537012501 Umbau Kompostwerk 537 01 Beseitigung und Verwertung von Abfällen 25 611.200 I537012502 Kleinanliefererstation 537 01 Beseitigung und Verwertung von Abfällen 26 35.000 I537012600 VG > 410 € 537 01 Beseitigung und Verwertung von Abfällen 26 4.100 I537012600 VG > 410 € 537 04 Rekultivierung und Nachsorge 25 164.300 I537042502 Biofilteranlage Straßfeld 537 04 Rekultivierung und Nachsorge 26 78.000 I537042607 VG > 410 Euro (Gasverdichter) 537 04 Rekultivierung und Nachsorge 26 47.100 I537042600 VG > 410 € 537 04 Rekultivierung und Nachsorge 26 150.000 I537042606 VG > 410 € (LKW) 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 21.000 I542012510 Querungshilfe / Schulwegsicherung 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 2.081.400 I542012512 K 64 Neubau OD Ingersberg-Eichen/Herst. Radweg 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 165.400 I542012516 K 81 Neubau Zubringer Strempt B 266/ Herst. Radweg 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 565.200 I542012519 K 44 Neubau OD Wachendorf 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 20.000 I542012522 K 60 Neubau OD Wahlen 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 741.600 I542012523 K 32 Neubau OD Vollem 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 20.000 I542012530 K 7 Neubau OD Gemünd 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 80.000 I542012531 K 34 Ausbau OD Frohngau 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 26.700 I542012532 K 60 Neubau OD Marmagen 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 636.000 I542012536 K 24 n Neubau Ortsumgehung Billig 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 50.000 I542012566 K 27 n Neubau Ortsumgehung Billig /Gewässerdurchlass 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 169.700 I542012539 K 61 Straßenneubau Manscheid 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 124.000 I542012540 K 7 Böschungssicherung 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 130.500 I542012541 Neubau Ahrtalradweg 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 199.500 I542012559 Neubau der Brücke über den Urftsee 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 1.075.500 I542012561 K 24 Ausbau Billiger Straße 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 1.199.200 I542012565 Radweg Losheim 82 Jahresabschluss 2014 Ermächtigungsübertragungen 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 177.200 I542012567 K 82 Neubau KV Kölntor u. Münstertor Zülpich 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 150.000 I542012571 K 47 Einmündung L 11 - OD Arloff 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 805.700 I542012578 K 34 Ausbau Pesch nach Roderath 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 18.800 I542012580 K 24 Billig nach Antweiler 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 25 224.000 I542012583 K 24 Ausbau Billger Straße II. BA 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 26 10.000 I542012600 VG > 410 Euro 542 01 Neubau und Unterhaltung von Straßen 26 250.000 I542012608 VG > 410 Euro (Unimog) 547 02 Verkehrsunternehmen 27 16.700 I547022701 Beteiligung ene Vorschaltgesellschaft 554 02 Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung 26 10.000 I554022603 VG > 410 Euro (Landesgartenschau) 571 04 Strukturentwicklung 26 6.000 I571042600 VG > 410 Euro 571 04 Strukturentwicklung 26 2.600 I571042620 VG > 60 Euro und < 410 Euro 571 04 Strukturentwicklung 28 25.086.900 I571042801 Umbau Forum Vogelsang 571 04 Strukturentwicklung 26 172.300 I571042805 Rad- und Wanderbahnhöfe 571 04 Strukturentwicklung 28 48.000 I571042805 Rad- und Wanderbahnhöfe Summe 40.887.000 Aufgrund der Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO erhöhen sich die Planansätze in der Gesamtergebnisrechnung 2014 um insgesamt 788.170,00 € und in der Gesamtfinanzrechnung 2014 um insgesamt 42.588.020,00 € (siehe hierzu auch lfd. Nr. 6.). 83 Jahresabschluss 2014 Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO 6 Plan-Ist-Vergleich gemäß § 38 Abs. 2 GemHVO 84 Jahresabschluss 2014 Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO 85 Jahresabschluss 2014 Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO 86 Jahresabschluss 2014 Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO 87 Jahresabschluss 2014 Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO 88 Jahresabschluss 2014 Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO 89 Jahresabschluss 2014 Plan-Ist-Vergleich gem. § 38 Abs. 2 GemHVO 90 Jahresabschluss 2014 Anlagenspiegel 7 Anlagenspiegel 91 Jahresabschluss 2014 Forderungsspiegel 8 Forderungsspiegel Arten der Forderungen 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von des mehr als 5 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Haushaltsjahres Jahre 2014 EUR EUR EUR EUR Gesamtbetrag des Vorjahres 2013 EUR 13.274.429,08 12.570.731,47 381.453,77 322.243,84 14.071.499,64 2. Privatrechtliche Forderungen 2.776.708,45 1.372.336,32 334.105,24 1.070.266,89 3.343.163,54 3. Sonstige Verm ögensgegenstände 1.586.554,59 1.586.554,59 0,00 0,00 1.726.653,82 17.637.692,12 15.529.622,38 715.559,01 1.392.510,73 19.141.317,00 4. Sum m e aller Forderungen 92 Jahresabschluss 2014 Verbindlichkeitenspiegel 9 Verbindlichkeitenspiegel Arten der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag des 1 bis 5 mehr als 5 Haushaltsjahres bis zu 1 Jahr Jahre Jahre 2014 2013 EUR 1. Anleihen Gesamtbetra g des Vorjahres EUR 0,00 EUR 0,00 0,00 EUR EUR 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1 vom Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.2 vom Land 177.791,48 119.529,82 58.261,66 0,00 297.321,30 2.4.3 von Gemeinden (GV) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.5 vom sonstigen öffentl. Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4.6 von sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.430.652,48 0,00 69.035,05 0,00 293.489,47 0,00 1.068.127,96 0,00 1.498.035,16 0,00 3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 vom privaten Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kredit aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 79.362,07 28.525,17 50.836,90 0,00 107.574,55 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 157.093,05 157.093,05 0,00 0,00 1.705.714,79 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 387.184,55 387.184,55 0,00 0,00 675.592,12 11.228.223,23 9.395.116,55 1.833.106,68 0,00 7.035.788,23 1.452.550,73 1.452.550,73 0,00 0,00 1.241.152,73 2.235.694,71 1.068.127,96 12.561.178,88 2.5 vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten 14.912.857,59 11.609.034,92 Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: 16.846.048,00 16.747.217,00 93 94