Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
243 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
28.02.17, 10:44
Aktualisiert
23.03.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 298/2017
14.02.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
06.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Stellenplan 2017
Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath
x
Tel.: 15 323
Abt.: 10
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres 2017.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2017 nach dem vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung
der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling und des Kreisausschusses.
Begründung:
A. Stellenplan der Kreisverwaltung
-2Der Stellenplan weist alle für die Erledigung der kommunalen Aufgaben eingerichteten Stellen aus
und bildet so den Handlungsrahmen für die Personalwirtschaft sowohl in quantitativer (Umfang der
Personalkapazität), als auch in qualitativer (Stellenwertigkeit) Hinsicht.
Am 01.01.2017 ist der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Kraft getreten, einhergehend
mit einer neuen Entgeltordnung. Diese wird Auswirkungen auf die Stellenwertigkeiten im Bereich der
tariflich Beschäftigten haben, die jedoch antragsabhängig sind. Für diese Anträge, die von den
tariflich Beschäftigen zu stellen sind, ist eine Antragsfrist bis 31.12.2017 vereinbart worden.
In Anbetracht dessen, dass es kaum abschätzbar ist, wie viele Anträge gestellt werden und welches
das Ergebnis der durchzuführenden Neubewertung sein wird, wurde der vorliegende
Stellenplanentwurf 2017 noch nach bisheriger Tarifstruktur erstellt.
Des Weiteren wird im Bereich des Rettungsdienstes die Tätigkeit von Notfallsanitätern eingeführt. Bis
zum Jahr 2018 ist hier mit der Umwandlung von insgesamt 48 Stellen aus der Tätigkeit
„Rettungsassistent/in“ (EG 5 oder 6) in „Notfallsanitäter/in“ (neue Entgeltgruppe N) zu rechnen.
Sofern die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt werden, wird für 2017 mit der Umwandlung von 18
Stellen und für 2018 von 30 Stellen gerechnet. Die Abstimmung mit den Kostenträgern ist über den
Rettungsbedarfsplan erfolgt und nun noch im Rahmen der Gebührenkalkulation mit diesen
abzustimmen.
Insgesamt weist der Stellenplanentwurf 2017 folgende Stellen aus:
148,41
545,41
693,82
Beamtenstellen
Stellen für tariflich Beschäftigte
Stellen gesamt
Gegenüber dem Stellenplan 2016 ergibt sich eine Mehrung von 23,64 Stellen, die sich wie folgt
zusammensetzt:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
l)
m)
n)
o)
p)
q)
r)
s)
t)
u)
v)
w)
x)
y)
z)
Organisation/Personalverwaltung
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Ausländerwesen
Fahrerlaubniswesen: verursacherorientiertes Konzept
Kreisbrandmeister (Stelle zur vorausschauenden Nachfolgeregelung)
Lehrerpersonalfälle (Aufgabenmehrung)
Übernahme Förderschule Bürvenich (Schulsekretariat u. Schulverwaltung)
BAföG (Aufgabenmehrung)
Verstetigung Projekt Kommunale Integration (Umwandlung ZV)
Hilfe zur Pflege (Aufgabenmehrung)
Heimaufsicht (gestiegenes Beratungsaufkommen)
Krankenhilfeabrechnung Flüchtlinge
Eingliederungshilfen an Schulen
Verstetigung Projekt Schulsozialarbeit incl. Koordination (Umwandl. 5,0 ZV)
Integrationsfachkraft, Umwandl. ZV
Regelinspektionen nach ChemikalienG
ÖPNV (Aufgabenmehrung / Besetzung mit Nachwuchskraft)
Bauprüfer; Umwandlung ZV
AWZ: Müllumschlag / Erdaushub (Umwandl. ZV)
AWZ: Eingangskontrolle/Waage, Aufgabenmehrung
Bauhof: Baumkontrolleur
diverse Stundenveränderungen
Reduzierung Stundenanteil Amtsapotheker
Outsourcing Krankengymnastik Förderschule
Druckerei
Aufgabenmehrungen unter Verwendung vorhandener Stellen
1,00
0,25
2,00
0,50
1,00
0,25
0,89
0,50
3,50
0,50
0,64
0,50
1,00
5,00
1,00
0,50
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
1,51
-0,40
-1,00
-0,50
+/- 0
-3-
a) Organisation + Personalverwaltung (gD)
1,00
Seit Jahren steigt die Zahl der Untersuchungs-, Arbeits- und Prüfaufträge, Stellungnahmen, Projekte
(z. B. Familienfreundlicher Arbeitgeber), Stellenbewertungen und Ausarbeitungen zu neuen
Themenfeldern (z. B. internes Kontrollsystem, eGovernment, digitale Akte). Die zu bewirtschaftenden
Stellen der Kreisverwaltung sind in den vergangenen 10 Jahren um 105 Stellen – ohne Zeitverträge
und ohne Jobcenter-Stellen - angestiegen. Die Stellenausstattung in Organisation und Personal ist
jedoch nicht mitgewachsen. Im Vergleich der Zahlen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW - GPA (vorläufiges Prüfergebnis 7/2016) liegt die Stellenausstattung im unteren Viertel (1. Quartil).
b) Betriebliches Gesundheitsmanagement
0,25
Die Intensivierung der Tätigkeiten im betrieblichen Eingliederungsmanagement wie im
Gesundheitsmanagement führen zu hohen Mehrbelastungen. Zur Erfüllung der gesetzlich
vorgeschriebenen Aufgaben ist ein Mindeststellenanteil von 0,25 erforderlich.
c) Ausländerwesen (mD)
2,00
Auf Grund der erheblich gestiegenen Fallzahlen ist die weitere Einrichtung von 2,00 Planstellen
erforderlich. Wegen der bekannten Problematik der Personalgewinnung im Ausländeramt kommt aus
Verwaltungssicht der Abschluss von Zeitverträgen hier nicht in Frage. Die Planstellen sollen statt
dessen in einem Zeitfenster von 5 Jahren hinsichtlich der Entwicklung der Fallzahlen und der
dauerhafte Notwendigkeit der Stellenausstattung geprüft werden.
d) Fahrerlaubniswesen (gD)
0,50
Die Führerscheinstelle prüft bisher die Kraftfahreignung bei Verstößen gegen verkehrsrechtliche
Vorschriften, im Wesentlichen bei Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss oder sonstiger
berauschender Mittel. Diese Prüfungen sollen nach Anregung der Polizei nunmehr auf eine Vielzahl
von Straftaten ausgeweitet werden.
Die Stadt Münster hat das Konzept ein Jahr lang erprobt. Die zusätzlich eingestellte Kraft hat in
dieser Zeit 150 Verfahren bearbeitet. Unter Berücksichtigung der geringeren Einwohnerzahl des
Kreises Euskirchen wird eine halbe Stelle als ausreichend angesehen.
e) Kreisbrandmeister (Stelle zur vorausschauenden Nachfolgeregelung)
1,00
Das Ehrenamt des Kreisbrandmeisters wird vom derzeitigen Abteilungsleiter in Personalunion
wahrgenommen. Die Bestellung des derzeitigen Kreisbrandmeisters endet zum 30.06.2018 mit
gleichzeitigem Erreichen der Altersgrenze (60 Jahre); dieses kann qua Verordnung über die
Laufbahnen der Freiwilligen Feuerwehren darüber hinaus verlängert werden. Eine Verlängerung der
Amtszeit bis zum 31.12.2019 wäre vereinbar.
Eine Personalunion von Abteilungsleitung und Kreisbrandmeister scheidet zukünftig aus, da die
Belastungen in den beiden Funktionen kombiniert das dienstlich Machbare und Verantwortbare
überschreiten. Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Hauptamtlicher Kreisbrandmeister (Besoldung A12/A13 gehobener Dienst oder A14 höherer
Dienst) Einstellung extern, aber fehlende Anbindung an die ehrenamtlichen Wehren im Kreis und
Gefahr der „Abwanderung“ zu einer Berufswehr mit deutlich besseren Aufstiegsmöglichkeiten
oder
- Generierung eines in der Feuerwehr im Kreis Euskirchen Aktiven, der die fachlichen und
persönlichen Voraussetzungen für das Ehrenamt Kreisbrandmeister mitbringt. Im Hauptamt soll
die Person Aufgaben der Gefahrenabwehr mit mittelbar oder unmittelbar entlastender Wirkung für
die Abteilungsleitung wahrnehmen.
Zur zeitigen Sicherung der Nachfolge in diesem sensiblen Bereich sollen Gespräche zur Gewinnung
eines geeigneten Bewerbers aufgenommen werden.
Um hier die Handlungsfähigkeit ab Beginn 2018 zu erreichen, aber auch zur notwendigen begleiteten
Einarbeitung, wurde eine A13 gD-Stelle in den Stellenplan 2017 aufgenommen, eine Finanzierung
soll jedoch erst ab dem Haushaltsjahr 2018 erfolgen.
-4-
f) Lehrerpersonalfälle
0,25
Der Aufwand und die Belastung in der Personalsachbearbeitung der Lehrerinnen und Lehrer an
Grundschulen hat in den vergangenen Jahren bei gleicher personeller Besetzung des Schulamtes
stetig zugenommen. Der Arbeitsanfall hat sich zwischen 2012 und 2014 um 28 % erhöht, daneben ist
der Verwaltungsaufwand komplexer geworden. Dem steigenden Mehraufwand kann durch
organisatorische Maßnahmen nicht mehr entgegengewirkt werden.
g) Übernahme Förderschule Bürvenich (Schulsekretärin, Schulverwaltung)
0,89
Mit V 222/2016 hat der Kreistag der Aufnahme von Übernahme von Schulträgeraufgaben der
Stephanusschule Bürvenich (Förderschule) zugestimmt. Der Beschlussvorschlag zur endgütigen
Übernahme der Förderschule wird durch die Fachabteilung in der 1. Sitzungsrunde 2017 in die Politik
eingebracht. Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zur Übernahme der Schule Bürvenich ist
die Einrichtung eines 0,64-Stellenanteils für die Schulsekretariatsstelle und 0,25-Anteil für die
zentralen Schulverwaltungsaufgaben (z.B. Organisation und Abwicklung des Schülerspezialverkehrs;
zentrale Beschaffung sächlicher Ausstattung für die Schulen) erforderlich.
h) BAföG
0,50
Neben der komplexeren und aufwändigeren Fallbearbeitung in der BAföG-Stelle steigen seit Jahren
die Förderfälle stetig und deutlich an (2008: 844 Fälle, 2015: 1.134 Fälle). Auch die GPA-Zahlen
belegen eine Stellenunterdeckung. Der aktuelle GPA-Mittelwert liegt bei 3,59 Vollzeitstellen je 1.000
Anträge, in der Kreisverwaltung sind 1,37 Vollzeitstellen je 1.000 Anträge eingerichtet.
i) Stellen Kommunales Integrationszentrum
3,50
Der Kreistag hat bereits der Umwandlung der Zeitverträge für den Bereich Kommunale Integration in
unbefristete Verträge ab dem 01.01.2018 zugestimmt (s. V 249/2016). Die Änderung wird im
Stellenplan nachvollzogen.
j) Hilfe zur Pflege
0,50
Die Fallzahlen im Bereich Hilfe zur Pflege sind demografisch bedingt steigend. Aktuell beträgt der
Fallzahlenschlüssel je Stelle rund 1:150. Der zwischen Fachabteilung, Rechnungsprüfung und
kreisangehörigen Kommunen vereinbarte Fallzahlenschlüssel bei Bearbeitung von
Sozialhilfeanträgen soll in den Kommunen 1:130 nicht überschreiten. Da die Fallbearbeitung
vergleichbar ist, darf dieser Schlüssel auch bei der Bearbeitung der Heimpflegefälle nicht deutlich
überschritten werden. Bei Einrichtung des zusätzlichen 0,5-Anteils läge der Wert dann bei 1:135.
k) Heimaufsicht
0,64
Eine Analyse des eingeschalteten externen Beratungsinstituts hat die Stellenanforderung der Abt. 50
für den drastisch gestiegenen Beratungsaufwand und die Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs
durch das Inkrafttreten des neuen Wohn- und Teilhabegesetzes in der Heimaufsicht geprüft. Der
Anteil einer zusätzlichen 0,5-Stelle wurde als gerechtfertigt eingeschätzt.
Darüber hinaus wurden der Heimaufsicht weitere Aufgaben für Anerkennungsverfahren von Anbietern
niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote übertragen, die nicht mit der vorhandenen
Personalausstattung aufgefangen werden können. Insgesamt soll die Heimaufsicht für die v. g.
Aufgaben um 0,64 Stellenanteile aufgestockt werden, um die Aufgaben weiterhin pflichtgemäß
erfüllen zu können.
l) Krankenhilfeabrechnung Flüchtlinge
0,50
Die überproportionale Fallzahlensteigerung im Bereich der Krankenhilfeabrechnung für Flüchtlinge
erfordert ein Nachsteuern der Stellenausstattung. Die Kosten sind durch eine Kostenerstattung der
kreisangehörigen Kommunen refinanziert. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Zahl der
Abrechnungsfälle sich in den kommenden Jahren deutlich verringert.
m) Eingliederungshilfen an Schulen
1,00
Das Projekt zur Steuerung der Eingliederungshilfen in Förderschulen wird derzeit mit 0,5 Zeitvertrag
erfolgreich umgesetzt (V 224/2016). Daher soll ein 0,5 Stellenanteil für die Ausweitung dieser
-5Tätigkeit eingerichtet werden. Zur Gewinnung einer geeigneten Fachkraft soll eine unbefristete
Einstellung erfolgen. Bei evtl. Wegfall der Aufgabe würde im Rahmen der Personalentwicklung eine
Zuweisung der Fachkraft in den Fachdienst der Abt. 51 erfolgen
n) Verstetigung Projekt Schulsozialarbeit inkl. Koordinationsstelle
5,00
Vorbehaltlich des Beschlusses der Politik in der diesjährigen Sitzungsperiode soll eine Verstetigung
der 4,0 Schulsozialarbeiterstellen an Grundschulen erfolgen. Gleichzeitig soll die vorhandene zeitlich
befristete 0,5 Koordinationsstelle (V 255/2016) auf 1,0 aufgestockt und bei entsprechender
Beschlussfassung zur Verstetigung der Schulsozialarbeit an Grundschulen in eine Planstelle
umgewandelt werden. Die Umwandlung in Planstellen bereits mit Stellenplan 2017 ist deshalb
erforderlich, um zum 01.01.2018 eine unterbrechungsfreie Übernahme in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.
o) Verstetigung Integrationsfachkraft
1,00
Der Kreistag hat mit A 29/2014 beschlossen, die Integrationsstelle weiterzuführen. Da es sich bei den
Integrationshilfen um eine Daueraufgabe handelt, soll die derzeit noch befristete Stelle der
Integrationsfachkraft in eine Planstelle umgewandelt werden.
p) Regelinspektionen nach Chemikaliengesetz
0,50
Das Chemikaliengesetz schreibt die Durchführung von Regelinspektionen vor. Der Umfang ist auf 0,1
Prüfung je 1.000 Einwohner festgelegt. Dies entspricht 19 Inspektionen jährlich. Mit den
erforderlichen Nachprüfungen schätzt die Fachabteilung den zusätzlichen Aufwand auf rund 0,5
Stellenanteile (jedoch: Wegfall Stellenanteile Amtsapotheker, siehe unter w)).
q) ÖPNV (Aufgabenmehrung)
1,00
Es haben sich erhebliche Aufgabenmehrungen ergeben, die mit rund 2 Stellen (Verwaltung und
Planung) so nicht mehr aufzufangen sind. Die Aufgabenmehrungen beziehen sich insbesondere auf
die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur Herstellung der Barrierefreiheit und auf
Kommunikationsmaßnahmen auf Grund verbesserter ÖPNV-Angebote. Auch ergeben sich neue
Verpflichtungen durch die veränderte Rolle als Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen im VRS. Die
einzurichtende Stelle soll mit einer Nachwuchskraft besetzt werden.
r) Bauprüfer (Umwandlung ZV)
1,00
Im Bereich der Bauprüfung wurde im Rahmen des Personalausgabeneinsparkonzeptes eine Stelle
eingespart, so dass für das gesamte Kreisgebiet nur noch ein Bauprüfer tätig war. Dies führte zu
erheblichen Bearbeitungsrückständen und damit verbunden zu entsprechendem Gebührenrückgang.
Nach erfolgter Personalbedarfsberechnung wurde mit der V 81/2014 eine Zeitvertragsstelle
eingerichtet. Die Fallzahlen haben sich verstetigt. Der Zeitvertrag Bauprüfung soll in eine Planstelle
umgewandelt werden.
s) AWZ: Müllumschlag / Erdaushub (Umwandlung ZV)
1,00
Im AWZ sind zum einen die Anlieferungen und Abfallmengen generell, insbesondere die
Bodenaushubmengen wesentlich (2013=53.976 t, 2014=82.832 t, 2015=145.714 t) gestiegen, zum
anderen sind die 6-tägigen Öffnungszeiten im Bereich Deponie, Müllumschlag und Wertstoffhof
abzudecken. Durch eine externe Beraterfirma wurde die zugrunde liegende
Personalbedarfsberechnung geprüft und bestätigt. Es ist geplant, einen Mitarbeiter, der derzeit im
Rahmen eines Zeitvertrages auf einem Einfacharbeitsplatz beschäftigt ist und sich bewährt hat, auf
die einzurichtende Stelle zu übernehmen.
t) AWZ: Eingangskontrolle/Waage, Aufgabenmehrung
1,00
Die eingesetzten Mitarbeiter decken während der Öffnungszeiten (6 Tage) die Bereiche
Eingangskontrolle/Waage, Sondermüll, Elektroschrottannahme, Sickerwasserreinigung und Labor ab.
Seit 2015 ist eine Änderung der Eichordnung in Kraft getreten, die die Verwendung gespeicherter
Leergewichte für die Gebührenberechnung nicht mehr gestattet und eine „Rückwägung“ aller
Anlieferfahrzeuge vorschreibt. Pro Anlieferung sind daher jetzt zwei statt bisher einer Verwiegung
erforderlich, so dass die zweite Waage wieder besetzt werden musste, um die doppelte Anzahl an
-6Wägevorgängen abzuwickeln und den Verkehrsfluss der sich entgegenkommenden Fahrzeuge nicht
zu behindern. Die zugrunde liegende Personalbedarfsberechnung wurde durch eine externe
Beraterfirma geprüft und bestätigt.
u) Bauhof: Baumkontrolleur
1,00
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers sind die Baumbestände an
Kreisstraßen regelmäßig (im belaubten und nicht belaubten Zustand) zu überprüfen. Bei den
ursprünglichen Schätzungen wurde von einem Baumbestand von rund 12.500 Bäumen
ausgegangen. Nach Aufbau des Baumkatasters steht fest, dass rund 30.000 Bäume regelmäßig zu
kontrollieren und bei geschädigten Bäumen Maßnahmen zur veranlassen sind. Inzwischen sind zwei
Bedienstete des Bauhofs fast ausschließlich mit der Baumkontrolle beschäftigt, zumal auch die
Kontrollen an kreiseigenen Liegenschaften (z.B. Schulen) durchgeführt werden müssen. Der
personelle Kapazitätsrückgang von 2 Stellen in den Kolonnen Straßenunterhaltung soll durch die
Einrichtung einer Stelle kompensiert werden. Die Stellenanforderung wurde durch eine externe
Beraterfirma geprüft und der Bedarf bestätigt.
v) diverse Stundenveränderungen
1,51
Über die Gesamtverwaltung gesehen, sind an mehreren Stellen Stundenveränderungen in geringem
Umfang vorgenommen worden.
w) Reduzierung Stundenanteil Amtsapotheker
- 0,40
Im Rahmen der Nachbesetzung der Stelle wurden Aufgabeninhalte auf andere Stellen in der
Fachabteilung verlagert, so dass eine Reduzierung um 0,4 Stellenanteil erfolgen kann.
x) Outsourcing Krankengymnastik Förderschule
-1,00
Aufgrund aufgabenkritischer Betrachtung wurden die krankengymnastischen Therapieleistungen
ausgelagert.
y) Druckerei
-0,50
Mit Einführung des elektronischen Sitzungsdienstes konnten die Druckleistungen erheblich reduziert
werden, so dass in diesem Bereich die vorhandene 1,0-Stelle auf 0,5 reduziert werden konnte.
z) Aufgabenmehrungen unter Verwendung vorhandener Stellen
+/-0
Investitionskostenberechnung ZIP – unter Verwendung der Stelle Betreuungsgeld (0,5-Stelle)
Im Bereich Zentrales Informationsbüro Pflege (ZIP) nehmen die zwischenzeitlich
stichtagsbezogenen Investitionskostenberechnungen einen hohen Aufwand ein. Das
Antragsvolumen der Berechnungen von Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen ist deutlich
gestiegen. Der vorhandene Stellenbestand von 1,65 Stellen ist nicht auskömmlich. Für diesen
Mehraufwand soll der durch Wegfall der Aufgabe Betreuungsgeld in der Abt. 50 die dortige
0,5-Stelle 50.12.24 für die Aufgabe Investitionskostenberechnung ZIP genutzt werden.
Elterngeld und Elterngeld-Plus – unter Verwendung der Stelle Betreuungsgeld (0,5-Stelle)
Im Elterngeld ist eine deutliche Fallzahlensteigerung neben der Ausweitung der ElterngeldPlus-Anträge zu verzeichnen. Durch Verwendung der 0,5-Stelle 50.12.23 im Betreuungsgeld
(Aufgabenwegfall, Abarbeitung Restfälle) kann die Fallzahlensteigerung stellenplanneutral
realisiert werden. Neben der Personalkostenerstattung Elterngeld(-Plus) erfolgt ein finanzieller
Ausgleich für Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt.
Stellenplanvermerke
Folgende Vermerke sind im Stellenplan 2017 enthalten:
ku-Vermerke:
kw-Vermerke:
8,94
9,13
-7Eine detaillierte Aufstellung der kw-Vermerke ist aus der Anlage zu ersehen.
Einstellung von Nachwuchskräften
Im Jahr 2017 sollen insgesamt 13 Nachwuchskräfte eingestellt werden:
4 Kreisinspektoranwärter/innen
6 Auszubildende/r für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r
2 Auszubildende/r für den Beruf Vermessungstechnik / Geomatik
1 Auszubildende/r für den Beruf Straßenwärter/in
Übernahme von Nachwuchskräften
Im Jahr 2017 werden voraussichtlich 7 Nachwuchskräfte ihre Ausbildung beenden:
1 Kreisinspektoranwärter/innen
3 Auszubildende/r für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r
2 Auszubildende/r für den Beruf Vermessungstechnik / Geomatik
1 Auszubildende/r für den Beruf Straßenwärter/in
Nach Ende der Ausbildung und einem Prüfungsergebnis mit mindestens der Note „befriedigend“
sollen die Nachwuchskräfte mit einem 2-jährigen Zeitvertrag beschäftigt werden. Ob die Übernahme
in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich sein wird, ist davon abhängig, ob besetzbare Planstellen
zu gegebener Zeit verfügbar sind.
-8-
B. Stellenplan Jobcenter EU-aktiv
Die Trägerversammlung hat dem in der Anlage beigefügten Stellenplan zugestimmt. Gegenüber dem
Vorjahr ergeben sich inhaltlich keine Änderungen. Es werden lediglich die bereits für 2016
genehmigten befristeten Stellen (2,5) für das ESF Sonderprogramm zusätzlich ausgewiesen.
C. Sozialer Stellenplan
Im „Sozialen Stellenplan“ haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)