Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,9 MB
Datum
12.07.2017
Erstellt
27.06.17, 15:02
Aktualisiert
27.06.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
für den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum
31.12.2014
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 101 Abs. 1 Gemeindeord
nung NRW (GO NRW) i.V.m. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) den
Jahresabschluss des Kreises Euskirchen sowie den Lagebericht zu prüfen.
Zur Durchführung dieser Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss sich
gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW der Rechnungs
prüfung des Kreises Euskirchen bedient. Der Rechnungsprüfungsausschuss
macht sich den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung vom 23.05.2017 zu
eigen und erteilt auf der Grundlage des uneingeschränkten Bestätigungsver
merks der Rechnungsprüfung folgenden eigenen uneingeschränkten Bestäti
gungsvermerk:
Die Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen hat den Jahresab
schluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen und Anhang - sowie den Lagebericht des Kreises Eus
kirchen für das Haushaltsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2014 ge
prüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar
und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermö
gensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die
Aufstellung dieser Unterlagen nach den kommunalrechtlichen Vorschrif
ten von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Landrats des Kreises.
Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss un
ter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie
der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 GO
NRW unter Einbeziehung einzelner Prüfungsstandards des Instituts für
1
Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie einzelner Prüfungsleitlinien des Instituts
der Rechnungsprüfer (IDR) durchgeführt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurde so geplant und durch
geführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord
nungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Fest
legung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Tätig
keit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kreises so
wie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar,
Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensge
genstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwie
gend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesent
lichen Einschätzungen der Verwaltung sowie die Würdigung der Ge
samtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die
Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinrei
chend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 entspricht nach den bei der Prü
fung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften, den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Euskir
chen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver
mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises Eus
kirchen und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt, die sich auf die Dar
stellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage auswirken. Somit
erteilt der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 3 bis 7 GO
NRW einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Euskirchen, den 20.06.2017
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses