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Beschlussvorlage Stab (Anlage zu Z 1 V 326_2017 (Rechnungsprüfungsausschuss 20.06.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,9 MB
Datum
12.07.2017
Erstellt
27.06.17, 15:02
Aktualisiert
27.06.17, 15:02
Beschlussvorlage Stab (Anlage zu Z 1 V 326_2017 (Rechnungsprüfungsausschuss 20.06.2017)) Beschlussvorlage Stab (Anlage zu Z 1 V 326_2017 (Rechnungsprüfungsausschuss 20.06.2017)) Beschlussvorlage Stab (Anlage zu Z 1 V 326_2017 (Rechnungsprüfungsausschuss 20.06.2017))

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Inhalt der Datei

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses für den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2014 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 101 Abs. 1 Gemeindeord nung NRW (GO NRW) i.V.m. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen sowie den Lagebericht zu prüfen. Zur Durchführung dieser Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW der Rechnungs prüfung des Kreises Euskirchen bedient. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung vom 23.05.2017 zu eigen und erteilt auf der Grundlage des uneingeschränkten Bestätigungsver merks der Rechnungsprüfung folgenden eigenen uneingeschränkten Bestäti gungsvermerk: Die Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen hat den Jahresab schluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - sowie den Lagebericht des Kreises Eus kirchen für das Haushaltsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2014 ge prüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermö gensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den kommunalrechtlichen Vorschrif ten von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Landrats des Kreises. Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss un ter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 GO NRW unter Einbeziehung einzelner Prüfungsstandards des Instituts für 1 Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie einzelner Prüfungsleitlinien des Instituts der Rechnungsprüfer (IDR) durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurde so geplant und durch geführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord nungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Fest legung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Tätig keit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kreises so wie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensge genstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwie gend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesent lichen Einschätzungen der Verwaltung sowie die Würdigung der Ge samtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinrei chend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 entspricht nach den bei der Prü fung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Euskir chen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises Eus kirchen und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt, die sich auf die Dar stellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage auswirken. Somit erteilt der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 3 bis 7 GO NRW einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Euskirchen, den 20.06.2017 Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses