Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage Stab (Z 1 V 326_2017 (Rechnungsprüfungsausschuss vom 20.06.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
27.06.17, 15:02
Aktualisiert
27.06.17, 15:02
Beschlussvorlage Stab (Z 1 V 326_2017 (Rechnungsprüfungsausschuss vom 20.06.2017))

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 326/2017 Datum: 27.06.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 20.06.2017 A) TOP 3 Nichtöffentliche Sitzung Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des V 326/2017 Kreises Euskirchen zum 31.12.2014 Der Vorsitzende weist auf die V 326/2017 sowie die dieser als Anlage 1 bis 3 beigefügten Dokumente (Prüfungsbericht mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung vom 23.05.2017, Stellungnahme der Verwaltung vom 24.05.2017, Entwurf eines möglichen Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses) hin. Er verliest u.a. den letzten Absatz der Anlage 3, wonach der Rechnungsprüfungsausschuss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt sich hiermit einverstanden und macht sich den Prüfungsbericht der Rechnungsprüfung zu eigen. Er erteilt einstimmig für den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2014 gemäß § 101 Abs. 3 bis 7 GO NRW einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, welcher daraufhin vom Vorsitzenden unterzeichnet wird und dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Anschließend empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Kreistag folgenden Beschluss: Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des Landrats vom 24.05.2017 zur Kenntnis und stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der der Prüfung zugrunde liegenden Fassung vom 10.04.2017 fest. Abstimmungsergebnis: einstimmig