Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
27.06.17, 15:02
Aktualisiert
27.06.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / V 326/2017
Datum: 27.06.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom
20.06.2017
A)
TOP 3
Nichtöffentliche Sitzung
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des V 326/2017
Kreises Euskirchen zum 31.12.2014
Der Vorsitzende weist auf die V 326/2017 sowie die dieser als
Anlage 1 bis 3 beigefügten Dokumente (Prüfungsbericht mit
uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung
vom 23.05.2017, Stellungnahme der Verwaltung vom 24.05.2017,
Entwurf
eines
möglichen
Bestätigungsvermerks
des
Rechnungsprüfungsausschusses) hin. Er verliest u.a. den letzten
Absatz der Anlage 3, wonach der Rechnungsprüfungsausschuss
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt sich hiermit
einverstanden und macht sich den Prüfungsbericht der
Rechnungsprüfung zu eigen. Er erteilt einstimmig für den
Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2014
gemäß § 101 Abs. 3 bis 7 GO NRW einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk, welcher daraufhin vom Vorsitzenden
unterzeichnet wird und dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Anschließend empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss
dem Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses
zum
31.12.2014
durch
den
Rechnungsprüfungsausschuss
und
die
örtliche
Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des Landrats vom
24.05.2017 zur Kenntnis und stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum
31.12.2014 in der der Prüfung zugrunde liegenden Fassung vom
10.04.2017 fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig