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Beschlussvorlage Stab (Beschluss über die Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
30 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
30.05.17, 10:31
Aktualisiert
29.06.17, 11:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 327/2017 15.05.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Rechnungsprüfungsausschuss 20.06.2017 Kreisausschuss 28.06.2017 Kreistag 12.07.2017 Beschluss über die Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2014 Sachbearbeiter/in: Herr Latz Tel.: 15 425 Abt.: Stabsstelle 14 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Beschlussentwurf über die Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2014 durch die Kreistagsmitglieder gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW wird in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses formuliert. Begründung: -2Neben dem Beschluss des Kreistages über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2014 - siehe V 326/2017 - und dem Beschluss des Kreistages über die Ergebnisbehandlung - siehe V 328/2017 - entscheiden die Kreistagsmitglieder nach den vorgenannten Vorschriften über die Entlastung des Landrats. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)