Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,1 MB
Datum
12.07.2017
Erstellt
27.06.17, 15:02
Aktualisiert
27.06.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechnungsprüfungsausschuss
des Kreises Euskirchen
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsausschusses des Kreises Euskirchen über die Prü
fung des Jahresabschlusses des Kreises Euskirchen zum 31.12.2014 gemäß §
101 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i.V.m. §
53 Abs. 1 KrO NRW zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2014 der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Euskirchen bedient.
Diese hat den Jahresabschluss nach § 101 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO
NRW geprüft.
Der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung vom 23.05.2017 und die hierzu
abgegebene Stellungnahme des Landrats vom 24.05.2017 sind allen Ausschussmit
gliedern zugegangen.
Diese Unterlagen waren Gegenstand der Beratungen des Rechnungsprüfungsaus
schusses in der Sitzung am 20.06.2017.
Als Ergebnis dieser Beratungen wird festgestellt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht der örtlichen Rechnungs
prüfung zu eigen und fasst das Ergebnis der Prüfung im beigefügten eigenen Bestä
tigungsvermerk zusammen (§ 101 Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW).
Die im Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung getroffenen Feststellungen
stehen einer Entlastungserteilung nicht entgegen.
Dabei wird davon ausgegangen, dass die getroffenen Feststellungen künftig, soweit
möglich im Rahmen des Jahresabschlusses 2015, umgesetzt werden, wie dies in der
o.a. Stellungnahme des Landrats angekündigt ist.
Abweichende Auffassungen des Leiters der Rechnungsprüfung, die dem Kreistag zur
Kenntnis zu bringen wären, bestehen nicht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Kreistag folgenden Beschluss zur
V 327/2017 vor:
"Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2014:
Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 96
Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW Entlastung."
Euskirchen, 20.06.2017
Die Mitglieder: