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Info Stab (Regionale Kulturförderung Landschaftsverband Rheinland 2018 hier: Information über den eingereichten Antrag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
95 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
30.05.17, 14:01
Aktualisiert
30.05.17, 14:01
Info Stab (Regionale Kulturförderung Landschaftsverband Rheinland 2018
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 239/2017 29.05.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 13.06.2017 Regionale Kulturförderung Landschaftsverband Rheinland 2018 hier: Information über den eingereichten Antrag Der Kreis Euskirchen ist als Mitgliedskörperschaft des LVR als einziger im Kreis Euskirchen berechtigt, Förderanträge im Rahmen der Regionalen Kulturförderung des LVR zu stellen. Dabei muss er nicht selber Projektträger sein. Er ist dies in der Regel auch nicht. In fast allen Fällen ist der Kreis offizieller Antragsteller für andere Einrichtungen und Institutionen, aber auch Einzelpersonen in seinem Verwaltungsgebiet. Dies können z. B. Museen, Sammlungen, Archive, Stiftungen, gemeinnütz ige Vereine oder auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler sein. Die vorgenannten Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden reichen ihre Förderanträge beim Kreis ein. Sie werden hier inhaltlich geprüft und mit einer Stellungnahme versehen an den LVR weitergeleitet. Grundlage der gesamten Regionalförderung des LVR ist die sog. "Handreichung für die Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland" in der Fassung vom 24.5.2013. Gemäß Ziff. 3 der Handreichung ist die politische Vertretung der Mitgliedskörperschaft über die beim LVR eingereichten Anträge zu informieren. Für das Förderjahr 2018 wurde ein Förderantrag eingereicht und - mit Stellungnahme versehen - an den LVR weitergeleitet. Der Projektträger versichert, „dass es sich um eine Maßnahme mit Alleinstellungsmerkmal handelt und/oder sich klar von rein kommerziellen Kulturprojekten unterscheidet und damit die Kriterien der besonderen Daseinsvorsorge/ Gemeinwohlverpflichtung erfüllt.“ Projektträger: Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Projektleitung Bernd Nellen St.-Nikolaus-Str. 3 53909 Zülpich-Füssenich Projektbezeichnung: Restaurierung der barocken Ausstattung der ehemaligen Klosterkirche St. Nikolaus. -2Zielsetzung und Anlass: Erhaltung und Restaurierung der bedeutenden, spätbarocken Ausstattung der ehemaligen Klosterkirche der Prämonstratenserinnen in Füssenich. Bei der Ausstattung handelt es sich um eines der größten erhaltenen Barockensembles im Rheinland. Im Anschluss an die Neuerrichtung der Stiftskirche (Weihe 1711) erfolgte eine einheitliche Ausstattung, die durch die Umnutzung in eine Pfarrkirche 1802 erhalten blieb. Sie besteht im Chor aus Hochaltar (1742), zwei Seitenaltären (Marien- und Josefsaltar von 1726), zwei Reliquienschränken (1720er Jahre) und der Kanzel (1. Dr. 18. Jh.). Die Ausstattung der Kirche wurde bereits 2012/2013 detailliert untersucht, hierzu liegen Berichte des Restaurierungsateliers Dipl.Rest. Liebetrau/Hofmann aus Bonn und Dipl.Rest. J. Bandsom aus Leverkusen vor. Die Untersuchgen haben aufgezeigt, dass die Ausstattung gravierende Schäden aufweist. Neben den starken Staub- und Schmutzablagerungen sind es vor allem Lockerungen der Farbfassung, die dringenden Handlungsbedarf anzeigen. Projektbeschreibung: Konservatorische und restauratorische Arbeiten an Hochaltar, zwei Seitenaltären, zwei Reliquienschränken und der Kanzel: - Konsolidierung, Reinigung und Ergänzung der Farbfassungen - Reinigung und Konservierung des Reliquienbestandes - Dokumentation der Maßnahmen. Fachliche Begleitung durch das LVR-ADR (Dipl.-Restaurator Marc Peez). Die Ergebnisse sollen im Anschluss an die Restaurierung detailliert publiziert werden. Stellungnahme der Mitgliedskörperschaft (Kreis Euskirchen) Der Kreis Euskirchen unterstützt das Projekt in vollem Umfang, da es sich bei der spätbarocken Ausstattung um ein herausragendes kulturelles Erbe handelt, dessen Bedeutung weit über das Kreisgebiet hinausgeht (regionales Alleinstellungsmerkmal). Durch die Restaurierung des barocken Ensembles wird in Zukunft wieder ein Einblick in eine bedeutende sakrale Kunstepoche möglich. Der Erhalt dieses "Schmuckstückes" ist somit rheinlandweit von Bedeutung. Daher befürwortet der Kreis Euskirchen den Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus Füssenich mit vollem Nachdruck. Ablauf/Zeitplanung: Einrüstung des Kunstgutes März 2018, Beginn der Restaurierungsarbeiten direkt im Anschluss. Arbeiten sind in den Wintermonaten nur eingeschränkt möglich. Ausrüstung / Abschluss 08 2019. Kostenplan: Projektkosten insgesamt: Eigenmittel: 135.000 Euro 5.000 Euro Drittmittel: Dt. Stiftung Denkmalschutz: Erzbischöfliches Generalvikariat: Förderantrag: 30.000 Euro 50.000 Euro 50.000 Euro -3- gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)