Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
40 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
10.07.17, 14:01
Aktualisiert
10.07.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 346/2017
05.07.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
12.07.2017
Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Haas
Tel.: 02251 / 15 319
Abt.: 15
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
a)
Der Kreistag benennt folgende acht Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt
Euskirchen:
1.
2.
3.
4.
5.
-2-
6.
7.
8.
Sofern der Kreistag der Anregung im Antrag 137/2017 folgen möchte:
b) Der Kreistag empfiehlt den neu gewählten Mitgliedern des Beirates, sich in ihrer konstituierenden
Sitzung für die Dauer der Wahlperiode eine Geschäftsordnung zu geben, die vor allem die Aufgaben des Gremiums in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben der §§ 162 bis 165 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) präzisiert und festlegt.
Begründung:
Zu a):
Nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG), hier insbesondere §§ 162-165 (siehe
Anlage 1), sind bei den Justizvollzugsanstalten Beiräte zu bilden.
Nach der Ausführungsverordnung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom
24.08.1998, in der Fassung vom 29.03.2011 (siehe Anlage 2), gehören dem Beirat mindestens vier
und je nach Größe der Anstalt bis zu acht Mitglieder an, die vom Kreistag zu benennen sind.
Die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsanstalt ernennt die Mitglieder des Beirates. Mitglieder
des Beirates sollen Personen sein, die Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Strafvollzugs haben und die bereit sind, bei der Eingliederung entlassener Gefangener mitzuarbeiten.
Es ist anzustreben, dass dem Beirat ein Mitglied des Landtags und je ein(e) Vertreter(in) einer Arbeitnehmer- und einer Arbeitgeberorganisation sowie eine in der Sozialarbeit tätige Person angehören.
Insbesondere in Anstalten mit Frauenabteilungen soll mindestens ein Mitglied eine Frau sein.
Die Amtsdauer des Beirates entspricht der Wahlperiode des Landtages, sie beträgt fünf Jahre. Durch
die Neuwahl zum Landtag 2017 ist auch der Beirat neu zu besetzen.
Der Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen setzt sich aktuell aus folgenden Personen zusammen:
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
Schmitz, Ruth, Euskirchen
Zibell, Maria, Bad Münstereifel
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Höllmann, Michael, Euskirchen
Grau, Christian, Zülpich
Mende, Ellen, Euskirchen
Schumacher, Hildegunde, Mechernich
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
FDP
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
skB/UWV.
Zu b):
Gemäß Antrag 137/2017 der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen sollte der Kreistag den neugewählten Mitgliedern des Beirates empfehlen, sich in ihrer konstituierenden Sitzung für die Dauer der
Wahlperiode eine Geschäftsordnung zu geben, die vor allem die Aufgaben des Gremiums in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben der §§ 162 bis 165 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) präzisiert und festlegt.
-3-
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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