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Info GB (Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge hier: Sachstand zur Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Busverkehrsleistungen im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
13.09.2017
Erstellt
05.09.17, 10:02
Aktualisiert
05.09.17, 10:02
Info GB (Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
hier: Sachstand zur Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Busverkehrsleistungen im Kreis Euskirchen) Info GB (Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
hier: Sachstand zur Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Busverkehrsleistungen im Kreis Euskirchen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 254/2017 24.08.2017 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.09.2017 Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge hier: Sachstand zur Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Busverkehrsleistungen im Kreis Euskirchen Am 04.09.2017 wird die Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsverträge zur Ankündigung der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit Wirkung zum 09.12.2018 an die Europäische Union versendet werden. Der Kreis Euskirchen bedient sich hierbei der juristischen Begleitung durch die Rechtsberatung BBG (Bremen). Die Veröffentlichung muss spätestens am 08.09.2017 erfolgen. Mit Veröffentlichung wird eine Frist von 3 Monaten in Gang gesetzt, innerhalb derer eigenwirtschaftliche Anträge gestellt werden können, also Anträge auf Erbringung der Verkehrsleistungen ohne Ausgleichsleistungen aus einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Ohne Frist, in der Regel aber innerhalb der 3-Monats-Frist können beim Kreis Euskirchen Rügen gegen die geplante Direktvergabe eingehen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so wird das Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Köln in Gang gesetzt. Grundlage der beabsichtigten Direktvergabe ist der Nahverkehrsplan des Kreises Euskirchen, der am 05.04.2017 durch den Kreistag beschlossen wurde. Der Nahverkehrsplan bildet das Verkehrsangebot ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2016 ab. Nach diesem Zeitpunkt umgesetzte oder konkret geplante Veränderungen des Leistungsangebotes werden in der Vorabbekanntmachung kurz beschrieben und sind bei der Angabe der Gesamtverkehrsleistung berücksichtigt. Von der beabsichtigten Vergabe des Verkehrsnetzes Kreis Euskirchen umfasst sind alle Busverkehrsleistungen im Kreisgebiet Euskirchen. Ausgenommen sind lediglich Busverkehrsleistungen, die eine Ergänzung zum Verkehrsnetz Kreis Euskirchen bilden: Die Busverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Euskirchen werden durch einen Stadtbusverkehr und auf dem Gebiet der Stadt Mechernich durch einen eigenwirtschaftlichen Verkehr eines privaten Verkehrsunternehmens, der vorrangig dem Schülerverkehr dient, erbracht. Darüber hinaus bestehen grenzüberschreitende Verkehre aus der StädteRegion Aachen, dem Kreis Düren, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis, die nicht in Aufgabenträgerschaft des Kreises Euskirchen liegen. Im regulären Linienverkehr sind zur Betriebsaufnahme am 09.12.2018 unter Berücksichtigung der o.a. Veränderungen insgesamt ca. 3.012.297 Jahres-Fahrplan-Kilometer zu erbringen. Das -2Fahrplanangebot im TaxiBusPlus-Verkehr liegt nach derzeitigem Planungsstand bei insgesamt 5.214.445 Jahres-Fahrplan-Kilometern. Die Abrufquote bei den TaxiBusPlus-Verkehren betrug im Jahr 2017 bislang durchschnittlich etwa 19 %. Insgesamt beträgt das geschätzte Gesamtvolumen der Verkehrsleistungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme 8.226.742 Jahres-Fahrplan-Kilometer. In Bezug auf die grenzüberschreitende Linie 807 wurde in die Vorabbekanntmachung ein Vorbehalt aufgenommen: Die Bestellung der gesamten Verkehrsleistung durch den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag steht unter dem Vorbehalt einer Einigung mit der benachbarten zuständigen Behörde, dem Rhein-Erft-Kreis. Sollte eine derartige Einigung nicht zustande kommen, wird der vom Kreis Euskirchen als zuständiger Behörde beabsichtigte öffentlichen Dienstleistungsauftrag bei dieser Linie nur die auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen verlaufenden Verkehrsleistungen umfassen. Zudem wurde darauf verwiesen, dass der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag Regelungen beinhalten wird, wonach das Verkehrsangebot auf Verlangen der zuständigen Behörde oder unter Berücksichtigung des Nahverkehrsplans an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, eine geänderte Nahverkehrsplanung oder andere veränderte Umstände anzupassen ist. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)