Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
13.09.2017
Erstellt
05.09.17, 10:02
Aktualisiert
05.09.17, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 254/2017
24.08.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
hier: Sachstand zur Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
Busverkehrsleistungen im Kreis Euskirchen
Am 04.09.2017 wird die Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsverträge zur Ankündigung der
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste
mit Bussen nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit Wirkung zum 09.12.2018 an die
Europäische Union versendet werden. Der Kreis Euskirchen bedient sich hierbei der juristischen
Begleitung durch die Rechtsberatung BBG (Bremen).
Die Veröffentlichung muss spätestens am 08.09.2017 erfolgen. Mit Veröffentlichung wird eine Frist
von 3 Monaten in Gang gesetzt, innerhalb derer eigenwirtschaftliche Anträge gestellt werden können,
also Anträge auf Erbringung der Verkehrsleistungen ohne Ausgleichsleistungen aus einem
öffentlichen Dienstleistungsauftrag.
Ohne Frist, in der Regel aber innerhalb der 3-Monats-Frist können beim Kreis Euskirchen Rügen
gegen die geplante Direktvergabe eingehen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, so wird das
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Köln in Gang gesetzt.
Grundlage der beabsichtigten Direktvergabe ist der Nahverkehrsplan des Kreises Euskirchen, der am
05.04.2017 durch den Kreistag beschlossen wurde. Der Nahverkehrsplan bildet das Verkehrsangebot
ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2016 ab. Nach diesem Zeitpunkt umgesetzte oder konkret
geplante Veränderungen des Leistungsangebotes werden in der Vorabbekanntmachung kurz
beschrieben und sind bei der Angabe der Gesamtverkehrsleistung berücksichtigt.
Von der beabsichtigten Vergabe des Verkehrsnetzes Kreis Euskirchen umfasst sind alle
Busverkehrsleistungen im Kreisgebiet Euskirchen. Ausgenommen sind lediglich
Busverkehrsleistungen, die eine Ergänzung zum Verkehrsnetz Kreis Euskirchen bilden:
Die Busverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Euskirchen werden durch einen
Stadtbusverkehr und auf dem Gebiet der Stadt Mechernich durch einen eigenwirtschaftlichen Verkehr
eines privaten Verkehrsunternehmens, der vorrangig dem Schülerverkehr dient, erbracht. Darüber
hinaus bestehen grenzüberschreitende Verkehre aus der StädteRegion Aachen, dem Kreis Düren,
dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis, die nicht in Aufgabenträgerschaft des Kreises
Euskirchen liegen.
Im regulären Linienverkehr sind zur Betriebsaufnahme am 09.12.2018 unter Berücksichtigung der
o.a. Veränderungen insgesamt ca. 3.012.297 Jahres-Fahrplan-Kilometer zu erbringen. Das
-2Fahrplanangebot im TaxiBusPlus-Verkehr liegt nach derzeitigem Planungsstand bei insgesamt
5.214.445 Jahres-Fahrplan-Kilometern. Die Abrufquote bei den TaxiBusPlus-Verkehren betrug im
Jahr 2017 bislang durchschnittlich etwa 19 %.
Insgesamt beträgt das geschätzte Gesamtvolumen der Verkehrsleistungen des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme 8.226.742 Jahres-Fahrplan-Kilometer.
In Bezug auf die grenzüberschreitende Linie 807 wurde in die Vorabbekanntmachung ein Vorbehalt
aufgenommen: Die Bestellung der gesamten Verkehrsleistung durch den beabsichtigten öffentlichen
Dienstleistungsauftrag steht unter dem Vorbehalt einer Einigung mit der benachbarten zuständigen
Behörde, dem Rhein-Erft-Kreis. Sollte eine derartige Einigung nicht zustande kommen, wird der vom
Kreis Euskirchen als zuständiger Behörde beabsichtigte öffentlichen Dienstleistungsauftrag bei dieser
Linie nur die auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen verlaufenden Verkehrsleistungen umfassen.
Zudem wurde darauf verwiesen, dass der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag
Regelungen beinhalten wird, wonach das Verkehrsangebot auf Verlangen der zuständigen Behörde
oder unter Berücksichtigung des Nahverkehrsplans an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse, eine
geänderte Nahverkehrsplanung oder andere veränderte Umstände anzupassen ist.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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