Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
121 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
05.09.17, 10:02
Aktualisiert
05.09.17, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 353/2017
30.08.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
Kreistag
18.10.2017
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
hier: Sachstand Zülpich Konzept
Sachbearbeiter/in: Frau Keil
Tel.: 1310
Abt.: 60.13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag nimmt den Sachstand zum Zülpich-Konzept zur Kenntnis und beschließt die
Veränderungen auf den Linien SB98 und 811 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umzusetzen.
Begründung:
Die Umsetzung des Handlungskonzeptes 11.2.3 „Teilraum Zülpich – Euskirchen“ war gemäß NVP
Kreis Euskirchen für den Fahrplanwechsel im Dezember 2017 vorgesehen. Im ersten Halbjahr 2017
wurden die detaillierten Fahrplanentwürfe erstellt und die nachfolgende Kilometerkalkulation ermittelt:
-2-
Tab. 1: Kilometerkalkulation Teilraum Zülpich - Euskirchen
Linie
Stadt Euskirchen
Stadt Zülpich
Gesamt
SB98 LV
3.080 KM
5.720 KM
8.800 KM
298 LV
10.140 KM
14.830 KM
24.970 KM
810 LV
4.000 KM
43.210 KM
47.210 KM
810 TB
3.850 KM
3.850 KM
811 TB
-4.000 KM
-4.000 KM
812 TB
15.950 KM
15.950 KM
Neue „Restlinie“ TB
4.170 KM
4.170 KM
Abzgl. heutige AST-KM
-5.500 KM
-5.500 KM
Summe LV
17.220 KM
63.760 KM
80.980 KM
Summe TB inkl. AST
14.470 KM
14.470 KM
Gesamt-Summe
17.220 KM
78.230 KM
95.450 KM
Entsprechend dieser Kilometerkalkulation hätte die Stadt Euskirchen eine Mehrkilometerleistung von
rund 17.200 KM und die Stadt Zülpich in Höhe von 78.230 KM zu tragen. Gleichzeitig ergaben
Gespräche mit dem Kreis Düren nähere Erkenntnisse zu den grenzüberschreitenden Linien, zu
denen noch eine Vereinbarung zwischen den Kreisen Düren und Euskirchen zu schließen ist. Die
grenzüberschreitenden Linien aus dem Kreis Düren in Richtung Zülpich und Euskirchen haben eine
Kilometerleistung in Höhe von insgesamt rund 509 TKM pro Jahr. Auf die Stadt Euskirchen entfallen
davon 115 TKM und die Stadt Zülpich knapp 394 TKM. Diese Kilometerleistung ist derzeit noch nicht
in der ÖPNV-Umlage-Berechnung enthalten.
Um Änderungen zum Fahrplanwechsel im Dezember umsetzen zu können, müssen die endgültigen
Beschlüsse Ende September gefasst sein.
In einem Gespräch mit den Städten Zülpich und Euskirchen im Juli 2017 wurde vor dem Hintergrund
dieser Punkte deutlich, dass
- aufgrund der Mehrkilometerleistungen für das Zülpich-Konzept,
- der Mehrkosten für die Linien aus dem Kreis Düren allgemein,
- der erforderlichen politischen Beschlussfassung und
- des engen Zeitplans bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017,
die beiden Städte eine Umsetzung des kompletten Zülpich-Konzeptes zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2017 nicht als realistisch einschätzen. Eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2018 mit einer entsprechend frühzeitigen politischen Beschlussfassung wird von beiden
Städten favorisiert. Die notwendigen politischen Beschlüsse sollen möglichst im ersten Halbjahr 2018
gefasst werden.
Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 kann bereits eine Veränderung der Fahrlage der Linie
SB98 sowie die Einführung der Haustürbedienung auf der Linie 811 vorgesehen werden.
Linie SB98
Die Linie SB98 wurde zum letzten Fahrplanwechsel bereits über Nemmenich und Lüssem geführt.
Die Linienwegsänderung wird seitdem ohne Probleme befahren. Nun soll die SB98 zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 in die andere Fahrlage gebracht werden. Bisher fahren die
Linien SB98 und 298 ca. zur vollen Stunde ab Euskirchen in Richtung Zülpich und Düren ab (SB98
Minute 04; 298 Minute 08). Zukünftig soll die SB98 zur Minute 35 ab Euskirchen in Richtung Zülpich
und Düren starten. Hierdurch kann zwischen Euskirchen und Zülpich zweimal pro Stunde gefahren
und somit über die Linien SB98 und 298 in etwa ein Halbstundentakt realisiert werden. Die Fahrzeit
über die SB98 beträgt bis Zülpich 21 Minuten und über die 298 ca. 28 Minuten. Die Linie 298 schließt
weiterhin in Euskirchen an den Regionalexpress in und aus Richtung Köln an, die Linie SB98 wird
zukünftig die Regionalbahn in Euskirchen in und aus Richtung Köln anschließen. Ein erster
Fahrplanentwurf ist in Anlage 1 enthalten.
-3Nur durch die Verlagerung der Fahrlage entstehen keine Mehrkosten. Die Fahrt um 13:31 Uhr ab
Zülpich Frankengraben ist für den Schülerverkehr der Stadt Zülpich in Richtung Soller, Frangenheim
und Stockheim zusätzlich erforderlich. Diese Fahrt verursacht geringfügige Mehrkilometer (ca. 2.850).
Die Städte Zülpich und Euskirchen haben keine Bedenken gegen den Fahrplan. Der Kreis Düren wird
die AVV-Gremien über diese Veränderung informieren. Auch von Seiten des Kreises Düren wird die
Veränderung unterstützt.
Linie 811
Mit der Umsetzung des Zülpich-Konzeptes sollte auch der AST-Verkehr in der Stadt Zülpich zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 aufgelöst und in den TaxiBus-Verkehr überführt werden. Da die
Umsetzung des Zülpich-Konzeptes auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2018 verschoben wird,
wird auch die AST-Integration erst zum Dezember 2018 erfolgen.
Um aber die grenzüberschreitende Linie 811 zwischen Zülpich und Mechernich für die Bürger
einheitlich durchführen zu können und in Mechernich der TaxiBusPlus mit Haustürbedienung
eingeführt wird, soll nach Abstimmung mit der Stadt Zülpich auch auf der Linie 811 bereits zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 die Haustürbedienung sowie der höhere Zuschlag von 1,20
Euro pro Erwachsenen und Fahrt umgesetzt werden. Das AST würde dann noch bis zum Dezember
2018 in Zülpich bestehen bleiben.
Die übrigen Linien im Raum Zülpich sollen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 nicht verändert
werden.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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