Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
82 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
06.09.17, 14:01
Aktualisiert
06.09.17, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/F 36/2017
Datum: 31.08.2017
Untersuchung von Gülle und Gärresten auf pathogene antibiotikaresistente Gene
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kreistag Euskirchen
Die Fragestellungen werden wie folgt beantwortet:
1. Wurden im Kreis Euskirchen Gülle und Gärreste auf das Vorhandensein
antibiotikaresistenter und für die menschliche Gesundheit bedeutsamer Keime analysiert?
Eine Umweltanalytik (hier: mikrobiologische Untersuchung von Gülle und Gärresten) würde durch die
Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen im Falle des gehäuften Auftretens übertragbaren
Krankheiten bzw. im Falle des Auftretens einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit unklarer
Ursache erwogen werden.
Hinweise auf solche Erkrankungsfälle kommen zumeist aus dem medizinischen Versorgungssystem.
Die §§ 6,7 und 8 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim
Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) regeln die Meldepflicht für medizinisches Personal, Ärzte,
Tierärzte, wie auch für Institutionen wie Krankenhäuser und Labore. So sind bei rund 23 Infektionen
der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod meldepflichtig, weitere 56 Erreger
müssen durch Labore gemeldet werden, wenn sie in Patientenproben nachgewiesen werden.
Zum 1. Mai 2016 trat zudem die Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem
Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage (IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung) in Kraft.
Diese führt neue Meldepflichten ein und fügt bereits bestehende Meldepflichten aus anderen
Verordnungen zusammen. Mit dem Erlassen der Verordnung stellt sich das
Bundesgesundheitsministerium im Wesentlichen den immer größer werdenden Herausforderungen
durch das Auftreten von neuen Multiresistenzen bei einer Reihe von Erregern.
Der Abteilung Gesundheit sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine gehäuften Krankheits- oder
Besiedelungsfälle im ursächlichen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen im
Kreis Euskirchen bekannt geworden. Gleichfalls wurde durch die Ärzteschaft und die Krankenhäuser
bisher kein Fall einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit unklarer Ursache gemeldet, bei dem der
Verdacht eines ursächlichen Zusammenhangs mit landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen bestand.
Daher wurde durch die Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen bisher keine fallbezogene
Umweltanalytik beauftragt.
2. Falls Ergebnisse vorliegen, welche Erkenntnisse ergaben sich?
Es liegen keine Ergebnisse vor.
3. Sollten solche Untersuchungen bisher nicht durchgeführt worden sein, bitten wir die
Verwaltung künftig geeignete und aussagekräftige Analysetechniken zu beauftragen und den
KT über die erzielten Ergebnisse zu informieren.
Aus Sicht der Abteilung Gesundheit ist auf Folgendes hinzuweisen:
-2Das Robert Koch Institut (RKI) stellt in seiner Stellungnahme zu Tier-assoziierten MRSA (LA-MRSA)
Besiedelungen und Infektionen (1) folgendes fest:
Die Übertragung von Staphylokokken (hier: LA-MRSA) erfolgt primär über körperlichen Kontakt zu
besiedelten Tieren. Eine Verbreitung über diesen Personenkreis hinausgehend ist offenbar sehr
selten. Eine in diesem Zusammenhang durchgeführte Untersuchung in Altenheimen in der gleichen
Region mit hoher Dichte an Schweinemastanlagen erbrachte bei den Heimbewohnern keinen
Nachweis von LA-MRSA (2).
Unter dem Titel „Bedeutung von LA-MRSA und ESBL-bildenden Enterobacteriaceae bei Masttieren
für den Menschen“ (3) stellt das RKI im Mai 2016 fest, dass die Notwendigkeit besteht, im Rahmen
interdisziplinär angelegter Studien zu untersuchen, ob eine weitere Anpassung an den Menschen
erfolgt. Eine konkrete Gesundheitsgefahr durch in Gülle nachweisbare resistente Keime ist aufgrund
der derzeitigen Datenlage nicht belegbar.
Eine präventive Analytik von Gülle und Gärresten auf Kreisebene ist daher weder aus
wissenschaftlicher, umweltmedizinischer oder infektiologischer Sicht unter Abwägung der Kosten und
der zu erwartenden Ergebnisse sinnvoll.
gez.
i.V. Poth