Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
27 kB
Datum
07.06.2017
Erstellt
29.05.17, 10:01
Aktualisiert
29.05.17, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 229/2017
15.05.2017
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
07.06.2017
Förderschule Astrid-Lindgren-Schule: Auflösung des Teilstandortes Schmidtheim und
Verlagerung zum Hauptstandort in Schleiden (Neuplanung der Schülerverkehre)
1. Hintergrund
Die Stadt Schleiden hat mitgeteilt, dass aufgrund der zu geringen Anmeldezahlen an der AstridLindgren Schule (ALS) in Dahlem-Schmidtheim der Teilstandort zum Schuljahr 2017/2018 zum
Hauptstandort der ALS in Schleiden verlagert werden soll und bittet in diesem Zusammenhang um
Prüfung der Schülerverkehre.
Nach dem derzeitigen Stand kommen die Schüler, die von der Teilortstandverlagerung betroffen sind,
aus Blankenheim (20), Dahlem (18) und Nettersheim (10).
In jedem Fall ist mit einer Fahrzeitverlängerung für die Schüler der ALS Dahlem-Schmidtheim zu
rechnen, da der Fahrweg aus Richtung Blankenheim, Dahlem und Nettersheim nach Schleiden
deutlich länger ist als nach Dahlem. Derzeit ist der Unterrichtsbeginn in Schleiden für 8:10 Uhr
vorgesehen.
Ziel der Planung war es, die Fahrzeit möglichst kurz zu halten.
2. Prüfergebnisse
Im Rahmen eines Abstimmungsgespräches zwischen der Stadt Schleiden, dem
Förderschulzweckverband, der Astrid-Lindgren Schule, der RVK und dem Kreis Euskirchen wurde
eine Kombination aus bestehenden Verkehren und Neuverkehren bis / ab Kall - Krekel favorisiert.
Die Rückfahrt muss mit Neuverkehren geplant werden, da nicht auf bestehende Verkehre
zurückgegriffen werden kann. Da der Unterricht in Schleiden um 11:40 Uhr und um 13:25 Uhr endet,
sind 2 Rückfahrten erforderlich.
2.1 Hinfahrt
Zunächst wurde geprüft, ob bestehende Verkehre vorhanden sind, die für die Verbindung genutzt
werden können. Es bestehen zwar bereits Schülerverkehre, die aus Richtung Blankenheim, Dahlem
und Nettersheim zum Kloster Steinfeld führen. Hier besteht auch ein Anschluss an einen Bus nach
Schleiden.
Diese Variante wäre kostenneutral umzusetzen. Aufgrund der sehr frühen Abfahrtszeiten (z.B. 6:25
Uhr) und der langen Fahrzeiten (bis zu 92 Min.) wurden weitere Alternativen geprüft.
Favorisierte Variante: bestehende Verkehre und Neuverkehr bis Krekel
Diese Variante sieht eine Kombination aus bestehenden Verkehren und Neuverkehren vor. Der
zentrale Umsteigepunkt für die Fahrten aus Richtung Blankenheim, Dahlem und Nettersheim befindet
sich in Krekel am Kindergarten.
-2Durch die Verschiebung von Abfahrtszeiten (Dahlem) und durch die Umstrukturierung von
Linienverläufen (Blankenheim) bei den bestehenden Verkehren kann für mehrere Schüler eine
spätere Abfahrtszeit erreicht werden.
Für die Fahrt aus Richtung Nettersheim ist ab Nettersheim Bahnhof ein Neuverkehr nach Krekel
einzurichten.
Für den Großteil der Schüler ist nur ein Umstieg notwendig. 7 Schüler müssen 2 Umstiege
absolvieren, ein einzelner Schüler hätte 3 Umstiege vor sich.
Für den Neuverkehr fallen je Schuljahr ca. 2.100 km an zusätzlichen Kilometern an.
2.2 Rückfahrt
Favorisierte Variante: Neuverkehr ab Krekel
Da nicht auf bestehende Verkehre in Richtung Blankenheim / Dahlem / Nettersheim zurückgegriffen
werden kann, muss die Rückfahrt neu geplant werden. Es besteht eine aus Schleiden kommende
Fahrt, welche über Sistig nach Krekel führt. Im Zuge des Planungsprozesses wurden Neuverkehre ab
Sistig und ab Krekel in Richtung Blankenheim / Dahlem / Nettersheim geprüft und ein Neuverkehr ab
Krekel favorisiert. Bei einem Neuverkehr erst ab Krekel reduzieren sich die zusätzlichen
Kilometerleistungen. Zudem ist der Umstieg für die Schüler auf der Hin- und Rückfahrt einheitlich.
3. Kilometerkalkulation
Bei der Umsetzung der favorisierten Varianten fallen insgesamt 17.400 KM je Schuljahr an
Mehrkilometern für die Gemeinden Blankenheim (7.140 KM), Dahlem (6.270 KM), Kall (1.140 KM)
und Nettersheim (2.780 KM) an. Für die Gemeinde Hellenthal ergibt sich eine Kilometerersparnis in
Höhe von 90 KM jährlich. Bei den genannten Werten sind Einsparungen durch entfallende Fahrten
bereits berücksichtigt.
4. Weiteres Vorgehen
Für das weitere Vorgehen ist eine Abstimmung mit den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen
erforderlich, welche auf Einladung der Stadt Schleiden am 31. Mai 2017 in Kall stattfinden wird.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)