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Beschlussvorlage GB (Z 2_V 351_2017, KA 04.10.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
13.10.17, 10:04
Aktualisiert
13.10.17, 10:04
Beschlussvorlage GB (Z 2_V 351_2017, KA 04.10.2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 351/2017 Datum: 13.10.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.10.2017 A) TOP 22 Öffentliche Sitzung Änderung des ÖPNVG NRW hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG V 351/2017 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 13.09.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NW an die Verkehrsunternehmen weiterzuleitenden Mittel (ÖPNVPauschale) an solche Verkehrsunternehmen auszureichen, mit denen der Kreis Euskirchen eine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen abgeschlossen hat. Hierbei haben die Verkehrsunternehmen gegenüber dem Kreis Euskirchen nachzuweisen, dass 30% der Mittel zur Beschaffung neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge verwendet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig