Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
13.10.17, 10:04
Aktualisiert
13.10.17, 10:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 351/2017
Datum: 13.10.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 04.10.2017
A)
TOP 22
Öffentliche Sitzung
Änderung des ÖPNVG NRW
hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG
V 351/2017
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
13.09.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NW an die
Verkehrsunternehmen weiterzuleitenden Mittel (ÖPNVPauschale) an solche Verkehrsunternehmen auszureichen, mit
denen der Kreis Euskirchen eine vertragliche Vereinbarung über
die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen
abgeschlossen hat. Hierbei haben die Verkehrsunternehmen
gegenüber dem Kreis Euskirchen nachzuweisen, dass 30% der
Mittel zur Beschaffung neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge
verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig