Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
18.09.17, 15:02
Aktualisiert
18.09.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/V 351/2017
Datum: 14.09.2017
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt
und Verkehr vom 13.09.2017
A)
TOP 15
Öffentliche Sitzung
Änderung des ÖPNVG NRW
hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt
folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NW an die
Verkehrsunternehmen weiterzuleitenden Mittel (ÖPNVPauschale) an solche Verkehrsunternehmen auszureichen, mit
denen der Kreis Euskirchen eine vertragliche Vereinbarung über
die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen
abgeschlossen hat. Hierbei haben die Verkehrsunternehmen
gegenüber dem Kreis Euskirchen nachzuweisen, dass 30% der
Mittel zur Beschaffung neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge
verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 351/2017