Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
117 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
08.09.17, 10:01
Aktualisiert
08.09.17, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 350/2017
24.08.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
Kreistag
18.10.2017
Abschluss von Vereinbarungen mit benachbarten Aufgabenträgern zu
grenzüberschreitenden Verkehren
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
x
Tel.: 537
Abt.: 60.13
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss einer öffentlichen rechtlichen Vereinbarung
mit dem Kreis Düren.
Der Kreistag ermächtigt darüber hinaus die Verwaltung nach Klärung der noch offenen Fragen zum
Abschluss eines Verkehrsvertrages zwischen den ÖPNV-Aufgabenträgern Kreis Euskirchen,
StädteRegion Aachen und Stadt Aachen. Es soll ein Kündigungsrecht des Kreises Euskirchen
aufgenommen werden, sofern der im jeweiligen Verbundetat ausgewiesene Ausgleichsbetrag/km um
mehr als 5 % von dem Wert des Vorjahres abweicht.
-2Begründung:
I
Vereinbarung mit dem Kreis Düren
Öffentlich rechtliche Vereinbarung
Es liegt der Entwurf einer Öffentlich rechtlichen Vereinbarung vor, die mit der Verwaltung des Kreises
Euskirchen vorabgestimmt ist. In dem Entwurf ist für die grenzüberschreitenden Linien zwischen
beiden Kreisen geregelt, dass der Kreis Düren auch für die Linienabschnitte im Kreis Euskirchen
einen Betreiber auswählt. Die Verkehre werden in die Ausschreibung des Kreises Düren einbezogen.
Da der Kreis Düren der eigentlichen Vergabe (voraussichtlich 01/2019) eine Notvergabe vorschalten
wird (ab 01/2018), bezieht sich die Öffentlich rechtliche Vereinbarung auch auf die Notvergabe.
Der Öffentliche Dienstleistungsauftrag des Kreises Düren an den zukünftigen Betreiber wird die
Möglichkeit vorsehen, Leistungsveränderungen umzusetzen. Soweit der Kreis Euskirchen hiervon
betroffen ist, erfolgt eine Abstimmung.
Noch nicht abschließend geregelt sind die Finanzierung und das Leistungsangebot. Vorgesehen ist,
diese beiden Punkte in Anlagen zur Vereinbarung zu regeln. Hierbei muss jeweils zwischen dem
Zeitraum der Notvergabe und dem der Vergabe unterschieden werden.
Höhe des Ausgleichs
Der Vorschlag des Kreises Euskirchen sieht vor, für die Notvergabe und ggf. auch für 2019 eine
Pauschalvergütung zu vereinbaren, ohne eine spätere Spitzabrechnung. Hierfür liegen bereits
Berechnungen des Kreises Düren vor, die noch seitens des Kreises Düren nach Vorliegen
aktualisierter Kostensätze (der die Notvergabe ausführenden Unternehmen DKB und RVE) verifiziert
werden müssen.
Ab 2020 könnte aus Sicht des Kreises Euskirchen eine Spitzabrechnung erfolgen, allerdings mit der
bereits festgelegten Begrenzung von 0,51 €/km (siehe hierzu D 23/2016).
Seitens des Kreises Düren wird dieser Vorschlag grundsätzlich befürwortet, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die Verkehrserhebung im AVV, die Rückschlüsse auf die erzielten Einnahmen
ermöglicht, erst 2019 stattfinden wird. Ergebnisse der Verkehrserhebung werden voraussichtlich erst
2020 vorliegen. Beginn der Spitzabrechnung könnte aus Sicht des Kreises Düren beispielsweise die
Gültigkeit des Einnahmeaufteilungsvertrages im AVV sein. Eine abschließende Äußerung des Kreises
Düren hierzu steht noch aus.
Leistungsangebot
Es ist zu unterscheiden zwischen den Leistungen, die während der Notvergabe gefahren werden
sollen und denen ab dem Zeitpunkt der Vergabe: Während der Notvergabe soll das bisherige
Angebot fortgeführt werden. Hierzu fand eine Abstimmung zwischen beiden Kreisen und den
betroffenen Kommunen statt, in der dem Vorschlag zugestimmt wurde.
Das Leistungsangebot für die eigentliche Vergabe fußt auf dem NVP des Kreises Düren. Hierbei
strebt der Kreis Düren teilweise eine Ausweitung des Angebotes an und hierbei eine Verbesserung
des Angebotes für Pendler durch Schnellbuslinien.
Diese Ausweitungen betreffen auch Linienabschnitte auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen (Linien
208, SB 208 im Bereich Zülpich und die Linie 231 im Bereich Schleiden). Es wurde daher auch hierzu
eine Abstimmung mit den o.a. Betroffenen vorgenommen:
Linien 208/ SB 208
Die neue SB 208 soll nach den Vorstellungen des Kreises Düren teilweise Fahrten der Linie 208
übernehmen und insgesamt als attraktives Angebot für den Berufsverkehr dienen. Während auf dem
Gebiet des Kreises Düren mit 10 Fahrtenpaaren ein 30-Min-Takt im Berufsverkehr vorgesehen ist,
soll der Abschnitt zwischen Nörvenich und Zülpich mit 6 Fahrtenpaaren bedient werden und damit 3
Hin- und 3 Rückfahrten (jeweils im Stundentakt) zu Zeiten des Berufsverkehrs anbieten.
Problematisch aus Sicht des Kreises Euskirchen ist, dass die Grundlage der Empfehlungen im NVP
des Kreises Düren lediglich eine Haushaltsbefragung ist und dass Fahrgastzählungen nur für
einzelne Linien vorliegen. Von daher wurde keine Potentialberechnung vorgenommen.
-3Vor einer endgültigen Zustimmung des Kreises Euskirchen zum Leistungsangebot wird der Kreis
Düren den Kreis Euskirchen über die Ergebnisse der Haushaltsbefragung bezogen auf die
Verflechtung in Richtung des Kreises Euskirchen informieren. Auch ist ergänzend kurzfristig eine
Fahrgastzählung auf der Linie 208 geplant.
Der Kreis Düren wird aufgrund des Abstimmungsgespräches die Fahrplanentwürfe beider Linien
überarbeiten und die Änderungen darstellen. Zudem teilt der er sowohl die Ist-Kilometer als auch die
Mehr-Kilometer mit.
Die Verwaltung hat ihre Zustimmung zu dem neuen Angebot signalisiert, unter der Voraussetzung,
dass nach Auswertung der Ergebnisse der Vollerhebung in 2019 ggf. eine Modifikation des
Angebotes erfolgt.
Linie 231 - Notvergabe
Die Linie 231 stellt aus Sicht des Kreises Euskirchen die Anbindung des Wilden Kermeters an
Gemünd dar; es werden jedoch noch weitere Destinationen bedient, so dass der Fahrplan insgesamt
sehr unübersichtlich ist.
Eine Fahrgastzählung in 2016 zeigt, dass eine hohe Nachfrage bei den Schülerverkehren besteht und
eine mäßige bei den übrigen Fahrten. Keine der gezählten Fahrten war sehr schlecht oder nicht
nachgefragt. Während der Ferienzeit lag die Nachfrage aber deutlich geringer; teilweise waren die
Fahrten nicht nachgefragt. Ein Streichen der Ferienfahrten würde nach Aussage des Betreibers zu
höheren Kostensätzen und damit nicht zu wesentlichen Kosteneinsparungen führen.
Es bestehen seitens der Verwaltung des Kreises Euskirchen keine Bedenken das StatusQuoAngebot der Linie 231 während der Notvergabe fortzuführen.
Eine Aufteilung der Linie in verschiedene Linien mit dem Ziel, mehr Fahrplantransparenz zu schaffen,
ist wegen bestehender Verknüpfungen zwischen den verschiedenen Ästen der Linie nicht möglich. In
einem mit dem Kreis Düren geführten Abstimmungsgespräch wurde aber vereinbart, einen
touristischen Fahrplan für den Bereich Heimbach – Wilder Kermeter – Gemünd zu erstellen.
Linie 231 - Ausweitung des Angebotes in Richtung Wilder Kermeter ab 01/2019
Ab 01/2019 ist eine geringfügige Ausweitung des Angebotes um 2 Fahrtenpaare zwischen Gemünd
und dem Wilden Kermeter geplant, die wegen der Bedeutung des Wilden Kermeters (u.a.:
Erlebnispfad Wilder Weg im barrierefreien Naturerlebnisraum) von der Verwaltung des Kreises
Euskirchen grundsätzlich positiv gesehen wird.
Aus dem Abstimmungsgespräch mit dem Kreis Düren und der Stadt Schleiden ergab sich ein
Prüfauftrag ggü. dem Kreis Düren, ob die geplante Fahrtenausweitung (zwei Fahrtenpaare am
Mittag/Nachmittag) nicht aufgeteilt werden kann. Bisher bestehen morgens eine Fahrtmöglichkeit ab
Gemünd und nachmittags drei. Geprüft werden sollen eine zweimalige Anbindung morgens und eine
viermalige Anbindung nachmittags. Hierbei soll auch ein saisonaler Betrieb erwogen werden. Das
Samstagsangebot müsste ebenfalls ausgeweitet werden.
Der Kreis Düren wird ein neues Fahrplankonzept vorgelegen, das alle Änderungen enthält und die
Verkehrstage mo-fr, Sa, So/Ft gesondert betrachtet. Zudem teilt der Kreis Düren sowohl die IstKilometer als auch die Mehr-Kilometer des neuen Konzeptes mit.
Der Kreis Euskirchen wird seinerseits prüfen, ob bereits Zwischenergebnisse aus der derzeit
laufenden touristischen Befragung zu der Bedeutung des Wilden Kermeters vorliegen.
II
Vertrag zwischen den ÖPNV-Aufgabenträgern Kreis Euskirchen, StädteRegion Aachen
und Stadt Aachen
Der Vertrag, der als Entwurf vorliegt, beinhaltet Vereinbarungen über die grenzüberschreitenden
Linien 63 und 815. Der Kreis Euskirchen tritt die Zuständigkeit für die Vergabe der Verkehrsleistungen
auf den Linien SB63/63 an die StädteRegion Aachen ab.
-4Das Leistungsangebot beider Linien ist abgestimmt und aus Sicht beider Aufgabenträger an den
Bedarf angepasst. Die Stadt Schleiden ist mit dem vereinbarten Volumen ebenfalls einverstanden.
Das Leistungsangebot im Schülerverkehr bleibt in Abstimmung mit der Stadt Schleiden unverändert.
Die Änderungen, die die jetzige Linie SB 63 (neu: Linie 63) betreffen, sollen zum 10.12.2017 in Kraft
treten. Im Vertrag ist festgelegt, dass das Fahrplanangebot jährlich überprüft und im gegenseitigen
Einvernehmen weiterentwickelt wird. Die Laufzeit des Vertrages beträgt drei Jahre.
Finanzierung
Es ist vorgesehen, zunächst eine Verrechnung der Verkehrsleistungen beider Linien vorzunehmen.
Die „Wald-Linie“ 815 (ein Fahrtenpaar an Sonn- und Feiertagen zwischen Kall und Monschau) wird im
Auftrag des Kreises Euskirchen durch die RVK betrieben; diese Kilometer werden von dem
Leistungsvolumen der Linie 63 abgezogen. Als Grundlage der Abrechnung verbleibt eine
Verkehrsleistung von 30.865 Nutzwagen-Kilometern pro Jahr.
Maßstab für den jährlichen Finanzierungsbeitrag ist der im jeweiligen Verbundetat des AVV
ausgewiesene Ausgleichsbetrag/km, der in 2017 bei 1,5083 €/Km liegt. Dieser wird mit den o.a.
Nutzwagen-Kilometern multipliziert (Ergebnis: 46.553 €). In einer Jahresabrechnung ist eine IstAbrechnung auf Basis der tatsächlichen Kilometerleistung vorgesehen.
Der Etat für 2018 wird erst am 20.12.2017 den Verbundgremien zur Entscheidung vorgelegt; eine
Einschätzung hierzu kann seitens des AVV erst Ende November 2017 erfolgen. Seitens des Kreises
Euskirchen besteht keine Einflussmöglichkeit auf die Höhe des Ausgleichsbetrages/km. Es wird daher
verwaltungsseitig vorgeschlagen, ein Kündigungsrecht des Kreises Euskirchen in den Vertrag
aufzunehmen, sofern der im jeweiligen Verbundetat ausgewiesene Ausgleichsbetrag/km um mehr als
5 % von dem Wert des Vorjahres abweicht.
Steuerrechtliche Aspekte werden derzeit unter Federführung der Stadt Aachen geklärt. Im bisherigen
Vertragsentwurf gehen die Vertragspartner davon aus, dass der Finanzierungsbeitrag des Kreises
Euskirchen nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Zu regeln ist noch die Mitfinanzierung der der morgendlichen TaxiBus-Fahrt zwischen Schleiden und
Einruhr seitens der StädteRegion. Vorgeschlagen wurde kreisseitig eine Aufteilung der an den
Taxiunternehmer zu leistenden Vergütung entsprechend der anteiligen Kilometerleistung auf dem
Gebiet des AVV. Das Kilometerverhältnis liegt hier bei 9% (AVV) zu 91 % (Kreis Euskirchen). Dem
hat die StädteRegion noch nicht zugestimmt.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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