Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
480 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
23.08.17, 15:01
Aktualisiert
23.08.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2016
der
Kreissparkasse
Euskirchen
Sitz
eingetragen beim Amtsgericht
Register Nr.
Von-Siemens-Str. 8, 53879 Euskirchen
Bonn
A 5513
Land
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Aktivseite
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2016
Euro
1.
2.
3.
4.
5.
Euro
Barreserve
a) Kassenbestand
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank
30.708.024,91
65.928.831,13
96.636.856,04
15.293
10.736
26.029
-,--
-
165.566.328,85
1.385.485.212,57
30.663
149.484
180.148
1.345.568
1.814.232,48
163.752.096,37
883.960.842,61 Euro
180.710.956,94 Euro
(
-)
-
(
-)
-
-,--
44.152.026,40
31.202
8.
9.
176.036.458,33
(31.202)
141.107
172.310
(141.107)
(
-)
172.310
311.875,68
480
-,--
-
131.884.431,93
176.036.458,33
-,--
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
6a. Handelsbestand
7.
31.767.853,51
28.615
Beteiligungen
darunter:
an Kreditinstituten
an Finanzdienstleistungsinstituten
-,-- Euro
(
-)
-,-- Euro
(
-)
Anteile an verbundenen Unternehmen
darunter:
an Kreditinstituten
an Finanzdienstleistungsinstituten
-,-- Euro
(
-)
-,-- Euro
(
-)
Treuhandvermögen
darunter:
Treuhandkredite
7.600.000,00
3.859.799,68
3.859.799,68 Euro
12. Sachanlagen
13. Sonstige Vermögensgegenstände
4.352
-,--
-
-,--
-
27.326,00
-,--,-27.326,00
28
28
23.469.875,21
25.291
2.454.842,97
4.963
327.443,45
499
15. Aktive latente Steuern
-,--
-
16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
-,--
-
1.893.543.872,29
1.795.883
14. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Aktiva
59.542
459.124
986.544.422,65
97.279.048,39
1.083.823.471,04
1.523.686.116,79
Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten
darunter:
Geldmarktpapiere
eigene Akzepte und
Solawechsel im Umlauf
Treuhandverbindlichkeiten
darunter:
Treuhandkredite
880.277
102.166
982.443
1.441.567
-,--,--
-
-,-- Euro
(
-)
-,-- Euro
(
-,--
-)
-
-,--
-
3a. Handelsbestand
4.
1.226
180.407
181.632
399.583
90.736.171,64
3.859.799,68
3.859.799,68 Euro
4.352
(4.352)
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
752.660,95
2.104
6.
Rechnungsabgrenzungsposten
302.251,65
490
-,--
-
35.912.578,88
15.200
132
13.685
29.016
6a. Passive latente Steuern
7.
Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
b) Steuerrückstellungen
c) andere Rückstellungen
15.308.786,00
770.126,83
19.833.666,05
7.600
(4.352)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich
Schuldverschreibungen aus deren Umtausch
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
c) Geschäfts- oder Firmenwert
d) geleistete Anzahlungen
349.126.474,11
439.862.645,75
-
-,--
6.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
3.
-,--
31.12.2015
Tsd. EUR
Euro
1.495.316,94
187.352.508,60
(858.118)
(174.151)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
-,-- Euro
ab) von anderen Emittenten
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
-,-- Euro
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
44.152.025,40 Euro
bb) von anderen Emittenten
darunter: beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank
131.884.431,93 Euro
c) eigene Schuldverschreibungen
Nennbetrag
-,-- Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
Euro
188.847.825,54
2.
-,--,--
Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig
b) andere Forderungen
Forderungen an Kunden
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert
Kommunalkredite
Euro
1.
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen
b) Wechsel
Passivseite
31.12.2015
Tsd. EUR
Euro
8.
Sonderposten mit Rücklageanteil
-,--
-
9.
Nachrangige Verbindlichkeiten
-,--
-
-,--
-
10. Genussrechtskapital
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken
darunter:
Sonderposten nach § 340e
Abs. 4 HGB
-,-- Euro
(
36.467.235,71
-,-- Euro
-)
33.767
(
-)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital
b) Kapitalrücklage
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
cb) andere Rücklagen
-,--,--
-
102.953.832,63
761.570,46
102.205
102.205
749
102.953.832,63
-,--
d) Bilanzgewinn
Summe der Passiva
1.
2.
Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
-,-14.325.356,41
-,--
Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen
-,--,-82.446.932,10
103.715.403,09
102.954
1.893.543.872,29
1.795.883
14.325.356,41
14.589
14.589
82.446.932,10
64.660
64.660
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
Euro
1.
2.
3.
4.
Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften
darunter:
abgesetzte negative Zinsen
aus Geldanlagen
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen
Zinsaufwendungen
darunter:
aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
abgesetzte positive Zinsen
aus Geldaufnahmen
Euro
1.1.-31.12.2015
Tsd. EUR
Euro
44.503.716,15
47.986
57.558,21 Euro
(
4.260.905,92
6.812
54.797
13.729
48.764.622,07
9.145.675,15
99.882,23 Euro
(167)
20.499,99 Euro
Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
b) Beteiligungen
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen
5.
6.
7.
8.
9.
Nettoertrag des Handelsbestands
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle
Anlagewerte und Sachanlagen
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen
darunter:
aus der Aufzinsung von
Rückstellungen
446.504,49 Euro
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen
und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
39.618.946,92
(48)
41.069
930.934,04
58
795
853
230.592,00
700.342,04
-,--
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungsoder Teilgewinnabführungsverträgen
Provisionserträge
Provisionsaufwendungen
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
darunter: für Altersversorgung
2.218.290,52 Euro
b) andere Verwaltungsaufwendungen
659.446,30
11.923.789,57
436.880,28
11.486.909,29
-,-2.454.631,92
-,-55.150.868,47
21.225.671,19
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Aufwendungen aus Verlustübernahme
Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen
5.827.502,34
40.653.058,96
6.219
27.112
(2.653)
11.423
38.534
2.327.943,53
4.157.738,10
2.296
3.536
27.053.173,53
13.599.885,43
(2.119)
1.093.351,53
3.779
-,--
-,--
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage
b) in andere Rücklagen
29. Bilanzgewinn
3.779
1.375
678.911,82
3.956.641,97
761.570,46
-,-761.570,46
1.375
85
4.252
3.935
3.021
164
3.186
749
749
-,-761.570,46
749
-,-761.570,46
749
678.911,82
179.475,74
2.700.000,00
4.718.212,43
-,--,--,-3.789.976,53
166.665,44
25. Jahresüberschuss
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage
b) aus anderen Rücklagen
744
10.630
396
10.234
4.892
57.792
20.893
1.093.351,53
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen,
Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren
-)
-,--,--
-,--,--
Anhang zum Jahresabschluss 2016
1._Grundlagen der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der
Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.
2._Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1_Allgemeine Angaben
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres sind wir in Bezug auf die
Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen abgewichen. Im Einzelnen haben wir die
Änderung bei den Angaben zu den Rückstellungen erläutert. Wir haben keine Veränderung der
Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Umlauf- oder Anlagevermögen vorgenommen.
Für den Jahresabschluss 2016 waren erstmals die Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 23.07.2015 zu beachten. Aufgrund von § 284 Abs. 1 HGB ergeben sich gegenüber
dem Vorjahr Abweichungen in der Reihenfolge der Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung.
2.2_Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Forderungen
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Namensschuldverschreibungen) haben wir
zum Nennwert bilanziert. Unverzinsliche Forderungen werden mit dem Barwert ausgewiesen. Die
Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der
Geschäfte verteilt.
Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht und -fähigkeit bis zur Endfälligkeit haben wir mit den
Anschaffungskosten bilanziert. Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir
zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert. Strukturierte
Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument
(i.d.R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit
verbunden ist. Bei den einheitlich bilanzierten strukturierten Schuldscheindarlehen liegt keine
Unterverzinslichkeit vor. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der
Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.
Für akute Ausfallrisiken bei Forderungen an Kunden haben wir Einzelwertberichtigungen in Höhe des
zu erwartenden Ausfalls gebildet. Ferner wurden nach den Erfahrungen der Vergangenheit (Ausfälle
der letzten fünf Jahre) bemessene Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand berücksichtigt. Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute getroffen.
Von Kunden im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das
aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden (wie Vorfälligkeitsentgelte) unmittelbar
in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.
1
Wertpapiere
Andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen,
wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises
ermittelt.
Existiert für ein Wertpapier ein aktiver Markt, entspricht der beizulegende Wert dem Markt- bzw.
Börsenpreis am Bilanzstichtag. Dies war bis auf eine Ausnahme bei allen Wertpapieren der Fall. Liegt
kein aktiver Markt vor, wird der beizulegende (Zeit-) Wert durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Dabei haben wir den von unserem Dienstleister zur Verfügung gestellten
indikativen Kurs plausibilisiert. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert
den Börsenpreis angesetzt.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung, bilanziert.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als
Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.
Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen, die ab dem Jahr 2010 angeschafft worden sind,
werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Vor dem Jahr 2010 angeschaffte Vermögensgegenstände schreiben wir unter Nutzung der Übergangsmöglichkeiten des
BilMoG (Artikel 67 Abs. 4 EGHGB) weiterhin mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen ab. Niedrigere
Wertansätze auf Sachanlagevermögen, die aus der Übernahme steuerrechtlicher Regelungen resultierten (§ 6b EStG), haben wir ebenfalls nach Artikel 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt.
Vermögensgegenstände von geringerem Wert (bis 410,00 EUR) werden sofort als Sachaufwand erfasst.
Die vorhandene sowie die im Geschäftsjahr erworbene Software wurde nach den Grundsätzen des
Rechnungslegungsstandards HFA 11 des IDW bilanziert.
Für einen geringen Anteil unserer Sachanlagen haben wir von der Möglichkeit der Bilanzierung mit
einem festen Wert gemäß § 240 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.
Aktive latente Steuern
Einen Überhang aktiver latenter Steuern, der sich nach der Saldierung mit passiven latenten Steuern
ergab, haben wir in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert.
2
2.3_Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.
Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob
dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen
mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von
Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.
Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte eine Abzinsung. Für
bestimmte Gruppen von Rückstellungen haben wir auch bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit bis zu
einem Jahr eine Abzinsung vorgenommen. Die Abzinsung erfolgte mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre. Bei der Bestimmung des Diskontierungssatzes sind wir grundsätzlich
davon ausgegangen, dass Änderungen des Zinssatzes jeweils zum Jahresende eingetreten sind.
Entsprechend sind wir für die Bestimmung des Zeitpunktes der Änderungen des Verpflichtungsumfanges bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs vorgegangen.
Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe
erfasst (Nettomethode).
Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen haben wir nach dem finanzmathematischen
Teilwertverfahren auf Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2005g berechnet. Bei der Ermittlung wurden
jährliche Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen von 2 % unterstellt.
Der Abzinsung der Pensionsrückstellungen wurde ein auf dass Jahresende 2016 prognostizierter
Durchschnittszinssatz von 4 % zugrunde gelegt. Aufgrund des langfristig niedrigen Zinsniveaus vermindert sich der gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung für die Bewertung der Pensionsrückstellungen heranzuziehende Abzinsungssatz weiter stetig. Aus diesem Grund erfolgte mit dem Gesetz
zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung von handelsrechtlichen Vorschriften eine Verlängerung des Bezugszeitraums für die Ermittlung des durchschnittlichen Abzinsungssatzes von sieben auf zehn Jahre. Aus der geänderten Abzinsungsvorschrift ergibt sich insgesamt eine Verminderung der Pensionsrückstellungen um 1.601 TEUR (Unterschiedsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 6 Satz 1 HGB), die als Ertrag mit Aufwendungen aus Pensionsrückstellungen saldiert in der
Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird.
Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wurden in Anwendung von § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzins abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken ist ein Sonderposten gemäß § 340g HGB dotiert.
3
2.4_Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)
Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir
auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 „Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch)“ nach
der Barwertmethode bewertet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer
Rückstellung nicht erforderlich war. Dieses Bankbuch umfasst alle Kunden-, Eigenanlage- und zur
Zinsbuchsteuerung abgeschlossene Zinsswapgeschäfte mit vergleichbarer maximaler Laufzeit oder
Zinsbindungsdauer. Zinsswapgeschäfte, deren Laufzeit/Zinsbindungsdauer im Einzelfall darüber
hinausgeht, haben wir für die Bewertung aufgeteilt. Den nicht in das Bankbuch einbezogenen Teil der
Zinsswapgeschäfte haben wir imparitätisch einzeln bewertet und soweit notwendig Rückstellungen
gebildet.
2.5_Bilanzierung und Bewertung von Derivaten
Alle im Bestand befindlichen Zinsswapgeschäfte wurden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen und werden unabhängig von der Laufzeit in die Betrachtung des gesamten
Zinsänderungsrisikos einbezogen.
Die Sparkasse setzt Derivate nur im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Von dem Wahlrecht zur
Bildung von Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
2.6_Ausweis in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang
Die Erträge und Aufwendungen für bankgeschäftliche Sachverhalte wurden unter dem Zinsergebnis
und für sonstige Sachverhalte unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie
zugehören.
Die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge beinhalten keine
anteiligen Zinsen.
2.7_Angabe der Grundlage für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in EUR
Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in
Euro umgerechnet. Bei den Beständen handelt es sich um in derselben Währung besonders gedeckte
Geschäfte. D. h. das Wechselkursänderungsrisiko wird durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen. Bei den besonders gedeckten
Geschäften handelt es sich um lfd. Konten von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.
Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden saldiert; ein auszuweisendes Ergebnis aus der Währungsumrechnung entstand dabei nicht.
4
3._Sonstige Erläuterungen zur Bilanz
3.1 Aktiva
Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute
In diesem Posten sind enthalten:
31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
Forderungen an die eigene Girozentrale
10.369.178,69
86.046.531,74
In dem Unterposten b) andere Forderungen sind
nachrangige Forderungen in Höhe von enthalten
13.800.097,84
13.799.765,22
Der Unterposten b) - andere Forderungen - setzt
sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
bis drei Monate
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als fünf Jahre
0,00
75.000.000,00
49.900.000,00
38.500.000,00
Aktiva 4 - Forderungen an Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
Forderungen an Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Nachrangige Forderungen
31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
2.399.146,52
1.922.076,83
241.887,72
263.887,72
Der Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt
zusammen:
bis drei Monate
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als fünf Jahre
Forderungen mit unbestimmter Restlaufzeit
46.105.057,16
88.898.698,68
309.385.752,84
887.753.351,96
52.906.299,65
5
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Die in diesem Posten enthaltenen Wertpapiere sind börsennotiert.
Der Markt für diese Papiere wird grundsätzlich als aktiv eingestuft.
In diesem Posten sind Beträge in Höhe von 50.025.500,00 EUR enthalten, die bis zum 31.12.2017 fällig
werden.
Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Die in diesem Posten enthaltenen Papiere sind börsennotiert.
Der Markt wird als aktiv eingestuft.
Aktiva 7- Beteiligungen
Von den Beteiligungen sind 4.584.218,86 EUR (i. Vj. 4.584 Tsd. EUR) in börsenfähigen aber nicht
börsennotierten Wertpapieren verbrieft.
Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter
Bedeutung sind:
Name
Sitz
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
S-UBG AG
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft für
die Region Aachen, Krefeld,
Mönchengladbach
S-VC Risikokapital-Fonds für die Region
Aachen, Krefeld, Mönchengladbach GmbH
RSL Rheinische Sparkassen Leasing
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Düsseldorf
Anteil
am
Kapital
in %
1,2189
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Jahresergebnis
2015 in Tsd.
EUR
879.021,4
Aachen
11,0
50.224,1
6.348,8
Aachen
11,0
7.341,0
-272,4
114.495,5
7.225,2
Düsseldorf
1,2732
Aktiva 8 - Anteile an verbundenen Unternehmen
Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
Name
Sitz
S Finanz Euskirchen GmbH
Realwert GmbH
Euskirchen
Euskirchen
Anteil am
Kapital in %
100,0
100,0
Eigenkapital
in Tsd. EUR
100,0
7.500,0
Die Angabe der Jahresergebnisse ist entfallen, da bei den Unternehmen durch Gewinnabführungsverträge mit der Sparkasse die Jahresergebnisse regelmäßig ausgeglichen sind.
Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen für die Beurteilung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde gem. § 296 Abs. 2 HGB auf die Aufstellung
eines Konzernabschlusses verzichtet.
6
Aktiva 9 - Treuhandvermögen
Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden dar.
Aktiva 12 - Sachanlagen
In diesem Posten sind Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 3.262.945,83 EUR sowie
Grundstücke und Bauten, die im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzt werden, in Höhe von
16.995.670,57 EUR enthalten.
Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Posten ist enthalten:
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und
niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten
31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
147.923,62
263.760,98
Aktiva 15 - Aktive latente Steuern
Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,69 % unter Zugrundelegung des
Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir
verrechnet.
Einen verbleibenden Überhang aktiver latenter Steuern haben wir nicht angesetzt. Die verrechneten
passiven und aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten: Forderungen an
Kunden, Beteiligungen, Sachanlagen, Rückstellungen für Pensionen, andere Rückstellungen und dem
Fonds für allgemeine Bankrisiken.
Mit Blick auf die zu versteuernden temporären Differenzen und die Erwartung voraussichtlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne halten wir die voraussichtliche Realisierung der aktiven latenten
Steuern für gegeben.
Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände in Fremdwährung
Unter den Aktiva lauten auf Fremdwährung Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von
446.343,19 EUR.
7
Entwicklung des Anlagevermögens in EUR
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Grundstücke und
Gebäude
01.01.2016
Entwicklung der
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Entwicklung der kumulierten
Abschreibungen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
immaterielle
Anlagewerte
81.129.330,78
20.000.642,45
669.531,21
Zugänge
0,00
500.443,85
19.871,68
Abgänge
0,00
286.493,15
338,00
31.12.2016
81.129.330,78
20.214.593,15
689.064,89
01.01.2016
59.555.102,40
16.284.362,62
641.234,21
Abschreibungen
1.367.299,00
939.801,85
20.842,68
Zuschreibungen
0,00
0,00
0,00
Änderungen im
Zusammenhang mit
Abgängen
0,00
272.517,15
338,00
31.12.2016
60.922.401,40
16.951.647,32
661.738,89
31.12.2016
20.206.929,38
3.262.945,83
27.326,00
31.12.2015
21.574.228,38
3.716.279,83
28.297,00
Buchwerte
Finanzanlagen
Forderungen an
Kreditinstitute
Bilanzwert 31.12.2015
Nettoveränderungen
Bilanzwert 31.12.2016
Forderungen an
Kunden
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche
Wertpapiere
Beteiligungen
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
48.695.466,59
0
172.309.738,51
28.615.273,93
7.600.000,00
-48.810,78
1.990.000,00
3.726.719,82
3.152.579,58
0,00
48.646.655,81
1.990.000,00
176.036.458,33
31.767.853,51
7.600.000,00
8
3.2 Passiva
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
In diesem Posten sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale
Verbindlichkeiten, für die Forderungen an Kunden mit
einem Buchwert von insgesamt
Sicherheitshalber abgetreten sind
31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
10.768,47
4.053,76
137.198.509,70
130.986.863,79
Der Unterposten b) - mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt
zusammen:
bis drei Monate
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als fünf Jahre
19.981.900,24
41.976.336,17
51.150.271,27
72.843.405,54
Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
23.444,51
0,00
4.133.522,11
7.748.410,45
Der Unterposten a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter
Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich
nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
bis drei Monate
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als fünf Jahre
6.154.106,92
82.743.909,31
1.837.915,18
240,23
Der Unterposten b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach
Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
bis drei Monate
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als fünf Jahre
22.640.817,05
19.806.386,61
44.778.862,39
9.660.238,28
9
Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten
Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten
In diesem Posten ist enthalten:
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und
niedrigerem Auszahlungsbetrag bei Forderungen
31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
295.840,33
483.174,80
Passiva 7 - Rückstellungen
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2016 1.601.141,00 EUR. Dieser Betrag
unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 S. 2 HGB.
4. Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich
Eventualverbindlichkeiten
Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der
Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen
Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden.
Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.
Andere Verpflichtungen
Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer
Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere
Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.
10
5. Gesamtbetrag der Schulden in Fremdwährung
Unter den Passiva lauten auf Fremdwährung Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 446.343,19 EUR.
6. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinserträge
In diesem Posten sind aperiodische Erträge in Höhe von 710.945,32 EUR enthalten, die im Wesentlichen aus Vorfälligkeitsentschädigungen bei der vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen resultieren.
Erhaltene und geleistete Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften werden pro Vertrag saldiert als Zinsertrag oder Zinsaufwand ausgewiesen. Sofern aufgrund des derzeitigen Zinsumfelds sowohl aus den
festen als auch den variablen Zinszahlungen eines Vertrages Zinsaufwendungen oder Zinserträge
resultieren, werden die Beträge summiert als Zinsertrag oder Zinsaufwand ausgewiesen. Eine Einbeziehung in die Angabe negativer Zinsen erfolgt nicht, da es sich bei wirtschaftlicher Betrachtung um
einen Zahlungsstrom handelt.
7. Sonstige Angaben
7.1 Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten
Die folgenden im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden grundsätzlich in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Dabei wurden
Geschäfte, deren Zinsbindungsdauern über die übliche Laufzeit des Zinsbuches hinausgehen, aufgeteilt und der darüber hinausgehende Anteil einzeln bewertet. Die Zeitwerte wurden als Barwert
zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt und enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (cleanprice); es fanden die Swap-Zinskurven per 30.12.2016 Verwendung. Kontrahenten sind die Landesbank
Hessen-Thüringen (nominal 55 Mio. Euro), die Deka Bank (nominal 60 Mio. Euro) und die Landesbank
Baden-Württemberg (nominal 15 Mio. Euro).
Zinsswaps
Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
in Mio. EUR
bis 1 Jahr
1 – 5 Jahre
> 5 Jahre
0,0
75,0
55,0
Insgesamt
in Mio. EUR
130,0
Beizulegende
Zeitwerte 1)
in Mio. EUR
Rückstellung
in Mio. EUR
-12,4
6,1
1) Aus Sicht der Sparkasse negative Zeitwerte werden mit Minus angegeben
11
7.2 Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen
Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)
Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutschen Landesbank AG (u. a. der
Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV- mit rd. 25,03 %) haben im November
2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt vereinbart.
Auf dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur Errichtung einer Abwicklungsanstalt
("Erste Abwicklungsanstalt“) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen.
Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf (RSGV) ist entsprechend seinem Anteil
(25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht
durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen
werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen.
Im Zuge der Übertragung weiterer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt im Jahr 2012 wurde die Haftung dergestalt modifiziert, dass der RSGV sich verpflichtet, bei
Bedarf maximal 37,5 Mio. EUR als Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu
stellen. Die Ausgleichsverpflichtung für tatsächlich liquiditätswirksame Verluste verringert sich entsprechend um diesen Betrag, so dass der Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR unverändert bleibt. Auf die
Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV damit eine anteilige indirekte Gesamtverpflichtung
entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung
im Jahresabschluss 2016 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden.
Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen
wird. Die Sparkasse ist verpflichtet für dieses Risiko über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den
Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge zu bilden. Die Höhe
der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der
indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (1,1833 %). Zum 31.12.2016 beträgt der Anteil 1,2189 %.
Die im Zuge der Übernahme der Ausgleichsverpflichtungen vereinbarte Überprüfung des Vorsorgebedarfs im Jahr 2016 hat ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung zum 31.12.2015
erfüllt waren. Neben dem Erreichen des vereinbarten kumulierten Mindestvorsorgevolumens lässt der
Abwicklungsplan der Erste Abwicklungsanstalt derzeit erwarten, dass ein Verlustausgleich nicht zu
leisten sein wird. Die Aussetzung erfolgte unbefristet, wird jedoch regelmäßig überprüft.
Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 5.315 Tsd. EUR in Form der Dotierung des
Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt. Die im
Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 vorgenommene Dotierung in Höhe
von 902 Tsd. EUR führen wir als Vorsorge für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB fort.
12
Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse
Die Kreissparkasse Euskirchen ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) und gehört dem im Umlageverfahren geführten Abrechnungsverband I (§ 55 Abs. 1a Satzung der RZVK) an.
Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung und des Tarifvertrages vom
1.3.2002 (ATV-K) zu gewähren. Gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG steht die Sparkasse für die Erfüllung der
zugesagten Leistung ein (Subsidiärhaftung im Rahmen einer mittelbaren Versorgungsverpflichtung).
Im Geschäftsjahr 2016 betrug der Umlagesatz 4,25 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte
(Bemessungsgrundlage). Er bleibt im Jahr 2017 unverändert.
Zum 31.12.2000 wurde das bisherige Gesamtversorgungssystem geschlossen und durch ein als
Punktemodell konzipiertes Betriebsrentensystem ersetzt. Infolge dessen erhebt die RZVK zusätzlich
zur Umlage ein so genanntes -pauschales- Sanierungsgeld in Höhe von 3,5 % der Bemessungsgrundlage zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs hinsichtlich der Finanzierung der Versorgungsansprüche, die im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstanden sind.
Die Höhe der Umlage und des Sanierungsgeldes werden auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte,
die jeweils mindestens einen Zeitraum von zehn Jahren (plus ein Überhangjahr) umfassen, regelmäßig
(alle fünf Jahre) überprüft. Die RZVK geht davon aus, dass mit dem im Jahr 2010 auf den jetzigen Wert
von 7,75 % angehobenen Gesamtaufwand ein nachhaltiger und verstetigter Umlage- und Sanierungsgeldsatz erreicht worden ist. Zusatzbeiträge zur schrittweisen Umstellung auf ein kapitalgedecktes
Verfahren werden zzt. nicht erhoben.
Auf Basis der Angaben im Geschäftsbericht 2015 der RZVK wurden die Rentenleistungen in diesem
Jahr zu etwa 26 % durch die erzielten Vermögenserträgnisse finanziert. Die Betriebsrenten werden
jeweils zum 1. Juli eines Jahres um 1 % ihres Betrages erhöht.
Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung betrugen bei umlage- und sanierungsgeldpflichtigen Entgelten von 19.152.062,73 EUR im Jahr 2016 1.542.082,86 EUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard HFA 30
vertretenen Rechtsauffassung begründet die Mitgliedschaft in der RZVK im Hinblick auf Fragen des
Jahresabschlusses eine mittelbare Pensionsverpflichtung.
Die RZVK hat im Auftrag der Sparkassen auf Basis der Rechtsauffassung des IDW den Barwert der auf
die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe des IDW RS HFA 30 zum
31.12.2016 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbands I handelt, ist es gemäß IDW
RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen.
Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 32,6 Mio. EUR.
Der dabei berücksichtigte Vermögensdeckungsgrad beträgt 27,2%.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen wurde in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden, die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer jährlichen Rentensteigerung von
1% ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde der gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i.V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelte Wert zum 31.12.2016 verwendet. Aufgrund der
Änderung von § 253 Abs. 2 S. 1 HGB durch das „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ wurde erstmals der durchschnittliche Marktzins der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr sieben Jahre) zur Abzinsung herangezogen.
13
7.3 Abschlussprüferhonorar
Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
a) für die Abschlussprüfungsleistungen:
b) für andere Bestätigungsleistungen:
c) für sonstige Leistungen:
Gesamthonorar:
257.078,50 EUR
29.658,36 EUR
0,00 EUR
286.736,86 EUR
7.4 Mitarbeiter / -innen
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Vollzeitkräfte
Teilzeit- und Ultimokräfte
264
141
405
14
419
Auszubildende
Insgesamt
7.5 Angaben zu Organmitgliedern
Vorstand
Udo Becker
Sparkassendirektor
(Vorsitzender)
Hartmut Cremer
Sparkassendirektor
Holger Glück
Sparkassendirektor
14
Verwaltungsrat
Vorsitzendes Mitglied
Josef Reidt, selbständiger Rechtsanwalt
1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Andreas Schulte, Unternehmer Wellpappenwerk
2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds
Hans-Josef Nolden, Rentner
Mitglieder gemäß § 10 Abs. 2b SpkG NW
Stellvertreter
Hans-Josef Engels, Rentner
Hans-Josef Nolden, Rentner
Bernd Kolvenbach, Fraktionsgeschäftsführer
Johannes Mertens, Rentner
Clas Kohlheyer, Einkaufsleiter
Ute Stolz, Verwaltungsleiterin
Günther Schulz, Rentner
Frank Weimbs, Geschäftsführer Orgelbaugesellschaft
Thilo Waasem, Steuerfachangestellter
Andreas Bühl, Rentner
Norbert Häger, selbständiger Rechtsanwalt
Christian Grau, Soldat
Andreas Schulte, Unternehmer Wellpappenwerk
Franz Troschke, selbständiger Rechtsanwalt
Markus Ramers, Lehrer
Hans Reiff, Geschäftsführer Holzhandelsgesellschaft
Jörg Grutke, Umwelt- und Energiemanager
Nathalie Konias, Hausfrau
Mitglieder gemäß § 10 Abs. 2c SpkG NW
Stellvertreter
Stefan Böhm, Sparkassenangestellter
Günter Weber, Sparkassenangestellter
Volker Zart, Sparkassenangestellter
Karl-Heinz Daniel, Sparkassenangestellter
Michael Weiler, Sparkassenangestellter
Martin Baranzke, Sparkassenangestellter
Gerd Wallraff, Sparkassenangestellter
Mario Tillmann, Sparkassenangestellter
Richard van Bonn, Sparkassenangestellter
Petra Wegerhoff, Sparkassenangestellte
Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge von 862.749,90 EUR gewährt.
Die gewährten Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) betrugen 289.756,97 EUR.
Den Mitgliedern des Verwaltungsrates wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge von 83.986,75 EUR
gewährt. Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) wurden in Höhe von insgesamt 3.202.367,31
EUR ausgereicht.
Für die früheren Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge von 677.346,53 EUR gezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen von
6.214.983,00 EUR.
Beraterverträge mit Mitgliedern bzw. ehemaligen Mitgliedern der Organe bestehen nicht.
15
Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes sowie die
Bezüge der Aufsichtsgremien
Die Berichterstattung über Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes sowie die
Bezüge der Aufsichtsgremien erfolgt unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 6 SpkG NW.
Bezüge der Mitglieder des Vorstandes
Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstandes ist der vom
Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen
auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten ausschließlich feste
Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
werden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen
Dienstes angewendet.
Vorstand
Udo Becker
Vorsitzender
Hartmut Cremer
Mitglied
Holger Glück
Mitglied
Grundbetrag und
Allgemeine Zulage
(erfolgsunabhängig)
Sonstige
Vergütung
GesamtVergütung
351.541,52 EUR
16.955,71 EUR
368.497,23 EUR
319.583,08 EUR
10.016,45 EUR
329.599,53 EUR
146.625,03 EUR
18.028,11 EUR
164.653,14 EUR
Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von
Dienstfahrzeugen. Sie werden pauschal anhand des Bruttolistenpreises der Fahrzeuge nach der sog.
1%-Regelung ermittelt.
Im Falle der Nichtverlängerung der Dienstverträge ergeben sich Ansprüche, die den Regelungen der
Altersversorgung entsprechen, sofern die Nichtverlängerung nicht vom Vorstandsmitglied zu vertreten
ist.
Altersversorgung der Mitglieder des Vorstandes:
Vorstand
Udo Becker
Vorsitzender
Hartmut Cremer
Mitglied
Holger Glück
Mitglied
Im Jahr 2016 der
Pensionsrückstellung
zugeführt
Barwert der
Pensionsansprüche
31.12.2016
176.536,00 EUR
1.169.407,00 EUR
158.139,00 EUR
2.587.907,00 EUR
25.454,00 EUR
549.437,00 EUR
Die Altersversorgung beträgt ratierlich steigend bis maximal 55 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge
zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand. Zum 31.12.2016 betrug der Anspruch bei Herrn Becker
und Herrn Glück 45% und bei Herrn Cremer 50%. Das Hinterbliebenenruhegeld für Ehepartner und
Waisen bestimmt sich nach Abschnitt III und § 61 des BeamtVG. Auf dieser Basis wurde der Barwert der
Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und unter der Annahme eines
Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres für den Vorsitzenden, mit Vollendung
des 67. Lebensjahres für Herrn Glück sowie bei Vertragsablauf zum 31.10.2020 für Herrn Cremer
berechnet. Ab Beginn der Ruhegeldzahlungen wird auf die Ansprüche die Tarifentwicklung des
öffentlichen Dienstes angewendet.
16
Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien
Den Mitgliedern des Verwaltungsrates und dem Hauptverwaltungsbeamten (HVB) wurde für ihre Tätigkeit in der Verbandsversammlung und dem Aufsichtsgremium der Sparkasse einschl. seiner Ausschüsse (Bilanzprüfungsausschuss, Risikoausschuss, Hauptausschuss) ein Sitzungsgeld von 300 EUR
je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag. Außerdem erhalten die
ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat oder seiner
Ausschüsse einen Pauschalbetrag nach Anzahl der Sitzungsteilnahmen von max. 1.500 EUR p.a.; die
Vorsitzenden erhalten den doppelten Betrag. Daneben erhalten einige Teilnehmer Aufwendungsersatz für Fahrkosten.
In Abhängigkeit der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2016
folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder (ohne Fahrtkosten):
Name:
EUR
Josef Reidt
Andreas Schulte
Hans-Josef Nolden
Hans-Josef Engels
Bernd Kolvenbach
Johannes Mertens
Manfred Poth (HVB)
Hans Reiff
Jörg Grutke
Franz Troschke
12.495,00
7.100,00
6.000,00
3.600,00
6.000,00
3.600,00
550,00
6.000,00
3.600,00
1.963,50
Name:
EUR
Norbert Häger
Günter Rosenke (HVB)
Stefan Böhm
Günter Weber
Volker Zart
Karl-Heinz Daniel
Michael Weiler
Petra Wegerhoff
Markus Ramers
Andreas Bühl
insgesamt
803,25
4.825,00
3.600,00
6.000,00
3.300,00
3.300,00
2.750,00
550,00
6.300,00
1.650,00
83.986,75
7.6 Sonstiges
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.
Die offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an
Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind auf der Internetseite der Sparkasse (www.ksk-eu.de) unter
der Rubrik „Ihre Sparkasse/Berichte“ veröffentlicht.
Euskirchen, den 28. Februar 2017
Kreissparkasse Euskirchen
Vorstand
Becker
Cremer
Glück
17
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
zum 31. Dezember 2016
(„Länderspezifische Berichterstattung“)
Die Kreissparkasse Euskirchen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende
Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 und beziehen sich
ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik
Deutschland. Die Tätigkeit der Kreissparkasse Euskirchen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen
oder andere rückzahlbare Gelder von Privat‐ und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für
eigene Rechnung zu gewähren.
Die Kreissparkasse Euskirchen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender
Komponenten der Gewinn‐ und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende
Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge,
Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/‐aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche
Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2016 54.451 TEUR.
Die Anzahl der Lohn‐ und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt
345.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 4.718 TEUR.
Unter Berücksichtigung der Steuern von 3.790 TEUR ergibt sich ein Nettogewinn von 762 TEUR. Die
Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern.
Die Kreissparkasse Euskirchen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
Euskirchen, den 28. Februar 2017
Kreissparkasse Euskirchen
Vorstand
Becker
Cremer
Glück
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kreissparkasse Euskirchen
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss - unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Sparkasse sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Sparkasse und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Düsseldorf, den 10. Mai 2017
Prüfungsstelle des
Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Theemann
Kardas
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Lagebericht der Kreissparkasse Euskirchen
für das Geschäftsjahr 2016
1
Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse
Die Kreissparkasse Euskirchen – nachfolgend Sparkasse genannt – ist eine rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts mit Sitz in 53879 Euskirchen, Von-Siemens-Straße 8. Sie ist im Handelsregister
A 5513 des Amtsgerichtes in Bonn eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Kreis Euskirchen.
Grundlagen der Geschäftstätigkeit und des Geschäftsmodells sind insbesondere die handels-, steuerund kreditgesetzlichen Vorschriften sowie das Sparkassengesetz von Nordrhein-Westfalen (öffentlicher Auftrag), die Satzung und die Geschäftsstrategie der Sparkasse. Die Sparkasse ist ein regional
tätiges Universalkreditinstitut mit einer für Sparkassen dieser Größenordnung typischen Geschäftstätigkeit, die sich auf das Satzungsgebiet konzentriert.
Der Kreis Euskirchen war bis zum 19. Juli 2005 rechtlich verpflichtet, für die Sparkasse und die bei ihr
eingelegten Kundengelder finanziell einzustehen. Nach einer Änderung der Haftungsgrundlagen der
Sparkasse wird die Anstaltslast seitdem durch die Trägerbeziehung ersetzt und die Gewährträgerhaftung läuft nach einem gestaffelten Zeitplan aus. Auf die Geschäftspolitik und Leistungsfähigkeit der
Sparkasse haben die Änderungen keinen Einfluss. Die Sparkasse wird sich weiterhin uneingeschränkt
für die Bürgerinnen und Bürger im Geschäftsgebiet engagieren. Sie bleibt der wichtigste Finanzpartner der kleinen und mittleren Unternehmen.
Als öffentlich-rechtliche Unternehmen sind Sparkassen nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch
kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.
Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Die
Sparkasse ist Mitglied dieses Sicherungssystems, das seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt ist. Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen:
•
•
•
den elf Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,
dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen und
der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen.
Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut
zu einer Leistungsstörung gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren.
Die Girozentralenfunktion für die Sparkasse wird seit 2012 durch die Landesbank Hessen-Thüringen
ausgeübt.
2
Wirtschaftsbericht
2.1
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft wuchs im Jahr 2016 um real 1,9 % und damit in ähnlicher Größenordnung
wie in den beiden vorangegangenen Jahren (2015: +1,7 %, 2014: +1,6 %). Im Jahresverlauf 2016
hatte es zunächst ein gutes erstes Halbjahr gegeben (1. Quartal: +0,7 %, 2. Quartal: +0,5 %), dem
jedoch im dritten Quartal ein Plus von nur 0,1 % folgte. Zum Jahresende hat die Konjunktur in
Deutschland dann wieder deutlich an Schwung gewonnen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) legte im
Schlussquartal um 0,4 % zum Vorquartal zu. Insgesamt trugen in 2016 – wie bereits im Vorjahr – alle
Verwendungskomponenten zum BIP-Wachstum bei, bis auf die schwankungsanfälligen und weniger
aussagekräftigen Vorratsinvestitionen, die das Wachstum um -0,2 %-Punkte drückten. Einen ebenfalls leicht negativen Einfluss hatte der Außenbeitrag mit -0,2 %-Punkten.
Positive Wachstumsimpulse kamen im vergangenen Jahr vor allem von den Konsumausgaben, die
allein 1,8 %-Punkte zum BIP-Wachstum beitrugen. Obwohl der staatliche Konsum (+4 %) noch deutlicher ausgeweitet wurde als der private Konsum (+2 %), leistete letzterer mit 1,1 %-Punkten einen
höheren Wachstumsbeitrag zum BIP, was auf das größere Volumen des privaten Konsums zurückzuführen ist. Einen höheren Zuwachs beim privaten Konsum hatte es zuletzt im Jahr 2000 gegeben
1
(+2,1 %). Die gute Arbeitsmarkt- und Einkommenssituation wirkte wie in den Vorjahren konsumfördernd. Darüber hinaus spielte sicherlich das niedrige Zinsniveau eine wichtige Rolle, das eine alternative Erhöhung der Sparleistung unattraktiv erscheinen lässt. Die Sparquote blieb auf dem Niveau
des Vorjahres (9,7 %).
2.2
Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen für den deutschen Finanzsektor werden erheblich von der wirtschaftlichen
Lage im Euro-Raum beeinflusst. Die verhaltene dortige Entwicklung der Wirtschaft spiegelt nicht nur
längerfristige demografische und strukturelle Faktoren wider. Sie ist auch Reflex der vorherigen
globalen Finanz- und der europäischen Staatsschuldenkrise. Daraus ergibt sich die Tendenz hin zu
niedrigen Preissteigerungsraten. In einem solchen Umfeld ist eine expansive Geldpolitik gemäß
Einschätzung der Deutschen Bundesbank angemessen; nahe der Nullzinsgrenze sind unkonventionelle geldpolitische Maßnahmen ein grundsätzlich geeignetes Instrument. Vor diesem Hintergrund
ist das niedrige und im Jahr 2016 weiter gefallene Zinsniveau zu sehen. Seit Mitte März 2016 liegt
der Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) bei 0,00 % (vorher 0,05 %). Die
Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungs- und die Einlagefazilität betragen seitdem 0,25 % (vorher
0,30 %) und -0,40 % (vorher -0,30 %). Das Eurosystem setzte außerdem seine Ankäufe im Rahmen
des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten fort.
Bislang stützten die in den vergangenen Jahren gesunkenen Zinsen die Gewinne der Banken, da
deren Zinsaufwendungen schneller gesunken sind als die Zinseinnahmen. Lang anhaltend niedrige
Zinsen bergen jedoch Risiken, die mit fortschreitender Dauer zunehmen. Je länger die niedrigen
Zinsen andauern, desto größer wird der Bestand an niedrig verzinsten Krediten oder Wertpapieren in
den Bilanzen der Finanzinstitute. Steigen künftig die Zinsen, entweder weil die Zentralbank aufgrund
der makroökonomischen Entwicklung die Zinsen erhöht oder weil allgemein höhere Risikoprämien
verlangt werden, könnte dies kurz- bis mittelfristig Rückwirkungen auf die Gewinnsituation des
gesamten Finanzsystems haben. Die sukzessiv eingeführten höheren Eigenkapitalanforderungen an
Banken haben das Finanzsystem insgesamt stabiler gemacht.
Zum 21. März 2016 wurde die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) der Europäischen Union in
deutsches Recht umgesetzt. Die Richtlinie zielt primär darauf ab, den Verbraucherschutz zu verbessern, einen transparenteren und effizienten europäischen Binnenmarkt für Wohnimmobilienkredite
zu schaffen und zu einer nachhaltigen Kreditvergabe und -aufnahme beizutragen. Zu diesem Zweck
harmonisiert sie unter anderem die Kreditwürdigkeitsprüfung sowie die Bestimmungen zu Beratungsleistungen bei der Kreditvergabe und -vermittlung und erlegt in diesem Zusammenhang den
Kreditinstituten umfassendere Informations- und Dokumentationspflichten auf. Vor diesem Hintergrund fand in Deutschland in den letzten Monaten eine öffentliche Diskussion darüber statt, ob die
Kreditvergabe der deutschen Banken durch die WIKR belastet werde. Die Deutsche Bundesbank hat
im Rahmen ihrer Analyse keine Hinweise auf eine Abschwächung der Wohnungsbaukreditvergabe im
Zuge der Umsetzung der WIKR festgestellt. Allerdings gab es eine Verschiebung in der Wachstumsdynamik zwischen den einzelnen Bankengruppen. Abschwächungen des Wachstums auf der
einen Seite wurden durch Erhöhungen des Wachstums auf der anderen Seite kompensiert.
Die Geschäftsentwicklung der rheinischen Sparkassen war im Jahr 2016 geprägt von einer moderaten Belebung des Kreditgeschäftes und gleichzeitig von sehr stark steigenden Kundeneinlagen. Die
Geldvermögensbildung der Privatpersonen legte demzufolge deutlich zu. Im Wertpapiergeschäft mit
Kunden wurden wieder spürbar geringere Umsätze generiert.
Das Kundenkreditvolumen stieg um 0,6 % auf 113,2 Mrd. EUR (2015: +0,7 %). Zuwächse gab es im
Kreditgeschäft mit Firmenkunden (+2,0 %) und bei Privatpersonen (+0,6 %). Das Plus in der privaten
Wohnungsbaufinanzierung blieb mit 1,8 % hinter dem Vorjahr (+2,7 %) zurück. Die Darlehenszusagen konnten mit 19,1 Mrd. EUR (-5,7 %) das Rekordvolumen des Vorjahres nicht erreichen. Die offenen Darlehenszusagen betrugen 4,2 Mrd. EUR (+1,9 %).
Die Kundeneinlagen verzeichneten sehr starke Zuflüsse. Der Bestand stieg um 3,8 % auf 117,6 Mrd.
EUR (2015: +2,1 %). Massiven Mittelzuflüssen bei täglich fälligen Einlagen (+9,7 %) und einem geringen Plus bei Spareinlagen (+0,3 %) standen starke Bestandsrückgänge bei Termingeldern
(-16,0%) und Eigenemissionen (-10,5 %) gegenüber.
Die Privatpersonen bildeten im Jahr 2016 zusätzliches Geldvermögen in Höhe von 4,29 Mrd. EUR
(2015: +2,97 Mrd. EUR). Bilanzneutrale Anlagen stiegen um 0,41 Mrd. EUR (2015: +0,05 Mrd. EUR),
bei bilanzwirksamen Geschäften gab es starke Zuwächse in Höhe von 3,87 Mrd. EUR (2015: +2,92
Mrd. EUR). Das Kunden-Wertpapiergeschäft entwickelte sich schwach. Der Gesamtumsatz mit Kunden
2
ging um 18,1 % auf 15,1 Mrd. EUR zurück. Der Nettoabsatz an Kunden hat sich mit +0,82 Mrd. EUR
gegenüber dem Vorjahr annähernd verdoppelt.
Die Bilanzsumme der rheinischen Sparkassen erhöhte sich um 1,7 % auf 157,0 Mrd. EUR. Im Kundengeschäft wurde ein Refinanzierungsüberschuss von 6,5 Mrd. EUR erzielt. Einen höheren Refinanzierungsüberschuss hatte es zuletzt im Jahr 1999 gegeben.
Die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen haben die Sparkasse in
ihrer vorgesehenen Geschäftstätigkeit nicht beschränkt.
2.3
Geschäftsverlauf und Darstellung der Geschäftsentwicklung
Die wichtigsten Bilanzbestände haben sich wie folgt entwickelt:
Bilanzbestände
Passiva
Spareinlagen
Sparkassenbriefe
Täglich fällige Einlagen
(Durchschnittsbestände)
Befristete Einlagen
Schuldverschreibungen
Sonstiges
Posten 2+3
Verb. ggü. Kreditinstituten
(darunter zuständige Landesbank)
Treuhandverbindlichkeiten
Nachrangige Verbindlichkeiten
Eigenkapital
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Sonstige Passivposten
Bilanzsumme
Aktiva
Barreserve
Ford. an Kreditinstitute
(darunter zuständige Landesbank)
Wertpapiere 1
Eigenanlagen
Forderungen an Kunden
Treuhandvermögen
Sonstige Aktivposten
Bilanzsumme
Durchschnittsbilanzsumme
Bestände
2016
2015
Mio. EUR
Mio. EUR
Veränderungen
2016
2015
Mio. EUR
Mio. EUR
439,9
53,1
986,5
(913,6)
44,2
0,0
0,0
1.523,7
188,8
(0,0)
3,9
0,0
103,7
36,5
36,9
1.893,5
459,1
70,0
880,3
(798,3)
32,1
0,0
0,0
1.441,5
181,6
(0,0)
4,4
0,0
103,0
33,8
31,6
1.795,9
-19,2
-16,9
106,2
(115,3)
12,1
0,0
0,0
82,2
7,2
(0,0)
-0,5
0,0
0,7
2,7
5,3
97,6
-57,5
-38,7
98,5
(104,7)
11,4
0,0
-3,1
10,6
6,0
(0,0)
-0,6
-10,3
0,8
4,3
-3,4
7,4
96,6
165,6
(10,4)
176,3
438,5
1.385,5
3,9
65,6
1.893,5
1.880,0
26,0
180,1
(86,0)
172,8
378,9
1.345,6
4,4
67,0
1.795,9
1.847,0
70,6
-14,5
(-75,6)
3,5
59,6
39,9
-0,5
-1,4
97,6
33,0
-3,0
-16,1
(-40,7)
-65,7
-84,8
85,2
-0,6
7,6
7,4
94,0
Nach einem Anstieg in Höhe von 10,6 Mio. EUR im Vorjahr stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden im Berichtsjahr deutlich um 82,2 Mio. EUR an. Zwischen den verschiedenen Einlageformen
waren in der noch andauernden Phase extrem niedriger Zinsen, in der die Verfügbarkeit der Geldanlagen für unsere Kunden ein wichtiger Aspekt ist, erneut strukturelle Verschiebungen zu verzeichnen.
Hohen Mittelzuflüssen bei täglich fälligen Einlagen (+106,2 Mio. EUR) und befristeten Einlagen
(+12,1 Mio. EUR) standen Abflüsse bei Spareinlagen (-19,2 Mio. EUR) und Sparkassenbriefen (-16,9
Mio. EUR) gegenüber. Die Forderungen an Kunden konnten insgesamt um 39,9 Mio. EUR gesteigert
werden (Vorjahr: +85,2 Mio. EUR).
Im Berichtsjahr betrug der Saldo von An- und Verkäufen im bilanzneutralen Kundenwertpapiergeschäft +22,9 Mio. EUR (Vorjahr: +37,3 Mio. EUR). Im Bauspargeschäft wurden 1.145 Vertragsabschlüsse mit einer Vertragssumme von 41,4 Mio. EUR erreicht (Vorjahr: 1.486 Stück und
53,2 Mio. EUR Vertragssumme). Im Lebensversicherungsneugeschäft war die Beitragssumme mit
1
Aktiva Posten 5 und 6
3
14,7 Mio. EUR etwas niedriger als im Vorjahr (16,1 Mio. EUR). Bei den übrigen Versicherungen betrug
der Absatz 1.151 Stück (Vorjahr: 1.136 Stück).
Das für 2016 nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prognostizierte Betriebsergebnis vor
Bewertung von 11,2 Mio. EUR wurde um 1,0 Mio. EUR übertroffen. Wesentliche Ursache war eine
gegenüber der Prognose stärkere Erhöhung des Provisionsertrages. Die Schlussbilanzsumme erhöhte sich insbesondere durch den beschriebenen Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um
97,6 Mio. EUR.
Im Umfeld der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen sind wir mit
der Geschäftsentwicklung im Jahr 2016 zufrieden.
3
Darstellung und Analyse der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nennt folgende wesentliche Daten:
Mio. EUR
2016
Erträge (GuV 1-9)
Darunter
- Zinsergebnis und GuV 3
- Provisionsergebnis
Aufwendungen (GuV 10-12, 17)
Darunter
- allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Darunter
- Personalaufwand
- andere Verwaltungsaufwendungen
Ergebnis vor Bewertung
Bewertungsergebnis (GuV 13-16)
Zuführung Fonds für allgemeine Bankrisiken
Steuern
Jahresüberschuss
55,2
2015
Veränderung
57,8
-2,6
40,5
11,5
-47,3
41,9
10,2
-44,4
-1,4
1,3
-2,9
-40,7
-38,5
-2,2
-27,1
-13,6
7,9
-0,4
-2,7
-4,0
0,8
-27,1
-11,4
13,4
-5,2
-4,3
-3,2
0,7
0,0
-2,2
-5,5
4,8
1,6
-0,8
0,1
Das Zinsergebnis ging im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Mio. EUR zurück. Bei weiterhin sehr niedrigem Zinsniveau und Umschichtungen innerhalb der Kundeneinlagen sanken die Zinsaufwendungen
weniger als die Zinserträge.
Das Provisionsergebnis hat sich leicht erhöht. Der Personalaufwand blieb unverändert, während sich
die anderen Verwaltungsaufwendungen etwas erhöht haben. Das Ergebnis vor Bewertung lag mit 7,9
Mio. EUR um 5,5 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert.
Die Aufwendungen (GuV 10-12, 17) haben sich von 44,4 Mio. EUR auf 47,3 Mio. EUR erhöht.
Die Aufwand-Ertrag-Relation (Verwaltungsaufwand in % der Gesamterträge gemäß der nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erstellten Erfolgsrechnung) erhöhte sich auf 76 % (Vorjahr:
75 %).
Das gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG zu ermittelnde Verhältnis von Jahresüberschuss und Bilanzsumme zum 31.12.2016 beträgt 0,040 % (Vorjahr: 0,042 %).
Das Bewertungsergebnis umfasst das Kreditgeschäft, die Eigenanlagen, die Beteiligungen sowie
sonstige a. o. Posten. Im Kreditgeschäft, bei den Eigenanlagen und den Beteiligungen lagen die
Bewertungserträge im Jahr 2016 über den Bewertungsaufwendungen. Bei den sonstigen a. o. Posten
überstiegen die Bewertungsaufwendungen die Bewertungserträge. Insgesamt ergibt sich ein Bewertungsergebnis von -0,4 Mio. EUR (Vorjahr: -5,2 Mio. EUR).
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde im Geschäftsjahr mit 2,7 Mio. EUR
dotiert.
Nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots
4
bilanziert. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises
ermittelt.
Existiert für ein Wertpapier ein aktiver Markt, entspricht der beizulegende Wert dem Markt- bzw.
Börsenpreis am Bilanzstichtag. Dies war bis auf eine Ausnahme bei allen Wertpapieren der Fall. Liegt
kein aktiver Markt vor, wird der beizulegende (Zeit-) Wert durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Dabei haben wir den von unserem Dienstleister zur Verfügung gestellten indikativen Kurs plausibilisiert. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den
Börsenpreis angesetzt.
Bezüglich bestehender außerbilanzieller Geschäfte wird auf die Angaben im Anhang verwiesen.
Die Auswirkungen negativer Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt sowie der EU-Bankenabgabe auf die
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Sparkasse waren im Jahr 2016 noch gering. Für die unbedingte und unwiderrufliche Verpflichtung der Sparkasse zur Zahlung von planmäßigen Beiträgen in
den Sparkassenstützungsfonds des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der SparkassenFinanzgruppe wurden Rückstellungen in Höhe von 2,2 Mio. EUR gebildet. Der Aufwand wurde in der
GuV bei den anderen Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Die Rückstellungen werden bis spätestens 2024 jährlich anteilig für planmäßige Beitragszahlungen bis zur Höhe der gesetzlich und
satzungsrechtlich festgelegten Zielausstattung des Sparkassenstützungsfonds verwendet.
Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Ende 2016 betrug die
Liquiditätskennzahl (gem. Verordnung über die Liquidität der Institute, LiqV) des maßgeblichen
ersten Laufzeitbands 1,92 (Vorjahr: 1,92). Die Liquiditätskennzahl wird monatlich ermittelt. Die
gemäß der delegierten Verordnung aus 2015 ermittelte Liquiditätsdeckungsquote betrug am Jahresende 141,87 % (Vorjahr: 91,66 %, Mindestquote zum Stichtag 70 %). Die Liquiditätsdeckungsquote wird arbeitstäglich ermittelt. Hinsichtlich der Steuerung von Liquiditätsrisiken wird auf den
Chancen- und Risikobericht verwiesen.
Die Sparkasse wendet gemäß Art. 102 ff. CRR die Vorschriften über das Handelsbuch nicht an (Nichthandelsbuchinstitut) und nutzt die Ausnahmeregelung gemäß Art. 94 CRR.
Die haftenden Eigenmittel der Sparkasse liegen mit einer Gesamtkapitalquote von 17,28 % gem.
Art. 92 Abs. 2 CRR deutlich über den aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Auch mit wirtschaftlichen
Eigenmitteln ist die Sparkasse vergleichsweise günstig ausgestattet.
Anrechnungserleichterungen für durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Risikopositionen
(Art. 125 CRR in Verbindung mit Art. 208 CRR) werden in Übereinstimmung mit den fachüblichen
Kriterien genutzt.
Die Investitionen betrugen im Berichtsjahr 0,5 Mio. EUR und betrafen im Wesentlichen die Betriebsund Geschäftsausstattung.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sind geordnet.
4
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Kennziffern zur Personal- und Beschäftigungslage haben sich wie folgt entwickelt:
Anzahl der Beschäftigten
-mit Bezügen- 2
Zum Jahresende
(davon Auszubildende / Trainees)
(davon nichtbankspezifische
Beschäftigte)
2
Vollzeitkräfte
2016
2015
280,0
282,0
(17,0)
(15,0)
(0,0)
(0,0)
Teilzeitkräfte
2016
2015
139,0
144,0
(0,0)
(0,0)
(0,0)
(0,0)
Zuordnung entsprechend den Richtlinien für den Betriebsvergleich der Sparkassen
5
Anzahl der Beschäftigten
-mit Bezügen- 3
Im Jahresdurchschnitt 4
(davon Auszubildende / Trainees)
(davon nichtbankspezifische
Beschäftigte)
Vollzeitkräfte
2016
2015
279,2
282,9
(13,7)
(11,7)
(0,0)
(0,0)
Teilzeitkräfte
2016
2015
79,5
79,0
(0,0)
(0,0)
(0,0)
(0,3)
Der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand hat sich insgesamt reduziert.
5
Chancen- und Risikobericht
5.1
Risikomanagementsystem
Die Risikostrategie leitet sich aus der Geschäftsstrategie der Sparkasse ab. Sie beinhaltet die Ziele
der Steuerung der sich aus den wesentlichen Geschäftsaktivitäten ergebenden Risiken sowie allgemeine Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele und Toleranzen für alle wesentlichen Risiken.
Unter dem Begriff „Risiko“ verstehen wir vereinfachend die negative Abweichung von einem Erwartungswert bzw. eine negative Abweichung von einem erwarteten Wert. Dabei ist unter dem Begriff
„Erwartungswert“ nicht nur das statistische Maß, sondern auch der erwartete oder geplante Wert
oder ein barwertig „erwartetes“ Simulationsergebnis zu verstehen. Die Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des Vermögens wird nicht als
Risiko angesehen („enger Risikobegriff“). Auf eventuelle Abweichungen von dieser Definition wird
bei der jeweiligen Risikoart hingewiesen.
Die Sparkasse nimmt in ihrer geschäftspolitischen Ausrichtung grundsätzlich eine risikoneutrale
Position ein. Dies bedeutet, dass Risiken bei einem günstigen Chance- / Risikoprofil bewusst eingegangen werden. Eine Kompensation oder Verminderung der Risiken erfolgt bei einem ungünstigen
Chance- / Risikoprofil. Risiken mit einem vertretbaren potenziellen Vermögensnachteil werden akzeptiert. Die Sparkasse setzt derivative Absicherungsgeschäfte nur im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein.
Bei der Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation stellt die Sparkasse sicher, dass miteinander unvereinbare Tätigkeiten durch unterschiedliche Mitarbeiter durchgeführt werden. Prozesse
sowie die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und die
Kommunikationswege sind klar definiert und aufeinander abgestimmt.
Für die Ausübung der Risikocontrolling-Funktion hat die Sparkasse eine eigene Geschäftsanweisung
erlassen. Die für die Überwachung und Kommunikation von Risiken zuständige RisikocontrollingFunktion wird durch die Mitarbeiter des Zentralbereiches Unternehmenssteuerung wahrgenommen.
Der Zentralbereich Unternehmenssteuerung untersteht dem Marktfolgevorstand und ist damit von
den Bereichen getrennt, die Geschäfte initiieren bzw. abschließen. Die Leitung der RisikocontrollingFunktion obliegt dem Leiter des Zentralbereiches Unternehmenssteuerung. Dieser ist dem Marktfolgevorstand unterstellt und gemäß seiner Stellenbeschreibung bzw. der Geschäftsanweisung für die
Risikocontrolling-Funktion bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen des Vorstands zu beteiligen. Den Mitarbeitern der Risikocontrolling-Funktion sind alle notwendigen Befugnisse und ein
uneingeschränkter Zugang zu allen Informationen eingeräumt, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben
erforderlich sind. Neben den in den MaRisk aufgeführten Tätigkeiten obliegen der RisikocontrollingFunktion noch die Identifizierung neuer gesetzlicher Regelungen oder anderer aufsichtsrechtlicher
Anforderungen zum Risikomanagement sowie die Ableitung von Impulsen und Maßnahmen zur
Steuerung von Risiken, die aus der Nichteinhaltung von rechtlichen Regelungen und internen Vorgaben, insbesondere bei Feststellungen von Limitabweichungen, resultieren.
Die Interne Revision stellt die prozessunabhängige Prüfung grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse sicher. Sie prüft und beurteilt insbesondere die Risikomanagementprozesse, die Wirksamkeit
und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems sowie die Ordnungsmäßigkeit des Finanz- und
Rechnungswesens.
Bei Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen, bei Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen
Produkten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) und wesentlichen Verände3
4
Zuordnung entsprechend den Richtlinien für den Betriebsvergleich der Sparkassen
Mitarbeiterkapazitäten
6
rungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie in den IT-Systemen werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen beachtet. Die Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen mit bankgeschäftlichem Bezug erfolgen vornehmlich in der Sparkassen-Finanzgruppe.
Im Rahmen der in den Strategieprozess der Sparkasse integrierten ganzheitlichen Risikoerkennung /
Risikoinventur wird anlassbezogen, mindestens jährlich geprüft, ob vorhandene und potenzielle
Risiken im Risikomanagement angemessen erfasst werden. Hieraus ergibt sich das Gesamtrisikoprofil der Sparkasse.
Der Vorstand wird über die Risikosituation mindestens vierteljährlich informiert. Unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen sind von dem Bereich, der sie erhält,
unverzüglich an den Vorstand, den Zentralbereich Unternehmenssteuerung und die Revision weiterzuleiten, so dass geeignete Maßnahmen bzw. Prüfungshandlungen frühzeitig eingeleitet werden
können. Als unter Risikogesichtspunkten bedeutende bzw. wesentliche Informationen gelten allgemein Vorgänge mit einem neuen zusätzlichen Schadens- / Risikopotenzial ab 500 TEUR und Vorgänge, aus denen eine dauerhafte negative Auswirkung auf die Reputation der Sparkasse erwachsen
kann. Für operationelle Risiken gilt dies bereits ab einem Bruttoschadenvolumen von 25 TEUR. Der
Verwaltungsrat / Risikoausschuss wird ebenfalls mindestens vierteljährlich über die Risikolage informiert. Über für den Verwaltungsrat / Risikoausschuss unter Risikogesichtspunkten wesentliche
Informationen wird der Vorstand unverzüglich berichten. Eine unverzügliche Berichterstattung an
den Risikoausschuss / Verwaltungsrat erfolgt, wenn ein potenzielles Schadensrisiko im Einzelfall ab
4 Mio. EUR vorliegt und / oder wenn nach Einschätzung des Vorstandes beim Reputationsrisiko
erhebliche Auswirkungen wahrscheinlich sind.
Die Risikotragfähigkeit wird bei der Sparkasse periodenorientiert überwacht. Zur Deckung der Risiken dient primär der prognostizierte laufende periodische Geschäftserfolg. Aus diesem Grund kommt
der periodenorientierten Darstellung der Risikotragfähigkeit eine besondere Funktion zu. Sie ist der
primäre Steuerungskreis. Das periodenorientierte Risikotragfähigkeitskonzept dient gleichzeitig der
unterjährigen Überwachung der Rentabilitätsentwicklung. Es ist sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen immer als strenge Nebenbedingung zu berücksichtigen sind,
um dem Going-Concern-Ansatz Rechnung zu tragen. Zur Absorption möglicherweise eintretender
Verluste stehen die reservierten Eigenmittel in der Betrachtung der Risikotragfähigkeit folglich nicht
zur Verfügung. Der Fortbestand des Instituts ist das wesentliche Schutzziel der Risikotragfähigkeitssteuerung. Bezogen auf ihr Risikopotenzial sind Adressenrisiken im Kundenkreditgeschäft und
Zinsänderungsrisiken gegenüber den anderen Risikoarten dominant. Für diese werden separate
wertorientierte voneinander unabhängige Risikolimitsysteme eingerichtet. Unseren Risikoappetit
legen wir quantitativ unter anderem im Rahmen unserer Limitsysteme (z. B. Risikolimite, Strukturvorgaben, Ampelsysteme), der Strenge der Risikomessung und der Höhe des Risikopuffers fest.
Darüber hinaus haben wir qualitative Vorgaben zum Risikoappetit z. B. Anforderung an die Sicherheiten bei Krediten und Vermeidung bestimmter Geschäfte. Wir begrenzen und überwachen so unsere
Risiken und die damit verbundenen Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit. Für nicht eindeutig messbare wesentliche Risiken sind ausreichende Risikopuffer festzulegen, die sich z. B. an historischen Werten orientieren können. Sofern ein Limit überschritten wird
(rot), erfolgt eine Überprüfung auf Ursachen und evtl. durchzuführende Maßnahmen. Es ist eine
ausreichende Risikotragfähigkeit gegeben, die auch erhalten bleiben soll. Die Angemessenheit der
Methoden zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit und das definierte Limitsystem werden jährlich
überprüft.
Die internen Kontrollverfahren zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse umfassend beschrieben und
wirksam.
Das Management einzelner Risikoarten inkl. deren Berücksichtigung innerhalb der Risikotragfähigkeit und bei der Betrachtung von Stresstests richtet sich insbesondere danach, ob diese als wesentlich eingeschätzt werden. Die Risikobewertung der Sparkasse findet ihren Ausdruck in einer Risikoampel, die sich aus der potenziellen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt.
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Als für die Sparkasse wesentliche Risiken wurden
•
•
•
•
•
das Zinsänderungsrisiko,
das Spreadrisiko,
das Adressenrisiko
o im Kundenkreditgeschäft,
o bei Eigenanlagen und
o Beteiligungen im Hinblick auf die sparkassenverbundpolitische Beteiligung am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband,
das Liquiditätsrisiko sowie
Operationelle Risiken
identifiziert.
Konzentrationen über verschiedene Risikoarten hinweg (Inter-Risikokonzentrationen) werden nur
bei den Eigenanlagen bei Schuldnern des Sicherungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe identifiziert. Diese Konzentration wird jedoch im Hinblick auf das Sicherungssystem der SparkassenFinanzgruppe akzeptiert.
5.2
Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird allgemein eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich Ausfall einer Gegenpartei bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfallsowie das Migrationsrisiko einer Gegenpartei unterteilt. Gegenparteien im Kundengeschäft im Sinne
dieser Definition sind klassische Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden, Kreditinstitute (Interbanken),
Länder und die öffentliche Hand. Gegenparteien im Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder
Emittenten.
Das Adressenrisiko im Kundenkreditgeschäft umfasst einerseits die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie Eventualverbindlichkeiten (wie beispielsweise Avale) (Ausfallrisiko). Andererseits
umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten während der Kreditlaufzeit teilweise oder ganz an Wert
verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder sogar überhaupt nicht
beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und Einbringungsrisiko). Schließlich ist auch die Gefahr,
dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) der Gegenpartei ändert (Migrationsrisiko), Teil des Adressenrisikos im Kundenkreditgeschäft.
Die Höhe des Risikos auf Einzelgeschäftsebene richtet sich in erster Linie nach der Höhe der Forderungen und der Bonität. Daneben wird es durch Besicherung und Laufzeit determiniert. Auf Gesamtbankebene ist zusätzlich der Grad der Diversifikation des Kreditportfolios entscheidend. Das Risiko
resultiert dabei aus der mangelnden Diversifikation des Kreditportfolios hinsichtlich seiner Struktur
(z. B. Klumpen bei Branchen, Größenklassen / Granularität und Sicherheiten).
Die kreditgeschäftliche Betätigung der Sparkasse konzentriert sich auf den Kreis Euskirchen (Sitz des
Kreditnehmers oder Lage des finanzierten Objektes). Überdies betreibt sie das Kreditgeschäft in
ihrem über den Kreis Euskirchen hinausgehenden Satzungsgebiet. Es sind keine Kreditersatzgeschäfte im Bestand, die durch Übernahme von Anteilen strukturierter Kreditportfolios begründet
wurden. Auf Rechnung der Sparkasse erfolgt keine Bewilligung von Krediten durch Dritte. Begründungen von Forderungen an Kunden beruhen ausnahmslos auf eigenen qualifizierten Kreditentscheidungen.
Gesamtgeschäftsbezogene Risiken (besondere Branchen-, Größenklassen- und Länderkonzentrationen) bestehen nicht. Die mit dem Geschäftsmodell „Sparkasse“ verbundenen Risikokonzentrationen
werden akzeptiert. Die nach den internen Vorgaben anrechenbaren Sicherheiten entfallen z. B. aufgrund der bestehenden Anrechnungsrestriktionen und verwendeten Parametern überwiegend auf
wohnwirtschaftliche und gewerbliche Grundpfandrechte.
Die Bestands- und Risikoentwicklung sind im längerfristigen Vergleich zum Verbandsdurchschnitt
unbefriedigend. Hinsichtlich der Risikoentwicklung zeigen die letzten Jahre eine deutliche Verbesserung. Die prozentualen Forderungsausfälle in Relation zum risikobehafteten Kreditvolumen waren in
den letzten fünf Jahren leicht geringer als der Verbandsdurchschnitt.
8
Als risikorelevantes Kreditgeschäft im Sinne der MaRisk gelten Kreditengagements ab 750 TEUR
(Gesamtkreditvolumen der Gruppe verbundener Kunden mit Ausnahme von Körperschafts- und
Kommunalkrediten). Der Einfachheit halber wird von dem Gesamtkreditvolumen (ohne Reduzierung
z. B. der Realkreditanteile) ausgegangen. In wesentlichen Bereichen des Kreditgeschäftes ist die
Grenze für das zweite Votum durch die Marktfolge schon ab einem Gesamtkreditvolumen von 250
TEUR vorgeschrieben. Für Lastschriftrahmen wurde eine besondere Risikorelevanzgrenze von ≥ 500
TEUR (davon aufgrund Äquivalenzbetrachtung tatsächlich risikoträchtig höchstens 50 TEUR) festgelegt, die neben der originären Risikorelevanzgrenze besteht. Als Problemkredite von wesentlicher
Bedeutung gelten risikorelevante Engagements im Sinne der MaRisk in Sanierung und Abwicklung.
Zur Risikosteuerung wird das Kundenkreditgeschäft in Forderungen an Privatkunden, Unternehmen
und Forderungen gegenüber öffentlichen Haushalten gegliedert. Forderungen gegenüber Kreditnehmern im Ausland und Organisationen ohne Erwerbszweck sind nur in geringem Umfang im Kreditportfolio. Das Kundenkreditgeschäft wird periodisch gesteuert. Die wertorientierte Sichtweise
unterstützt.
Als periodische Steuerungskennziffern auf Gesamt- oder Teilportfolioebenen werden der erwartete
Verlust, der VaR bei einem Konfidenzniveau von 99 % und einem Planungshorizont von 12 Monaten
als unerwarteter Verlust, die Sicherungsquote und die risikofreie Marge als Verhältnis der erwarteten
Verluste zum Zinskonditionsbeitrag aktiv verwendet. Zur Unterstützung der Steuerung wird die
Entwicklung der beiden periodischen Risikokennziffern „Verhältnis der erwarteten Verluste zum
Blankokreditvolumen (durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit)“ und „durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit für das Neugeschäft des laufenden Jahres“ beobachtet. Als wertorientierte Risikokennziffern zur Unterstützung der periodischen Steuerung dienen auf Gesamtportfolioebene der
erwartete Verlust, der VaR bei einem Konfidenzniveau von 99 % und einem Planungshorizont von 12
Monaten als unerwarteter Verlust, der Risikobeitrag sowie das Verhältnis aus unerwartetem und
erwartetem Verlust (Q-Faktor).
Eine wesentliche Grundlage für die Bewertung der Kundenforderungen sind die Rating- bzw. Scoringnoten der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren. Die Klassifizierungsverfahren sollen
daher alle Risikosegmente so umfassend wie möglich abbilden und stets aktualisiert werden.
Im Rahmen der Steuerung des Adressenrisikos wird das Kundenkreditgeschäft zusammen mit den
Eigenanlagen bei der Risikomessung mittels der IT-Anwendung Sparkassen-CreditPortfolioView
(CPV) auf Kreditnehmerverbundebene einbezogen. Bei CPV handelt es sich um ein Kreditportfoliomodell, das auf unterschiedlichen Annahmen (z. B. der Art der Verlustverteilung) beruht und für
die Simulationen verschiedene Parameter benötigt, die über mathematische und statistische Verfahren ermittelt werden. Diese können zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Kreditrisiken führen.
Ziel der Risikosteuerung ist es, Engagements mit einem unangemessenen Chance- / Risikoprofil zu
vermeiden bzw. zu reduzieren und vertretbare Risiken angemessen zu bepreisen. Die Risiko- / Ertragsrelation soll insgesamt kontinuierlich verbessert werden.
Die Erwartungen an die Entwicklung des Kundenkreditgeschäftes werden, gemessen an der Veränderung der risikofreien Ergebnisbeiträge, in den jährlichen Rentabilitätszielen und hinsichtlich der
Bestandsentwicklung in den Volumenszielen konkretisiert. Durch den Vorstand werden Soll- und
Muss-Anforderungen definiert, welche die qualitativen und quantitativen Anforderungen an Kreditentscheidungen beschreiben. Hierbei handelt es sich nicht um explizite strategische Anweisungen
sondern um operative Leitlinien für Einzelentscheidungen im Kundenkreditgeschäft. Solange eine
gesicherte Refinanzierungsbasis durch Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gegeben ist, erfolgt
keine Limitierung des Neugeschäfts. Die Überwachung erfolgt im Rahmen der Liquiditätsrisikosteuerung. Gesamtgeschäftsbezogene Risiken (besondere Branchen-, Größenklassen- und Länderkonzentrationen) sollen auch zukünftig vermieden werden. Da keine branchenspezifischen Risikokonzentrationen bestehen, wird auf die Limitierung nach Branchen verzichtet.
Das Adressenrisiko bei Eigenanlagen umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko), andererseits aus der Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) der Gegenpartei ändert (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich
das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Unter dem Wiedereindeckungsrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass ein Geschäftspartner ausfällt, während ein mit
ihm abgeschlossenes Derivate-Geschäft wirtschaftlich einen positiven Wert hat. Das Erfüllungsrisiko
beschreibt die Gefahr, dass eine getätigte Transaktion nicht oder nicht rechtzeitig abgewickelt wird,
d. h. das Risiko, dass der Käufer nicht bezahlt oder der Verkäufer das Transaktionsobjekt nicht liefert.
Hierdurch können sich Belastungen der GuV durch Niederstwertabschreibungen ergeben.
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Die Höhe des Risikos auf Einzelgeschäftsebene richtet sich in erster Linie nach der Höhe der Forderungen, der Bonität und der Einordnung des Finanzinstruments in die Haftungskaskade. Daneben
wird es durch Besicherung und Laufzeit determiniert.
Die mit Eigenanlagen verbundenen Adressenrisiken werden über kreditnehmerbezogene Limitierungen bzw. Kreditrahmen gesteuert und damit begrenzt. Sie werden in die Systeme zur Quantifizierung
der Adressenrisiken für die Gesamtbank integriert und bei der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Es
dürfen keine Geschäfte abgeschlossen werden, für deren risikomäßige Erfassung keine Regelungen
bestehen („Kein Geschäft ohne Limit“). Die Höhe der Limitierungen bzw. Kreditrahmen richtet sich
nach der Bonität des Schuldners und der Anlageklasse. Derivative Geschäfte werden bei den Limits
mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag und Wertpapierleihgeschäfte mit ihrem Marktwert berücksichtigt.
Es sind nur auf Euro lautende zinstragende Finanzinstrumente von inländischen bzw. ausländischen
Schuldnern aus der Europäischen Union zugelassen, deren Landeswährung der Euro ist. Die Konzentration auf die Heimatwährung ist eine bewusste geschäftspolitische Entscheidung, um Währungsrisiken auszuschließen.
Bei den Eigenanlagen und Geldaufnahmen stehen die Liquiditätsdisposition und die Umsetzung der
passiven Zinsänderungsrisikosteuerung unter Beachtung des Limitsystems und nicht die Spekulation auf Marktpreischancen im Vordergrund. Die Chancen der Fristentransformation sollen ausschöpfend genutzt werden. Die stückzahlmäßig wenigen dispositiven Eigenanlagen im Zinsbuch erfolgen
grundsätzlich im Rahmen einer langfristigen Buy-and-hold-Strategie (Dauerhalteabsicht und
-fähigkeit) zur groben Aussteuerung der Cash-Flow-Differenzen der eigenen Zinsbuchpositionen
gegenüber der Struktur der gewählten Benchmark und werden dem Anlagebestand zugeordnet.
Während Kundengeschäfte außerhalb der Cash-Flow-Struktur der Benchmark regelmäßig abgeschlossen werden, sofern die Marktgegebenheiten dies erforderlich machen, können im Rahmen des
Risikomanagements auch Eigengeschäfte außerhalb dieser Struktur zur Annäherung an das Risiko
der Benchmark getätigt werden.
Risikopositionen gegenüber Mitgliedern des Sicherungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe,
deutschen Gebietskörperschaften (Bund und Bundesländer), der Deutschen Bundesbank (DBB), der
Europäischen Zentralbank (EZB), den deutschen Förderbanken (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau,
Landwirtschaftliche Rentenbank und NRW.Bank) und Hypothekenpfandbriefe deutscher Emittenten
bewerten wir als sicher. Über diese wird nicht einzeln berichtet. Die übrigen Eigenanlagen (überwachungswürdige Eigenanlagen) werden besonders überwacht und einzeln berichtet.
Das hohe Engagement bei der eigenen Girozentrale und den Landesbanken wird mit Blick auf das
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ebenso akzeptiert wie die daraus resultierende
Inter-Risikokonzentration. Es besteht kein Engagement in nennenswertem Umfang bei Schuldnern
aus wirtschaftsschwachen Staaten des Euro-Währungsraumes, wie z. B. Spanien und Griechenland.
Die Sparkasse verfügt über Instrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Die
Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Auffällige Engagements werden identifiziert und danach ggf. in die
Intensiv- bzw. Problemkreditbearbeitung übergeleitet. Unterjährig hat die Sparkasse sichergestellt,
dass der Einzelrisikovorsorgebedarf erfasst und im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzeptes
berücksichtigt wird. Die Risikovorsorge wird gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem
strengen Niederstwertprinzip ermittelt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben, für
zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Die Sparkasse hat hierzu eine Kriterienliste erstellt, auf deren Grundlage Risikovorsorgen gebildet werden. Als zweifelhaft einbringlich wird eine Forderung angesehen, wenn es aufgrund unzureichender wirtschaftlicher Verhältnisse und unzureichender Besicherung als wahrscheinlich anzusehen ist, dass die Forderung aus dem Einkommen oder dem Vermögen des Kreditnehmers oder den
Sicherheiten nicht (vollständig) realisiert werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird primär
anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Zahlungsverhaltens des Kreditnehmers beurteilt.
Ferner ist zu berücksichtigen, welche Zahlungen nach Eintritt der Leistungsstörungen noch erwartet
werden können, wofür vor allem die erwarteten Erlöse aus den Sicherheiten maßgeblich sind. Die
erforderliche Risikovorsorge wird zeitnah ermittelt, vorgemerkt, regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Im Falle eines erheblichen Risikovorsorgebedarfs wird der Vorstand unverzüglich informiert. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge wird erst dann vorgenommen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben,
10
so dass eine Gefährdung der Kapitaldienstfähigkeit unwahrscheinlich geworden ist oder der Kredit
aus den gestellten Sicherheiten zurückgeführt werden kann. Für latente Ausfallrisiken wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe des steuerlich anerkannten Verfahrens gebildet. Darüber hinaus
bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge
sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
Der vierteljährliche Risikobericht umfasst u. a. Angaben zur Veränderung der Kundenforderungen,
zur Branchen- und Größenklassenverteilung sowie zur Verteilung der Forderungen auf Rating- bzw.
Scoringklassen. Bestimmte, risikorelevante Kundenkreditengagements werden einzeln dargestellt.
Über die Steuerungs- und Risikokennziffern sowie deren zeitliche Entwicklung wird ebenfalls informiert.
Das Kreditportfolio zeigt sowohl nach Branchen, nach Risikoklassen als auch nach Größenklassen
keine Auffälligkeiten. Es umfasst etwa 2,3 Mrd. EUR (inklusive zugesagter und nicht ausgeschöpfter
Kreditzusagen). Davon entfallen ca. 0,4 Mrd. EUR auf Kreditinstitute, weitere etwa 0,7 Mrd. EUR auf
Unternehmen und Selbstständige, 0,3 Mrd. EUR auf Staaten, Länder und Gemeinden sowie ca. 0,9
Mrd. EUR auf Privatpersonen. Die Kredite an Unternehmen und Selbstständige entfallen zu ca. 55 %
auf den Dienstleistungsbereich, zu etwa 13 % auf das Baugewerbe und zu jeweils 10 % auf den
Handel und das verarbeitende Gewerbe. Die Anteile der übrigen Branchen liegen jeweils unter 10 %.
Den größten Anteil der Kredite an Privatpersonen machen Kredite für den Wohnungsbau mit ca.
80 % aus.
Das Risiko aus Beteiligungen (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung
vom Erwartungswert einer Beteiligung (inkl. verbundene Unternehmen). Diese negative Abweichung
setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich, der negativen Abweichung
zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung), sowie dem Risiko eines Nachschusses. Das Risiko eines
Nachschusses kann sich sowohl aus einer vertraglichen Vereinbarung als auch der Erwartung im
Bezug auf eine Entscheidung im Krisenfall ergeben. Das Beteiligungsrisiko bezieht sich nur auf die
Eigenkapitalbestandteile und nicht auf Kredite an Beteiligungsgesellschaften. Dabei beinhalten die
Beteiligungsrisiken sowohl Adressen- als auch Marktpreisrisikokomponenten. Bei unseren Beteiligungen stehen strategische, geschäfts- bzw. sparkassenverbundpolitische Überlegungen im Vordergrund. Die Beteiligungen sind als gebundene Anlagen (Dauerhalteabsicht) zu sehen. Aus diesen
Gründen werden nur Adressen- und nicht Marktpreisrisikokomponenten der Beteiligungsrisiken als
relevant betrachtet und das Beteiligungsrisiko daher nicht als eigene Risikoart, sondern als Teil der
Adressenrisiken aufgeführt. Aus der Beteiligung am Rheinischen Sparkassen- und Giroverband
(RSGV) ergeben sich neben den Risiken aus den vom RSGV unterhaltenen Beteiligungen aufgrund
der Satzungslage bedeutsame Besonderheiten.
Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen und ihre verbundenen Unternehmen lassen sich
hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie
der Sparkassen-Finanzgruppe. Auch die bestehenden Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben und sind als strategisch zu bewerten. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern und
haben strategisch einen starken Bezug zur regionalen Geschäftstätigkeit der Sparkasse. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu
stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die
regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags
durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht
somit nicht im Vordergrund. Kreditnahe bzw. kreditsubstituierende Beteiligungen bestehen derzeit
nicht. Sollten sie zukünftig ausnahmsweise eingegangen werden, werden sie wie Kundenkredite
behandelt. Der geringe Umfang dieser Geschäfte lässt eine Steuerung und Überwachung der Adressenrisiken auf Einzelgeschäftsebene zu. Die Überwachung dieser Beteiligungen obliegt dem
Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Bedeutende Beteiligungen werden im Risikobericht dargestellt.
Über Beteiligungen (Begründung, Erhöhung, Reduzierung, Bewertung) entscheidet der Vorstand
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften (Sparkassen-, Handels-, Steuerrecht). In Anlehnung an die Regelungen im Kundenkreditgeschäft werden Beteiligungen und verbundene Unternehmen ab einem Buchwert von 750 TEUR als risikorelevant betrachtet, da sich die Risiken beider
Geschäftsfelder nicht wesentlich unterscheiden. Unter Risikogesichtspunkten ist besonders die
sparkassenverbundpolitische Beteiligung an dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV)
mit einer Anteilsquote von 1,219 % von Bedeutung, die ca. 60 % des gesamten Beteiligungsbuches
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inklusive den verbundenen Unternehmen ausmacht. Die sparkassenverbundpolitische Beteiligung
am RSGV belastet die Sparkasse erheblich.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Solange keine nachhaltigen Verluste ausgewiesen werden, unterstellt die
Sparkasse die Werthaltigkeit der Beteiligung. Ist dagegen eine nachhaltige negative Ertragslage zu
verzeichnen, geht die Sparkasse von einer Wertminderung aus, sofern nicht die Werthaltigkeit gesondert begründet wird.
Der Buchwert der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen beträgt 39,4 Mio. EUR,
wovon 4,6 Mio. EUR börsenfähig aber nicht börsennotiert sind. Die Angaben erfolgen zum Buchwert,
da weder für interne noch für externe Zwecke Zeitwerte ermittelt werden. Eventuell erforderliche
Wertaufholungen und Abschreibungen wurden vorgenommen. Bei den in der Vergangenheit auf den
Erinnerungswert von einem Euro abgeschriebenen Beteiligungen sind die Gründe für die Wertberichtigung weiterhin gegeben. Neben den Beteiligungen werden noch Darlehen zur unmittelbaren Beteiligungsfinanzierung in Höhe von 2,4 Mio. EUR und nachrangige Forderungen an Finanzinstitute des
Sicherungssystems der Sparkassenfinanzgruppe in Höhe von 13,5 Mio. EUR gehalten.
Die ehemaligen Anteilseigner der Portigon AG, vormals Westdeutschen Landesbank AG (u. a. der
RSGV) haben im November 2009 mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Maßnahmen zur Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der WestLB AG auf eine
Abwicklungsanstalt vereinbart. Auf dieser Grundlage wurden im Dezember 2009 die Verträge zur
Errichtung einer Abwicklungsanstalt („Erste Abwicklungsanstalt“) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz geschlossen. Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet,
tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital
der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis
zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Im Zuge der Übertragung weiterer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt im Jahr 2012 wurde die Haftung dergestalt modifiziert, dass der RSGV sich verpflichtet, bei Bedarf maximal 37,5 Mio. EUR als
Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen. Die Ausgleichsverpflichtung für tatsächlich liquiditätswirksame Verluste verringert sich entsprechend um diesen Betrag, so
dass der Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR unverändert bleibt. Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied
des RSGV damit eine anteilige indirekte Gesamtverpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am
RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse war für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2016 der
Sparkasse keine Rückstellung zu bilden. Es besteht aber das Risiko, dass die Sparkasse während der
voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet für dieses Risiko
über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahres eine jahresanteilige bilanzielle Vorsorge zu bilden. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (1,1833 %).
Zum 31.12.2016 beträgt der Anteil 1,2189 %. Die im Zuge der Übernahme der Ausgleichsverpflichtungen vereinbarte Überprüfung des Vorsorgebedarfs im Jahr 2016 hat ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Aussetzung zum 31.12.2015 erfüllt waren. Neben dem Erreichen des vereinbarten
kumulierten Mindestvorsorgevolumens lässt der Abwicklungsplan der Erste Abwicklungsanstalt
derzeit erwarten, dass ein Verlustausgleich nicht zu leisten sein wird. Die Aussetzung erfolgte unbefristet, wird jedoch regelmäßig überprüft. Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von
5.315 TEUR in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von
der Aussetzung unberührt. Die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015
vorgenommene Dotierung in Höhe von 902 TEUR führen wir als Vorsorge für allgemeine Bankrisiken
nach § 340g HGB fort.
Für die Quantifizierung der Risiken unseres Beteiligungsportfolios eignet sich kein mathematischstatistisches Risikomodell. Die bestehenden Beteiligungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses einzeln betrachtet und bewertet.
Gemäß Leitlinien der EBA sollen Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen identifiziert
und begrenzt werden. Die Risikoposition gegenüber Schattenbankunternehmen liegt mit etwa vier
Prozent der anrechenbaren Eigenmittel insgesamt deutlich unter dem aufsichtlichen Gesamtportfoliolimit von 25 %. Die Risiken aus den vorhandenen Schattenbankunternehmen werden hinsichtlich
der Risikomessung bei den vorgenannten Teilbereichen des Adressenrisikos berücksichtigt.
Die Auswertung des gerateten Portfolios (Kundenkreditgeschäft und Eigenanlagen) zeigt eine Konzentration in den Risikoklassen mit geringen Ausfallwahrscheinlichkeiten.
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Bezüglich der Adressenrisiken ist die Risikolage gemessen an den maßgeblichen Steuerungskennziffern mit den Werten des Vorjahres vergleichbar.
5.3
Verbriefungen
Die Sparkasse ist weder Originator noch Investor oder Sponsor einer Verbriefungstransaktion.
5.4
Länderrisiko
Ein Bestandteil des Länderrisikos ist das Ländertransferrisiko. Darunter wird die Gefahr verstanden,
dass ein ausländischer Schuldner trotz eigener Zahlungsfähigkeit auf Grund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zahlungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht
leisten kann. Der andere Teil des Länderrisikos, welcher das Risiko eines Ausfalls von Länderanleihen
aufgrund der Zahlungsfähigkeit des Schuldners umfasst, fällt unter Adressenrisiken bei Eigenanlagen
und dort unter das Emittentenrisiko. Der Anteil der ausländischen Risikopositionen liegt unter einem
Prozent. Das Ländertransferrisiko wird daher als nicht relevant betrachtet.
5.5
Marktpreisrisiken
Das Marktpreisrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert
einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von wertbeeinflussenden Parametern ergibt. Als wertbeeinflussende Parameter (Preise) gelten allgemein insbesondere Zinsen (risikolose Zinskurve), Spreads, Währungen, Aktien, Rohstoffe, Immobilien und Volatilitäten. Sofern bei der Sparkasse (Spezial-)Fondskonstrukte gehalten werden, ergeben sich hieraus
Marktpreis- und ggf. auch andere Risiken. Ein eigenes „Fondsrisiko“ wird nicht definiert. Vielmehr
sollen die Fonds im Sinne einer Fonds-Durchschau je nach inhärenten Risiken den jeweils anderen
relevanten Risikokategorien zugeordnet werden. Beim Optionsrisiko wird unterschieden nach expliziten und impliziten Optionen. Diese sind, sofern vorhanden, jeweils bei der Ermittlung innerhalb der
betroffenen Risikokategorien zu berücksichtigen. Da die Sparkasse keine bzw. keine wesentlichen
Positionen in Währungen, Aktien, Rohstoffen, (Spezial-)Fondskonstrukten handelt bzw. unterhält,
beschränken sich die Marktpreisrisiken bei der Sparkasse derzeit auf Zinsänderungsrisiken, Spreadrisiken bei überwachungswürdigen Wertpapieren und Risiken aus Immobilien.
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve sowie deren Volatilität ergibt.
Das Zinsänderungsrisiko wird wertorientiert, passiv gesteuert und ergibt sich aus der Differenz des
Zinsbuchbarwertes auf Basis geänderter Zinsstrukturen gegenüber dem Barwert zum Betrachtungszeitpunkt ohne erwarteten Zuwachs.
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt auf monatlicher Basis über einen Value-at-Risk mittels historischer Simulation
(Konfidenzniveau von 99 % und Haltedauer / Planungshorizont von drei Monaten). Dieser Value-atRisk-Wert des Zinsbuches der Sparkasse sowie weitere in den Organisationsrichtlinien näher bestimmte Kennzahlen, die im Rahmen bestehender Ampel- bzw. Limitsysteme regelmäßig beobachtet
werden, sind die Steuerungskennziffern. Zur Begrenzung der aufsichtlichen Kapitalanforderungen für
das Zinsänderungsrisiko wird zusätzlich der Barwertrückgang beim Zinsschock im Verhältnis zum
Gesamtrisikobetrag betrachtet. Hierfür gelten Ampel- bzw. Limitsysteme.
Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden
Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von
Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von
Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz.
Weiterhin werden auf vierteljährlicher Basis weitere Extrem-Szenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen und Stresstests umfassen.
Die Cash-Flow-Struktur wird maßgeblich durch das Kundengeschäft geprägt, so dass Abweichungen
zur idealtypisch völlig gleichverteilten Cash-Flow-Struktur der Benchmark entstehen. Kundenge13
schäfte außerhalb der Cash-Flow-Struktur der Benchmark werden abgeschlossen, sofern die Marktgegebenheiten dies erforderlich machen. Im Rahmen des Risikomanagements können auch Eigengeschäfte außerhalb dieser Struktur zur Annäherung an das Risiko der Benchmark getätigt werden.
Neben Kassageschäften können auch Zinsswaps mit langen Laufzeiten bis zu 50 Jahren und ebenfalls
im Rahmen von strukturierten Produkten als derivative Komponente abgeschlossen werden. Dies
werden in der Regel Payerswaps zur Risikoreduzierung sein. Bezüglich der bestehenden Derivate
wird auf die Angaben im Anhang verwiesen.
Es wird eine Benchmark von 10 Jahre gleitend festgelegt. Im Hinblick auf die gute Ausstattung mit
wirtschaftlichen Eigenmitteln und der mit einer Hebelung verbundenen Chancen wird eine Hebelung
der Benchmark mit einem Zielkorridor von „1,50 x 10 Jahre gleitend abzüglich 0,50 x 3 Monate gleitend" bis „2,00 x 10 Jahre gleitend abzüglich 1,00 x 3 Monate gleitend" gewählt. Dies bedeutet z. B.
die Anlage des zweifachen Zinsbuchbarwertes im gleitenden Zehnjahresgeld bei Refinanzierung des
einfachen Zinsbuchbarwertes im gleitenden 3-Monats-Geld. Ziel ist es, sich der Chance und dem
Risiko der Benchmark anzunähern. Die Chance ergibt sich aus dem durchschnittlich zu erwartenden
Ertrag und das Risiko aus dem Value-at-Risk. Abweichungen von der Cash-Flow-Struktur und der
Chance der Benchmark werden akzeptiert. Zur Begrenzung der Performance-Abweichungen des
Zinsbuches relativ zur gewählten Benchmark soll das Abweichungslimit herangezogen werden.
Zusätzlich wird der Differenz-Cash-Flow zwischen der eigenen Positionierung und der Benchmark auf
Jahresbasis kumuliert betrachtet.
Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir
auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3
„Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuch)“
nach der Barwertmethode bewertet. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung
einer Rückstellung nicht erforderlich war. Dieses Bankbuch umfasst alle Kunden-, Eigenanlage- und
zur Zinsbuchsteuerung abgeschlossene Zinsswapgeschäfte mit vergleichbarer maximaler Laufzeit
oder Zinsbindungsdauer. Zinsswapgeschäfte, deren Laufzeit/Zinsbindungsdauer im Einzelfall darüber hinausgeht, haben wir für die Bewertung aufgeteilt. Den nicht in das Bankbuch einbezogenen
Teil der Zinsswapgeschäfte haben wir imparitätisch einzeln bewertet und soweit notwendig Rückstellungen gebildet. Alle im Bestand befindlichen Zinsswapgeschäfte wurden im Rahmen der Steuerung
von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen und werden unabhängig von der Laufzeit in die Betrachtung des gesamten Zinsänderungsrisikos einbezogen.
Die Überwachung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos obliegt dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Der Vorstand wird monatlich über dieses Risiko im Rahmen des Treasuryberichtes
informiert. Sobald Berechnungen durchgeführt werden, erfolgt eine Berichterstattung an den Vorstand. Aus diesem Grund ist eine Ad-hoc-Berichterstattung nicht erforderlich.
Die von der deutschen Bankenaufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Zinsschocks von +200
Basispunkten bzw. -200 Basispunkten hatten zum jeweiligen Jahresende folgende Barwertveränderungen:
Barwertveränderung
in Mio. EUR
in % der regulatorischen Eigenmittel
Zinsänderungsrisiken bei Verschiebung um
+200 Basispunkte
-200 Basispunkte
2016
2015
2016
2015
-30,7
-38,0
-10,9
-5,3
-22,0
-28,3
-7,8
-4,0
Die Sparkasse ist ein „Kreditinstitut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ im Sinne des Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Nr. 11 / 2011 (BA) vom 09.11.2011. Aufgrund der guten Ausstattung mit wirtschaftlichen Eigenmitteln akzeptiert die Sparkasse das eingegangene Zinsänderungsrisiko, um die Ertragschancen aus der Fristentransformation ausnutzen zu
können.
In der periodenorientierten Sicht wirkt das Zinsänderungsrisiko insbesondere auf die Zinserträge
und -aufwendungen als wesentliche Bestandteile der Zinsspanne, das Bewertungsergebnis Wertpapiere und auf das neutrale Ergebnis. Das Zinsspannenrisiko ist die negative Abweichung des Zinsüberschusses (Zinsergebnisses) von seinem erwarteten Wert bei konstanten Zinsen und Beständen.
Wachstumbedingtes / strukturbedingtes Zinsspannenrisiko ist die negative Abweichung des periodenbezogenen Zinsüberschusses vom Ergebnis bei konstanten Beständen / konstanter Struktur
(Zinsen konstant, Veränderung der Bestände / Struktur simuliert). Zinsbedingtes Zinsspannenrisiko
ist die negative Abweichung des periodenbezogenen Zinsüberschusses vom Ergebnis bei konstanter
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Zinssituation (Bestände / Struktur konstant, Veränderung der Zinsen simuliert). Bei der Betrachtung
des Zinsspannenrisikos sind somit verschiedene Risikokategorien einzubeziehen.
Die Zinsspanneneffekte werden aufgrund der Simulationen mit verschiedenen Bestands- und Zinsentwicklungen für das laufende und die vier Folgejahre ermittelt. Durch den gewählten Betrachtungszeitraum wird der Portfoliostruktur der Sparkasse angemessen Rechnung getragen. Über
angenommene Veränderungen von Bestandsstrukturen im Kundengeschäft werden ebenfalls vertriebliche Risiken / Geschäfts- und Ertragsrisiken aus dem Kundengeschäft bezüglich Volumen und
Margen abgebildet. Die Auswirkungen von schlagend werdenden Adressenrisiken auf die Zinsspanne
werden nach abgeschlossener Abwicklung berücksichtigt.
Die Zinsspanne (Überschuss der Zinserträge gegenüber den Zinsaufwendungen) ist die wesentliche
Steuerungskennziffer. Bei der Überwachung des Zinsspannenrisikos wird die identifizierte Ertragskonzentration durch Aufgliederung des Zinsüberschusses in Konditionsbeitrag und Strukturbeitrag
berücksichtigt.
Die Fachabteilung führt die Erfolgsrechnung monatlich durch. Der Vorstand wird im Rahmen der
Prognoserechnung mindestens vierteljährlich hierüber informiert. Sofern eine Reduzierung des
Betriebsergebnisses vor Bewertung in Höhe von 500 TEUR oder mehr im Vergleich zum Vormonat
festgestellt wird, erfolgt eine unverzügliche Information des Vorstands. Überdies wird eine periodenorientierte Zinsspannensimulation über mehrere Planungsjahre vorgenommen, deren Ergebnisse im
vierteljährlichen Risikobericht dargestellt werden.
Zinsbedingte Abschreibungsrisiken wirken auf das Bewertungsergebnis Wertpapiere und geben die
Belastung der GuV durch Niederstwertabschreibungen an, die durch Zinsanstieg verursacht werden.
Vorhandene Eigenanlagen entfallen hauptsächlich auf zinstragende Wertpapiere und wurden zum
strengen Niederstwertprinzip bewertet, obwohl dies aufgrund der Dauerhalteabsicht und
-fähigkeit sowie der Zuordnung zum Anlagebestand nicht zwingend erforderlich ist. Die hohe Bedeutung des Risikos ergibt sich daher nur aus einem möglichen deutlichen Zinsanstieg. Bei einem Großteil unserer Wertpapieranlagen sind derzeit noch hohe stille Reserven vorhanden, die einen Zinsanstieg zum Teil kompensieren könnten. Für die Eigenanlagen werden die zinsbedingten Abschreibungsrisiken je nach Zinsszenario ermittelt. Das Bewertungsergebnis Wertpapiere ist die wesentliche Steuerungskennziffer.
Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von
Spreads bei gleichbleibendem Rating sowie deren Volatilitäten ergibt. Dabei wird unter einem
Spread allgemein der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Dabei setzt sich der Spread
aus einem Marktliquiditäts- und einem Credit-Spread zusammen. Wenn keine adäquaten Marktdaten
zu diesen Komponenten vorliegen, wird der Spread gesamthaft betrachtet. Im Sinne dieser Definition
ist also eine Spread-Ausweitung, die sich durch eine Migration ergibt, dem Adressenrisiko zuzuordnen. Implizit enthalten im Spread ist auch eine Liquiditätskomponente. Spreadrisiken waren seit der
Finanzmarkt- bzw. Staatsschuldenkrise ursächlich für den gestiegenen Bewertungsaufwand festverzinslicher Wertpapiere (insbesondere bei Schuldverschreibungen von Staaten der Europäischen
Union) nach bisher praktiziertem strengem Niederstwertprinzip. Für den Großteil der bilanziellen
Positionen erfolgt keine Bewertung zu Marktpreisen, so dass Spread-Veränderungen nicht zu einer
Bewertung führen. Für diese Positionen sind Spreadrisiken daher nicht relevant. Spreadrisiken sind
grundsätzlich nur für Aktivpositionen relevant, die einer Bewertung unterliegen. Spreadrisiken bei
Eigenanlagen, die von der Sparkasse als sicher einstuft und dem Anlagebestand zugeordnet sind,
werden von der Sparkasse jedoch nicht betrachtet. Der Bestand an überwachungswürdigen Eigenanlagen ist im Verhältnis zum Gesamtbestand der Eigenanlagen gering. Das Spreadrisiko wird durch
das definierte Gesamtlimit für überwachungswürdige Eigenanlagen begrenzt.
Die Sparkasse betreibt keine Geschäfte im Handelsbuch.
Das Marktpreisrisiko aus Immobilien wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom
Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung
von Immobilienpreisen sowie deren Volatilitäten ergibt. Hier werden sowohl betriebsnotwendige als
auch nicht betriebsnotwendige Immobilien betrachtet. Immobilien sind als gebundene Anlagen zu
sehen. Die Bewertung folgt den handelsrechtlichen Vorschriften und wird bei Bedarf durch Zeitwertgutachten auf Basis tatsächlicher Erträge oder von Ertragspotenzialen ergänzt. Die betriebsnotwendigen Immobilien haben einen hohen Nutzen für die Sparkasse. Dieser Nutzen steht im Vordergrund,
nicht eine Bewertung zum Verkehrs- oder Ertragswert. Unerwartete Wertminderungen sind eher
unwahrscheinlich. Dem Wertverzehr im Verlauf der planmäßigen Nutzungsdauer wird durch die
jährlichen Abschreibungen Rechnung getragen. Weitere Marktpreisschwankungen sind nicht zu
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erwarten. Bei den nicht betriebsnotwendigen Immobilien steht der Ertragswert der Vermögensgegenstände im Vordergrund. Für die Einschätzung des Marktpreisrisikos aus nicht betriebsnotwendigen Immobilien wird ausschließlich eine im Eigentum der Sparkasse stehende Hotelimmobilie in
Euskirchen als relevant betrachtet. Nach der vorgenommenen Zeitwertabschreibung haben sich die
Risiken aus dieser Immobilie deutlich reduziert. Das verbliebene Risikopotenzial ergibt sich aus den
im Rahmen des Pachtverhältnisses bestehenden vertraglichen Vereinbarungen und aus dem Bonitätsrisiko des Pächters. Bei den sonstigen nicht betriebsnotwendigen vermieteten Immobilien betragen die Verhältnisse der Netto-Jahresmieten zu anteiligen Buchwerten in der Regel unter zehn.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind daher nicht zu erwarten. Bestehende nicht betriebsnotwendige Vermögenspositionen werden weiterhin gehalten. Deren Management ist auf eine Werterhaltung ausgerichtet. Neue direkte Investitionen in nicht betriebsnotwendige Immobilien sollen nicht
vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Instand- und Erhaltungsaufwendungen sowie
Ersatzbeschaffungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Neue Investitionen in nicht
betriebsnotwendige Immobilien sollen vorrangig über unser neu gegründetes Tochterunternehmen
Realwert GmbH erfolgen.
Die Überwachung und Steuerung der Marktpreisrisiken der Immobilien erfolgt auf Einzelobjektebene
und wird im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgenommen. Wertmindernde Ereignisse, die
sich aus dem Bereich der Operationellen Risiken ergeben, werden über das vorhandene Berichtswesen ebenfalls erfasst. Bei den Berechnungen zur Risikotragfähigkeit wird für Marktpreisrisiken aus
Immobilien aufgrund der strategischen Ausrichtung und der aktuellen Risikobewertung keine unerwartete Belastung berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung ihrer geordneten Vermögens- und Ertragslage ist die Sparkasse Marktpreisrisiken in vertretbarem Umfang eingegangen. Das Risiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr reduziert.
5.6
Aufwandsrisiko
Das Aufwandsrisiko ist die Gefahr, dass die realisierten die geplanten Aufwendungen (im Wesentlichen Verwaltungsaufwand) übersteigen. Dieses kann sich beispielsweise durch einen von der Erwartung abweichenden Tarifvertrag materialisieren. Im Sinne der GuV-Sichtweise können auch die operationellen Risiken ein Treiber des Aufwandsrisikos sein. Dieses Risiko macht die Sparkasse bei jeder
Investition in betriebsnotwendige Sachanlagen durch Aufwandsschätzungen auf Basis des Investitionsplanes und durch die langfristige Personalaufwandsplanung transparent. Die Erkenntnisse werden bei entsprechenden Entscheidungen berücksichtigt. Der Sach- und Personalaufwand ergibt sich
überwiegend in Abhängigkeit von den betriebsinternen Erfordernissen an die personelle und technisch-organisatorische Ausstattung und ist fix bzw. reagiert träge auf einen sich verändernden Geschäftsumfang. Er wird über eine Aufwandsbudgetierung gesteuert.
Bezüglich des Aufwandsrisikos ist die Risikolage der Sparkasse gegenüber dem Vorjahr konstant.
5.7
Vertriebsrisiko
Das Vertriebsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die geplanten Ergebniskomponenten, die dem Vertrieb zuzurechnen sind, nicht erreicht werden. Dieses beinhaltet im Wesentlichen den Konditionsbeitrag im Zinsüberschuss und den dem Vertrieb zuzurechnenden Teil des Provisionsüberschusses.
Nicht enthalten sind negative Konsequenzen, die durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur (Aufteilung Kunden- sowie Geld- und Kapitalmarktgeschäft) eintreten. Diese sind
dem Refinanzierungsrisiko zugeordnet. Wesentliche Erfolgstreiber, die zugleich Risikokonzentrationen darstellen, sind die Konditionsbeiträge und die Provisionserträge aus Girokonten. Diese ergeben
sich aus dem Geschäftsmodell der Sparkasse und werden akzeptiert. Durch die Berücksichtigung von
sich verändernden Beständen hinsichtlich Höhe und Struktur wird das Vertriebsrisiko bezüglich
Konditionsbeitrag (Volumen und Marge) über das periodenorientierte Zinsänderungsrisiko mit
abgebildet. Das Vertriebsrisiko wird über die Vertriebsziele gesteuert.
Bezüglich des Vertriebsrisikos ist die Risikolage der Sparkasse gegenüber dem Vorjahr konstant.
5.8
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass auf Grund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Fi16
nanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und / oder nicht zu fairen
Preisen gehandelt werden können.
Die Sparkasse ist ein Einlageninstitut. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden übersteigen die
Forderungen an Kunden in den letzten Jahrzehnten. Die große Bedeutung der Kundeneinlagen als
aktuelle Hauptrefinanzierungsquelle kann als Risikokonzentration angesehen werden, ist im Geschäftsmodell begründet und wird akzeptiert. Das Kundengeschäft ist jedoch granular. Das kleinteilige Kundengeschäft macht den größten Anteil am Gesamtgeschäftsvolumen aus und ist für die Refinanzierung der Sparkasse von enormer Bedeutung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden
täglich durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung überwacht. Wesentliche Risikokonzentrationen innerhalb des Kundengeschäfts sind nicht vorhanden. Die Stabilität der Liquiditätsversorgung
wird durch die Kennziffern zur Liquidität (z. B. LiqV und LCR) bestätigt und durch die strategischen
Rahmenbedingungen (z. B. Puffer) gewährleistet. Die Sparkasse ist nicht kapitalmarktorientiert.
Institutionelle Refinanzierungen werden regelmäßig nur zweckgebunden für Kundenkredite aufgenommen. Sie verfolgt eine konservative Anlagestrategie der dispositiven Finanzmittel. Die Sparkasse
hat ausreichend Refinanzierungsmöglichkeiten über die Notenbank. Die Sparkasse ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes. Darüber
hinaus gibt es eine länderübergreifende Organisation der Sparkassen-Finanzgruppe auf Bundesebene mit einem leistungsfähigen Liquiditätsverbund und einem mehrstufigen Sicherungssystem. Wir
gehen von einer jederzeit ausreichenden Liquiditätsversorgung der Sparkasse innerhalb des Verbundes aus. Hier kann sicherlich eine Risikokonzentration gesehen werden. Jedoch haben die vergangenen Finanzmarktkrisen gezeigt, dass gerade der leistungsfähige Liquiditätsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe eine Stütze im nationalen Finanzsystem gewesen ist. Die Liquiditätsversorgung im Sparkassenverbund war weiterhin funktionsfähig, während eine externe Finanzmittelbeschaffung nur noch sehr eingeschränkt möglich war. Daher stellt diese Konzentration kein Risiko dar.
Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht berücksichtigt. Die Sparkasse verwendet ein
einfaches Liquiditätskostenverrechnungssystem.
Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl negative Effekte aus veränderten Marktliquiditätsspreads als auch aus einer adversen Entwicklung des eigenen Credit-Spreads maßgeblich. Zum
anderen beschreibt es die Gefahr, dass negative Konsequenzen in Form höherer Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur eintreten. Das Refinanzierungsrisiko würde für die Sparkasse nur bei enormen Abflüssen der Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden schlagend werden. Durch das Floor-Rating der Sparkassen-Finanzgruppe und die Möglichkeit, die Kundenforderungen zur Verbesserung der Refinanzierungsmöglichkeiten heranzuziehen,
erfährt das eigene passivische Spreadrisiko, welches neben der Marktpreisentwicklung die Refinanzierungsaufwendungen maßgeblich beeinflusst, eine Begrenzung.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe
oder nicht fristgerecht nachzukommen. Aufgrund des Geschäftsmodells und der eigenen Vermögensund Refinanzierungsstruktur verbleibt für die Sparkasse das Zahlungsunfähigkeitsrisiko im Vordergrund der Steuerung. Wesentliche Voraussetzungen zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen ist
ein funktionsfähiges Zahlungsverkehrssystem und ein funktionsfähiger Geld- und Kapitalmarkt.
Diese elementaren Voraussetzungen sind durch staatliche und aufsichtsrechtliche Institutionen
zumindest auf nationaler Ebene sicherzustellen. Sie liegen damit außerhalb des Einflussbereiches
der Sparkasse. Wir erwarten, dass die EZB mit Hilfe ihres geldpolitischen Instrumentariums die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Geldmarktes weiterhin gewährleisten wird und Refinanzierungsmöglichkeiten gerade in Krisensituationen schafft, selbst wenn eine Liquidation von werthaltigen Vermögenspositionen am freien Markt schwierig sein sollte. Wesentliche Steuerungskennziffern sind die
Liquiditätskennziffer, die gestresste Liquiditätskennziffer, die Liquiditätsdeckungsquote und der
Zeitraum, den die Sparkasse im Risikoszenario ohne fremde Hilfe überbrücken kann, bis sie zahlungsunfähig würde (Survival Period).
Die Liquiditätsplanung der Sparkasse erfolgt in Anlehnung an die aufsichtsrechtlichen Vorschriften
nach dem Konzept der Liquiditätsverordnung (LiqV). Der gesamte Betrachtungszeitraum beträgt ein
Jahr (vier Laufzeitbänder gem. LiqV). Wir verfolgen damit einen einfachen und transparenten Ansatz
zur Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos. Zusätzlich erfolgen eine tägliche Überwachung der
Erfüllung der Liquiditätsdeckungsquote und die vierteljährliche Überwachung der Survival Period. Als
Liquiditätsreserve sind in jedem Fall nominell 30 Mio. EUR hochliquide Aktiva der Stufe 1 gemäß
delegierter Verordnung zur Liquiditätsdeckungsquote ohne das dispositive Zentralbankguthaben
und ohne den Bargeldbestand vorzuhalten, die auch in Krisenzeiten am Markt veräußerbar sind.
Ohne Berücksichtigung dieser Liquiditätsreserve soll daneben das freie EZB-Refinanzierungspotenzial 50 Mio. EUR nicht unterschreiten. Beide Liquiditätsreserven stellen weitere Steuerungsgrößen dar, für die ein Ampel- bzw. Limitsystem installiert wurde. Mit Blick auf die Schwankungen bei
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den Kundeneinlagen werden damit ausreichende Refinanzierungsspielräume offen gehalten und die
aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingehalten. Die Liquiditätsreserve ist aufgrund unserer Dauerhalteabsicht und -fähigkeit im Zeitverlauf sehr stabil und granular. Ein Verkauf von Kundenforderungen ist
geschäftspolitisch nicht vorgesehen.
Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt insbesondere durch die Abteilung Rechnungswesen.
Diese disponiert täglich die Konten der Sparkasse bei der Landesbank und der Bundesbank und
überwacht die Mindestreserve-Erfüllung. Das Dispositionsergebnis wird dem Eigenhandel übermittelt und ist u. a. Grundlage für die Anlageentscheidung. Die Liquiditätsanlage erfolgt durch den
Eigenhandel im Rahmen der im Treasury-Ausschuss herbeigeführten Vorstandsbeschlüsse bzw. auf
Grundlage der restriktiven Rahmenbedingungen für Handelsgeschäfte. Das Programm „Finanzplanung“ liefert revolvierend für einen Zeitraum von zwölf Monaten für jede Aktiv- bzw. Passivposition
den Liquiditätszu- bzw. -abfluss. Grundlage für die Entwicklung der Positionen ist die Differenz zwischen dem aktuellen Bestand des lfd. Monats und den technisch berechneten Prognosebestandsdaten der Folgemonate. Im Rahmen der Berechnung erfolgt monatlich die Ermittlung der Liquiditätskennziffer für das erste Laufzeitband und der Beobachtungskennziffern für die weiteren Laufzeitbänder.
Für das Konzept der Risikotragfähigkeit ist weniger das Risiko der Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätsrisiko im engeren Sinn) von Bedeutung. Es kann nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden. Um Risiko- und Stressszenarien abzubilden, werden besondere Liquiditätsrechnungen durchgeführt.
Der Vorstand wird regelmäßig vierteljährlich im Rahmen des Risikoberichtes über die aktuelle Liquiditätskennziffer, die Risiko-Liquiditätskennziffer, die gestresste Liquiditätskennziffer, die Liquiditätsdeckungsquote und die Survival Period sowie deren historische Entwicklungen informiert. Sollten
die zur Steuerung des Liquiditätsrisikos definierten Risikotoleranzwerte unterschritten werden,
erfolgt unverzüglich eine Information an den Vorstand, die Revision und den Treasury-Ausschuss. Die
regelmäßige Information über das freie EZB-Refinanzierungspotenzial an den Vorstand erfolgt vierteljährlich im Rahmen des Risikoberichtes. Die Überwachung des Liquiditätspuffers erfolgt aufgrund
der Steuerung der Liquiditätsrisiken und der guten Liquiditätslage monatlich durch den Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Eine wesentliche kurzfristige Veränderung aufgrund von umfangreichen Veräußerungen von hochliquiden oder notenbankpfandfähigen Vermögenswerten sowie Fälligkeiten ist daher unwahrscheinlich. Daneben erfolgt weiterhin die tägliche Disposition. Hierdurch wird
die tägliche aussagekräftige Beurteilung der Liquiditätslage ermöglicht.
Bei Unterschreitung eines Risikotoleranzwertes analysiert und dokumentiert der Treasury-Ausschuss
die Ursachen, die den Notfall ausgelöst haben. Der Treasury-Ausschuss quantifiziert die Liquiditätslücke und schlägt ggf. unverzüglich Sofortmaßnahmen zur Beschaffung von Liquidität gemäß einer
für diese Zwecke existierenden Liquiditätsliste vor, über die der Vorstand entscheidet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch den Eigenhandel vorgenommen. Die Überwachung der Durchführung der Notfallmaßnahmen übernimmt der Zentralbereich Unternehmenssteuerung. Die erfolgte
Umsetzung ist vom Zentralbereich Unternehmenssteuerung an den Treasury-Ausschuss zu melden,
der die Auswirkung der Maßnahmen auf die Liquiditätslage feststellt und ggf. weitere Sofortmaßnahmen vorschlägt, sollten diese erforderlich sein. Ist die Unterschreitung des Risikotoleranzwertes
nicht mehr gegeben, stellt der Treasury-Ausschuss das Notfallende fest und informiert den Vorstand.
Die aufsichtsrechtlichen Standards werden mit Reserven eingehalten.
5.9
Operationelle Risiken
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des
Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder externer Einflüsse
eintreten. Entscheidungen des Vorstands fallen unter diese Definition, sofern sich der Sachverhalt
innerhalb der Kategorie „Mitarbeiter“ abbilden lässt. Ist dies nicht der Fall, liegt ein strategisches
Risiko zugrunde. Ebenfalls ist in dieser Definition das Rechtsrisiko enthalten. „Rechtsrisiken“ im
Sinne der Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen sind
Teil des operationellen Risikos. Hierzu gehört das Risiko, aufgrund einer Änderung der Rechtslage
(geänderte Rechtsprechung oder Gesetzesänderung) für in der Vergangenheit abgeschlossene
Geschäfte Verluste zu erleiden. Das Risiko, aufgrund einer geänderten Rechtslage die zukünftige
Geschäftstätigkeit umstellen zu müssen, ist nicht als operationelles Risiko, sondern als strategisches
Risiko zu verstehen. Strategische Risiken und Vertriebsrisiken sind nicht in der Definition enthalten.
Anzahl, Art und Ausmaß der Schäden bzw. Risiken werden als Steuerungsgrößen betrachtet.
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Die Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sowie ein
angemessenes und wirksames Risikomanagement zu unterhalten. Dies spiegelt sich in unseren
schriftlich fixierten aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen wider. Hierdurch beugen wir
Risiken vor, die dadurch entstehen, dass Zuständigkeiten nicht eindeutig definiert sind bzw. Prozesse einschließlich Informationspflichten nicht ausreichend geregelt sind. Zur Minimierung von
Risiken aus rechtlich nicht durchsetzbaren Verträgen verwenden wir im Geschäftsverkehr mit Kunden
Vertragsvordrucke des Deutschen Sparkassenverlages, die einer juristischen Prüfung unterzogen
werden. Bestimmte Rechtsrisiken werden zudem durch die MaRisk Compliance-Funktion identifiziert
und bewertet. Erforderlichenfalls wirkt diese Funktion auf eine Risikoreduzierung hin. Bei der Gestaltung von wesentlichen Prozessen orientieren wir uns grundsätzlich an den Empfehlungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und der Finanz Informatik. Zusätzlich trägt die Interne Revision durch umsetzungsbegleitende Prüfungshandlungen zur Qualitätssicherung und -verbesserung
interner Verfahren bei. Durch die Teilnahme an institutsübergreifenden Veranstaltungen (Erfahrungsaustausch, Workshops, Tagungen) werden fachliche Weiterentwicklungen frühzeitig erkannt
und berücksichtigt. Zur Sicherstellung der Qualität bei der Durchführung von Projekten besteht in der
Organisationsabteilung ein zentrales Projektmanagement. Daneben erleichtert dies die Durchführung und das Controlling von Projekten. Die Umsetzung neuer Anforderungen, die sich z. B. aus
Änderungen des Kundenverhaltens oder neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben können,
wird durch die Bereitstellung und den Einsatz qualitätsgesicherter Anwendungen unterstützt. Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert.
Risiken, die dadurch entstehen, dass Mitarbeiter nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen,
nicht über eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation verfügen oder nicht ausreichend motiviert sind, identifizieren und begegnen wir durch Personalbedarfsanalysen, eine bewusste Personalauswahl, die Bereitstellung eines angemessenen Weiterbildungsbudgets, eine
regelmäßige Mitarbeiterbeurteilung sowie durch eine Beobachtung der Krankheitstage und Arbeitszeitkonten. Das Interne Kontrollsystem schützt vor Schäden aus unautorisierten Handlungen, Bearbeitungsfehlern und unsachgemäßer Beratung. Hinweise auf unautorisierte Handlungen lösen diverse, im Anweisungswesen beschriebene Meldepflichten aus, sie können zudem im Rahmen eines
Hinweisgebersystems gemäß KWG kommuniziert werden. Ferner wurden diesbezüglich Versicherungen abgeschlossen. Das Vergütungssystem korrespondiert mit den strategischen Vorgaben, setzt
keine Fehlanreize und führt nicht zu unangemessenen Risiken für die Sparkasse. Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert.
Im Bereich der Infrastruktur steht die Sicherheit der Elektronischen Datenverarbeitung im Mittelpunkt. Zur Sicherung von Datenintegrität, -verbindlichkeit, -vertraulichkeit und -verfügbarkeit wurden organisatorische Regelungen erlassen, deren Angemessenheit und Wirksamkeit von einem ITSicherheitsausschuss bzw. einem IT-Sicherheitsbeauftragten überwacht werden. Die Organisation
der Datenverarbeitung orientiert sich am Rahmenwerk „Sicherer IT-Betrieb“ des Informatikzentrums
der Sparkassenorganisation GmbH (SIZ). Durch Modellrisiken, die in den eingesetzten Steuerungsinstrumenten liegen können, könnten falsche Steuerungsimpulse gesetzt werden. Die Arbeitsplatzsicherheit wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit überwacht. Die Sicherheitstechnik entspricht
dem aktuellen Standard. Ihre Funktionsfähigkeit wird regelmäßig überprüft. Die Qualität der übrigen
Haus- und Gebäudetechnik ist bei der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Es finden regelmäßige Unterweisungen bezüglich der im Notfallhandbuch festgelegten Verhaltens- und Verfahrensweisen in möglichen Notfallsituationen statt. Zudem werden Notfallübungen durchgeführt.
Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert.
Zur finanziellen Abschirmung der Risiken aus externen Einflüssen, wie Naturgewalten und Unfällen,
wurden die allgemein üblichen Versicherungen abgeschlossen. Bei anstehenden Outsourcingentscheidungen wird eine Risikoanalyse zur Einschätzung der Wesentlichkeit vorgenommen. Bei wesentlichen Auslagerungen sowie nicht wesentlichen Auslagerungen, bei denen Risiken in der Risikoanalyse identifiziert wurden, erfolgt eine aktive Überwachung und Steuerung. Risikokonzentrationen
ergeben sich durch die Auslagerungen von wesentlichen Aktivitäten und Prozessen auf die Finanz
Informatik GmbH & Co. KG, die Deutsche Wertpapier Service Bank AG und die Sparkassen-Rating und
Risikosysteme GmbH. Hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Risikogehalt bestehen keine sinnvollen
Alternativen. Die Risiken, die grundsätzlich akzeptiert werden, sind in die internen Risikocontrollingprozesse angemessen eingebunden. Die Einflussnahmemöglichkeiten auf risikominimierende und
-steuernde Prozesse dieser externen Dienstleister durch die Sparkasse als Einzelinstitut sind begrenzt. Die Einflussnahme im Sinne der Sparkassen-Finanzgruppe wird durch die Vertretung der
Mitgliedsinstitute in den Gremien gewährleistet. Der mögliche länger andauernde Ausfall, z. B. der
Finanz Informatik, wird als für die Sparkasse nicht beeinflussbare Katastrophe betrachtet. Es liegen
entsprechende Notfallkonzepte bei der FI vor, damit es nicht zu einem längerfristigen Ausfall kommt.
19
Zur Verhinderung von betrügerischen und kriminellen Handlungen zu Lasten der Sparkasse wurde
zusätzlich eine Zentrale Stelle bestimmt, die nach den gesetzlichen Regelungen sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie der sonstigen strafbaren
Handlungen koordiniert und für ein risikominimierendes Gesamtkonzept sorgt. Die Zentrale Stelle
wird bei der Risikoinventur einbezogen.
Bei auftretenden Kundenreklamationen und Schadensereignissen werden Ursachenanalysen durchgeführt und eventuell erforderliche Anpassungen vorgenommen bzw. Maßnahmen getroffen. Dies
gilt ebenso für die anlassunabhängige Identifikation und Bewertung bedeutender Risikopotenziale.
Nach der Risikoinventur erfolgt die qualitative Risikobewertung. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige
Analyse der Eigenversicherungen. Ex-post werden die Schäden in einer Schadensfalldatenbank
erfasst und analysiert. Die Bearbeitung der Schadensfälle erfolgt im Vorstandssekretariat. Für die
Meldung von Schadensfällen und Risikopotenzialen ist jeder Bereich verantwortlich.
Durch die Beachtung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement und die zeitnahe Umsetzung von Neuerungen werden Operationelle Risiken umfassend reduziert. Im Hinblick auf die aufbauund ablauforganisatorischen Regelungen, die Verwendung von Vertragsvordrucken des Deutschen
Sparkassenverlages im Kundengeschäft, die Mitarbeiterauswahl, -ausstattung und -qualifikation, die
Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, die Ausgestaltung des Vergütungssystems, die abgeschlossenen Versicherungen und die in der Vergangenheit eingetretenen Schadensfälle werden
Operationelle Risiken – auch unter Würdigung des Gesamtrisikoprofils der Sparkasse – als niedrig
gewertet. Auf vorhandene Risikopotenziale wird angemessen reagiert. Bei Betrachtung von wenig
wahrscheinlichen Extremsituationen sind jedoch für jeden Teilbereich wesentliche Operationelle
Risiken mit jeweils sehr extremem Schadenpotenzial denkbar, die nicht vollständig ausgeschlossen
werden können.
Die Information des Vorstands und der jeweiligen Beauftragten über Schadensfälle erfolgt volumenunabhängig. Der Gesamtvorstand wird vierteljährlich im Rahmen des von dem Zentralbereich Unternehmenssteuerung zu erstellenden Risikoberichtes über eingetretene Schadensfälle des laufenden
Jahres und Operationelle Risiken informiert. Gegenstand dieser Information sind die Art, die Ursachen und das Ausmaß von Schäden bzw. Risiken.
Für operationelle Risiken wurden pauschale Puffer festgelegt, die vollständig mit Risikodeckungspotenzial unterlegt werden. Risikotoleranzen / Limits für operationelle Risiken sind schwer festzulegen,
da in vielen Fällen die Anzahl und die Höhe von Schäden nur wenig zu beeinflussen sind. Das Risiko
einer Inanspruchnahme aus operationellen Risiken (z. B. bei Rechtsrisiken) ist schwer abschätzbar.
Für erkennbare Risiken werden Rückstellungen gebildet. Eine Überprüfung der jährlichen Bruttoschäden in den letzten Jahren gemäß Schadensfalldatenbank ergibt, dass auch die Gesamtsumme
deutlich unter dem pauschal für operationelle Risiken angenommenen Teillimit liegt. Risikomindernde Diversifikationseffekte werden nicht berücksichtigt. Mit den bestehenden Verfahren werden die
Operationellen Risiken ausreichend gemanagt.
Der jährliche Bruttoschaden soll 500 TEUR nicht überschreiten. Dieser Wert wurde in der Vergangenheit bei Betrachtung abgeschlossener Vorgänge deutlich unterschritten. Die bekannt gewordenen
Schadensfälle sind im Verhältnis zur Risikodeckungsmasse weiterhin gering. Die Sparkasse sieht
derzeit keine erhöhten Operationellen Risiken.
5.10
Sonstige Risiken
Die sonstigen Risiken lassen sich nicht den zuvor genannten Risikoarten zuordnen, wobei eine Quantifizierung der sonstigen Risiken ggf. über diese Risikoarten erfolgen kann.
Das Reputationsrisiko ist definiert als das Risiko, das sich aus einer möglichen Beschädigung des
Rufes des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z. B. bei Kunden, Geschäftspartnern) ergibt und negative Auswirkungen auf die Ertrags- und / oder Vermögenslage der Sparkasse hat. Seine Effekte spiegeln sich jedoch in anderen Risikoarten wider. Das Reputationsrisiko stellt für die Sparkasse ggf. ein Folgerisiko operationeller und auch anderer Risiken (z. B.
Marktpreisänderungs- und Adressenrisiken) dar. Durch eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung, zu der in der Geschäftsstrategie wesentliche Aussagen festgelegt wurden, soll die Kundenzufriedenheit dauerhaft auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden. Im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, z. B. aus dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz, wird eine
Überwachung der Geschäftsbeziehungen vorgenommen. Hierdurch wird gleichzeitig auch das Risiko
begrenzt, dass sich aus Geschäftsbeziehungen negative Auswirkungen auf die Reputation der Sparkasse ergeben. Das Reputationsrisiko wird ebenfalls bei strategischen Managemententscheidungen
20
mit möglicher Außenwirkung, wie z. B. Entscheidungen über Auslagerungen von Geschäftsaktivitäten
oder über die Einführung bzw. Änderung von Produkten und Vertriebswegen im Rahmen des NeuenProdukt-Prozesses betrachtet. Bei einem eintretenden Reputationsrisiko könnte die Auswirkung auf
die Sparkasse erheblich sein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als gering betrachtet, da über die
Verbundwahrnehmung das Reputationsrisiko einer einzelnen Sparkasse begrenzt wird. Durch die
Leistungsfähigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt wird die Wahrscheinlichkeit eines zentral verursachten Reputationsrisikos mit negativen Auswirkungen für die Sparkasse ebenfalls als
gering eingestuft. Mit den bestehenden Verfahren werden die Risiken ausreichend gemanagt. Nach
der Risikoinventur erfolgt die Risikobewertung durch den Zentralbereich Vorstandssekretariat. Eine
sinnvolle vorausschauende Quantifizierung des Reputationsrisikos ist nicht möglich. Eine Berücksichtigung als eigene Risikoart innerhalb der Risikotragfähigkeit bzw. Stresstestrechnungen erfolgt
nicht, da sie über andere einbezogene Risiken angemessen abgebildet werden. Mögliche Auswirkungen auf die Ertragslage werden indirekt über den Rückgang von Geschäftsaktivitäten im Rahmen der
Volumens- und Provisionsertragsplanungen berücksichtigt.
Strategische Risiken resultieren primär aus grundsätzlichen Managemententscheidungen oder
mangelnder Anpassungsfähigkeit an Veränderungen in der Unternehmensumwelt. Ihre Effekte auf
die Ertrags- und / oder Vermögenslage der Sparkasse spiegeln sich in anderen Risikoarten wider. Mit
den bestehenden Instrumenten der Risikofrüherkennung, wie z. B. der Erfolgsprognose und der
langfristigen Rentabilitätsplanung, den guten überbetrieblichen Vergleichsmöglichkeiten und der
Überwachung durch die Aufsichtsorgane der Sparkasse werden die Risiken ausreichend überwacht.
Bei eintretenden Risiken aus strategischen Fehlentscheidungen und sonstigen Managementfehlern
könnte die Auswirkung auf die Ertrags- und Vermögenslage erheblich sein. Durch die für die Organe
der Sparkasse abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird das Nettoschadenspotenzial aus Verletzungen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht der Organe für die Sparkasse begrenzt. Die Risiken werden außerdem durch den eingeführten Strategieprozess, der eine weitgehende Beteiligung aller Unternehmensbereiche vorsieht, begrenzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird
auch zukünftig als gering betrachtet. Vor diesem Hintergrund werden strategische Risiken als nicht
wesentliches Risiko eingestuft. Als Quellen der Risikoerkennung dienen die vierteljährlichen Risikoberichte, die internen und externen Prüfungsberichte, Betriebsvergleiche und die Ergebnisse durchgeführter Befragungen. Eine sinnvolle vorausschauende isolierte Quantifizierung des strategischen
Risikos ist nicht möglich.
Aus dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe können wegen der in diesem Zusammenhang vom RSGV zu unterhaltenden Stützungs- und Reservefonds aufgrund der verpflichtenden
Beteiligung am RSGV ebenfalls Risiken für die Sparkasse entstehen. Die Inanspruchnahme der Sparkasse aus der Nachschuss- bzw. Auffüllungspflicht darf jedoch nicht zu einer substanziellen eigenen
Gefährdung führen. Ihre möglichen Effekte auf die Ertrags- und / oder Vermögenslage der Sparkasse
spiegeln sich in anderen Risikoarten wider. Dies gilt sinngemäß auch für die Einlagensicherungssysteme auf nationaler bzw. EU-Ebene. Durch das bestehende Risikomonitoring der SparkassenFinanzgruppe werden die Risiken aus dem Sicherungssystem begrenzt. Es ermöglicht eine frühzeitige Erkennung einer verschlechterten Risikolage bei Mitgliedsinstituten und eröffnet den Sicherungseinrichtungen Einfluss- und Sanktionsmöglichkeiten zur Verbesserung der individuellen Risikosituation der das Sicherungssystem evtl. belastenden Institute und damit auch zur Abwendung von Risiken für das Sicherungssystem. Als Quellen der Risikoerkennung dienen bekannt werdende Informationen und Berichte über Stützungsfälle vom Risikomonitoringausschuss des RSGV sowie aus den
Ausschüssen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe, die das Sicherungssystem
bilden. Eine sinnvolle vorausschauende Quantifizierung der Risiken aus dem Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe und den sonstigen Einlagensicherungssystemen ist nicht möglich. Das
Schadenspotenzial wird jedoch als gering eingeschätzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als mittel
eingeschätzt. Aus den Regelungen zur europäischen Bankenunion und den Einlagensicherungssystemen auf nationaler bzw. EU-Ebene ergeben sich laufende Aufwendungen für die Sparkasse, denen
zum Teil bereits durch Bildung einer Rückstellung vorgegriffen wurde.
Bezüglich der sonstigen Risiken wird wie bisher nicht von außergewöhnlichen Belastungen ausgegangen.
5.11
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Im Geschäftsjahr 2016 hat sich die Risikolage der Sparkasse nicht wesentlich verändert. Die Limite
wurden auf Basis der Risikoinventur und einer Risikotragfähigkeitsanalyse unter Berücksichtigung
der Ertrags- und Vermögenslage sowie der strategischen Ausrichtung der Sparkasse definiert. Das
festgelegte steuerungsrelevante Gesamtlimit, das etwa 55 % des Risikodeckungspotenzials aus21
macht, wird mit Reserven eingehalten. Überschreitungen von Teillimits an zwei Stichtagen konnten
durch geringe Auslastungen bei den anderen Risikokategorien kompensiert werden.
Die von der Sparkasse eingegangenen Risiken sind im Hinblick auf die geordnete Ertrags- und Vermögenslage tragbar. Adressenrisiken und Zinsänderungsrisiken sind mit ihrem maßgeblichen Anteil
am Gesamtlimit die bedeutendsten Risikoarten.
Die eingerichteten Risikomanagementsysteme sind im Hinblick auf das Gesamtrisikoprofil und die
strategischen Vorgaben der Sparkasse angemessen. Sie werden der Bedeutung der jeweiligen Risikoarten gerecht.
6
Prognosebericht
Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den nachfolgend dargestellten Erwartungen
über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Die Sparkasse verfügt über Instrumente und Prozesse, um Abweichungen von den Erwartungen zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls
steuernd einzugreifen.
Die Daten des vergangenen Jahres zeigen für Deutschland zunächst eine durchaus positive Ausgangslage: Ein solides BIP-Wachstum, die gestiegene Beschäftigung, die gesunkene Arbeitslosigkeit,
ein Plus im Staatshaushalt. Einige Rahmenbedingungen haben sich jedoch im Verlauf des letzten
Jahres verschlechtert. Vor allem sind die politischen Risiken (inkl. Terrorgefahr) und daraus eventuell
resultierende ökonomische Risiken größer geworden. Die aktuellen Stimmungsindikatoren zeigen
daher auch eine gewisse Unsicherheit über die künftige konjunkturelle Entwicklung bei einer gleichzeitig positiven Einschätzung der aktuellen Situation. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht
von einer Belebung der Weltkonjunktur in den nächsten zwei Jahren aus.
Für das laufende Jahr erwarten die Wirtschaftsforschungsinstitute gemäß ihren zum Jahreswechsel
veröffentlichten Prognosen ein etwas geringeres Wachstum als in 2016. Die Schätzungen reichen von
+1,1 % bis +1,7 %. Dieses prognostizierte Wachstum wird erneut von der starken inländischen
Nachfrage getrieben. Den höchsten Wachstumsbeitrag erwarten die Wirtschaftsforscher von den
privaten und staatlichen Konsumausgaben.
Die EZB hat zuletzt angekündigt, ihr Programm zum Ankauf von Vermögenswerten so lange fortzuführen zu wollen, bis der EZB-Rat eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung erkennt, die
mit seinem Ziel in Einklang steht, mittelfristig Inflationsraten von unter, aber nahe 2 % zu erreichen.
Derzeit wird erwartet, dass die Jahresrate des harmonisierten Verbraucherpreisindex in 2017 im
Euro-Raum auf durchschnittlich 1,2 % und in 2018 auf 1,6 % ansteigt. Auf der geldpolitischen Sitzung im Oktober 2016 betonte der EZB-Rat, dass seine Erwartung einer weiterhin moderaten, aber
stetigen Erholung der Wirtschaft des Euro-Währungsgebietes und einer allmählichen Steigerung der
Inflationsrate durch die seit September 2016 verfügbar gewordenen Informationen bestätigt wurde.
Gleichwohl bleibe dieses Basisszenario nach Auffassung des EZB-Rates mit Unsicherheiten behaftet.
Das anhaltende Niedrigzinsumfeld erschwert die Erwirtschaftung von Erträgen im zinsabhängigen
Geschäft. Auch wenn sich die Ertragslage deutscher Kreditinstitute bisher als robust erwiesen hat
und die weiterhin expansive Geldpolitik sich positiv auf die Refinanzierungsbedingungen der Banken
auswirkt, unterliegen diese durch das niedrige Zinsniveau einem Margendruck, der das Ertragspotenzial aus dem zinsabhängigen Geschäft zunehmend verringert. Auch der negative Zinssatz bei der
Einlagefazilität trägt zu einem Rückgang des Zinsüberschusses bei. Bei einem weiter wachsenden
Einlagenbestand bei den Kreditinstituten ist daher von einer Fortsetzung des Trends rückläufiger
Erträge aus dem zinsabhängigen Geschäft zu rechnen.
Ob, wann und in welchem Ausmaß sich die aktuellen Bedingungen verändern, ist nicht vorhersehbar.
Die Widerstandsfähigkeit einer Bank bestimmt sich ganz wesentlich durch ihre Fähigkeit, Verluste zu
tragen. Verluste aufzufangen ist wiederum die Funktion von Eigenkapital. Mithin ist die Eigenkapitalausstattung die zentrale Einflussgröße der Widerstandsfähigkeit einer Bank. Nach der globalen
Finanzkrise hat bei deutschen Kreditinstituten neben einer Erhöhung des Kernkapitals auch ein
Abbau von risikogewichteten Aktiva stattgefunden. Die regulatorische Eigenkapitalquote hat sich
gegenüber dem Zeitraum vor der Finanzkrise erhöht. Dies deutet auf eine insgesamt höhere Widerstandsfähigkeit der deutschen Banken hin. Die meisten Institute sind angesichts des vorhandenen
Überschusskapitals und verfügbarer stiller Reserven widerstandsfähig gegenüber den Belastungen
aus dem Niedrigzinsumfeld. Dies trifft auch auf die Sparkasse zu.
22
Die Sparkasse geht für das laufende Geschäftsjahr von einer im Vergleich zu den Vorjahren stetigen
Geschäftsentwicklung aus. Der prognostizierte Zuwachs bei den Kundenforderungen resultiert insbesondere aus steigenden Wohnungsbaudarlehen. Der ebenfalls prognostizierte Zuwachs bei den
Kundenverbindlichkeiten geht vermutlich mit einer Fortsetzung der strukturellen Verschiebungen
(Erhöhung täglich fällige Einlagen, Rückgang Spareinlagen und Eigenemissionen) einher. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden sich voraussichtlich nicht in gleichem Umfang
reduzieren, so dass die Bilanzsumme leicht ansteigen wird. Der Umfang des bilanzneutralen Kundenwertpapiergeschäfts wird zunehmen. Im Bauspar- und Versicherungsgeschäft rechnet die Sparkasse mit einem leichten Zuwachs.
Bis zum Jahresende erwartet die Sparkasse Geldmarktsätze auf nahezu unverändertem Niveau. Im
Zehnjahresbereich sieht sie ansteigende Zinssätze von etwa 0,80 %. Der Zinsüberschuss wird sich
voraussichtlich u. a. zinsbedingt im Vergleich zum Vorjahr um etwa 2,5 Mio. EUR reduzieren. Der
Zinsaufwand wird weniger stark sinken als der Zinsertrag. Insbesondere eine inverse Zinsentwicklung
würde die Zinsspanne belasten.
Das Provisionsergebnis und die Bedarfsspanne werden jeweils leicht steigen. Für das Jahr 2017
erwartet die Sparkasse ein nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prognostiziertes Betriebsergebnis vor Bewertung von 11,0 Mio. EUR. Die Aufwand-Ertrag-Relation wird sich auf Grundlage
dieser Prognose leicht verschlechtern. Die Bewertungsaufwendungen werden die Bewertungserträge
im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich übersteigen. Die neutralen Erträge werden die neutralen
Aufwendungen im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich übersteigen.
Die Anforderungen der LiqV und der Liquiditätsdeckungsquote wird die Sparkasse voraussichtlich
einhalten und ihre Zahlungsbereitschaft wird jederzeit gegeben sein. Auf Grundlage des internen
Kapitalplanungsprozesses wird die Sparkasse auch die künftigen erhöhten Eigenmittelanforderungen mit Reserven erfüllen. Der jahresdurchschnittliche Mitarbeiterbestand wird sich vermutlich
weiter reduzieren. Wir erwarten, dass die aktuell und zukünftig von der Sparkasse übernommenen
Risiken insbesondere im Hinblick auf die geordnete Ertrags- und Vermögenslage weiterhin tragbar
sein werden.
Auf neue aufsichtsrechtliche Anforderungen, z. B. die weitere Umsetzung von Basel III wird sich die
Sparkasse durch geeignete Maßnahmen angemessen und rechtzeitig einstellen. Nachhaltige Auswirkungen auf das Geschäftsmodell werden nicht erwartet.
Euskirchen, den 29. März 2017
Kreissparkasse Euskirchen
Vorstand
Becker
Cremer
Glück
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