Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
296 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
10.03.17, 09:01
Aktualisiert
10.03.17, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 302/2017
15.02.2017
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere
Sachbearbeiter/in: Frau Hilger-Mommer
Tel.: 15-617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel werden im Rahmen der Veränderungsliste eingeplant und
stehen nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses:
1. Das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ im Rahmen der Familienbildung in 2017
mit max. 13.000 € und in den Folgejahren mit max. 28.000 € zu bezuschussen und
2. Die Deckung über die konkreten Minderaufwendungen herbeizuführen.
-2Begründung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2016 wurde das Projekt „schWUNG –
Weiterbildungsangebot für Schwangere“ im Rahmen der Info 207/2016 vorgestellt.
Die Förderung durch die Demografieinititiative des Kreises Euskirchen erstreckt sich auf
2 Jahre und endet damit im Sommer 2017.
Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Erstellung einer entsprechenden Vorlage an den
Jugendhilfeausschuss vorrangig an das Jobcenter bezüglich der Klärung einer weiteren Finanzierung
des Projektes „schWUNG“ heranzutreten. Diesem Auftrag hat die Verwaltung Folge geleistet.
Nach Angaben des Jobcenters EU-aktiv ist eine Eigenfinanzierung über den 01.08.2017 hinaus aus
folgenden rechtlichen Gründen ausgeschlossen:
Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Maßnahmen im Jobcenter beruhen auf den
§§ 45 SGB II – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und 176ff SGB II –
Zulassung von Trägern und Maßnahmen i.V.m. § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung.
Danach muss sowohl der Maßnahmeträger als auch die Maßnahme selbst von einer sogenannten
fachkundigen Stelle zugelassen werden.
Um zugelassen zu werden, muss die Maßnahme an den Arbeitsmarkt heranführen oder
Vermittlungshemmnisse beseitigen.
Dies sind jedoch nicht die vorrangigen Ziele von „schWUNG“.
Eine Zulassung nach § 179 SGB II ist daher nicht möglich.
Weiterhin müsste diese Maßnahme im Rahmen des Vergaberechtes über das Regionale
Einkaufszentrum ausgeschrieben werden.
Da bei diesem Projekt mehrere Träger aktiv sind, die nicht alle zertifiziert sind, ist ein Vergabefahren
mit offenem Aushang nicht möglich.
Daher beabsichtigt die Verwaltung, im Rahmen der Familienbildung die fehlenden Mittel in Höhe von
ca. 13.000 T€ (2017) bzw. ca. 28.000 € (ab 2018) zu bezuschussen.
Eine Anpassung der Haushaltsansätze erfolgt im Rahmen der Veränderungsliste.
Zur Gegenfinanzierung schlägt die Verwaltung vor, im Budget 300 510 002 – Jugendarbeit – folgende
Ansätze u.a. aufgrund der Vorjahresergebnisse im Rahmen der Veränderungsliste für das
Haushaltsjahr 2017 und die Finanzplanung wie folgt abzusenken:
Sachkonto 362 01 5331405 – Fortbildung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter:
Produkt/Kostenträger
SK
Bezeichnung
362 01 5331405 Fortbildung haupt- u. ehrenamtliche Mitarbeiter
Erg. 2014
2.208,00
Erg. 2015
Erg. 2016 HH-E 2017
2.460,95
2.513,68
14.700
VL
Diff. VL/HH-E
9.700 - 5.000,00
Sachkonto 362 02 5331018 – Zuschüsse an Beratungsstelle (Übergang Schule/Beruf):
Produkt/Kostenträger
SK
Bezeichnung
Erg. 2014
362 02 5318018 Zuschüsse an Beratungsstelle (Übergang Schule/ 126.212,63
Erg. 2015
Erg. 2016 HH-E 2017
123.391,35 130.864,05
137.500
VL
Diff. VL/HH-E
128.500 - 9.000,00
Sachkonto 362 03 5331409 – Kinder- und Jugenderholung:
Produkt/Kostenträger
SK
Bezeichnung
362 03 5331409 Kinder- u. Jugenderholung
Erg. 2014
37.925,26
Erg. 2015
Erg. 2016 HH-E 2017
37.547,93 39.812,59
63.000
VL
Diff. VL/HH-E
49.000 - 14.000,00
-3-
Bezüglich der Fortbildung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter sowie der Kinder- und
Jugenderholung ist aufgrund der Vorjahresergebnisse eine Reduzierung vertretbar.
Bezüglich des Zuschusses an die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen für die
Jugendsozialarbeit im Übergang von der Schule in den Beruf ergibt sich aufgrund eines
Personalwechsels eine Einsparung.
Die Verwaltung wird jährlich über die Entwicklung des Projektes berichten und behält sich vor, bei
rückläufigen Fallzahlen die Förderung zu kürzen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)