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Beschlussvorlage GB (schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
296 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
10.03.17, 09:01
Aktualisiert
10.03.17, 09:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 302/2017 15.02.2017 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere Sachbearbeiter/in: Frau Hilger-Mommer Tel.: 15-617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel werden im Rahmen der Veränderungsliste eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses: 1. Das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ im Rahmen der Familienbildung in 2017 mit max. 13.000 € und in den Folgejahren mit max. 28.000 € zu bezuschussen und 2. Die Deckung über die konkreten Minderaufwendungen herbeizuführen. -2Begründung: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2016 wurde das Projekt „schWUNG – Weiterbildungsangebot für Schwangere“ im Rahmen der Info 207/2016 vorgestellt. Die Förderung durch die Demografieinititiative des Kreises Euskirchen erstreckt sich auf 2 Jahre und endet damit im Sommer 2017. Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Erstellung einer entsprechenden Vorlage an den Jugendhilfeausschuss vorrangig an das Jobcenter bezüglich der Klärung einer weiteren Finanzierung des Projektes „schWUNG“ heranzutreten. Diesem Auftrag hat die Verwaltung Folge geleistet. Nach Angaben des Jobcenters EU-aktiv ist eine Eigenfinanzierung über den 01.08.2017 hinaus aus folgenden rechtlichen Gründen ausgeschlossen: Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Maßnahmen im Jobcenter beruhen auf den §§ 45 SGB II – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und 176ff SGB II – Zulassung von Trägern und Maßnahmen i.V.m. § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung. Danach muss sowohl der Maßnahmeträger als auch die Maßnahme selbst von einer sogenannten fachkundigen Stelle zugelassen werden. Um zugelassen zu werden, muss die Maßnahme an den Arbeitsmarkt heranführen oder Vermittlungshemmnisse beseitigen. Dies sind jedoch nicht die vorrangigen Ziele von „schWUNG“. Eine Zulassung nach § 179 SGB II ist daher nicht möglich. Weiterhin müsste diese Maßnahme im Rahmen des Vergaberechtes über das Regionale Einkaufszentrum ausgeschrieben werden. Da bei diesem Projekt mehrere Träger aktiv sind, die nicht alle zertifiziert sind, ist ein Vergabefahren mit offenem Aushang nicht möglich. Daher beabsichtigt die Verwaltung, im Rahmen der Familienbildung die fehlenden Mittel in Höhe von ca. 13.000 T€ (2017) bzw. ca. 28.000 € (ab 2018) zu bezuschussen. Eine Anpassung der Haushaltsansätze erfolgt im Rahmen der Veränderungsliste. Zur Gegenfinanzierung schlägt die Verwaltung vor, im Budget 300 510 002 – Jugendarbeit – folgende Ansätze u.a. aufgrund der Vorjahresergebnisse im Rahmen der Veränderungsliste für das Haushaltsjahr 2017 und die Finanzplanung wie folgt abzusenken: Sachkonto 362 01 5331405 – Fortbildung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter: Produkt/Kostenträger SK Bezeichnung 362 01 5331405 Fortbildung haupt- u. ehrenamtliche Mitarbeiter Erg. 2014 2.208,00 Erg. 2015 Erg. 2016 HH-E 2017 2.460,95 2.513,68 14.700 VL Diff. VL/HH-E 9.700 - 5.000,00 Sachkonto 362 02 5331018 – Zuschüsse an Beratungsstelle (Übergang Schule/Beruf): Produkt/Kostenträger SK Bezeichnung Erg. 2014 362 02 5318018 Zuschüsse an Beratungsstelle (Übergang Schule/ 126.212,63 Erg. 2015 Erg. 2016 HH-E 2017 123.391,35 130.864,05 137.500 VL Diff. VL/HH-E 128.500 - 9.000,00 Sachkonto 362 03 5331409 – Kinder- und Jugenderholung: Produkt/Kostenträger SK Bezeichnung 362 03 5331409 Kinder- u. Jugenderholung Erg. 2014 37.925,26 Erg. 2015 Erg. 2016 HH-E 2017 37.547,93 39.812,59 63.000 VL Diff. VL/HH-E 49.000 - 14.000,00 -3- Bezüglich der Fortbildung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter sowie der Kinder- und Jugenderholung ist aufgrund der Vorjahresergebnisse eine Reduzierung vertretbar. Bezüglich des Zuschusses an die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen für die Jugendsozialarbeit im Übergang von der Schule in den Beruf ergibt sich aufgrund eines Personalwechsels eine Einsparung. Die Verwaltung wird jährlich über die Entwicklung des Projektes berichten und behält sich vor, bei rückläufigen Fallzahlen die Förderung zu kürzen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)