Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 302/2017
Datum: 30.03.2017
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 22.03.2017
A)
TOP 14
Öffentliche Sitzung
schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere
V 302/2017
Jugendhilfeausschuss
Z1
14.03.2017
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) bittet um Aufklärung,
warum die beiden ersten Positionen in Höhe 5.000 € und 9.000 €
bei der Fortbildung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter
reduziert werden konnten und warum dies bei der letzten
Maßnahme nicht möglich war. AV Poth führt aus, dass man sich
im Fachausschuss darauf verständigt habe, zunächst nur für das
Jahr 2017 zu beschließen. Der Finanzbedarf betrage 13.000 €
und um diesen Finanzbedarf zu decken, sei das Einsparpotenzial
bei den ersten beiden Positionen ausreichend. Deswegen sei die
3. Position nicht mehr notwendig. Weiter habe man sich darauf
verständigt, vor den im Herbst stattfinden Beratungen zur
Fortsetzung nach dem Jahr 2017, auf Basis der dann
vorliegenden Daten und Erkenntnisse zu beschließen.
Der Kreisausschuss empfiehlt in der Fassung der Z 1 folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses:
1. Das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ wird
im Rahmen der Familienbildung in 2017 mit max. 13.000 €
bezuschusst.
2. Im Rahmen der Veränderungsliste werden zur Deckung die
Ansätze des PSK 362 01 5331405 um 5.000 € sowie des
PSK 362 02 5318018 um 9.000 € abgesenkt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut an das Jobcenter mit
dem Ziel heranzutreten, eine anteilige Kostenübernahme zu
erwirken.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig