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Beschlussvorlage GB (Z 2/V 302/2017, KA 22.03.2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
31.03.17, 12:08
Aktualisiert
31.03.17, 12:08
Beschlussvorlage GB (Z 2/V 302/2017, KA 22.03.2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 302/2017 Datum: 30.03.2017 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 22.03.2017 A) TOP 14 Öffentliche Sitzung schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere V 302/2017 Jugendhilfeausschuss Z1 14.03.2017 Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) bittet um Aufklärung, warum die beiden ersten Positionen in Höhe 5.000 € und 9.000 € bei der Fortbildung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter reduziert werden konnten und warum dies bei der letzten Maßnahme nicht möglich war. AV Poth führt aus, dass man sich im Fachausschuss darauf verständigt habe, zunächst nur für das Jahr 2017 zu beschließen. Der Finanzbedarf betrage 13.000 € und um diesen Finanzbedarf zu decken, sei das Einsparpotenzial bei den ersten beiden Positionen ausreichend. Deswegen sei die 3. Position nicht mehr notwendig. Weiter habe man sich darauf verständigt, vor den im Herbst stattfinden Beratungen zur Fortsetzung nach dem Jahr 2017, auf Basis der dann vorliegenden Daten und Erkenntnisse zu beschließen. Der Kreisausschuss empfiehlt in der Fassung der Z 1 folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses: 1. Das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ wird im Rahmen der Familienbildung in 2017 mit max. 13.000 € bezuschusst. 2. Im Rahmen der Veränderungsliste werden zur Deckung die Ansätze des PSK 362 01 5331405 um 5.000 € sowie des PSK 362 02 5318018 um 9.000 € abgesenkt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut an das Jobcenter mit dem Ziel heranzutreten, eine anteilige Kostenübernahme zu erwirken. Abstimmungsergebnis: Einstimmig