Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Z 1 / V302 / 2017 (Jugendhilfeausschuss 14.03.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
20.03.17, 09:04
Aktualisiert
20.03.17, 09:04
Beschlussvorlage GB (Z 1 / V302 / 2017  (Jugendhilfeausschuss 14.03.2017))

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/ V 302/2017 Datum: 17.03.2017 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2017 A) TOP 7 Öffentliche Sitzung schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere AV Poth teilt mit, dass seitens der Verwaltung beabsichtigt wird, die Beschlussempfehlung dahin gehend zu ändern, dass die Förderung des Projektes „schWUNG“ im Rahmen der Familienbildung bis Ende 2017 i.H.v. max. 13.000 € bezuschusst werden soll. Im Herbst wird über die Weiterfinanzierung ab 2018 aufgrund der vorliegenden Erfahrungswerte beraten. Der Deckungsvorschlag wird modifiziert, eine Kürzung des Budgets Kinder- und Jugenderholung wird nicht eingeplant. Das Mitglied Mende bekundet ihre Enttäuschung darüber, dass die Gespräche zur Klärung der weiteren Finanzierung mit dem Jobcenter gescheitert sind. Der Deckungsvorschlag wird von den Ausschussmitgliedern unterstützt. Die Mitglieder Schorn und Kunz sehen es kritisch, dass Projekte von Dritten beim Auslaufen von einem Automatismus der Weiterfinanzierung begleitet werden. AV Poth ergänzt, dass erfolgreiche Projekte der Demografieinitiative vorbehaltlich der politischen Bewertung und Beratung in eine Etatisierung übergehen sollen. Die Verwaltung wird nach Wegen der Weiterfinanzierung suchen und mit dem Jobcenter erneut Gespräche führen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden geänderten Beschluss: 1. Das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ wird im Rahmen der Familienbildung in 2017 mit max. 13.000 € bezuschusst. 2. Im Rahmen der Veränderungsliste werden zur Deckung die Ansätze des PSK 362 01 5331405 um 5.000 € sowie des PSK 362 02 5318018 um 9.000 € abgesenkt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut an das Jobcenter mit dem Ziel heranzutreten, eine anteilige Kostenübernahme zu erwirken. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 2 Enthaltungen V 302/2017