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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg -Gebiet Industriepark Mühlenerft und L 213 (Flächen im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg) Aufhebung des Satzungsbeschlusses Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg
-Gebiet Industriepark Mühlenerft und L 213 (Flächen im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg)
Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 4. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 14.06.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:00 Uhr TOP Betreff 6. Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg -Gebiet Industriepark Mühlenerft und L 213 (Flächen im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg) Aufhebung des Satzungsbeschlusses Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches Beschluss: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss vom 05.11.2002 für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung, gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches aufzuheben. Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss vom 19.04.2005 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung aufzuheben und gem§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches bei Änderung der Planinhalte und Erweiterung des Plangebietes einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. beigefügtem Übersichtsplan zu fassen. Die Planzeichnung in der Fassung vom 19.04.2005 sowie ein Plan mit den zusätzlich vorgesehenen Änderungen ist als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. Zu c) Ferner empfeihlt der Ausschuss dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung , einschließlich seiner Begründung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei wird bestimmt, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)