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Dringlichkeitsentscheidung GB (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
395 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
13.03.17, 10:01
Aktualisiert
23.03.17, 11:01

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 32/2017 03.02.2017 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018 Sachbearbeiter/in: Frau Hilger-Mommer Tel.: 15-617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Beschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO). Einplanung der Differenz erfolgt über Veränderungsliste und steht nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsveband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2017 zu. Begründung: Gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welche Gruppenformen und Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden. Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2017 dem Landesjugendamt gemeldet werden und ist die Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses. Der von den Trägern gemeldete Betreuungsbedarf stellt sich wie folgt dar: 2017 / 2018 U3 Ü 3 Gesamt Bad Münstereifel 86,17 387,01 473,18 Blankenheim 49,00 175,17 224,17 Dahlem 16,79 121,94 138,73 Euskirchen 390,64 1.580,34 1.970,98 Hellenthal 19,41 147,83 167,24 Kall 57,07 256,33 313,40 Mechernich 200,97 721,56 922,53 Nettersheim 42,29 169,69 211,98 Schleiden 58,82 306,41 365,23 Weilerswist 224,19 580,76 804,95 Zülpich 102,93 540,09 643,02 Summe 1.248,28 4.987,13 6.235,41 Diff. zum Vorjahr U3 Ü 3 Gesamt - 2,00 - 6,49 - 8,49 - 1,34 + 6,75 + 5,41 - 0,75 - 0,10 - 0,85 + 0,29 + 25,42 + 25,71 - 16,33 + 1,00 - 15,33 + 8,32 + 13,33 + 21,65 + 15,72 - 5,63 + 10,09 + 7,87 + 1,93 + 9,80 - 1,26 + 1,09 - 0,17 + 7,78 - 7,90 - 0,12 - 13,47 + 55,84 + 42,37 + 4,83 + 85,24 + 90,07 Diff. zum Vorjahr prozentual U3 Ü 3 Gesamt - 2,3% - 1,6% - 1,8% - 2,7% + 4,0% + 2,5% - 4,3% - 0,1% - 0,6% + 0,1% + 1,6% + 1,3% - 45,7% + 0,7% - 8,4% + 17,1% + 5,5% + 7,4% + 8,5% - 0,8% + 1,1% + 22,9% + 1,2% + 4,8% - 2,1% + 0,4% - 0,0% + 3,6% - 1,3% - 0,0% - 11,6% + 11,5% + 7,1% + 0,4% + 1,7% + 1,5% Die Nachkomma-Stellen ergeben sich durch unterjährige Aufnahmen von Kindern. Planung2017/18 Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege Die Quote ergibt sich aus der Relation der Geburtsjahrgänge (Stichtag 31.10.2016) zu den gebuchten Betreuungsangeboten. Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe 2017 / 2018 U 3 Tagespflege 86,17 23,00 49,00 3,00 16,79 1,00 390,64 70,00 19,41 6,00 57,07 12,00 200,97 31,00 42,29 1,00 58,82 19,00 224,19 31,00 102,93 25,00 1.248,28 222,00 Zum Vergleich: NRW (MFKJKS, Kindergartenjahr 2015/2016) Gesamt 0 - < 1 Jahre 109,17 133 52,00 64 17,79 32 460,64 562 25,41 45 69,07 108 231,97 234 43,29 56 77,82 99 255,19 197 127,93 185 1.470,28 1.715 Kinder Quote Quote 1 - < 2 Jahre 2 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre 1 - < 3 Jahre 122 109 29,99% 47,26% 69 58 27,23% 40,94% 30 33 18,73% 28,24% 549 543 27,85% 42,18% 44 58 17,29% 24,91% 91 89 23,98% 38,37% 245 234 32,53% 48,43% 57 48 26,89% 41,23% 93 99 26,74% 40,53% 185 216 42,67% 63,64% 163 178 24,32% 37,52% 1.648 1.665 29,24% 44,38% 37 % 55 % Aufteilung U 3 / Ü 3 7.000 6.000 325,00 399,30 5.000 1.243,45 453,89 528,21 568,76 951,69 1.035,78 1.248,28 1.038,23 4.000 Kinder U3 Kinder Ü3 3.000 5.422,36 5.167,08 5.002,78 4.912,48 4.936,99 4.809,93 4.711,29 4.737,47 4.901,89 4.987,13 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2.000 1.000 0 2008/2009 Bei kommunal sehr unterschiedlichen Betreuungsquoten bleibt die Zahl der Kinder U3 und Ü3 kreisweit im Vergleich zum Vorjahr relativ gleich. Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden 100% 90% 18,4% 20,6% 25,1% 28,5% 28,7% 80% 30,4% 33,1% 34,5% 34,9% 32,6% 70% 60% 50,2% 50% 45 Std. 52,4% 51,7% 40% 53,5% 57,4% 35 Std. 57,3% 55,4% 53,7% 54,8% 57,4% 30% 20% 31,3% 10% 27,0% 23,2% 18,0% 13,9% 12,3% 11,5% 11,3% 10,7% 10,0% 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 0% 2008/2009 2009/2010 2010/2011 Entgegen dem Landestrend sinkt auch 2017/2018 die Inanspruchnahme von 45-Stunden Plätzen im Kreis. Entwicklung Kindpauschalen in den Gruppenformen 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 Gruppenform I 2.500 Gruppenform II 2.000 Gruppenform III 1.500 1.000 500 0 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 25 Std. Entwicklung der U3 - Kinderzahlen im Kreis (Stichtag 31.10.2016) Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Vorjahr 0 - < 3 Jahre 337 194 95 1.588 154 250 687 142 313 544 492 4.796 aktuell 0 - < 3 Jahre 364 191 95 1.654 147 288 713 161 291 598 526 5.028 Diff. 0 - < 3 Jahre + 27 -3 +0 + 66 -7 + 38 + 26 + 19 - 22 + 54 + 34 + 232 + 4,8% Entwicklung der U3 - Kinderzahlen ab 2014 (Abfrage jeweils zum 31.10. des Vorjahres) Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe 0 - < 1 Jahre 1 - < 2 Jahre 2 - < 3 Jahre 2014 / 2015 2015 / 2016 2016 / 2017 2017 / 2018 2014 / 2015 2015 / 2016 2016 / 2017 2017 / 2018 2014 / 2015 2015 / 2016 2016 / 2017 2017 / 2018 96 104 113 133 99 104 120 122 117 106 104 109 56 49 69 64 49 58 63 69 55 51 62 58 30 31 28 32 40 36 30 30 32 43 37 33 491 504 542 562 505 500 530 549 476 521 516 543 47 53 39 45 48 55 62 44 48 50 53 58 71 82 89 108 70 77 86 91 85 72 75 89 198 204 233 234 235 207 227 245 206 245 227 234 33 45 50 56 57 34 51 57 41 58 41 48 85 101 99 99 96 87 113 93 101 99 101 99 119 161 169 197 137 149 202 185 150 144 173 216 163 149 160 185 135 178 153 163 145 139 179 178 1.389 1.483 1.591 1.715 1.471 1.485 1.637 1.648 1.456 1.528 1.568 1.665 + 94 + 108 + 124 + 14 + 152 + 11 + 72 + 40 + 97 + 6,8% + 7,3% + 7,8% + 1,0% + 10,2% + 0,7% + 4,9% + 2,6% + 6,2% Summe 2014 / 2015 2015 / 2016 2016 / 2017 2017 / 2018 312 314 337 364 160 158 194 191 102 110 95 95 1.472 1.525 1.588 1.654 143 158 154 147 226 231 250 288 639 656 687 713 131 137 142 161 282 287 313 291 406 454 544 598 443 466 492 526 4.316 4.496 4.796 5.028 + 180 + 300 + 232 + 4,2% + 6,7% + 4,8% Finanzielle Auswirkungen: 1. Kindergartenjahr 2017/2018 Aus der Bedarfsmeldung zum 15.03.2017 ergeben sich nach Berechnung der landesseitig hinterlegten Werte folgende finanzielle Auswirkungen für das Kindergartenjahr 2017/2018: in Tsd. € Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Betriebskosten 3.984 1.782 832 15.389 1.230 2.152 7.810 1.516 2.748 7.589 4.869 49.902 Zuweisung an Zuweisung an Kreisanteil aus Kreisanteil auf Träger auf Träger aus PlanungsBasis KP Basis KP Planungsgarantie garantie 3.595 1.950 133 80 1.607 869 25 15 658 369 61 38 13.016 6.989 892 540 1.112 637 154 93 1.727 944 37 23 7.058 3.797 263 159 1.242 663 5 3 2.470 1.342 110 66 6.904 3.505 248 150 4.095 2.277 92 55 43.481 23.343 2.022 1.223 Kreisanteil gesamt 2.031 884 407 7.530 730 967 3.956 666 1.409 3.654 2.332 24.566 Bei den o.g. Werten ist zu berücksichtigen, dass die landesseitig verwendeten Kindpausc halen um 3 % gegenüber dem vorherigen Kindergartenjahr steigen. Hierin sind die Kosten für die Tagespflegeplätze sowie die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger nicht enthalten. Neben den o.g. Zuweisungen im Rahmen der Kindpauschalen und der Planungsgarantie erhalten die Träger weitere rein landesfinanzierte Zuweisungen: in Tsd. € Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe zusätzlicher Familien- VerfügungsLandeszuschuss zentren pauschale KP 39 13 13 93 13 26 41 13 13 26 26 316 46 26 13 197 12 28 85 21 36 77 57 598 83 37 18 337 26 46 163 33 58 155 105 1.062 Summe zusätzliche Landeszuweisungen 168 76 44 627 51 100 289 67 107 258 188 1.976 Anzahl Familienzentren 3 1 1 7 1 2 3 1 1 2 2 24 Für die Kindergartenjahre 2016/17, 2017/2018 und 2018/2019 wird den Trägern seitens des Landes ein zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen gemäß § 21 Abs. 2 KiBiz gewährt. Eine kommunale Beteiligung ergibt sich nicht. Die Planungsgarantie beläuft sich im Kindergartenjahr 2017/18 auf 2.279 T€. Abzüglich des Landeszuschusses in Höhe von ca. 799 T€ sowie des Trägeranteils in Höhe von ca. 257 T€ ergibt sich ein Kreisanteil in Höhe von ca. 1.223 T€. Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2016/2017 erhöht sich die Summe aus Betriebskosten und Planungsgarantie von ca. 49.684 T€ (letzte Aktualisierung Land: Januar 2017) um ca. 2.497 T€ auf ca. 52.181 T€. Die Steigerung von ca. 4,8 % ist auf folgende Faktoren zurückzuführen: - Ausbau des Angebots für U3- Kinder (5 Kindpauschalen) und Ü3 – Kinder (85 Kindpauschalen) Schaffung von insgesamt 8 Gruppen (3 Gruppen Typ I und 5 Gruppen Typ II) Anmeldung von 30 zusätzlichen Kindern mit Behinderung Erhöhung der Kindpauschalen um pauschal 3,0 % und der Mietpauschalen um pauschal 1,5 %. Haushaltsjahr 2017: Bezogen auf das Haushaltsjahr 2017 ergibt sich ein Zuschussbedarf (Betriebskostenzuschüsse abzüglich Landeszuschuss) in Höhe von insgesamt ca. 23.904 T€. Der Haushaltsentwurf 2017 weist bisher diesbezüglich einen Zuschussbedarf von 23.702 T€ aus. Damit ergibt sich ein Mehraufwand von 202 T€. Aufgrund des Anstiegs der Kindpauschalen sowie des Vorjahresergebnisses wird ebenfalls von einem Mehrertrag von 200 T€ bei den Elternbeiträgen ausgegangen. Für die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger in Höhe von 6 % der Kindpauschalen (s. V 218/2016) ergibt sich für das Haushaltjahr 2017 ein Bedarf in Höhe von ca. 797 T€. Bisher sind im Haushalt 777 T€ eingeplant. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 20 T€. Zum Ausgleich des Einnahmeausfalls aufgrund des letzten elternbeitragsfreien Kindergartenjahres gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von 5,1 % der Summe der Kindpauschalen für Kinder in Tageseinrichtungen im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung (§ 21 Abs. 10 KiBiz). Aufgrund der o.a. Planungen ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von ca. 1.699 T€. Bisher sind im Haushalt 1.688 T€ eingeplant. Es ergibt sich ein Mehrertrag in Höhe von 11 T€. Insgesamt ist damit für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Mehraufwand von 11 T€ zu rechnen, der sich wie folgt zusammensetzt: - Mehrertrag nach § 21 Abs. 10 KiBiz: 11 T€ - Mehrertrag Elternbeiträge: - 200 T€ - Betriebskostenzuweisungen Träger: + 202 T€ - freiwilliger Zuschuss kommunale Träger: + 20 T€ + 11 T€. Die o.g. Zahlen basieren auf den von den Trägern auf der Basis der Anmeldungen angegebenen Kindpauschalen und können sich aufgrund von unterjährigen Betreuungsverträgen ändern. Seitens des Landes werden gemäß § 22 KiBiz für Kinder in Tagespflege 260 Fallpauschalen à 781 € / Jahr gewährt. Die finanziellen Auswirkungen sind auf der Grundlage des im Kreis Euskirchen bestehenden Konsens hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an Planung und Finanzierung errechnet. Des Weiteren sind folgende Besonderheiten zu beachten: Das erste Anmeldeverfahren mit dem Kitanavigator 2252 Kinder wurden im Kitanavigator für einen Kitaplatz im laufenden Kindergartenjahr und für 2017/2018 vorgemerkt. Ca. 1800 Betreuungsverträge konnten abgeschlossen werden. Dass diese Zahl nicht exakt zu erheben ist, liegt an einer Ungenauigkeit in der Eingabe, die mit zunehmender Routine abnehmen wird. Eltern, die ihr Kind vorgemerkt haben, jedoch keinen Betreuungsvertrag abschließen konnten, wurden angeschrieben. Für ca. 60 Kinder wurde der Rechtsanspruch geltend gemacht. Diesen Eltern werden in den jeweiligen Städten und Gemeinden bei den jeweiligen Trägern Plätze angeboten. Ca. 100 Kinder mehr in Kindertageseinrichtungen Der Trend aus dem Vorjahr setzt sich fort, wenn auch mit geringeren Zuwächsen (2016/17 waren 360 Kinder mehr in Kitas). Der zusätzliche Platzbedarf liegt in diesem Jahr deutlich im Ü3-Bereich. Im laufenden KiTajahr sind kreisweit zusätzliche U3 Plätze geschaffen worden. Weitere Einrichtungen und Gruppen sind geplant, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Dabei ergibt sich immer eine zeitliche Verzögerung, die durch die Träger mit Überbelegungen der Gruppen, in Einzelfällen auch in Notgruppen für die Dauer der Bauphase überbrückt werden. Die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden gestaltet sich sehr konstruktiv. Weiter sinkende 45-Stunden Buchungen ermöglichen im Ü3-Bereich die Aufnahme von mehr Kindern in den bestehenden Gruppen oder die Umwandlung in eine altersgemischte Gruppenform I. Stadt Bad Münstereifel Mit der Verabschiedung des Kindertagesstättenkonsenses begannen die Planungen für den Ausbau der Kitaplätze. Eine zusätzliche Gruppe entsteht in der Alten Schule in Iversheim, an die Einrichtung „Magische 12“ des Kinderschutzbundes werden, wenn die entsprechenden politischen Beschlüsse gefasst werden, 2 Gruppen angebaut. 2018 wird voraussichtlich dann der Umzug der Gruppe aus den Containern erfolgen und eine zusätzliche U3 Gruppe kann in Betrieb genommen werden. Für die Maßnahmen wurden und werden sogenannte Patronatserklärungen durch den Kreis übernommen. Das Baugebiet in Kirspenich wird zusätzlichen Bedarf auslösen, der mit dem vorhandenen Platzangebot nicht abgedeckt werden kann. Erste Gespräche mit der Verwaltung sind erfolgt. Kreisstadt Euskirchen Durch die neuen Einrichtungen An der Vogelrute und in Stotzheim ist die Versorgung aktuell ausreichend. Baugebiete in Kuchenheim und Flamersheim lösen zusätzliche Bedarfe aus, entsprechend ist für Kuchenheim eine zusätzliche Einrichtung für 2018 in der Planung. Gemeinde Kall Bereits 2016 war eine Unterversorgung besonders im U3-Bereich erkennbar. Die Gemeinde reagiert für das kommende Kitajahr mit der Planung einer zusätzlichen U3-Gruppe in Modulbauweise. - 10 Stadt Mechernich Viele Einrichtungen in Mechernich sind überbelegt, die neue Kita am Schulzentrum wird jedoc h nach Fertigstellung zum Jahreswechsel für Entlastung sorgen. Auf Zuzüge von Familien in die ausgewiesenen Baugebiete wird rechtzeitig, ggfs. mit weiteren Gruppen zu reagieren sein. Gemeinde Weilerswist Auch mit erheblichen Überbelegungen in den Kindertageseinrichtungen im Kernort werden nicht ausreichend Plätze geschaffen. Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat insofern entschieden, für das kommende Kindergartenjahr 4 zusätzliche Gruppen im Wohngebiet Weilerswist-Süd zu schaffen. Diese Maßnahme wird voraussichtlich dazu führen, dass die massiven Überbelegungen im U3 – Bereich nicht mehr notwendig sein werden. Für die Bauphase sind bereits Notgruppen in der Überlegung. Stadt Zülpich In Zülpich wird zum Kindergartenjahr 2017/2018 ein Naturkindergarten im Burggelände öffnen und so im Kernort für dringend notwendige Entlastung sorgen. In den letzten Jahren reduzierte Gruppenformen konnten aufgrund der räumlichen Bedingungen wieder aufgefüllt werden. Darüber hinaus sind einige Baugebiete in der Planung. Die Stadt Zülpich bringt entsprechende Pläne für eine zusätzliche Kindertageseinrichtung in die politischen Gremien ein. Kinder mit Behinderung 360 Kinder mit Behinderung werden aktuell in Kindertageseinrichtungen betreut. Für alle diese Kinder wird gemeinsam mit der Kita und den Eltern Hilfeplanung durchgeführt. Nur einzelne Träger nehmen eine Platzreduzierung vor, aus Sicht der Kindergartenbedarfsplanung ist dies auch nur da möglich, wo entsprechend Plätze zur Verfügung stehen. Umso wichtiger erscheint es, die Förderung dieser Kinder so früh wie möglich so gut wie möglich zu gestalten, den Verlauf regelmäßig zu reflektieren und einen ganzheitlichen Blick auf die Lebenssituation der Kinder zu haben. Perspektive: Auf Bundes- und Landesebene sind Investitionsprogramme in Beratung bzw. verabschiedet. Es handelt sich dabei überwiegend – wie bisher - um Investitionsmittel für den Ausbau von Kindertagesstätten, Mietzahlungen sind i.d. Regel ausgeschlossen. Investitionsmittel werden im Kreis Euskirchen meist von Kommunen genutzt, die Eigentümerin der Immobilie und selber Träger von Einrichtungen sind. Im Kreis Euskirchen erfolgt der Ausbau von Kitas häufig durch Investoren, die dann die Gebäude an Träger vermieten. Eine quantitative oder qualitative Förderung kommt insofern nur in geringem Umfang im Kreis Euskirchen kann. Die sehr unterschiedliche Belegungssituation korrespondiert mit den demografischen Entwicklungen – in doppelter Hinsicht. Junge Familien, die zuziehen, benötigen sehr früh einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. In den Gebieten, in denen kein oder wenig Zuzug erfolgt, scheinen Familien die Betreuung der Kinder länger selbst zu übernehmen – oder zu organisieren. Die Kindergartenbedarfsplanung muss diese Effekte rechtzeitig erkennen und agieren können. Ausbauziele, möglicherweise regional verschieden, könnten im Rahmen der gemeinsamen Jugendhilfeplanung erarbeitet werden. - 11 - Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Frist für die dem Landesjugendamt zu meldende Angebotsstruktur für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses endet am 15.03.2017. gez. Kolvenbach gez. Schulte gez. Reiff gez. Grutke gez. Troschke gez. Dürer gez. i.V. Poth Landrat gez. Bell (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)