Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
395 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
13.03.17, 10:01
Aktualisiert
23.03.17, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 32/2017
03.02.2017
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen
im Kindergartenjahr 2017/2018
Sachbearbeiter/in: Frau Hilger-Mommer
Tel.: 15-617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Beschluss im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO).
Einplanung der Differenz erfolgt über Veränderungsliste und steht
nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr
2017/2018 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der
Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsveband zu melden.
2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2017 zu.
Begründung:
Gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung festzulegen, welche Gruppenformen und
Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden.
Die festgelegte Angebotsstruktur muss bis zum 15.03.2017 dem Landesjugendamt gemeldet werden
und ist die Basis für die Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des
Landeszuschusses.
Der von den Trägern gemeldete Betreuungsbedarf stellt sich wie folgt dar:
2017 / 2018
U3
Ü 3 Gesamt
Bad Münstereifel
86,17 387,01 473,18
Blankenheim
49,00 175,17 224,17
Dahlem
16,79 121,94 138,73
Euskirchen
390,64 1.580,34 1.970,98
Hellenthal
19,41 147,83 167,24
Kall
57,07 256,33 313,40
Mechernich
200,97 721,56 922,53
Nettersheim
42,29 169,69 211,98
Schleiden
58,82 306,41 365,23
Weilerswist
224,19 580,76 804,95
Zülpich
102,93 540,09 643,02
Summe
1.248,28 4.987,13 6.235,41
Diff. zum Vorjahr
U3
Ü 3 Gesamt
- 2,00
- 6,49
- 8,49
- 1,34
+ 6,75
+ 5,41
- 0,75
- 0,10
- 0,85
+ 0,29
+ 25,42
+ 25,71
- 16,33
+ 1,00
- 15,33
+ 8,32
+ 13,33
+ 21,65
+ 15,72
- 5,63
+ 10,09
+ 7,87
+ 1,93
+ 9,80
- 1,26
+ 1,09
- 0,17
+ 7,78
- 7,90
- 0,12
- 13,47
+ 55,84
+ 42,37
+ 4,83
+ 85,24
+ 90,07
Diff. zum Vorjahr prozentual
U3
Ü 3 Gesamt
- 2,3%
- 1,6%
- 1,8%
- 2,7%
+ 4,0%
+ 2,5%
- 4,3%
- 0,1%
- 0,6%
+ 0,1%
+ 1,6%
+ 1,3%
- 45,7%
+ 0,7%
- 8,4%
+ 17,1%
+ 5,5%
+ 7,4%
+ 8,5%
- 0,8%
+ 1,1%
+ 22,9%
+ 1,2%
+ 4,8%
- 2,1%
+ 0,4%
- 0,0%
+ 3,6%
- 1,3%
- 0,0%
- 11,6%
+ 11,5%
+ 7,1%
+ 0,4%
+ 1,7%
+ 1,5%
Die Nachkomma-Stellen ergeben sich durch unterjährige Aufnahmen von Kindern.
Planung2017/18
Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege
Die Quote ergibt sich aus der Relation der Geburtsjahrgänge (Stichtag 31.10.2016) zu den gebuchten Betreuungsangeboten.
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
2017 / 2018
U 3 Tagespflege
86,17
23,00
49,00
3,00
16,79
1,00
390,64
70,00
19,41
6,00
57,07
12,00
200,97
31,00
42,29
1,00
58,82
19,00
224,19
31,00
102,93
25,00
1.248,28
222,00
Zum Vergleich:
NRW
(MFKJKS, Kindergartenjahr 2015/2016)
Gesamt 0 - < 1 Jahre
109,17
133
52,00
64
17,79
32
460,64
562
25,41
45
69,07
108
231,97
234
43,29
56
77,82
99
255,19
197
127,93
185
1.470,28
1.715
Kinder
Quote
Quote
1 - < 2 Jahre 2 - < 3 Jahre 0 - < 3 Jahre 1 - < 3 Jahre
122
109
29,99%
47,26%
69
58
27,23%
40,94%
30
33
18,73%
28,24%
549
543
27,85%
42,18%
44
58
17,29%
24,91%
91
89
23,98%
38,37%
245
234
32,53%
48,43%
57
48
26,89%
41,23%
93
99
26,74%
40,53%
185
216
42,67%
63,64%
163
178
24,32%
37,52%
1.648
1.665
29,24%
44,38%
37 %
55 %
Aufteilung U 3 / Ü 3
7.000
6.000
325,00
399,30
5.000
1.243,45
453,89
528,21
568,76
951,69
1.035,78
1.248,28
1.038,23
4.000
Kinder U3
Kinder Ü3
3.000
5.422,36
5.167,08
5.002,78
4.912,48
4.936,99
4.809,93
4.711,29
4.737,47
4.901,89
4.987,13
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
2.000
1.000
0
2008/2009
Bei kommunal sehr unterschiedlichen Betreuungsquoten bleibt die Zahl der Kinder U3 und Ü3 kreisweit im Vergleich zum Vorjahr relativ gleich.
Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden
100%
90%
18,4%
20,6%
25,1%
28,5%
28,7%
80%
30,4%
33,1%
34,5%
34,9%
32,6%
70%
60%
50,2%
50%
45 Std.
52,4%
51,7%
40%
53,5%
57,4%
35 Std.
57,3%
55,4%
53,7%
54,8%
57,4%
30%
20%
31,3%
10%
27,0%
23,2%
18,0%
13,9%
12,3%
11,5%
11,3%
10,7%
10,0%
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
0%
2008/2009
2009/2010
2010/2011
Entgegen dem Landestrend sinkt auch 2017/2018 die Inanspruchnahme von 45-Stunden Plätzen im Kreis.
Entwicklung Kindpauschalen in den Gruppenformen
5.000
4.500
4.000
3.500
3.000
Gruppenform I
2.500
Gruppenform II
2.000
Gruppenform III
1.500
1.000
500
0
2013/2014
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
25 Std.
Entwicklung der U3 - Kinderzahlen im Kreis (Stichtag 31.10.2016)
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Vorjahr
0 - < 3 Jahre
337
194
95
1.588
154
250
687
142
313
544
492
4.796
aktuell
0 - < 3 Jahre
364
191
95
1.654
147
288
713
161
291
598
526
5.028
Diff.
0 - < 3 Jahre
+ 27
-3
+0
+ 66
-7
+ 38
+ 26
+ 19
- 22
+ 54
+ 34
+ 232
+ 4,8%
Entwicklung der U3 - Kinderzahlen ab 2014 (Abfrage jeweils zum 31.10. des Vorjahres)
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
0 - < 1 Jahre
1 - < 2 Jahre
2 - < 3 Jahre
2014 / 2015 2015 / 2016 2016 / 2017 2017 / 2018 2014 / 2015 2015 / 2016 2016 / 2017 2017 / 2018 2014 / 2015 2015 / 2016 2016 / 2017 2017 / 2018
96
104
113
133
99
104
120
122
117
106
104
109
56
49
69
64
49
58
63
69
55
51
62
58
30
31
28
32
40
36
30
30
32
43
37
33
491
504
542
562
505
500
530
549
476
521
516
543
47
53
39
45
48
55
62
44
48
50
53
58
71
82
89
108
70
77
86
91
85
72
75
89
198
204
233
234
235
207
227
245
206
245
227
234
33
45
50
56
57
34
51
57
41
58
41
48
85
101
99
99
96
87
113
93
101
99
101
99
119
161
169
197
137
149
202
185
150
144
173
216
163
149
160
185
135
178
153
163
145
139
179
178
1.389
1.483
1.591
1.715
1.471
1.485
1.637
1.648
1.456
1.528
1.568
1.665
+ 94
+ 108
+ 124
+ 14
+ 152
+ 11
+ 72
+ 40
+ 97
+ 6,8%
+ 7,3%
+ 7,8%
+ 1,0%
+ 10,2%
+ 0,7%
+ 4,9%
+ 2,6%
+ 6,2%
Summe
2014 / 2015 2015 / 2016 2016 / 2017 2017 / 2018
312
314
337
364
160
158
194
191
102
110
95
95
1.472
1.525
1.588
1.654
143
158
154
147
226
231
250
288
639
656
687
713
131
137
142
161
282
287
313
291
406
454
544
598
443
466
492
526
4.316
4.496
4.796
5.028
+ 180
+ 300
+ 232
+ 4,2%
+ 6,7%
+ 4,8%
Finanzielle Auswirkungen:
1. Kindergartenjahr 2017/2018
Aus der Bedarfsmeldung zum 15.03.2017 ergeben sich nach Berechnung der landesseitig
hinterlegten Werte folgende finanzielle Auswirkungen für das Kindergartenjahr 2017/2018:
in Tsd. €
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
Betriebskosten
3.984
1.782
832
15.389
1.230
2.152
7.810
1.516
2.748
7.589
4.869
49.902
Zuweisung an
Zuweisung an Kreisanteil aus
Kreisanteil auf
Träger auf
Träger aus
PlanungsBasis KP
Basis KP
Planungsgarantie
garantie
3.595
1.950
133
80
1.607
869
25
15
658
369
61
38
13.016
6.989
892
540
1.112
637
154
93
1.727
944
37
23
7.058
3.797
263
159
1.242
663
5
3
2.470
1.342
110
66
6.904
3.505
248
150
4.095
2.277
92
55
43.481
23.343
2.022
1.223
Kreisanteil
gesamt
2.031
884
407
7.530
730
967
3.956
666
1.409
3.654
2.332
24.566
Bei den o.g. Werten ist zu berücksichtigen, dass die landesseitig verwendeten Kindpausc halen
um 3 % gegenüber dem vorherigen Kindergartenjahr steigen.
Hierin sind die Kosten für die Tagespflegeplätze sowie die freiwillige Bezuschussung der
kommunalen Träger nicht enthalten.
Neben den o.g. Zuweisungen im Rahmen der Kindpauschalen und der Planungsgarantie erhalten
die Träger weitere rein landesfinanzierte Zuweisungen:
in Tsd. €
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
zusätzlicher
Familien- VerfügungsLandeszuschuss
zentren pauschale
KP
39
13
13
93
13
26
41
13
13
26
26
316
46
26
13
197
12
28
85
21
36
77
57
598
83
37
18
337
26
46
163
33
58
155
105
1.062
Summe
zusätzliche
Landeszuweisungen
168
76
44
627
51
100
289
67
107
258
188
1.976
Anzahl
Familienzentren
3
1
1
7
1
2
3
1
1
2
2
24
Für die Kindergartenjahre 2016/17, 2017/2018 und 2018/2019 wird den Trägern seitens des Landes
ein zusätzlicher Zuschuss zu den Kindpauschalen gemäß § 21 Abs. 2 KiBiz gewährt.
Eine kommunale Beteiligung ergibt sich nicht.
Die Planungsgarantie beläuft sich im Kindergartenjahr 2017/18 auf 2.279 T€.
Abzüglich des Landeszuschusses in Höhe von ca. 799 T€ sowie des Trägeranteils in Höhe
von ca. 257 T€ ergibt sich ein Kreisanteil in Höhe von ca. 1.223 T€.
Im Vergleich zum Kindergartenjahr 2016/2017 erhöht sich die Summe aus Betriebskosten und
Planungsgarantie von ca. 49.684 T€ (letzte Aktualisierung Land: Januar 2017) um ca. 2.497 T€ auf
ca. 52.181 T€.
Die Steigerung von ca. 4,8 % ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:
-
Ausbau des Angebots für U3- Kinder (5 Kindpauschalen) und Ü3 – Kinder
(85 Kindpauschalen)
Schaffung von insgesamt 8 Gruppen (3 Gruppen Typ I und 5 Gruppen Typ II)
Anmeldung von 30 zusätzlichen Kindern mit Behinderung
Erhöhung der Kindpauschalen um pauschal 3,0 % und der Mietpauschalen um pauschal
1,5 %.
Haushaltsjahr 2017:
Bezogen auf das Haushaltsjahr 2017 ergibt sich ein Zuschussbedarf (Betriebskostenzuschüsse
abzüglich Landeszuschuss) in Höhe von insgesamt ca. 23.904 T€.
Der Haushaltsentwurf 2017 weist bisher diesbezüglich einen Zuschussbedarf von 23.702 T€ aus.
Damit ergibt sich ein Mehraufwand von 202 T€.
Aufgrund des Anstiegs der Kindpauschalen sowie des Vorjahresergebnisses wird ebenfalls von
einem Mehrertrag von 200 T€ bei den Elternbeiträgen ausgegangen.
Für die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger in Höhe von 6 % der Kindpauschalen
(s. V 218/2016) ergibt sich für das Haushaltjahr 2017 ein Bedarf in Höhe von ca. 797 T€.
Bisher sind im Haushalt 777 T€ eingeplant. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 20 T€.
Zum Ausgleich des Einnahmeausfalls aufgrund des letzten elternbeitragsfreien Kindergartenjahres
gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von 5,1 % der Summe der Kindpauschalen für Kinder in
Tageseinrichtungen im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung (§ 21 Abs. 10 KiBiz).
Aufgrund der o.a. Planungen ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von ca. 1.699 T€.
Bisher sind im Haushalt 1.688 T€ eingeplant. Es ergibt sich ein Mehrertrag in Höhe von 11 T€.
Insgesamt ist damit für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Mehraufwand von 11 T€ zu rechnen, der
sich wie folgt zusammensetzt:
- Mehrertrag nach § 21 Abs. 10 KiBiz:
11 T€
- Mehrertrag Elternbeiträge:
- 200 T€
- Betriebskostenzuweisungen Träger:
+ 202 T€
- freiwilliger Zuschuss kommunale Träger:
+
20 T€
+
11 T€.
Die o.g. Zahlen basieren auf den von den Trägern auf der Basis der Anmeldungen angegebenen
Kindpauschalen und können sich aufgrund von unterjährigen Betreuungsverträgen ändern.
Seitens des Landes werden gemäß § 22 KiBiz für Kinder in Tagespflege 260 Fallpauschalen
à 781 € / Jahr gewährt.
Die finanziellen Auswirkungen sind auf der Grundlage des im Kreis Euskirchen bestehenden
Konsens hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an Planung und
Finanzierung errechnet.
Des Weiteren sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Das erste Anmeldeverfahren mit dem Kitanavigator
2252 Kinder wurden im Kitanavigator für einen Kitaplatz im laufenden Kindergartenjahr und für
2017/2018 vorgemerkt.
Ca. 1800 Betreuungsverträge konnten abgeschlossen werden. Dass diese Zahl nicht exakt zu
erheben ist, liegt an einer Ungenauigkeit in der Eingabe, die mit zunehmender Routine abnehmen
wird.
Eltern, die ihr Kind vorgemerkt haben, jedoch keinen Betreuungsvertrag abschließen konnten, wurden
angeschrieben. Für ca. 60 Kinder wurde der Rechtsanspruch geltend gemacht. Diesen Eltern werden
in den jeweiligen Städten und Gemeinden bei den jeweiligen Trägern Plätze angeboten.
Ca. 100 Kinder mehr in Kindertageseinrichtungen
Der Trend aus dem Vorjahr setzt sich fort, wenn auch mit geringeren Zuwächsen (2016/17 waren 360
Kinder mehr in Kitas). Der zusätzliche Platzbedarf liegt in diesem Jahr deutlich im Ü3-Bereich.
Im laufenden KiTajahr sind kreisweit zusätzliche U3 Plätze geschaffen worden.
Weitere Einrichtungen und Gruppen sind geplant, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.
Dabei ergibt sich immer eine zeitliche Verzögerung, die durch die Träger mit Überbelegungen der
Gruppen, in Einzelfällen auch in Notgruppen für die Dauer der Bauphase überbrückt werden. Die
Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden gestaltet sich sehr konstruktiv.
Weiter sinkende 45-Stunden Buchungen ermöglichen im Ü3-Bereich die Aufnahme von mehr Kindern
in den bestehenden Gruppen oder die Umwandlung in eine altersgemischte Gruppenform I.
Stadt Bad Münstereifel
Mit der Verabschiedung des Kindertagesstättenkonsenses begannen die Planungen für den Ausbau
der Kitaplätze. Eine zusätzliche Gruppe entsteht in der Alten Schule in Iversheim, an die Einrichtung
„Magische 12“ des Kinderschutzbundes werden, wenn die entsprechenden politischen Beschlüsse
gefasst werden, 2 Gruppen angebaut. 2018 wird voraussichtlich dann der Umzug der Gruppe aus den
Containern erfolgen und eine zusätzliche U3 Gruppe kann in Betrieb genommen werden. Für die
Maßnahmen wurden und werden sogenannte Patronatserklärungen durch den Kreis übernommen.
Das Baugebiet in Kirspenich wird zusätzlichen Bedarf auslösen, der mit dem vorhandenen
Platzangebot nicht abgedeckt werden kann. Erste Gespräche mit der Verwaltung sind erfolgt.
Kreisstadt Euskirchen
Durch die neuen Einrichtungen An der Vogelrute und in Stotzheim ist die Versorgung aktuell
ausreichend. Baugebiete in Kuchenheim und Flamersheim lösen zusätzliche Bedarfe aus,
entsprechend ist für Kuchenheim eine zusätzliche Einrichtung für 2018 in der Planung.
Gemeinde Kall
Bereits 2016 war eine Unterversorgung besonders im U3-Bereich erkennbar. Die Gemeinde reagiert
für das kommende Kitajahr mit der Planung einer zusätzlichen U3-Gruppe in Modulbauweise.
- 10 Stadt Mechernich
Viele Einrichtungen in Mechernich sind überbelegt, die neue Kita am Schulzentrum wird jedoc h nach
Fertigstellung zum Jahreswechsel für Entlastung sorgen. Auf Zuzüge von Familien in die
ausgewiesenen Baugebiete wird rechtzeitig, ggfs. mit weiteren Gruppen zu reagieren sein.
Gemeinde Weilerswist
Auch mit erheblichen Überbelegungen in den Kindertageseinrichtungen im Kernort werden nicht
ausreichend Plätze geschaffen. Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat insofern entschieden, für das
kommende Kindergartenjahr 4 zusätzliche Gruppen im Wohngebiet Weilerswist-Süd zu schaffen.
Diese Maßnahme wird voraussichtlich dazu führen, dass die massiven Überbelegungen im U3 –
Bereich nicht mehr notwendig sein werden. Für die Bauphase sind bereits Notgruppen in der
Überlegung.
Stadt Zülpich
In Zülpich wird zum Kindergartenjahr 2017/2018 ein Naturkindergarten im Burggelände öffnen und so
im Kernort für dringend notwendige Entlastung sorgen. In den letzten Jahren reduzierte
Gruppenformen konnten aufgrund der räumlichen Bedingungen wieder aufgefüllt werden.
Darüber hinaus sind einige Baugebiete in der Planung. Die Stadt Zülpich bringt entsprechende Pläne
für eine zusätzliche Kindertageseinrichtung in die politischen Gremien ein.
Kinder mit Behinderung
360 Kinder mit Behinderung werden aktuell in Kindertageseinrichtungen betreut. Für alle diese Kinder
wird gemeinsam mit der Kita und den Eltern Hilfeplanung durchgeführt.
Nur einzelne Träger nehmen eine Platzreduzierung vor, aus Sicht der Kindergartenbedarfsplanung ist
dies auch nur da möglich, wo entsprechend Plätze zur Verfügung stehen. Umso wichtiger erscheint
es, die Förderung dieser Kinder so früh wie möglich so gut wie möglich zu gestalten, den Verlauf
regelmäßig zu reflektieren und einen ganzheitlichen Blick auf die Lebenssituation der Kinder zu
haben.
Perspektive:
Auf Bundes- und Landesebene sind Investitionsprogramme in Beratung bzw. verabschiedet. Es
handelt sich dabei überwiegend – wie bisher - um Investitionsmittel für den Ausbau von
Kindertagesstätten, Mietzahlungen sind i.d. Regel ausgeschlossen. Investitionsmittel werden im Kreis
Euskirchen meist von Kommunen genutzt, die Eigentümerin der Immobilie und selber Träger von
Einrichtungen sind. Im Kreis Euskirchen erfolgt der Ausbau von Kitas häufig durch Investoren, die
dann die Gebäude an Träger vermieten. Eine quantitative oder qualitative Förderung kommt insofern
nur in geringem Umfang im Kreis Euskirchen kann.
Die sehr unterschiedliche Belegungssituation korrespondiert mit den demografischen Entwicklungen
– in doppelter Hinsicht. Junge Familien, die zuziehen, benötigen sehr früh einen Betreuungsplatz für
ihre Kinder. In den Gebieten, in denen kein oder wenig Zuzug erfolgt, scheinen Familien die
Betreuung der Kinder länger selbst zu übernehmen – oder zu organisieren. Die
Kindergartenbedarfsplanung muss diese Effekte rechtzeitig erkennen und agieren können.
Ausbauziele, möglicherweise regional verschieden, könnten im Rahmen der gemeinsamen
Jugendhilfeplanung erarbeitet werden.
- 11 -
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Frist für die dem Landesjugendamt zu meldende Angebotsstruktur für die
Betriebskostenförderung der Einrichtungen und die Gewährung des Landeszuschusses endet am
15.03.2017.
gez. Kolvenbach
gez. Schulte
gez. Reiff
gez. Grutke
gez. Troschke
gez. Dürer
gez. i.V. Poth
Landrat
gez. Bell
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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