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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1 / D 32/ 2017 (Jugendhilfeausschuss 14.03.2017))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
20.03.17, 09:04
Aktualisiert
20.03.17, 09:04
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1 / D 32/ 2017  (Jugendhilfeausschuss 14.03.2017))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/ D 32/2017 Datum: 17.03.2017 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2017 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 32/2017 Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018 Die Verwaltung erläutert die Vorlage anhand der beigefügten Powerpoint-Präsentation. Hierbei wird die Bedarfssituation je Kommune deutlich. Das Buchungsverhalten weicht deutlich vom Landestrend ab. Der erste Anmeldeverfahren mit dem KiTa-Navigator wird als positiv verzeichnet. Insgesamt ist die Planung deutlich verbessert worden und es wurde weniger nach Notlösungen gesucht. Das Mitglied Dr. Dirhold stellt fest, dass die Buchungen des Betreuungsumfangs von 45 Stunden am häufigsten bei Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft angefragt werden. Sie fragt an, ob der Bedarf in Form einer Bescheinigung des Arbeitgebers seitens der Verwaltung geprüft wird. Der Vorsitzende ergänzt abschließend, dass die 45-StundenBuchungen regional und trägerbezogen sehr unterschiedlich sind. Er bittet die Verwaltung, bei 45-Stunden-Buchungen eine genauere Prüfung vorzunehmen. Hiernach stellt er die D 32/2017 zur Abstimmung. 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2017 zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen