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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39 /Bedburg -Gebiet Industriepark Mühlenerft, westlich der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsflächen) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Empfehlung für den Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,8 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39 /Bedburg
-Gebiet Industriepark Mühlenerft, westlich der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsflächen) 
Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Empfehlung für den Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches  )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 4. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 14.06.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:00 Uhr TOP Betreff 5. Bebauungsplan Nr. 39 /Bedburg -Gebiet Industriepark Mühlenerft, westlich der L 213 (Gruppenklärwerk und Umgebungsflächen) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Empfehlung für den Beschluss zur erneuten Offenlage gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches Beschluss: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss vom 25.09.2001 für den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg (Aufhebung/Neuaufstellung) aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S.2141,1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), zu fassen. Planungsziel ist die städtebauliche Weiterentwicklung der Planung um den künftigen Bedarf bzw. die Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen für Industrie und Gewerbe decken zu können. Die Plangebietserweiterung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg unter Berücksichtigung der Plangebietserweiterung gem. a) gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S.2141,1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wird, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)