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Beschlusstext (Bau eines vereinseigenen Sportlerheimes der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten e.V. im Außenbereich von Kirchherten, Fläche an der Straße Am Bahndamm in Kirchherten, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 18, Nr. 23/2 hier: Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,2 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bau eines vereinseigenen Sportlerheimes der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten e.V. im Außenbereich von Kirchherten, Fläche an der Straße Am Bahndamm in Kirchherten, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 18, Nr. 23/2
hier: Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 4. Sitzung der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 14.06.2005. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:00 Uhr TOP Betreff 8. Bau eines vereinseigenen Sportlerheimes der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten e.V. im Außenbereich von Kirchherten, Fläche an der Straße Am Bahndamm in Kirchherten, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 18, Nr. 23/2 hier: Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag für die Errichtung eines vereinseigenen Sportlerheimes der Spielvereinigung Kirch/Grottenherten e.V. im Außenbereich von Kirchherten, Fläche an der Straße Am Bahndamm in Kirchherten, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 18, Nr. 23/2 gem. § 36 des Baugesetzbuches zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)