Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung - Nachtrag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
08.06.17, 08:31
Aktualisiert
08.06.17, 08:31
Info GB (Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung - Nachtrag)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / Info 223/2017 Datum: 02.06.2017 Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung - Nachtrag Als Nachtrag zu den bereits mit dieser Info zur Kenntnis gegebenen Ermächtigungsübertragungen für den Jahresabschluss 2016 werden entsprechend der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 53 Abs.1 KrO NRW i. V. m. § 22 Abs.1 GemHVO NRW vom 10.04.2014 darüber hinaus gebildete Ermächtigungsübertragungen dem Kreistag mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis gegeben. Als Anlage beigefügt ist die Liste der weiteren im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 gebildeten Ermächtigungsübertragungen, die Erläuterungen zu jeder Position enthält, sowie jeweils eine Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Haushaltsjahres 2017. Bei der Darstellung der Auswirkung der Ermächtigungsübertragungen auf die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in der Zeile 36 sowie den vorherigen Zeilen des Finanzplans ist zu beachten, dass es sich um eine fiktive Zahl handelt, da die entsprechenden Einzahlungsermächtigungen nicht übertragen werden. Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen verstehen sich daher als Maximalbetrag. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)