Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
08.06.17, 08:31
Aktualisiert
08.06.17, 08:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / Info 223/2017
Datum: 02.06.2017
Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung - Nachtrag
Als Nachtrag zu den bereits mit dieser Info zur Kenntnis gegebenen Ermächtigungsübertragungen für
den Jahresabschluss 2016 werden entsprechend der Regelung über Art, Umfang und Dauer von
Ermächtigungsübertragungen gem. § 53 Abs.1 KrO NRW i. V. m. § 22 Abs.1 GemHVO NRW vom
10.04.2014 darüber hinaus gebildete Ermächtigungsübertragungen dem Kreistag mit Angabe der
Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis gegeben. Als
Anlage beigefügt ist die Liste der weiteren im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 gebildeten
Ermächtigungsübertragungen, die Erläuterungen zu jeder Position enthält, sowie jeweils eine
Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des
Haushaltsjahres 2017. Bei der Darstellung der Auswirkung der Ermächtigungsübertragungen auf die
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in der Zeile 36 sowie den vorherigen Zeilen des
Finanzplans ist zu beachten, dass es sich um eine fiktive Zahl handelt, da die entsprechenden
Einzahlungsermächtigungen nicht übertragen werden.
Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag
objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung
ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen
verstehen sich daher als Maximalbetrag.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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