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Beschlussvorlage GB (Empfehlung Städte- und Gemeindebund)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
09.06.17, 14:01
Aktualisiert
09.06.17, 14:01
Beschlussvorlage GB (Empfehlung Städte- und Gemeindebund)

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Inhalt der Datei

Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Schnellbrief 333/2016 An die Mitgliedsstädte und -gemeinden Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211•4587-1 Telefax 0211•4587-211 E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de pers. E-Mail: Andreas.Wohland@Kommunen-in-NRW.de Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: 17.0.3.5.1 Le/Be Ansprechpartner: Beigeordneter Andreas Wohland Durchwahl 0211•4587-223 _ 24.11.2016 Beitritt zur neu errichteten Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, wie bereits mit Schnellbrief 188/2016 vom 08.07.2016 mitgeteilt, wird das staatlich-kommunale IT-Dienstleistungsunternehmen d-NRW zum 01.01.2017 organisatorisch neu ausgerichtet. Dazu wird der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überführt. Das entsprechende Gesetz ist am 05.11.2016 in Kraft getreten. Ein Vorteil der neuen Rechtsform von d-NRW wird darin liegen, dass die Kommunen als Träger von d-NRW AöR Produkte und Angebote von d-NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen können. Dazu ist erforderlich, dass möglichst viele kommunale Gebietskörperschaften der neuen d-NRW AöR beitreten. Dies erfordert einen Ratsbeschluss. Die Argumente für einen möglichst flächendeckenden Beitritt aller NRW-Kommunen sind in einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW zusammengefasst (Anlage 1). Darüber hinaus übersenden wir Ihnen eine Muster-Beitrittserklärung des Landes NRW (Anlage 2). Wir empfehlen Ihnen nochmal, einen Beschlussvorschlag für den Beitritt Ihrer Kommune zu d-NRW AöR möglichst noch in diesem Jahr dem Rat vorzulegen und dazu einen Ratsbeschluss herbeizuführen. Kosten für den Beitritt entstehen lediglich einmalig durch Zeichnung eines Stammkapitals i. H. v. 1.000 Euro. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Andreas Wohland Anlagen Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen und -dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune .